Fassadengerüste · 2010-03-26 · Regelausführung ab, sind statische Nachweise zu erbringen. Nach...

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Fassadengerüste Sicherheit durch Planung

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FassadengerüsteSicherheit durch Planung

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FassadengerüsteSicherheit durch Planung

Verfasser: Urs Stüdeli, Bereich Bau

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.1. Auflage – Dezember 2006Änderungen – Mai 20073. Auflage – Mai 2008 – 19’000 bis 39’000

Bestellnummer: 44077.d

Dieses Merkblatt richtet sich gleichermassen an die Planer (Besteller),

Ersteller und Benutzer von Gerüsten. Es zeigt die Zusammenhänge

zwischen den Aufgaben der Beteiligten auf und soll das gegenseitige

Verständnis fördern.

Der Einsatz von Fassadengerüsten gehört im Baugewerbe zum

Alltag. Auf der einen Seite ist das Gerüst eine wesentliche Erleich -

terung bei der Arbeit, oft das entscheidende Hilfsmittel, um die

Arbeiten überhaupt ausführen zu können. Auf der anderen Seite

sind Arbeiten auf dem Gerüst mit erheblichen Risiken verbunden.

Häufig sind folgende Schwachpunkte festzustellen:

■ Wegen ungenügender Planung werden Arbeiten, die im Bauablauf voneinander abhängig

sind, nicht oder nicht genügend aufeinander abgestimmt. Mangelhafte Koordination ist eine

Hauptursache für Gerüstunfälle.

■ Die Gerüste werden während der Bauarbeiten von Benutzern abgeändert.

■ Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers wird missachtet.

■ Gerüstbestandteile weisen Mängel auf (fehlende Kontrolle und Instandhaltung).

Es gibt nur wenige Arbeitsorte, bei denen man so vielen Risiken ausgesetzt ist.

Warum diese Broschüre?

Gut gerüstet, gut gebaut.

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Inhalt

1 Gemeinsam für mehr Sicherheit! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1.1 Gerüstunfälle sind häufig und teuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.2 Das gemeinsame Ziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Die Verantwortlichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2.1 Planung von Bauarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52.2 Das Zusammenspiel der Vertragspartner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52.3 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

3 Kernelemente der Planung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

3.1 Das Umfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83.2 Natur und Witterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93.3 Objektspezifische Gegebenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93.4 Belastbarkeit des Gerüsts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103.5 Zulässige Gerüsthöhen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

4 Planungsüberlegungen – Schritt für Schritt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

4.1 Bauablauf berücksichtigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124.2 Jedes Gerüst braucht ein gutes Fundament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124.3 Fassadenabstand und Fassadenaufbau berücksichtigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134.4 Sichere Zugänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.5 Verankerungen und Aussenabstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154.6 Gerüst an Dachränder anpassen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.7 Gerüstfremde Ein- und Anbauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

5 Publikationen zum Thema . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Beilage:

Zusammenfassung – Instruktionshilfe

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1 Gemeinsam für mehr Sicherheit!

1.2 Das gemeinsame Ziel

Bauleistungen sind ohne den modernenGerüstbau nicht denkbar. Das trifft in beson-derem Mass auf Neubauten zu, aber auch aufdie Sanierung von hohen Gebäuden oder aufArbeiten an hoch gelegenen Arbeitsstellen imHoch-, Tief- oder Brückenbau.

Das Arbeitsmittel «Baugerüst» wird der Bau -stelle als zeitlich befristete Dienstleistung zurVerfügung ge stellt. Ein gutes Baugerüst beein-flusst die Wirtschaft lichkeit der Bauprozessepositiv und fördert:

1. die Sicherheit der auf dem Gerüst Beschäftigten

2. die Sicherheit der auf dem Bauwerk Beschäftigten (Absturz nach aussen)

3. die Sicherheit der Öffentlichkeit (Schutz vorEmissionen der Baustelle)

4. eine qualitativ gute und effiziente Arbeit aufdem Gerüst

Die Beteiligten – Planer, Gerüstersteller, Benut -zer – sind Vertragspartner und tragen gemein-sam eine grosse Verantwortung. Wenn jederseinen positiven Beitrag leistet, entsteht einGerüst, das einerseits die gestellten Anforde -rungen erfüllt und andererseits den Arbei ten dendie notwendige Sicherheit bietet.

1.1 Gerüstunfälle sind häufig und teuer

In der Schweiz ereignen sich pro Jahr rund3’000 Unfälle im Zusammenhang mit Arbeits -gerüsten, davon ungefähr 2’500 mit Fassa den-gerüsten. Rund 4 % der Gerüstunfälle führenzur Invalidität oder zum Tod des Verunfalltenund haben ein gerichtliches Nachspiel.

Die direkten Kosten (Heilkosten, Taggelder,Renten) für Unfälle im Zusammenhang mitArbeitsgerüsten betragen jährlich 80 Mio.Fran ken. Die durchschnittlichen Kosten proFall be laufen sich auf 27’000 Franken (zumVer gleich: im Bauhauptgewerbe sind es «nur»12’000 Franken).

Bild 1: Ursachen von Gerüstunfällen.

