Frische Brise. · 2018. 7. 1. · Bürger für Graal-Müritz, IBAN DE71 1305 0000 1000 1476 45, BIC...

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Inhalt Informationen aus den Rathaus über zwei Gemeindevertreterbeschlüsse 3 ... und dann war da noch die Sache mit den Ferienwohnungen ... 4 Weiter so wie bisher oder muss sich Wesentliches in unserem Gemeinwesen ändern? 5 Bürgerbegehren zum Grundstück des Hotelneubaus in der Straße zur Seebrücke 8 Impressum 9 Über des Tellerrand geguckt - Eine Petition in Göhren 11 ...als Letztes... Quo vadis Graal-Müritz? 12 Für das Fritz-Reuter-Camp soll ein Hotel (ca. 35 m breit und drei Geschosse hoch), laut Bürgermeister mit Anpas- sung an „historische Bebauung“ und „positiver Aufnahme von Traditionen“ gebaut werden. Man denkt da an dieses Teehäuschen.

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Inhalt

Informationen aus den Rathaus über zwei Gemeindevertreterbeschlüsse 3

... und dann war da noch die Sache mit den Ferienwohnungen ... 4

Weiter so wie bisher oder muss sich Wesentliches in unserem Gemeinwesen ändern? 5

Bürgerbegehren zum Grundstück des Hotelneubaus in der Straße zur Seebrücke 8

Impressum 9

Über des Tellerrand geguckt - Eine Petition in Göhren 11

...als Letztes... Quo vadis Graal-Müritz? 12

Für das Fritz-Reuter-Camp soll ein Hotel (ca. 35 m breit und drei Geschosse hoch), laut Bürgermeister mit Anpas-sung an „historische Bebauung“ und „positiver Aufnahme von Traditionen“ gebaut werden. Man denkt da an dieses Teehäuschen.

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Hier nun also die 19. Ausgabe Ihrer Frische Brise. Unsere Redak-teure hatten sich eine, sagen wir, kreative Pause gegönnt.Es ist unschwer zu übersehen, in Graal-Müritz wird ein neu-er Bürgermeister gewählt. Und gewählt wird tatsächlich! Das Wahlvolk ist aufgerufen, unter mehreren Kandidaten zu ent-scheiden. Fragt man die zur Wahl Aufgerufenen, welche Aufgaben denn der Bügermeister eigentlich hat, dann stößt man allzu oft auf beschämtes Schweigen. Etwas vereinfacht leitet der Bürger-

meister die Verwaltung der Gemeinde - das war es. Als Verwaltungsleiter hat er dann durch das Land und die Gemeindevertretung übertragene Aufgaben umzusetzen. Man darf sich daher schon ein wenig über die Versprechen der Kandidaten wundern. Natürlich ist es gut, wenn sich ein Kandidat für dieses oder jenes Projekt einsetzen will: Die Frage, die sich aber anschließt, warum muß er dafür Bürgermeister werden?Debattiert wird derzeit auch über die beabsichtigte Neugestaltung des Seebrückenvor-platzes. Und das ist gut! Zum beabsichtigten Neubau der Ostseewoge werden Parallelen zur Abholzung des Rosa-Luxemburg-Wäldchens gezogen. Allzu leichtfertig wird bei der-artigen Debatten aber übersehen, dass die Fragestellung eine gänzlich andere ist. Im Zu-sammenhang mit der Abholzung des Rosa-Luxemburg-Wäldchens ging es letztendlich um eine privatrechtliche Frage: soll die Gemeinde verkaufen und damit einen Hotelneu-bau zulassen? Diese Frage stellt sich im Falle der Ostseewoge nicht. Dort wurde ein Bebau-ungsplanverfahren eingeleitet, in dem die privaten Investoreninteressen gegen öffentlich-rechtliche Interessen (z.B. auch zum Walderhalt) gegeneinander abzuwägen sind. Einwän-de, Bedenken usw. sind in dem Verfahren abzuarbeiten. Im Ergebnis wird es eine Ange-botsplanung geben, ob diese dann umgesetzt wird, da hat die Gemeinde keinen Einfluss mehr drauf.Und dann ist da wieder ein Thema auf der Tagesordnung, das in letzter Zeit in Vergessen-heit geraten ist: „Illegale“ Ferienwohnungen.Genug der Vorrede, wir wünschen viel Vergügen bei der Lektüre Ihrer Frische Brise.

Ihre Redakteure der Frische Brise

Sie erreichen uns unter, Postanschrift:Graal-Müritzer Frische Brise, Lange Str. 26, 181 81 Graal-Müritz Email:[email protected] Internet: www.spd-graal-mueritz.de, www.bfg-m.deoder Sie sprechen uns einfach direkt an.Wenn Sie unsere Redakteure unterstützen möchten, sind wir für Ihre Spenden dankbar. Für Spen-den können Sie unter Angabe des Stichwortes:

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1. Zusammenfassung der Vorlage für TOP 8 zur GV-Sitzung am 22.Februar 2018

Betr.: 9. And. B-Plan Nr. 4-5/93 ;Müritz West“ Neubaukonzeption Ostseewoge / wald-rechtliche Abstimmungsgrundlagen

Ziel der B-Planän-derung ist ein Er-satzneubau für das Hotel „Ostseewoge“ mit mehr Betten und verbesserter Zimmerqualität, so-wie einem Spa-Be-reich und erweiter-tem gastronomischen Angebot.Dem Vorhaben steht der erforderliche Waldabstand entgegen. Diese wurde be-reits 2003 gerichtlich bestätigt. Der Eigen-

tümer hat seine Planungsziele in einem Konzept vorgelegt, welches einen sechsge-schossigen Neubau zeigt. Auf dieser Grund-lage fand auf Initiative der Wirtschaftlichen Vereinigung bereits am 25.10.2017 ein Ab-stimmungstermin mit dem Umweltminister,

Herrn Backhaus, und danach auch mit der Oberste Forstbehörde statt. Die Forstbe-hörde sollte kurzfristig feststellen ob eine Reduzierung des gesetzlichen Waldabstan-des oder eine Waldumwandlung möglich sei. Um die Problematik der Haftung [z.B. bei Wundbruch - W.R.] wurde ein Verkauf von 30m Wald radial um das Bauwerk erwogen, jedoch nicht zugestimmt. Der Beschlußvor-schlag sieht vor, der Gebäudekubatur und einer Verschiebung nach Westen um 10 m zu zu stimmen.

Kommentar zur Vorlage: Was gab an dem hervorragenden Standort nicht schon al-les – eine hölzerne Strandhalle, die Gast-stätte „Goldbroiler“, Das Hotel Ostseewoge (laut studentischen Wettbewerb zu viel Bau-masse), geplant war ein sechsgeschossiges Rundbauwerk mit Glasfassade (gescheiter an Bürgerprotesten) und nun dieses. Noch nicht wieder gehört wurde das „schlagende Argument“, wir seien ja gar nicht von See aus zu sehen. Aber unser städtebaulicher Planer hat schon begeistert auf das Hotel Neptun in Warnemünde und andere Bausünden ver-wiesen.

Informationen aus den Rathaus über zwei GemeindevertreterbeschlüsseVerkürzt - vollständige Fassungen siehe Homepage der Gemeinde

Vor mehr als zehn Jahren wollten man diesen Koloß mit sechs Geschossen auf dem Seebrückenvorplatz

bauen, mit der Begründung: „Man sieht uns ja gar nicht von See aus!“

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2. Zusammenfassung der Vorlage für TOP 8 zur GV-Sitzung am 22.März 2018 Standort ehemalige Fritz-Reuter-CampBetr.: Vorbereitung Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener BebauungsplanDie Situation am ehemaligen Fritz-Reuter-Camp wird als großer städtebaulicher Mis-stand empfunden. Bisherige Bemühungen zur Überplanung scheiterten durch die von der Waldbehörde geltend gemachten Belan-gen (30m Waldabstand und keine Waldum-wandlung). In dieser Situation hat sich die Wirtschaftliche Vereinigung an den zustän-digen Minister, Herrn Backhaus, gewandt. Er konnte dafür aufgeschlossen werden, hier persönlich zu unterstützen. Einbezogen war auch die Waldbehörde. Auch das Umwelt-amt hat Unterstützung signalisiert.Die notwendigen Vorarbeiten hat der Archi-tekt A. Krüger auf Bitten der Wirtschaftlichen Vereinigung geleistet. Der Lageplan ist mit der Forstbehörde angestimmt (siehe Home-page). Mit dem Grundstückseigentümer und Initiator der Investition ist bislang ein d r e i g e s ch o ss i g e s Gebäude konzipiert wor-den. Das Bauwerk soll sich an eine an dem Standort ehemals dort historisch befindliche Bebauung anpassen und Traditionen positiv Aufnehmen.In den bisherigen Abstimmungen mit den

Behörden wurde deutlich gemacht, dass eine Genehmigungsfähig besonders hinsichtlich der Waldbelange nur durch die Darstellung des besonderen öffentlichen Interesses der Gemeinde an der Entwicklung diese Stand-ortes möglich ist.Zur Darstellung des öffentlichen Interesses zählen folgende Aspekte: Die Übernahme der Funktion eines Kurwaldzentrums, eine Literaturhauses und eines Radfahrhotels. Die Aufstellung eine B-Planes, die zu resul-tierenden öffentlichen Belange und entspre-chende Verhandlungen durch den Bürger-meister wurden mehrheitlich beschlossen.Kommentar zur Vorlage: Es ist völlig klar an der Stelle gebaut werden muß - schon zum Schutz des Küstenwaldes, das aber sinnvoll. Gerade wurden wieder angekippte Buchen gefällt. Der Leiter des Landesforstamtes schwankte bisher zwischen einem Gebäude mit ursprünglicher Dimension und einem Kiosk ohne dauernden Aufenthalt für Per-sonen. Jetzt hat die Wirtschaftliche Vereini-gung den Minister Backhaus „aktiviert“ und will einen Dreigeschosser auf ganzer Grund-stücksbreite durchsetzen. Von all den in der Vorlage angeführten Gründen scheint nur ein vorauszusetzender stichhaltig, das Inte-resse des Investors, wer immer das sein wird.

