Das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologie (Pro FIT) in Berlin
Förderung von Forschung und Entwicklung im Land Brandenburg
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Stephan Worch –
ZukunftsAgentur Brandenburg
Forschungs- und Entwicklungsförderung
des Landes Brandenburg
Präsentation des FuE-Förderprogramms des Landes Brandenburg im Rahmen des
Forum Fördermittel: Förderprogramme für ICT-, Internet- und Games-Unternehmen
SIBB Forum Finanzierung und media.netFINANCE, Mittwoch, 19.09.2012
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Investoren
Mittelstand
Energieanwender
Technologieorientierte Existenzgründer
Außenwirtschaftsorientierte Unternehmen
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Dienstleistungen der ZAB
Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen
Koordination von Genehmigungsverfahren
Kontakte zu Kommunen und Institutionen
Bearbeitung von Förderanträgen von der Fördermittelberatung bis zur
Entscheidung
Technologie- und Innovationsförderung einschließlich
Technologietransfer
Organisation von Messeauftritten und Gemeinschaftsständen
Gemeinsam mit den Kammern Begleitung von Existenzgründern
Suche nach Kooperationspartnern
Mitwirkung an der Bildung von Netzwerken
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Zuschüsse zur Förderung von FuE-Vorhaben*:
Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit nachweisbarem
überregionalem Marktpotenzial
Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und
Technologien
Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen sofern sie durch
IuK-Technologie unterstützt werden
Abgrenzbares Vorhaben von 6- max. 36 Monaten Durchführungszeitraum
Verwertung der Ergebnisse im Unternehmen – keine Auftragsentwicklung
Durchführung des Vorhabens im Land Brandenburg
Förderentscheidung basiert u.a. auf Innovationsgehalt, Marktpotential,
Beschäftigungseffekte, Entwicklungsrisiko, Technologietransfer,
Nachhaltigkeit
Forschung und Entwicklung von KMU
*) Konsolidierte Fassung der Richtlinie vom 12. Dezember 2008 unter
Berücksichtigung der Ersten Änderung der Richtlinie des Ministeriums
für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
vom 22. Juli 2011 (Inkraftreten mit Wirkung vom 1. September2011)
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Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition*) der gewerblichen
Wirtschaft und des Dienstleistungssektors
mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
Antragstellung:
zweistufiges Antragsverfahren:
zunächst erfolgt eine grundsätzliche Klärung der inhaltlichen Förderwürdigkeit bei der ZAB (Erstberatung empfohlen, im Anschluss Projektskizze)
formale Antragstellung über die ZAB bei der ILB, wenn die Vollständigkeit der Unterlagen gewährleistet und die fachliche Begutachtung abgeschlossen ist
Entscheidung in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Antragseingang bei der ILB
*weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. €
oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. €.
Nicht zu 25% oder mehr im Besitz von Nicht-KMU
Forschung und Entwicklung von KMU
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Forschung und Entwicklung von KMU
Interessenbekundung durch
das Unternehmen
Erstberatung
durch ZAB
Prüfung
Projektskizze
Antragstellung sinnvoll und
erfolgversprechend?
Prüfung
Antragsberechtigung und
Prüfung Vorförderungen
nein
Fachliche Abstimmung
zum Antrag
ja
Antragstellung wird
nicht weiter verfolgt
Einreichung der mit ZAB
abgestimmten
Vorhabenbeschreibung,
Ausgabenplan und
Unterlagen zur
betriebswirtschaftlichen
Prüfung bzw.
Finanzierungsnachweise Erarbeitung des
fachlichen Gutachtens
Übergabe des vollständigen
Antrags durch ZAB an ILB
Einreichung
Projektskizze
Ggf. Beratung durch ILB
zu Finanzierungsfragen
(insbesondere
Existenzgründer)
Antragseingang ILB
ZAB
Start/Ende
ILB
KMU
Entschei-
dung
Antragstellungsprozess FuE-KMU
betriebswirtschaftliche
Vorprüfung durch ILB
Ggf. Vervollständigung
Antragsunterlagen/
Finanzierungsnachweise
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0
1
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3
4
Schwerpunktthema
Innovationsgehalt
Beschäftigungseffekt
Entwicklungsrisiko
Marktpotenzial
Nachhaltigkeit
Bewertung
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Förderfähige Ausgaben:
Materialausgaben (inkl. Material für Funktionsmuster/Prototypen)
Personalausgaben
max. 5.000 € Arbeitnehmerbrutto/Monat/Person
max. 10,5 Personenmonate/Kalenderjahr
Geschäftsführer max. zu 50% der Arbeitszeit
Personalausgaben im Projekt mind. 50 % der Gesamtausgaben
Forschungs- und Entwicklungsleistungen von Dritten
Sonstige unmittelbar durch das Vorhaben verursachte Ausgaben
z.B. für Patente, wenn diese zur Weiterentwicklung genutzt werden
Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten
technische Zulassungsgebühren
Forschung und Entwicklung von KMU
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Förderhöhe und Förderquote:
Förderhöchstsumme 400.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderquotenberechnung laut Richtlinie: U mU kU
experimentelle Entwicklung: 25% - max.(40/50/60) inkl. Zuschläge
industrielle Forschung: 50% - max.(65/75/80) inkl. Zuschläge
Zuschläge:
mittlere Unternehmen (< 250 MA) + 10%
kleine Unternehmen (< 50 MA) + 20%
Veröffentlichung der Ergebnisse + 15%
(nur auf den Bereich industrieller Forschung)
Aufträge an wiss. Einrichtungen bis 15%
Seit Mai 2012: Kappung der errechneten Förderquote auf 50%
Abzug von 5% auf die Förderquote, wenn Ausbildungsplatzkriterium im
Unternehmen nicht erfüllt wird*
*Unternehmen > 10 MA muss Ausbildungsplätze in Höhe
von mind. 6% Gesamtzahl MA anbieten
Forschung und Entwicklung von KMU
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Was? Beschäftigung von bis zu zwei (Existenzgründer: vier, max. zwei
gleichzeitig) neueingestellten Absolventen einer Fachhochschule,
Hochschule oder Universität:
- Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement
- Technologiemarketing
- Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)
- betriebswirtschaftliches Management
- Außenwirtschaftsmanagement.
Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks
und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte
im Land Brandenburg
Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt über 24 Monate pro Absolvent:
- im ersten Jahr: 50%, maximal 20.000 Euro
- im zweiten Jahr: 40%, maximal 10.000 Euro
*) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im
Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistenten/-assistentinnen vom 1. Juli 2007, Bekanntmachung
25. Juli 2007 (1. Änderung der Richtlinie vom 03. Juni 2009, Inkrafttreten mit Wirkung vom 25. Juni 2009)
Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten* (vsl. bis 9/2012)
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Was? Beschäftigung von bis zu zwei neu eingestellten Absolventen einer
Hochschule bzw. von Absolventinnen und Absolventen einer gere-
gelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirte
und gleichgestellte Abschlüsse) vorzugsweise in den Bereichen:
- Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement
- Technologiemarketing
- Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)
- betriebswirtschaftliches Management.
Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks
und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte
im Land Brandenburg
Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt (mind. 2.200 EUR) für 12 bis
max. 24 Monate pro Absolvent: 60%, maximal 20.000 Euro pro Jahr
*) Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) über die Gewährung von Zuschüssen an
kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistentinnen bzw.
Innovationsassistenten – noch nicht veröffentlicht
Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten* (vsl. ab 10/2012)
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26.09.2012
Niedrigschwelliges Instrument, um Unternehmen den (Erst-) Kontakt zu
wissenschaftlichen Einrichtungen zu erleichtern und so den Weg zu
Innovationen zu ebnen
„Kleiner Innovationsgutschein“
wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld von FuE (z.B.
Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien)
gilt nur für kleine oder mittlere Unternehmen im Land Brandenburg, die
noch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten (nur einmalig
anwendbar)
max. 3.000 EUR Zuschuss (bis zu 100% Förderquote; de minimis) für
die wissenschaftliche Leistung der Forschungseinrichtung
Brandenburger Innovationsgutscheine
*) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des
Landes Brandenburg für das Programm „Innovationsgutscheine“ zur
Förderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleine und mittlere
Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (Innovationsgutscheine)
vom 11. Oktober 2011
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26.09.2012
„Großer Innovationsgutschein“
planungs-, entwicklungs-und umsetzungsorientierte Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung bzw.
Weiterentwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren und
Dienstleistungen
je Unternehmen 1x innerhalb von 12 Monaten einsetzbar
max. 15.000 EUR Zuschuss (bis zu 70% Förderquote; freigestellt nach
Gruppenfreistellungs-VO) für die wissenschaftliche Leistung der
Forschungseinrichtung
Brandenburger Innovationsgutscheine
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Antragsteller:
kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition, die eine
förderfähige Tätigkeit nach GRW-Koordinierungsrahmen ausüben
mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Brandenburg
Beantragung:
Bei der ILB nach vorheriger Abstimmung mit der Technologietransferstelle/
ZAB GmbH und fachlicher Prüfung durch die ZAB GmbH
Auszahlung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch das Unternehmen
und Nachweis des Eigenmitteleinsatzes direkt an die
Forschungseinrichtung
Brandenburger Innovationsgutscheine
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Mit den Innovationsgutscheinen können folgende Leistungen nicht gefördert
werden:
Leistungen, die bereits auf dem Markt angeboten werden bzw. zum
Standardangebot des Beratungsmarktes gehören, wie zum Beispiel
Leistungen von Ingenieurbüros, von Analytiklabors oder
Unternehmensberatungen
Leistungen, die vor der Antragstellung in Auftrag gegeben wurden (inkl.
Vorverträge)
Brandenburger Innovationsgutscheine
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Innovationsförderung in Brandenburg
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Kontakt:
Email: [email protected]
Telefon: 0331 / 660 3109
Fax: 0331 / 660 3144
Web: www.zab-brandenburg.de
Aktuelle Detailinformationen zu den Förderprogrammen unter:
www.ilb.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !