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Preisliste Nr. 48 · Gültig ab 1. Januar 2015 MEDIADATEN www.rhein-main-wochenblatt.de 2015 IM HERZEN UNSERER REGION Mehr erreic Mehr erreichen! Mehr erreichen! hr erreichen! hr erreichen! Mehr erreichen! Mehr erre Mehr erre hr erreichen! hr erreichen! AUFLAGEN KONTROLLE DER ANZEIGEN- BLÄTTER BVDA-/-BDZV WÖCHENTLICH 566.800 EXEMPLARE WOCHENMITTE 208.950 EXEMPLARE WOCHENENDE

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  • Preisliste Nr. 48 · Gültig ab 1. Januar 2015

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    Hasengasse 155411 BingenTel. (0 67 21) 99 06 83Fax (0 67 21) 27 39

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    Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN WOCHENBLATT (Wochenende) 1 / 2

    R HE I N

    MAIN

    455

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    465260

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    Falken- berg

    Weilbach

    Gustavs- burg

    Budenheim

    Heidesheim

    UhlerbornMombach

    Gonsen-heim

    Finthen Zahlbach

    stadt

    SchlangenbadGeorgen- born

    Wam- bach

    Hetten-

    Born

    Watz-hahn

    Seitzen- hahn

    HahnBleiden-

    WehenTaunusstein

    thal

    Ober- WallufNieder-Eltville

    Rauen- thal

    Martins-

    Kostheim

    Kastel

    Freudenberg

    R HE I N Kastel

    Amöne- burg

    Dotzheim

    Wi.-Frauenstein

    Heßloch

    Kloppen- heim

    IgstadtBierstadt

    NordenstadtErbenheim

    Delkenhm.

    Brecken- heim

    Sonnen-berg

    Ram-bach

    Naurod

    Meden- bach

    SchiersteinBiebrich

    Klaren-thal

    Mechthilds-hausen

    Kohlheck

    Auringen

    MAINMAINMAINMAIN

    Hochheim am Main

    Wallau

    Wicker

    Massenheim

    Wiesbaden

    HerrnsheimNeuhausen

    Leisel-heim

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    Dalsheim

    Offstein

    heimMons-Wachen-

    heim

    Mölsheim

    Gunders-heim Bermers-

    heim

    Gundheim

    Flörsheim- Dalsheim

    Mörstadt

    WormsN.-FlörsheimKriegsheim

    IbersheimRhein-dürkheim

    HorchheimHeppen- heim

    Wies-Oppenheim

    Weinsheim

    Roxheim

    Pfiffligheim

    Hochheim

    Abenheim

    Pfedders-heim

    Fretten- heim

    Hohen-Sülzen

    Monzern- heim

    Westhofen

    Heßloch

    Alsheim

    Mettenheim

    Bechtheim

    Osthofen

    Hamm

    Gimbsheim

    EichDittels- heim-

    Bobenheim-

    R H E I

    N

    Guntersblum

    Flomborn

    Eppels- heim

    Ober-Flörsheim

    Gau-Heppen-heim

    Hangen- Weishm.

    Hochborn

    Dauten-heim

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    Alte Viernheimer Straße 968623 LampertheimTel. (0 62 06) 95 20-41 00Fax (0 62 06) 95 20-41 03

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    Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN WOCHENBLATT (Wochenende) 1 / 2

    R HE I N

    MAIN

    455

    54

    465260

    455

    42 42

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    51940

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    A3

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    Wicker

    Falken- berg

    Weilbach

    Gustavs- burg

    Budenheim

    Heidesheim

    UhlerbornMombach

    Gonsen-heim

    Finthen Zahlbach

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    SchlangenbadGeorgen- born

    Wam- bach

    Hetten-

    Born

    Watz-hahn

    Seitzen- hahn

    HahnBleiden-

    WehenTaunusstein

    thal

    Ober- WallufNieder-Eltville

    Rauen- thal

    Martins-

    Kostheim

    Kastel

    Freudenberg

    R HE I N Kastel

    Amöne- burg

    Dotzheim

    Wi.-Frauenstein

    Heßloch

    Kloppen- heim

    IgstadtBierstadt

    NordenstadtErbenheim

    Delkenhm.

    Brecken- heim

    Sonnen-berg

    Ram-bach

    Naurod

    Meden- bach

    SchiersteinBiebrich

    Klaren-thal

    Mechthilds-hausen

    Kohlheck

    Auringen

    MAINMAINMAINMAIN

    Hochheim am Main

    Wallau

    Wicker

    Massenheim

    Wiesbaden

    HerrnsheimNeuhausen

    Leisel-heim

    271

    9

    47

    A61

    Dalsheim

    Offstein

    heimMons-Wachen-

    heim

    Mölsheim

    Gunders-heim Bermers-

    heim

    Gundheim

    Flörsheim- Dalsheim

    Mörstadt

    WormsN.-FlörsheimKriegsheim

    IbersheimRhein-dürkheim

    HorchheimHeppen- heim

    Wies-Oppenheim

    Weinsheim

    Roxheim

    Pfiffligheim

    Hochheim

    Abenheim

    Pfedders-heim

    Fretten- heim

    Hohen-Sülzen

    Monzern- heim

    Westhofen

    Heßloch

    Alsheim

    Mettenheim

    Bechtheim

    Osthofen

    Hamm

    Gimbsheim

    EichDittels- heim-

    Bobenheim-

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    Guntersblum

    Flomborn

    Eppels- heim

    Ober-Flörsheim

    Gau-Heppen-heim

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  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN WOCHENBLATT (Wochenmitte)

    RHEIN

    MAIN

    NAHE

    Bacharach

    Wörrstadt

    Osthofen

    Nieder-Olm

    A61

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    A61

    A661

    A67

    A67

    A60

    A66

    A66

    671643

    A5

    A5

    A3

    160

    Worms

    Hochheim

    Alzey

    Ingelheim

    Oppenheim

    Eltville

    Bürstadt

    Bad Schwalbach

    Rüdesheim

    A67A5

    WormsLampert-

    heim

    Rüssels-heim

    Bingen

    Wiesbaden

    Mainz

    FrankfurtFrankfurt

    MannheimMannheim

    DarmstadtDarmstadt

    LudwigshafenLudwigshafen

    FlughafenFrankfurt

    Taunusstein

    Hohenstein

    670

    690660

    840850

    810

    880

    830

    820

    912

    651

    Haftung11. Das Verteilunternehmen haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertrag-

    licher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Wenn fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt auch für die Haftung aufgrund Handelns von Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Abweichend hiervon bleibt die Haftung aus einer verein-barten Garantie oder wegen Personenschäden unberührt.Die Gefahr für die Verteilobjekte trägt der Auf-traggeber, das Verteilunternehmen haftet nicht für Schäden oder Verluste der Verteilobjekte durch Feuer, Wasser, Bruch, sonstige höhere Gewalt oder Einwirkung von Dritten, insbesondere Diebstahl. Es wird keine Haftung für einen durch die Verteilmaßnahme erhofften, nicht eingetretenen Erfolg übernommen.

    Zahlung12. Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Verteilauftrages zur

    Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Last-schrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustel-len, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Verteilunternehmen – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – befugt, für ausstehende Verteilaktionen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche fälligen Ansprüche aus der Geschäftsver-bindung sofort einzufordern.

    Allgemeines13. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebs-

    störungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.

    14. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer sich widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftrag-nehmers Vorrang und gelten ausschließlich.

    15. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.

