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GAP nach 2013 – Perspektivenfür europäische Schaf- und

Ziegenhalter

EuroTier-Forumsveranstaltung am 18.11.2010 in Hannover

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Was noch beschlossen werden muss

Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete nach Art. 50 Abs. 3 der ELER-VO gem. Mitteilung der Kommission vom 21.4.2009

Finanzielle Vorausschau 2014 bis 2020 Ausgestaltung der GAP nach 2013

1. Säule (EGFL) 2. Säule (ELER)

Ausgestaltung der Regionalförderung (EFRE) nach 2013 Ausgestaltung der Sozial- und Arbeitsmarktförderung

(ESF) nach 2013

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Rechtsgrundlagen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Regelungen der GAP sind im Wesentlichen in drei Verordnungen enthalten: Verordnung (EG) Nr. 73/2009 (Direktzahlungen): Geltungsdauer

unbefristet Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (Gemeinsame Marktorganisation):

Geltungsdauer unbefristet Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (Ländlicher Raum): Geltungsdauer

31.12.2013; Abwicklung n + 2 Jahre Änderungen der beiden ersten Verordnungen nur auf Vorschlag

Kommission und Zustimmung Rat / EP ELER bedarf der Verlängerung auf Vorschlag Kommission mit

Zustimmung Rat / EP Fazit: Rechtliche Verlängerung ELER-Verordnung notwendig;

ansonsten ohne Entscheidung unbefristeter Status Quo.

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Entwicklung der GAP nach 2013

Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet Arbeitsgruppe auf DBV-Ebene eingerichtet Diskussion in Brüssel in vollem Gange, dabei vier Lager und vier

Grundrichtungen erkennbar: northern liberals (z.B. GB, S, DK): Starker bis kompletter

Abbau der 1. Säule, Ausbau der 2. Säule, insbesondere Agrarumweltprogramme

Länder mit relativ hohem Agrarein(-mittelrück-)fluss (z.B. F, E,): Besitzstandswahrung, Marktstützung, Ausbau Art. 68, wenn Regionalmodell, dann mit Gebietskulissen

Mittelweg (z.B. D, A): Grundvergütung weiterhin über die 1. Säule, Ausbau 2. Säule

Beitrittsländer: Wollen mehr Geld!

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Voraussichtlicher Entscheidungsablauf der GAP 2014 - 2020

2009

2010

2011

2012

2013

Vorschläge der EU-KOM für die Agrarpolitik nach 2013 und die neue Finanzielle Vorausschau 2014-2020

Verhandlungen mit dem Ministerrat einschl. EU-Parlament über Agrarpolitik nach 2013;Parallel dazu Verhandlungen der EU-Staats- und Regierungschefs über neue Finanzielle Vorausschau.

7. Juni: Europawahl

27. September: Bundestagswahl mit anschl. Regierungsbildung

Amtsantritt der neuen EU-Kommission (Lissabon-Vertrag) Besonderswichtige

Zeitpunkte

18.11.2010:Erste Mitteilung der EU-KOM über Agrarpolitik nach 2013

„Reflektionspapier“ der EU-KOM zum Haushalt

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Szenarien der Agrarpolitik 2014 - 2020

Szenario I:

Status Quo plus

Szenario II:

Umverteilung zu Gunsten 2. Säule

Szenario III:

Drastische Finanzkürzung und Umverteilung zu

Beitrittsländern

1. Säule: Direktzahlungen > 250 Euro/ha

Direktzahlungen ca. 200 Euro/ha Direktzahlungen ca. 100 Euro/ha

2. Säule: 2. Säule: Leichte Aufstockung

Weiterer massiver Ausbau für Agrarumwelt und allgemeine ländliche Entwicklung bis hin zu Forschung und

Absicherung gegen Katastrophen/Klimaschutz

2. Säule in etwa unverändert

Marktmass-nahmen ggf. Aufbau neuer Versicherungssysteme

Mehr Umweltauflagen in Cross Compliance ohne zusätzlichen Ausgleich

WeiteremöglicheÄnderungen:

Abzug von ELER-Mittelnfür Regionalpolitik und Demographie-Ausgleich

Neue nationale Spielräume zur

Prämiengewährung

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Eckpunkte des Papiers der französischen Ratspräsidentschaft zur Zukunft der GAP vom 24.11.2008 I Papier wurde am 28.11.2008 vom Rat nicht einstimmig angenommen Inhalt

• Landwirtschaft muss neue Herausforderungen meistern wie Anstieg der weltweiten Nachfrage nach Nahrungsmitteln Unsicherheiten hinsichtlich der Preisstabilität strengere Umweltanforderungen und neue Gesundheitsrisiken Auswirkungen des Klimawandels hohe und weiter steigende Standards der Gesellschaft wettbewerbsfähig auf den Weltmärkten zu bleiben / werden.

Deshalb:

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Eckpunkte des Papiers der französischen Ratspräsidentschaft zur Zukunft der GAP vom 24.11.2008 II

• Auch nach 2013 ist es notwendig, dass die EU eine „gemeinsame und hinreichend ambitionierte Agrarpolitik“ verfolgt,

• künftige GAP muss im Kontext einer umfassenderen Vision gesehen werden, zu deren festen Bestandteilen nachhaltige Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und weltweite Ernährungsgleichgewichte zählen.

• Zur Erreichung dieser Ziele wird es insbesondere notwendig sein, sicherzustellen, dass unsere künftige gemeinsame Agrarpolitik den wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel,

der Gesundheit, der Lebensmittelsicherheit und der Wirtschaft gebührend Rechnung trägt;

Innovation, Forschung und Entwicklung besser integriert, insbesondere um das Produktivitätswachstum der Landwirtschaft, ihre Energieeffizienz und ihre Fähigkeit, sich dem Klimawandel anzupassen, zu steigern;

die gesundheitliche Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse für die Verbraucher garantiert, indem sie sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union anspruchsvolle Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Umwelt fördert.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Eckpunkte des Papiers der französischen Ratspräsidentschaft zur Zukunft der GAP vom 24.11.2008 III

• Der Rat sagt zu, die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Systems von Direktzahlungen in der Landwirtschaft eingehend zu prüfen und sich mit der Frage der unterschiedlichen Höhe der Direktzahlungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu befassen.

• Es sollte auch künftig daran gearbeitet werden, den Verwaltungsaufwand für die Landwirte und die nationalen Verwaltungen bei der Durchführung der GAP weiter zu vereinfachen.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11.2010 Die Kommissionsmitteilung stützt sich vor allem auf

• die Mitteilung der Kommission: Europa 2020 vom 3.3.2010 Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

• die Mitteilung der Kommission: Leitinitiative der Strategie Europa 2020 vom 6.10.2010 Innovationsunion: Gesamtkonzept zur Nutzung der Stärken der EU

auf neue, produktive Weise

• die Mitteilung der Kommission: Überprüfung des EU-Haushaltes vom 19.10.2010 Vorschläge für den nächsten, mehrjährigen Finanzrahmen

• die Mitteilung der Kommission: Die Zukunft der Kohäsionspolitik vom 9.11.2010 auch künftig flächendeckende Förderung.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11.2010 I Ziele der künftigen GAP

• Rentable Nahrungsmittelerzeugung• Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und

Klimamaßnahmen• Ausgewogene räumliche Entwicklung

Politikoptionen

1. Weiterentwickelter Status Quo mit „leichter“ Umverteilung der Mittel zwischen den Mitgliedsstaaten

2. Zielgerichtete und nachhaltige Förderung (Umverteilung zw. MS, „Vergrünung“)

3. Abschaffung der Markt- und Einkommensstützung – radikale Reform der GAP

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11. 2010 II Fortsetzung der 2-Säulen-Struktur dem Grunde nach Erste Säule - Direktzahlungen

• Anpassungen der Direktzahlungen (Umverteilung, Neugestaltung, bessere Fokussierung) unter Zugrundelegung wirtschaftlicher Kriterien (Direktzahlungen als Grundsicherung für

die Einkommen) und ökologischer Kriterien (Förderung der Bereitstellung öffentlicher

Güter).

