Freiwilligendienste im Sport in NRW Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Bundesfreiwilligendienst (BFD)

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Freiwilligendienste im Sport in NRW

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Bundesfreiwilligendienst (BFD)

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1. Zielgruppen und Dauer2. Beschäftigungsumfang3. Einsatzbereiche4. Bildungsarbeit/pädagogische Begleitung5. Umsetzung des BFD in der SJ NRW6. Zusammenfassung

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1. Zielgruppen und Dauer

a) Zielgruppen

b) Dauer

Die Einsatzzeit beträgt sowohl im FSJ als auch im BFD

- in der Regel 12 Monate - mindestens 6 Monate und - höchstens 18 Monate.

FSJ BFD

Weibliche und männliche junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht

Männer und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht

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2. Beschäftigungsumfang

Sowohl das FSJ als auch der BFD müssen arbeitsmarktneutral gestaltet sein und dürfen nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen.

FSJ BFD

Das FSJ ist grundsätzlich entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung (z.Zt. 39 Std./ Woche) zu leisten

Das BFD ist grundsätzlich entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung (z.Zt. 39 Std./ Woche) zu leisten

sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20,5 Std./Woche möglich

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3. Einsatzbereiche

FSJ BFD

Der Einsatz der Freiwilligen muss sich auf die Kinder- und Jugendarbeit im Sport beziehen.

Grundsätzlich gilt, dass FSJler in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sport eingesetzt werden müssen.

Der BFD kann in den bisher von Zivildienstleistenden besetzten Plätzen und Bereichen geleistet werden sowie verbands- und vereinsspezifische Aufgaben umfassen.

Grundsätzlich sind die Einsatzbereiche z.B. auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert worden.

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Sowohl das FSJ als auch der BFD unterstützen die Umsetzung der vier Programme des Landessportbundes NRW:

• NRW bewegt seine Kinder• Bewegt gesund bleiben in NRW• Bewegt älter werden in NRW• Spitzensport fördern in NRW

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Profile/ Aufgabenbereiche von FSJ und BFD:

FSJ BFD

1. Vereinsangebote(z.B. Planen, Durchführen und Auswerten von sportlichen, kulturellen und politischen Vereinsangeboten für Kinder und Jugendliche)

2. Betreuung(Pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen, z.B. Hausaufgabenhilfe, Jugendtreff, Ferienfreizeiten etc.)

3. Gremienarbeit(Mitarbeit in den Gremien der Jugendselbstverwaltung, z.B. Jugendsprecherteams, Jugendvorstand etc.)

4. Organisation(Organisation von Vereinsangeboten für Kinder und Jugendliche)

5. Training und Wettkampf(Gestaltung von Trainingseinheiten, Wettkampfbetreuung etc.)

6. Schule und Ganztag(Einsatz in Kooperationsangeboten in der Schule und im offenen Ganztag)

Die Tätigkeiten der FSJler/innen liegen damit in den Bereichen Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche. Verwaltungsarbeiten spielen lediglich eine untergeordnete Rolle.

Hausmeister- oder Platzwarttätigkeiten sind nicht zulässig.

1. Organisation und Verwaltung im Sport (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Homepagebetreuung, Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen und Sitzungen, Vorstandsassistenz, Kommunikation im Verein, Beratung und Verwaltung von Vereinsmitgliedern, Freiwilligenkoordination im Verein,…)

2. Gesundheit im Sport(Unterstützung und Mitarbeit in den Bereichen Prävention, Rehabilitation, Bewegung und Ernährung)

3. Wettkampf und Leistungssport (z.B. Assistenz beim Training, Organisation von Fahrten oder Turnieren, anderweitige Unterstützung der Leistungsathleten z.B. Hausaufgabenhilfe, Talentförderung, Fahrdienste, evtl. Koordination von Fahrzeugen,…)

4. Sport der Älteren (z.B. Mithilfe bei Sportangeboten für Seniorinnen und Senioren, gemeinsame Veranstaltungen oder Ausflüge organisieren, Fahrdienste zum Sportangebot, Unterstützung beim Sport, Hausbesuche…)

5. Sporträume und Umwelt (z.B. Wartung und Pflege der Sporthallen/Sportplätze/Vereinsheime, Reparaturarbeiten aller Art, Pflege des Gartens, Neubau von Geräten, Spielplätzen oder Ähnlichem, Mitarbeit bei Veranstaltungen, Lager- und Aufräumarbeiten,…)

6. Integration und Inklusion im Sport(z.B. individuelle Betreuung von Gruppen beim Sport im Verein, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen oder Ausflügen, Unterstützung der Trainerinnen und Trainer im Verein, Aufbau von neuen Bewegungsangeboten,…)

Der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport bleibt dem FSJ vorbehalten

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4. Bildungsarbeit/ pädagogische Begleitung

Sowohl das FSJ als auch der BFD beinhalten gesetzlich vorgeschriebene Bildungsseminare und die pädagogische Begleitung durch den Träger:

FSJ BFDGesamtdauer der Seminare bei 12-monatiger Teilnahme: 25 Tage

- 15 Tage über die SJ NRW (Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar)

- 10 Tage passgenaue Qualifizierung über die Einsatzstelle, die Verbände oder die SJ NRW

1. TN unter 27 Jahre:

Gesamtdauer der Seminare bei 12-monatiger Teilnahme: 25 Tage

- Davon entfallen mind. 5 Tage auf ein Seminar zur polit. Bildung, welches in den 17 staatl. Zivildienstschulen durchgeführt wird (auf Wunsch der Träger zusammen mit TN des FSJ/FÖJ)

2. TN über 27 Jahre:

Teilnahme an Seminaren in angemessenem Umfang

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Übersicht Seminarplanung bei 12-monatiger Teilnahme am BFD

U 27 (25 Bildungstage) Ü 27 (angemessener Umfang)

• 10 Bildungstage werden in Zivildienstschulen durchgeführt, die Zweitleitung der Seminare übernimmt ein BFD-Referent der SJ NRW

• 5 Bildungstage werden in Form eines Seminares der SJ NRW in einer Sportschule durchgeführt

• 10 Bildungstage stehen der Einsatzstelle für passgenaue Qualifizierung zur Verfügung

Gesamt: 25 Bildungstage

• 2 Bildungstage Einführungsseminar in der Sportschule

• 1 Bildungstag Zwischenseminar

• 2 Tage Abschlussseminar

• passgenaue Qualifikation nach Wahl des Teilnehmers und der Einsatzstelle (hierfür wird vom Träger eine Kostenpauschale zur Verfügung gestellt)

Gesamt: 5 Bildungstage + passgenaue Qualifizierung

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5. Umsetzung des BFD in der SJ NRW

Die SJ NRW fungiert – ebenso wie im FSJ – als Träger und übernimmt folgende Aufgaben für die Einsatzstellen:

• Bearbeitung der Anerkennung von Einsatzstellen• Weiterleitung der Einsatzverträge an die Deutsche Sportjugend und den Bund• Sozialversicherungsanmeldung der BFDler• Monatl. Überweisung des Taschengeldes• Organisation und Planung der Bildungsarbeit/Seminare

- Koordination und Belegung der Pflichtseminare in Zivildienstschulen- inhaltliche Abstimmung der Seminare mit den Fachverbänden- teilweise Übernahme der Lehrarbeit (BFD-Referenten in den Zivildienstschulen, konzeptionelle Arbeit, Dokumentation etc.)

• Kommunikation zwischen BFDlern/ Vernetzung und Austausch auf Länderebene• Pädagogische Betreuung und Beratung für BFDler und Einsatzstellen• Nachweis- und Verwaltungsabwicklung• Steuerung der Kopplung mit dem FSJ

Insgesamt gesehen tritt die SJ NRW als Servicestelle auf und übernimmt für die Einsatzstellen die komplette Abwicklung mit dem Bund.

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6. Zusammenfassung

FSJ BFD

Altersstruktur 16 - 26 Jahre 16 - offen

Einsatzbereiche 1. Vereinsangebote2. Betreuung3. Gremienarbeit4. Organisation5. Training und Wettkampf6. Schule und Ganztag

Hausmeister- und Platzwarttätigkeiten sind nicht zulässig

1. Organisation und Verwaltung im Sport

2. Gesundheit im Sport3. Wettkampf und Leistungssport4. Sport der Älteren5. Sporträume und Umwelt6. Integration und Inklusion im Sport

Der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport bleibt dem FSJ vorbehalten

Voll- und Teilzeit Vollzeit (z.Zt. 39 Std./Woche) Grundsätzlich Vollzeit, bei über 27-jährigen ist auch Teilzeit (mind. 20 ,5 Std./Woche) möglich

Finanzierung

•Taschengeld

•Kindergeld

•Kosten für die Einsatzstellen

300 Euro/ Monat

Ja, für unter 25-jährige

360 Euro /Monat + Umsatzsteuer an die SJ NRW

300 Euro/ Monat

Ja, für unter 25-jährige

360 Euro/Monat + Umsatzsteuer an die SJ NRW

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Weitere Informationen zu FSJ und BFD:www.sportjugend-nrw.de

Ansprechpartner:

Corinna Beckmann Jupp HahnrathTel.: 0203 7381-821 Tel.: 0203 [email protected] [email protected]