Förderung von Forschung und Entwicklung im Land Brandenburg

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1 Stephan Worch ZukunftsAgentur Brandenburg Forschungs- und Entwicklungsförderung des Landes Brandenburg Präsentation des FuE-Förderprogramms des Landes Brandenburg im Rahmen des Forum Fördermittel: Förderprogramme für ICT-, Internet- und Games-Unternehmen SIBB Forum Finanzierung und media.netFINANCE, Mittwoch, 19.09.2012

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Vortrag über die Fördermöglichkeiten für Softwareunternehmen im Land Brandenburg, insbesondere im Rahmen der FuE-Richtlinie, gehalten beim Forum Fördermittel von förderbar, SIBB e.V. und media.net berlinbrandenburg e.V. am 19.09.2012 in Berlin

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Stephan Worch –

ZukunftsAgentur Brandenburg

Forschungs- und Entwicklungsförderung

des Landes Brandenburg

Präsentation des FuE-Förderprogramms des Landes Brandenburg im Rahmen des

Forum Fördermittel: Förderprogramme für ICT-, Internet- und Games-Unternehmen

SIBB Forum Finanzierung und media.netFINANCE, Mittwoch, 19.09.2012

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Investoren

Mittelstand

Energieanwender

Technologieorientierte Existenzgründer

Außenwirtschaftsorientierte Unternehmen

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Dienstleistungen der ZAB

Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen

Koordination von Genehmigungsverfahren

Kontakte zu Kommunen und Institutionen

Bearbeitung von Förderanträgen von der Fördermittelberatung bis zur

Entscheidung

Technologie- und Innovationsförderung einschließlich

Technologietransfer

Organisation von Messeauftritten und Gemeinschaftsständen

Gemeinsam mit den Kammern Begleitung von Existenzgründern

Suche nach Kooperationspartnern

Mitwirkung an der Bildung von Netzwerken

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Zuschüsse zur Förderung von FuE-Vorhaben*:

Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit nachweisbarem

überregionalem Marktpotenzial

Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und

Technologien

Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen sofern sie durch

IuK-Technologie unterstützt werden

Abgrenzbares Vorhaben von 6- max. 36 Monaten Durchführungszeitraum

Verwertung der Ergebnisse im Unternehmen – keine Auftragsentwicklung

Durchführung des Vorhabens im Land Brandenburg

Förderentscheidung basiert u.a. auf Innovationsgehalt, Marktpotential,

Beschäftigungseffekte, Entwicklungsrisiko, Technologietransfer,

Nachhaltigkeit

Forschung und Entwicklung von KMU

*) Konsolidierte Fassung der Richtlinie vom 12. Dezember 2008 unter

Berücksichtigung der Ersten Änderung der Richtlinie des Ministeriums

für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

vom 22. Juli 2011 (Inkraftreten mit Wirkung vom 1. September2011)

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Antragsteller:

Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition*) der gewerblichen

Wirtschaft und des Dienstleistungssektors

mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

Antragstellung:

zweistufiges Antragsverfahren:

zunächst erfolgt eine grundsätzliche Klärung der inhaltlichen Förderwürdigkeit bei der ZAB (Erstberatung empfohlen, im Anschluss Projektskizze)

formale Antragstellung über die ZAB bei der ILB, wenn die Vollständigkeit der Unterlagen gewährleistet und die fachliche Begutachtung abgeschlossen ist

Entscheidung in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Antragseingang bei der ILB

*weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. €

oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. €.

Nicht zu 25% oder mehr im Besitz von Nicht-KMU

Forschung und Entwicklung von KMU

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Forschung und Entwicklung von KMU

Interessenbekundung durch

das Unternehmen

Erstberatung

durch ZAB

Prüfung

Projektskizze

Antragstellung sinnvoll und

erfolgversprechend?

Prüfung

Antragsberechtigung und

Prüfung Vorförderungen

nein

Fachliche Abstimmung

zum Antrag

ja

Antragstellung wird

nicht weiter verfolgt

Einreichung der mit ZAB

abgestimmten

Vorhabenbeschreibung,

Ausgabenplan und

Unterlagen zur

betriebswirtschaftlichen

Prüfung bzw.

Finanzierungsnachweise Erarbeitung des

fachlichen Gutachtens

Übergabe des vollständigen

Antrags durch ZAB an ILB

Einreichung

Projektskizze

Ggf. Beratung durch ILB

zu Finanzierungsfragen

(insbesondere

Existenzgründer)

Antragseingang ILB

ZAB

Start/Ende

ILB

KMU

Entschei-

dung

Antragstellungsprozess FuE-KMU

betriebswirtschaftliche

Vorprüfung durch ILB

Ggf. Vervollständigung

Antragsunterlagen/

Finanzierungsnachweise

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3

4

Schwerpunktthema

Innovationsgehalt

Beschäftigungseffekt

Entwicklungsrisiko

Marktpotenzial

Nachhaltigkeit

Bewertung

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Förderfähige Ausgaben:

Materialausgaben (inkl. Material für Funktionsmuster/Prototypen)

Personalausgaben

max. 5.000 € Arbeitnehmerbrutto/Monat/Person

max. 10,5 Personenmonate/Kalenderjahr

Geschäftsführer max. zu 50% der Arbeitszeit

Personalausgaben im Projekt mind. 50 % der Gesamtausgaben

Forschungs- und Entwicklungsleistungen von Dritten

Sonstige unmittelbar durch das Vorhaben verursachte Ausgaben

z.B. für Patente, wenn diese zur Weiterentwicklung genutzt werden

Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten

technische Zulassungsgebühren

Forschung und Entwicklung von KMU

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Förderhöhe und Förderquote:

