für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des...

65
Eingliederungsbericht 2015 für den Main-Taunus-Kreis

Transcript of für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des...

Page 1: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

Eingliederungsbericht 2015für den Main-Taunus-Kreis

� � � � � � � � � � � � � � � � �

Page 2: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 2

Eingliederungsbericht 2015

In diesem Gesamtbericht legen wir auf den nachstehenden Seiten unser komplettes Eingliederungsmanagement offen, was im Jahr 2015 sowohl mit Kommunal-, Landes- oder Bundesmitteln finanziert wurde. Alle Details zu unseren durchgeführten Maß-nahmen können diesem Umsetzungsbericht der Beschäftigungsförderung entnommen werden. Er stellt damit wiederum eine gemeinsame Plattform für unsere Ziel- und Res-sourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF) im SGB II und auch die rechtskreisübergrei-fenden Hilfen für das SGB VIII und XII dar. Insbesondere wird die Anzahl der einzelnen Teilnehmer/innen und die Aktivierungs- und Vermittlungserfolge dargestellt, sowie die unterschiedlichen Programme zu den Förderzielen transparent gemacht.

Wie aus diesem Katalog ebenfalls ersichtlich ist, setzten wir auch weiterhin auf kleine-re, individualisierte Maßnahmen. Im Hinblick auf die Erkenntnisse aus der Evaluierung werden wir diese Haltung fortlaufend überprüfen und weiter konsequent den Weg der Ziel- und Ressourcenorientierten Fallsteuerung gehen. Im vorliegenden Berichtszeitraum konnten wir feststellen, dass auch unsere Netzwerk-partner ihr jeweiliges Angebot weiter entwickeln und damit den veränderten Anforde-rungen unserer Kunden begegnen. Insgesamt ist aber leider die Trägerlandschaft für die Durchführung unserer Fördermaßnahmen im Main-Taunus-Kreis überschaubar, so dass wir hier ständig an einer Verbesserung der Infrastruktur arbeiten müssen. Für diesen Weiterentwicklungsprozess sucht das Kommunale Jobcenter den laufenden Austausch mit allen arbeitsmarktrelevanten Akteuren, im Besonderen mit dem SGB II – Beirat des Main-Taunus-Kreises, allen voran der IHK, der Kreishandwerkerschaft und dem Verband der Hessischen Unternehmer. Dies erfolgt in regelmäßigen Veranstaltun-gen und Gesprächsrunden auch unter Beteiligung der Liga der freien Wohlfahrtsver-bände, dem Vertreter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie der Gewerk-schaften. In diesem Gremium hat sich eine Kultur des offenen Gedankenaustauschs etabliert, von dem alle Seiten sehr profitieren. Außerdem hat sich für das Gremium auch sehr bewährt, dass die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) die kontinuierliche Geschäftsführung des Beirates übernommen hat.

Eine überaus große Herausforderung war im letzten Jahr und wird auch noch in den nächsten Jahren so bleiben – wie werden die anerkannten Flüchtlinge im SGB II an-kommen. Selbstverständlich steht bei diesem Personenkreis die Arbeitsmarktintegrati-on im Vordergrund, kann aber aufgrund der sprachlichen Problematiken meist erst mit einem erheblichen zeitlichen Verzug in Angriff genommen werden. Darüber hinaus sind spezielle Fördermaßnahmen für diesen Personenkreis notwendig, mit denen wir mo-dellhaft in 2015 mit gutem Erfolg gestartet sind. Auch in Zukunft werden wir diese An-gebote in unsere Palette der Qualifizierungs- und Aktivierungsmaßnahmen aufnehmen und gezielt auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Herkunftsnationen anpassen. Insgesamt konnte das Kommunale Jobcenter des Main-Taunus-Kreises im letzten Jahr die Aktivierungszahlen der betreuten Kunden weiterhin hoch halten und darüber hin-aus einer Vermittlungszahl von knapp 2.300 Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahmen erreichen. Der Arbeitsmarkt in der Rhein-Main-Region ist überaus robust, sucht aber in erster Linie gut ausgebildete Fachkräfte. Durch unsere ständige Ansprache der Arbeitgeber, insbesondere der kleineren und mittleren Unternehmen,

Vorwort

Page 3: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 3

Eingliederungsbericht 2015

gelingt es uns weiterhin, auch Menschen mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Diese Chance geht einher mit der Überzeugung, dass der aktuelle Bewerber eine gute Perspektive für das jeweilige Unternehmen ist. Dies braucht einen fortlaufenden engen Austausch mit den Arbeitgebern der Region, was zu neuen Impulsen führt, die wir wiederum auch in unsere Aktivierungsarbeit münden lassen.

Neben der erfolgreichen Vermittlung, kann auch als Indiz für eine gute Betreuung der Arbeitgeber verbucht werden, dass wir bei der Nachhaltigkeit unserer Vermittlungen mit einer Quote von 67% rund 5% über dem bundesweiten Schnitt liegen. Gleichzei-tig sind wir mit nur 23 bewilligten Eingliederungszuschüssen für eine aufgenommene Arbeit im rückwirkenden Vergleich auf einem absoluten Tiefstand angekommen. Diese beiden Faktoren gilt es zukünftig zu bewahren.

Hofheim, den 13. April 2016

Joachim WerleAmtsleiter

Vorwort

Page 4: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 4

Eingliederungsbericht 2015Glossar

aH aufsuchende HilfeALG I Arbeitslosengeld ALG II Arbeitslosengeld II AvM Ausbildungsvorbereitende MaßnahmeAZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung BA Bundesagentur für Arbeit AD Betriebsärztlicher Dienst BaE Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (kurz: außerbetriebliche Ausbildung) BEZ Beschäftigungszuschuss BG Bedarfgemeinschaften BELA Beratung, Entwicklung, Lebensorientierung, ArbeitBMAS Bundesministerium für Arbeit und SozialesEGV Eingliederungsvereinbarung EGZ Eingliederungszuschuss ELAN Elektroanlagenmonteur eLb erwerbsfähige Leistungsberechtigte FiB Fit in den Beruf GSiG Grundsicherung HG Haushaltsgemeinschaft HLU Hilfe zum Lebensunterhalt KMU kleine und mittlere UnternehmenKJC Kommunales Jobcenter JAZ Job-Aktiv-ZentrumMEBA Metallbauer nEf nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte PIB Praktikum im BerufRL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung SGB XII Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch TN Teilnehmer VIVA verantwortungsbewusst, individuell, vielseitig, alltagstauglichVKEH Verkäufer WBF WettbewerbsfähigkeitZRF Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung

Page 5: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 5

VORWORT 2GLOSSAR 4INHALTSVERZEICHNIS 5EINLEITUNG (Kurzportrait des Main-Taunus-Kreises) 9

KAPITEL 1

FinanzierungFinanzierungsübersicht des Amtes für Arbeit und Soziales 11Extrakt der Geldmittelverwendung 12

KAPITEL 2

Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF) 13

Potenzialanalyse 14

Förderziel: Direktvermittlung Ressourcenbereich: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten 14

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation 15Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten 15Ressourcenbereich: Sozialverhalten 16Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation 16

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen 17Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen 18Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung 18

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit 19

KAPITEL 3

Maßnahmen mit Finanzierung aus Bundesmitteln

Förderziel: DirektvermittlungRessourcenbereich: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten Maßnahme: Eingliederungszuschuss (EGZ) 20

InhaltsverzeichnisEingliederungsbericht 2015

Page 6: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 6

Maßnahme: Job-Aktiv-Zentrum (JAZ) 22Maßnahme: Perspektive 50 plus 23Maßnahme: Vermittlungsbudget 26

Förderziel: Herstellung der WettbewerbsfähigkeitRessourcenbereiche: Arbeitsverhalten, Arbeitsmotivation, Sozialverhalten Maßnahme: Wettbewerbsfähigkeit (WBF) 27