Wolfgang Rühs, Bürger für Graal-Müritz

... und dann war da noch die Sache mit den Ferienwohnungen ...Ferienwohnungen, lange hat man nichts zum Thema gehört. Pünktlich zur kommenden Ur-laubssaison bahnt sich eine weitere Runde in der Auseinandersetzung um unzulässige Fe-rienwohnungsnutzung in Wohngebieten an.Zwar wurden mit der jüngsten Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsver-ordnung weitergehende Regelungen in Kraft gesetzt, nach denen ein Nebeneinander von Ferien- und Dauerwohnen ermöglicht wird, diese Regelungen greifen aber erst für die Zukunft. Nach neuem Recht, gehören Feri-enwohnungen i.d.R. zu den nicht störenden

Gewerbebetrieben. Zugegeben, das hört sich ein wenig abstrakt an. Praktisch bedeutet dies, dass nach neuem Recht in Allgemeinen Wohngebieten Ferienwohnungen ausnahms-weise dann zulässig sind, wenn der Bebau-ungsplan dies vorsieht bzw. nicht verbietet. Ausnahmsweise bringt zum Ausdruck, dass Ferienwohnungsnutzung nicht gebietsprä-gend sein darf. Hieraus folgt, dass im Zwei-felsfall nach dem Motto wer zuerst kommt zu entscheiden sein wird. Vertrüge ein Gebiet keine weiteren Ferienwohnungen, wären die-se nicht genehmigungsfähig. Auf die Verhält-nisse im Einzelfall käme es nicht mehr an.

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Für unsere geltenden Bebauungspläne ist altes Recht maßgebend. Insofern besteht ins-besondere für den Gebietstyp Allgemeines Wohngebiet zunächst keine Möglichkeit, Fe-rienwohnungsnutzungen verfahrensfrei zu-zulassen. Es kommt nicht darauf an, ob diese nach neuem Recht zugelassen werden könn-ten. Wollte man die unzulässige Ferienwoh-nungsnutzung in unseren Allgemeinen Wohn-gebieten zulassen, führte der einzig gangbare Weg über eine Bebauungsplanänderung. Ob die Voraussetzungen für die Einleitung ent-sprechender Verfahren - die Feststellung, dass die städtebauliche Entwicklung und Ordnung derartige Änderung erforderlich macht- im-mer gegeben sind, kann dahingestellt bleiben. Prinzipiell muss aber ein öffentliches Interesse an der Zulassung von Ferienwohnungen be-stehen, das höher wiegt, als etwaige private In-teressen an einer Gebietserhaltung. Man muss schon über prophetische Gaben verfügen, um vorherzusagen, wie derartige Abwägungen ausgehen. Jedenfalls sollte in den Fällen, in denen bei der ursprünglichen Aufstellung der Bebauungspläne seitens der Gemeindevertre-tung zweifelsfrei von einer Ferienwohnungs-nutzung ausgegangen wurde und diese auch zulässig gewesen wäre, ohne dass dies Gegen-stand des Satzungsbeschlusses war, ein öf-fentliches Interesse an einer Planänderung zu bejahen sein. Denn mit einer entsprechenden Bebauungsplanänderung würde ja lediglich der ursprüngliche Planungswille umgesetzt. Ob sich die städtebaulichen Voraussetzungen zwischenzeitlich so geändert und verfestigt

haben, dass diese einer Planänderung entge-genstünden, wäre im Verfahren selbst zu klä-ren.

Das OVG Greifswald hat nach altem Recht festgestellt: Eine unzulässige Mischung von Dauer- und Erholungswohnen liegt dann nicht vor, wenn in einem Bebauungsplan für ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauN-VO jeweils eine Wohnung zu Ferienwohnzwe-cken in im übrigen dauerbewohnten Wohn-häusern zugelassen wird. Nach diesen engen Vorgaben wäre also auch nach altem Recht ein nebeneinder von Ferien- und Dauerwoh-nen zulässig. Dieses eigentümerbegleitete Fe-rienwohnen erfolgt in der Regel hauptsäch-lich saisonal und ist aus der Natur der Sache heraus für die Nachbarn wenig belastend.

Soweit so gut, Gesetzgeber und Gerichte ha-ben uns Werkzeuge in die Hand gegeben. Die Frage ist nun, wie soll mit der derzeit un-zulässigen Ferienwohnungsnutzung umge-gangen werden? Rechtsunsicherheit ist ein Investitionshemmnis – kein Vermieter wird in seine Ferienwohnung investieren, wenn er nicht weiß, ob er sie in der nächsten Saison noch vermieten kann. Auf der anderen Seite ist zu befürchten, dass regulärer Wohnraum so lange dem Wohnungsmarkt entzogen bleibt, wie die zweckentfremdende Ferien-wohnungsnutzung nicht konsequent unter-bunden wird – Ferienwohnungen scheinen rentabler zu sein.