Förderhöchstsumme 400.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderquotenberechnung laut Richtlinie: U mU kU

experimentelle Entwicklung: 25% - max.(40/50/60) inkl. Zuschläge

industrielle Forschung: 50% - max.(65/75/80) inkl. Zuschläge

Zuschläge:

mittlere Unternehmen (< 250 MA) + 10%

kleine Unternehmen (< 50 MA) + 20%

Veröffentlichung der Ergebnisse + 15%

(nur auf den Bereich industrieller Forschung)

Aufträge an wiss. Einrichtungen bis 15%

Seit Mai 2012: Kappung der errechneten Förderquote auf 50%

Abzug von 5% auf die Förderquote, wenn Ausbildungsplatzkriterium im

Unternehmen nicht erfüllt wird*

*Unternehmen > 10 MA muss Ausbildungsplätze in Höhe

von mind. 6% Gesamtzahl MA anbieten

Forschung und Entwicklung von KMU

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Was? Beschäftigung von bis zu zwei (Existenzgründer: vier, max. zwei

gleichzeitig) neueingestellten Absolventen einer Fachhochschule,

Hochschule oder Universität:

- Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement

- Technologiemarketing

- Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)

- betriebswirtschaftliches Management

- Außenwirtschaftsmanagement.

Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks

und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte

im Land Brandenburg

Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt über 24 Monate pro Absolvent:

- im ersten Jahr: 50%, maximal 20.000 Euro

- im zweiten Jahr: 40%, maximal 10.000 Euro

*) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im

Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistenten/-assistentinnen vom 1. Juli 2007, Bekanntmachung

25. Juli 2007 (1. Änderung der Richtlinie vom 03. Juni 2009, Inkrafttreten mit Wirkung vom 25. Juni 2009)

Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten* (vsl. bis 9/2012)

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Was? Beschäftigung von bis zu zwei neu eingestellten Absolventen einer

Hochschule bzw. von Absolventinnen und Absolventen einer gere-

gelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirte

und gleichgestellte Abschlüsse) vorzugsweise in den Bereichen:

- Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement

- Technologiemarketing

- Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)

- betriebswirtschaftliches Management.

Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks

und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte

im Land Brandenburg

Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt (mind. 2.200 EUR) für 12 bis

max. 24 Monate pro Absolvent: 60%, maximal 20.000 Euro pro Jahr

*) Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) über die Gewährung von Zuschüssen an

kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistentinnen bzw.

Innovationsassistenten – noch nicht veröffentlicht

Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten* (vsl. ab 10/2012)

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26.09.2012

Niedrigschwelliges Instrument, um Unternehmen den (Erst-) Kontakt zu

wissenschaftlichen Einrichtungen zu erleichtern und so den Weg zu

Innovationen zu ebnen

„Kleiner Innovationsgutschein“

wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld von FuE (z.B.

Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien)

gilt nur für kleine oder mittlere Unternehmen im Land Brandenburg, die

noch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten (nur einmalig

anwendbar)

max. 3.000 EUR Zuschuss (bis zu 100% Förderquote; de minimis) für

die wissenschaftliche Leistung der Forschungseinrichtung

Brandenburger Innovationsgutscheine

*) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des

Landes Brandenburg für das Programm „Innovationsgutscheine“ zur

Förderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleine und mittlere

Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (Innovationsgutscheine)

vom 11. Oktober 2011

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26.09.2012

„Großer Innovationsgutschein“

planungs-, entwicklungs-und umsetzungsorientierte Forschungs- und

Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung bzw.

Weiterentwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren und

Dienstleistungen

je Unternehmen 1x innerhalb von 12 Monaten einsetzbar

max. 15.000 EUR Zuschuss (bis zu 70% Förderquote; freigestellt nach

Gruppenfreistellungs-VO) für die wissenschaftliche Leistung der

Forschungseinrichtung

Brandenburger Innovationsgutscheine

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Antragsteller:

kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition, die eine

förderfähige Tätigkeit nach GRW-Koordinierungsrahmen ausüben

mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Brandenburg

Beantragung:

Bei der ILB nach vorheriger Abstimmung mit der Technologietransferstelle/

ZAB GmbH und fachlicher Prüfung durch die ZAB GmbH

Auszahlung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch das Unternehmen

und Nachweis des Eigenmitteleinsatzes direkt an die

Forschungseinrichtung

Brandenburger Innovationsgutscheine

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Mit den Innovationsgutscheinen können folgende Leistungen nicht gefördert

werden:

Leistungen, die bereits auf dem Markt angeboten werden bzw. zum

Standardangebot des Beratungsmarktes gehören, wie zum Beispiel

Leistungen von Ingenieurbüros, von Analytiklabors oder

Unternehmensberatungen

Leistungen, die vor der Antragstellung in Auftrag gegeben wurden (inkl.

Vorverträge)

Brandenburger Innovationsgutscheine

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Innovationsförderung in Brandenburg

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Kontakt:

Email: [email protected]

Telefon: 0331 / 660 3109

Fax: 0331 / 660 3144

Web: www.zab-brandenburg.de

Aktuelle Detailinformationen zu den Förderprogrammen unter:

www.ilb.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !