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Einwohnergemeinde Bolken 1/11 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23.06.2014

Protokoll der RECHNUNGS-Gemeindeversammlung vom Montag, 23. Juni 2014 um 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude

Vorsitz: Jeannette Baumgartner, Gemeindepräsidentin Protokoll: Gisela Häner, Gemeindeverwaltung Anwesend: 22 stimmberechtigte EinwohnerInnen Entschuldigt: Peter Meier, Remo Ingold, Silvina Furer, Pia und Oskar Fluri Das absolute Mehr beträgt 12 Stimmen

Gemeindepräsidentin Jeannette Baumgartner begrüsst alle Anwesenden, insbesondere Herr Oliver Straumann, zur heutigen Versammlung und erklärt die Rechnungs-Gemeindeversammlung als eröffnet. Sie stellt fest: ° Die Einladung und Traktandenliste wurden fristgerecht im „Azeiger“, Publikationsorgan der Gemeinde,

veröffentlicht. ° Via Azeiger wurden an alle Haushaltungen verteilt:

- Bericht und Anträge des Gemeinderates zu den Traktanden - Erläuterungen der Gemeindeverwaltung zur Rechnung 2013

° Die Versammlung ist somit beschlussfähig. ° Die Rechnung 2013 der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung ist ab 12. Juni 2014 bei der

Gemeindeverwaltung zum Bezug aufgelegen und unter www.bolken.ch aufgeschaltet. ° Ebenfalls konnte in dieser Zeit das Protokoll der Budget-Gemeindeversammlung vom 11. Dezember

2013, welches vom Gemeinderat am 06. Januar 2014 genehmigt wurde, eingesehen werden. Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler/-innen

2. Genehmigung der Traktandenliste

3. Genehmigung der Rechnung 2013

3.1 Laufende Rechnung und Investitionsrechnung 3.2 Verwendung des Aufwandüberschusses 3.3 Rechnung der Gemeinschaftsantenne 3.4 Rechnung der Wasserversorgung 3.5 Rechnung der Abwasserbeseitigung 3.6 Rechnung der Abfallbeseitigung 3.7 Bericht der Rechnungsprüfungskommission

4. Genehmigung des überarbeiteten Baureglements

5. Beschlussfassung über die Ergreifung des fakultativen Referendums gegen die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden (NFA SO) und das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG).

6. Verschiedenes

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Einwohnergemeinde Bolken 2/11 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23.06.2014

1. Wahl der Stimmenzähler / Stimmenzählerinnen Als Stimmenzähler wird Gottfried Walker vorgeschlagen und gewählt. 2. Genehmigung der Traktandenliste Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt.

3. Genehmigung der Rechnung 2013

Die Präsidentin verweist auf die Erläuterungen der Gemeindeverwaltung zur Rechnung 2013 sowie auf den Bericht und die Anträge des Gemeinderates zu den Traktanden der RGV 2014.

3.1 Laufende Rechnung und Investitionsrechnung Die Rechnungen lagen bei der Gemeindeverwaltung zum Bezug auf. Im Weiteren verweisen wir auf die Erläuterungen der Gemeindeverwaltung.

3.2 Verwendung des Aufwandsüberschusses Der Gemeinderat beantragt, den Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung wie folgt zu verwenden: Pos. 999.489.00 Belastung im Eigenkapital CHF 18‘995.18

3.3 Rechnung der Gemeinschaftsantenne

3.4 Rechnung der Wasserversorgung

3.5 Rechnung der Abwasserbeseitigung

3.6 Rechnung der Abfallbeseitigung

Wir verweisen auf die Erläuterungen der Gemeindeverwaltung.