Es gibt einiges zu tun.Markus Harmsen, SPD Graal-Müritz

Weiter so wie bisher oder muss sich Wesentliches in unserem Ge-meinwesen ändern?

Unter dem Motto hatte die Wählergemein-schaft Bürger für Graal-Müritz am 04.04.2018 zu einer öffentlichen Veranstaltung eingela-den. Was meinen die Bürgermeisterkandida-ten zu obiger Vorgabe, das war die Gretchen-frage. Die Kandidaten für das Bürgermeister-amt hatten – in veränderten Reihenfolgen

- auf vorbereitete Fragen und auf Anfragen der Einwohner zu antworten. Um möglichst viele Themen ansprechen zu können, wurde die Veranstaltung professionell und neutral moderiert. Außerdem wurden enge zeitliche Grenzen für die Kandidatenantworten und die der Einwohnerfragen gesetzt. Von den

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ursprünglich fünf Anwärtern hatte Frau Uta Otte ihre Bewerbung zurückgezogen und hierzu zu Beginn eine Erklärung abgegeben. Da die Briefwahl schon begonnen hat, wird ihr Name aber trotzdem auf der Wählerliste erscheinen.

Hier die zehn vorbereiteten Fragen (etwas verkürzt):

… 1. Vorab – Bitte stellen Sie sich kurz, mög-lichst in Stichworten, vor!

… 2. Frage – Was hat Sie dazu bewogen, sich als Bürgermeisterkandidat aufstellen zu

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lassen? … 3. Frage – Halten Sie die Schwerpunkte der

Baupolitik in der Gemeinde richtig ge-setzt?

… 4. Frage – Welche ungelösten bzw. ver-nachlässigten Probleme in der Infra-struktur sehen Sie und wie würden Sie diese lösen?

… 6. Frage – Sollte die Gemeinde einen Inves-tor unterstützen, der auf dem Seebrü-ckenvorplatz plant, ein 6-geschossiges Hotel mit erheblicher Bettenkapazität zu bauen?

… 7. Frage – Für wie wichtig halten Sie Pla-nungen der Gemeinde für deren pers-pektivische Entwicklung

… a) städtebaulich … b) touristisch … c) Steuerung der demografischen Ent-

wicklung (Abwanderung der Jugend) … 8. Frage – Wo besteht weiterer Bedarf zur

Verbesserung des Informationsflusses zwischen Gemeinde und Gemeindever-tretern sowie Einwohnern als Grundlage unserer Demokratie?

… 9. Frage – Wie stellen Sie sich (idealerwei-se) die Zusammenarbeit zwischen Ver-waltung und den Gemeindevertretern sowie den Ausschussmitgliedern und die Einbeziehung der Einwohnern vor?

… 10. Frage – Auf welcher Grundlage soll Ihre zukünftige Zusammenarbeit als Bürger-meister mit der Gemeindevertretung und ihren Gremien sowie mit der Ver-waltung als deren Chef und natürlich die Einbeziehung der Einwohnern stehen?A - … im Wesentlichen ein weiter so wie bisher.B - … die Notwendigkeit wesentlicher Änderungen.Es waren jeweils Beispiele für wesentli-che Erfolge bzw. markante Defizite der Gemeindepolitik zu nennen und ggf.

Lösungsansätze.

Hier die Antworten auf die Gretchenfrage Nr. 10: … •Herr Helge Buuk plädierte für B – we-

sentliche Änderungen in Stichworten: Neutralität des Bürgermeisters, unsere Demokratie ist beschädigt, gegenseiti-ge Achtung in der Verwaltung

… •FrauDr.BenitaChelvierwolltesichnichtfestlegen lassen und entschied sich für ein imaginäres C und führte an: Der Bür-germeister muss Grundlagen der De-mokratie einhalten und vor Ort sein, sie will kein negatives Bild der Gemeinde zulassen, Verbesserungen sind immer möglich.

… •FrauAndreaConteducawarauchfürB – Veränderung Rederecht für Einwohner in Gemeindevertretung, Vorhaben bür-gernah im Vorfeld klären, …

… •HerrDieterZenkerentschiedsich(ganz klar) für B – Verwaltung muss Dienst-leister für Bürger sein, Generations- und Mentalitätswechsel im Rathaus, Vorha-ben vor Beschlüssen offen diskutieren

Und nun kurz die Antworten zu Nr. 3 (Baupoli-tik) und auch zu Nr. 6 (sechsgesch. Hotel):

… •HerrHelgeBuukistderMeinung:Zuvie-le FeWo s, Bauflächen verlorengegangen, keine Chance mehr für neuen Flächen-nutzungsplan und zum Hotel: Keine Bet-tenburgen, vorher Bürgerbefragung!

… •Frau Dr. Benita Chelvier sah eine aus-gewogene Neubau- und Infrastruktur, Schwerpunkt sei der Wohnungsbau ge-wesen, Altbauten bürgernah nutzen, auf

„Kleinigkeiten“ achten und zum 6-Ge-schosser: Noch nichts entschieden, Be-deutung des Platzes wahren!