■ Sturz vom Gerüst

■ Sturz auf dem Gerüst

■ anschlagen, einklemmen

■ getroffen werden

■ Auf- und Abstieg

■ Auflad und Transport

■ andere

Unfallursachen

36 %

17 %13 %

6 %6 %

10 %

12 %

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2 Die Verantwortlichkeiten

2.1 Planung von Bauarbeiten

Dies gilt besonders für die Verwendung vonGerüsten, wo eine professionelle Zusam men -arbeit zwischen den Beteiligten lebenswichtigist.

2.2 Das Zusammenspiel der Vertragspartner

In Zusammenhang mit Arbeitsgerüsten sindaufgrund des Bauablaufs (Projektierung, Ver -gebung und Ausführung) verschiedene Ver -tragspartner mit unterschiedlichen Aufgabenund Pflichten beteiligt.

Planer (Besteller)

■ Plant das Gerüst und erstellt ein Devis (Aus -schreibung) entsprechend den Arbeits ver fah-ren, Arbeitsgattungen und dem Bauablauf.

■ Lässt offerieren und erteilt den Zuschlag.

■ Koordiniert die Gerüstarbeiten entsprechenddem Baufortschritt.

■ Nach der «Werkvollendung» (OR) übernimmtder Planer (Besteller) das Betriebsrisiko fürdas Gerüst.

■ Er wird verantwortlich für die Unterhalts-und Instandhaltungsarbeiten.

Ersteller

■ Er muss den Besteller auf allfällige Lücken/Mängel in der Ausschreibung aufmerksammachen, damit das Endprodukt denSicherheitsvorschriften entspricht.

■ Er erstellt das bestellte Gerüst nach denRegeln der Technik und den Vorgaben desHerstellers.

■ Weicht er beim Erstellen von derRegelausführung ab, sind statischeNachweise zu erbringen.

■ Nach Abschluss der Montage überprüft erdas Gerüst (Werk) und übergibt es an denPlaner (Besteller).

■ Er setzt das Gerüst im Auftrag des Planers(Bestellers) instand und erweitert es.

Benutzer

■ Der Benutzer muss das Gerüst täglich einerSichtkontrolle unterziehen.

■ Wenn der Benutzer Mängel feststellt, darfer nicht auf dem Gerüst arbeiten. Oderumgekehrt: Mit der Arbeitsaufnahme aufdem Gerüst attestiert er dem Planer, dassdas Gerüst für ihn so in Ordnung ist.

■ Der Benutzer muss dem Planer Mängelmelden.

■ Der Benutzer darf das Gerüst nicht abän-dern.

Regeln aus der Bauarbeitenverordnung

Bauarbeiten müssen so geplant werden,dass das Risiko von Unfällen und Gesund -heitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist.

Der Arbeitgeber hat vor Vertragsabschlusszu prüfen, welche Massnahmen notwendigsind, um die Arbeitssicherheit und den Ge -sundheitsschutz bei der Ausführung seinerArbeiten zu gewährleisten. Im Werkvertragsind diese Massnahmen zu spezifizieren undfestzuhalten.

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2.3 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

Tabelle 1: Abgrenzung der Verantwortlichkeiten.

Gesetze, Verordnungen, Normen usw. legen sehr genau fest, wer wofür verantwortlich ist. BeiGerüsten kommen im Wesentlichen folgende Grundlagen zum Tragen:

Rechtliche Grundlagen

Tabelle 2: Überblick über die rechtlichen Grundlagen.

StGB1) Art. 229Gefährdung durch Ver let zung der Regeln der Baukunde

Wer bei der Leitung oder Ausführung eines Bau -werkes oder eines Abbruches die an erkann tenRegeln der Baukunde (= Normen, Fachliteratur,Bestimmungen) ausser Acht lässt und dadurchLeib und Leben von Mitmen schen gefährdet,wird bestraft.

OR2) Art. 370Genehmigung des Werkes

«1 Wird das abgelieferte Werk vom Besteller aus- drücklich oder stillschweigend genehmigt, so istder Unternehmer von seiner Haftpflicht be freit,soweit es sich nicht um Mängel handelt, die beider Abnahme und ordnungsmässigen Prüfungnicht erkennbar waren oder vom Unter nehmerabsichtlich verschwiegen wurden.

2 Stillschweigende Genehmigung wird angenom-men, wenn der Besteller die gesetzlich vorgese-hene Prüfung und Anzeige unterlässt.

1) Schweizerisches Strafgesetzbuch 2) Obligationenrecht

Grundlagen StGB OR VUV BauAV SIA 118 SIA 222

Artikel (§) 229 370 3 32a 3 49 104 7.22 7.24

Verantwortliche

Planer (Besteller) ■ ■ ■ ■ ■ ■

Ersteller ■ ■ ■ ■ ■ ■

Benutzer ■ ■ ■ ■ ■

plant das Gerüst

erstellt Devis

erteilt Montage-auftrag

hat Aufsichtspflicht

nimmt Mängel entgegen

erteilt Auftrag fürInstandstellung

kontrolliert und gibtGerüst frei

erteiltDemontageauftrag

deklariert Sicher-heitsanforderungen

an Gerüst

kontrolliert täglich,arbeitet auf siche-

rem Gerüst

stellt Mängel fest

arbeitet nicht aufmangelhaftem

Gerüst

arbeitet nur aufsicherem Gerüst

kontrolliert Devis,offeriert Gerüst

baut und übergibtGerüst

stellt Gerüst instand

demontiert Gerüst

Planer BenutzerErsteller

Planung

Ausschreibung

Montage

Benutzung

Mängel bei Benutzung

Demontage

��

� �� �

Qualitätsmangel Gerüst

Qualität Gerüst

Qualität Gerüst

� �Qualität Gerüst

� �Werkvertrag Gerüst

� �Werkvertrag Bauarbeiten

� �Qualität Gerüst

Werkvertrag Gerüst

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3 Treten die Mängel erst später zu Tage, so mussdie Anzeige sofort nach der Entdeckung erfol-gen, widrigenfalls das Werk auch rücksichtlichdieser Mängel als genehmigt gilt.»

