Ferialjob 2014

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EIN RATGEBER VON Hotline 0662-8687-94 FERIALJOBS Infos zur Ferialarbeit

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Auch für Ferialjobs gelten arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, die wir für dich in dieser Broschüre dargestellt haben.

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1EIN RATGEBER VON

Hotline 0662-8687-94

FERIALJOBSInfos zur Ferialarbeit

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Gut informiert zum Ferialjob!

Das Taschengeld aufbessern, Geld für besondere Wünsche verdienen, in die Arbeitswelt hineinschnuppern – kurz: Du willst in den Ferien arbeiten.

Auch für Ferialjobs gelten arbeits-rechtliche Rahmenbedingungen, die wir für Dich hier kurz dargestellt ha-ben.

Für alle weiteren Fragen stehen Dir gerne die AK-Expertinnen und AK-Experten für Jugend- und Lehrlings-

schutz zur Verfügung: 0662-8687-94 oder [email protected].

Viel Spass bei Deinem Ferialjob wünscht Dir

Siegfried Pichler AK-Präsident

Impressum: Medieninhaber und Verleger: Kammer für Arbeiter und An-gestellte für Salzburg · Dr.in Mag.a Stephanie Posch; Mag. Jürgen Fischer; Layout: Ursula Brandecker · alle: Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salz-burg · www.ak-salzburg.at · Titelbild: Fotolia · Druck: Geschützte Werk-stätten - Integrative Betriebe Salzburg GmbH · Stand: aktualisiert 3/2014

Viel Spass bei Deinem Ferialjob wünscht DirViel Spass bei Deinem Ferialjob wünscht Dir

Siegfried Pichler

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FERIALJOBSInfos zur Ferialarbeit

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INHALT

Was ist ein Ferialjob? .....................................................5Wieviel verdienst du? .....................................................5Musst du Lohnsteuer zahlen? ........................................6Wie lange musst du arbeiten? ........................................6Was passiert, wenn du krank bist? ................................7Hast du Anspruch auf Urlaub? ........................................8Wie kannst du aus dem Ferialjob aussteigen? ...............8Was passiert nach dem Ferialjob? .................................9Kontakte .........................................................................9Persönliche Checkliste .................................................10

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WAS IST EIN FERIALJOB?Ein Ferialjob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es gelten für dich die üblichen arbeitsrechtlichen Bestim-mungen, insbesondere der Kollektivvertrag. Der Kollek-tivvertrag gilt für eine bestimmte Branche und regelt die wichtigsten Details deiner Tätigkeit: Lohn, Arbeitszeit usw. Alle Vereinbarungen über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeits-ort, Dauer des Arbeitsverhältnisses usw. sollten im Voraus schriftlich festgelegt werden (Dienstzettel). Jugendliche dürfen ab der Vollendung des 15. Lebensjahres und der Beendigung der Schulpflicht arbeiten.

WIEVIEL VERDIENST DU?Für die meisten Branchen ist im Kollektivvertrag festgelegt, wie viel du mindestens pro Monat verdienen musst. Zum regulären Lohn kommen meist noch anteilig Weihnachts-und Urlaubsgeld sowie eine Ersatzleistung für entstandene Urlaubsansprüche dazu. Für jeden Monat musst du eine eigene schriftliche Abrechnung (Lohnabrechnung) erhal-ten. Bei Fragen zur Entlohnung wende dich an die AK. Wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst, musst du vom Betrieb bei der Gebietskrankenkasse zur Sozial-versicherung angemeldet werden. Unfallversichert musst du aber in jedem Fall werden.

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MUSST DU LOHNSTEUER ZAHLEN?Ab einem Einkommen von € 1200,- brutto musst du Lohn-steuer bezahlen. Solange du in Schulausbildung bist oder studierst und nicht regelmäßig arbeitest, kannst du dir vom Finanzamt die Lohnsteuer zurückholen. Dein zuständiges Wohnsitzfinanzamt ist unter www.help.gv.at zu finden. Die Anträge können für die letzten 5 Jahre mit dem jeweiligen Formular für das entsprechende Jahr gestellt werden. Bei der Antragerstellung hilft dir gerne die AK.

WIE LANGE MUSST DU ARBEITEN?Die Arbeitszeit wird in den meisten Fällen im Kollektivver-trag geregelt. Für Jugendliche unter 18 Jahren beträgt die wöchentliche Höchstgrenze jedenfalls 40 Stunden. Über-stunden sind für Jugendliche verboten. Fallweise trotzdem geleistete Überstunden müssen mit 50% Zuschlag bezahlt werden. In der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr darf nicht gear-beitet werden. Nach spätestens 6 Stunden steht dir eine halbstündige Pause zu. Diese Pause muss nicht bezahlt werden. Eine 12-stündige Nachtruhe muss gewährleistet sein. An Sonn- und Feiertagen darfst du nicht beschäftigt werden. Wöchentlich steht dir eine ununterbrochene Wo-chenfreizeit von zwei Kalendertagen zu, die den Sonntag zu umfassen hat.

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Ausnahmen gibt es im Hotel- und Gastgewerbe: Über 16-Jährige dürfen bis 23 Uhr arbeiten. Da im Gastge-werbe am Sonntag gearbeitet werden darf, müssen zwei zusammenhängende Kalendertage freigegeben oder eine Wochenfreizeit im Ausmaß von 43 Stunden, in die der Sonntag fällt, plus ein betrieblicher Sperrtag in der nächsten Arbeitswoche eingehalten werden. Am Feier-tag darf gearbeitet werden, jedoch muss dafür 1/173 des Monatslohnes pro Stunde bezahlt oder ein entsprechen-der Zeitausgleich gewährt werden. Für Personen über 18 Jahren gelten diese Schutzbestimmungen nicht. Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über dei-ne Arbeitsstunden und Pausen führst.

WAS PASSIERT, WENN DU KRANK BIST?Du musst den Krankenstand sofort im Betrieb melden. Auf alle Fälle solltest du gleich zum Arzt gehen und dich krank schreiben lassen. Dein Betrieb muss dir für deinen Krankenstand den Lohn weiter zahlen.

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HAST DU ANSPRUCH AUF URLAUB?Pro Monat hast du einen Urlaubsanspruch von 2,5 Werk-tagen (30 Werktage pro Jahr). Kannst du den Urlaub nicht verbrauchen, muss er dir bei Beendigung deines Ferialjobs ausbezahlt werden (Ersatzleistung für Urlaub).

WIE KANNST DU AUS DEM FERIALJOB AUSSTEIGEN?Meistens werden Ferialjobs als befristete Arbeitsverhält-nisse abgeschlossen. Damit verpflichtest du dich, für diese Dauer im Betrieb zu arbeiten. Du kannst dieses Arbeitsver-hältnis aber jederzeit mit Einverständnis deines Arbeitge-bers einvernehmlich auflösen (am besten schriftlich).In schwierigen Fällen kann das Arbeitsverhältnis aber so-wohl durch dich als auch den Betrieb vorzeitig aufgelöst werden. In solchen Fällen lass dich umgehend von der AK beraten.

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WAS PASSIERT NACH DEM FERIALJOB?Du musst dein Gehalt (Lohn) und evtl. Überstundenentgelt, Zulagen, Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld und Urlaubs-ersatzleistung) und die Arbeitspapiere (Endabrechnung, Jahreslohnzettel, Abmeldung von der Gebietskranken-kasse) erhalten. Wenn du nicht sicher bist, dass du alles erhalten hast, melde dich bei der AK. Lass dir aber nicht zuviel Zeit, weil Ansprüche verfallen können (zumeist nach drei Monaten).

KONTAKTE

Jugend- und Lehrlingsschutz der AK SalzburgMarkus-Sittikus-Straße 10 · 5020 SalzburgTel.: 0662 8687 [email protected]

Weitere Beratungen:Arbeitsrecht 0662 8687 88Sozialrecht 0662 8687 89Lohnsteuerberatung 0662 8687 93Allgem. Konsumentenberatung 0662 8687 90Marktbeobachtung 0662 8687 91Reisen- und Finanzdienstleistungen 0662 8687 92

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PERSÖNLICHE CHECKLISTE:Vor dem Beginn des Jobs:➤ Ich weiß, wie viel ich verdiene.➤ Ich weiß, welcher Kollektivvertrag für meinen Job gilt.➤ Ich habe eine schriftliche Vereinbarung mit meinem

Betrieb getroffen.

Während der Arbeit:➤ Ich bin bei der Krankenkasse bzw. zur Unfallversiche-

rung angemeldet.➤ Ich erhalte meine vereinbarte Entlohnung sowie schrift-

liche Abrechnungen.➤ Ich notiere meine täglichen Arbeitszeiten exakt.➤ Ich weiß, an wem ich mich bei Fragen und Problemen

wenden kann.

Nach dem Arbeitsende:➤ Ich habe meine Endabrechnung erhalten.➤ Ich habe meine Arbeitspapiere erhalten (Jahreslohn-

zettel für das Finanzamt, Arbeitsbescheinigung für das AMS, Dienstzeugnis, Praktikumsbestätigung).

➤ Ich weiß, wo ich meine Papiere und meine Endabrech-nung kontrollieren lassen kann.

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Kammer für Arbeiter und Angestellte

Markus-Sittikus-Straße 105020 SalzburgTel.: 0662-8687Fax: [email protected]

Bezirksstellen:Pongau:Gasteiner Straße 295500 BischofshofenTelefon: 06462-2415Fax: 06462-3113 -20

Pinzgau:Ebenbergstraße 15700 Zell am SeeTelefon: 06542-73777Fax: 06542-74124-22

Flachgau:Kirchenstraße 1b5202 NeumarktTelefon: 06216-4430Fax: 06216-7845-14

Tennengau:Bahnhofstraße 105400 HalleinTelefon: 06245-84149Fax: 06245-84149-76

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