Fremdvergabe der Bettenaufbereitung - mh-hannover.de · Fremdvergabe der Bettenaufbereitung . ......

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Eine Veröffentlichung des Personalrats an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover, Telefon: 0511-532 2661, Fax: 0511-532 8661. Verantwortlich: Jutta Ulrich E-Mail: [email protected] Internet: http://www.mh-hannover.de/personalrat.html November 2016 Medizinische Hochschule Hannover PERSONALRAT aktuell Medizinische Hochschule Hannover Nach dem Outsourcing der hauseige- nen Wäscherei - hier konnte noch immer kein geeigneter Fremdanbieter gefunden werden, die Ausschreibung dauert bis heute an - hat das Präsidi- um beschlossen, die Bettenaufberei- tung fremd zu vergeben. Aus ihrer Sicht sei dies eine rein öko- nomische Entscheidung und nieman- dem passiert wirklich etwas. Die Be- schäftigten haben, mit einer Ausnah- me, alle einen unbefristeten Vertrag mit dem Land Niedersachsen, d.h. mit der MHH. Sie können sich entschei- den, ob sie sich in die Fremdfirma gestellen lassen - damit bleiben ihr MHH-Vertrag und einige Rechte erhal- ten- oder ob sie sich auf frei werdende Stellen umsetzen lassen wollen. Dieser präsidiale Entschluss treibt den Personalrat derzeit auf die Barrikade. Vor einigen Jahren hatte sich die MHH -Leitung mit dem Personalrat auf eine Vereinbarung geeinigt, in der sich die MHH auf eine betrieblich-soziale Pflicht festgelegt hat, nämlich in erster Linie zu prüfen, mit welchen Mitteln eine Eigenoptimierung zielführend für einen Betriebsteil der MHH ist, bevor man ihn in fremde Hände gibt. Diese Prüfung ist im Fall der Bettenaufberei- tung nicht ernsthaft verfolgt worden. Die Abteilung Aufbereitung der Betten wurde über Jahre geplant an die Wand gefahren: Personalreduzierung (von 42 Beschäftigten sind es heute 26), keine Investitionen: Bettenwasch- maschine und ein Transportband funk- tionieren seit Jahren nicht. Die Betten für das ganze Haus werden von Hand aufbereitet - von A bis Z. Der Personalrat hat gemeinsam mit den Beschäftigten eine Möglichkeit der Eigenoptimierung erarbeitet und auch dem Präsidium vorgestellt: Die Umstrukturierung des Bereiches in dezentrale Aufbereitung der Betten von 70% in fremder Hand sowie eine zentrale Aufbereitung 30% in Hän- den der MHH. Diesen Vorschlag hat das Präsidium als nicht zielführend bezeichnet mit der Begründung, es sei einer Gesund- heits- und Krankenpflegerin nicht zu- zumuten zu überlegen, ob sie den Reinigungsauftrag für ein Bett bei der einen oder anderen Telefonnummer anmelden soll. Unglaublich! „Niemandem passiert etwas“! Falsch. Es gibt in den Geschäftsbereichen Kolleginnen und Kollegen mit befriste- ten Arbeitsplätzen, die wegen der möglichen Umsetzung der Beschäftig- ten aus der Bettenaufbereitung keine Vertragsverlängerungen erhalten wer- den. Es ist von gut eingearbeiteten KollegInnen die Rede im Geschäftsbe- reich IV u.U. auch in der Pflege (PflegehelferInnen). Personalratsinfos jetzt auch in Englisch Beschäftigung an der MHH ist interna- tional: fast 10% der Kolleginnen und Kollegen kommen aus rund 100 ver- schiedenen Ländern dieser Welt. Um ihnen einen besseren Zugang zu den Informationen des Personalrats zu er- möglichen, werden wir zukünftig einige Artikel auch auf Englisch veröffentli- chen. Employees‘ Council News now also in English The work force at MHH is international: almost 10% of our colleagues are not native Germans and come from around 100 different countries. In order to give them better access to Employees’ Council News some of our important articles will also appear in English. Fremdvergabe der Bettenaufbereitung

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Eine Veröffentlichung des Personalrats an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover, Telefon: 0511-532 2661, Fax: 0511-532 8661. Verantwortlich: Jutta Ulrich E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.mh-hannover.de/personalrat.html

November 2016

Medizinische Hochschule Hannover

PERSONALRAT aktuell

Medizinische Hochschule Hannover

Nach dem Outsourcing der hauseige-nen Wäscherei - hier konnte noch immer kein geeigneter Fremdanbieter gefunden werden, die Ausschreibung dauert bis heute an - hat das Präsidi-um beschlossen, die Bettenaufberei-tung fremd zu vergeben.

Aus ihrer Sicht sei dies eine rein öko-nomische Entscheidung und nieman-dem passiert wirklich etwas. Die Be-schäftigten haben, mit einer Ausnah-me, alle einen unbefristeten Vertrag mit dem Land Niedersachsen, d.h. mit der MHH. Sie können sich entschei-den, ob sie sich in die Fremdfirma gestellen lassen - damit bleiben ihr MHH-Vertrag und einige Rechte erhal-ten- oder ob sie sich auf frei werdende Stellen umsetzen lassen wollen.

Dieser präsidiale Entschluss treibt den Personalrat derzeit auf die Barrikade. Vor einigen Jahren hatte sich die MHH -Leitung mit dem Personalrat auf eine Vereinbarung geeinigt, in der sich die MHH auf eine betrieblich-soziale Pflicht festgelegt hat, nämlich in erster

Linie zu prüfen, mit welchen Mitteln eine Eigenoptimierung zielführend für einen Betriebsteil der MHH ist, bevor man ihn in fremde Hände gibt. Diese Prüfung ist im Fall der Bettenaufberei-tung nicht ernsthaft verfolgt worden.

Die Abteilung Aufbereitung der Betten wurde über Jahre geplant an die Wand gefahren: Personalreduzierung (von 42 Beschäftigten sind es heute 26), keine Investitionen: Bettenwasch-maschine und ein Transportband funk-tionieren seit Jahren nicht. Die Betten für das ganze Haus werden von Hand aufbereitet - von A bis Z.

Der Personalrat hat gemeinsam mit den Beschäftigten eine Möglichkeit der Eigenoptimierung erarbeitet und auch dem Präsidium vorgestellt: Die Umstrukturierung des Bereiches in dezentrale Aufbereitung der Betten von 70% in fremder Hand sowie eine zentrale Aufbereitung 30% in Hän-den der MHH.

Diesen Vorschlag hat das Präsidium als nicht zielführend bezeichnet mit

der Begründung, es sei einer Gesund- heits- und Krankenpflegerin nicht zu-zumuten zu überlegen, ob sie den Reinigungsauftrag für ein Bett bei der einen oder anderen Telefonnummer anmelden soll. Unglaublich!

„Niemandem passiert etwas“! Falsch. Es gibt in den Geschäftsbereichen Kolleginnen und Kollegen mit befriste-ten Arbeitsplätzen, die wegen der möglichen Umsetzung der Beschäftig-ten aus der Bettenaufbereitung keine Vertragsverlängerungen erhalten wer-den. Es ist von gut eingearbeiteten KollegInnen die Rede im Geschäftsbe-reich IV u.U. auch in der Pflege (PflegehelferInnen).

Personalratsinfos jetzt auch in Englisch Beschäftigung an der MHH ist interna-tional: fast 10% der Kolleginnen und Kollegen kommen aus rund 100 ver-schiedenen Ländern dieser Welt. Um ihnen einen besseren Zugang zu den Informationen des Personalrats zu er-möglichen, werden wir zukünftig einige Artikel auch auf Englisch veröffentli-chen.

Employees‘ Council News now also in English The work force at MHH is international: almost 10% of our colleagues are not native Germans and come from around 100 different countries. In order to give them better access to Employees’ Council News some of our important articles will also appear in English.

Fremdvergabe der Bettenaufbereitung

Krankengeldzuschuss 2. Teil Fortsetzung des PR-Aktuells vom Juni 2016

Im § 22 Abs. 1 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) ist festgelegt, dass Be-schäftigten, die infolge von Arbeitsunfä-higkeit keine Arbeitsleistung erbringen können, für sechs Wochen das Entgelt weiterhin gezahlt wird (Entgelt-fortzahlung § 21 TV-L). Im § 22 Abs. 2 Satz 1 TV-L ist festge-legt, welche Leistungen im Anschluss gezahlt werden: „Nach Ablauf des Zeit-raums ... erhalten die Beschäftigten für die Zeit, für die ihnen Krankengeld ... gezahlt wird, einen Krankengeldzu-schuss in Höhe des Unterschiedsbe-trags zwischen den tatsächlichen Bar-leistungen des Sozialleistungsträgers (Krankengeld) und dem Nettoentgelt“. Der § 22 Abs. 3 TV-L beschreibt, welche Beschäftigten Anspruch auf Kranken-geldzuschuss haben und den Zeit-raum, für den Anspruch auf Zahlung des Krankengeldzuschusses besteht .

Muss ich die Zahlung des Kranken-geldzuschuss beantragen? Zwar ist im Wortlaut des § 22 TV-L an keiner Stelle die Rede davon, dass Be-schäftigte nur auf Antrag den Kranken-geldzuschuss erhalten. ABER damit der Arbeitgeber den Krankengeldzuschuss berechnen kann, benötigt er die Anga-ben der Krankenkasse zur Höhe des gezahlten Krankengeldes. Die Kranken- kasse teilt Ihnen in einem Brief mit, wie

viel Krankengeld Sie pro Tag von Ihrer Krankenkasse erhalten. Es ist wichtig, dass Sie Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in diese Information weiterleiten mit der Bitte, den Krankengeldzuschuss zu be-rechnet.

Bemessungsgrundlage für das Krankengeld Das Krankengeld entspricht 70 Prozent des regelmaßig erzielten Arbeitsent-gelts, darf jedoch 90 Prozent des Net-toarbeitsentgelts nicht uberschreiten (§ 47 Sozialgesetzbuch (SGB) V). Bei der Berechnung wird der niedrigere Wert als Berechnungsgrundlage gewählt:

Berechnungsbeispiel Krankengeld: Monatliches Bruttoentgelt 3000 €, davon 70 % = 2100 € Leistung der Krankenkasse pro Tag: 2100 € / 30 = 70 € / Tag Monatlich Nettoentgelt 2000 €, davon 90 % = 1800 € Leistung der Krankenkasse pro Tag: 1800 € / 30 = 60 € / Tag Das Krankengeld wird nach Kalender-monaten zu 30 Tagen (fur alle Monate) in Tagessatzen berechnet. Maximal wird ein Tagessatz von 98,88€ pro Tag von den Krankenkassen gezahlt (Stand 2016). Die Jahressonderzahlung wird im Tagessatz des Krankengelds berucksich-tigt, denn laut SGB muss auch die Jah-ressonderzahlung in die Berechnung des regelmaßig erzielten Arbeitsentgelts einfließen. In unserem Beispiel ergibt sich ein Hinzurechnungsbetrag aufgrund der Jahressonderzahlung von 4,50 €. Bruttokrankengeld (inklusive Hinzurech-nungsbetrag) = 64,50 € / Tag Nettokrankengeld (abzügl. d. Sozial-versicherungsbeiträge, ca. 12%) = 56,74 € / Tag

Kurz kommentiert

Und jetzt erlaube ich mir ein persönliches Wort an die Kolle-ginnen und den Kollegen aus der Bettenaufbereitung:

Ich bin sehr beeindruckt von Euch - von Eurer Leistung für die MHH und Eurem Kampf für den Erhalt der zentralen Bettenaufbe-reitung und freue mich, dass ihr zusammenhaltet. Das ist es, was Euch stark macht.

Wie ihr auch selbst gesagt habt: „Was sollen wir denn machen, den Kopf in den Sand stecken? Bestimmt nicht!“

Jutta Ulrich Personalratsvorsitzende

Vom Krankengeld sind vom Versicher-ten Sozialversicherungsbeiträge zu ent-richten: Pflegeversicherung 1,175% (Kinderlose zahlen 0,25% mehr), Ar-beitslosenversicherung 1,50%, Renten-versicherung 9,35%. Die Krankenkasse übernimmt den Arbeitgeberanteil, Krankenkassenversicherungsbeiträge brauchen nicht entrichtet zu werden. Berechnungsbeispiel Kranken-geldzuschuss: 1) „Der Krankengeldzuschuss wird grundsatzlich in Hohe des Differenzbe-trags zwischen dem Nettoentgelt und dem Bruttokrankengeld gezahlt (§ 22 Abs. 2 TV‑L).“ Krankengeldzuschuss = Differenz zw. Bruttokrankengeld pro Tag und Netto-entgelt pro Tag Nettoentgelt pro Tag (2000 € / 30 Ta-ge) = 66,67 € / Tag Bruttokrankengeld pro Tag - 64,50 € / Tag Differenz: Krankengeldzuschuss

= 2,17 € / Tag

Fortsetzung von Seite 1 Seitens der Gesetzgebung ist nicht vor-gesehen, dem Personalrat an dieser Stelle eine harte Mitbestimmung zu geben. Personalräte sind per Gesetz in den Gestaltungsprozess einzubinden, können sich aber zur Entscheidung des Prasidiums nur „benehmen“. Der Para-graph heißt tatsächlich Benehmensher- stellung. Gestaltet wurde im aktuellen

Fall nichts wirklich. Das Benehmen hat der Personalrat nicht hergestellt. Der Personalrat lehnt den Beschluss ab.

Ohne Zweifel wird der Personalrat die Beschäftigten bei ihren Entscheidungen und der Gestaltung der künftigen Ar-beitsplätze eng begleiten.

Fortsetzung Krankengeldzuschuss: 2) Ausnahme: Wenn Sie schon seit dem 30.6.1994 oder länger Ange-stellte/r der MHH sind, gilt: „Als Krankengeldzuschuss wird die Diffe-renz zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld gezahlt (§ 13 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder)“ Berechnungsbeispiel Netto-krankengeldzuschuss: = Differenz zw. Nettokrankengeld pro Tag und Nettoentgelt pro Tag Nettoentgelt pro Tag (2000 € / 30 Tage) = 66,67 € / Tag

Nettokrankengeld pro Tag - 56,74 € / Tag Differenz: Nettokrankengeldzu-schuss = 9,93 € / Tag

Bemessungsgrundlage fur die Entgeltfortzahlung Bemessungsgrundlage nach § 21 TV-L fur die Entgeltfortzahlung sind: das Tabellenentgelt, bei Teil-

zeit anteilig , in Monatsbetragen festgeleg-

te Entgeltbestandteile (bspw. Schichtzulagen) als Durch-schnittsberechnung der letz-

ten drei Monate.

Jahressonderzahlung und ver-mogenswirksame Leistungen, zu-sätzliche gezahlte Entgelte für Mehrarbeit und Überstunden (Ausnahme: dienstplanmäßig ge-plant) bleiben bei der Bemessung des Entgelts bei Entgeltfortzahlung grundsatzlich unberucksichtigt.

Fortsetzung folgt: Was ist unter dem Progressionsvorbehalt zu ver-stehen? Wie kann bei der Errech-nung des Krankengeldzuschusses NICHTS rauskommen?

New laws concerning academic employees In March 2016, changes to the Fixed-term Contract in Academia Act (Wissenschaftszeitvertragsgesetz, WissZeitVG) and the Lower Saxony University Act (Niedersächsisches Hochschulgesetz, NHG) were passed by German Federal and State Parliaments in order to put a stop to the improper use of short-term contracts in academia. Both acts set boundaries for the limitation of work contracts according to their funding: contracts that are mostly funded through third-party funds should be closed with the same duration as that for which funds are granted (WissZeitVG § 2 (2), NHG § 31 (4)). Contracts that are mostly funded through state

funds should be closed with a dura- tion that permits the target qualifi cation to be attained (WissZeitVG § 2 (1), NHG § 31 (4)). Furthermore, NHG adds new regulations regarding working hours: those academic staff who are employed in order to obtain a specific academic qualification are to be employed with at least 50 % of regular full-time working hours, and at least 1/3 of these working hours is to be allowed for immersed work towards this academic qualification (NHG § 31 (4)). Both acts do not define the nature of possible academic qualifications or set average durations for them. According to German Federal Parliament, the reason for this oversight is the wide variety of academic qualifi- cations that can be obtained in preparation of a career in academia on the one hand and the necessity to simultaneously prepare a majority of academic staff for a career outside

the university system on the other hand. However, these shortcomings create the need for every university to find their own definitions for qualifi- cations and their average duration. Here at MHH no fixed regulations regar-ding the recent law changes have been decided upon.

The employees‘ council (Personalrat) is in negotations with our employer and we will infom you about any results. This article was in a large part copied from the Leibniz University Employees’ Coun-cil’s newsletter from September 2016.

Jetzt macht der Personalrat Druck!

Diese Druckkesselanlage steht im Gebäude K 05 Raum 3040. Das Problem: In diesem und im Nachbar-raum arbeiten Kollegen aus dem Technischen Gebäu-demanagement, Bereich Heizung/Lüftung. Und dort haben sie auch ihren Sozialraum. In beiden Räumen herrschen Temperaturen zwischen 31 und 37°C. Bei einer Havarie der Anlage wären sie extrem gefährdet. Bereits 2014 hat der TÜV Süd auf diese Gefährdung hingewiesen. Geschehen ist nichts!

Bei einer Begehung durch Arbeitssicherheit und Perso-nalrat wurde noch einmal klar: Unzumutbare Tempe-raturen und Gefährdung durch die Anlage.

Der Personalrat hat am 20.10.16 einen Initiativantrag gestellt, diese Räumlichkeiten als Arbeitsraum umge-hend zu schließen. Der Arbeitgeber hat jetzt zwei Wo-che Zeit zu reagieren.

Druckkessel macht Probleme -

Die Sprechzeiten des Personalrats

Montag, Dienstag und Freitag: 9.00 - 11.30 Uhr Montag - Mittwoch, Freitag: 13.00 - 16.00 Uhr

Termine außerhalb der o. g. Zeiten sind nach Vereinbarung möglich. Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist in jedem Fall zweckmäßig. Telefon im Sekretariat: 532-2661. Sie finden uns im Haus E (Gebäude K 23) in der 1. Etage

Neu für die Personalratsarbeit freigestellt Das Niedersächsische Personalvertre-tungsgesetz (NPersVG) hat dem er-höhten Aufgabenspektrum der Perso-nalräte Rechnung getragen und seit dem 1.1.2016 mehr Freistellungs-möglichkeiten für die Personalratsar-beit ermöglicht. Gleichzeitig ist die Zahl der MHH-Beschäftigten im Vergleich zur letzten Wahl deutlich gestiegen; auch dieses bewirkt eine Erhöhung der Anzahl der freigestellten Personalratsmitglie-der.

Für den MHH-Personalrat werden folgende Kolleginnen und Kollegen jetzt zusätzlich aktiv werden:

Dr. Bernd Bremer arbeitet seit vielen Jahren als Zahnarzt in der Prothetik. Seit dem 1.5.16 nimmt er seine Halb-tagsstelle jetzt komplett im Personal-rat wahr und kümmert sich schwer-punktmäßig um die Anliegen von Ärz-tinnen und Ärzten.

Christine Mosler leitet seit langem die Station 61b in der Kinderklinik. Sie wird ab dem 1.11.16 eine 100%-Freistellung im Personalrat überneh-men.

In der Pflegeschule bildet sie Gesund-heits- und KrankenpflegerInnen aus - ab dem 1.12.16 wird Viola Paul die Hälfte ihrer Arbeitszeit der Personal-ratsarbeit widmen.

Seit über 20 Jahren arbeitet Sabine Schwake als Erzieherin in der MHH-Kita. Ab dem 1.11.16 wird sie zu 50% für den Personalrat freigestellt.

C. Monica Poth ist als Dipl.-Psychologin im Zentrum Schulen be-schäftigt. Sie wird zukünftig auch stundenweise ein Beratungsangebot als Personalratsmitglied machen.

Personalversammlung im Dezember 2016 Die nächste Personalversamm-lung findet am 8.12.2016 um 13:30 Uhr im Hörsaal D (Vorklinisches Lehrgebäude, I2) statt.

Der Personalrat verhandelt in mehre-ren Sitzungen mit der Dienststelle über die künftigen Dienstvereinbarun-gen zum Gesundheitsmanagement. Nach Kündigung der DV zum Internen

Arbeitsmarkt warten viele Beschäf-tigte darauf zu erfahren, wie es wei-tergeht. Auf dieser Versammlung wollen wir Sie über den aktuellen Stand informieren.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und das Niedersächsische Hochschul-gesetz haben sich in diesem Jahr ge-ändert – was hat das für Auswirkun-gen auf die Beschäftigten in der For-

schung und Wissenschaft? Wie sieht die Situation der Kolleginnen und Kollegen des Technischen Dienstes, die mit ihren befristeten Verträgen in das Teilzeit- und Befristungsgesetz überführt worden sind, aus?

Sicher werden wir über den Abschluss des Jahres mit dem Präsidium spre-chen können und einen Ausblick auf das kommende Jahr wagen.