VUV3) Art. 3 Abs. 2Schutzmassnahmen und Schutzeinrich tun gen

«Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass dieSchutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen inihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden.»

VUV Art. 32aVerwendung von Arbeitsmit teln

Arbeitsmittel (dazu gehören auch Bauge rüste,Rollgerüste, temporäre Aufzüge usw.) müssenbestimmungsgemäss verwendet werden. Vor -gaben des Herstellers über die Verwendung sindzu berücksichtigen.

«3 Arbeitsmittel, die an verschiedenen Orten zumEinsatz gelangen, sind nach jeder Mon tage da -rauf hin zu überprüfen, ob sie korrekt montiertsind, einwandfrei funktionieren und bestimmungs- gemäss verwendet werden können. Die Über -prüfung ist zu dokumentieren.»

BauAV4) Art. 3Planung von Bauarbeiten

«1 Bauarbeiten müssen so geplant werden, dassdas Risiko von Unfällen oder Gesundheitsbe ein -trächtigungen möglichst klein ist und die notwen-digen Sicherheitsmassnahmen, nament lich auchbei der Verwendung von Arbeitsmit teln, einge-halten werden können.

2 Der Arbeitgeber, der sich im Rahmen einesWerk vertrags als Unternehmer zur Ausführungvon Bauarbeiten verpflichten will, hat vor demVertragsabschluss zu prüfen, welche Mass nah -men notwendig sind, um die Arbeitssicherheitund den Gesundheitsschutz bei der Aus füh rungseiner Arbeiten zu ge währ leisten. Baustellen spe -zifische Massnah men, die nicht bereits realisiertwerden, sind in den Werkvertrag aufzunehmenund in der gleichen Form zu spezifizieren wie dieübrigen Inhalte des Werkver trags. Die Mass nah -men, die bereits realisiert werden, sind im Werk -ver trag anzumerken.

3 Als baustellenspezifische Massnahmen geltenSchutzmassnahmen, die von mehreren Unter -nehmen benützt werden wie Gerüste, Auf fang -netze, Laufstege ...»

BauAV Art. 49Benützung und Unterhalt

«1 Das Gerüst ist durch jeden Benützer und jedeBenützerin täglich einer Sichtkontrolle zu unter-ziehen. Weist es Mängel auf, so darf es nicht be -nützt werden.

2 Auf Gerüstbelägen sowie auf Zugängen, Auf-und Abstiegen muss überflüssiges oder ge fähr- liches Material, namentlich Schutt, Schnee undEis, entfernt werden.»

SIA-Norm 118Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten

Art. 104Sicherheit der am Bauwerk Beschäf tigten

Unternehmer und Bauleitung sind bei der Erfül -lung ihrer Aufgaben verpflichtet, die Sicherheitder am Bauwerk Beschäftigten zu gewährleisten.Auf die Sicherheit ist Rücksicht zu nehmen:schon bei der Projektierung, dann bei der Fest le -gung des Bauvorganges, insbesondere der Rei -henfolge der Arbeitsabläufe und schliesslich beider Ausführung der Arbei ten. Der Unternehmertrifft die notwendigen Schutz massnahmen zurUnfallverhütung und Ge sund heitsvorsorge; erwird hierbei von der Baulei tung unterstützt.

SIA-Norm 222Gerüste: Leistung und Lieferung

Art. 7.22Besondere Pflichten der Vertrags partner

Mit der Übernahme des Gerüstes zum Gebrauchgeht die Aufsichtspflicht an den Besteller über.

Art. 7. 24Besondere Pflichten der Vertragspartner

Änderungen am Gerüst dürfen nur mit Zu stim -mung der Bauleitung (Planer, Besteller) und nurdurch den Gerüstersteller vorgenommen werden.

3) Verordnung über die Unfallverhütung4) Bauarbeitenverordnung

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3 Kernelemente der Planung

Die heutigen Bauvorhaben sind komplex, dieTerminvorgaben eng. Dadurch steigt die Be -deutung von Planung und Arbeitsvorbereitung.Bereits beim Planen von Gerüsten müssenwichtige Details geklärt werden und dann indie Ausschreibung einfliessen.

Das Gerüst als Ganzes und seine Eigen schaf -ten werden festgelegt aufgrund des Umfelds,der zu erwartenden Einflüsse von Natur undWitterung sowie der objektspezifischen Ge ge -benheiten.

3.1 Das Umfeld

Das Umfeld mit seinen Einflüssen ist durch denStandort des Bauwerks gegeben und kann inden meisten Fällen nicht verändert werden.Durch geeignete Massnahmen ist diesen spe-zifischen Risiken entgegenzutreten.