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Außerbetriebliche Ausbildung (BaE) 29Maßnahme: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 30Maßnahme: Bildungsgutschein 31Maßnahme: Praktikum im Betrieb (PIB) 33Maßnahme: Gründungsdarlehen § 16c 34

Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation Maßnahme: Tisch und Teller 35

Förderziel: Herstellung der ProzessfähigkeitRessourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen Maßnahme: verantwortungsbewusst, individuell, vielseitig, alltagstauglich (viva) 37Maßnahme: Arbeitsgelegenheiten 38

Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung Maßnahme: aufsuchende Hilfe (aH) 40

Förderziel: Stabilisierung der ErwerbsfähigkeitRessourcenbereich Leistungsfähigkeit Maßnahme: Feststellung der Erwerbsfähigkeit gemäß § 44a SGB II 41

SondermaßnahmeBeschäftigungszuschuss gemäß § 16 e SGB II 42

KAPITEL 3.1

Betreuung von Menschen mit Behinderungen/von Behinderung Bedrohter

TestierungsverfahrenMaßnahme: VITA 43

Eingliederungsbericht 2015Inhaltsverzeichnis

Page 7: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 7

KAPITEL 5

Maßnahmen mit Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: ArbeitsverhaltenMaßnahme: Ausbildungsvorbereitende Maßnahme (AvM ) 55

Ressourcenbereich: QualifikationEinzelförderungen: Sprachkurse ab Sprachniveau B2 57

Förderziel: Herstellung der ProzessfähigkeitRessourcenbereich: RahmenbedingungenMaßnahme: Schuldnerberatung 57

KAPITEL 4

Maßnahmen mit Finanzierung aus Landesmitteln

Förderziel: Direktvermittlung Ressourcenbereich: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten Maßnahme: Arbeit plus 46Maßnahme: Ausbildungsmarktcoach 47

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender in Teilzeit 49Maßnahme: Fit in den Beruf (FIB) 51Maßnahme: Sprachförderung 3D 53

Inhaltsverzeichnis

Förderziele: Direktvermittlung/Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und Prozessfä-higkeit/Sicherung der Erwerbsfähigkeit Ressourcenbereiche: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten/Arbeitsverhalten/Ar-beitsmotivation/Sozialverhalten/Leistungsfähigkeit/Rahmenbedingungen Lebensprak-tische KompetenzenMaßnahme: Startklar 44

Eingliederungsbericht 2015

Page 8: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 8

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit Ressourcenbereich: LeistungsfähigkeitMaßnahme: Job Perspektive 59Maßnahme: Beratung, Entwicklung, Lebensorientierung, Arbeit (BELA) 60

Eingliederungsbericht 2015Inhaltsverzeichnis

KAPITEL 6

AnhangStatistik: Jahresübersicht SGB II 62Unsere Kooperationspartner 64Impressum 65

Page 9: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 9

Kurzportrait des Main-Taunus-Kreises

Mit rund 222 km² ist der Main-Taunus-Kreis der flächenmäßig kleinste und mit 229.097 Einwohnern der am zweitdichtesten besiedelte Landkreis Deutschlands. Die Bevölke-rungsdichte liegt bei 1.030 Einwohner/km².

Die Verteilung nach Altersgruppen stellt sich wie folgt dar:

Der Main-Taunus-Kreis liegt im Kern des Rhein-Main-Gebiets westlich von Frankfurt am Main bzw. östlich der Landeshauptstadt Wiesbaden und gehört zu den wirtschafts-stärksten Landkreisen bundesweit. Zum Kreis gehören 9 Städte und 3 Gemeinden, Kreisstadt ist Hofheim am Taunus.

Mit einer SGB II Arbeitslosenquote von 2,4 % liegt der Main-Taunus-Kreis unter dem bundes- und hessenweiten Durchschnitt (Bund 4,3 % / Hessen 3,6 %).

Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) zusammengefasst.Seither ist das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis (KJC) für die Leistungsge-währung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zwei-tes Buch (SGB II) sowie die Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche von er-werbsfähigen Leistungsbeziehern (eLb) zuständig. Die Beratung und Betreuung erfolgt durch das Fallmanagement. Zum Stand am 31.12.2015 gab es 2.750 arbeitslose Perso-nen im Landkreis.

EinleitungEingliederungsbericht 2015

0

50000

100000

150000

1298620718

147592

48680

unter 6

6 bis unter 15

15 bis unter 65

65 oder mehr

Verteilung nach Altersgruppen

Page 10: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 10

1 Quelle Daten zur Arbeitslosigkeit: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA); Bezugsgrößen zur Berechnung der Arbeitslosenquoten nach Kreisen, Nürnberg, Dezember 2015 und Arbeitslose nach Kreisen, Januar 2016 // An-merkung: Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten der Arbeitslosen (ALO) in beiden Rechtskreisen, d.h. in der Summe ergibt sich die Arbeitslosenquote insgesamt. Abweichungen sind rundungsbedingt.

2 ALO-Quote: Die Arbeitslosenquote - es werden die gesamt Arbeitslosen bzw. die Arbeitslosen im SGB II bis unter 65 Jahren zu allen zivilen Erwerbspersonen in Beziehung gesetzt. Berechnet wird hierbei der Anteil der registrier-ten Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen (alle ziv. EP = Familienangehörige). Seit Januar 2009 greift die Berichterstattung der BA durchgängig auf die niedrigere Arbeitslosenquote, welche „alle ziv. Erwerbspersonen“ ein-bezieht statt „abhängige zivile Erwerbspersonen“.

3 ALO-Hilfsquote: Die Arbeitslosenquoten für den Rechtskreis SGB II im MTK liegen für die Kommunen nicht vor. Aus diesem Grund beruhen die ALO-Hilfsquoten für die Kommunen auf eigenen Berechnungen. Die zivilen Erwerbsper-sonen wurden von der Gesamtzahl für den MTK heruntergebrochen und dienen hier als Grundlage für die Berech-nung der SGB II-Hilfsquoten für die Kommunen.// Quelle: Arbeitslosenzahlen SGB II MTK, eigene Auswertung, De-zember 2015

3 Bevölkerungsdaten: Die Bevölkerungsdaten zum 31.12.2015 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht vor, des-halb wurde hier der Stichtag 31.12.2014 verwendet.

4 Altersgrenze: Seit dem 01.01.2012 sind die Personen ab dem Geburtsjahrgang 1947 von der stufenweisen Anhebung des Renteneintrittsalters (Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI) von 65 auf 67 Jahre betroffen. Diese Personenzahl ist bisher marginal.

Kommunen im Main-Taunus-Kreis - Rechtskreis SGB II

Bad Soden 13.290 207 1,9 % 103 104 84 14 18 22

Eppstein 8.610 139 1,9 % 76 63 72 8 19 7

Eschborn 13.605 290 2,5 % 137 153 137 18 11 33

Flörsheim 13.498 266 2,3 % 140 126 123 23 16 29

Hattersheim 17.447 634 4,3 % 348 268 303 53 49 61

Hochheim 10.835 193 2,1 % 83 110 60 17 14 19

Hofheim 24.991 403 1,9 % 201 202 175 38 36 39

Kelkheim 17.726 291 2,0 % 156 135 125 11 40 30

Kriftel 7.065 100 1,7 % 54 46 44 10 9 11

Liederbach 5.670 109 2,3 % 63 46 49 7 10 12

Schwalbach 9.064 271 3,6 % 144 127 128 17 24 28

Sulzbach 5.791 60 1,2 % 32 28 22 3 6 4

MTK 147.592 2.963 2,4 % 1.537 1.426 1.322 219 252 295

SGB II Berichtsmonat Dezember 2015 1 Bevölkerung

2014 (15-64 Jahre)

Arbeitslose 2ALO-Hilfs-

quote3Männer Frauen nicht

deutsch

schwer-unter ab 55Kommunen

Menschen 25 Jahre Jahre4

Eingliederungsbericht 2015Einleitung

behinderte

Page 11: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 11

Kosten der Unterkunft

2015: 27,09 Mio. €

9,20 Mio. € Bund 17,89 Mio. € MTK

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

2015: 29,82 Mio. €

Eingliederungsleistungen

2015: 3,07 Mio. €

• Qualifizierungsmaßnahmen • Lohnkostenzuschüsse • Arbeitsgelegenheiten usw.

