Freitag, den 24.07.2015

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Freitag, den 24.07.2015 KW30

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  • Jahrgang 15Nr. 30

    Freitag, den 24. Juli 2015

    Straensperrungen fr Radrennen auf der Hri am kom-menden Sonntag: Radolfzell - Moos: ca.08.00 13.00 Uhr Moos Gaienhofen Wangen: 08.00 09.45 Uhr

    Genauere Infos i nden Sie unter Gemeinsame Nachrichten

    Das Orga-Team des Boden-see-Megathlons bittet Sie um Ihr Verstndnis!

    Brgerhaus Moos

    bilder und objekte

    aus denateliersam see

    Fritz Dummel Marlies Faller Evthimia FischerIngrid Fischer Vera Fltemeyer-Lbe

    Gisela Hecking Wolfgang HeckingAnne Heller Elke Krner Sabine Lipsky-SpieUlrike Roller Felix Sommer Marcus Schwarz

    Robert Seyfried Rudolf StuckertRose-Marie Stuckert Schnorrenberg

    Jrgen Tirschmann Frauke Twelbeck Antonio Zecca

    AUSSTELLUNG1.8. 30.8. 2015

    gef netMo Do 8 12, 14 16 Uhr

    Mi 8 12, 14 18 UhrFr 8 12, 15 18 Uhr

    Sa 15 18 UhrSo 10 18 Uhrwww.moos.de

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 2

    Samstag, 25.07.2015 Apotheke am Berliner Platz Singen Tel.: 07731 - 9 33 40 berlinger Str. 4 78224 Singen Sonntag, 26.07.2015 Marien-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 2 13 70 Rielasinger Str. 172 78224 SingenMontag, 27.07.2015 Schefel-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 12 70 Alemannenstr. 5 78315 Radolfzell am BodenseeDienstag, 28.07.2015 Hri-Apotheke hningen-Wangen Tel.: 07735 - 31 97 Hauptstr. 53 78337 hningen (Wangen) Wasmuth-Apotheke Mhlhausen Tel.: 07733 - 51 52 Schlostr. 40 78259 Mhlhausen-Ehingen (Mhlhausen)Mittwoch, 29.07.2015 Central-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 6 43 17 Hegaustr. 26 78224 Singen Donnerstag, 30.07.2015 Marien-Apotheke Gottmadingen Tel.: 07731 - 79 65 39 Hauptstr. 47 78244 Gottmadingen Mauritius-Apotheke Eigeltingen Tel.: 07774 - 9 39 79 99 Hauptstr. 35 78253 EigeltingenFreitag, 31.07.2015 Bren-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 6 17 00 Friedrich-Ebert-Platz 2 78224 Singen

    MoosBereitstellung der Gefe ab 6.00 UhrMontag, 27.07. Biomll Dienstag, 28.07. Restmll Freitag, 31.07. Papiermll fnungszeiten Wertstofhof Moos: Jeden Samstag von 9:00 11:30 Uhr Container fr Grnmll, Altmetalle, Bau-schutt, Elektrokleingerte und Windeln

    Gaienhofen Bereitstellung der Gefe ab 06.00 Uhr Montag, 27.07.15 Gelber Sack Dienstag, 28.07.15 Biomll Dienstag, 04.08.15 Biomll Dienstag, 11.08.15 Biomll Mittwoch, 12.08.15 Blaue Tonne Dienstag, 18.08.15 Biomll + Restmll fnungszeiten Wertstofhof Gaienhofen Die nchsten Termine sind: 01.08./15.08./29.08.2015 jeweils 10.00 14.00 Uhr gefnet

    hningen Bereitstellung der Gefe ab 6.00 Uhr Montag, 27.07.2015 Gelber Sack Dienstag, 28.07.2015 Biomll Dienstag, 04.08.2015 Biomll Dienstag, 11.08.2015 Biomll Dienstag, 18.08.2015 Restmll Dienstag, 18.08.2015 Biomll Mittwoch, 19.08.2015 Blaue Tonne fnungszeiten Wertstofhof hningen samstags, 14-tgig von 10.00-12.00 Uhr nchste Termine: 01.08.2015/15.08.2015 donnerstags, 14-tgig von 16.00-17.00 Uhr nchste Termine: 06.08.2015/20.08.2015

    Gemeindeverwaltungen:MoosZentrale 07732/99 96 -0Fax 07732/99 96 20E-mail-Adresse [email protected] Moos 07732/99 96 - 17Bauhof 07732/94 08 04oder 0171/6 44 37 89Wassermeister 0175/4 31 80 29Bootshafen Moos 07732/5 21 80Bootshafen Iznang 07732/5 44 81oder 0171/3 24 62 45Kindergarten Moos 07732/99 96 80Kindergarten Bankholzen 07732/5 36 89Kath. Pfarramt, Weiler 07732/43 20Ev. Pfarramt, Bhringen 07732/26 98Klranlage Moos 07732/94 69 20

    Hilfe von Haus zu Hause 07735/919012

    GaienhofenZentrale 07735/8 18 - 0Fax 07735/8 18 - 18E-mail-Adresse [email protected] und Gstebro 8 18 - 23Gemeindevollzugsdienst 818 - 29Hri-Museum 44 09 49Bauhof 9 19 58 48 oder 0171/3042735Wassermeister 91 99 00oder 0171/3 04 27 35Klranlage 9 19 58 72oder 0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47Kindergarten Horn 29 88Kath. Pfarramt, Horn 20 34Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Horn 6 85Hafenmeister GaienhofenHerr Stier: 0171/6 54 51 73Hafenmeisterin Horn Frau Moser 0170/5751267Hafenmeister HemmenhofenHerr Leiber 0175 5857219Haus Frohes Alter, Horn 38 76wchentlicher Seniorentref donnerstags ab 14.00 UhrHilfe von Haus zu HausNachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12Sozialstation Radolfzell-Hri e.V.Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 440958Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 UhrSeeheim Hri Gesellschaft fr Lebensqualitt im Alter mbH 07735/937720

    hningenZentrale 07735/8 19 - 0E-mail-Adresse [email protected] 07735/8 19 - 30Tourist-Information 8 19 - 20Bauhof 81940Wassermeister 0160/90 54 43 72Ortsverwaltung Wangen 7 21Ortsverwaltung Schienen 819 - 60Kindergarten hningen 32 44Kindergarten Schienen 36 39Kindergarten Wangen 34 13Kath. Pfarramt 07735/7 58 20 21

    Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Wangen 91 96 75Hristrandhalle Wangen 34 90

    Gemeinde-Verwaltungsverband HriTelefon Tel. 8 18 - 8

    Sekretariat Musikschule Tel. 8 18 - 41Steuern und Abgaben Tel. 8 18 - 43Gemeindekasse Tel. 8 18 - 45

    rztlicher NotdienstRettungsleitstelle, Rettungsdienst und Krankentransport Tel. 112rztlicher Bereitschaftsdienst 116 117Kinder-Notfallpraxis Singen Tel. 01805/19292 350Zahnrztliche Notrufnummer 0180/3222555-25Krankenhaus Singen Tel. 07731/89 -0Krankenhaus Radolfzell Tel. 07732/88 -1Sozialstation Radolfzell-Hri e.V. (Hauskrankenplege, Familienplege)Frau Wegmann, Tel. 07732/97 19 71DRK - Ambulanter Plegedienst - Hauswirtschaft Tel. 07732/9 46 01 63Hospizverein Radolfzell, Hri,Stockach und Umgebung Tel. 07732/5 24 96berfall, Unfall Tel. 1 10See-Apotheke, Gaienhofen Tel. 07735/7 06Hri-Apotheke, Wangen Tel. 07735/31 97INVITA - Husliche KrankenplegeStephanie Milotta 07732/972901Elternkreis drogengefhrdeter und drogenabhngiger Jugendlicher Tel. 07732/52814Tierrettung Radolfzell24-Std.-Notrufnummer 0160 5187715

    ForstmterKreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32, 78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der Hri Revierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551, [email protected]. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer 0172 1768066

    TelefonseelsorgeEv. (gebhrenfrei), Tel. 0800/111 0 111Kath. (gebhrenfrei), Tel. 0800/111 0 222

    FeuerwehrFunkzentrale 1 12Feuerwehrkommandant MoosKarl Wolf 07732 9595250Feuerwehrkommandant Gaienhofen,Jrgen Graf Tel. 0175/5 36 37 51

    PolizeiNotruf 1 10Polizeiposten Gaienhofen-Horn Tel. 07735/9 71 00Polizeirevier Radolfzell Tel. 07732/950660

    Elektrizittswerk des Kantons Schafhausen AG

    Verwaltung Schafhausen 0041/52/6 33 55 55Zweigstelle Worblingen Tel. 07731/1 47 66 - 0 Fax: 07731/1 47 66 - 10Strungsdienst: 0041/52/6 24 43 33

    Zolldienststellehningen Tel. 44 05 66 Fax 44 01 47

    SchulenMoosGrundschule Tel. 97 90 06Hannah-Arendt-Schule Tel. 92 27 -0GaienhofenHermann-Hesse-SchuleHauptschule mit Werksrealschule Tel. 9 19 19 16Grundschule Horn Tel. 20 36Ev. Internatsschule Tel. 81 20hningenGrund- und Hauptschule mit Werksrealschule Tel. 93 99 -16

    Familien- und Dorfhilfe hningenEinsatzleitung: Frau Jutta Gold Tel. 07731/79 55 04NachbarschaftshilfeEinsatzleitung: Frau Neureither Tel. 3944

    Bevollmchtigter Schornsteinfeger fr Gaienhofen und hningen

    Peter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72oder 0174/3 30 49 90

    Bevollmchtigter Schornsteinfeger Moos

    Jrg Dittus Tel. 07704/358230- Moos, Bankholzen, Weiler, Bettnang, Iznang OberdorfPeter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72- Iznang Unterdorf oder 0174/3 30 49 90

    NOTRUFE/ BEREITSCHAFTSDIENSTE/ WICHTIGE RUFNUMMERN

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 3

    Landratsamt Konstanz - untere Flurbereinigungsbehrde - fentliche Bekanntmachung

    nderungsbeschluss Nr. 1 vom 22.07.2015 1. Das Landratsamt Konstanz - untere

    Flurbereinigungsbehrde - ordnet hiermit eine geringfgige nderung des Flurbereinigungsgebiets der Flur-bereinigung

    Singen berlingen a. R. (Egelbach) nach 8 Abs. 1 des Flurbereinigungs-

    gesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an.

    In das Flurbereinigungsgebiet wer-

    den einbezogen: Von der Gemeinde Singen, Gemar-

    kung Bohlingen, Landkreis Konstanz die Grundstcke: Flst. Nr. 1348, 1350/1,

    1351, 1352, 1353, 1354, 1355, 1356, 1357, 1452, 1456, 1458 1460

    Von der Gemeinde Singen, Gemarkung berlingen a. R., Landkreis Konstanz

    die Grundstcke: Flst. Nr. 599/1, 601/1, 602/2

    Die Flche der neu einbezogenen

    Grundstcke betrgt rd. 5,49 ha. Das genderte Flurbereinigungsgebiet

    umfasst nunmehr eine Flche von 110 ha.

    Seine Abgrenzung ist aus der Gebiets-

    karte in der Fassung vom 25.08.2014 ersichtlich. Die Gebietskarte ist Be-standteil dieses Beschlusses.

    2. Am Flurbereinigungsverfahren sind neu beteiligt:

    Als Teilnehmer die Eigentmer und Erbbauberechtigten der zum Erweite-rungsgebiet gehrenden Grundst-cke;

    als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstcken, so-wie die Eigentmer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehrenden Grundstcken, die zur Errichtung fes-ter Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben.

    3. Dieser Beschluss mit Begrndung und

    Gebietskarte liegt 1 Monat lang - vom 1. Tag seiner fentlichen Bekanntma-chung an gerechnet - im Rathaus in berlingen a. R. zur Einsichtnahme fr die Beteiligten aus.

    Die Wirkungen dieses Beschlusses tre-ten am Tage nach der Bekanntgabe smtlicher Unterlagen in der betrefen-den Gemeinde ein.

    4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem

    Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechti-gen , z. B. Pachtrechten, werden aufge-fordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Konstanz anzumelden.

    Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet oder nach-gewiesen, so kann das Landratsamt die bisherigen Verhandlungen und Fest-setzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso ge-gen sich gelten lassen wie der Betei-ligte, demgegenber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsakts in Lauf gesetzt worden ist.

    4.2 In der Nutzungsart der Grundstcke drfen ohne Zustimmung des Land-ratsamtes nur nderungen vorgenom-men werden, die zum ordnungsgem-en Wirtschaftsbetrieb gehren.

    Bauwerke, Brunnen, Grben, Einfrie-dungen, Hangterrassen und hnliche Anlagen drfen nur mit Zustimmung

    des Landratsamtes errichtet, herge-stellt, wesentlich verndert oder besei-tigt werden.