Einflüsse aus dem Umfeld

■ Gewässer: Wasserpegel und Geschiebe -menge sind bei der Fundation zu berück-sichtigen.

■ Strassen-/Werkverkehr: Gerüst undöffentlicher Verkehr sind so zu trennen, dassbeidseitig kein Schaden entsteht (Bild 2).

■ Produktionsanlagen: Beim Arbeiten inIndu strieanlagen sind die betriebsinternenSi cher heitsauflagen zu erfragen und einzu-halten.

■ Bahnanlagen: Die Bahngesellschaft gibtAuskunft über notwendige Schutzerdungen,die einzuhaltenden Lichtraumprofile, dieminimal notwendigen Abstände zu elektri-schen Leitungen und weitere Massnahmen.

■ Fahr- und Freileitungen: Der Leitungsei gen-tümer gibt Auskunft über notwendige Schutz -erdungen, die einzuhaltenden Lichtraum pro-file, die minimal notwendigen Abstände zuelektrischen Leitungen und weitere Mass -nahmen.

Bild 2: Schnittstelle Baustelle/öffentlicher Verkehr.Die Massnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzusprechen.

Ein systematisches Vorgehen «Schritt fürSchritt» ist Voraussetzung, um all diesenAnsprüchen gerecht zu werden.

Beispiel

Ein Haus liegt an einem Bachbett und musseingerüstet werden. Es stellt sich die Frage,ob man die Gerüstständer ins Bachbett stel-len oder Konsolen bzw. Ausleger als Abstell -basis verwenden soll. Dies ist abhängig vonden unterschiedlich anfallenden Wasser- undGeschiebemengen in Trocken- und Regen -perioden.

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SuvaVerkehrsbetriebe

Kantone, Gemeinden, Private (vertreten durch Polizei/Baupolizei)

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3.2 Natur und Witterung

Das Ein- oder Zusammenstürzen von Ge rüs tenist in den allermeisten Fällen darauf zurückzu-führen, dass nicht mit hohen Windge schwin -digkeiten gerechnet wurde. Diese sind abhän-gig von der Jahreszeit, von der Geländeform,dem Umfeld (Bauten) und der Gegend (Jura,Mittelland, Alpen, Föhntäler). Bei einem Sturmkönnen sich auch Belagstafeln lösen undabheben. Im Weiteren ist das Ausgleiten unddas Verlieren des Gleichgewichts oftmals aufdie Witterungseinflüsse zurückzuführen.

Bei Planung und Ausschreibung ist zuberücksichtigen, dass:

■ bei starkem Wind (36 –45 km/h) das Arbei ten mit grossflächigen Elementen nichtmöglich ist

■ bei Sturm die Arbeiten eingestellt werdenmüssen und nach dem Sturm das Gerüstvom Gerüstersteller auf Schäden überprüftwerden muss (Sturm: ab Windgeschwin dig -keiten von 65 km/h)

■ bei Gewitter und Blitzschlag die Arbeiteneingestellt werden müssen (Lebensgefahr!)

■ im Winter Schnee und Eis vor Arbeits auf -nahme auf dem Gerüst entfernt werdenmüssen. Will man dies umgehen, sind Ein -hausungen mittels Plastikfolien usw. vorzu-sehen.

3.3 Objektspezifische Gegebenheiten

Die Gerüstgestaltung wird wesentlich be stimmtdurch die Form des Gebäudes, den Aufbau derFassade, die Art der auszuführenden Arbeitenund den Bauablauf.

Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, dieArbeiten aufeinander abzustimmen. Oft werdenBauarbeiten in Angriff genommen, bevor dienotwendigen Planungsarbeiten genügend weitfortgeschritten sind. Als Folge kommt es zueiner zeitlich verschobenen Vergabe von Arbei -ten, die im Bauablauf voneinander abhängigsind. Dies kann zu zahlreichen Schwierigkeitenführen.

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Mit diesen Informationen kann das Gerüst ausgewählt werden:

Tabelle 3: Angaben für die Gerüstwahl.

Gerüstbezeichnung Nutzlast in kN pro m2 minimale Belagsbreite Verwendungszweck

Leichtes Arbeitsgerüst 2,00 60 cm* Verputz-/Malergerüst

Schweres Arbeitsgerüst 3,00 90 cm* Maurergerüst

Besonders schweresArbeitsgerüst 4,50 90 cm* Steinhauergerüst

* Belagsbreite zwischen den Ständern

Bild 5: Die Nutzlast eines Arbeitsgerüsts muss (bei den Zugängen) auf einemSchild gut sichtbar angegeben sein.

Bild 3: Verputz-/Malergerüst.

Bild 4: Maurergerüst bzw.Steinhauergerüst.

Betreten für Unbefugteverboten!

Tragkraft max. 2,0 kN/m2

200 kg/m2

Belag Spenglergang fürdynamische Beanspruchungdimensioniert

bei allen Zugängen

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3 kN

/m2

4,5

kN/m

2

2 kN

/m2

200

kg/m

2

60 cm 90 cm

3.4 Belastbarkeit des Gerüsts

Die Gerüstgruppe ist entsprechend den zuerwartenden Lasten zu bestimmen, die mini-mal geforderten Belagsbreiten müssen einge-halten werden.

