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Gemeinderat Feldbachstrasse 12 8634 Hombrechtikon Telefon 055 254 92 29 Telefax 055 244 43 82 juergen.sulger@hombrechtikon . ch www. hombrechtikon . eh 5. Dezember 2018/DW/mh Gemeindeversammlung (GV) vom 12. Dez. 2018: Definitive Informationen über den Voranschlag 2019 Sehr geehrte Einwohnerin Sehr geehrter Einwohner Mit Schreiben vom 27. November 2018 informierten wir Sie über die beabsichtigten Än- derungsanträge beim Voranschlag/Budget 2019. In der Zwischenzeit hat sich eine neue Rechtslage ergeben, über die wir Sie nachfolgend informieren wollen bzw. müssen. Zum besseren Verständnis finden Sie nachfolgend eine „Kurzfassung" und für Spezialis- ten eine „umfassende Fassung". Sicher haben Sie auch in der Presse über den Grund und die Entstehung dieser auch für uns einzigartigen (und hoffentlich nie wieder vorkommenden) Situation erfahren. Wir erlauben uns daher, bewusst keine Schuldzuweisungen an irgendwelche Personen, Stellen, Institutionen, Parteien, Direktionen etc. zu richten. Kurzfassung Wir verzichten darauf bzw. wir müssen darauf verzichten, Sie an der GV vom 12. De- zember über die im Brief vom 27.11. in Aussicht gestellten beiden Änderungen abstim- men zu lassen. Dafür präsentieren wir Ihnen ein geändertes Budget, worin die beiden vorgeschlagenen Änderungen bereits integriert sind. Dadurch bleiben wir gesetzeskon- form. Am vorgeschlagenen Steuerfuss von 119% wird nicht gerüttelt. Bei den beiden Änderungen handelt es sich um die Reduktion des Ressourcenausgleichs (Einnahmen) um CHF 12.8 Mio. und um die Erhöhung der Grundstückgewinnsteuern auf CHF 11.8 Mio. Statt eines Gewinns von CHF 1.9 Mio. weisen wir dadurch einen Verlust von CHF 2.8 Mio. aus. Bei den Grundstückgewinnsteuern ist erwähnenswert, dass nicht der Prozentsatz erhöht wird. Die Erhöhung ist darauf zurückzuführen, dass wir annehmen, dass die Anzahl der Landverkäufe grösser wird als wir ursprünglich angenommen haben. 0 F

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5. Dezember 2018/DW/mh

Gemeindeversammlung (GV) vom 12. Dez. 2018: Definitive Informationen über den Voranschlag 2019

Sehr geehrte Einwohnerin

Sehr geehrter Einwohner

Mit Schreiben vom 27. November 2018 informierten wir Sie über die beabsichtigten Än­

derungsanträge beim Voranschlag/Budget 2019. In der Zwischenzeit hat sich eine neue

Rechtslage ergeben, über die wir Sie nachfolgend informieren wollen bzw. müssen.

Zum besseren Verständnis finden Sie nachfolgend eine „Kurzfassung" und für Spezialis­

ten eine „umfassende Fassung".

Sicher haben Sie auch in der Presse über den Grund und die Entstehung dieser auch

für uns einzigartigen (und hoffentlich nie wieder vorkommenden) Situation erfahren.

Wir erlauben uns daher, bewusst keine Schuldzuweisungen an irgendwelche Personen,

Stellen, Institutionen, Parteien, Direktionen etc. zu richten.

Kurzfassung

Wir verzichten darauf bzw. wir müssen darauf verzichten, Sie an der GV vom 12. De­

zember über die im Brief vom 27.11. in Aussicht gestellten beiden Änderungen abstim­

men zu lassen. Dafür präsentieren wir Ihnen ein geändertes Budget, worin die beiden

vorgeschlagenen Änderungen bereits integriert sind. Dadurch bleiben wir gesetzeskon­

form. Am vorgeschlagenen Steuerfuss von 119% wird nicht gerüttelt.

Bei den beiden Änderungen handelt es sich um die Reduktion des Ressourcenausgleichs

(Einnahmen) um CHF 12.8 Mio. und um die Erhöhung der Grundstückgewinnsteuern auf

CHF 11.8 Mio. Statt eines Gewinns von CHF 1.9 Mio. weisen wir dadurch einen Verlust

von CHF 2.8 Mio. aus.

Bei den Grundstückgewinnsteuern ist erwähnenswert, dass nicht der Prozentsatz erhöht

wird. Die Erhöhung ist darauf zurückzuführen, dass wir annehmen, dass die Anzahl der

Landverkäufe grösser wird als wir ursprünglich angenommen haben.

0 F

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Umfassende Fassung

§ 119 Abs. 3 des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Gemeindegesetzes (GG)

verlangt, dass Steuerkraftzuschüsse in der Jahresrechnung (und damit auch im Budget)

wie folgt abgegrenzt werden: ,,Die Höhe der transitorischen Aktiven ... entspricht der

Differenz zwischen dem im Rechnungsjahr empfangenen ... Ausgleichsbeitrag und dem

aufgrund der Steuerkraft im Rechnungsjahr zu erwartenden ... Ausgleichsbeitrag". Da

die Umsetzung dieser sehr unglücklich formulierten Bestimmung zu einer (rein buchhal­

terischen) Verwerfung des Budgets führt, hat der Gemeinderat beschlossen, zwei volle

Jahrestranchen an Ausgleichsbeiträge transitorisch zu buchen sowie die entsprechende

Auflösung zu budgetieren. Damit würden die Basen der Steuereinnahmen sowie des

Ressourcenzuschusses übereinstimmen. Die Gleichung „tiefere Steuern = höhere Aus­

gleichsbeiträge" und umgekehrt passt.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass diese Auslegung auch dem Willen des Kantonsra­

tes entspricht. Eine entsprechende parlamentarische Initiative zur Änderung von § 119

GG ist im Sinne des Gemeinderates bereits im Kantonsrat hängig. Die Ratsmitglieder

sind davon überzeugt, dass die Änderung des § 119 GG vor dem Rechnungsabschluss

2019 in Kraft gesetzt werden kann, womit dann der Rechnungsabschluss diesbezüglich

dem Budget in der ursprünglichen Form entsprechen würde.

Der Regierungsrat hat nun mit Beschluss Nr. 994 darauf hingewiesen, dass § 119 GG

umzusetzen ist und es den Gemeinden NICHT freisteht, ob sie die Bestimmung anwen­

den wollen oder nicht. Der Regierungsrat forderte die Bezirksräte als Aufsichtsbehörden

über die Städte und Gemeinden auf sicherzustellen, dass die Budgets gesetzeskonform

erstellt werden. Andernfalls drohte der Regierungsrat mit der Kassierung des Budgets

(Folge: Notbudget).

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die gesetzlichen Vorgaben (entgegen seiner

Überzeugung) umzusetzen und hat deshalb die erforderlichen Änderungen am Budget

vorgenommen und präsentiert diese an der GV vom 12. Dezember 2018. Auf der einen

Seite werden die Ressourcenzuschüsse um CHF 12.882 Mio. reduziert und auf der an­

deren Seite die Grundstückgewinnsteuern um CHF 8.2 Mio. erhöht. Damit verändert

sich das Budget wie folgt:

CHF 1'912'200 Gewinn gemäss bisherigem Budget

CHF -12'882'000 Reduktion Ressourcenzuschüsse

(von CHF +11.567 Mio. auf -CHF 1.315 Mio.)

CHF 8'200'000 Erhöhung der Grundstückgewinnsteuern

CHF -2'769'800 Verlust

(Hinweis: Gemäss § 92 Abs. 2 GG darf der maximal zulässige Überschuss nicht grösser sein als

CHF -2'792'800).

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Die Folge: Der (unsinnige) § 119 Abs. 3 GG sowie der maximal zulässige Überschuss

gemäss § 92 Abs. 2 GG sind damit eingehalten. Nähere Infos wollen Sie bitte der geän­

derten Gemeindebroschüre Seiten 7 - 7d entnehmen.

Beilage: Aktualisiertes Budget 2019

PS.

Das vorstehend umschriebene Vorgehen wird übrigens auch von der Rechnungsprü­

fungskommission vollumfänglich unterstützt.

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GEMEINDEVERSAMMLUNG inkl. Änderungen bezüglich § 119 Abs. 3 GG POLITISCHE GEMEINDE Mittwoch, 12. Dezember 2018, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Blatten

EVANG.-REF. KIRCHGEMEINDE Montag, 3. Dezember 2018, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Blatten RÖM.-KATH. KIRCHGEMEINDE Donnerstag, 6. Dezember 2018, 20.00 Uhr im Pfarreizentrum Hombrechtikon

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Einladung

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Wir laden Sie ein zur

Budget-Gemeindeversammlung

am Mittwoch, 12. Dezember 2018, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal

Diese Broschüre erhalten Sie erstmals in dieser Form. Die Gründe für die Ände-

rungen sind die Einführungen des neuen Rechnungsmodells HRM2 sowie des

neuen Rechnungsprogramms. Die Broschüre kann im Internet unter www.hom-

brechtikon.ch Politik, Behörden, Gemeindeversammlung heruntergeladen und

per Telefon 055 254 92 31 oder per E-Mail ([email protected]) bestellt

werden. Weitere Exemplare liegen im Foyer des Gemeindehauses auf.

Die detaillierten Voranschläge und die Anträge an die Gemeindeversammlung lie-

gen mit den dazugehörenden Akten am Schalter der Einwohnerdienste (Gemein-

dehaus 1. Stock) ab Mittwoch, 28. November 2018, zur Einsicht auf.

Im Anschluss an die Versammlung findet ein Apéro statt. Wir freuen uns sehr,

wenn auch Sie an dieser Gemeindeversammlung teilnehmen.

Freundliche Grüsse

GEMEINDERAT HOMBRECHTIKON

Rainer Odermatt Jürgen Sulger

Gemeindepräsident Gemeindeschreiber

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Traktandenliste

POLITISCHE GEMEINDE

Seite

1. Neufestlegung Gemeindebeitrag für MINIMAX (schulergänzende

Tagesstrukturen) für die Jahre 2019 und 2020 von maximal

CHF 160’000/Jahr 1

2. Budget 2019 der Politischen Gemeinde und Festsetzung des

Steuerfusses 4

3. Bürgerrechtsgesuche 36

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Neufestlegung Gemeindebeitrag für MINIMAX (schulergänzende

Tagesstrukturen) für die Jahre 2019 und 2020

von maximal CHF 160‘000/Jahr

Antrag

1. Zur Sicherstellung der schulergänzenden Tagesstrukturen MINIMAX wird für

die Jahre 2019 und 2020 ein Gemeindebeitrag von maximal CHF 160‘000

pro Jahr gesprochen.

Beleuchtender Bericht

Ausgangslage

Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2009 wird dem

Aufbau und Betrieb einer bedarfsgerechten schulergänzenden Tagesstruktur

gestützt auf § 27 Abs. 3 des Volksschulgesetzes und gemäss dem durch die

Schulpflege erarbeiteten Konzept zugestimmt. Für allgemeine Tarifsubventio-

nen wurde ab dem Schuljahr 2009/10 ein Kredit von maximal CHF 100‘000.00

pro Jahr bewilligt.

Seit der Einführung der schulergänzenden Tagesstrukturen im 2009 ist der Be-

darf an Betreuungsplätzen stetig gestiegen, was eine Erweiterung des Angebo-

tes zur Folge hatte. Im September 2014 hat die Schulpflege auf diese Entwick-

lung reagiert, indem sie im Rahmen ihrer Finanzkompetenzen weitere CHF

35‘000 pro Jahr gesprochen hat. Gleichzeitig wurden die Tarife um ca. 10% an-

gepasst, um einen höheren Kostendeckungsgrad zu erzielen. Im Zuge der

Budgetierung für das Jahr 2018 hat sich klar herausgestellt, dass die im De-

zember 2009 von der Gemeindeversammlung und im September 2014 gespro-

chenen Kredite nicht ausreichen, um das Angebot bedarfsgerecht und unter

den bestehenden Bedingungen (Konzept/Beitragsreglement) zu stellen. Aus

diesem Grund wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember

2017 ein Antrag auf einen Gemeindebeitrag in der Höhe von CHF 170'000 für

das Kalenderjahr 2018 gestellt und durch diese gutgeheissen. Zwischenzeitlich

wurden von Seiten der Schulpflege die Strukturen und Anstellungsmodalitäten

überprüft und wo möglich optimiert, mit dem Ziel, das Defizit zu verringern.

Unter Einbeziehung aller geplanten Ausgaben und Einnahmen ergibt sich für

das Kalenderjahr 2019 ein budgetierter Aufwandüberschuss von CHF 147’700,

welcher sich wie folgt zusammensetzt:

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Text Budget 2019

Aufwand

Budget 2019

Ertrag

Personalaufwand (Besoldung, Sozial-

leistungen, Spesen, etc.)

327’400.00

Büromaterial, Drucksachen, Publikatio-

nen

300.00

Anschaffungen Mobiliar, Maschinen 5‘000.00

Betriebs- und Verbrauchsmaterial 4’000.00

Verpflegungskosten 77’500.00

Übrige Dienstleistungen Dritter 3‘000.00

Allg. Sachaufwand 500.00

Elternbeiträge 270‘000.00

Aufwandüberschuss 147‘700.00

Die Anzahl der Familien, welche Beitragserleichterungen erhalten, nehmen

stetig zu. Andererseits leisten aktuell nur noch 43.1% der Familien die maxi-

male Kostenbeteiligung (Rückgang im Vergleich zum Vorjahr: 6.1%).

Erwägungen

Familien- und schulergänzende Betreuung hat eine integrierende Funktion in

unserer Gesellschaft und ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Für Kinder aus anderen Kulturen ist sie ein Ort, wo sie mit den hiesigen Ge-

pflogenheiten und unserer Sprache in Berührung kommen. Die schulergän-

zende Betreuung kann eine soziale Notwendigkeit für Alleinerziehende sein,

die einer bezahlten Arbeit nachgehen sowie für Familien, die für ihre eigen-

ständige Existenzsicherung auf mehr als ein Einkommen angewiesen sind. Der

Besuch der schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern im Schulalter, un-

abhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten, möglich

sein.

Gemäss § 27 Abs. 3 des Volksschulgesetzes sind die Schulen verpflichtet, ein

bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zu stel len. Gleichzeitig ist es

für die Schule von grossem Interesse, dass Schülerinnen und Schüler vor und

nach der Schule nicht auf sich alleine gestellt sind. Eine gute Betreuung bietet

den Kindern Sicherheit, was sich positiv auf das Lernverhalten auswirken kann.

Die Tarife sollen einen möglichst hohen Deckungsgrad aufweisen; die Erfah-

rungen mehrerer Jahre in Hombrechtikon wie auch in anderen Gemeinden zei-

gen jedoch, dass es kaum möglich ist, schulergänzende Tagesstrukturen kos-

tenneutral anzubieten. Die finanzielle Belastung der Familien wäre hoch, was

einzelne Eltern von einer Anmeldung ihrer Kinder abhalten würde. Es muss da-

von ausgegangen werden, dass sich die Folgen der mangelnden Betreuung auf

die Schule, zum Beispiel in Form von mangelnden sozialen Kompetenzen

und/oder nicht erledigten Hausaufgaben, auswirken.

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Die Schulpflege Hombrechtikon ist bestrebt, den jährlichen Kostenüberschuss

so tief als möglich zu halten. Der beantragte, im Vergleich zum aktuellen

Budget erhöhte, maximale Gemeindebeitrag von CHF 160’000 soll dazu die-

nen, die in den kommenden Jahren zu erwartenden kostensteigernden Fakto-

ren wie zum Beispiel höhere Belegungszahlen und Rückgang der Familien mit

maximaler Kostenbeteiligung aufzufangen. Ein jährlich wiederkehrender Antrag

zu Handen der Gemeindeversammlung soll damit vermieden werden.

Empfehlung

Gemeinderat und Schulpflege empfehlen der Gemeindeversammlung, den vor-

liegenden Antrag zu genehmigen.

Behördlicher Referent: Rolf Huber, Schulpräsident

Abschied der RPK

Der gemeinderätliche Antrag wird der Gemeindeversammlung zur Genehmi-

gung empfohlen.

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Budget 2019

Politische Gemeinde

8634 Hombrechtikon

Ablieferung an Gemeindevorstand 31.08.2018 ----------------

Abnahmebeschluss Gemeindevorstand 18.09.2018 / 05.12.18

Ablieferung an Rechnungsprüfungskommission 19.09.2018 / 05.12.18

Abnahmebeschluss Rechnungsprüfungskommission 31.10.2018 / 06.12.18

Veröffentlichung 19.11 .2018

Abnahmebeschluss Gemeindeversammlung 12.12.2018

Seite 4

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2

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Bericht, Anträge und Beschlüsse

Bericht des Gemeindevorstands

Anträge und Beschlüsse

Budget

Steuerertrag und Steuerfuss

Finanzierung

---- --------

Seite

7

8 - 10

12

13 - 14

____ , __ ---·--- - - - ---- --·- ------------ - ·---

Haushaltsgleichgewicht

Erfolgsrechnung -----------------

------ ----

15 - 16

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18 - 19 7

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11

12

1 nvestitionsrechnungen , _________ _

Budget - Details

Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ------

Erfolgsrechnung

Erläuterungen zur Investitionsrechnung

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen

Investitionsrechnung Finanzvermögen

Anhang zum Budget ---

21 - 24

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29

·---------------- -----

13

14

15

Abschreibungen und Wertberichtigungen des Verwaltungsvermögens 31

Finanzkennzahlen

Finanzplan

, _____________ _ 32

33-34 --- ------------ ------··---- ----- -------- --

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Bericht, Anträge und Beschlüsse

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Bericht des Gemeindevorstands

Die finanzielle Situation in Hombrechtikon bleibt trotz hohem Finanzausgleich leider weiterhin angespannt und es muss gut darauf geachtet werden, dass man Wünschenswertes nicht mit absolut Notwendigem vermischt.

Gründe, die nun aber trotzdem zu höheren Mehraufwendungen führen, sind beispielsweise, dass in den vergangenen Jahren einige Investition und Arbeiten verschoben werden mussten. Zusätzlich kommen immer wieder neue und zusätzliche Ausgaben auf die Gemeinde zu. Die grössten Mehraufwendungen betreffend den Bildungsbereich ( + CHF 448'150). In diesem Bereich fallen massqeblich mehr Lohnkosten an.

Ebenfalls zu Mehraufwendungen führen die neuen Zahlungen an den Bahninfrastrukturfonds (CHF 232'100/Jahr). Seit 2018 müssen im Bereich der Pflegefinanzierung - nebst dem Normdefizit - auch die MiGeL-Kosten übernommen werden.

Das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) sieht lineare Abschreibungen vor (bis 31.12.2018 wurden das Verwaltungsvermögen hauptsächlich degressiv abgeschrieben). Das Verwaltungsvermögen wurde aufgrund des Entscheids der Gemeindeversammlung aufgewertet und ist nun nach den HRM2-Normen abzuschreiben. Dies führt hauptsächlich bei den Gemeindebetrieben (früher: Spezialfinanzierungen) Wasser, Abwasser inklusive ARA und Abfall zu tieferen Ahsc.hrP.ih1JnaP.n.

Mehr Detailinformationen zu den Abweichungen im Vergleich zum Budget 2018 erhalten Sie im Kapital 8. Sie können das Detailbudget auf unserer Homepage herunterladen oder aber bei der Gemeindekanzlei (Telefon 055 254 92 31 / [email protected]) anfordern.

Damit die politische Gemeinde Hombrechtikon ihren öffentlichen Auftrag erfüllen kann, benötigt sie die notwendigen finanziellen Mittel. Obwohl für das kommende Jahr mit erheblichen Zahlungen aus dem Finanzausgleich gerechnet werden kann, macht es aus finanzpolitischer Sicht keinen Sinn, den Steuerfuss für das Budgetjahr 2019 zu senken, um ihn dann im folgenden Jahr wieder erhöhen zu müssen. Zudem sind die verlustreichen Vorjahre zu kompensieren.

Deshalb beantragt der Gemeinderat, den Steuerfuss bei 119% zu belassen.

Ergänzung

Das Gemeindegesetz regelt im § 119 Abs. 2 und 3 die Abgrenzung des Ressourcenausgleichs. Dieser äusserst unglücklich formulierte Paragraph führt zu einem für Alle unverständlichen, nicht nachvollziehbaren und beinahe unerklärbaren Verbuchung. Die Printmedien haben bereits darüber berichtet. Im Folgenden werden wir es trotzdem versuchen:

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Die Basis für die Berechnung des Finanzausgleiches sowie die effektive Auszahlung differieren um 2 Jahre. Der Finanzausgleich, welcher im 2018 ausbezahlt wurde, bezieht sich demnach auf die Steuerreinnahmen des Jahres 2016. Fallen also die Steuern im 2016 zusammen, erhalten wir entsprechend mehr Ausgleichsbeiträge im 2018 (und umgekehrt). An diesem Modell wird auch im neuen harmonisierten Rechnungsmodell (HRM2), gültig ab 1.1.19, nichts ;:inrlP.rn.

Die Verbuchung nach HRMl war für die Empfängergemeinden (wie Hombrechtikon) simpel: Es wurden die effektiv erhaltenen Beiträge im entsprechenden Auszahlungsjahr budgetiert und bei Erhalt des Betrages ausbezahlt. Die Finanzausgleichsbeiträge mit der Berechnungsbasis 2016 und Auszahlung 2018 wurden also im Budget 2018 vorgesehen und in der Rechnung 2018 verbucht. Da die Beiträge im Zeitpunkt der Budgetierung bekannt waren, ergaben sich auch keine oder nur marginale Differenzen. Der Nachteil dieses Systems war, dass bei einem Steuereinbruch im entsprechenden Jahr ein grosses Defizit entstehen konnte und 2 Jahre später durch die Entrichtung von höheren Ausgleichsbeiträgen ein grosser Ertragsüberschuss. Die Jahresergebnisse waren dadurch nicht aussagekräftig.

Nach HRM2 sind die Ausgleichsbeiträge abzugrenzen. Der Sinn der Gesetzesänderung war vermutlich hauptsächlich, dass dadurch die Jahresergebnisse den tatsächlichen Verlauf des Jahres aufzeigen. Damit dies möglich ist, müssen im Fall der Empfängergemeinden Transitorische Aktiven gebildet werden. Nachvollziehbar im Wechsel zum HRM2 sind damit die Abgrenzungen der (Basis-)Jahre 2017 und 2018, da sie im 2019 und 2020 (2 Jahre später) ausbezahlt werden. Durch diese Abgrenzung verfälscht die Auszahlung nicht das Jahresergebnis. Ein Bespiel soll dies erläutern: Der Steuerausgleich mit Basis 2017 wird im 2019 im Umfang von 16 Mio. ausbezahlt. Im Übergang werden 16 Mio. an Transitorischen Aktiven gebildet. Diese wird im 2019 aufgelöst. Gleichzeitig erfolgt die Zahlung an die Gemeinde über 16 Mio., welcher ebenfalls über die Transtorschen Aktiven abgebucht wird (netto nur Aktivkonten), was zu einem Nullsummenspiel in der Erfolgsrechnung führt. Im 2019 wird aber der Ausgleichsbetrag mit Basis 2019 (Auszahlung 2021) über die Transitorischen Aktiven und Ertrag vebucht. Das Jahresgebnis verändert per Saldo um den verbuchten Betrag mit Basis 2019. Dadurch wird erreicht, dass bei tieferen Steuern eben die daraus resultierenden hohen Finanzausgleichsbeiträge (und umgekehrt) im GLEICHEN JAHR verbucht werden. das Jahresergebnis ist damit aussagekräftig. So wurde das Budget 2019 erstellt im Wissen, dass damit§ 119 Abs. 3 nicht vollständig umgesetzt wird. Nach gleichem Muster handelten etliche Empfänger-Gemeinden im Kanton Zürich.

Wie eingangs erwähnt hat sich nun bei der Ausformulierung des§ 119 Abs. 3 offensichtlich ein kantonsrätlicher Unfall ereignet. Dieser beschreibt leider nicht die im letzten Abschnitt beschriebene Abgrenzungsregel sondern verlangt die Abgrenzung der Differenz zwischen dem im Rechnungsjahr empfangenen und dem zu erwartenden Ausgleichsbeitrag. Was im ersten Moment nachvollziehbar klingt kann schwerwiegende Konsequenzen für die Budgetierung/Verbuchung einer Gemeinde nach sich ziehen. So sind im Übergang von HRMl zu HRM2 die Basisjahre 2017 und 2018 ABZÜGLICH der ERHALTENEN BEITRÄGE (eben die Differenz) zurückzustellen. Dies kann (wie in Hombrechtikon) zu einem buchhalterischen Minusfinanzertrag (also faktisch zu einem Aufwand) führen.

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Beispiel anhand 1 Jahres mit vereinfachter Darstellung: - Basisjahr 2015 (Auszahlung 2017) CHF 4 Mio. + Basisjahr 2017 (Auszahlung 2019) CHF 16 Mio. = Abzugrenzenbetrag via Bilanzanpassung) - CHF 12 Mio. Trans. Akt. (Minusaktiven): Anfangsbestand per 1.1.19, welcher im 2019 auszubuchen ist.

+ Basisjahr 2019 (Auszahlung 2021) = Ertrag Finanzausgleich

CHF 11 Mio. Effektiver Eingang - CHF 1 Mio. Dies entspricht einem MINUS-Ertrag an Finanzausgleichsbeiträgen

Die effektiven Zahlen für Hombrechtikon (unter Berücksichtigung von beiden Abgrenzungsjahren) ergeben anstelle des budgetierten Ertrages CHF 11.567 Mio. einen MINUS-Ertrag von 1.315 Mio. Die Differenz zwischen einer nachvollziehbaren und vernünftigen Lösung zur gesetzlichen Lösung beträgt damit CHF 12.882 Mio.

Der Regierungsrat hat zwischenzeitlich die Bezirksräte verpflichtet, die Budgets 2019 der Politischen Gemeinden in Bezug auf diese Problematik hin zu überprüfen. Bei Nichteinhaltung (namentlich der erwähnten § 119 Abs. 2 und 3), sei das Budget 2019 zu kassieren (für ungültig zu erklären). Damit müssten alle Empfängergemeinden des Finanzausgleichs, welche sich für diese Variante der Abgrenzung entschieden haben, ab Januar 2019 für rund 3 Monate mit einem Notbudget leben. Das Notbudget bedeutet, dass der Finanzvorstand nur Ausgaben tätigen darf, die für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltungstätigkeit unerlässlich sind. Ebenfalls können in dieser Zeit auch keine Steuern erhoben werden, da der Steuerfuss nicht rechtskräftig bestimmt ist. Konkret würde dies bedeuten, dass jede geplante Ausgabe (Gemeinde und Schule) vorgängig durch eine zu bestimmende Person zu genehmigen ist. Gestrichen wären zum Beispiel Skilager, Sporttage, Vereinsbeiträge usw. usw. Viele Fragen, wie zum Beispiel wie weit die Strassenreinigung oder der Winterdienst noch zulässig sind, müsste im Detail abgeklärt werden. An einem Notbudget haben weder die Bevölkerung noch die Gemeinderäte, Bezirksräte und Regierungsräte Interesse. Der Gemeinderat setzt alles daran, dieses Szenario zu verhindern.

Budgetiert ist für das Jahr 2019 ein Ertragsüberschuss von CHF 1'922'200. Demgegenüber steht nun die erwähnte Verschlechterung von CHF 12'882'000, was netto einen Aufwandüberschuss von CHF 10'959'800 bedeutet. Da es sich lediglich um den verunfallten § 119 Abs. 3 handelt, welcher der Kantonsrat bis zum Rechnungsabschluss 2019 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geändert hat, dürfte dieser budgetierte Aufwandüberschuss keinen Einfluss auf das effektive Ergebnis haben. Der Gemeinderat rechnet nach wie vor mit einem Ertragsüberschuss, wie es das vorliegende Budget 2019 aufzeigt ( +CHF 1.9 Mio.). Als Ergebnis daraus könnte der Gemeinderat zum Schluss kommen, das Budget dem§ 119 Abs. 3 nachzuleben und das Budget 2019 um den Betrag zu korrigieren.

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Der § 92 Abs. 2 des Zürcher Gemeindegesetzes regelt im Zusammenhang mit dem Haushaltsgleichgewicht den maximal zulässigen Aufwandüberschuss. Dieser beträgt für Hombrechtikon im 2019 CHF 2'792'800 (Seite 15 der gedruckten Jahresrechnung). Bei einem höheren Aufwandüberschuss muss der Gemeinderat Massnahmen ergreifen. Dabei wäre eine positive Veränderung im Umfang von rund CH 8'1670'000 Mio. (CHF10'959'800 ./. CHF 2'792'800) notwendig. Möglich sind Sparmassnahmen, Mehreinnahmen und Steuerfusserhöhungen. Der Gemeinderat vertritt klar die Haltung, dass weitere Sparrunden im Moment nicht möglich sind. Die Erhöhung der Steuern um rund CHF 8.2 Mio. ( + 41 Steuerprozente) werden ebenfalls als ungeeignete Massnahme betrachtet. Um neue Einnahmequellen zu generieren, müssten vorerst neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, was innerhalb einer nützlichen Frist nicht möglich ist.

Damit befindet sich die Gemeinde in einem Dilemma. Es ist nicht möglich sowohl dem aktuellen § 119 Abs. 3 als auch dem § 92 Abs. 2 gerecht zu werden. Beides sind aber qesetzliche Vorqaben welche einzuhalten sind.

Der Gemeinderat erachtet die Lösung für das Budgetjahr 2019 als einmaligen Ansatz in der Erhöhung der Grundstückgewinnsteuererträgen. Aufgrund der Statistik der Jahre 2015-2019 (Stand per 14.11.18) könnte ein weiterer Anstieg im 2019 als möglich betrachtet werden. In den Vorjahren stiegen die Grundstückaewinnsteuern iedes Jahr an:

2015: CHF 3.0 Mio. 2016: CHF 3.2 Mio. Differenz zum Vorjahr +CHF 0.2 Mio. 2017: CHF 4.7 Mio Differenz zum Vorjahr +CHF 1.5 Mio. 2018: CHF 7.7 Mio. Differenz zum Vorjahr +CHF 3.0 Mio. 2019: CHF 11.8 Mio. Differenz zum Vorjahr +CHF 4.1 Mio.

12.'000'000

10'000' 000

8'000' 000

6'000'000

4 '000' 000

2 '000'000

0

2015 20 15 2017 2013 2019

Seite 7c

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Durch die Erhöhung der erwarteten Grundstückgwinnsteuern ergibt sich folgendes Erbebnis:

CHF CHF CHF CHF

CHF

1'912'200 Ertragsüberschuss gemäss bestehendem Budget 12'882'000- Ausgleichsbeiträge (Verschlechterung betreffend § 119 Abs. 3)

8'200'000 Grundstückgwinnsteuern (Erhöhung Budget auf neu CHF 11.7 Mio.) 2'769'800- Aufwandüberschuss gemäss neuem Budget

2'792'800- Maximal zulässiger Überschuss gemäss § 92 Abs. 2 Gemeindegesetz

Durch Die Änderung der zwei Positionen 'Ausgleichsbeiträge' und 'Grundstückgewinnsteuern' werden alle bestehenden Normen eingehalten.

Der Gemeinderat bittet die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018 dem überarbeiteten Budget 2019 zuzustimmen.

Seite 7d

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Antrag des Gemeindevorstands

1 Der Gemeindevorstand hat das Budget 2019 der Politischen Gemeinde Hombrechtikon genehmigt. Das Budget weist folgende Eckdaten aus:

Erfolgsrechnung Gesamtaufwand Fr. 52'403'800.00 Gesamtertrag,__ _______________________________ _ Fr. 49'634'000.00

Ertragsüberschuss(+)/ Aufwandüberschuss (-) Fr. -2'769'800.00

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. 8'819'100.00 Fr. Einnahmen Verwaltung,_s_ve_r_m_o...,·g"-e_n ______________________ _ 402'500.00

Investitionsrechnung Finanzvermögen

Einfacher Gemeindesteuerertrag (100 %)

Steuerfuss

Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen

Ausgaben Finanzvermögen Einnahmen Finanzvermögen

Nettoinvestitionen Finanzvermögen

Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Eigenkapital belastet.

Fr. 8'416'600.00

Fr. 50'000.00 Fr.

Fr. 50'000.00

Fr. 20'126'050.42

119%

2 Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2019 der Politischen Gemeinde Hombrechtikon zu genehmigen und den Steuerfuss auf 119 % (Vorjahr 119 %) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen.

8634 Hombrechtikon, 5. Dezember 2018 Gemeindevorstand Hombrechtikon

Gemeindepräsident

Rainer Odermatt

Gemeindeschreiber

Jürgen Sulger

Seite 8

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Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

1 Die RPK stimmt dem Budget 2019 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018 zu. Die RPK beantragt den Steuerfuss bei 119 % zu belassen.

Mit der Umstellung auf das neue Gemeindegesetz HRM2 entstehen für Rechnung und Budget neue Positionen, für die es keine direkten Vergleiche mit Vorjahreswerten gibt. Insbesondere weist das Verwaltungsvermögen, infolge des von der Gemeindeversammlung vom 4. April 2018 beschlossenen Restatements, einen höheren Wert von 55 Mio. CHF auf, der nicht mit den Vorjahreswerten verglichen werden kann.

Die RPK nimmt Kenntnis davon, dass auch im Jahr 2019 von weiter sinkendem Steuersubstrat, diesmal -6 % (-1 .55 Mio.), ausgegangen werden muss. Nach wie vor sind die Steuereinnahmen von natürlichen und juristischen Personen rückläufig.

Nach Jahren ausgeprägten Sparens mit Verzicht auf Investitionen und Unterhalt, besteht in verschiedenen Bereichen der Infrastruktur Nachholbedarf. Wo genau dieser Nachholbedarf genau besteht, muss der Gemeinderat gemäss seinem Investitionsplan entscheiden. Die RPK erachtet das budgetierte Finanzvolumen als grundsätzlich tragbar, auch wenn einzelne Positionen von der RPK als Wunschbedarf gesehen werden.

Die RPK empfiehlt die Annahme des Budgets 2019 und die Beibehaltung des Steuerfusses von 119%.

2 Die Rechnungsprüfungskommission hat das Budget 2019 der Politischen Gemeinde Hombrechtikon in der vom Gemeindevorstand beschlossenen Fassung vom 18.09.2018 geprüft. Das Budget weist folgende Eckdaten aus:

Erfolgsrechnung Gesamtaufwand Fr. 52'403'800.00 Gesamtertrag Fr. 49'634'000.00

Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss Fr. -2'769'800.00

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. 8'819'100.00 Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. 402'500.00

Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. 8'416'600.00

Seite 9

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Investitionsrechnung Finanzvermögen

Einfacher Gemeindesteuerertrag (100 %)

Steuerfuss

Ausgaben Finanzvermögen Einnahmen Finanzvermög~e_n ______________ _

Nettoinvestitionen Finanzvermögen

Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Eigenkapital belastet.

Fr. Fr.

Fr.

Fr.

50'000.00

50'000.00

20'126'050.42

119%

3 Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kam die Rechnungsprüfungskommission zur Beurteilung, dass das bereinigte Budget der Politischen Gemeinde finanzrechtlich zulässig und rechnerisch richtig ist.

4 Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Gemeindeversammlung, das bereinigte Budget 2019 der Politischen Gemeinde Hombrechtikon entsprechend dem Antrag des Gemeindevorstands zu genehmigen und den Steuerfuss auf 119 % (Vorjahr 119 %) des einfachen Steuerertrags festzusetzen.

8634 Hombrechtikon, 5. Dezember 2018 Rechnungsprüfungskommission Hombrechtikon

Präsident Remo Pfyl

Aktuar Alex Hauenstein

Seite 10

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Budget

Seite 11

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Steuerertrag und Steuerfuss

Steuerertrag und Steuerfuss ---·--------------------- -- --------- -

Budget 2019

Budget 2018 ----------------- -------------·-·---·---------------------

Steuerbedarf

Gesamtaufwand Ertrag ohne ordentliche Steuern Re_c_h_n_u_n=g-=sj_a_hr ______________________________ _

Zu deckender Aufwandüberschuss (-)

Steuerertrag und Steuerfuss

Einfacher Gemeindesteuerertrag netto, 100 %

Steuerfuss

Zusammensetzung Steuerertrag: 4000.0 Einkommenssteuer natürliche Personen Rechnungsjahr 4001.0 Vermögenssteuer natürliche Personen Rechnungsjahr 4010.0 Gewinnsteuer juristische Personen Rechnungsjahr 4011.0 Kapitalsteuer juristische Personen Rechnungsjahr -~ -----Steuerertrag Rechnungsjahr ---------

Budget 2019

20'126'050.42

119%

18'950'000.00 4'000'000.00

900'000.00 100'000.00 -

23'950'000.00

Budget 2018

21'428'600.00

119%

23'500'000.00 0.00

2'000'000.00 0.00

25'500'000.00

52'403'800.00 51 '319'000.00 25'684'000.00 25'472'500.00 -----------

-26'719'800.00 -25'846'500.00

----------------------------------- ---- -Steuerertrag Rechnungsjahr 23'950'000.00 25'500'000.00

Jahresergebnis Erfolgsrechnung Ertragsüberschuss (+) / Aufwandüberschuss (-) -2'769'800.00 -346'500.00

Seite 12

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Finanzierung

---------Finanzierung

+ Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss

+ Betriebsgewinne Eigenwirtschaftsbetriebe (Einlagen in Spezialfinanzierung) ___ Betriebsverluste Eigenwirtschaftsbetriebe (Entnahmen aus Spezialfinanzierung)

+ Aufwand für Abschreibungen und Wertberichtigungen Ertrag aus Aufwertungen

+ Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen

+ Einlagen in das Eigenkapital Entnahmen aus dem Eigenkapital

Selbstfinanzierung

Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen

Veränderung der Nettoverschuldung

Selbstfinanzierungsgrad (in %)

Total Gemeindehaushalt Allgemeiner Haushalt Budget 2019 Budget 2019

0.00 0.00 -2'769'800.00 -2'769'800.00

502'000.00 0.00 -316'400.00 0.00 -- -

2'374'000.00 2'074'300.00 0.00 0.00

2'600.00 2'600.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

-207'600.00 -692'900.00

8'416'600.00 4'434'600.00

-8'624'200.00 -5'127'500.00 ----

-2% -16%

Selbstfinanzierung: Summe der selbst erwirtschafteten Mittel. Die Selbstfinanzierung ist vergleichbar mit der Kenngrösse des Cashflows. Im Vergleich zum Cashflow erfolgt die Berechnung der Selbstfinanzierung nach einer vereinfachten Methode.

Selbstfinanzierungsgrad: Anteil der Nettoinvestitionen, welche aus eigenen Mitteln finanziert werden können. Mittelfristig sollte der Selbstfinanzierungsgrad im Durchschnitt gegen 100 % sein. Bei einem Wert von über 100 % können die Investitionen vollständig eigenfinanziert werden. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung.

* Richtwerte der Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen

Eigenwirtschaftsbetriebe Budget 2019

0.00 0.00

502'000.00 -316'400.00

299'700.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 ··-----

485'300.00

3'982'000.00

-3'496'700.00

Richtwerte*

> 100 % ideal

12%

80 - 100 % gut bis vertretbar

50 - 80 % problematisch

< 50 % ungenügend

Seite 13

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Finanzierung

Finanzierung - Eigenwirtschaftsbetriebe

+ Betriebsgewinne Eigenwirtschaftsbetriebe (Einlagen in Spezialfinanzierung) Betriebsverluste Eigenwirtschaftsbetriebe (Entnahmen aus Spezialfinanzierung)

+ Aufwand für Abschreibungen und Wertberichtigungen Ertrag aus Aufwertungen

+ Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen

+ Einlagen in das Eigenkapital Entnahmen _aus dem Eigenkap_it_a_l _____ _

Selbstfinanzierung

Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen

Veränderung der Nettoverschuldung

Selbstfinanzierungsgrad (in %)

Wasserwerk Budget 2019

502'000.00 0.00

-74'500.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

427'500.00

1'565'000.00

-1 '137'500.00

27%

Abwasserbeseitigung Abfallwirtschaft Budget 2019 Budget 2019

0.00 0.00 128'400.00 188'000.00

314'300.00 59'900.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

442'700.00 247'900.00

2'327'000.00 90'000.00

-1 '884'300.00 157'900.00

19% 275%

Seite 14

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Haushaltsgleichgewicht

- - --- - - - -- - -- --Mittelfristiger Haushaltsausgleich

-~e~_!:___Per_Gemeindesteuerfu~s wird s~ estl)_:lSetzt, das~ d!e ~rfolg~rechnung..9e~ udgets mittelfrist~ aus~eglichen ist(§ 92 ~~s. ~~-----------

Individuelle Regelung der Gemeinde Im GR-Beschlussvom 30. Oktober 2018 ist festgelegt, wie das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht in der Gemeinde Hombrechtikon umgesetzt wird. Daraus ergibt sich für das Budget 2019 folgende Übersicht: Rechnung 2016 -627'230 Aufwandüberschuss Rechnung 2017 -3'574'636 Aufwandüberschuss Budget 2018 -346'500 Aufwandüberschuss Budget 2019 -2'769'800 Aufwandüberschuss Finanzplan 2020 1 '893'000 Ertragsüberschuss Finanzplan 2021 2'052'000 Ertragsüberschuss Finanzplan 2022 1 '926'000 Ertragsüberschuss Finanzplan 2023 1 '800'000 Ertragsüberschuss Total 352'834 Ertragsüberschuss

Ausgleich des Budgets

Ein Auszug aus dem Finanplan ist am Schluss des Budgets ersichtlich. Der vollständige Finanzplan kann entweder auf https://www.hombrechtikon.ch

eingesehen oder auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

-- -----

Regel: Pro Jahr darf ein Aufwandüberschuss in der Höhe der budgetierten Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zuzüglich 3% des Steuerertrags budgetiert werden (§ 92 Abs. 2 GG).

___ F_a_ll_s Einlagen i~~ie _yorfin~ zierungen (~ 90 Abs. 3._§G) oder in die Reserve(~ ! 23 Abs. 2 ~ G) bud~ etiert werden, darf im Budget kein Aufwandübe_r_sc_h_u_ss_ re_s_u_lti_er_e_n. ___________ _

Jahresergebnis Erfolgsrechnung

Abschreibungen allgemeiner Haushalt 3 % vom Steuerertrag Rechnungsjahr

Total zulässiger Aufwandüberschuss

Aufwandüberschuss (-)/Ertragsüberschuss(+)

----- - ---- ------ -- - - --· - --- - - ---- ·--- -----

-2'769'800.00

2'074'300.00 718'500.00

2'792'800.00

Seite 15

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Haushaltsgleichgewicht

------------------Kennzahlen

B ege!: Z~ eurteilung der Veränderung des Eigenk~_p itals, ~er Zinsbelastung u~ der Investitionen werden nachfolgende Kennzahlen ausgewiesen_(§ 94 GG)_. ------------------

Eigenkapitalquote Die Eigenkapitalquote gibt Auskunft über die Kapitalstruktur der Gemeinde. Sie zeigt zu welchem Anteil die Aktiven selber finanziert werden. Ein höheres

Eigenkapital führt zu mehr Handlungsspielraum der Gemeinde und einer besseren Bonität gegenüber den Kreditgebern.

2019 57%

2020

Zinsbelastungsquote

2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028

Die Zinsbelastungsquote informiert über das Verhältnis der Zinsen zum Einkommen der Gemeinde (laufender Ertrag). Sie zeigt, wie gut die Gemeinde

ihre Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern erfüllen kann . Die Tragbarkeitsberechnung erfolgt zu einem durchschnittlichen Zinssatz von 5%.

2019 2%

2020

----- --------

2021 2022

------- -

2023 2024 2025 2026 2027 2028

~ 0%

~ 0%

--- - - - - - -------------------------------Investitionsanteil

Der Investitionsanteil gibt an, welcher Anteil der Ausgaben einer Gemeinde für Investitionen in die Infrastruktur eingesetzt wurde. Er zeigt das

Ausmass der Investitionstätigkeit an.

2019 15%

2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ~ 0%

Richtwerte

> 25 % genügend

< 25 % ungenügend

Richtwerte

< 5 % genügend

> 5 % ungenügend

Richtwerte

> 10 % genügend

< 10 % ungenügend

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Erfolgsrechnung

Gestufter Erfolgsausweis

30 Personalaufwand 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 36 Transferaufwand 37 Durchlaufende Beiträge

Total Betrieblicher Aufwand

40 Fiskalertrag 41 Regalien und Konzessionen 42 Entgelte 43 Verschiedene Erträge 45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 46 Transferertrag 47 Durchlaufende Beiträge

Total Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

34 Finanzaufwand 44 Finanzertrag

Ergebnis aus Finanzierung

Operatives Ergebnis

38 Ausserordentlicher Aufwand 48 Ausserordentlicher Ertrag

Ausserordentliches Ergebnis

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

39 Interne Verrechnungen: Aufwand 49 Interne Verrechnungen: Ertrag

Ertragsüberschuss(+)/ Aufwandüberschuss (-)

Budget 2019

10'582'640.00 8'768'260.00 2'374'000:00

504'600.00 29'121'400.00

0.00 51'350'900.00

37'223'000.00 0.00

4'790'000.00 0.00

316'400.00 5'976'000.00

0.00 48'305'400. 00 -3'045'500.00

477'500.00 753'200.00 275'700.00

-2'769'800.00

0.00 0.00

0.00

-2'769'800.00

575'400.00 575'400.00

Budget Rechnung 2018 2017

10'148'500.00 9'804'764.03 8'022'500.00 7'211 '300.32 3'399'400.00 3'459'399.86

69'800.00 283'951.29 27'788'700.00 28'27 4'589. 75

0.00 0.00 49'428'900. 00 49'034'005.25

30'791 '000.00 24'962'389.78 0.00 0.00

4'739'700.00 8'732'868.41 0.00 0.00

571'900.00 221'689.86 12'594'900.00 8' 163'055.25

0.00 0.00 48'697'500.00 42'080'003.30

-731 '400.00 -6'954'001 .95

371'800.00 304'014.99 756'700.00 683'380.89

384'900.00 379'365.90

-346'500.00 -6'574'636.05

0.00 0.00 0.00 0.00

0.00 0.00

-·-------346'500.00 -6'574'636.05

392'400.00 1'092'157.52 392'400.00 1'092'157.52

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Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen

Investitionsrechnung VV, Sachgruppen

50 Sachanlagen 51 Investitionen auf Rechnung Dritter 52 Immaterielle Anlagen 54 Darlehen 55 Beteiligungen und Grundkapitalien 56 Eigene Investitionsbeiträge 57 Durchlaufende Investitionsbeiträge

--- ----------Budget

2019

8'749'100.00 0.00

70'000.00 0.00 0.00 0.00 0.00

Budget Rechnung 2018 2017 ------ -- - -

3'480'000.00 3'613'521.42 0.00 301'692.45

171'000.00 140'155.20 0.00 20'000.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 58'295.00

---· - -·- - - --- --- -· ------- - - ------ -- - --- ---·-Total Investitionsausgaben

- - - ----------------

60 Übertragung von Sachanlagen in das Finanzvermögen 61 Rückerstattungen 62 Übertragung von immateriellen Anlagen in das Finanzvermögen 63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung 64 Rückzahlung von Darlehen 65 Übertragung von Beteiligungen in der Finanzvermögen 66 Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge 67 Durchlaufende Investitionsbeiträge

-------Total Investitionseinnahmen

Investitionen im Verwaltungsvermögen

Total Investitionsausgaben Total Investitionseinnahmen --------------------Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Nettoinvestitionen (-)/Einnahmenüberschuss (+)

8'819'100.00 3'651 '000.00 4'133'664.07 - - -

0.00 0.00 0.00 402'500.00 427'500.00 1'431'838.00

0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 35'700.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 514'230.10 0.00 0.00 119'495.00