Perspektive

50 plus

2015: 0,39 Mio. €

Flankierende Maßnahmen2015: 0,57 Mio. €

• Kinderbetreuungskosten • Schuldnerberatung • Psychosoziale Betreuung

Sonstige Transferleistungen

2015: 1,35 Mio. €

Verwaltungsbudget Finanzierung der Personal-

und Sachkosten

2015: 9,52 Mio. €

9,52 Mio. € Gesamtkosten 1,45 Mio. € Kommunale Anteile (15,2 %) 8,07 Mio. € Verwaltungskosten ohne KFA 6,02 Mio. € zugewiesene Bundesmittel 1,57 Mio. € aus Eingl.-mittel umgebucht 0,48 Mio. € zusätzl. Kreismittel

Transferleistungen2015: 56,91 Mio. €

Bundeserstattungen

Reine Kreismittel

Finanzierungsübersicht des Amtes für Arbeit und Soziales

Die entstehenden Aufwendungen werden überwiegend durch Bundesmittel, einen ge-ringen Anteil an Landesmitteln sowie sonstige Erträge gedeckt. Der verbleibende Fehl-betrag wird im Rahmen der sog. Gewährträgerhaftung aus dem Haushalt des Main-Tau-nus-Kreises über einen Zuschuss ausgeglichen.

Die fehlenden 0,48 Millionen Euro wurden somit als Aufwendungen im Haushalt über den MTK bereitgestellt. Zusätzlich hat der MTK für Arbeitsmarktmaßnahmen 0,23 Milli-onen Euro bereitgestellt.

LandesmittelAusbildungs- und Qualifizierungsbudget 0,24 Mio €

FinanzierungEingliederungsbericht 2015

KommunaleEingliederungs-

leistungen

2015: 0,23 Mio. ۥ Arbeitsmarkt-

maßnahmen

Page 12: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 12

Extrakt der Geldmittelverwendung

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II werden vom Bund und den Kommunen finanziert. Der Bund kommt auf für die Leistungen zum Le-bensunterhalt, für Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Verwal-tungskosten. Das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis (KJC) übernimmt die Kos-ten der Unterkunft und weitere soziale Leistungen zur Eingliederung, die durch Betreu-ung und Beratung entstehen.

Die Verteilung der Haushaltsmittel auf die 424 Leistungsträger in Jobcenter und zuge-lassene kommunale Träger findet über einen Indikator statt, der den Finanzbedarf der Träger in Abhängigkeit vom regionalen Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem regionalen Problemdruck in den Kreisen berücksichtigt. Durch die Eingliederungs-mittelverordnung wird bestimmt, dass als ergänzender Maßstab die Grundsicherungs-quote bei der Verteilung zu berücksichtigen ist, die aus dem Quotienten der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Zahl der zivilen Erwerbspersonen gebildet wird.

Die gesetzlichen Regelungen für die Eingliederungsmaßnahmen sind in Kapitel 3 Ab-schnitt 1 des SGB II unter den §§ 16 bis 16f zu finden:

§ 16 Leistungen zur Eingliederung§ 16 a Kommunale Eingliederungsleistungen§ 16 b Einstiegsgeld§ 16 c Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen§ 16 d Arbeitsgelegenheiten § 16 e Leistung zur Beschäftigungsförderung§ 16 f Freie Förderung

Eingliederungsbericht 2015Finanzierung

Page 13: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 13

ZRFEingliederungsbericht 2015

Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF)

Seit Ende 2012 arbeitet das Kommunale Jobcenter des Main-Taunus-Kreises mit der Ziel- und Ressourcenorientierten Fallsteuerung: „ZRF“. Diese fokussiert die Stärken der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihre individuelle Direktvermittlung. Soll-te eine Direktvermittlung nicht möglich sein, erfolgt eine Konzentration auf die Stärkung eines jeweiligen Förder- bzw. Entwicklungsziels. Die Förderziele (Direktvermittlung“, „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“, „Herstellung der Prozessfähigkeit“ und „Stabi-lisierung der Erwerbsfähigkeit“) stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Bei der Bearbeitung der Förderziele wird bewusst in kleinen Schritten vorgegangen. Das heißt, es wird ein Entwicklungsziel nach dem anderen bearbeitet. Die Entwick-lungsziele entsprechen den zu stärkenden Ressourcenbereichen, die den vier Förder-zielen zugeordnet sind (vgl. Tabelle 1 / ZRF-Matrix). Die Entwicklungsziele sind inhalt-lich spezifisch. Der Erfolg der Zielerreichung ist anhand der Definition der Merkmale messbar. Sie sind realistisch und akzeptiert, weil sie zwischen Fallmanager/Fallmana-gerin und erwerbsfähigem Leistungsberechtigten/erwerbsfähiger Leistungsberechtig-ten im Profiling-Gespräch entwickelt und festgelegt wurden. Darüber hinaus gibt es ei-nen zeitlichen Rahmen für die Zielerreichung, der diese terminiert. Die Fallsteuerung ist ein zyklischer, kein linearer Prozess. Der/die erwerbsfähige Leistungsberechtigte wird immer wieder von neuem mit „frischem Blick“ im Profiling betrachtet. Hierbei wird eine partnerschaftliche und transparente Zielentwicklung zur Arbeitsintegration ver-folgt, die alle Akteure miteinschließt.

Das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis sieht dabei die Bestimmung des Ziels im Rahmen des Profilings mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als seine Aufga-be. Der externe Maßnahmeträger hat die Verantwortung, das vom Kommunalen Jobcen-ter Main-Taunus-Kreis bestimmte Ziel umzusetzen. Er ist für den Weg / die Methode, die der Zielerreichung dient, verantwortlich.

Aufgrund der konsequent ressourcen- und zielorientiert durchgeführten Fallsteuerung steht bei allen Maßnahmen die Stärkung eines vereinbarten Entwicklungszieles im Vor-dergrund, jedoch ohne die Gesamtpersönlichkeit des erwerbsfähigen Leistungsberech-tigten aus dem Auge zu verlieren.

In der folgenden ZRF-Matrix sind die vier Förderziele sowie die dazugehörigen Res-sourcenbereiche bzw. Entwicklungsziele abgebildet.

Page 14: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 14

PotenzialanalyseInhalt einer Potenzialanalyse ist die Feststellung von beruflichen und persönlichen Merkmalen wie Qualifikation, Kenntnisse, Berufserfahrung, Aktualität der Qualifikati-on sowie spezielle Kenntnisse der Weiterbildungsfähigkeit und -bereitschaft von wei-teren für die Vermittlung erforderlichen Persönlichkeitsmerkmalen. Die gesamthafte Betrachtung von Stärken- und Potenzialanalyse erfolgt in der Standortbestimmung ge-meinsam mit den Kunden.

FÖRDERZIEL: DirektvermittlungHierbei geht es um die Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (eLb) in ei-ne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Konkret geht es um die Stärkung des Ressourcenbereichs Bewerbungs- und Stellensuchverhalten.

Ressourcenbereich: Bewerbungs- u. StellensuchverhaltenAls Bewerbungs- und Stellensuchverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des erwerbs-fähigen Leistungsberechtigten (eLb), sich eigenständig, zielgerichtet und qualitativ an-gemessen um eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung zu bemühen.