Massgebend für die Auswahl sind:

■ die Art der auszuführenden Arbeiten

■ der benötigte Platz für die Arbeitsaus füh rung,z. B. Arbeiten mit Höchstdruck-Wasserstrahl

■ der benötigte Platz für Arbeitsmittel und Lagerung von Material

■ die daraus resultierenden Flächenbelas -tun gen

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3.5 Zulässige Gerüsthöhen

Systemgerüste in Regelausführung dürfen beiVerwendung von Rahmen- und Ständerrohrenmit 48,3 mm Aussendurchmesser und denWandstärken S bis zu den in Tabelle 4 ange-gebenen Bauhöhen erstellt werden.

Tabelle 4: Maximale Bauhöhe von Systemgerüsten.

Gerüst für Nutzlast von 2,00 kN/m2 3,00 kN/m2 4,50 kN/m2

Verputz-/Malergerüst Maurergerüst Steinhauergerüst

Anzahl Konsolgänge über mehrere mehrere nur 1 Kon- mehrere nur 1 Kon- mehrere nur 1 Kon-ganze Gerüsthöhe solgang auf solgang auf solgang auf

ganze Ge- ganze Ge- ganze Ge-rüsthöhe rüsthöhe rüsthöhe

Breite der Konsolgänge 60 cm 30 cm beliebig 30 cm beliebig 30 cm beliebig

Stahl, Wandstärke S = 3,2 mm 20 m 30 m 50 m 20 m 30 m 15 m 25 m

Aluminium, Wandstärke S = 4,0 mm 14 m 20 m 30 m 12 m 20 m 10 m 15 m

maximale Bauhöhe

Bei Regelabweichung ist eine komplette, nach- prüfbare statische Berechnung erforderlich.

Müssen die maximal zulässigen Bauhöhenüberschritten werden, so sind die Vertikal kräftemittels Schwerlastkonsolen oder Auslegern(im Normalfall auf halber Höhe) abzufangen.

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4 Planungsüberlegungen – Schritt für Schritt

Die in Kapitel 3 dargestellten Grundlagen fürdie Gerüstauswahl können nun Schritt fürSchritt verfeinert werden, so dass am Schlussdie Positionen bekannt sind, die in der Aus -schreibung zu berücksichtigen sind.

4.1 Bauablauf berücksichtigen

Wird bei Hochbauarbeiten die Absturzhöhevon 3 m überschritten, ist ein Fassadengerüstzu erstellen. Der oberste Holm muss diehöchste Absturzkante um mindestens 80 cmüberragen (Bild 6).

Wenn das Kellergeschoss fertig erstellt ist,müssen umgehend die Hinterfüllungsarbeitenausgeführt werden, damit das Gerüst vor Auf -nahme der Arbeiten im 1. OG gestellt werdenkann. Das Hinterfüllmaterial der Umfassungs -wände ist zu verdichten (Bild 6).

Gerüstmontage und Kraninstallation erfolgennicht gleichzeitig, sind aber voneinander ab -hängig. Der Freiraum zwischen Gerüst undbeweglichen Kranteilen (z. B. Drehbereich)muss mindestens 50 cm betragen. Dies ist zu berücksichtigen.

4.2 Jedes Gerüst braucht ein gutes Fundament

Gerüste müssen auf eine tragfähige Unterlageabgestellt und gegen Wegrutschen gesichertwerden. Wenn nötig, sind Hilfskonstruktionenzu erstellen (Bilder 7 bis 9).

Beispiel

Wenn aus irgendeinem Grund nicht hinterfülltoder das Gerüst nicht in die Baugrube abge-stellt werden kann, muss mittels Konsolenoder Auslegern eine Basis erstellt werden(Bild 8 und 9).

Bild 8: Konsolgerüst.

Bild 7: Konventionelle Fundamente.

Bild 6: Vorgehensschritte � bis �.

Bild 9: Auslegergerüst.

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Phase 4 unbedingt vor Phase 5

min. 80 cm

1. OG

EG

UG�

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4.3 Fassadenabstand und Fassadenaufbau berücksichtigen

Der Abstand zwischen Gerüst und Fassadedarf am fertig montierten Gerüst an keinerStelle grösser sein als 30 cm. Sonst könnenPersonen zwischen Gerüst und Fassade ab -stürzen.

Wird ein Abstand von mehr als 30 cm benötigt,sind zusätzliche Massnahmen vorzusehen, umeinen Absturz zu verhindern (Innengeländer,Konsolgänge oder Innenrohre auf Belagshöhe).

Nachträglich hochgezogenes Sichtmauer werk

Wenn bei einem Maurergerüst nachträglichein Sichtmauerwerk hochgezogen wird, müs-sen 30 cm breite Innenkonsolgänge an jedenLaufgang montiert werden. Als Abstand zwi-schen Innenkonsole und definitivem Mauer -werk sind ca. 5 cm ausreichend (Bild 10).

Nachträglich hochgezogenes Putzmauer werk

Da wird es schon komplizierter. Zuerst benö-tigt man Innenkonsolgänge von 60 cm, dannvon 30 cm. Deshalb müssen die 60 cm brei-ten Konsolgänge mit dem Aufmauern durch30 cm breite ersetzt werden (Bild 11).

Bild 10: Nachträglich hochgezogenes Sichtmauerwerk.

Bild 11: Nachträglich hochgezogenes Putzmauerwerk.

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� �

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� �90 max. 30

Isolation

5 12,5

12,5

30

25

60

90

Fassadenstärke25 cm

min. 60

min

. 80

max

. 10

0

Masse in cm

Masse in cm

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Zusätzliche Massnahmen, wenn derFassadenabstand mehr als 30 cm beträgt

Mögliche Lösungen sind:

■ Innengeländer (Bild 12)

■ Innenrohre auf Belagshöhe (Bild 13)

■ Konsolgänge (Bild 14)

Welche Lösung gewählt wird, hängt von derArt der auszuführenden Arbeiten und vomFassadenaufbau ab. Konsolgänge haben zweigewichtige Vorteile:

■ Ihr Belag kann kurzfristig angehoben wer-den.

■ Es gibt keine Behinderung durch Ständer -rohre im Arbeitsbereich.

4.4 Sichere Zugänge

■ Gerüstgänge müssen über sichere Zugängeverfügen.

■ Wenn zum Erreichen der ArbeitsplätzeNiveauunterschiede von mehr als 1 m zuüberwinden sind, sind Leitern, Treppen odergleichwertige Arbeitsmittel zu verwenden.

■ Für jeden Arbeitsplatz ist in höchstens 25 mEntfernung ein Zugang vorzusehen (Bild 15).

■ Für den Aussenaufstieg sind Leitern bis zueiner Absturzhöhe von 5 m zugelassen (Bild 16).

Personenaufzüge (siehe 4.7.2) sind keinErsatz für Zugänge!

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�max. 30

�m

ax.

5,00

m

Bild 16: Leitern bis zu einer Höhe von höchstens 5 m.

Bild 12: Innengeländer. Bild 13: Innenrohre. Bild 14: Konsolgänge.

Bild 15: Anzahl Zugänge.

A = 10 + 12 + 3 + 8 + 7 + 20 = 60,00 m

A = 60,00 m : 50 m/Zugang = 1,20 > 1 = 2 Aufstiege

10,0

0 m

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00 m

7,00

m

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20,00 m

8,00 m12,00 m��

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15

4.5 Verankerungen und Aussenabstützung

Das Gerüst ist am Bauwerk zug- und druck-fest zu verankern oder anderweitig in geeigne-ter Weise zu fixieren, namentlich durch Abstüt-zen oder Abspannen.

4.5.1 Verankerung

Als Faustregel gilt:

■ Die Verankerungen sind in der Höhe versetztanzuordnen.

■ Die Gerüstfläche pro Anker darf folgendeFlächen nicht überschreiten:– bei unverkleideten Gerüsten: 25 m2

– bei Netzverkleidungen: 20 m2

– bei Verkleidungen mit windundurchlässigemMaterial: 10 m2

Im konkreten Fall gelten die Angaben in derAufbau- und Verwendungsanleitungen desGerüstherstellers, insbesondere auch in Bezugauf die Zugfestigkeit der Anker.

4.5.2 Aussenabstützung

Je nach Fassadenaufbau ist anstelle der übli-chen Verankerungen eine Aussenabstützungerforderlich.

Bei einer Abstützung mit Gerüstrohren darf dieGerüsthöhe von 6 m nicht überschritten wer- den (Bild 17).

Bei grösseren Höhen sind Gerüstfelder querzur Fassade ein «Muss» (Bild 18). Bild 18: Aussenabstützung

mit Gerüstfeldern.

Bild 17: Aussenabstützung anstelle von Verankerungen.

Fusspunkt verankert Aussteifung quer

Aussteifung längs

Wandabsteifer

Abstützung min. jeden 2. Ständer

H max. 6,00 m

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4.6 Gerüst an Dachränder anpassen

An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhevon 3 m Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern. Die zu treffenden Massnahmenrichten sich nach der Dachneigung an derTraufe.

4.6.1 Spenglergang

Bei Absturzhöhen ab Traufe oder ab Flach -dachrand von mehr als 3 m ist maximal 1 munterhalb der Absturzkante ein Gerüstgang(Spenglergang) zu erstellen (Bild 19). Er er -möglicht das sichere und effiziente Arbeitenam Dachrand.

Belag des Spenglergangs:

Er ist für eine dynamische Beanspruchung zubemessen, wie sie zum Beispiel bei einemSturz vom Dach auftreten kann (Bild 20).

Seitenschutz des Spenglergangs:

■ Er muss mindestens 60 cm von der fertigenDachtraufe oder der Aussenkante desDaches entfernt stehen.

■ Der oberste Holm muss mindestens 80 cm oberhalb des Dachrandes liegen.

■ Die Abstände zwischen den Holmen oderzwischen den Holmen und Bordbretterndürfen 50 cm nicht überschreiten.

Bild 19: Spenglergang.

Bild 20: Belag für dynamische Belastung.

Bild 21: Seitenschutz eines Spenglergangs bei einerDachneigung bis 25 °.

��

��

��

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� �

� �� �

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Brettdicke (Schnittholz) Spannweite45 mm 1,50 m50 mm 1,70 m80 mm 2,50 m

Innen-geländer

Belag für dynamische Belastung ausgelegt

Belag für dynamische Belastung ausgelegt

� 30

� 8

0

� 60

max. 30

� 8

0

� 1

00

� 1

00

� 60

bis 25°

5050

m

ax.

5050

Masse in cm

Masse in cm

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4.6.2 Dachdeckerschutzwand bei Dachneigungen von 25° bis 60°

Bei Dächern mit einer Neigung zwischen 25°und 60° ist der Seitenschutz des Spen gler -gangs als Dachdeckerschutzwand auszuge-stalten. Diese soll vom Dach stürzende Per -sonen, Gegenstände und Materialien auffan-gen.

Öffnungen in der Dachdeckerschutzwandsind wie folgt zulässig (Bild 22):

– oberhalb der Traufe oder des Dachrandes: Öffnungen bis zu einer Höhe von je 25 cm

– unterhalb der Traufe oder des Dachrandes: Öffnungen bis zu einer Fläche von je 100 cm2

4.6.3 Dachneigung über 60°

Bei Dächern mit einer Neigung über 60° darf,unabhängig von der Traufenhöhe, nur von Ge -rüsten oder beweglichen Arbeitsbühnen ausgearbeitet werden.

4.6.4 Giebelseitige Dachränder

An giebelseitigen Dachrändern sind ein Ge län -der und ein Zwischenholm anzubringen (Bild 23), gleichwertige Massnahmen sindebenfalls gestattet.

Bild 22: Spenglergang mit Dachdeckerschutzwand.

Bild 23: Giebelseitiger Seitenschutz.

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� �max. 30

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2525

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m

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Belag für dynamische Belastung ausgelegt

� 25°

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100

cm2

Masse in cm

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.

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4.6.5 Beispiele aus der Praxis

a. Hallenbau in Stahl, Holz oder Beton (Montagebau Flachdach)

Das Gerüst ist je nach Wahl des Arbeitsa b laufsim Dachrandbereich unterschiedlich auszuge-stalten (Bild 24):

■ Werden die Fassadenarbeiten vor den Dach-arbeiten ausgeführt, ist auch beim Spen g -lergang ein Innengeländer zu montieren.

■ Werden die Dacharbeiten vor den Fassa den -arbeiten ausgeführt, ist am Spenglergangzusätzlich zum Innengeländer ein Konsol -gang zu montieren.

b. Dachsanierung (Umdeckung oder Auswechseln der Traufrinne)

Wenn bei Dachumdeckungen ausschliesslichdie Ziegel ausgewechselt oder lediglich dieTraufrinne ersetzt wird, ist ein 60 cm breiterInnenkonsolgang zur Vermeidung einesInnenabsturzes ausreichend, auch wenn derFassadenabstand mehr als 30 cm beträgt(Bild 25).

c. Flachdachsanierung (Dachneigung bis 10°)

Auf den Spenglergang kann nur dann verzich-tet werden, wenn ein durchgehender Seiten -schutz (Geländer, Mittelholm, Bordbrett) an derSturzkante angebracht ist und alle Arbeiteninnerhalb des Seitenschutzes ausgeführt wer-den können.

Bild 25: Traufrinne ersetzen, Ziegel auswechseln.

� �� �� 60 � 60

Belag für dynamische Belastung ausgelegt

bis 25°

min.Bordbrett

��

��

��

��

80

� 1

0050

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50

Bild 24: Montagebau.

��

�10

0 cm

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cm

Auffangnetz

Innengeländer generell

Konsole, wenn Dach vor Fassade erstellt wird

Masse in cm

Belag für dynamische Belastung ausgelegt

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Für höhere Bauten kommen vorzugsweiseBauaufzüge zum Einsatz.

Zusatzkräfte sind in der Regel über zusätzlicheAnker aufzunehmen (siehe 4.5.1).

Bild 26: Versetzte Podeste für den Materialumschlag.

4.7 Gerüstfremde Ein- und Anbauten

Wer Ein- und Anbauten jeglicher Art wie Auf -züge, Seilwinden oder Konsolen an ein Gerüstanbringen will, hat sich vorgängig zu verge-wissern, dass das Gerüst bezüglich Tragsi -cher heit und Stabilität den zu erwartendenZusatz kräften standhält. Die Einflüsse vonGerüst netzen und Gerüstplanen auf dieStabilität (Windkräfte) dürfen nicht vernachläs-sigt werden.

Schwerlast-

konsole

4.7.1 Anbauten für den Materialumschlag

Der Materialumschlag während der Bauphaseist auf jeder Etage sicherzustellen. Dazu eignensich Umschlagpodeste, die am Gerüst ange-baut sind (Bild 26). Diese sind in der Höhe ver-setzt an zuordnen und müssen richtig dimen-sioniert sein (entsprechend dem Gewicht undden Ab messungen der Waren).

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4.7.2 Bauaufzüge

An Gerüsten von mehr als 25 m Höhe sind nurAufzüge gestattet, die vom Hersteller auch fürPersonentransporte vorgesehen sind. Der Auf -zug ersetzt nicht die erforderlichen Zugänge.

4.7.3 Schutz bei Durchgängen

Bei öffentlichen Durch- oder Zugängen musssichergestellt sein, dass niemand durch herun-terfallende Gegenstände (Arbeitsmittel oderBaumaterialien) einen Schaden erleidet.

Bewährte Lösungen sind ein Schutzdach odereine Gerüstverkleidung (Netz) an der Gerüst -aussenseite und ein Abdecken der Lücke ander Gerüstinnenseite (Bild 27).