3.7 Bericht der Rechnungsprüfungskommission Antrag:

Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission beantragen der Gemeindeversammlung, die vorliegende Rechnung 2013 zu genehmigen. Eintreten wird nicht bestritten. Detailberatung:

Jeannette Baumgartner übergibt Gemeindeverwalter Thomas Beer das Wort für die Vorstellung der Rechnung 2013. Dieses Vorgehen wird stillschweigend gutgeheissen. Laufende Rechnung 2013 Die Laufende Rechnung 2013 schliesst bei einem Aufwand von CHF 2‘911‘708.53 und einem Ertrag von CHF 2‘892‘713.35 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 18‘995.18 gegenüber einem budge-tierten Aufwandüberschuss von CHF 160‘862.00 ab.

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Einwohnergemeinde Bolken 3/11 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23.06.2014

Allgemeine Verwaltung

Die Verwaltungskosten der Gemeinde haben gegenüber dem Voranschlag um ca. CHF 12‘500.00 besser abgeschlossen. Die Kredite von Gemeindepräsidium und Gemeinderat wurden nur minimal benützt. Dagegen sind infolge der regen Bautätigkeit in unserer Gemeinde die Kosten in der Bau-verwaltung um ca. CHF 30‘000.00 höher ausgefallen als budgetiert. Auf der einen Seite hat die ex-terne Fachberatung um ca. CHF 45‘000.00 mehr gekostet als vorgesehen. Dagegen konnten auch auf der Einnahmenseite ca. CHF 10‘000.00 mehr Baubewilligungsgebühren eingenommen werden. Die RPK hat die Bauverwaltung einer genaueren Revision unterzogen und dem Gemeinderat bzw. der Baukommission einen Bericht erstattet.

Allgemeine Verwaltung Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung

Gemeindeversammlung 9'588.55 7'600.00 1'988.55

Wahlbüro 7'548.55 5'350.00 2'198.55

RPK 2'040.00 2'250.00 -210.00

Gemeinderat, Kommissionen 37'731.10 75'750.00 -38'018.90

Besoldung Gemeinde- und Vizegemeindepräsidium 16'100.00 16'100.00 -

Besoldung Gemeinderäte 7'600.00 7'600.00 -

Sitzungs- und Taggelder Gemeinderat 7'928.00 11'000.00 -3'072.00

Diverses 1'053.00 1'100.00 -47.00

Kredite GP / GR 2'336.85 37'000.00 -34'663.15

Verrechnete Soziallasten 2'713.25 2'950.00 -236.75

Gemeindeverwaltung 181'402.95 180'792.00 610.95

Besoldung Verwaltungspersonal - 39'450.00 -39'450.00

Sitzungs- und Taggelder Verwaltungspersonal - 750.00 -750.00

Besoldung Dorfweibel und Anzeigerverträger 5'300.00 4'600.00 700.00

Verrechnete Soziallasten 468.65 8'800.00 -8'331.35

Verwaltungsmandat 98'496.00 49'248.00 49'248.00

Übriges Gemeindeverwaltung 77'138.30 77'944.00 -805.70

Bauverwaltung 64'833.55 34'550.00 30'283.55

Besoldung, Sitzungs- und Taggelder Baukommission 7'345.50 7'100.00 245.50

Anpassung Baureglement - 7'500.00 -7'500.00

Externe Fachberatung Baukommission 69'195.30 24'000.00 45'195.30

Übriger Aufwand Baukommission 7'323.70 5'450.00 1'873.70

Baubewilligungsgebühren -15'131.15 -5'000.00 -10'131.15

Übriger Ertrag Baukommission -3'899.80 -4'500.00 600.20

Allgemeine Personalkosten - - -

Mehrzweckgebäude 34'059.75 41'437.00 -7'377.25

Total Allgemeine Verwaltung 327'615.90 340'129.00 -12'513.10

Öffentliche Sicherheit

Die Kosten fielen um ca. CHF 4‘000.00 höher aus als im Voranschlag. Vor allem der Einbruch bei der Feuerwehrpflichtersatz um ca. CHF 5‘500.00 fällt hier ins Gewicht.

