Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 -...

24
Gemeindeversammlung Protokoll der Gemeindeversammlung Zuchwil vom Montag, 27. Juni 2016, 19:30 bis 21:45 Uhr Vorsitz Stefan Hug, Gemeindepräsident Protokoll Felix Marti, Gemeindeschreiber Stimmenzähler Thomas Emch, Martin Pauli, Swen Schärlig, Martin Scherrer Anwesend 390 Stimmberechtigte Presse Bähram Alagheband, Radio SRF1, und Urs Byland, Solothurner Zeitung Traktanden 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08.12.2015 Beschluss-Nr. 25 2 Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung Beschluss-Nr. 26 3 Ladenschlussverordnung; Aufhebung Beschluss-Nr. 27 4 Dienst- und Gehaltsordnung; Anpassung Feuerwehr Beschluss-Nr. 28 5 Riverside; Landverkauf Widi und raumplanerisches Teilleitbild Beschluss-Nr. 29 6 Rechnung 2015 und Geschäftsbericht 2015 Beschluss-Nr. 30 EINWOHNERGEMEINDE ZUCHWIL Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Stefan Hug Felix Marti Der Stimmenzähler Der Stimmenzähler Der Stimmenzähler Der Stimmenzähler Thomas Emch Martin Pauli Swen Schärlig Martin Scherrer

Transcript of Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 -...

Page 1: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

Gemeindeversammlung

Protokoll der Gemeindeversammlung Zuchwil

vom Montag, 27. Juni 2016, 19:30 bis 21:45 Uhr

Vorsitz Stefan Hug, Gemeindepräsident Protokoll Felix Marti, Gemeindeschreiber Stimmenzähler Thomas Emch, Martin Pauli, Swen Schärlig, Martin Scherrer

Anwesend 390 Stimmberechtigte

Presse Bähram Alagheband, Radio SRF1, und Urs Byland, Solothurner Zeitung

Traktanden

1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08.12.2015 Beschluss-Nr. 25

2 Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung Beschluss-Nr. 26

3 Ladenschlussverordnung; Aufhebung Beschluss-Nr. 27

4 Dienst- und Gehaltsordnung; Anpassung Feuerwehr Beschluss-Nr. 28

5 Riverside; Landverkauf Widi und raumplanerisches Teilleitbild Beschluss-Nr. 29

6 Rechnung 2015 und Geschäftsbericht 2015 Beschluss-Nr. 30

EINWOHNERGEMEINDE ZUCHWIL

Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber

Stefan Hug Felix Marti

Der Stimmenzähler Der Stimmenzähler Der Stimmenzähler Der Stimmenzähler

Thomas Emch Martin Pauli Swen Schärlig Martin Scherrer

Page 2: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 2 von 24

Feststellungen

Die Gemeindeversammlung ist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Gemeinde-

ordnung frist- und formgerecht einberufen worden.

Die Akten haben, ebenfalls wie vorgeschrieben, zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegen. Die

Gemeindeversammlung wird durch Gemeindepräsident Stefan Hug mit den vorgenannten

Feststellungen sowie mit dem Hinweis auf verschiedene andere Bestimmungen der Gemein-

deordnung über die Gemeindeversammlung (§§ 12 bis 45) eröffnet.

Traktandenliste

Die Traktandenliste wird durch die Gemeindeversammlung stillschweigend genehmigt.

Beschluss-Nr. 25 - Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08.12.2015

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08. Dezember 2015 ist von den Stimmenzäh-

lenden geprüft und als richtig befunden worden.

Gemäss § 40 GO gilt es mit der Unterzeichnung durch das Büro (Gemeindepräsident,

Gemeindeschreiber und Stimmenzählende) als genehmigt.

Page 3: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24

Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung

AUSGANGSLAGE

Seit dem 01.01.2016 liegt die Zuständigkeit für das Bewilligen von Anlässen nicht mehr beim

Kanton, sondern direkt bei den jeweiligen Einwohnergemeinden (§ 100 WAG). Die Einwohner-

gemeinde als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere

kantonale und kommunale Bewilligungen nötig sind, gesamthaft den Entscheid. Um die Ent-

scheidungswege möglichst kurz und flexibel zu halten, delegierte der Gemeinderat am

10.03.2016 die Kompetenz zur Bewilligung von Anlässen an die Abteilung Bau und Planung.

ERWÄGUNGEN

Betreffend die Gebührenerhebung empfiehlt der VSEG (Verband Solothurnischer Einwohner-

gemeinden), diese grundsätzlich so zu bemessen, dass der mit der Anlassbewilligung ent-

stehende Verwaltungsaufwand möglichst kostendeckend verrechnet werden kann. Im Sinne

dieser Empfehlung hat der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren wie folgt festzulegen:

Freinacht-Bewilligungen pro Anlass Fr. 80.00

Anlässe (Chilbi, Sportanlässe etc.) mind. Fr. 80.00

resp. nach Aufwand Fr. 80.00 / Std.

Mit diesem Gebührentarif ist eine schlanke, gerechte und kostendeckende Abrechnung der

Anlässe möglich.

ANTRAG des Gemeinderates (einstimmiger Beschluss)

1. Der Gebührentarif der Einwohnergemeinde Zuchwil ist wie folgt zu ergänzen:

Position Gebühr für Fr. Komp.

93 Anlassbewilligungen

93.1 Freinacht-Bewilligungen pro Anlass 80.00 GV

93.2 Anlässe (Chilbi, Sportanlässe etc.) mind. 80.00 GV resp. nach Aufwand 80.00 / Std.

2. Der Gebührentarif wird rückwirkend auf den 01.01.2016 in Kraft gesetzt.

EINTRETEN wird stillschweigend genehmigt.

DETAILBERATUNG

kein Wortbegehren

Page 4: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 4 von 24

BESCHLUSS; mit grösstem Mehr bei 3 Enthaltungen:

1. Der Gebührentarif der Einwohnergemeinde Zuchwil wird wie folgt ergänzt:

Pos. Gebühr für Fr. Komp.

93 Anlassbewilligungen

93.1 Freinacht-Bewilligungen pro Anlass 80.00 GV

93.2 Anlässe (Chilbi, Sportanlässe etc.) mind. 80.00 GV resp. nach Aufwand 80.00 / Std.

2. Der Gebührentarif wird rückwirkend auf den 01.01.2016 in Kraft gesetzt.

Beschluss-Nr. 27 - Ladenschlussverordnung; Aufhebung

AUSGANGSLAGE

Am 01.01.2016 ist das neue kantonale Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) in Kraft getreten.

Darin werden die Öffnungszeiten von Geschäften abschliessend geregelt (§ 5 WAG), ebenso

die generellen Ausnahmen dazu (§ 6 WAG) und die Ausnahmen an Ruhetagen (§ 7 WAG).

Den Gemeinden steht die Kompetenz nicht zu, abweichende Regelungen zu diesem Gesetz

zu treffen.

ERWÄGUNGEN

Aufgrund dieses neuen Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes (WAG) ist die Ladenschlussverord-

nung der Einwohnergemeinde Zuchwil vom 21.12.1987 hinfällig; sie ist daher aufzuheben.

Da diese Verordnung seinerzeit von der Gemeindeversammlung erlassen wurde, kann auch

nur die Gemeindeversammlung diese rechtsgültig ausser Kraft setzen. Geschieht dies nicht,

so bliebe das Reglement in Kraft. Es wäre in seinen wesentlichsten Punkten jedoch ungültig,

da es im Widerspruch zum übergeordneten kantonalen Recht steht.

ANTRAG des Gemeinderates (einstimmiger Beschluss)

Genehmigung der Aufhebung der Ladenschlussverordnung der Einwohnergemeinde Zuchwil

vom 21.12.1987

EINTRETEN wird stillschweigend genehmigt.

Page 5: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 5 von 24

DETAILBERATUNG

keine Bemerkungen

BESCHLUSS; einstimmig:

Die Aufhebung der Ladenschlussverordnung der Einwohnergemeinde Zuchwil vom

21.12.1987 wird genehmigt.

Beschluss-Nr. 28 - Dienst- und Gehaltsordnung; Anpassung Feuerwehr

AUSGANGSLAGE

Die jetzige Dienst- und Gehaltsordnung der Feuerwehr Zuchwil (Bestandteil der DGO der Ein-

wohnergemeinde Zuchwil; Anhang 3) ist nicht mehr zeitgemäss. Das Organigramm, welches

auf den 01.01.2016 in Kraft getreten ist, sowie das Feuerwehrreglement vom 30.06.2014

widerspiegeln sich nicht in der DGO. Deshalb möchte die Feuerwehrkommission diese anpas-

sen.

ERWÄGUNGEN

Der Feuerwehrstab hat an seiner Sitzung vom 20.04.2016 über die Anpassung der Dienst- und

Gehaltsordnung an das Feuerwehrreglement vom 30.06.2014 beraten. Ein entsprechender

Antrag wurde der Feuerwehrkommission unterbreitet und von dieser an der Kommissions-

sitzung vom 17.05.2016 angenommen.

Die Feuerwehrkommission sieht folgende Anpassungen vor:

Aufnahme fehlender Chargen gemäss Feuerwehrreglement und Organigramm

Streichung nicht verwendeter Chargen gemäss Feuerwehrreglement und Organigramm

Anpassung der Bezeichnungen der Chargen gemäss Feuerwehrreglement und Organi-

gramm

Anpassung der Besoldung gemäss Organigramm

Streichung der Gruppenchefs zwecks Besoldung nach effektivem Aufwand

Page 6: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 6 von 24

Öffentliche Sicherheit Wahl-

behörde

Feuerwehr Stand heute Zukunft Status

Kommandant CHF 6'000.00 CHF 6'000.00 GR F

Kommandant Stellvertreter CHF 3'000.00 CHF 3'000.00 GR F

Pikettchef CHF 3'000.00 CHF 3'000.00 GR F

Fourier / FW-Administrator CHF 3'200.00 CHF 3'200.00 GR F

Feuerwehr-Offizier CHF 1'000.00 CHF 1'000.00 GR F

alt Chef Ausbildungszug CHF 2'000.00

Chef Atemschutz CHF 2'000.00 CHF 1'000.00 Fw-K NA

neu Chef PbU CHF 1'000.00 Fw-K NA

neu Chef Ausbildung CHF 1'000.00 Fw-K NA

neu Chef Logistik CHF 1'000.00 Fw-K NA

neu Chef Führungsunterstützung CHF 500.00 Fw-K NA

neu Chef Projekte CHF 500.00 Fw-K NA

Materialverwalter CHF 1'800.00 CHF 1'000.00 Fw-K NA

alt Chef Verkehrsgruppe CHF 500.00

alt Chef Elektrogruppe CHF 300.00

alt Chef Samaritergruppe CHF 300.00

CHF 23'100.00 CHF 22'200.00

Übungssold, pro Stunde CHF 16.00 CHF 16.00

Einsatzsold, pro Stunde CHF 29.00 CHF 29.00

Magazinarbeit, pro Stunde CHF 26.00 CHF 26.00

Sonntagspikett CHF 100.00 CHF 100.00

F = Funktionär K = Kommissionsmitglied S = Stabsmitglied NA = öffentliches Nebenamt mit unbefristeter Anstellung

ANTRAG des Gemeinderates (einstimmiger Beschluss)

Anpassung der Dienst- und Gehaltsordnung gemäss den vorstehenden Erwägungen

EINTRETEN wird stillschweigend genehmigt.

DETAILBERATUNG

kein Wortbegehren

BESCHLUSS; mit allergrösstem Mehr bei 1 Stimmenthaltung:

Die Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde Zuchwil wird im Sinne der

vorstehenden Erwägungen angepasst.

Page 7: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 7 von 24

Beschluss-Nr. 29 - Riverside; Landverkauf Widi und raumplanerisches Teilleitbild

AUSGANGSLAGE

Die Gemeinde hat bereits vor Jahren erkannt, dass aktives raumplanerisches Handeln ange-

zeigt ist, um einerseits negativen Auswirkungen einer drohenden Industriebrache zu begegnen

und andererseits die Chancen für ein bedeutendes Entwicklungsgebiet der Gemeinde zu nut-

zen. Die grosse Herausforderung für eine entsprechende Umstrukturierung besteht darin, das

grosse Entwicklungspotenzial des Areals mit einem geschickten Nebeneinander von Arbeiten

und Wohnen zu nutzen und gleichzeitig Uferlandschaft und Naherholung aufzuwerten. Ent-

sprechende Basiskonzepte aus der Zeit von 2005 bis 2009 lagen zwar vor, die damaligen

Besitzverhältnisse liessen aber eine konkrete kooperative Entwicklungsplanung nicht zu.

Das Riverside Areal umfasst im Wesentlichen das ehemalige Sultex-Gebiet nördlich der Luter-

bachstrasse, zwischen Allmendweg und Widistrasse. Die wirtschaftlichen Veränderungen der

letzten Jahrzehnte hat zur Erkenntnis geführt, dass das historische Industrieareal der Sulzer

Textil mit den riesigen Industriehallen heute und auch künftig kaum mehr arbeitsplatzintensive

Grossbetriebe beheimaten wird. Der Wandel der Zeit hat sich auch an diesem sehr attraktiven

Standort bemerkbar gemacht. Dazu kommt, dass aus heutiger Sicht die historische Entwick-

lung und Nutzung des Areals als Industriegebiet teilweise im Widerspruch zum natürlichen

Umfeld und zu den immissionsempfindlichen Nutzungen in der Nachbarschaft gestanden hat.

Die konkreten Widersprüche und Konflikte betreffen insbesondere die harten Übergänge zu

Landschaft inkl. Flusslandschaft und die benachbarten Wohnquartiere. Im Nordosten liegen

zudem Anlagen für den Vereinssport, deren Grundstücke sich im Besitz der Gemeinde befin-

den (Widi).

Mit dem Erwerb des Riverside Areals durch die Swiss Prime Site AG (SPS) - heute ist deren

Anlagestiftung SPA Besitzerin – wurde rasch klar, dass auch die Eigentümerin das Gebiet

einer umfassenden Neugestaltung unterziehen will. Rasch wurden erste Studien in Auftrag

gegeben. Namhafte Planer von internationalem Format machten sich erste Gedanken über ein

neues Quartier, welches die Interessen unseres Dorfes berücksichtigt. Ausgehend von den

vom Gemeinderat beschlossenen Legislaturzielen, wonach Zuchwil diese räumliche Entwick-

lung aktiv vorantreiben will, muss das geplante Projekt als grosse und auch einmalige Entwick-

lungschance betrachtet werden.

Nach wie vor werden an diesem Standort Webmaschinen produziert und unterhalten (Itema),

neue ebenfalls international tätige Firmen haben sich erfolgreich angesiedelt (z.B. Schaerer

AG). Daneben finden sich zahlreiche weitere Firmen und KMU auf dem Gelände. Um diesen

Betrieben eine langfristige Perspektive bieten und neue zeitgemässe Betriebe ansiedeln zu

können, bedingt dies einerseits, Teilgebiete für Arbeiten (Industriezone, Arbeitszone) in dem

umstrukturierten Areal beizubehalten und neuzeitlich zu definieren. Andererseits drängt sich

vor allem der nördliche Teil mit all den Vorzügen des natürlichen Umfeldes (Flusslandschaft,

Jurasüdfuss, Naherholungsgebiet) für neues attraktives Wohnen auf. Die bestehenden Frei-

zeit- und Erholungsbereiche samt Sportzentrum sowie die Nähe zur Stadt und die optimale

Anbindung an den öffentlichen Verkehr (Hauptbahnhof, BSU) wie auch die Nähe zum Auto-

bahnnetz (A1, A5) stellen gute Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität und damit eine

hochwertige Wohnnutzung im Areal dar.

Page 8: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 8 von 24

PROZESSABLAUF (ab Dezember 2014 – Juni 2016

Gemeindeversammlung vom 08. Dezember 2014:

Die erwähnten ersten Studien der Eigentümerin haben zur Erkenntnis geführt, dass die

Sportanlagen WIDI einer umfassenden Umstrukturierung hinderlich sind und den überein-

stimmenden Zielen von Investorin und Gemeinde entgegenstehen. Das Konfliktpotenzial

«Wohnen-Vereinssport-Naherholung» ist deutlich sichtbar geworden. Es wurden Über-

legungen angestellt, wie mit zweckmässigen Ersatzanlagen die berechtigten Interessen der

betroffenen Sportvereine gedeckt werden könnten. Ein Verkauf des Widi-Areals an die

Investorin wurde ausgehandelt. In einem ersten Schritt wollte man Planungssicherheit

schaffen und diesen Verkauf durch die Gemeindeversammlung beschliessen lassen. Mit

grosser Mehrheit hat der Zuchwiler Gemeinderat am 30. Oktober 2014 dem Verkauf der

beiden Widi-Grundstücke GB Nr. 2651 und Nr. 3014 an die Swiss Prime Site zugestimmt.

Die Gemeindeversammlung vom 08. Dezember 2014 hat aber das Geschäft zur Über-

prüfung an den Gemeinderat zurückgewiesen.

Workshop vom 13. Januar und 02. März 2015:

Der Workshop wurde von einer aussenstehenden Fachperson, Prof. Boris Szélpal, mode-

riert und von einer ad hoc Arbeitsgruppe bestritten, der nebst den Gemeindevertretern die

Repräsentanten der Interessengemeinschaften «Pro Zuchwil», «Pro Widi», der Sportverei-

ne (Fussballclub, Tennisclub, Eisstockklub), des Sportzentrums und der Investorin angehör-

ten. Ebenso nahmen zwei Protagonisten der Gemeindeversammlung vom 08. Dezember

2014 teil. Es wurde relativ rasch klar, dass das Unterfangen Landverkauf vor allem deshalb

scheiterte, weil der Bevölkerung nicht schlüssig dargelegt werden konnte, wohin die Pla-

nung führt und welche Konsequenzen diese für die Gemeinde haben würde.

Die geäusserte Kritik und Begründung der ablehnenden Haltung hat zur Erkenntnis geführt,

dass der Prozess zur Spezialplanung Riverside anders aufgegleist werden muss. Insbe-

sondere soll zunächst der vorgesehene Studienauftrag abgewickelt werden, damit konkrete

Ergebnisse und inhaltliche Vorstellungen zur Umstrukturierung präsentiert werden können.

Ein entsprechender Masterplan muss auch Erkenntnisse aus der raumplanerischen Analy-

se zur künftigen Gesamtrevision der Ortsplanung berücksichtigen und umgekehrt soll das

nachfolgende Teilleitbild darauf abgestimmt werden können. Alsdann können das Land-

geschäft und das Teilleitbild in getrennten Teilbeschlüssen der Gemeindeversammlung

vorgelegt werden. Parallel dazu müssen die Gespräche mit den Vereinen zur Optimierung /

Konkretisierung der Ersatzlösungen für die wegfallenden Sportanlagen geführt werden.

Hierzu soll eine unterzeichnete Absichtserklärung vorliegen.

Studienauftrag (März bis August 2015):

Die Investorin hat einen aufwändigen Studienauftrag an vier erfahrene und zum Teil inter-

national tätige Planungsbüros erteilt. Die Gemeinde war mit dem Gemeindepräsidenten,

dem Leiter Bau und Planung und dem Ortsplaner im Beurteilungsgremium vertreten. Aus

den ausnahmslos sehr interessanten städtebaulichen Lösungsideen wurde der Beitrag des

Teams um das Büro KCAP für eine Weiterbearbeitung empfohlen. Die Beiträge wurden an

einer Ausstellung mit Führungen am 04. und 05. September 2015 der Bevölkerung präsen-

tiert. Veranstaltung und Lösungsansätze haben grundsätzlich ein positives Echo ausgelöst.

Page 9: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 9 von 24

Masterplan und Wirkungsanalyse (bis März 2016):

Gestützt auf das Ergebnis des Studienauftrages und der im Bericht aufgeführten Kritiken

und Empfehlungen hat das Team KCAP ihre Studie im Auftrag der Investorin überarbeitet,

vertieft und konkretisiert. Vorgaben der Gemeinde und die Einflussnahme der Gemeinde-

vertreter im Begleitgremium haben dafür gesorgt, dass der Masterplan zu einer guten Basis

für die notwendigen öffentlich-rechtlichen Nutzungsplanverfahren wurde. Der Masterplan

soll damit für alle Folgeschritte bis zur baulichen Umsetzung im Grundsatz richtungswei-

send bleiben.

Dieses Ziel wurde auch deshalb erreicht, weil die Gemeinde parallel dazu die Ingenieur-

unternehmung Ernst Basler + Partner unter Kostenbeteiligung der Investorin mit einer Wir-

kungsanalyse beauftragte. Die Ergebnisse geben Sicherheit, dass die Umsetzung des Mas-

terplans zumindest keine negativen Konsequenzen auf die Gemeinde erwarten lässt.

Ortsplanung - Analyse Gesamtgemeinde:

Der Ortsplaner hat in Zusammenarbeit mit dem Leiter Bau und Planung als Vorleistung für

eine künftige Planungsrevision die Datenlage zur Gesamtgemeinde analysiert. Die Ermitt-

lung des Landverbrauchs der letzten 15 Jahre sowie das Fassungsvermögen (Einwohner-

potenzial) des übrigen Gemeindegebietes wurden erfasst, ebenso wurde die generelle

Schulraumplanung fortgeschrieben. Auch dieser Teil hat eine Reflektion des Riverside-

Projektes auf die Gesamtgemeinde erlaubt. Die entsprechenden Aussagen sind im Bericht

zum Teilleitbild enthalten.

Teilleitbild Riverside (bis Mai 2016):

Das Teilleitbild bildet die behördenverbindliche Grundlage für die Umstrukturierung des

Riverside-Areals. Die Leitsätze geben den Weg vor, wie sich das Areal in den nächsten

15 - 20 Jahren zu einem neuen städtischen Quartier verwandeln wird und mit welchen

Grundsätzen Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten, Grünräume und Naherholung bewerk-

stelligt werden kann. Bei der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung werden dabei

die Leitsätze als Ganzes verbindlich erklärt. Die Erläuterungen und Bemerkungen sind nicht

Bestandteil des Gemeindeversammlungsbeschlusses.

Das gewählte Vorgehen mit vorausgehendem Masterplan hat den Vorteil, mit den abstrakt

formulierten Zielen und Grundsätzen für die künftige Entwicklung bereits eine konkrete Vor-

stellung vermitteln zu können, was mit den formulierten Stossrichtungen an konkreten

Lösungen erwartet werden kann.

Raumplanung und Städtebau

Das Amt für Raumplanung hat unter Einbezug der anderen relevanten Amtsstellen eine Stel-

lungnahme zu Masterplan und Teilleitbild abgegeben. Das Vorhaben wird durchwegs positiv

gewürdigt. Hier ein Auszug:

«Das Riverside-Areal gilt als wichtiges Umstrukturierungsgebiet im Raum Solothurn. Die Nähe

zur Stadt Solothurn und weiteren dynamischen Entwicklungsgebieten im unmittelbaren Umfeld

verstärken die hohe Qualität dieses Projektes. Das bisher durchgeführte und zielführende

Planungsverfahren ist zukunftsweisend. Mit dem Masterplan wurden alle Aspekte einer umfas-

senden Entwicklung (Nutzung, Städtebau, Erschliessung, Aussenraumqualitäten und sozio-

ökonomische Grundlagen) sauber erarbeitet. Der Masterplan ist ein eindrückliches Werk in

Page 10: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 10 von 24

sehr hoher fachlicher Qualität. Er vermittelt ein kohärentes Bild der künftigen Entwicklung. Ins-

besondere die städtebaulichen Qualitäten mit den sorgfältig platzierten Baukörpern überzeu-

gen. Deren Lage und Typologie führen zu lebendigen und lebenswerten Strassenräumen und

Plätzen. Mit der Anbindung an die Aare werden die reichen Naturwerte des Landschafts-

raumes für die künftigen Bewohner erschlossen. …»

Das Projekt der Städtebaulichen Entwicklung stellt für unser Dorf eine einmalige und grosse

Chance dar! Wir erwarten eine Ortserweiterung, welche überdurchschnittlichen Ansprüchen

genügen kann. Die besondere Lage, speziell die Nähe der Aare, nur wenige Gehminuten von

der Barockstadt Solothurn entfernt, wie auch die perfekte Anbindung an den öffentlichen Ver-

kehr mit dem nahegelegenen Hauptbahnhof sind einzigartig.

Die Einwohnergemeinde kann sich nur nach innen entwickeln. Die Baulandreserven sind äus-

serst klein, Neu-Einzonungen sind wegen des neuen Raumplanungsgesetzes nicht mehr mög-

lich, Umzonungen dagegen schon. Die Gemeinde profitiert zudem dank Bereitstellen von ge-

hobenem Wohnraum von höheren (und zuverlässigeren) Steuereinnahmen.

Das Bekenntnis zu den bestehenden Arbeitsplätzen ist für Zuchwil und die Region sehr bedeu-

tend, wenn man bedenkt, wie viele Betriebe in der jüngeren Vergangenheit verloren gegangen

sind (Sulzer Textil, aktuell Scintilla, Papierfabrik, Attisholz, …).

Wachstum – lieber in Zuchwil als in Aussengemeinden!

Selbstverständlich ist mit diesem Projekt auch ein Wachstumspotenzial verbunden. Die Ängste

wegen überproportionalen Kosten für Ausstattung und Betrieb des Gemeinwesens sind mit der

Wirkungsanalyse weitgehend ausgeräumt worden. Vielfach nennen Skeptiker eines Wachs-

tums auch den Verkehr. Zuchwil ist eine zentrumsnahe Agglomerationsgemeinde, die Verdich-

tung und das Wachsen im Innern wird von der übergeordneten Planung gefördert. Wenn das

Wachstum anderswo stattfindet, wird der Pendlerverkehr zunehmen, Zuchwils Strassen wer-

den entsprechend belastet ohne dass die Gemeinde einen Nutzen hat (nach wie vor leidet das

Strassennetz von Zuchwil unter einem Zupendler-Überschuss; ein besseres Angebot für Woh-

nen leistet hier eher Abhilfe denn wachsende Verkehrsprobleme).

Park für die Öffentlichkeit – ein nicht zu unterschätzender Nutzen für die Allgemeinheit

Das Projekt besticht auch in Bezug auf die Grünstrukturen. Nebst der beabsichtigten Aufwer-

tung des Uferschutzbereiches fällt vor allem die zusammenhängende Grünfläche auf, die zu

einem eigentlichen Park mit zurückhaltenden Einrichtungen für Freizeitnutzung und Naherho-

lung werden soll. Dass dieser nicht nur für die Bewohner des neuen Quartieres gedacht ist,

sondern öffentlich zugänglich sein wird, stellt einen Mehrwert für die Allgemeinheit dar. Die

Lage für eine solche Allmend ist vorzüglich – es entsteht für Sport/Freizeit/Naherholung in

einem Zug ein Komplex mit Widiwald und Sportzentrum, alles entlang einer faszinierenden

Aarelandschaft.

Auf dem Widiareal kommen keine Wohnbauten zu stehen – warum ist ein Verkauf dennoch

nötig?

Dieser vorerwähnte Nutzen für die Allgemeinheit ist nur dann möglich, wenn wir für die Sport-

vereine Alternativlösungen schaffen. Dazu müssen wir uns verpflichten. Es gibt aber auch wei-

tere Gründe, weshalb das Widiareal integral zur Gesamtüberbauung gehört.

Page 11: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 11 von 24

Der Park ist zugleich zusammenhängender Grünraum für das Quartier. Das Land muss für

die Erfüllung der zu erarbeitenden Zonenvorschriften zum eigentlichen Wohnbaugebiet

gehören.

Ohne Landverkauf werden der an sich überzeugende Park und die Ersatzlösungen für die

Sportvereine nicht zu finanzieren sein. Die Mengengerüste der Nutzung wären zu überprü-

fen, bleibende Sportplätze benötigen Parkplätze und eine adäquate Erschliessung.

Zudem bleibt das Verträglichkeitsproblem. Vereinsaktivitäten in unmittelbarer Nachbar-

schaft dichter Wohngebiete sind mit einem nicht zu unterschätzenden Konfliktpotenzial ver-

bunden.

Kommt ein Verkauf nicht zustande, müssen Masterplan und Teilleitbild überarbeitet

werden. Der Beschluss zum Teilleitbild müsste ausgesetzt werden.

Landverkauf, Landpreis und weitere Kosten / Vorvertrag

Aufgrund der konkreten Ausgangslage mit dem vorliegenden Masterplan wurden neue Preis-

verhandlungen für die fraglichen Widi-Parzellen geführt. Erwägungen für einen tieferen Land-

preis wegen der nicht vorgesehenen Bauten in diesem Bereich standen die Überlegungen der

Gemeinde (siehe Abschnitt bevorstehend) gegenüber. Man hat sich schliesslich auf den Preis

geeinigt, der schon an der Gemeindeversammlung vom 08. Dezember 2014 zur Diskussion

stand [Bauland unerschlossen, CHF 212.--/m2, total CHF 6'600'000.--].