4.7.4 Erdung von Gerüsten

Die Suva und das Starkstrominspektorat schrei- ben eine Erdung von Fassadengerüsten nichtvor, weil sich Vor- und Nachteile ungefähr dieWaage halten.

Entlang von Fahr- und Freileitungen bestimmtder Leitungseigentümer die Schutzmass nah -men.

Bild 27: Schutz bei Durchgängen.

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Fassadenbereichgeschlossen

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sone

n, H

2,5

0 m

Aut

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4,5

0 m

min. 1,50 m

45°

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21

■ Fassadengerüste – Sicherheit bei der Montage und Demontage, Bestell-Nr. 44078.d

■ Checkliste Fassadengerüste, Bestell-Nr. 67038.d

■ Checkliste Rollgerüste, Bestell-Nr. 67150.d

■ Acht lebenswichtige Fragen rund um das Rollgerüst, Bestell-Nr. 84018.d

■ Liftschachtgerüste, Bestell-Nr. 44046.d

■ Bauarbeitenverordnung, Bestell-Nr. 1796.d

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5 Publikationen zum Thema

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Bestellnummer: 44077.d

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Sicheres Fassadengerüst. Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden!Gerüstart/Nutzung Einteilung/Zugänge

Ausrichten/Absturzrisiko

Fundation Verankerung/Aussenabstützung

Gerüst an Dachrand

Umfeld

Gerüstbeläge

Rahmenverbindung/Steckbolzen

Suva, Arbeitssicherheit, Postfach, 6002 Luzern, www.suva.ch/waswo, Fax 041 419 59 17, Tel. 041 419 58 51Bes

telln

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4407

7/1.

d –

Mai

200

8

Strasse

Einteilung horizontal

Fassadenabstand

Belagsöffnungen

Spannweiten von Gerüstbrettern

Seitenschutz aussen

Spenglergangbelag für dynamischeBelastung ausgelegt (Steil- undFlachdach)

Spenglergang ab 25 ° bis 60 °

Dachrinne ersetzenDachneigung bis 25 °

SkelettbauGiebelseite

Flachdach bis 10°

Spenglergang Dachneigung bis 25°

Variante Innengeländer

Variante Innenrohr Variante Konsolgänge

Einteilung vertikal

Zugänge (Anzahl)

Zugänge (Arten)

Abstellbasis Verankerung ohne Netz

Verankerung mit Netz

Verankerung mit Netz – Stirnseite

Aussenabstützungen

Ausleger, Konsole

Ansetzen (Blei, Senkel)

Hinweistafel/Signalisation

Durchgang/Durchfahrt

� �

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3 kN

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4,5

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2 kN

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kg/m

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� �60 cm

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min.0,2 m

min.0,2 m

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SuvaVerkehrsbetriebe

Kantone, Gemeinden, Private (vertreten durch Polizei/Baupolizei)

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Fassadenbereichgeschlossen

H

Per

sone

n, H

2,5

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4,5

0 m

min. 1,50 m

45°

Belag – Fassademax. 30 cm

Handlauf

MittelholmKnieleiste

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00 m

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m

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~10 max. 30 cm

15 17,5

Konsol-gang

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max. 30

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A = 10 + 12 + 3 + 8 + 7 + 20 = 60,00 m

A = 60,00 m : 50 m/Zugang = 1,20 > 1 = 2 Aufstiege

10,0

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3,00

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20,00 m

12,00 m 8,00 m��

max

. 5,

00 m

Betreten für Unbefugteverboten!

Tragkraft max. 2,0 kN/m2

200 kg/m2

Belag Spenglergang fürdynamische Beanspruchungdimensioniert

bei allen Zugängen �

� 1

5 cm

� 1

5 cm

Belag gegen Verschieben sichern

Innenkonsole

max. 25 mm

max. 80 mm

max. 3,0 m

2 kN/m2

50 m

m

Brettstärke maximale SpannweiteGerüstbretter

2kN/m2 / 200 kg/m2 3kN/m2 / 300 kg/m2

40 mm 2,25 m 2,00 m45 mm 2,50 m 2,25 m50 mm 3,00 m 2,50 m

min

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Fusspunkt verankert

H max.6,00 m

Aussteifung quer Gerüstfelder

quer zur Fassade

Aussteifung längs

Wandabsteifer

Abstützung min. jeden 2. Ständer

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Brettdicke (Schnittholz) Spannweite45 mm 1,50 m50 mm 1,70 m80 mm 2,50 m

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Innengeländer

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00

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00 min.Bordbrett

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.

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50

5050

50m

ax.

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2525

Masse in cmMasse in cm Masse in cm

� �

max

. 30

� �� �� �� 60

� 60 � 60

Öffnungen max. 100 cm2

��

��

100

cm�

80 c

m

Auffangnetz

Innengeländer generell

Konsole, wenn Dach vor Fassade erstellt wird

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Die beiliegende Zusammenfassung dient als Instruktionshilfe und kann auch zu Kontrollzwecken

verwendet werden. Die bildlichen Darstellungen widerspiegeln die gesetzlichen Bestimmungen

und gleichzeitig den ordnungsgemässen Ablauf einer Fassadengerüst-Montage bzw. -Demon-

tage. Dieser Anhang ist auch als separate Publikation erhältlich (Bestellnummer 44077/1.d).

Anhang:Zusammenfassung – Instruktionshilfe