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Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 82 15. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Hauptausschuss Nichtöffentlich zu TOP, 24, 25, 32, 43, 44 und 44 A 82. Sitzung 8. Dezember 2004 Beginn: Ende: 13.05 Uhr 23.30 Uhr Vorsitz: Abg. Wieland (SPD) Redaktion: Plenar- und Ausschussdienst, Tel. 23 25 1450 bzw. quer (99407) 1450 Vor Eintritt in die Tagesordnung Informationen und Beschlüsse zu den Komplexen – Mitteilungen des Vorsitzenden, – Überweisungen an die Unterausschüsse, – Konsensliste, – sonstige geschäftliche Mitteilungen, soweit nicht in der Ausschusssitzung darüber diskutiert wurde, sind gegebenenfalls im Beschlussprotokoll verzeichnet. Darüber hinaus hat der Ausschuss besprochen: Vors. Wieland teilt mit, dass Frau StS Kisseler mit ihren Kolleginnen und Kollegen geklärt habe, dass der Einzelplan 17 vorgezogen und nach Einzelplan 10 behandelt werde. Tagesordnungspunkt 13 – Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS Gesetz zur Neuausrichtung des Jugendaufbauwerks Berlin – müsse von der Tagesordnung abgesetzt werden, weil der Fachausschuss noch nicht beraten habe. Er schlage vor, Tagesordnungspunkt 37 – Besprechung gem. § 21 Abs. 5 GO Abghs über „Wofür verwendet Finanzse- nator Sarrazin die Millionen aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost?“ – vorzuziehen, damit die Besprechung im Beisein von Sen Dr. Sarrazin stattfinden könne. Der Ausschuss beschließt entsprechend. Frau Abg. Leder (SPD) beantragt, Tagesordnungspunkt 21 – QM Bericht SenStadt – IV B 11/IV B 15 vom 2. 11.04 betr. Quartiersmanagement – auf die erste Sitzung im Februar zu vertagen, weil sich neue Erkennt- nisse ergeben hätten und der Fachausschuss so die Möglichkeit erhielte, sich zuvor mit dem Thema zu befas- sen. Darüber hinaus bitte sie darum, Tagesordnungspunkt 26 – Entwicklungsbereiche 12. Bericht SenStadt – IV D GS – vom 25.11.04 zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen – in die AG „Entwicklungsträ- ger“ zu überweisen. Der Ausschuss beschließt jeweils entsprechend.

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Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 82 15. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Hauptausschuss

Nichtöffentlich zu TOP, 24, 25, 32, 43, 44 und 44 A

82. Sitzung 8. Dezember 2004

Beginn: Ende:

13.05 Uhr 23.30 Uhr

Vorsitz: Abg. Wieland (SPD)

Redaktion: Plenar- und Ausschussdienst, Tel. 23 25 1450 bzw. quer (99407) 1450

Vor Eintritt in die Tagesordnung

Informationen und Beschlüsse zu den Komplexen – Mitteilungen des Vorsitzenden, – Überweisungen an die Unterausschüsse, – Konsensliste, – sonstige geschäftliche Mitteilungen, soweit nicht in der Ausschusssitzung darüber diskutiert wurde, sind gegebenenfalls im Beschlussprotokoll verzeichnet. Darüber hinaus hat der Ausschuss besprochen: Vors. Wieland teilt mit, dass Frau StS Kisseler mit ihren Kolleginnen und Kollegen geklärt habe, dass der Einzelplan 17 vorgezogen und nach Einzelplan 10 behandelt werde. Tagesordnungspunkt 13 – Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS Gesetz zur Neuausrichtung des Jugendaufbauwerks Berlin – müsse von der Tagesordnung abgesetzt werden, weil der Fachausschuss noch nicht beraten habe. Er schlage vor, Tagesordnungspunkt 37 – Besprechung gem. § 21 Abs. 5 GO Abghs über „Wofür verwendet Finanzse-nator Sarrazin die Millionen aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost?“ – vorzuziehen, damit die Besprechung im Beisein von Sen Dr. Sarrazin stattfinden könne. Der Ausschuss beschließt entsprechend. Frau Abg. Leder (SPD) beantragt, Tagesordnungspunkt 21 – QM Bericht SenStadt – IV B 11/IV B 15 vom 2. 11.04 betr. Quartiersmanagement – auf die erste Sitzung im Februar zu vertagen, weil sich neue Erkennt-nisse ergeben hätten und der Fachausschuss so die Möglichkeit erhielte, sich zuvor mit dem Thema zu befas-sen. Darüber hinaus bitte sie darum, Tagesordnungspunkt 26 – Entwicklungsbereiche 12. Bericht SenStadt – IV D GS – vom 25.11.04 zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen – in die AG „Entwicklungsträ-ger“ zu überweisen. Der Ausschuss beschließt jeweils entsprechend.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe – Frau Abg. Spranger (SPD) bittet darum, Tagesordnungspunkt 11 – Zuweisungen an die Bezirke Schreiben des Senats vom 9.11.04 betr. Anpassung der Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel, den Bezirken die Erfüllung ihrer Einsparvorgaben zu ermöglichen – so lange zu vertagen, bis im Fachausschuss die dazu geplante Anhörung stattgefunden habe. Ihres Wissens sei diese Anhörung für den 3. Februar 2005 geplant. Der Ausschuss beschließt entsprechend. Abg. Meyer (FDP) bittet darum, Tagesordnungspunkt 31 – Sozialkarte Ergänzung vom 7.12.04 SenWi-ArbFrau – III B 42 – SenGesSozV – I A 24 – von der Tagesordnung zu nehmen, weil die dazu verteilte um-fangreiche Vorlage erst vor wenigen Minuten den Fraktionen zugegangen sei. Abg. Schruoffeneger (Grüne) macht darauf aufmerksam, dass der Ausschuss die Unterlagen bereits vor vier Wochen angefordert und vor zwei Wochen nochmals angemahnt habe. Der roten Nr. 2545 D sei nun zu ent-nehmen, dass es einer außerplanmäßigen VE bedürfe, um den Vertrag unterschreiben zu können. Angesichts des Umstandes, dass die Sozialkarte zum 1. Januar 2005 eingeführt werden solle, müsse die VE noch in die-sem Jahr bewilligt werden. Mithin funktioniere eine Vertagung nicht. Angesichts der zu späten Lieferung der Vorlage – auch in einem weiteren Fall betreffe dies die Gesundheits- und Sozialverwaltung – schlage er vor, für beide Vorlagen gemeinsam ein Strafgeld von 75 T€ zu verhängen. Vors. Wieland hält fest, dass Punkt 31 der Tagesordnung behandelt werde. Über die Verhängung des Straf-geldes werde bei Aufruf des Tagesordnungspunktes entschieden. Abg. Kaczmarek (CDU) verweist darauf, dass sich bereits am Vormittag der UA Verm mit dem Thema Messe – Tagesordnungspunkt 29 – befasst habe. Die Oppositionsfraktionen hätten darum gebeten, dass Thema zwar zu behandeln, aber keine haushaltsmäßigen Beschlüsse zu fassen, weil dem Ausschuss wesent-liche Unterlagen noch gar nicht oder erst gestern zugegangen seien und deshalb noch nicht hätten gewürdigt werden können. Er beantrage deshalb, Tagesordnungspunkt 29 zu vertagen. Abg. Hoff (PDS) trägt vor, dass die Oppositionsfraktionen die heutige Unterausschusssitzung nicht genutzt hätten, um Fragen zu klären, sondern die Sitzung verlassen hätten. Die Koalitionsfraktionen hätten sich dar-aufhin allein um die Klärung offener Fragen – auch der von den Oppositionsfraktionen eingereichten –gekümmert. Er schlage deshalb vor, Tagesordnungspunkt 29 heute in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Abg. Eßer (Grüne) fragt, ob die Koalitionsfraktionen zumindest damit einverstanden wären, die unter Ta-gesordnungspunkt 29 b aufgeführte Vorlage – rote Nr. 2789 – mit ihren finanziellen Folgen, heute zu verta-gen. Gegen eine Debatte habe er nichts einzuwenden. Frau Abg. Matuschek (PDS) erklärt namens der Koalitionsfraktionen, dass es dafür kein Einverständnis gebe. Die Opposition habe die Sitzung des Unterausschusses einfach verlassen. Wenn sie ihre Fragen gar nicht erst stelle, brauche sie hinterher auch nicht zu lamentieren, dass sie keine Antworten bekomme. Über die erst seit gestern vorliegenden Unterlagen müsse heute nicht beschlossen werden. Abg. Meyer (FDP) kommt auf die Beratungen im UA „Beteiligungen“ zurück. Alle Fraktionen hätten schriftlich Fragen eingereicht, die – darin bestehe seiner Ansicht nach Einigkeit zwischen den Fraktionen – von der Senatsverwaltung äußerst schlampig beantwortet worden seien. Es seien keine Wirtschaftspläne der Messe GmbH vorgelegt worden, das McKinsey-Gutachten sei erst 13 Stunden vor Sitzungsbeginn zur Ver-fügung gestellt worden. Vor diesem Hintergrund sehe er auch hier im Ausschuss keine Beratungsgrundlage. Wenn die Koalitionsfraktionen auf einer Beratung bestünden, befürchte er für die Zukunft Schlimmes für den weiteren Umgang mit dem Thema Beteiligungscontrolling. Der Ausschuss lehnt eine Vertagung von Tagesordnungspunkt 29 ab.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe – Abg. Eßer (Grüne) bitte um Vertagung von Tagesordnungspunkt 16 – DKLB-Mittel Schreiben SenBild-JugSport – III C 1 – vom 30.11.04 betr. Evaluierung, Zahlungseingänge und Umsetzung der Mittel – ver-bunden mit der Bitte an den Fachausschuss, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Der Ausschuss beschließt entsprechend. Frau Abg. Herrmann (CDU) beantragt, Tagesordnungspunkt 15 –Pestalozzi-Fröbel-Haus und Lette-Verein Schreiben SenBildJugSport – II C 3 – vom 10.11.04 betr. Langfristige Perspektive (10 10/685 09, 685 10 und 685 11) – zu vertagen. Es liege ein Schreiben mit der Bitte des Pestalozzi-Fröbel-Hauses vor, dass die Vorlage im Kuratorium beraten und zusammen mit einer Stellungnahme an den Hauptausschuss gehen solle. Frau Abg. Spranger (SPD) schließt sich dem Vertagungswunsch an. Gleichzeitig schlage sie vor, den Fachausschuss um eine Stellungnahme zu bitten. Abg. Brauer (PDS) bittet darum, die Vertagung mit einer Frist zu versehen, wofür er den 31. März 2005 vorschlage. Der Ausschuss beschließt entsprechend. Frau Abg. Herrmann (CDU) erinnert daran, dass Tagesordnungspunkt 9 – qualifizierte Sperre Konzept SenGesSozV – II H – vom 9.11.04 betr. Drogenpolitik (09 20/684 23, 684 35, 684 47) – in der letzten Sit-zung mit der Bitte vertagt worden sei, ein Protokoll der Fachtagung dem Ausschuss vorzulegen. Dieses liege immer noch nicht vor. Frau Abg. Dr. Schulze (PDS) weist darauf hin, dass über die Anforderung dieses Protokolls einer Fachta-gung im Ausschussprotokoll nichts zu finden sei. Sie plädiere dafür, den Tagesordnungspunkt heute auf je-den Fall zu behandeln. Abg. Schruoffeneger (Grüne) widerspricht dieser Darstellung. Im Beschlussprotokoll der 81. Sitzung heiße es: „SenGesSozV wird aufgefordert, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur nächsten Sitzung am 8. 12. 04 über die Ergebnisse der Beratung mit den Fachstadträten zu berichten“. Vors. Wieland hält fest, dass der Tagesordnungspunkt aufgerufen und dort berichtet werden solle, weshalb es keine Vorlage gebe.

Bezirke

Punkt 1 der Tagesordnung

Außerplanmäßige VE Schreiben BA Friedrichshain-Kreuzberg – BzStR StadtBauen – vom 1.12.04 betr. Vergabe der Grünflächenpflege (47 20/521 10)

2793

Auf die Frage von Abg. Meyer (FDP), ob dem Hauptausschuss die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen des Bezirks zugehen könnten, bestätigt BzStR Schulz (BA Friedrichshain-Kreuzberg) dies. Der Ausschuss nimmt die Vorlage – rote Nr. 2793 – zustimmend zur Kenntnis.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe –

Finanzen – 15/29

Punkt 37 der Tagesordnung (vorgezogen)

Besprechung gem. § 21 Abs. 5 GO Abghs „Wofür verwendet Finanzsenator Sarrazin die Millionen aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost? (auf Antrag der Fraktion der FDP) hierzu: SenFin-Folien Dez. 2004 zur bestimmungsgemäßen Verwendung "SoBEZ 2003"

2782 2782 A

Sen Dr. Sarrazin (Fin) räumt ein, dass Finanzminister Eichel Recht habe, dass in zahlreichen ostdeutschen Ländern und besonders in Berlin die Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen – So-BEZ –im Ergebnis nicht den ursprünglich damit verbundenen Intentionen folge. Intention sei es gewesen, dass die ostdeutschen Länder bis zum Jahr 2019 ihren Infrastrukturrückstand aufholen könnten, wobei auch eingeräumt worden sei, dass ein Teil der Summe konsumtiv verwandt werden könne. Tatsächlich seien diese Mittel allgemeine Deckungsmittel für den Haushalt, sie seien nicht einzelnen Maßnahmen zugeordnet. Al-lerdings sollten diese Mittel so weit wie möglich investiv genutzt werden. Auf der dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Folie seien die Einnahmen und Ausgaben des Landes Ber-lin im Jahr 2003 dargestellt. Es gebe bereinigte Ausgabe in Höhe von rund 20,7 Mrd €, wovon 2,255 Mrd € für Zinsen verausgabt würden, 16,6 Mrd € für konsumtive Ausgabe – ohne Zinsen – und 1,8 Mrd € für Investitionen. Er stimme der Aussage zu, dass die investiven Ausgaben anteilig zu niedrig seien, ebenso stimme er der abstrakten Aussage zu, dass Zinsausgaben und konsumtive Ausgaben anteilig zu hoch seien. Zinsausgaben allerdings seien rechtsverbindlich, daran könne nichts geändert werden. Konsumtive Ausgaben seien nicht per se schlecht, weil daraus wichtige Aufgaben finanziert würden – beispielsweise Polizei, Leh-rer, Zuschüsse an Opern und Universitäten und vieles andere. Die letzten Haushaltsberatungen hätten ge-zeigt, dass die konsumtiven Ausgaben zum einen Rechtsverbindlichkeiten abdeckten – Bezahlung der Beam-ten, Angestellten und Arbeiter des Landes Berlin – , zum anderen bundes- und landesrechtlich vorgeschrie-bene Aufgaben finanzierten. Bei den konsumtiven Aufgaben gebe es mittelfristig Perspektiven zur Entlas-tung, die allerdings zeitanteilig erschlossen werden müssten. Als Beispiele nenne er den Wohnungsbau – Stichwort Ausstieg aus der Anschlussförderung –, wo es in den nächsten 15 Jahren durch das Auslaufen von Altzusagen eine Entlastung von 1 Mrd € geben werde, und den Personalkörper des öffentlichen Dienstes. Auf Grund des Einstellungsstopps – mit Ausnahmen bei Lehrern, Polizei und Justiz –, bei allerdings gleich-zeitigem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, würden im Jahr rund 3 500 Mitarbeiter eingespart, was einer Summe von 120 Mio € entspreche – wobei allerdings die Personalausgaben nicht um diesen Betrag entlastet würden, weil die Dienstaltersstufen stiegen und so für den verbleibenden Personalkörper höhere Summen aufgewandt werden müssten. Weiterhin sänken die konsumtiven Ausgaben durch die Absenkung der Zuschüsse an die Universitäten, an die Opern und andere Kultureinrichtungen. Auch bei den Kinderta-gesstätten seien Absenkungen bei den konsumtiven Ausgaben ins Auge gefasst, sie seien aber noch nicht umgesetzt. Bezogen auf das einzelne Jahr, stellten die Zahlen das dar, was bundes- und landesverfassungs-rechtlich darstellbar sei. Zur Einnahmeseite: Die sonstigen Einnahmen – Verwaltungseinnahmen, Vermögensaktivierung und sonsti-ges – betrügen 2,88 Mrd €, Steuern, LFA und BEZ machten 10,66 Mrd € aus, die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung betrage rund 2 Mio €, die Neuverschuldung schlage mit rund 4,4 Mrd € zu Buche, investive zweckgebundene Einnahmen schließlich machten 716 Mio € aus. Die SoBEZ würden nach folgender Formel bestimmungsgemäß verwandt: Summe der Investitionsausgaben – 1,8 Mrd € – minus in-vestive zweckgebundene Einnahmen – 716 Mio € – minus Neuverschuldung des Landes – 4,4 Mrd € – gleich dem, was von den Investitionen für die SoBEZ verwandt werden könne. Die SoBEZ könnten nach dieser Formel dann bestimmungsgemäß verwandt werden, wenn die Investitionen auf 7 Mrd € erhöht wür-

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe – den, ohne ansonsten die Ausgaben zu erhöhen. Da die anderen Einnahmen aber nicht erhöht werden könnten, müssten im Umfang von 4,4 Mrd € konsumtive Ausgaben abgebaut werden, um einen zusätzlichen Teil in-vestiv verwenden zu können. Als Faktum bleibe bestehen, dass die Summe der investiven Ausgaben mit 1,8 Mrd € niedriger sei als die Summe der investiven zweckgebundenen Einnahmen und der SoBEZ. Damit bestehe der Kern des Problems darin, dass die Ausgaben in Berlin um 4 bis 5 Mrd € zu hoch seien, um über-haupt auch nur in die Nähe der Möglichkeit zu gelangen, die SoBEZ investiv einzusetzen. Nun könne darüber nachgedacht werden, wie durch eine „buchungsmäßige andere Darstellung“ die Dinge etwas schöner gemacht werden könnten. Dies ginge durch eine Zuordnung der Nettokreditaufnahme zu den konsumtiven Ausgaben. Dies tue der Bund aber ausdrücklich nicht. Um die Fakten könne man nicht „herum-lügen“: Es gebe Zinsausgaben in Höhe von 2,3 Mrd € und konsumtive Ausgaben in Höhe von 11,7 Mrd €, wozu niemand einen Vorschlag habe, wie man diese kurzfristig auch nur um 300 Mio € absenken könne. Er sei aber für alle nur denkbaren Vorschläge – auch von Seiten der Opposition – offen. Abg. Wechselberg (PDS) spricht sich vehement dagegen aus, einen finanzpolitischen Handlungsbedarf im Umfang von 4,4 Mrd € anzuerkennen, wie es die Ausführungen des Finanzsenators gerade nahegelegt hätten. Er sehe darin vielmehr ein objektives Problem des Haushaltsnotlagelandes Berlin. Aus seiner Sicht sei die gesamte Debatte geradezu gespenstisch. Min Eichel habe behauptet, dass die Finanzierungsbedingungen aller ostdeutschen Länder – einschließlich Berlin – in Ordnung seien, wenn es aber ein Problem bei der Ver-wendung von eigentlich für Investitionen gedachter Mittel gebe, sei der Grund individuelles Fehlverhalten des Bundeslandes Berlin – und weiterer Bundesländer –, aber kein generelles Problem. Diese Darstellung habe nichts mit der Realität zu tun. Dem Bundesland Berlin bleibe gar nichts anderes übrig, als eigentlich investiv gedachte Mittel anders zu verwenden, weil die gesamte Finanzierungsstruktur des Berliner Haus-halts unzureichend sei und einer Korrektur bedürfe. Er stelle deshalb im Rahmen diese Debatte erneut fest, dass sich das Haushaltsnotlageland Berlin völlig zu Recht an das Bundesverfassungsgericht gewandt habe, um höhere Zuweisungen des Bundes durchzusetzen. Er werfe angesichts der falschen Verwendung der Bundesergänzungszuweisung auch in anderen ostdeut-schen Bundesländern eher die Frage auf, inwieweit deren Gesamtstruktur – vor allem auch im Hinblick auf die Größenordnung – eigentlich angemessen sei. Die Bundesregierung habe beschlossen, dass die Anglei-chung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West ab 2007 so weit fortgeschritten sei, dass allein dem Bundesland Berlin bis zum Jahr 2020 2 Mrd € dieser Ergänzungszuweisung gestrichen werden sollten. In der Realität sei es aber so, dass es für kein ostdeutsches Bundesland eine auskömmliche Finanzierung der ihnen zuvor übertragenen Ausgaben gebe. Es müsse deshalb überprüft werden, ob die geplante Absenkung der Solidarpaktmittel Bestand haben könne. Abg. Eßer (Grüne) vertritt die Auffassung, dass das strukturelle Defizit genau den Handlungsbedarf be-schreibe, wobei für ihn die Klage in Karlsruhe ein Teil der Handlungen sei, um den Handlungsbedarf aufzu-lösen. Berlin werde den Handlungsbedarf nicht allein aus eigener Kraft auflösen können, vielmehr werde er sich in einen Eigenanteil und die Entschuldungshilfe aufteilen. Aus seiner Sicht sei die Aussage richtig, dass die SoBEZ-Mittel zweckentfremdet verwendet würden, was sich jedoch im Haushaltsnotlageland Berlin nicht vermeiden lasse. Gleichwohl ziele die Intervention von Min Eichel in die richtige Richtung. Auch er erachte die Höhe der Investitionen für höchst problematisch und glaube, dass sich diese mittelfristig so nicht halten lasse. Für das Jahr 2004 werde prognostiziert, dass die ohnehin niedrige Investitionssumme nochmals um rund 200 Mio € unterschritten werde. Zum größten Teil solle dies auf Verschiebungen beruhen, was die Gefahr mit sich bringe, dass der niedrige Investitionssatz weiter fortgeschrieben werde, sofern man keine Auffüllung vornehme. Seiner Ansicht nach müsse zuallererst gewährleistet werden, dass so etwas in der Zu-kunft nicht mehr geschehe. Aus seiner Sicht könnte hier durchaus Abhilfe geschaffen werden, er nenne nur die Stichworte Flughafen, Steglitzer Kreisel, ICC, Staatsoper Unter den Linden, Sanierung der Charité und der U-Bahnen sowie anderes mehr. Es bedürfe keiner neuen Großprojekte, diese investiven Maßnahmen müssten dringend durchgeführt werden, um die Infrastruktur zu erhalten. Hier sehe er das Land Berlin im Wort: Erstens müsse geguckt werden, welche Summe von den Personalausgaben und den konsumtiven Mit-teln doch noch zu den Investitionen umverteilt werden könnten und zweitens müsse die Investitionssumme bei Verschieben von Maßnahmen um den entsprechenden Betrag aufgefüllt werden. Für ihn sei dies auch eine Frage der Nachhaltigkeit, es bringe wenig, wenn einerseits der Haushalts saniert werde, andererseits

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe – aber die Infrastruktur komplett verfalle. Weder ein Loch in der Haushaltskasse noch eines im Schuldach seien nachhaltig. Gebe es Überlegungen zur Veränderung der Investitionssumme, um so zumindest auf einen Investitionspfad zurückzukehren? Abg. Meyer (FDP) bedauert es angesichts der Widersprüche zwischen Sen Sarrazin und Abg. Wechselberg um so mehr, dass der Senat keine Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung vorgelegt habe. Genau diese hätte die Frage beantworten können, welche Position sich durchsetze. Sen Sarrazin habe gesagt, dass er gespannt auf die Vorschläge der Opposition warte. Gut wäre es, wenn er sich mit seinen eigenen Vorschlä-gen innerhalb der Koalition durchsetzen könnte, dann wäre Berlin ein Stück weiter auf dem richtigen Weg. Seiner Fraktion gehe es mit diesem Besprechungspunkt nicht um eine erneute Debatte über die Haushaltsnot-lage bzw. Verfassungskonformität des Haushaltsplans 2004/05, sondern um die Auswirkungen der Feststel-lung, dass die Mittel nicht zweckentsprechend eingesetzt seien, auf die Klage in Karlsruhe und um die Höhe der Mittel, die das Haushaltsnotlageland von Bund und anderen Bundesländern einfordern könne. Habe es vor der öffentlichen Aussage des Bundesfinanzministers über die zweckwidrige Verwendung der Mittel Ge-spräche mit dem Senat über diesen Umstand gegeben? Gebe es mittlerweile konkrete Aufforderungen, dass dieses in Zukunft zu unterbleiben habe? Werde die zweckwidrige Verwendung Auswirkungen auf die erwar-tete Höhe der Bundesergänzungszuweisungen zur Entschuldung des Landes Berlin haben? Schmälere die zweckwidrige Verwendung der Mittel die Möglichkeiten, die Absenkung der Solidarpakt II-Mittel nachzu-verhandeln? Abg. Kaczmarek (CDU) befürchtet, dass die Argumentation, die zweckwidrige Verwendung der Mittel belege, dass es sich bei Berlin um ein Haushaltsnotlageland handele, keinesfalls die anderen Bundesländer von diesem Umstand überzeuge. Das Thema zweckwidrige Verwendung der Mittel habe auch im Bundestag eine Rolle gespielt. Der parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Diller, habe dort auf Nach-frage mitgeteilt, dass in Berlin überhaupt keine zweckgerechte Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen habe festgestellt werden können. Solche Äußerungen schwächten aus seiner Sicht die Aussichten auf weitere Sonderzuweisungen. Auch das nahezu geflügelte Wort des Finanzsenators, Berlin habe kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem, lasse nicht recht erkennen, weshalb dann Ein-nahmen nicht zweckgerecht verwandt würden. Einigkeit sehe er jedoch in der Auffassung, dass sich keine 4,4 Mrd € bei den konsumtiven Ausgaben einsparen ließen, was allerdings nicht dazu führen dürfe, dass gar keine Anstrengungen unternommen würden, hier Einsparungen vorzunehmen. Abgesehen davon, dass eine genaue Betrachtung der Investitionen Zweifel aufkommen ließen, ob es sich wirklich um solche handele – beispielhaft hierfür nenne er nur den Zuschuss an die BVG. Für die Zukunft müsse überlegt werden, wie ein weiteres Absinken der Investitionsquote verhindert werden könne. Frau Abg. Spranger (SPD) begrüßt es, dass die CDU-Fraktion endlich zugebe, auch sie habe keinen Lö-sungsansatz, wie 4,5 Mrd € eingespart werden könnten. Sie habe weder während der Haushaltsberatungen noch in der Zeit danach einen Vorschlag gehört, der auch nur annähernd Einsparvorschläge in dieser Grö-ßenordnung beinhaltet habe. Es sei allen bekannt, dass die investiven Ausgaben äußerst niedrig seien, gleich-zeitig sei die Höhe der konsumtiven Ausgaben nicht absenkbar, ohne massiv in das Gefüge der Stadt ein-zugreifen. Wenn der Kollege Eßer allerdings fordere, die Investitionen zu erhöhen, bedeute dies, dass dafür die Nettoneuverschuldung erhöht werden müsse. Sie appelliere an die Grünen, ihren Einfluss auf Bundes-ebene zu nutzen, damit die Klage in Karlsruhe Erfolg habe. – Auch sie wünsche, dass die von den Oppositi-onsfraktionen bereits angesprochenen Verschiebungen bei den Investitionen ausgeglichen würden, auch wenn dies schwierig sei. Sen Dr. Sarrazin (Fin) macht darauf aufmerksam, dass in jedem Jahr Investitionen in etwa im genannten Umfang nicht getätigt würden, was jedoch nicht bedeute, dass man auf sie verzichte, sie verzögerten sich lediglich. Dies sei ein völlig normaler Prozess. Generell weise er darauf hin, dass nur die Investitionen, die zinstragend seien – sie erhöhten die Steuereinnahmen um mehr als den Zinssatz – die Haushaltssituation entlasteten. Seiner Ansicht nach sei dies beim größten Teil der Investitionen aber nicht der Fall. – Natürlich befinde man sich mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfinanzminister in intensiven Gesprä-chen, die jedoch hauptsächlich darin bestünden, dass sie sich gegenseitig ihre jeweiligen Probleme vortrü-gen. Dies produziere jedoch keine neuen Einnahmen. Der Bund habe dem Land Berlin und auch ihm in Per-

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 7 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe – son wiederholt bestätigt, dass das Äußerste für Berlin getan werde. StS Diller habe zudem gesagt, dass er als Senator das Äußerste tue, um die Finanzen des Landes Berlin in die richtige Richtung zu bewegen. Es habe in allen ostdeutschen Bundesländern ein Zeitfenster gegeben, um die Ausgaben auf eine andere Li-nie zu bringen. Dieses habe von 1989 bis 1995 gereicht. Das Bundesland Sachsen habe dieses Zeitfenster voll genutzt, Thüringen in halben Umfang. Die anderen Länder hätten es gar nicht genutzt, insbesondere sei dies in Berlin der Fall gewesen. Die damals ungenutzten Gelegenheiten ließen sich heute nicht mehr nachho-len. Abg. Eßer (Grüne) erwartet mit Spannung den Nachtragshaushalt 2005, in dem dann auch die Veränderun-gen bei den Investitionen ausgewiesen seien, damit die Verschiebungen aufgefüllt würden, so wie er es ge-fordert habe. Ebenfalls erwarte er die mittelfristige Investitionsplanung. Zudem weise er darauf hin, dass seine Fraktion während der letzten Haushaltsberatungen Vorschläge zur Umfinanzierung – weg von konsum-tiven Sachausgaben und Personalkosten, hin zu Investitionen – unterbreitet habe. Vors. Wieland erklärt die Besprechung für erledigt.

Inneres – 05

Punkt 2 der Tagesordnung

Vorlage – zur Beschlussfassung – Gesetz zur Neuordnung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und im Verkehrsbereich (Zuständigkeitsneuordnungsgesetz – ZNOG) Drs 15/3244 hierzu: WPD-Vorschlag vom 6.12.04 Artikel XIII und XIV zu streichen

2720Haupt +BauWohnV +VerwRefKIT (f)+InnSichO 2720 A

Vors. Wieland erklärt, dass der Ausschuss VerwRefKIT am 18. November 2004 die Annahme empfohlen habe. Abg. Schruoffeneger (Grüne) erläutert, dass neben der Gesetzesberatung im Parlament parallel eine Debatte im Rat der Bürgermeister – RdB – über die Zuständigkeitsverteilung bei der Genehmigung von Sondernut-zungen – Stichwort: Straßenfeste auf Hauptstraßen – stattgefunden habe. Wie sei dies jetzt geregelt? – Sein letzter Wissensstand besage, dass Straßenfeste vom Senat genehmigt werden müssten, sofern sie auf Haupt-straßen stattfänden, gleichzeitig aber die Bezirke für die Genehmigung von Strom- und Wasseranschlüssen und ähnlichem zuständig seien. Zudem seien die Bezirke für Genehmigungen von Straßenfesten auf Neben-straßen zuständig. Frau Abg. Meister (FDP) möchte wissen, ob bezogen auf das Landesverwaltungsamt geprüft worden sei, inwieweit die Aufgaben von Dritten übernommen werden könnten. Herr Frey (SenStadt) erklärt, dass Straßenfeste künftig von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt würden, sobald das Berliner Straßengesetz in das Parlament eingebracht und beschlossen sei. Herr Rienaß (SenInn) führt aus, dass dem Gesetz ein umfangreiches Projekt zur Neuordnung der Landesämter vorausgegangen sei. Dabei sei geprüft worden, welche Aufgaben entfallen könnten, von Dritten wahrzunehmen seien bzw. zusammengelegt werden könnten. Bezogen auf das Landesverwaltungsamt sei geprüft worden, inwieweit die Bearbeitung der Beihilfen an Dritte gegeben werden könne. Hierzu seien auch die Ergebnisse einer entsprechenden Prüfung im Bundesland Hamburg herangezogen worden, die besagten, dass es keine privaten Anbieter für diese Aufgabe gebe. Gleiches ergebe sich für die Lohn- und

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 8 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe – es keine privaten Anbieter für diese Aufgabe gebe. Gleiches ergebe sich für die Lohn- und Gehaltsberech-nung vor allem unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Anwendungstarifvertrages in Berlin. Der Ausschuss beschließt, die Drucksache 15/3244 einschließlich der Vorschläge des WPD anzunehmen.

Punkt 3 der Tagesordnung

Polizei Schreiben SenInn – III A 1 – vom 25.11.04 betr. Zusammenlegung von Abschnitten

2790

Abg. Schruoffeneger (Grüne) versteht die Tabelle so, dass in der zweiten Spalte von rechts alle Stellen auf-geführt seien, in der Spalte ganz rechts hingegen, was davon gestrichen werden solle. – Da dies durch Ni-cken bestätigt werde, frage er, weshalb Anfang 2005 eine Führungsstelle zunächst zum Abschnitt 56 verla-gert werde, um sie dann ein Jahr später zu streichen. Bezüglich der Kruppstraße bitte er darum, dem Aus-schuss Mitte des Jahres die konkrete Zeitplanung für die komplette Räumung des Grundstücks mitzuteilen. Verwundert sei er über die Aussage, dass die Einsparungen bei den Mietausgaben in Höhe von rund 1 Mio € durch eine darüber hinausgehende Kürzung des Ansatzes im Kapitel 05 53 bereits berücksichtigt seien. Im Jahr 2004 weise der Titel einen Ansatz von 3,6 Mio € aus, im Jahr 2005 hingegen seien es nur noch 1,4 Mio €. Sehe man jedoch in die Ist-Liste, stelle man fest, dass das Ist im November 5,3 Mio € betragen habe. Er bitte darum, diese Überschreitung um fast 2 Mio € zu erklären und zu erläutern, wie im Hinblick auf den Ansatz 2005 eine Reduzierung um fast 4 Mio € funktionieren solle. StS Freise (SenInn) erläutert die Tabelle. In der Rubrik „Stellen“ seien zunächst die Stellen des Polizeivoll-zugs ausgewiesen, die letzte Spalte beinhalte die in den Abschnitten ausgewiesenen Verwaltungsstellen. Den erbetenen Bericht zur Kruppstraße sage er zu, sobald absehbar sei, wann die Kruppstraße aufgegeben werden könne. Herr Franz (SenInn) verweist auf den Statusbericht. Dort sei auf Risiken bei den Mietausgaben der Polizei hingewiesen worden. Bei der Haushaltsplanaufstellung seien bestimmte Mietobjekte nicht berücksichtigt worden, so dass es einen Mehrbedarf bei Titel 518 01 – Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume – mit entsprechenden Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2005 – gebe. Abg. Schruoffeneger (Grüne) fragt nach dem Umfang des Mehrbedarfs im Jahr 2005. Seiner Berechnung nach müsste dieser 3,5 bis 4 Mio € betragen. StS Freise (SenInn) bestätigt diese Zahl aus heutiger Sicht. Er könne dazu aber noch keine abschließende Feststellung treffen. Dem Ausschuss werde darüber zu gegebener Zeit berichtet. Vors. Wieland hält fest, dass dem Ausschuss über den Mehrbedarf bei Titel 518 01 – Mieten für Grundstü-cke, Gebäude und Räume – im Jahr 2005 und den konkreten Zeitplan für die Aufgabe der Immobilie Krupp-straße 14 a berichtet werde. Der Bericht – rote Nr. 2790 – sei zur Kenntnis genommen.

Punkt 4 der Tagesordnung

Dienstgebäude Schreiben SenInn – ZS A 11 – vom 29.11.04 betr. Friedrichstraße 219

2580 A

Abg. Schruoffeneger (Grüne) beklagt, dass es für dieses Gebäude einen Unterschied bei der Flächenauswei-sung von 25 % innerhalb zweier Vorlagen gebe. Dies werde damit begründet, dass in der einen Vorlage die Bruttogrundfläche angegeben werde, in der anderen die Nutzfläche. Er gehe davon aus, dass es beim Facility Management eine klare Vorgabe gebe, auf welcher Grundlage die Miete berechnet werde, dieses könne doch nicht je nach Vorlage schwanken. Ihm erscheine dieses Dienstgebäude auf Grund eines schlechten Flächen-verhältnisses äußerst ungeeignet.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 9 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe – StS Freise (SenInn) stimmt der Aussage zu, dass das Flächenverhältnis in dem Gebäude unbefriedigend sei. Mit dieser Vorlagen seien die in der letzten Sitzung monierten unterschiedlichen Flächenangaben erklärt worden. Es gebe bei vielen Liegenschaften des Landes Berlin keine DIN-gerechten Aufmaße. Dieser Aufga-be widme sich derzeit die BIM. Sobald deren Ergebnisse vorlägen, könne weiter Auskunft gegeben werden. Der Ausschuss nimmt den Bericht – rote Nr. 2580 A – als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Punkt 5 der Tagesordnung

Statusbericht per 30.9.04 Schreiben des Senats – Fin II B – vom 23.11.04 – hierzu:Austauschblätter betr. Anl. 2 a und 2 b

2758 2758 A

Abg. Schruoffeneger (Grüne) wendet sich den Einnahmen zu. Bei der Feuerwehr werde eine Minderein-nahme im Umfang von fast 2 Mio € damit begründet, dass die Rechtsgrundlage für die Einziehung des er-weiterten Kostenersatzes gefehlt habe. In diesem Zusammenhang erinnere er an die Presseberichterstattung etwa Mitte des Jahres, wonach die Feuerwehr auf Grund fehlenden Personals in der Kosteneinziehungsstelle keine Kosten eingezogen habe. Er bitte um Erläuterung, welche Summe auf die fehlende Rechtsgrundlage zurückgehe und welche auf fehlendes Personal. Darüber hinaus sei ihm bekannt geworden, dass es für Poli-zei und Feuerwehr ein neues IT-System hätte geben sollen. Woran hake es hier? – Bei den Ordnungsämtern schließlich gebe es eine Unterschreitung der Einnahmevorgaben durch die Schaffung der Ordnungsämter. Die Ordnungsämter seien mit dem Tag ihrer Gründung auf Grund fehlenden Personals nicht arbeitsfähig gewesen. Habe die Polizei diese Aufgaben dann weiter wahrgenommen? – Auch die Einnahmen auf Grund der Umsetzungen von Fahrzeugen seien zurückgegangen. Liege dies am vernünftigeren Verkehrsverhalten der Berlinerinnen und Berliner oder sei dies Ergebnis einer anderen Prioritätensetzung der Polizei? Frau Abg. Meister (FDP) ärgert sich insbesondere über den Einnahmeausfall bei der Feuerwehr. Gerade dieses Thema sei in den Haushaltsberatungen ausführlich behandelt und auf die fehlende Rechtsgrundlage hingewiesen worden. Zu den Ordnungsämtern habe sie die Frage, ob diese bereits im Umfang von 10 Mio € Einnahmen erzielt hätten, weil diese Summe bei der Polizei bei Geldstrafen und Geldbußen herausgenom-men worden sei. Welche Forderung habe das Land Berlin bei den Verhandlungen mit dem Bund über den Ersatz von hauptstadtbedingten Aufgaben gestellt und welche Summe werde tatsächlich gezahlt? Abg. Krüger (PDS) interessiert, ob die Versetzungsfristen in den Zentralen Stellenpool – ZeP – eingehalten worden seien. Er bitte um Darlegung des Sachstandes. StS Freise (SenInn) versteht den Unmut hinsichtlich der nicht erfolgten Einnahmen aus den Feuerwehrnut-zungsgebühren. Es sei jedoch keine unrealistische Einnahmeerwartung in den Haushalt eingestellt worden, für den Statusbericht im September sei lediglich eine vorsichtige Prognose abgegeben worden. Jetzt könne er mitteilen, dass der Gebühreneinnahmesatz erreicht werde. Zu den Ordnungsämtern: Der Aufbau der Ämter habe nichts damit zu tun, dass für die Kiezstreifen neues Personal rekrutiert worden sei. Diese seien mittler-weile mit annähernd 200 Personen unterwegs. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit Parkraum-bewirtschaftung und der Überwachung des ruhenden Verkehrs befassten, seien eins zu eins verlagert worden und hätten ihre Arbeit fortgesetzt. Es sei deshalb davon auszugehen, dass den zurückgehenden Einnahmen beim Einzelplan 05 ein entsprechender Aufwuchs in den Bezirken gegenüberstehe. – Für die Umsetzung von Fahrzeugen seien in der Tat jetzt die Ordnungsämter zuständig. – Zur Frage nach den Hauptstadtaufgaben: Das Land Berlin habe 105 Mio € belegt, in den Bundeshaushalt seien für diesen Zweck 38 Mio € eingestellt worden. Seines Wissens sei aber nach Prüfung der Unterlagen eine deutlich höhere Summe als berechtigt anerkannt worden, als derzeit im Bundeshaushalt ausgewiesen sei.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 10 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe – Zum ZeP: Alle Verwaltungen seien sich darin einig gewesen, dass die Überhangkräfte schnellstmöglich ver-setzt werden sollten. Dies sei in den meisten Fällen auch geschehen. Die Innenverwaltung habe mit heutigem Datum die Versetzungen bis auf einen Rest von etwa 40 Stellen erfolgreich durchgeführt. Es sei allerdings ein relativ großer Anteil des zu versetzenden Personals erst nach dem 1. Juli versetzt worden. Er habe diesen Vorgang in der Innenverwaltung persönlich kontrolliert und den Eindruck gewonnen, dass die Verwaltung für Verzögerungen nicht verantwortlich sei. Wenn es zu Verzögerungen gekommen sei, hingen diese damit zusammen, dass die Personalvertretungen in jedem Einzelfall sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel und Fristen ausgenutzt hätten. Abg. Krüger (PDS) bittet bis Ende Januar 2005 um einen Bericht von SenFin, wie sich die Umsetzung der Fristenregelung zur Versetzung in den ZeP in den einzelnen Senatsverwaltungen darstelle und welcher Handlungsbedarf sich in haushaltspolitischer Hinsicht daraus ergebe, dass Personal-, Frauen und Schwerbe-hindertenvertretungen die ihnen zur Verfügung stehenden Fristen im Rahmen dieser Versetzungsverfahren voll ausnutzten. Abg. Schruoffeneger (Grüne) hat keine Einwände gegen solch einen Bericht, wenngleich die meisten Daten bereits vorlägen. Die meisten Verwaltungen hätten es geschafft, die Frist einzuhalten, es gebe lediglich drei Ausreißer, bei denen dies nicht der Fall gewesen sei. Er gehe nicht davon aus, dass die dortigen Personal-, Frauen- und Schwerbehindertenvertretungen eine andere Strategie verfolgt hätten als diejenigen in anderen Verwaltungen. Aus seiner Sicht müsse eine Einzelfallprüfung erfolgen, ob es individuelle Fälle gegeben habe, bei denen die Frist objektiv nicht einzuhalten gewesen sei. Wichtig sei ihm aber vor allem, dass es eine identische Verfahrensweise für Haupt- und Bezirksverwaltungen gebe. Es dürfe nicht sein, dass den Bezir-ken über die Fortschreibung von Defiziten die Überschreitung der Personalsumme automatisch abgezogen worden sei, bei den Hauptverwaltungen aber ein individuelles Prüfverfahren stattfinde. Frau Abg. Flesch (SPD) äußert sich skeptisch ob des geforderten individuellen Prüfverfahrens. Dieser Auf-wand erscheine ihr nicht gerechtfertigt. Sie gehe vielmehr von der These aus, dass das Verfahren in denjeni-gen Verwaltungen, die bis auf geringe Restbestände wirklich versetzt hätten, so gelaufen sei, wie es sich das Parlament vorgestellt habe. Lediglich bei den Verwaltungen, die überwiegend nicht versetzt hätten, müsse es eine Einzelprüfung geben. Abg. Krüger (PDS) legt Wert auf die Feststellung, dass die PDS-Fraktion sich für eine einheitliche Lösung für Haupt- und Bezirksverwaltungen einsetze. Er bitte SenFin, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbrei-ten. StS Schulte (SenFin) sagt zu, dass sich die Finanzverwaltung bemühen werde, die Beschlüsse des Hauptaus-schusses sinngemäß umzusetzen. Wenn es ohne eigene Einwirkungsmöglichkeiten zu Verzögerungen ge-kommen sei, müsse versucht werden, diese zu berücksichtigen. Allerdings übernehme er nicht von vornher-ein die Generaldiagnose, dort, wo die fristgerechte Versetzung nicht funktioniert habe, liege es an nicht zu beeinflussenden Faktoren. Vors. Wieland hält fest, dass die Schreiben – rote Nrn. 2758 und 2758 A – zur Kenntnis genommen worden und ein Berichtsauftrag ergangen sei.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 11 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe –

Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz – 09

Punkt 6 der Tagesordnung

Hartz IV Rundschreiben SenFin – II D 13 – vom 11.11.04 betr. Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hier: Finanzauswirkungen 2005 in den Bezirkshaushalten

2749

Frau Abg. Radziwill (SPD) möchte wissen, wann mit dem gesonderten Schreiben bezüglich der Schuldner- und Insolvenzberatungen zu rechnen sei und wie sich die Verhandlungen hierüber zwischen SenFin und SenGesSozV gestalteten. Zudem bitte sie um Erläuterung, weshalb bei der Psychosozialen Betreuung und Suchtberatung nach SGB II keine Anpassung der Zuweisung vorgesehen sei. Gebe es bereits eine Abschät-zung, wie hoch der Bedarf sein werde? Frau Abg. Pop (Grüne) vermisst in der Tabelle konkrete Zahlen. Sie interessiere, welchen Einsparungen auf der einen Seite auf der anderen Welcher Mehrbedarf gegenüberstehe. Zum Thema Personal: In den Jobcen-tern fehle weiterhin Personal. Die konkreten Zahlen seien ihr nicht bekannt, aber sie vermute, dass es sich um rund 1 000 Personen handele. Vor etwa zwei Wochen hätten es erst zehn Mitarbeiter geschafft, vom Stel-lenpool in die Jobcenter zu wechseln. Gebe es inzwischen einen anderen Stand? Abg. Wambach (CDU) fragt, ob es Auswirkungen ausschließlich in den Bezirkshaushaltungen geben wer-de. Frau Abg. Dr. Schulze (PDS) fordert eine konkrete Aussage, wie der Bedarf an Schuldnerberatung für die Zukunft eingeschätzt werde. Ihres Wissens sei die Ausstattung Berlins hier im Bundesvergleich nicht üppig, zumindest seien die Wartezeiten hoch. Ihrer Ansicht nach müsse das Land Berlin ein Interesse an einer bes-seren finanziellen sowie personellen Ausstattung der Schuldnerberatungen haben. Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) erwidert, dass gerade heute ein Gespräch zwischen Sozialsenatorin und Finanzsenator zum Thema Schuldnerberatung stattfinde. In Berlin gebe es seit Jahren Defizite bei der Finanzierung der Schuldnerberatung. Dieses Vermittlungshemmnis müsse dringend schneller abgebaut wer-den als es bislang der Fall sei. StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) geht davon aus, dass es bei der Psychosozialen Betreuung zu keiner nennenswerten Fallzahlerhöhung kommen werde, weil die auf Hilfe angewiesenen Menschen auch im heuti-gen System weitgehend erfasst und betreut würden. Bei der Suchtberatung sehe es anders aus. Es gebe keine Bezugsgrößen, auf die man sich beziehen könne. Er schätze, dass es zu einer Steigerung von ungefähr 10 % kommen könnte. StS Schulte (SenFin) erwartet, dass es zum Thema Schuldnerberatung vor Jahresende eine Regelung geben werde. Im Vergleich mit Hamburg seien die Ausgaben pro Kopf mittlerweile gleich hoch. Die Hamburger erhöhten im Hinblick auf Hartz IV ihre entsprechenden Aufwendungen um 20 bis 25 %. Wie in Berlin ver-fahren werde, werde sich zeigen. – In der Vorlage seien die Auswirkungen lediglich für die Bezirke darge-stellt. Die gestern im Senat beschlossene Vorlage zu beschäftigungspolitischen Maßnahmen werde auch Auswirkungen auf die Senatsebene haben, in deren Folge Umschichtungen im Bereich der Hauptverwaltun-gen vorgenommen werden müssten. Zum Stellenpool: Es müsse unterschieden werden zwischen Personal, das für einen temporären Einsatz und dem, das für einen dauerhaften Einsatz hierher umgesetzt werde. Bislang seien alle Umsetzungen lediglich für temporäre Maßnahmen erfolgt. Seiner Erinnerung nach seien etwa 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Bundesagentur versetzt. Derzeit fänden Gespräche darüber statt, wie das Personal dort dauerhaft ver-

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Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 12 Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004 – pe – stärkt werden könne, es würden diesbezüglich Gespräche mit den künftigen Leitern der Arbeitsgemeinschaf-ten aufgenommen, auch mit den Bezirken fänden Gespräche statt. Abg. Hoffmann (CDU) bittet um einen Bericht bis zum Februar 2005, in dem detailliert die Auswirkungen von Hartz IV, sowie die Maßnahmen und Abstimmungen mit den Arbeitsgemeinschaften dargelegt würden. Ein entsprechender Bericht sei bereits von zwei Fachausschüssen angefordert, aber immer noch nicht vorge-legt worden. Frau Abg. Pop (Grüne) spricht sich dafür aus, die bereits vorgelegte Tabelle mit Beträgen zu versehen. Wenn diese einzelnen Titeln zugeordnet würden, könne besser überprüft werden, an welcher Stelle es Ver-änderungen gebe. – Könne zumindest eine Größenordnung der Veränderungen zwischen Einnahmen und Ausgaben genannt werden? Frau Abg. Breitenbach (PDS) möchte wissen, wie lang die Wartezeiten in Hamburg bei der Schuldnerbera-tung seien. In Berlin betrügen sie sechs bis neun Monate, was aus ihrer Sicht viel zu lang sei. StS Schulte (SenFin) kann die Frage nicht beantworten. – Zum Berichtswunsch erinnere er daran, dass Sen-Fin und SenGesSozVvor zwei Sitzungen gebeten worden seien, zum Februar einen Bericht über die Auswir-kungen von Hartz IV vorzulegen. Das Thema Schuldnerberatung nehme er als Merkposten auf. Ob er aller-dings bereits im Februar Daten für die einzelnen Bezirke liefern könne, sei momentan noch nicht absehbar. Abg. Wambach (CDU) betont, dass die beiden betroffenen Senatsverwaltungen in die Betrachtung mit ein-bezogen werden müssten. Auch dort müssten Produkte namhaft reduziert werden oder sogar gänzlich entfal-len, was sowohl personelle wie finanzielle Konsequenzen haben müsse. Vors. Wieland stellt fest, dass das Rundschreiben – rote Nr. 2749 – zur Kenntnis genommen sei und ein Bericht zum Thema Hartz IV einschließlich der Thematik Schuldnerberatung zum Februar erwartet werde.

Punkt 7 der Tagesordnung

Hartz IV Sachstandsbericht SenGesSozV – I A 41 – vom 22.11.04

1978 D

Frau Abg. Pop (Grüne) bittet darum, dem Ausschuss weiter über das Thema Steuerung von Sozialhilfeaus-gaben zu berichten. Frau Abg. Dr. Schulze (PDS) weist darauf hin, dass das Thema im Fachausschuss ausführlich behandelt werden werde. Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) sagt zu, dem Ausschuss im nächsten Jahr über den Stand der Dinge zu berichten. Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht – rote Nr. 1978 D – zur Kenntnis.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004

Seite 13

– be –

Punkt 8 der Tagesordnung

Telebus Schreiben SenGesSozV – Gz I B 31 – vom 02.12.04 betr. neues Konzept für den Sonderfahrdienst (09 30/684 07)

2792

Abg. Schruoffeneger (Grüne) fragt, wie die S-Bahn in die Verhandlungen mit der BVG zur Übernahme von Segmenten des Telebussystems eingebunden werde. Aus dem Schreiben gehe hervor, dass die Beratungsfirma Corporate Value Associated – CVA – für SenGes-SozV tätig sei. Die Übersicht über Gutachten und Beraterverträge, die dem Hauptausschuss vorgelegt wor-den sei, enthalte jedoch keinen Auftrag an diese Firma. Wieso sei dies nicht der Fall, und welche Kosten seien entstanden? Bezüglich der Realisierung der Einsparvorgaben im Jahr 2007 werde von erforderlichen Konkretisierungen gesprochen. In welche Richtung gingen diese? Gebe es mit der BVG bereits einen Vertragsabschluss zur Übernahme der Regieaufgaben des Sonderfahr-dienstes zum 1. Juli 2005? Bei der BVG müsse eine Art Notfallteam eingerichtet werden, das beispielsweise tätig werde, wenn Fahr-stühle ausfielen. Wie setze sich dieses Team personell zusammen? Müsse das Land diese Aufgabe gesondert vergüten? Er halte im Sinne der Nutzerfreundlichkeit an dem Ziel fest, beim Fahrdienst eine Telefonnummer vorzuhal-ten, die auch für Kostenträgerfahrten zuständig sei. Eine gemeinsame Vermittlungsstelle sei sinnvoll, auch wenn es buchungstechnische und andere Unterschiede gebe. Er zweifle, dass mit nur einer Hin- und Rückfahrt pro Woche ohne Zuzahlung das Recht auf Mobilität erfüllt werde. Seiner Ansicht nach setze die erhöhte Eigenbeteiligung mit der 9. Fahrt zu schnell ein. Zum Sozialplan gebe es derzeit Verhandlungen. In welcher Größenordnung kämen in diesem Zusammen-hang Kosten auf das Land zu? Sei dafür eine finanzielle Vorsorge getroffen worden? Frau Abg. Radziwill (SPD) hält die Vorlage für unzureichend. Sie lasse diverse Fragen offen, die auch nicht in der Sitzung des Fachausschusses beantwortet worden seien. Der Vertrag zwischen SenGesSozV und der BVG müsse noch vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Voraus-sichtlich werde dies erst im März 2005 der Fall sein. Sei sichergestellt, dass an den getroffenen Vereinbarun-gen nichts mehr geändert werde? Sie wundere sich, dass in der Vorlage von einer Weiterentwicklung des Konzepts die Rede sei. Sie sei bis-lang davon ausgegangen, dass bereits ein endgültiges Konzept vorliege. Auch sie halte es für unerlässlich, im Sinne der Nutzerfreundlichkeit eine einheitliche Telefonnummer zur Vermittlung der Fahrten einzurichten. Die Herausnahme der Kostenträgerfahrten widerspreche der Vorgabe des Parlaments. Insbesondere im Hinblick auf das angestrebte Chipkartensystem müssten eine zentrale Ver-mittlungsstelle und eine Abrechnung unterschiedlicher Fahrten möglich sein. Eine Verschlechterungen für die Betroffenen sei nicht hinnehmbar.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004

Seite 14

– be – Sei im Zusammenhang mit der Chipkarte eine Testphase geplant? Warum sei die Umstellung des Berechtigungsverfahrens zum 1. April 2005 geplant und nicht zum 1. Juli 2005? Inwieweit sei bei den Planungen die demographische Entwicklung berücksichtigt worden? Abg. Meyer (FDP) betont, dass sich seien Fraktion gegen die Grundintention des Konzepts, die Aufgaben auf die BVG zu verlagern, ausspreche. Welche Kosten würden durch die Einrichtung eines Notfallteams verursacht? Wer trage die Folgekosten der Umstellung auf Chipkarten, beispielsweise für die Lesegeräte? In welchem Rahmen erfolge die Ausschrei-bung der Fahrleistungen? Wie sei der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen dem BZA und dem Be-triebsrat zur Erstellung eines Sozialplans vor der Einigungsstelle? Wann solle der Geschäftsbesorgungsver-trag mit dem neuen Betreiber vorliegen? Gebe es Hinweise darauf, dass es Probleme mit der Zustimmung des Aufsichtsrats der BVG gebe? Frau Abg. Breitenbach (PDS) möchte bezüglich der Eigenbeteiligung wissen, ob Sonderregelungen für Härtefälle bzw. ehrenamtlich Tätige beabsichtigt seien. Die Vorlage mache deutlich, dass bezüglich der Umstrukturierung Fortschritte gemacht worden seien. Einige der nach wie vor bestehenden Unklarheiten würden innerhalb der nächsten Wochen geregelt. Sie schlage vor, das Schreiben von SenGesSozV als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen und zum 17. März 2005 einen Fortschrittsbericht anzufordern. Abg. Schruoffeneger (Grüne) fragt, welche Maßnahmen zum 1. Januar 2005 wirksam würden. Er habe das Konzept so verstanden, dass die reduzierten Summen nur eingehalten werden könne, wenn bestimmte An-sprüche zum Januar eingeschränkt würden. Wenn das so sei, könne nicht erst zum 17. März 2005 ein Fort-schrittsbericht vorgelegt werden. Abg. Hoffmann (CDU) stellt fest, dass mittlerweile auch die Koalition einräume, dass das Konzept noch nicht feststehe. Die Mittel sollten bewilligt werden, obgleich im Vertrag mit der BVG noch nicht einmal die konkrete Summe enthalten sei. Einer Vorlage, die so viele Fragen offen lasse, könne seine Fraktion nicht zustimmen. Abg. Kaczmarek (CDU) entnimmt der Vereinbarung, dass die BVG die Aufgaben kostendeckend überneh-men solle. Sei ein Regieanteil, der bei der BVG verbleibe, festgelegt? Wie würden die Kosten mit der BVG abgerechnet? Habe die BVG nachgewiesen, wie sie die Leistungen mit den abgesenkten Mitteln erbringen könne? Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) informiert, dass bereits vor mehreren Monaten mit der S-Bahn über das Konzept gesprochen worden sei. Ihre Einbindung sei insbesondere bezüglich des Notfallteams erforder-lich. Die S-Bahn habe zugesagt, nach einer Einigung zwischen BVG und Senat mit der BVG Absprachen zu treffen. Die CVA finde sich nicht in der Auflistung der Gutachten und Beraterverträge, weil die BVG die Auftragge-berin für die Konzepterstellung sei. SenGesSozV habe CVA lediglich um eine Überarbeitung der Daten und Zahlen gebeten. Es sei derzeit nicht möglich, die Einsparvorgaben, die in der mittelfristigen Finanzplanung für den Sonder-fahrdienst im Jahr 2007 vorgegeben seien, zu untersetzen. Sie hoffe, dass es durch eine Optimierung der Fahrleistung und eine bessere Logistik gelinge, die bestehende Differenz von 1 Mio € auszugleichen.

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– be – Die Vereinbarung, die der Vorlage beigefügt sei, sei bereits von der BVG und Frau Sen Dr. Knake-Werner unterzeichnet worden. Es sei vorgesehen, dass SenGesSozV die Fahrleistung ausschreibe. Dafür sei die Ver-pflichtungsermächtigung erforderlich. Die Regieleistung werde von der BVG übernommen. Dafür erhalte sie eine feste Summe, die noch ausgehandelt werden müsse. Zudem würden Rahmenbedingen für die Regieleis-tung definiert. Ziel sei eine kostendeckende Finanzierung und keine Quersubventionierung. Die wesentlich umfangreicheren Leistungen würden europaweit ausgeschrieben. Sie könne den Wunsch des Parlaments und der Betroffenen, alle Fahrten zentral zu disponieren, nachvollzie-hen. Die Herauslösung der Arzt- und Rehafahrten aus dem System der Sonderfahrten sei jedoch auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen unumgänglich. Ob es möglich sei, über die BVG eine zentral Telefonnum-mer einzurichten, die die Fahrten getrennt weitervermittle, könne sie derzeit noch nicht abschätzen. Man werde diesbezüglich Gespräche mit der BVG führen. Sie halte es aber auch nicht für unzumutbar für die Betroffenen, notfalls eine zweite Telefonnummer anzuwählen. Mit der Eigenbeteiligung werde nicht in erster Linie beabsichtigt, Mehreinnahmen zu erzielen. Es gehe viel-mehr um den Steuerungsaspekt durch Kostenentlastung. Es werde versucht, einen Fonds einzurichten, mit dessen Hilfe ein entsprechendes Gremium – eventuell der Landesbeirat für Behinderte – in Härtfällen helfen könne. Voraussichtlich würden die Gespräche darüber im Januar 2005 fortgesetzt. Über die Ergebnisse wer-de sie den Fach- bzw. Hauptausschuss informieren. Über den Sozialplan sei man mit dem Vorstand des BZA im Gespräch. Da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien, wolle sie sich dazu nicht äußern. Der Aufsichtsrat der BVG werde am 10. Dezember über die Vereinbarungen informiert. Am 21. April 2005 beschäftige sich der Aufsichtsrat mit dem ausgehandelten Geschäftsbesorgungsvertrag. Eine Testphase müsse mit der BVG besprochen werden. Sie teile die Ansicht, dass das System vor dem 1. Juli 2005 erprobt werden müsse. Die Umstellung des Berechtigungsverfahrens werde zum 1. April 2005 vorgenommen, um die Einsparsum-me und eventuell entstehende Abwicklungskosten noch im Jahr 2005 über das System selbst erwirtschaften zu können und die Testphase begleiten zu können. Die demographische Entwicklung lasse vermuten, dass sich der Berechtigtenkreis in den nächsten Jahren erhöhe. Man müsse versuchen, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen, ohne die Zugangs-berechtigung einzuschränken. Herr Mielke (SenGesSozV) erklärt, dass ein Los für Hilfe in Notsituationen ausgeschrieben werde. Zu allen Betriebszeiten der BVG solle gewährleistet werden, dass im Notfall Hilfe geholt werden könne. Wenn der Anlass der Hilfe durch die BVG bedingt sei, werde eine Kostenerstattung erwartet. Dieser Aspekt werde Gegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrags sein. Bezüglich der Chipkarte sei SenGesSozV mit einem Anbieter in Verhandlungen. Dieser habe ähnliche Sys-teme in anderen Ballungsgebieten der Bundesrepublik erfolgreich aufgebaut, sowohl bezüglich der Len-kungswirkung als auch bezüglich des Abrechnungsverfahrens. Abg. Kaczmarek (CDU) stellt fest, dass auf dem Deckblatt der CVA-Studie nicht die BVG, sondern Sen-GesSozV genannt sei. Mit dem Verweis auf die BVG als Auftraggeberin würden die Vorschriften umgan-gen. Er könne nicht nachvollziehen, weshalb in der Vereinbarung mit der BVG keine konkrete Summe als Gegen-leistung für die Regieleistungen genannt sei. Mit welchen Kosten müsse gerechnet werden?

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Seite 16

– be – Frau Abg. Breitenbach (PDS) bittet zu bedenken, dass in den letzten Monaten diverse Fragen geklärt wor-den seien und sich viele Dinge weiterentwickelt hätten. Sie halte das vorliegende Konzept für richtig. Sie gehe – Bezug nehmend auf die Frage von Abg. Schruoffeneger – davon aus, dass zum 1. Januar 2005 lediglich die Herausnahme der Kostenträgerfahrten umgesetzt werde. Abg. Schruoffeneger (Grüne) hält es nicht für die Aufgabe der BVG, Modelle für das künftige Telebussys-tem zu entwickeln. Dies sei eine politische Aufgabe der Senatsverwaltung. Vor diesem Hintergrund müsse SenGesSozV der BVG die Kosten für die CVA-Studie erstatten. Sei dies der Fall? Er bitte, in der angeforderten Fortschreibung des Berichts insbesondere auf folgende Punkte einzugehen: 1. die zentrale Disposition der Fahrten, 2. die Schaffung einer Sonderregelung für Ehrenamtliche und 3. die Möglichkeit einer erhöhten Eigenbeteiligung nach der 12. statt der 8. Fahrt und die finanziellen Folgen einer solchen Änderung. Frau Abg. Radziwill (SPD) ergänzt die Bitte ihres Vorredners um folgenden Punkt 4: die Schaffung einer Härtefallregelung. Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) erklärt, dass CVA bereits vor längerer Zeit ein Gutachten im Auf-trag der BVG erstellt habe. SenGesSozV habe CVA für die aktuelle Vorlage lediglich beauftragt, auf der Basis des Gutachtens für die BVG eine Aktualisierung der Daten vorzunehmen. Die Regiekosten seien bewusst noch nicht genannt worden, weil sie Gegenstand des Geschäftsbesorgungs-vertrags seien. Man gebe von einer Summe in Höhe von rd. 1 Mio € aus. Abg. Kaczmarek (CDU) bittet in der angeforderten Fortschreibung des Berichts zu erläutern, welche Gut-achten CVA wann für wen erstellt habe und wer die jeweiligen Kosten getragen habe. Der Ausschuss nimmt das Schreiben – rote Nr. 2792 –zustimmend zur Kenntnis. SenGesSozV wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 17. März 2005 einen Fortschrittsbericht betr. Sonderfahrdienst – Telebus – vorzulegen. Darin soll u.a. auf die von den Abgeordneten angesprochenen Punkte eingegangen werden.

Punkt 10 der Tagesordnung (vorgezogen)

Artikel 52 PflegeVG Schreiben SenGesSozV – I E 41/I E 45 – vom 02.12.04

2418 B

Abg. Schruoffeneger (Grüne) stellt fest, dass 337 Mio € zur Modernisierung von 5 965 vollstationären Pfle-geplätzen, 98 Kurzzeitpflegeplätzen und 84 Tagespflegeplätzen eingesetzt worden seien. Angesichts des ursprünglichen Anspruchs „ambulant vor stationär“ sei dieser Mitteleinsatz, mit dem große Heimeinrichtun-gen dauerhaft erhalten blieben, nicht sinnvoll. Bezüglich der Verlängerung der Abrufmöglichkeiten des Bundesprogramms interessiere ihn, ob es neue Fristen gebe. Wie sei der aktuelle Stand der Maßnahmen, denen Beginn im laufenden Jahr geplant gewesen sei? Der Mehrbedarf an Landesmitteln betrage im nächsten Jahr ca. 5 Mio €. Ein Deckungsvorschlag werde in der Vorlage nicht gemacht. Dies sei nicht akzeptabel.

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– be – Bezüglich des Seniorenheims Märkische Allee 68 bitte er um eine Zeitplanung, was den Erbbaurechtsvertrag angehe. Frau Abg. Breitenbach (PDS) erwartet eine zwischen SenFin und SenGesSozV abgestimmt Vorlage, in der ein Ausgleichsvorschlag für die 5 Mio € gemacht werde. Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) erläutert, dass die offizielle Frist des Programms am 31. Dezember 2004 ende. Allerdings hätten noch andere Bundesländer Probleme mit der Umsetzung. Des-halb hoffe sie auf eine einjährige Verlängerung. Eine solche Zusage gebe es aber noch nicht. Mit den Baumaßnahmen an den beide für dieses Jahr noch geplanten Maßnahmen sei in den letzten Tagen begonnen worden. Die Probleme, die mit dem Träger des Seniorenheims Märkische Allee 68 bestanden hätten, seien mittler-weile ausgeräumt, so dass Anfang des nächsten Jahres der Erbaurechtsvertrag abgeschlossen werden könne. Die 5 Mio € seien auf Grund des verzögerten Baufortschritts erforderlich geworden. Insgesamt würden je-doch keine zusätzlichen Mittel benötigt, sondern im laufenden Jahr seien geringere Summen als beabsichtigt verausgabt worden, und im nächsten Jahr werde dafür die Differenz benötigt. Abg. Meyer (FDP) fordert ebenfalls einen Ausgleichsvorschlag in Höhe von 5 Mio €. Welche anderen Bun-desländer hätten ebenfalls Probleme mit der Abwicklung des Probgramms? Abg. Hoffmann (CDU) möchte wissen, ob die geringere Mittelausgabe im laufenden Jahr zu einer entspre-chenden Verringerung der Neuverschuldung geführt habe. Falls Frau Abg. Breitenbach eine Vertragung der Vorlage vorgeschlagen habe, stimme er dem zu. Aus seiner Sicht könne die Vorlage nicht als erledigt angesehen werden, solange die 5 Mio € nicht untersetzt seien. Frau Abg. Breitenbach (PDS) stellt richtig, dass Sie die Vorlage nicht vertragen wolle. Sie habe eine neue, abgestimmte Vorlage erbeten, in der ein Finanzierungsvorschlag für die 5 Mio € enthalten sei. Abg. Schruoffeneger (Grüne) hält die Anforderung einer neuen Vorlage für den falschen Weg. Es gebe die eindeutige Vorgabe im Haushaltswirtschaftsrundschreiben, dass Mehrausgaben nur in Verbindung mit einem Ausgleichsvorschlag möglich seien. Die Formulierung „Über den Ausgleich (...) wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.“ sei damit nicht vereinbar. Er wundere sich, dass SenFin die Vorlage mitgezeichnet habe. Er erwarte noch im Lauf der heutigen Sitzung einen Ausgleichvorschlag. Wenn es dazu keine Aussage gebe, könne heute keine Entscheidung getroffen werden. Welchen Ausgleich habe es für die Zinszahlung in Höhe von 444 733 € an den Bund gegeben, die Anfang Dezember erfolgt sei? Abg. Dr. Flemming (SPD) geht davon aus, dass es nicht möglich sei, kurzfristig einen Ausgleichsvorschlag zu machen. Der Vorschlag von Frau Abg. Breitenbach sei haushaltstechnisch zwar nicht optimal, aber er sehe keine Alternative. Wenn es heute keinen Beschluss gebe, riskiere man den Bundeszuschuss. Abg. Wechselberg (PDS) geht davon aus, dass alle Fraktionen an der Nutzung der Finanzhilfen des Bundes interessiert seien und das Programm als sinnvoll erachtet werde. Das Problem der Kofinanzierung stelle sich bei SenGesSozV extremer dar als in anderen Verwaltungen, die über einen umfangreicheren Investitions-haushalt verfügten, wodurch Verschiebungen leichter machbar seien. Es bleibe nur die Möglichkeit in Ko-operation mit SenFin und mit Blick auf den Gesamthaushalt im ersten Quartal des nächsten Jahres eine Ge-genfinanzierung zu suchen. Die eigentliche Ursache des Problems sei, dass es keine Möglichkeit der Restebildung gebe. Weil dies nicht möglich sei, werde SenGesSozV gezwungen, zweimal für die selbe Summe eine Gegenfinanzierung darzu-stellen. SenGesSozV könne nicht die Schuld dafür gegeben werden, dass dies insbesondere mit ihrem gerin-gen Investitionsvolumen schwierig sei.

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– be – Abg. Hoffmann (CDU) führt die Schwierigkeiten im vorliegenden Fall auf ein schlechtes Management der Leitung von SenGesSozV zurück. Dies habe schon häufiger zu Problemen geführt. Die Vorlagen seien viel-fach inhaltlich mangelhaft und würden zu spät geliefert. Die Arbeit des Hauptausschusses werde dadurch erschwert. Er gehe davon aus, dass die Mittel übertragbar seien. Sei das der Fall? Abg. Schruoffeneger (Grüne) räumt ein, dass SenGesSozV keine Verwaltung sei, die üblicherweise selbst baue. Insofern gebe es weniger Steuerungsmöglichkeiten als in anderen Verwaltungen. Dennoch kritisiere er, dass die Baumaßnahmen von SenGesSozV in den letzten Jahren nie planmäßig verlaufen seien. Um das jähr-lich wiederkehrende Chaos zu vermeiden, müssten die Planungen verbindlicher werden. Im vorliegenden Fall handele es sich nicht um ein plötzlich aufgetretenes, unlösbares Problem. Bereits im Juni 2004 habe es eine Vorlage ähnlichen Inhalts gegeben. In den dazwischenliegenden sechs Monaten sei nichts geschehen. Er befürchte, dass auch im ersten Quartal des nächsten Jahres kein Ausgleichsvorschlag gemacht werde. Wenn man sich entscheide, bei Bauvorhaben mit 80 % Bundesmitteln, die ausfinanziert gewesen seien, eine Restbildung zuzulassen, müsse man im Einzelplan der Finanzverwaltung Verstärkungsmittel veranschlagen, um dies auszugleichen. – Aber auch diese Möglichkeit sei in den letzten sechs Monaten nicht realisiert wor-den. Er halte es für falsch, der Vorlage zuzustimmen und damit einen Präzedenzfall zu schaffen. Warum werde ein Baustopp befürchtet, wenn es in diesem Jahr keine Entscheidung mehr gebe? – Die Vereinbarung mit dem Bund fordere seiner Ansicht nach lediglich einen Baubeginn vor dem Jahr 2005. Diese Vorraussetzung sei erfüllt. Seine Frage, wie die Zinszahlung in Höhe von 444 733 € ausgeglichen werde, sei noch offen. Er bitte um eine Beantwortung. StS Schulte (SenFin) antwortet, dass die 444 733 € aus Kapitel 09 30 – Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz – Soziales –, Titel 540 60 – Dienstleistungen für die IuK-Technik – kämen und ursprünglich für das Projekt Basis II eingeplant gewesen seien. Es sei nicht sinnvoll, jetzt an einer Stelle des Haushalts 5 Mio € wegzunehmen, um einen Ausgleich zu schaffen. Im Verlauf des nächsten Jahres könnten die Deckungsmöglichkeiten wesentlich besser eingeschätzt werden. Da auch eine Resteübertragung eine Finanzierung im Einzelplan voraussetze, sei sie in diesem Fall keine Lösung. Abg. Schruoffeneger (Grüne) regt an, in das Haushaltswirtschaftsrundschreiben für das Jahr 2005 bei-spielsweise hineinzuschreiben, dass ein Ausgleich für Investitionen jeweils erst im ersten Halbjahr des Fol-gejahres vorgenommen werde. Es müsse eine grundsätzliche Regelung geben, an die sich alle Verwaltungen halten müssten. Der Ausschuss nimmt das Schreiben – rote Nr. 2418 B – zustimmend zur Kenntnis. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 31. März 2005 zu berichten, wie der Ausgleich für die Finanzierung des Landesanteils in Höhe von 5,094 Mio € erbracht werden soll.

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– be –

Punkt 9 der Tagesordnung

qualifizierte Sperre Konzept SenGesSozV – II H – vom 9.11.04 betr. Drogenpolitik (09 20/684 23, 684 35, 684 47)

2737

hierzu: Stellungnahme des Ausschusses GesSozMiVer vom 18.11.04

2737 A

Frau Abg. Herrmann (CDU) möchte wissen, weswegen das vom Hauptausschuss erbetene Protokoll der Fachtagung nicht vorliege. Ihre Fraktion spreche sich nicht gegen eine Fachstelle für Suchtprävention aus. Die Fachstelle solle landes-weit einheitlich mit einem Rahmenkonzept ausgestattet werden, das eine Entwicklung und Umsetzung ent-halte. Die Einrichtung einer Fachstelle für Suchtprävention sei aber nur dann sinnvoll und effektiv, wenn SenBildJugSport an der Entwicklung einer Strategie und Methodik beteiligt werde. Die Drogen- und Suchthilfekoordinatoren müssten in die Planungs- und Steuerungsrunde einbezogen wer-den, um als Bindeglied zwischen Fachstelle und Bezirken die Methoden und Konzepte der Fachstelle abzu-stimmen. Abg. Meyer (FDP) möchte wissen, was mit der landesfinanzierten Ausstattung, beispielsweise an Büromö-beln, der einzustellenden Projekte geschehe. Sei ein Wissenstransfer zwischen den einzustellenden Projekte und der Fachstelle gewährleistet? Frau Abg. Dr. Schulze (PDS) kritisiert, dass die CDU-Fraktion die Behandlung des Themas in der letzten Sitzung des Hauptausschusses mit der Begründung, es lägen neue Erkenntnisse vor, aufgehalten habe. Die Verzögerung habe bei den Trägern zu Verunsicherungen geführt. Die strukturelle Neuausrichtung sei aus ihrer Sicht überfällig. Die Drogenhilfestruktur, die sich in den letzten Jahrzehnten in Berlin etabliert habe, entspreche insbesondere im Präventionsbereich nicht dem internationa-len Standard. Sie begrüße, dass sich Berlin Rat bei anderen Städten – u. a. Zürich, wo es bereits eine Drogen-strukturstelle gebe – geholt habe. Die strukturellen Veränderungen und Anregungen könnten der Vorlage entnommen werden. Sie halte es für vertretbar, dass die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit der Drogen-strukturstelle erst im Laufe des Jahres 2005 konkretisiert werde. Zunächst müsse ein Netzwerk aller in die-sem Bereich Tätigen aufgebaut werden. Bedauerlich sei, dass einige Projekte ihre Arbeit aufgeben müssten. Es handele sich mehrheitlich um Projek-te, die regional begrenzt gearbeitet hätten. Es sei erforderlich, dass die Betreuung der Klienten dieser Ein-richtungen von anderen Stellen übernommen werde. Ihre Fraktion stimme der Vorlage zu und hoffe auf einen zügigen Beginn der Arbeit. Abg. Schruoffeneger (Grüne) schließt sich der Kritik an dem fehlenden Protokoll der Unterredung mit den Fachstadträten an, zumal der Vorgang wegen dieser Unterlage in der letzten Sitzung des Hauptausschusses vertagt worden sei. Die Absicht, eine Fachstelle zu installieren, werde von seiner Fraktion unterstützt. Allerdings vermisse er eine Gesamtkonzeption der Arbeit der Fachstelle. Diese könne nur funktionieren, wenn alle in der Suchthilfe Tätigen mitmachten. Wie würden die Jugend- und Schulbereiche der Bezirke einbezogen? Wie wirke sich die Platzzahlreduzierung im Bereich der Wohngemeinschaften aus? Wie sei der Platzbedarf? Gebe es Wartelisten?

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– be – In der Systematik sei es richtig, die Projekte des SPI über den § 72 BSHG zu finanzieren. Problematisch sei aber, dass die Einsparung, die sich daraus ergebe, für die Fachstelle verbraucht werde. Dies führe letztlich dazu, dass die Mittel doppelt ausgegeben würden, nämlich einerseits nach dem BSHG bei den Bezirken und andererseits auf Senatsebene für die Fachstelle. Die Begründung für die Schließung der bezirklichen Projekte sei nicht schlüssig. Entweder sei ihre Arbeit nicht mehr erforderlich, dann könnten die Einrichtungen geschlossen und die Fördermittel gestrichen wer-den, oder man sage, es handele sich um bezirkliche Angebote, dann müsse man sie inklusive der Mittel auf die Bezirke übertragen. Für jedes der betroffenen Projekte müsse diese Frage beantwortet werden. Von den Bezirken könne nicht erwartet werden, dass sie die Projekte künftig im Rahmen ihrer Globalsummenbudgets unterstützten. Er gehe davon aus, dass eine europaweite Ausschreibung erforderlich sei. Welche Zeitplanung sei dafür vor-gesehen? Frau Abg. Radziwill (SPD) fragt, welche Chancen Berliner Projekten bei einer Beteiligung an der Aus-schreibung eingeräumt würden. Die SPD-Fraktion unterstütze die Einrichtung einer Fachstelle für Suchtprävention. Der Vorlage werde zuge-stimmt. Sie bedauere, dass SenGesSozV mit den Projekten keine zweite Fachtagung durchgeführt habe. Ent-scheidend für die Unterstützung ihrer Fraktion sei, dass SenBildJugSport dem Vorhaben zustimme und die Arbeit der Fachstelle begleite. Die Einstellung von Projekten sei insbesondere deshalb bedauerlich, weil sie nicht nach qualitativen Kriterien erfolge. StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) erklärt, dass er die Festlegung im letzten Beschussprotokoll des Hauptausschusses nicht habe nachvollziehen können. Es habe keine Beratung mit den Fachstadträten stattge-funden, und folglich gebe es auch kein Protokoll. Vor diesem Hintergrund sei es ihm nicht möglich gewesen, den Auftrag des Hauptausschusses zu erledigen. Letztlich habe er sich mit der Geschäftsstelle des Hauptaus-schusses darauf geeinigt, dass er zu der Problematik mündlich Stellung nehme. Falls Interesse an dem Proto-koll der Fachtagung bestehe, an der auch einige Fachstadträte und Abgeordnete teilgenommen hätten, könne dieses im Internet abgerufen werden. – Er hoffe, dass der Hauptausschuss auf Grund dieser Sachlage davon absehe, eine pauschale Minderausgabe in Höhe von 75 000 € einzusetzen. SenGesSozV teile die Ansicht, dass an der Fachstelle alle anderen Verwaltungen, die ebenfalls in diesem Bereich tätig seien, beteiligt werden müssten. Im Fachstellenkonzept sei dies vorgesehen. Im Steuerungsaus-schuss der Fachstelle, der die konkrete Arbeit plane, würden sowohl Vertreter von SenBildJugSport als auch der bezirklichen Drogenkoordinatoren mitarbeiten. Er bedauere, dass sich die Jugendverwaltung in der ersten Phase des Vorhabens nicht mehr eingebracht habe. Er hoffe, dass sich im Lauf der Zeit auch die Projekte aus diesem Bereich anschlössen. Zum Wissenstransfer: Er erwarte, dass der freie Träger, der die Fachstelle übernehme, sich vorwiegend aus dem Personal der Einrichtungen bediene, die künftig nicht mehr bezuschusst würden. Es sei sinnvoll, mit diesem kompetenten Personal zu arbeiten. SenBildJugSport habe die Vorlage vorbehaltlos mitgezeichnet. Abg. Schruoffeneger (Grüne) fragt, wie SenBildJugSport zu dem Konzept stehe. StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) antwortet, dass SenBildJugSport keine Vorbehalte gegenüber dem Ansatz habe, der dem Konzept zu Grunde liege, es aber für erforderlich halte, weitere Konkretisierungen vorzunehmen. Diese Ansicht teile er, allerdings halte er es nicht für sinnvoll, dies ohne den künftigen Betrei-ber zu tun. An dieser Entwicklung würden die bezirklichen Drogenkoordinatoren und SenBildJugSport betei-ligt.

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– be – Da nur noch begrenzte Mittel zur Verfügung stünden, könnten neue Strukturen nur mittels Umschichtungen im eigenen Haushalt aufgebaut werden. Fachpolitisch sei der eingeschlagene Weg erforderlich. Es bleibe jedoch nicht aus, dass man in diesem Zusammenhang einige Einrichtungen nicht weiter bezuschussen könne. Dies bedeute nicht, dass die Arbeit, die diese Projekte bisher geleistet hätten, überflüssig oder schlecht sei. Dass einige Projekte nicht mehr von SenGesSozV bezuschusst würden, bedeute nicht zwangsläufig, dass sie ihre Arbeit einstellen müssten. Es stehe den Projekten frei, sich andere Finanzierungsmöglichkeiten zu su-chen. Sein Haus werde Bestrebungen in diese Richtung unterstützen. Sobald der Hauptausschuss einen Beschluss gefasst habe, werde eine europaweite Ausschreibung veranlasst. Er rechne mit einer Entscheidung Anfang Februar. Frau Koller (SenGesSozV) führt aus, dass Ausstattungen, die das Land finanziert habe, zurückgeholt und an andere Projekte, die Bedarf hätten, weitergegeben würden. Sie schließe nicht aus, dass davon auch bezirkli-che Projekte profitierten. Da sich die Situation wesentlich entschärft habe, gebe es momentan keine Wartelisten im Drogenbereich. Dies habe etwas mit der Änderung des SGB IX zu tun, wonach es sofort einen Kostenträger gebe. Die Be-troffenen erhielten nahezu unmittelbar einen Therapieplatz. Die Zukunft der Selbsthilfewohngemeinschaften sei unterschiedlich. Einige hätten den Anspruch, unabhän-gig von staatlichen Mitteln zu existieren, beispielsweise durch eigenes Gewerbe. Zwei bis drei kleinere Wohngemeinschaften im Nachsorgebereich hätten Plätze, die allerdings nicht mehr aufgestockt würden, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Bezirke entstünden. Einige könnten in Einrichtungen, die nach § 72 BSHG anerkannt seien, übernommen werden. Vors. Wieland fragt Abg. Schruoffeneger, ob er nach den Ausführungen des Senators seinen Antrag, die Senatsverwaltung mit einer pauschalen Minderausgabe in Höhe von 75 000 € gemäß Nr. 8 der Auflagenbe-schlüsse 2004/2005 zu belasten, zurückziehe. Abg. Schruoffeneger (Grüne) erinnert daran, dass sich sein Antrag auf zwei Vorlagen bezogen habe. Über die 75 000 € könne demnach auch im Zusammenhang mit der Sozialkarte entschieden werden. Die Forderung des Hauptausschusses sei seinerzeit aus einer Diskussion über einen Brief des Bezirksstadt-rats Freiberg hervorgegangen. In diesem Brief gehe es um die Fachanhörung am 24. September 2004. Inso-fern sei klar gewesen, um welches Protokoll der Hauptausschuss gebeten habe. Unklarheiten hätten zudem durch ein Telefonat mit ihm geklärt werden können. Er schlage vor, SenGesSozV bis zur nächsten Sommerpause um einen Bericht darüber zu bitten, wie Sen-BildJugSport in die Arbeit der Fachstelle integriert werden. Frau Abg. Herrmann (CDU) bittet zu beantworten, ob bzw. wie die bezirklichen Drogen- und Suchthilfe-koordinatoren in die Steuerung einbezogen würden. Abg. Steuer (CDU) möchte wissen, was nach Wegfall der Förderung mit den Kindern und Jugendlichen geschehe, die das Jugendcafe Zeynom in Neukölln besucht hätten. Er könne sich nicht vorstellen, dass die zentrale Stelle, die eingerichtet werde, dieses Angebot übernehme. Abg. Hoffmann (CDU) stellt fest, dass sogar Projekte nicht mehr gefördert würden, deren Mitarbeiter für ihr Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden seien. Abg. Schruoffeneger (Grüne) erinnert daran, dass die 1996 zuständige Senatsverwaltung die Ansicht vertre-ten habe, die Projekte erfüllten überregionale, gesamtstädtische Aufgaben und gehörten aus diesem Grund nicht in die bezirkliche Verantwortung. Noch im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen, als der Antrag gestellt worden sei, die Projekte in die bezirkliche Zuständigkeit zu überführen, habe SenGesSozV diese

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– be – Haltung erneut eingenommen. Obwohl sich die Projekte in der Zwischenzeit nicht geändert hätten, vertrete die Senatsverwaltung jetzt die genau gegenteilige Ansicht. Jetzt darauf hinzuweisen, dass die Bezirke die Projekte weiterfördern könnten, sei angesichts der Finanzlage unrealistisch. StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) sagt auf Wunsch von Abg. Schruoffeneger zu, dem Hauptausschuss das Protokoll der Fachanhörung per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Die Einbindung der bezirklichen Drogenkoordinatoren sei sichergestellt. Bei den Projekten, die nicht mehr gefördert würden, müsse zwischen solchen im Therapie- und solchen im Präventionsbereich unterschieden werden. Die Anschlussbetreuung sei nur für diejenigen sichergestellt, die in Therapieeinrichtungen betreut würden. Die von Abg. Steuer erwähnte Einrichtung arbeite in der Präventi-on. Er gehe davon aus, dass die Präventionsarbeit durch die Einrichtung der Fachstelle deutlich verbessert werde. Die Tatsache, dass Mitarbeiter von Einrichtungen mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden seien, habe bei der Auswahl der Projekte keine Rolle gespielt. Er habe nie daran gezweifelt, dass die betrof-fenen Projekte eine sinnvolle und qualifizierte Arbeit geleistet hätten. Er hoffe, dass die Mitarbeiter künftig im Rahmen der Fachstelle ihre Kompetenz und ihre Erfahrungen einbringen könnten. Der Ausschuss nimmt das Konzept – rote Nr. 2737 – mit den Vorbehalten der Stellungnahme – rote Nr. 2737 A – zustimmend zur Kenntnis. SenGesSozV wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zur Sommerpause 2005 über die Einbeziehung von SenBildJugSport in die Arbeit der Fachstelle zu berichten.

Punkt 11 der Tagesordnung

Zuweisungen an die Bezirke Schreiben des Senats – GesSozV - I E/I E 15 – vom 9.11.04 betr. Anpassung der Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel, den Bezirken die Erfüllung ihrer Einsparvorgaben zu ermöglichen Beratung im Ausschuss GesSozMiVer am 2.12.04

2738

Vertagt.

Punkt 12 B der Tagesordnung (vorgezogen)

Neuordnungsagenda Schreiben SenGesSozV – II J 1 – vom 29.11.04 betr. Projekt "Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" (29 09/972 03)

2799

Abg. Schruoffeneger (Grüne) fragt, wie die beteiligten Gremien auf die Neuregelungen reagiert hätten. Solle das Produkt „Fort- und Weiterbildung extern“ lediglich nicht mehr gebucht werden, oder finde es nicht mehr statt? – Er hoffe, dass letzteres nicht der Fall sei, da er davon ausgehe, dass die Qualitätssicherung nicht ohne externe Fort- und Weiterbildung realisiert werden könne.

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– be – Frau Abg. Dr. Schulze (PDS) geht davon aus, dass die wesentlichen Inhalte der Vorlage mit der Projekt-gruppe zur Reform des ÖGD abgestimmt worden seien. Sei die Auflösung der pauschalen Minderausgaben bezogen auf die in der Vorlage genannten Produktbudgets mit den Bezirken beraten worden? Abg. Wambach (CDU) möchte wissen, ob die Inhalte der Vorlage von den Bezirken mitgetragen würden. Abg. Matz (SPD) weist darauf hin, dass es entsprechende Beratungen und Beschlüsse in den zuständigen Projektgremien, beispielsweise dem Lenkungsausschuss, gegeben habe. StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) bestätigt die Aussage von Abg. Matz. Frau Mann (SenGesSozV) führt aus, dass das Produkt „Fort- und Weiterbildung extern“ nicht mehr gebucht werde. Die Leistungen gingen teilweise in die neue Aufgabengruppe Planung, Steuerung, Koordination ein. Das Produkt „Pflegerische Behandlungsmaßnahmen in einer Gemeinschaftseinrichtung für schwerbehinderte Kinder“, nach dem Abg. Schruoffeneger gefragt habe, sei nur noch vom Bezirk Lichtenberg gebucht worden. Die Bezirke hätten das Produkt einvernehmlich aufgehoben. Die Leistungen seien über das SGB abgedeckt. In anderen Sonderschulen des Landes würden diese Leistungen nicht durch den ÖGD erbracht. Es entstehe keine Behandlungslücke. Abg. Schruoffeneger (Grüne) fragt, wo die Kosteneinsparung sei, wenn die Leistungen künftig nicht mehr vom ÖGD, sondern auf der Grundlage des SGB bezahlt würden. Auch bezüglich der Fort- und Weiterbil-dungen werde keine Einsparung erzielt, wenn sich lediglich die Zuordnung ändere. Ihm vermittle sich der Eindruck, dass es im vorliegenden Fall nicht um den Wegfall von Aufgaben gehe, sondern lediglich um de-ren Verlagerung. Dies sei nicht Sinn der Sache. StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) erläutert, dass der Leistungsbereich „Pflegerische Behandlungsmaß-nahmen in einer Gemeinschaftseinrichtung für schwerbehinderte Kinder“ künftig von den Krankenkassen finanziert werde. Es handele sich demnach nicht um eine Kostenverlagerung innerhalb des Landes Berlin. Die Fort- und Weiterbildung entfalle nicht ersatzlos, aber sie werde künftig effizienter organisiert, so dass auch hier mit einer Einsparung gerechnet werde. Abg. Schruoffeneger (Grüne) kritisiert, dass es zwar nicht zu einem kompletten Wegfall der Fort- und Wei-terbildung komme, aber die Globalsumme der Bezirke dennoch um diese Summe gekürzt werde. Er gehe davon aus, dass es keinen finanziellen Ausgleich gebe, wenn Bezirke künftig Fort- und Weiterbildungen, die in andere Aufgabenbereiche verlagert worden seien, in Anspruch nehmen wollten. StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) bestätigt die Annahme seines Vorredners. Der Ausschuss nimmt das Schreiben – rote Nr. 2799 – zur Kenntnis.

Punkt 12 der Tagesordnung

Statusbericht per 30.9.04 Schreiben des Senats – Fin II B – vom 23.11.04

2758

und Austauschblätter betr. Anl. 2 a und 2 b 2758 A

Abg. Schruoffeneger (Grüne) bitte bezüglich der DDR-Rentenleistungen um eine Prognose für das Jahr 2005. Gebe es eine Fortschreibung der Einsparungen des laufenden Jahres? Herr Rothenpieler (SenGesSozV) antwortet, dass eine Prognose für die Folgejahre auf Grund des diesjähri-gen Abschlusses nicht möglich sei. Die Ansätze im Doppelhaushalt seien durch eine von SenFin in Auftrag gegebene neutrale, externe Berechnung gebildet worden. Die Tatsache, dass der Berechtigtenkreis sich auf

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– be – Grund höchstrichterlicher Rechtsprechung erweitert habe, lasse für die Folgejahre nicht auf eine Unterschrei-tung schließen. Es seien weitere Gerichtsverfahren anhängig, in denen Folge man ebenfalls mit einer Erwei-terung des Berechtigtenkreises rechnen müsse. Der Ausschuss nimmt das Schreiben – rote Nr. 2758/2758 A – betr. Einzelplan 09 zur Kenntnis.

Punkt 12 A der Tagesordnung

BBGes Sachstandsbericht SenGesSozV – II E – vom 2.12.04

2800

Abg. Schruoffeneger (Grüne) stellt fest, dass das positive Resümee, das SenGesSozV in der Vorlage ziehe, nicht von den Zahlen gestützt werde. Schon der ersten Seite sei zu entnehmen, dass das aktuelle Ist mit 5,7 Mio € über dem Ansatz liege. Handele es sich dabei um die komplette Jahreszuwendung? Kämen ledig-lich 153 000 € für den Ausbau der ehemaligen Embryonaltoxikologischen Beratungsstelle hinzu oder noch andere Summen? Habe sich der Umsatzrückgang im Bereich der Lebensmitteluntersuchungen im Jahr 2004 fortgesetzt, oder habe es sich im Jahr 2003 um eine einmalige Absenkung gehandelt? In der Vorlage werde festgestellt, dass es im Zusammenhang mit dem Tarifabschluss 2003 und der Bildung von Personalüberhang Mehrkosten gegeben habe. Zudem habe der Tarifabschluss die Bildung von Arbeits-zeitkonten und Rückstellungen erforderlich gemacht. Warum müssten Arbeitszeitkonten gebildet werden? – Da von einem Auftragsrückgang die Rede sei, gehe er davon aus, dass die Arbeitszeitverringerung umgesetzt werden könne. Warum folge aus dieser rein bilanziellen Defizitsituation ein reeller Zahlungsanspruch? – Wenn es aus bilanztechnischen Gründen erforderlich sei, Zahlungen zu leisten, stelle sich die Frage, was mit den Mitteln geschehe und welchen Umfang sie mittlerweile erreicht hätten. Auf S. 10 der Vorlage werde der Personalüberhang im Zusammenhang mit dem Abbau der Leitungen bzw. einer Fremdvergabe von Aufträgen angesprochen. Wie viele Personalüberhangkräfte gebe es noch im BBGes? Welche Qualifikationen brächten sie mit? Was müsse geschehen, um eine Ausweisung im zentralen Überhangkapitel des Landes zu ermöglichen? Weshalb sei dies erst im Rahmen der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans möglich? Wie viele Stellen seien im Jahr 2004 mit Externen – also noch nicht beim Land Berlin Tätigen – besetzt wor-den? Zudem bitte er, eine Zeit- und Finanzplanung im Zusammenhang mit der Kostenträgerrechnung und compu-tergestützten Lösungen nachzureichen. Es werde angekündigt, dass die Vergütungen für die Untersuchung und Beurteilung von Planproben auf Rückstände in der bisherigen Höhe nicht haltbar seien. Diese Ankündigung könne fatale Folgen für die Be-zirkshaushalte haben. Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen müssten die Bezirke rechnen?

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– ni – Unklar sei, wie die Zahlen zu Nr. 4 auf S. 13 mit den Zahlen auf S. 1, insbesondere dem aktuellen Ist, in Übereinstimmung zu bringen seien. – SenGesSozV stelle dar, dass private Labors nicht gleichzeitig öffent-lich-rechtliche Untersuchungen vornehmen dürften. Dies erscheine ihm sehr rigide. Wie sei der Wortlaut der EU-Vorgabe? – Ihn interessierten ferner die Zeitplanung zur Kooperation mit Brandenburg nach dem In-krafttreten des Landesorganisationsgesetzes zum 1. Juni 2004, die Kostenerstattung im Bereich Arzneimittel-sicherheit sowie die finanziellen Auswirkungen der Verhandlungen mit der Justizverwaltung über die Über-nahme des Labors des Haftkrankenhauses, und zwar auf beiden Seiten. – Arbeite die reisemedizinische Bera-tungsstelle des IfT mittlerweile kostendeckend? – Wie solle der Mehrbedarf von 2,17 Mio € 2004 und von 2,2 Mio € 2005 im Rahmen der Haushaltswirtschaft im Einzelnen ausgeglichen werden? Abg. Meyer (FDP) möchte wissen, wann das Projekt „Einführung einer Kostenträgerrechnung“ abgeschlos-sen werde. Zur Übernahme des Labors von SenJust interessiere ihn der Stand der Verhandlungen. Abg. Matz (SPD) stellt fest, dass die Transparenz beim BBGes erhöht worden sei und das Abghs die Vor-gänge besser einschätzen könne. 2005 werde voraussichtlich ein Fehlbetrag von 3,2 Mio € auftreten. Darin stecke eine strukturelle Einsparvorgabe von 1 Mio €, die nach Auskunft der Fachverwaltung und des BBGes nicht mehr zu erbringen sei. Die übrigen 2,2 Mio € seien einer anderen Betrachtung zu unterziehen. Beim Thema Vorhaltekosten und gesetzliche Verpflichtungen sei festzustellen, dass gewisse Dinge einfach ge-macht werden müssten. Für den Giftnotruf gebe es offenbar ein interessantes Angebot aus Göttingen. Dass die entstehenden Personalüberhangkosten der Haupthinderungsgrund sein sollten, stelle ihn nicht zufrieden. StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) erklärt, der Rückgang der Lebensmitteluntersuchungen habe sich 2004 nicht fortgesetzt. – Die Rücklagen müssten echt bestückt werden. Die echte Bestückung liege bei der LHK. – Die KLR sei die einzige Chance, weitere Einsparmöglichkeiten genau zu identifizieren. Dies setze allerdings eine erhebliche Investition voraus. Dazu liefen noch Gespräche mit SenFin. – Die Nichtkongruenz der Zahlenkolonnen auf S. 1 und S. 13 entstehe dadurch, dass auf S. 1 konsumtive und investive Mittel zu-sammen abgebildet seien, auf S. 13 nur die konsumtiven. – Mit SenJust werde nach wie vor über das JVA-Labor diskutiert. – Die Reisemedizin arbeite „weit über die Maßen“ kostendeckend. Sie bringe als „cash-cow“ Gelder in das IfT zur Deckung der Pflichtaufgaben ein. – Im Rückblick auf die letzten drei Jahre stelle er fest, dass das Geschehen im BBGes auch für sein Haus deutlich transparenter geworden sei. Weitere Fort-schritte seien seines Erachtens nur mit einer KLR zu erreichen. Frau Gerschler (BBGes) ergänzt, die Unterdeckung von 2 Mio € stehe nicht im ursächlichen Zusammen-hang mit den Kürzungsvorgaben des Hauptausschusses für 2003. Vielmehr seien durch nicht vorhersehbare Ereignisse Kosten entstanden, die das gesamte Land Berlin beträfen – sie nenne Tarifabschluss und VBL-Nachzahlungen –, dabei gehe es allein um 1 Mio €. Der BBGes beschäftige rd. 300 Angestellte und 30 Be-amte. Der Tarifabschluss führe zu einem Verlust von 10 %, also 30 Planstellen. Die Arbeitszeitkonten könn-ten nicht durch den Aufgabenrückgang ausgeglichen werden, da der BBGes zugleich einen rasanten Perso-nalabbau vollzogen habe. Die Einrichtungen des BBGes arbeiteten mit der untersten Personaldecke und könnten keine weiteren Einsparungen realisieren. Im BBGes gebe es keinen eigenen Personalüberhang mehr. Die Überhangkräfte im BBGes seien für Übergangseinsätze jeweils beim ZeP beantragt worden. Bei Stellen-besetzungen werde der Personalüberhang vorrangig bedient. Chemiker, chemisch-technische Assistenten und Ärzte finde man aber beim ZeP nicht. Der BBGes habe auch schon Mitarbeiter von Vivantes übernommen. – Zur Kostenträgerrechnung gebe es eine Machbarkeitsstudie und Pilotprojekte, wo die Kostenträger derzeit detailliert ermittelt würden. Allerdings fehle eine investive Ausstattung vollständig. Herr Schmahl (SenGesSozV) schildert, die für Brandenburg und Thüringen durchgeführten Arzneimittelun-tersuchungen würden selbstverständlich auf vertraglicher Grundlage bezahlt. – Zu den Planproben und der Neuregelung durch EU-Recht: Der Bericht enthalte eine qualitative Darstellung. Wie sich dies finanziell auswirken werde, müsse man sehen. Klar sei, dass der Aufwand größer werde. – Bevor der BBGes Außen-einstellungen vornehme, frage er das ZeP ab. Gebe der BBGes Personalüberhang an das ZeP, müsse er ihn selbst finanzieren. Das ZeP lehne eine Übernahme ab. – Zum Giftnotruf: Es liege ein unverbindliches Ange-bot über 200 T€ aus Göttingen vor. Die Vorhaltekosten würden jetzt auf 300 T€ gesenkt und sollten weiter auf 200 T€ reduziert werden, so dass es – unabhängig von der Personalfrage – keine gravierenden Unter-schiede mehr gäbe.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004

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– ni – Abg. Schruoffeneger (Grüne) vertritt die Auffassung, dass Rückstellungen bei einem landeseigenen Betrieb nicht echt bestückt werden müssten, sondern auch als Bürgschaft in die Bilanz eingehen könnten, was für das Land einen Zinsvorteil brächte. Er bitte SenGesSozV um Überprüfung. – Wenn der BBGes keinen Personal-überhang mehr habe, verstehe er nicht, wie – vgl. S. 10 – Personalüberhangkosten anfallen könnten. Herr Rothenpieler (SenGesSozV) erläutert, mit SenFin habe es eine Absprache gegeben, dass die Überhän-ge des BBGes jeweils mit der Haushaltsplananmeldung für das kommende Jahr wie Überhänge der SenGes-SozV behandelt werden könnten. Im Laufe eines Haushaltsjahres entstehende Überhänge habe der BBGes aber bis zum nächsten Haushaltsplan im Haushaltsvollzug tragen müssen. Unter der neuen Leitung des ZeP sei diese Zusage der SenFin in Frage gestellt worden. Sein Haus werde sich aber weiter darum bemühen. Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis. TOP 12 B wurde bereits nach TOP 11 beraten.

[Unterbrechung der Sitzung von 17.20 bis 17.37 Uhr]

Punkt 13 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS Gesetz zur Neuausrichtung des Jugendaufbauwerkes Berlin

Drs 15/3390

2773

Abgesetzt, da im Ausschuss JugFamSchulSport vertagt.

Punkt 14 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der CDU Schaffung einer bezirksübergreifenden Möglichkeit von Sportanlagen durch Budgetausgleich Drs 15/2079 Hierzu: Beschlussempfehlung des Ausschusses JugFamSchulSport vom 18.11.04

1989 1989 A

Abg. Brauer (PDS) wünscht als neuen Berichtstermin den 15. Februar 2005. Der Ausschuss beschließt, die Annahme des Antrages in der Fassung der Beschlussempfehlung unter Be-rücksichtigung des neuen Berichtstermins 15. Februar 2005 zu empfehlen und diesen dringlich einzubringen.

Punkt 15 der Tagesordnung

Pestalozzi-Fröbel-Haus und Lette-Verein Schreiben SenBildJugSport – II C 3 – vom 10.11.04 betr. langfristige Perspektive (10 10/685 09, 685 10 und 685 11)

2750

Wurde dem Ausschuss JugFamSchulSport m. d. B. um Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Punkt 16 der Tagesordnung

DKLB-Mittel Schreiben SenBildJugSport – III C 1 – vom 2.12.2004 betr. Evaluierung, Zahlungseingänge und Umsetzung der Mittel

2017 A

Wurde dem Ausschuss JugFamSchulSport m. d. B. um Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

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Seite 27

– ni –

Punkt 17 der Tagesordnung

KitaG Schreiben SenBildJugSport – III E 4 – vom 6.12.2004 betr. Reduzierung des Anteils der gesperrten Mittel und Mehrausgaben bei 10 44/671 09 – Erstattung von Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder

2788

Abg. Schruoffeneger (Grüne) möchte im Februar eine Bilanz haben, was sich in der Jahresrechnung wie verschoben habe. Darüber hinaus wünsche er eine Bilanz, was die 60 zusätzlich übertragenen Kitas in der Vollkostenrechnung im Produkthaushalt der Bezirke gekostet hätten und was sie im neuen System kosteten. Vors. Wieland plädiert für Mitte Februar als Berichtstermin. Beschluss gemäß Beschlussprotokoll: Das Schreiben 2788 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

(einstimmig, bei Abwesenheit der FDP) SenBildJugSport wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis Mitte Februar 2005 zu berichten, welche Ver-schiebungen es zwischen den einzelnen Titeln gegeben hat. Darüber hinaus ist für die 60 zusätzlich übertra-genen Kitas eine Bilanz vorzulegen, aus der hervorgeht, was die Kitas in der Vollkostenrechnung des be-zirklichen Produkthaushalts bzw. im neuen System kosten.

(einvernehmlich/auf Grüne-Antrag)

Punkt 33 der Tagesordnung (vorgezogen)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich der Museums-, Bibliotheks- und Gedenkstättenstiftungen (StiftÄndG) Drs 15/3198 Hierzu: Änderungsantrag der Grünen

2717 2717 A

Abg. Schruoffeneger (Grüne) fordert, den Stiftungsgremien die Regelung der Versorgungsverpflichtungen zu überlassen. Dies müsse nicht im Gesetz festgeschrieben werden, zumal Beispielrechnungen nicht vorlä-gen und die Beteiligung bei der VBL sehr unterschiedliche Auswirkungen haben könne. Damit entschlacke man das Gesetz und eröffne Handlungsspielräume für die Zukunft. Abg. Dr. Flemming (SPD) geht davon aus, dass ein Ausstieg teurer sei und es somit bei der VBL-Beteiligung bleiben werde. Dem Änderungsantrag, der einen Ausstieg nicht präjudiziere, könne er sich an-schließen. Auch bei anderen Betrieben habe man auf gesetzliche Vorgaben verzichtet. Frau StS Kisseler (SenWissKult) merkt an, dass dann eine Ausweitung auf das Zentralbibliotheksstiftungs-gesetz notwendig sei. Außerdem seien in § 9 des Museumsstiftungsgesetzes Abs. 3, 6 und 7 aufzuheben. Beschluss gemäß Beschlussprotokoll: Dem Abgeordnetenhaus wird empfohlen, die Vorlage Drs 15/3198 unter Berücksichtigung des Grüne-Änderungsantrags 2717 A anzunehmen: „1. In Artikel I wird der Satz „§ 8 Abs. 3 Satz 2 wird aufgehoben.“ ersetzt durch den Satz „§ 8 Abs. 3 Satz 2

und Abs. 7 werden aufgehoben.“

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– ni –

2. Artikel II Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Die Absätze 3, 6 und 7 werden aufgehoben.“ 3. In Artikel II Buchstabe b werden die Worte „der bisherige Absatz 7 wird der neue Absatz 5“ gestrichen. 4. In Artikel III Nr. 2 erhält Buchstabe b folgende Fassung: „b) Absatz 1 Satz 2 sowie die Absätze 2 und 3

werden aufgehoben.“ 5. In Artikel III Nr. 2 werden die Buchstaben c und d gestrichen.“

(einstimmig) Dringlichkeit wird empfohlen. Der Grüne-Änderungsantrag 2717 A ist mit redaktionellen Änderungen angenommen worden.

(einstimmig)

Punkt 34 der Tagesordnung (vorgezogen)

StudWG Vorlage – zur Beschlussfassung – Gesetz über das Studentenwerk Berlin Drs 15/3251

Hierzu: Beschlussempfehlung des Ausschusses WissForsch vom 1.12.04

Stellungnahme Präs. RH – PA G/I – vom 7.12.04

SPD-PDS-Änderungsantrag

2689

2689 A

2689 B

2689 C Abg. Schruoffeneger (Grüne) wendet sich dagegen, das Studentenwerk in eine AöR zu überführen, da es keine hoheitliche Aufgabe des Landes sein könne, Wohnungen, Kantinen und Getränkeautomaten zu unter-halten. Seine Fraktion habe beantragt, mittelfristig – bis 2008 – über eine andere Rechtsform nachzudenken. Er bitte den RH um Stellungnahme, inwieweit seinen Bedenken Rechnung getragen worden sei. Seines Er-achtens fehle im Änderungsantrag die Anwendung der LHO. Durch Gesetz könnten dem Studentenwerk jederzeit weitere Aufgaben übertragen werden; dies müsse nicht im Gesetz stehen. Auch die vorherige Anhö-rung des Studentenwerks gesetzlich zu regeln, erscheine ihm nicht sinnvoll. Abg. Hoff (PDS) führt aus, die Koalition habe sich explizit nicht am Hamburger Modell orientiert, das Stu-dentenwerk in die Hochschulen zu überführen und die bisherigen Strukturen damit aufzulösen, sondern an den Studentenwerksreformen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Deshalb werde auch Punkt 3 der RH-Stellungnahme nicht übernommen. Dabei gehe es nicht darum, die Kontrollmöglichkeiten des RH zu beschneiden. Die Freistellung von den LHO-Regelungen werde analog zu Nordrhein-Westfalen vorgenom-men. Die Punkte, die der RH angemerkt habe, könnten auch in den Binnenregelungen des Verwaltungsrats und in der Satzung des Studentenwerks festgelegt werden, wie dies in Nordrhein-Westfalen geschehen sei. Die geforderte Beteiligung des RH an der Bestellung der Wirtschaftsprüfer werde aufgegriffen, ebenso die Sicherstellung des Prüfungsrechts gemäß § 104 LHO an Stelle von § 111 LHO. – Mit dem Gesetzentwurf werde das Studentenwerk in seinen Möglichkeiten gestärkt, wirtschaftlich zu handeln. Außerdem werde das Studentenwerk durch eine schlanke Struktur insgesamt handlungsfähiger. Abg. Dr. Flemming (SPD) bemerkt, auch die Grünen hätten in ihrem Gesetzentwurf die Form als AöR vor-gesehen. Es sei jedem unbenommen, über andere Rechtsformen nachzudenken. Einen Antrag, dies bis 2008 zu tun, halte er nicht für sinnvoll. – Die Änderung von § 2 Abs. 3 gehe auf Formulierungsvorschläge des WPD zurück, die die Koalitionsfraktionen aufgegriffen hätten.

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– ni – Abg. Eßer (Grüne) erwidert, der Gesetzentwurf seiner Fraktion sei in dieser Hinsicht offen, was der Antrag deutlich mache. Perspektivisch sei es vernünftig, zu der ursprünglichen Ordnung des Studentenwerks, der Selbstverwaltung der Studentenschaft, zurückzukommen, auch unter finanzpolitischen Aspekten, denn die Studenten seien an einem guten Service zu geringen Kosten und nicht an einer „Moloch-Bürokratie“ inter-essiert. – Er kritisiere, dass die Koalition bei den AöR unterschiedliche Maßstäbe anlege. Die LIT-Vorlage sei ungleich restriktiver gewesen als die heutige Vorlage, die der Geschäftsführung viel Freiraum lasse. Im Übrigen könne er sich nicht vorstellen, dass Zuschussempfänger von der LHO freigestellt werden könnten. Präs. Dr. Harms (RH) bezieht sich auf die Stellungnahme vom 7. Dezember. Der RH bedauere, dass die LHO und damit wichtige Bewirtschaftungsgrundsätze – er verweise auf §§ 24, 54, 55 LHO – beim Studen-tenwerk nicht mehr angewendet werden sollten. In einer Institution, die zu 35 % aus öffentlichen Zuschüssen alimentiert werde, sollten die LHO-Grundsätze gelten. Die Nichtanwendung der §§ 108 bis 110 LHO führe zu Regelungslücken, die anders ausgefüllt werden müssten. Dies betreffe z. B. die Verantwortung für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus seien Mitwirkungsrechte aufgegeben worden, z. B. die Genehmigung des Wirtschaftsplans durch die zuständige Senatsverwaltung. Der RH sehe dies sehr kritisch. Abg. Hoff (PDS) verweist auf die entsprechende gesetzliche Regelung in Nordrhein-Westfalen, die der dor-tige RH keineswegs kritisiert habe. Rechtsform und Zielsetzung seien in beiden Ländern identisch. Die nord-rhein-westfälische Landesregierung habe den Studentenwerken damit die Möglichkeit geben wollen, ver-stärkt als Wirtschaftsunternehmen zu agieren. Die kritischen Anmerkungen des RH sollten in den Regelun-gen des Verwaltungsrats berücksichtigt und dem Studentenwerk daher zur Verfügung gestellt werden. Abg. Wambach (CDU) hält entgegen, dass die Bestimmungen der LHO das Studentenwerk keineswegs daran hinderten, wirtschaftlich zu handeln. Deshalb könne er nicht verstehen, dass das „Prinzip der kurzen Leine“, das aus den Berliner Erfahrungen resultiere, nun aufgegeben werden solle. Er plädiere dafür, die Argumente des RH ernst zu nehmen. Nordrhein-Westfalen sei hier vielleicht kein gutes Vorbild. Dort habe man vieles noch vor sich, was Berlin schon hinter sich habe. Die Koalition solle dies bedenken. Abg. Eßer (Grüne) knüpft an, dass in Nordrhein-Westfalen eine rot-grüne Koalition gehandelt habe, könne ihn an dieser Stelle nicht beruhigen. Die rot-rote Koalition müsse erklären, warum sie beim LIT entschieden restriktiver vorgegangen sei, was z. B. die Gründung von Tochtergesellschaften angehe, als beim Studenten-werk. Für die restriktive Handhabung und die Stärkung der Aufsichtsgremien habe es gute Gründe gegeben. Beim Studentenwerk solle die Geschäftsführerin praktisch alles machen. Er plädiere insbesondere dafür, dass das Studentenwerk als AöR wie BVG und BSR § 55 LHO unterliege und nicht wie die Bankgesellschaft als Privatunternehmen agieren könne. Das Vorbild NRW halte er hier für falsch. Abg. Dr. Flemming (SPD) gesteht zu, dass der bloße Hinweis auf Nordrhein-Westfalen nicht ausreiche. Der Betrieb einer Mensa mit Lebensmittelkäufen lasse sich nach § 55 LHO wirtschaftlich nicht optimal bewerk-stelligen. Es gehe beim Studentenwerk nicht um große Investitionssummen für den Kauf von Geräten oder Häusern, sondern um die Versorgung von Studenten mit frischem Fleisch und Gemüse. Das Studentenwerk müsse hier schnell und flexibel auf die Angebote am Markt reagieren können. Beschluss gemäß Beschlussprotokoll: Dem Abgeordnetenhaus wird empfohlen, die Vorlage Drs 15/3251 mit folgender Änderung der Beschluss-empfehlung des Ausschusses WissForsch 2689 A anzunehmen:

1. § 1 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich das Studentenwerk Dritter bedienen, sich an Unternehmen beteiligen und Unternehmen gründen; Absatz 3 gilt entsprechend. Entscheidungen über Beteiligungen an und Gründungen von Unternehmen trifft der Verwaltungsrat. Ausgenommen sind Unternehmen, die weder un-mittelbar aus Beiträgen der Studierenden noch aus dem Zuschuss des Landes gemäß § 6 Abs. 3 finanziert werden. In diesen Fällen entscheidet der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin im Einvernehmen mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung. Die Haftung des Studentenwerks Berlin ist in jedem Fall auf die Einlage oder den Wert des Geschäftsanteils zu beschränken; die Gewährträgerhaftung des Landes

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– ni – (§ 6 Abs. 7) ist dann ausgeschlossen. Eine Personenidentität zwischen dem Beauftragten für den Haushalt des Studentenwerks und der Geschäftsführung des Unternehmens ist ausgeschlossen. Das Studentenwerk stellt das Prüfungsrecht des Rechnungshofes von Berlin nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 der Landeshaushaltsord-nung sicher.“ 2. § 2 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Durch Gesetz oder Rechtsverordnung des Senats können dem Studentenwerk im Benehmen mit den hiervon betroffenen Hochschulen und nach Anhörung des Studentenwerks weitere Dienstleistungsaufgaben für die Studierenden übertragen werden. Mit der Aufgabenübertragung wird der Ersatz des notwendigen Aufwands geregelt.“ 3. § 4 Absatz 8 Nr. 6 wird wie folgt gefasst: „6. Bestimmung des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüferin für die Prüfung des Jahresabschlusses im Einvernehmen mit dem Rechnungshof von Berlin,“

(gegen CDU, FDP und Grüne) Dringlichkeit wird empfohlen. Der SPD-PDS-Änderungsantrag 2689 C zur Beschlussempfehlung des Ausschlusses WissForsch 2689 A wurde angenommen.

(gegen CDU, FDP und Grüne) Die Stellungnahme des Rechnungshofs 2689 B wird zur Kenntnis genommen.

Punkt 35 der Tagesordnung (vorgezogen)

StudWG Antrag der Fraktion der Grünen Gesetz zur Neufassung des Studentenwerksgesetzes (StudWG) Drs 15/3186

2663

Der Ausschuss beschließt ohne weitere Aussprache mehrheitlich, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen und diesen dringlich einzubringen.

Punkt 35 A der Tagesordnung (vorgezogen)

qualifizierte Sperre Schreiben SenWissKult – K D/K A 1/K C 1 – vom 3.12.04 betr. Zuschuss an die Berliner Kulturveranstaltungs-GmbH (17 30/683 20) und Museumspädagogischer Dienst (17 36)

2804

Abg. Schruoffeneger (Grüne) beantragt, nur ein Viertel der Jahressumme – für die Zeit bis zum 31. März – zu entsperren. Der abschließende Bericht müsse dann zur Sitzung am 16. März 2005 vorliegen. Eine weitere Verzögerung führe zur Unsicherheit bei allen und schade dem Projekt. Zur Diskussion um neue Betreiber- und Bespielungskonzeptionen frage er, ob der Spielbetrieb kurzfristig unterbrochen werde oder während des Spielbetriebs größere Umbauten stattfänden und sich das Land an der Finanzierung beteiligen müsse. Frau Abg. Meister (FDP) sieht die Entsperrung der Mittel kritisch, da die Konzeption schon längst hätte vorliegen sollen. Dass diese nun Ende März kommen solle, sei keine hinreichende Grundlage. Gebe es im Podewil der Konzeption vorgreifende Maßnahmen, und in welche Richtung gingen diese?

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Abgeordnetenhaus von Berlin Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004

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– ni – Abg. Dr. Flemming (SPD) bedauert, dass die Konzeption noch nicht vorliege. Dies liege aber nicht unbe-dingt an SenWissKult. Zwischen den Koalitionsfraktionen gebe es manchmal unterschiedliche Ansichten, um die heftig gerungen werde. – Die Entsperrung bis März wäre logisch. Es müssten aber Aufträge erteilt werden, für die die Mittel dann nicht reichten. Daher habe SenWissKult die Entsperrung bis einschließlich April beantragt. Unabhängig davon bemühten sich Koalition und Senat, die Konzeption vorher vorzulegen. Abg. Brauer (PDS) betont, es gehe bei der Entsperrung um die Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Einrich-tungen, nicht um das „Freischaufeln riesenhafter Mittel“. Die verlangte Konzeption werde vorgelegt. An-sonsten unterstütze er die Nachfrage des Abg. Schruoffeneger. Frau StS Kisseler (SenWissKult) versichert, dass möglicherweise geplante Baumaßnahmen in diesem Zeit-raum nicht umgesetzt würden. Die endgültige Konzeption stehe aus ihrer Sicht kurz vor dem Schlusspunkt. Vor der Diskussion der Konzeption würden keine kontraproduktiven Entscheidungen getroffen. Bei längerer Aufrechterhaltung der qualifizierten Sperre wären wichtige Projekte ernsthaft gefährdet. Der Ausschuss lehnt den Antrag des Abg. Schruoffeneger mehrheitlich ab und nimmt das Schreiben 2804 mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis.

Punkt 18 der Tagesordnung

Planungsvorhaben/Bebauungsplanverfahren Bericht SenStadt – GR B – vom 19.11.04 mit Ergänzungsblatt zu Anlage 1.2

2767 2767 A

Abg. Schruoffeneger (Grüne) interessiert, auf welcher Rechtsgrundlage eine Landesregierung verpflichtend eine Rechtsprüfung kommunaler Bebauungspläne vornehme. Die bezirklichen Stadtplanungsämter seien vor 15 Jahren mit Baujuristen ausgestattet worden, so dass sich die Frage stelle, weshalb die Rechtsprüfung durch SenStadt unverzichtbar sein solle. SenStadt führe die lange Verfahrensdauer auf Personalmangel zu-rück. Dies könne bei Verfahren, die zehn Jahre liefen, nicht zutreffen, da ein rapider Personalabbau erst in den letzten zwei Jahren stattgefunden habe. Wozu diene die Mitteilung der Planungsabsicht mit einer Bear-beitungsfrist von einem Monat bei SenStadt, wenn die Bezirke für die Bebauungspläne zuständig seien? – SenStadt zufolge müsse das Verfahren bei allen B-Plänen neu aufgerollt werden, die nicht bis Mitte 2006 festgesetzt seien. Dies sei bei den aufgelisteten laufenden Verfahren unmöglich zu schaffen. Er bitte, im Zu-sammenhang mit der „Beschleunigungsvorlage“ die Produktkosten „Aufstellung eines Bebauungsplans“ für alle Bezirke und die Hauptverwaltung aufzulisten. Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) hält eine Rechtskontrolle bei der Festsetzung von Bebauungsplänen nicht für verzichtbar. Es sei nach wie vor notwendig, die Einheitlichkeit der Rechtsetzung im Land Berlin aufrechtzuerhalten. Die Rechtsprüfung könne zum Teil in einem sehr kurzen Verfahren erfolgen. – Die Län-ge der B-Planverfahren hänge wesentlich davon ab, inwieweit inhaltliche Anforderungen an die einzelnen Bebauungspläne gestellt würden, die die Verfahren aufblähten und umfangreiche Abwägungen erforderten. Herr von Lojewski (SenStadt) bekräftigt, dass sich die Länge der B-Planverfahren auch nach den Nach-fragern und Planungsabsichten richte. Nicht auf allen Verfahren liege der gleiche Verfahrensdruck. Es gebe auch Verfahren, die innerhalb eines Jahres abgeschlossen worden seien. Hier müsse man den jeweiligen Ein-zelfall betrachten. Die Verfahrensdauer werde mit Blick auf das Europarechtsanpassungsgesetz noch einmal verkürzt, denn bei bis Juli 2006 nicht rechtskräftig bekannt gemachten B-Plänen sei wenigstens wieder mit der öffentlichen Auslegung anzusetzen. Verfahren, die obsolet seien, würden eingestellt, die anderen zu Ende gebracht. – Neben der Rechtseinheitlichkeit spreche auch das Planungsschadensrecht für die Rechtskontrolle, denn für den Ausgleich von Planungsschäden sei ausschließlich die Hauptverwaltung verantwortlich, der somit auch die Schadensabwehr obliege. – Die Produktkosten fielen sehr unterschiedlich aus, da die Band-breite der Kosten sehr groß sei. Seine Abteilung arbeite dies daher projektspezifisch ab. Bei den Produktkos-ten schlügen die Personal- und Bearbeitungskosten am meisten zu Buche. Hierzu könne SenStadt berichten.

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– ni – Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) ergänzt, im Hinblick auf die Frist bis Mitte 2006 seien die Bezirke auf-gefordert, die B-Planverfahren zu durchforsten, um zu einer Bereinigung zu kommen. Einige seien dem nachgekommen, andere hätten versucht, auf diese Weise die Rechtsprüfung auszuhebeln. Abg. Schruoffeneger (Grüne) vertritt die Auffassung, dass die Rechtseinheitlichkeit auch durch Rahmen-vorgaben und ggf. eine Rechtsaufsicht geregelt werden könne. Ein Eingriffsrecht im Einzelfall hätte eine andere Qualität als die Kontrolle aller B-Planverfahren der Bezirke. Er bitte, darauf im Bericht einzugehen. Frau Abg. Matuschek (PDS) bemerkt, die Rahmensetzungen seien durch die gesetzlichen Grundlagen rela-tiv klar. Sie interessiere die Zahl der beanstandeten bezirklichen B-Pläne und Planfeststellungsverfahren und die Entwicklung der letzten zwei Jahre. Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) antwortet, die Zahl sei gesunken und werde im Bericht dargestellt. Beschluss gemäß Beschlussprotokoll: Nach Aussprache wird der Bericht 2767/2767 A zur Kenntnis genommen.

SenStadt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss mit der so genannten Beschleunigungsvorlage eine Über-sicht über die Kosten des Produkts „Aufstellung eines Bebauungsplans“ in den einzelnen Bezirken vorzule-gen. Darüber hinaus ist zu berichten, inwieweit die Einheitlichkeit von Bebauungsplänen nicht durch eine Einzelkontrolle von SenStadt, sondern durch Rahmenvorgaben geregelt werden könnte und wie viele Bebau-ungspläne und Planfeststellungsverfahren bei einer Rechtskontrolle beanstandet wurden und wie sich diese Zahl in den letzten zwei Jahren entwickelt hat.

(einvernehmlich/auf PDS- und Grüne-Antrag)

Punkt 19 der Tagesordnung

Berliner Forsten Zwischenbericht SenStadt – StD – vom 21.11.04 betr. Neuordnung des Facility-Managements

2781

Abg. Schruoffeneger (Grüne) kann nicht nachvollziehen, dass Dienstwohnungen der Forstbediensteten aus Datenschutzgründen nicht von einer Wohnungsbaugesellschaft verwaltet werden dürften. Habe SenStadt den Berliner Datenschutzbeauftragten um Lösungsvorschläge gebeten, bevor das externe Rechtsgutachten beauf-tragt worden sei? Wie gehe SenStadt nun mit diesem Gutachten um? Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) verweist darauf, dass sich ein umfassender Bericht im Mitzeichnungs-verfahren befinde. Dort werde beschrieben, welche Konsequenzen aus dem Gutachten zu ziehen seien. Ziel sei die Einbeziehung eines Geschäftsbesorgers, um aus der direkten Vermietung herauszukommen. Sie hoffe, dass der Bericht im Januar vorliegen werde. Der Ausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.

Punkt 20 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der Grünen Umweltpolitische Geisterfahrt der BVG beenden: Umweltstandards bei Erneuerung der Busflotte durchsetzen Drs 15/3368

Hierzu: Beschlussempfehlung des Ausschusses BauWohnV vom 17.11.04

2747

2747 A Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache, die Annahme des Antrages in der Fassung der Beschlussemp-fehlung 2747 A zu empfehlen und diesen dringlich einzubringen.

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Seite 33

– ni –

Punkt 20 A der Tagesordnung

überplanmäßige Ausgaben Schreiben SenStadt – VII C 5 – vom 25.11.04 betr. Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs (12 70/891 02)

2801

Abg. Schruoffeneger (Grüne) geht davon aus, dass nur unabdingbare Anschaffungen finanziert würden. Hätten die 20 Mio € im Wirtschaftsplan gestanden? Wie hätte die BVG die U-Bahnwagen sonst finanziert? Frau Abg. Matuschek (PDS) bemerkt, über die Finanzierung der HK-Züge werde nicht zum ersten Mal berichtet. Die Bundesmittel aus dem GVFG-Programm würden alljährlich im Dezember im „Windhundver-fahren“ abgerufen. Insofern sei dies schwer zu kalkulieren. Welche anderen Maßnahmen, die auch mit GVFG-Mitteln finanziert werden könnten, blieben bei diesem „Windhundverfahren“ unberücksichtigt? Wel-che Prioritätensetzung gebe es? – Die Vorlage einer Gesamtfinanzierungskonzeption zu den HK-Zügen wäre hilfreich. Nach ihrer Kenntnis werde die BVG durch die GVFG-Mittel entlastet. Frau Abg. Meister (FDP) fragt, ob der Schuldenstand der BVG dann um 20 Mio € abgebaut werde. Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) bestätigt, dass diese Maßnahme im Wirtschaftsplan ausgewiesen sei. Über drei Jahre seien insgesamt 87 Mio € für die Anschaffung von 21 Zügen vorgesehen. Der Bund zahle insgesamt 60 Mio €, sofern die Mittel jeweils am Jahresende vorhanden seien, die BVG bringe die Komple-mentärmittel von 27 Mio € auf. Wären die Bundesmittel nicht gekommen, hätte die BVG Eigenmittel einset-zen müssen. Insofern werde die BVG entlastet; die genaue Höhe könne sie im Moment nicht nennen. Dem Vorgang liege ein Vertrag mit dem Bund zugrunde, wo die vier vorgestellten Verfahren beschrieben seien. Andere Maßnahmen seien nicht vorgesehen. Die Mittel seien an die Abwicklung der Maßnahmen innerhalb von zwei Monaten gebunden, so dass andere investive Maßnahmen als Beschaffungen nicht realistisch seien. Abg. Schruoffeneger (Grüne) hält fest, dass die 60 Mio € vom Bund nicht vorher einplanbar seien und in-soweit erst einmal Eigenmittel vorhanden sein müssten. Ihn interessiere, wie der Stand der Verhandlungen mit dem Bund zur Einsetzbarkeit von GVFG-Mitteln zur Sanierung der U-Bahntunnel im Westteil sei und wie sich Berlin in der Föderalismuskommission zu den Entscheidungsspielräumen bei den GVFG-Mitteln positioniert habe. Sei es betriebswirtschaftlich sinnvoll, 87 Mio € in die Fahrzeugbeschaffung zu stecken, wenn zugleich erhebliche Mittel für die U-Bahntunnelsanierung fehlten? Welche Prioritäten setze die BVG? Frau Abg. Matuschek (PDS) bittet darum, dem Ausschuss den Vertrag mit dem Bund in Gänze vorzustel-len. Um welche der drei Raten handele es sich jetzt? – Zu einem späteren Zeitpunkt solle SenStadt auch dar-legen, mit welcher Priorität und mit welchen Finanzmitteln das System U-Bahn – Fahrzeuge, Tunnel etc. – verbessert werden solle und welche Auswirkungen auf das Betriebsergebnis der BVG zu erwarten seien. Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) erklärt, dass der Schriftwechsel mit dem Bund noch zu keinem Ergeb-nis im Sinne des Landes Berlin geführt habe. Ihr sei nicht bekannt, dass die GVFG-Mittel in der Föderalis-muskommission eine Rolle gespielt hätten. – Es handele sich jetzt um die zweite Rate. Die Frage nach dem Gesamtsystem U-Bahn gehe weit über die Vorlage hinaus. Zudem könne SenStadt die BVG nicht direkt steuern. Wenn 20 Mio € freiwürden, entscheide die BVG mit ihrem Aufsichtsrat über die Verwendung. Abg. Schruoffeneger (Grüne) vertritt die Auffassung, dass die BVG ihre Eigenmittel in Fahrzeuge stecken werde, um dann in vier oder fünf Jahren beim Land massive Probleme mit den Tunneln zu reklamieren, denn ohne entsprechende Reserven könne die BVG diese Aufgabe nicht stemmen. Deshalb müsse sich das Land in die Prioritätensetzung der BVG einmischen und für eine Absprache über die Mittelverwendung sorgen. Frau Abg. Matuschek (PDS) bleibt dabei, dass SenStadt den Ausschuss über den Vertrag mit dem Bund informieren solle, damit das Gesamtfinanzierungspaket im Detail deutlich werde.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004

Seite 34

– ni – Beschluss gemäß Beschlussprotokoll: Das Schreiben 2801 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

(einstimmig, bei Enthaltung Grüne und FDP) SenStadt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss über den Vertrag mit dem Bund zur Beschaffung neuer U-Bahnfahrzeuge zu berichten.

(einvernehmlich/auf PDS-Antrag)

Punkt 21 der Tagesordnung

QM Bericht SenStadt – IV B 11/IV B 15 – vom 2.11.04 betr. Quartiersmanagement (Kapitel 12 40 und 12 95)

2753

Vertagt.

Punkt 22 der Tagesordnung

Mietausgleichsvorschriften 2005 Verwaltungsvorschriften SenStadt – IV A 2-2 – vom 10.11.04 und Synopse MietA-VV 2003/MietA-VV 2005

2759

Abg. Schruoffeneger (Grüne) wünscht zur Sitzung im Januar eine aktuelle Prognose für die Ausschöpfung entsprechenden Ausgabetitel 2005 auf der Grundlage der Ausschöpfung 2004. Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) merkt an, dass ein entsprechender Antrag bereits gestellt worden sei. Beschluss gemäß Beschlussprotokoll: Nach Aussprache wird das Schreiben 2759 zur Kenntnis genommen. SenStadt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 19.1.05 betr. Mietausgleichsvorschriften über die Ausschöpfung der Ausgabetitel im Jahr 2004 zu berichten und eine Prognose für das Jahr 2005 vor-zulegen.

(einvernehmlich/auf Grüne-Antrag)

Punkt 23 der Tagesordnung

Wohnungsbauförderung Schreiben SenStadt – IV Fin – vom 17.11.04 betr. Mietausgaben bei Kapitel 12 95/Titel 663 02 – Aufwendungszuschüsse in der Eigentumsförderung im Anschluss an die Förderphase I

2787

Der Ausschuss nimmt das Schreiben ohne Aussprache zustimmend zur Kenntnis.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004

Seite 35

– ni –

Punkt 23 A der Tagesordnung

überplanmäßige VE Schreiben SenStadt – IV C 2 – vom 22.1.04 betr. Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen in Sanierungsgebieten im Ostteil der Stadt (Ziel-1-Förderung) Kapitel 12 95/Titel 893 24 – Zuschüsse für städtebauliche Nachbesserungen in Wohnsiedlungen und an Wohnanlagen (Buchstabe e)

2796

Abg. Meyer (FDP) interessiert, warum die EU-Zuschüsse bis zu 75 % mit einem Kofinanzierungsanteil des Landes über 1,2 Mio € nicht ausgeschöpft würden und warum die Inanspruchnahme der Titel 893 24 und 893 31 so gering sei. Abg. Schruoffeneger (Grüne) sieht erhebliche Probleme in den Bauunterhaltungsetats, wenn die Bezirke die Kofinanzierung der 8,9 Mio € aufbringen müssten. Er erinnere an das landesweite Schulanlagensanierungs-programm. Was spreche dafür, die Kita-Sanierung in der bezirklichen Verantwortung zu belassen? Im Hin-blick auf den Trägerwechsel 2005 frage er, ob die Aufstockung nur den weiterhin städtischen Kitas zugute komme oder sich die Verteilung – unabhängig vom Träger – an der Dringlichkeit der Maßnahmen orientiere. Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) führt aus, die Kofinanzierung über 1,2 Mio € sei in 12 95/893 31 gesi-chert. Die Titelausschöpfung werde sich bis zum Jahresende noch klarer an die Vorgaben angleichen. – Es sei ein Problem, dass der Eigenanteil in den Ziel-2-Gebieten sehr viel höher sei. Daher werde mit den Bezir-ken verhandelt, um auszuloten, wie die Bezirke die Kofinanzierung erbringen könnten. Die Gespräche wür-den voraussichtlich am 16. Dezember abgeschlossen. SenStadt werde dann eine Vorlage dazu erarbeiten. Es stelle sich die Frage, woher die Mittel für ein Kita-Sanierungsprogramm kommen sollten. Im Übrigen verblieben Schul- und Sportanlagen mit Sicherheit beim Land Berlin, während dies bei Kitas nicht klar sei. Zur Lokalisierung der Ziel-1-Maßnahmen: Sanierungsgebiet Samariterviertel/Kita Bänschstraße 1,8 Mio €, Sanierungsgebiet Komponistenviertel/Kita Lindenallee 48 1,3 Mio € sowie Sanierungsgebiet Wollankstraße/ Kita Pestalozzistr. 9-11 1,7 Mio €. Dies entspreche auch der Prioritätenliste. Abg. Schruoffeneger (Grüne) zeigt sich über Sanierungskosten von 1,8 und 1,7 Mio € verwundert, denn so viel koste fast der Neubau einer mittelgroßen Kita. Er bitte um Stellungnahme in dem Bericht. Unbeantwor-tet sei, ob die Mittel auch Kitas zugute kämen, die übertragen werden sollten. Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) schildert, die Kitas seien z. T. sehr groß und müssten grundinstandge-setzt werden. SenStadt könne dies gerne noch im Einzelnen mitteilen. Zur Frage nach der Übertragung könne sie im Moment nicht Stellung nehmen, die gewünschte Information aber bei den Bezirken abfragen. Abg. Schruoffeneger (Grüne) verweist auf Kita-Schließungen in den Bezirken, rückläufige Zahlen bei den Kita-Kindern, Hortverlagerungen und die Richtwerte für Kita-Größen. Er stelle in Frage, zu große alte Kitas zu sanieren, wenn man mit demselben Geld neue Kitas, die den heutigen Standards entsprächen, bauen kön-ne. Dies sollte in dem Bericht erwogen werden. Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) gibt zu bedenken, dass in den Sanierungsgebieten in der Regel Freiflä-chen für neue Kitas nicht zur Verfügung stünden und gerade diese Gebiete entweder mit Kita-Plätzen unter-ausgestattet seien oder dort mit einer steigenden Kinderzahl zu rechnen sei, so dass ein Abbau von Kita-Plätzen nicht angesagt sei. Der Ausschuss nimmt das Schreiben zustimmend zur Kenntnis.

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Abgeordnetenhaus von Berlin Inhaltsprotokoll Haupt 15 / 8215. Wahlperiode 8. Dezember 2004

Seite 36

– bu –

Punkt 24 der Tagesordnung – nichtöffentlich –

Wohnungsbauförderung Vertrauliches Schreiben SenStadt - IV A 2-8 - vom 25.11.04 (12 95/661 06)

2791

Ergänzendes Schreiben

SenStadt - StS BW - 2791 A

Siehe nichtöffentliches Wortprotokoll.

Punkt 25 der Tagesordnung – nichtöffentlich –

Entwicklungsbereich Johannisthal/Adlershof Vertrauliches Schreiben SenStadt - IV D 2 - vom 29.11.04 betr. "Adlershofer Tor" (s. auch 2706/2706 A/2706 B!)

2795

FDP-Antrag vom 8.12.04 2795 A Siehe nichtöffentliche Anlage zum Inhaltsprotokoll.

Punkt 25 A der Tagesordnung

Entwicklungsbereich Schreiben SenStadt - II B - vom 25.11.04 betr. Parlaments- und Regierungsviertel (12 20/894 43)

2803

Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) teilt mit, dass in Schreiben 2803 – Seite 2, fünfter Absatz – eine Zah-lenangabe geändert werden müsse. Statt „ab 2004 erwartete Einnahmen von 105,1 Mio €“ müsse es heißen: „ab 2004 erwartete Einnahmen von 96,3 Mio €“. Abg. Schruoffeneger (Grüne) fragt nach der Gegenfinanzierung. Die Mittel würden aus dem Bereich TVO – Ankauf von Grundstücken – entnommen, aber es handele sich nur um eine Verschiebung von Mitteln, die dann 2005 für den Ankauf dieser Grundstücke benötigt würden. Für die Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel erhalte der Ausschuss keine vergleichba-ren Daten wie für die anderen Entwicklungsmaßnahmen. Deshalb solle SenStadt die ursprüngliche Einnah-meerwartung den tatsächlichen Einnahmen in Jahresscheiben gegenüberstellen. – Seien Bund und Land be-reits bei den jeweiligen Jahresscheiben im vorgegebenen Verhältnis 66:33 beteiligt, oder gebe es Bugwellen in die eine oder andere Richtung? Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) betont, die Beteiligung erfolge im Verhältnis von 64:36. Dieses Ver-hältnis sei tatsächlich in den jeweiligen Jahresscheiben so abgebildet. – Es handele sich im Grund lediglich um eine zeitliche Verschiebung über die Jahre hin, doch zeichne sich keine Verschiebung in der Gesamthöhe der Kosten ab. Zur Frage der Verschiebung der Mittel – Stichwort TVO: Es sei noch ein Verfahren der Zuordnung offen, so dass möglicherweise die Kosten insgesamt entfielen. Diese Kosten müssten nur dann getragen werden, wenn es zu einer Zuordnung des betreffenden Grundstücks zum Bund komme.

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Seite 37

– bu – Frau Abg. Matuschek (PDS) fragt, ob bei einer Zuordnung dieses Grundstücks zum Bund eine Rückfinan-zierung für die TVO vorzunehmen sei. Wie wolle SenStadt das gegebenenfalls bewerkstelligen? Herr Treptau (SenStadt) erklärt, dass man bei einer Zuordnung des betreffenden Grundstücks Rudower Straße zum Bund selbstverständlich im Wege der Verstärkung diesem Titel im nächsten Jahr Mittel zuführen würde, indem man an anderer Stelle einen Ausgleich vornehme. – Die Nachfrage von Frau Abg. Matu-schek (PDS), ob das aus der Regierungsmaßnahme entnommen werde, verneint er. Man entnehme die Mittel dort, wo man dann eine neuere Einsparung habe. Bekanntlich habe man bei Baumaßnahmen immer die Situ-ation, dass die eine Maßnahme schneller und eine andere weniger zügig vorankomme. Vors. Wieland stellt Einvernehmen fest, dass SenStadt die von Abg. Schruoffeneger erbetene Gegenüber-stellung betr. Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel vorlegen solle. Der Ausschuss nimmt Schreiben 2803 zustimmend zur Kenntnis.

Punkt 26 der Tagesordnung

Entwicklungsbereiche 12. Bericht SenStadt - IV D GS - vom 25.11.04 zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen

2794

an die AG Entwicklungsträger überwiesen.

Punkt 32 A der Tagesordnung

Antrag der Grünen auf Besprechung gem. § 21 Abs. 5 GO Abhgs "Fördermittel gezielt einsetzen - Fehlende Kontrollmechanismen bei der IBB und Mittelverschwendung verhindern!"

2802

Abg. Schruoffeneger (Grüne) verweist auf einen Bericht des Fernsehmagazins „Klartext“, wonach ein Sa-nierungsträger in Berlin in einem erheblichen Maß gegen die Richtlinien der Sanierung verstoßen habe. Das Gesamtvolumen der Aufträge an diesen Sanierungsträger liege bei ca. 65 Mio €, und nach einer Rechnung von „Klartext“ habe der Schaden in einem einzelnen Objekt ca. 1 Mio € betragen. Das habe auch die IBB so bestätigt. Allerdings sei die Angelegenheit nicht mit der Rückforderung von 1 Mio €, sondern mit einem Vergleich bei Zahlung von 300 000 € beendet worden. Wenn man – um einen Anhaltspunkt zu haben – auch bei den anderen Objekten dieses Sanierungsträgers derartige Schadenssummen unterstelle, könne man von einem Schaden von mehreren Millionen ausgehen. Nach Darstellung von „Klartext“ hätten IBB, Staatsan-waltschaft oder Finanzämter auf Hinweise aus dem Bezirksamt Kreuzberg oder von beteiligten Architekten nicht reagiert. – Er bitte SenStadt, diesen Vorgang zu schildern. Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) erklärt, in dem betreffenden Fernsehbericht sei über Verstöße gegen Förderbestimmungen des Programms „Soziale Stadterneuerung“ in zum Teil stark anonymisierter Form be-richtet worden. Diese Verstöße seien von der IBB im Zuge ihrer Baukontrollen schon im Jahr 2001 aufge-deckt und untersucht worden. Die IBB habe auf die entdeckten Verstöße durch die anteilige Kürzung der bewilligten Förderung reagiert. Ein Millionenschaden für die IBB oder für die Förderung Berlins im Pro-gramm „Soziale Stadterneuerung“ sei somit nicht entstanden. Bei SenStadt sei in dieser Sache kein Schreiben des Bezirksamtes Kreuzberg oder Friedrichshain bzw. Kreuzberg-Friedrichshain eingegangen. – Nach dem Fernsehbericht habe es zwar Anzeigen gegeben, doch habe die Staatsanwaltschaft diese offenbar nicht weiter verfolgt. Insofern gehe sie davon aus, dass die Staats-anwaltschaft nichts gesehen habe, was sie hätte weiter verfolgen müssen.

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Seite 38

– bu – Abg. Schruoffeneger (Grüne) sieht die entscheidende Frage darin, wie man mit pauschalierten Förderungen umgehe, wo es dann keine Einzelabrechnung gebe. Eine der Förderkonditionen habe vorgesehen, dass der Investor beim weiteren Verkauf eine Gewinnmarge von 400 DM pro qm aufschlagen dürfe. In dem betref-fenden Fall seien aber 1 600 DM pro qm aufgeschlagen worden. Wer kontrolliere derartige Vorgänge? Wie gehe man in den Regress – in Anbetracht der Tatsache, dass hier der Schaden vor allem bei den zukünftigen Erwerbern liege? – Sollte sich die Gewinnmarge des Investors daraus ergeben haben, dass er billiger gebaut habe, als von der Pauschalförderung vorgesehen, lasse dies den Schluss zu, dass die Pauschalförderung zu hoch angesetzt worden sei. Wie setze man die betreffenden Pauschalen fest? Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) erklärt, dass diese Pauschalen mit einem bestimmten Verfahren unter-legt worden seien. Die Förderanträge hätten nicht bei der IBB, sondern bei den Bezirksämtern – den Sanie-rungsverwaltungsstellen – gestellt werden müssen. SenStadt habe dann im Einvernehmen mit den Bezirken die in das jeweilige Jahresförderprogramm aufzunehmenden Häuser ausgewählt. Für diese Häuser sei jeweils ein externes Unternehmen beauftragt worden, um den Bauzustand, die durchzuführenden Sanierungsmaß-nahmen, die voraussichtlichen Baukosten und die Förderhöhe zu ermitteln und dann entsprechende Förder-verträge abzuschließen. Der Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer – also dem Fördernehmer – und der IBB habe auch vor-gesehen, dass Fachfirmen die einzelnen Gewerke durchführen sollten. Dieses sei offenbar nicht in allen Fäl-len geschehen. Die betreffenden Leistungen seien nicht von Fachfirmen, sondern von eigenem Personal er-bracht worden, so dass sich eine Differenz zwischen den veranschlagten und den tatsächlichen Kosten erge-ben habe. Die IBB habe dieses aber festgestellt und sei mit den Fördernehmern zu einer Neubewertung ge-kommen – mit entsprechenden Rückforderungen. Da die Bauleistung als solche erbracht worden sei, sei für einen späteren Käufer kein Schaden entstanden. – Dieser Fehler sei nicht in Größenordnungen, sondern nur in einzelnen Fällen aufgetreten. In der Zukunft würden sie vermieden, weil dann bei solchen Programmen die Ausschreibungsergebnisse und Bauverträge mit Fachfirmen vorher vorzulegen seien. Abg. Schruoffeneger (Grüne) bittet darum, dass der Rechnungshof diesen Vorgang prüfe und gegebenen-falls den Ausschuss über die Ergebnisse informiere. Vors. Wieland stellt fest, dass hinsichtlich dieser Bitte Einvernehmen bestehe. Der Tagesordnungspunkt sei damit erledigt.

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Seite 39

– rei –

Punkt 31 der Tagesordnung

In der 80. Sitzung am 10.11.04 angeforderte und in der 81. Sitzung am 24.11.04 angemahnte Ergänzungen betr. neue Sozialkarte

2545

Abg. Eßer (Grüne) verweist auf das Gutachten mit der darin enthaltenen Kalkulation. Wie werde mit der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von maximal 4,8 Mio € ausgekommen? Das Gutachten ergebe einen Bedarf zwischen 6,6 Mio € und 7,5 Mio €. Abg. Schruoffeneger (Grüne) möchte Gründe für die verspätete Vorlage am heutigen Tag wissen, obwohl nach dem Antrag vor vier Wochen erst vor 14 Tagen erinnert worden sei. Warum gehe der Senat weiterhin davon aus, dass im Ergebnis Null herauskämen? Frau Abg. Meister (FDP) verweist auf Pressemitteilungen, wonach die BVG von Mindereinnahmen von 12 Mio € ausgehe. Wie wahrscheinlich sei die Einführung? Wie hoch sei das Defizit? Abg. Kaczmarek (CDU) interessiert, welches Gebiet und welche Verkehrsmittel mit dem Sozialticket tat-sächlich würde genutzt werden können. Als Ausgleichsangebot sei der Erstattungsanspruch für die Beförde-rung Schwerbehinderter gemacht worden. Wie viel von diesem Ansatz würde nicht benötigt? Frau Abg. Spranger (SPD) signalisiert, eine Strafe in Höhe von 75 000 € zu verhängen. Beide Senatsver-waltungen würden untereinander über die Aufteilung verhandeln können. Frau Abg. Matuschek (PDS) warnt davor, die in dem Gutachten angegeben Zahlen für geprüft, bestätigt und zutreffend einzuschätzen. Dies sei in dem Gutachten selbst auch dargelegt worden. Die Verhandlungen seien mit einer Kalkulationstoleranz geführt worden. Es werde über statistische Rundungen und über ein in der Zukunft nicht abschätzbares Mobilitätsverhalten diskutiert. Insofern würden alle Verhandlungen unter-stützt, ein möglichst günstiges Ticket für die Betroffenen und die Verkehrsunternehmen am Ende zu erhal-ten. Vors. Wieland weist darauf hin, dass zustimmende Kenntnisnahme erforderlich sei. Frau Abg. Radziwill (SPD) hält die Absicht fest, für diesen Personenkreis auf alle Fälle ein Sozialticket ab 1. Januar 2005 anbieten zu wollen. Das vorliegende Zahlenmaterial habe sie doch etwas überrascht, insbe-sondere weil unterschiedliche Daten vorgelegt worden seien. Sie gehe davon aus, dass Gegenfinanzierungs-vorschläge auch schlüssig seien. Abg. Eßer (Grüne) wirft ein, es gehe hier um die Zustimmung zu der außerplanmäßigen Verpflichtungser-mächtigung bis zu einer Höhe von maximal 4,8 Mio €. Die Begründung hierfür sei jedoch nicht schlüssig. Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) führt aus, das Gutachten sei auf Bitte des Hauptausschusses gefer-tigt worden. Sie habe nie behauptet, dass dieses Grundlage für die Vereinbarung zwischen den Verkehrsun-ternehmen gewesen sei. Vielmehr sei es begleitet für die über viele Monate andauernden Gespräche gewe-sen. Das Gutachten habe dazu geführt, dass die von den Verkehrsunternehmen unterstellten Beträge zumin-dest reduziert worden seien. Verhandelt worden seien die maximal 4,8 Mio €. Mehr werde es nicht geben; dies werde in den Vertrag aufgenommen. Ihre Grundauffassung, dass es sich hierbei um ein Nullsummen-vereinbarung handle, habe damit zu tun, dass sich unter anderem die gesetzlichen Rahmenbedingungen im nächsten Jahr veränderten. Weil das Verhalten nicht einschätzbar sei, gebe es eine Verpflichtung zur Nach-kalkulation. Bestandteil werde das AB-Tarifgebiet sei und die S-Bahn sowie die BVG umfassen. Nur dieses sei auch verhandelbar gewesen. StS Strauch (SenWiArbFrau) bedauert die verspätete Unterrichtung. Bei den Abstimmungen mit den Ver-kehrsbetrieben habe sich gezeigt, dass in den Vertragsverhandlungen Probleme enthalten gewesen seien, die Nachbesserungen erforderten. Würde bei Nachkalkulationen erkennbar, dass es keine Kostenneutralität mehr gebe, würde das Risiko bis 4,8 Mio € vom Land getragen. Darüber hinaus gehende Risikobeträge fielen in

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– rei – die Verantwortung der Verkehrsbetriebe. Der Wunsch nach Einführung des Sozialtickets sei relativ breit getragen worden. In dem Berechnungsschlüssel für die Schwerbehindertenabgabe habe es bislang einen Auf-schlag auf die herausgegebenen Tickets gegeben. Die Erwartung, dass Schwerbehinderte die BVG stärker nutzten als andere, habe sich als nicht zutreffend herausgestellt. Die Einschätzung der zu erwartenden Nach-frage gestalte sich äußerst schwierig und sei von verschiedenen Faktoren abhängig. Abg. Schruoffeneger (Grüne) wendet ein, Kostentransparenz müsse im Interesse des Unternehmens erfol-gen. Zu entscheiden sei, ob die Maßnahme politische Aufgabe sei. In diesem Fall würde das Land zahlen müssen. Würde es aber Aufgabe der BVG sein sollen, müsse diese selbst zahlen. Was begründe nun den Betrag von 4,8 Mio €? Wie könne man als Aufsichtsratsmitglied bei der BVG seinen gesetzlichen Verpflich-tungen als Aufsichtsrat nachkommen, wenn ein solcher Vertrag unterschrieben würde? Abg. Hoffmann (CDU) ist verwundert über die vorgenommene Kostenreduzierung. Er befürchte einen Ziel-konflikt, in dem der BVG immer wieder vorgeworfen werde, nicht wirtschaftlich zu arbeiten, wenn immer wieder Defizite verursachende Maßnahmen beschlossen würden. Die vorhergehende Lösung sei daher rich-tig gewesen; es werde das bezahlt, was bestellt worden sei. Frau Abg. Meister (FDP) merkt an, der Vertrag werde ohnehin nachgereicht und könne daher nicht Ursache für die Verspätung sein. Eine bestellte Leistung würde auch komplett gezahlt werden müssen. Einen nicht genau ermittelbaren Kostenkorridor mit einer Kostenbeteiligung von 4,8 Mio € könne sie nicht nachvollzie-hen. Abg. Dr. Lindner (FDP) hat Zweifel an der Notwendigkeit des Sozialtickets. Die Schere zwischen den Ge-ringverdienenden und denjenigen, die nicht verdienten, werde immer kleiner. Es könne nicht sein, dass eine Unterfinanzierung zu einer Erhöhung der anderen Preise führe. Es dürfe keine soziale Ungerechtigkeit für die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen geben. Frau Radziwill (SPD) erwidert, dass die Mehrheit ein Sozialticket wünsche. Unter dem Strick werde es ein Nullsummenspiel sein. Das Parlament sei jedoch in den Prozess eingebunden. Interesse der Verkehrsbetriebe würde sein müssen, sich Klarheit über potenzielle Kunden zu verschaffen. Die BVG habe bereits einiges verändert, um Kosten zu senken. Abg. Kaczmarek (CDU) interessiert eine plausible Begründung für die von der BVG angestellten eigenen Annahmen. Wie werde mit der Nachkalkulation umgegangen? Gebe es eine Clearingstelle zur unabhängigen Ermittlung der Zahlen? Er befürchte, dass die BVG am Ende gar nichts erhalten werde. Frau Abg. Matuschek (PDS) kann das Bestreben der Genauigkeit verstehen, wann wer welches Ticket zu welchem Preis gekauft habe. Die BVG und die S-Bahn lebten von Steuergeldern. Daraus resultiere auch eine soziale Verantwortung. Diese würde auch durch die Entwicklung eines entsprechenden Tarifangebots gerade für einkommensschwache Bevölkerungsschichten wahrgenommen werden können. Abg. Schruoffeneger (Grüne) bemerkt, die von Frau Matuschek vorgetragene Philosophie sei zwar nach-vollziehbar, sei aber mit der Rechtslage in kürzester Zeit nicht mehr vereinbar. Diese Leistungen würden ausgeschrieben werden können und müssten dann auch bezahlt werden. Es werde nur innerhalb der BVG-Nutzer eine Umverteilung geben. Es habe einmal ein Sozialticket zu einer anderen Preisgestaltung gegeben. Abg. Wambach (CDU) verweist auf die politische Entscheidung bei der Aufstellung des Doppelhaushalts, das Sozialticket abzuschaffen. Nun sei wieder anders entschieden. Der politische Wille stimme nun mit dem Haushalt nicht mehr überein. Politische Preise gehörten in den Haushalt. Kaufmännische Preise zeigten sich in den Unternehmen und dürften auch nicht anders als kaufmännisch berechnet werden. StS Strauch (SenWiArbFrau) betont das Interesse an der Einführung eines Sozialtickets. Dieses habe kos-tenneutral für die Unternehmen sein müssen. Für dieses Tarif habe kein Zwang ausgeübt werden können. In der Vergangenheit sei festgestellt worden, dass die BVG und die S-Bahn viele unterschiedliche Tarife anbö-ten, die jeweils unterschiedlich kalkuliert worden seien. Die Parameter seien bei den Überlegungen festge-stellt worden. So sei überlegt worden, welcher Preis der den Tarif Kostendeckende sei. Auch sei der poten-

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– rei – zielle Nutzerkreis sowie dessen Nutzerverhalten bedacht worden. Es sei ein Preis gefunden worden, von dem Verträglichkeit angenommen würde. Es gebe eine Risikoprämie seitens des Senats. Für den Fall, dass es teurer werde, gebe es die Bereitschaft, bis zu 4,8 Mio € an beide Verkehrsunternehmen zu zahlen. Dies sei Verhandlungsergebnis. Argumentiert worden sei, dass das günstigere Arbeitslosenticket auch ohne öffentli-che Zuschüsse finanziert worden sei. Spielräume seien bei der Kalkulation vorhanden. Das Risiko sei ver-nünftig eingegrenzt worden. Abg. Schruoffeneger (Grüne) ist der Auffassung, dass es im Interesse des Unternehmens sein müsse, jegli-che Kosten für das Unternehmen aus diesem Vorgang zu verhindern. Nach seiner Einschätzung sei dies mit dem vorgesehenen Vertrag nicht möglich. Wie werde die Rolle der Aufsichtsratsmitglieder auch in ihrer Funktion als Aufsicht über dieses Unternehmen gesehen, wenn dem Vertrag zugestimmt würde? StS Strauch (SenWiArbFrau) (wörtlicher Beitrag): Es ist nun gerade die Besonderheit eines Unterneh-mens, dass es auch mit bestimmten Risiken arbeitet. Es ist in der Tat möglich, dass sich in einem bestimmten Vertrag ein Risiko zeigt. Die Verkehrsbetriebe unterzeichnen den Vertrag natürlich auch nur in der Erwar-tung, dass das Risiko nicht eintreten werde. Deshalb ist es auch aus Sicht der Unternehmen ein risikofreier Vertrag. Dass sie gern mehr hätten, ist doch völlig klar. Ich gebe zu, dass ich gern so viel kaufmännische Hilfsarbeiter hätte, wie es die beiden Verkehrsbetriebe haben. Das haben wir hier nicht. Ich finde es schön, dass Sie jetzt Krokodilstränen um die Normalbenutzer der BVG und der S-Bahn weinen und um den Betrieb des Unternehmens. Ich sage Ihnen, meine Vermutung und die von Frau Leuschner ist, dass die noch ganz andere Reserven haben und dass sie gut bedient sind mit den 32 €. Das ist meine dicke Vermutung. Ich bin nur kaufmännisch nicht so drin in dem Laden, dass ich nachweisen kann, dass sie es locker dafür bezahlen können. StS Schulte (SenFin) führt aus, der Senatsbeschluss sei auf Grund einer Einschätzung der zuständigen Fach-verwaltung zustande gekommen, wonach kein Defizit entstehe. Der Senat gehe davon aus, dass ein derarti-ges Defizit nicht entstehe. Risiken würden von jeder Seite für sich eingeschätzt werden müssen. Er gehe davon aus, dass Chancen und Risiken abgewogen worden seien. Der Senat halte dies aus Sicht des Unter-nehmens für ein vertretbares Ergebnis. Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Punkt 30 der Tagesordnung

Maßnahmen gegen Gewalt Schreiben SenWiArbFrau – V C 11 – vom 26.11.04 betr. Umstrukturierungen (13 50/684 06)

2785

Frau Abg. Pop (Grüne) verweist auf die sich in den vergangenen Wochen ereigneten Mordfälle an Frauen, auf Grund derer Frauen sich nun verstärkt an die Frauenhäuser wandten. Insofern könne sich zu dem jetzigen Zeitpunkt eine Kürzung nicht nachvollziehen. Die Immobilienfrage sei noch nicht geklärt. Auch stehe das Konzept noch nicht fest. Ebenso unklar sei, welcher Träger diese Zufluchtswohnungen betreiben solle. Bis zur Klärung dieser Frage solle die Kürzung bis 2005 um 70 000 € zunächst ausgesetzt werden. Die eben besprochenen Sanktionen in Höhe von 75 000 € würden dem Frauenhaus zur Verfügung gestellt werden können. Frau Abg. Breitenbach (PDS) bemerkt, es gehe in der heutigen Sitzung um die Umsetzung bereits be-schlossener Kürzungen; der Haushaltsplan sei bereits beschlossen worden. Gebe es neuere Zahlungen anläss-lich der Auskunft gestiegener Nachfrage nach Frauenhausplätzen? Wie sehe die Auslastung aus? Nach den Diskussionen sei ihre Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, dass die Umwandlung der Frauenhausplätze in weitere Zufluchtswohnungen gewollt werde. Damit gebe es ausreichend Gelegenheiten für Frauen, sich in Gewaltverhältnissen und Notsituationen. Ausgeschlossen worden sei, dass es einen Trägerwechsel eines autonomen Frauenhauses zu einem konfessionellen Träger gebe. Das möchten wir ausdrücklich nicht. Dar-über hinaus solle die rote Nr. 2785 als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen worden. Weiteres sei der Stellungnahme zu entnehmen. Ein weiterer Bericht bis Ende Januar werde gewünscht.

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– rei – Frau Abg. Meister (FDP) möchte wissen, ob Grund für die Errichtung von Zufluchtswohnungen sei, dass diese zu Lasten der Bezirke gingen? Sei die Suche nach einem geeigneten Objekt sowohl beim Liegen-schaftsfonds als auch bei der BIM bislang nicht erfolgreich gewesen? Sei dafür nicht die GSE zuständig? Frau Abg. Kolat (SPD) verweist auf die Diskussion im Fachausschuss. Der Bericht solle als Zwischenbe-richt zur Kenntis genommen werden. Die Frage der Liegenschaft müsse im Frühjahr gelöst werden. Es müs-se ein Weg der unentgeltlichen Inanspruchnahme gefunden werden. Sie kritisiere, die Argumentation der Fraktion der Grünen, dass zu Lasten der Frauen gespart werden solle. Der Haushalt sei beschlossen. Frau Abg. Pop (Grüne) erwidert, eine Kampagne werde mit 175 000 € finanziert. Parallel werde beim Frau-enhaus gekürzt. Frau StS Ahlers (SenWiArbFrau) führt aus, hinsichtlich der Auslastung gebe eine eine Koordinierung der BIK Hotline. Gegebenfalls werde nach Brandenburg vermittelt. Die Auslastung werde von den Frauenhäu-sern selbst erhoben. Sie liege bei 90 %. Es gebe aber auch Situationen, dass alle Plätze belegt seien. Dies bedeute jedoch nicht, dass Frauen abgewiesen würden. Die Fluktuation sei sehr groß. Die öffentliche Diskus-sion habe dazu geführt, dass der Bedarf nach Beratung gestiegen sei. Eine Steigerung des Bedarfs an Plätzen habe nicht festgestellt werden können. Durch Kampagnen und Sensibilisierung sei die Beachtung gestiegen. Frauenhausplätze seien nicht alleiniges Mittel. Es gebe unterschiedliche Angebote. Sie bgrüße den Berichts-auftrag zum 31. Januar. Es würde eine mietfreie Immobilie benötigt. Der Ausschuss beschließt, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Wirtschaft, Arbeit und Frauen – 13

Punkt 27 der Tagesordnung

qualifizierte Sperre Schreiben SenWiArbFrau – II D 3 – vom 23.11.04 betr. Landesamt für das Mess- und Eichwesen (13 21)

2761

Frau Abg. Meister (FDP) kann nicht verstehen, warum sich das Personalauswahlverfahren verzögere. Bei der Zusammenführung stünden zwei Mitarbeiter zur Verfügung. Abg. Eßer (Grüne) erwartet einen Bericht der neuen Behörde zur Sommerpause. Eine Entsperrung der Mit-tel in Höhe von 80 % halte er für ausreichend. StS Strauch (SenWiArbFrau) erklärt, dass das Ausschreibungsverfahren nicht auf die beiden Amtsleiter beschränkt gewesen sei. Inzwischen laufe die Beteiligung des Personalrats. Das interne Auswahlverfahren sei bereits abgeschlossen. Er hoffe auf eine Beendigung zum ersten Quartal. Im Zusammenhang mit dem Bericht über den Staatsvertrag sei bereits berichtet worden. Der Ausschuss beschließt, den Antrag der Fraktion der Grünen auf reduzierte Entsperrung abzulehnen. Der roten Nr. 2761 wird zugestimmt.

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– rei –

Punkt 28 der Tagesordnung

a) Antrag der Fraktion der CDU Mehr Transparenz bei der Tarifkalkulation für Restmüllentsorgung Drs 15/3394 b) Antrag der Fraktion der FDP Keine Erhöhung der Müllgebühren Drs 15/3399

2775 2776

Abg. Dr. Lindner (FDP) erwartet eine nachvollziehbare Tarifkalkulation und Begründung für die Unab-wendbarkeit. Die Erhöhung solle zudem bereits zum 1. Januar vorgenommen werden, obwohl die EU-Richtlinie, die das Verbot der Deponierung von unbehandeltem Müll vorsehe, eines der Hauptargumente für die Erhöhung, erst am 1. Juni 2005 in Kraft treten solle. Gleiches gelte für die Grundstücke. Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung der Anträge zu empfehlen.

Punkt 29 der Tagesordnung

a) Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Konzept für die Messe GmbH und Entwurf für die Zielvereinbarung zwischen Land Berlin und Messe GmbH Drs 15/3381

2780

Keine Wortmeldungen.

b) Messe GmbH Schreiben SenWiArbFrau – III B 4 – vom 30.11.04 betr. Konzept für die Messe GmbH und Entwurf für die Zielvereinbarung

2789

Abg. Zackenfels (SPD) weist darauf hin, bei weiteren Erörterungen in vertraulicher Sitzung darüber zu ver-handeln. Er beantrage, die Beschlussempfehlung des Unterausschusses entsprechend zu übernehmen. Abg. Eßer (Grüne) möchte wissen, wann nach Auffassung der Senatsverwaltung eine Wirtschaftsplanung für die Jahre 2005 und Folgejahre der Messe GmbH vorgelegt werde. StS Strauch (SenWiArbFrau) merkt an, dass für den Fall der Annahme des Antrags der Koalitionsfraktionen halbjährlich über Wirtschaftsaktivitäten und Finanzsituationen der Messe Berlin GmbH berichtet werde. Dazu gehörten auch die jeweils fortgeschriebenen Eckdaten der Wirtschaftsplanung. Abg. Matz (SPD) verweist darauf, dass im Unterausschuss Beteiligungen bereits ausführlich diskutiert wor-den sei. In der ersten Sitzung sei unter anderem über Pläne und weitere Aktivitäten von der Messe direkt informiert worden, insbesondere über das Auslandsgeschäft. Er habe daraus geschlossen, dass es nicht darum gehe, mit großem unternehmerischem Risiko in Auslandsaktivitäten hineinzugehen, sondern es darum gehe, gemeinsam mit örtlichen Partnern aktiv zu werden und nur Vorlaufkosten für ausländische Engagements zu bestreiten, aber nicht darüber hinaus gehende Risiken. Abg. Schruoffeneger (Grüne) merkt an, hinsichtlich des ICC und der Deutschlandhalle sei eine Regelung enthalten, die dem Land Berlin Handlungsspielräume nähmen. Der Ausgang des Gutachtens sei ungewiss. Die Variante des Abrisses würde mit dem Vertrag bis 2008 ausgeschlossen. Einschränkungen zu Gunsten Dritter fänden sich in dem Vertrag. Dies stehe im Widerspruch zu anderen Aussagen. Er bitte um Aufklä-rung.

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– rei – Abg. Eßer (Grüne) führt aus, Umsatzwachstum durch die Weiterentwicklung bestehender oder Aufbau neu-er Veranstaltungen in Berlin zu vertretbaren Kosten sei in Berlin nicht realisierbar. Deshalb sei in ausländi-sche Wachstumsmärkte zu investieren. Insofern bitte er um konkrete Angaben in dem Wirtschaftsplan. Abg. Matz (SPD) stellt klar, es sei nie darum gegangen, dass die Messe Berlin außerhalb der Grenzen Deutschlands keinerlei Aktivitäten vornehme. Die Messe sei bereits schon heute in über 100 Ländern und in allen fünf Kontinenten präsent. Es gehe darum, ob unternehmerische Risiken eingegangen würden, die später noch zu Folgen führen könnten. StS Strauch (SenWiArbFrau) trägt vor, das Umsatzwachstum solle aus seiner Sicht aus zwei Quellen stam-men. Primäre Quelle sei die Ausweitung des Messe- und Kongressgeschäftes. Dabei gehe es zum einen um den Kauf von schon durchgeführten Messen, zum zweiten um die Generierung eigener neuer Messen und um die Durchführung von Auslandsmessen. Dabei sei das Ziel, den Messestandort Berlin zu sichern. Es gebe wenige Geschäfte, die von ihrer Natur so international seien wie Messen. Erwartet werde – es gebe auch entsprechende Zusagen der Messe –, dass derartige Auslandsaktivitäten jeweils mit Kooperationspartnern durchgeführt würden. Nach den Vorlaufkosten würden abgebrochen werden können, wenn die Messebeteili-gung eine rentable Durchführung der Messe nach der Anlaufphase nicht erwarten lasse. Die Messe habe im Augeblick noch Einschränkungen bei der Nutzung der Deutschlandhalle. Dies betreffe die vorrangige Nut-zung für Eissportzwecke. Hinsichtlich des ICC sei aus seiner Sicht keine Selbstbindung vorhanden. Das Gut-achten solle ausgewertet und danach über den weiteren Umgang entschieden werden. Die Fertigstellung des Gutachtens verzögere sich bis 2005. Aus seiner Sicht würden heutzutage nicht mehr erfolgreich durchgeführt werden können, ohne auch parallele Kongresse durchzuführen. Es würde eine Lösung gefunden werden müssen, dass Kongresspassivitäten in Größenordnungen tatsächlich bereit gestellt würden. Abg. Kaczmarek (CDU) stellt auf die Erträge des Unternehmens ab. Der Umsatz sei positiv. Über die Er-tragssituation vermisse er entsprechende Angaben. Wie werde sich der Ertrag entwickeln? Wie werde sich der finanzielle Bedarf des Unternehmens entwickeln? Zwingende Voraussetzung wäre eine Berücksichti-gung der Unwägrentabilität. Gebe es dafür ein Modell zur Berechnung? ICC und Messegeschäft hingen zu-sammen. Welche Veranstaltungen des Messegeländes hingen zwingend vom ICC ab? Seien die Ausbaupläne noch aktuell? Klare Rechte und Pflichten des Landes hätten aufgeführt werden müssen. Er könne nicht nach-vollziehen, warum nun so schnell eine Entscheidung würde gefällt werden müssen. Abg. Eßer (Grüne) fasst zusammen, dass mehr Geld benötigt würde als bisher geplant. Im Gegenzug sollte der Konzernumsatz um 21 % gesteigert werden. Spätestens im Jahr 2008 solle ein nachhaltig positives Er-gebnis erreicht werden. Am Messeplatz Berlin sei dies jedoch nicht realisierbar. Er habe eine Widerspiege-lung des Konzepts im Wirtschaftsplan erwartet. Aus den allgemeinen Äußerungen allein sei dies nicht nach-vollziehbar. Er verweise auf die Diskussion zum Velomax. Welche Koordinierungen und Abstimmungen gebe es? StS Strauch (SenWiArbFrau) präzisiert, in der Vereinbarung sei festgehalten, dass die Messe auf Zuschüsse ab 2009 nicht mehr angewiesen sein solle. Das Veranstaltungsgeschäft sei in den schwarzen Zahlen, reiche aber noch nicht aus, um eine angemessene Pachtzahlung zu entrichten. Dies sei Ziel. Zur Unwägrentabilität gebe es wissenschaftliche Institute, die über bestimmte Berechnungsmethoden verfügten. Generell werde vom sechs- bis achtfachen des Umsatzes einer Messe ausgegangen. Eine Ermittlung der Daten werde zur Verfügung gestellt. Es hätten den Angaben entsprechend Kongressen in Zusammenhang mit einer Messe stattgefunden und sich im Zweifel auch gegenseitig befruchtet. Die Grundstücke seien weiterhin vorhanden. Es sei lange und ausführlich bezüglich eines Grundstückes verhandelt worden. Das Geschäft habe sich aber zerschlagen. Das Planungsrecht für entsprechende Hotelbauten sei vorhanden. Hinsichtlich der Nutzung der Deutschlandhalle werde versucht, die Verträge, den Vorrang betreffend, so auszulegen, dass alternative Nut-zungen ohne Einschränkungen des Eissportes möglich seien. Ziel sei auch, die verbleibenden Felder trotz des Vertrages mit Velomax auszunutzen. Hinsichtlich des Messegeschäftes und der Generierung von Umsätzen verweise er darauf, dass beispielsweise eine Messe wie die Innotrans realisiert worden sei. Der Ausschuss beschließt, der Beschlussempfehlung des Unterausschusses zuzustimmen.

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– rei –

Punkt 32 der Tagesordnung

WFB Vertraulicher Bericht SenWiArbFrau – III A 51 – vom 16.11.04 betr. Wirtschaftsförderung Berlin International GmbH

2768

Der Ausschuss nimmt den Bericht ohne Aussprache zur Kenntnis. Finanzen – 15/29

Punkt 36 der Tagesordnung

Beschlussfassung über Empfehlungen des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ zu Vorlagen – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 GO Abghs

Der Ausschuss beschließt, die Empfehlungen ohne Aussprache zu übernehmen.

Punkt 38 der Tagesordnung

Personalausgaben Schreiben SenFin – II C Ho/II C 17 – vom 18.11.04 betr. 2004/2005

2765

Der Ausschuss beschließt, ohne Aussprache die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

Punkt 39 der Tagesordnung

Qualifizierte Sperre Schreiben SenFin – MBV 5 – vom 24.11.04 betr. Kapitel 29 08/Titel 540 01 – Sächliche Ausgaben für die Verwaltungsreform –

2763

Abg. Meyer (FDP) interessieren konkretere Vorstellungen der Auftragsvergabe an eine Rechtsanwaltskanz-lei oder universitäre Einrichtung. Er bitte um Informationen zum Auswahlverfahren. StS Schulte (SenFin) erklärt, dass es keine konkreteren Vorstellungen gebe. Der Ausschuss stimmt der Vorlage zu.

Punkt 40 der Tagesordnung

a) Antrag der Fraktion der FDP Mehr Berlin, weniger Staat (55) Gesetz zur Änderung liegenschaftsrechtlicher Bestimmungen Drs 15/2921

2552

Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

b) Antrag der Fraktion der FDP Mehr Berlin, weniger Staat (55) Berlins Liegenschaftsvermögen aktivieren Drs 15/3267

2723

Abg. Eßer (Grüne) möchte wissen, wann Berlin seine Liegenschaften vermesse. Dies sei bislang noch nicht erfolgt. Insofern könne auch keine Bewertung erfolgen.

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– rei – Abg. Wambach (CDU) interessiert, inwieweit dies möglicherweise nachteilig im Hinblick auf das Verfas-sungsgerichtsurteil in Karlsruhe ausgelegt werden könne, wenn zwar erhebliches Vermögen vorhanden, dies aber nicht beziffert sei. StS Schulte (SenFin) führt aus, in einer Reihe von Feldern werde in diese Richtung gegangen, das Vermö-gen besser zu erfassen und zu bewerten. Dies betreffe das Binnenverwaltungsvermögen. Eine ähnliche Initia-tive werde vorbereitet in Zusammenarbeit mit den Bezirken. Erstes Themenfeld seien Schulen. Dort werde auch ein überregionaler Vergleich angestrebt. Dazu würden die Begrifflichkeiten vereinheitlicht. Beim Son-dervermögen selbst gebe es die Verpflichtung zu bewerten. Dieses System bedürfe einer dauernden Überprü-fung. Zum Thema Liegenschaftsfonds sei in der Vorlage zur Neukonzeption dargestellt, wie einerseits die Wert- und Flächengrößen für das Vorhandene aussehe und darzulegen, was durch die Neukonzeption hinzu-komme. Eine flächendeckende Bewertung sei kostenintensiv. Es gebe in allen Ländern einheitliche Vorga-ben über die jeweiligen Landeshaushaltsordnungen zur Frage, was in Vermögensrechnungen vorzulegen sei. Es gebe viele einfache Schritte, die gerade in der Berliner Verwaltung noch würden vorgenommen werden können. Eine flächendeckende Bewertung des Grundvermögens sei langfristig sicher sinnvoll, bände aber kurzfristig enorme Kapazitäten. Eine abschließende Position des Senats gebe es dazu jedoch nicht. Abg. Wambach (CDU) verweist auf Schätzungen, wonach der Vermögenswert auf 50 bis 75 Milliarden Euro betrage. Berlin müsse alle Anstrengungen unternehmen, dieses auch zu verifizieren. Dieses würde bei-spielsweise auch ein Projekt sein können, das auf die Neuordnungsagenda gehöre. Zumindest einen Nähe-rungswert würde er erwarten. StS Schulte (SenFin) erklärt, bei den Grundstücken als Komponente gebe es Bemühungen – als Neukonzep-tion des Liegenschaftsfonds – zu analysieren, was Fach- und was Finanzvermögen sei. Es sei ein entspre-chendes Finanzvermögen vereinbart worden. Die Frage der Bewertung des Fachvermögens insbesondere unter dem Aspekt des Bundesverfassungsgerichtsurteils gebe zu Zweifeln Anlass. Zum Finanzvermögen seien Schätzmargen und Anhaltspunkte für das bereits vorhandene Vermögen sowie Einschätzungen der Werte vorgenommen worden, das zusätzlich in den Liegenschaftsfonds aufgenommen werde. Dies werde jedoch nicht zu den genannten Werten führen. Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

c) Vorlage – zur Beschlussfassung – Gesetz über die Änderung von Gesetzen im Zusammenhang mit der Neukonzeption des Liegenschaftsfonds Berlin Drs 15/2052

1782

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Punkt 42 der Tagesordnung

Vorlage – zur Beschlussfassung – Genehmigung der im Haushaltsjahr 2003 in Anspruch genommenen über- und außer- planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung Drs 15/3387

2772

Abg. Schruoffeneger (Grüne) regt an, die Fragen der Fraktionen bis Weihnachten schriftlich einzureichen. Die Antworten würden im Januar bei den jeweiligen Fachverwaltungen aufgerufen werden. Der Ausschuss beschließt entsprechend.

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– rei –

Punkt 43 der Tagesordnung

Staatliche Münze Vertrauliches Schreiben SenFin – I A – vom 17.11.04 betr. Kooperationsvertrag

2715 A

Der Ausschuss nimmt das Schreiben ohne Aussprache zur Kenntnis.

Punkt 44 der Tagesordnung

Entlastung 2001 Nichtöffentliche Empfehlung des UA „Haushaltskontrolle“ vom 19.11.04 betr. Auflagen und Missbilligungen hier: T 247-258/Beteiligungsunternehmen

2613 A

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache zuzustimmen.

Punkt 44 A der Tagesordnung

Entlastung 2002 Einstimmige Empfehlung des UA „Haushaltskontrolle“ vom 3.12.04 betr. Stellungnahme des Senats und der Bezirksämter zum Jahresbericht 2004 des Rechnungshofs Drs 15/3243, Haupt 2698, hier: vorgezogene Auflagen zu T 80-84/Behinderungen der Finanzkontrolle im Rahmen des Anstalts- und Beteiligungscontrollings

2698 A

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache Zustimmung.

Punkt 44 B der Tagesordnung

Entlastung 2002 Einstimmige Empfehlung des UA „Haushaltskontrolle“ vom 3.12.04 betr. Stellungnahme des Senats und der Bezirksämter zum Jahresbericht 2004 des Rechnungshofs Drs 15/3243, Haupt 2698, hier: vorgezogene Auflagen zu T 150-154/Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin

2698 B

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache Zustimmung.

Punkt 44 C der Tagesordnung

Vorlage – zur Beschlussfassung – Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2003 Drs 15/3325

2741

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache zuzustimmen.

Punkt 45 der Tagesordnung

Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll.