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Gefährdungen bei forstlichen Tätigkeiten Beurteilung und Dokumentation Teil 2 THURINGEN FORST .. AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Adalbert-Stifter-Str. 65, A-1201 Wien Telefon 01 33/1 11-0 Internet www .auva.sozvers.at Bestell-Nr.: Forst 0207 Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) Ghegastrasse 1, A-1031 Wien Telefon 01 79/7 06-23 05 Fax 01 79/7 06-23 00 Internet www .svb.at Suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Gesundheitsschutz Postfach CH-6002 Luzern Telefon 0 41/4 19 51 11 Fax 0 41/4 19 59 17 (für Bestellungen) Internet www .suva.ch Bestell-Nr.: Teil 1 88201.d Teil 2 88209.d CD 99067.d Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) Picardiestrasse 3-STEIN, CH-5040 Schöftland Telefon 0 62/7 39 50 40 Fax 0 62/7 39 50 30 Internet www .bul.ch Bestell-Nr.: Teil 1 25.0615 Teil 2 25.0619 CD 25.0617 Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB) Weißensteinstr. 70/72, D-34131 Kassel Telefon 05 61/93 59-4 21 Fax 05 61/93 59-4 22 Internet www .lsv-d.de Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) Spremberger Str. 1, D-64823 Groß-Umstadt Telefon 0 60 78/7 85-0 Fax 0 60 78/7 85-50 Internet www .kwf-online.de Bundesverband der Unfallkassen (BUK) Fockensteinstraße 1, D-81539 München Internet www .unfallkassen.de Bestell-Nr.: Teil 1 GUV-I 8750 Teil 2 GUV-I 8765 CD GUV 77.52 beim zuständigen Unfallversicherungsträger Bezugsquellen Deutschland Österreich Schweiz Überreicht durch:

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Gefährdungen bei forstlichen Tätigkeiten

Beurteilung und Dokumentation

Teil 2

THURINGENFORST..

AUVAAllgemeine UnfallversicherungsanstaltAdalbert-Stifter-Str. 65, A-1201 WienTelefon 01 33/1 11-0Internet www.auva.sozvers.at

Bestell-Nr.: Forst 0207

Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)Ghegastrasse 1, A-1031 WienTelefon 01 79/7 06-23 05Fax 01 79/7 06-23 00Internet www.svb.at

SuvaSchweizerische Unfallversicherungsanstalt GesundheitsschutzPostfachCH-6002 LuzernTelefon 0 41/4 19 51 11Fax 0 41/4 19 59 17 (für Bestellungen)Internet www.suva.ch

Bestell-Nr.:Teil 1 88201.dTeil 2 88209.dCD 99067.d

Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL)Picardiestrasse 3-STEIN, CH-5040 SchöftlandTelefon 0 62/7 39 50 40Fax 0 62/7 39 50 30Internet www.bul.ch

Bestell-Nr.:Teil 1 25.0615Teil 2 25.0619CD 25.0617

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Bestell-Nr.:Teil 1 GUV-I 8750Teil 2 GUV-I 8765CD GUV 77.52beim zuständigenUnfallversicherungsträger

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Gefährdungen bei

forstlichen TätigkeitenTeil 2

Beurteilung und Dokumentation

1. Auflage · Ausgabe Juli 2004

InfoMediaVerlag

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 1

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Bildnachweis

Innenseiten SMUL: Seite 10, 12 (Bilder 1, 3, 4), 30KWF: Seite 12 (Bild 2), 14 (Bild 1, 2), 20FH für Forstwirtschaft: Seite 14 (Bild 3), 18BLB: Seite 16, 22, 26, 28, 32E. Guba: Seite 24

Impressum

© 2004 by Arbeitsgruppe Forst (Deutschland, Österreich, Schweiz); Vorsitz: Othmar WettmannAlle Rechte vorbehalten · Printed in Germany

InfoMediaVerlag e.K. · Waldhäuser 17 · D-01737 TharandtTelefon: +49 (0) 3 52 03-3 05 59 · Telefax: +49 (0) 3 52 03-3 05 60online: www.infomediaverlag.com · e-mail: [email protected]

Printed in Germany Juli 2004

ISBN 3-935-116-13-6

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Inhalt

Teil 1 Teil 2 Seite

Vorwort ✔ ✔ 5

Grundbegriffe ✔

Arbeitsschritte zur Gefährdungsbeurteilung ✔

Wesentliche Arbeitsverfahren mit Gefährdungen 7Verwendete Piktogramme und Feldkennzeichnungen ✔ ✔ 8■ Allgemein

• Büroarbeiten ✔ 11■ Bestandesbegründung

• Besteigen von Bäumen zur Saatguternte und Reiserwerbung ✔ 13• Manuelle Pflanzung ✔• Motormanuelle Pflanzung ✔• Maschinelle Pflanzung ✔• Baggerpflanzung ✔• Zaunbau ✔ 15

■ Waldpflege und Waldschutz • Kultur- und Jungbestandespflege mit Freischneider ✔ 17• Wertästung mit Handsäge (von Leiter aus) ✔• Wertästung mit Stangensäge (vom Boden aus) ✔

■ Holzernte• Auszeichnen ✔ 19• Holzernte mit Motorsäge ✔• Holzernte in Naturverjüngungsbeständen ✔ 21• Holzernte bei Vorhandensein von „Totholz“ ✔ 23• Seilwindenunterstützte Holzernte ✔• Teilmechanisierte Holzernte ✔• Mechanisierte Holzernte ✔• Seilkranaufbau ✔• Seilkraneinsatz – Sortimentsverfahren ✔• Seilkraneinsatz – Gebirgsharvester ✔• Holzschnitzel bereitstellen ✔ 25

■ Jagd• Einzeljagd ✔ 27• Gesellschaftsjagd ✔ 29• Wildversorgung ✔ 31• Bau von jagdlichen Einrichtungen ✔ 33

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Teil 1 Teil 2 Seite

Dokumentation der Gefährdungen, Schutzziele und Massnahmen■ Allgemein

• Allgemeine Tätigkeiten, Arbeitsorganisationen und ✔-vorbereitung, Aus- und Weiterbildung, Arbeiten im Freien, Wartung und Instandhaltung von Betriebs- und Arbeitsmitteln

• Büroarbeiten ✔ 34

■ Bestandesbegründung • Manuelle, motormanuelle und maschinelle Pflanzung, ✔

Baggerpflanzung• Besteigen von Bäumen zur Saatguternte und Reiserwerbung, ✔ 40

Zaunbau

■ Waldpflege und Waldschutz • Läuterung, Jungbestandespflege mit Freischneidegerät ✔

oder mit Motorsäge, Wertästung mit Handsäge oder mitStangensäge, Besteigen von Bäumen

■ Holzernte• Holzernte mit Motorsäge, mit Seilwindenunterstützung, ✔

teilmechanisierte und mechanisierte Holzernte, Seilkranauf-bau, Seilkraneinsatz-Sortimentsverfahren und Gebirgs-harvester, Holzschnitzel bereitstellen

• Auszeichnen, Holzernte in Naturverjüngungsbeständen ✔ 46und bei Vorhandensein von „Totholz“

■ Jagd• Einzeljagd, Gesellschaftsjagd, Wildversorgung, Bau von ✔ 60

jagdlichen Einrichtungen

Klassifikation der Gefährdungsfaktoren ✔ ✔ 74

Kopiervorlagen■■ Dokumentation der Gefährdungen, Schutzziele und

Massnahmen ✔ ✔ 76■■ Wesentliche Arbeitsverfahren mit Gefährdungen ✔ ✔ 80■■ Dokumentation der prüfpflichtigen Arbeitsmittel ✔ 81

Matrix zur Risikoeinschätzung ✔ ✔ 82

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Vorwort

Der vorliegende Katalog wurde mitdem Ziel erarbeitet, die Sicherheitund den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.

Er ist ein Gemeinschaftswerk vonFachleuten aus Deutschland, Öster-reich und der Schweiz. Der Katalogsoll ein Hilfsmittel für den Arbeitgebersein und zur Umsetzung der nationa-len Gesetzesverpflichtung zur Ermitt-lung und Bewertung von Gefähr-dungen im Forstbereich beitragen.

Die Pflichten zum Ermitteln und Bewerten von Gefährdungen bzw. zurRisikobeurteilung und zur Dokumen-tation der Ergebnisse werden inDeutschland, in Österreich und in derSchweiz durch den Gesetzgeber geregelt (siehe Teil 1). Die Vorgehens-weise ist jeweils identisch.

Ermittelt werden alle durch Gefahren-quellen hervorgerufene Gefährdungenbei Arbeitstätigkeiten bzw. an Arbeits-plätzen. Eine Hilfe gibt dazu dieKlassifikation der Gefährdungs-faktoren auf Seite 74. Der Arbeitgeberhat bei der Gefährdungsbeurteilungauch die Arbeitsmittel (Werkzeuge,Geräte, Maschinen oder Anlagen)einzubeziehen.

So sind bei der Gefährdungsbeurtei-lung die notwendigen Massnahmenfür eine sichere Bereitstellung und Be-nutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln.Für die Arbeitsmittel sind Art, Umfangund Fristen erforderlicher Prüfungenzu ermitteln und geeignete Personen

mit der Prüfung oder Erprobung vonArbeitsmitteln zu beauftragen. AufSeite 81 wird eine Tabelle zurErfassung der Arbeitsmittel und dernotwendigen Prüfungen angeboten.

Nachdem eine Gefährdung ermitteltwurde, wird sie bewertet. Das heisst,es wird das Risiko für Personen- oder Sachschäden abgeschätzt. DieBewertung erfolgt durch

a) Vergleich mit normierten Schutz-zielen (z.B. festgelegt in Gesetzen,Verordnungen als Grenzwerte,Mindestanforderungen) oder durch

b) Vergleich mit bewährten sicherenund gesundheitsgerechten Lösun-gen.

Liegen keine normierten Schutzzielein Rechtsvorschriften vor sind

c) spezielle Methoden der Risiko-einschätzung anzuwenden.Die Risikoeinschätzung kann z.B. mittels einer Matrix erfolgen(siehe Seite 82).

Ist das Risiko nicht mehr akzeptabel, besteht also Gefahr, muss der Arbeit-geber Massnahmen ergreifen. Diesesollten immer in der Reihenfolge tech-nisch, organisatorisch und personen-bezogen erfolgen.

Nachdem die Massnahmen durch-geführt wurden, muss in festgelegtenZeitabständen ihre Wirksamkeit über-prüft werden.

Auch die Gefährdungsbeurteilung (Risikobeurteilung) ist nie als abge-

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schlossen zu betrachten, da bei jederAnschaffung von Maschinen, bei Änderung von Arbeitsverfahren, beiEinsatz von neuen Stoffen oder beiVeränderungen des Standes derTechnik das Sicherheitskonzept über-dacht werden muss.

Die im unmittelbaren Arbeitsprozessstehenden Beschäftigten sollten aufGrund ihres Kenntnisstandes immereinbezogen werden.

Im vorliegenden Katalog werden inder Forstwirtschaft typische Arbeits-tätigkeiten mit ihren möglichen Gefährdungen aufgezeigt.

Untersuchungen von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durchdie Unfallversicherungsträger wurden

in den angegebenen Gefährdungenberücksichtigt.

Der Katalog ist nicht abschliessend.Angepasst an die spezifischen Arbeitsplätze und Tätigkeiten imForst, müssen der Arbeitgeber oderdie von ihm beauftragten Personendie Gefährdungen und die entspre-chenden Massnahmen vor Ort ergän-zend ermitteln.

Mit dem für Deutschland, Österreichund die Schweiz gemeinsam erar-beiteten Gefährdungskatalog wird die Hoffnung verbunden, Sicherheitund Gesundheitsschutz der Beschäf-tigten bei der Arbeit auf einem hohenNiveau flächendeckend zu realisieren.

Die Arbeitsgruppe

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7

Wesentliche Arbeitsverfahren mit Gefährdungen Verwendete Piktogramme und Feldkennzeichnungen . . . . . . . 8

Allgemein

• Büroarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Bestandesbegründung

• Besteigen von Bäumen zur Saatguternte und Reiserwerbung . 13

• Zaunbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Waldpflege- und Waldschutz

• Kultur- und Jungbestandespflege mit Freischneider . . . . . . . . 17

Holzernte

• Auszeichnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

• Holzernte in Naturverjüngungsbeständen . . . . . . . . . . . . . . . . 21

• Holzernte bei Vorhandensein von „Totholz“ . . . . . . . . . . . . . . . 23

• Holzschnitzel bereitstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Jagd

• Einzeljagd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

• Gesellschaftsjagd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

• Wildversorgung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

• Bau von jagdlichen Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

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Verwendete Piktogramme und Feldkennzeichnungen

Bild-schirm

Langholz

Klemm-bank-schlepper

Bock-leiter

Aufsteigen

Anhänger

Hammer

Baum aufsuchen

Seilkran

Polter

Treppe

Arbeitenin derHöhe

Handwerk-zeug

Frei-schneider

Spraydose

Massband FunkBank

Nadel-Vollbäume

Raupen-kran-vollernter

PC-Arbeits-platz

Fernglas

Absteigen

Schlegel

Frei-schneider

Pferd

8

Mensch Motorsäge

Rücke-fahrzeug mit Funk

Signali-sation

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Schuss-waffen-gebrauch

Nach-suche

Messer

Fleischer-beil

Reinigung

Falle

Anstellen

Kühl-schrank

Leiter

Rehwild

Rotwild

Reinigung

MobilerHacker

LKW mitContainer

Landw.Schleppermit Anbau-hacker

9

Feldkennzeichnungen: = aktiv = bei Bedarf aktiv

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11

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Auswahl derArbeitsmittel

Büro-tätigkeiten

Sonstige Tätigkeiten

Büro Flur o. Ä. Archiv o. Ä. Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

529, 532

535, 536, 539, 542, 543

537, 538, 539, 540, 541,542, 543, 544

537, 538

Tätigkeit:

Büroarbeiten

Allgemein

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13

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Baum aufsuchen

Baum beurteilen

Baum besteigen

Arbeiten in der Krone

Absteigen

Material- und Erntegut-transport

Bestand Waldstrasse Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

524, 525, 529, 530, 532, 624

505

505, 507, 621

521, 619, 620, 623, 707, 721

621, 623, 707, 715, 719,721, 722

623, 707, 721

505, 521

Tätigkeit:

Besteigen von Bäumen zur Saatguternte und Reiserwerbung

Bestandesbegründung

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15

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Vorrichten

Material-transport

Pfähle setzen

Zaunmaterialanbringen

Bestand Strasse Werkstatt Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

505, 510, 512, 513, 516,518, 519, 520, 522, 523,524, 525, 527, 530, 532,533, 534

801, 826

509, 521, 604, 615

616, 617, 618, 622

614

Tätigkeit:

Zaunbau

Bestandesbegründung

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17

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Material-transport

Pflanzen ausmähen

Standraum- und Mischungs-regulierung

Bestand Strasse Werkhof Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

505, 510, 512, 513, 516,518, 519, 520, 523, 524,525, 527, 529, 530, 532,533, 534

509, 521, 604, 610

701, 708, 709, 711, 720

701, 708, 709, 711, 718, 720

Tätigkeit:

Kultur- und Jungbestandespflegemit Freischneider

Waldpflege und Waldschutz

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19

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Baum aufsuchen

Baum beurteilen

Baum markieren

Bestand Rückegasse Waldstrasse Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

519, 524, 525, 526, 529

505, 506, 833

849

505, 506, 846

Tätigkeit:

Auszeichnen

Holzernte

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21

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Baum aufsuchen

Baum beurteilen

Fällen ohne Seilwinde

Fällen mit Seilwinde

Aufarbeiten (Einschneidenusw.)

Rücken

Dritte

Bestand Rückegasse Waldstrasse Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

505, 510, 512, 518, 520,523, 524, 525, 526, 527,529, 530, 532, 533, 534

505, 506, 519, 842, 850

505, 506, 519, 834

801, 806, 819, 826, 847,848, 851, 852

801, 802, 803, 807, 808,810, 826, 837, 847, 848,851, 852

801, 811, 812, 813, 820,839, 852

815, 856, 857, 858

831, 863

Tätigkeit:

Holzernte in Naturverjüngungsbeständen

Holzernte

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23

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Auszeichnen

Fällen

Aufarbeiten (Entasten usw.)

Rücken

Dritte

Bestand Rückegasse Strasse Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

505, 509, 510, 512, 516,517, 518, 519, 520, 523,524, 525, 526, 529, 534,853, 854, 859, 860, 861, 862

832, 833, 843, 844, 845,846, 849

801, 802, 803, 804, 806,807, 808, 810, 819, 826,832, 835, 836, 838, 843,844, 845, 855

801, 811, 812, 813, 820,826, 832, 841, 843, 844

803, 804, 809, 810, 815,832, 840, 843, 844

855

Tätigkeit:

Holzernte bei Vorhandensein von „Totholz“

Holzernte

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24

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25

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Hacken im Bestand(teilmechanisiert)

Hacken im Bestand

Hacken auf Waldstrasse

Schnitzel-transport

Bestand Rückegasse Waldstrasse Heizung Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

501, 502, 503, 509, 511,512, 516, 517, 526, 527,528, 529, 530, 532, 533, 534

504, 505, 506, 519, 520,521, 523, 524, 525

805, 817, 823, 824, 825,828, 829, 830

805, 817, 823, 824, 825,828, 829

824

Tätigkeit:

Holzschnitzel bereitstellen

Holzernte

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27

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Umgang mitSchusswaffen

Benutzen vonbaulichen Jagdeinrich-tungen

Nachsuche

Fallenjagd

Wildversorgung

Bestand Wildkammer Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

505, 506, 519, 524, 525,532, 928

906, 907

914

533, 904, 909, 921, 923

901, 902, 910

521, 903, 920

Tätigkeit:

Einzeljagd

Jagd

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 27

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29

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Anstellen, Treiben

Umgang mitSchusswaffen

Benutzen vonbaulichen Jagd-einrichtungen

Nachsuche

Wildversorgung

Bestand Wildkammer Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

505, 506, 519, 524, 525,532, 533, 926, 928

509, 908, 922

906, 907

914

533, 904, 909, 921, 923

521, 524, 903, 920

Tätigkeit:

Gesellschaftsjagd

Jagd

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 29

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30

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31

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Aufbrechen

Transport

Einlagern, Kühlen

Zerwirken

Reinigen

Revier Wildversorgungs-einrichtung Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

532, 533, 927, 929

521, 524, 525, 903, 920

505, 509, 521, 524, 525

911, 915, 919

522, 903, 918

912, 916, 917

Tätigkeit:

Wildversorgung

Jagd

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 31

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32

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33

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was?

Allgemeines

Material-gewinnung

Transport

Aufbau im Bestand

Bestand Weg, Strasse Werkstatt Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

505, 506, 519, 523, 524,525, 530, 532, 533, 534, 925

718, 801, 820

521, 604, 610

521, 522, 713, 714, 719,801, 905, 913, 924

Tätigkeit:

Bau von jagdlichen Einrichtungen

Jagd

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 33

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34

Dokumentation der Gefährdungen, Schutzziele und Massnahmen

UnternehmenAdresseTelefon

Betriebsart: Forstwirtschaft

Bearbeiter:

Name

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.4

1.4

1.5

1.6

535

536

537

538

Arbeitsstuhl • Kippen, Umfallen

Regale und Schränke• Umfallen

Bewegungsflächen• Stolper- und Rutschgefahr

Zugang zu Regalen und Schränken• Absturz

Verletzungen durchKippen und Um-fallen verhindern

Verletzungen durchUmfallen verhindern

Stürze verhindern

Abstürze verhindern

1. Mechanische Gefährdung

W S R

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 34

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35

■■ Arbeitsbereich■■ Berufsgruppe/Person

■■ Tätigkeiten ■■ Büroarbeiten

Allgemein

Zustimmung Geschäftsleitung

Ja ■■ Nein ■■

Name Datum/Unterschrift

Massnahmen verant-wortlich

– Arbeitsstühle mit mind. 5 gebremsten und an den Boden-belag angepassten Rollen oder Gleitern (harte Rollen für Teppichböden, weiche Rollen für harte Böden, z.B. Parkett, Linoleum) einsetzen

– Ausreichend standsichere und belastbare Schränke und Regale verwenden;

– Umkippen von Schränken bei herausgezogenen Auszügenverhindern, z.B. durch Ausziehsperren, die das Aufziehen jeweils nur einer Schublade zulassen

– Fussbodenbelag rutschhemmend ausführen;– Stein-, Kunststein- und Kunststoffböden nicht einwachsen;– Anschluss- und Verlängerungsleitungen so verlegen, dass

keine Stolperstellen entstehen

– Sicheren Zugang gewährleisten;– Bei Ablagehöhen >180 cm geeignete Aufstiege (z.B. Leitern

und Tritte) verwenden, Leitern standsicher aufstellen, Anlege-leitern einhängen

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 35

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36

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

2.1

8.2

9.2

9.3

539

540

541

542

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel• Sichtbare Mängel (z.B. defekte

Anschlüsse, Stecker, Steckdosen,Elektroleitungen, beschädigte Gehäuse)

• Keine Prüfung

Beleuchtung• Mangelhafte Beleuchtungsstärke• Ungeeignete Lichtfarbe• Blendung durch Lampen, Leuchten,

Tageslicht (Direktblendung), Spiege-lung hoher Leuchtdichten auf glän-zenden Flächen (Reflexblendung)

• Falsche Anordnung der Arbeits-plätze

Dateneingabe• Längerandauernde Dateneingabe

über die Tastatur

Mobiliar• Ungeeigneter Arbeitstisch• Ungeeigneter Arbeitsstuhl

Stromschläge verhindern

Unfälle und Gesundheits-gefahren verhindern

Fehlbelastungendes Muskel-Skelett-Systems verhindern

Fehlbelastungendes Muskel-Skelett-Systems verhindern

W S R

2. Elektrische Gefährdung

8. Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen

9. Physische Belastung/Arbeitsschwere

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 36

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37

Massnahmen verant-wortlich

– Sachgerechte Instandsetzung defekter elektrischer Anlagenund Betriebsmittel;

– Vorschriftsmässige Installation der elektrischen Anlage undbestimmungsgemässe Verwendung der elektrischen Betriebsmittel;

– Regelmässige Prüfung

– Mittlere Beleuchtungsstärke am Büroarbeitsplatz mind. 500 lx, regelmässige Wartung;

– Lichtfarbe „neutralweiss“ oder „warmweiss“, Lampen gleicher Lichtfarbe in einem Raum verwenden;

– Anordnung lang gestreckter Leuchten parallel zum Fensterund zur Hauptblickrichtung;

– Arbeitsplätze mit paralleler Blickrichtung zur Hauptfenster-front einrichten,

– PC-Bildschirm so aufstellen, dass die Schulter bei der Arbeitgegen das Fenster gerichtet ist, hinter dem Bildschirm darfsich im Blickfeld des Benutzers kein Fenster befinden;

– Mobiliar mit matten bis seidenmatten Oberflächen einsetzen;– Reflexionsgrade von Wand, Decke und Boden beachten;– Direktblendung durch Tageslicht, z.B. durch Einsatz von

Lamellenstores, verhindern;– PC-Bildschirm so platzieren, dass durch die Raumbeleuch-

tung keine Direktblendung auftritt, es dürfen keine Spiegel-bilder von Leuchten oder Fenstern sichtbar werden;

– Gewährleisten, dass in Augenhöhe Sichtverbindung nachaussen besteht

– Unterbrechung der Dateneingabe durch Pausen oder durchandere Tätigkeiten

– Tischplatte mind. 80 cm tief und 160 cm breit;Hinweis:Die Tischtiefe ist abhängig von den Abmessungen des PC-Bildschirmes und dem erforderlichen Sehabstand.

– Tisch sollte im Bereich von 68 cm bis 76 cm (OberkanteTischfläche) höhenverstellbar sein, wenn nicht, Mindesthöhe72 cm;

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 37

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38

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

9.3

10.1

542

543

544

PC-Bildschirm, Tastatur, Maus• Ungeeignete Ausführung

Bildschirmarbeit• Falscher Sehabstand• Bildschirmschrift zu klein• Bildschirm flimmert• Zeichenhelligkeit und Kontrast

ungenügend

Fehlbelastungendes Muskel-Skelett-Systems verhindern

Gesundheits-gefährdungen verhindern

W S R

10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit

Wiederholte Kontrolle der Massnahmen

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Datum

Datum

Datum

Datum

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

Datum

Datum

Datum

Datum

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 38

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Massnahmen verant-wortlich

– Genügend Beinraum unter dem Tisch;– Arbeitsstuhl höhenverstellbar (stufenlos von 40 cm bis 51 cm

über dem Fussboden);– Arbeitstuhl sollte eine entspannte, ermüdungsfreie und

wechselnde Körperhaltung unterstützen (richtig geformte,gepolsterte und neigbare Sitzfläche, Rückenlehne ergono-misch richtig geformt und in Neigung und Höhe verstellbar);Hinweis:Empfehlenswert zur Unterstützung des dynamischen Sitzenssind permanent neigbare Rückenlehnen.

– Falls erforderlich Fussstütze verwenden

– PC-Bildschirm muss dreh- und neigbar und auf dem Tischverschiebbar sein;

– Ggf. zum Verändern der Aufstellhöhe Untersatz verwenden(oberste Zeile des Bildschirmtextes soll nicht über Augen-höhe liegen);

– Tastatur ergonomisch richtig gestaltet (Bauhöhe, Neigung,Farbe, matte Tastenoberflächen, deutliche Beschriftung,rutschhemmend);

– Vor der Tastatur ausreichende Handballenauflagefläche (Tiefe 5 cm bis 10 cm);

– Ergonomisch gestaltete Maus einsetzen (angepasst an Be-dürfnisse der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters, z.B. Form,Grösse, Links- oder Rechtshänder)

– Sehabstand zu Bildschirm, Tastatur und Vorlage mind. 50 cm;– Bildschirmschrift gross genug und gut lesbar einstellen;– Bildschirmwiederholfrequenz von mind. 100 Hz empfehlens-

wert, 85 Hz sollten nicht unterschritten werden;– Kontrast und Helligkeit den persönlichen Bedürfnissen ent-

sprechend anpassen

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Unterschrift:

Bemerkungen

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 39

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40

Dokumentation der Gefährdungen, Schutzziele und Massnahmen

UnternehmenAdresseTelefon

Betriebsart: Forstwirtschaft

Bearbeiter:

Name

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.2

1.3

1.4

1.4

1.4

614

615

616

617

618

Zaunmaterial anbringen• Sich Stechen und Ritzen an Zaun-

und Drahtmaterial

Transport von Zaunmaterial • Transportmittel überbelasten• Ladung verlieren• Nicht verkehrssicheres Transport-

mittel

Pfahl einschlagen• Von Hammer/Schlegel getroffen

werden

Pfahl einschlagen• Weggeschleuderte Teile, Splitter

Bohrer einsetzen• Rückschlaggefahr

Riss- und Stichverletzungen verhindern

Verletzungen verhindern

Verletzungen verhindern

Verletzungen durchweggeschleuderteTeile, Splitter verhindern

Verletzungen durchRückschläge verhindern

1. Mechanische Gefährdung

W S R

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 40

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41

■■ Arbeitsbereich■■ Berufsgruppe/Person

■■ Tätigkeiten ■■ Besteigen von Bäumen zur Saatguternte und Reiserwerbung■■ Zaunbau

Zustimmung Geschäftsleitung

Ja ■■ Nein ■■

Name Datum/Unterschrift

Massnahmen verant-wortlich

– PSA tragen (z.B. Schutzhandschuhe)

– Tragfähigkeit des Transportmittels einhalten;– Ladung sichern;– Verkehrssicherheit des Transportmittels gewährleisten

– Rammhilfen verwenden;– Verständigung zwischen Mitarbeitern eindeutig regeln

und sicherstellen;– Konzentriert arbeiten;– Sichere Position (Stand) einnehmen

– PSA benutzen (z.B. Schutzbrille);– Verständigung zwischen Mitarbeitern eindeutig regeln und

sicherstellen;– Konzentriert arbeiten;– Sichere Position (Stand) einnehmen

– Rückschlagsichere Geräte (Not-Aus, Rutschkupplung) einsetzen

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Bestandesbegründung

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 41

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42

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.4

1.4

1.6

2.1

8.1

619

620

621

622

623

Montage des Kletterseils mittelsArmbrust• Verletzungen durch Abprallen/

Abfallen des Pfeils beim Einsatz einer Armbrust

Montage des Kletterseils mittelsWurfbeutel, Katapult• Herabfallende Äste• Unkontrolliertes Fallen des Wurf-

beutels, besonders beim Zurück-ziehen

Arbeiten in der Baumkrone• Abrutschen von Ästen• Abbrechen von Ästen/Baumteilen

unter Last

Erdloch bohren• Unter Spannung stehende

Erdleitung treffen

Arbeiten im Freien• Witterung (z.B. Hitze, Sonne, Ozon,

Staub, Kälte, Nässe)

Verletzungen durchPfeil und herab-fallende Äste verhindern

Verletzungen durchherabfallende Ästeund durch denWurfbeutel verhindern

Abrutschen, Pendelsturz undAbsturz verhindern

Stromschläge verhindern

Abstürze und witte-rungsbedingte Ge-sundheitsschädenverhindern

W S R

2. Elektrische Gefährdung

8. Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 42

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43

Massnahmen verant-wortlich

– Fachgerechte Handhabung der Armbrust;– Sicherheitsabstand einhalten;– Kein Gebäude oder andere Personen in Schussrichtung;– Beobachten des Pfeilflugs, um sich vor Pfeilabprallen zu

schützen

– Fachgerechte Arbeitstechnik;– Besondere Aufmerksamkeit auf herabfallende Äste;– PSA verwenden

– Sorgfältige Baumansprache und Wahl der Sicherungspunkte;– Fachgerechte Klettertechnik mit geeigneter Ausrüstung;– Umgebungseinflüsse beachten

– Gelände auf unter Spannung stehende Erdleitung überprüfen;

– Ggf. Abschalten durch das Versorgungsunternehmen veranlassen;

– Informationen zum Leitungsverlauf einholen, Leitungsverlaufkennzeichnen;

– Mindestabstand zu erdverlegten Kabeln einhalten (10 cm zu Telefonkabel, 50 cm zu Elektroerdkabel);

– Beim Aushub auf Schutzabdeckungen oder Warnbänder imBoden achten;

– Bei Stromübertritt Abstand vom Gerät halten, bis Strom-leitung spannungsfrei geschaltet ist

– Baumsteigen einstellen bei gefrorenem Holz, vereistem oder bereiftem Baum, Temperaturen unter –8° C,Windstärke >4 B, Gewitter, Nebel, Regen, Dunkelheit

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 43

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44

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

13.6624 Organisation allgemein• Alleinarbeit: keine Hilfe bei Unfall

Gesundheits-schäden durchnicht geleistete Hilfe verhindern

W S R

13. Organisation

Wiederholte Kontrolle der Massnahmen

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Datum

Datum

Datum

Datum

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

Datum

Datum

Datum

Datum

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 44

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Massnahmen verant-wortlich

– Mindestens zwei ausgebildete und ausgerüstete Zapfen-pflücker am Einsatzort;

– Ständige Ruf- bzw. Sichtverbindung;– Jeder Zapfenpflücker ist ausgebildeter Ersthelfer;– Rettung aus der Baumkrone regelmässig trainieren;– Funktionierende Rettungskette sicherstellen

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Unterschrift:

Bemerkungen

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 45

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46

Dokumentation der Gefährdungen, Schutzziele und Massnahmen

UnternehmenAdresseTelefon

Betriebsart: Forstwirtschaft

Bearbeiter:

Name

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.4

1.4

1.4

832

833

834

Gehen und Arbeiten im Gelände• Von Baum oder Teilen davon

getroffen werden• Von herunterfallenden, weg-

schleudernden Ästen oder Kronen-teilen getroffen werden

Gehen und Arbeiten in dichten Beständen• Von Ästen getroffen werden

Baum beurteilen• Erschwerte Sicht in den Kronen-

raum, keine ausreichende Beurtei-lung des Baumes möglich, dürreÄste, „Totholz“ in der Krone nichterkennbar

Verletzungen verhindern

Gesichts- und Augenverletzungendurch Äste verhin-dern

Verletzungen durchherabfallende Ästeetc., aufplatzen desStammes verhin-dern

1. Mechanische Gefährdung

W S R

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 46

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47

■■ Arbeitsbereich■■ Berufsgruppe/Person

■■ Tätigkeiten Holzernte ■■ Auszeichnen■■ in Naturverjüngungsbeständen■■ bei Vorhandensein von „Totholz“

Zustimmung Geschäftsleitung

Ja ■■ Nein ■■

Name Datum/Unterschrift

Massnahmen verant-wortlich

– Bestand vor Arbeitsaufnahme sorgfältig auf Gefahren vonoben beurteilen (abgebrochene, hängen gebliebene Äste undKronenteile, gestossene Bäume)

– In dichten Beständen Augenschutz tragen

– Schulung der Mitarbeiter (z.B. Trockenübungen mit Lot);– Prüfen, ob Gefährdungen durch das Keilen auftreten können;– Gefährdendes „Totholz“ vorher entnehmen;– Technik je nach Einzelfall (im Laubholz Umziehen mit Seil-

unterstützung und technischen Kommunikationsmitteln);– Kein Arbeiten unter gefährdendem „Totholz“;– Wenn die Baumbeurteilung durch das Laub nicht möglich ist,

darf keine Hiebsmassnahme am Baum erfolgen;– Ausreichend grosse Rückweichen anlegen und immer weit

zurücktreten, sobald der Baum zu fallen beginnt;– Bestände gemeinsam mit dem Vorarbeiter auszeichnen und

dabei besondere Gefahren kennzeichnen (z. B Hinweise aufvorhandenes „Totholz“ am Stamm vermerken)

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Holzernte

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 47

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48

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.4

1.4

1.4

1.4

835

836

837

838

Baum mit Motorsäge fällen • Von Baum oder Teilen davon

getroffen werden • Von herunterfallenden, wegschleu-

dernden Ästen oder Kronenteilengetroffen werden

Zu-Fall-Bringen des Baumes• Durch Keilarbeit (Erschütterung)

ausgelöstes herunterfallen von Ästen oder Kronenteilen

• Benachbartes „Totholz“ kann berührt werden, abbrechen undzurückgeschleudert werden

Fällvorgang• Höheres Gewicht der Bäume durch

die Belaubung (ggf. durch Regen,Nebel oder Schnee weiter erhöht),d.h. der Stamm platzt leichter auf,Äste brechen schneller und ver-mehrt ab

Seilwindenunterstütztes Fällen • Von Baum oder Teilen davon

getroffen werden• Von herunterfallenden, wegschleu-

dernden Ästen oder Kronenteilengetroffen werden

Verletzungen verhindern

Verletzungen vermeiden

Aufplatzens derStämme und Ge-sundheitsschädendurch herabfallendeÄste und Teile ver-hindern

Verletzungen vermeiden

W S R

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 48

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49

Massnahmen verant-wortlich

– Zu fällenden Baum und dessen Umgebung – insbesondereDürrständer, hängende dürre Äste und Kronenteile – besonders sorgfältig beurteilen;

– Entscheid „Fällen“ oder „stehen lassen“;– Rückweiche sowie Rückzugsort festlegen (Bereiche von ste-

hendem oder hängendem „Totholz“ meiden) und freimachen;– Fällschnitt ausführen, nicht Mitschneiden;– Während des Falles des Baumes Kronenraum, Baum und

Fällschneise beobachten;– Zwei-Mann-Fällung (ggf. Einsatz von Helm-Funk)

– Durchdachte Schlagorganisation und Hiebsplanung (Fällrichtung);

– „Totholz“ beim Auszeichnen deutlich markieren (evtl. bereits mit Fällrichtung);

– Verzicht auf Keilarbeit;– Seilzugeinsatz;– Fall des Baumes erst auslösen, wenn Personen nicht mehr

im Gefahrenbereich sind;– Wenn nötig, gefährdende Bäume („Totholz“) in der

Fällschneise vorher entfernen

– Baum sorgfältig beurteilen;– Nur seilunterstützt arbeiten (z.B. im Weilburger Laubstark-

holzernte-Verfahren);– Stammpressen verwenden;– Vorhängerschnitttechnik (mit Halteband) anwenden;– Rück- und Seitenhänger ausschliesslich mit Seilunter-

stützung fällen;– Ggf. Herzschnitt durchführen;– Bruchleiste breiter als normal belassen;– Kein Mit-/Nachschneiden während der Baum fällt;– Rechtzeitiges und ausreichend weites Zurücktreten in die

Rückweiche sobald der Baum zu fallen beginnt;– Kronenraum genau beobachten;– Wenn Seilunterstützung nicht möglich ist, hydraulische Fäll-

hilfen verwenden

– Zu fällenden Baum und dessen Umgebung – insbesondereDürrständer, hängende dürre Äste und Kronenteile – besonders sorgfältig beurteilen;

