Foto: gs Freunde helfen - Für Andrea · Nr. 51+52 ·20.1 2. 2 013 mit amtlichen Bekanntmachungen...

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Nr. 51+52 · 20. 12. 2013 mit amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Sulzbach (Taunus) Herausgeber: Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser Telefon 0 61 96 / 84 80 80 • [email protected] SULZBACHER SPITZEN Versöhnlich von Mathias Schlosser Die Sulzba- cher Gemeinde- vertreter haben die Kurve noch gekriegt: Bei allen harten Diskussionen in der Sache waren in der großen Haus- haltsdebatte am vergange- nen Donnerstag immer wie- der auch versöhnliche Töne zu hören. Offensichtlich hat es auch die Parlamentarier ein wenig erschreckt, wie vor allem die Debatte um die Sulzbacher Finanzen in den vergangenen Wochen immer weiter eskalierte. Als jedenfalls Jörg Sydow von der FDP um ein besseres Miteinander im Jahr 2014 bat, schien er allen – von der SPD bis zur CDU – aus der Seele zu sprechen und bekam reichlich Applaus. Die Zeit für vertrauensbil- dende Maßnahmen ist gut. Abgesehen von der Europa- wahl stehen mehr als zwei Jahre lang keine Urnengän- ge an, so dass niemand Nach- teile fürchten muss, wenn er einmal über den eigenen Schatten springt. Am Ende sind schließlich alle gefor- dert, die Aufgaben zu be- wältigen, die auf Sulzbach zukommen. Denn langfristig ohne Schulden auszukom- men – wie es die Schulden- bremse vorsieht – wird sicher kein leichtes Unterfangen. Auf dem Boden liegen Matten ausgebreitet und viele Decken. Darauf gebettet liegt eine Frau, Anfang 40, mit schwarz-silber- grauem Haar. Ein kleines Lä- cheln entweicht ihrem Gesicht. Mehr als zwei Jahre ist es nun her, dass eine Hirnblutung und mehrere Hirninfarkte die Sulz- bacherin Andrea Kremer aus dem Leben rissen. Jetzt hat sich ein Förderverein zur Unterstüt- zung der Familie gegründet. Für die Mutter von zwei Kin- dern, Leon (5) und Noah (8) und ihren Ehemann Clemens stellte der 24. August 2011 das ganze Leben auf den Kopf. „Von einem Tag auf den anderen war nichts mehr, wie es einmal war,“ resümiert Clemens Kremer. In dieser Nacht wurde Andrea mit extrem starken Kopfschmer- zen ins Klinikum Höchst einge- liefert. Sie konnte nicht mehr normal sprechen. Es folgte eine sechsstündige Not-Operation. Doch „über dem Berg“ war sie noch lange nicht. Es folgten schwere Stunden, Tage, Wochen und Monate. An- drea befand sich nach der Not- OP zwei Monate im künstlichen Koma auf der Intensivstation. Danach schlossen sich Aufent- halte in verschiedenen Reha- Kliniken und mehrere Inten- siv-Therapien an. Mehr als ein Jahr verging, ehe Andrea Kre- mer endlich zurück nach Hause konnte. Heute lebt sie zwar wieder in Sulzbach, wird aber 24 Stun- den am Tag von einer Pflegerin betreut. Sie benötigt bei allen Schritten des täglichen Lebens Hilfe. Da ihr Körper sehr insta- bil ist, kann sie nur mit viel Hilfe ein wenig Laufen. „Sie macht aber weiter Fortschritte,“ sagt ihr Ehemann. Darüber hinaus ist Andrea vermutlich nahezu blind. Dennoch kann sie sehr gut verstehen und mit wenigen Worten wie beispielsweise „Ja, Nein, Genau, Danke“ antwor- ten. Teilweise sind mittlerweile sogar Drei-Wort-Sätze wie „Das wäre schön“ möglich. Andrea Kremer wird vor- aussichtlich ihr Leben lang auf Hilfe angewiesen sein. Aus die- sem Grund haben Freunde, Kollegen und Familienmitglie- der im August dieses Jahres den als mildtätig anerkannten Förderverein „Für Andrea e.V.“ gegründet. „Wir wollen Andrea die bestmöglichen Bedingun- gen bieten können und sie auf Weihnachts- und Neujahrsgruß der Gemeinde Sulzbach (Taunus) Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Freunde, wenn’s alte Jahr erfolg- reich war, dann freue dich aufs neue – und war es schlecht, ja dann erst recht. Dieses Zitat eines deutschen Publizisten möchte ich an den An- fang meines Weihnachts- und Neujahrsgrußes stel- len. Ja – das sich zum Ende neigende Jahr 2013 war ein durchaus erfolgreiches, aber auch ein schwieri- ges, wenn man die Lage in Sulzbach betrachtet. Schwierig deshalb, weil es 2013 in der politischen Landschaft durchaus zu mancher in dieser Form un- nötigen Meinungsverschiedenheit kam, die mitunter unangemessen hohe Wellen schlug. Deshalb wün- sche ich uns für 2014 die Besinnung auf eine sachli- che Diskussion und ein friedliches, respektvolles und konstruktives Miteinander. Ich werde meinen Teil dazu auf jeden Fall beitragen. Doch das Jahr kann auch mit sichtbaren Erfolgen auf- warten. Dazu zählt zweifellos der neue Kindergarten zwischen Hartmut- und Keltenweg, dessen Rohbau steht und der in der zweiten Jahreshälfte 2014 er- öffnet wird, wenn alles nach Plan verläuft. Dies ist wichtig für alle Eltern, die dringend einen Betreu- ungsplatz für ihre unter dreijährigen Kinder benöti- gen. Wir sind froh darüber, dass wir mit dem Deutschen Roten Kreuz einen renommierten Betrei- ber für diese Einrichtung gefunden haben. Ebenfalls als Erfolg zu vermelden ist, dass sich im Be- reich Ortsentwicklung eine Menge tut. Sowohl am Muchgelände als auch am Sossenheimer Weg werden 2014 die Bagger anrollen, so dass die Bebauung an beiden Standorten beginnen kann. Ebenso erhoffe ich mir, dass wir im sogenannten Gebiet „Südlich der Bahnstraße“ weiter vorankommen. Als Bürgermeisterin wird mir immer wieder von vie- len Seiten bestätigt, dass es sich lohnt, in Sulzbach zu leben, sich für das Wohlergehen der Gemeinde ein- zusetzen und deren Vielfalt zu fördern. Auch in die- sem Jahr standen die zahlreichen Feste und Veranstaltungen für den Willen, dem Rechnung zu tragen – ganz gleich, ob dabei die Vereine oder die Gemeinde die organisatorische Federführung inne- hatten. Hier ist insbesondere die 125-Jahr-Feier un- serer TSG zu nennen, die in ihrem Jubiläumsjahr die unterschiedlichsten Veranstaltungen darbot. Der Höhepunkt war aus meiner Sicht das sommerliche Festwochenende mit einer Sportshow der Superlative im „Frankfurter Hof“. Vor diesen Hintergründen richte ich den Blick zu- versichtlich voraus und versichere Ihnen, dass ich meine ganze Energie auch künftig in den Dienst der Gemeinde stelle und dabei jederzeit ihre Belange berücksichtige. Abschließend wünsche Ihnen von Herzen eine gesegnete Weihnachtszeit sowie ein rundum erfülltes und gesundes Jahr 2014. Ihre Renate Wolf Die nächste Ausgabe des Sulzbacher Anzeigers erscheint am Freitag, 10. Januar 2014 www.taipan-grill.de Am Kronberger Hang 2 65824 Schwalbach Telefon 06196 / 764191-1 [email protected] Weihnachten und Silvester im Taipan Um rechtzeitige Reservierung wird gebeten. Sammlerin sucht Pelze jeglicher Art, Zinn, Silberbestecke, Teppiche, Schmuck und alles aus Omas Zeiten. Zahle bar und fair. Tel. 06196 / 7860216 Selten gehört. Klassische Stücke präsentierten die Mitglieder des Sulzbacher Akkordeon- clubs bei ihrem diesjährigen Weihnachtskonzert in der vollbesetzten katholischen Kirche und be- wiesen dabei, dass man mit dem „Schifferklavier“ auch Stücke von Johann Sebastian Bach oder Georg Friedrich Händel interpretieren kann. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 4. Foto: gs Freunde helfen Förderverein unterstützt schwerkranke Sulzbacherin Andrea Kremer mit ihrem Mann Clemens und den Kindern Leon und Noah. Foto: Frey-Broich Forstetzung auf Seite 3 Die letzten Türen Beim lebendigen Adventka- lender werden in den nächsten Tagen die letzten Fenster er- leuchtet. An folgenden Stellen findet jeweils um 18 Uhr eine kleine Andacht statt: 21. Dezember – evangelische Kirche; 22. De- zember – Familien Buhre und Niederhausen in der Cretz- schmarstraße 23; 23. Dezem- ber – Familie Jantzon im Kaiser- Konrad-Weg 16. red

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Nr. 51+52 · 20. 12. 2013

mit amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Sulzbach (Taunus)Herausgeber: Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias SchlosserTelefon 0 61 96 / 84 80 80 • [email protected]

SULZBACHERSPITZEN

Versöhnlichvon Mathias Schlosser

Die Sulzba-cher Gemeinde-vertreter haben die Kurve noch gekriegt: Bei allen harten Diskussionen in der Sache waren in der großen Haus-haltsdebatte am vergange-nen Donnerstag immer wie-der auch versöhnliche Töne zu hören. Offensichtlich hat es auch die Parlamentarier ein wenig erschreckt, wie vor allem die Debatte um die Sulzbacher Finanzen in den vergangenen Wochen immer weiter eskalierte. Als jedenfalls Jörg Sydow von der FDP um ein besseres Miteinander im Jahr 2014 bat, schien er allen – von der SPD bis zur CDU – aus der Seele zu sprechen und bekam reichlich Applaus.

Die Zeit für vertrauensbil-dende Maßnahmen ist gut. Abgesehen von der Europa-wahl stehen mehr als zwei Jahre lang keine Urnengän-ge an, so dass niemand Nach-teile fürchten muss, wenn er einmal über den eigenen Schatten springt. Am Ende sind schließlich alle gefor-dert, die Aufgaben zu be-wältigen, die auf Sulzbach zukommen. Denn langfristig ohne Schulden auszukom-men – wie es die Schulden-bremse vorsieht – wird sicher kein leichtes Unterfangen.

Auf dem Boden liegen Matten ausgebreitet und viele Decken. Darauf gebettet liegt eine Frau, Anfang 40, mit schwarz-silber-grauem Haar. Ein kleines Lä-cheln entweicht ihrem Gesicht. Mehr als zwei Jahre ist es nun her, dass eine Hirnblutung und mehrere Hirninfarkte die Sulz-bacherin Andrea Kremer aus dem Leben rissen. Jetzt hat sich ein Förderverein zur Unterstüt-zung der Familie gegründet.

Für die Mutter von zwei Kin-dern, Leon (5) und Noah (8) und ihren Ehemann Clemens stellte der 24. August 2011 das ganze Leben auf den Kopf. „Von einem Tag auf den anderen war nichts mehr, wie es einmal war,“ resümiert Clemens Kremer. In dieser Nacht wurde Andrea mit extrem starken Kopfschmer-zen ins Klinikum Höchst einge-liefert. Sie konnte nicht mehr normal sprechen. Es folgte eine sechsstündige Not-Operation. Doch „über dem Berg“ war sie noch lange nicht.

Es folgten schwere Stunden, Tage, Wochen und Monate. An-drea befand sich nach der Not-OP zwei Monate im künstlichen Koma auf der Intensivstation. Danach schlossen sich Aufent-halte in verschiedenen Reha-Kliniken und mehrere Inten-siv-Therapien an. Mehr als ein Jahr verging, ehe Andrea Kre-mer endlich zurück nach Hause konnte.

Heute lebt sie zwar wieder in Sulzbach, wird aber 24 Stun-den am Tag von einer Pfl egerin betreut. Sie benötigt bei allen Schritten des täglichen Lebens Hilfe. Da ihr Körper sehr insta-bil ist, kann sie nur mit viel Hilfe ein wenig Laufen. „Sie macht aber weiter Fortschritte,“ sagt ihr Ehemann. Darüber hinaus ist Andrea vermutlich nahezu blind. Dennoch kann sie sehr gut verstehen und mit wenigen Worten wie beispielsweise „Ja, Nein, Genau, Danke“ antwor-ten. Teilweise sind mittlerweile sogar Drei-Wort-Sätze wie „Das wäre schön“ möglich.

Andrea Kremer wird vor-aussichtlich ihr Leben lang auf Hilfe angewiesen sein. Aus die-sem Grund haben Freunde, Kollegen und Familienmitglie-der im August dieses Jahres den als mildtätig anerkannten Förderverein „Für Andrea e.V.“ gegründet. „Wir wollen Andrea die bestmöglichen Bedingun-gen bieten können und sie auf

Weihnachts- und Neujahrsgruß der

Gemeinde Sulzbach (Taunus)Liebe Mitbürgerinnenund Mitbürger, liebeFreunde,wenn’s alte Jahr erfolg-reich war, dann freuedich aufs neue – und wares schlecht, ja dann erstrecht. Dieses Zitat einesdeutschen Publizistenmöchte ich an den An-fang meines Weihnachts-und Neujahrsgrußes stel-len.Ja – das sich zum Endeneigende Jahr 2013 warein durchaus erfolgreiches, aber auch ein schwieri-ges, wenn man die Lage in Sulzbach betrachtet.Schwierig deshalb, weil es 2013 in der politischenLandschaft durchaus zu mancher in dieser Form un-nötigen Meinungsverschiedenheit kam, die mitunterunangemessen hohe Wellen schlug. Deshalb wün-sche ich uns für 2014 die Besinnung auf eine sachli-che Diskussion und ein friedliches, respektvolles undkonstruktives Miteinander. Ich werde meinen Teildazu auf jeden Fall beitragen.Doch das Jahr kann auch mit sichtbaren Erfolgen auf-warten. Dazu zählt zweifellos der neue Kindergartenzwischen Hartmut- und Keltenweg, dessen Rohbausteht und der in der zweiten Jahreshälfte 2014 er-öffnet wird, wenn alles nach Plan verläuft. Dies istwichtig für alle Eltern, die dringend einen Betreu-ungsplatz für ihre unter dreijährigen Kinder benöti-gen. Wir sind froh darüber, dass wir mit demDeutschen Roten Kreuz einen renommierten Betrei-ber für diese Einrichtung gefunden haben.Ebenfalls als Erfolg zu vermelden ist, dass sich im Be-reich Ortsentwicklung eine Menge tut. Sowohl amMuchgelände als auch am Sossenheimer Weg werden2014 die Bagger anrollen, so dass die Bebauung anbeiden Standorten beginnen kann. Ebenso erhoffeich mir, dass wir im sogenannten Gebiet „Südlich derBahnstraße“ weiter vorankommen.Als Bürgermeisterin wird mir immer wieder von vie-len Seiten bestätigt, dass es sich lohnt, in Sulzbach zuleben, sich für das Wohlergehen der Gemeinde ein-zusetzen und deren Vielfalt zu fördern. Auch in die-sem Jahr standen die zahlreichen Feste undVeranstaltungen für den Willen, dem Rechnung zutragen – ganz gleich, ob dabei die Vereine oder dieGemeinde die organisatorische Federführung inne-hatten. Hier ist insbesondere die 125-Jahr-Feier un-serer TSG zu nennen, die in ihrem Jubiläumsjahr dieunterschiedlichsten Veranstaltungen darbot. Der Höhepunkt war aus meiner Sicht das sommerlicheFestwochenende mit einer Sportshow der Superlativeim „Frankfurter Hof“.Vor diesen Hintergründen richte ich den Blick zu-versichtlich voraus und versichere Ihnen, dass ichmeine ganze Energie auch künftig in den Dienst derGemeinde stelle und dabei jederzeit ihre Belange berücksichtige. Abschließend wünsche Ihnen vonHerzen eine gesegnete Weihnachtszeit sowie einrundum erfülltes und gesundes Jahr 2014.