Öffentliche Sicherheit Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung

Rechtswesen 41.70 200.00 -158.30

Feuerwehr 16'386.05 12'430.00 3'956.05

Zivilschutz 9'250.80 8'737.00 513.80

Total 25'678.55 21'367.00 4'311.55

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Bildung

Die Nettokosten im Bildungsbereich sind um ca. CHF 38‘500.00 (vor allem die Regionalschule) besser ausgefallen als budgetiert Dies ist u.a. auf einen grösseren Kantonsbeitrag noch für das Jahr 2012 bei der Regionalschule zurückzuführen. Bei der Sonderschulung mussten wir bis zum Sommer für drei Kinder und seit dem Spätsommer für zwei Kinder pro Monat CHF 2‘000.00 pro Kind bezahlen. Im Voranschlag wurde mit einem Kind für das ganze Jahr gerechnet. Bildung Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung

Regionalschule 284'737.95 351'266.00 -66'528.05

Beitrag an Regionalschule 755'142.50 767'066.00 -11'923.50

Entschädigung Schulräume -120'000.00 -120'000.00 -

Kantonsbeiträge -350'404.55 -295'800.00 -54'604.55

Kreisschule 261'363.15 266'591.00 -5'227.85

Schulgelder 330'833.00 335'892.00 -5'059.00

Zinsen/Amortisation OWO 47'922.00 49'482.00 -1'560.00

Beitrag an Werterhalt 6'427.00 6'427.00 -

Kantonsbeitrag -123'818.85 -125'210.00 1'391.15

Schulanlagen 36'986.60 42'787.00 -5'800.40

Schule, nicht aufteilbaren Aufwendungen 1'502.00 550.00 952.00

Sonderschulung 62'000.00 24'000.00 38'000.00

Total Bildung 646'589.70 685'194.00 -38'604.30

Kultur, Freizeit

Die Kosten für die Kulturförderung und Sport liegen beinahe exakt auf denen des Voranschlages.

Gesundheit

Auch bei der Gesundheit entsprechen die Kosten der Rechnung denen des Voranschlages.

Soziale Wohlfahrt

Der gesamte Bereich der sozialen Wohlfahrt hat gegenüber dem Voranschlag um ca. CHF 16‘000.00 schlechter abgeschlossen. Seit dem Jahr 2004 sind die Kosten um CHF 280‘275.15 gestiegen.

Soziale Wohlfahrt Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung

Sozialversicherungen 170'292.00 167'504.00 2'788.00

Leistungen an das Alter 4'496.70 4'000.00 496.70

Jugendschutz - 331.00 -331.00

Alimentenbevorschussung 9'391.20 10'469.00 -1'077.80

Invalidität 493.20 496.00 -2.80

Altersheim 45'780.00 47'000.00 -1'220.00

Allgemeine Sozialhilfe 12'184.30 12'075.00 109.30

Gesetzliche Sozialhilfe 249'245.40 233'948.00 15'297.40

Total Soziale Wohlfahrt 491'882.80 475'823.00 16'059.80

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Verkehr

Die Kosten im Bereich Verkehr fielen gegenüber dem Voranschlag um ca. CHF 32‘000.00 tiefer aus. Das Projekt Aeschistrasse des Kantons wurde noch nicht in Angriff genommen. Bei den Dorfstrassen musste kein Unterhalt durchgeführt werden und ansonsten gehen die Kommissionen sehr sparsam um.

Verkehr Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung

Kantonsstrassen - 9'600.00 -9'600.00

Gemeindestrassen 44'960.95 65'625.00 -20'664.05

Regionalverkehr 33'111.00 34'599.00 -1'488.00

Total Verkehr 78'071.95 109'824.00 -31'752.05

Umwelt und Raumordnung

Ebenfalls besser als im Voranschlag schliesst dieser Bereich ab. Der geplante 1. Teil der Seesanie-rung konnte im letzten Jahr leider immer noch nicht durchgeführt werden. Dafür waren CHF 9‘000.00 budgetiert. Ebenfalls tiefer war der Unterhalt Gewässer.