– Seil möglichst hoch anbringen (Teleskopstange mit Seilfüh-rung oder Leiter verwenden, Erschütterungen vermeiden);

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 49

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50

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.4

1.4

1.4

1.5

1.5

838

839

840

841

842

843

Aufarbeiten des Baumes• Bei der Aufarbeitung der Bäume

sind Spannungen der Krone, in Kronenteilen, in umgedrückter Verjüngung und im Unterwuchsschwer zu erkennen

Vorrücken und Rücken• Unkontrolliert bewegtes Holz

Entasten mit Motorsäge • Nachträglich herunterfallende Äste,

Baum- oder Kronenteile

Baum aufsuchen• Erschwerte Begehbarkeit der

Bestände

Gehen und Arbeiten im Gelände• Auf Totholz Ausrutschen, Stolpern,

Umknicken, Fehltreten

Unkontrolliertes Lösen von Spannungszustän-den und damit Verletzungen vonPersonen verhin-dern

Verletzungen durchherabfallendes, abgleitendes, abrutschendes,berstendes, herum-schlagendes Holzverhindern

Verletzungen vermeiden

Trittsicherheit und Begehbarkeit erhöhen

Ausrutschen, Stol-pern, Umknicken,Fehltreten und Stürzen verhindern

W S R

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 50

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Massnahmen verant-wortlich

– Seil aus sicherer Entfernung straffen;– Während dem Abziehen des Baumes Kronenraum, Baum

und Fällschneise beobachten; – Einsatz von geeigneten Kommunikationsmitteln

(ggf. Helm-Funk)

– Unterweisung der Mitarbeiter in der Spannungsbeurteilungund in Möglichkeiten diese abzubauen;

– Kronen getrennt aufarbeiten

– Rückerichtung und Seilführung so wählen, dass „Totholz“nicht berührt wird;

– Zusätzliches Material für das Um- und Ablenken der Lasteinsetzen;

– Richtiges Befestigen des Holzes mit und an den Anschlag-mitteln;

– Seilwinde ausserhalb der Gefahrenbereiche (Last, Rücke-fahrzeug, Seil, Totholz) betätigen;

– Last beim Zuziehen nicht begleiten

– Vor dem Entasten, Arbeitsplatz und Umgebung – insbeson-dere im Bereich der Fällschneise – auf neu entstandene Gefahren hin prüfen (Gefahren von oben: abgebrochene,hängen gebliebene Äste und Kronenteile, schräg stehendeBäume);

– Notwendige Massnahmen treffen (sicherste Lösung wählen,bestgeeignete Mittel einsetzen);

– Sich nicht einer neuen Gefahr aussetzen, um eine erkannteGefahr zu beseitigen

– Freiräumen des Arbeitsbereiches

– Gefahren am Boden beurteilen (liegendes „Totholz“, entwurzelte Bäume, gespannte Stämme oder Baumteile) und bei der Wahl der Arbeitsverfahren berücksichtigen;

– Begehbaren Weg wählen;– Sicheren Standort und sicheren Stand wählen

(nicht auf „Totholz“ treten)

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 51

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52

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.6

2.1

3.3

8.1

9.2

9.4

844

845

846

847

848

849

Arbeiten in steilem Gelände• Auf „Totholz“ ausrutschen, stolpern,

fehltreten und abstürzen

Bäume in der Nähe von elektrischenFreileitungen• Elektrischer Strom

Farbmarkierung anbringen• Kontakt mit Farbpartikeln, Treibgas

und Lösungsmittel

Fällvorgang• Stärkere Beeinflussung durch Wind

(z.B. Rückenwind bei Vorhängeroder Gegenwind bei Rückhängern)

Fällvorgang• Erschwerte Keilarbeit

Baum Beurteilen• Zwangshaltung des Kopfs

Ausrutschen, Stolpern, Fehltretenund Abstürzen verhindern

Stromschlag und Sachschädenverhindern

Unnötige Kontaktemit Farbpartikeln,Treibgas und Lösungsmittel vermeiden

Falsche Beurteilungder Windverhält-nisse und damit falsche Anwendungder Fälltechnik verhindern

Übermässige kör-perliche Belastun-gen vermeiden

Kopf- und Nacken-schmerzen ver-meiden

W S R

2. Elektrische Gefährdung

3. Gefahrstoffe

8. Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen

9. Physische Belastung, Arbeitsschwere

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 52

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Massnahmen verant-wortlich

– Bestand vor Arbeitsaufnahme sorgfältig auf Gefahren am Boden beurteilen (liegendes „Totholz“, entwurzelte Bäume, gespannte Stämme oder Baumteile) und bei der Wahl der Arbeitsverfahren berücksichtigen;

– Begehbaren Weg wählen

– Keine Förderung von Totholz in der Nähe von elektrischenLeitungen;

– Ansonsten: Stromleitung für die Zeit des Fällens frei-schalten;

– Ggf. Leitung durch Sachkundigen abbauen oder entfernenlassen

– Sicherheitshinweise des Farbsprayherstellers beachten (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung);

– Windrichtung beachten;– Treibgase i.d.R. Propan, Butan: MAK-Werte werden im Freien

bei üblicher Anwendung nicht erreicht;– Bei empfindlichen Personen Alternativen prüfen (Reisshaken,

Markierungsband)

– Konsequente Unterweisung der Mitarbeiter, auch Windver-hältnisse richtig einzuschätzen;

– Verwendung technischer Hilfsmittel (z.B. Winde, hydraulischeFällhilfen, Stammpressen)

– Einsatz von technischen Hilfsmitteln;– Überlegte Hiebsplanung

– Genügend Zeit einplanen;– Tätigkeitswechsel einplanen;– Nicht länger als 2 Stunden ohne längere Unterbrechung

auszeichnen

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 53

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54

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

10.2

10.2

10.2

12.1

13.1

850

851

852

853

854

Baum aufsuchen• Eingeschränkte Sichtverhältnisse,

Erschwertes Auffinden des Baumes

Fällvorgang• Keine Einsicht in den Fallbereich

des zu fällenden Baumes

Fällvorgang, Aufarbeitung• Erschwertes Erkennen des Team-

kollegen, der Vorgesetzten und damit einhergehend Nichteinhaltungder Sicherheitsabstände

Fällen von Bäumen• Stress durch fehlende Kompetenz,

vor Ort zu entscheiden ob „Fällen“oder „Stehen lassen“

Arbeiten mit ungenügendem Arbeitsauftrag• Sich selbst und andere Personen

gefährden

Baum auffinden erleichtern

Sicherstellen, dasssich im Fallbereichdes Baumes nur diemit dem Fällen beschäftigten Per-sonen aufhalten

Einhalten der Sicherheitsabstän-de sicherstellen

Stress und darausfolgende Fehlhand-lungen verhindern

Unfälle und Ge-sundheitsschädendurch mangelhaftenArbeitsauftrag undnicht durchdachtenArbeitsablauf verhindern

W S R

10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit

12. Psychische Belastung

13. Organisation

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Massnahmen verant-wortlich

– Auszeichnen durch fortlaufende Nummerierung;– In jedem Fall schriftlichen Arbeitsauftrag/Zielvereinbarung

vergeben

– Arbeitsfelder festlegen;– Absperren der Hiebsflächen an Zufahrts- und Zugangs-

wegen, Warnposten aufstellen;– Deutliche Warnrufe abgeben, insbesondere vor dem

Fällschnitt; – Kennzeichnen der Habitatbaumbereiche

– Arbeitsfelder genau festlegen;– Warnkleidung tragen;– 2-Mann-Fällung;– Fällung in „Kleinserien";– Gewährleistung der Sicht- und Rufverbindung durch zeitliche

Abstimmung und regelmässigen Kontakt zwischen Arbeits-team und Rücker (Einsatz von Handy und/oder Sprechfunk-einsatz)

– Entscheid der Geschäftsleitung „Sicherheit geht vor“– Entscheid den Mitarbeitenden in geeigneter Form kommuni-

zieren; – Entscheidungskompetenz „Fällen“ oder „Stehen lassen“

dem ausführenden Mitarbeiter vor Ort übertragen;– Gemeinsames Auszeichnen (die Holzerei ausführende

Mitarbeiter, Vorgesetzter);– Mehraufwand (Kosten) für spezielle Holzerei einkalkulieren

– Gefährdung durch „Totholz“ bereits beim Auszeichnen beurteilen;– Gemeinsames Auszeichnen (die Holzerei ausführende

Mitarbeiter, Vorgesetzter);– „Totholz“ deutlich markieren;– Arbeitsauftrag detailliert vorbereiten; – Mehraufwand (Kosten) für spezielle Holzerei einkalkulieren;– Arbeitsauftrag inkl. Gefährdungen und Massnahmen konkret

vor Ort besprechen und in schriftlicher Form abgeben

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 55

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56

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

13.1

13.1

13.1

13.2

13.3

13.4

13.5

855

856

857

858

859

860

861

Fällen von Bäumen• Sich selbst und andere Personen

gefährden

Rücken• Erschwertes Auffinden des zu

rückenden Holzes

Rücken• Erschwerte Begehbarkeit der

Bestände für den Rücker

Rücken• Eingeschränkte Sichtverhältnisse• Rücker wird von Mitarbeitern

schlecht oder nicht gesehen

Gefährdungsbeurteilung • Die besondere Gefährdung durch

„Totholz“ wird von den Beschäftig-ten nicht erkannt

Arbeiten ohne spezielle Unter-weisung, Instruktion, Informationzum Thema „Totholz“ • Gefahren und Sicherheits-

massnahmen nicht kennen• Sich selbst, andere Beschäftigte

und weitere Personen gefährden

Verantwortung• Zuständigkeiten (Aufgaben, Kompe-

tenzen, Verantwortung) im BereichNaturschutz nicht oder unklar gere-gelt

Verletzungen vonArbeitnehmern undDrittpersonen (z.B. Spaziergän-gern) verhindern

Auffinden des Holzes erleichtern

Trittsicherheit undBegehbarkeit erhöhen

Vermeiden vonSchäden für denRücker

Unfälle und Ge-sundheitsschädendurch nicht Erken-nen der besonderenGefahren verhindern

Unfälle und Ge-sundheitsschädendurch nicht erfolgteoder ungenügendeUnterweisung, Instruktion, Infor-mation verhindern

Haftungsfälle verhindern

W S R

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 56

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Massnahmen verant-wortlich

– Drittpersonen wegweisen– Wege absperren, Warnposten aufstellen;– Personen aus Fallbereich wegweisen;– Arbeit von Personen im Gefahrenbereich unterbrechen:

erst wenn der Baum am Boden liegt, darf weitergearbeitetwerden

– Skizzen anfertigen;– Stämme fortlaufend nummerieren

– Arbeitsfelder soweit möglich frei räumen

– Organisatorische Trennung von Fällung und Bringung desHolzes;

– Tragen der Kleidung mit Warnfarbe;– Einsatz technischer Kommunikationsmittel

– Für Arbeiten in Beständen mit „Totholz“ nur gut ausgebildeteund erfahrene Personen vorsehen;

– Diese Personen gezielt auf ihre Aufgabe vorbereiten;– Beurteilung der Gefährdungen von „Totholz“ unter Anleitung

am konkreten Objekt üben;– Kenntnisse über besondere Gefahren bei „Totholz“ regel-

mässig auffrischen;– Gemeinsames Auszeichnen (Vorgesetzter, die Holzerei aus-

führende Mitarbeiter)

– Beschäftigte vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über die besonde-ren Gefahren bei „Totholz“ sowie über die Massnahmen zu deren Abwendung instruieren;

– Gemeinsames Auszeichnen (die Holzerei ausführende Mitarbeiter, Vorgesetzter)

– Zuständigkeiten (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung)von allen Beteiligten (Behörde, Eigentümer Betrieb) schriftlichregeln;

– Alle Beteiligten stufengerecht darüber informieren

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 57

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58

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

13.6

13.6

862

863

Umstürzende oder zerfallende Bäume, zu Boden fallendes „Tot-holz“, • Beschäftigte und weitere Personen

sind gefährdet

Dritte• Gefährdung der Waldbesucher

durch früheren Einschlag

Gesundheitsschä-den von Beschäf-tigten und weiterenPersonen (z.B.Wanderer) durchfallendes „Totholz“(Dürrständer, Äste,Kronenteile) verhin-dern

Verhindern, dassDritte zu Schadenkommen

W S R

Wiederholte Kontrolle der Massnahmen

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Datum

Datum

Datum

Datum

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

Datum

Datum

Datum

Datum

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 58

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Massnahmen verant-wortlich

– Beurteilung der Gefährdung von Beschäftigten u.a. Personenin Naturschutzkonzepte aufnehmen;

– Massnahmen zum Schutz von Beschäftigten u.a. Personenin Naturschutzkonzepten vorsehen. Beispielsweise:• Räumliche Trennung Holznutzung – stehendes „Totholz“• Ausscheiden von Totholzinseln (stehendes „Totholz“)• Kein stehendes „Totholz“ entlang von Verkehrswegen• Tafeln mit Hinweisen auf Gefahren und Verhaltensregeln

für Waldbesucher• Sicherheitszonen entlang von Strassen und Wegen• Betretungsverbot• Informationen bezüglich Haftung• Mehraufwand (Kosten) für spezielle Holzerei einkalkulieren

– Absperren mit Schildern, Trassierband, usw.;– Warnposten– Laute und deutliche Warnrufe abgeben

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Unterschrift:

Bemerkungen

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 59

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60

Dokumentation der Gefährdungen, Schutzziele und Massnahmen

UnternehmenAdresseTelefon

Betriebsart: Forstwirtschaft

Bearbeiter:

Name

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.1

1.1

1.2

901

902

903

Fallenjagd• Verletzungen durch zuschlagende

Fangeisen

Fallenjagd• Quetschgefahr an Quetsch- und

Prügelfallen

Aufbrechen, Auswerfen und Zerwirken von Wild• Schnitt- und Stichverletzungen

durch das Jagdmesser

Verletzungen durchzuschlagendeFangeisen vermeiden

Verletzungen vermeiden

Schnitt- undStichverletzungenvermeiden

1. Mechanische Gefährdung

W S R

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 60

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■■ Arbeitsbereich■■ Berufsgruppe/Person

■■ Tätigkeiten ■■ Einzeljagd■■ Gesellschaftsjagd■■ Wildversorgung■■ Bau von jagdlichen Einrichtungen

Jagd

Zustimmung Geschäftsleitung

Ja ■■ Nein ■■

Name Datum/Unterschrift

Massnahmen verant-wortlich

– Sicherer für Unbefugte nicht zugänglicher Aufstellungsort,z.B. Fangbunker;

– Zum Spannen Spannvorrichtungen verwenden;– Sichern/entsichern des Fangeisens nur mit geeignetem

Werkzeug, so dass ausreichender Abstand zur Gefahrstellegewährleistet ist;

– Ggf. Warnhinweise anbringen

– Grösse und Aufstellung so wählen, dass keine Personen-schäden (Kinder!) auftreten

– Handliches, griffiges und scharfes Jagdmesser mit stabilerfeststehender bzw. feststellbarer Klinge verwenden;

– Schnitte mit kontrollierter Kraft führen, Abrutschen vermeiden;

– Wild stabil lagern;– Zum Öffnen des Schlosses, Aufschärfen des Brustbeins

ggf. Säge, Zerwirkzange benutzen;– Beim Zerwirken PSA (Metallringgeflechthandschuh, Stech-

schutzschürze) benutzen

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 61

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Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.2und1.5

1.4

1.4

1.4

1.4

904

905

906

907

908

Nachsuche• Verfolgen der Fährte durch unweg-

sames Gelände

Aufbau der Einrichtung• Herabfallen von Werkzeug und

Arbeitsgegenständen

Umgang mit Schusswaffen• Unsachgemässer Schusswaffen-

und Munitionszustand

Umgang mit Schusswaffen• Unsachgemässer Waffengebrauch

Anstellen, Treiben (Gesellschafts-jagd)• Von Geschoss getroffen werden

Stürze und Verlet-zungen vermeiden

Verletzungen durchherabfallendeGegenstände ver-meiden

Unfälle durch unsachgemässenSchusswaffen- undMunitionszustandverhindern

Unfälle durch unsachgemässenWaffengebrauchverhindern

Schussverletzun-gen vermeiden

W S R

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 62

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Massnahmen verant-wortlich

– Witterungsangepasste stabile warnfarbene Kleidung, bes. Fussbekleidung, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Mütze (kein Hut)

– Nicht im Fallbereich von Werkzeug und Material arbeiten;– Sich nicht unter schwebenden Lasten aufhalten;– Schutzhelm tragen

– Zulässige funktionssichere Jagdwaffe, Lauf unbeschädigtund frei von Fremdkörpern, Verschluss dicht, Sicherung zuverlässig;

– Bestimmungsgerechte einwandfreie Munition;– Verwechslungsgefahr, besonders bei Schrot und Flintenlauf-

geschosse, ausschliessen;– Besteigen von Fahrzeugen und Fahrt nur mit entladener

Waffe;– Waffe erst zur tatsächlichen Jagdausübung laden;– Geladene Waffe sichern;– Gestochene Waffe sofort sichern, wenn die Schussabgabe

nicht möglich war, danach entstechen;– Besteigen oder Verlassen von Hochsitzen, Überwinden von

Hindernissen/Gefahrstellen nicht mit geladenen Läufen

– Waffe nur bestimmungsgemäss verwenden, nicht als Hebel,Keule usw.;

– Laufmündung immer in eine Richtung halten, in der niemandgefährdet wird;

– Vor Schussabgabe prüfen, dass durch abprallende Geschosse bzw. Geschossteile niemand verletzt werdenkann und ausreichender Kugelfang für Einzelgeschosse vor-handen ist, Schussbereiche festlegen;

– Selbstbeherrschung, Ruhe bewahren, Wild sorgfältig ansprechen, Verwechseln mit Personen ausschliessen

– Treiber als auch im Treiben gehende Schützen mindestensWarnweste/Brustumhang, sonst Jäger mindestens Hutbandin Warnfarbe (am besten orangerot);

– Durchgehschützen:• bei Drückjagden auf Schalenwild: Unterladene Waffe zu-

lässig, Waffengebrauch zum Eigenschutz, Fangschuss,und bei gestelltem Wild;

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 63

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Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.4