Ihre

Renate Wolf

Die nächste Ausgabe des Sulzbacher Anzeigers erscheint am

Freitag, 10. Januar 2014

www.taipan-grill.deAm Kronberger Hang 2 ● 65824 Schwalbach

Telefon 06196 / 764191-1 ● [email protected]

Weihnachten und Silvester

im Taipan

Um rechtzeitige Reservierung wird gebeten.

Sammlerin sucht Pelze jeglicher Art, Zinn, Silberbestecke, Teppiche, Schmuck und alles aus Omas Zeiten. Zahle bar und fair. Tel. 06196 / 7860216

Selten gehört. Klassische Stücke präsentierten die Mitglieder des Sulzbacher Akkordeon-clubs bei ihrem diesjährigen Weihnachtskonzert in der vollbesetzten katholischen Kirche und be-wiesen dabei, dass man mit dem „Schifferklavier“ auch Stücke von Johann Sebastian Bach oder Georg Friedrich Händel interpretieren kann. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 4. Foto: gs

Freunde helfenFörderverein unterstützt schwerkranke Sulzbacherin

Andrea Kremer mit ihrem Mann Clemens und den Kindern Leon und Noah. Foto: Frey-Broich Forstetzung auf Seite 3

Die letzten TürenBeim lebendigen Adventka-

lender werden in den nächsten Tagen die letzten Fenster er-leuchtet.

An folgenden Stellen fi ndet jeweils um 18 Uhr eine kleine Andacht statt: 21. Dezember – evangelische Kirche; 22. De-zember – Familien Buhre und Niederhausen in der Cretz-schmarstraße 23; 23. Dezem-ber – Familie Jantzon im Kaiser-Konrad-Weg 16. red

ZWEI Nr. 51+5220.12. 2013

AUS DEN KIRCHENGEMEINDENKirchennachrichten für die Zeit vom 21.Dezember 2013 bis 10. Januar 2014

Partner der Deutschen Bestattungs-Vorsorge-Treuhand AG

Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.

Tag- und Nachtdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen, für alle Bestattungsdienstleistungen

PIETÄT ZACHOWvormals PIETÄT BILZ

Inh: Dipl.-Betriebswirt (FH) Dipl.rer.pol E. Zachow

QualifizierteBestattungsfach-betriebe führen

dieses vomBundesverband

DeutscherBestatter e.V.

verlieheneMarkenzeichen

FACHGEPRÜFTERBESTATTER

BAD SODENKönigsteiner

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LIEDERBACHWachenheimer

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SULZBACH,Bahnstr.17Tel. 06196 22118

Erd-, Feuer-, See-, Anonym-Bestattungen • Überführungen • Beratung in allen Trauerfragen imBüro oder im Trauerhaus • Erledigung aller Formalitäten mit Behörden, Krankenhaus, Senioren-und Altenheimen, Versicherungen usw. • Traueranzeigen, Trauerdrucksachen • Trauerfloristik •Trauerreden • Vorsorge zu Lebzeiten.

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Wirken im Dienst am Mitmenschen – Verpflichtung aus Verantwortung, Berufung und Tradition.Zertifizierter Bestattungsfachbetrieb nach DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN 15917. Mitglied des Hessischen Bestatterverbandes.

Wir nehmen Abschied von

Hans Günter Mohr* 4. 2.1949 † 11.12. 2013

In stiller Trauer:

Carmen und MatthiasEva Mohr

Lothar Schulzesowie alle Angehörigen

Die Trauerfeier und anschließende Urnenbeisetzung findet am Donnerstag, dem 19. Dezember 2013, um 10.30 Uhr in Sulzbach (Taunus) auf dem Friedhof „Im Brühl“ statt.

65843 SulzbachPietät Heun

WWeerrbbuunngg bbrriinnggtt EErrffoollgg!!Rufen Sie uns an: 0 6196 / 84 80 80

Evangelische Kirchen-gemeinde Sulzbach (Ts.)Platz an der Linde 5Samstag, 21.12. 201318.00 Uhr Andacht zur Stille;Prädikantin DeckertSonntag, 22.12. 201310.00 Uhr Singgottesdienstmit Kindergottesdienst;Pfarrer GengenbachMontag, 23.12. 201318.00 Uhr Fröhl. GymnastikDienstag, 24.12. 201315.00 Uhr Gottesdienstmit Krippenspielder Kindergottesdienstkinder;Pfarrerin Hannappel16.30 Uhr Gottesdienstmit Weihnachtsspielder Konfirmanden;Pfarrer Gengenbach18.00 Uhr Christvesper;Pfarrerin Hannappel23.00 Uhr Christmette;Pfarrer Gengenbach –es singt die KantoreiDonnerstag, 26.12. 201310.00 Uhr Gottesdienstmit Abendmahl und Kantorei;Pfarrer GengenbachSonntag, 29.12. 201310.00 Uhr Gottesdienst;Prädikantin DeckertMontag, 30.12. 201318.00 Uhr Fröhl. GymnastikDienstag, 31.12. 201317.00 Uhr Gottesdienst;Pfarrer Gengenbach Mittwoch, 01. 01. 201418.00 Uhr Gottesdienstmit Abendmahl;Prädikant ScheimannSamstag, 04. 01. 201410.00 Uhr – 13.00 UhrBücherausleiheim „Frankfurter Hof“Sonntag, 05.01. 201410.00 Uhr Gottesdienstmit Taufe;Pfarrer GengenbachMontag, 06. 01. 201418.00 Uhr Fröhl. GymnastikDienstag, 07. 01. 201420.00 Uhr (nicht wöchentlich)Neuer Chor (Termine bitte beiKantor Braun erfragen)

Mittwoch, 08. 01. 201416.00 Uhr – 19.00 UhrBücherausleiheim „Frankfurter Hof“20.00 Uhr Kantorei

Ev. Pfarramt: Gemeindesekre-tärin Elke Knickel, Platz an derLinde 5, Tel.: 50 07-10, Fax:50 07-18, E-Mail: [email protected], www.evangelisch-in-sulzbach.deMontag, Dienstag, Mittwochund Freitag von 10.00 bis 12.00Uhr.Das Pfarrbüro ist von Montag,23. Dezember 2013, bis Frei-tag, 10. Januar 2014, nicht be-setzt. Eine Vertretung ist amMontag, 30. Dezember 2013,von 10.00 bis 12.00 Uhr für Sie da.Pfarrer Michael Gengenbach,Platz an der Linde 5, Tel.:50 07-12. E-Mail: [email protected] Astrid Hannappel,Paradiesweg 17, 65779 Kelk-heim/Fischbach, Tel.: 0 6195 /6725 04, E-Mail: astrid [email protected] Brandt, Vorsitzenderdes Kirchenvorstandes, Tel.:0173 / 3 23 70 06.Ev. Gemeindehaus: Küsterund Hausmeister Josef Voege,Platz an der Linde 4, Tel.:50 07-19, Montag freier Tag.Propsteikantor Axel Braun,Organist und Chorleiter,Sprechzeit nach Vereinbarung,Tel.: 0 6174 / 2 46 23, E-Mail:[email protected] öffentliche Bü-cherei: Leiterin Ursula Weber,Cretzschmarstraße, Frankfur-ter Hof. Öffnungszeiten: Diens-tag von 16.00 bis 19.00 Uhr,Mittwoch und Don nerstag von16.00 bis 18.00 Uhr. Jeden 1. Samstag im Monat von 10.00bis 13.00 Uhr. In den Ferien nurmittwochs von 16.00 bis 19.00Uhr geöffnet. Tel. 5 6158 33.Evangelische Kindertages-stätte: Leiter Michael Buren,Platz an der Linde 4, Tel.:

50 07-15, E-Mail: [email protected]. Öff-nungszeiten: Montag bis Frei-tag von 7.30 bis 15.00 Uhr.

Katholische Kirchen-gemeinde St. Marien undSt. Katharina Bad SodenSamstag, 21.12.201317.30 Uhr Beichtgelegenheit(Sulzbach)18.00 Uhr Eucharistiefeier(Sulzbach)18.00 Uhr Eucharistiefeier(Augustinum, Neuenhain)Sonntag, 22.12.201309.30 Uhr Hochamt(Sulzbach)16.00 Uhr Weihnachts-konzert MGV BrüderlichkeitNeuenhain (Neuenhain)Montag, 23.12.201307.00 Uhr Eucharistiefeier(St. Elisabeth, Bad Soden)16.00 Uhr Beichtgelegenheit(Sulzbach)18.00 Uhr Beichtgelegenheit(Altenhain)18.30 Uhr Rosenkranzgebet(Altenhain)19.00 Uhr Anbetung und Rosenkranzgebet (Bad Soden)19.00 Uhr Beichtgelegenheit(Sulzbach)20.00 Uhr Beichtgelegenheit(Bad Soden)Dienstag, 24.12.201313.30 Uhr ÖkumenischerGottesdienst (Taunus-residenzen, Bad Soden)16.00 Uhr Kinderkrippenfeier(Sulzbach)18.00 Uhr Christmette(Sulzbach)22.00 Uhr Christmette(Bad Soden)Mittwoch, 25.12.201309.30 Uhr Festhochamt(Sulzbach)Donnerstag, 26.12.201309.30 Uhr Hochamt(Sulzbach)Freitag, 27.12.201309.30 Uhr Eucharistiefeier(St. Elisabeth, Bad Soden)Samstag, 28.12.201317.00 - 17.30 UhrBeichtgelegenheit (Bad Soden)

18.00 Uhr Eucharistiefeier(Bad Soden)18.00 Uhr Eucharistiefeier(Augustinum, Neuenhain)Sonntag, 29.12.201309.30 Uhr Hochamt(Sulzbach)17.00 Uhr Weihnachtlieder-singen (Bad Soden)Montag, 30.12.201307.00 Uhr Eucharistiefeier(St. Elisabeth, Bad Soden)18.30 Uhr Rosenkranzgebet(Altenhain)19.00 Uhr Anbetung und Rosenkranzgebet (Bad Soden)20.00 Uhr Stille Anbetung(Bad Soden)Dienstag, 31.12.201309.30 Uhr Eucharistiefeier(St. Elisabeth, Bad Soden)16.30 Uhr Jahresschluss mitEucharistiefeier (Sulzbach)Mittwoch, 01.01.201409.30 Uhr Hochamt(Sulzbach)Donnerstag, 02.01.201407.00 Uhr Eucharistiefeier(St. Elisabeth, Bad Soden)Freitag, 03.01.201409.30 Uhr Eucharistiefeier(St. Elisabeth, Bad Soden)Samstag, 04.01.201417.00 – 17.30 UhrBeichtgelegenheit (Bad Soden)18.00 Uhr Eucharistiefeier(Sulzbach)18.00 Uhr Eucharistiefeier(Augustinum, Neuenhain)Sonntag, 05.01.201409.30 Uhr Hochamt(Sulzbach)Montag, 06.01.201407.00 Uhr Eucharistiefeier(St. Elisabeth, Bad Soden)18.00 Uhr Hochamt(Sulzbach)Dienstag, 07.01.201409.15 Uhr Rosenkranzgebet(Sulzbach)Mittwoch, 08.01.201408.30 Uhr Rosenkranzgebet(St. Elisabeth, Bad Soden)09.00 Uhr Eucharistiefeier(St. Elisabeth, Bad Soden)Donnerstag, 09.01.201407.00 Uhr Eucharistiefeier(St. Elisabeth, Bad Soden)

16.00 Uhr Eucharistiefeier(EVIM, Sulzbach/Schwalbach)Freitag, 10.01.201409.30 Uhr Eucharistiefeier(St. Elisabeth, Bad Soden)Die katholische Kirche in Sulz-bach ist täglich geöffnet von08.00 bis 19.00 Uhr.

Pfarrer Schäfer: Tel.: 2 04 87-20, in dringenden Fällen0179 / 6 9113 63. Sprechzeit inSulzbach: Freitags von 16.15bis 17.00 Uhr.Gemeindereferentin: Magda-lena Lappas, Tel.: 2 04 87- 51,[email protected]: CatrinLerch, Tel.: 2 04 87- 72, [email protected]: Hans-Jür-gen Wagner, Tel.: 2 04 87- 71,[email protected]: Christia-ne Toop, Tel.: 2 04 87- 26,Sprechzeit nach VereinbarungCaritas-Sprechstunden:Bad Soden: Dienstags von17.00 bis 18.00 Uhr (Pfarrbüro,Salinenstraße 1)Altenhain: Jeden 3. Mittwochim Monat von 17.00 bis 18.00Uhr (Marienheim, Kirchstra-ße 14)Neuenhain: Donnerstags von17.00 bis 18.00 Uhr (Franzis-kushaus, Pfarrstraße 4)Sulzbach: Donnerstags von17.00 bis 18.00 Uhr (Pfarrbüro,Eschborner Straße 2a)Kirchenmusiker: Tobias Land-siedel, [email protected]:Susanne Ebeling, Tel.: 0177/619 0181Pfarrbüro Sulzbach, Eschbor-ner Straße 2a: Dienstag, Mitt-woch und Freitag von 10.00 bis12.00 Uhr, Donnerstag von17.00 bis 19.00 Uhr. Susan-ne Ludwar-Mund, Irmi Zei-kowski, Tel.: 2 04 87-27, Fax:2 04 87- 59, [email protected] der Zeit vom 23.12. 2013 bis03. 01. 2014 bleibt das Pfarrbü-ro geschlossen. Sprechzeiten:

Dienstag, 07. 01. 2014, von10.00 bis 12.00 Uhr und Don-nerstag, 09. 01. 2014, von17.00 bis 19.00 Uhr.Kindertagesstätte Sulzbach:Neugartenstraße 46, BettinaWatzl (Leitung), Tel.: 2 04 87-60, [email protected]. Sprechzeiten nachVereinbarung.Öffnungszeiten: Kita von 7.30bis 14.00 Uhr, Dienstag bisDonnerstag bis 16.30 Uhr /Krippe von 7.30 bis 15.00 Uhr,Freitag bis 14.00 Uhr.Vermietung Pfarrheim Sulz-bach: Monika Moser, Tel.:75 99 41.Hausmeister und Küster:Heinz Ritschel, Tel.: 722 79.Freiwilliges Soziales Jahr:Nathalie Heinemann, zustän-dig für Alten- und Senioren-arbeit; via Pfarrbüro, Tel.:2 04 87- 27, oder via Kita, Tel.:2 04 87- 60.Treffpunkt Eltern-Kind-Grup-pen: Kontakt über Kita Sulz-bach, Tel.: 2 04 87- 60.Häusliche Krankenpflege:Ökume nische DiakoniestationKronberger Straße 1, Bad So-den, Leitung: Michael Möll-mann, Tel.: 2 36 70.Ministranten: KontaktpersonCatrin Lerch, Pfarrbüro Neuen-hain, Tel.: 2 04 87- 73.Jugendsprecher: Volker Knau-the, [email protected]:Schwalbach, Limes Einkauf-zentrum, Marktplatz 7, Tel.:5 6140 65.Netzwerk kath. Beziehungs-und Lebensberaterinnen e.V.,Tel.: 0 6192 / 29 34 - 0, [email protected]

Neuapostolische Kirchein Hessen KdöRGemeinde Bad Soden/Ts.Joseph-Haydn-Straße 6Sonntag, 22.12.201310.00 Uhr Gottesdienst undKindergottesdienstMittwoch, 25.12.201320.00 Uhr Weihnachts-gottesdienstDienstag, 31.12.201318.00 Uhr Jahresabschluss-gottesdienstMittwoch, 01.01.201411.00 Uhr Neujahrs-gottesdienstSonntag, 05.01.201410.00 Uhr Satellitenübertra-gung eines von StammapostelSchneider in Brüssel gehalte-nen GottesdienstesMittwoch, 08.01.201420.00 Uhr GottesdienstWir wünschen allen Mitbür-gern ein gesegnetes Weih-nachtsfest und alles Gute fürdas neue Jahr!