… •FrauAndreaConteducastellte fest:ErstVisionen entwickeln und dann Investo-ren suchen, diese Konzepte fehlen z.Zt., Defizit bei Sozialwohnungen und zum Hotel: Investor unterstützen, aber in Ab-

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stimmung mit den Bürgern … •Herr Dieter Zenkermeinte: Die Schwer-

punkte sind falsch gesetzt, die Jugend wandert ab, bezahlbarer Wohnraum für Familien und Arbeitskräfte fehlt und zu dem 6-Etagen-Bau, prinzipiell unterstüt-zen, aber max. 4 Etagen in Bäderarchi-tektur.•

Die Bürgermeisterkandidaten beantworten Fragen der Einwohner, eine kleine Auswahl:

Frage nach Umgang mit Gemeindefinanzen: … •Herr Helge Buuk: keine Experimente –

zuerst Schuldenabbau dann Investitio-nen

… •FrauDr.BenitaChelvier:WeiterPlanmä-ßig entschulden – in 20 Jahren schul-denfrei

… •Frau Andrea Conteduca: 32% wenigerGewerbesteuer als 2016 – nicht über Verhältnisse leben, trotzdem investieren

… •HerrDieterZenker:Haushaltssanierungmuß sein – aber investieren auch

Frage nach der Brandruine:

… •Frau Dr. Benita Chelvier: Stillstand, bisMinister Backhaus gewonnen wurde. Be-zug auf großherzoglichen Teepavillon und hinterlegte Beherbergung für Rad-touristen und weitere Funktionen.

… Anm.: Ein Hinweis auf die Gebäudeausmaße fehlte lei-der. Weitere Antworten wurden nicht vermerkt – A.J.

Frage nach dem sozialen Wohnungsbau: … •HerrHelgeBuuk:Nüchterngesehenwird

nicht viel passieren, vorhandenes Wohn-

eigentum wird (für uns) nicht bezahlbar verkauft.

… •FrauDr. BenitaChelvier:DieGemeindehat keine Grundstücke, wünschenswert ist ein Investor mit Bundesfördermitteln, allg. schwieriges Thema, Gemeindewoh-nungen halten, Mietpreisbremse

… •FrauAndreaConteduca:70Wohnungenmüssten machbar sein, es gibt Flächen

– z.B. große Parkplätze überbauen, kom-munale Wohnbaugesellschaft gründen, Bestandsaufnahme mit Immobilienbran-che

… •Herr Dieter Zenker: wenig Flächen vor-handen, mit Eigentümern über Förder-mittel reden, Flächennutzungsplan, neue Bauflächen schaffen, sonst in Zukunft arge Probleme

Weitere Fragen der Einwohner nach: Positi-vem im Ort, Jugendhaus, falls als Bürgermeis-ter nicht gewählt – wie weiter?, schwierige Ar-beitsbedingungen in Kita, u.a.

Da die Wirtschaftliche Vereinigung eine ähnli-che Veranstaltung plant, wurde der Vorsitzen-de vorab kontaktiert. Dabei wurde überein-stimmend festgestellt, dass eine gemeinsame Veranstaltung nicht zielführend sei. Daher werden nun den Einwohnern zwei Wahlvor-bereitungen angeboten. Wegen des plan-mäßigen Redaktionsschlusses kann über die zweite Kandidatenbefragung leider nicht be-richtet werden.

Andreas Jäger (unter Verwendung von Vorbereitungsunterlagen)

Bürgerbegehren zum Grundstück des Hotelneubaus* in der Straße zur Seebrücke

Da sammelt eine Bürgerinitiative (BI) Un-terstützer - und es kommen wirklich genug Unterschriften zusammen, um die Entschei-dung über die Nutzung des Wäldchens vor der Seebrücke durch die Bürger fällen zu lassen und nicht durch die Gemeinde. Wir erinnern an den Artikel in der OZ mit Foto:

„Die Graal-Müritzer wünschen sich ein Hotel“, was nachzuprüfen eine Zielstellung war. Als die Gemeinde nachgezählt hatte, waren es plötzlich nicht mehr genug Unterschriften. Vielleicht darum: Das Formular sah die An-gabe des Geburtsdatums vor, was manche

- wohl eher Bürgerinnen (?) - jedoch unterlie-*Hotel = hier: Beherbergungsbetrieb mit Eigentumsapartments

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ImpressumDie Bürgerzeitung „Graal-Müritzer Frische Brise“ erscheint unregelmäßig, die Auflage beträgt 2000 Exemplare. Herausgeber ist die Herausgebergemeinschaft Fremdenverkehrsverein e.V., Wählergemeinschaft B.f.G-M, der SPD-Ortsverein und die Fraktion SPD/B.f.G-M. Kontakt: „Graal-Müritzer Frische Brise“, Lange Str. 26, 181 81 Graal- Müritz. Namentlich gekennzeichnete Artikel ge-ben die Meinung des Verfassers wieder, der auch für den Inhalt verantwortlich ist.

ßen. Es gibt zu diesem Sachverhalt Gerichts-urteile, die besagen, nur falls Verwechslungs-gefahr besteht, seien die Unterschriften un-gültig (z.B. Mutter und Tochter mit gleichem Vornamen). Hier jedoch sah die Verwaltung das wohl ganz anders. „Und hast du nicht ge-sehen“, wie es im Märchen heißt (meist wenn eine verborgene Zauberkraft wirkt), trotz an-derslautender Versprechen des Bürgermeis-ters, war das Grundstück schon vor der Klä-rung verkauft. Über den Verkaufspreis laut einem Gutachten will ich hier nicht räsonie-ren, nur daß ich erhebliche Bauchschmerzen hatte, als ich es lesen durfte. In der Sitzung der Gemeindevertreter (GV) von April 2017 und nochmals auszugsweise im November hatte ich nachfolgenden Vortrag gehalten. Ich darf nämlich zweimal volle 3 Minuten über nicht auf der Tagesordnung Stehendes reden.

Der Tragödie erster Teil: Am Anfang stand ein studentischer Architektur-Wettbewerb mit nur zwei Studenten. Und deren Ergeb-nis: Keine Bebauung des Wäldchens und die Baumasse der Ostseewoge sei störend! Man holte nach der halben Zeit einen dritten Stu-denten zu Hilfe, der besser funktionierte. Er wollte das Wäldchen bebauen, gleich vorne an. Es war seine Diplomarbeit – er hatte also ein vorgegebenes Thema. Dann kam diese „Sanierungstruppe“ aus Kühlungsborn mit der angeblichen … „konsequenten Fort-setzung des studentischen Wettbewerbs“ (laut Vorsitzendem des Bauausschusses). Die haben dann ihrem Berliner Architekten das gesamte Wäldchen „weg-planen“ lassen. Und der darauf folgende (angeblich) orts-ansässige Investor hat in einem Ideenwett-bewerb gegen viele Bürger (wie wohl ein-geplant) gewonnen. Durch „konsequentes Fortsetzen“ der Vorplanung hat er aus drei

großzügigen „Druchblicken“ zum hinteren Grundstück – es sollte ein Park werden - ei-nen „Durchgang“ gemacht. Welcher Besu-cher wollte da wohl durch? Der Tragödie zweiter Teil: Die Gemeinde wird von der Bürgerinitiative verklagt wegen der Verhinderung einer Bürgerbeteiligung. Warum zieht die Bürgerinitiative ihre Klage unerwartet zurück? - Weil der Richter mein-te, er müsse die Klage ablehnen. Dieses aus einem einzigen Grund: Die Gemeinde hat Tatsachen geschaffen, indem die Bauausfüh-rung damals schon begonnen hatte. Eine Befürwortung der Klage sei damit sinnlos. (… und plötzlich kommt Sinn in die Eile bei der Umsetzung des Vorhabens.) Unter der Voraussetzung des Zurückziehens der Klage kündigte der Richter an, dann ausführlich zu begründen: Auszug aus dem Originaltext als Anhang, hier verkürzt:

… 0. BI-Frage in Klage: Ist die Ablehnung des Bürgerbegehrens rechtlich tragfähig oder nicht?

… Fazit des Richters: Alles spricht für rechtlich unzulässige Ablehnungsgründe der Gemein-de.

Richterliche Bewertung der Ablehnungs-gründe der Gemeinde zu den Klagebe-standteilen im einzelnen:

… 1.Ablehnungsgrund: entgegenstehen-de Bauleitplanung – als Begründung rechtswidrig

… 2.Ablehnungsgrund: betrifft den Haus-halt der Gemeinde – als Begründung zweifelhaft, aber nicht vollkommen unvertretbar (da keine einschlägige Rechtsprechung höherer Gerichte be-kannt sei)

… 3.Ablehnungsgrund: vorgelegter Kos-tendeckungsvorschlag*) – genügt rechtlichen Anforderungen

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In der April-Niederschrift der GV-Sitzung steht nur so etwas : „Herr GV Rühs [...] trägt seine Meinung zur Beherbergungsstätte mit Ei-gentumsapartments vor.“ Das ist zwar nicht so richtig falsch, aber daß ich über Brisantes geredet habe, über Gefahr für unsere Demokratie, ahnt kein unbeteiligter Leser. Ich habe einen Sachverhalt besprochen, den die Bürger-vorsteherin m.E. schon gleich nach dem Prozeß an sich zie-hen und hätte prüfen müssen. Ein Ausspruch des Bürger-meisters zur Zurückziehung der Klage der Bürgerinitiative ist mir noch in Erinnerung:

„Wollen Sie etwa aus einer Nie-derlage einen Sieg machen?“ Von den Gemeindevertretern hat keiner irgendwie reagiert. Der Redak-teur der OZ war im April anwesend, aber dieser Sachverhalt hat ihn scheinbar nicht interessiert. Die Niederschrift der November-sitzung der Gemeindevertretung liegt noch nicht vor. Dr. Kunze schrieb kürzlich in einer Zeitung sinngemäß: Ferienwohnungen ha-ben wir in Graal-Müritz genug, aber ein Ho-tel könnten wir noch gebrauchen. Ich frage mich, ob die neu geplante, möglicherweise fünfgeschossige Ostseewoge, wirklich ein