Bewerbungs- und Stellensuchverhalten

Qualifikation

Arbeitsverhalten

Sozialverhalten

Arbeitsmotivation

Rahmenbedingungen

Lebenspraktische Kompetenzen

Mitwirkung in der Fallsteuerung

Leistungsfähigkeit körperlich, pysisch

Herstellung der Förderziele Direkt- Wettbewerbs- Herstellung der Stabilisierung der Ressourcenbereiche vermittlung fähigkeit Prozessfähigkeit Erwerbsfähigkeit

Entwicklungsziel Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant

Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant Nicht relevant

Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant Nicht relevant

Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant Nicht relevant

Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant Nicht relevant

Nicht relevant Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant

Nicht relevant Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant

Nicht relevant Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant

Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Entwicklungsziel

Eingliederungsbericht 2015ZRF

Page 15: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 15

Der Ressourcenbereich Bewerbungs- und Stellensuchverhalten kann an den folgenden sechs Merkmalsbereichen gut erfasst werden:

Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen Qualität der Bewerbungsunterlagen Nutzung potenzieller Bewerbungskanäle Selbstmarketing Eigenbemühungen zur Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern Zugriff auf berufsrelevante soziokulturelle Netzwerke

Das Entwicklungsziel Direktvermittlung lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendi-gung der Maßnahme verfügt der erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) über voll-ständige, der jeweiligen Stellenausschreibung angemessene Bewerbungsunterlagen und ist befähigt, eigenständig Stellenausschreibungen auf unterschiedlichen Wegen aufzufinden.

FÖRDERZIEL: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse, die der Kunde potenziellen Arbeitgebern zur formalen Erledigung der Arbeitsaufgaben anbieten kann.

Ressourcenbereich: ArbeitsverhaltenAls Arbeitsverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsbe-rechtigten (eLb), (wechselnde) Anforderungen einer Arbeitsstelle zu erfüllen und sich den jeweiligen Gegebenheiten eines Arbeitgebers anzupassen.

Ergänzend geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Arbeitsverhalten an folgenden Merkmalsbereichen gut verstehen lässt:

GewissenhaftigkeitPünktlichkeitSelbständigkeit im ArbeitsverhaltenDurchhaltevermögenstrukturierte ArbeitsweiseFlexibilität

Das Entwicklungsziel zum Arbeitsverhalten lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendi-gung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in der Lage, Ab-sprachen und Termine gewissenhaft einzuhalten und wenn erforderlich, auch sorgfäl-

ZRFEingliederungsbericht 2015

Page 16: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 16

tig vorzubereiten. Auch bei unvorhergesehenen Aufgaben ist es ihnen möglich, Priori-täten zu setzen, um Termine einhalten zu können. Ihnen übertragene Aufträge können sie zuverlässig und eigenständig bearbeiten. Kurz- und langfristige Ziele können sie re-alistisch und klar definieren; Teilziele werden sinnvoll der Reihe nach abgearbeitet. Des Weiteren verfügen die erwerbsfähigen Leistungsbezieher über ein hohes Maß an Selb-storganisation, Zuverlässigkeit und Flexibilität.

Ressourcenbereich: SozialverhaltenAls Sozialverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des Kunden, Beziehungen zu unter-schiedlichen Personen in unterschiedlichen Kontexten erfolgreich aufzubauen und zu festigen.

Ferner geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Sozialverhalten an fol-genden Merkmalsbereichen definieren lässt:

Kommunikationsfähigkeit (insbesondere Darstellung der eigenen Biografie) Verhaltensreflexion Kompromissbereitschaft Durchsetzungsvermögen

Das Entwicklungsziel zum Sozialverhalten lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Been-digung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in der La-ge, ihr Verhalten zu reflektieren, eigene Vorstellungen angemessen durchzusetzen und auch Kompromisse einzugehen. Des Weiteren verfügt der erwerbsfähige Leistungsbe-zieher über einen Zuwachs an angemessener Kommunikationsfähigkeit und ist in der Lage, seine Biografie verständlich darzustellen.

Ressourcenbereich: ArbeitsmotivationAls Arbeitsmotivation bezeichnet man den Willen und die Bereitschaft des erwerbsfähi-gen Leistungsberechtigten, ein Direktvermittlungskunde zu werden.

Weiterhin geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Arbeitsmotivation an fünf Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

Lern- und Weiterbildungsbereitschaft Arbeitsortflexibilität Arbeitsplatzflexibilität Einstellung zur Arbeit realistisches Berufsziel/Zielorientierung

Eingliederungsbericht 2015ZRF

Page 17: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 17

Das Entwicklungsziel zur Arbeitsmotivation lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Been-digung der Maßnahme verfügen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) über ein hohes Maß an Eigeninitiative und Motivation für ihre berufliche Integration. Sie er-kennen selbst, wo Handlungsbedarf besteht, sind flexibel und können ohne Anstoß von Außenstehenden Aufgaben erledigen und Lösungsstrategien für ihre Integration in Ar-beit selbständig entwickeln und nachweislich durchführen.

FÖRDERZIEL: Herstellung der ProzessfähigkeitDabei geht es um die Erarbeitung einer Berufsperspektive und die Verbesserung der Möglichkeiten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), ein Direktvermittlungs-kunde zu werden. Konkret geht es dort um die Stärkung der Ressourcenbereiche Le-benspraktische Kompetenzen und Rahmenbedingungen.

Ressourcenbereich: RahmenbedingungenAls Rahmenbedingungen bezeichnet man die Kontextbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erfüllt sein müssen, um an der Integration in Arbeit und/oder an Integrationsaktivitäten mitzuwirken.

Anknüpfend geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Rahmenbedingun-gen an zehn Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

Wohnsituation finanzielle Situation Eintragung im Führungszeugnis laufende Gerichtsverfahren Betreuung von Kindern und Familienangehörigen Alleinerziehend Möglichkeit zur Schichtarbeit Möglichkeit zur Wochenendarbeit Führerschein Auto

Das Entwicklungsziel Rahmenbedingungen lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Be-endigung der Maßnahme sind die Finanzen und die Wohnsituation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) geregelt. Auch weitere Grundvoraussetzungen wie lau-fende Gerichtsverfahren, Eintragungen im Führungszeugnis, Führerschein und Betreu-ungsverpflichtungen sind soweit bearbeitet und geregelt, dass die Arbeitsintegration, möglichst auch mit Schichten und an Wochenenden, angestrebt werden kann.

ZRFEingliederungsbericht 2015

Page 18: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 18

Ressourcenbereich: Lebenspraktische KompetenzenAls Lebenspraktische Kompetenzen bezeichnet man die Fähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigter (eLb), in Alltagssituationen sicher und selbstständig zurecht- zukommen.

Auf diese Weise geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Lebensprakti-sche Kompetenzen an sieben Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

persönliches Auftreten sprachliche Ausdrucksweise äußeres Erscheinungsbild Hygiene Tagesstruktur Umgang mit Geld Selbststrukturierung

Das Entwicklungsziel zur Lebenspraktische Kompetenz lässt sich wie folgt beschrei-ben: Mit Beendigung der Maßnahme verfügen die erwerbsfähigen Leistungsberechtig-ten (eLb) über Selbststruktur und eine geregelte Tagesstruktur. Durch das Erlernen des Umgangs mit geringen finanziellen Mitteln sind die Ansprüche der Kunden an seine wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst und verstanden. Das persönliche Auftreten der Leistungsbezieher ist selbstsicher und die sprachliche Ausdrucksweise kompetent. Die Kunden haben zudem ein angenehmes und gepflegtes Erscheinungsbild.

Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung Unter dem Punkt Mitwirkung in der Fallsteuerung versteht man die Fähigkeit und Be-reitschaft der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), seine Rechte und Pflich-ten im Rechtskreis SGB II anzuerkennen und seine daraus resultierendes aktives und selbstverantwortliches Verhalten im Integrationsprozess in Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement anzunehmen und auszufüllen.

Bereitschaft zur Zusammenarbeit Akzeptanz des SGB II als Übergangssystem Anerkennung der Rechte und Pflichten im SGB II-Bezug.

FÖRDERZIEL: Stabilisierung der ErwerbsfähigkeitHierbei geht es um die Betreuung und Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsbe-ziehern (eLb) mit Unterstützungsbedarf im Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit.

Eingliederungsbericht 2015ZRF

Page 19: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 19

Ressourcenbereich: LeistungsfähigkeitAls Leistungsfähigkeit bezeichnet man die psychische und physische Fähigkeit der Kun-den, einer für sie passenden Arbeit nachzugehen bzw. alternativ an den Integrationsak-tivitäten mitzuwirken.

Eingeschlossen sind (-körperlich und -psychisch) folgende sechs Merkmalsbereichen für den Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit:

Art der Behinderung Grad der Behinderung Gesundheitliche Einschränkungen körperlicher Art Gesundheitliche Einschränkungen psychischer Art Konzentrationsfähigkeit Kognitive Einschränkungen Das Entwicklungsziel zur Leistungsfähigkeit lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Been-digung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsbezieher konzentrationsfähig. Kognitive Fähigkeiten wurden gestärkt und gesundheitliche Einschränkungen psychi-scher- und/oder körperlicher Art wurden positiv beeinflusst.

ZRFEingliederungsbericht 2015

Page 20: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 20

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Maßnahmen mit Finanzierung aus Bundesmittel

Förderziel: Direktvermittlung

Ressourcenbereich: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten Eingliederungszuschuss (EGZ)

Der Eingliederungszuschuss (EGZ) zählt zu den beschäftigungsfördernden Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III).

Bei Einstellung eines förderungsbedürftigen Arbeitnehmers kann ein Arbeitgeber nach § 88-90 ff SGB III eine finanzielle Unterstützung erhalten. Der EGZ wird ausschließlich bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gezahlt. Es handelt sich dabei um eine Ermessensleistung des Kommunalen Jobcenters, die auf Antrag des Arbeitgebers zum Ausgleich einer zu erwartenden Minderleistung zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt gewährt werden kann. Vor jeder Förderung ist zu prüfen, ob diese eine Möglichkeit darstellt, den Arbeitnehmer langfristig in den ersten Arbeits-markt zu integrieren.

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung. Diese kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsent-geltes und bis zu zwölf Monate betragen. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden Mit der Gewährung von EGZ werden die Arbeitgeber dazu verpflichtet, nach Ablauf des Förderzeitraumes die Arbeitnehmer ohne Förderung weiterzubeschäftigen. Damit wer-den begonnene Beschäftigungen gestützt und ein möglicher Mitnahmeeffekt vermieden.

Wie bereits im Vorjahr wurde dieses Förderinstrument zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nur sehr gezielt eingesetzt. So kam es im Berichtsjahr in 23 Fällen zu einer monatlichen Förderung. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit insgesamt 26% weniger Beschäftigungsverhältnisse im Main-Taunus-Kreis mit einem EGZ gefördert.

Auch im Bundesprojekt 50plus, in welchem wir insgesamt 71 Personen in eine ver-sicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln konnten, wurde lediglich bei 10% eine finanzielle Unterstützung beantragt und bewilligt. Dabei wurde der gesetzliche Rahmen der möglichen Förderung von bis zu 50% des mtl. Arbeitsentgeltes nur in begründeten Einzelfällen, für ältere oder schwerbehinderten Menschen, genutzt.

Insgesamt ist der Rückgang der Förderungen auf einen selektiven Einsatz und eine wei-terhin gute Wirtschaftslage im Rhein-Main-Gebiet zurückzuführen. Aus diesem Grund wollen wir auch zukünftig dieses Förderinstrument nur in besonderen Einzelfällen ein-setzen.

Page 21: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 21

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

0

5

10

15

20

25

23

7

2

14

Eingliederungszuschüsse(Gesamt)

EGZ - 50plus

EGZ - Schwerbehinderte

EGZ

Eingliederungszuschuss

0

5

10

15

20

25

23

7

3

9

3 1

Eingliederungs-zuschüsse (Gesamt)Förderhöhe: 150 €

Förderhöhe: 200 - 300 €

Förderhöhe: 330 - 450 €

Förderhöhe: 500 - 600 €

Förderhöhe: 750 - 900 €

Förderhöhe im Durchschnitt: ~ 314 €

Eingliederungszuschuss -Förderhöhen-

Page 22: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 22

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und StellensuchverhaltenJob-Aktiv-Zentrum

Die Vermittlungsarbeit im JAZ findet auf drei Ebenen statt.

Die erste und aus unserer Sicht wichtigste Aufgabe ist es, die Bewerber darin zu un-terstützen, eigene Aktivitäten zur Arbeitsplatzsuche zu unternehmen. Neben den rein technischen Aspekten wie der Verfügbarkeit von PC-Arbeitsplätzen mit Internetzugang und dem Zugang zu den Stellenanzeigen aus den aktuellen Tageszeitungen, stehen hier die Beratung und das Coaching im Vordergrund. Frei nach dem Spruch von Seneca, der besagt, dass es kein richtiges Schiff für denjenigen gibt, der nicht weiß, wohin er segeln will, erreichen wir am meisten, wenn zwischen den persönlichen Zielen des Kunden, seinen beruflichen Möglichkeiten und unserer Aufgabe, der Verringerung der Hilfebe-dürftigkeit, eine Schnittmenge entsteht. Ein großer Teil des Vermittlungserfolges beruht also auf der Fähigkeit unserer Berater, sich ein möglichst klares Bild über die persönli-chen Ziele unserer Kunden zu machen und ihre vorhandenen beruflichen Möglichkeiten mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes abzugleichen.

Der zweite Schwerpunkt unserer Vermittlungsarbeit, die Herstellung eines unmittel-baren Kontaktes zwischen den Arbeitgebern und den Bewerbern, ist dabei nicht nur ein aktives Makeln zwischen zwei unterschiedlichen Interessenlagen, sondern auch die Quelle von extrem wichtigen Informationen für die Beratungsarbeit. Der Anspruch, einen Kontakt zwischen Arbeitgeber und Bewerber nur herzustellen, wenn tatsächlich auf beiden Seiten ein Interesse besteht, schafft dabei für alle Beteiligten ein belastbares Vertrauensverhältnis.

Der dritte Weg, den Arbeitgebern bei uns Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, um größere Bewerberrunden oder auch Einzelgespräche durchzuführen, wird zwar nicht so oft in Anspruch genommen, aber bietet wiederum eine Fülle an Informationen für den Vermittlungsprozess auf den beiden anderen Ebenen.

Die unterschiedlichen Schwerpunkte dieser drei Aufgabenbereiche bilden sich in der inneren Organisation des JAZ ab. Ein Teil der Mitarbeiter bearbeitet die Aufgaben der eher bewerberorientierten Vermittlung und ein anderer Teil fokussiert sich auf die eher stellenorientierte Vermittlung. Die Organisation der beiden Bereiche innerhalb eines Teams dient dazu, die Informationsverluste an den Schnittstellen möglichst gering zu halten und hat sich seit der Gründung des JAZ im Jahre 2007 klar bewährt.

Ein Teil der Erfolge unserer Arbeit bildet sich in den folgenden Zahlen ab, wobei die Anzahl der beratenen Kunden in 2015 aufgrund personeller Engpässe deutlich geringer ist als in den Vorjahren.

Page 23: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 23

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

Von den 437 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die im Jahr 2015 die Maß-nahme „Job-Aktiv-Zentrum“ beendet haben, konnten 218 Personen in eine versiche-rungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Von den verbleibenden 219 Kunden, haben 126 (29%) die Maßnahme vorzeitig beendet, weil auf dem Weg zur beruflichen Integration Hindernisse zu bewältigen sind, die nicht während des auf 4 bzw. maximal auf 6 Monate laufenden Maßnahmezeitraumes zu bewältigen sind. Zum Beispiel Krank-heit, die Notwendigkeit längerfristiger beruflicher Qualifizierung oder auch mangelnder Einsatz bei der Arbeitssuche können hier als Gründe genannt werden. Bei 93 (21%) Teilnehmern konnte auch über den regulären Maßnahmezeitraum kein Vermittlungser-folg realisiert werden.