    Sind entgegen diesen Vorschriften n-derungen vorgenommen oder Anla-gen hergestellt oder beseitigt worden, so knnen sie im Flurbereinigungsver-fahren unbercksichtigt bleiben. Das Landratsamt kann den frheren Zu-stand, notfalls mit Zwang, wiederher-stellen lassen, wenn dies der Flurberei-nigung dient.

    4.3 Obstbume, Beerenstrucher, Rebst-

    cke, Hopfenstcke, einzelne Bume, Hecken, Feld- und Ufergehlze drfen nur mit Zustimmung des Landratsam-tes beseitigt werden, andernfalls muss das Landratsamt Ersatzplanzungen anordnen.

    4.4 Auf den in das Flurbereinigungsver-

    fahren einbezogenen Waldgrundst-cken drfen Holzeinschlge, die den Rahmen einer ordnungsgemen Bewirtschaftung bersteigen, nur mit Zustimmung der Flurbereinigungs-behrde vorgenommen werden. An-dernfalls kann diese anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Flche wieder ordnungsgem in Bestand zu bringen ist.

    4.5 Wer gegen die unter Nr. 4.2 bis 4.4 ge-

    nannten Vorschriften verstt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbue belegt werden.

    4.6 Neben den unter 4.1 bis 4.4 genannten

    Einschrnkungen gelten die Beschrn-kungen nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz sowie dem Naturschutzrecht (Dauergrnlandum-wandlungsverbot, Biotop- und Arten-schutz) unverndert weiter.

    Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss knnen die Be-teiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur Nieder-schrift - Widerspruch beim Landratsamt Konstanz - untere Flurbereinigungsbehrde -,

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 4

    Otto-Blesch-Str. 49, 78315 Radolfzell erhe-ben. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, muss er innerhalb dieser Frist beim Landrat-samt eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ers-ten Tag der fentlichen Bekanntmachung. Begrndung Die Einbeziehung der Grundstcke ist er-forderlich, um Nutzungskonlikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz umfassend aulsen zu knnen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist zu der nderung des Flurbereinigungs-gebiets gehrt worden. gez. Chluba (Vermessungsdirektorin)

    fentliche Bekanntmachung Berichtigung des Liegenschaftskatasters: bernahme der Tatschlichen Nutzung Gewsser in das Liegenschaftskataster auf der Gemarkung Weiler, Gemeinde Moos Das Landratsamt Konstanz -Vermessungs-amt- hat auf der Gemarkung Weiler bei den Flurstcken 3, 28, 131, 132, 133, 134, 135, 137/1, 137/2, 138, 142, 143, 144, 146/1, 147, 148, 149, 150, 151/2, 152/1, 152/2, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 168, 169, 171, 173, 174, 175, 197, 197/1, 198, 199, 199/2, 199/3, 202/1, 1100, 1110, 1211, 1715, 1716, 1718, 1719, 1720, 1721, 1722, 1723, 1724, 1725, 1726/1, 1726/2, 1726/3, 1728/1, 1729/1, 1729/2, 1731, 1732, 1733, 1734/1, 1734/2, 1735, 1736, 1737, 1740, 1752, 1753, 1755, 1756, 1757/1, 1757/2, 1758, 1760, 1761, 1772, 1779, 1780, 1781, 1782, 1813, 1891, 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900/1, 1900/2, 1901, 1902, 1903, 1904, 1905/1, 3051, 3052, 3053, 3054, 3088, 3090, 3091, 3093, 3094, 3095, 3096, 3097, 3099, 3100, 3101, 3102, 3152, 3266, 3282/1, 3455/1, 3458, 3459, 3461/1, 3471, 3473, 3477, 3478, 3479, 3480, 3481, 3482, 3483, 3484 die Tatschliche Nutzung Gewsser in das Liegenschaftskataster bernommen. Die Vernderungen sind in den Fort-fhrungsnachweisen Nr. 2015/4 vom 13.07.2015 und Nr. 2015/5 vom 16.07.2015 der Gemar-kung Weiler beschrieben. Das Liegenschaftskataster ist fortgefhrt. Es ist der Nachweis ber alle Flurstcke und Gebude und amtliches Verzeichnis der Grundstcke im Sinne von 2 Abs.2 der Grundbuchordnung. Dem Grundbuchamt Moos wurden die Ver-nderungen mitgeteilt. Der Fortfhrungsnachweis kann whrend den fnungszeiten Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

    beim Landratsamt Konstanz -Vermessungs-amt- Otto-Blesch-Str.49, 78315 Radolfzell eingesehen werden. Das Landratsamt Konstanz -Vermessungs-amt- ist zu weiterer Auskunft (Tel. 07531 800 2213) gerne bereit. Die Eigentmer und Erbbauberechtigten knnen auf Verlangen Auszge aus dem Fortfhrungsnachweis erhalten. Radolfzell, den 20.07.2015 Landratsamt Konstanz -Vermessungsamt- gez.: Wolter

    FFENTLICHE GEMEINDERATSSITZUNG Zu der am Donnerstag, den 30. Juli 2015, 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattindenden fentlichen Gemeinderats-sitzung sind alle Einwohner sehr herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Kenntnisnahme des Protokolls vom

    09.07.2015 2. Brgerfrageviertelstunde 3. Neubau Sporthalle Darstellung des Be-

    darfs durch die Vereine 4. Gasversorgung der Gemeinde Moos 5. Bekanntgabe von Beschlssen aus der

    nichtfentlichen Gemeinderatssitzung 6. Brgerfragestunde Verschiedenes

    Bekanntgaben - Antrge Peter Kessler, Brgermeister

    fentliche Bekanntmachung: Beschluss neuer Gebhrenstze Wasser-versorgung/Abwasserbeseitigung/Ab-fallwirtschaft Moos sowie neuer Gebh-rensatzungen in diesen Bereichen Fr die Bereiche Wasserversorgung, Ab-wasserbeseitigung und Abfallwirtschaft der Gemeinde Moos wurden die Gebhren fr die Jahre 2016, 2017 und 2018 neu kal-kuliert. Die neuen Gebhrenstze mit den zugrunde liegenden Kalkulationen und die neuen Gebhrensatzungen mit den neuen Gebhrenstzen und redaktionellen nde-rungen wurden in der fentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Moos am 18.06.2015 beschlossen.

    Die neuen Gebhrensatzungen fr die Be-reiche Wasserversorgung, Abwasserbesei-tigung und Abfallwirtschaft der Gemeinde Moos werden hiermit fentlich bekannt gemacht. Die Satzungen sind in dieser Aus-gabe der Hri-Woche als Beilage enthalten. Alle nderungen sind jeweils fett gedruckt.

    Spundwand Moos In der vergangenen Woche wurde mit dem Ziehen und dem Neueinbau der sdlichen Spundwand im Hafen Moos begonnen. Die Firma Hildebrand aus Bodman fhrt diese Arbeiten durch. Die neue Spundwand erhlt eine grere Einbindetiefe als die bisherige, d. h. die Bohlen sind ca. 5 m lang und haben eine Strke von 12 ca. Damit ist eine grere Stabilitt gegeben. Mit dieser Spundwand soll der Verlandung des Hafens entgegen-gewirkt werden. Mit dem bereits geschla-genen, zustzlichen Dalben wird darber hinaus die Hafeneinfahrt besser gekenn-zeichnet.

    Die Arbeiten haben sich insgesamt, bedingt durch den hohen Wasserstand verzgert, da das Arbeitsschif die Brcke in Konstanz nicht passieren konnte. Bei dem derzeitigen hohen Wasserstand wird zuerst der Spund-wandteil Richtung Ufer geschlagen. Erst im August, bei einem etwas niedereren Was-serstand, folgt dann der weiter in den See hinaus ragende zweite Teil der Spundwand, der sich zurzeit noch unter Wasser beindet.

    Geburtstagsjubilare 26. Juli Herr Klaus Binte, 81 Jahre Weiler 28. Juli Frau Adoline Deggelmann, 81 Jahre Moos Wir gratulieren recht herzlich und wn-schen alles Gute, vor allem Gesundheit fr das kommende Lebensjahr.

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 5

    Tpfermarkt und Wasserprozession In diesem Jahr startete der Tpfermarkt am vergangenen Wochenende mit einem kleinen Regenschauer. Davon lieen sich die Organisatoren Sabina Hunger und Felix Sommer jedoch nicht beirren und erf-neten zusammen mit Brgermeister Peter Kessler sowie einem Blserensemble den 17. Tpfermarkt in Iznang.

    Das dann doch sehr gute Wetter lockte an Samstag und Sonntag wieder zahlreiche Besucher nach Iznang, wo sich in diesem Jahr insgesamt 70 Aussteller aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien, Tschechien und Ungarn prsentierten Am Samstagabend wurde der 13. Iznanger Keramikpreis vergeben werden. Dazu fand im Rathaus Iznang eine Ausstellung zum Thema Jardiniere, Planzgefe und Co statt, an der sich Keramiker beteiligen konn-ten. Die Jury suchte drei Preistrger heraus, die speziell zu dem Thema Arbeiten ausstell-ten. Mit dem Strandfest des Narrenvereins Iznang fand gleichzeitig eine weitere Veranstaltung statt, die die Besucher des Tpfermarktes so-wie auch die einheimische Bevlkerung mit gutem Essen, khlen Getrnken und Musik versorgte. Die Vorarbeiten zur Mooser Wasserprozes-sion begannen bereits am Freitagabend mit dem Binden der Krnze fr die Boote.

    Am Montagmorgen fand in der Mooser Kir-che die Andacht statt, bevor sich die Wall-fahrer auf dem Weg zum Hafen machten und die Boote bestiegen und von vielen Besuchern nach Radolfzell verabschiedet wurden. In diesem Jahr waren bei bestem Wetter sehr viele Boote bei der berfahrt nach Radolfzell mit dabei und wurden von zahlreichen Besuchern an der Radolfzeller Hafenmole empfangen. Das anschlieende Mooser Hochamt im Radolfzeller Mnster wurde durch den Kirchenchor Moos-Weiler eindrucksvoll musikalisch umrahmt. Allen Helfern, die bei der Vorbereitung und Durchfhrung der Wasserprozession geholfen haben, den Ruderern und Bootsfhrern, der DLRG, dem Bauhof sowie den Blumenspen-dern, dem Gemseanbau & Bunte Vielfalt Du-ventster-Maier sowie der Grtnerei Ruhland und Familie Koler danken wir recht herzlich. Der Dank geht insbesondere auch an Thomas Gebhart, der dieses Jahr mit der Organisation betraut war.

    Seegrasmhen In den letzten Tagen gingen zahlreiche Be-schwerden wegen dem hochstehenden Seegras in den Strandbdern im Bojenfeld, vor dem Hafen etc. ein. Uns ist diese Prob-lematik, die sich mit dem zurckgehenden Wasserstand tagtglich verschrft bekannt. Fr das Mhen zustndig ist der Gewsser-bauhof des Landes. Leider ist es jedoch so, dass die Seekuh, d. h. die Maschine die von

    der Gewsserdirektion des Landes Baden-Wrttemberg fr das Mhen eingesetzt ist, seit Wochen defekt ist. Mit einer Reparatur ist nicht vor Ende Juli zu rechnen, sodass sich das Mhen des Seegrases leider deut-lich verzgert. Die Gemeinde hat hierauf leider derzeit keinen Einluss.

    Straensperrungen und Umleitungen Megathlon 2015 Anlsslich des am Sonntag, 26. Juli 2015 stattindenden Megathlons werden fr den Bereich der Gemeinde Moos folgende Stra-en gesperrt, bzw. Umleitungen eingerich-tet. L192, Moos Radolfzell: Gesperrt von 8.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr. Umleitung ber Boh-lingen, berlingen a. R. und Bhringen. L192, Ortsdurchfahrten Moos und Izn-ang: Gesperrt von ca. 8.45 Uhr bis 9.20 Uhr. Querungen innerhalb der Ortschaften sind in Absprache mit den eingesetzten Ordnern mglich. Zu- und Abfahrt nach Moos und Iznang ist ber Weiler, Bankholzen, Bohlin-gen, berlingen a.R. mglich. Innerhalb von Moos indet eine Umleitung ber Mhle-strae/Eichweg/Feldstrae statt. Moos, Hafenstrae, Dorfstrae, Moos-waldstrae, Kaiserstrae, Mhlestrae: Gesperrt von ca. 9.20 Uhr 13.00 Uhr. In-nerrtliche Querungen sind in Absprache mit den eingesetzten Ordnern mglich. An der Kreuzung L192 / L193, Iznanger Stra-e, Dorfstrae, Mooswaldstrae bleibt die Durchfahrt mit Einschrnkungen mglich. Die L 193 Moos Bankholzen bleibt befahr-bar. K 6160, Bankholzen Bohlingen: Gesperrt von ca. 9.30 Uhr 13.00 Uhr. Umleitung ber Moos, berlingen a.R. Weitere Hinweise zur grorumigen Sper-rung/Umleitung um die Hri inden Sie in den gemeinsamen Nachrichten. Wir bitten um Verstndnis und um Beachtung der Ab-sperrungen.

    Pnktlich zum Start der Sommerferien steht fr die Jugendfeuerwehr Moos, wie jedes Jahr, auch jetzt wieder die Teilnahme am Zeltlager des Landkreis Konstanz vor der Tr. Vom 29.07. bis zum 03.08. schlagen wir unsere Zelte auf.16 Kinder und Jugendliche freuen sich zusammen mit 5 Jugendleitern auf fnf Ereignisreiche Tage in Rielasingen- Worblingen. Bei hofentlich gutem Wetter erwarten uns neben vielen Spielen auf dem Lagerplatz unteranderem eine Nachtwan-derung und ein Dorfspiel bei dem wir am Samstagvormittag den Ort kennenlernen. Am Freitag indet ein Heimatabend im gro-en Zelt statt. Am Samstagabend wird Wet-

    Wohnraum zur Flchtlings-unterbringung gesucht Auf Grund der anhaltenden politi-schen Lage weltweit wchst die Zahl der schutzsuchenden Flchtlinge in Deutschland weiterhin stetig an. Der Landkreis Konstanz ist weiterhin davon betrofen. Die Unterbringungsmglich-keiten in den Gemeinschaftsunterknf-ten des Landkreises sind erschpft. Alle Gemeinden des Landkreis Konstanz sind weiterhin gebeten ihre Unterbringungs-mglichkeiten mitzuteilen. Im Bereich der Gemeinde Moos sind Momentan 11 Personen untergebracht. Eine weitere Unterbringung einer 3-4 kpigen Familie erfolgt voraussichtlich diesen Sommer. Die Quote die wir bis zum Ende 2015 erfllen mssen ist so-mit noch nicht erfllt. Da ein Abreien des Flchtlingsstroms nicht in Sicht ist ein Unterbringungsbedarf auch fr 2016 noch erforderlich.

    Aus diesem Grund bitten wir alle Woh-nungseigentmer ihre Mglichkeiten zu berprfen und dies ggf. der Gemeinde Moos mitzuteilen. Die Anmietung erfolgt durch die Gemeinde Moos. Weitere In-fos erhalten Sie bei Herrn Graf unter Tel. 9996-13 ([email protected]) oder bei Frau Husler Tel: 9996-16 ([email protected])

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 6

    ten, dass ... wieder zum Leben erweckt. Hier haben die Lagerteilnehmer die Mglichkeit ihr knnen bei selbst ausgedachten Wetten unter Beweis zu stellen. Am der Lagererf-nung am Donnerstagabend (Beginn 20:00 Uhr) und am Sonntag fnet das Zeltlager fr alle seine Tren.

    Joachim NopperJugendwart JFW Moos

    PartnerschaftskomiteeStdtepartnerschaft Moos Le Bourget du Lac in der GS Weiler Anlsslich des 20jhrigen Jubilums der Partnerschaft zwischen Le Bourget du Lac und der Gemeinde Moos konnten viele, lie-bevoll und kunstvoll gestaltete Bilder franz-sischer Schler an die Grundschule Moos Weiler weiter gegeben werden. Die 4. Klasse, die bereits einen Briefwechsel mit Schlern

    aus Le Bourget du Lac hatte, emping eine kleine Abordnung des Jumelage Comits in ihrem Klassenraum. Bei einem franzsi-schen Frhstck mit Croissants, Baguette et Sirop und der Mglichkeit, Fragen ber die Partnergemeinde zu stellen, wurden die Bilder von der Klasse und der Klassenlehre-rin Frau Goldbecker entgegen genommen. Mittlerweile sind die Bilder wunderschn im Schulhaus platziert und bringen den Begrif der Partnerschaft allen Schlern nher.

    Verlag und Anzeigen: Mekircher Strae 45, 78333 Stockach, Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11,[email protected], www.primo-stockach.de

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    Sitzung des Gemeinderates Der Gemeinderat der Gemeinde Gaien-hofen wird zu einer fentlichen Sitzung auf Dienstag, 28.07.2015, 18:30 Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses Gaienhofen ein-geladen. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Fragemglichkeit fr Einwohner 2. Kenntnisgabe von Niederschriften: 22.06.20153. Annahme von Spenden

    4. Hermann-Hesse-Grundschule Horn Beschluss ber Kernzeitbetreuung ab

    Schuljahr 2015/2016 5. Beschafung eines Kompakttraktors fr

    den Bauhof 6. Bauangelegenheiten

    a) Im Kohlgarten 22, Flst. Nr. 1884/1, Gaienhofen

    Anbau an bestehendes Wohnhaus Antrag auf Baugenhemigung b) Im Staadergarten 13, Flst. Nr. 1620/1,

    Horn Anbau Garage, Einbau Gaube und

    Anbau Balkon Antrag auf Baugenhemigung c) Wassertrnke 66, Flst. Nr. 1799/2,

    Horn Anbau Doppelgarage Antrag auf Baugenehmigung

    d) Hslisacker 2, Flst. Nr. 297/1, Hem-menhofen

    Aufbau Dachgaube Antrag auf Baugenehmigung e) Strandbadstr. 21, Flst. Nrn. 547, 542,

    540, 538, Gundholzen Abbruch Bestandsgebude Strand-

    bad Iznang Neubau Sanitrgebude mit Wach-

    station DLRG Neubau Boots- und Lagerhaus fr

    DLRG und Gemeinde Neubau Kioskgebude mit Gastraum Antrag auf Bauvorbescheid

    7. Bekanntgaben der Verwaltung 8. Fragemglichkeit fr Gemeinderte 9. Fragemglichkeit fr Einwohner Die Einwohner der Gemeinde Gaienhofen sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Gemeindeverwaltung Gaienhofen Eisch, Brgermeister

    fentliche Bekanntmachung: Beschluss neuer Gebhrenstze Wasser-versorgung/Abwasserbeseitigung/Ab-fallwirtschaft Gaienhofen sowie neuer Gebhrensatzungen in diesen Bereichen Fr die Bereiche Wasserversorgung, Abwas-serbeseitigung und Abfallwirtschaft der Ge-meinde Gaienhofen wurden die Gebhren fr die Jahre 2016, 2017 und 2018 neu kal-kuliert. Die neuen Gebhrenstze mit den zugrunde liegenden Kalkulationen und die neuen Gebhrensatzungen mit den neuen Gebhrenstzen und redaktionellen nde-rungen wurden in der fentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gaien-hofen am 22.06.2015 beschlossen. Die neuen Gebhrensatzungen fr die Be-reiche Wasserversorgung, Abwasserbesei-tigung und Abfallwirtschaft der Gemein-de Gaienhofen werden hiermit fentlich bekannt gemacht. Die Satzungen sind in dieser Ausgabe der Hri-Woche als Beilage enthalten. Alle nderungen sind jeweils fett gedruckt.

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    Freitag, den 24. Juli 2015 8

    GEMEINDE GAIENHOFEN

    FFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

    Raumordnungsverfahren fr ein Einkaufs- und Dienstleistungszentrum in Singen/Htwl.Fr das o.g. Vorhaben wird beim Regierungsprsidium Freiburg als hherer Raumordnungsbehrde ein Raumordnungsverfahren durchgefhrt.

    Rechtsgrundlage fr das Raumordnungsverfahren ist das Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008, zuletzt gendert am 31.07.2009, in Verbindung mit dem Landesplanungsgesetz (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003, zuletzt gendert am 03.12.2013, sowie 1 Nr. 19 der Raumordnungs-verordnung (RoV) vom 13.12.1990, zuletzt gendert am 24.02.2012.

    Die Planunterlagen liegen whrend der Dauer eines Monats, also von Auslegungszeitraum (je ein-schlielich) 03.08.2015 04.09.2015 whrend der Dienststunden bei der Gemeinde Gaienhofen, Br-gerbro im EG (Mo Fr von 8:00 12:00 Uhr, Mo Do 14:00 16:00 Uhr sowie Mi 14:00 18:00 Uhr) im Rathaus Gaienhofen, Im Kohlgarten 1, 78343 Gaienhofen zur Einsichtnahme aus. Anregungen und Bedenken zu dem Vorhaben knnen bis sptestens zwei Wochen nach der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei Gemeinde Gaienhofen, Im Kohlgarten 1, 78343 Gaienhofen vorgebracht werden.

    Technische Detailfragen des Vorhabens, private Rechte, insbesondere Enteignungs- und Entschdi-gungsfragen sind nicht Inhalt des Raumordnungsverfahrens.

    Gaienhofen, 22.08.2015

    Uwe EischBrgermeister

  • Hri-Woche

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    Landratsamt Konstanz

    Besichtigung der Unterkunft fr Asylsuchende in GaienhofenDie Umbaumanahmen fr die Einrichtung einer Flchtlingsunterkunft im ehemaligen Internatsgebude in Gaienhofen sind nun weitgehend fertiggestellt. Vor dem Einzug der ersten Flchtlinge ldt das Landratsamt Konstanz daher am Mittwoch, 29. Juli 2015 in der Zeit von 18 Uhr bis 19.30 Uhr alle Inte-ressierten zu einer Besichtigung der Rum-lichkeiten, Auf der Breite 1+3, ein. Trefpunkt ist vor den Gebuden GA 2+3.

    Mitarbeiter des Landratsamtes werden vor Ort ber die Unterbringung informieren und Fragen beantworten.

    Brgerbro geschlossen Bitte beachten Sie, dass das Brgerbro am Donnerstag, 30.07.2015 ganztgig geschlossen bleibt.

    Ihre Gemeindeverwaltung Gaienhofen

    Sommerfnungszeiten Kultur- und Gstebro Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr Samstag 9 bis 13 Uhr Deutsche Rentenversicherung Baden-Wrttemberg

    B E K A N N T M A C H U N GDie Deutsche Rentenversicherung Baden-Wrttemberg hlt am Mittwoch, dem 29.07.2015, von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr im Rathaus Gaienhofen einen Sprachtag ab. Hierbei werden die Versicherten, die Bezieher einer Rente aus der ge-

    setzlichen Rentenversicherung sowie alle interessierten Bevlkerungskreisein allen Fragen der gesetzlichen Rentenver-sicherung kostenlos beraten. Die Beratung erstreckt sich insbesondere auf Versiche-rungs- und Beitragsangelegenheiten, Reha-bilitations- und Rentenleistungen sowie auf die Kranken- und Plegeversicherung der Rentner.

    Bitte bringen Sie ggf. Ihre Versicherungsun-terlagen sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    Deutsche Rentenversicherung Baden-Wrttemberg

    Start in ein spannendes Sommerferienprogramm

    Hier gibt es noch freie Pltze: Do. 30.7., 10-12.30 Uhr Krutersalz und Kruterbutter8-12 Jahre, 4

    So. 2.8., 11-12 UhrWusstest Du schon ...? 6-14 Jahre, 4

    Di. 4.8., 15-17 Uhr...das etwas andere Steckenpferd! 4-8 Jahre, 4,50

    Mi. 5.8., 10-12.30 UhrIndianer-Kanutour 5-12 Jahre, 12,50 / 8

    Mi. 5.8., 10-12 Uhr Orientalischer Tanz ab 6 Jahren, 3

    Do. 6.8., 11 Uhr Kaspertheater Kasper und das Sternen-fresserkrokodil ab 3 Jahren, 5

    Fr. 7.8., 10-14 Uhr Kleine Schatzsuche 3-6 Jahre, 3

    So. 9.8., 14 Uhr Spiel und Spa im Wasser ab 5 Jahren, 3

    Mo-Do., 10.-13.8. 9-12 Uhr Kunst fr Kids POP ART 7-16 Jahre, 65

    Di. 11.8., 10-12.30 Uhr Tpfern Schrge Vgel ab 9 Jahren, 15

    Mi. 12.8., 10.30-12.30Piratenfahrt ab 5 Jahren, 5

    Fr. 13.8., ganztagsMinigolf

    Sa. 15.8., 9, 10, 11, 12 UhrWasserskiab 12 Jahren, 15

    So. 16.8., 10 UhrFlohmarkt am Steg Gaienhofen

    Mo. 17.8., 10-11.30 Uhr Cup-Cakes Backstube 7-12 Jahre, 5

    Di. 18.8., 11 Uhr Mitspieltheater Die Wichtelmnner ab 3 Jahren, 4 / Familienkarte 14