Umwelt und Raumordnung Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung

Bestattungswesen 22'270.00 26'925.00 -4'655.00

Unterhalt von Verbauungen und Entwässerungen 3'389.05 23'000.00 -19'610.95

Naturschutz 2'955.00 3'005.00 -50.00

Übriger Umweltschutz 5'274.80 7'775.00 -2'500.20

Raumordnung 3'673.70 5'500.00 -1'826.30

Total Umwelt und Raumordnung 37'562.55 66'205.00 -28'642.45

Volkswirtschaft

Die Kosten für die Volkswirtschaft entsprechen denen des Voranschlages.

Finanzen und Steuern

Der Bereich Finanzen und Steuern schliesst um ca. CHF 47‘000.00 besser ab als budgetiert. Der Mehrertrag bei den Steuern von CHF 42‘000.00 trägt zu diesem Ergebnis bei. Wobei die Sonder-steuer Kapitalabfindung rund CHF 32‘000.00 und die Grundstück-Gewinnsteuern rund CHF 23‘000.00 Mehrertrag generierten. Diese beiden Steuern sind sehr schwierig zu budgetieren. Die Abschreibungen vom Verwaltungsvermögen werden mit den gesetzlich vorgeschriebenen 8% berechnet.

Finanzen und Steuern Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Abweichung

Gemeindesteuern -1'541'022.05 -1'499'000.00 -42'022.05

Gemeindesteuern -1'454'318.50 -1'467'000.00 12'681.50

Sondersteuer Kapitalabfindung -50'294.65 -18'000.00 -32'294.65

Grundstück-Gewinnsteuern -33'438.90 -10'000.00 -23'438.90

Hundetaxen -2'970.00 -4'000.00 1'030.00

Finanzausgleichsbeitrag -250'200.00 -250'200.00 -

Kapital-/Zinsendienst 49'827.78 44'800.00 5'027.78

Liegenschaften des Finanzvermögens -257.30 -250.00 -7.30

Abschreibungen 127'144.30 137'000.00 -9'855.70

Total Finanzen und Steuern -1'614'507.27 -1'567'650.00 -46'857.27

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Spezialfinanzierungen

Gemeinschaftsantenne

Dank dem Einnahmenüberschuss aus der Investitionsrechnung von CHF 13‘200.90 und einer höhe-ren Internet-Rückerstattung von CHF 3‘065.00 konnte dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung der Betrag von CHF 43‘186.50 (Voranschlag: CHF 33‘006.00) zugewiesen werden. Dieses Eigenkapital, welches am Ende des Jahres CHF 259‘269.10 beträgt, soll für den Glasfaser-Ausbau benützt werden. Wasserversorgung

Im abgelaufenen Jahr musste die Gemeinde nur einen geringen Unterhalt am Leitungsnetz und an Hydranten vornehmen. Dagegen mussten neue Wasseruhren angeschafft werden. Hier wurde ebenfalls ein Einnahmenüberschuss aus der Investitionsrechnung von CHF 27‘965.90 ausgewiesen. Darum konnte dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung der Betrag von CHF 23‘369.05 zugewiesen werden. Im Voranschlag war ein Bezug von CHF 14‘080.00 budgetiert. Abwasserbeseitigung

Der Einnahmenüberschuss aus der Investitionsrechnung beträgt hier CHF 50‘493.25. Daher konnte dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung (Rechnungsausgleich) der Betrag von CHF 47‘418.65 gut-geschrieben werden. Dem Werterhalt wurden CHF 35‘537.00 zugewiesen. Dieses Eigenkapital wird in den nächsten Jahren für die Umsetzung des Generellen Entwässerungs-planes (GEP) eingesetzt werden.

Abfallbeseitigung

Die Abfallbeseitigung ist fast ausgeglichen. Der Ausgabenüberschuss von CHF 1‘938.53 wird vom Ei-genkapital der Spezialfinanzierung bezogen. Dieses beträgt am Ende des Jahres noch CHF 12‘511.80.

Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoinvestitionen von CHF 49‘323.50 ab. Folgende Investiti-onen wurden verbucht: Mobilien, Geräte, Schränke Schulhaus CHF 4‘363.25 Ersatz Strassenbeleuchtung CHF 20‘543.55 Erschliessung Günscheler CHF 2‘440.55 Hochwasserschutz Günschler CHF 6‘168.05 Anschaffung Schneepflug CHF 12‘126.90 Projekt Spielplatz Günscheler CHF 3‘681.20 Gemeinschaftsantennen-Anlage (SF)

Es wurden Anschlussgebühren von CHF 13‘299.90 eingenommen. Wasserversorgung (SF)

Hier wurden Anschlussgebühren von CHF 27‘965.90 eingenommen. Abwasserbeseitigung (SF)

Anschlussgebühren von CHF 50‘493.25 wurden hier eingenommen.

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Kennzahlen

Selbstfinanzierungsgrad 557.59 % Die Investitionen von CHF 49‘323.50 konnten aus eigenen Mittel finanziert werden.

Zinsbelastungsanteil 0.86% Die Nettozinsen in Prozenten des Finanzerfolges sind gering.

Kapitaldienstantei l 6.72% Nettozinsen und ordentliche Abschreibungen in Prozenten des Finanzertrages. Sie sind gering bzw. noch tragbar.

Nettovermögen pro Einwohner 593.57 Per Ende 2013 weisen wir ein Nettovermögen pro Einwohner aus. Keine Wortbegehren. Jeannette Baumgartner erteilt Marco Sauser, Präsident RPK, das Wort:

Marco Sauser verweist auf den der Einladung beiliegenden Bestätigungsbericht. Die RPK empfiehlt, die Rechnung 2013 zu genehmigen. Keine weiteren Wortbegehren. Jeannette Baumgartner schlägt vor, gesamthaft über die Rechnung 2013 abzustimmen. Diesem Vorgehen wird stillschweigend zugestimmt.

Globalabstimmung: Die Rechnung 2013 der Laufenden Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 18‘995.18 Die Rechnung 2013 der Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von CHF 49‘323.50 Die Verwendung des Aufwandüberschusses mit Belastung im Eigenkapital von CHF 18‘995.18 Die Rechnungen 2013 der Gemeinschaftsantenne, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseiti-gung und der Abfallbeseitigung Der Bericht der Rechnungsprüfungskommission werden einstimmig genehmigt.

4. Genehmigung des überarbeiteten Baureglements

Die Kantonale Bauverordnung wurde überarbeitet. Seit dem 1.März 2013 ist die neue Bauverord-nung in Kraft. Das aktuelle Baureglement der Gemeinde Bolken, aus dem Jahre 2003, bezieht sich in vielen Paragrafen auf die Kantonale Bauverordnung. Weiter musste festgestellt werden, dass ver-einzelnde Paragrafen in der Anwendung nicht ganz umgesetzt werden konnten, und zum Teil die Bauwilligen stark einschränken und gestalterische sinnvolle Lösungen verhindern. Die vorliegende Fassung hat alle § gestrichen welche in anderen Gesetzen schon genau gleich fest-gehalten sind, z.B. in der Kantonalen Bauverordnung. Diese Gesetze sind vom Kanton und somit übergeordnet. Weiter wurden einzelne Paragrafen der heutigen Situationen und Bedürfnissen angepasst. Die Änderungen wurden dem Bau- und Justizdepartement zur Vorprüfung zu gestellt und geneh-migt.

