Förderrichtlinie für die Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten

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Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12. 2005 1 Förderrichtlinie für die Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur

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Förderrichtlinie für die Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur. Disposition:. Ziele Gegenstand der Förderung Finanzierung Verfahren Abrechnung Umsetzung Perspektiven. PISA 2003. - PowerPoint PPT Presentation

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Förderrichtlinie für die Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten

Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur

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Disposition:

Ziele Gegenstand der Förderung Finanzierung Verfahren Abrechnung Umsetzung Perspektiven

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PISA 2003

„Die detaillierten Analysen von Typen der Akkulturation weisen auf die Bedeutung der frühzeitigen Aneignung der deutschen Sprache und des häufigen Gebrauchs dieser Sprache im Alltag für das Lernen und den Schulerfolg hin.“

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Ziele:

flächendeckendes Angebot von Sprachfördermaßnahmen für Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund

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Ziele:

flächendeckendes Angebot von Sprachfördermaßnahmen für Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund

enge Abstimmung mit Sprachfördermaßnahmen an Kindertagesstätten und Grundschulen

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Gegenstand der Förderung: Sprachkurse für Erwachsene

Geförderter Unterrichtsumfang: 60, 80 oder 100 Stunden.

Mindestteilnehmendenzahl: 8, in begründeten Sonderfällen 5,höchstens: 15

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Maximale FörderungKursdauer Personal- und

Sachkosten*Kinder-betreuung

Sozialpäd. Betreuung

60 Stunden 1.500 € 480 € 300 €

80 Stunden 1.950 € 640 € 400 €

120 Stunden 2.400 € 800 € 500 €

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Antragsberechtigte und –verfahren: nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte

Volkshochschulen, nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte

Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie die ihnen angehörenden Einrichtungen,

andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß § 16 des Weiterbildungsgesetzes,

Antragstermin: 1. März jeden Jahres bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD Trier)

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Abrechnung:Maßnahmebeginn: Auszahlung von 50 Prozent der bewilligten Mittel,

nach Maßnahmeende: Vorlage eines Verwendungsnachweises (Kosten und

Einnahmen) Prüfung des Verwendungsnachweises und

Feststellung der endgültigen Zuschusshöhe (ADD) Auszahlung des Restbetrags, ggfs. Rückzahlung übersteigender Beträge durch

Maßnahmeträger,

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