    Mi. 19.8., 9-13 Uhr Golf-Schnupperkurs ab 10 Jahren, 9

    Do. 20.8., 10-12.30 Uhr Tpfern Lustige Geister in der Tonne 6-9 Jahre, 15

    Fr. 21.8., 10-12.30 Uhr Grillparty 8-12 Jahre, 10

    So. 23.8., 14 Uhr Spiel und Spa im Wasser ab 5 Jahren, 3

    Mo. 24.8., 12.30-14.30 UhrSchnuppertauchen 12

    Mi. 26.8., 9-11 Uhr Druckwerkstatt Kleine Tiere ganz Gro 6-12 Jahre, 12

    Di. 1.9., 9.30-11 Uhr Inline- Kurs Fortgeschrittene 5-10 Jahre, 10

    Mi. 2.9., 9.30-12 Uhr Schnuppertennis ab 6 Jahren, 4

    Do. 3.9., 10-12.30 UhrTpfern Schrge Vgel ab 9 Jahren, 15

    Fr. 4.9., 11.30 Uhr Pizza belegen8-12 Jahre

    Fr. 4.9., 14-16 Uhr Snack-Hotel fr Vgel 3-5 Jahre, 4,50

    Sa. 5.9., 9.30-12 Uhr Cajon-Workshop Weck den Beat in Dirab 8 Jahren, 20

    Di. 8.9., 10-12.30 Uhr Tpfern Lustige Geister in der Tonne6-9 Jahre, 15

    Mi. 9.9., 10-12.30 UhrFahrt auf Wikingerbooten 5-12 Jahre, 12,50 / 8

    Fr. 11.9., ganztagsMinigolf

    nderungen vorbehalten

    Anmeldung und Information:Kultur- und Gstebro GaienhofenTel. +49 (0)7735/818 23, Fax +49 (0)7735/818 [email protected], www.gaienhofen.de

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 10

    Kinder-Kleidermarkt Gaienhofen Die Kundennummernvergabe fr unse-ren Herbst/Winter-Kleidermarkt am 12. September 2015 startet am Freitag, 24. Juli 2015! Stei Stau Tel.: 07735 / 937910 Sylvie Spehr Tel.: 07735 / 919647

    Abschluss an der Hermann Hesse Schule Im Rahmen einer kleinen Feier durfte das Hermann-Hesse-Team 17 Schlerinnen und Schler zum erfolgreichen mittleren Bil-dungsabschluss gratulieren und die Zeug-nisse bergeben. Zum 1. Mal absolvierten Schlerinnen und Schler an der Hermann-Hesse-Schule den mittleren Bildungsab-schluss. Die Absolventen werden nun ver-schiedenste Wege einschlagen: - Ausbildungen - Freiwilliges Soziales Jahr - Technisches Gymnasium - Wirtschaftsgymnasium - Sozialpdagogisches Gymnasium - Berufskolleg

    Viele Tore fnen sich nun und dem Her-mann-Hesse-Team bleibt nur, den Absol-ventinnen und Absolventen alles Gute zu wnschen.

    Ein besonderer Dank gilt der Familie Schaf-fer des Seehotels Hri. Dank Ihrer Unter-sttzung durften die Schler sich bei som-merlichen Temperaturen direkt am See verwhnen lassen und auf einen bestande-nen Abschluss anstoen.

    Hri-Halle geschlossen Wegen den Sommerferien bleibt die Hri - Halle in der Zeit

    vom Donnerstag, den 30. Juli bis Sonntag, 13.September 2015

    fr den Schul- und Vereinssport ge-schlossen. Wir bitten um Ihr Verstndnis.

    fnungszeiten Poststelle Gaienhofen Im Kohlgarten 1 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr Die Poststelle ist whrend den fnungs-zeiten telefonisch erreichbar unter: 0151/12579254

    Herausgeber:Amtsblatt der Gemeinden Moos, Gaienhofen und hningen.Herausgeber sind die Brgermeister-mter. Verantwortlich fr den redaktio-nellen Teil: der jeweilige Brgermeister oder sein Vertreter im Amt.

    Gesamtherstellung:Primo-Verlag Stockach Anton Sthle Mekircher Strae 4578333 StockachTelefon: 07771 / 93 17 11Fax: 07771 / 93 17 [email protected]

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 11

    Frhzeitige Beteiligung der Trger fentlicher Belange und frhzeitige Beteiligung der fentlichkeit im Hinblick auf die Aufstellung des Bebau-ungsplanes Alter Garten im Ortsteil hningenDer Gemeinderat der Gemeinde hningen hat in seiner fentlichen Sitzung vom 21.Juli 2015 gem den Regelungen des Bauge-setzbuchs beschlossen, fr den Entwurf des

    Freitag, 24. Juli 2015

    19.00 Uhr

    Wallfahrtskirche St. Genesius hningen-Schienen

    Kartenvorverkauf:

    Tourist-Information hningen Tel. 07735/819-20

    [email protected] www.oehningen-tourismus.de

    Erwachsene: 18,-

    fr Kurzentschlossnene:

    Abendkasse ab 18 Uhr: 20,-

    fentliche Bekanntmachung: Beschluss neuer Gebhrenstze Was-serversorgung/Abwasserbeseitigung/Abfallwirtschaft hningen sowie neu-er Gebhrensatzungen in diesen Be-reichen Fr die Bereiche Wasserversorgung, Ab-wasserbeseitigung und Abfallwirtschaft der Gemeinde hningen wurden die Ge-bhren fr die Jahre 2016, 2017 und 2018 neu kalkuliert. Die neuen Gebhrenstze mit den zugrunde liegenden Kalkulatio-nen und die neuen Gebhrensatzungen mit den neuen Gebhrenstzen und re-daktionellen nderungen wurden in der fentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde hningen am 30.06.2015 beschlossen. Die neuen Gebhrensatzungen fr die Bereiche Wasserversorgung, Abwasser-beseitigung und Abfallwirtschaft der Gemeinde hningen werden hiermit fentlich bekannt gemacht. Die Satzun-gen sind in dieser Ausgabe der Hri-Wo-che als Beilage enthalten. Alle nderun-gen sind jeweils fett gedruckt.

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 12

    in Aufstellung beindlichen Bebauungsplans Alter Garten im Ortsteil hningen die frh-zeitige Beteiligung der Trger fentlicher Belange einzuleiten und die Brgerschaft frhzeitig ber die Planung zu unterrichten. Dies geschieht zum Einen durch fentliche Auslegung des Planentwurfs, der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zum Be-bauungsplan, des Satzungsentwurfs, der Begrndung und dem Umweltbericht im Zeitraum 24.08.2015 - 25.09.2015. Des Weiteren ist eine Informationsveranstaltung am 16.09.2015 im Rathaus hningen vor-gesehen (hierzu wird zuvor nochmals ge-sondert eingeladen werden).

    Das Bebauungsplangebiet Alter Garten beindet sich am nrdlich Rand des Ortsteils hningen (angrenzend an das Gebiet Hal-denacker) und umfasst eine Flche von ca. 2,0 ha.

    Der Entwurf des Bebauungsplans Alter Garten in hningen, Gemarkung hnin-gen, mit zeichnerischen und textlichen Fest-setzungen, den rtlichen Bauvorschriften, Begrndung und Umweltbericht liegt nach den Regelungen des 3 Abs. 1 BauGB

    in der Zeit vom 24.08.2015 bis 25.09.2015

    im Rathaus hningen, Zimmer 15, Kloster-platz 1, 78337 hningen whrend der bli-chen Dienststunden (Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr sowie Do. 16.30 - 18.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht auf.

    Whrend der Auslegungsfrist, aber auch im Rahmen der vorgesehenen Informationsver-anstaltung knnen zu dem Bebauungsplan-entwurf Anregungen vorgetragen werden.

    hningen, den 24.07.2015Schmid, Brgermeister

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    Am Haldenacker

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    Frhzeitige Beteiligung der Trger fentlicher Belange und frhzeitige Beteiligung der fentlichkeit im Hinblick auf die Aufstellung des Bebau-ungsplanes Mhlewiesen im Ortsteil SchienenDer Gemeinderat der Gemeinde hningen hat in seiner fentlichen Sitzung vom 21.Juli 2015 gem den Regelungen des Bauge-setzbuchs beschlossen, fr den Entwurf des in Aufstellung beindlichen Bebauungsplans Mhlewiesen im Ortsteil Schienen die frh-zeitige Beteiligung der Trger fentlicher Belange einzuleiten und die Brgerschaft frhzeitig ber die Planung zu unterrichten. Dies geschieht zum Einen durch fentliche Auslegung des Planentwurfs, der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zum Be-bauungsplan, des Satzungsentwurfs, der Begrndung und dem Umweltbericht im Zeitraum 24.08.2015 - 25.09.2015. Des Weiteren ist eine Informationsveranstaltung am 16.09.2015 im Gemeindehaus Schienen vorgesehen (hierzu wird zuvor nochmals ge-sondert eingeladen werden). Das Bebauungsplangebiet Mhlewiesen beindet sich am sdlichen Rand des Orts-teils Schienen (nrdlich des Restaurants Falconera) und umfasst eine Flche von ca. 0,6 ha.

    Der Entwurf des Bebauungsplans Mhle-wiesen in hningen, Gemarkung Schie-nen, mit zeichnerischen und textlichen Fest-setzungen, den rtlichen Bauvorschriften, Begrndung und Umweltbericht liegt nach den Regelungen des 3 Abs. 1 BauGB

    in der Zeit vom 24.08.2015 bis 25.09.2015

    im Rathaus hningen, Zimmer 15, Kloster-platz 1, 78337 hningen whrend der bli-chen Dienststunden (Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr sowie Do. 16.30 - 18.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht auf.

    Whrend der Auslegungsfrist, aber auch im Rahmen der vorgesehenen Informationsver-anstaltung knnen zu dem Bebauungsplan-entwurf Anregungen vorgetragen werden.

    hningen, den 24.07.2015Schmid, Brgermeister

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    Gemeinde hningen Landkreis Konstanz

    Satzung ber die Benutzung von Unterknften zur Unter-bringung von Obdachlosen und zur Anschlussunterbrin-gung von Flchtlingen Aufgrund des4 der Gemeindeordnung fr Baden-Wrttemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698; zuletzt gendert durch Gesetz vom 16. April 2013, GBl. S. 55), sowie der 2, 13 und 14 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 17. Mrz 2005 (GBl. S. 206; zuletzt gendert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013, GBl. S. 491), hat der Gemeinderat der Gemeinde hningen am 21. Juli 2015 folgende Sat-zung beschlossen:

    I. Rechtsform und Zweckbestimmung

    der Unterknfte

    1 Rechtsform und Zweckbestimmung

    (1) Die Gemeinde hningen betreibt die Un-terknfte zur Unterbringung von Obdach-losen und zur Anschlussunterbringung von Flchtlingen als fentliche Einrichtung in der Form unselbstndiger Anstalten des f-fentlichen Rechts. (2) Unterknfte zur Unterbringung von Ob-dachlosen und zur Anschlussunterbringung von Flchtlingen sind die von der Gemeinde hningen hierzu gemeinsam bestimmten Gebude, Wohnungen und Rume. Diese werden teilweise in der Form von Gemein-schaftsunterknften zur Verfgung gestellt. (3) Die Unterknfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorbergehenden Unter-bringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer auergewhnlichen Wohnungsnotlage beinden und / oder die erkennbar nicht fhig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschafen oder eine Wohnung zu erhalten, sowie den nach 11 des Gesetzes ber die Aufnahme und Unterbringung von Flchtlingen (FlAG) der Gemeinde hningen vom Landkreis zuge-teilten Personen der vormaligen vorluigen Unterbringung von Flchtlingen und deren Familienangehrigen, die sich selbst keine eigene Unterkunft beschafen knnen. Die untergebrachten Personen und ihre Fami-lienangehrigen sind gehalten, sich unver-zglich um die Anmietung privaten Wohn-raums zu bemhen.

    II. Bestimmungen ber die

    Benutzung der Unterknfte

    2 Benutzungsverhltnis

    Das Benutzungsverhltnis ist fentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Rumen bestimmter Art und Gre besteht nicht.