• Gerechte Verteilung der Direktbeihilfen durch Regelung, die die Gewinne und Verluste der MS begrenzt, indem

sichergestellt wird, dass die Landwirte in allen MS im Schnitt einen Mindestanteil des EU-weiten Durchschnittsniveaus der Direktzahlungen erhalten.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11. 2010 III

• Grundsätze für die künftige Gewährung der Direktzahlungen Entkoppelte Basisdirektzahlung mit einheitlicher Höhe der

obligatorischen Stützung für alle Landwirte in einem MS oder einer Region (Grundsicherung für die Einkommen) als

übertragbare Zahlungsansprüche durch Verknüpfung mit beihilfefähigen Flächen zu aktivieren bei Erfüllung der CC-Anforderungen. Einführung einer Obergrenze für Direktzahlungen an

Großbetriebe sollte in Erwägung gezogen werden. Negative Auswirkungen dieser Kappung auf die Großbetriebe mit

vielen Beschäftigten könnten durch Belohnung entlohnter Arbeit gemildert werden.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11. 2010 IV

• Grundsätze für die künftige Gewährung der Direktzahlungen Einführung einer obligatorischen „Ökologisierungskompo-

nente“ der Direktzahlungen durch Unterstützung von Umweltmaßnahmen, die im gesamten Gebiet der

EU zur Anwendung kommen (Maßnahmen mit klima- und umweltpolitischer Zielsetzung). Dabei sollte es sich

um einfache, allgemeine, nicht vertragliche, jährliche, über die CC hinaus gehende Umweltmaßnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft handeln (z.B. Dauergrünland, Gründecke, Fruchtfolge und ökologische Stilllegung). Darüber hinaus

Prüfung der Möglichkeit einer Einbeziehung der Anforderungen im Zusammenhang mit den derzeitigen Natura-2000-Gebieten und einer Verschärfung bestimmter Elemente der GLÖZ-Standards.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11. 2010 V

• Grundsätze für die künftige Gewährung der Direktzahlungen Zusätzliche Einkommensstützung in Form einer Flächenzahlung

an alle Landwirte in Gebieten mit besonderen natürlichen Einschränkungen (ergänzend zu der Unterstützung, die sie im Rahmen der 2. Säule erhalten).

Fakultative gekoppelte Unterstützung innerhalb klar definierter Grenzen (flächen-, ertrags- oder tierzahlbezogen)

für besondere Formen der Landwirtschaft, die aus wirtschaftlichen und / oder sozialen Gründen als besonders wichtig angesehen werden (keine Aussage zu den laut HC-Beschlüssen weiterhin bestehenden Möglichkeiten gekoppelter Zahlungen in den Bereichen Mutterkühe, Schafe, Ziegen).

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11. 2010 VI

• Grundsätze für die künftige Gewährung der Direktzahlungen Einfache und spezifische Unterstützungsregelung für

Kleinlandwirte (Mindestbetrag). Vereinfachung (nicht Verwässerung) der CC-Bestimmungen,

indem den Landwirten und Behörden ein einfacheres, umfassenderes,

Regelwerk an die Hand gegeben wird. Die Einbeziehung der Wasserrahmenrichtlinie in den Geltungsbereich

der CC wird geprüft, sobald die Richtlinie umgesetzt ist und die operativen Verpflichtungen der Landwirte festgelegt sind.

Bessere Definition und Ausrichtung der Unterstützung ausschließlich auf aktive Landwirte.

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Mitteilung der EU-Kommission vom 18.11.2010

Situation bis 2013

Basisprämie (CC)

„Begrünungs“-Zuschläge (oberhalb von CC)

Zuschlag für benachteiligte Gebiete / Berggebiete

Betriebsprämie (Bindung an Cross Compliance)

Agrarumweltmaßnahmen (freiwillig, mit höheren Auflagen)Agrarumweltmaßnahmen

(freiwillig)

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete /

Berggebiete

Cioloş-Pläne ab 2014

1. S

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2. S

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Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete / Berggebiete

Fakultativ: gekoppelte Unterstützung für besondere Formen der Landwirtschaft

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11. 2010 VII 1. Säule - Marktmaßnahmen

• Fortsetzung der Marktorientierung mit unterem Sicherheitsnetz mit den Anpassungen Verlängerung des Interventionszeitraums Anwendung von Störklauseln Ausweitung der privaten Lagerhaltung auf andere Erzeugnisse Änderungen zur Steigerung der Effizienz und Verbesserung der

Kontrollen

• Abschaffung der Milchquoten 2015

• Erörterung verschiedener Optionen für die Zucker- und Isoglucoseregelungen einschließlich eines „sanften“ Auslaufens der Quoten zu einem noch festzusetzenden Zeitpunkt.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11. 2010 VIII 1. Säule - Marktmaßnahmen

• Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelkette Weitergabe von Marktsignalen Ungleichgewichte zwischen den Verhandlungspositionen entlang

der Kette Ausmaß an Wettbewerb auf jeder Stufe der Kette Vertragliche Beziehungen Restrukturierung und Konsolidierung des Agrarsektors Transparenz und Funktionsweise der Agrarmärkte für

Rohstoffderivate.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11.2010 IX 2. Säule

• Effiziente Durchführungsmechanismen mit quantifizierbaren Zielvorgaben auf EU-Ebene und anschließend auf Programmebene, möglicherweise gekoppelt mit zu

prüfenden Anreizen wie bspw. einer leistungsgebundenen Reserve. De facto: Aufgaben der bisherigen Schwerpunktachsen ELER, aber

• Beibehaltung eines „breiten Instrumentenkastens“ mit Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ausgewogenen räumlichen Entwicklung.

• Leitthemen innerhalb dieses Rahmens sollten Umwelt, Klimawandel und Innovation sein. Investitionen sollten sowohl die wirtschaftliche Leistung als auch die

Umweltleistung steigern.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11.2010 X 2. Säule

Umweltmaßnahmen sollten stärker auf den Bedarf der Regionen zugeschnitten sein.

Bei Maßnahmen zur Erschließung des Potentials der ländlichen Gebiete sollte stärker Wert auf innovative Ideen für Unternehmen und Kommunalbehörden gelegt werden.

Neue Chancen für lokale Entwicklung (z.B. neue Vertriebskanäle, mit denen lokale Ressourcen aufgewertet werden) müssen genutzt werden.

Förderung des Ausbaus von Direktverkäufen und lokalen Märkten.

Den Bedürfnissen von Junglandwirten und Markneulingen sollte prioritärer Aufmerksamkeit gewidmet werden.

• Verstärkung der Kohärenz zwischen der Politik des ländlichen Raumes und den anderen EU-Politiken mit Vereinfachung und Bürokratieabbau.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Kommissionsmitteilung zur Zukunft der GAP bis 2020 vom 18.11.2010 XI 2. Säule

• Einrichtung eines gemeinsamen strategischen Rahmens für die EU-Fonds

• Einführung eines Instrumentariums für das Risikomanagement zur Reaktion auf Erzeugungs- und Einkommensrisiken WTO-Greenbox-kompatible Instrumente zur

Einkommensstabilisierung Förderung von Versicherungsinstrumenten und Investmentfonds.

• Aufteilung der Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raumes auf die Mitgliedsstaaten nach objektiven Kriterien, aber kein plötzlicher Bruch gegenüber dem derzeitigen System.

• Verstärkung und Vereinfachung der Qualitätspolitik einschließlich der ökologischen Erzeugung und der

• Absatzförderungspolitik.

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 Direktzahlungen mit Cross Compliance (voll EU-finanziert)

• Flexibilität für Mitgliedsstaaten (nationale Prioriäten, Grünlandförderung …), Ausbau Art. 68?

• Begrenzte Kopplung von Zahlungen weiterhin möglich• Kaufkraft als Maßstab für die Verteilung der Direktzahlungen• Klimaschutzmaßnahmen als Top-up für Zahlungen der 1. Säule

(voll EU-finanziert) „Handelbare Immissionszertifikate“

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Stand der Diskussion auf EU-Ebene

Marktmaßnahmen/Sicherheitsnetz (voll EU-finanziert) Umweltmaßnahmen (kofinanziert)

• Ergebnisorientierte Maßnahmen mit Gebietskulissen• Mittelaufstockung notwendig

ländliche Entwicklung (kofinanziert)• Nawaro, Investitionsförderung, Beratung, Weiterbildung

Ausgleichszulage (kofinanziert) Modulation kommt in der Entschließung nicht vor.

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Erste Bewertung der Kommissionsmitteilung I

Das Ziel einer Angleichung der unterschiedlichen Betriebsprämienmodelle in den MS ist im Mitteilungsentwurf nicht erkennbar kein einheitlicher Angleichungspfad keine Abkehr von historischen Bezügen

Die Bedeutung einer starken Zwei-Säulen-Struktur der GAP wird betont, gleichzeitig erfolgt aber eine Vermischung und Umverteilung „Ökologisierungskomponente“ Zusätzliche Einkommensstützung in Gebieten mit bes. natürlichen

Einschränkungen Besondere Förderung kleiner Betriebe (Sozialpolitik)

„Ökologisierung“ der GAP wird als Vermeidung von Klima- und Umwelteffekten verstanden, dadurch Überschneidung mit Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule Bürokratie!? Nachteilsausgleich? De facto Betriebsprämienkürzung! Ökologische Stilllegung usw. passt nicht in die „Welt“! Obligatorische Einführung: Für MS oder Teilnahmepflicht für Landwirt?

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Erste Bewertung der Kommissionsmitteilung II

Einführung der zusätzliche Einkommensstützung in Gebieten mit bes. natürlichen Einschränkungen in der 1. Säule wirft Fragen auf Gebietskulisse? Woher kommt das Geld? Umverteilung? Unterschiedliche Höhe je nach Schwere der Benachteiligung? Aber auch:

• Zusätzliche Einkommensstützung wertet Flächen/Betriebe im BG deutlich auf

• Zu Lasten der Flächen außerhalb der BG?

• Verbandspolitisch problematisch, da Probleme an den Grenzen der Kulissen

Risikomanagement Versicherungen und Krisenfonds nur für bestimmte Regionen der EU

geeignet

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Erste Bewertung der Kommissionsmitteilung III

Hohe politische Priorität für Umverteilungen Zwischen MS Zwischen Betrieben (Groß – Klein – aktive Landwirte) Zwischen Betrieben innerhalb der 1. Säule

• zusätzliche Einkommensstützung in BG zu Lasten der Betriebe außerhalb der BG

Hohe politische Priorität für Umwelt, Klimawandel und Innovation zu Lasten von Wettbewerbsfähigkeit?

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Stand der Diskussion auf Bundes-/Länderebene

Schwerpunkte in den Verhandlungen I Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der

Nahrungsmittelproduktion Sicherung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe für energetische und

industrielle Nutzung Erhalt der über den Markt nicht entlohnten Gemeinwohlleistungen

der Landwirtschaft sozial verträgliche Begleitung des Strukturwandels Sicherung vitaler ländlicher Räume.

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Stand der Diskussion auf Bundes-/Länderebene

Schwerpunkte in den Verhandlungen II Eindeutige und verlässliche Finanzierungsgrundlage Erhalt der 2-Säulen-Struktur der GAP keine jährliche Mittelumschichtung von der 1. in die 2.

Säule durch Modulation, keine größenabhängige Degression

Vereinfachung als Daueraufgabe

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Stand der Diskussion auf Bundes-/Länderebene

Funktionen der Direktzahlungen Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung Ausgleich für gesellschaftlich gewünschte hohe Standards in der EU

und den fortschreitenden Abbau des Außenschutzes Entgelt für die nicht am Markt honorierten gesellschaftlichen

Leistungen der Landwirtschaft Forderungen in punkto Direktzahlungen

Auch künftig stabile, entkoppelte Direktzahlungen notwendig keine Umverteilung von Finanzmitteln für Direktzahlungen zwischen

den Mitgliedsstaaten EU-einheitliche Flächenprämie (EU-flatrate) ist keine Option (D

würde 27 % der Mittel verlieren; Nettozahlerposition verschlechtert sich)

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Stand der Diskussion auf Bundes-/Länderebene

