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für den Main-Taunus-Kreis 2014 Alleinerziehendenbericht

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  • für den Main-Taunus-Kreis 2014

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    Alleinerziehendenbericht

  • Impressum:

    Amt für Arbeit und SozialesAm Kreishaus 1-565719 Hofheim/Ts.Tel.: 06192 201-1826Fax: 06192 201-1727E-Mail: [email protected]://www.mtk.org

    Stand: Oktober 2015

  • � � � � � � � � � � � � � � � � � 3

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor Ihnen liegt der erste Bericht zur Situation der Allein-erziehenden im SGB II – Bezug des Main-Taunus-Kreises.

    Lebensformen unterliegen ständigen Veränderungen und das traditionelle Bild der Familie mit einem verheirateten Elternpaar mit einem oder mehreren eigenen Kindern wird um neue Familienbilder erweitert. In den letzten Jahren wachsen zunehmend mehr Kinder in Haushalten mit nur einem Elternteil auf. Die Gruppe der Alleinerziehenden, in den meisten Fällen sind es Mütter, hat in unserem sozialen Gefüge immer mehr an Bedeutung gewonnen. Darum haben wir uns mit dem vorliegenden Bericht speziell mit der Situation der Alleinerzie-henden im Main-Taunus-Kreis beschäftigt.

    Die Förderung von Kindern und Familien hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stel-lenwert. Aber nicht immer haben es Eltern leicht, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Die Aufgaben, die es zu bewältigen gilt, sind vielfältig und reichen von der Sorge um den Lebensunterhalt bis zur Betreuung der Kinder im Alltag. In Haushalten mit nur einem Elternteil konzentriert sich das alles auf eine Person und stellt damit eine besondere Herausforderung dar.

    Obwohl es eine hohe Erwerbsorientierung bei den Alleinerziehenden gibt, reicht das Familieneinkommen oftmals nicht aus, um ohne staatliche Unterstützung aus-zukommen. Die familiäre Situation erlaubt meistens nur eine Teilzeitbeschäftigung oder einen Minijob. Damit werden auch die Weichen für die Zukunft gestellt und die prekäre Lebenslage in der Zeit der Kindererziehung hat Auswirkungen bis hinein ins Rentenalter. Hier bedarf es einer besonderen Solidarität und Unterstützung durch die Politik, die Behörden und auch die Gesellschaft. Eine bedarfsgerechte Beratung

    VORWORT

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    und Zukunftsplanung, familienfreundliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten und aufge-schlossene Arbeitgeber sind der Schlüssel zur Aufnahme einer Beschäftigung und zur Ausweitung bereits bestehender Arbeitszeiten und damit zur Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden.

    Wir sind alle dazu aufgerufen, die Lebensbedingungen der Schwächsten unserer Ge-sellschaft, der Kinder, zu verbessern und ihnen einen positiven Rahmen für ihre Zu-kunft zu schaffen.

    Johannes BaronKreisbeigeordneter

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    INHALTSVERZEICHNIS

    Vorwort 3

    Inhaltsverzeichnis 5

    Glossar 6

    1. Einleitung 7 1.1 Main-Taunus-Kreis 7 1.2 Amt für Arbeit und Soziales 7

    2. Alleinerziehende 7

    3. Bevölkerungszusammensetzung: Alleinerziehende im MTK - Daten aus der Zensuserhebung 2011 8 3.1 Typ des privaten Haushalts (nach Familien) 8 3.2 Alleinerziehende im MTK 10 3.3 Alleinerziehende in den Kommunen 11

    4. Alleinerziehende im SGB II - Daten aus dem Sozialbericht des Main-Taunus-Kreises 12

    5. Alleinerziehende im SGB II - Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) 15 5.1 Alleinerziehende im SGB II: Kinder 16 5.2 Alleinerziehende im SGB II: Erwerbstätigkeit 18 5.3 Alleinerziehende im SGB II: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Arbeitslosigkeit 20

    6. Fazit 22

  • � � � � � � � � � � � � � � � � �6

    GLOSSAR

    ALG I Arbeitslosengeld I

    ALG II Arbeitslosengeld II

    Alo Arbeitslose

    AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz

    BA Bundesagentur für Arbeit

    Die Bundesagentur für Arbeit unternimmt fortlaufend - auch rückwirkend -

    Revisionen ihrer Daten. Eine große Revision der Arbeitslosen- und Beschäf-

    tigungsstatistik fand im August 2014 statt. Revisionen werden nur in den

    neu erscheinenden Publikationen und Zeitreihen berücksichtigt. Dies hat zur

    Folge, dass ältere Publikationen auf den Seiten der BA durchaus Daten vor

    der Revision beinhalten können. Die Revisionen sind meist marginal, jedoch

    kann es zu optisch auffälligen Änderungen der absoluten Zahlen bzw. Pro-

    zentangaben kommen.

    BG Bedarfsgemeinschaft

    eLb erwerbsfähige Leistungsberechtigte

    SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende

    SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung

    SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ‒ Sozialhilfe

    SvB Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

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    1. Einleitung

    Dieser Bericht beschäftigt sich mit der Situation der Alleinerziehenden im Main-Taunus-Kreis.

    1.1 Main-Taunus-Kreis

    Der Main-Taunus-Kreis ist im Hinblick auf seine Fläche von 222,4 Quadratkilometern der kleinste Landkreis der Bundesrepublik Deutschland. Rund 230.000 Einwohner zählt der Kreis, was einer Bevölkerungsdichte von über 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer entspricht. Ihm gehören 12 Kommunen (9 Städte, 3 Gemeinden) an.

    1.2 Amt für Arbeit und Soziales

    Als kommunales Jobcenter besitzt der Main-Taunus-Kreis die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), d.h. das Amt für Arbeit und Soziales übernimmt die originären Aufgaben im Rahmen dieser Sozialgesetzgebung. Es ist, bezogen auf die Mitarbeiterzahl, das größte Amt des Main-Taunus-Kreises und un-terteilt sich in fünf Sachgebiete. Im Wesentlichen befasst sich das Amt mit den Rechts-kreisen SGB II (Arbeitslosengeld II), AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) und SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch), wobei letzteres sich in Leistungen innerhalb (z.B. Alten- / Pflegeheime) und außerhalb (z.B. Grundsicherung im Alter, Eingliederungshilfe etc.) von Einrichtungen unterscheidet. Innerhalb dieser Rechtskreise hat die monetäre Leistungsgewährung ein großes Gewicht, insbesondere zur Sicherung der Existenz für die Leistungsberechtigten. Die Beratungsarbeit nimmt im SGB II und im AsylbLG (Fall-management) sowie im SGB XII (im Bereich der Senioren- und Behindertenarbeit oder Wohnungslosenbetreuung) einen großen Part ein.

    2. Alleinerziehende

    Durch die wachsende Bedeutung der Lebensform „alleinerziehend“ und der häufig – aber nicht automatisch – damit verbundenen schlechteren sozialen Situation, sind Alleinerzie-hende vor vielfältige Herausforderungen gestellt – im privaten und im beruflichen Leben. Aufgrund ihrer familiären Situation benötigen sie oft besondere Unterstützung. Dazu gehören bedarfsgerechte und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten, eine familienbewusste Unter-nehmenskultur mit familienfreundlichen Arbeitszeiten, Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie tragbare und Halt gebende Netzwerke. Der Main-Taunus-Kreis kennt die besonderen Lebenssituationen und Lebenswirklichkeiten Alleinerziehender. Sie brauchen nicht nur po-litische Erklärungen, sondern tatsächliche Solidarität und Unterstützung im Alltag aus der

    Alleinerziehendenbericht für den Main-Taunus-Kreis 2014

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    unmittelbaren Umgebung, in der sie leben, sowie häufig staatliche Leistungen. Dieser Tatsa-che hat der Main-Taunus-Kreis im Bereich des SGB II durch die Einrichtung einer eigenen Fallgruppe Rechnung getragen. Die Zielgruppe Alleinerziehende soll durch Spezialisierung der Fachkompetenzen zielgerichteter und kompetenter mit dieser Personengruppe und deren Bedarfe am Arbeitsmarkt umgehen. Im Jahr 2015 wird es nach einer Umstrukturierung eine gemeinsame Fallgruppe für Alleinerziehende und junge Menschen unter 25 Jahren geben.

    3. Bevölkerungszusammensetzung: Alleinerziehende im MTK – Daten aus der Zensuserhebung 2011

    Die Lebensrealität von Familien in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten stark ver-ändert. Die Familie entspricht heute häufig nicht mehr dem traditionellen Bild verheirateter Eltern mit einem oder mehreren Kindern. Es haben sich unterschiedliche Lebens- und Fa-milienformen entwickelt. Es gibt immer mehr alleinerziehende Eltern, Kinder wachsen nicht mehr mit beiden Elternteilen auf, sondern nur mit einem – meist der Mutter.

    3.1 Typ des privaten Haushalts (nach Familien)

    Die Zensuserhebung im Jahr 2011 hat ergeben, dass in Hessen 65,9 % aller Haushalte kinderlos sind. Die Haushalte mit Kindern teilen sich in 26,2 % Paare mit Kindern und 8 % alleinerziehende Elternteile.

    Haushalte insgesamt — 9. Mai 2011

    davon Haushalte ohne Kinden 1.811.441 65,8 67.786 65,9

    Einpersonenhaushalte (Singlehaushalte) 994.916 36,2 35.447 34,4

    Paare ohne Kind(er) 738.289 26,8 30.347 29,5

    Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie 78.236 2,8 1.992 1,9

    davon Haushalte mit Kinden 939.659 34,2 35.112 34,1

    Paare mit Kind(ern) 720.571 26,2 27.561 26,8

    Alleinerziehende Elternteile 219.088 8,0 7.551 7,3

    Hessen MTK

    2.751.100 in % 102.898 in %

    Quelle: Zensuserhebung 2011, Haushalte im regionalen Vergleich nach Typ des privaten Haushalts (nach Familien)

    1 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2014, Ergebnis des Zensus 2011 zum Berichtszeitpunkt 9. Mai 2011Eigene Berechnung der Prozentanteile. Die Summe ergibt 100 %, rundungsbedingt kann es zu Abweichungen kommen.

    1

  • � � � � � � � � � � � � � � � � � 9

    36,2 34,4

    26,8 29,5

    26,2 26,8

    8 7,32,8 1,9

    0102030405060708090

    100

    Hessen MTK

    sonst. Mehrpersonenhaushalte

    Alleinerziehende Elternteile

    Paare mit Kind(ern)

    Paare ohne Kind(er)

    Einpersonenhaushalte

    Quelle: Zensuserhebung 2011, Haushalte im regionalen Vergleich nach Typ des privaten Haushalts (nach Familien), eigene Berechnung

    Typ des privaten Haushaltes — 9. Mai 2011 (in %)

    Im Main-Taunus-Kreis und in Hessen sind die Zahlen nahezu identisch, der Anteil der Al-leinerziehenden mit Kindern an allen Haushalten beträgt 7,3 %.

    Bei dem Anteil der Alleinerziehenden an allen Familien mit Kindern liegt der Main-Taunus-Kreis im Jahr 2013 mit 21,5 % etwas niedriger als die Vergleichszahl für ganz Hessen.

    Quelle: Zensuserhebung 2011, Haushalte im regionalen Vergleich nach Typ des privaten Haushalts (nach Familien), eigene Berechnung

    Anteil Alleinerziehender an allen Familien mit Kindern — 9. Mai 2011 (in %)

    23,3% 21,5%

    76,7% 78,5%

    0%

    20%

    40%

    60%

    80%

    100%

    Hessen MTK

    Paare mit Kind(ern)

    Alleinerziehende Elternteile

  • � � � � � � � � � � � � � � � � �10

    3.2 Alleinerziehende im Main-Taunus-Kreis

    Die Zensusbefragung hat weiterhin ergeben, dass im Main-Taunus-Kreis 7.551 Alleinerzie-hende leben, von denen 6.239 Mütter und 1.312 Väter sind.

    0

    2.000

    4.000

    6.000

    8.000

    AlleinerziehendeGesamt

    AlleinerziehendeMütter

    AlleinerziehendeVäter

    7.551

    6.239

    1.312

    Quelle: Zensuserhebung 2011, Haushalte im regionalen Vergleich nach Typ des privaten Haushalts (nach Lebensform)

    Alleinerziehende nach Geschlecht MTK — 9. Mai 2011

    Hessenweit waren 82,2 % der Alleinerziehenden Frauen und 17,8 % der Alleinerziehenden Männer. Im Main-Taunus-Kreis liegt der Anteil der alleinerziehenden Mütter bei 82,6 % und der alleinerziehenden Väter bei 17,4 %. Während diese Zahlen annähernd gleich sind, gibt es deutschlandweit prozentual weniger alleinerziehende Männer als in unserer Region.

    Deutschland 2.918.780 2.442.356 83,7 476.424 16,3

    Land Hessen 219.088 180.017 82,2 39.071 17,8

    Main-Taunus-Kreis 7.551 6.239 82,6 1.312 17,4

    Alleinerziehende — 9. Mai 2011

    Gesamt Mütter in % Väter in %

    Quelle: Zensuserhebung 2011, Haushalte im regionalen Vergleich nach Typ des privaten Haushalts (nach Lebensform), eigene Berechnung

  • � � � � � � � � � � � � � � � � � 11

    Bad Soden 10.453 518 5,0Eppstein 5.760 457 7,9Eschborn 9.705 762 7,9Flörsheim 8.849 706 8,0Hattersheim 11.550 884 7,7Hochheim 7.632 536 7,0Hofheim 17.134 1.420 8,3Kelkheim 12.434 899 7,2Kriftel 4.687 329 7,0Liederbach 3.747 226 6,0Schwalbach 6.879 534 7,8Sulzbach 4.068 (280) (6,9)

    MTK 102.898 7.551 7,3

    Quelle: Zensuserhebung 2011. Haushalte im regionalen Vergleich nach Typ des privaten Haushalts (nach Lebensform), eigene Berechnung

    Alleinerziehende nach Geschlecht— 9. Mai 2011 (in %)

    82,2 82,6

    17,8 17,4

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    Land Hessen Main-Taunus-Kreis

    Alleinerziehende Väter

    Alleinerziehende Mütter

    3.3 Alleinerziehende in den Kommunen

    Kommunen Gesamtzahl der Alleinerziehende Anteile Alleinerziehnder privaten Haushalte Elternteile an allen Haushalten in %

    Quelle: Zensuserhebung 2011 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Gesamtzahl der privaten Haushalte (nach Familien)

    2

    Aussagewert ist eingeschränkt, weil der Zahlenwert durch das Geheimhaltungsverfahren relativ stark verändert wurde2

  • � � � � � � � � � � � � � � � � �12

    Quelle: Zensuserhebung 2011 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Gesamtzahl der privaten Haushalte (nach Familien)

    Anteil Alleineziehende an Gesamt Haushalten — 9. Mai 2011 (in %)

    8,3 8 7,9 7,9 7,8 7,7 7,2 7 7 6,96

    5

    0123456789

    10

    Die höchsten Anteile an alleinerziehenden Haushalten gibt es in Hofheim und Flörsheim. Die niedrigsten Anteile an Alleinerziehenden finden sich 2011 in Liederbach und Bad Soden.

    4. Alleinerziehende im SGB II – Daten aus dem Sozialbericht des Main-Taunus-Kreises3

    Wie bereits im Sozialbericht dargestellt, befinden sich im Main-Taunus-Kreis im Jahr 2014 insgesamt 939 Alleinerziehende im SGB II-Leistungsbezug. Davon sind 46 Personen und damit 5 % männlich und 893 Personen und somit 95 % sind Frauen.

    Quelle: Eigene Auswertung

    Alleinerziehende Personen SGB II – MTK 2009-2014

    776 790869 850 871

    939

    0100200300400500600700800900

    1000

    2009 2010 2011 2012 2013 2014

    3 Quelle: Auswertungen des Amtes für Arbeit und Soziales Main-Taunus-Kreis aus comp.ASS. Eigene Berechnung der Prozentanteile. Die Summe ergibt 100 %, rundungsbedingt kann es zu Abweichungen kommen.

    ( )

  • � � � � � � � � � � � � � � � � � 13

    Quelle: Eigene Auswertung

    Alleinerziehende SGB II MTK – Geschlecht 2009-2014 (in %)

    0 20 40 60 80 100

    2009

    2010

    2011

    2012

    2013

    2014

    5

    4

    4

    3

    4

    5

    95

    96

    96

    97

    96

    95

    Männer Frauen

    Eine Auswertung der Staatsangehörigkeit der Alleinerziehenden im SGB II zeigt, dass 62 % der Betroffenen und damit 581 Haushalte Deutsche sind und 38 % der Betroffenen und damit 358 Haushalte einen Migrationshintergrund haben.

    Quelle: Eigene Auswertung

    Alleinerziehende SGB II MTK – Nationalität 2009-2014 (in%)

    0 20 40 60 80 100

    2009

    2010

    2011

    2012

    2013

    2014

    5

    4

    4

    3

    4

    5

    95

    96

    96

    97

    96

    95

    Männer Frauen0 20 40 60 80 100

    2009

    2010

    2011

    2012

    2013

    2014

    5

    4

    4

    3

    4

    5

    95

    96

    96

    97

    96

    95

    Männer Frauen

    0 20 40 60 80 100

    2009

    2010

    2011

    2012

    2013

    2014

    67

    65

    66

    65

    64

    62

    33

    35

    35

    35

    36

    38

    Deutsch Nichtdeutsch0 20 40 60 80 100

    2009

    2010

    2011

    2012

    2013

    2014

    67

    65

    66

    65

    64

    62

    33

    35

    35

    35

    36

    38

    Deutsch Nichtdeutsch

    Die im SGB II-Bezug stehenden Alleinerziehenden kommen aus allen Städten und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises.

    0 20 40 60 80 100

    2009

    2010

    2011

    2012

    2013

    2014

    67

    65

    65

    65

    64

    62

    33

    35

    35

    35

    36

    38

    Alleinerziehende SGB II MTK ̶ Nationalität 2009-2014 (in %)

    Deutsch Nichtdeutsch

  • � � � � � � � � � � � � � � � � �14

    Bad Soden 51 43 48 58 52 64Eppstein 42 46 53 50 46 47Eschborn 57 56 70 64 73 85Flörsheim 72 82 88 80 97 95Hattersheim 154 149 154 150 156 167Hochheim 62 59 77 86 87 80Hofheim 113 125 120 123 121 130Kelkheim 74 77 88 83 75 95Kriftel 41 34 39 35 37 32Liederbach 14 16 21 26 28 34Schwalbach 68 73 87 73 78 85Sulzbach 28 30 24 22 21 25

    MTK 776 790 869 850 871 939

    Kommunen 2009 2010 2011 2012 2013 2014

    Setzt man die Alleinerziehenden im SGB II-Bezug in Beziehung zu den unter 3.3 genannten Alleinerziehenden in den Kommunen insgesamt, so zeigt sich für das Jahr 2011, dass sich anteilig die höchste Zahl an Bezieherinnen und Beziehern von SGB II-Leistungen in Hat-tersheim und Schwalbach findet.

    Quelle: Eigene Auswertung

    Quelle: Eigene Auswertung

    Alleinerziehende SGB II – Kommunen im MTK 2014

    6447

    8595

    167

    80

    130

    95

    32 34

    85

    250

    20

    40

    60

    80

    100

    120

    140

    160

    180

    Nur 6,5 % der Alleinerziehenden sind unter 25 Jahre alt. Das sind 61 Personen. Den Schwer-punkt bilden die 25- bis 44-Jährigen mit 72,1 % und 677 Personen und bei den über 45-Jäh-rigen sind 201 Personen betroffen, das entspricht 21,4 %.

  • � � � � � � � � � � � � � � � � � 15

    Quelle: Eigene Auswertung

    Alleinerziehende SGB II – Alterklassen 2009-2014 (in %)

    7,2 8,2 8,6 8,5 7,6 6,5

    32,1 30,1 30,7 34,5 34,4 32,2

    41,9 40,3 40,4 38,1 37,0 39,9

    18,8 21,4 20,3 18,9 21,0 21,4

    0%

    20%

    40%

    60%

    80%

    100%

    2009 2010 2011 2012 2013 2014

    45 und älter

    35 - 44 Jahre

    25 - 34 Jahre

    18 - 24 Jahre

    5. Alleinerziehende im SGB II – Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Die statistischen Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeit zeigen, dass im Main-Taunus-Kreis 20 % aller Bedarfsgemeinschaften (BG) Alleinerziehende sind. 20 % leben in Part-nergemeinschaften mit Kindern, 10 % in Partnergemeinschaften ohne Kinder und 47 % in Singlehaushalten.

    Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), Bestand an Bedarfsgemeinschaften nach Typen, Juli 2015 und Eigene Berechnung der Prozentanteile.

    Art der Bedarfsgemeinschaften SGB II - MTK 2014 (in %)

    4 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen - Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberech-tigten nach Status der Arbeitsuche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit und Erwerbstätigkeit, Frankfurt, Juli 2015 und Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Strukturen der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit von Alleinerziehenden, Nürnberg, 2015

    20

    20

    10

    47

    2

    Art der Bedarfsgemeinschaften SGB II – MTK 2014 (in %)

    Alleinerziehende BG

    Partner-BG mit Kindern

    Partner-BG ohne Kinder

    Single-BG

    keine Angabe

    4

  • � � � � � � � � � � � � � � � � �16

    5.1 Alleinerziehende im SGB II: Kinder

    Sieht man sich das Alter der Kinder an, zeigt sich, dass die größte Gruppe mit 41 % Kinder im Alter zwischen 7 und 14 Jahren betreut, wobei jeweils das jüngste Kind erfassungsaus-lösend ist. Die Zahlen sind seit 2009 relativ konstant geblieben..

    Quelle: BA, Alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Alter des jüngsten Kindes, Frankfurt, Juli 2015 und Eigene Berechnung.

    Alleinerziehende SGB II – Alter des jüngsten Kindes 2009-2014 (in %)

    Quelle: BA, Bestand an Kindern in Bedarfsgemeinschaften, minderjährige unverheiratete Kinder ohne Ausschlussgrund, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Frankfurt, Juli 2015 und Eigene Berechnung.

    Alleinerziehenden BG SGB II – Alter der Kinder 2009-2014 (in %)

    Bei Betrachtung aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im SGB II-Bezug lässt sich fest-stellen, dass sich die prozentuale Verteilung von der der Alleinerziehenden lediglich bei den unter 3-Jährigen und 15-17-jährigen Kindern unterscheidet. Auch wenn die Kinder älter sind, verbleiben Alleinerziehende häufiger im Hilfebezug. Grundsätzlich bildet die Gruppe der Erziehenden mit Kindern im Alter von 7 bis 14 Jahren den Schwerpunkt bei den Bedarfsgemeinschaften.

    0%

    20%

    40%

    60%

    80%

    100%

    2009 2010 2011 2012 2013 2014

    23,9 20,5 23,2 22,4 23,0 21,2

    28,2 27,1 24,6 27,4 26,1 26,6

    35,9 40,2 41,4 40,0 38,3 41,0

    12,0 12,2 10,8 10,2 12,6 11,1

    Alleinerziehende SGBII - Alter des jüngsten Kindes 2009 - 2014 (in %)

    15 - 17 Jahre

    7 - 14 Jahre

    3 - 6 Jahre

    unter 3 Jahre

    17,2 14,6 15,8 16,2 16,3 15,1

    24,0 23,3 21,5 23,4 23,8 24,1

    42,5 45,5 46,9 46,3 44,0 45,1

    16,4 16,6 15,7 14,1 15,8 15,7

    0%

    20%

    40%

    60%

    80%

    100%

    2009 2010 2011 2012 2013 2014

    Alleinerziehnden BG SGB II – Alter der Kinder 2009-2014 (in %)

    15 - 17 Jahre

    7 - 14 Jahre

    3 - 6 Jahre

    unter 3 Jahre

    5

    5 Eigene Berechnung der Prozentanteile. Die Summe ergibt 100 % rundungsbedingt kann es zu Abweichungen kommen.

  • � � � � � � � � � � � � � � � � � 17

    Quelle: BA, Bestand an Kindern in Bedarfsgemeinschaften, minderjährige unverheiratete Kinder ohne Ausschlussgrund, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Frankfurt, Juli 2015 und Eigene Berechnung.

    Bedarfsgemeinschaft SGB II – Alter der Kinder5 2014 (in %)

    17 18 15

    24 24 24

    45 45 45

    14 13 16

    0%

    20%

    40%

    60%

    80%

    100%

    Insgesamt ohne Alleinerziehende Alleinerziehende

    15 - 17 Jahre

    7 - 14 Jahre

    3 - 6 Jahre

    unter 3 Jahre

    59 % der Alleinerziehenden haben nur ein Kind und können schon mit diesem einen Kind ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern. Im Gegensatz dazu stehen Partnerbedarfsge-meinschaften mit nur einem Kind mit nur 37 % deutlich seltener im Bezug.

    Quelle: BA, Bestand an Bedarfsgemeinschaften nach Typen, Frankfurt, Juli 2015 und Eigene Berechnung.

    Alleinerziehende SGB II – Anzahl Kinder 2009-2014 (in %)

    63,0

    62,3

    61,0

    59,7

    61,2

    59,2

    25,7

    27,6

    27,3

    28,6

    27,1

    29,4

    11,3

    10,1

    11,7

    11,7

    11,7

    11,4

    0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

    2009

    2010

    2011

    2012

    2013

    2014

    1 Kind 2 Kindern 3 und mehr Kindern

  • � � � � � � � � � � � � � � � � �18

    Quelle: BA, Bestand an Bedarfsgemeinschaften nach Typen, Frankfurt, Juli 2015 und Eigene Berechnung.

    Art der Bedarfsgemeinschaft SGB II – Kinderzahl 2014 (in%)

    59,2

    37,2

    29,4

    37,4

    11,4

    25,5

    0% 20% 40% 60% 80% 100%

    Alleinerziehende BG

    Partner-BG mit Kindern

    1 Kind 2 Kindern 3 und mehr Kindern

    5.2 Alleinerziehende im SGB II: Erwerbstätigkeit

    Auffallend ist, dass 42,5 % der Alleinerziehenden berufstätig sind und ein Erwerbsein-kommen erzielen. Es reicht aber nicht aus, den Lebensunterhalt zu sichern und daher müssen aufstockende Sozialleistungen erbracht werden. Lediglich 24,7 % der Alleinerzie-henden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind sozialversicherungspflichtig Beschäf-tigte (SvB).

    Quelle: BA, Alleinerziehende erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher nach Art der Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit, Frankfurt, Juli 2015 und Eigene Berechnung.

    Erwerbstätige Alleinerziehende ALG II Bezieher - MTK 2010-2014 (in %)

    24,8 27,1 26,9 26,8 24,7

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    2010 2011 2012 2013 2014

    Erwerbstätge Alleinerziehende ALG II Bezieher – MTK 2010 - 2014

    erwerbstätige ALGII-Bezieherinsgesamt

    davon Anteil SvB

    42,8 43,5 44,4 43,2 42,5

  • � � � � � � � � � � � � � � � � � 19

    Quelle: BA, Zu berücksichtigendes Einkommen: Alleinerziehende erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher nach Art der Erwerbs-tätigkeit und Höhe des Bruttoeinkommens mit laufendem Leistungsanspruch, Frankfurt, Januar 2015 und Eigene Berechnung.

    Abhängige erwerbstätige Alleinerziehnde SGB II Höhe Bruttoerwerbseinkommen 2013 (in %)

    Die prozentuale Verteilung nach Einkommenshöhe im Jahr 2013 zeigt, dass mehr als ein Drittel weniger als 450 € verdient.

    Die Verteilung der abhängigen Erwerbstätigen in die verschiedenen Beschäftigungsformen zeigt eine besondere Problemlage der Alleinerziehenden. Mehr als Hälfte arbeitet in Teilzeit, eine Vollzeitbeschäftigung wird nur in 11,5 % der Fälle realisiert. Die Organisation von Haus-halt und Kinderbetreuung schließt häufig eine Beschäftigung in Vollzeit, die den Lebensun-terhalt sichern könnte, aus. Noch problematischer ist die Tatsache, dass sich weit über ein Drittel der berufstätigen Alleinerziehenden in Minijobs befindet. Diese prekären Arbeitsver-hältnisse wie auch die Teilzeitbeschäftigungen bringen für die Zukunft weitere Probleme. Aufgrund fehlender oder geringer Rentenanwartschaften wird sich im Alter die Spirale der sozialen Abhängigkeit fortsetzen.

    Quelle: BA, Alleinerziehende erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher nach Art der Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit, Juli 2015 und Eigene Berechnung.

    Abhängige erwerbstätige Alleinerziehende nach Beschäftigungsform 2014 (in %)

    6 Anmerkung: Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung liegen für das Jahr 2014 keine Daten vor.

    11,5

    50,5

    38,0

    in Vollzeit SvB

    in Teilzeit SvB

    ausschließlich geringfügig/ohne Meldung

    0%

    20%

    40%

    60%

    80%

    100%

    37,360,0 36,1 36,3 39,4

    23,8

    25,0

    23,7 20,030,3

    38,915,0

    40,2 43,8 30,3 > 850 €

    > 450 - 850 €

    bis 450 €

    6

    11,5

    50,5

    38,0

    in Vollzeit SvB

    in Teilzeit SvB

    ausschließlich geringfügig/ohne Meldung

  • � � � � � � � � � � � � � � � � �20

    5.3 Alleinerziehende im SGB II: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Arbeitslosigkeit

    Quelle: Quelle BA, Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Status der Arbeitsuche, Frankfurt Juli und September 2015 und Eigene Berechnung.

    Alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte - Status der Arbeitsuche 2009-2014 (in %)

    7 Anmerkung BA: Die Zahlen stimmen nicht exakt mit den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II überein, da einige Leistungsempfänger im Rechtskreis SGB III als arbeitslos geführt werden, bzw. es Arbeitslose im Rechtskreis SGB II gibt, die nicht als eLb geführt werden. Hintergründe sind im Methodenbericht „Zur Messung der Arbeitslosigkeit in der Grundsicherung“ zu finden

    Von den im SGB II-Bezug stehenden erwerbsfähigen Alleinerziehenden sind im Main-Taunus-Kreis nur 36,3 % arbeitslos gemeldet. Die anderen befinden sich in Arbeit oder in einer Maßnahme oder sie betreuen ein Kind, das jünger als ein Jahr ist.

    Quelle: BA, Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Status der Arbeitsuche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, Frankfurt, September 2015 und Eigene Berechnung.

    Alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte - Status der Arbeitsuche 2014 (in %)

    0%

    20%

    40%

    60%

    80%

    100%

    36,3 46,2 35,6 36,2 36,4

    63,7 53,8 64,4 63,8 63,6nicht arbeitslos/arbeitsuchend/ nichtarbeitsuchendgemeldeteLeistungsberechtigte

    arbeitslos

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    2009 2010 2011 2012 2013 2014

    41,4 32,7 35,6 36,6 36,3

    58,6 67,3 64,4 63,4 63,7

    nicht arbeitslos/arbeitsuchend/ nichtarbeitsuchendgemeldeteLeistungsberechtigte

    arbeitslos

    es l

    iege

    n k

    eine

    Dat

    en v

    or

    7

  • � � � � � � � � � � � � � � � � � 21

    Es lassen sich keine besonderen Schwerpunkte nach Staatsangehörigkeit feststellen. Je-doch ist festzustellen, dass alleinerziehende Männer mit 46,2 % häufiger Arbeitslos ge-meldet als alleinerziehende Frauen (35,6 %).

    Die nachfolgende Statistik zeigt, dass deutlich mehr alleinerziehende Arbeitslose (Alo) im SGB II betreut werden als im Rechtskreis des SGB III.

    Quelle: BA: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Strukturen der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit von Alleiner-ziehenden, Bestand an Arbeitslosen, Frankfurt, September 2015.

    Arbeitslose Alleinerziehende nach Rechtskreis 2014 (in %)

    16

    84

    Anteil Alo SGB III

    Anteil Alo SGB II

    Quelle: BA, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Strukturen der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit von Alleinerzie-henden, Frankfurt, September 2015 und Eigene Berechnung.

    Anteil Alleinerziehende am Bestand der Arbeitslosen der jeweiligen Rechtskreisen 2011-2014 (in %)

    6,87,7 8,1 8,2

    2,9 3,3 3,7 3,1

    9,7 10,812,4 12

    02468

    101214

    2011 2012 2013 2014

    Anteile an Alo Gesamt Anteile an Alo SGB III Anteile an Alo SGB II

    In beiden Rechtskreisen war die Anzahl bis 2013 leicht ansteigend. Im Jahr 2014 hat es keinen weiteren Anstieg gegeben, im Bereich des Rechtskreises SGB III ist es sogar zu einer leichten Verringerung gekommen.

  • � � � � � � � � � � � � � � � � �22

    6. Fazit

    Eine Auswertung der Bundesanstalt für Arbeit zeigt, dass prozentual deutlich mehr Alleiner-ziehende über die Mittlere Reife und den Hauptschulabschluss verfügen und ein geringerer Anteil ohne Schulabschluss ist als bei den Leistungsempfängern insgesamt.

    Quelle: BA: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Strukturen der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit von Alleinerzie-henden, Frankfurt, September 2015.

    Bestand Arbeitslose SGB II – Anteile nach Schulabschluss 2014 (in %)

    23,4 31,9

    42,9 34,6

    24,6 19,7

    9,1 13,1

    0 0,7

    0%

    20%

    40%

    60%

    80%

    100%

    Alo Alleinerziehnde Alo Insgesamt

    Keine Angabe

    mit Fachhochs. /Abitur/Uni

    mit Mittlerer Reife

    mit Hauptschulabschluss

    ohne Schulabschluss

    Außerdem zeigen die statistischen Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeit, dass sowohl bei den Alleinerziehenden als auch bei den Beziehern insgesamt mit über 60 % übermäßig viele über keinen Berufsabschluss verfügen.

    Quelle: BA: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Strukturen der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit von Alleinerzie-henden, Frankfurt, Mai 2015

    Bestand Arbeitslose SGB II – Anteile nach Ausbildung 2014 (in %)

    64,4 65,3

    34,0 31,0

    1,5 3,10,5

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    90

    100

    Alo Alleinerziehnde Alo Insgesamt

    Bestand Arbeitslose SGB II - Anteile nach Ausbildung 2014 (in %)

    keine Angabe

    Akadem. Ausbildung

    Betriebl./ schul.Ausbildung

    ohne abgeschl.Berufsausbildung

    0

    0,70

    0,50

  • � � � � � � � � � � � � � � � � � 23

    Diese Zahlen führen zu der Überlegung, dass sowohl ein Projekt „Schulabschluss nachholen“ als auch Projekte im Bereich Berufsabschluss für alle SGB II-Bezieher sinnvoll wären, um den Menschen einen Ausstieg aus der sozialen Abhängigkeit bis ins hohe Alter zu ermög-lichen. Ein Projekt „Spätstarter, Ausbildung für Menschen über 35 Jahre“ könnte hier eine gute Ergänzung für die vorhandenen Angebote sein. Auch ein Angebot „Berufsfelderkundung durch Praktikum“ wäre eine Alternative, um sowohl bereits erlernte Tätigkeiten nach länge-rer Pause wieder aufzufrischen als auch das Interesse an einer Berufsausbildung anzuregen.

    Die besondere Herausforderung wird es auch in Zukunft sein, bei allen Maßnahmen insbe-sondere für die Alleinerziehenden, aber auch für alle anderen Teilnehmer mit Kindern, die Sicherung der Kinderbetreuung zu berücksichtigen und während der Dauer der Maßnahme zu gewährleisten.

    Dieser Problematik trägt der Main-Taunus-Kreis mit dem Angebot der Ausbildung in Teilzeit Rechnung, dass als besondere Maßnahme für Alleinerziehende angeboten wird.

    Die Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender mit sozialpädagogischer Betreuung zielt dar-auf ab, jungen Müttern und Vätern, insbesondere Alleinerziehenden, die Aufnahme, Fortset-zung und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung in Teilzeit zu ermöglichen. Diese Maßnahme gliedert sich in zwei Module.

    Themenschwerpunkte im Modul I sind:• ProfilingalsGrundlagederzielgerichtetenVermittlung• UnterstützungbeiderVereinbarkeitvonFamilieundBeruf• IndividuelleBerufsorientierungundBerufsvorbereitungsowieUnterstützungim Bewerbungsprozess• UnterstützungbeiderSuchenacheinemgeeignetenAusbildungsbetrieb

    Themenschwerpunkte im Modul II sind:• individuelleBeratungundUnterstützungbeiberuflichenund/oderpersönlichen Problemen• Trainingsozialer,personalerundmethodischerKompetenzen• BegleitungundUnterstützungindenLernortenBetriebundBerufsschule• RegelmäßigerKontaktmitdenAusbildungsbetrieben• OrganisationderPrüfungsvorbereitung

    Momentan sind in dieser Maßnahme insgesamt sieben Teilnehmende angemeldet.

    Im Modul I werden fünf Teilnehmende und im Modul II zwei Teilnehmende sozialpädagogisch unterstützt.

  • � � � � � � � � � � � � � � � � �24

    Amt für Arbeit und SozialesAm Kreishaus 1-565719 Hofheim/Ts.Tel.: 06192 201-1826Fax: 06192 201-1727E-Mail: [email protected]://www.mtk.org

    � � � � � � � � � � � � � � � � �