    3 Beginn und Ende der Nutzung

    (1) Das Benutzungsverhltnis beginnt mit dem Zeitpunkt der Einweisung. (2) Das Benutzungsverhltnis in einer Unter-kunft endet mit Auszug aus derselben oder dem Ende des Aufenthalts im Gemeindege-biet. (3) Im brigen erfolgt die Beendigung des Benutzungsverhltnisses durch schriftliche Verfgung der Gemeinde hningen. Soweit die Benutzung der Unterkunft ber den in der Verfgung angegebenen Zeitpunkt hin-aus fortgesetzt wird, endet das Benutzungs-verhltnis mit der Rumung und Rckgabe der Unterkunft (siehe 8). (4) Grnde fr die Beendigung des Benut-zungsverhltnisses sind insbesondere, wenn 1. der/die Benutzer/in sich eine anderwei-

    tige Unterbringung beschaft hat, 2. eine endgltige (vertragliche) woh-

    nungsmige Unterbringung erfolgt, 3. die Unterkunft im Zusammenhang mit

    Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsarbeiten gerumt werden muss,

    4. bei angemieteter Unterkunft das Miet-verhltnis zwischen der Gemeinde h-ningen und dem Dritten beendet wird,

    5. der/die Benutzer/in die Unterkunft nicht mehr selbst bewohnt, sie ohne schriftli-che Zustimmung nicht mehr ausschlie-lich zum Wohnen benutzt oder sie nur zur Aufbewahrung von Hausrat verwen-det,

    6. die benutzte Unterkunft nach dem Aus-zug oder dem Tod von Haushaltsange-hrigen unterbelegt ist,

    7. der/die Benutzer/in sich mit der Zahlung der Gebhr fr einen Zeitraum von min-destens zwei Monaten im Rckstand be-indet,

    8. der/die Benutzer/in Anlass zu Konlik-ten gibt, die zu einer Beeintrchtigung der Hausgemeinschaft oder zu Gefhr-dungen von Hausbewohnern und/oder Nachbarn fhren und die Konlikte nicht auf andere Weise beseitigt werden kn-nen.

    4 Benutzung der

    berlassenen Rume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft berlassenen Rume drfen nur von den eingewiesenen Perso-nen und nur zu Wohnzwecken benutzt wer-den. (2) Der/die Benutzer/in der Unterkunft ist verplichtet, die zugewiesenen Rume samt dem berlassenen Zubehr pleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre be-stimmungsgeme Verwendung beding-ten Abnutzung instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhltnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn bernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein bernahme-/Rckga-beprotokoll aufzunehmen und von dem/der Benutzer/in zu unterschreiben. (3) Eine Gebrauchsberlassung der Unter-kunft an Dritte ist nicht gestattet. (4) Vernderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem berlassenen Zubehr drfen nur mit ausdrcklicher Zustimmung der Gemeinde hningen vorgenommen

    werden. Hierunter fallen auch die bei ber-gabe der Unterkunft vorhandenen Schlie-zylinder an smtlichen Tren der Unterkunft (incl. Nebenrumen). Der/die Benutzer/in ist im brigen verplichtet, die Gemeinde h-ningen unverzglich von Schden am ue-ren oder Inneren der Rume in der zugewie-senen Unterkunft zu unterrichten. (5) Es bedarf ferner der schriftlichen Zustim-mung der Gemeinde hningen, wenn 1. ein Schild (ausgenommen bliche Na-

    mensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in oder an gemein-schaftlichen Rumen, in oder an der Un-terkunft oder auf dem Grundstck der Unterkunft angebracht oder aufgestellt werden soll,

    2. ein Tier in der Unterkunft gehalten wer-den soll,

    3. in der Unterkunft oder auf dem Grund-stck auerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellpltze ein Kraftfahr-zeug abgestellt werden soll,

    4. Satellitenempfangsanlagen angebracht werden sollen,

    5. Besucher in der Unterkunft nchtigen. (6) Die Zustimmung wird grundstzlich nur dann erteilt, wenn der/die Benutzer/in eine Erklrung abgibt, dass die Haftung fr alle Schden, die durch die besonderen Benutzungen nach Absatz 4 und 5 verur-sacht werden knnen, ohne Rcksicht auf eigenes Verschulden, bernommen und die Gemeinde hningen insofern von Schaden-ersatzansprchen Dritter freigestellt wird. (7) Die Zustimmung kann befristet und mit Aulagen versehen erteilt werden. Insbe-sondere sind die Zweckbestimmungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundstze einer ordnungsgemen Bewirtschaftung zu beachten. (8) Die Zustimmung kann widerrufen wer-den, wenn Aulagen oder sonstige Neben-bestimmungen nicht eingehalten, Hausbe-wohner oder Nachbarn belstigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstck beeintrch-tigt werden. (9) OhneZustimmung der Gemeinde hnin-gen vorgenommenen baulichen oder sonsti-gen Vernderungen knnen auf Kosten des/der Benutzer/in von der Gemeinde hningen beseitigt und der frhere Zustand wieder her-gestellt werden (Ersatzvornahme). (10) Die Mitarbeiter/innen der Gemeinde h-ningen sind als Beauftragte der Gemeinde hningen berechtigt, die Unterknfte in an-gemessenen Abstnden und nach rechtzei-tiger Ankndigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenber dem/der Benutzer/in auf Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Ver-zug kann die Unterkunft ohne Ankndigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck behlt die Gemeinde hningen jeweils einen Wohnungsschlssel zurck.

    5 Instandhaltung der Unterknfte

    (1) Der/die Benutzer/in verplichtet sich, fr eine ordnungsgeme Reinigung, ausrei-chende Lftung und Heizung der berlasse-nen Unterkunft zu sorgen.

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    (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutz dieser oder des Grundstcks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforder-lich, so hat der/die Benutzer/in dies der Ge-meinde hningen unverzglich mitzuteilen. (3) Der/die Benutzer/in haftet fr Schden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm/ihr obliegenden Sorgfalts- und Anzeigeplicht entstehen, besonders wenn technische Anla-gen und andere Einrichtungen unsachgem behandelt, die berlassene Unterkunft nur un-zureichend gelftet, geheizt oder gegen Frost geschtzt wird. Insoweit haftet er/sie auch fr das Verschulden von Haushaltsangehrigen und Dritten, die sich mit deren Willen in der Unterkunft aufhalten. Schden und Verunrei-nigungen, fr die der/die Benutzer/in haftet, kann die Gemeinde hningen auf Kosten des/der Benutzer/in beseitigen lassen (Ersatzvor-nahme). (4) Die Gemeinde hningen wird die in 1 genannten Unterknfte und Hausgrundst-cke in einem ordnungsgemen Zustand erhalten. Der/die Benutzer/in ist nicht be-rechtigt, auftretende Mngel auf Kosten der Gemeinde hningen zu beseitigen.

    6 Rum- und Streuplicht

    Dem/der Benutzer/in obliegt die Rum- und Streuplicht nach der gemeindlichen Sat-zung ber die Verplichtung der Straenan-lieger zum Reinigen, Schneerumen und Be-streuen der Gehwege (Streuplichtsatzung).

    7 Hausordnungen

    (1) Der/die Benutzer/in ist zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rcksichtnahme verplichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung kann die Gemeinde hningen besondere Haus-ordnungen erlassen, mit denen insbesonde-re die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -rume sowie gegebenenfalls zu beach-tende Besonderheiten geregelt werden. Der Einweisung wird in diesem Falle eine ent-sprechende Hausordnung beigefgt.

    8 Rckgabe derUnterkunft

    (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhlt-nisses hat der/die Benutzer/in die Unter-kunft vollstndig gerumt und sauber zu-rckzugeben. Alle Schlssel, auch die selbst nachgemachten, sind der Gemeinde hnin-gen bzw. ihren Beauftragten zu bergeben. Der/die Benutzer/in haftet fr alle Kosten bzw. Schden, die der Gemeinde hningen oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Plicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der/die Benut-zer/in die Unterkunft versehen hat, darf er/sie wegnehmen, muss dann aber den ur-sprnglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde hningen kann die Ausbung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschdigung abwenden, es sei denn, dass der/die Benutzer/in ein be-rechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. (3) Von den Benutzer/innen oder ihren Haushaltsangehrigen nach Auszug oder Beendigung des Nutzungsverhltnisses

    zurckgelassene Sachen knnen von der Gemeinde hningen auf deren Kosten ge-rumt und in Verwahrung genommen wer-den. Sie sind binnen zwei Monaten nach Beendigung des Nutzungsverhltnisses abzuholen. Anschlieend wird die Gemein-de nach Mglichkeit eine Verwertung oder Vernichtung in die Wege leiten.

    9 Haftung und Haftungsausschluss

    (1) Die Benutzer/innen der Unterkunft haf-ten fr jeden von ihnen vorstzlich oder fahrlssig verursachten Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Die Haftung der Gemeinde hningen, ih-rer Organe und ihrer Bediensteten gegenber den Benutzer/innen und Besucher/innen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit be-schrnkt. Fr Schden, die sich die Benutzer/innen einer Unterkunft bzw. deren Besucher/innen selbst gegenseitig zufgen, bernimmt die Gemeinde hningen keine Haftung.

    10 Personenmehrheit als Benutzer

    (1) Wird das Benutzungsverhltnis fr meh-rere Personen gemeinsam begrndet, ms-sen Erklrungen, deren Wirkung eine solche Personenmehrheit berhren, von oder ge-genber allen Benutzer/innen abgegeben werden. (2) Jede/r Benutzer/in muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Haushalts-angehrigen oder eines Dritten, der sich mit seinem/ihrem Willen in der Unterkunft auf-hlt, die das Benutzungsverhltnis berhren oder einen Ersatzanspruch begrnden, fr und gegen sich gelten lassen.

    11 Umsetzung, Verwaltungszwang

    (1) Die Gemeinde hningen kann alle not-wendigen Manahmen ergreifen um den Einrichtungszweck nach 1 Absatz 3 zu gewhrleisten. Hierzu knnen insbesonde-re Umsetzungen in eine andere Unterkunft verfgt und Manahmen zur Aufrechterhal-tung der Belegungsfhigkeit der Unterknf-te angeordnet werden. Die Regelungen in 3 Absatz 4 gelten entsprechend. (2) Rumt ein/e Benutzer/in seine/ihre Un-terkunft nicht, obwohl das Benutzungsver-hltnis beendet ist und gegen ihn/sie eine bestandskrftige oder vorluig vollstreck-bare Umsetzungsverfgung vorliegt, so kann die Umsetzung nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsge-setzes (LVwVG) vollstreckt werden. Dasselbe gilt fr die Rumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhltnisses ( 3 Absatz 3).

    III. Gebhren fr die Benutzung

    der Unterknfte

    12 Gebhrenplicht und Gebhrenschuldner

    (1) Fr die Benutzung der in der Unterkunft in Anspruch genommenen Rume werden Gebhren erhoben. (2) Gebhrenschuldner ist die Person, die in

    der Unterkunft untergebracht ist. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner, soweit sie sich die-se Unterkunft nicht nur im Rahmen einer Zweckgemeinschaft bzw. Wohngemein-schaft teilen. Andernfalls wird die Gebhr anteilig nach Kpfen aufgeteilt.

    13 Gebhrenmastab und Gebhrenhhe

    (1) Bemessungsgrundlage fr die Hhe der monatlichen Benutzungsgebhr ist die berlassene Wohnlche. Fr die Ermitt-lung der Wohnlche gelten die Vorschrif-ten der Wohnlchenverordnung (WoFlV). In Gemeinschaftsunterknften werden die Gemeinschaftslchen gleichmig auf die einzelnen Unterknfte aufgeteilt. (2) Fr die zur Verfgung gestellte Unter-kunft betrgt die monatliche Gebhr: Fr die Unterknfte in der Gemeinde hnin-gen 6,00 / qm * *zuzglich Nebenkosten (Wasser-, Abwasser-, Mll) 3,00 / qm und zuzglich Stromkosten nach Verbrauch (Stromzhler) Bei fremdangemietetem Wohnraum betrgt die Gebhr den nachgewiesenen Aufwand fr die Gemeinde hningen. (3) Die ausgewiesenen Gebhren umfassen die Aufwendungen fr die Bereitstellung der Unterknfte. Es besteht kein Anspruch auf Mblierung der Unterknfte. (4) Bei monatsanteiliger Nutzung wird je Kalendertag 1/30 der monatlichen Gebhr erhoben.

    14 Beginn und Ende der Gebhren-plicht, Entstehen der Gebhrenschuld

    (1) Die Gebhrenplicht beginnt mit der Ein-weisung in die Unterkunft und endet mit dem Tag des Auszuges oder ordnungsge-mer Rckgabe der Unterkunft. (2)Die Gebhrenschuld fr einen Kalender-monat entsteht mit dem Beginn des Kalen-dermonats. Beginnt die Gebhrenplicht im Lauf eines Kalendermonats. so entsteht die Gebhrenschuld fr den Rest des Monats mit dem Beginn der Gebhrenplicht.

    15 Festsetzung und Flligkeit

    (1) Die monatliche Benutzungsgebhr wird durch Gebhrenbescheid festgesetzt. Sie wird erstmals zwei Wochen nach Bekannt-gabe des Gebhrenbescheids und danach jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fllig. (2) Eine vorbergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den/die Benutzer/in nicht von der Verplichtung, die Gebhren vollstndig zu entrichten.

