Februar 2007 KOR´in Petersen-Schäfer Die Änderungen im Brandenburgischen Polizeigesetz.
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Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Die Änderungen im Die Änderungen im Brandenburgischen Brandenburgischen
PolizeigesetzPolizeigesetz
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
GrundlageGrundlage
4. Änderungsgesetz zum 4. Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Polizeigesetz Brandenburgischen Polizeigesetz vom 18.12.2006, veröffentlicht im vom 18.12.2006, veröffentlicht im
Amtsblatt Brandenburg am Amtsblatt Brandenburg am 20.12.2006 (Artikelgesetz) 20.12.2006 (Artikelgesetz)
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
GesetzesbegründungGesetzesbegründung
Nachhaltige Änderung der Sicherheitslage Nachhaltige Änderung der Sicherheitslage Europas infolgeEuropas infolge
des technischen Fortschrittsdes technischen Fortschritts der Verbesserung der Telekommunikationssystemeder Verbesserung der Telekommunikationssysteme effizienterer Produktions- und Infrastrukturbedingungeneffizienterer Produktions- und Infrastrukturbedingungen und der Liberalisierung des Welthandelsund der Liberalisierung des Welthandels
Aufgrund der damit einhergehenden Bedrohung Aufgrund der damit einhergehenden Bedrohung durch OK und internationalen Terrorismus muss durch OK und internationalen Terrorismus muss daher polizeiliches Handeln neuen Methoden zur daher polizeiliches Handeln neuen Methoden zur Gefahrenabwehr gerecht werden.Gefahrenabwehr gerecht werden.
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Durch:Durch: Einführung der Möglichkeit der TÜ für den Bereich der Einführung der Möglichkeit der TÜ für den Bereich der
Gefahrenabwehr unter Beachtung der Rechtsprechung des Gefahrenabwehr unter Beachtung der Rechtsprechung des BVerfGBVerfG
Einführung der KennzeichenfahndungEinführung der Kennzeichenfahndung
Einführung der gezielten Kontrolle gemäß Art 99 SDÜEinführung der gezielten Kontrolle gemäß Art 99 SDÜ
Anpassung der Rechtslage im Bereich der Anpassung der Rechtslage im Bereich der Wohnraumüberwachung/Rasterfahndung entsprechend der Wohnraumüberwachung/Rasterfahndung entsprechend der Rechtsprechung des BVerfGRechtsprechung des BVerfG
undund
Unbefristete Einführung der VideoüberwachungUnbefristete Einführung der Videoüberwachung
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Folge der Rechtsänderung:Folge der Rechtsänderung:
Eine Reihe redaktioneller VeränderungenEine Reihe redaktioneller Veränderungen
(in der Ihnen vorliegenden Druckversion des (in der Ihnen vorliegenden Druckversion des BbGPolG mit Gelb kenntlich gemacht)BbGPolG mit Gelb kenntlich gemacht)
Eine Reihe inhaltlicher Änderungen, insbesondere Eine Reihe inhaltlicher Änderungen, insbesondere der der
§§ 29 ff BbGPolG§§ 29 ff BbGPolG
(in der Ihnen vorliegenden Druckversion des (in der Ihnen vorliegenden Druckversion des BbGPolG mit blau kenntlich gemacht)BbGPolG mit blau kenntlich gemacht)
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Im Einzelnen:Im Einzelnen:
Änderung der Inhaltsübersicht durch neue Änderung der Inhaltsübersicht durch neue Überschriften bzw. Einfügen der §§ 33a, 33b, 36aÜberschriften bzw. Einfügen der §§ 33a, 33b, 36a
Streichung der „Vorsorge für die Verfolgung von Streichung der „Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten“, § 1 PolGStraftaten“, § 1 PolG
Einfügen des Art 10 I GG und Art 16 I Einfügen des Art 10 I GG und Art 16 I Landesverfassung BB in § 8 PolGLandesverfassung BB in § 8 PolG
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Einfügen der besonders schweren Straftaten ( Einfügen der besonders schweren Straftaten ( § 100 c II StPO§ 100 c II StPO) in § 10 III S. 2 PolG) in § 10 III S. 2 PolG
mit der Folge einer Reihe redaktioneller mit der Folge einer Reihe redaktioneller Änderungen anderer §§, die sich nur auf Änderungen anderer §§, die sich nur auf „erhebliche Straftaten“ des bisherigen § 10 III „erhebliche Straftaten“ des bisherigen § 10 III beziehen und damit jetzt § 10 III S. 1 zitieren beziehen und damit jetzt § 10 III S. 1 zitieren müssenmüssen
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Delegation der Anordnungskompetenz von Delegation der Anordnungskompetenz von Kontrollstellen nach § 12 I Nr. 4 PolG auf die Kontrollstellen nach § 12 I Nr. 4 PolG auf die BehördenleiterBehördenleiter
Wegfall der Entschädigungsregelung von Zeugen Wegfall der Entschädigungsregelung von Zeugen in in
§ 15 V PolG. § 15 V PolG.