Der Investor SPA ist darüber hinaus bereit,

a) die Planungshonorare für die Erstellung der Nutzungspläne (Teilzonenplan, Erschlies-

sungsplan Verkehr, Gestaltungspläne) zu tragen;

b) die Kosten für die Erstellung des Parks und seiner Einrichtungen (Rückbauten, Kleinbauten,

Bepflanzung, …) zu 100% zu tragen;

c) die Erschliessungskosten für die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen über die Bei-

tragspflicht hinaus zu 100% zu tragen (Strassen inkl. Beleuchtung, Plätze, Wasser, Abwas-

ser, Elektro, Fernwärme).

Im Lichte dieses Gesamtpaketes an Leistungen der Investorin kann der Landpreis als äusserst

fair bezeichnet werden; dies umso mehr, als 2014 der Nutzen für die Gemeinde mit dem

öffentlichen Park noch nicht absehbar war.

Diese Punkte sind nebst dem eigentlichen Landgeschäft im Vorvertrag geregelt. Spätestens

vor der öffentlichen Auflage der Nutzungspläne muss eine entsprechend detaillierte Erschlies-

sungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Ersatzlösungen für die Sportvereine und entsprechende Absichtserklärung (bis Mai 2016)

Ein Ausschuss unter Führung des Leiters der Abteilung Bau und Planung hat die Möglichkei-

ten für die Sportvereine konkretisiert und intensiv mit den Vereinen und dem Verwaltungsrat

des Sportzentrums kommuniziert. Eine entsprechende, detaillierte Absichtserklärung wurde

von den Vorständen unterzeichnet.

Aus heutiger Sicht sind für die Ersatzanlagen ca. CHF 4'000'000 vorzusehen. Die konkreten

Objektkredite werden im gegebenen Zeitpunkt auf dem ordentlichen Budgetweg zu beschlies-

sen sein. Der Erlös aus dem Landverkauf ermöglicht die Finanzierung dieser Ersatzanlagen.

Der neue Kunstrasen ist allerdings nicht bloss als Investition für den Fussballclub zu betrach-

ten, er bedeutet gleichzeitig eine Aufwertung für das ganze Sportzentrum. Darüber hinaus wird

der restliche Erlös als willkommener Beitrag für den Schuldenabbau betrachtet.

Page 12: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 12 von 24

Es versteht sich von selber, dass mit dem Verkauf der Widi-Parzellen eine Handlungspflicht für

die Gemeinde entsteht, deshalb stellt die Absichtserklärung ein integrierender Bestandteil des

Verkaufsgeschäftes dar.

Zeitplan und Etappierung

Nach Genehmigung von Landverkauf und Teilleitbild werden vorerst Teilzonen- und Erschlies-

sungsplan und ein erster Gestaltungsplan erarbeitet und das entsprechende Verfahren durch-

geführt. Es wird eine Rechtskraft auf Mitte 2017 angestrebt. Unmittelbar danach müssen der

«Generelle Wasserversorgungsplan GWP» und der «Generelle Entwässerungsplan GEP»

rechtsverbindlich vorliegen.

Der Eigentumsübergang der Widi-Parzellen ist auf Ende 2018 vorgesehen; vorbehalten bleibt

die Rechtskraft der Nutzungspläne Zonenplan und Erschliessungsplan.

Da im Nordwesten begonnen wird, wird das Widiareal in der ersten Phase nicht beansprucht.

Das führt dazu, dass die Benutzung der Sportanlagen im Widi durch die Vereine bis Ende

2020 möglich bleibt. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde mit den Vereinen eine neue Be-

nutzungsordnung abschliesst, die der Investor mit dem Eigentumsübergang für die Zeit bis

Ende 2020 übernimmt.

ANTRAG des Gemeinderates

1. Landverkauf (mit 21 : 2 Stimmen angenommen)

a) Die Einwohnergemeinde Zuchwil verkauft die Widi-Grundstücke GB Zuchwil Nr. 2651 im

Halte von 29'211 m2 und Nr. 3014 im Halte von 1'873 m2 der Swiss Prime Anlagestiftung

SPA mit Sitz in Olten zum Preis von CHF 212.32 pro m2, also zum Gesamtkaufpreis von

CHF 6'600'000.00. Massgebende Dokumente sind die «Öffentliche Urkunde, Vorvertrag

zu einem Grundstückkaufvertrag» vom 25.05.2016 sowie die «Absichtserklärung» der

Vereine und des Verwaltungsrates des SZZ vom 01.06.2016 betreffend Ersatzbeschaf-

fungen der wegfallenden Sportanlagen.

b) Die Eigentumsübertragung erfolgt auf den 31.12.2018 unter dem Vorbehalt, dass die

Nutzungspläne (Zonen- und Erschliessungsplan) Rechtskraft erlangen.

c) Der Gemeindepräsident und der Gemeindeschreiber werden zum fristgerechten Ab-

schluss des Haupt-Kaufvertrages ermächtigt.

2. Räumliches Teilleitbild Riverside (mit 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen)

Gestützt auf § 9 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes werden die Leitsätze

A-M des räumlichen Teilleitbildes genehmigt und damit für die weitere Planung als behör-

denverbindlich erklärt.

Nach den einleitenden mündlichen Ausführungen des Gemeindepräsidenten Stefan Hug stellt

der Leiter der Abteilung Bau und Planung, Peter Baumann, das Projekt im Detail vor. Ab-

schliessend erläutert Ortsplaner Walter Weber das Teilleitbild und führt dessen Leitsätze aus.

EINTRETEN wird mit grösstem Mehr bei 8 Gegenstimmen genehmigt.

Page 13: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 13 von 24

DETAILBERATUNG

Wortbegehren zum Landverkauf

Friedrich Ecker meint, dass Gras nicht vermehrbar sei, die Nationalbank aber jeden Tag Geld

drucke. Daher ist er gegen einen Verkauf des Landes.

Patrick Marti fasst die Erkenntnisse zusammen, welche wir seit der Gemeindeversammlung

im Dezember 2014 nebst all den bereits genannten positiven Punkten gewinnen konnten. So

wurde anlässlich der damaligen Gemeindeversammlung behauptet, dass sich der Investor im

Falle einer Ablehnung des Geschäftes zurückziehen würde. Diese Angstmacherei hat jedoch

nicht verfangen: Der Investor ist nach wie vor sehr stark am Erwerb des Areals interessiert.

Vielleicht wäre dies auch der Ansatzpunkt für eine Neuverhandlung des Landpreises gewesen.

Wenn man sich vorhin doch lobend über den Investor geäussert hat, möchte er es bei dieser

Gelegenheit nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass eben dieser Investor den Landpreis

anlässlich der Verhandlungen nach dem abgelehnten Entscheid drücken wollte mit dem

Argument, das Widi werde ja nicht bebaut. Das Widi wird auch tatsächlich kaum bebaut; es

entsteht ein Park. Aber das Widi wird benötigt, damit das Land der Investorin baulich besser

ausgenützt werden kann. D.h. muss das Widi nicht bebaut werden, kann man auch aus dem

bestehenden Stück Land etwas Tolles machen. So stellt sich die Frage, ob denn dieser Ver-

kauf auch tatsächlich nötig ist. Eine weitere Erkenntnis seit Dezember 2014 betrifft die Grösse

des Projektes. Anfänglich war von 300 bis 350 Wohnungen die Rede, was er schon damals als

enorm imposant empfunden habe und was er sich nicht habe vorstellen können. Die Anzahl

der Wohnungen hat sich nun beinahe verdoppelt: Heute reden wir von 590 Wohnungen. Eine

weitere Erkenntnis betrifft die Etappierung, welche er als grossartig bezeichnet. Bereits im

Gemeinderat habe er sich zu dieser Etappierung positiv geäussert. Doch was hätte man mit

dieser Etappierung machen können? Man hätte heute Abend beispielsweise dem Verkauf des

Landes zustimmen können unter der Auflage, dass das Land erst dann, dann aber automa-

tisch, an die Investorin übergeht, wenn diese einen bestimmten Prozentteil ihres eigenen Lan-

des überbaut hat. Dies wurde jedoch nicht gemacht, und er stellt sich die Frage, wieso dies

nicht gemacht wurde. Diese Frage möchte er gerne im Anschluss beantwortet haben. Mit der

Wahl dieser Vorgehensvariante hätte die Möglichkeit bestanden, die Entwicklung des Areals

zu beobachten. So hätten auch als erstes die von allen erhofften zusätzlichen Steuereinnah-

men generiert werden können. Statt zuerst Einnahmen hat die Gemeinde nun zuerst Ausga-

ben. Das Widi ist noch die einzige Steuergrösse, wenn es darum geht, wie gross das Projekt

werden soll. Interessanterweise wird auch immer wieder behauptet, bei diesem Verkauf handle

es sich um ein gutes Geschäft für die Gemeinde. Die Einnahmen belaufen sich auf 6,6 Mio.

Franken; davon sind 4 Mio. Franken für den Realersatz bestimmt. Aus dem Verkauf verbleibt

also ein Erlös von 2,6 Mio. Franken. Aber dass der Realersatz über 25 Jahre abgeschrieben

und die Gemeinderechnung so während der nächsten 25 Jahre mit jährlich Fr. 160‘000.-- be-

lastet wird, davon redet niemand. Der Gesamtaufwand beläuft sich für die Gemeinde auf

8 Mio. Franken; die Einnahmen betragen 6,6 Mio. Franken. Es handelt sich hierbei also um ein

Minusgeschäft. Interessanterweise wurde auch immer wieder berichtet, dass der Konflikt Sport

und Wohnen ein grosses Problem darstelle. Er fragt sich einfach, weshalb das nur bei diesem

Projekt ein Problem, auf der anderen Seite des Widiwaldes am Amselweg aber anscheinend

keines ist. Es gibt genügend Gemeinden in der Region, welche beweisen, dass es friedliche

Koexistenzen gibt. Das Grundstück der Investorin misst 170‘000 Quadratmeter, wovon alleine

die Halle eine Fläche von 100‘000 m2 umfasst. Und siehe da, nun existiert ein Projekt, in wel-

Page 14: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 14 von 24

chem plötzlich auch der Rückbau dieser Halle ein Thema ist und so zusätzlicher Raum auf

dem bestehenden Grundstück zur Bebauung freigemacht wird. Neben diesen 590 Wohnungen

befinden sich in Zuchwil momentan zwischen 320 und 380 Wohnungen im Planungs- oder

Bewilligungsverfahren oder in Ausführung. In der vorliegenden Wirkungsanalyse wurde dieses

Wachstum nicht berücksichtigt. Warum dies nicht geschah, weiss er auch nicht. Der Leiter der

Abteilung Bau und Planung hat ihn dahingehend informiert, dass in den letzten drei Jahren je

50 Wohnungen jährlich bewilligt wurden. Aus einem Papier, welches er vom Gemeindepräsi-

denten erhalten hat, geht hervor, dass der Wohnungsbestand in Zuchwil in den Jahren 2013-

2015 um lediglich 54 Wohnungen zugenommen hat. Seit 10 Jahren stagniert die Bevölkerung

von Zuchwil. Der Leerwohnungsbestand in Zuchwil beträgt 4 % und liegt damit doppelt so

hoch wie der kantonale Durchschnitt, welcher seinerseits dem Schweizer Mittel entspricht. In

den letzten 10 Jahren war beim Wohnungsbestand eine Zunahme von 124 Wohnungen zu

verzeichnen. Nun sollen in den nächsten 20 Jahren mit dem Riverside und den bereits bewil-

ligten, aber noch nicht realisierten Wohnungen zwischen 900 und 1‘000 neue Wohnungen

entstehen? Handelt es sich dabei um ein gesundes und nachhaltiges Wachstum? Patrick Marti

zitiert aus dem Teilleitbild: „Mit der Umstrukturierung des Riversideareals wird die bestehende

Kapazität mehr als verdoppelt. Damit wird das realistische Wachstum den Bedarf für die

nächsten 15 Jahre trotz optimistischen Marktchancen überschreiten.“ Es geht bei dieser Aus-

sage nur um das Projekt Riverside. Alles andere, was in Zuchwil passiert, ist dabei gar nicht

berücksichtigt. Auch die Absichtserklärung an die Vereine ist ein Grund, weshalb er gegen den

Verkauf des Landes ist. Wie der Gemeindepräsident bereits anlässlich der Gemeinderats-

sitzung klargemacht hat, handelt es sich bei einer Absichtserklärung um nichts anderes als um

eine moralische Verpflichtung. Er respektiert, dass in den letzten anderthalb Jahren viel gear-

beitet wurde. Aber weshalb hat man in den vergangenen anderthalb Jahren die Projekte, wel-

che den Vereinen die nötige Sicherheit geben würden, nicht so weit ausgearbeitet, dass man

diese heute zusammen mit diesem Geschäft genehmigen und den entsprechenden Verpflich-

tungskredit sprechen könnte? Wir stehen vor riesigen Investitionen in den nächsten paar Jah-

ren wie die Renaturierung der Emme, die Sanierung des Freibades, aufgelaufener Investi-

tionsbedarf und unter Umständen dieser Realersatz. Wir stehen derzeit in einer sehr unsiche-

ren Zeit bezüglich der Wirtschaftsentwicklung in Europa. Vielleicht haben wir das Geld dann-

zumal nicht mehr und die Kredite werden nicht bewilligt. Und angenommen, der Realersatz

wird nicht bewilligt durch die Gemeindeversammlung, wie steht es dann um die Zukunft der

betroffenen Vereine? Aus diesem Grund sagt er Nein zu diesem Landverkauf. Wie GP Stefan

Hug informiert, haben sie Patrick Marti zu dritt zu erklären versucht, dass es so eine Sache sei

mit der Erhebung des Leerwohnungsbestandes. Die Situation präsentiert sich heute so, mor-

gen anders, und übermorgen nochmals anders. So musste festgestellt werden, dass leer ge-

meldete Wohnungen besetzt sind, und vermeintlich besetzte Wohnungen leer stehen. Die Er-

mittlung des jeweils aktuellen Leerwohnungsbestandes ist ein Ding der Unmöglichkeit oder

wäre mit einem Aufwand sondergleichen verbunden. Fakt ist, dass in Zuchwil sämtliche neue

Wohnungen weggehen wie warme Weggli. Und dieser Trend wird sich bestätigen, da andere

grössere Projekte wie die Wasserstadt mehr denn je in der Schwebe liegen und wohl nicht

realisiert werden können. Bei der Absichtserklärung an die Vereine ist es in Anlehnung an ein

Sprichwort so, dass man das Fell des Bären nicht verteilen soll, solange der Bär nicht erlegt

ist. Wir hatten bis heute Abend keine Gewähr, dass das Land verkauft wird und damit die Ein-

nahmen fliessen, womit auch die Mittel für die Reinvestitionen zur Verfügung stehen. Aber so

wahr, wie er heute Abend hier steht, so wahr wird er sich zu gegebener Zeit dafür einsetzen,

dass der Realersatz gesprochen wird.

Page 15: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 15 von 24

Als Reaktion auf die vielen gehörten Fragezeichen zum Projekt erkundigt sich Thomas Zuber

als Nachbar der Widistrasse und des Sulzerparkplatzes, ob denn die heutige Situation rosig

sei. Weiter richtet er die Frage an alle Anwesenden im Saal, ob es sich bei diesem Sulzer-

parkplatz etwa um ein Juwel für die Gemeinde Zuchwil handle: Morgens um 05:00 Uhr beginnt

der Lastwagenlärm, auf dem Parkplatz sind viele Fahrzeuge ohne Kennzeichen abgestellt,

oder in den Printmedien erscheint ein Artikel mit der Überschrift „Mann von Auto überrollt und

tödlich verletzt“. Er stellt die Frage in den Raum, ob Zuchwil nichts Besseres verdient hat. Wer

überzeugt ist, dass Zuchwil sehr wohl etwas Besseres verdient hat, und wer der Ansicht ist,

dass etwas für die Zukunft der Gemeinde gemacht werden muss, der solle diesem Geschäft

doch bitte zustimmen.

Hansruedi Meister spricht sich gegen den Landverkauf aus, da die Planung den Abbruch der

Halle 13-8 vorsieht, in welcher die Sulzer Textil (heute Itema (Switzerland) Ltd., Anmerkung

des Gemeindeschreibers) eingemietet ist. Er gibt zu bedenken, dass es in diesem Fall um Ar-

beitsplätze geht, welche durch das Projekt gefährdet sind. Wurde diesem Punkt bei den Ver-

kaufsverhandlungen die nötige Aufmerksamkeit geschenkt? Wie GP Stefan Hug ausführt, hat

sich die Investorin unter der Leitung der Gemeinde und im Beisein eines Regierungsratsmit-

gliedes zusammen mit dieser Firma an einen so genannt runden Tisch gesetzt. Die Gemeinde

hat sich dabei mit Händen und Füssen dafür stark gemacht, dass genau diese Firma mit ihren

wertvollen 170 Arbeitsplätzen hier in Zuchwil bleiben kann. Die Halle wird demnach weiter bis

mindestens im Jahr 2032 stehen bleiben. Existenzängste braucht diese Firma also keine zu

haben.

Franz Schäfer hat die Propaganda gelesen, welche in den letzten Tagen aufgehängt oder

auch in der Zeitung publiziert worden ist. Darin war von Wahnsinn die Rede. Seiner Meinung

nach grenzt es beinahe schon an Frechheit, wenn behauptet wird, dass das, worüber gespro-

chen und geplant wurde, ein Wahnsinn sei. Er fragt sich, wer denn hier wahnsinnig sein soll.

Etwa der in das Geschäft involvierte Gemeinderat? Oder der Investor, welcher seinen Aktionä-

ren wohl auch nichts Wahnsinniges erzählen wird? Und zu Patrick Marti, welcher sich derart

wahnsinnige Sorgen macht, ob diese Wohnungen dannzumal auch genutzt werden, meint er,

dass uns diese Frage gar nichts angeht, da es alleinige Sache der Investorin ist, ob sie diese

Wohnungen dereinst bauen und vermieten kann. Als Steuerzahler erachtet er eher das für

sein Empfinden überdimensionierte Sportzentrum als Wahnsinn, nebst welchem die Gemeinde

noch einen zweiten Sportplatz besitzt. Ist es nicht wahnsinnig, dass sich eine Gemeinde in der

Grössenordnung Zuchwils gleich zwei derartige Sportanlagen leistet, welche zudem für viel

Geld unterhalten werden müssen? In Subingen stellt sich derzeit ein ähnliches Problem: Dort

hat Herr Strickler in seinem Raubtierpark mit viel Herzblut Löwen und Tiger aufgezogen. Nun

muss er aber von dort wegziehen. Und weshalb? Weil ihm das Land nicht gehört! In Zuchwil

ist die Situation dieselbe: Das Land gehört weder dem Fussballverein noch den anderen Ver-

einen, welche jedoch jahrelang von dieser Situation profitieren durften. Es ist nun der Moment

gekommen, in welchem man einer Lösung im Interesse der ganzen Gemeinde Zuchwil zu-

stimmen muss. Für die Entwicklung Zuchwils sei dies sicher ein gutes Projekt; so schnell wer-

den wir kein vergleichbares mehr finden. Vielleicht wird dank diesem Projekt auch einmal eine

Steuerfusssenkung möglich sein. Schliesslich könnte Zuchwil einen Steuersatz von 100 %

haben, würde uns nicht dieser Klotz in Form dieses überdimensionierten Sportzentrums am

Bein hängen.

Page 16: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 16 von 24

Wortbegehren zum Teilleitbild

kein Wortbegehren

BESCHLUSS:

1. Landverkauf (mit 284 gegen 93 Stimmen angenommen)

a) Die Einwohnergemeinde Zuchwil verkauft die Widi-Grundstücke GB Zuchwil Nr.