    IV. Schlussbestimmungen

    16 Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Be-kanntmachung in Kraft. hningen, den 21.07.2015

    Schmid, Brgermeister

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    Hinweis nach 4 Abs.4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung Baden-Wrttemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Vorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeacht-lich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrnden soll, ist zu bezeich-nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften ber die fentlichkeit der Sitzung, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

    Eine Information der Ort-schaftsverwaltung Wangen Sehr geehrte Mitbrgerinnen und Mitbr-ger! Wieder ein besonderes Wochenende fr unsere Jugend Schon am Freitag ging es mit einem Krmpel Turnier fr Jung und Junggebliebene los. Ver-anstaltet von unserem Musikverein (Ich hatte einen privaten Geburtstag konnte das End-spiel gegen Mitternacht aber live mithren) Auch am Freitag starteten jugendliche und Kinder vom TUS zum Landeskinder Turnfest nach Pforzheim und sie kamen singend und gutgelaunt am Sonntag wieder zurck. Die Jugendfeuerwehr trainiert fr die Leistung Spange und macht spontan einen Sonntags-auslug ans Feuerwehrfest nach Steilingen mit anschlieendem Kinobesuch.

    Die jugendlichen des WVWA nutzten unter besten Windverhltnissen das ausfahren des Katamarans Auch junge Segler beteiligten sich an der Re-gatta des SMYH

    Erst jngst sagte mir ein Mitbrger, dass im aufllt wie die Jugend in den Vereinen von den lteren immer wieder mitgenommen wer-den und genau fr dieses Engagement der vie-len Jugend Leiter und Jugend Begleiter mchte ich mich bedanken. Das Strandbad erfllt sich mit leben, viele Neu-erungen werden gut angenommen. Die Badeplattform mit Behindertem gereich-ten Einstieg in den See wird nun endlich gelie-fert und montiert.

    Die Einschrnkung des Rauchens an den vier Tischen bei der Getrnke und Essensausga-be des Kiosks steht in der Verantwortung des Ortsvorstehers. Auch das entwenden der Be-schilderung kann mich in meinem Verstndnis nicht anderweitig berzeugen.

    Am Steg sind nun auch das Frischwasser und die Fkalienpumpe fertig installiert worden so dass fr die Freizeitschffahrt keine Ausweich-stellen mehr angefahren werden mssen.

    Wir bitten sie die genderte Verkehrsfhrung im hinteren Sewegbereich zu beachten. Hier handelt es sich um einen Feldversuch um die Vekehrsstme besser zu leiten bzw. den Ver-kehr um den Spielplatz herum fernzuhalten. Fr den Ortschaftsrat Siegfried Schnur

    Aus der Ortschaftsverwaltung Wangen In einer Sonder Ausstellung Im jdischen Museum Mnchen wurde vom 9. Juli 2014 bis zum 22. Februar 2015, Kriegstagebcher und weiteres von Nathan Wolf aus Wangen am See gezeigt. Die Ausstellung hie:

    Krieg! 1914-1918. Juden zwischen den Fronten

    Die Front verlief auch im Schtzengraben selbst

    Sechs einzelne Lebenswege jdischer Sol-daten werden in groen Einzelvitrinen mit persnlichen Exponaten prsentiert. Da ist etwa die Ordensammlung des Feldarztes Nathan Wolf, akribisch-liebevoll mit hand-geschriebener Legende versehen. Daneben ein Auszug aus seinem Lebensbericht: Am 9. November 38 wurde ich frhmorgens von der SS aus Radolfzell aus dem Bett geholt und auf das Schwerste misshandelt. Meine Kriegsorden, die in einem Kstchen lagen, hatten die Horde auf das uerste gereizt. Wolf konnte vor den Nazis in die Schweiz liehen, kehrte aber direkt nach dem Zwei-ten Weltkrieg in seine Heimatstadt Wangen am Bodensee zurck und engagierte sich als stellvertretender Brgermeister. Man steht fassungslos vor so vergebungsbereiter Hei-matliebe.

    Diese Vitrine wurde uns zur berlassung an-getragen und ist nun temporr im Rathaus Wangen aufgestellt worden.

    Vielen Dank an Frau Overlack und ihrem Mann , die den Transport und die berga-be, fr den Jakob Piccard Kreis organisiert haben.

    Ab sofort kann die Vitrine zu den blichen fnungszeiten des Rathauses Wangen be-sichtigt werden

    Gltigkeit der Ausweispapiere Bitte berprfen Sie, besonders vor der Urlaubszeit, das Gltigkeitsdatum Ihrer Reisepsse bzw. Personalausweise. Eine Verlngerung ist leider nicht mglich. Die Ausstellung erfolgt durch die Bun-desdruckerei in Berlin und kann 2 bis 3 Wochen dauern. Fr die Beantragung eines Personalausweises sowie eines Reisepasses, bentigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild. Bitte kontrol-lieren Sie auch die Gltigkeit der Kin-derreisepsse, diese knnen ab einem bestimmten Alter nicht mehr verlngert werden. Fr jede Neuausstellung wird auch hierfr ein aktuelles biometrisches Passbild bentigt.

    hningen, den 24. Juli 2015 Brgermeisteramt hningen

    Geburtstagsjubilarin der kommenden Woche Samstag, den 01.08.2015 Frau Maria Renz, OT Wangen 92 Jahre Jahre Wir gratulieren der Jubilarin recht herz-lich und wnschen alles Gute, vor allem Gesundheit.

    Rathaus hningen - Ferienzeit Wir bitten Sie um Verstndnis, dass ein-zelne Sachbearbeiter sich whrend der Sommerferien im Urlaub beinden und es im Einzelfall zu Einschrnkungen und Wartezeiten kommen kann. 24.07.2015 Ihre Gemeindeverwaltung hningen

    Herzlichen Glckwunsch Wir gratulieren recht herzlich zum be-standenen Abitur 2015 an der Mettnau-Schule Radolfzell Lena Ehinger, hningen-Schie-

    nen Verena Osterwald, hningen Jennifer Ruf, hningen 24. Juli 2015 Brgermeisteramt hningen

    Monatlicher Rentnertref im OT Schienen Wie jeden Monat trefen sich die Rentner wie immer am letzten Donnerstag im Monat, diesmal am Donnerstag, den 30. Juli 15 um 15.00 h in Leopolds Scheune am Ten-nisplatz. Wir haben einen grozgigen Spender, der uns mit Speis uns Trank versorgt. Je-der der Teilnehmer bringt bitte seinen Teller und Besteck mit. Dem Spender danken wir im Voraus herzlich. An diesem Nachmittag wollen wir uns auch ber einen gemeinsamen Auslug beraten.

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    K U R Z B E R I C H T aus der Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2015 Bauangelegenheiten An der Oberstaaderstrae in hningen ist die Errichtung eines 6-Familienhauses mit Tiefgarage geplant. Da sich der vorgesehe-ne Standort im Auenbereich beindet und das Vorhaben nicht fr eine Bebauung im Auenbereich privilegiert ist, versagte der Gemeinderat das gemeindliche Einverneh-men.

    Fr den Umbau eines bereits bestehenden Gebudes an der Strae Im Grund in h-ningen wurde ein neuer Bauantrag vorge-legt. Der Gemeinderat erteilte diesem das Einvernehmen unter der Magabe, dass die Zufahrtsberdachung (zu den notwendigen Stellpltzen) nicht zum Unterstellen von Fahrzeugen genutzt wird, die gewerbliche Nutzung des Gebudes berwiegt und die als gewerblich dargestellten Rume nicht in Wohnlchen gendert werden. Von der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage an der Strae Am Hattenleh nahm der Gemeinde-rat Kenntnis, da dieses im Rahmen der Fest-setzungen des Bebauungsplanes geplant ist und somit im Zuge eines Kenntnisgabever-fahrens realisiert werden kann.

    An der Strae Zum Schienerberg in Wan-gen soll ein Zweifamilienhaus mit Gewer-berumen neu gebaut werden. Die gen-derte Planung sieht keine Sttzmauer mehr vor. Unter dieser Voraussetzung konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Anhand einer Bauvoranfrage war die Be-baubarkeit eines Grundstcks an der Stra-e Am Himmelreich in Wangen zu klren. Unter Hinweis darauf, dass sich ein knfti-ges Wohnhaus nach dem Ma der Umge-bungsbebauung richten muss und mit der Magabe, dass aus brandschutzrechtlichen Grnden ein Abstand von 5 m zum sdli-chen Gebude einzuhalten ist, erteilte der Gemeinderat dem Vorhaben das Einverneh-men. Fr die Errichtung eines Doppelcarports mit Terrasse am bestehenden Gebude in der Dllenstrae in hningen lag ein Bauan-trag vor. Der Gemeinderat ging davon aus, dass sich das Vorhaben nach Art und Ma der baulichen Nutzung in die Umgebung einfgen wird und die Ziele der Sanierung nicht beeintrchtigt sind. Deshalb erteilte er das gemeindliche Einvernehmen. Ein bestehendes Wohnhaus an der Bru-derhofstrae in Schienen soll aufgestockt werden. Der Gemeinderat erteilte dem Vor-haben das gemeindliche Einvernehmen, da davon ausgegangen wird, dass sich das Ge-bude auch weiterhin in die Umgebungsbe-bauung einfgen wird. An einem Mehrfamilienhaus an der Stra-e Zum Schienerberg in Wangen soll eine Dachgaupe erhht und ein Balkon ange-baut werden. Der Gemeinderat ging davon aus, dass sich das Vorhaben auch weiterhin nach Art und Ma einfgen wird und erteil-te diesem sein Einvernehmen. Obwohl das Vorhaben eigentlich verfah-rensfrei ist, war eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich des Einbaus einer Loggia/Nega-tivgaupe an der Strae Zur Lnde vorgelegt worden. Der Gemeinderat brachte zum Aus-druck, dass entsprechende Bauvorhaben gestalterisch nicht erwnscht sind. Wie bereits frher berichtet, erteilte der Gemeinderat einem Bauvorhaben im Mh-lenweg in hningen (Auenbereich) zur Schafung einer behindertengerechten Wohnung das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Eine Privile-gierung liegt nicht vor, wie zwischenzeitlich besttigt worden war. Gem Landratsamt kann ein Vorhaben im Auenbereich unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, sofern es sich um eine mavolle Erweiterung handelt. Da das Vorliegen der Rahmenbedingungen durch das Landrat-samt besttigt worden waren, erteilte der Gemeinderat dem Vorhaben das Einverneh-men. Bebauungsplan Alter Garten in hningen Brgermeister Schmid begrte zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Bhler, der die Grundzge der Planung fr das Bau-gebiet Alter Garten in hningen anhand des Vorentwurfs darstellte. Nrdlich des Gebietes Am Haldenacker ist danach auf einer Flche von ca. 2 ha eine Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet mit berwiegend

    Donnerstag, 30.

    Juli 2015

    BUND-

    Ferienfreizeit auf

    dem Kreuzhof

    Wildbienenhaus 10.00 - 16.00 Uhr

    Freitag, 31. Juli

    2015

    BUND-

    Ferienfreizeit auf

    dem Kreuzhof

    Schmetterlingshecke 10.00 - 16.00 Uhr

    Mittwoch, 5.

    August 2015

    Bootsstble

    Wangen

    Indianertour 10:00-12:30Uhr

    Donnerstag, 6.

    August 2015

    Kultur- und Gstebro Gaienhofen

    Kasper und das Sternenfresserkrokodil

    11 Uhr

    Dienstag, 11.

    August 2015

    Linsenbhlhof Bauernhoftag 14:30 17:00 Uhr

    Dienstag, 11.

    August 2015

    Musikverein

    hningen

    Instrumente bauen 14:00 Uhr

    Mittwoch, 12.

    August 2015

    Linsenbhlhof Mama Muh baut ein Baumhaus

    14:30

    17:00 Uhr

    Mittwoch, 12.

    August 2015

    Kultur- und Gstebro Gaienhofen

    Piratenfahrt 10.30-12.30 Uhr

    Mittwoch, 12.

    August 2015

    Museum

    Fischerhaus.

    Erlebnis Steinzeit 10:00-12:00 Uhr

    Donnerstag, 13.

    August 2015

    Linsenbhlhof Linsenbhl-Bullerb Donnerstag bis Samstag

    Donnerstag, 13.

    August 2015

    Margot Auer,

    Kruterpdagogin

    Die Wald und Wiesendetektive sind unterwegs

    10:00

    13:00Uhr

    Freitag, 14.

    August 2015

    TuS Wangen Kinderolympiade beim TuS Wangen

    10.00 bis

    12.00 Uhr.

    Dienstag, 18.

    August 2015

    Kultur- und Gstebro Gaienhofen

    Die Wichtelmnner 11 Uhr

    Mittwoch, 19.

    August 2015

    Revierfrster Waldwanderung mit dem Frster

    9:00Uhr

    Donnerstag, 20. August 2015

    Fischerei Dietrich Besuch bei der Fischerei Dietrich

    8:00-10:00 Uhr

    Dienstag, 25.

    August 2015

    Schachclub Schach spielend lernen

    Mittwoch, 26.

    August 2015

    Museum

    Fischerhaus.

    Erlebnis Steinzeit 10:00-12:00 Uhr

    Dienstag, 1. September

    2015

    Feuerwehr hningen

    Die Welt der Feuerwehr hautnah erleben

    9:00-12:00 Uhr

    Mittwoch, 2.

    September

    2015

    Kultur- und Gstebro Gaienhofen

    Weck den Beat in Dir 9.30-12 Uhr

    Donnerstag, 3.

    September

    2015

    Bootsstble

    Wangen

    Wikingertour

    10:00-

    12:30Uhr

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 17

    Einzel-, aber auch Doppelhusern, (GFZ 0,3; GRFZ 0,6) in ein- und zweigeschossiger Be-bauung, die durch die Wandhhe von 4,50 m und die Firsthhe von 8,50 m beschrnkt ist, mglich. Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich dafr aus, eine fuluige Ver-bindung zur Strae entlang des Ntbaches vorzusehen; Pultdcher sollen hingegen nicht ermglicht werden. Mit diesen n-derungen trug der Gemeinderat im bri-gen die Grundzge der Planung mit und beschloss die frhzeitige Beteiligung der Trger fentlicher Belange im Zeitraum vom 04.08.2015 bis 25.09.2015 sowie die frhzeitige Brgerbeteiligung im Zeitraum vom 24.08. 2015 bis 25.09.2015. In einer Informationsveranstaltung knnen sich in-teressierte Einwohner am 16.09.2015 nher erkundigen. Mit der Umlegungsvermessung fr das Baugebiet (Volumen rund 24.500 ) beauftragte der Gemeinderat das Bro Lu-din. Den Auftrag fr die Tiefbauplanung er-hielt das Bro Baur zum Preis von 46.818 . Da sich eine Teillche des Gebietes (ca. 4800 m) im Bereich des Landschaftsschutzge-biets Schienerberg beindet, beschloss der Gemeinderat auerdem die Einleitung des Verfahrens zur nderung der Landschafts-schutzgebietsverordnung. Bebauungsplan Mhlewiesen in Schienen Ebenfalls durch Architekt Bhler wurden die Grundzge der Planung fr das Baugebiet Mhlewiesen in Schienen anhand des Vor-entwurfs dargestellt. Art und Ma der bau-lichen Nutzung sind im Allgemeinen Wohn-gebiet, hnlich wie beim Bebauungsplan Alter Garten, bei einer Grundstcksgre von ca. 500 - 600 m mit einer Geschossl-chenzahl (GFZ) von 0,3 sowie einer Grundl-chenzahl (GRFZ) von 0,6 und begrenzt durch eine Wandhhe von 4,50 m sowie eine First-hhe von 8,50 m mglich. Der Gemeinderat sprach sich auf Anregung des Ortschafts-rates dafr aus, nicht strende Gewerbe-betriebe zuzulassen und Pultdcher als Dachform nicht zu akzeptieren. Mit diesen beiden nderungen trug der Gemeinderat die Grundzge der Planung fr den Bebau-ungsplan Mhlewiesen mit und beschloss die frhzeitige Beteiligung der Trger fent-licher Belange im Zeitraum vom 04.08.2015 bis 25.09.2015 sowie die frhzeitige Brger-beteiligung vom 24.08.2015 bis 25.09.2015. Am 16.09.2015 knnen sich interessierte Einwohner bei einer Informationsveran-staltung nher erkundigen. Durch die Ver-waltung soll eine fuluige Verbindung in Richtung Ortsmitte geprft werden. Hri-Strandhalle Wangen Nach Ausschreibung der Arbeiten fr den Heizungsbau in der Hri-Strandhalle in Wangen, legte die Firma Rhr und Roband das gnstigste Angebot vor. Der Angebots-preis betrug brutto 77.160,77 ; der des Mit-bewerbers 87.681,68 . Der Auftrag erging zum genannten Preis an die Firma Rhr und Roband aus Rielasingen-Worblingen. Schule Wangen Bei der letzten regelmigen berprfung durch den TV waren am Heizltank der

    Schule in Wangen (16.800 l) erhebliche Mn-gel festgestellt worden. Das Angebot fr die Sanierung belief sich auf 5.028,29 . Dabei handelt es sich um eine berplanmige Ausgabe. Der Gemeinderat stimmte der berplanmigen Ausgabe in der genann-ten Hhe zu. Satzung ber die Benutzung von Unter-knften zur Unterbringung von Obdach-losen und Flchtlingen Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 14.04.2015 die Satzung ber die Benut-zung von Unterknften zur Unterbringung von Obdachlosen und zur Anschlussun-terbringung von Flchtlingen beschlos-sen. Die Hhe der Miet- und Nebenkosten war lediglich im Rahmen der Satzung und nicht im Zusammenhang mit der zugrun-de liegenden Kalkulation beraten worden. In der aktuellen Sitzung lag die Kalkulation der Miet- und Nebenkosten vor und wurde zusammen mit der Satzung durch den Ge-meinderat beschlossen. Brgermeister Schmid informierte bei die-ser Gelegenheit allgemein ber die Unter-bringung von Flchtlingen in der Gemein-de. Im Gegensatz zu den Manahmen des Landkreises, sollen gemeindliche Turnhallen dafr nicht zur Verfgung stehen. Nach dem aktuellen Sachstand werden 30 Personen bis Ende des Jahres 50 Personen - in der Gemeinde untergebracht. Derzeit wird die Eignung von gemeindlichen Gebuden ge-prft; gleichzeitig erfolgen Verhandlungen zur Unterbringung in privaten Unterknf-ten. Antrag auf Aufnahme des geplanten Bau-ernhofkindergartens in den Kindergar-ten-Bedarfsplan der Gemeinde Das Konzept eines Bauernhofkindergartens auf dem Linsenbhlhof in hningen war dem Gemeinderat vor einiger Zeit in nicht fentlicher Sitzung vorgestellt worden. Ge-plant ist ein ein-gruppiger Kindergarten mit verlngerten fnungszeiten fr Kinder im Alter von 3-6 Jahren (3). Die Aufnahme in den Kindergartenbedarfsplan der Gemein-de war damals beantragt worden. Nach-dem nun der Finanzierungsplan vorlag, beschloss der Gemeinderat in der aktuellen Sitzung die Vertagung der Angelegenheit und empfahl, mit den Initiatoren nochmals Gesprche zu fhren. Verlssliche Grundschule und Nachmit-tagsbetreuung Die Gemeinde hningen bietet an der Schule im Rahmen der verlsslichen Grund-schule von 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr und von 11:45 Uhr bis 14:00 Uhr eine Betreuung an. An einem Nachmittag wurde im vergange-nen Jahr eine Nachmittagsbetreuung von 14 bis 16:00 Uhr angeboten. An 3 weiteren Nachmittagen bot die Schule Arbeitsge-meinschaften an. Vorgeschlagen wurde zwi-schenzeitlich seitens der Elternschaft, die Nachmittagsbetreuung neu zu organisie-ren. So soll von Montag bis Donnerstag eine Nachmittagsbetreuung angeboten werden; parallel dazu sollen Arbeitsgemeinschaften stattinden. Der Kostenbeitrag soll knf-tig monatlich 10 je Betreuungstag in der

    Woche betragen; die Ermigung fr Ge-schwisterkinder entfallen. Der Gemeinderat schloss sich diesem Vorschlag an und be-schloss die Anpassung der Entgeltordnung. Aus dem Kreis der Zuhrer wurde auf eine Geruchsbelstigung hingewiesen, die auf-grund der Lagerung von Rasenschnitt ent-stand. Die Beseitigung des Problems wurde zugesichert. Seitens der Initiatoren des Bau-ernhofkindergartens wurde mitgeteilt, dass bisher rund 30 unverbindliche Anmeldun-gen vorliegen und davon rund 50-60 % aus der Gemeinde stammen.

    Katholischer Kindergarten SchienenAuf gute Nachbarschaft! Am Donnerstag,den 16.07.2015, wurden die Kinder des Kindergartens St. Genesius in Schienen von ihren Nachbarn,der Familie Straner, zum Mittagessen eingeladen. Zur Begrung spielte Herr Straner auf der Gitarre und die Kinder sangen dazu das Lied Hnschen klein...... Herrn Straner ielen noch etliche Lieder ein, die wir zusammen sangen. Der groe Karpfen Ferdinanderregte nach wie vor lebhaftes Interesse bei den Kindern, die ihn am Teich besuchten. Nachdem der Garten ausgiebig erforscht war, bat Frau Straner alle zu Tisch. Sie ver-whnte uns mit Kartofelpufern mit selbst-gemachtem Apfelmus. Das war ein Genuss!! Die Kinder und Erzieherinnen freuen sich, da sie so nette Nachbarn haben und be-danken sich herzlichst fr die schnen Stun-den.

    Der Kindergarten St. Genesius

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 18

    Die Hri-Woche macht Sommerpause Wir weisen Sie darauf hin, dass in KW 32 + 33 (07.08. + 14.08.2015) keine Hri-Woche erscheint.

    Die letzte Hri-Woche vor der Sommerpause erscheint am 31. Juli und die erste Ausgabe nach der Sommerpause erscheint dann wieder am 21. August 2015. Wir bitten um Beachtung. Ihre Gemeindeverwaltungen Moos, Gaienhofen und hningen

    Durch den Bodensee Megathlon Radolfzell, der am Sonntag, 26. Juli im Herzenbad um 8 Uhr gestartet wird, ergeben sich verschie-dene Sperrungen bzw. Behinderungen fr den ffentlichen Stra-enverkehr.

    Verkehrsteilnehmer aus Richtung Radolfzell sowie von der A81 Ausfahrt Radolfzell kommend mit Fahrtziel Moos/Hri:

    L 192 Radolfzell/Zeppelinstrae Zufahrt Moos/Hri ist ab 8:00 Uhr gesperrt

    hier wird die Polizei im Verlauf der Veranstaltung entscheiden, wann die L 192 zwischen Radolfzell und Moos fr den Fahrzeug-verkehr wieder frei gegeben wird! Erfahrungsgem war dies ab ca. 13:00 Uhr (ohne Gewhr!!!)

    Umleitung aus Richtung Radolfzell ber die L 220 ber Bhringen, weiter auf die B 34 Richtung Singen bis zur Einmndung L 223 Richtung berlingen am Ried. Im weiteren Verlauf dann ber die L 222 nach Moos.

    Whrend der Disziplin Rennrad werden die Verkehrsteilnehmer ab Moos innerrtlich umgeleitet auf die L 193 (Mooswaldstrae) weiter Richtung Bankholzen und Weiler. Von dort aus ist eine Er-reichbarkeit der Gemeinden Iznang, Horn, Gaienhofen und Hem-menhofen mglich. Der letzte Rennradfahrer passiert die Gemein-de Moos L 192 um 9:03 Uhr! Im Anschluss daran wird die L 192 in Richtung Stein a. R. sukzessive wieder fr den Fahrzeugverkehr frei gegeben! Die Gemeinde Iznang, Gundholzen, Horn, Gaienhofen und Hemmenhofen sind aufgrund der Sperrung der L 192 zwischen Moos und Wangen von ca. 8:00 bis 9:35 Uhr von Moos aus ber Bankholzen, Weiler und Balisheim fr den Anliegerverkehr zu erreichen! Dies ist auch in umgekehrter Fahrtrichtung von den Hrigemeinden in Richtung Moos mglich!

    Eine offizielle grorumige Umleitung ist fr den Zeitraum nicht vorhanden. Verkehrsteilnehmer, die in diesen Zeitraum zwingend die oben angefhrten Gemeinden an- oder abfah-ren mssen, werden gebeten, die Sperrzeiten entsprechend zu beachten und ihre Fahrten entsprechend frher oder spter einzurichten!

    Die Gemeinden Wangen und hningen knnen fr den oben angefhrten Zeitraum nur ber Stein a. R. (Schweizer Gebiet) an- oder abgefahren werden!

    Sperrzeiten der L 192 Moos in Richtung Stein a. R. (8:00 9:05 Uhr) Iznang Ortsdurchfahrt (8:20 9:11 Uhr) Gundholzen Ortsdurchfahrt (8:20 9:20 Uhr) Horn Ortsdurchfahrt (8:20 9:22 Uhr) Gaienhofen Ortsdurchfahrt (8:20 9:28 Uhr) Hemmenhofen Ortsdurchfahrt (8:25 9:33 Uhr) Wangen/L 192 ab Blanhof (8:25 9:39 Uhr)

    Weitere Sperrungen: Wangen Schienen Schienerberg K6156/L 193 (8:30 10:12 Uhr) Schienerberg Bohlingen L 193 / K6161 (8:55 10:21 Uhr)

    Verkehrsteilnehmer von der A 81 Ausfahrt Singen/Steilingen ber die B 34 kommend mit Fahrtrichtung Moos/Hri Umleitung ber die L 223 Richtung berlingen a. R., dann weiter ber die L 222 nach Moos (analog oben).

    Verkehrsteilnehmer aus Richtung Singen, Rielasingen, Worb-lingen kommend mit Fahrtziel Radolfzell, berlingen, Bohlin-gen, Moos und Hri (vorderer Bereich):

    Sperrung K 6158 im weiteren Verlauf die L 220 in Richtung Radolfzell ist in beiden Richtungen ab 9:00 15:15 Uhr ge-sperrt.

    Richtung berlingen, Bohlingen, Moos und Hri: Umleitung ber Zeppelinstrae (Worblingen), Steilinger Strae, Georg-Fischer-Strae im weiteren Verlauf ber die L 223 Richtung berlingen und Bohlingen und weiter ber die L 222 nach Moos.

    Richtung Radolfzell: Umleitung ber Zeppelinstrae (Worblingen), Steilinger Strae, Georg-Fischer-Strae ab hier weiter ber die regulre Wegweisung in Richtung Radolfzell.

    Sperrung der L 220 zwischen Bhringen und Rickelshausen ab 9:00 15:15 Uhr

    Ortsdurchfahrt Worblingen von 9:00 - 14:07 Uhr (innerrtliche Umleitung und Querung der Rennstrecke im Bereich der Hardtstrae ber die Rielasinger-/Oberstrae)

    Bankholzen, Bohlingen K6160 und im weiteren Streckenver-lauf ber die Hittisheimer Strae Richtung Worblingen / Natur-bad 8:50 14:00 Uhr

    Verkehrsbehinderungen durch den Bodensee Megathlon Radolfzell

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 19

    Landratsamt Konstanz informiert: Durchweg sehr gute Badegewsserquali-tt im Landkreis Konstanz Das Landratsamt Konstanz - Amt fr Ge-sundheit und Versorgung berprft fortlau-fend whrend der Badesaison alle ausgewie-senen Badestellen im Landkreis. Bei der berprfung der Badestellen wird besonderer Wert auf die mikrobiologische Qualitt des Badewassers und ein hygie-nisch einwandfreies Umfeld an den Bade-stellen gelegt. Bei der berprfung der Bder wurden 2014 an 33 Badestellen am Bodenseeufer, an 2 Badestellen am Hoch-rhein und an 6 Badestellen an weiteren Bin-nenseen insgesamt 365 Wasserproben ent-nommen und mikrobiologisch untersucht. Das Ergebnis lsst sich sehen: Im Landkreis Konstanz weisen alle beprob-ten Badestellen am Bodenseeufer, Hoch-rhein und an den weiteren Binnenseen eine sehr gute bis gute Badegewsserqualitt auf. Auch fr die diesjhrige Saison liegen be-reits erste Untersuchungsergebnisse vor, die den Badestellen wiederum eine sehr gute Wasserqualitt attestieren. Die Ergebnisse zeigen, dass die Wasserqua-litt des Bodensees ebenso wie die der Bin-nenseen im Landkreis Konstanz dauerhaft und anhaltend auf sehr hohem Niveau liegt. Das Baden im Bodensee bietet damit einen ungetrbten Genuss fr alle, Anrainer wie Urlaubsgste. Die Einzelergebnisse der Beprobungen, eine nhere Beschreibung der jeweiligen Badepltze und eine Badegewsserkarte sind auf der Homepage der Landesanstalt fr Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Wrttemberg www.lubw.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik Wasser, Unterabschnitte Seen und Badegewsser-karte einsehbar. Direkter Link zur Badegewsserkarte: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/12528/

    Amtstag des Notariats in Gaienhofen und hningen Im September findet der Amtstag am Mittwoch, 16. September 2015, statt. Frau Woortmann vom Notariat Radolfzell befindet sich vormittags im Rathaus in Gaienhofen. Die Brger erhalten dadurch Gelegenheit, Geschfte, die einer notariellen Beurkun-dung bedrfen (z. B. Kauf- oder Schenkungsver-trge, Testamentsangelegenheiten, Beratungen und Ausknfte hierber) im Ort erledigen zu knnen. Bewohner aus hningen und Gaienhofen knnen sich zur Terminvereinbarung mit dem Grundbuchamt Gaienhofen, Herr Braun, Tel. 818-24, in Verbindung zu setzen. - Grundbuchamt Gaienhofen -

    Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert:

    Die nchsten Sprechtage der Sozialrechtsreferentin Frau Petra Mauch findet statt in Radolfzell, VdK Geschftsstelle, Bleichwiesenstr. 1/1

    im August: jeden Dienstag von 9 - 15.30 Uhr und jeden Donnerstag von 8.30 12 Uhr --- mit Terminvereinbarung: Tel. 07732/ 92 36-0

    der nchste Sprechtag/Termin in der VdK Geschftsstelle Konstanz in der Kreuzlin-ger-Str. Eingang ber Scheffelstr., am Mittwoch den, 05. August von 8.30 12 Uhr, bitte um Terminvereinbarung Tel. 07732/ 92 36 -0

    Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbe- hindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflege-versicherung fr Fragen oder Infos erreichen Sie die VdK SRgGmbH, Geschftsstelle in Radolfzell Tel. 07732 92 36-0

    Sozialverband VdK Baden-Wrttemberg e.V.

    Der Ortsverband informiert:

    Keine Krzung mehr bei Waisenrenten

    Seit Juli 2015 werden Waisenrenten nicht mehr einkommensabhngig gekrzt, teil-te krzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Wrttemberg mit. Alle bisher gekrzt gezahlten Waisenrenten wrden neu berechnet und ab Juli unge-krzt weitergezahlt. Ein gesonderter Antrag sei hierfr nicht erforderlich. Bislang musste man von den rund 180.400 Renten, die Ende 2013 bundesweit an volljh-rige Waisen gezahlt wurden, etwa 16.500 aufgrund der Einkommensanrechnung krzen.

    Auch erweitert sich, so die DRV, der Kreis der volljhrigen Waisen, die einen An-spruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Neben dem Freiwilligen Sozialen oder kologischen Jahr sowie dem Bun-desfreiwilligendienst fhrten knftig weitere Freiwilligendienste (beispielsweise Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Erasmus+) zu einem Anspruch auf Wai-senrente. Die Zahlung der Waisenrente erfolge in der Regel lngstens bis zum 27. Lebensjahr. Wichtig sei, dass volljhrige Waisen, die fortan zum erweiterten Berech-tigtenkreis gehren und einen Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben, diesen auch beantragen mssten. Weitere Ausknfte gibt es in den Regionalzent-ren und Auenstellen der DRV Baden-Wrttemberg, ber das kostenlose Servicete-lefon unter (0800) 100048024 sowie unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de im Internet.

  • Hri-Woche

    Freitag, den 24. Juli 2015 20

    Kirchliche Nachrichten derSeelsorgeeinheit Hri

    Seelsorger Pfarrer Stefan Hutterer, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn, Tel. 07735/2034 Gemeindereferentin Carmen Fahl, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn Tel. 07735/938541 E-Mail: [email protected] Pfarrer i. R. Eberhard Grond, Breitlenring 11, hningen, Tel. 07735/919377 Pfarrer i. R. Helmut J. Benkler, Pankratiusweg 1, hningen-Wangen, Tel. 07735/9374718 E-Mail: [email protected] Pfarrer i. R. Gerhard Klein, Hauptstrae 47, Moos-Weiler Tel. 07732/9409350 Pfarrer i. R. Gebhard Reichert, Deienmoo-serstrae 5, Moos-Bankholzen Tel. 07732/822333 E-Mail: [email protected] Internet und E-Mail Die aktuellsten Hinweise sowie die Termine fr die kommende Woche sind auf den Homepages der Kirchengemeinden abruf-bar: www.kath-hri.de Zentrale E-Mail-Anschrift:[email protected] Pfarrbro hningen, Klosterplatz 3, 78337 hningen Tel. 07735 7582021 Fax: 7582022, Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Pfarrbro Horn, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn Tel. 07735 2034 Fax: 939722, Dienstag und Donnerstag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Pfarrbro Weiler, Hauptstrae 47, Moos-Weiler Tel. 07732 4320 Fax: 4340, Dienstag und Freitag, 10.00 - 13.00 Uhr E-Mail: [email protected] Kindergrten in Trgerschaft der Seelsorgeeinheit Kindergarten Bankholzen, Tel. 07732 53689 Kindergarten Schienen, Tel. 07735 3639 Proben unserer Kirchenchre: Kirchenchor Schienen/Wangen: Sommer-pause (erste Singstunde: 02.09.2015) Kirchenchor hningen: Montag, 20.00 Uhr im Bernhardsaal hningen Kirchenchor Vordere Hri: Montag, 19.00 Uhr im Pfarrzentrum Weiler Chor Hriluja: Mittwoch, 19.30 Uhr im Johanneshaus Horn Mnner-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn: Donnerstag, 19.30 Uhr

    Krabbel- und Spielgruppen hningen: Mittwoch, 09.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson: Marion Hirt (Tel. 07735/938400) Wangen: Dienstag, 15.00 - 16.30 Uhr Kontaktperson: Nancy Gomann (Tel. 0177/8647405) Weiler: Dienstag, 09.30 11.00 Uhr Kontaktperson: Carina Mller (Tel. 07732/3024345 kumenisches Frauenfrhstck Pfarrhaus Horn: Mittwoch 09.00 Uhr -11.30 Uhr

    St. Leonhard, Weiler Sieben Schmerzen Marien, Moos St. Blasius, Bankholzen Freitag, 24. Juli Vom Tag - Wei18.30 Rosenkranzgebet Sch19.00 Konzert Gregorianka Samstag, 25. Juli Fest Hl. Apostel Jakobus - Moos18.30 Sonntagvorabendmesse ( Ged.: Pfr. Franz Xaver Steyert ) Sonntag, 26. Juli 17. Sonntag im Jahreskreis - Wei10.45 Heilige Messe (Ged.: Andreas Vogt und fr die Armen Seelen ) Samstag, 01. August Hl. Alfons Maria v. Liguori - Ba18.30 Sonntagvorabendmesse (Ged.: Maria, Thorsten und Ernst Brutsche, Wilfried Keller und verst. Angeh. ) Sonntag, 02. August 18. Sonntag im Jahreskreis - Wei 9.30 Heilige Messe ( Ged.: Martha Graf ) Whrend der Sommerferien findet kein Rosenkranzgebet am Freitag statt. Auerdem ist das Pfarrbro in Weiler nur freitags von 11.00 Uhr-13.00 Uhr geff-net. Falls auer dieser Zeit jemand ein Anlie-gen hat, darf er gerne unter der Tel.-Nr. 07732/972396 ( Ulrike Prutscher, Pfarrsekr. ) anrufen.

    Danke Danke - Danke Dankbar bin ich allen, die mit mir beim Wortgottesdienst an meinem 80. Geburts-tag gesungen, gebetet und anschlieend neben der Kirche miteinander weitergefei-ert haben. Bedanken mchte ich mich bei allen, die den Gottesdienst und den Stehempfang vorbereitet haben.

    Besonderen Dank fr Ihre Spenden, die vom Pfarrbro an die Caritas international fr Flchtlinge aus Syrien und Irak wei-tergeleitet wurden. Es kamen 1.441,00 zusammen. Gebhard Reichert Pfarrer i. R.

    St. Johann, Horn St. Mauritius, Gaienhofen St. Agatha, Hemmenhofen Freitag, 24. Juli Vom Tag Sch19.00 Konzert Gregorianka Samstag, 25. Juli Apostel Hl. Jakobus Horn11.00 Taufe des Kindes Julien Huber Hem18.30 Sonntagvorabendmesse (fr Mechthilde Dieze und Angehrige, fr ver-storbene Angehrige der Familie Bruttel und der Familie Frhlich sowie fr Walter Kaiser) Sonntag, 26. Juli 17. Sonntag im Jahreskreis Horn09.30 Heilige Messe (fr die Genesung eines kranken Sohnes) Gai 14.30 Taufe des Kindes Anni Hensler Donnerstag, 30. Juli Hl. Perus Chrysologius Gai15.30 Heilige Messe im Seeheim Hri (fr die Pfarrgemeinde) Freitag, 31. Juli Hl. Ignatius v. Loyola Horn19.30 Monatsmesse der Totenbruder-schaft hningen-Ramsen mit anschlieen-dem Sommerfest Samstag, 01. August Hl. Alfons Maria v. Liguori Gai18.30 Sonntagvorabendmesse (fr Elsa und Erwin Kaiser, fr Tina und Gustav Reinle sowie fr Walter Kaiser) Sonntag, 02. August - 18. Sonntag im Jahreskreis Horn10.45 Heilige Mess