Diese richtet sich ausschließlich nach § 26 III S.2 Diese richtet sich ausschließlich nach § 26 III S.2 VwVfG BB unter Hinweis auf das Justizvergütungs- VwVfG BB unter Hinweis auf das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG und -entschädigungsgesetz - JVEG
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Ferner:Ferner:
Einführung der Durchsuchungsmöglichkeit von Einführung der Durchsuchungsmöglichkeit von Personen und deren mitgeführter Sachen nach Personen und deren mitgeführter Sachen nach Art 99 SDÜ Art 99 SDÜ in § 21 I Nr. 6 PolG unter Beachtung in § 21 I Nr. 6 PolG unter Beachtung des § 22 I Nr.1 PolGdes § 22 I Nr.1 PolG
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Feststellung der Unzulässigkeit der Erhebung Feststellung der Unzulässigkeit der Erhebung personenbezogener Daten durch die in den personenbezogener Daten durch die in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wird, wird,
§§ 29 VI, 33 a III, 33 b I S. 3 PolG§§ 29 VI, 33 a III, 33 b I S. 3 PolG
Einführung verbindlicher Fristen zur Einführung verbindlicher Fristen zur Benachrichtigung von Betroffenen über die Daten Benachrichtigung von Betroffenen über die Daten erhoben wurden, erhoben wurden,
§ 29 VIII PolG unter Beachtung von § 33 a VII S. 2, 3 § 29 VIII PolG unter Beachtung von § 33 a VII S. 2, 3 und § 33 b VII S. 2, 3 PolG und § 33 b VII S. 2, 3 PolG
(Daten für die Strafverfolgung)(Daten für die Strafverfolgung)
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Entfristung der Videoüberwachung, § 31 PolGEntfristung der Videoüberwachung, § 31 PolG Rechtliche Gleichstellung von Beobachten und Rechtliche Gleichstellung von Beobachten und
AufzeichnenAufzeichnen Möglichkeit der Videoüberwachung jetzt auch an Möglichkeit der Videoüberwachung jetzt auch an
gefährdeten Objekten gemäß § 12 I Nr. 3gefährdeten Objekten gemäß § 12 I Nr. 3 Löschungsfrist nur noch 48 StundenLöschungsfrist nur noch 48 Stunden
sowie sowie
Redaktionelle Zusammenfassung der früheren Redaktionelle Zusammenfassung der früheren Absätze 1 und 2 zu einem Absatz 1Absätze 1 und 2 zu einem Absatz 1
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Streichung der Absätze 3 – 9 in § 33 PolG Streichung der Absätze 3 – 9 in § 33 PolG (Verdeckte Datenerhebung) und Wiederaufnahme (Verdeckte Datenerhebung) und Wiederaufnahme derselben in § 33 a StPO derselben in § 33 a StPO (Wohnraumüberwachung)(Wohnraumüberwachung)
Trennung von „allgemeiner“ verdeckter Trennung von „allgemeiner“ verdeckter Datenerhebung und Wohnraumüberwachung in Datenerhebung und Wohnraumüberwachung in zwei verschiedenen §§zwei verschiedenen §§
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Die Änderungen der Die Änderungen der WohnraumüberwachungWohnraumüberwachung
im Einzelnen: im Einzelnen:
Einführen des Tatbestandsmerkmals, Einführen des Tatbestandsmerkmals, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, „dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, „dass dass durch die Maßnahme Erkenntnisse erlangt durch die Maßnahme Erkenntnisse erlangt werden, die für die Gefahrenabwehr relevant werden, die für die Gefahrenabwehr relevant sind“sind“, § 33 a Absatz 1, § 33 a Absatz 1
Früher: dass Tatsachen die Annahme Früher: dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass rechtfertigen, dass die Katalogstraftat nur durch die Katalogstraftat nur durch die Überwachung verhindert werden kann.die Überwachung verhindert werden kann.