ImpressumDer Sulzbacher Anzeiger erscheint im:

Schwalbacher Zeitung Verlag Mathias Schlosser Niederräder Straße 5 65824 Schwalbach

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Mathias Schlosser

Telefon: 06196/848080 Fax: 06196 / 848082 [email protected]

DREI20. 12. 2013Nr. 51+52TERMINE IN SULZBACH

Wann Was Wo

27. Dezember Preisskat der im Schützenhaus 17 Uhr Schützenvereinigung

15. Januar ökumenischer im evangelischen Gemeinde-15 Uhr Seniorennachmittag haus am Platz an der Linde

15. Januar Neujahrsempfang des im Bürgerzentrum 17 Uhr Landfrauenvereins Frankfurter Hof

16. Januar ökumenischer Literaturkreis in der Bücherei im 20 Uhr zum Thema Theodor Storm Frankfurter Hof

18. Januar Neujahrsempfang der im katholischen18 Uhr katholischen Gemeinde Pfarrheim

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Mit ihren bis zu 3,60 Meter langen Instrumenten ließen die vier Musiker des „Frankfurter Alphorn Ensembles“ die evangelische Kirche am vergangenen Samstag erzittern. Foto: gs

Gewaltiger AbschlussakkordVier Alphörner erfüllten am

Samstag die evangelische Kir-che mit mächtigen Klängen. Zither, Hackbrett und Gitarre verströmten beruhigende Stu-benmusik. Und fünf Sänge-rinnen stimmten „a capella“ alpenländische Lieder in Allgä-uer Mundart an.

Ein besonderes Konzerterleb-nis präsentierte der Sulzbacher „Freudeskreis für Kirchenmu-sik“ am Vorabend des dritten Adventssonntags in der evan-gelischen Kirche. Denn Klänge, Melodien und Lieder aus dem Alpenländischen dominierten den musikalischen Abend. Das „Frankfurter Alphorn Ensemble“ eröffnete das einstündige Kon-zert mit breiten Tönen, die an fernen Widerhall aus den Ber-gen erinnerten. Das Bläserquar-

tett interpretierte typische alpen-ländische Volksweisen, obwohl das Naturinstrument nur eine Tonspanne von 12 bis 15 Tönen umfasst. Zwischen Geschich-ten, Gesang und Saitenspiel ent-lockten Gerhard Weinrich, Chri-stian Kraus, Gerd Ross und Gerd Millers den 3,60 Meter langen Alphörnern immer wieder raum-füllende, hell und dunkel klin-gende brummige Akkorde.

Ganz ohne instrumentale Be-gleitung kamen die „Niedersont-hofer Singfehla“ aus. Die fünf „Singmädchen“ aus dem Alpen-vorland, die zum ersten Mal im Main-Taunus-Kreis auftraten, sangen mit klaren, fein differen-zierten Stimmen Volksweisen in allgäuer Mundart, ganz urwüch-sig und innovativ. Natürlich durfte dabei auch ein mehrstim-miger Jodelpart in den Tonlagen

Sopran, Mezzosopran und Alt nicht fehlen.

Besinnliche Stubenmusik zupfte das Ensemble „Helden-berger Saitenspiel“. Die vier Musikerinnen und Musiker in-tonierten auf Zithern, Hack-brett und Gitarre traditionelle Musik, vorzugsweise aus dem alpenländischen Raum. Aber auch Tanzweisen und ein Me-nuett hatte das Ensemble aus Nidderau einstudiert.

Nachdenkliche Gedanken und Geschichten trugen beglei-tend zur Musik Marianne und Axel Braun sowie Sandra Schi-wy vor. Nach gewaltigen Ab-schlussakkorden der Alphörner lud der Freundeskreis zu Glüh-wein und Gebäck vor der Kir-che ein. Dort wurde gemeinsam mit den Allgäuerinnen spontan noch weiter gesungen. gs

Fortsetzung von Seite 1dem mühsamen Weg des ‚Al-

les-neu-lernen-müssens‘ unter-stützen,“ erklärt ihre Schwä-gerin und Vereinsvorsitzende, Sophia Athié.

Denn es ist zwar seitens der Krankenkasse absolut unstrit-tig, dass Andrea Kremer wei-terhin hochfrequente Therapi-en benötigt. Die anfallenden Kosten für ambulante Behand-lungen werden jedoch nur teil-weise übernommen. Dabei sind diese deutlich günstiger als ein stationärer Aufenthalt. Auch aus ärztlicher Sicht ist es medizinisch sinnvoller, die Pa-tientin zu Hause zu behandeln.

„Wir können alle sehr viel für Andrea und ihre Familie tun,“ weiß Sophia Athié. Man könne sie beispielsweise besuchen oder ihr schreiben. Aber auch Spenden würden helfen. Wei-tere Informationen zum Verein „Für Andrea“ gibt es im Internet unter www.fuerandrea.de.

Bei Fragen oder Anregungen kann auch über [email protected] Kontakt zum Verein auf-genommen werden.

Das Spendenkonto des Vereins hat die Nummer 6100293933 bei der Frank-furter Volksbank (BLZ 50190000). mfb

Rund 80 Päckchen haben Erika Paul (links), Heidi und Martin Liss-mann von der AWO für die Sulzbacher Senioren gepackt. Foto: gs

Alle Jahre wiederAuf Weihnachtspäckchen

können sich an Heiligabend die Bewohner der Sulzbacher Al-tenwohnanlagen freuen. Denn die Arbeiterwohlfahrt(AWO) bringt den älteren Menschen Süßigkeiten und etwas zum Ge-nießen ins Haus.

Seit 1997 schwärmen am 24. Dezember Mitglieder des AWO-Vorstandes durch den Ort und machen Hausbesuche. Da wer-den die Bewohner der Sulzba-cher Altenwohnanlagen mit Weihnachtspäckchen bedacht, aber auch allein lebende ältere Personen sowie Sulzbacher Bürger, die im Pfl egeheim der EVIM in Schwalbach unterge-bracht sind.

Die Verteilung der Päck-chen wurde von den Eheleuten

Erika und Roman Paul, Günter Renneisen und Monika Lifka organisiert. Seit etwa zehn Jah-ren beteiligen sich die Eheleu-te Heidi und Martin Lissmann ebenfalls daran.

„Wir haben im Keller von Pauls über 80 Päckchen mit Sü-ßigkeiten und genüsslichen Le-bensmitteln gepackt“, berichtet Martin Lissmann, der als Nach-folger des verstorbenen Günter Renneisen seit 2012 Vorsitzen-der des AWO-Ortsvereins in Sul-zbach ist. „Anfänglich wurden erst bei Bekanntwerden von bedürftigen Personen einzelne Päckchen verteilt“, so der AWO-Vorsitzende. Auch heute noch nimmt die AWO gerne Hinweise auf bedürftige Menschen entge-gen, um deren Situation durch Zuwendungen zu verbessern. gs

Freunde helfen

Doch kein „Schildbürgerweg“Gemeindevertreter trafen sich zu ihrer letzten Sitzung

Eine lange Tagesordnung hat-ten die Gemeindevertreter am Donnerstag vergangener Woche zum Jahresabschluss zu bewäl-tigen. Im Mittelpunkt stand der Haushalt für das Jahr 2014.

Der wurde am Ende mit den Stimmen von SPD, GAL, FWG und FDP beschlossen. CDU und Pro Sulzbach lehnten das Zahlenwerk ab. Vertreter aller Fraktionen nutzten die Haus-haltsdebatte zu einer Gene-ralaussprache über die Sulz-bacher Kommunalpolitik und die Arbeit von Bürgermeiste-rin Renate Wolf (SPD). Nach dem Beschluss der Gemeinde-vertretung wird die Gemeinde Sulzbach im kommenden Jahr 2.551.480 Euro mehr ausgeben als sie einnimmt.

Zweiter kontrovers disku-

tierter Punkt war die Neurege-lung der Wassergebühren, die am 1. Januar in Kraft tritt. Die FWG-Fraktion lehnte das neue Gebührenmodell ab, weil es erstmals pauschale Grundge-bühren vorsieht, die unabhän-gig vom tatsächlichen Wasser-verbrauch zu zahlen sind. Die Freien Wähler fürchten, dass dadurch falsche Anreize zur Wasserverschwendung gesetzt werden und lehnten die Vorla-ge ab, konnten aber ansonsten keine Mitstreiter fi nden.

Ausführlich diskutiert wurde auch noch einmal der Name für den Weg, an dem der neue Kindergarten zwi-schen Hartmut- und Kelten-weg liegt. Wie berichtet hatten sich CDU und Pro Sulzbach im Haupt- und Finanzausschuss mit dem Vorschlag „Schildbür-

gerweg“ durchgesetzt. In der Gemeindevertretung erklär-te CDU-Fraktionsvorsitzender Matthias Brandt aber, dass ir-gendwann „Schluss mit lustig“ sein müsse und zog den nicht ernstgemeinten Vorschlag zu-rück. CDU und Pro Sulzbach enthielten sich. Die Mehrheit von SPD, GAL und FWG einigte sich auf die Bezeichnung „Am Rübenacker“.

Geklärt wurde schließlich auch, was mit dem vieldisku-tierten Radweg entlang der Li-messpange passieren soll. Statt einer großfl ächigen und sehr teuren Erneuerung hat sich das Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass für 23.000 Euro die „unmittelbaren Schäden“ beseitigt werden sol-len, was die Gemeinde in Kürze erledigen wird. MS

EmpfangIn Sulzbach fi ndet der Neu-

jahrsempfang der katholischen Gemeinde am Samstag, 18. Ja-nuar statt.

Die Gemeindemitglieder treffen sich um 18 Uhr im An-schluss an den Gottesdienst im Pfarrheim. Der Neujahrsemp-fang in Bad Soden ist am Sonn-tag, 19. Januar, im Anschluss an den Gottesdienst um 11 Uhr in der Unterkirche. red

Nebentätigkeit z.B. für Schüler, Rentner

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Wir suchen Austräger/innen für den

Bilder und Geschichten

Der nächste ökumenische Se-niorennachmittag beginnt am Mittwoch, 15. Januar, um 15 Uhr.

Klaus Belzer unterhält dann mit Bildern und Geschichten vom Keukenhof und auch für Kaffee und Kuchen ist gesorgt. Das Treffen fi ndet im Saal des evangelischen Gemeindehauses am Platz an der Linde statt. red

VIER Nr. 51+5220.12. 2013

MITTEILUNGEN AUS DEN VEREINEN

Die Mitteilungen aus den Vereinen sind ein freiwilliger Service des Sulzbacher Anzeigers. Für Inhalt und Orthografi e sind allein die Vereine bzw. die Unterzeichner verantwortlich. Der Verlag behält sich Kürzungen vor. Ein Anspruch auf Abdruck in der Rubrik besteht nicht.

Das gab es bisher noch nicht bei den Schützen: Carla Schumann, Jasmin Engel und Carmen Giese aus dem Team des SV Sulzbach wurden ungeschlagen Tabellensieger in der Oberliga Süd. Foto: privat

Meister aller KlassenVereinsgeschichte ist geschrie-

ben. Sowohl die erste und zweite Luftgewehrmannschaft des Sul-zbacher Schützenvereins haben ungeschlagen den Tabellensieg errungen: die erste Mannschaft in der Oberliga Süd – die zweithöch-ste Klasse in Hessen – als auch die zweite Mannschaft im Main-Tau-nus-Kreis. Neben den Erfolgen bei der diesjährigen Deutschen Meisterschaft ist dieser doppelte Ligasieg ein noch nie dagewe-senes Ereignis bei den Sulzbacher Schützen.

Während die zweite Mann-schaft noch keinen Einzelpunkt abgeben musste und damit schon vorzeitig als Sieger feststand, brachte für die erste Mannschaft erst der letzte Wettkampf die Ent-scheidung. Der Tabellenverfolger SV Hohenstein hatte ebenfalls noch keinen Mannschaftspunkt abgegeben. Aber auch diesmal konnte das Team bestehend aus Annika Giese mit 389 Ringen, Jasmin Engel mit 387, Carla Schumann und Carmen Giese mit jeweils Ringen 385 gewin-nen. Für Annika Giese gab es als Zugabe noch den Preis des besten durchschnittlichen Ergebnisses, das in der Oberliga Süd geschos-sen wurde. Nun wird der Aufstei-ger des letzten Jahres das nächste Ziel, den Aufstieg in die Hessenli-ga, anvisieren. Carmen Giese

- Leichtathletik -

Starke SchülerDas Frankfurter Kreisschüler-

hallensportfest in der Leichtath-letikhalle Kalbach ist traditionell der Start in die Hallensaison für die Schülerinnen und Schüler der LG Bad Soden/Sulzbach/Neuenhain. Und wie auch in den vergangenen Jahren kehrten auch dieses Mal die Athletinnen und Athleten am 1. Advent mit vielen Podestplätzen, Vereins-hallen- und persönlichen Bestlei-stungen nach Hause zurück und beeindruckten dabei nicht nur mit ihrer Vielseitigkeit, sondern auch mit großem Teamgeist. Die Veranstaltung war wieder quan-titativ und qualitativ recht gut besetzt. Die Teilnehmer kamen nicht nur aus Hessen, sondern auch aus den angrenzenden Ländern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Die Hürden hatten es Milan Zengeler (M 14) angetan. Seine Hürdentechnik hat sich dank eines großen Trainingsfl eißes in den letzten 6 Monaten deutlich verbessert und der 3er Rhyth-mus bereitet ihm keine Schwie-rigkeiten mehr. Und so legte er über 60m Hürden einen exzel-lenten Start in die Saison hin und gewann den Wettbewerb in 9,65 sec. Auch über die gleiche Distanz ohne Hürden zeigte er seine Stärke und drückte seine alte Bestzeit im Vorlauf auf 8,02

sec. Seine 8,05 im Finale brach-ten ihm dann Platz 5 ein. Ein vierter Platz im Kugelstoßen mit persönlicher Hallenbestleistung (PB) von 10,45 rundet seine Bi-lanz ab und zeigt auch seine Viel-seitigkeit auf. Man wird von ihm im Sommer im Mehrkampf ei-niges erwarten können.

Bei seinem ersten Hallenwett-kampf überhaupt räumte Luis Lange (M 12) recht unerwartet gleich drei Podestplätze ab und bereitete sich selbst das schönste Geburtstagsgeschenk. Das sorgte für große Freude nicht nur bei seinen erfolgreichen Traine-rinnen Eileen Müller und Silke Dittombée, sondern auch bei seiner zuschauenden Familie. Sprint- und sprungstark holte er gegen starke Konkurrenz nur ganz knapp geschlagen zwei 2. Plätze im 60m Lauf und im Weitsprung. Seine 4,70 im letz-ten Versuch und seine 8,42sec im 60m-Finale bedeuten darüber hinaus neue Hallenbestzeiten in den jeweiligen Rekordlisten der LG BSN.

