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Gliederung

1. Unbezahlbare Mieten

2. Sozialer Wohnungsbau

3. Gierige Heuschrecken

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Folie Nr. 3

Günter Bell

Stadtplaner und SozialwissenschaftlerPromotion an der Fakultät für Raumplanung der

Uni Dortmund

Mitarbeit am Stadtentwicklungskonzept WohnenBehindertenbeauftragter der Stadt Köln

Stellv. Sprecher der LINKEN. NRWWohnungspolitischer Sprecher der LINKEN.

NRW

Günter Bell Mieten – Wohnungsbau – Heuschrecken

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1. Unbezahlbare Mieten

Köln Kalk

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Fazit

„In einer zunehmenden Zahl von Städten und Regionen [zeichnen sich] lange Zeit nicht mehr bekannte Wohnungsmarktengpässe ab.“

(Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2012)

„In einigen großstädtischen Regionen übersteigt inzwischen die Nachfrage das Angebot deutlich. Folge: Mieten und Preise steigen. Dadurch wird es besonders für Haushalte mit niedrigen Einkommen schwieriger, adäquate Wohnungen zu finden.

(Harald Herrmann, Direktor des BBSR, 2013)

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Wohnungsmärkte in NRW

In vielen Regionen Nordrhein-Westfalens geht die Bevölkerungszahl zurück.

Dem stehen Wachstumszentren mit anhaltenden Bevölkerungszuwächsen gegenüber.

Der Großteil der Bevölkerungsgewinne dieser Wachstumsregionen stammte nicht aus Geburtenüberschüssen, sondern aus Wanderungsgewinnen.

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2. Sozialer Wohnungsbau

Bremen Neue Vahr

Köln Ostheim

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sozialen Wohnungsbau ankurbeln

mehr öffentlich geförderten MietwohnungsbauReaktivierung kommunaler Wohnungs-

unternehmenVerbesserung der Förderbestimmungen für den

öffentlich geförderten WohnraumEinführung einer sozial gerechte Bodennutzung intensivere Nutzung von Verdichtungspotenziale

im Innenbereich der StädteSenkung des Stellplatzschlüssels für öffentlich

geförderte Wohnungen

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gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft

Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit bis 1992 und

Privatisierung kommunaler und sonstiger öffentlich kontrollierten Wohnungsbestände / Wohnungsgesellschaften

heute fehlen solche Wohnungsunternehmen, die am Gemeinwohl orientiert preisgünstige Wohnungen bauen und bewirtschaften

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Wohnungsbestandspolitik

Säulen einer sozialen Wohnungsbestandspolitik: der vorhandene Bestand mietpreisgünstiger

Wohnungen muss konsequent gesichert werdender Wohnungsbestand in den unterversorgten

Gebieten muss bevorzugt für die Wohnversorgung benachteiligter Haushalte verwendet werden

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3. Gierige Heuschrecken

Bremen Neue Vahr

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Folie Nr. 15

Neue Finanzinvestoren

Enquete-Kommission des Landtags NRW: „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“

„überwiegend mit Private Equity ausgestattete Beteiligungsgesellschaften mit einem ausschließlich renditeorientierten Geschäftsmodell, das auf relativ kurzfristige Verwertungszeiträume ausgerichtet ist“

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Wohnungstransaktionen in NRW zwischen 1999 und 2011 nach Käufer- und Verkäufertyp

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Käufer

Verkäufer

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Folie Nr. 17

Handlungsempfehlungen

Änderung der Landesbauordnung NRW Änderung des Gesetzes zur Förderung und

Nutzung von Wohnraum in NRWAnwendungshinweis zu den Kosten der

Unterkunft Entwicklung von nachhaltig orientierten

Auffanglösungen für vernachlässigte Bestände unter Einbeziehung von Privatkapital

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Folie Nr. 18

Handlungsempfehlungen

Aufbau eines Monitoringsystems für Problemimmobilien

Steuerungsmöglichkeit der Kommunen per Rechtsverordnung zum Genehmigungsvorbehalt in Erhaltungssatzungen

Erlass zur Anwendung des besonderen Städtebaurechtes

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Folie Nr. 19

Wohnungsaufsicht

bisher in §§ 40 bis 43 des Gesetzes zur Förde-rung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) enthalten

soll im Hinblick auf die sogenannten Problemimmobilien aktualisiert und in einem eigenen Wohnungsaufsichtsgesetz geregelt werden

Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und einer wohnraumrechtlichen Vorschrift

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Folie Nr. 20

Kontroverse I: Kosten der Unterkunft

die Angemessenheitsgrenzen so anzuheben, dass den KdU-Beziehern öffentlich geförderte Wohnungen in jedem Falle zugänglich sind

da in einigen Städten die Angemessenheits-grenzen derzeit unterhalb der Eingangsmiete für neu errichtete, öffentlich geförderte Mietwohnungen liegen, würde dies zu beträchtlichen finanziellen Mehrbelastungen für die Haushalte der betroffenen Städte führen

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Kontroverse II: Ankaufshilfen

Aussagen zur Gewährung von Ankaufshilfen für den Erwerb von verwahrlosten Immobilien sind sehr allgemein und unverbindlich

in manchen Fällen kann der Erwerb der Immobilien durch die Stadt oder ein kommunales Wohnungsunternehmen unumgänglich sein

da die Städte und die Wohnungsunternehmen hiermit finanziell bei weitem überfordert sind, ist eine Zusage über die finanzielle Unterstützung durch das Land unabdingbar

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Folie Nr. 22

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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