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§ 33 a Absatz 1 Nr. 1 : § 33 a Absatz 1 Nr. 1 :
Früher:Früher:zur Abwehr einer zur Abwehr einer gegenwärtigengegenwärtigen Gefahr für Leib und Gefahr für Leib und LebenLeben
Jetzt :Jetzt : zur Abwehr einer zur Abwehr einer dringendendringenden Gefahr für Leib und Gefahr für Leib und LebenLeben
Nicht mehr der Zeitaspekt, dass sich die Gefahr bereits Nicht mehr der Zeitaspekt, dass sich die Gefahr bereits realisiert hat oder unmittelbar bevorsteht, steht im realisiert hat oder unmittelbar bevorsteht, steht im Vordergrund, sondern die Gefahr für das bedeutende Vordergrund, sondern die Gefahr für das bedeutende Rechtsgut Leib, Leben oder Freiheit einer Person bei Rechtsgut Leib, Leben oder Freiheit einer Person bei gleichzeitigem Vorliegen einer zeitlich erhöhten gleichzeitigem Vorliegen einer zeitlich erhöhten Schadensnähe Schadensnähe
Änderungen des § 33 a PolG:Änderungen des § 33 a PolG:
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
§ 33 a Absatz 1, Nr. 2§ 33 a Absatz 1, Nr. 2
Früher genügten Fakten mit hinreichender Früher genügten Fakten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass eine Katalogstraftat begangen Wahrscheinlichkeit, dass eine Katalogstraftat begangen werden soll, werden soll, jetzt müssen Fakten vorliegen, die die Gefahr belegen, dass jetzt müssen Fakten vorliegen, die die Gefahr belegen, dass eine Katalogstraftat begangen werden soll eine Katalogstraftat begangen werden soll
Die Tat wiegt nicht nur im Allgemeinen schwer, sie ist es Die Tat wiegt nicht nur im Allgemeinen schwer, sie ist es auch in dem zugrunde liegenden Fallauch in dem zugrunde liegenden Fall
Die Datenerhebung ist zur Gefahrenabwehr erforderlichDie Datenerhebung ist zur Gefahrenabwehr erforderlichsowiesowie Änderungen im Straftatenkatalog, redaktioneller Art Änderungen im Straftatenkatalog, redaktioneller Art
(Änderungen des StGB), wie auch Streichungen von (Änderungen des StGB), wie auch Streichungen von Straftatbeständen, die keine schwerwiegenden Straftatbeständen, die keine schwerwiegenden Rechtsverstöße im Sinne dieser Vorschrift darstellenRechtsverstöße im Sinne dieser Vorschrift darstellen
Änderungen des § 33 a PolG:Änderungen des § 33 a PolG:
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Pflicht zur unverzüglichen Unterbrechung bzw. Löschung Pflicht zur unverzüglichen Unterbrechung bzw. Löschung der Aufnahme bei Eingriffen in den Kernbereich privater der Aufnahme bei Eingriffen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung, sowie Pflicht zu deren Dokumentation, § Lebensgestaltung, sowie Pflicht zu deren Dokumentation, § 33 a V PolG33 a V PolG
Anordnungskompetenz des Behördenleiters bei Gefahr im Anordnungskompetenz des Behördenleiters bei Gefahr im Verzug jetzt bei allen Straftaten gemäß § 33 a I PolG, Verzug jetzt bei allen Straftaten gemäß § 33 a I PolG,
Im Übrigen durch den Richter am Im Übrigen durch den Richter am LandgerichtLandgericht, § 33 a IV , § 33 a IV PolGPolG
Genaues Festhalten der Anforderungen an den Inhalt der Genaues Festhalten der Anforderungen an den Inhalt der schriftlichen Anordnung zur Wohnraumüberwachung, § 33 a schriftlichen Anordnung zur Wohnraumüberwachung, § 33 a IVIV
Änderungen des § 33 a PolG:Änderungen des § 33 a PolG:
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Änderungen des § 33 a PolG:Änderungen des § 33 a PolG:
Höchstdauer der Maßnahme Höchstdauer der Maßnahme ein Monat,ein Monat, mit mit Verlängerungsmöglichkeit um je einen MonatVerlängerungsmöglichkeit um je einen Monat
Unterrichtungspflicht des von der Datenerhebung Unterrichtungspflicht des von der Datenerhebung Betroffenen, sofern die Daten zur Strafverfolgung benötigt Betroffenen, sofern die Daten zur Strafverfolgung benötigt werden, jetzt sobald das Ermittlungsverfahren es zulässtwerden, jetzt sobald das Ermittlungsverfahren es zulässt
früher :früher :
nach Abschluss des Verfahrens, § 33 a VI PolGnach Abschluss des Verfahrens, § 33 a VI PolG
Veränderte Berichtspflicht des MI an den Ausschuss für Veränderte Berichtspflicht des MI an den Ausschuss für InneresInneres
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Einführung der TÜ zur Einführung der TÜ zur Gefahrenabwehr:Gefahrenabwehr:
Gleiche tatbestandliche Voraussetzungen wie bei der Gleiche tatbestandliche Voraussetzungen wie bei der Wohnraumüberwachung, § 33 a I PolGWohnraumüberwachung, § 33 a I PolG
Einführung der Verwendung des IMSI-Catchers zur Einführung der Verwendung des IMSI-Catchers zur GefahrenabwehrGefahrenabwehrunter anderem Handy-Ortung (z.B. bei Vermissten)unter anderem Handy-Ortung (z.B. bei Vermissten)
Einführen der Möglichkeit der Einführen der Möglichkeit der Telekommunikationsunterbrechung, Telekommunikationsunterbrechung, § 33 b III PolG§ 33 b III PolG
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Weitere Voraussetzungen einer Weitere Voraussetzungen einer TÜ gemäß § 33 b PolGTÜ gemäß § 33 b PolG
Besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Datenerhebungen von Unbeteiligten, § 33 b IV PolGDatenerhebungen von Unbeteiligten, § 33 b IV PolG
Anordnungskompetenz bei Gefahr im Verzug beim Anordnungskompetenz bei Gefahr im Verzug beim Behördenleiter ansonsten Richter des AmtsgerichtesBehördenleiter ansonsten Richter des Amtsgerichtes
Überwachungsfrist zwischen 3 Tagen bis höchstens zu Überwachungsfrist zwischen 3 Tagen bis höchstens zu einem Monat mit der Möglichkeit der Verlängerung, einem Monat mit der Möglichkeit der Verlängerung,
§ 33 b V PolG§ 33 b V PolG Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter die Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter die
geforderten Daten der Polizei zu übermitteln,geforderten Daten der Polizei zu übermitteln,
§ 33 b VI PolG § 33 b VI PolG Einhaltung der (Form-) Vorschriften gemäß § 33 b VII – X Einhaltung der (Form-) Vorschriften gemäß § 33 b VII – X
PolGPolG
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Polizeiliche Ausschreibung, Polizeiliche Ausschreibung, § 36 PolG:§ 36 PolG:
Einführen der Ausschreibung der verdeckten Einführen der Ausschreibung der verdeckten Registrierung oder zu gezielten Kontrolle gemäß Registrierung oder zu gezielten Kontrolle gemäß Art 99 SDÜ bei Befürchtungen des Vorliegens Art 99 SDÜ bei Befürchtungen des Vorliegens besonders schwerer Straftaten (§ 10 III S. 2 PolG), besonders schwerer Straftaten (§ 10 III S. 2 PolG), § 36 I a PolG § 36 I a PolG
Konkretisieren der Daten, die an die Konkretisieren der Daten, die an die ausschreibende Stelle übermittelt werden. ausschreibende Stelle übermittelt werden.
Anordnungsbefugnis jetzt beim BehördenleiterAnordnungsbefugnis jetzt beim Behördenleiter
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Kennzeichenfahndung, § 36 a PolGKennzeichenfahndung, § 36 a PolG
Einführen der anlassbezogenen automatischen Einführen der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, § 36 a PolGKennzeichenfahndung, § 36 a PolG
Zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib Zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Lebenund Leben
Zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr und die Zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr und die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 vorliegen oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 vorliegen oder
Polizeilich ausgeschriebene Person oder Polizeilich ausgeschriebene Person oder Fahrzeug nach § 36 Abs. 1 und 1a und Fahrzeug nach § 36 Abs. 1 und 1a und Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass die Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass die für die Ausschreibung relevante Begehung von für die Ausschreibung relevante Begehung von Straftaten unmittelbar bevorstehtStraftaten unmittelbar bevorsteht
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Festlegung neuer Löschfristen von Daten Festlegung neuer Löschfristen von Daten bei Wiederholungstätern, § 39 II bei Wiederholungstätern, § 39 II
Einführung der Rasterfahndung schon bei Einführung der Rasterfahndung schon bei Vorliegen einer konkreten Gefahr, früher Vorliegen einer konkreten Gefahr, früher gegenwärtige Gefahrgegenwärtige Gefahr
Weitere Änderungen des PolG:Weitere Änderungen des PolG:
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
Und last but not least:Und last but not least:
Redaktionelle Änderung der Redaktionelle Änderung der Ministeriumsbezeichnung in § 80 PolGMinisteriumsbezeichnung in § 80 PolG
Beachte: Gemäß Art 5 des Beachte: Gemäß Art 5 des Änderungsgesetzes treten die §§ 33 b (TÜ) Änderungsgesetzes treten die §§ 33 b (TÜ) und 36 a (Kennzeichenfahndung) nach und 36 a (Kennzeichenfahndung) nach zwei Jahren außer Kraftzwei Jahren außer Kraft
Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitVielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!!
Februar 2007Februar 2007 KOR´in Petersen-SchäferKOR´in Petersen-Schäfer
QuellenverzeichnisQuellenverzeichnis
Amtliche Begründung der Gesetzesänderung, Amtliche Begründung der Gesetzesänderung, Drucksache 4/3508Drucksache 4/3508
Änderungsantrag der CDU/SPD FraktionÄnderungsantrag der CDU/SPD Fraktion Entscheidungen des BVerfG:Entscheidungen des BVerfG:
1 BVR 2378/98, 1 BVR 1084/99 vom 03.03.2004 1 BVR 2378/98, 1 BVR 1084/99 vom 03.03.2004 (Wohnraumüberwachung, (Wohnraumüberwachung, Benachrichtigungspflicht, Schutz des Benachrichtigungspflicht, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, Kernbereichs privater Lebensgestaltung, Zulässigkeit der Zweckänderung der Daten für die Zulässigkeit der Zweckänderung der Daten für die Strafverfolgung)Strafverfolgung)1 BVR 518/02 vom 04.04.2006 (Rasterfahndung)1 BVR 518/02 vom 04.04.2006 (Rasterfahndung)