„richtiges“ Hotel**) wird … oder nach 10 Jah-ren mehr Eigentums-Ferienwohnungen ent-hält? Dieses jedenfalls hat der Bürgermeister ohne Rücksprache mit den politischen Gre-mien dem Investor des neuen Apartmentho-tels „Residenz“ zugestanden und mir in einer Sitzung (nach dritter Rückfrage) mitgeteilt. Ich muß hier ein Zitat schuldig bleiben, ich finde in den gesamten GV-Niederschriften 2017 nichts dazu.Ich wollte mit etwas Positivem enden: Die Architektur des sogenannten Hotels ist bes-ser als ich erwartet hatte, auch besser als die Aufgabenstellung des Bauausschusses. Ich hatte so einen fast so schmucklosen Bau des

selben Investors wie den graaler „Fürstenhof“ ***), von Einheimischen auch „Kasernenhof“ genannt, erwartet.

Wolfgang Rühs, Gemeindevertreter

… *) Kostenangabe stets erforderlich - vom Bürgermeister pflichtgemäß zugearbei-tet und dann aber angezweifelt

… **) Neubau Ostseewoge: Die fünf Ge-schosse sind z. Zt. nur ein „Gedanke“ des selben Investors – einen Aufstellungsbe-schluß zum Bebauungsplan gibt jedoch es schon.

… ***) Name vom abgerissenen Vorgän-gergebäude übernommen

Anhang: Auszug aus Originaltext des Ge-richtsIm Rahmen der juristischen Auseinanderset-zung zur Ablehnung des Bürgerbegehrens zwi-schen der Bürgerinitiative und der Gemeinde Graal-Müritz hat der Richter Folgendes ausge-führt (Auszug): „... Im Weiteren wird gleichwohl erörtert, ob die Gründe, die zur Ablehnung des Bürgerbegehrens als unzulässig geführt ha-ben, rechtlich tragfähig sein dürften. Insoweit wird gerichtsseitig dargelegt, dass bezüglich der Rechtsmäßigkeit der dem Bürgerbegehren zugrundeliegenden Fragestellung als auch be-züglich des Ablehnungsgrundes entgegenste-hende Bauleitplanung alles dafür spricht, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens insoweit

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rechtswidrig war. Dem gegenüber erscheint le-diglich zweifelhaft, aber nicht vollkommen un-vertretbar, die Ablehnung auch darauf zu stüt-zen, dass es sich hier um eine Entscheidung ge-handelt habe, die den Haushalt der Gemeinde betrifft. Dabei ist allerdings von maßgeblicher Bedeutung, dass es hier nicht allein um einen allgemeinen Einnahmeausfall, sondern um einen bereits im Haushalt der Gemeinde ver-anschlagten Verkaufserlös ging. Gerichtsseitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass hier-

zu keine einschlägige Rechtsprechung höherer Gerichte bekannt sei. Soweit es um den Kosten-deckungsvorschlag geht, spricht dem gegen-über nach Auffassung des Gerichts wiederum alles dafür, dass dieser in der von Klägerseite vorgelegten Form den rechtlichen Anforderun-gen genügt hätte. Die Ablehnung des Bürger-begehrens als unzulässig auch auf diesen Ge-sichtspunkt zu stützen, war danach mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls rechtsfehlerhaft.“ [W.R.]

Über des Tellerrand geguckt - Eine Petition in GöhrenDie Ignoranz der gewählten Bürgerver-treter kennt offenbar keine Grenzen!BI Lebenswertes Göhren

29. MÄRZ 2018 — Bereits mehr als 35.000 Gegenstimmen und trotzdem soll nun schnellstmöglich im bisher noch intakten Außenbereich des Ostseebades Göhren ge-baut werden

Die BürgerInitiative Lebenswertes Göhren (BILG) ist entsetzt über das Vorgehen der Ge-meinde des Ostseebades Göhren in Bezug auf das Bauvorhaben B23 am Stabenweg. Trotz massiven Protestes der Bürger des Ortes mittels eines Einwohnerantrages, der bereits mehr als doppelt so viele Stimmen wie nö-tig zusammengebracht hat, als auch mithilfe einer bundesweiten Petition, die innerhalb weniger Tage nahezu 35.0000 Unterschrif-ten gesammelt hat, soll nun schnellstmög-lich der noch weitgehend intakte südliche Außenbereich des Ortes versiegelt werden. Und das wieder für einen einzelnen Inves-tor, der bereits seit Jahren für seine fragwür-digen Praktiken bekannt ist. Nun wurde für den Investor, entgegen sämtlicher sonst üb-licher Praxis, der Flächennutzungsplan ge-ändert und das Bauvorhaben im Eiltempo

„durchgepeitscht“.

Die Ignoranz des Bürgermeisters und eini-ger gewählter Bürgervertreter kennt dabei offenbar keine Grenzen: Dass es den Bür-germeister gar nicht interessiert, dass es so

viele Stimmen gegen das Vorhaben gibt, ob-wohl er bei Amtsantritt versprach alle Seiten transparent in die Gemeindeprozesse einzu-binden, zeigt doch nur wie groß der Druck ist, dieses Vorhaben auf Biegen und Brechen durchzubringen. Sogar Mitglieder des Bau-ausschusses, die sich weigerten über den Antrag abzustimmen, wurden einfach über-gangen!