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Antrag:

Der Gemeinderat und die Baukommission beantragen der Gemeindeversammlung das vorliegende Baureglement zu genehmigen. GP Jeannette Baumgartner übergibt das Wort Oliver Straumann, der die wesentlichsten Änderun-gen erläutert. Oliver Straumann bejaht die Frage von Remo Weber, ob die Sonderbauschriften Günscheler beste-hen bleiben. Heinz Wälti fragt, ob nun Flachdachbauten möglich sind. Oliver Straumann antwortet, dass wegen dem Ortsbild bei Hauptgebäuden keine Flachdächer er-laubt sind, nur bei Nebengebäuden. Roger Sommer: „Die Baukommission stellte dem Gemeinderat den Antrag, die Grösse des Flach-dachs für Nebengebäude im neuen Baureglement auf 80 m2 zu erhöhen. Der Gemeinderat ent-schied sich an der Sitzung vom 14. April 2014 gegen diesen Antrag und beschloss nach eingehender Prüfung, die Grösse des Flachdachs für Nebengebäude auf 60 m2 festzulegen. Heinz Wälti:“Nebengebäude fallen genau gleich in die Ausnützungsziffer. Infolgedessen wird die m2-Zahl des Flachdachs durch die Ausnützungsziffer klar begrenzt. D.h. je grösser das Grundstück umso grösser die Fläche des Flachdachs. Somit könnte die Maximalgrösse des Flachdachs für Nebenge-bäude im neuen Baureglement 80 m2 betragen“. Oliver Straumann bemerkt, dass der offene Carport nicht zur Ausnützungsziffer zählt. Gottfried Walker:“Das Pultdach mit einer Neigung von weniger als 25° zählt auch als Flachdach.“ Roger Sommer stellt den Antrag, die Grösse des Flachdachs für Nebengebäude im neuen Bauregle-ment auf 80 m2 zu erhöhen. Abstimmung über den Antrag von Roger Sommer:

10 Stimmen ja, 11 Stimmen nein, 1 Enthaltung Somit wird der Antrag abgelehnt. Auf die Frage von Heinz Wälti, ob eine allgemeine Überarbeitung des Baureglements in Sicht ist antwortet GP Jeannette Baumgartner, dass die Baukommission bei einer nächsten Ortsplanung dar-über diskutieren kann. Abstimmung über das vorliegende überarbeitete Baureglement:

18 Stimmen ja, 3 Stimmen nein, 1 Enthaltung Das überarbeitete Baureglement wird genehmigt.

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5. Beschlussfassung über die Ergreifung des fakultativen Referendums gegen die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden (NFA SO) und das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG)

Der Kantonsrat hat mit den Beschlüssen vom 7. Mai 2014 dem Gesetz über den Finanz- und Lasten-ausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG AG) zugestimmt und die Steuerungsgrössen im Finanz-ausgleich abgeändert. Aufgrund des Stimmenverhältnisses unterliegen diese Beschlüsse nicht mehr dem obligatorischen , sondern dem fakultativen Referendum. Gemäss § 37 der Kantonsverfassung kommt ein fakultatives Referendum zustande, wenn mindestens fünf Einwohnergemeinden das Ergreifen des Referendums beschliessen. Mit dem Zustandekommen des fakultativen Referendums wird die Regierung beauftragt, die Vorla-ge dem Volk an der Urne zur Abstimmung vorzulegen. Der Gemeinderat hat am 24. September 2013 am öffentlichen Vernehmlassungsverfahren teilge-nommen. Dabei ist er zur Auffassung gelangt, dass das Ziel des NFA, die finanzschwächeren Gemein-den zu entlasten und die Steuerfuss-Schere zu verkleinern, im Moment noch verfehlt wird, da der Gemeindesteuerbedarf nicht mehr berücksichtigt wird. Weiter sind die Verbundaufgaben, Kantons-strassen und Soziale Wohlfahrt, nicht berücksichtigt. Daher ist er der Meinung, dass eine Überarbei-tung des Entwurfes des NFA doch sehr sinnvoll ist und die Einführung noch verschoben werden kann (2 bis 4 Jahre) und die heutige Regelung des Finanzausgleiches in dieser Zeit weitergeführt werden soll. GP Jeannette Baumgartner informiert, dass das fakultative Referendum durch Beschlüsse an den Gemeindeversammlungen der Gemeinden Grindel, Lommiswil, Lüterswil, Walterswil und Kammers-rohr inzwischen zustande kam. Antrag:

Auch wenn das fakultative Referendum bereits zustande gekommen ist, beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Ergreifung des fakultativen Referendums gem. § 36 der Kantonsver-fassung vom 8. Juni 1986 (Stand am 23. September 2013) gegen die Beschlüsse des Kantonsrates vom 7.Mai 2014 in Sachen Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG) und Änderung der Steuerungsgrössen im direkten Finanzausgleich. Eintreten wird nicht bestritten. Heinz Wälti fragt, wie es mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs für Bolken finanziell aussehen würde. Gemeindeverwalter Thomas Beer antwortet, dass Bolken denselben Betrag erhalten würde, wie vor 5 Jahren, bevor die Gemeinden vom Kanton jährlich zusätzlich 15 Millionen erhielten. Dieser wäre wesentlich geringer. Auf Wunsch von Heinz Wälti informiert Gemeindeverwalter Thomas Beer detaillierter über den NFA SO. Die grösste Problematik ist, dass der NFA SO von vielen anderen Gemeinden im Gemeinde-rat nicht ausführlich behandelt wurde. Gemeindeverwalter Thomas Beer und GR Bruno Affolter, Ressortverantwortlicher, nahmen an diversen Veranstaltungen teil und befassten sich intensiv mit dem NFA SO. Der Gemeinderat nahm zum NFA SO Stellung. Er müsste in verschiedenen Bereichen noch einmal überarbeitet werden. Vor allem weil, wie schon oben erwähnt die soziale Wohlfahrt, die Kantonsstrassen nicht enthalten sind und der Gemeindesteuerbedarf nicht berücksichtigt wird. GR Bruno Affolter ergänzt, dass viele Gemeinden noch unsicher sind, wie das Gemeindevermögen mit der Einführung von HRM 2 bewertet wird. Wenn das Ergebnis der Volksabstimmung in unserem Sinn ausfallen würde, hätte der Kantonsrat die Chance, auf die bereits erwähnten Detailpunkte ein-zugehen. Der Gemeinderat ist nicht grundsätzlich gegen den neuen Finanzausgleich, er verfehlt je-doch das gesetzte Ziel.

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Heinz Wälti fragt, ob eine Fusion von Gemeinden durch den NFA SO belohnt wird. GR Bruno Affolter:“durch eine Fusion entsteht eine andere Kenngrösse. Der Gemeinderat vermutet, dass der Kanton mit dem neuen Finanzausgleich eine Fusion von Gemeinden fördern will. Der Kan-ton dementiert diese Vermutung jedoch“. Keine weiteren Wortbegehren. Abstimmung:

Die Ergreifung des fakultativen Referendums wird einstimmig angenommen.