2651 im Halte von 29'211 m2 und Nr. 3014 im Halte von 1'873 m2 der Swiss Pri-

me Anlagestiftung SPA mit Sitz in Olten zum Preis von CHF 212.32 pro m2, also

zum Gesamtkaufpreis von CHF 6'600'000.00. Massgebende Dokumente sind die

«Öffentliche Urkunde, Vorvertrag zu einem Grundstückkaufvertrag» vom

25.05.2016 sowie die «Absichtserklärung» der Vereine und des Verwaltungsrates

des SZZ vom 01.06.2016 betreffend Ersatzbeschaffungen der wegfallenden

Sportanlagen.

b) Die Eigentumsübertragung erfolgt auf den 31.12.2018 unter dem Vorbehalt, dass

die Nutzungspläne (Zonen- und Erschliessungsplan) Rechtskraft erlangen.

c) Der Gemeindepräsident und der Gemeindeschreiber werden zum fristgerechten

Abschluss des Haupt-Kaufvertrages ermächtigt.

2. Räumliches Teilleitbild Riverside (mit grossem Mehr gegen 19 Stimmen ange-

nommen)

Gestützt auf § 9 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes werden die

Leitsätze A-M des räumlichen Teilleitbildes genehmigt und damit für die weitere

Planung als behördenverbindlich erklärt.

Beschluss-Nr. 30 - Rechnung 2015 und Geschäftsbericht 2015

Bericht des Gemeindepräsidenten

Das Rechnungsergebnis 2015 darf zum dritten Mal hintereinander als sehr erfreulich bezeich-

net werden. Dank steigender Steuereinnahmen der natürlichen Personen und weiterer

Nachtaxationen resultiert nun ein kumuliertes Eigenkapital von CHF 9.948 Mio. (im Falle einer

entsprechenden Überschuss-Verwendung). Ebenso fusst das Ergebnis auf der konsequenten

Einhaltung der Budgetvorgaben. Schliesslich wurde im Berichtsjahr kein Wunschbedarf reali-

siert, nur Dringendes und absolut Notwendiges wurde angegangen.

Page 17: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 17 von 24

Das in der untenstehenden Tabelle ersichtliche Rechnungsergebnis ist ein weiterer Schritt hin

zur Gesundung der Gemeindefinanzen, dies unter der Mitberücksichtigung der immer noch

angespannten Finanzlage. Die Gemeinde sitzt nach wie vor auf ca. CHF 41 Mio. Schulden.

Hier die wichtigsten Kennzahlen:

Kennzahl Rechnung 2015 Rechnung 2014

Ergebnis der Laufenden Rechnung + 4.173 Mio. + 4.445 Mio.

Finanzierungssaldo + 2.946 Mio. + 4.439 Mio.

Cash Flow + 10.026 Mio. + 7.015 Mio.

Selbstfinanzierungsgrad 142.24 % 264.66 %

Verschuldung (pro Kopf) CHF 2115 CHF 2420

Eigenkapital 9.948 Mio. 6.075 Mio.

Einschätzung

Im Vergleich mit den Rechnungen der vorangehenden Jahre seit 2008, aus denen insgesamt

CHF 15 Mio. Defizit resultierten, fallen diejenigen von 2013, 2014 und 2015 höchst erfreulich

aus. Die meisten Kennzahlen weisen gute Werte auf. Sie leisten einen substantiellen Beitrag

zur Gesundung der Zuchwiler Finanzen.

Berücksichtigt man die Rahmenbedingungen und die Zukunftsaussichten mit, stelle ich folgen-

des fest:

o Trotz des guten Ergebnisses ist die finanzielle Nachhaltigkeit der Gemeindefinanzen nach

wie vor nicht gegeben. Für die Zukunft wird es wichtig und entscheidend sein, wie weit wir

die international tätigen Firmen in Zuchwil behalten können. Sie generieren nicht nur drin-

gend benötigte Steuereinnahmen, sie gewähren uns eine grosse Zahl Arbeitsplätze.

o In der Investitionsrechnung 2015 war ein Netto-Aufwand von CHF 8.483 Mio. vorgesehen;

tatsächlich realisiert wurden 7.080 Mio.

o Die Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse für das Personal der Einwohner-

gemeinde konnte aus eigenen Mitteln erfolgen. Damit tilgten wir auf einen Schlag eine

erhebliche Schuld.

o Zuchwil muss die bisher praktizierte, auf das Notwendige beschränkte Budgetierung grund-

sätzlich aufrechterhalten bzw. weiterverfolgen. Investitionen sollten vornehmlich in unsere

bestehende Infrastruktur erfolgen.

Die Aufwandseite zeigt auf, dass mit den Ausgaben haushälterisch umgegangen worden ist.

Der momentan gute Geschäftsgang unserer international ausgerichteten Firmen sowie ein

besseres Steuersubstrat der natürlichen Personen unterstützen weiterhin die Gesundung der

Finanzlage. Offensichtlich beschert uns die aktuell stattfindende Bauaktivität Personen mit

grösserer Steuerkraft. Dies entspricht den Legislaturzielen. Wenn sich dieser Trend fortsetzt,

dann ist dies im Gesamtinteresse unseres Dorfes. Eine weitere Voraussetzung für eine stabile-

re Situation ist das Nichtauftreten unvorhergesehener negativer Ereignisse. Die in den letzten

Jahren eingetretenen Schliessungen von Industriebetrieben in unserer Region und die Abhän-

gigkeit unserer Exportwirtschaft von den Finanzmärkten und Währungsschwankungen zeigen

aber, dass die Situation sehr unsicher und weit von einer Stabilität entfernt ist. Die höchst un-

sicheren Auswirkungen der kommenden Unternehmenssteuerreform III tragen zusätzlich zur

Unsicherheit bei.

Page 18: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 18 von 24

Für Zuchwil bedeutet dies, dass die Verbesserung der Finanzlage auch in Zukunft weiterhin

konsequent vorangetrieben werden muss. Die Finanzkrise von 2008/2009 hat Zuchwil nur da-

rum ohne Maximalschaden überstanden, weil die Finanzlage vorher komfortabel und stabil

war. Eine erneute Krise wäre für Zuchwil unter den jetzigen finanziellen Voraussetzungen nach

wie vor verheerend. Wie es scheint, ist mit den Rechnungen ab 2012 sowie mit den Budgets

ab 2014 eine Trendwende eingeläutet worden. Hoffen wir, dass diese Entwicklung anhält.

Anstelle einer vollumfänglichen Einlage des Ertragsüberschusses von CHF 4‘173‘249.49

ins Eigenkapital schlägt die GRK dem GR die folgende Verwendung vor:

o zusätzliche Abschreibung auf dem Verwaltungsvermögen: CHF 3‘000‘000.00

o Einlage Eigenkapital: CHF 1‘173‘249.49

Damit könnte die Erfolgsrechnung um jährlich CHF 270‘000.-- entlastet werden (Abschreibung

des alten Verwaltungsvermögens auf 11 Jahre gemäss HRM2).

Bericht des Leiters Finanzen

Zusammenfassung

Das Rechnungsjahr schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1.173 Mio. erfolgreich

ab. Ohne die zusätzlichen Abschreibungen von CHF 3.0 Mio. wäre der Ertragsüber-

schuss CHF 4.173 Mio. Im Voranschlag war ein Ertragsüberschuss von CHF von 1.824 Mio.

vorgesehen.

Die Aufwandsminderungen von CHF 0.6 Mio. sowie die höheren Erträge von CHF 1.7 Mio.

gegenüber dem Voranschlag haben zu diesem erfreulichen Ergebnis geführt.

Mit einem Cash Flow von CHF 10.026 Mio. konnten die Nettoinvestitionen von CHF 7.080 Mio.

(VA: CHF 8.483 Mio.) gedeckt werden und ein Finanzierungsüberschuss von CHF 2.946 Mio.

erreicht werden. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 142.24%.

Unsere mittel- und langfristigen Schulden konnten von CHF 45.5 Mio. auf CHF 41 Mio. redu-

ziert werden.

Die Aufwandsminderungen ergeben sich hauptsächlich im Personal- und Sachaufwand.

Im Personalaufwand sind weniger Belastungen bei den Personalversicherungsbeiträgen und

bei den Weiterbildungen vorhanden.

Beim Sachaufwand wurden weniger Ausgaben in den Bereichen Wasser, Energie, baulichen

Unterhalt und Dienstleistung durch Dritte getätigt.

Jedoch bestehen höhere Aufwände bei den Beiträgen, die hauptsächlich durch die Ergän-

zungsleistungen AHV/IV, die Pflegefinanzierung und die Sozialhilfe verursacht wurden.

Die höheren Erträge ergaben sich aus den Steuern, Konzessionen und Beiträge. Erfreulicher-

weise haben sich die Steuern der natürlichen Personen mit CHF 1.763 Mio. über den Voran-

schlag entwickelt. Bei den juristischen Personen besteht ein Minderertrag von CHF 0.155 Mio.

Bei den Konzessionen ist ein höherer Ertrag beim Netznutzungsentgelt (+ CHF 0.218 Mio.)

verbucht.

Der höhere Lastenausgleich in der sozialen Wohlfahrt von CHF 0.4 Mio. ist für die positive

Entwicklung bei den Beiträgen verantwortlich.

Auf der anderen Seite sind Mindererträge vor allem bei den Entgelten vorhanden. Hier haben

wir weniger Erträge aus den Dienstleistungen im Abwasser und bei den Pflegegebühren der

Spitex. Im Weiteren sind die Rückerstattungen bei der Sozialhilfe rückläufig.

Page 19: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 19 von 24

Leider mussten auch in diesem Jahr Nachtragskredite beantragt werden. Es wurden Nach-

tragskredite von CHF 0.579 Mio. für die Laufende gesprochen.

Artengliederung

In der Tabelle sind die Abweichungen zum Voranschlag 2015 sowie zur Rechnung 2014 er-

sichtlich.

KONTO BEZEICHNUNG Rechnung

2015 Voranschlag

2015 Abweichung RG15/VA15

RECHNUNG 2014

Abweichung RG15/RG14

3 AUFWAND 58'267'316.22 55'893'929.00 2‘373‘387.20 55'356'363.38 2‘910‘952.84

30 Personalaufwand 20'637'270.25 20'890'300.00 -253'029.75 20'279'032.85 358'237.40

31 Sachaufwand 6'957'720.70 7'655'100.00 -697'379.30 7'039'992.37 -82'271.67

32 Passivzinsen 1'155'310.63 1'172'500.00 -17'189.37 1'218'010.77 -62'700.14

33 Abschreibungen 9'492'880.40 6'517'489.00 2‘975‘391.40 3'070'759.80 6'422'120.60

35 Entschädigungen an Gemeinwesen

2'044'603.60 2'117'800.00 -73'196.40 2'012'108.15 32'495.45

36 Beiträge 17'061'019.40 16'669'440.00 391'579.40 16'470'282.49 590'736.91

38 Einlagen in Spezialfi-nanzierungen

175'986.44 131'900.00 44'086.44 4'291'133.70 -

4'115'147.26

39 Interne Verrechnungen 742'524.80 739'400.00 3'124.80 675'044.25 67'480.55

Der Personalaufwand weist gegenüber dem Voranschlag einen Minderaufwand aus. Die

Reduktion führ aus weniger Belastungen bei den Personalversicherungsbeiträgen und der

geringeren AHV Ersatzrenten. Beim übrigen Personalaufwand wurde das Weiterbildungs-

budget vor allem in den sozialen Diensten nicht ausgeschöpft. Im Vorjahresvergleich haben

wir eine Erhöhung der Ausgaben. Die Hauptursache liegt bei den höheren Personalkosten der

Spitex.

Der Sachaufwand schliesst unter dem Budget ab. Im baulichen Unterhalt wurden in allen

Bereichen (Schule, Kindergarten, Winterdienste, Unterhalt Widi, Zivilschutz, Lindensaal, Bus-

wartekabinen, Spiel und Grünfläche, Abwasser, Wasser) das Budget nicht ausgeschöpft

(- CHF 0.294 Mio.). Zusätzlich konnte bei den Dienstleistungen und Honorare (Informatik, Task

Force Behörde und SZZ AG) Einsparungen realisiert werden (- CHF 0.148 Mio.).

Die wiederkehrenden Kosten für das Wasser, die Energie, das Heizungsmaterial und die

Strombeleuchtung sind mit CHF 0.105 Mio. unter dem Voranschlag.

Zusätzlich waren weniger Ausgaben für die Treibstoffe und Strassensignalisationen erforder-

lich (- CHF 0.049 Mio.).

Mit Blick auf das Vorjahr ist ein Minderaufwand von CHF 0.082 Mio. vorhanden. Hier liegt die

Begründung beim baulichen Unterhalt.

Die Passivzinsen haben sich positiv entwickelt, da auf dem Markt immer noch gute Zinskondi-

tionen vorhanden sind und die Einwohnergemeinde keine kurzfristige Kredite aufnehmen

musste und ein Darlehen von CHF 5.0 Mio. aus eigenen Mitteln zurückzahlen konnte.

Die Abschreibungen sind infolge weniger Nettoinvestitionen gegenüber dem Voranschlag

gesunken. Die hohe Abweichung gegenüber dem Vorjahr betrifft die zusätzlichen Abschrei-

bungen der Ausfinanzierung der Pensionskasse von CHF 3.313 Mio. und die zusätzlichen Ab-

schreibungen beim Verwaltungsvermögen von CHF 3 Mio.

Page 20: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 20 von 24

Bei den Entschädigungen an das Gemeinwesen handelt es sich um Entschädigungen an

den Kanton und andere Gemeinden. Gegenüber dem Voranschlag bestehen weniger Aus-

gaben für den Betrieb der ZASE und der Entschädigung für die Sonderschulen.

Die Beiträge weisen sowohl gegenüber dem Vorjahr und dem Voranschlag Mehraufwände

aus. Die Beiträge für den Kanton für die EL AHV/IV verursachen höhere Kosten von CHF

0.173 Mio. Auch die Pflegefinanzierung ist mit CHF 0.047 Mio. über dem Budget. Bei der So-

zialhilfe weist Zuchwil eine Budgetüberschreitung von CHF 0.651 Mio. auf (Sozialhilfe Zuchwil

CHF 8.951 Mio.).

Auf der anderen Seite wurde Luterbach im Lastenausgleiche weniger stark belastet.

Die Spezialfinanzierungen haben gegenüber dem Voranschlag höhere Einlagen. Die hohe

Abweichung gegenüber dem Vorjahr liegt bei der Einlage des Eigenkapitals von CHF 4.145

Mio. Die Spezialfinanzierungen weisen gute Bestände aus.

KONTO BEZEICHNUNG Rechnung

2015 Voranschlag

2015 Abweichung RG15/VA15

RECHNUNG 2014

Abweichung RG15/RG14

4 ERTRAG 59'440'565.71 57'718'400.00 1'722'165.71 55'356'363.38 4'084'202.33

40 Steuern 35'244'731.73 33'601'000.00 1'643'731.73 32'563'899.46 2'680'832.27

41 Konzessionen 1'307'543.75 1'090'000.00 217'543.75 1'125'568.51 181'975.24

42 Vermögenserträge 499'016.41 532'300.00 -33'283.59 540'336.87 -41'320.46

43 Entgelte 9'019'823.11 9'588'300.00 -568'476.89 9'598'802.61 -578'979.50

45 Rückerstattungen von Gemeinwesen

1'573'982.33 1'599'600.00 -25'617.67 1'110'268.85 463'713.48

46 Beiträge 10'795'777.89 10'309'400.00 486'377.89 9'501'523.48 1'294'254.41

48 Entnahmen aus Spezi-alfinanzierungen

257'165.69 258'400.00 -1'234.31 240'919.35 16'246.34

49 Interne Verrechnungen 742'524.80 739'400.00 3'124.80 675'044.25 67'480.55

Die Steuern haben sich erneut sehr positiv für die Einwohnergemeinde Zuchwil entwickelt.

Gegenüber dem Voranschlag (+ CHF 1.644 Mio.) und im Vergleich zum Vorjahr + CHF 2.681

Mio. Dieses Jahr haben sich jedoch die natürlichen Personen positiv entwickelt

(+ CHF 1.763 Mio.). Alle Bereiche der natürlichen Personen haben zu diesem Ergebnis geführt

und dies trotz hohen Steuerabschreibungen von CHF 0.573 Mio.

Bei den juristischen Personen besteht gegenüber dem Vorjahr ein Minus von CHF 0.155 Mio.

Bei den Konzessionen konnte wir durch das höhere Netznutzungsentgelt (+ CHF 0.212 Mio.)

profitieren.

Bei den Vermögenserträgen bestehen Abweichungen bei den Anlagen des Finanzvermö-

gens.

Die Entgelte weisen im Vorjahres- sowie im Budgetvergleich Mindererträge auf. Bei den Ge-

bühren haben wir einen Einbruch beim Abwasser (- CHF 0.2 Mio.) und der Pflege (- CHF 0.25

Mio.).

Bei der Sozialhilfe sind weniger Rückerstattungen (- CHF 0.303 Mio.) vorhanden. Dank Mehr-

erträge bei den KESB Gebühren (+ 0.185 Mio.) konnte die Mindererträge etwas reduziert wer-

den.

Bei den Rückerstattungen von Gemeinwesen ist beim Vorjahresvergleich der Beitrag für die

Sozialhilfeleistungen von Luterbach die Hauptursache.

Page 21: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 21 von 24

Die Beiträge vom Kanton fallen im laufenden Jahr aufgrund des neuen Finanzausgleichs ge-

genüber dem Voranschlag höher aus (+ CHF 0.4 Mio.) Gegenüber dem Vorjahr liegt der höhe-

re Ertrag beim Finanzausgleich (+ CHF 0.729 Mio.) und beim Subventionsbeitrag der Schulen.

Funktionale Gliederung

Abweichungen auf Basis des Nettoaufwands:

Nettoaufwand Nettoaufwand Differenz in Fr. Nettoaufwand Differenz in Fr.

Funktionale Gliederung (-) Nettoertrag (-) Nettoertrag Rechnung 15 (-) Nettoertrag Rechnung 15

Rechnung 15 Voranschl. 15 Voranschl. 15 Rechnung 14 Rechnung 14

Allgemeine Verwaltung 6'351'374.97 6'384'789.00 -33'414.03 2'886'988.67 3'464'386.30

Öffentliche Sicherheit 194'020.95 185'600.00 8'420.95 148'611.03 45'409.92

Bildung 9'806'010.30 10'520'200.00 -714'189.70 10'502'439.79 -696'429.49

Kultur, Freizeit 1'226'363.80 1'259'140.00 -32'776.20 994'751.10 231'612.70

Gesundheit 1'130'945.12 946'400.00 184'545.12 763'563.44 367'381.68

Soziale Wohlfahrt 9'271'286.63 9'039'100.00 232'186.63 9'119'800.09 151'486.54

Verkehr 1'615'619.50 1'810'300.00 -194'680.50 1'601'963.45 13'656.05

Umwelt, Raumplanung 435'802.65 428'400.00 7'402.65 307'208.35 128'594.30

Volkswirtschaft -980'279.05 -745'400.00 -234'879.05 -821'168.86 -159'110.19

Finanzen 682'149.02 680'100.00 2'049.02 679'529.35 2'619.67

Abschreibungen VM/FV 5'129'530.00 2'183'000.00 2‘946‘530 2'177'325.00 2‘952‘205

Steuerertrag -36'036'073.38 -34'516'100.00 -1'519'973.38 -32'806'360.41 -3'229'712.97

In der allgemeinen Verwaltung sind die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr marginal.

Gegenüber dem Vorjahresvergleich liegt die hohe Abweichung bei der Ausfinanzierung der

Pensionskasse (CHF 3.312 Mio.).

In der öffentlichen Sicherheit ist es hauptsächlich der Mehrertrag bzw. Minderertrag aus den

Einquartierungen und Benutzungsgebühren des Militärs.

Die Aufwandsminderung in der Bildung ist auf die Personalversicherungsbeiträge und die

Personalkosten in der Sekundarschule zurückzuführen. Zusätzlich gab es weniger Ausgaben

für die Schulanlagen.

Die Ursache für die tieferen Nettoaufwände bei der Kultur und Freizeit sind beim Unterhalt

des Lindensaals vorhanden.

Die Personalkosten in der Spitex sind der Grund für den erhöhten Aufwand im Bereich der

Gesundheit. Auf der anderen Seiten konnten die Erträge der Spitex gegenüber dem Vorjahr

ein wenig gesteigert werden, aber im Budgetvergleich haben wir weniger Einnahmen.

Die soziale Wohlfahrt ist sowohl im Vorjahres- und im Budgetvergleich höher.

Die Ergänzungsleistungen für die AHV/IV und die Pflegefinanzierung sind höher als budgetiert.

Die Sozialhilfeleistungen haben gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung von ca. CHF 1 Mio.

Dank des höheren Lastenausgleich haben wir nicht noch einen höheren Nettoaufwand.

Durch den kleineren Beitrag an den öffentlichen Verkehr und weniger Einlagen bei den Er-

satzabgaben für die Parkplätze haben wir im Verkehr gegenüber dem Voranschlag weniger

Ausgaben.

In der Volkswirtschaft hat das Netznutzungsentgelt höhere Erträge ergeben.

In den Finanzen und Steuern besteht der grösste positive Ausreisser gegenüber dem Voran-

schlag und Vorjahr. Wie bereits erwähnt, wurde dieser positive Effekt bei den Steuern der

natürlichen Personen generiert.

Page 22: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 22 von 24

Beurteilung Ausblick

Ohne Berücksichtigung des Steuerertrages hat der Nettoaufwand die laufende Rechnung im

Budgetvergleich um CHF 0.828 Mio. weniger belastet.

Die Kostenentwicklung in der Gesundheit und der sozialen Wohlfahrt muss gut beobachtet

werden.

Trotz zusätzlichen Abschreibungen von CHF 3.23 Mio. für die Ausfinanzierung der Pensions-

kasse und den zusätzlichen Abschreibungen von CHF 3 Mio. schliesst die Laufende Rech-

nung mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1.173 Mio. ab. Mit dem Ertragsüberschuss kann

das Eigenkapital weiter aufgebaut werden.

Die Kennzahlen weisen gute Werte auf und die Nettoverschuldung ist gesunken. Für die Liqui-

dität mussten keine kurzfristigen Kredite aufgenommen werden und ein Darlehen von CHF 4.5

Mio. konnte aus eigenen Mittel zurückbezahlt werden. Jedoch sind Darlehensschulden mit

einem Total von CHF 41 Mio. immer noch sehr hoch und müssen abgebaut werden.

Ob uns weitere gute Jahre bevorstehen werden wir in der nächsten Finanzplanung erfahren.

Im Voranschlag 2016 ist ein Ertragsüberschuss von CHF 1.063 Mio. prognostiziert. Zentral

sind sicherlich die Steuererträge der juristischen Personen, wo wir aufgrund von Gesprächen

mit den Firmen, Rücksprache mit dem Kanton und unseren Erfahrungswerten unsere Planung

vornehmen. Hierbei wird sicherlich die Unternehmenssteuerreform III (USR III) Einfluss auf

unsere Steuereinnahmen haben.

Wir müssen weiterhin die Zielwerte unserer Kennzahlen erreichen und unsere Schulden ab-

bauen. Die Einwohnergemeinde hat weiterhin eine hohe Darlehensschuld von

CHF 41 Mio. Ab 2016-2020 müssen jeweils CHF 5 Mio. refinanziert oder rückbezahlt werden.

In den Jahren 2018 und 2019 sind es sogar jeweils CHF 10 Mio. Hinzu kommen im Jahr 2021

und 2022 weitere Kredite von je CHF 3 Mio., die zur Abzahlung fällig sind.

Beim Ergebnis 2015 ist sicherlich der Trend der natürlichen Personen ein Lichtblick. Jedoch

sind wir weiterhin auf die Steuereinnahmen der juristischen Personen angewiesen.

Die Finanzen werden auch in Zukunft ein zentrales Thema sein. Mit dem neuen Rechnungs-

modell HRM2 haben wir eine weitere Hürde, die wir meistern müssen und meistern werden.

ANTRAG des Gemeinderates (einstimmiger Beschluss)

1. Die Gesamtrechnung für das Jahr 2015 und zwar

o die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von CHF 4‘173‘249.49

o die Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von CHF 7‘080‘316.20

o die Gesamtrechnung mit einem Finanzierungsüberschuss von CHF 2‘945‘809.04

o die Bestandesrechnung

wird genehmigt.

2. Der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von CHF 4‘173‘249.49 wird wie folgt

verwendet:

o zusätzliche Abschreibung auf dem Verwaltungsvermögen: CHF 3‘000‘000.00

o Einlage Eigenkapital: CHF 1‘173‘249.49

In Ergänzung zu seinem schriftlichen Bericht richtet GP Stefan Hug noch ein paar – aus sei-

ner Sicht wichtige – Worte an die Versammlung.

Page 23: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 23 von 24

Die Rechnung 2015 hat Zuchwil einmal mehr ein ausserordentlich gutes Ergebnis beschert.

Das ist alles andere als selbstverständlich.

Es ist die wirtschaftliche Stabilität der vergangenen rund 4 Jahre, welche uns bessere Erträge

von in Zuchwil ansässigen Firmen haben zukommen lassen. Und, ich denke, das wissen wir

alle hier im Saal. Da bestimmen nicht wir, wie es läuft! Unsere international tätigen Firmen sind

abhängig von der Weltwirtschaftslage. Die Frankenstärke, bzw. die Euroschwäche sind für

unsere Firmen ein Problem, und zwar ein grosses. Der eben beschlossene Brexit wird auch

die Schweiz und Zuchwil nicht unberührt lassen. Ebenso grosse Bedeutung wird die Ausge-

staltung der Unternehmenssteuerreform III haben, welche ebenfalls jüngst in den nationalen

Räten besprochen worden ist.

Der Eingang vermehrter Steuerbeträge von natürlichen Personen ist signifikant. Die Areal-

entwicklung Riverside ist auch deshalb anzustreben. Natürlich darf dabei die Tatsache nicht

ausser Acht gelassen werden, dass jede Neuinvestition auch weitere Aufwendungen im Auf-

wandbereich bedeuten. Jedoch unter dem Strich, da bin ich überzeugt, lohnt es sich für unsere

Gemeinde.

Verwaltung und Politik sind sorgsam mit den budgetierten Geldern umgegangen. Ich danke an

dieser Stelle all jenen, speziell auch im Bereich der Bildung, der Sozialen Dienste, den Spitex

Diensten und bei den Investitionen, wo (die) intern und extern mitgeholfen haben beim Sparen

und beim disziplinierten Geldausgeben.

Auch wenn wir Grund zur Freude haben, es darf uns nach wie vor nicht dazu verleiten, jetzt

mit voller Kelle anzurichten. Es muss uns gelingen,

mit einer ausgewogenen Finanzpolitik weiterhin unsere Schulden abzubauen,

nicht Nötiges weiterhin aussen vor zu lassen,

unsere Bestände qualitativ zu sichern,

besonnen, aber auch mit etwas Mut in Neues zu investieren.

Ich weiss, das ist anspruchsvoll. Dabei sind, ich habe es schon vor Jahresfrist erwähnt, Vor-

sicht und Bescheidenheit gute Ratgeber.

Nach diesen mündlichen Ergänzungen des Gemeindepräsidenten zu seinem vorstehenden

schriftlichen Bericht erläutert Michael Marti, Leiter Finanzen, die wichtigsten Zahlen zur Rech-

nung 2015.

EINTRETEN wird stillschweigend genehmigt.

DETAILBERATUNG

kein Wortbegehren

BESCHLUSS; einstimmig:

1. Die Gesamtrechnung für das Jahr 2015 und zwar

o die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von CHF 4‘173‘249.49

o die Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von CHF 7‘080‘316.20

o die Gesamtrechnung mit einem Finanzierungsüberschuss von CHF 2‘945‘809.04

o die Bestandesrechnung

wird genehmigt.

Page 24: Gemeindeversammlung · Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 3 von 24 Beschluss-Nr. 26 - Anlassbewilligung ab 01.01.2016; Gebührenfestlegung AUSGANGSLAGE Seit dem 01.01.2016

____________________________________________________________________________________

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 Seite 24 von 24

2. Der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von CHF 4‘173‘249.49

wird wie folgt verwendet:

o zusätzliche Abschreibung auf dem Verwaltungsvermögen: CHF 3‘000‘000.00

o Einlage Eigenkapital: CHF 1‘173‘249.49

Schlusswort des Gemeindepräsidenten

Nach Abschluss der traktandierten Geschäfte wendet sich Gemeindepräsident Stefan Hug mit

den nachfolgenden Schlussworten an die Anwesenden.

Geschätzte Damen und Herren

Zum Schluss der heutigen Gemeindeversammlung möchte ich danken:

All jenen, die zum guten Gelingen dieses Anlasses beigetragen haben, speziell denjenigen,

welche die Infrastruktur bereitgestellt haben und wieder für das Abräumen besorgt sind.

Ich danke für das Gastrecht hier in der Dreifachhalle des Sportzentrums Zuchwil.

Es bleibt mir für Ihr Erscheinen zur heutigen Gemeindeversammlung und damit für Ihr Interes-

se bestens zu danken. Ich wünsche Ihnen weiterhin einen schönen Abend. Vielen Dank.