    16. Der Auftraggeber darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Auftragnehmerin nicht mit deren Verteil-personal und Subunternehmern direkt zusammenarbeiten bzw. Kontakt aufnehmen. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, dass diese von sich aus an ihn herantreten. Wegen der außerordentlichen Bedeutung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Unter-nehmens der Auftragnehmerin gilt eine Vertragsstrafe von 5.000 € für jeden nachgewiesenen Fall der Zuwiderhandlung als vereinbart. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Auftraggeber vertraglich an die Auftragnehmerin gebundene Verteilerkolonnen und -Gruppen (Subunternehmer) ohne deren schrift-liche Zustimmung direkt beschäftigt.

    17. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    18. Als Gerichtsstand wird Mainz vereinbart.

    651 Rüsselsheimer Wochenblatt

    660 Rheingauer Wochenblatt

    670 Untertaunus Wochenblatt

    690 Wiesbadener Wochenblatt

    810 Mainzer Wochenblatt

    820 Ried Wochenblatt

    830 Alzeyer Wochenblatt

    840 Binger Wochenblatt

    850 Ingelheimer Wochenblatt

    880 Rheinhessisches Wochenblatt

    912 Wormser Wochenblatt

    AGB

  • Inhaltsverzeichnis / Auflagen

    Inhaltsverzeichnis

    Verbreitungsgebiet Wochenende 1

    Auflagen 2

    Allgemeine Angaben 3 – 4

    Richtlinien für die Mehrfarbproduktion 5

    Digitaler Anzeigenempfang Anzeigen auf Datenträger 6

    Grund- und Ortspreise – Wochenmitte 7 – 8

    Wormser Wochenblatt – Samstag 9

    VorOrt – Samstag 10

    Prospektbeilagen 11 – 12

    Direktverteilung 13 – 14

    Beilagenverteilplan Wochenmitte 15 – 20

    Beilagenverteilplan Wochenende 21 – 22

    Allgemeine Geschäftsbedingungen 23 – 24

    Allgemeine GeschäftsbedingungenRhein Main Verteilerdienst Arenz GmbH & Co. KG 25 – 26

    Ausgabe Auflage

    830 Alzeyer Wochenblatt 36.550

    840 Binger Wochenblatt 35.700

    850 Ingelheimer Wochenblatt 24.250

    810 Mainzer Wochenblatt 140.900

    660 Rheingauer Wochenblatt 29.100

    880 Rheinhessisches Wochenblatt 26.700

    820 Ried Wochenblatt 28.000

    651 Rüsselsheimer Wochenblatt 35.950

    670 Untertaunus Wochenblatt 26.800

    690 Wiesbadener Wochenblatt 125.350

    912 Wormser Wochenblatt 57.500

    Gesamtauflage: 566.800

    Ausgabe Auflage

    696 VorOrt (Samstag) 144.300

    911 Wormser Wochenblatt (Samstag) 64.650

    Gesamtauflage: 208.950

    Wochenende

    Wochenmitte

    InhaltAuflagen

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Allgemeine Angaben 3 / 4

    Verlag: RHEIN MAIN PRESSE Werbevermarktung GmbHAnschrift: Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz Postfach 3120, 55021 Mainz

    Telefon Anzeigen: (0 61 31) 48-4700Telefax: (0 61 31) 48-4733

    E-Mail: [email protected]: www.rhein-main-wochenblatt.de

    Bankkonto: Commerzbank, Mainz 2 114080 01 (BLZ 550 400 22) Swift: Coba DE FF XXX BIC: Coba DE FF XXX IBAN: DE07 5504 0022 0211 4080 01

    Abrechnung: Ab sofort bieten wir auch einen elektronischen Rechnungsversand an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei per E-Mail erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze Mail mit Ihrer Kundennummer und der E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand an [email protected] oder wenden Sie sich an Ihren Anzeigenberater.

    Zahlungsbedingungen

    Zahlung netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Vorauszahlung oder Bank-einzug 2 Prozent Skonto. Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision. Der Ortspreis wird auf Direktaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet angewendet.

    Grund- und Ortspreise

    Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes.

    Rabatte

    Es kann nur entweder die Malstaffel oder die Mengenstaffel zur Anwendung kommen.

    KombinationsrabatteEin Motivwechsel ist ausgeschlossen. Voraussetzung: Veröffentlichung innerhalb einer Kalenderwoche. Die Berechnung erfolgt dabei je Einzelausgabe: [mm-Preis Einzelausgabe × Zahl der Spalten × Höhe in mm (+ Mindestaufschlag)] abzgl. Kombinationsrabatt. Vorbehaltlich geringfügiger, systembedingter Rundungsdifferenzen.

    Malstaffel Mengenstaffel

    ab

    6 Anz. 5 % 3.000 mm 5 %

    12 Anz. 10 % 5.000 mm 10 %

    24 Anz. 15 % 10.000 mm 15 %

    48 Anz. 20 % 20.000 mm 20 %

    Ausgaben Rabatte

    2 – 3 10 %

    4 – 9 15 %

    10 – 12 30 %

  • Allgemeine Angaben

    Vereinsnachlass

    Für Anzeigen von Vereinen gewähren wir einen Nachlass von 30 %, sofern der Verein mit den Anzeigen nicht einen wirtschaftlichen Nutzen erzielt.

    Anlieferung der Druckunterlagen

    bis Anzeigenschluss

    Erscheinungsweise

    Wochenmitte und Wochenende

    Kennzifferngebühr

    Abholung 3 € zzgl. MwSt Für die Zustellung außerhalb der EU wird einmalig Zusendung 8 € zzgl. MwSt. ein Aufschlag auf die o. g. Gebühr von 10 € erhoben.

    Anzeigenschluss

    Alzeyer-, Binger-, Ingelheimer-, Mainzer-, Ried- und Rüsselsheimer Wochenblatt, Wiesbadener- und Wormser Wochenblatt Montag, 14 Uhr

    Rheinhessisches Wochenblatt Dienstag, 12 Uhr

    Untertaunus-, Rheingauer Wochenblatt Freitag, 16 Uhr

    Bei Kombination mehrerer Wochenblätter und Belegung der Gesamtausgabe Freitag, 16 Uhr

    VorOrt (Samstag) Mittwoch, 13 Uhr

    Wormser Wochenblatt (Samstag) Donnerstag, 14 Uhr

    Technische Angaben

    Satzspiegel: Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm VorOrt (Tabloid): Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = 1.625 mm

    Spaltenzahl: Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten bzw. 5 Spalten (Tabloid)

    Grundschrift: mindestens 6 pt

    Spaltenbreite: Anzeigenteil (VorOrt 5-spaltiges Layout) 1-spaltig = 45 mm 5-spaltig = 231 mm 2-spaltig = 92 mm 6-spaltig = 278 mm 3-spaltig = 138 mm 7-spaltig = 325 mm 4-spaltig = 185 mm

    Mindestformat: 10 mm / 1-spaltig

    Druckverfahren: Offsetdruck

    Farben: Schmuckfarben (HKS-Z Farben) werden aus CMYK nach ISO 12647-3:2005 aufgebaut. Geringe Farbabweichungen im Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation.

    Verbreitung

    Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte. Auflagenkontrolle durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BDZV und BVDA.

    566.800 Exemplare ist die Gesamtauflage der in diesen Media-daten beworbenen elf Anzeigenblattausgaben Wochenmitte.

    Diese erscheinen in der RHEIN MAIN PRESSE Werbevermarktung GmbH, Mainz

    AUFLAGEN KONTROLLE

    DER ANZEIGEN-

    BLÄTTER

    BVDA-/-BDZV

    AllgemeineAngaben

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Richtlinien für die Mehrfarbreproduktion 5 / 6

    Zeitungsprofil

    Druckbedingungen: Zeitungsdruck 48 L /cmProfilname: ISO Newspaper 26Profildateiname: ISOnewspaper26v4.icc, ISOnewspaper26v4_gr.iccCharakterisierung: IFRA26 Diese Profile wurden in der Praxis von verschiedenen Häusern

    erfolgreich getestet. Das Standardprofil können Sie ab sofort von www.ifra.com herunterladen. Die Charakterisierungsdaten erhalten Sie unter www.color.org.

    Kunstdruckprofile: Bei Fragen zu Kunstdruck-Objekten, -Formaten und -Profilen weden Sie sich bitte an die Verlagsherstellung unter Telefon (0 61 31) 48-56 81.

    Druckunterlagen

    Datenformat: PDF/X3 (ISO 15930) Prüfdruck (Proof): Auf dem Prüfdruck muss ein ugra/FOGRA- Medienkeil enthalten

    sein. Der Prüfdruck muss gemäß den Standardvorgaben der ISO 12647-3 erstellt sein. Ansonsten kann er nicht als farbver-bindlich anerkannt werden.

    Proof-Erstellung: Gerne erstellen wir Ihnen einen zertifizierten Proof nach ISO 12647. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem Media-berater oder direkt bei der Verlagsherstellung unter Telefon (06131) 48-56 81.

    Andruck

    Bedruckstoff: Auflagenpapier Zeitung 42,5 g/m²Druckrichtung: Der Fuß ist vorauslaufendDruckreihenfolge: C, M, Y, KTonwertzunahme: 50 % Feld + 26 %; Abweichung ± 5 %Rasterweiten: 48 L /cm (Standard)

    Volltondichte: Farbdichte Abweichung C, M, Y 0.90 ± 0.1 K 1.10 ± 0.1

    Rasterwinkelung: 0° = Yellow 15° = Cyan 75° = Magenta 135° = Kontrast Hinweis: Die Nulllinie befindet sich auf 3 Uhr.

    Die Winkel bewegen sich entgegen dem Uhrzeigersinn.

    Tonwertbereich: Der druckende Tonwertbereich ist von 5 bis 90 Prozent. Hinweis: Wichtige Teile eines Bildes dürfen nicht auf Tonwerten

    beruhen, die außerhalb des druckenden Tonwertbereichs liegen.

    Tonwertsumme: Neutrale Bildtiefen maximal 240 Prozent Flächendeckung über alle Farben.

    Hinweis: Bei den dunkelsten Bildstellen nahe dem Maximalwert soll Schwarz mindestens 85 Prozent betragen. Anwendung von GCR (Grey Component Replacement), um Farbtonschwankungen im Druck zu reduzieren.

    Zeitungsrotation

    Format: 350 mm × 510 mm Zeitungsvollformat (Rheinisches Format) oder 255 mm × 350 mm (Halbformat)

    Satzspiegel: Maximal 325 mm × 480 mm bei Halbformat 231 mm × 325 mmDruckverfahren: ZeitungsoffsetdruckUmfänge/Farbigkeit: Auf allen Seiten 4c möglich

  • Digitaler Anzeigenempfang / Anzeigen auf Datenträger

    Programme / Dateiformate

    Mac-Programme: QuarkXpress 8.0 Illustrator CS 5.5 InDesign CS 5.5 Photoshop CS 5.5

    DOS-Programme: CorelDraw X4, nur platzierbare EPS-Files aus CorelDraw können akzeptiert werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt). Platzierbare EPS-Files lassen sich durch das Exportieren unter dem Ablage-Fenster erstellen. Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter (0 61 31) 48-56 41 zur Verfügung.

    Datenträger

    CD, DVD, USB-Stick

    Datenformat

    PDF/X3 (ISO 15930)

    Lichtpunkt: 5 %, Tiefe 90 % bei BildernRasterflächen: mindestens 10 % Tonwert (eingegebener Rechnerwert)Rasterverläufe: von 0 % bis 100 % Tonwert zulässig

    E-Mail

    Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per E-Mail (maximal 20 MB) empfangen werden.

    FTP

    datenimport.vrm.de Zugangsdaten auf Anfrage unter Kontakt-Telefon.

    Sonstiges

    Bitte vermerken Sie Stichwort und Erscheinungstag sowie Ausgabe und Anzeigen- größe, genaue Farbangaben sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk über Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden.

    Dateinamen

    Bitte vergeben Sie eindeutige Dateinamen.

    Kontakt-Telefon: (0 61 31) 48-56 51 und (0 61 31) 48-56 41E-Mail: [email protected]

    Bitte unbedingt beachten: ASCII-Daten sind nicht zulässig. Ebenso können keine Dateien aus den Programmen Works bzw. MS-Office (doc-, xls- oder ppt-Dokumente) verarbeitet werden. Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg an die Anzeigenabteilung erfolgen.

    AllgemeineAngaben

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Grundpreise – Wochenmitte 7 / 8Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.

    Ausgabe

    Anzeigenteil Titelseite

    s/wje mm

    1 Zusatzfarbe je mm

    2+3 Zusatzfarben

    je mm

    s/wje mm

    1 Zusatzfarbe je mm

    2+3 Zusatzfarben

    je mm

    830 Alzeyer Wochenblatt 1,10 1,27 1,49 1,38 1,60 1,87

    840 Binger Wochenblatt 1,08 1,24 1,45 1,35 1,55 1,82

    850 Ingelheimer Wochenblatt 0,97 1,11 1,31 1,22 1,41 1,64

    810 Mainzer Wochenblatt 2,79 3,21 3,77 3,50 4,02 4,72

    660 Rheingauer Wochenblatt 0,95 1,09 1,28 1,18 1,36 1,60

    880 Rheinhessisches Wochenblatt 0,96 1,10 1,30 1,21 1,38 1,63

    820 Ried Wochenblatt 0,94 1,08 1,27 1,17 1,35 1,58

    651 Rüsselsheimer Wochenblatt 1,17 1,35 1,58 1,47 1,69 1,98

    670 Untertaunus Wochenblatt 1,02 1,17 1,37 1,28 1,47 1,72

    690 Wiesbadener Wochenblatt 2,79 3,21 3,77 3,50 4,02 4,72

    912 Wormser Wochenblatt 1,24 1,43 1,68 1,56 1,79 2,11

    Gesamtausgabe abzügl. 30 % Kombinationsrabatt 10,51 12,08 14,19 13,17 15,15 17,77

  • Ortspreise – Wochenmitte Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.

    Ausgabe

    Anzeigenteil Titelseite

    s/wje mm

    1 Zusatzfarbe je mm

    2+3 Zusatzfarben

    je mm

    s/wje mm

    1 Zusatzfarbe je mm

    2+3 Zusatzfarben

    je mm

    830 Alzeyer Wochenblatt 0,94 1,08 1,27 1,18 1,36 1,59

    840 Binger Wochenblatt 0,92 1,06 1,24 1,15 1,32 1,55

    850 Ingelheimer Wochenblatt 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1,40

    810 Mainzer Wochenblatt 2,38 2,74 3,21 2,98 3,43 4,02

    660 Rheingauer Wochenblatt 0,81 0,93 1,09 1,01 1,16 1,36

    880 Rheinhessisches Wochenblatt 0,82 0,94 1,11 1,03 1,18 1,39

    820 Ried Wochenblatt 0,80 0,92 1,08 1,00 1,15 1,35

    651 Rüsselsheimer Wochenblatt 1,00 1,15 1,35 1,25 1,44 1,69

    670 Untertaunus Wochenblatt 0,87 1,00 1,17 1,09 1,25 1,47

    690 Wiesbadener Wochenblatt 2,38 2,74 3,21 2,98 3,43 4,02

    912 Wormser Wochenblatt 1,06 1,22 1,43 1,33 1,53 1,80

    Gesamtausgabe abzügl. 30 % Kombinationsrabatt 8,97 10,31 12,10 11,23 12,92 15,15

    Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 3 aufgeführten Kombinationsrabatte.

    Anzeigenpreise

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Wormser Wochenblatt – Samstag 9 / 10Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.

    HerrnsheimNeuhausen

    Leisel-heim

    271

    9

    47

    A61

    Dalsheim

    Offstein

    heimMons-Wachen-

    heim

    Mölsheim

    Gunders-heim Bermers-

    heim

    Gundheim

    Flörsheim- Dalsheim

    Mörstadt

    WormsN.-FlörsheimKriegsheim

    IbersheimRhein-dürkheim

    HorchheimHeppen- heim

    Wies-Oppenheim

    Weinsheim

    Roxheim

    Pfiffligheim

    Hochheim

    Abenheim

    Pfedders-heim

    Fretten- heim

    Hohen-Sülzen

    Monzern- heim

    Westhofen

    Heßloch

    Alsheim

    Mettenheim

    Bechtheim

    Osthofen

    Hamm

    Gimbsheim

    EichDittels- heim-

    Bobenheim-

    R H E I

    N

    Guntersblum

    Flomborn

    Eppels- heim

    Ober-Flörsheim

    Gau-Heppen-heim

    Hangen- Weishm.

    Hochborn

    Dauten-heim

    Dintesheim

    Verteilgebiet: Stadt Worms, Stadt Osthofen, Bobenheim-Roxheim, Alzey-Dautenheim. Die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Westhofen. Aus der Verbandsgemeinde Alzey-Land die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Gau-Heppenheim und Ober-Flörsheim

    Auflage: 64.650 Exemplare

    Anzeigenteil

    Titelseite

    Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 11Anzeigenschluss: donnerstags, 14 UhrSatzspiegel: Höhe 480 mm × Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm

    s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarbenje mm je mm je mm

    Grundpreis 1,52 1,76 2,06

    Ortspreis 1,30 1,50 1,76

    s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben

    je mm je mm je mm

    Grundpreis 1,91 2,19 2,58

    Ortspreis 1,63 1,87 2,20

  • VorOrt – Samstag Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.

    R HE I N

    MAIN

    455

    54

    465260

    455

    42 42

    54

    51940

    40643

    671

    A66

    A3

    A66

    Wicker

    Falken- berg

    Weilbach

    Gustavs- burg

    Budenheim

    Heidesheim

    UhlerbornMombach

    Gonsen-heim

    Finthen Zahlbach

    stadt

    SchlangenbadGeorgen- born

    Wam- bach

    Hetten-

    Born

    Watz-hahn

    Seitzen- hahn

    HahnBleiden-

    WehenTaunusstein

    thal

    Ober- WallufNieder-Eltville

    Rauen- thal

    Martins-

    Kostheim

    Kastel

    Freudenberg

    R HE I N Kastel

    Amöne- burg

    Dotzheim

    Wi.-Frauenstein

    Heßloch

    Kloppen- heim

    IgstadtBierstadt

    NordenstadtErbenheim

    Delkenhm.

    Brecken- heim

    Sonnen-berg

    Ram-bach

    Naurod

    Meden- bach

    SchiersteinBiebrich

    Klaren-thal

    Mechthilds-hausen

    Kohlheck

    Auringen

    MAINMAINMAINMAIN

    Hochheim am Main

    Wallau

    Wicker

    Massenheim

    Wiesbaden

    Verteilgebiet: Stadt Wiesbaden und Vororte und Teilgebiete Hessens, Hofheim-Wallau, Hochheim-Massenheim, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim, Hochheim

    Auflage: 144.300 Exemplare

    Anzeigenteil

    Titelseite

    Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 11Anzeigenschluss: mittwochs, 13 UhrSatzspiegel: Höhe 325 mm × Breite 231 mm; 1 Seite = 1.625 mm

    s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben

    je mm je mm je mm

    Grundpreis 2,79 3,21 3,77

    Ortspreis 2,38 2,74 3,21

    s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben

    je mm je mm je mm

    Grundpreis 3,50 4,02 4,72

    Ortspreis 2,98 3,43 4,02

    Anzeigenpreise

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Prospektbeilagen 11 / 12Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.

    Preise für Wochenmitte und Wochenende

    Beilagenbelegungen Wochenmitte

    Beilagenbelegungen Wochenende

    Allgemeine Hinweise

    Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen.

    Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 %

    Anlieferungstermin: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 UhrAnlieferung: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr

    Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander – grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

    Letzter Rücktrittstermin: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags, 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs, 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet.

    Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin.

    Mindestauflage: Beilagen können ab einer kompletten Belegungs- einheit (BG) gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage.

    Preis je 1.000 Exemplare bis 20g

    je weitere angefangene 5g

    Grundpreis 65,00 6,00

    Ortspreis 56,00 5,00

    Ausgabe Auflage

    830 Alzeyer Wochenblatt 36.550

    840 Binger Wochenblatt 35.700

    850 Ingelheimer Wochenblatt 24.250

    810 Mainzer Wochenblatt 140.900

    660 Rheingauer Wochenblatt 29.100

    880 Rheinhessisches Wochenblatt 26.700

    820 Ried Wochenblatt 28.000

    651 Rüsselsheimer Wochenblatt 35.950

    670 Untertaunus Wochenblatt 26.800

    690 Wiesbadener Wochenblatt 125.350

    912 Wormser Wochenblatt 57.500

    Ausgabe Auflage

    696 VorOrt 144.300

    911 Wormser Wochenblatt 64.650

  • Prospektbeilagen – Technische Voraussetzungen

    1. FormatMindestformat: DIN A6 (105 × 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 mm × Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen.

    2. EinzelblätterFormat DIN A6: Papiergewicht mind. 170 g/m²Format größer als DIN A6 bis DIN A4: Flächengewicht mind. 120 g/m²Größere Formate: Papiergewicht mind. 60 g/m² sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 × 297 mm) zu falzen.

    3. Mehrseitige BeilagenBeilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von acht Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m² erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.

    4. FalzartenGefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A5 (148 × 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.

    5. BeschnittAlle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen.

    6. AnlieferungszustandVoraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.

    7. LagenhöhenDie unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen.

    8. PalettierungJede Palette deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte kennzeichnen. Die Palettenkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt und Anzahl der Exemplare je Palette.

    9. AnnahmeBeilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders.

    10. LieferscheinBeilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen.

    Der Verlag gewährleistet eine Zustellquote von mindestens 90 Prozent der erreichbaren privaten und gewerblichen Haushalte. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter fallen nicht unter die genannte Garantiezustellung.

    Versandanschrift

    Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG, Alexander-Fleming-Ring 2, 65428 Rüsselsheim

    Prospektbeilagen

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Direktverteilung 13 / 14Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.

    Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Die Direktverteilung erfolgt über den Rhein Main Verteilerdienst Arenz GmbH & Co. KG.

    Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an. Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 € (Anrechnung bei Auftragserteilung; Eine Änderung der Karte ist kostenfrei).

    Mindestauflage:10.000 StückKleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet.

    Selektierte Verteilungen:Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohn-gebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich.

