FACHTAGUNG: REISERECHT · seinem Beruf als Rechtsanwalt (wo er auch im Reiserecht tätig ist) in...

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25. November 2019, Frankfurt FACHTAGUNG: REISERECHT Seit dem 1. Juli 2018 gilt bereits die neue EU-Pauschalreiserichtlinie, die auch im Arbeitsfeld des Kinder- und Jugendreisens zur Anwendung kommt. Neu sind u.a. Regelungen zur Reisevermittlung und Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Dadurch können auch beispielsweise Jugendbildungsstätten zum Reiseveranstalter werden. Auch wurden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert. Ab wann man jedoch als Reiseveranstalter gilt, führt besonderes für ehrenamtliche Organisatoren von Ferienfreizeiten zu Verunsicherung. Dieser Frage wollen wir in der Fachtagung nachgehen und aufzeigen, welche Auflagen dann zu erfüllen sind und wie man sich gegen evtl. neue Risiken absichern kann. Neben dem fachlichen Input gibt es genügend Zeit zu individuellen Nachfragen. ZIELGRUPPE: Haupt- und Ehrenamtliche, die für die Planung und Organisation von Ferienfreizeiten und Reisen verantwortlich sind, Leitungskräfte von Beherbergungsbetrieben, am Thema Interessierte. Gefördert durch das THEMA

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Page 1: FACHTAGUNG: REISERECHT · seinem Beruf als Rechtsanwalt (wo er auch im Reiserecht tätig ist) in der Beratung von Jugendorganisationen und Trägern sowie als Referent in der Aus-

25. November 2019, Frankfurt

FACHTAGUNG: REISERECHT

Seit dem 1. Juli 2018 gilt bereits die neue EU-Pauschalreiserichtlinie, die auch im Arbeitsfeld des Kinder- und Jugendreisens zur Anwendung kommt. Neu sind u.a. Regelungen zur Reisevermittlung und Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Dadurch können auch beispielsweise Jugendbildungsstätten zum Reiseveranstalter werden. Auch wurden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert.

Ab wann man jedoch als Reiseveranstalter gilt, führt besonderes für ehrenamtliche Organisatoren von Ferienfreizeiten zu Verunsicherung.

Dieser Frage wollen wir in der Fachtagung nachgehen und aufzeigen, welche Auflagen dann zu erfüllen sind und wie man sich gegen evtl. neue Risiken absichern kann.

Neben dem fachlichen Input gibt es genügend Zeit zu individuellen Nachfragen.

ZIELGRUPPE:Haupt- und Ehrenamtliche, die für die Planung und Organisation von Ferienfreizeiten und Reisen verantwortlich sind, Leitungskräfte von Beherbergungsbetrieben, am Thema Interessierte.

Gefördert durch das

THEMA

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PROGRAMMINHALTE:• Ab wann fällt man überhaupt unter die Regelungen

des Reiserechts?

• Welche Verpflichtungen sind damit verbunden?

• Ab wann werden (Jugend-)Unterkünfte als Reisever-anstalter eingestuft und wie können sie dies ggf. umgehen?

• Vermittlung verbundener Reiseleistungen – was ist zu beachten?

• Welche Muster- und Formblätter müssen der Buchung zugrunde gelegt werden?

• Welche Versicherungen sind notwendig bzw. müssen bestehende Versicherungen erweitert werden (erweiterte Haftung)?

• Die Notwendigkeit von Angaben zur Barrierefreiheit: Wie müssen diese verfasst sein? Was muss ange-geben werden?

Die Fachtagung gibt darüber hinaus auch Empfehlun-gen für Jugendverbände und andere Kleinveranstalter, die meist ehrenamtlich arbeiten.

ZEITEN:Montag, den 25.11.2019

Ab 10.30 Uhr Ankunft und Stehkaffee

10.45 Uhr Begrüßung und Beginn

Block 1 Einführung in das Reiserecht & Klä-rung von Grundsatzfragen: Wer ist bzw. sind wir Reiseveranstalter? Gibt es Ausnahmen? Warum muss das al-les sein ....

13.00 Uhr Mittagessen

13:45 Uhr Block 2 Es geht ins Detail: Informationspflich-ten, Teilnahmebedingungen, Versi-cherungsfragen etc.

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Block 3 Workshop: wir bauen uns Teilnahmebe- dingungen und ein Anmeldeformular

Gelegenheit zu individuellen Nachfragen

16:30 Uhr End der Veranstaltung

Referent: Stefan Obermeier, Kanzlei Obermeier & Laymann, München, www.ra-obermeier.de

Stefan Obermeier war 15 Jahre eh-renamtlich als Jugendleiter und Vor-sitzender beim Kreisjugendring Fürs-tenfeldbruck tätig, auch aktuell en-gagiert er sich noch im Vorstand von Jugendverbänden. Seit 1994 ist er in seinem Beruf als Rechtsanwalt (wo er auch im Reiserecht tätig ist) in der Beratung von Jugendorganisationen und Trägern sowie als Referent in der Aus- und Weiterbildung tätig.

Tagungsleitung: Martina Drabner, BAG Katholisches Jugendreisen

Tagungsgebühren: 65,- € (inkl. Tagungsverpflegung/ -getränke und Handouts) Achtung: Für Schnellbucher bis zum 18.10.19, BAG-Mitglieder und Studierende: 45,- €

Veranstaltungsort: Das Spenerhaus Dominikanergasse 5 60311 Frankfurt a. Main Telefon.: 069/ 21 65 14 11

ANMELDESCHLUSS: 25.10.2019Anmeldung: bequem online unter:

https://bag-katholisches-jugendreisen.de/veranstaltungen/veranstaltungen/fachtagungreiserecht

Stornobedingungen: Eine Stornierung ist bis zum 25.10.19 kostenlos möglich. Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Veran-staltungsbeginn sind 80% der Kosten fällig, bei späterer Absage oder Nichterscheinen am selben Tag ist die volle Gebühr zu entrichten. Eine/n Ersatzteilnehmer/in kann je-derzeit gestellt werden.

BAG Katholisches JugendreisenCarl-Mosterts-Platz 140477 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 46 93 - 161 Fax: 0211 / 46 93 - 120

E-Mail: [email protected]: www.bag-katholisches-jugendreisen.de