----402'500.00 427'500.00 2'101'263.10

8'819'100.00 3'651'000.00 4'133'664.07 402'500.00 427'500.00 2'101'263.10 --- -------------

-8'416'600.00 -3'223'500.00 -2'032'400.97

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Investitionsrechnung Finanzvermögen

Investitionsrechnung FV, Sachgruppen ------- - ---- - - -- ---

Budget 2019

Budget 2018

Rechnung 2017 ------- -- --- ------- --------- .4

70 Investitionen in Sachanlagen 72 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Sachanlagen 75 Übertragung von Sachanlagen aus dem Verwaltungsvermögen 77 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Sachanlagen in die Erfolgsrechnung

---- --- -----Total Ausgaben

----- - ----------- -----------

80 Verkauf von Sachanlagen 82 Beiträge Dritter für Sachanlagen 85 Übertragung von Sachanlagen ins Verwaltungsvermögen 87 Übertragung von realisierten Verlusten aus Sachanlagen in die Erfolgsrechnung

Total Einnahmen

Investitionen im Finanzvermögen

Total Ausgaben Total Einnahmen

Nettoinvestitionen Finanzvermögen

------- ----

-- --- - - ----- ------Ausgabenüberschuss(-)/ Einnahmenüberschuss(+)

50'000.00 0.00 0.00 0.00

50'000.00

0.00 0.00 0.00 0.00

0.00

60'000.00 0.00 0.00 0.00

60'000.00

0.00 0.00 0.00 0.00

0.00

50'000.00 60'000.00 0.00 0.00 ----------

-50'000.00 -60'000.00

0.00 0.00 0.00 0.00

0.00

0.00 0.00

388'000.00 0.00

388'000.00

0.00 388'000.00 ----388'000.00

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Budget - Details

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Erfolgsrechnung

-~-------------Erläute_!'~~gen zur Erfolgsrechnun__,,g'---

0

Interne Zinsen Der Zinssatz für die internen Verzinsungen gemäss § 36 VGG beträgt gemäss GR-Beschluss Nr. 106 vom

15.05.2018 0. 75%. Verzinst wird der Wert per 1. Januar des entsprechenden Jahres.

Verzinst werden

a) die Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Sonderrechnungen, b) die Guthaben und Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Spezial- und Vorfinanzierungen der Eigenwirtschaftsbetriebe, c) die Liegenschaften des Finanzvermögens, d) das Verwaltungsvermögen der Eigenwirtschaftsbetriebe. e) Gemeindesaal

Personalaufwand Bei den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern der Behörden, Verwaltung und Schule wird die effektive Teuerung (0.6%) sowie eine individuelle Lohnerhöhung (0.5%) budgetiert. Gemäss Regierungsratsbeschluss sind für die Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich der automatische Stufenanstieg sowie eine Einmaizulage vorzusehen. Dadurch ergibt sich ein Mehraufwand von 2.1 %. Ein Teil davon wird mit Rotationsgwinnen finanziert werden können.

Allgemeine Verwaltung 90'900.00 Mehraufwand

-80'800.00 Mehrertrag 10'100.00 Mehraufwand/Minderertrag

Die Mehrkosten betreffend zur Hauptsache die Erhöhung um 30 Stellenprozente als Folge der Übernahme von weiteren Dienstleistungen der Reformierten Kirchgemeinde Stäfa. Die Unterhaltskosten beim Verwaltungsvermögen führen ebenfalls zu höheren Aufwendungen. Im Budget enthalten sind auch die Kosten für die Erneuerung der Homepage sowie die Einbindung von Protokollen. Die Abschreibungen von Grundstücken fallen ab Einführung von HRM2 weg.

Die budgetierten Mehrkosten für die Dienstleistungen an die Kirchgemeinden werden zurückerstattet, weshalb auch mit erheblichen Mehrerträgen gerechnet werden darf.

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1

2

3

4

Öffentliche Ordnung und Sicherheit 221 '890.00 Mehraufwand -17'700.00 Mehrertrag

204'190.00 Mehraufwand/Minderertrag

Bildung 353'250.00 Mehraufwand

94'900.00 Minderertrag 448'150.00 Mehraufwand/Minderertrag

Kultur, Sport und Freizeit 184'300.00 Mehraufwand

1 '000.00 Minderertrag 185'300.00 Mehraufwand/Minderertrag

Gesundheit 97'460.00 Mehraufwand

____ 1 o_o_.o_o_ Minderertrag 97'560.00 Mehraufwand/Minderertrag

Die Mehrkosten betreffen zur Hauptsache die Festlegung des Gewässerraums, die Digitalisierung des Zivilstandsregisters sowie die Anschaffung von Funksprechgarnituren in den Atemschutzmasken der Feuerwehr.

Mit Mehrerträgen wird beim Betreibungsamt Pfannenstiel zugerechnet.

Bei den Entschädigungen an den Kanton (Lehrerlöhne) müssen aufgrund kantonaler Vorgaben für das Kalenderjahr 2019 Teuerung, Stufenanstiege sowie Einmaizulagen budgetiert werden, was zu einem Mehraufwand führt. Die Ausgaben bei den Schulmaterialien steigen, da die Umsetzung des Lehrplans 21 die Anschaffung von neuen Lehrmitteln erfordert. Im Bereich Sonderschulung ist sowohl bei der internen als auch bei der externen Sonderschulung ein Anstieg der Fälle zu verzeichnen. Die Anzahl Schulabgänger, welche ein 10. Schuljahr absolvieren ist wesentlich geringer als im Vorjahr, was sich positiv auf das Budget auswirkt.

Bei den Tagesstrukturen sind aufgrund des Rückgangs der Familien, welche nicht in den Genuss von Elternbeiträgen kommen, Mindereinnahmen zu erwarten.

Die Mehrkosten sind hauptsächlich auf den veränderten Abschreibungsmodus zurückzuführen. Zudem belastet der Beitrag an die Reformierte Kirchgemeinde Hombrechtikon (Sanierungsbeitrag) sowie die höheren Beiträge an den Sportplatz Frohberg das Budget.

Durch die Verselbstständigung der Home'Care fallen Abschreibungsquoten weg. Demgegenüber steigen die Kosten der ambulanten und stationären Behandlungen (sog. Restkostenfinanzierung inkl. MiGeL-Kosten).

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5

6

7

Soziale Sicherheit 807'700.00 Mehraufwand

-802'400.00 Mehrertrag 5'300.00 Mehraufwand/Minderertrag

Verkehr und Nachrichtenübermittlung 276'800.00 Mehraufwand

-2'000.00 Mehrertrag

274'800.00 Mehraufwand/Minderertrag

Umweltschutz und Raumordnung -88'000.00 Minderaufwand 212'000.00 Minderertrag 124'000.00 Mehraufwand/Minderertrag

Insgesamt wird lediglich mit einem geringen Nettomehraufwand von 0.04% gerechnet.

Die Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen der IV und AHV werden durch entsprechende Rückerstattungen kompensiert.

Mit weniger Aufwendungen wird bei der Unterbringung von Kindern in Kinder- und Jugendheimen gerechnet (Beitrag an die Schule Hombrechtikon) . Im Juli 2018 fand eine Gesetzesänderung statt, wo vorläufig aufgenommene Personen nicht mehr von der gesetzlichen wirtschaftlichen Sozialhilfe unterstützt werden, sondern neu nach Asylfürsorge.

Ab dem Jahr 2019 haben die Gemeinden an den Bahninfrastrukturfonds Gelder zu entrichten. Es wird mit einem Betrag von CHF 27.00/Einwohner (oder CHF 232'100/Jahr) gerechnet. Der Beitrag an den ZW (Zürcher Verkehrsverbund) steigt auf CHF 569'600 an(+ CHF 18'900).

In dieser Gliederung sind hauptsächlich die Gemeindebetriebe (ehemals 'Spezialfinanzierungen') Wasser, Abwasser (inkl. ARA) und Abfall enthalten . Die Aufwendungen müssen über Gebühren gedeckt werden. Die Gemeindebetriebe schliessen wie folgt ab (+ = Ertragsüberschuss/ - = Aufwandüberschuss) : CHF 502'000+ Wasser CHF 218'400-Abwasser/ARA CHF 37'100- Abfall

Innerhalb des Gemeindwerkes Wasser fallen rund CHF 312'000 an Abschreibungen weg. Dies führt im 2019 zu einer Minusabschreibung. Dies entsteht, weil die Anschlussgebühren der letzten Jahre über einen kürzeren Zeitraum abgeschrieben werden als die Investitionen.

Mehraufwendungen zu Lasten des Steuerhaushaltes entstehen im Bereich des Friedhofes durch Erstellung eines neuen Urnenkubus', der Aufhebung der Grabfelder nach Ablauf der Ruhefrist sowie durch höhere Abschreibungen. Neu werden die Rechnungen für den Grabunterhalt durch den Gärtner direkt den Angehörigen in Rechnung gestellt. Dadurch entfallen bei der Politischen Gemeinde die entsprechenden Aufwendungen aber auch Erträge.

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8

9

Volkswirtschaft Kurz und bündig

17'000.00 Mehraufwand -40'300.00 Mehrertrag -23'300.00 Minderaufwand/Mehrertrag

Finanzen und Steuern Kurz und bündig

249'400.00 Mehraufwand -1 '575'500.00 Mehrertrag -1 '326'100.00 Minderaufwand/Mehrertrag

Diese Gliederung beinhaltet die Kosten für die Land- und Forstwirtschaft, die Jagd und Fischerei, den Tourismus, den Bereich Industrie und Gewerbe, Handel , die Banken und Versicherungen. Ebenfalls ist der Bereich Energie integriert.

Mehrkosten entstehen durch die Schutzwaldfplege und den Holzschlag Bochslen sowie zwischen ARA und See.

Der ZKB-Gewinnanteil wird mit CHF 660'000 (+ CHF 40'000) ins Budget 2019 aufgenommen.

Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern des laufenden Jahres wird mit einem weiteren Einbruch von CHF 1'510'000, bei den Steuern der Vorjahre mit CHF 49'000 gerechnet. Ebenfalls tiefer werden die Erträge der Grundstückgewinnsteuern (-CHF 350'000) budgetiert.

Wie im Bericht des Gemeindevorstandes erwähnt (s.S. 4) zwingt der Regierungsrat die Gemeinde das Budget mit einem negativen Ressourcenzuschuss zu budgetieren (-CHF 1.315 Mio .. ). Demgegenüber steht der effektive Eingang von CHF 16.7 Mio. im 2019. Dieser Betrag darf im Budget 2019 nicht enthalten sein . Im Minderertrag sind sowohl die tieferen Ressourcenzuschüsse (-CHF 12.882) als auch die höheren Grundstückgewinnsteuern (+ CHF 8.20 Mio.). berücksichtigt.

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Erfolgsrechnung

- - - --- -- - - ------Hauptaufgabenbereiche (Funktionale Gliederung)

Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Allgemeine Verwaltung 4'429'200 1'126'500 4'338'300 1'045'700 3'887'923 746'373

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 2'069'190 283'600 1'847'300 265'900 1'557'742 294'148

2 Bildung 19'923'950 729'900 19'570'700 824'800 17'796'662 1'058'373

3 Kultur, Sport und Freizeit 826'300 110'400 642'000 111'400 508'727 131'902

4 Gesundheit 3'772'960 3'000 3'675'500 3'100 3'648'650 503'462

5 Soziale Sicherheit 12'719'700 5'806'000 11'912'000 5'003'600 12'719'862 5'788'047

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 2'880'900 176'500 2'604'100 174'500 1'750'636 150'868

7 Umweltschutz und Raumordnung 4'709'900 4'014'800 4'797'900 4'226'800 4'420'845 3'923'167

8 Volkswirtschaft 137'700 846'800 120'700 806'500 71'963 792'967

9 Finanzen und Steuern 934'000 36'536'500 684'600 37'384'300 4'067'169 30'466'235

Total Aufwand/ Ertrag 52'403'800 49'634'000 50'193'100 49'846'600 50'430'178 43'855'542 -·--- -----

Ertragsüberschuss/ Aufwandüberschuss 2'769'800 346'500 6'574'636

----·· -----Total 52'403'800 52'403'800 50'193'100 50'193'100 50'430'178 50'430'178

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Investitionsrechnung

Die vollständige Liste kann auf der Homepage (https://www.hombrechtikon.ch) angesehen oder bei der _E_rl_ä_ute_ru_n_g_e_n_z_u_d_e_n lnve_s_t_i_ti_o_n_s_r __ e_c_h_n_u_n_g_e_n ______ K_a_nz_l_e_i bezogen werden.

0

2

3

6

Allgemeine Verwaltung 679'000.00 Mehrausgaben

0.00 Mindereinnahmen -------679'000.00 Mehraufwand/Minderertrag

Bildung 650'100.00 Mehrausgaben

0.00 Mindereinnahmen -------650'100.00 Mehraufwand/Minderertrag

Sport -250'000.00 Minderausgaben

0.00 Mindereinnahmen --------250'000.00 Minderaufwand/Mehrertrag

Verkehr und Nachrichtenübermittlung 1 '570'000.00 Mehrausgaben

0.00 Mindereinnahmen -------1'570'000.00 Mehraufwand/Minderertrag

Diese Gliederung beinhaltet Investitionskosten für die Sanierung des Gemeindehaus. Insgesamt wird mit Kosten von CHF 2'250'000 gerechnet. Die erste Tranche wird im 2019 (CHF 750'000) und die 2. Tranche im 2020 ausgeführt.

Das Investitionsbudget beinhaltet auch die Sanierung des Daches beim Gemeindesaal sowie den Ersatz der dortigen Rauch- und Wärmeabzugsanlage.

Die Sportplätze beim Eichberg sollen im 2019 saniert werden. Nebst der Verbesserung der Sicherheit aller Schulanlagen und Spielplätze wird sich der Gemeinderat im 2019 mit der Sanierung der Schulhäuser altes und neues Dörfli befassen.

Das Investitionsbudget 2018 beinhaltete einen Beitrag an den Sportplatz Frohberg für den Neubau des Garderobengebäudes. Dieser wurde im Zusammenhang mit den Budget 2019 gestrichen.

Im Strassenbereich sind als grösste Investitionspositionen die Sanierung Richttannstrasse (Glärnischstrasse bis Weiler Lützelsee), die Sanierung der Gheistrasse (Einl. Lächlerstrasse bis Wisentalstrasse), die Sanierung der Buchstutzstrasse sowie die Sanierung der Rütigass namentlich zu erwähnen.

Beim Hafen Schirmensee muss die Mauer Instand gestellt werden.

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7 Umweltschutz und Raumordnung

2'519'000.00 Mehrausgaben 25'000.00 Mindereinnahmen

2'544'000.00 Minderaufwand/Mehrertrag

Diese Gliederung umfasst hauptsächlich die Gemeindebetriebe 'Wasser', 'Abwasserbeseitung und Kläranlagen' sowie 'Abfallwirtschaft'. Die Gemeindebetriebe müssen über Gebühren finanziert werden und betreffen damit den Steuerhaushalt nicht (früher: Spezialfinanzierung) . Wenn immer möglich werden die Werkleitungen zusammen mit der Sanierung der Strasse durchgeführt. Unter dieser Gliederung werden auch die Investitionen im Zusammenhang mit Gewässerverbauungen (namentlich Bachverbauungen, Hochwasserschutz usw.) aufgeführt.

Wasserwerk: Die grössten Investitionen betreffen den Leitungsersatz der Etzelstrasse (Feldbachstrasse bis Grossacherstrasse), der Schlossacher- bis Schirmenseestrasse, der Grossacherstrasse 52 bis Plattensteig, der Richttannstrasse sowie der Tal-Goldenbergleitung.

Abwasser/Kläranlagen : Die grössten Projekte betreffen den Ersatz der Schmutzwasserkanalisation im Langenriet, die Meteorwasserleitung an der Rütistrasse (Riestrasse bis Blattenbach) und an der Richttannstrasse im Abschnitt Glärnischstr. bis Weiler Lützelsee sowie am Eschenmoosweg. Ebenfalls sind hohe Kosten für die Kanal- und Sehachtsanierungen budgetiert.

Abfall: Für den Entsorgungsplatz in Feldbach ist der Kauf eines Grundstücks geplant. Der Erwerb steht im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz- und Revitaliesierungsprojekt Feldbach. Bis anhin konnte das Land vom Kanton gemietet werden.

Friedhof: Der Gemeinderat plant die Sanierung des Vorplatzes beim Friedhof.

Gewässer: CHF 310'000 betreffend die Projektierung des Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojektes in Feldbach (Abschnitt Brücke Schulhausstrasse bis Zürichsee). Für diese Investition ist ein Spezialbeschluss der Gemeindeversammlung notwendig.

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Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen

Rechnung 2017 Hauptaufgabenbereiche (Funktionale Gliederung) Budget 2019 Budget 2018 ______________ ~ sgabe_!: __ J:innahmen ___ A_u __ s=ga_b_e_n ___ Ei_nnahmen Ausgaben Einnahmen

0

2

3

4

5

6

7

8

Allgemeine Verwaltung

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Bildung

Kultur, Sport und Freizeit

Gesundheit

Soziale Sicherheit

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

Umweltschutz und Raumordnung

Volkswirtschaft

Total Ausgaben/ Einnahmen

Nettoinvestitionen / Einnahmenüberschuss

Total

1 '220'000.00

0.00

650'100.00

0.00

0.00

0.00

1 '960'000.00

4'989'000.00

0.00

8'819'100.00

8'819'100.00

0.00

0.00

0.00

2'500.00

0.00

0.00

0.00

400'000.00

0.00

402'500.00

8'416'600.00

8'819'100.00

541'000.00

0.00

0.00

250'000.00

0.00

0.00

390'000.00

2'470'000.00

0.00

3'651 '000.00

3'651 '000.00

0.00 131'184.45

0.00 60'303.80

0.00 60'926.30

2'500.00 0.00

0.00 0.00

0.00 0.00

0.00 1'108'074.00

425'000.00 2'656'040.62

0.00 117'134.90

427'500.00 4'133'664.07

3'223'500.00

3'651 '000.00 4' 133'664.07

0.00

119'495.00

0.00

2'500.00

0.00

35'700.00

181'834.40

1'687'710.95

74'022.75

2'101'263.10

2'032'400.97

4'133'664.07

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Investitionsrechnung Finanzvermögen

Hauptaufgabenbereiche (Funktionale Gliederung) Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017

~usgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen ------- ·--

9630 Liegenschaften des Finanzvermögen 368'000.00

9690 Mobilien und übrige Sachanlagen des Finanzvermögens 50'000.00 60'000.00 20'000.00

------Total Ausgaben/ Einnahmen 50'000.00 60'000.00 388'000.00

·-----

Nettoinvestitionen / Einnahmenüberschuss 50'000.00 60'000.00 388'000.00

-----Total 50'000.00 50'000.00 60'000.00 60'000.00 388'000.00 388'000.00

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Anhang zum Budget

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Anhang

Abschreibungen und Wertberichtigungen des Verwaltungsvermögens _____ ::;__ __ __;;:__ _______________________________ _

--------lnv.-Nr. Funk- Aufgabenbereich Sachkonto Saldo Dauer

tion

0220 Allgemeine Dienste, übrige 0290 Verwaltungsliegenschaften, übrige 1400 Allgemeines Rechtswesen 1500 Feuerwehr 1610 Militärische Verteidigung 1620 Zivilschutz 2170 Schulliegenschaften 3110 Museen und bildende Kunst 3290 Kultur, Übriges 3410 Sport 3411 Badanstalt Feldbach 3420 Freizeit 4120 Kranken-, Alters- und Pflegeheime 5451 Kinderkrippen und Kinderhorte 6150 Gemeindestrassen 6210 Öffentliche Verkehrsinfrastruktur 6310 Schifffahrt 7101 Wasserwerk (Gemeindebetrieb) 7201 Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb) 7202 Kläranlagen (Gemeindebetrieb) 7301 Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb) 7410 Gewässerverbauungen 7710 Friedhof und Bestattung 8200 Forstwirtschaft, Hauptbetrieb 8500 Industrie, Gewerbe, Handel

Total Abschreibungen Verwaltungsvermögen 33xx Wertberichtigungen Darlehen 364x Wertberichtigungen Beteiligungen 365x Abschreibungen Investitionsbeiträge 366x Aufwand für Abschreibungen und Wertberichtigungen

Budget 2019

31'000.00 197'600.00

6'300.00 20'600.00 39'400.00 2'400.00

812'800.00 7'800.00 5'600.00

122'300.00 11'500.00 36'900.00 17'000.00

400.00 774'400.00

100.00 4'000.00

-74'700.00 -37'700.00 352'000.00 59'900.00 60'700.00 52'300.00

1'100.00 2'000.00

2'505'700.00 2'374'000.00

0.00 0.00

131'700.00 2'505'700.00

Budget 2018

90'000.00 335'400.00 44'000.00

5'000.00 36'000.00 2'000.00

950'000.00 0.00 0.00

95'500.00 11'000.00 18'000.00

151'000.00 0.00

831'000.00 0.00 0.00

312'000.00 419'000.00 102'000.00 105'000.00

0.00 17'500.00 8'000.00

0.00 3'532'400.00 3'443'400.00

0.00 0.00

89'000.00 3'532'400.00

Rechnung 2017

0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

Seite 31

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Anhang

----------------- -Finanzkennzahlen

------------ --- ---- -------------------------

Anzahl Einwohner Steuerfuss J teuerkraft pro Einwohner (eigene Berechnung) -------- -----

Selbstfinanzierungsgrad

Anteil der Nettoinvestitionen, der aus eigenen Mitteln finanziert werden kann.

Zinsbelastungsanteil

Anteil des laufenden Ertrags, welcher durch den Nettozinsaufwand gebunden ist.

----·- ---- --·- --Nettoverschuldungsquotient

Anteil der direkten Steuern der natürlichen und juristischen Personen, der erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen.

Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner

Verschuldung pro Einwohnerin und Einwohner in Franken.

Budget 2019 ---

8'900 119% 2'369

-2%

0%

Budget 2018 8400

119% 2'545.02

79%

0%

Rechnung 2017

0 0%

0 Richtwerte

------0%

> 100 % ideal

80 -100 % gut bis vertretbar

50- 80 % problematisch

< 50 % ungenügend

0-4 % gut

4-9 % genügend 0%

> 9 % schlecht

------·---- ------

0%

0

< 100 % gut

100-150% genügend

> 150 % schlecht

< 0 Fr. Nettovermögen

1-1'000Fr. geringe Verschuldung

1 '001 - 2'500 Fr. mittlere Verschuldung 2'501 - 5'000 Fr. hohe Verschuldung

> 5'000 Fr. sehr hohe Verschuldung

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Finanzplan

Gesamthaushalt

Haushaltsaldo (1'000 Fr.)

Selbstfinanzierung

Nettoinvestitionen VV

Veränderung Nettovermögen

Nettoinvestitionen FV

Hausha ltlibersch uss/-clefizit

1) ohne FK-Fonds

Erfolgsrechnung (1'000 Fr.)

Aufwendungen uncl Erträge

Abschreibungen W

Interne Verrechnungen

Finanzaufwand/-e,trag

Buchgewinne/-verluste

EK-Fonds, Aufwe1tungen VV

Ao Aufwancl/E1trag

Total

Rechnungsergebnis

Abschreibungen

EK-Fonds, Aufwe,tungen VV, Ao A/E

Selbstfinanzierung

Gestufter Erfolgsausweis (1'000 Fr.)

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

Ergebnis aus Finanzierung

Ausserordentliches Ergebnis

Rechnungsergebnis

1)

1)

2018

2'354

-3'133

-780

-

-780

Aufwand

46'213

3'065

1'245

272

124

50'919

-387

3'065

-325

2'354

Saldo

-726

339

-387

Ertrag

48'228

1'245

611

449

50'532

2019

4'603

-8'416

-3'813

-50

-3'863

Aufwand

48'344

2'506

575

478

502

52'404

1'912

2'506

186

4'603

Saldo

1'681

231

1'912

Ertrag

52'716

575

708

316

54'316

2020

5'207

-16'747

-11'540

-

-11'540

Aufwand

49'244

2'950

664

514

549

53'920

1'893

2'950

364

5'207

Saldo

1'641

252

1'893

Ertrag

54'199

664

766

184

55'814

2021

5'287

-9'494

-4'207

-

-4'207

Aufwand

50'367

2'948

643

545

475

54'978

2'052

2'948

288

5'287

Saldo

1'830

222

2'052

Ertrag

55'433

643

767

187

57'030

2022

5'739

-4'877

862

-

862

Auhvand

51'321

3'376

659

576

440

56'373

1'926

3'376

437

5'739

Saldo

1'719

208

1'926

Ertrag

56'853

659

784

4

58'299

5-Jahres-Total

23'191

-42'667

-19'477

-50

-19'527

Veränderung p.a.

2.7%

2.4%

4.2%

-14.7% -14.7%

20.7% 6.4%

5-Jahres-Total

7'397

14'845

950

23'191

5-Jahres-Total

6'146

1'251

7'397

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Finanzplan

Investitionsrechnung (1'000 Fr.) Netto Netto Netto Netto Netto 5-Jahres-Total

Verwaltungsvermögen (VV) 3'133 8'416 16'747 9'494 4'877 42'667

Finanzvermögen (FV) 50 50

Geldflussrechnung (1'000 Fr.) Saldo Saldo Saldo Saldo Saldo 5-Jahres-Total

Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit 2'354 9'765 2'467 4'976 5'474 25'036

Geldfluss aus Investitionen -3'133 -8'466 -16'747 -9'494 -4'877 -42'717

Geldfluss aus Finanzierungen -10'000 10'000 4'000 4'000

Veränderung fllissige Mittel -10'780 1'299 -4'280 -518 597 -13'682

Bilanz (1'000 Fr.) Aktiven Passiven Aktiven Passiven Aktiven Passiven Aktiven Passiven Aktiven Passiven Veränderung 5 J.

Finanzvermögen 24'972 48'004 46'465 46'258 47'120 89%

davon Liquidität, KK + Anlagen 8'101 9'400 5'121 4'603 5'199 -36%

Verwaltungsvermögen (VV) 2) 30'475 58'390 72'188 78'734 80'235 163%

Fremdkapital 31'074 31'074 41'074 45'074 45'074 45%

davon Fremdverschuldung + ext. KK 18'742 18'742 28'742 32'742 32'742 75%

Eigenkapital 24'373 75'321 77'578 79'918 82'281 238%

Total 55'447 55'447 106'395 106'395 118'652 118'652 124'992 124'992 127'355 127'355 130%

Nettovermögen/-schuld -6'102 16'930 5'391 1'184 2'046 2) Inkl. passivierte Investitionsbeiträge

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Stellenplan der Gemeindeverwaltung Hombrechtikon

Stand

Oktober

2017

Stand

Oktober

2018

Ver-

änderung

Leitung Gemeindeverwaltung/Stab 2.80 2.80 -

Sicherheit (inkl. allg. Dienste) 3.85 3.80 -0.05

Hochbau und Liegenschaften 18.91 18.54 -0.37

Tiefbau und Werke 10.25 10.25 -

Soziales 5.10 5.10 -

Finanzen+Steuern 6.40 6.40 -

Schule (Verwaltung; exkl. pädag. Personal) 4.00 4.00 -

Gesamttotal 51.31 50.89 -0.42

Begründung der Abweichung gegenüber 2017:

- Hochbau und Liegenschaften: Eine Person (rund 50%) wurde pensioniert. Deren

Aufgaben sind intern (10%) übernommen worden. Der Rest wird durch das Per-

sonal einer externen Firma abgedeckt (Stichwort: Outsourcing).

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36

Bürgerrechtsgesuche

Der Gemeindeversammlung wird beantragt, folgende/n Bürgerrechtsbewer-

ber/innen in das Bürgerrecht der Gemeinde Hombrechtikon aufzunehmen:

Anette Gustafsson, schwedische Staatsangehörige

Andreas Kruse, deutscher Staatsangehöriger

Antonio Michele, italienischer Staatsangehöriger

Kamil MOHAMED, somalischer Staatsangehöriger

Sejal Patel, britische Staatsangehörige

Ramadan Sabani und Asmija Sabani geborene Dzaferi, kosovarische

Staatsangehörige

Ullrich Sigwanz, deutscher Staatsangehöriger

Die Gesuchstellenden erfüllen die Einbürgerungsvoraussetzungen. Die Ertei-

lung des Bürgerrechts erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantons-

und des Schweizerbürgerrechts.

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Steuerfuss

Die unterzeichnenden Behörden beantragen, den Steuerfuss der Gemeinden für das Jahr

2019 wie folgt festzusetzen:

2019 2018

Politische Gemeinde 119 % 119 %

Evang.-Ref. Kirchgemeinde 14 % 14 %

Röm.-Kath. Kirchgemeinde 14 % 14 %

Hombrechtikon, im Dezember 2018

Gemeinderat

Evangelische-Reformierte Kirchenpflege

Römisch-Katholische Kirchenpflege

Rechnungsprüfungskommission