Auch wenn der Bürgermeister und eini-ge Gemeindevertreter es nicht interessiert, dass sich bundesweit Bürger und Gäste ge-gen das Vorhaben B23 am Stabenweg aus-sprechen, so besteht die BILG mindestens aufgrund des Einwohnerantrags auf die größere Einbindung der einheimischen Be-völkerung. Sie fordert die Umsetzung eines Moratoriums für jede weitere Bebauung des Außenbereichs. Hierbei soll in Form ei-ner Bürgerversammlung öffentlich über den bisherigen Verlauf der Ereignisse aufgeklärt und das weitere Vorgehen an einem Runden Tisch zur Gemeindeentwicklung besprochen werden. Die Gemeinde benötigt ein Leitbild/ Masterplan zur Entwicklung des Ortes, um grundsätzlich und konstruktiv gegen deren unplanmäßige und anarchische „Entwick-lung“ vorgehen zu können, in deren Folge dann jeweils weitere Flächen „arrondiert“ werden können.

Die BILG fordert daher erneut:

1. Realisieren der bestehenden B-Pläne im Ostseebad Göhren, anhand derer der zu-

Page 12: Frische Brise. · 2018. 7. 1. · Bürger für Graal-Müritz, IBAN DE71 1305 0000 1000 1476 45, BIC NOLADE21ROS) SPD Graal-Müritz, IBAN DE52 1309 1054 0008 2009 98, BIC GENODEF1HST

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Wer in diesen Tagen durch Graal-Müritz läuft, dem fallen die Plakate auf. Nicht so viele wie neulich bei der Bundestagswahl, aber dennoch nicht zu übersehen. Graal-Müritz wählt einen neuen Bürgermeister! Welchen Eindruck haben Sie denn von den Kandidaten?Wird es jemand sein, der fachlich bereits eingearbeitet ist oder jemand, der im Rathaus „Neuling“ ist, dafür aber in anderen Bereichen Erfahrungen hat? Mit wem sympathisiert der Wähler/ die Wählerin? Mit dem Kandidaten mit korrektem Scheitel oder mit dem, der sich mit den Händen in den Taschen zeigt? Ein Blick von oben herab? Hochglanzbilder vom Profi? Oder doch lieber ein Schnappschuss? Manches ist hier eine Frage der Perspektive.Apropos Perspektive: Wohin soll es den zukünftig gehen mit Graal-Müritz? „Wir müssen wissen, wohin wir wollen,“ so überschreibt Frau Dr. Benita Chel-vier ihre Ziele. „Ich habe Pläne, Graal-Müritz noch weiter nach vorne zu brin-gen und wo wir in ein paar Jahre sein wollen“, so formuliert es Dieter Zenker. „Graal-Müritz kann mehr – gemeinsam“, davon ist Andrea Conteduca über-zeugt. Helge Buuk bezeichnet es mit Worten von Albert Einstein als „die rein-ste Form des Wahnsinns, alles beim Alten zu belassen und zugleich zu hoffen, dass sich etwas verändert.“Nach vorne, mehr, anders. Das klingt doch bei allen innovativ. Inhaltliche De-tails können Sie den einzelnen Wahlprogrammen entnehmen. Punkten am Ende diejenigen, die ihre wichtigsten Anliegen deutlich und genau formulieren oder diejenigen, die in ihrer Bewerbung eher offene Ziele formulieren? Und ganz nebenbei: Gibt es da vom Wähler Punktabzug bei Kommafehlern oder gram-matischen Patzern? Worauf kommt es letztendlich an? Sie entscheiden!Liest man alle Programme, bekommt man den Eindruck, jeder der Kandidaten würde sich hier in Graal-Müritz um alles kümmern - und zwar persönlich. Wem sie letztlich Ihr Vertrauen schenken, das liegt bei Ihnen. Die Kandidaten stellten sich wichtigen Fragen und bieten sogar ihre Kontaktdaten an, falls noch welche offen geblieben sind... Na dann: Gute Wahl!

...als Letztes... Quo vadis Graal-Müritz?

künftige Wohnraumbedarf im Ostseebad Göhren realistisch und nicht hypothetisch abgeschätzt werden kann.

2. Öffentliche Diskussion zum Wohnungs-bauentwicklungskonzept bis 2030, um einen Konsens in der Bevölkerung zu erzielen und ggf. Entwicklungsalternativen aufzudecken, so dass der Außenbereich des Ostseebades

Göhren nicht zersiedelt werden muss.

Sollte es in der Angelegenheit Stabenweg keine Annäherung zwischen den besorg-ten Bürgern und den gewählten Bürgerver-tretern geben, wird die BILG ihre Mitglieder und Unterstützer für eine Klage gegen das Bauvorhaben mobilisieren.

BürgerInitiative Lebenswertes Göhren (BILG)