1.4

1.4

1.4

908

909

910

911

912

Nachsuche• Ungeeignete Waffen

Fallenjagd• Fangschuss auf lebend gefangenes

Raubwild

Einlagerung in Kühlzelle• Unerwünschte Lastbewegungen bei

Hebe- und Transporteinrichtungen

Reinigen mit Hochdruckreiniger• Rückstoss- und Schneidwirkung

des Hochdruckstrahls

Unfälle durch nach-suchenungeeigneteWaffen verhindern

Verletzungen durchQuerschläger undSplitter vermeiden

Verletzungen durchabfallende Lastenoder Geräteteilevermeiden

Verletzungen vermeiden

W S R

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 64

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Massnahmen verant-wortlich

• bei Treibjagden auf Hase oder Fasan: In übersichtlichemGelände ist geladene Waffe zulässig, in unübersichtlichemGelände muss Waffe entladen sein;

– Als Treiber akustisch bemerkbar machen, besonders am Dickungsrand;

– Geeignete Schützenstände vorbereiten, Einweisung der Jäger sichern, evtl. Standkarten ausgeben;

– Schützenstände während der Jagd nicht verlassen, angewie-sene Schussbereiche, Signale und Zeiten einhalten, Kontaktzum Nachbarn herstellen;

– Nicht mit angeschlagener Waffe durch die Schützenreihedurchziehen;

– Grundsätzlich nicht in das Treiben schiessen (Ausnahmengemäss Angaben Jagdleiter);

– Lautes angehen von in der Dickung gestelltem Wild nurdurch benannte Jäger in Warnkleidung

– Robuste führige „kurze“ Langwaffe, Kaliber und Munition mitausreichender Stopp- und geringer Splitterwirkung zumFangschuss verwenden (Nachsuchengewehr);

– Laufmündung durchschiessbar verschlossen (Klebeband);– Zusätzlich Weidblatt, evtl. Kurzwaffe

– Kaliber und Ladung und Geschoss geeignet (klein);– Untergrund/Hintergrund beachten;– Andere Tötungsart wählen

– Betriebsanweisung erstellen, Mitarbeiter unterweisen;– Vor jeder Inbetriebnahme Sichtkontrolle auf ordnungs- und

funktionsgemässen Zustand;Regelmässige Prüfung der Hebe- und Transporteinrichtun-gen durch befähigte Person festlegen und dokumentieren

– Betriebsanweisung erstellen, Mitarbeiter unterweisen;– Strahl nie auf Personen richten;– Strahlrohr/Pistole gut festhalten;– Betätigungseinrichtung nicht in Einschaltstellung festsetzen;– Schlauchleitungen vor Benutzen auf Beschädigungen prüfen,

defekte Schlauchleitungen nicht benutzen;– PSA benutzen;– Regelmässige Prüfung durch befähigte Person festlegen

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 65

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66

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

1.6

1.6

2.1

2.1

3.3und3.4

913

914

915

916

917

Aufbau der Einrichtung• Absturz von Personen beim Aufbau

Benutzen von baulichen Jagd-einrichtungen• Absturz vom Hochsitz

Wildversorgungseinrichtung• Betreiben von elektrische Anlagen

und Geräten

Reinigen mit Hochdruckreiniger• Elektrische Durchströmung

Reinigungsarbeiten• Umgang mit Reinigungs- und

Desinfektionsmitteln

Absturz von Per-sonen beim Aufbauvon jagdlichen Einrichtungen verhindern

Absturz vom Hoch-sitz verhindern

Unfälle durch elektrischen Stromverhindern

Stromschlag beimEinsatz von Hoch-druckreinigern ver-meiden

Gesundheits-schäden durch gefährliche Arbeits-stoffe vermeiden

W S R

2. Elektrische Gefährdung

3. Gefahrstoffe

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67

Massnahmen verant-wortlich

– PSA gegen Absturz benutzen

– Fachgerechte, gegen Absturz gesicherte Hochsitze benutzen;

– Hochsitz vor jeder Benutzung, jedoch mindestens einmaljährlich prüfen;

– Alte Hochsitze abbauen;– Glatte und vereiste Einrichtungen säubern, ggf. nicht benutzen;– Absteigen, bevor durch Unterkühlung Bewegungen unsicher

werden

– Beschädigte/defekte elektrische Geräte oderbeschädigte/defekte Anschlussleitungen sofort ausser Betrieb setzen;

– Regelmässige Prüfung ortsfester und mobiler elektrischer Betriebsmittel durch Elektrofachkraft festlegen und doku-mentieren;

– Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und Not-Aus-Schalter regelmässig auf einwandfreie Funktion prüfen

– Elektroinstallation im Bereich der Reinigungsarbeiten strahl-wassergeschützt;

– Kein Wasser versehentlich auf Elektroanlagen;– Rückstoss beim Einschalten beachten;– Anschlussleitungen vor Benutzung auf äussere Schäden

kontrollieren;– Defekte Hochdruckreiniger aussondern

– Zur Auswahl der Reinigungsmittel und Verfahren auf fach-lichen Rat und bewährte Lösungen bauen;

– Herstellerangaben beachten (Sicherheitsdatenblatt);– Wenn Gefahrstoffe (Kennzeichnung) verwendet werden,

Gefahrstoffrecht beachten (Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Betriebsanweisung);

– Körperkontakt vermeiden, PSA (Handschuhe, Stiefel);– Hautschutz

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 67

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68

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

4.1

4.1und4.3

4.3

11.4

11.4

918

919

920

921

922

Verarbeiten von Wild• Mangelhafte Hygiene

Einlagern, Kühlen• Verderben des Wildbrets durch

falsche Lagerung

Wildversorgung• Krankes infektiöses und genuss-

untaugliches Wild

Nachsuche• Angenommen werden von wehr-

haftem Wild (Schwarzwild)

Anstellen, Treiben (Gesellschafts-jagd)• Angenommen werden von verletz-

tem wehrhaftem Wild (Schwarzwild)

Gesundheits-schäden von Mitarbeitern vermeiden

Gesundheits-schäden von Mitarbeitern vermeiden

Gesundheits-schäden an Menschen und Tieren vermeiden

Biss- und Schlag-verletzungen vermeiden

Biss- und Schlag-verletzungen vermeiden

W S R

4. Biologische Gefährdung

11. Sonstige Gefährdungen

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 68

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69

Massnahmen verant-wortlich

– Konsequente Trennung zwischen Enthäuten und Zerwirken;– Sachgerechtes Lagern und Entsorgen der Abfälle;– Reinigungs- und Hygieneplan;– Hautschutzplan

– Lagerbestand kontrollieren, nachweisen;– Lagertemperaturen kontrollieren, nachweisen;– Optimalen Temperatur-Zeit-Verlauf für Fleischreifung

anstreben;– Reinigungs- und Hygieneplan;– Regelmässige Wartung der Kühleinrichtung und Prüfung

durch befähigte Person

– Wild unverzüglich aufbrechen bzw. auswerfen, ggf. Lüften;– Beim Aufbrechen auf krankhafte Organveränderungen

achten, ggf. PSA benutzen;– Bei auffälligen Veränderungen, die nicht selbst diagnostiziert

werden können, Tierarzt hinzuziehen;– Amtlich/tierärztlich geforderte Proben entnehmen und Unter-

suchungen durchführen lassen;– Krankes, infektiöses bzw. entsprechend verdächtiges Wild

und alle Teile davon getrennt vom übrigen Wild aufbewahren, Hygiene beachten;

– Genussuntaugliches Wild vorschriftsmässig entsorgen

– Wild ausreichend krank werden bzw. verenden lassen;– Erfahrenen Jäger hinzuziehen;– Nächtliche Nachsuchen unterlassen;– Fangschuss aus angemessener Entfernung antragen;– Geeignete Hunde einsetzen

– Leichtfertiges Schiessen wirksam unterbinden (z.B.Schuss-abgabe ist einzustellen, wenn eine Nachsuche/Kontrollsuchedurchzuführen ist);

– Ausschliesslich oder zusätzlich zu Treibern geeignete Hundeeinsetzen;

– Treiber auf Gefahr eines Angriffs hinweisen, bes. bei vomHund gestellten Stücken

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

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Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

11.3

13.1

13.6

13.6

13.6

923

924

925

926

927

Nachsuche• Antragen des Fangschusses• Angenommen werden von wehr-

haftem Wild (Schwarzwild)

Arbeitsablauf beim Aufbau vonjagdlichen Einrichtungen gestalten

Arbeitsablaufgestaltung und Arbeitsauftrag planen• Nicht durchdachte Konstruktion• Nicht durchdachter Arbeitsablauf

Gesellschaftsjagd• Auswahl geeigneter Teilnehmer

Wildversorgung allgemein• Mangelhafte räumliche, technische

und hygienische Voraussetzungenzur Lagerung, Kühlung und Wildver-arbeitung

Fehlreaktionen beteiligter Personenin emotionaler Aus-nahmesituation verhindern

Gefährliche Ablauf-schritte vermeiden

Unfälle durch nichtdurchdachte Bauausführung vermeiden

Gefährdung vonJagdteilnehmern,anderen Personenund Sachwertenverhindern

Gesundheits-schäden von Mitar-beitern vermeiden

W S R

13. Organisation

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 70

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Massnahmen verant-wortlich

– Erfahrene Nachsuchengespanne einsetzen, i.a. HundeführerLeitung der Nachsuche übertragen;

– Festlegen, wer Fangschuss auf vom Hund gestelltes Wildabgeben darf;

– Kurzwaffeneinsatz nur im Ausnahmefall;– Stände beigezogener Jäger in ausreichender Entfernung in

übersichtlichem Gelände;– Warnkleidung tragen;– Klare Anweisungen, straffe Organisation, keine Hektik;– Kinder, Jugendliche und sonstige Zuschauer ausschliessen

– Arbeitsablauf festlegen und besprechen;– Einsatz von geeigneten Arbeitsmitteln vorsehen

(z.B. Seilzug, Kran);– Vorfertigung von Bauelementen und -gruppen,

ggf. an zentralem Ort

– Geeignete, bewährte (dem einschlägigen Regelwerk ent-sprechende) Konstruktion auswählen und örtlich anpassen(sonst Neukonstruktion dokumentieren), sichere Reparatur-möglichkeit (z.B. Dach) beachten;

– Geeignetes Material wählen (Holzart, Stärke, Trocknungs-grad, entrindet, ggf. Schnittholz);

– bei Aufstellungsort berücksichtigen, dass Einrichtung gut ab-trocknen, Einwachsen/Bewachsen verhindert werden kannund aufsteigende Feuchtigkeit unterbunden wird

– Personen mit mangelnder körperlicher oder geistiger Eignung Teilnahme untersagen (z.B. Kinder, angetrunkenePersonen)

– Inbetriebnahme einer Wildversorgungseinrichtung nur, wennbezüglich Bau und Ausrüstung die jeweiligen geltenden sicherheitstechnischen und lebensmittelhygienischen Anforderungen erfüllt sind

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 71

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72

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

Schutzziel

13.6

13.6

928

929

Jagdbetrieb allgemein• Keine Hilfe bei Unfall

Wildversorgung allgemein• Keine Hilfe bei Unfall

Gesundheits-schäden durchnicht geleisteteHilfe verhindern

Gesundheits-schäden durchnicht geleistete Hilfe verhindern

W S R

Wiederholte Kontrolle der Massnahmen

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Datum

Datum

Datum

Datum

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

Datum

Datum

Datum

Datum

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 72

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Massnahmen verant-wortlich

– Jagdort, Kfz-Standplatz und voraussichtliche Rückkehr mitvertrauten Personen abstimmen (erfolgreiche Suche bei aus-bleibender Rückkehr ermöglichen);

– Für aktiven Notruf eingeschaltetes Mobiltelefon mitnehmen,Schuss- und Hornsignale verwenden;

– Verbandspäckchen „am Mann“;– Bei besonderen Gefahren, z.B. durch Witterungsverhältnisse,

Geländeverhältnisse, wehrhaftes Wild, nicht allein handeln,geeignete Helfer mitnehmen

– Erste Hilfe bei Verletzungen gewährleisten;– Rettungskette durch aktiven Notruf (eingeschaltetes Mobil-

telefon oder Festnetz in Reichweite) gewährleisten;– Kleiner Verbandkasten

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Unterschrift:

Bemerkungen

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74

Klassifikation der Gefährdungsfaktoren

Sonstige Gefährdungen

ungeeignete per-sönliche Schutzaus-rüstung (PSA)

Hautbelastung durch Menschen

11. 11.1 11.2 11.3

durch Tiere

11.4

PsychischeBelastungen

Arbeitstätigkeit Arbeitsorganisation soziale Bedingungen

12. 12.1 12.2 12.3

Organisation Arbeitsablauf Arbeitszeit Qualifikation Unterweisung

13. 13.1 13.2 13.3 13.4

Wahrnehmung undHandhabbarkeit

Informations-aufnahme

Wahrnehmungs-umfang

erschwerte Handhab-barkeit von Arbeits-mitteln

10. 10.1 10.2 10.3

Physische Belastung/Arbeitsschwere

schwere dynamischeArbeit

einseitige dynami-sche Arbeit

Haltungsarbeit/Haltearbeit

9. 9.1 9.2 9.3

Kombination ausstatischer und dynamischer Arbeit

9.4

Gefährdung durch Arbeitsumgebungs-bedingungen

Klima Beleuchtung Raumbedarf/Verkehrswege

8. 8.1 8.2 8.3

Gefährdung durchspezielle physika-lische Einwirkungen

Lärm Ultraschall, Infraschall Ganzkörper-schwingungen

7. 7.1 7.2 7.3

Hand-Arm-Schwin-gungen

7.4

Thermische Gefährdung

Kontakt mit heissenMedien

Kontakt mit kaltenMedien

6. 6.1 6.2

Brand- und Explosions-gefährdung

Brandgefährdungdurch Feststoffe,Flüssigkeiten, Gase

explosionsfähigeAtmosphäre

Explosivstoffe

5. 5.1 5.2 5.3

elektrostatische Aufladungen

5.4

Biologische Gefährdung

Infektionsgefahrdurch Mikroorganis-men, Viren oder biolo-gische Arbeitsstoffe

gentechnisch ver-änderte Organismen(GVO)

Allergene und toxischeStoffe von Mikroorga-nismen, von Kleinst-lebewesen u. Ä.

4. 4.1 4.2 4.3

Gefahrstoffe Gase Dämpfe Aerosole

3. 3.1 3.2 3.3

Flüssigkeiten

3.4

Elektrische Gefährdung

gefährliche Körperströme

Lichtbögen

2. 2.1 2.2

ungeschütztbewegte Maschinenteile

Teile mit gefährlichenOberflächen

bewegte Transport-mittel, bewegte Arbeitsmittel

1.1 1.2 1.3

unkontrolliert bewegte Teile

1.4

Mechanische Gefährdung

1.

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durch Pflanzen und pflanzliche Produkte

11.5

Verantwortung Organisation, allgem.

13.5 13.6

nichtionisierendeStrahlung

ionisierende Strahlung

elektromagnetischeFelder

Arbeiten in Unter-oder Überdruck

Ertrinkungsgefahr

7.5 7.6 7.7 7.8 7.9

Feststoffe durchgehende Reaktionen

3.5 3.6

Sturz auf der Ebene,Ausrutschen, Stolpern,Umknicken, Fehltreten

Absturz

1.5 1.6

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76

Dokumentation der Gefährdungen, Schutzziele und Massnahmen

UnternehmenAdresseTelefon

Betriebsart: Forstwirtschaft

Bearbeiter:

Name

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

SchutzzielW S R

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 76

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77

■■ Arbeitsbereich■■ Berufsgruppe/Person

■■ Tätigkeiten

Zustimmung Geschäftsleitung

Ja ■■ Nein ■■

Name Datum/Unterschrift

Massnahmen verant-wortlich

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 77

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78

Lfd.Nr.

G-Faktor

Teiltätigkeit, Gefährdung Risiko Handl.-bedarfja nein

SchutzzielW S R

Wiederholte Kontrolle der Massnahmen

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Lfd. Nr. Lfd. Nr.

Datum

Datum

Datum

Datum

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

Datum

Datum

Datum

Datum

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

wirksam ja □ nein □

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 78

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79

Massnahmen verant-wortlich

Termin

erledigt

wirksam

ja nein

Unterschrift:

Bemerkungen

Forstwirtschaft_Teil2 23.08.2004 8:40 Uhr Seite 79

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80

Arbeitsablauf · Arbeitsort · Arbeitsmittel · Gefährdungen

Wo?Was? Bestand Gefährdungen (Lfd.-Nr.)

Tätigkeit:

Wesentliche Arbeitsverfahren mit Gefährdungen

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Mitglieder der Arbeitsgruppe Forst

Brand, Hubert WAS Nürnberg, DeutschlandGeschu, Andreas SMUL, DeutschlandDr. Gruber, Harald MMBG, Düsseldorf, DeutschlandHartenbach, Martin BLB, Kassel, DeutschlandHartfiel, Jörg KWF, Groß-Umstadt, DeutschlandProf. Heil, Klaus Thüringer FH für Forstwirtschaft, Schwarzburg, DeutschlandBurgherr, Rudy BUL, Schöftland, SchweizKoch, Günter BUK FG „Forsten“, DeutschlandMorat, Joachim KWF, Groß-Umstadt, DeutschlandMorgenstern, Eberhard SMUL, DeutschlandRiedel, Ernst LBG Baden-Württemberg, Karlsruhe, DeutschlandRodlauer, Johannes AUVA, Graz, ÖsterreichSieber, Josef BUK, München, DeutschlandProf. Stadlmann, Heinrich SVB, Wien, ÖsterreichWettmann, Othmar Suva, Luzern, Schweiz (Vorsitz)

Hinweise und Anfragen bitte an

Othmar Wettmann Suva · Fluhmattstrasse 1 · Postfach · CH-6002 Luzerne-mail: [email protected]

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Matrix zur Risikoeinschätzung

Risikogruppe Risikopotenzial Massnahmen

1

2

3

gross

mittel

klein

Massnahmen mit erhöhter Schutzwirkung dringend notwendig

Massnahmen mit normaler Schutzwirkung notwendig

Massnahmen organisatorisch und personenbezogen möglich

R

Tod

häufig 23 1 1 1

gelegentlich 23 1 1 1

selten 23 2 1 1

unwahr-scheinlich 23 2 2 1

praktischunmöglich 33 3 2 2

LeichteVerletzung

ohneArbeitsausfall

HeilbareVerletzung

mitArbeitsausfall

BleibendeKörperschäden,

Weiterarbeitmöglich

BleibendeKörperschäden,

Weiterarbeitnicht möglich

V IV III II I

Schadensausmass

Wahr-scheinlichkeit

W

A

B

C

D

E

S

Beispiel: D und II 2 als Risikogruppe

82

Umschlag_Druck 23.08.2004 8:37 Uhr Seite 2