Der junge Sprinter kann aber auch länger laufen und hielt sich nach Absprache mit den Traine-rinnen über 800m geschickt in der ersten Runde zurück. In der zweiten und dritten rollte er an die Führungsgruppe heran und übernahm vor der letzten Runde die erste Position. Mit furiosem Endspurt verteidigte in der letz-ten Runde seinen Sieg und lief mit 2:25,83min eine ganz starke Zeit. Auch diese Leistung bedeu-tet Platz 1 in der Vereinsbesten-liste. Um die Zeit noch besser einzuordnen: im Freien würde er damit auf Platz 4 in Hessen liegen.

Carolin Winter (W 12) holte sich mit einem starken Auftritt von 7,20m im Kugelstoßen nicht nur Platz 7 (von 22 Teilneh-merinnen) sondern auch Platz 1 in der ewigen Vereinsbestenli-ste. Und auch über 60m Hürden schaffte sie den Sprung unter die ersten 10 im Verein.

Für Katja Richardson (W 11) über 60m, Christina Richter (W 12) über 800m und 60m H, Rosa Hendlinger (W 12) über 60m, Ei-leen Kessler (W 13) über 800m, Carolina Petricevic (W 13) im Kugelstoß reichte es trotz PB gegen starke Konkurrenz nicht zu vorderen Platzierungen. Mit ihren Leistungen konnten sie sich aber jeweils unter die ersten 10 der ewigen Vereinsbestenliste der LG schieben.

Unglücklich verlief der Tag für Hannah Müller, die ihren Hürdenlauf verletzungsbedingt abbrechen musste und so in kei-ner weitere Disziplin ihre gute Form unter Beweis stellen konn-te. Frerk Meyer

Luis Lange von der LG Bad Soden/Sulzbach/Neuenhain auf der Zielgeraden bei seinem Sieg über 800 Meter. Foto: privat

Freitag, 21.12. Samstag, 22.12. Sonntag, 23.12.

Montag, 24.12.

Mittwoch, 26. 12.

Das Wetter in Sulzbach

Das Wetter wird Ihnen präsentiert von:

Donnerstag, 27. 12.Dienstag, 25.12.

Schneeregen

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Bewölkt Schnee

RegenSchneeregen

Service-Nummer0172 / 1 49 22 43

Platz an der Linde 1 65843 Sulzbach

10°

- 4° - 3°

8° 9°

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Schönes Wetter können wir nicht garan-tieren, unseren guten Service schon.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr.

20.12.Apotheke im realGinnheimer Str. 8-18

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Reiter feiern Advent. Zahlreiche Vorführungen standen im Mittelpunkt der Weihnachts-feier des Sulzbacher Reitclubs am vergangenen Sonntag. Von der Reit-AG der Mendelssohn-Bart-holdy-Schule, die eine „Steckenpferd-Quadrille“ vorführte, über die Voltigier- und die Führzü-gelgruppe bis hin zu einer Dressurprüfung der höchsten Kategorie zeigten die Schülerinnen und Schüler der Reitschule Kranz, was sie im ablaufenden Jahr gelernt haben. Anschließend zeichnete Reitschul-Leiter Michael Kranz in der neu eröffneten Gaststätte „Zur Pferdetränke“ die Vereins-meister und erfolgreichsten Reiter des Jahres aus. MS/Foto: gs

Bach und Mozart auf dem AkkordeonViel Applaus für das Weihnachtskonzert

Klassik zum Fest. An dieses Motto hielten sich die Akteure bei der Auswahl der Kompo-nisten beim diesjährigen Weih-nachtskonzert des Sulzbacher Akkordeon-Clubs am vergan-genen Sonntag in der katho-lischen Kirche.

Mit drei verschiedenen Kom-ponisten aus dem 18. Jahrhun-dert eröffnete das Jugenden-semble das Weihnachtskonzert. Celine Braun, Philipp Geisen-berger, Lisa Koblitzek, Maria Sparwasser und Steffen Trenk spielten eigens für Akkordeon arrangierte Werke von Johann C. Simon. Johann Sebastian Bach und Georg Friedrich Hän-del.

Zwei kleine Stücke, ein Me-nuett und ein Allegretto von Mozart intonierte das Schüle-rensemble. Constanze Jung-hans, Dani Klieber und Paula

Kühl trugen dabei die leichten Etüden mit sicherem Spiel vor. Deutlich hörbar schwieriger ge-staltete sich Bachs „Concerto I in G-Dur“, das von Marcel Nees und Steffen Trenk gekonnt in-terpretierten.

Das volle Klangvolumen ihrer Instrumente präsentierten die 20 Akteure des Orchesters beim „Einzug der König von Saba“ von Georg Friedrich Händel, dem weitere klassische Stücke in selten gehörten Bearbei-tungen für Akkordeon folgten. Zwischen den Sätzen verlas An-dreas Knöller besinnliche Ge-danken zur Adventszeit.

Nach den Schlussakkorden wurden Alexander Ferlemann für 15 Jahre sowie Sibille Kein und Andreas Schober für 25 Jahre Akkordeonspiel geehrt. Die musikalische Geamtlei-tung lag in Händen von Birgit Heyne. gs

Gemeinsam zu Mittag essen

Der nächste Sulzbacher Mit-tagstisch fi ndet am Donners-tag, 16. Januar statt.

Auf dem Speiseplan steht dann ein deftiges Gericht: Schnitzel mit Bratkartoffeln. Dazu gibt es eine Vorspeise und einen Nachtisch. Der Sulzba-cher Mittagstisch richtete sich an alle, die keine Lust haben, alleine die Mittagszeit zu ver-bringen. Anmeldungen für das Essen zum Preis von sechs Euro nimmt die Fachstelle Senioren im Rathaus (Telefon 7021-64) entgegen. red

Im neuen Jahr startet der Li-teraturkreis am Donnerstag, 16. Januar, um 20 Uhr in der Bücherei im Frankfurter Hof.

Im Mittelpunkt steht der deutsche Schriftsteller Theodor Storm. Ursula Weber präsen-tiert das Leben und Werk des berühmten Dichters für die lite-raturinteressierten Zuhörer. red

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Außergewöhnliche Kostüme prägten die „Ritter Rost“-Aufführung in der Sulzbacher Kulturkneipe „Das Herrenhaus“, die das Theater „Landungsbrücken“ präsentierte. Foto: Frey-Broich

Ein rostiges WeihnachtsfestDas Kindermusical „Ritter

Rost feiert Weihnachten“ stand am zweiten Adventsonntag auf dem Kulturprogramm des Herrenhauses. Auf der Bühne stand das Ensemble des Frank-furter Theaters „Landungsbrü-cken“.

Im Saal des Herrenhauses herrschte Weihnachtsstim-mung. Dafür sorgte nicht nur der prächtig geschmückte Weihnachtsbaum. Die Stuhl-reihen waren voll besetzt. Und plötzlich schallte „Last Christ-mas“ aus den Lautsprechern und Bö, Ritter Rosts Freundin, trat auf die Bühne. Die jungen und älteren Zuschauer versan-ken in die Welt des rostigen Rit-ters. „Es ist ein Vergnügen für die ganze Familie“, weiß Jo-chen Till, Verantwortlicher für das Kulturprogramm im Her-renhaus und fügt hinzu: „Das

Stück bietet jede Menge Al-bernheiten für Kinder und Er-wachsene.“ „Es war tatsächlich mal was ganz anderes“, mein-te Zuschauer-Vater Frank Wie-berneit.

Die Schauspieler sprangen, tanzten und sangen sich in die Herzen der kleinen und groß-en Rost-Fans. „Es war wirk-lich lustig“, resümierte Zu-schauer-Kind Ben ó Duffy. „Der König hat so witzige Lieder gesungen“, meinte Elisabeth Strumpel, ebenfalls Zuschauer-Kind. Der König, gespielt von Landungsbrücken-Intendant Linus Koenig, fand, dass man in Sulzbach, trotz der „seltsamen Sitten“, doch ganz „vorbildliche Weihnachten“ feiern könne.

Am Ende kam mit Paolo mit dem Pizza-Blitz - zur Freude aller Kinder - ein Bonbon-Re-gen. Und als Zugabe gab es zum Schluss sogar eine echte Lied-

Premiere: Darin beschreibt sich Ritter Rost wie folgt: „Mein Vater hat mich hergestellt aus dem schönsten Schrott der Welt.“

Dieser Beschreibung mach-ten sowohl Bühnenbild als auch die Kostüme von Bühnen- und Kostümbildnerin Pad Maa alle Ehre. So waren die wunder-baren, zum Teil überdimensi-onierten Hüte aus Pappmache gebastelt. Ritter Rosts Kostüm aus alten Kissen zusammenge-fl ickt. „Unser Budget für das Bühnenbild liegt im Jahr bei gerade mal 200 bis 300 Euro“, erklärt Regisseurin Michaela Conrad.

Seit 2005 stehen der rostige Ritter und seine Freunde in den Landungsbrücken Frank-furt auf der Bühne. Und zum dritten Mal gastierten nun Bö, Koks, Rösti und Co. auch in Sulzbach. mfb

Spenden für die HospizarbeitMehr als 2.000 Euro haben

die Familien Dicke und Beck mit dem Verkauf von 214 „Wich-telpäckchen“ am Weihnachts-markt erlöst. Am Sonntag wurde die Spende im Rahmen des „Lebendigen Adventkalen-ders“ an die Hospizvereine „Le-bensbrücke“ und „Die Quelle“ übergeben.

Die Idee mit dem Verkauf von Überraschungspäckchen für einen guten Zweck hatte Moni-ka Dicke aus Flörsheim mitge-

bracht. Denn seit zwei Jahren arbeitet sie als ehrenamtliche Hospizhelferin im stationären Dienst des Hospizes „Lebens-brücke“. Da werden alljährlich „Wichtelpäckchen“ gepackt, verkauft und gehen weg wie warme Semmeln.

„Überraschungspäckchen las-sen sich bestimmt auch auf dem Sulzbacher Weihnachtsmarkt verkaufen“, dachte sich Moni-ka Dicke und gewann für diese karitative Aktion die Sulzba-cher Eheleute Edith und Gregor

Beck. Exakt 159 Schuhkartons und Tüten füllten Dickes und Becks. Die Eltern der Kinder des Hortes „Kinderreich“ spendeten ebenfalls die „Füllung“ von 55 Päckchen, die von den Erziehe-rinnen gepackt wurden.

„Wir hatten diesmal doppelt so viele Päckchen gepackt wie bei unserem ersten Mal im Vor-jahr und waren erneut kurz nach 16 Uhr ausverkauft“, stell-te Monika Dicke zufrieden fest. Um den Erlös zu steigern, steu-erte Hertha Schuber am Markt-tag zusätzlich noch selbstgeba-ckene Köstlichkeiten bei.

Übergeben wurde die Spende während der Reihe „Lebendiger Kalender“, der am dritten Ad-ventssonntag im Hofe der Fami-lie Dicke stattfand. Dazu waren die Leiterin der Flörsheimer Einrichtung, Christa Hofmann, und „Quelle“-Leiter Andreas Valbert aus Bad Soden gekom-men. Beide bedankten sich für die fi nanzielle Unterstützung und unterstrichen, wie uner-lässlich die Mitarbeit von eh-renamtlichen Hospizhelfern sei. Christa Hofmann berich-tete über die Arbeit in der „Le-bensbrücke“ und stellte heraus, dass zu den Geldern der Kran-kenkassen noch rund 100.000 Euro an Spenden aufgebracht werden müssen, um die Pfl ege-leistungen in vollem Umfange erbringen zu können.

Mehr als 50 Besucher waren bei der Spendenübergabe in der Hauptstraße dabei.Man sang zwischendurch Weihnachts-lieder und der elfjährige Tim - einer von Dickes Enkelkindern- mit Freund, zwei Freundinnen und deren Musiklehrerin beglei-teten mit Celli und Geige. gs

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Zwei Hospizvereine erhielten Spendenschecks über 1.000 Euro. Foto: gs

Frecher Gesang und Gedichte

„Frauen sind keine Engel!“. Fünf Damen aus Dresden sorgten bei der diesjährigen Se-niorenweihnachtsfeier der Ge-meinde für fl otte, musikalische Unterhaltung. Pfarrer Michael Gengenbach übte mit den gut gelaunten Senioren ein Lied über den „Bischof von Myra“ ein. Und ein Junge wollte sogar Gott treffen.

„In der Adventszeit wird Gottes Ankunft angekündi-gt. Ebenso der Heilige Niko-laus. Und dies mögen manche Menschen leise und besinn-lich, andere wiederum recht laut“. Darüber hatte sich Pfar-rerin Astrid Hannappel Ge-danken gemacht und las dazu die Erzählung „Mittagessen mit Gott“ vor, in der ein Junge den lieben Gott treffen möch-te. Nachdenkliches über den Alltag der Engel trug die ka-tholische Gemeindereferen-tin Magdalena Lappas vor und Bürgermeisterin Renate Wolf rückte in einem Gedicht den Nikolaus ins rechte Licht.

Dann betraten die „Dresd-ner Salondamen“ die Bühne und versetzten das Publikum mit dem „Sound der 20er/30er Jahre“ in Verzückung. Vor-nehmlich mit Liedern der le-gendären Zarah Leander, ganz nach deren Erkenntnis: „Frauen sind keine Engel.“

„Wer hat zu Hause den Stie-fel rausgestellt?“, fragte an-schließend Pfarrer Michael Gengenbach die älteren Herr-schaften, die natürlich lachend abwinkten. „Der Nikolaus ist der größte Heilige der Öku-mene“, klärte der evangelische Seelsorger auf, griff zur Gitarre und übte mit den Senioren das Lied „Der Bischof von Myra“ ein. Dazu verteilte Gengenbach ein Textblatt, sang die Strophen vor, und der Saal stimmte in den Refrain mit ein. gs

Rund 500 Mal hat Gerhard Schöffel schon auf dem Turm der Frankfurter Nikolaikirche Trompete gespielt. Foto: zg

60 Jahre dabei„Heute spielst du mit“, sagte

der Chorleiter zum kleinen Gerhard Schöffel. Das war im Dezember 1953. Seither gehört der Sulzbacher jedes Jahr zu den Turmbläsern am Frankfur-ter Weihnachtsmarkt.

Zweimal pro Woche steigt er im Advent mit seinen Kolle-gen auf den Turm der Nikolai-kirche und spielt Weihnachts-lieder. Und in den 60 Jahren hat er nur einen einzigen Auf-tritt verpasst. Peter Feldmann ist mittlerweile der elfte Ober-bürgermeister, dem Gerhard Schöffel bei der Eröffnung des Weihnachtsmarktes zugesehen hat. Ans Aufhören denkt der 71-Jährige noch lange nicht. Auch im nächsten Jahr will er wieder auf den Kirchturm stei-gen. MS

FÜNFZEHNNr. 51+52 20.12. 2013

Amtliche BekanntmachungenBekanntmachung Nr.108/2013

1. Satzungzur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung

Auf Grund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Ge-meindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. 04. 2005 (GVBl. IS. 142), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom27. 05. 2013 (GVBl. I S. 218), in Verbindung mit den §§ 17 Abs. 3,61 des Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe undden Katastrophenschutz (HBKG) vom 17.12.1998 (GVBl I S.530) sowie der §§ 1 – 5a und 10 des Hessischen Gesetzes überkommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung vom 24.03.2013(GVBl. 2013, 134), hat die Gemeindevertretung der GemeindeSulzbach (Taunus) in ihrer Sitzung am 12.12. 2013 nachstehen-de 1. Satzung zur Änderung des Feuerwehrgebührensatzung be-schlossen:

Artikel 1In § 2 (Gebührenschuldner) Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:„Ortsansässige Vereine, Kirchen, Schulen, politische Parteien so-wie Wählergemeinschaften sind von den Gebühren befreit.“

Artikel 2(1) Dieser Nachtrag tritt am Tage nach der Bekanntmachung in

Kraft.(2) Diese Erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebühren-

satzung wird hiermit ausgefertigt.

Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013Der Gemeindevorstand derGemeinde Sulzbach (Taunus)Renate Wolf, Bürgermeisterin

Bekanntmachung Nr.109/20131. Satzung zur Änderung

ENTWÄSSERUNGSSATZUNG (EWS)der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Ge-meindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachungvom 07. 03. 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2des Gesetzes vom 24. 03. 2013 (GVBl I S. 134), der §§ 37 bis 40des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14.12. 2010 (GVBl. IS. 548), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes überkommunale Abgaben (KAG), zuletzt geändert durch Art. 7 desGesetzes vom 31. 01. 2005 (GVBl. I S. 54), der §§ 1 und 9 des Ge-setzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer(Abwasserabgabengesetz – AbwAG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 18. 01. 2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändertdurch Art.1 des Gesetzes vom 11. 08. 2010 (BGBl. I S.1163), undder §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwas-serabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 29. 09. 2005 (GVBl. I S. 664), hat die Gemeindever-tretung der Gemeinde Sulzbach (Taunus) in der Sitzung am12.12. 2013 folgende Entwässerungssatzung beschlossen:

Artikel 1Die §§ 17, 20, 22 und 29 erhalten folgende Fassung:

§ 17Entstehen der Beitragspflicht

(1) Wird ein Beitrag für das Verschaffen der erstmaligen An-schlussmöglichkeit erhoben, so entsteht die Beitragspflicht,sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossenwerden kann.

(2) Im Übrigen entsteht die Beitragspflicht mit der Fertigstellungder beitragsfähigen Erneuerungs-/Erweiterungsmaßnahme.Im Falle einer Teilmaßnahme entsteht die Beitragspflicht mitder Fertigstellung des Teils.

§ 20Vorausleistungen

(1) Die Gemeindewerke können unabhängig vom Baufortschrittund von der Absehbarkeit der Fertigstellung Vorausleistun-gen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags ab Beginnder Maßnahme verlangen.

(2) Die Vorausleistung ist auf die endgültige Beitragsschuld an-zurechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht endgültigbeitragspflichtig ist. Dies gilt auch, wenn eine überschüssigeVorausleistung zu erstatten ist.

§ 22Grundstücksanschlusskosten

(1) Den Gemeindewerken sind in der tatsächlich entstandenenHöhe zu erstatten:a) der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Reparatur,

Sanierung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigungder Anschlussleitungen sowie

b) die Kosten der Kamerabefahrung der Zuleitungskanälezur Durchführung der Eigenkontrolle und Überwachungder Zuleitungskanäle entsprechend den Bestimmungender aufgrund des § 40 Abs. 2 Nr. 3 HWG erlassenen Ab-wassereigenkontrollverordnung (EKVO) vom 23. 06.2010 (GVBl. I S. 257) in der jeweils geltenden Fassung.

Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Fertigstellung dererstattungspflichtigen Maßnahme; er wird einen Monatnach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

(2) Erstattungspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabedes Bescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist dasGrundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist anstelle desEigentümers der Erbbauberechtigte erstattungspflichtig.Mehrere Erstattungspflichtige haften als Gesamtschuldner.

(3) Der Erstattungsanspruch ruht als öffentliche Last auf demGrundstück – bei Bestehen eines solchen – auf dem Erbbau-recht.

(4) Die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 kann von derEntrichtung einer angemessenen Vorausleistung abhängiggemacht werden.

§ 29Verwaltungsgebühren

Die Gemeindewerke erheben folgende Verwaltungsgebühren:1. für die Erteilung einer Befreiung vom

Anschluss- und Benutzungszwang 29,50 €2. für die Prüfung der Entwässerungspläne

einschließlich Satzung und der Bestandspläneund Genehmigung eines Anschlusses 59,00 €

3. für jedes Ablesen eines privaten Wasser-oder Abwasserzählers 6,00 €

4. für jede gewünschte Zwischenablesung einergemeindlichen oder privaten Messeinrichtung; 16,00 €für den zweiten und jeden weiteren Zähler 6,00 €

5. für jedes vom Anschlussnehmer veranlassteAblesen einer Messeinrichtung,die in einem Schacht untergebracht ist; 26,00 €für die zweite und jede weitere Messeinrichtungin einem Schacht 11,00 €

6. für jeden gewünschten Austauscheiner Messeinrichtung 30,00 €

7. Anfahrtpauschale je Auftrag 20,00 €

Artikel 2Folgender § 29a wird eingefügt:

§ 29aGrundgebühr für Abwasserbeseitigung

Die Gemeindewerke erheben je Hausanschluss eine monatlicheGrundgebühr für die Abwasserbeseitigung, die sich an der Größeder Messeinrichtungen (§ 10 WVS) orientiert, wie folgt:

DN 20 2,50 €/MonatDN 25 3,50 €/MonatDN 40 10,00 €/MonatDN 50 14,00 €/MonatDN 80 26,00 €/MonatDN 80 groß 26,00 €/MonatDN 100 34,00 €/MonatDN 150 54,00 €/MonatDN 150 groß 54,00 €/Monat

Artikel 3Diese Änderungssatzung tritt am 01. 01. 2014 in Kraft.

Ausgefertigt:Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013Der Gemeindevorstand:Renate Wolf, Bürgermeisterin

Bekanntmachung Nr.110/2013WASSERVERSORGUNGSSATZUNG (WVS)

der Gemeinde Sulzbach (Taunus)Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Ge-meindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachungvom 07. 03. 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetzvom 16.12. 2011 (GVBl. I S. 786), der §§ 30, 31, 36 des Hessi-schen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12. 2010(GVBl. I S. 548), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzesüber kommunale Abgaben (KAG) vom 17. 03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2012 (GVBl. I S. 436), hat die Gemeindevertretung der Gemein-de Sulzbach (Taunus) in der Sitzung am 12.12. 2013 folgende

WASSERVERSORGUNGSSATZUNG (WVS)beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

III. Allgemeines § 1 Öffentliche Einrichtung § 2 Begriffsbestimmungen

III. Anschluss und Benutzung § 3 Grundstücksanschluss § 4 Anschluss- und Benutzungszwang § 5 Wasserverbrauchsanlagen § 6 Art der Versorgung § 7 Umfang der Versorgung, Benachrichtigung bei

Versorgungsunterbrechungen § 8 Haftung bei Versorgungsstörungen § 9 Verjährung von Schadensersatzansprüchen § 10 Messeinrichtungen § 11 Ablesen§ 12 Einstellen der Versorgung

III. Abgaben und Kostenerstattung § 13 Wasserbeitrag

§ 14 Grundstücksfläche § 15 Nutzungsfaktor in beplanten Gebieten § 16 Nutzungsfaktor bei Bestehen einer Satzung

nach § 34 Abs. 4 BauGB § 17 Nutzungsfaktor im unbeplanten Innenbereich § 18 Nutzungsfaktor in Sonderfällen § 19 Gegenstand der Beitragspflicht § 20 Entstehen der Beitragspflicht § 21 Ablösung des Wasserbeitrags § 22 Beitragspflichtige, öffentliche Last § 23 Vorausleistungen § 24 Fälligkeit § 25 Grundstücksanschlusskosten§ 26 Benutzungsgebühren § 27 Vorauszahlungen § 28 Verwaltungsgebühren§ 29 Zählermiete § 30 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren; öffentliche Last§ 31 Gebührenpflichtige § 32 Umsatzsteuer

IV. Mitteilungspflichten, Zutrittsrecht undOrdnungswidrigkeiten

§ 33 Allgemeine Mitteilungspflichten § 34 Zutrittsrecht § 35 Ordnungswidrigkeiten§ 36 Inkrafttreten

I. Allgemeines§ 1

Öffentliche EinrichtungDie Gemeinde betreibt in Erfüllung ihrer Pflicht zur Wasserver-sorgung eine öffentliche Einrichtung. Sie bestimmt Art und Um-fang dieser Einrichtung sowie den Zeitpunkt ihrer Schaffung, Erneuerung und Erweiterung.

§ 2Begriffsbestimmungen

Die in dieser Satzung verwendeten Begriffe haben folgende Be-deutung:Grundstück:Das Grundstück im Sinne des Grundbuchrechts.Wasserversorgungsanlagen:Versorgungsleitungen, Verbindungsleitungen, Pumpwerke,(Hoch-)Behälter, Druckerhöhungsanlagen, Wassergewinnungs-und -aufbereitungsanlagen und Ähnliches.Zu den Wasserversorgungsanlagen gehören auch EinrichtungenDritter, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben be-dient oder zu deren Schaffung, Erweiterung, Erneuerung oderUnterhaltung sie beiträgt.Anschlussleitungen:Leitungen von der Versorgungsleitung – beginnend an der Ab-zweigstelle – bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter der Mess-einrichtung (in Fließrichtung gesehen) einschließlich der Verbin-dungsstücke zur Versorgungsleitung, Anbohrschellen etc. sowieder in die Anschlussleitung integrierten Absperrschieber.Wasserverbrauchsanlagen:Die Wasserleitungen ab der Hauptabsperrvorrichtung ein-schließlich der auf dem Grundstück vorhandenen Wasserver-brauchseinrichtungen.Anschlussnehmer(-inhaber):Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher undsonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte.Wasserabnehmer:Alle zur Entnahme von Trink-/Brauchwasser auf dem GrundstückBerechtigten und Verpflichteten (insbesondere auch Pächter,Mieter, Untermieter usw.) sowie alle, die den Wasserversor-gungsanlagen Trink-/Betriebswasser entnehmen.

II. Anschluss und Benutzung§ 3

Grundstücksanschluss(1) Jedes Grundstück – das grundsätzlich nur einen Anschluss

erhält – ist gesondert und unmittelbar an die Anschlusslei-tung anzuschließen; Gleiches gilt, wenn die Gemeindewerkefür jedes dem Aufenthalt von Menschen dienende Gebäudeauf einem Grundstück eine gesonderte Anschlussleitung ver-legt haben.

(2) Die Gemeindewerke können in Ausnahmefällen zulassenoder verlangen, dass mehrere Grundstücke über eine ge-meinsame Anschlussleitung an die Wasserversorgungsanla-gen angeschlossen werden, wenn die nicht im öffentlichenBereich liegenden Teile der gemeinsamen Anschlussleitungdurch Grunddienstbarkeit oder Baulasteintragung gesichertsind.

(3) Wird ein Grundstück nach seinem Anschluss in mehrere selb-ständige Grundstücke geteilt, so gelten die vorstehenden Regelungen für jedes neue Grundstück entsprechend.

(4) Die Anschlussleitung wird ausschließlich von den Gemeinde-werken oder einem von diesen beauftragten Unternehmenhergestellt, erneuert, verändert, repariert, unterhalten, sa-niert oder beseitigt. Der Wasserabnehmer darf nicht auf dieAnschlussleitung einschließlich der Messeinrichtungen ein-wirken oder einwirken lassen.

SECHZEHN Nr. 51+5220.12. 2013

Amtliche Bekanntmachungen§ 4

Anschluss- und Benutzungszwang(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Trink- und/

oder Betriebswasser benötigt wird, hat die Pflicht, diesesGrundstück an die Wasserversorgungsanlage anzuschließen,wenn es durch eine betriebsfertige Versorgungsleitung er-schlossen ist. Die Anordnung des Anschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

(2) Wasserabnehmer sind verpflichtet, ihren Trink-/Betriebs-wasserbedarf aus der Wasserversorgungsanlage zu decken.

(3) Die Gemeindewerke räumen dem Anschlussnehmer im Rah-men des wirtschaftlich Zumutbaren die Möglichkeit ein, dieEntnahme auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweckoder auf einen Teilbedarf zu beschränken.

(4) Der Anschlussnehmer hat den Gemeindewerken vor der Er-richtung einer Eigengewinnungs- oder BrauchwasseranlageMitteilung zu machen. Es muss technisch sichergestellt sein,dass aus seiner Anlage kein Wasser in das Trinkwassernetzeintreten kann.

§ 5Wasserverbrauchsanlagen

(1) Wasserverbrauchsanlagen müssen nach den jeweils gelten-den bau- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie nach denanerkannten Regeln der Technik geplant, hergestellt, unter-halten und betrieben werden. Bau- und Installationsarbeitendürfen allein durch zugelassene Unternehmen ausgeführtwerden.

(2) Die Gemeindewerke oder deren Beauftragte schließen dieWasserverbrauchsanlagen an die Anschlussleitung an undsetzen sie in Betrieb.

(3) Die Wasserverbrauchsanlagen sind so zu betreiben, dass Stö-rungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungenauf die Wasserversorgungsanlage oder Wasserverbrauchsan-lagen Dritter oder Auswirkungen auf die Güte des Trinkwas-sers ausgeschlossen sind.

(4) Die Gemeindewerke sind berechtigt, die Wasserverbrauchs-anlagen zu überprüfen. Sie haben den Anschlussnehmer auferkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen.

(5) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährdenoder erhebliche Störungen erwarten lassen, so sind die Ge-meindewerke berechtigt, den Anschluss oder die Versorgungzu verweigern; bei Gefahr für Leib oder Leben sind sie hierzuverpflichtet.

(6) Weder das Überprüfen, das Unterlassen der Überprüfung derWasserverbrauchsanlagen noch deren Anschluss an die Was-serversorgungsanlage begründen eine Haftung der Gemein-dewerke, es sei denn, sie haben beim Überprüfen Mängelfestgestellt, die eine Gefahr für Leib oder Leben bedeuten.

§ 6Art der Versorgung

(1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriftenund den anerkannten Regeln der Technik für die jeweiligeBedarfsart (Trink- oder Betriebswasser) entsprechen. Die Ge-meindewerke sind verpflichtet, das Wasser unter dem Druckzu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichenBedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlichist. Sie sind berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck desWassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Be-stimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zuändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichenoder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabeisind die Belange des Wasserabnehmers möglichst zu berück-sichtigen.

(2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffen-heit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Ver-pflichtungen hinausgehen, so obliegt es ihm, die erforder-lichen Vorkehrungen zu treffen.

§ 7Umfang der Versorgung, Benachrichtigung

bei Versorgungsunterbrechungen(1) Die Gemeindewerke sind verpflichtet, Wasser am Ende der

Anschlussleitung jederzeit zur Verfügung zu stellen. Dies giltnicht,1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der

öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder nachdieser Satzung vorbehalten sind,

2. soweit und solange die Gemeindewerke an der Versorgungdurch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Be-seitigung ihnen wirtschaftlich nicht zugemutet werdenkann, gehindert sind.

(2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zurVornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. DieGemeindewerke haben jede Unterbrechung oder Unregel-mäßigkeit unverzüglich zu beheben.

(3) Die Gemeindewerke haben die Wasserabnehmer bei einernicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung derVersorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten.Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unter-richtung1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die

Gemeindewerke dies nicht zu vertreten haben oder

2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechun-gen verzögern würde.

§ 8Haftung bei Versorgungsstörungen

(1) Für Schäden, die Wasserabnehmer durch Unterbrechung derWasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in derBelieferung erleiden, haften die Gemeindewerke aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Fallea. der Tötung oder Körperverletzung, es sei denn, dass der

Schaden von den Gemeindewerken oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vor-sätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist,

b. eines Sachschadens, es sei denn, dass dieser weder durchVorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Gemeinde-werke oder eines ihrer Bediensteten oder eines Verrich-tungsgehilfen verursacht worden ist,

c. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser wederdurch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge-meindewerke oder eines vertretungsberechtigten Organsverursacht worden ist.

§ 831 Abs.1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur beivorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwen-den.

(2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern an-zuwenden, welche diese gegen ein drittes Wasserversor-gungsunternehmen aus unerlaubter Handlung geltend ma-chen. Die Gemeindewerke sind verpflichtet, auf Verlangenüber die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen Auskunft zugeben, soweit sie ihnen bekannt sind oder von ihnen in zu-mutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntniszur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist.

(3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 EUR.(4) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich den

Gemeindewerken oder dem ersatzpflichtigen Unternehmenmitzuteilen.

§ 9Verjährung von Schadensersatzansprüchen

(1) Schadensersatzansprüche der in § 8 bezeichneten Art verjäh-ren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Er-satzberechtigte von dem Schaden, von den Umständen, ausdenen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, und vondem ersatzpflichtigen Unternehmen Kenntnis erlangt, ohneRücksicht auf diese Kenntnis in fünf Jahren von dem schädi-genden Ereignis an.

(2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatz-berechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Scha-densersatz, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oderandere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

§ 10Messeinrichtungen

(1) Die Gemeindewerke ermitteln die zur Verfügung gestellteWassermenge durch geeichte Messeinrichtungen und bestim-men deren Art, Zahl und Größe sowie den Anbringungsort.Die Messeinrichtungen sind vom Anschlussnehmer vor Frost,Abwasser und Grundwasser zu schützen.

(2) Die Gemeindewerke können verlangen, dass Anschlussneh-mer auf eigene Kosten wahlweise einen geeigneten Schachtoder Schrank für die Messeinrichtung anbringen, wenna. das Grundstück unbebaut ist oderb. die Versorgung des Grundstücks mit Anschlussleitungen

erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unterbesonderen Erschwernissen verlegt werden können oder

c. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasser-zählers vorhanden ist.

Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, den in Satz 1 genann-ten Schacht oder Schrank in ordnungsgemäßem Zustandund jederzeit zugänglich zu halten. Er kann die Verlegungdieser Einrichtungen auf eigene Kosten verlangen, wenn siean der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar ist undnach der Verlegung das Ablesen nicht beeinträchtigt wird.

(3) Der Anschlussnehmer kann von den Gemeindewerken dieNachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehör-de oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne desEichgesetzes verlangen. Die Kosten der Prüfung fallen denGemeindewerken zur Last, falls die Abweichung die gesetz-lichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem An-schlussnehmer.

§ 11Ablesen

Die Messeinrichtungen werden von den Gemeindewerken odernach Aufforderung der Gemeindewerke vom Anschlussnehmerabgelesen. Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrich-tungen leicht zugänglich sind.

§ 12Einstellen der Versorgung

(1) Die Gemeindewerke können die Versorgung einstellen, wennder Anschlussnehmer den Bestimmungen der Satzung zu-widerhandelt und das Einstellen erforderlich ist, uma. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen

oder Anlagen abzuwehren,

b. den Verbrauch von Wasser unter Umgehen, durch Beein-flussen oder vor Anbringen der Messeinrichtungen zu ver-hindern oder

c. zu gewährleisten, dass störende Auswirkungen auf Was-serverbrauchsanlagen anderer Anschlussnehmer, Wasser-versorgungsanlagen und Anschlussleitungen der Gemein-de oder Dritter oder Auswirkungen auf die Güte des Trink-wassers ausgeschlossen sind.

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei fehlen-dem Ausgleich einer fälligen und angemahnten Gebühren-schuld, sind die Gemeindewerke berechtigt, die Versorgungzwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht,wenn der Anschlussnehmer darlegen, dass die Folgen desEinstellens außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhand-lung stehen und zu erwarten ist, dass er seinen Verpflichtun-gen nachkommt. Die Gemeindewerke können mit der Mah-nung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen.

III. Abgaben und Kostenerstattung§ 13

Wasserbeitrag(1) Die Gemeinde erhebt zur Deckung des Aufwands für die

Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der Wasserversor-gungsanlagen Beiträge, die nach der Veranlagungsfläche be-messen werden. Die Veranlagungsfläche ergibt sich durchVervielfachen der Grundstücksfläche (§ 14) mit dem Nut-zungsfaktor (§§ 15 bis 18).

(2) Der Beitrag beträgt für das Verschaffen einer erstmaligen An-schlussmöglichkeit (Schaffensbeitrag) an die Wasserversor-gungsanlagen

3,97 EUR/m2 Veranlagungsfläche.

§ 14Grundstücksfläche

(1) Als Grundstücksfläche im Sinne von § 13 Abs. 1 gilt beiGrundstücken im Bereich eines Bebauungsplans grundsätz-lich die Fläche des Grundbuchgrundstücks; für außerhalbdes Bebauungsplanbereichs liegende Grundstücksteile gel-ten die nachfolgenden Vorschriften in Abs. 2 und 3 entspre-chend.

(2) Wenn ein Bebauungsplan nicht besteht, gilta. bei Grundstücken im Innenbereich grundsätzlich die Flä-

che des Grundbuchgrundstücks,b. bei Grundstücken im Innenbereich, die in den Außenbe-

reich hineinragen, die Fläche bis zu einer Tiefe von 50 m,ausgehend von derjenigen Grundstücksseite, die – aus derSicht des Innenbereichs – dem Außenbereich zugewandtist (regelmäßig die gemeinsame Grenze des Grundstücksund der Erschließungsanlage, in welcher die Wasserver-sorgungsleitung verlegt ist).Überschreitet die bauliche, gewerbliche oder sonstige(wasserbeitragsrechtlich relevante) Nutzung des Grund-stücks die in Satz 1 bestimmte Tiefe, ist zusätzlich dieübergreifende Nutzung zu berücksichtigen, sofern dieseFläche dem Innenbereich angehört. Dies gilt auch dann,wenn die Bebauung, gewerbliche oder sonstige Nutzungerst bei oder hinter der Begrenzung von 50 m beginnt.Grundstücksteile, die sich lediglich als wegemäßige Ver-bindung zum eigentlichen Grundstück darstellen, bleibenbei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksich-tigt, wenn sie an der breitesten Stelle 15,0 m nicht über-schreiten. Bei in den Außenbereich hinausgehender baulicher, ge-werblicher oder sonstiger (wasserbeitragsrechtlich rele-vanter) Nutzung des Grundstücks ist die Tiefe der über-greifenden Nutzung dergestalt zu berücksichtigen, dassdie bebaute oder gewerblich (aufgrund einer Baugeneh-migung bebaubare oder gewerblich nutzbare) oder in sonstiger (wasserbeitragsrechtlich relevanter) Weise ge-nutzte Fläche einschließlich einer Umgriffsfläche in einerTiefe von 10 m – vom jeweils äußeren Rand der baulichenoder gewerblichen Nutzung/Nutzbarkeit gemessen – inAnsatz gebracht wird.

(3) Bei Grundstücken im Außenbereich gilt die bebaute oder ge-werblich genutzte/auf Grund einer Baugenehmigung bebau-bare oder gewerblich nutzbare Fläche einschließlich einerUmgriffsfläche in einer Tiefe von 10 m – vom jeweils äußerenRand der baulichen oder gewerblichen Nutzung/Nutzbarkeitgemessen. Gänzlich unbebaute oder gewerblich nicht ge-nutzte Grundstücke, die tatsächlich an die öffentliche Ein-richtung angeschlossen sind, werden mit der angeschlosse-nen, bevorteilten Grundstücksfläche berücksichtigt.

§ 15Nutzungsfaktor in beplanten Gebieten

(1) Der Nutzungsfaktor in beplanten Gebieten bestimmt sichnach der Zahl der im Bebauungsplan festgesetzten Vollge-schosse. Hat ein neuer Bebauungsplan den Verfahrensstanddes § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend.Werden die Festsetzungen des Bebauungsplans überschrit-ten, ist die genehmigte oder vorhandene Zahl der Voll-geschosse, Gebäudehöhe oder Baumassenzahl zugrunde zulegen.Der Nutzungsfaktor beträgt:a. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0

SIEBZEHNNr. 51+52 20.12. 2013

Amtliche Bekanntmachungenb. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25c. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5d. bei viergeschossiger Bebaubarkeit 1,75Bei jedem weiteren Vollgeschoss erhöht sich der Nutzungs-faktor um 0,25.

(2) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe (Traufhöhe) festgesetzt,gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchst zulässige Höhe ge-teilt durch 2,2, wobei Bruchzahlen kaufmännisch auf- oderabgerundet werden. In Gewerbe-, Industrie- und Sonderge-bieten i. S. v. § 11 BauNVO erfolgt die Teilung in Abweichungzu Satz 1 durch 3,5.

(3) Ist weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Gebäudehöhe,sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt, ist sie durch 3,5zu teilen, wobei Bruchzahlen kaufmännisch auf volle Zahlenauf- oder abgerundet werden.

(4) Bei Grundstücken, für die der Bebauungsplana. Gemeinbedarfsflächen ohne Festsetzung der Anzahl der

Vollgeschosse oder anderer Werte, anhand derer die Zahlder Vollgeschosse nach Abs. 2 und 3 festgestellt werdenkönnte, vorsieht, gilt 1,25,

b. nur gewerbliche Nutzung ohne Bebauung festsetzt oderbei denen die zulässige Bebauung im Verhältnis zu dieserNutzung untergeordnete Bedeutung hat, gilt 1,0,

c. nur Friedhöfe, Freibäder, Sportplätze sowie sonstige Anla-gen, die nach ihrer Zweckbestimmung im Wesentlichennur in einer Ebene genutzt werden können, gestattet, giltfür die bebaubaren Teile dieser Grundstücke 1,0 und fürdie Restfläche 0,2,

d. nur Garagen oder Stellplätze zulässt, gilt 0,5,e. landwirtschaftliche Nutzung festsetzt, gilt 0,1,f. Dauerkleingärten festsetzt, gilt 0,5,g. Kirchengebäude oder ähnliche Gebäude mit religiöser

Zweckbestimmung festsetzt, gilt 1,25als Nutzungsfaktor.

(5) Sind für ein Grundstück unterschiedliche Vollgeschosszah-len, Gebäudehöhen oder Baumassenzahlen festgesetzt, istder Nutzungsfaktor unter Beachtung dieser unterschied-lichen Werte zu ermitteln.

(6) Enthält der Bebauungsplan keine Festsetzungen über die Anzahl der Vollgeschosse oder der Gebäudehöhe oder derBaumassenzahlen, anhand derer sich der Nutzungsfaktor er-mitteln lässt, gelten die Vorschriften für den unbeplanten Innenbereich nach § 17 entsprechend.

§ 16Nutzungsfaktor bei Bestehen einer Satzung

nach § 34 Abs. 4 BauGBEnthält eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Festsetzungen nach§ 9 Abs. 1, 3 und 4 BauGB, gelten die Regelungen des § 15 für dieErmittlung des Nutzungsfaktors entsprechend; ansonsten sinddie Vorschriften des § 17 anzuwenden.

§ 17Nutzungsfaktor im unbeplanten Innenbereich

(1) Im unbeplanten Innenbereich wird zur Bestimmung des Nut-zungsfaktors auf die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenenVollgeschosse abgestellt.Sind Grundstücke unbebaut, wird auf die Höchstzahl der inihrer unmittelbaren Umgebung vorhandenen Vollgeschosseabgestellt.

(2) Ist im Bauwerk kein Vollgeschoss vorhanden, gilt als Zahl derVollgeschosse die tatsächliche Gebäudehöhe, geteilt durch3,5, für insgesamt gewerblich oder industriell genutzteGrundstücke; durch 2,2 für alle in anderer Weise baulich ge-nutzte Grundstücke. Bruchzahlen werden hierbei kaufmän-nisch auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.

(3) Die in § 15 Abs. 1 festgesetzten Nutzungsfaktoren je Vollge-schoss gelten entsprechend.

(4) Bei Grundstücken, diea. als Gemeinbedarfsflächen unbebaut oder im Verhältnis zu

ihrer Größe untergeordnet bebaut sind (z. B. Festplatz u. Ä.), gilt 0,5,

b. nur gewerblich ohne Bebauung oder mit einer im Verhält-nis zur gewerblichen Nutzung untergeordneten Bebauunggenutzt werden dürfen, gilt 1,0,

c. nur Friedhöfe, Freibäder, Sportplätze sowie sonstige An-lagen, die nach ihrer Zweckbestimmung im Wesentlichennur in einer Ebene genutzt werden können, gilt für die bebauten Teile dieser Grundstücke 1,0, für die Restfläche0,2,

d. wegen ihrer Größe nur mit Garagen bebaut, als Stellplatzoder in ähnlicher Weise genutzt werden können, gilt 0,5,

e. mit Kirchengebäuden oder ähnlichen Gebäuden mit reli-giöser Zweckbestimmung bebaut sind, gilt 1,25

als Nutzungsfaktor.§ 18

Nutzungsfaktor in Sonderfällen(1) Bei gänzlich unbebauten – aber dennoch angeschlossenen –

Außenbereichsgrundstücken gilt als Nutzungsfaktor 0,5 (bezogen auf die gemäß § 14 Abs. 3 ermittelte Grundstücks-fläche).

(2) Bei bebauten Außenbereichsgrundstücken bestimmt sich derNutzungsfaktor (bezogen auf die gemäß § 14 Abs. 3 ermit-telte bebaute Fläche) nach den Regelungen des § 17 Abs. 1 bis 3.

(3) Geht ein Grundstück vom Innenbereich in den Außenbereichüber, so gelten die Nutzungsfaktoren der §§ 15 bis 17 für dasTeilgrundstück im Innenbereich jeweils entsprechend. Fürdas Teilgrundstück im Außenbereich gelten die vorstehen-den Absätze 1 und 2 entsprechend (bezogen auf die gemäß § 14 Abs. 2 b) Satz 5 ermittelte Grundstücksfläche).

§ 19Gegenstand der Beitragspflicht

Der Beitragspflicht unterliegen die an die Wasserversorgungsan-lagen angeschlossenen Grundstücke; die anschließbaren, wennsie bebaut sind bzw. gewerblich genutzt werden oder baulich, gewerblich oder in wasserbeitragsrechtlich relevanter Weise ge-nutzt werden dürfen.

§ 20Entstehen der Beitragspflicht

(1) Wird ein Beitrag für das Verschaffen der erstmaligen An-schlussmöglichkeit erhoben, so entsteht die Beitragspflicht,sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossenwerden kann.

(2) Im Übrigen entsteht die Beitragspflicht mit der Fertigstellungder beitragsfähigen Erneuerungs/Erweiterungsmaßnahme.Im Falle einer Teilmaßnahme entsteht die Beitragspflicht mitder Fertigstellung des Teils.

§ 21Ablösung des Wasserbeitrags

Vor Entstehen der Beitragspflicht kann der Beitrag abgelöst wer-den. Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe des vo-raussichtlichen Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung be-steht nicht.

§ 22Beitragspflichtige, öffentliche Last

(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe desBeitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Wenndas Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, ist an-stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflich-tig.

(2) Bei Wohnungs- oder Teileigentum sind die einzelnen Woh-nungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigen-tumsanteil beitragspflichtig.

(3) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.(4) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück

bzw. – bei Bestehen eines solchen – auf dem Erbbaurechtbzw. bei Bestehen eines Wohnungs- und Teileigentums aufdiesem.

§ 23Vorausleistungen

(1) Die Gemeindewerke können unabhängig vom Baufortschrittund von der Absehbarkeit der Fertigstellung Vorausleistun-gen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags ab Beginnder Maßnahme verlangen.

(2) Die Vorausleistung ist auf die endgültige Beitragsschuld an-zurechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht endgültigbeitragspflichtig ist. Dies gilt auch, wenn eine überschüssigeVorausleistung zu erstatten ist.

§ 24Fälligkeit

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheidsfällig.

§ 25Grundstücksanschlusskosten

(1) Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung,Reparatur, Unterhaltung, Sanierung oder Beseitigung derAnschlussleitungen ist den Gemeindewerken in der tatsäch-lich entstandenen Höhe zu erstatten. Der Erstattungsan-spruch entsteht mit der Fertigstellung der erstattungspflich-tigen Maßnahme; er wird einen Monat nach Bekanntgabedes Bescheids fällig.

(2) Erstattungspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabedes Bescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist dasGrundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist anstelle desEigentümers der Erbbauberechtigte erstattungspflichtig. BeiWohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs-und Teileigentümer entsprechend ihrem Mieteigentumsan-teil erstattungspflichtig. Mehrere Erstattungspflichtige haf-ten als Gesamtschuldner.

(3) Der Erstattungsanspruch ruht als öffentliche Last auf demGrundstück – bei Bestehen eines solchen – auf dem Erbbau-recht bzw. dem Wohnungs- und Teileigentum auf diesem.

(4) Die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 kann von derEntrichtung einer angemessenen Vorausleistung abhängiggemacht werden.

§ 26Benutzungsgebühren

(1) Die Gemeindewerke erheben zur Deckung der Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG Gebühren.

(2) Die Gebühr bemisst sich nach der Menge (Kubikmeter) deszur Verfügung gestellten Wassers. Ist eine Messeinrichtung

ausgefallen oder wird den Gemeindewerken bzw. einem Be-auftragten der Zutritt zu den Messeinrichtungen verweigertoder ist das Ablesen der Messeinrichtungen aus sonstigenGründen nicht möglich, schätzt die Gemeindewerke den Ver-brauch nach pflichtgemäßem Ermessen.

(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter2,70 EUR.

Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.

§ 27Vorauszahlungen

(1) Die Gemeindewerke können vierteljährlich Vorauszahlungenauf die Benutzungsgebühr verlangen; diese orientieren sichgrundsätzlich an der Gebührenhöhe des vorangegangenenAbrechnungszeitraums.

(2) Statt Vorauszahlungen zu verlangen, können die Gemeinde-werke bei einem Anschlussnehmer einen Münzzähler ein-richten, wenn er mit zwei Vorauszahlungen im Rückstand istoder nach den Umständen des Einzelfalls zu besorgen ist,dass er den Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht recht-zeitig nachkommt.

§ 28Verwaltungsgebühren

Die Gemeinde erhebt durch die Gemeindewerke folgende Ver-waltungsgebühren:01. für die Prüfung eines Antrags auf Befreiung vom

Anschluss- und Benutzungszwang 29,50 €02. für die Prüfung der Wasserversorgungspläne

sowie der Bestandspläne und Genehmigungeines Anschlusses 59,00 €

03. für jedes vom Anschlussnehmer veranlasste Ableseneiner gemeindlichen oder privaten Messeinrichtung (z. B. Zwischenablesung) 16,00 €für jede weitere Messeinrichtungauf dem Grundstück 6,00 €

04. für jedes vom Anschlussnehmer veranlasste Ableseneiner in einem Schacht untergebrachtenMesseinrichtung 26,00 €für jede weitere Messeinrichtung in einem Schacht 11,00 €

05. für jeden vom Anschlussnehmer veranlasstenAustausch einer Messeinrichtung 30,00 €

06. für jeden Austausch eines Zwischenzählers 30,00 €07. sind auf einem Grundstück mehrere

Messeinrichtungen vorhanden, erheben dieGemeindewerke für jedes Ablesen der zweitenoder weiterer Messeinrichtungen 5,00 €

08. für jedes Einrichten eines Münzzählers 80,00 €09. Anfahrtpauschale je Auftrag 20,00 €

§ 29Miete für Wasserzähler

(1) Die Gemeindewerke erheben je Anschluss eine monatlicheGrundgebühr für die Wasserzähler, die sich an deren Größeorientiert, wie folgt:

DN 20 1,50 €/MonatDN 25 3,50 €/MonatDN 40 8,50 €/MonatDN 50 25,00 €/MonatDN 80 110,00 €/MonatDN 80 groß 110,00 €/MonatDN 100 140,00 €/MonatDN 150 190,00 €/MonatDN 150 groß 190,00 €/Monat

(2) Die Abgabepflicht entsteht mit dem Einbau des Wasserzäh-lers.

(3) Standrohre werden von den Gemeindewerken gegen eineGebühr (Standrohrmiete) ausgegeben, die pro Kalendertagdem Preis von 1 m3 Wasser entspricht.Die Standrohrmiete ist ohne Rücksicht auf die Zeit der tat-sächlichen Verwendung für jeden Kalendertag zu zahlen, so-lange das Standrohr nicht den Gemeindewerken zurückgege-ben ist.

(4) Als Sicherheitsleistung für ein Standrohr mit Zähler wird einBetrag von 750,00 € erhoben. Gerät ein Standrohr in Verlust(Diebstahl usw.) oder wird beschädigt, ist dies sofort den Gemeindewerken zu melden, wobei – unter Anrechnung desSicherheitsbetrages – die Kosen der Ersatzbeschaffung oderReparatur von dem Standrohrmieter zu tragen sind.

(5) Das über das Standrohr abgegebene Wasser wird nach § 26Abs. 3 abgerechnet.

§ 30Entstehen und Fälligkeit der Gebühren; öffentliche Last

(1) Die Benutzungsgebühr entsteht jährlich, die Verwaltungs-gebühr mit dem Ablesen der Messeinrichtung bzw. dem Ein-richten des Münzzählers. Die Gebühren sind einen Monatnach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

(2) Die grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren nach §§26, 27 ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.

§ 31Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist, wer im Abrechnungszeitraum Eigen-tümer des Grundstücks ist. Der Erbbauberechtigte ist anstel-

ACHTZEHN Nr. 51+5220.12. 2013

Amtliche Bekanntmachungenle des Grundstückseigentümers gebührenpflichtig. MehrereGebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

(2) Tritt im Abrechnungszeitraum ein Wechsel im Eigentum oderErbbaurecht ein, so wird der neue Eigentümer oder der neueErbbauberechtigte gebührenpflichtig mit Beginn des Mo-nats, welcher dem Übergang des Eigentums oder des Erb-baurechts folgt.

§ 32Umsatzsteuer

Soweit Ansprüche der Gemeindewerke der Umsatzsteuerpflichtunterliegen, ist die Umsatzsteuer von dem Pflichtigen zusätzlichzu entrichten, soweit in dieser Satzung nicht bereits Endpreiseaufgeführt sind.

IV. Allgemeine Mitteilungspflichten, Zutrittsrecht und Ordnungswidrigkeiten

§ 33Allgemeine Mitteilungspflichten

(1) Änderungen im Grundstückseigentum bzw. Erbbaurechtsind den Gemeindewerken vom bisherigen und neuenGrundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten unverzüg-lich mitzuteilen.

(2) Anschlussnehmer, die bauliche Veränderungen an den Was-serverbrauchsanlagen vornehmen lassen wollen, haben diesden Gemeindewerken rechtzeitig anzuzeigen.

(3) Wasserabnehmer haben ihnen bekannt werdende Schädenund Störungen an den Anschlussleitungen, den Wasserver-brauchsanlagen und der Wasserversorgungsanlage unver-züglich den Gemeindewerken zu melden.

(4) Anschlussnehmer haben das Abhandenkommen, Beschädi-gungen und Störungen der Messeinrichtungen den Gemein-dewerken unverzüglich mitzuteilen.

§ 34Zutrittsrecht

Wasserabnehmer haben den Bediensteten oder Beauftragten derGemeindewerke, die sich auf Verlangen ausweisen müssen, denZutritt zu den Wasserverbrauchsanlagen und Anschlussleitungenzu gestatten, soweit dies zur Prüfung der technischen Einrichtun-gen oder Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach die-ser Satzung, insbesondere zum Ablesen der Messeinrichtungen,erforderlich ist.

§ 35Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ent-gegen01. § 3 Abs. 4 Satz 2 die Anschlussleitung herstellt, erneuert,

verändert, repariert, unterhält, saniert oder beseitigtoder anders auf sie – einschließlich der Messeinrichtun-gen – einwirkt oder einwirken lässt;

02. § 4 Abs. 2 seinen Trink-/Brauchwasserbedarf aus ande-ren als der Wasserversorgungsanlage deckt, ohne dassihm dies nach § 4 Abs. 3 gestattet ist;

03. § 4 Abs. 4 Satz 1 und § 32 den in diesen Bestimmungengenannten Mitteilungspflichten nicht oder nicht recht-zeitig nachkommt;

04. § 4 Abs. 4 Satz 2 nicht sicherstellt, dass aus seiner Anlagekein Wasser in das Trinkwassernetz eintreten kann;

05. § 5 Abs. 3 Wasserverbrauchsanlagen nicht so betreibt,dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störendeRückwirkungen auf die Wasserversorgungsanlage oderWasserverbrauchsanlagen Dritter oder Auswirkungenauf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind;

06. § 10 Abs.1 Satz 2 Messeinrichtungen nicht vor Frost, Ab-wasser und Grundwasser schützt;

07. § 10 Abs. 2 Satz 1 keinen geeigneten Schacht oderSchrank für die Messeinrichtung anbringt;

08. § 10 Abs. 2 Satz 2 den Schacht oder Schrank nicht in ord-nungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich hält;

09. § 11 die Messeinrichtungen nach Aufforderung der Ge-meindewerke nicht abliest bzw. sie nicht leicht zugäng-lich hält;

10. § 33 den Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde-werke den Zutritt zu den Wasserverbrauchsanlagen undAnschlussleitungen verweigert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5 EURbis 50.000 EUR geahndet werden. Die Geldbuße soll denwirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswid-rigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das satzungsmäßigeHöchstmaß hierzu nicht aus, kann es überschritten werden.

(3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gelten-den Fassung findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbe-hörde ist der Gemeindevorstand.

§ 36Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. 01. 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Wasserversorgungssatzung außerKraft.

Ausgefertigt:Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013Der Gemeindevorstand:Renate Wolf, Bürgermeisterin

Bekanntmachung Nr.111/2013Bauleitplanung der Gemeinde Sulzbach (Taunus);

Bebauungsplan 72/1„Generationsübergreifendes Wohnen“

Der Bebauungsplan Nr. 72/1 „Generationsübergreifendes Woh-nen“ ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulzbach(Taunus) in der Sitzung am 12.12. 2013 gemäß § 10 Absatz 1 desBaugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der In-nenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiterenFortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. IS. 1548), in Verbindung mit §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeord-nung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom27.05.2013 (GVBl. I S. 218) in der jeweils gültigen Fassung alsSatzung beschlossen worden.

BekanntmachungsanordnungDer vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich be-kannt gemacht.Mit dieser Bekanntmachung tritt nach § 10 Abs. 3 des Baugesetz-buches (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 72/1 „Generationsüber-greifendes Wohnen“ der Gemeinde Sulzbach (Taunus) in Kraft.Lage und Umfang des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Generations-übergreifendes Wohnen“ sind aus dem in dieser Bekanntma-chung abgedruckten Planausschnitt ersichtlich. Der räumliche Geltungsbereich ist in den zeichnerischen Festset-zungen des Bebauungsplans im Maßstab 1:500 mit einer unter-brochenen Linie eingegrenzt. Für die genaue Umgrenzung ist dieGrenzeintragung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Generations-übergreifendes Wohnen“ verbindlich.Der Bebauungsplan Nr. 72/1 „Generationsübergreifendes Woh-nen“ einschließlich Begründung wird vom Tage dieser Bekannt-machung an auf Dauer während der Dienststunden im Rathausder Gemeinde Sulzbach (Taunus), Hauptstraße 11, 65843 Sulz-bach (Taunus), bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungs-planes Nr. 72/1 „Generationsübergreifendes Wohnen“ wird aufVerlangen Auskunft gegeben.

Planausschnitt

3. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Ge-meindeordnung für das Land Hessen (HGO) beim Zustande-kommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieserBekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es seidenn,a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge-

schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,b) der Satzungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich

bekannt gemacht worden,c) die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher be-

anstandet oderd) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Ge-

meinde Sulzbach (Taunus) vorher gerügt und dabei die ver-letzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-den, die den Mangel ergibt.

Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013Renate Wolf, Bürgermeisterin

Bekanntmachung Nr.112/2013Bauleitplanung der Gemeinde Sulzbach (Taunus);

Bebauungsplan 73/1„Rettungsdienst – Am Bubenteich“

Der Bebauungsplan Nr. 73/1 „Rettungsdienst – Am Bubenteich“ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulzbach (Tau-nus) in der Sitzung am 12.12. 2013 gemäß § 10 Absatz 1 des Bau-gesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletztgeändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenent-wicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortent-wicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548),in Verbindung mit §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in derFassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142),zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 27.05.2013(GVBl. I S. 218) in der jeweils gültigen Fassung als Satzung be-schlossen worden.

BekanntmachungsanordnungDer vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich be-kannt gemacht.Mit dieser Bekanntmachung tritt nach § 10 Abs. 3 des Baugesetz-buches (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73/1 „Rettungsdienst –Am Bubenteich“ der Gemeinde Sulzbach (Taunus) in Kraft.Lage und Umfang des Bebauungsplanes Nr. 73/1 „Rettungsdienst– Am Bubenteich“ sind aus dem in dieser Bekanntmachung abge-druckten Planausschnitt ersichtlich. Der räumliche Geltungsbereich ist in den zeichnerischen Festset-zungen des Bebauungsplans im Maßstab 1:500 mit einer unter-brochenen Linie eingegrenzt. Für die genaue Umgrenzung ist dieGrenzeintragung des Bebauungsplanes Nr. 73/1 „Rettungsdienst– Am Bubenteich“ verbindlich.Der Bebauungsplan Nr. 73/1 „Rettungsdienst – Am Bubenteich“einschließlich Begründung wird vom Tage dieser Bekanntma-chung an auf Dauer während der Dienststunden im Rathaus derGemeinde Sulzbach (Taunus), Hauptstraße 11, 65843 Sulzbach(Taunus), bereitgehalten. Über den Inhalt des BebauungsplanesNr. 73/1 „Rettungsdienst – Am Bubenteich“ wird auf VerlangenAuskunft gegeben.

Planausschnitt

Hinweise:1. Unbeachtlich werden gemäß § 215 des Baugesetzbuches

(BauGB) a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnisdes Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-wägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt-machung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sulzbach (Tau-nus) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der dieVerletzung begründen soll, ist darzulegen.

2. Auf die Vorschriften de § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4BauGB über die Entschädigung von eingetretenen Vermögens-nachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen vonEntschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

NEUNZEHNNr. 51+52 20.12. 2013

AmtlicheBekanntmachungenHinweise:1. Unbeachtlich werden gemäß § 215 des Baugesetzbuches

(BauGB) a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnisdes Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-wägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt-machung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sulzbach (Tau-nus) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der dieVerletzung begründen soll, ist darzulegen.

2. Auf die Vorschriften de § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4BauGB über die Entschädigung von eingetretenen Vermögens-nachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen vonEntschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

3. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Ge-meindeordnung für das Land Hessen (HGO) beim Zustande-kommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieserBekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es seidenn,a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge-

schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,b) der Satzungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich

bekannt gemacht worden,c) die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher be-

anstandet oderd) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Ge-

meinde Sulzbach (Taunus) vorher gerügt und dabei die ver-letzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-den, die den Mangel ergibt.

Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013Renate Wolf, Bürgermeisterin

Bekanntmachung Nr.113/2013Bauleitplanung der Gemeinde Sulzbach (Taunus);

Bebauungsplans Nr. 75 „Kindertagesstätte“Benennung der Straße

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2013 beschlossendie Wegparzelle in Flur 10 Flurstück 50/18 mit demNamen „Am Rübenacker“ zu benennen.

Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013Renate Wolf, Bürgermeisterin

Nur kurz nachdem sich dieletzten Nebelschwaden derNeujahrsböller verzogen undauch die unermüdlichstenNachtschwärmer den Weg insBett gefunden haben werden,führt die Jugendorganisationder islamischen Ahmadiyya-Reformgemeinde am frühenMittwochmorgen, 01.01.2014,in Sulzbach (Taunus) eine Rei-nigungsaktion durch.

In einer Pressemitteilungmacht Hassnat Ahmad, Vorsit-zender der Ahmadiyya-Jugend-organisation in Deutschland,auf den karitativen Hinter-grund der ehrenamtlichen In-itiative aufmerksam. Diesehabe unter anderem zum Ziel,„soziale Unterschiede zu bre-chen und somit einen Bei-trag zur gesellschaftlichen Ent-

wicklung zu leisten“. Die Reini-gungsaktion erfolge deutsch-landweit in rund 250 Ge-meinden bereits im 17. Jahrund sei fester Bestandteil derArbeit.

Die Sulzbacher Bürgermeis-terin Renate Wolf begrüßt daskontinuierliche Engagementder Ahmadiyya-Jugendorgani-sation am Neujahrsmorgen undlobt den sichtbar werdendenintegrativen Ansatz. Bürgerin-nen und Bürger, die sich der Aktion anschließen möchten,wenden sich bitte an folgendenAnsprechpartner der Ahma-diyya-Reformgemeinde: HerrAnil Mubashir, Julius-Brecht-Straße 4, 65824 Schwalbacham Taunus, Telefon 0172 /5 98 36 48, E-Mail [email protected].

Reinigungsaktion der Ahmadiyya-Jugendorganisation am 1. Januar

Wie bereits berichtet, wirdzurzeit gemeinsam mit interes-sierten Bürgerinnen und Bür-gern und versierten Verkehrs-experten ein Klimaschutz-Kon-zept für eine klimafreundlicheMobilität in der Gemeinde er-stellt. Die Dokumentation deshierzu bereits durchgeführtenBürger-Workshops steht nunzusammen mit weiteren Infor-mationen zum Projekt auf derHomepage der Gemeinde unterhttp://www.sulzbach-taunus.de/Aktuelles/Klimaschutz-Teilkonzept zur Ansicht be-reit.

Da einige Interessierte den

letzten Dezember-Termin auf-grund von Terminüberschnei-dungen mit Bedauern absagenmussten, wurde der nächsteVeranstaltungstermin bereitsjetzt festgelegt und mitgeteilt:Dieser findet am Mittwoch, 12.März 2014, ab 19.00 Uhr imSitzungssaal des Rathausesstatt. Rückfragen hierzu wer-den gerne auch per E-Mail un-ter [email protected] oder direkt imRathaus, Fachbereich Planungund Bauen, bei Frau Ulla Nösin-ger (DG Zimmer 07, Telefon:0 6196 / 70 2170), beantwor-tet.

Dokumentation des Bürger-Workshops zum Klimaschutz

Für Existenzgründer undJungunternehmer wird erneutkompetente Unterstützung am

Dienstag,dem 07. Januar 2014,

von 09.00 bis 12.00 Uhrim Rathaus angeboten. Dieseerfolgt in Zusammenarbeit mitdem Verein zur Förderung vonExistenzgründungen VFE e.V.auf gemeinnütziger Basis, d. h.den Interessenten entstehenkeine Kosten. Weitere Informa-tionen finden Sie dazu auch im

Internet unter www.vfe-kelk-heim.de.

Es ist eine Anmeldung erfor-derlich, damit für jeden Grün-der ausreichend Zeit einge-plant werden kann. Bitte ver-einbaren Sie Ihren Termin mitdem Sekretariat der Bürger-meisterin, Telefon 0 6196 /70 21- 31.

Ein weiteres Gespräch ist ge-plant für• Dienstag, 04. Februar 2014,

von 09.00 bis 12.00 Uhr

Orientierungsgesprächefür Existenzgründer

Grund zur Freude hatten die Kinder der Kindertagesstätte Pfiffi-kus bei der Spendenübergabe. Das Bild zeigt stehend v.l.n.r.:Andrea Drüge, Kerstin Grimm (beide Erzieherinnen der Kita Pfif-fikus) und Stefan Zimmermann (Leiter der Naspa-Finanz-Center Nordend, Bornheim, Eschborn und Sulzbach) mit Spen-denscheck und Collage). Foto: Gemeinde

Beim Ausleben ihrer Kreativi-tät lässt die Sulzbacher KitaPfiffikus den betreuten Kindernfreien Lauf. Vor diesem Hinter-grund kamen Erzieherinnenund Erzieher sowie die jungenKünstlerinnen und Künstlerschnell überein, am von derNassauischen Sparkasse (Na-spa) anlässlich des Weltspar-tags ausgelobten Kreativ-Wett-bewerb teilzunehmen.

Unter der Anleitung von Kerstin Grimm und SandraVollrath machten sich die Kin-dergartenkinder mit Fantasieund Eifer ans Werk, um einefarbenprächtige Collage zu ge-stalten, auf der alle Herbstakti-vitäten der Kita zu sehen sind.Das Produkt hinterließ starkenEindruck bei der Jury, welchedie Pfiffikus-Youngster auf denzweiten Platz wählte.

Am Montag, 9. Dezember2013, besuchten Stefan Zim-

mermann, Leiter der Finanz-Center Nordend, Bornheim,Eschborn und Sulzbach, unddie Mitarbeiterin Sonja Wild-rich die vorweihnachtlich ge-schmückte Kita. Dort über-reichte das Naspa-Duo vorzahlreich versammelter Mann-schaft neben einer Urkundeden Scheck in Höhe von 150Euro.

Über die Verwendung desPreisgelds wurde zwischen Kin-dern sowie Erzieherinnen undErziehern rasch eine Überein-kunft erzielt: In Kürze zierteine Reihe neuer Bücher diePfiffikus-Regale. Beim Ab-schied versprach Wildrich, sichzu melden, wenn ein neuerWettbewerb ansteht. Kleinewie große Pfiffikus-Beteiligtewarten mit Vorfreude und Ehr-geiz auf eine neue Gelegenheit,das kreative Potenzial in dieWaagschale zu werfen.

Geldbescherungdank kindlicher Kreativität

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damenund Herren,

Umstellung der Gemeindehomepage

Die Umstellungsarbeiten ander Gemeindehomepage sindabgeschlossen und die Home-page hat damit einen neuen„Look“ bekommen. Durch zu-sätzliche Aufteilungen kannjetzt schneller auf die unter-schiedlichen Informationen zu-gegriffen werden.

Seniorenurlaubnach Ried im Zillertal

Es freut mich, wenn ich Ihnenauch in diesem Jahr wiederüber einen gelungenen Senio-renurlaub im Zillertal berich-ten kann.

Die Fahrt fand vom 07.10.2013 bis einschließlich 16.10.2013 statt und wurde auch indiesem Jahr vom EhepaarWeisbrod betreut.

Ohne diese Unterstützung istdie Durchführung des Senio-renurlaubs nur schwer vorstell-bar.

Klimaschutz-TeilkonzeptIch möchte es nicht versäu-

men, Ihnen mitzuteilen, dassder Förderantrag zur Erstel-lung eines Klimaschutz-Teil-konzepts unter dem Titel „Kli-mafreundliche Mobilität für dieGemeinde Sulzbach (Taunus)“positiv beschieden wurde. Diebewilligte Förderung durch dasBundesministerium für Um-welt beträgt 70%.

Mit dem uns vom Bund auf-erlegten Klimaschutz-Teilkon-zept verbindet sich nicht nurdie Absicht, die Bürgerinnenund Bürger für verträglichesAlltagsverhalten zu gewinnenund damit die Lebensumstän-de in Sulzbach nachhaltig aufhohem Niveau zu stabilisieren.Darüber hinaus hilft die In-vestition in den Klimaschutz,

die Energiekosten dauerhaft zu senken und damit den kom-munalen Haushalt zu entlas-ten.

SUKA-Arbeitsgruppe„Ausländische Mitbürge-rinnen und Mitbürgerin unserer Gemeinde“

Ich möchte Sie darüber inKenntnis setzen, dass die Ar-beitsgruppe des Sozial-, Um-welt und Kulturausschusses„Ausländische Mitbürgerin-nen und Mitbürger in unsererGemeinde“ in ihrer letzten Sitzung am 06.11. 2013 mehr-heitlich darüber abgestimmthat, dass derzeit keine Not-wendigkeit besteht, die Arbeitder Arbeitsgruppe fortzuset-zen.

Sie stellt daher ihre Tätig-keit zum Ende des Jahres 2013ein.

Buche am Heinrich-Kleber-Park

In der letzten Woche wurdedie Buche am Heinrich-Kleber-Park in der Nähe des Spielplat-zes/Rathauses gefällt. Die Bu-che ist schon seit längerem voneinem Pilz befallen. Als Ersatzwurde ein Paulownia tomento-sa („Chinesischer Blauglocken-baum“) gepflanzt.

VerkaufsoffeneSonntage 2014

Auch im nächsten Jahr möch-te das MTZ wieder verkaufsof-fene Sonntage durchführen. Indiesem Zusammenhang steheich im ständigen Kontakt mitdem MTZ-Centermanager.

Aufgrund des noch laufen-den Klageverfahrens hat sichdie Gemeinde zu dem bereitsbeantragten verkaufsoffenenSonntag am 06. 01. 2014 je-doch negativ geäußert.

IhreRenate WolfBürgermeisterin

Bericht des Gemeindevorstandesfür die Sitzung der Gemeindevertretungam 12. Dezember 2013

Liebe Sulzbacherinnenund liebe Sulzbacher,

am Himmel leuchten hell dieSterne, Glocken läuten in derFerne. Wieder einmal ist es so-weit, Weihnachten ist nichtmehr weit.

Es ist es alles andere als eineSelbstverständlichkeit, in Frie-den, Freiheit und Sicherheit zuleben. So wie uns die weltwei-ten Nachrichten aus dem Jahre2013 zeigen. Syrien versinkt inGewalt, Flüchtlinge sterben anden Grenzen der EuropäischenUnion und Japan spürt immerwieder die Folgen der Atomka-tastrophe von Fukushima. DerKlimawandel schlägt in denärmsten Regionen der Welt un-erbittlich zu.

Deshalb ist es wichtig, einmalinnezuhalten, voller Dankbar-keit und Demut.

Die friedsame Weihnachts-zeit ist der richtige Anlass, sichder Dinge zu besinnen, diewirklich zählen.

In diesen Tagen, in denensich das Jahr dem Ende neigt,bietet sich die Möglichkeit,inne zu halten und einen Blick

auf das vergangene Jahr zuwerfen. Dabei verleiht uns dieGenugtuung über die kleinenund größeren Erfolge oftmalsdie Zuversicht, die wir brau-chen, um auch in schwierigenSituationen das Gespür für dasWesentliche nicht zu verlie-ren.

Für die kommenden Weih-nachtstage wünsche ich Ihnenauch im Namen des Gemeinde-rates und der Gemeindeverwal-tung Besinnlichkeit, Ruhe, Zeitzum Innehalten und Friedenund für das neue Jahr 2014 Gesundheit, Erfolg und Gottesreichen Segen.

Nicht die Angst möge uns lenken,sondern die Entschlossenheit.

Nicht Geltungsdrangmöge uns inspirieren,

sondern Selbstbewusstsein.Nicht Bedenken und

Mutlosigkeit mögen uns auf unserem Weg begleiten,

sondern Rücksicht und Respekt.

IhrKai WilhelmBürgermeister derPartnergemeinde Schönheide

Weihnachtsgruß aus derPartnergemeinde Schönheide

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Der Eschborner Weihnachtscircus gastiert in diesem Jahr in der Ginnheimer Straße neben dem Real-Markt. Gesternnachmittag war Premiere im gut beheizten Zelt. Foto: Archiv

Der Zirkus mit HerzFür viele Menschen gehört der

Besuch im Eschborner Weih-nachtscircus zum festen Pro-gramm in der Weihnachtszeit. Noch bis zum 5. Januar gastiert der Zirkus wieder mit zahl-reichen Artisten und Tieren in Eschborn, allerdings auf einem neuen Standplatz zwischen dem Real- und dem Lidl-Markt in der Ginnheimer Straße.

Inmitten funkelnder Weih-nachtsatmosphäre erwartet die Besucher im mollig beheizten Zelt ein internationales Pro-gramm. Mit dabei sind die „Bo-leros“ aus Spanien mit ihrer Feuer-Jonglage, Nathalie, die Königin der Luft an dem Arial-Ring, Juliano mit seinen Lasso-Spielen und Rosita auf dem ge-spannten Silberseil. Marina aus Russland zeigt Hula hup-Akro-batik, der Österreicher Markus ist mit seinen sechs Wüsten-

Arabern und vier Kamelen zu Gast und Raphael aus Belgi-en zeigt Handstandakrobatik mit vier Stühlen. Am Vertikal-seil turnt Miriam aus Italien, die beiden Franzosen Yvonne und Jonny treten mit Duo-Jon-glage auf. Natürlich mit von der Partie ist der Clown Chico und Ricarda aus St. Petersburg überrascht mit Fuß-Antipodi-um-Akrobatik. Kamele, Lamas, Ziegen, Esel und ein Ochse bil-den auch dieses Jahr wieder die lebendige Weihnachtskrippe.

Premiere war am gestrigen Donnerstag. Ab heute folgen bis zum 5. Januar in der Regel täglich zwei Vorstellungen. An den Familientagen zahlen Er-wachsene nur Kinderpreise. Behinderte Menschen haben bei jeder Vorstellung freien Ein-tritt. Tickets können unter der Rufnummer 0160/99790442 bestellt werden. red

Eschborner Weihnachtscircus gestartet

Autofahrerinleicht verletzt

Eine Leichtverletzte und ge-schätzte 2.500 Euro Schaden sind die Bilanz eines Verkehrs-unfalls, der sich am Sams-tagabend in der Bahnstraße ereignete.

Eine 30 Jahre alte Frankfur-terin verlor aus bisher unbe-kannten Gründen die Kontrol-le über ihren Opel Astra, kam von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Baum. Die im Wagen mitfahrende sieben-jährige Tochter kam mit dem Schrecken davon. red