6. Verschiedenes

Heinz Wälti interessiert sich für das Resultat der Umfrage zum Thema rsaw und Schulstandort Bol-ken, die vom Gemeinderat lanciert wurde und fragt, wann das Ergebnis öffentlich bekannt gegeben wird. Ebenso stellt er die Frage, wieso es darüber keine Konsultativabstimmung gegeben hat. GP Jeannette Baumgartner:“von den ca. 230 Fragebögen kamen gut 70 Stk. zurück. 50 Einwohne-rInnen erachten den Schulstandort Bolken als sehr wichtig. Nur für Einzelne ist er nicht wichtig. Für die Hälfte wäre es akzeptabel, dass einzelne Klassen an anderen Schulstandorten geführt werden. Die genaue Auswertung wird im nächsten „Neues aus der Gemeinde“ publiziert. Am 2. September 2014 werden die Gemeinden der rsaw mit dem Kanton zusammensitzen und Verhandlungen führen. Der Regierungsratsbeschluss sagt ganz klar, dass die Schulstandorte Bolken und drei Höfe geschlos-sen werden sollen. Dies bedingt jedoch, dass in Aeschi und Etziken bauliche Massnahmen in der Hö-he von ca. 1 Million Franken getroffen werden müssten. Es stellt sich die Frage, wer für diese Kos-ten aufkommen möchte. Es gab keine Konsultativabstimmung, weil der Gemeinderat mit der Um-frage nur wissen wollte, ob die Erhaltung des Schulstandortes Bolken für die EinwohnerInnen wich-tig ist oder nicht“. Marco Sauser verweist darauf, dass die Gemeinde Bolken der rsaw die Schulräume für CHF 120‘000.00 vermietet. Diese Einnahmen würden bei einer Schliessung des Schulstandortes weg-fallen. Heinz Wälti schneidet noch einmal das Thema Fusion mit anderen Gemeinden an. Bolken hat je län-ger je mehr Probleme, Leute zu finden, die sich in den Kommissionen engagieren wollen , es bräuch-te keine Verwaltung mehr und die Kosten für den externen Berater der Baukommission würden ebenfalls wegfallen. Gemäss GP Jeannette Baumgartner bat Bolken die anderen Gemeinden vor 5 Jahren schriftlich um einen Austausch, wie das äussere Wasseramt in 10, 15 oder 20 Jahren aussehen wird. Dieser Vor-schlag stiess jedoch damals auf kein Interesse. Der Gemeinderat wird sich noch in dieser Legislatur wieder mit diesem Thema auseinandersetzen. Jasmine Weber fragt, wie weit das Projekt Spielplatz Günscheler fortgeschritten ist. GP Jeannette Baumgartner antwortet, dass dieses Projekt an der heutigen Versammlung aus zeitli-chen Gründen noch nicht thematisiert werden kann. Es sind noch diverse Fragen offen, die abgeklärt werden müssen. Der Gemeinderat hofft, den Spielplatz Günscheler an der diesjährigen Budget- Gemeindeversammlung vorbringen zu können.

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Einwohnergemeinde Bolken 11/11 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23.06.2014

Der Familie Weber wurde beim Spatenstich versprochen, dass die Bäume, die auf dem Grundstück des Spielplatzes stehen, gefällt werden. GP Jeannette Baumgartner:“Vorerst musste mit dem Kanton abgeklärt werden, ob die Bäume über-haupt gefällt werden dürfen. Die Spielplatzkommission wird zwei Offerten ausarbeiten mit einem Kostendach von CHF 25‘000.00 und CHF 40‘000.00, die beide das Fällen der Bäume beinhalten“. Heinz Wälti fragt, wie der Gemeinderat gedenkt, das Öffentlichkeitsprinzip umzusetzen gemäss dem Informations- und Datenschutzgesetz. Es gibt einen Leitfaden vom Verband der Solothurner Ein-wohnergemeinden. Die EinwohnerInnen werden nicht, wie in anderen Gemeinden, über Beschlüsse, die an Gemeinderatssitzungen gefällt werden, informiert. Der Gemeinderat wird sich mit der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips befassen. GP Jeannette Baumgartner gibt bekannt, dass am 20. September 2014 in Bolken zusammen mit dem Erntedankfest der Schule ein Dorffest stattfinden wird.

Keine weiteren Wortmeldungen. Die Präsidentin beendet die Versammlung und dankt den Erschienenen für ihr Kommen. Schluss der Versammlung: 21.20 Uhr Im Namen der Einwohnergemeinde Bolken Der Gemeindepräsidentin: Aktuarin Gemeindeverwaltung: Jeannette Baumgartner Gisela Häner