Marktinstrumente Ausgestaltung als Sicherheitsnetz zum Schutz gegen

außergewöhnliche Marktkrisen, ohne dauerhaft in den Markt einzugreifen

Bei erfolgreichem Abschluss der WTO-Verhandlungen gewinnt künftige Ausgestaltung der Marktinstrumente an Bedeutung

Preisschwankungen nehmen zu: Betriebsindividuelles Risikomanagement

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Stand der Diskussion auf Bundes-/Länderebene

Ländliche Entwicklung Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der

Landwirtschaft Erhalt der Kulturlandschaft auch auf schwierigen

Standorten Stärkung des Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutzes Erschließung erneuerbarer Energien und Verbesserung

der Energieeffizienz Stärkung und Sicherung der Wirtschaftskraft und

Attraktivität ländlicher Räume als Beitrag zur Strategie 2020 der Europäischen Union.

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Stand der Diskussion auf Bundes-/Länderebene

Haltung der Bundesländer Einschätzung des BMELV wird von den Bundesländern „grundsätzlich“

unterstützt Einzelne Bundesländer bringen Änderungen der Direktzahlungen in die

Diskussion

• BW, BY, BRB, TH: Verfeinertes 2-Stufen-Modell mit „Säule 1 b“ mit Basisprämie von

150 €/ha plus „kriteriengebundene Zuschläge“ Varianten für Zuschläge: Tierbesatz, Dauergrünland, Normative

Arbeitszeit > 15 Stunden/ha/Jahr

• SH: Basisprämie für öffentliche Leistungen plus Zusatzelemente für

weitere Umweltleistungen zusätzlich: Flächenquote für ökologische Vorrangflächen von z.B.

8 %

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Stand der Diskussion auf Bundes-/Länderebene

Haltung der Bundesländer

• NRW: Ausgleichszahlungen degressiv und Bindung an soziale Kriterien

sowie Leistungen in den Bereichen des Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutzes

10 % betriebsbezogene ökologische Vorrangflächen Pflichtberatung für mittlere und größere Betriebe über

Klimaschutzmaßnahmen Mittelumschichtung in 2. Säule mit höherer EU-Kofinanzierung.

Trend zur Aufnahme von Aufgaben der „2. Säule“ in die „1. Säule“ wegen mangelnder eigener Kofinanzierungsmöglichkeit.

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Stand der Diskussion auf Bundes-/Länderebene

Interne Überlegungen des BMELV: Festlegung eines Basisbetrages von z.B. 150 oder 180 €/ha MS, die darunter liegen, werden „aufgefüllt“

• bei 150 €/ha: Nur Rumänien und drei baltische Staaten• bei 180 €/ha: zusätzlich Portugal• bei 200 €/ha: zusätzlich Slowakei und Polen

Umverteilung geht zu Lasten der MS mit Direktzahlungen > 260 €/ha

Ergäbe für D eine Kürzung der Direktzahlungen zwischen drei und ca. zehn Prozent

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Folie 36 Dr. W. Steffens

Mindestflächeprämie 150 €

0

100

200

300

400

500

600

700

Prämie erhöht auf 150€

Prämie bleibt gleich, 150<P<260

Prämie sinkt, P>260 (-2,5%)

Mindestflächeprämie 150€

europäischer Durchschnitt 260€

Umverteilung: Wie eine begrenzte Umverteilung funktionieren könnte

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Folie 37 Dr. W. Steffens37

18. Nov. 2010 Veröffentlichung der Mitteilung Danach: Sondersitzung COPA-Präsidium Diskussionen im Agrarrat – Schlussfolgerungen Diskussionen im EP mit Bericht (Dess) Mitte 2011 legislative Vorschläge der KOM Entscheidung Rat und EP 1. Hälfte 2012 Wie kann/soll DBV Debatte begleiten?

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Zeitliche Perspektiven …

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Folie 38 Dr. W. Steffens38

Debatte in der Europäischen Kommission Position Bundesregierung – AMK Meinungsspektrum im Europäischen Agrarrat Rolle des Europäischen Parlaments – Premiere Position des Berufsstandes COPA und DBV

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Politische Perspektiven …