FH- P rogramme des BMBF: SILQUA 2014
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FH-Programme des BMBF: SILQUA 2014
Forschungsförderung: Brigitta Lökenhoff (Ressort Forschung/Transfer)
Programmexpertise/-gutachter: Prof. Thomas Langhoff (FB 09)
Zielsetzungen der Förderlinie SILQUA
Kernziel: Erhaltung der Teilhabe von älteren Menschen im Arbeits- und gesellschaftlichen Leben zur Verbesserung Ihrer Lebensqualität.
Weitere Ziele:
• Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Fachhochschulen • Qualifizierung von Studierenden • Qualifizierung von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen • Intensivierung der Profilbildung der Fachhochschulen
Historie der Förderlinie SILQUA-FH
Förderrunde Skizzen gesamt Anträge bewilligt Mittel bewilligt
2009 80 22 5,4 Mio. €
2010 67 8 2,0 Mio. €
2011 59 17 4,5 Mio. €
2012 66 12 3,5 Mio. €
2013 67 12 3,8 Mio. €* * Noch ausstehende Bewilligungen
SILQUA auf einen BlickKriterien SILQUA: Soziale Innovationen für LebensQUalität im Alter
Programmeigentümer BMBF
Projektträger Projektträger Jülich (PtJ) seit Förderrunde 2012
Bereiche/Disziplinen Sozialwesen/soziale Arbeit; Gesundheits- /Pflegewissenschaften; Wirtschaftswissenschaften
Schwerpunkte/
Themen
vier Schwerpunktthemen zur Verbesserung der Lebensqualität, der Wahrung von Selbstständigkeit und Würde älterer, vor allem von Alterserkrankungen betroffener Menschen
Ausschreibungen jährlich, i.d.R. im Sommer;
Skizzenverfahren (zweistufig);
Fristen: bis 2. September 2013
Form: Internet-Portal pt-outline
Fördervoraussetzungen PL: FH-ProfessorIn mit fachlicher Expertise;
Projektlaufzeit max. 36 Monate; keine Deckelung des Fördervolumens
Partner „Wissenschafts-Praxis-Kooperation“: mindestens zwei Partner - z.B. kommunaler oder kirchlicher Träger, sozialer Dienstleister
Partner müssen sich mit geldwerten Leistungen beteiligen (bisher 20% der förderfähigen Kosten, jetzt lediglich ‚angemessener Umfang‘).
Links http://www.bmbf.de/de/13214.php
http://www.ptj.de/fachhochschulen_silqua
Wichtige Neuerungen im FH-Programm SILQUA 2014
flexibler Projektstart: individuell und bedarfsgerecht; frühest
möglicher Starttermin voraussichtlich 2.
Quartal 2014; soll kostenneutrale
Projektverlängerungen vermeiden
Projektvolumen: keine Beschränkung der Fördersumme pro
Vorhaben
Skizze: Einreichung über pt-outline
Fördervoraussetzungen I
Einer der folgenden Themenschwerpunkte ist im Antrag explizit zu adressieren:
• Prävention, Rehabilitation, Krankheitsbewältigung und pflegerische Versorgung.
• Generationsübergreifende Verantwortung sowie integrierte Hilfs- und Unterstützungsplanung.
• Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote für Betreuende.
• Betriebliche Personalarbeit und unternehmerisches Handeln vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.
Fördervoraussetzungen II
• FachhochschulprofessorIn als Antragsteller und PL• Fachbereiche Sozialwesen/soziale Arbeit; Gesundheits-
/Pflegewissenschaften; Wirtschaftswissenschaften• nachweisbare fachliche Expertise• mindestens zwei regionale Praxispartner • Beitrag des Forschungsvorhabens zur Profilbildung oder
Profilschärfung der Hochschule ist gewünscht• Über die Übertragbarkeit der entwickelten Problemlösungen
auf andere Regionen soll nachgedacht werden.• nicht förderfähig: Bearbeitung rein technischer Fragestellungen
oder medizinische Studien• Abgrenzung zu anderen EU-Förderprogrammen• Erklärung ethischer Unbedenklichkeit
Art, Umfang, Höhe der Zuwendung
• 100%-Förderung• Projektlaufzeit max. 36 Monate• kein maximales Projektvolumen• Projektpauschale 20%• Ausgaben für Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte (FuE-
Verträge): bis zu 25% des Projektvolumens (ohne Pauschale)• Ausgaben für (Lehr-)Vertretung von projektleitenden
Fachhochschulprofessorinnen: PL-Stunden des Profs in SWK > in Form von Ausgaben für Lehrvertretung darstellen
Partner
Praxispartner: Wissenschafts-Praxis-Kooperation-Partner sind Partner
ohne beantragte Zuwendung (priv. oder kirchliche Träger,
freie Wohlfahrtsverbände, priv. soziale Dienstleister,
Unternehmen);
LoI: Partner müssen sich mit geldwerten Leistungen
beteiligen (Klausel ‚20% der förderfähigen Kosten entfällt);
ist in LoI in EUR darzustellen
Verbundpartner: weitere FHs im Forschungsvorhaben, die eigenständige
Zuwendungen beantragen;
hier ist zur Einreichung der Skizze ein LoI ausreichend;
Kooperationsvereinbarung bei Projektstart
Hochschulinterne Forschungspartner: Interdisziplinarität ist gewünscht;
inhaltliche Zuarbeit hochschulinterner Partner
Inhaltliche Anforderungen an Antragsskizze
• Adressierung eines der Schwerpunktthemen• Finanzplan• tabellarische Arbeitspläne (GANTT-Pläne: zeitliche Abfolge
von Aktivitäten grafisch in Form von Balken auf einer Zeitachse)
• Kostenkalkulation muss in sich stimmig sein• Zusammenstellung des Partnerkonsortiums muss vor dem
Hintergrund des Projektvorhabens schlüssig sein• drei Schlüsselfragen: Was will ich erreichen? Wie will ich es
erreichen? Mit wem will ich es erreichen?• Übersichtlichkeit der Finanz- und Arbeitspläne (wer macht
was?) als ‚eyecatcher‘ für die Gutachter
Formale Anforderungen an Antragsskizze
• 15 Seiten excl. Deckblatt und Anlagen aber incl.
Inhaltsverzeichnis (kann entfallen);
• zusätzliche Seiten für Partner: hochschulinterne
Forschungspartner je 2 Seiten, je Verbundpartner 5 Seiten;
• Anlagen: Lebensläufe, Literaturverzeichnis, Angebote,
Interessensbekundungen (LoI)
pt-outline und Fristen
Link: http://www.ptj.de/fachhochschulen_silqua
Upload: Vorhabenbeschreibung zusammen mit Anhängen als
ein Dokument (pdf; max. 8 MB) im Portal pt-outline
hochladen
Formatvorlage: siege Link (Vollantrag in aza)
Papierform: in einfacher Ausführung an das PtJ
Fristen: Upload pt-outline bis 02.09.2013;
Papierform/Originale bis 09.09.2013
Begutachtungsverfahren
peer review-Verfahren in zwei Schritten:
1. Drei Gutachter mit Fachexpertise bewerten jeden Antrag mit
einem Votum ‚förderwürdig‘, ‚bedingt förderwürdig‘, ‚nicht
förderwürdig.
2. Am ‚runden Tisch‘ werden insbesondere strittige Projekte
oder Antragsbestandteile diskutiert und ein Abschlussvotum
gefunden.
3. FH-ProfessorInnen; UniversitätsprofessorInnen;
Wissenschaftler außeruniversitärer
Forschungseinrichtungen
Forschungsförderung
Markus Menkhaus-Grübnau, Dipl.-Oek.
+49 (0)2151 822-1521
Dr. rer. medic. Anne Vollmers
+49 (0)2151 822-1526
Brigitta Lökenhoff, M.A.
+49 (0)2151 822-1516
Justitiariat Forschung und Transfer
Ass.jur. Angelika Kürten, LL.M.
+49 (0)2151 822-1512
Transfer
Dr. agr. Antje Hambitzer
+49 (0)2151 822-1525
Ansprechpartner Ressort II (F&T)