    RHEIN

    MAIN

    NAHE

    Bacharach

    Wörrstadt

    Osthofen

    Nieder-Olm

    A61

    A63

    A61

    A661

    A67

    A67

    A60

    A66

    A66

    671643

    A5

    A5

    A3

    160

    Worms

    Hochheim

    Alzey

    Ingelheim

    Oppenheim

    Eltville

    Bürstadt

    Bad Schwalbach

    Rüdesheim

    A67A5

    WormsLampert-

    heim

    Rüssels-heim

    Bingen

    Wiesbaden

    Mainz

    FrankfurtFrankfurt

    MannheimMannheim

    DarmstadtDarmstadt

    LudwigshafenLudwigshafen

    FlughafenFrankfurt

    Taunusstein

    Hohenstein

    Schwerin

    HannoverBerlin

    Dresden

    Saarbrücken

    MainzWiesbaden

    Stuttgart

    München

    Hamburg

    Kiel

    Bremen

    Düsseldorf

    Erfurt

    Magdeburg Potsdam

    SaarbrückenSaarbrückenSaarbrücken

    MainzMainzMainzMainzWiesbadenWiesbadenWiesbadenWiesbaden

    Stuttgart

    MainzMainzMainzMainzMainzMainzMainzWiesbaden

  • Direktverteilung Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.

    Verteilung samstags

    Weitere Orte auf Anfrage.

    Je weitere angefangene 10 g: 2,50 €. Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5 € pro Tausend berechnet.

    Verteilung werktags

    AnlieferungFrei Haus an unser Lager im Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KGKOM-Halle / RMV Arenz, Alexander-Fleming-Ring 2, 65428 Rüsselsheimbis spätestens drei Werktage vor der Verteilung.

    BündelungDie Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt sein, ansonsten berechnen wir 3,00 € pro Tausend für das nachträgliche Bündeln.

    Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd.

    Stadt Bad Kreuznach, Frankfurt

    bis 30 g 39,90

    Stadt Mainz, Wiesbaden, Worms

    Landkreis Alzey-Worms

    Landkreis Bad Kreuznach

    Landkreis Donnersberg

    Landkreis Groß-Gerau (TB)

    Landkreis Hochtaunus

    Landkreis Kusel

    Landkreis Main-Taunus (TB)

    Landkreis Mainz-Bingen

    Landkreis Rhein-Hunsrück

    Landkreis Rheingau-Taunus

    Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd.

    Stadt Mainz, Wiesbaden

    bis 30 g

    59,90

    Stadt Worms

    69,90 – 89,90

    Landkreis Alzey-Worms

    Landkreis + Stadt Bad Kreuznach

    Landkreis Donnersberg

    Landkreis Groß-Gerau

    Landkreis Hochtaunus

    Landkreis Kusel

    Landkreis Main-Taunus

    Landkreis Mainz-Bingen

    Landkreis Rhein-Hunsrück

    Landkreis Rheingau-Taunus

    Direktverteilung

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Beilagenverteilplan Wochenmitte 15 / 16

    Alzeyer Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 36.550 BG 2 Stadt Alzey 8.77055232 Alzey 7.34055232 Dautenheim 20055232 Heimersheim 33055232 Schafhausen 15055232 Weinheim 750 BG 3 10.92055234 Albig 66055234 Bechenheim 20055234 Bechtolsheim 68055234 Bermersheim 17055234 Biebelnheim 24055237 Bornheim 31055234 Dintesheim 7055234 Eppelsheim 51055234 Erbes-Büdesheim 54055234 Esselborn 14055234 Flomborn 40055237 Flonheim 95055234 Framersheim 73055234 Freimersheim 31055234 Gau-Heppenheim 28055239 Gau-Köngernheim 16055239 Gau-Odernheim 1.41055234 Kettenheim 15055237 Lonsheim 250

    67294 Mauchenheim 37055234 Nack 25055234 Nieder-Wiesen 27055234 Ober-Flörsheim 54055234 Offenheim 33055237 Uffhofen 27055234 Wahlheim 280 VG Alzey Land55234 Hangen-Weisheim 22055234 Hochborn 230 VG Westhofen – Teil BG 4 5.03055599 Eckelsheim 19055599 Gau-Bickelheim 82055597 Gumbsheim 22055599 Siefersheim 47055599 Stein-Bockenheim 30055234 Wendelsheim 59055597 Wöllstein 1.85055599 Wonsheim 370 VG Wöllstein 67292 Mörsfeld 220 VG Kirchheimbolanden – Teil BG 5 6.28055291 Nieder-Saulheim 2.18055291 Ober-Saulheim 74055286 Rommersheim 28055286 Wörrstadt 3.080 VG Wörrstadt – Teil

    BG 6 5.52055288 Armsheim 84055232 Ensheim 26055288 Gabsheim 34055578 Gau-Weinheim 25055288 Partenheim 65055288 Schimsheim 13055288 Schornsheim 64055288 Spiesheim 24055286 Sulzheim 46055288 Udenheim 70055578 Vendersheim 27055578 Wallertheim 740 VG Wörrstadt – Teil

    ▶ ▶

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  • Binger Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 35.700 BG 2 5.40055411 Bingen 3.81055411 Bingerbrück 1.590 Stadt Bingen – Teil BG 3 7.87055411 Büdesheim 3.33055411 Dietersheim 87055411 Dromersheim 62055411 Gaulsheim 50055411 Kempten 82055411 Sponsheim 690 Stadt Bingen – Teil 55437 Ockenheim 1.040 VG Gau-Algesheim – Teil BG 4 10.24055559 Bretzenheim 99055452 Dorsheim 37055452 Guldental 74055452 Heddesheim 32055450 Langenlonsheim 1.63055452 Laubenheim 36055452 Rümmelsheim 67055452 Windesheim 790 VG Langenlonsheim 55442 Daxweiler 31055444 Dörrebach 33055444 Eckenroth 15055442 Roth 11055444 Schöneberg 24055444 Schweppenhausen 39055444 Seibersbach 620

    55442 Stromberg 1.58055444 Waldlaubersheim 45055442 Warmsroth 190 VG Stromberg BG 5 VG Rhein-Nahe 6.47055422 Bacharach 35055422 Breitscheid 6055425 Genheim 21055422 Henschhausen 9055413 Manubach 16055422 Medenscheid 7055424 Münster-Sarmsheim 1.25055422 Neurath 7055413 Niederheimbach 34055413 Oberdiebach 19055413 Oberheimbach 22055413 Rheindiebach 17055422 Steeg 28055413 Trechtingshausen 54055425 Waldalgesheim 1.34055413 Weiler 1.09055413 Winzberg 40 BG 6 VG Sprendlingen 5.71055459 Aspisheim 42055576 Badenheim 23055457 Gensingen 1.49055459 Grolsheim 47055457 Horrweiler 30055576 Sprendlingen 1.73055578 St. Johann 30055576 Welgesheim 23055578 Wolfsheim 29055576 Zotzenheim 250

    Ingelheimer Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 24.250 BG 2 55218 Ingelheim-Nord 4.540 BG 3 7.14055218 Ingelheim-Süd 6.59055218 Groß-Winternheim 550 BG 4 8.32055437 Appenheim 58055270 Bubenheim 33055270 Engelstadt 33055435 Gau-Algesheim 2.78055437 Nieder-Hilbersheim 25055437 Ober-Hilbersheim 45055270 Schwabenheim 1.060 VG Gau-Algesheim – Teil 55271 Elsheim 88055270 Jugenheim 63055271 Stadecken 1.030 VG Nieder-Olm – Teil BG 5 VG Heidesheim 4.22055262 Heidenfahrt 40055262 Heidesheim 2.24055262 Uhlerborn 51055263 Wackernheim 1.070

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    Beilagenverteilplan

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Beilagenverteilplan Wochenmitte 17 / 18

    Mainzer Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 140.900

    Teilausgabe Hessen 30.750BG 21 65474 Bischofsheim 5.470 BG 20 6.75065462 Ginsheim 3.76065462 Gustavsburg 2.990 BG 19 12.49065203 Mainz-Amöneburg 70055252 Mainz-Kastel 5.31055246 Mainz-Kostheim 6.480 BG 18 65239 Hochheim 6.040 Teilausgabe West 42.780BG 12 15.27055128 Bretzenheim 9.34055127 Drais 1.32055127 Lerchenberg 2.59055127 Marienborn 2.020 BG 15 16.87055126 Finthen 6.55055122/55124 Gonsenheim 10.320

    BG 16 10.64055257 Budenheim 4.08055120 Mombach 6.560 Teilausgabe City 37.930BG 17 55116/55118 Neustadt 13.440 BG 9 55116 Altstadt 9.560 BG 10 55131 Oberstadt 7.340 BG 11 55122 Hartenberg / Münchfeld 7.590 Teilausgabe Süd 29.430BG 8 10.96055270 Essenheim 1.36055270 Klein-Winternheim 1.67055268 Nieder-Olm 4.08055270 Ober-Olm 1.68055270 Sörgenloch 50055270 Zornheim 1.670 VG Nieder-Olm – Teil BG 13 8.95055130 Laubenheim 3.75055130 Weisenau 5.200

    BG 14 9.52055129 Hechtsheim 7.33055129 Ebersheim 2.190

    Rheingauer Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 29.100 BG 2 4.34065396 Niederwalluf 2.05065396 Oberwalluf 630 Walluf – gesamt 65399 Kiedrich 1.660 BG 3 Geisenheim 5.29065366 Geisenheim 3.06065366 Johannisberg 99065366 Marienthal 83065366 Stephanshausen 410

    BG 4 6.68065391 Lorch 1.11065391 Lorchhausen 23065391 Espenschied 15065391 Ransel 21065391 Wollmerschied 10065385 Rüdesheim 1.69065385 Eibingen 1.74065385 Assmannshausen 46065385 Aulhausen 420

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  • 65385 Presberg 30065385 Windeck 270 BG 5 Oestrich-Winkel 5.27065375 Hallgarten 85065375 Mittelheim 53065375 Oestrich 1.88065375 Winkel 2.010 BG 6 Eltville 7.52065343 Eltville 3.79065346 Erbach 1.44065347 Hattenheim 98065344 Martinsthal 58065345 Rauenthal 730 Rheinhessisches Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 26.700 BG 2 6.84055278 Hahnheim 69055278 Köngernheim 59055278 Mommenheim 1.27055283 Nierstein 2.94055283 Schwabsburg 55055278 Selzen 800 VG Rhein-Selz – Teil

    BG 3 6.66055278 Dalheim 46055278 Dexheim 60055276 Dienheim 1.02055278 Friesenheim 26055276 Oppenheim 3.14055278 Undenheim 1.180 VG Rhein-Selz – Teil

    BG 4 VG Bodenheim 8.39055294 Bodenheim 3.27055296 Gau-Bischofsheim 79055296 Harxheim 88055296 Lörzweiler 1.08055299 Nackenheim 2.370 BG 5 VG Guntersblum 4.78055278 Dolgesheim 37067585 Dorn-Dürkheim 40055278 Eimsheim 33067583 Guntersblum 2.26067586 Hillesheim 25055278 Ludwigshöhe 30055278 Uelversheim 52055278 Weinolsheim 24067586 Wintersheim 110

    Ried Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 28.000 BG 2 14.75068623 Lampertheim 10.80068623 Hofheim 2.20068623 Hüttenfeld 90068623 Neuschloß 55068623 Rosengarten 300 BG 3 7.10068642 Bürstadt 5.70068642 Riedrode 33068642 Bobstadt 1.00068642 Boxheimer Hof 70

    BG 4 6.11068647 Biblis 2.70068647 Nordheim 60068647 Wattenheim 410 Biblis 68649 Groß-Rohrheim 1.60064579 Klein-Rohrheim 20064579 Gernsheim (teilw.) 600

    Rüsselheimer Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 35.950 BG 2 65428 Rüsselsheim - Nordost 6.310 BG 3 65428 Rüsselsheim - Nordwest 3.600 BG 4 65428 Rüsselsheim - Südost 4.860 BG 5 65428 Rüsselsheim - Südwest 4.650 BG 6 65479 Raunheim 5.370 BG 7 6.27065428 Bauschheim 2.46065428 Königstädten 3.810 BG 8 65439 Flörsheim 4.860

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    Beilagenverteilplan

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Beilagenverteilplan Wochenmitte

    Untertaunus Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 26.800 BG 7 Taunusstein 12.80065232 Bleidenstadt 3.35065232 Hahn 3.32065232 Hambach 19065232 Neuhof 1.35065232 Niederlibbach 20065232 Orlen 50065232 Seitzenhahn 56065232 Watzhahn 10065232 Wehen 2.94065232 Wingsbach 290 BG 6 Hohenstein 2.64065329 Born 36065329 Breithardt 64065329 Burg Hohenstein 26065329 Hennethal 17065329 Holzhausen 46065329 Steckenroth 25065329 Strinz Margarethä 500 BG 3 Bad Schwalbach 5.00065307 Bad Schwalbach 3.38065307 Adolfseck 12065307 Fischbach 15065307 Heimbach 26065307 Hettenhain 430

    65307 Langenseifen 20065307 Lindscheid 22065307 Ramschied 240 BG 4 Heidenrod 3.34065321 Algenroth 4065321 Dickschied 22065321 Egenroth 8065321 Geroldstein 5065321 Grebenroth 14065321 Hilgenroth 5065321 Huppert 23065321 Kemel 47065321 Langschied 10065321 Laufenselden 79065321 Mappershain 10065321 Martenroth 3065321 Nauroth 25065321 Niedermeilingen 14065321 Obermeilingen 4065321 Springen 18065321 Watzelhain 18065321 Wisper 5065321 Zorn 200 BG 5 Schlangenbad 3.01065388 Bärstadt 58065388 Georgenborn 81065388 Hausen v.d.H. 35065388 Niedergladbach 12065388 Obergladbach 150

    65388 Schlangenbad 46065388 Wambach 540

    Wiesbadener Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 125.350

    Teilausgabe City 691 54.100BG 5 65183 WI-Innenstadt-Mitte-Westend 7.880 BG 6 65185 WI-Innenstadt-Mitte 7.710 BG 7 65187 WI-Innenstadt-Südost 3.930 BG 8 65189 WI-Oststadt 6.620 BG 9 7.28065193 WI-Innenstadt-Nordost 5.38065193 WI-Sonnenberg 1.900

    BG 10 65195 WI-Innenstadt- Westend-Nordwest 11.500

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    19 / 20

  • BG 11 9.180 65197 WI-Europaviertel 1.47065197 WI-Rheingauviertel

    ohne Klarenthal 7.710

    Teilausgabe Ost 692 30.540BG 12 8.51065191 Bierstadt 6.88065191 Sonnenberg-Ost 1.630 BG 13 8.21065205 Oststadt 40065205 Erbenheim 4.30065205 Nordenstadt 3.510 BG 14 4.61065205 Delkenheim 2.19065239 Hochheim-Massenheim 66065719 Hofheim-Wallau 1.760 BG 15 9.21065207 Auringen 1.39065207 Breckenheim 1.45065207 Heßloch 32065207 Igstadt 97065207 Kloppenheim 98065207 Medenbach 1.15065207 Naurod 1.95065207 Rambach 1.000

    Teilausgabe Südwest 693 40.710BG 16 65187/65203 Biebrich 17.370

    BG 17 15.91065197 Klarenthal 4.64065197/65199 Dotzheim (ohne Freudenberg) 11.270 BG 18 7.43065201 Dotzheim-Freudenberg 1.31065201 Frauenstein 1.09065201 Schierstein 5.030

    Wormser Wochenblatt

    BG 1 Komplettbelegung 57.500 BG 2 67547 Innenstadt Worms Nord 4.460 BG 3 67547 Innenstadt Worms Süd 6.490 BG 4 67547/67549 Innenstadt Worms West 6.790 BG 5 11.41067551 Heppenheim 83067551 Horchheim 1.53067549 Leiselheim 91067551 Pfeddersheim 3.17067549 Pfiffligheim 1.77067547 Weinsheim 1.08067551 Wiesoppenheim 710 Worms – Teil 67240 Bobenheim (ohne Roxheim) 1.410 Gebiet Pfalz

    BG 6 7.66067549 Hochheim 1.79067550 Herrnsheim 2.90067549 Neuhausen 2.970 Worms – Teil BG 7 12.02067550 Abenheim 1.16067550 Ibersheim 36067550 Rheindürkheim 1.240 Worms - Teil 67577 Alsheim 1.06067575 Eich 1.55067580 Hamm 90067582 Mettenheim 54067578 Gimbsheim 1.250 VG Eich 67574 Stadt Osthofen 3.960

    BG 8 8.66067595 Bechtheim 71067593 Bermersheim 13067596 Dittelsheim-Heßloch 84067596 Frettenheim 11067599 Gundheim 38067598 Gundersheim 79055234 Monzernheim 34067593 Westhofen 1.280 VG Westhofen – Teil 67592 Flörsheim-Dalsheim 1.19067591 Hohen Sülzen 22067590 Monsheim 1.06067591 Mölsheim 26067591 Mörstadt 36067591 Offstein 71067591 Wachenheim 280 VG Monsheim

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    Beilagenverteilplan

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    VorOrt (Samstag)

    BG 1 Komplettbelegung 144.300 BG 2 65183 WI-Innenstadt- Mitte-Westend 7.880 BG 3 65185 WI-Innenstadt-Mitte 7.710 BG 4 65187 WI-Innenstadt-Süd 3.930 BG 5 65189 WI-Oststadt 6.620 BG 6 7.28065193 WI-Innenstadt-Nordost 5.38065193 WI-Sonnenberg-West 1.900 BG 7 65195 Wi-Innenstadt- Westend-Nordwest 11.500 BG 8 9.18065197 WI-Europaviertel 1.47065197 WI-Rheingauviertel 7.710

    BG 9 8.51065191 WI-Bierstadt 6.88065191 WI-Sonnenberg-Ost 1.630 BG 10 8.21065205 WI-Oststadt 40065205 WI-Erbenheim 4.30065205 WI-Nordenstadt 3.510 BG 11 4.61065205 WI-Delkenheim 2.19065239 Hochheim-Massenheim 66065719 Hofheim-Wallau 1.760 BG 12 9.21065207 WI-Auringen 1.39065207 WI-Breckenheim 1.45065207 WI-Heßloch 32065207 WI-Igstadt 97065207 WI-Kloppenheim 98065207 WI-Medenbach 1.15065207 WI-Naurod 1.95065207 WI-Rambach 1.000 BG 13 65187/203 WI-Biebrich 17.370

    BG 14 15.91065197 WI-Klarenthal 4.64065197/199 WI-Dotzheim ohne Freudenberg 11.270 BG 15 7.43065201 WI-Dotzheim-Freudenberg 1.31065201 WI-Frauenstein 1.09065201 WI-Schierstein 5.030 BG 16 18.53065203 Mainz-Amöneburg 70065252 Mainz-Kastel 5.31065246 Mainz-Kostheim 6.48065239 Hochheim 6.040

    Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 400

    Beilagenverteilplan Wochenende

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    21 / 22

  • Wormser Wochenblatt (Samstag)

    BG 1 Komplettbelegung 64.650 BG 2 67547 Innenstadt Worms Nord 4.460 BG 3 67547 Innenstadt Worms Süd 6.490 BG 4 67547/67549 Innenstadt Worms West 6.790 BG 5 13.85067551 Heppenheim 83067551 Horchheim 1.53067549 Leiselheim 91067551 Pfeddersheim 3.17067549 Pfiffligheim 1.77067547 Weinsheim 1.08067551 Wiesoppenheim 710 Worms – Teil 67240 Bobenheim 1.410 Roxheim 2.440 Gebiet Pfalz BG 6 7.66067549 Hochheim 1.79067550 Herrnsheim 2.90067549 Neuhausen 2.970 Worms – Teil

    BG 7 14.28067550 Abenheim 1.16067550 Ibersheim 36067550 Rheindürkheim 1.240 Worms – Teil 67577 Alsheim 1.06067575 Eich 1.55067580 Hamm 90067582 Mettenheim 54067578 Gimbsheim 1.250 VG Eich 67574 Stadt Osthofen 3.96067598 Guntersblum 2.260 BG 8 8.66067595 Bechtheim 71067593 Bermersheim 13067596 Dittelsheim-Heßloch 84067596 Frettenheim 11067599 Gundheim 38067598 Gundersheim 79055234 Monzernheim 34067593 Westhofen 1.280 VG Westhofen – Teil 67592 Flörsheim-Dalsheim 1.19067591 Hohen Sülzen 22067590 Monsheim 1.06067591 Mölsheim 26067591 Mörstadt 36067591 Offstein 71067591 Wachenheim 280 VG Monsheim

    BG 9 2.45055234 Hochborn 23055234 Dautenheim 20055234 Dintesheim 7055234 Eppelsheim 51055234 Hangen-Weisheim 22055234 Flomborn 40055234 Ober-Flörsheim 54055234 Gau-Heppenheim 280

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    Beilagenverteilplan

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Allgemeine Geschäftsbedingungen 23 / 24

    Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über

    die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de). Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

    2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

    3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

    4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

    5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmil-limeter umgerechnet.

    6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

    7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

    8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

    9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

    10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzan-sprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

    11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

  • 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

    13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungs-frist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.

    14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

    15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzei-genauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

    16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

    17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 über-schreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

    18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sons tige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftrag-geber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

    19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben.

    20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich.

    21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhin-weis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinander-gelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet.

    22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbe-wahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten.

    23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwen-dung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich.

    24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

    25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentli-chen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart.

    AGB

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Allgemeine Geschäftsbedingungen – Rhein Main Verteilerdienst Arenz GmbH & Co. KG 25 / 26

    Allgemeine Bestimmungen1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen

    des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende Auftragsbe-dingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.

    Angebote2. Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend. Ein Verteilauftrag wird erst mit unserer Auftragsbe-

    stätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berechtigen uns, zusätz-lichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.

    3. Angebote für die Verteilung von Handzettel, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.

    Anlieferung4. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßigen Einheiten ordnungsgemäß abzupacken, größere Liefermengen sind

    auf Paletten anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 4 Werktage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen.

    5. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftrags-änderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu dispo-niert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Energiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.

    Durchführung6. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Einwurf

    in erreichbare Briefkästen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungs-quote. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwal-tung bestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird das Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber).

    Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Aussied-lerhöfe, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Gütern gelten besondere Vereinbarungen. Die Ermittlung der dem Verteilauftrag zugrunde gelegten Haushaltszahlen im Verbreitungsgebiet wurden zum Teil anhand der Ermittlung der Anzahl der Briefkästen, zum Teil durch Erhebung der Anzahl der Klingeln vorgenommen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung – unabhängig von der Art und Weise der Ermittlung der Anzahl der Haushalte – ausschließlich durch eine Verteilung durch Briefkasteneinwurf, wobei unabhängig von der Anzahl der Klingeln je Briefkasten ein Exemplar eingeworfen wird.

    Gewährleistung7. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der

    Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder nur teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt.

    8. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von mindestens 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen.

    9. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit in die Verteilung, wenn dies ausdrück-lich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.

    Beanstandungen10. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und

    Hausnummern sowie Namen der Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewäh-ren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich die angestrebte Belieferungsquote von mindestens 90 Prozent der Haushalte um mehr als 10 Prozent unterschritten wurde, ist das Verteilunternehmen berechtigt, eine Nachverteilung vorzunehmen, sofern das Interesse des Auftraggebers hieran nicht durch Fristablauf entfallen ist. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Wenn begründete Beanstandungen nicht durch die Nachvertei-lung ausgeräumt werden können, berechtigen sie den Auftraggeber zu einer der Fehlquote entsprechenden Minderung der Auftragssumme, soweit die Fehlquote über die Toleranzgrenze von 10 Prozent hinaus gehen.

  • Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN WOCHENBLATT (Wochenmitte)

    RHEIN

    MAIN

    NAHE

    Bacharach

    Wörrstadt

    Osthofen

    Nieder-Olm

    A61

    A63

    A61

    A661

    A67

    A67

    A60

    A66

    A66

    671643

    A5

    A5

    A3

    160

    Worms

    Hochheim

    Alzey

    Ingelheim

    Oppenheim

    Eltville

    Bürstadt

    Bad Schwalbach

    Rüdesheim

    A67A5

    WormsLampert-

    heim

    Rüssels-heim

    Bingen

    Wiesbaden

    Mainz

    FrankfurtFrankfurt

    MannheimMannheim

    DarmstadtDarmstadt

    LudwigshafenLudwigshafen

    FlughafenFrankfurt

    Taunusstein

    Hohenstein

    670

    690660

    840850

    810

    880

    830

    820

    912

    651

    Haftung11. Das Verteilunternehmen haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertrag-

    licher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Wenn fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt auch für die Haftung aufgrund Handelns von Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Abweichend hiervon bleibt die Haftung aus einer verein-barten Garantie oder wegen Personenschäden unberührt.Die Gefahr für die Verteilobjekte trägt der Auf-traggeber, das Verteilunternehmen haftet nicht für Schäden oder Verluste der Verteilobjekte durch Feuer, Wasser, Bruch, sonstige höhere Gewalt oder Einwirkung von Dritten, insbesondere Diebstahl. Es wird keine Haftung für einen durch die Verteilmaßnahme erhofften, nicht eingetretenen Erfolg übernommen.

    Zahlung12. Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Verteilauftrages zur

    Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Last-schrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustel-len, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Verteilunternehmen – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – befugt, für ausstehende Verteilaktionen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche fälligen Ansprüche aus der Geschäftsver-bindung sofort einzufordern.

    Allgemeines13. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebs-

    störungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.

    14. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer sich widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftrag-nehmers Vorrang und gelten ausschließlich.

    15. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.

    16. Der Auftraggeber darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Auftragnehmerin nicht mit deren Verteil-personal und Subunternehmern direkt zusammenarbeiten bzw. Kontakt aufnehmen. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, dass diese von sich aus an ihn herantreten. Wegen der außerordentlichen Bedeutung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Unter-nehmens der Auftragnehmerin gilt eine Vertragsstrafe von 5.000 € für jeden nachgewiesenen Fall der Zuwiderhandlung als vereinbart. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Auftraggeber vertraglich an die Auftragnehmerin gebundene Verteilerkolonnen und -Gruppen (Subunternehmer) ohne deren schrift-liche Zustimmung direkt beschäftigt.

    17. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    18. Als Gerichtsstand wird Mainz vereinbart.

    651 Rüsselsheimer Wochenblatt

    660 Rheingauer Wochenblatt

    670 Untertaunus Wochenblatt

    690 Wiesbadener Wochenblatt

    810 Mainzer Wochenblatt

    820 Ried Wochenblatt

    830 Alzeyer Wochenblatt

    840 Binger Wochenblatt

    850 Ingelheimer Wochenblatt

    880 Rheinhessisches Wochenblatt

    912 Wormser Wochenblatt

    AGB

  • Preisliste Nr. 48 · Gültig ab 1. Januar 2015

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    Vorort - Samstag

    WÖCHENT

    LICH 566.80

    0 EXEMPL

    ARE

    WOCHEN

    MITTE

    208.950

    EXEMPLAR

    E

    WOCHEN

    ENDE

    Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2015

    Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN WOCHENBLATT (Wochenende)1 / 2

    RHEI

    N

    MAIN

    455

    54

    465260

    455

    42 42

    54

    519 40

    40643

    671

    A66

    A3

    A66

    Wicker

    Falken- berg

    Weilbach

    Gustavs- burg

    Budenheim

    Heidesheim

    UhlerbornMombach

    Gonsen-heim

    FinthenZahlbach

    stadt

    SchlangenbadGeorgen- born

    Wam- bach

    Hetten-

    Born

    Watz-hahn

    Seitzen- hahn

    HahnBleiden-

    WehenTaunusstein

    thal

    Ober- WallufNieder- Eltville

    Rauen- thal

    Martins-

    Kostheim

    Kastel

    Freudenberg

    RHEI

    NKastel

    Amöne- burg

    Dotzheim

    Wi.-Frauenstein

    Heßloch

    Kloppen- heim

    Igstadt Bierstadt

    NordenstadtErbenheim

    Delkenhm.

    Brecken- heim

    Sonnen-berg

    Ram-bach

    Naurod

    Meden- bach

    SchiersteinBiebrich

    Klaren-thal

    Mechthilds-hausen

    Kohlheck

    Auringen

    MAIN MAIN MAIN MAIN

    Hochheim am Main

    Wallau

    Wicker

    Massenheim

    Wiesbaden

    HerrnsheimNeuhausen

    Leisel-heim

    271

    9

    47

    A61

    Dalsheim

    Offstein

    heimMons- Wachen-

    heim

    Mölsheim

    Gunders-heimBermers-

    heim

    Gundheim

    Flörsheim- Dalsheim

    Mörstadt

    WormsN.-Flörsheim

    Kriegsheim

    IbersheimRhein-dürkheim

    Horchheim Heppen- heim

    Wies-Oppenheim

    Weinsheim

    Roxheim

    Pfiffligheim

    Hochheim

    Abenheim

    Pfedders-heim

    Fretten- heim

    Hohen-Sülzen

    Monzern- heim

    Westhofen

    Heßloch

    Alsheim

    Mettenheim

    Bechtheim

    Osthofen

    Hamm

    Gimbsheim

    EichDittels- heim-

    Bobenheim-

    R H E I N

    Guntersblum

    Flomborn

    Eppels- heim

    Ober-Flörsheim

    Gau-Heppen-heim

    Hangen- Weishm.

    Hochborn

    Dauten-heim

    Dintesheim

    Wormser Wochenblatt – Samstag