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Freyunger Waldpost: Stadt INFORMATION Freyung www.freyung.de Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir erleben nie dagewesene Zeiten: Durch die CORONA-Pandemie gibt es zahlreiche Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens. Die Wirtschaft ist teilweise beein- trächtigt, der Einzelhandel hat un- ter klaren Vorgaben – nach Wochen der Komplettschließung – wieder öffnen können. Die Gastronomie und Hotellerie sehnt ebenfalls ein Datum herbei, an dem Gäste wie- der bewirtet werden können. Wir sind in Freyung zum Glück bis- her von schweren Krankheitsver- läufen weitgehend verschont ge- blieben. Dies ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass wir uns alle an die Vorgaben und Abstand ge- halten haben. Dafür bedanke ich mich herzlich. Freyung hält zusammen Gerade in turbulenten Zeiten wie aktuell bewähren sich die Struktu- ren in ländlichen Räumen. Nach- barschaftshilfe wird praktiziert, viele Ehrenamtliche haben in den letzten Wochen die Versorgung der Lebenserfahrenen mit Lebensmit- teln übernommen. Das ist ein tol- les Zeichen für den Zusammenhalt in unserer Stadt. Auf genau diesen Geist wird die Stadt in den kom- menden Wochen und Monaten an- gewiesen sein. Wir entscheiden alle gemeinsam jeden Tag neu darüber, ob sich unsere Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe wieder erho- len werden. Mit unserem Einkauf, mit unserem Geldbeutel entschei- den wir mit, wie Freyung in der Zukunft aussieht. Eine sanierte Innenstadt ohne Geschäfte und ein vielfältiges gastronomischen Angebot möchte ich mir gar nicht vorstellen. Ich bitte Sie daher dar- um: Kaufen Sie vor Ort und nicht im Internet ein. Holen Sie sich von den örtlichen Wirtshäusern und Restaurants „Essen to go“ ab. Tra- gen Sie mit Ihrem Geld dazu bei, das Arbeits- und Ausbildungsplätze in unserer Stadt erhalten bleiben. Im Voraus vielen Dank für Ihren ganz persönlichen Beitrag. Der Ferienausschuss des Stadtra- tes hat in seiner letzten Sitzung ebenfalls Maßnahmen beschlossen um die Einkaufsstadt Freyung zu stärken. Für vier Wochen (ab dem 25. April) kann in den städtischen Parkhäusern und dem ganzen Stadtkern kostenlos geparkt wer- den. Wir unterstützen die Gewer- betreibenden durch Werbung für „Freyung versorgt dich“. Auf dass unsere Kreisstadt unbeschadet aus dieser schwierigen Zeit hervorge- hen möge. Mit herzlichen Grüßen, bleiben Sie gesund Ihr Olaf Heinrich 1. Bürgermeister Mai 2020 Foto: K.-H. Paulus

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Page 1: Freyunger Waldpost: STADTinformationen Stadt INFORMATION … · STADTinformationen 125. Ausgabe – Mai 2020 Freyunger Waldpost: Stadt INFORMATION Freyung März 2020 Liebe Mitbürgerinnen

STADTinformationen 125. Ausgabe – Mai 2020

Freyunger Waldpost:

Stadt INFORMATIONFreyung

www.freyung.de

März2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir erleben nie dagewesene Zeiten: Durch die CORONA-Pandemie gibt es zahlreiche Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens. Die Wirtschaft ist teilweise beein-trächtigt, der Einzelhandel hat un-ter klaren Vorgaben – nach Wochen der Komplettschließung – wieder öffnen können. Die Gastronomie und Hotellerie sehnt ebenfalls ein Datum herbei, an dem Gäste wie-der bewirtet werden können.

Wir sind in Freyung zum Glück bis-her von schweren Krankheitsver-läufen weitgehend verschont ge-blieben. Dies ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass wir uns alle an die Vorgaben und Abstand ge-halten haben. Dafür bedanke ich mich herzlich.

Freyung hält zusammen Gerade in turbulenten Zeiten wie aktuell bewähren sich die Struktu-

ren in ländlichen Räumen. Nach-barschaftshilfe wird praktiziert, viele Ehrenamtliche haben in den letzten Wochen die Versorgung der Lebenserfahrenen mit Lebensmit-teln übernommen. Das ist ein tol-les Zeichen für den Zusammenhalt in unserer Stadt. Auf genau diesen Geist wird die Stadt in den kom-menden Wochen und Monaten an-gewiesen sein. Wir entscheiden alle gemeinsam jeden Tag neu darüber, ob sich unsere Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe wieder erho-len werden. Mit unserem Einkauf, mit unserem Geldbeutel entschei-den wir mit, wie Freyung in der Zukunft aussieht. Eine sanierte Innenstadt ohne Geschäfte und ein vielfältiges gastronomischen Angebot möchte ich mir gar nicht vorstellen. Ich bitte Sie daher dar-um: Kaufen Sie vor Ort und nicht im Internet ein. Holen Sie sich von den örtlichen Wirtshäusern und Restaurants „Essen to go“ ab. Tra-gen Sie mit Ihrem Geld dazu bei, das Arbeits- und Ausbildungsplätze in unserer Stadt erhalten bleiben.

Im Voraus vielen Dank für Ihren ganz persönlichen Beitrag. Der Ferienausschuss des Stadtra-tes hat in seiner letzten Sitzung ebenfalls Maßnahmen beschlossen um die Einkaufsstadt Freyung zu stärken. Für vier Wochen (ab dem 25. April) kann in den städtischen Parkhäusern und dem ganzen Stadtkern kostenlos geparkt wer-den. Wir unterstützen die Gewer-betreibenden durch Werbung für „Freyung versorgt dich“. Auf dass unsere Kreisstadt unbeschadet aus dieser schwierigen Zeit hervorge-hen möge. Mit herzlichen Grüßen, bleiben Sie gesund

Ihr

Olaf Heinrich1. Bürgermeister

Mai2020

Foto: K.-H. Paulus

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STADTinformationen 125. Ausgabe – Mai 2020

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„Mein Name ist Carolin Seitz, ich kom-me aus Freyung und habe die letzten 15 Jahre in der Hotellerie gearbeitet. Ich freue mich sehr darauf ab Mai bei der Planung und der Betreuung der Lan-desgartenschau mitwirken und meine Heimatstadt Freyung mit diesem tollen Ereignis präsentieren zu dürfen.“

Das Gartenschau Team hat „Zuwachs“ bekommen

Seit Januar kümmert sich Tina Heigl um die temporären Maßnahmen wie die Organisation von Ausstellungsbei-trägen und Dienstleistungen, die Ko-ordination der gärtnerischen Projekte auf dem Gelände der Gartenschau und um die Verbindung der Ausstellung mit der Innenstadt Freyungs. Seit elf Jahren kümmert sie sich um diese Aufgaben auf vielen Gartenschauen in Bayern. Ihr besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Herausarbeitung der Eigenheiten und Potenziale der Region, die die Lan-desgartenschau Freyung zu einer be-sonderen Gartenschau machen werden.

Foto Simone Kaschner, Fotografie Freiraum in Freyung

Fotografin Beatrix Getze

„Ich bin im März 2020 von Baden-Ba-den (BW) nach Bayern gezogen und freue mich sehr gleich an so einem tollen Projekt mitwirken zu können. Zu meinen zukünftigen Aufgaben ge-hören die Unterstützung im Bereich Sekretariat und die Koordination von Förderungen, Kunst und das Schulklas-senprogramm. Vor meinem Umzug war ich einige Jahre an einem Gymnasium als Schulsekretärin tätig.“ (Melina Stie-gele)

Auch 2020 wieder Ferienjobs im Bauhof der Stadt Freyung zu vergebenDie Stadt Freyung bietet für Schüler und Studenten auch im Jahr 2020 wieder Ferienjobs im Bauhof an. Jugendlich ab 16 Jahren, die sich in den Ferien etwas Geld verdienen möchten, die motiviert und körperlich belast-bar sind, gerne im Freien arbeiten und einen Einblick in den Betriebsablauf des Bauhofes und dessen vielfältige Aufgaben bekommen wollen, können sich in den Ferien für mindestens zwei Wochen bei der Stadtverwaltung bewerben.

Ferienjobs sind zu folgenden Zeiten möglich:02.06. – 12.06.2020 (Pfingstferien)27.07. – 04.09.2020 (Sommerferien)

Kurzbewerbungen mit Lebenslauf sowie Angabe des gewünschten Zeit-raumes (gerne auch per Mail) bitte an:

Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung

Nähere Auskünfte erteilt Frau Obermüller, Tel. 08551/588 – 121, [email protected] . Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!

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Ausgabe - Ma?rz 20:Layout 1 28.04.2020 18:30 Uhr Seite 4

125. Ausgabe – Mai 2020 STADTinformationen4

AOK-GesundheitstippCorona-KriseTipps gegen den Virus-BluesRegen. Bleib daheim! Das ist der Appell, der momentan unser Leben bestimmt. Ausgangsbeschränkungen, Kontakt-sperre und Quarantäne können für viele Menschen allerdings zum Härte-test werden. „Die Isolierung birgt Ge-fahren für das psychische Wohlergehen und den familiären Frieden“, so Maria Schmid, Gesundheitsfachkraft von der AOK-Direktion Bayerwald für die Land-kreise Regen und Freyung-Grafenau. Schließlich müssen Wochen des Allein-seins bewältigt werden oder Wochen, in denen Homeoffice, Homeschooling, Haushalt und Familienalltag unter ei-nen Hut gebracht werden müssen. Da können sich Gefühle der Einsamkeit oder Langeweile breit machen und sich Familienmitglieder gegenseitig auf die Nerven gehen. „Hinzu kommen die

Ängste vor dem Virus oder auch Sorgen um die wirtschaftliche Existenz“, so Ma-ria Schmid weiter. Dem Tag Struktur gebenWas also tun, damit einem daheim nicht die Decke auf den Kopf fällt? „Wichtig ist ein strukturierter Tagesablauf mit festen Aufsteh- und Schlafenszeiten, Arbeitszeiten, Pausen und Mahlzeiten“, sagt Maria Schmid. Jeden Tag ausschla-fen, im Pyjama frühstücken und Filme schauen bis spät in die Nacht, das wäre eine schlechte Strategie. Innerhalb der Familie sollten Zeiten, in denen jeder – einschließlich der Kinder – für sich beschäftigt ist, mit Zeiten abwechseln, in denen man gemeinsame Aktivitäten entwickelt, beispielsweise zusammen Spiele spielen oder miteinander essen. Hilfreich sind dabei auch feste Arbeits-plätze, an denen Vater, Mutter oder Kind in Ruhe gelassen werden, um zu lesen, zu arbeiten, Hausaufgaben zu machen oder auch sich mit anderen über den Bildschirm auszutauschen. Bewegung in den Alltag einbauenZur Tagesstruktur sollte auch regelmä-

ßige körperliche Aktivität gehören, mindestens 15 bis 30 Minuten täglich: Also zum Beispiel ein kleines Workout morgens vor dem offenen Fenster. Im Homeoffice den Wecker stellen und re-gelmäßig fünf Minuten Gymnastik ein-bauen. Viele Anbieter von Yoga, Zum-ba, Fitness, Feldenkrais und Co. haben auf Online-Kurse umgestellt. Solange keine Ausgangssperre oder Quarantä-ne verhängt wird, ist es erlaubt, frische Luft zu schnappen – allerdings nur allei-ne oder mit Familienmitgliedern, die im gleichen Haushalt wohnen. „Das sollte man ausnutzen: Sich täglich draußen bewegen, das hebt die Stimmung, hält körperlich fit und stärkt zudem das Im-munsystem“, so Maria Schmid. Wem ein Spaziergang zu langweilig ist: Jog-gen, Nordic Walking, Rad fahren, ska-ten, Skateboard fahren sind Alternati-ven. Für viele Menschen bedeutet eine häusliche Isolierung auch: plötzlich sehr viel mehr Zeit zu haben. „Sich Ziele set-zen kann da ebenfalls helfen: Was muss ich sowieso erledigen wie Frühjahrs-putz, aufräumen, Papiere sortieren?“, rät Maria Schmid.

Informationen und Hilfsangebote:• Seriöse Informationen zum Corona-

Virus auf: www.rki.de, www.bundesgesundheitsministerium.de

• Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: www.bbk.bund.de

> Wissenswertes über Coronavirus (darunter auch: „Tipps bei häuslicher Quarantäne“)

• Kontakt zum Gesundheitsamt: www.rki.de/mein-gesundheitsamt

• Bei psychischen oder familiären Problemen: Telefonseelsorge 0800 1110111 oder 0800 1110222. Manche Psychotherapeuten bieten Video-Sprechstunden an. Deutsch-landweites Info-Telefon Depression: 0800 3344533 (Stiftung Deutsche Depressionshilfe).

• In Quarantäne kann auch die Gefahr für häusliche Gewalt steigen. Hilfete-lefon Gewalt gegen Frauen: www.hilfetelefon.de, Telefon 08000 116016.

Urhebervermerk: © panthermedia.net / kikovic

Zu einem strukturierten Tagesablauf mit Kindern gehören auch Zeiten zum ge-meinsamen Spielen und Bewegen.

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STADTinformationen 125. Ausgabe – Mai 2020

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Hundehaufen sind ein ProblemAuch in Freyung gibt es das große Pro-blem mit Hundehaufen auf Gehwegen, Straßenrändern, Wiesen, Weiden und vor allem im städtischen Abwassersys-tem. Oft wird vergessen, welche Ge-fahren von diesen Hinterlassenschaften ausgehen können. Für Gehbehinderte stellt Hundekot eine Unfallgefahr dar. Blinde, Seh-schwache und Rollstuhlfahrer können den Hundehaufen oft nicht ausweichen und kommen dadurch in direkten Haut-kontakt. Kot kann auch ein Infektions-risiko sein, wobei Kinder und abwehr-geschwächte Erwachsene besonders gefährdet werden. Daneben besteht aber auch die Gefahr, dass sich Kühe – aber auch andere Tiere wie Pferde, Schafe oder Ziegen – mit den Parasiten infizieren, wenn sie Hundekot durch Ihr Futter aufnehmen. Der Hund trägt Pa-rasiten und deren Eier in sich, ohne dass das von außen zu erkennen ist.

Da Felder und Wiesen Privatgrund sind, ist das Betreten der Grundstücke auch für das Haustier verboten. Kot hat im Futter von Lebensmittel produzieren-den Tieren nichts verloren.

Diese Gefahren können durch das Ver-wenden von Hundekotbeutel (welche in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden sollten) und durch das Anleinen des Hundes erheblich verrin-gert werden.

Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und um die Benutzung von Kotbeutel und Leinen, damit schützen wir die Tiere, unsere Kinder und uns selbst vor Infektionen.

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Ausgabe - Ma?rz 20:Layout 1 28.04.2020 18:30 Uhr Seite 4

125. Ausgabe – Mai 2020

Impressum:Verantwortlich für den Inhalt: Stadt FreyungSatz: Druckerei Fuchs, Freyung, Druck: Druckerei Fuchs, Freyung

Anzeigenbuchung:Tel. 08551/96290, Druckerei Fuchs, Freyung

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Ausgabe - Ma?rz 20:Layout 1 28.04.2020 18:30 Uhr Seite 4

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Freyung

Vollzug der Baugesetze (BauGB); Änderung Bebauungsplan ,,Oberfeld‘‘ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. Abs. 1 Satz 2 BauGB;Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Freyung hat in seiner Sitzung am 20.04.2020 die Änderung des Bebau-ungsplanes

,,Oberfeld‘‘ durch Deckblatt Nr. 1

beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 20.04.2020 und er-streckt sich auf die Flurnummern 185/8, 185/10, 185/11, 185/12, 185/13, 185/14 (Tlf.) 185/15, 185/16, 185/17 und 185/18 der Gemarkung Wolfstein. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,6 ha. Das Planungsgebiet liegt am östlichen Ortsrand von Freyung, nördlich des Ortsteiles Oberndorf. An das Plangebiet grenzt im Norden der Sportplatz am Oberfeld, westlich befindet sich die Mittelschule. Im Süden schließt sich eine bestehen-de Wohnbebauung an, wohingegen sich im Osten landwirtschaftliche Nutzflächen befinden. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die textliche Festsetzung Nr. 3.4.1 angepasst werden. Alle anderen textlichen Festsetzungen bleiben unverändert.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Verfahren nach § 13 BauGB von der frühzeitigen Unter-richtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen wird. Im Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informa-tionen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 und vom Monitoring nach § 4c abgesehen.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der hierzu erstellte Planungsentwurf liegt in der Zeit vom

20.05.2020 bis einschließlich 19.06.2020

im Bauamt der Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung, Zimmer 8.02, während der all-gemeinen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Wichtig: Aufgrund der aktuellen Situation wegen Covid-19 ist eine Einsichtnahme im Rathaus nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 08551/588-0 möglich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/bauleitverfahren.html und unter www.bauleitplanung.bayern.de abgerufen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buch-stabe e) DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Ab-senderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflich-ten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Freyung, 09.05.2020Stadt Freyung

Dr. Olaf HeinrichErster Bürgermeister

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Nächste STADTRATSSITZUNGDie nächste Stadtratssitzung findet

(vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen, die ggf.in der Tagespresse bekanntgegeben werden) statt am:

Montag, 18. Mai, um 18.30 Uhr,Ort: Sitzungssaal des Kurhauses

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Freyung

2. Änderung der Satzung der Stadt Freyung über die förmliche Festlegung des

Sanierungsgebietes,,Freyung Altstadt I‘‘

(Sanierungssatzung)

vom: 22.04.2020

Die Stadt Freyung erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) und aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ,,Freyung Altstadt I‘‘.

§ 4Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

§ 5Durchführungsfrist

Die Durchführung der Sanierung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 31.12.2034.

Freyung, den 22.04.2020

Stadt Freyung

Dr. Olaf HeinrichErster Bürgermeister

___________________________________________________________Hinweise:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechts-folgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schrift-lich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründen-den Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

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