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Freie Software Vorlesung in der Lehrveranstaltung „Partizipation im Internet“ am 2. Februar 2004 Marco Rademacher, Freie Universität Berlin

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Freie Software

Vorlesung in der Lehrveranstaltung „Partizipation im Internet“

am 2. Februar 2004

Marco Rademacher, Freie Universität Berlin

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Freie Universität Berlin, Institut für InformatikArbeitsgruppe „Informatik in Bildung und Gesellschaft“Lehrveranstaltung „Partizipation im Internet“

Wesentliche Grundlage Buch „Freie Software zwischen

Privat- und Gemeineigentum“ von Volker Grassmuck Redaktionsschluss 30.11.2001 Herausgegeben von der

Bundeszentrale für politische Bildung

http://freie-software.bpb.de/ 440 Seiten mit Glossar,

Internet-Ressourcen, Literatur, kein Stichwortverzeichnis

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Software ist ein immaterielles Informationsprodukt

Informationen werden durch Medien transportiert

Informationen wirken sich auf das gesellschaftliche Leben aus

Einmal freie verfügbare Information ist prinzipiell ein Allgemeingut („Wissens-Allmende“)

Im Urheberrecht: Software ist ein Werk wie ein Text

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Aspekte Medientheorie:

Paradigma digitaler Medien ist Kopierbarkeit ohne Informationsverlust Alle Software müsste frei sein

Recht:Welche gesellschaftlichen Interessen legen die Regelung der Kopierbarkeit nahe?

Beispiele zur Wissens-Allmende: Wissenschaftskultur und Freie Software

Teil 1 des Buches

Teil 2 des Buches

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Teil 1: Die rechtliche Ordnung des Wissens

Das „besondere“ freier Software ist ihre Kopierbarkeit

Erst das Urheber- bzw. Kopierrecht ermöglichte eine Einschränkung der Kopiermöglichkeit, wie sie bei proprietärer Software genutzt wird

Welche Überlegungen oder Konflikte bestimmten die Schaffung der Rechtsnormen über die wirtschaftliche Verwendung immaterieller Güter?

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Interessen von Autor & Konsument Gute Werke entstehen erst mit der

Vergütungsmöglichkeit Je höher die Kosten, desto höher die Barriere

zur Teilhabe an Informationen Der Pool freier Informationen bildet aber die

Grundlage für die Schaffung weiterer Werke Folgerung:

Die fortschrittliche Entwicklung der Gesellschaft bedarf der Kreativität auf Grundlage eines breiten freien Angebots: beide Interessen müssen in Balance stehen ≠ freiem GNU-Ansatz ≠ Einzelabrechnungsmodell der Rechteindustrie nicht weiter

diskutiert

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Urheberrecht Immaterielle Güter sind neu,

genauso das Urheberrecht Bewusstsein über den Wert der Idee

erst seit dem Buchdruck Geschaffen, um den Autoren vor

Kopierbetrieben zu schützen Zwei Traditionen:

Angloamerikanisches Copyright Kontinentaleuropäisches Droit d‘auteur

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Britisches Copyright 1476 wird die Druckerpresse eingeführt Seit etwa 1500 das Recht für bestimmte

Betriebe, registrierte Werke zu Drucken... ...und auch ungesetzliche Kopien

aufspüren und vernichten zu dürfen! Act of Anne, 1710: Auch Urheber können

als Leistungsanreiz das Copyright erwerben

Dauer: 28 Jahre, danach „public domain“ Vorbild der amerikanischen Gesetzgebung

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Kontinentaleuropäisches droit d‘auteur Nach der Revolution fallen in Frankreich

alle vormaligen Copyright-Privilegien den Autoren wird ein natürliches Recht

an ihren Werken zugesprochen Das Werk ist vom Urheber nicht zu

trennen! Werke müssen eine Schöpfungshöhe

über dem durchschnittlichen Maß haben Der Urheber räumt dem Verlag

bestimmte Nutzungsrechte ein

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Abseits der Rechtsnormen:(Lizenz-) Verträge Verträge zwischen Autoren und

Verlagen: Autoren schwächer Daher ist jeglicher Abtritt der

Urheberrechte gesetzlich ausgeschlossen Verträge zwischen Rechteinhabern

und Endnutzern Rechtsunsichere Schutzhüllenverträge

End-User License Agreement (EULA) In den USA rechtlich durch den UCITA

abgesichert

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Neue Möglichkeiten durch technischen

Kopierschutz Rechtekontrollsysteme (RCS, DRM) Medien können programmiert werden,

dass sie bestimmtes Verhalten aufweisen Erstmals ist damit eine technische

Kontrolle über die Verbreitung von (digitaler) Information möglich

Absoluter Kopierschutz: Übertretung der Norm ist unmöglich

Zusätzlich Absicherung durch Strafbarkeit der Umgehung? (vgl. Julie Cohan)

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„Fair use“ nach Julie Cohen Julie Cohen ist amerik. Rechtsgelehrte Technik könnte für den Nutzer

restriktiver sein, als das Urheberrecht (copyright law)

Manipulation an RCS soll straffrei sein, da damit auch gewährte Rechte wiederhergestellt werden können

Rechtsprechung entscheidet im Zweifelsfall darüber, ob eine Manipulation rechts war

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Technische vs. rechtliche Regelung:Probleme Im Moment dominiert die rechtliche

Regelung der Informationsverbreitung: Kopieren ist technisch möglich Rechtlicher Schutz löcherig Kopieren kann im Privaten kaum verhindert

werden (Erlaubnis zur Privatkopie) Möglichkeit der technischen Regelung:

Funktioniert nur mit Kryptografie und zentralem Bestand personenbezogener Daten bei den Rechteinhabern

Zeitlich begrenzt durch techn. Standard und Existenz der Rechte kontrollierenden Institution

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Technische vs. rechtliche Regelung:Vorteile Rechtliche Regelung:

Gesellschaft als ganzes bestimmt die Norm Löcheriger Schutz (Privatkopie) ist gewollt

Technischen Regelung: Firmen bestimmen verschiedene Stärken der

Normen Die Normen stehen in Konkurrenz, der

Verbraucher bestimmt die Stärke über den Kauf

Problem: Viele Informationen sind an Vertriebsmonopole gebunden (Musik einer bestimmten Band an ein Plattenlabel)

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Vergütungsmöglichkeiten Pauschalabgaben für Medien und

Werkzeuge (z.B. GEMA) Einzelabrechnung über RCS

(Rights Control System, von der Industrie DRM genannt)

Pauschalbetrag über den Internetzugang

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Teil 2: Die Wissens-Allmende

Geschichte Wissenschaft Internet

Entwicklung freier Software

Projekte Lizenzen

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Freie Softwareprojekte BSD Debian GNU/Linux XFree86 KDE Apache GIMP

& die verschiedenen dazugehörigen Lizenzmodelle

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Analoge und digitale Welt Ordnungen werden nötig durch die

Konkurrenz über Ressourcen

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Analyse der GPL Rechtsdokumente sind klassisch gegliedert

und enthalten neben den Geboten auch Vorwort, Definitionen und Ausführungsbestimmungen. Wie ist die GPL gegliedert?

Unter welchen Voraussetzungen darf Software unter der GPL weitergegeben werden?

Welcher Unterschiede bestehen zu „public domain“ Software?

Können kommerzielle Produkte aus „GPLed“ Software bestehen?

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Abschließende Bewertung Anspruchsvoll, gut strukturiert Lesbar, sachlicher Stil Lohnenswert, nicht nur wegen der

geringen Kosten (€ 2,50) Kein Handbuch zum Lösen von

Rechtsfragen! sehr empfehlenswert!

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Interview mit Volker Grassmuck 6.10.2003, 2 Stunden

(daher nicht vollständig dokumentiert und wiedergegeben)

http://page.inf.fu-berlin.de/~mrademac/freie-software.html

Buchtipp: Peter Drakos: „Who Owns The Knowledge-Economy?“

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Gruppen rund um das Thema: http://www.privatkopie.net http://www.ifross.de http://www.attac.de/ge http://www.buug.de

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Ausblick zu Aktivitäten des Autors 17. Oktober 2003: Vortrag bei der

WIPO (World Intellectual Property Organization) über Vorschläge zu neuem Urheberrecht

Wizards of OS im Mai oder Juni 2004 in der Berliner Kongresshalle (am Alex)

Diskussion über Neuauflage oder Fortsetzung des Buches mit dem Verlag

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Ausblick fürs Studium zum Thema LV „Partizipation im Internet“ (2VL

+ 2PJ) Dienstags, 8:30 – 12:00, SR 055 Die Inhalte des Buches werden in

größerer Tiefe behandelt Weitere Inhalte:

Überblick Medientheorie, Recht, freiere Entwicklungsprozesse, u.a.

Erprobung praktischer Werkzeuge Geplantes Projekt:

Die Institutswebseiten als Wiki