Teilnehmer gesamt davon vermittelt vorzeitig beendet regulär beendet

2007* 259 135 52% 110 42% 14 5%

2008 606 329 54% 269 44% 8 1%

2009 637 217 34% 252 40% 168 26%

2010 629 300 48% 258 41% 71 11%

2011 501 250 50% 209 42% 42 8%

2012 549 242 44% 234 43% 73 13%

2013 768 281 37% 192 25% 295 38%

2014 606 272 45% 170 28% 164 27%

2015 437 218 50% 126 29% 93 21%

kumuliert 4.992 2.244 45% 1.820 36% 928 19%

* vom 01.07. bis 31.12.2007

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten„Perspektive 50plus“

Abschluss des Bundesprojektes: Gute Praxis aus fünf Jahren für den Main-Taunus-Kreis

Seit dem dritten Quartal 2009 beteiligte sich das Amt für Arbeit und Soziales im Main-Taunus-Kreis an der Durchführung der „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“. Ins Leben gerufen hat dieses Programm das Bundesministe-rium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Ziel, die Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser zu verbessern. Ein regionaler Ansatz erlaubte es den bundesweit 421 teilnehmenden Jobcentern, bei der Wahl der Integrationsstrategie gezielt auf die Besonderheiten vor Ort einzugehen. Der Gestaltungskraft und Kreativität der Regionen kam deshalb zentrale Bedeutung zu. Unterschiedliche Wege waren bei der „Perspektive 50plus“ nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht. Das Bundesprojekt wurde mit dem Jahresende 2015 abgeschlossen. Mit dem Start ins letzte Projektjahr stellte das Amt für Arbeit und Soziales über begleitende Workshops auf Arbeits- und Füh-rungsebene sicher, dass nachhaltige Effekte und erfolgreiche Instrumente identifiziert und in das Regelgeschäft übertragen werden konnten.

Page 24: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 24

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Den Vorgaben des BMAS folgend, führten die GSS das Projekt in Kooperationen mehre-rer GSS durch. Bundesweit existierten 78 sog. „Beschäftigungspakte“, die jeweils ihre Netzwerke vor Ort bei der Umsetzung einbezogen, darunter Unternehmen, Kammern und Verbände, kommunale Einrichtungen und Bildungsträger, Politiker, Gewerkschaf-ten, Kirchen und Sozialverbände. Es gab einen kontinuierlichen fachlichen Austausch über „Gute Praxis“ quer durch die Regionen. Der Main-Taunus-Kreis arbeitete mit dem Landkreis Fulda, dem Vogelsbergkreis, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg und dem Odenwaldkreis zusammen.

Aus Ressourcen und Förderbedarfen der Leistungsberechtigten ab 50 Jahren ergibt sich in der Regel ein komplexerer Handlungsbedarf, als dies bei den jüngeren der Fall ist. Entsprechend anspruchsvoll gestaltet sich auch die Integration in den Arbeitsmarkt. Im Sinne eines ganzheitlichen Umgangs können Nebenthemen nicht (ganz) ausgeklam-mert werden; die Unterscheidung zwischen „arbeitsmarktnah“ und „arbeitsmarktfern“ ist schwieriger vorzunehmen und enthält mehr Grauzonen als in jüngeren Altersgrup-pen. Die Projektarbeit trug dem Rechnung, indem sie ein hohes Maß an Flexibilität zu-ließ und individuelle Lösungen ermöglichte. Die „Ziel- und Ressourcenorientierte Fall-steuerung“ (ZRF) im KJC sicherte durch die übergeordnete Struktur die Qualität im Vermittlungsbereich und im Fallmanagement und ermöglicht es jetzt, laufende Kunden-prozesse im Fallmanagement bestmöglich fortzuführen.

Für die Integration der Projektteilnehmer/innen in reguläre sozialversicherte Beschäf-tigung galten spezifische Erfolgsfaktoren. Die „bewerberorientierte Vermittlung“ war zielführender als der arbeitgeberorientierte Ansatz, der im Vermittlungsbereich des KJC bis dahin vorrangige Bedeutung hatte. Bei der Bewerberorientierten Vermittlung wird nicht vom Bedarf des Arbeitgebers ausgehend der/die passende Mitarbeiter/in gesucht, sondern es erfolgt eine Arbeitgeberansprache mit einem vorhandenen Bewerberprofil, um erkannte Potenziale mit „verdeckten“ Bedarfen des jeweiligen Unternehmens ab-zugleichen. Notwendige Kernkompetenzen des Vermittlungsteams waren außer einer passgenauen und ganzheitlich verstandenen Beratung im persönlichen Gespräch auch eine gute Kenntnis der Arbeitsplätze in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Kreis. Gesprächstermine, Umfang der Unterstützung und Stellenakquisition wurden jeweils bedarfsorientiert gestaltet und Integrationserfolge deshalb mit individuell sehr unterschiedlichem Zeitaufwand realisiert.

In einer Vielzahl von Fällen konnte durch begleitende Kurzqualifizierungen nach Stel-lenantritt eine Einstellung erreicht bzw. gesichert werden, dafür stellte das Projekt ein teilnehmerbezogenes Budget zur Verfügung, das im Regelkatalog nicht enthalten ist.Zur Unterstützung der Kundenarbeit wurden mehrere externe Maßnahmen vergeben. Die Angebote umfassten (1) die zielorientierte Einzelberatung, die besonders für höher qualifizierte Teilnehmer/innen geeignet war (zuletzt realisiert unter dem Titel „Arbeits-marktorientiertes Coaching“), (2) begleitende Kleingruppen, in der auch Nebenthemen bearbeitet wurden und die deshalb besonders für Teilnehmer/innen geeignet waren,

Page 25: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 25

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

deren Arbeitsmarktnähe nicht von Beginn an gesichert war („Bewerberorientiertes Coaching“), (3) EDV-Trainings, in denen gleichzeitig Bewerbungsunterlagen erstellt wurden sowie (4) Workshops zu Einzelthemen, in denen neben der Wissensvermittlung ein kollegialer Kontext entstand und die besonders für Teilnehmer/innen geeignet wa-ren, deren Arbeitslosigkeit schon längere Zeit andauerte.

Die vom BMAS für das Bundesprojekt „Perspektive 50plus“ zur Verfügung gestellten Mittel wurden über Integrationskennzahlen bemessen. Der Main-Taunus-Kreis ist mit einer jährlichen Zielvorgabe von 100 Integrationen in die Projektteilnahme gestartet. Damit konnte die vollständige Refinanzierung (zzgl. des hausinternen VWKT-Anteils und einer SGB-II-Co-Finanzierung für einen Teil der bewilligten EGZ in Höhe von jähr-lich max. 10% der Projektmittel) erreicht werden. Insgesamt wurden zwischen dem 01.07.2009 und dem 31.12.2015 rund 460 Personen im Rahmen des Bundesprojektes vermittelt. Diese Zahl enthält ausschließlich jeweils die erste Integration in eine sozi-alversicherte Beschäftigung während der Projektteilnahme. Darüber hinaus realisierte Mehrfachvermittlungen nach Befristung oder vorzeitiger Beendigung sowie die Auf-nahme geringfügiger Arbeitsverhältnisse gingen in die Wertung des Bundesprojektes nicht ein, so dass der tatsächliche Beschäftigungseffekt höher und nachhaltiger ist.

Alle Anteil in %

männlich männlich in %

weiblich weilblich in %

Projektteilnahmen 1420 940 66 480 34

Integrationen(sozialversichert beschäftigt und in

Existenzgründung)458 261 57 197 43

von allen Integrationen unbefristetsozialversichert beschäftigt

230 50 131 29 99 22

von allen Integrationen befristetsozialversichert beschäftigt

186 41 102 22 84 18

in allen Integrationenin Existenzgründung

42 9 30 7 12 3

in allen Integrationen mit EGZ

sozialversichert beschäftigt98 21 59 13 39 9

von allen Integrationenüber Zeitarbeit

sozialversichert beschäftigt60 13 41 9 19 4

Minijobs 212 115 54 97 46Minijobs 212

Page 26: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 26

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und StellensuchverhaltenVermittlungsbudget

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III dient der aktiven Unter-stützung zur Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäf-tigung oder einer (schulischen) Ausbildung.

Dieses Förderinstrument ermöglicht es dem Fallmanagement, kurzfristig und unbüro-kratisch bestehende Vermittlungshemmnisse zu beseitigen, die der Aufnahme oder An-bahnung einer versicherungspflichten Beschäftigung entgegenstehen. Einen Rechtsan-spruch gibt es für diese Förderung nicht.

Voraussetzungen für eine Gewährung sind die Verbesserung der individuellen Einglie-derungsaussichten, die Angemessenheit des Leistungsumfanges sowie die Nachran-gigkeit gegenüber anderen Sozialleistungsträgern oder Arbeitgebern. Für die berufliche Eingliederung können notwendigen Kosten, wie beispielsweise Reise- und Umzugskos-ten oder Ausgaben für Arbeitskleidung, übernommen werden.

Zur Anbahnung einer Beschäftigung gehören alle Aktivitäten, die notwendig sind, um die Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer (schulischen) Ausbildung zu unterstützen. Typische Förderleistungen in diesem Be-reich sind Bewerbungs- und Reisekosten.

Vor Übernahme der Kosten sind im Vorfeld das konkrete Beschäftigungsangebot oder der Ausbildungsvertrag nachzuweisen. Typische Förderleistungen in diesem Bereich sind unter anderem Umzugs- und Fahrtkosten.

Bei der Anwendung beider Leistungen entscheidet und gewährt das Fallmanagement eigenverantwortlich. Damit wird erreicht, dass dieses Förderinstrument zielbestimmt auf der Grundlage der Eingliederungsvereinbarung flexibel und unbürokratisch einge-setzt wird.

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1.995 Anträge bewilligt und 349 Personen konnten eine Beschäftigung aufnehmen. Die Gesamtkosten bei der Anbahnung einer Beschäftigung beliefen sich auf 91.937,61 € und für die Aufnahme einer Beschäftigung auf 19.097,74 €. Für Qualifikationen entstanden Aufwendungen in Höhe von insgesamt 16.172,61 €.

Page 27: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 27

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereiche: Arbeitsverhalten, Arbeitsmotivation, SozialverhaltenMaßnahme: Wettbewerbsfähigkeit (WBF)

Maßnahmebeginn war der 01.11.2014. Der Betrachtungszeitraum bezieht sich auf das gesamte Jahr 2015.

Ziel der Maßnahme war es, eine Verhaltensänderung des erwerbsfähigen Leistungs-berechtigten/der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten herbeizuführen, welche ihn/sie einen deutlichen Schritt näher an die Direktvermittlung heranführt. Im Fokus stand dabei der in der Potentialanalyse mit dem Fallmanager /der Fallmanagerin vereinbarte und zu stärkende Ressourcenbereich.

Die Erfahrung zeigte, dass die genannten Ressourcenbereiche häufig sehr eng mitein-ander korrespondierten und sich auch gegenseitig beeinflussten. Z.B. hatte eine Stär-kung im Bereich Arbeitsmotivation meist auch positive Auswirkungen auf das Arbeits-verhalten und das Sozialverhalten.

Die Stärkung der einzelnen Ressourcenbereiche erfolgte durch Einzelcoaching und Gruppenveranstaltungen zu bereichsimmanenten Inhalten. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit einer Praxiserprobung, wenn dies der Stärkung des ausgeschriebenen Res-sourcenbereiches diente. Arbeitsaufträge und Hausaufgaben ergänzten die Förderung hinsichtlich Eigenverantwortung und Verselbständigung.

Die individuelle Teilnahme betrug drei Monate und konnte bei Bedarf und nach Zustim-mung durch den Fallmanager/die Fallmanagerin um maximal einen Monat verlängert

0

500

1.000

1.500

2.0001.995

349

1.885

99 11

Förderungen(Gesamt)tatsächlicheArbeitsaufnahmen

zur Anbahnung einerBeschäftigungzur Aufnahme einerBeschäftigungQualifikationen

Vermittlungsbudget

Page 28: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 28

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

werden. Die Verlängerung wurde für knapp ein Viertel der Teilnehmer/Teilnehmerinnen in Anspruch genommen.Am häufigsten wurde in der Potentialanalyse ein Förderbedarf innerhalb der Arbeits-motivation festgestellt. Der Schwerpunkt hierbei lag auf der Erarbeitung eines realisti-schen Berufszieles.

In 2015 wurden 421 Leistungsberechtigte zugewiesen.Davon haben etwas mehr als die Hälfte die Maßnahme vollständig bis zum Ende durch-laufen. Die übrigen wurden auf Grund von Fehlzeiten, gesundheitlichen oder privaten Problemen vorzeitig beendet. Diese Teilnehmer wurden i.d.R. alternativen Maßnahmen zugewiesen.Laut den teilnehmerbezogenen Abschlussberichten des Trägers wurde das Förderziel bei 169 Teilnehmern/Teilnehmerinnen vollständig gestärkt. Bei 28 Teilnehmern/ Teil-nehmerinnen wurde eine teilweise Stärkung vom Träger bestätigt.41 Teilnehmer/Teilnehmerinnen nahmen in Folge der Maßnahme eine Arbeit bzw. einen Ausbildungsplatz auf. 11 Teilnehmer/Teilnehmerinnen wurden vorzeitig einer berufs-vorbereitenden Maßnahme zugeführt.

18 Teilnehmerberichte stehen zurzeit noch aus.Hinsichtlich der Altersstruktur bestand in der Kundengruppe II (26-44 Jährige) der größte Unterstützungsbedarf, gefolgt von der Kundengruppe III (45-65 Jährige).

An dritter Stelle kamen die Zuweisungen aus der Kundengruppe I (Unter 25-Jährige plus Alleinerziehende), zum Schluss die Zuweisungen aus der Kundengruppe (Migran-ten/Asyl/Aussiedler).Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes an der Förderung der Wettbewerbsfä-higkeit ist geplant, die Maßnahme in 2016 neu aufzulegen.

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

421

169

2841

11

Zuweisungen (Gesamt)

Förderziel gestärkt

Förderziel teilweisegestärkt

Aufnahme: Arbeit/Ausbildung

Aufnahme: berufsvor-bereitende Maßnahme(AvM)

Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Page 29: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 29

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Außerbetriebliche Ausbildung (BaE)

Seit 2005 verfügt der Main-Taunus-Kreis über ein leistungsfähiges Ausbildungs- und Trainingszentrum. Auf einer Gesamtfläche von rd. 2650m² stehen mit moderner Tech-nik ausgestattete Ausbildungswerkstätten, Funktions- und eine Reihe von Trainingsräu-men zur Verfügung.

Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird damit die Chance auf eine langfristig gesicherte berufliche Zukunft geboten. Aufgrund ihrer formalen Qualifikationen und Biographien sind sie chancenlos auf dem ersten Ausbildungsmarkt; ein lückenloser Übergang von Schule in Beruf gelingt wegen bestehender Hemmnisse bisher nicht. Vielfältige Problemlagen führen teilweise im Laufe der außerbetrieblichen Ausbildung zu Unregelmäßigkeiten und Fehlzeiten, Prüfungen müssen wiederholt werden. Einigen Teilnehmern gelingt es nicht, langfristig den Anforderungen gerecht zu werden. Eine Kündigung ist in diesen Fällen unumgänglich.

Engmaschig werden die Auszubildenden sowohl durch die Sozialpädagogen/-innen, Ausbilder und Lehrkräfte vor Ort als auch durch das zuständige Fallmanagement unter-stützt. Über die Jahre konnte eine zuverlässige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Kammern, Berufsschulen, Vereinen, Beratungsstellen und Betrieben aufgebaut werden.

In 2015 schlossen insgesamt 15 Teilnehmer/-innen ihre Ausbildung mit Erfolg ab. 45 Jugendliche und junge Erwachsene haben in diesem Jahr ihre Ausbildung bei der SI-GNUM GmbH aufgenommen. Davon schieden in den ersten Wochen fünf Teilnehmer/-innen aus, ein Platz wurde neu besetzt.

Von den aktuellen Teilnehmer/-innen absolvieren 17 ihre Ausbildung im Bereich Elekt-roanlagenmonteur (ELAN), 15 im Bereich Verkauf (VKEH), 8 im Bereich Büromanage-ment (BÜMA ) und 1 Teilnehmer im Bereich Metallbauer (MEBA).

Die Verteilung auf männlicheTeilnehmer und weibliche Teilnehmerinnen ist in diesem Jahr nahezu gleich (51% / 49 %).

41 % der Teilnehmer/-innen haben einen Migrationshintergrund, dies sind ca. 20% we-niger als im Vorjahr.

Die Altersstruktur stellt sich auch etwas anders dar als in den Vorjahren. Lag in diesen Betrachtungsräumen die Zahl der über 25-Jährigen bei ca. 60 %, sind es in 2015 lediglich 46 %.

Page 30: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 30

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Ressourcenbereich: Qualifikation Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III

Der § 45 SGB III ermöglicht Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeits-lose. Möglich sind Maßnahmen mit folgenden Zielen:

1. der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,2. der Feststellung, der Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,3. der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,4. der Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder5. der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.

Mit dem Ausstellen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines erfolgt eine ver-bindliche finanzielle Förderzusage. Der Berechtigte hat dann die Möglichkeit, diesen bei einem nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassenen Bildungsträger oder privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl einzulösen.

Im Jahr 2015 wurden für die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit 33 Aktivierungsgutscheine mit einem Maßnahmezeitraum von 6 Monaten ausgegeben. Bei 8 Teilnehmern endete die Maß-nahme vorzeitig, davon bei einer Person wegen Aufnahme einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung. Für die verbleibenden Teilnehmer endet die Maßnahme im Frühjahr 2016.

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

41

17 15

8 1

Zuweisungen (Gesamt)

ELAN

VKEH

BÜMA

MEBA

Außerbetriebliche Ausbildung

Page 31: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 31

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

Weiterhin kann für eine erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein dafür zugelassener privater Arbeitsvermittler eine Vermittlungsprä-mie von bis zu 2.000 € erhalten. Die erste Rate wird nach 6 Wochen Beschäftigung und die zweite Rate nach 6 Monaten Beschäftigung fällig. Im aktuellen Berichtsjahr wurden insgesamt 74 Vermittlungsgutscheine an erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elB) ausgehändigt. Allerdings kam es nur in 19 Fällen zu einer Aufnahme einer sozial-versicherungspflichten Beschäftigung und einer Auszahlung der Vermittlungsprämie. Der Einsatz des Vermittlungsgutscheines zeigt sich in den letzten Jahren als eher un-geeignet, um erwerbsfähigen Leistungsbezieher in den ersten Arbeitsmarkt zu integ-rieren.

Ressourcenbereich: Qualifikation Bildungsgutscheine

Für die Durchführung einer beruflichen Weiterbildung können Arbeitnehmer durch Ausstellung eines Bildungsgutscheins nach § 81 SGB III finanziell gefördert werden.

Der Bildungsgutschein ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu zählt unter anderem, dass ein vorheriges Beratungsgespräch zur Feststellung eines individuellen Bildungsbedarfes zusammen mit dem Berater stattgefunden hat. Dadurch soll sicher-gestellt werden, dass die Arbeitnehmer an Maßnahmen teilnehmen, die für sie arbeits-marktpolitisch am sinnvollsten sind.

Weiterhin soll die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme erwarten lassen, dass die Eingliederungschancen nach Abschluss der Maßnahme erheblich verbessert sind. Ar-beitslosigkeit allein begründet nicht die Notwendigkeit der Weiterbildung.

Ziel ist es, die Arbeitnehmer durch berufliche Qualifikation an die derzeitigen Anfor-derungen des Arbeitsmarktes anzupassen und eine anschließende Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.

Mit dem Ausstellen des Bildungsgutscheines erfolgt eine verbindliche finanzielle För-derzusage. Der Berechtigte hat dann die Möglichkeit, den Bildungsgutschein bei einem nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zuge-lassenen Bildungsträger seiner Wahl einzulösen.

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 36 Bildungsgutscheine ausgestellt, von denen 34 im Berichtsjahr bei einem zertifizierten Träger eingelöst wurden. Davon konnten insge-samt 15 Qualifizierungen abgeschlossen werden und 19 befanden sich noch in laufen-den Maßnahmen. Von den 15 abgeschlossenen Qualifizierungen wurden 80% mit Erfolg abgeschlossen und 4 nachhaltige Integrationen konnten verzeichnet werden. Auch in diesem Jahr wurden Weiterbildungen in den Bereichen Pflege und Betreuung, im Per-sonen- und Güterverkehr oder für den Luftverkehr stark verfolgt. Damit wurde auf den

Page 32: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 32

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes reagiert. In diesen Berufsfeldern führte die Qua-lifikation bei 13% in Arbeit.

Im Vergleich zu den Vorjahren konnte ein geringer Anstieg an insgesamt ausgestell-ten Bildungsgutscheinen verzeichnet werden. Insbesondere die Qualifizierungen zur Betreuungskraft (§ 87b/SGB XI) konnten zum Vorjahr um 50% erweitert werden. Zu-rückzuführen ist dies auf ein erweitertes hausinternes Beratungs- und Betreuungspro-gramm im Altenpflegebereich. Zukünftig soll dies noch intensiver genutzt werden.

Die nachfolgende grafische Darstellung spiegelt die Qualifizierungen in den einzelnen Berufsgruppen wieder.

0

5

10

15

20

25

30

35

40

36

9 98

4 4 2

Bildungsgutscheine(Gesamt)Erzieher- undPflegeberufePersonen- und Güterkraft-verkehrFachkraft für denLuftverkehrkaufmännischer Bereich

Sonstige

nicht eingelöst

Bildungsgutschein

Page 33: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 33

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

Ressourcenbereich: Qualifikation Praktikum im Betrieb (PiB)

Die Maßnahme „Praktikum im Betrieb“ (PiB) ist ein Angebot im Sinne des § 16 Abs. 1 SGBII in Verbindung mit §§ 45 und 85 SGBIII. Bei dieser Maßnahme soll über eine Arbeitserprobung in Form eines Praktikums (i.d.R. sechs Wochen) herausgefunden werden, inwieweit der Kunde z.B. über veraltete aber noch nutzbare Kenntnisse verfügt. Hierzu soll dem Kunden passgenau ein seiner Qua-lifikation entsprechender Praktikumsplatz vermittelt werden.

Zur Zielgruppe zählen SGBII-Leistungsbezieher, die aktuell nicht so arbeitsmarktnah sind, dass sie direkt vermittelt werden können, die aber über fachliche Qualifikationen verfügen oder verfügten.

Durch PiB wird im Rahmen eines sechswöchigen Praktikums einerseits eine aussage-fähige Beurteilung der Qualifikation durch einen Arbeitgeber angestrebt. Andererseits aber auch eine Aktualisierung der Fachkenntnisse und die Steigerung der Eigenmotiva-tion durch die Erfolge im Rahmen des Praktikums beabsichtigt.

Um dies zu gewährleisten, wird nach eingehender Anamnese ein passgenaues Prakti-kum gesucht. Durch vorgeschaltete Gespräche wird sichergestellt, dass beide Seiten (Arbeitgeber und Praktikant) gleichermaßen einen Nutzen erzielen. Diese win-win-Si-tuation ist ein Argument für die kooperierenden lokalen Unternehmen, sich an PiB zu beteiligen.

Nach Beendigung des Praktikums soll uns der Arbeitgeber in die Lage versetzen kön-nen, einen realistischen Eindruck von den Fähigkeiten und dem Arbeitsverhalten des Kunden zu erhalten. Anhand dieser Informationen kann eingeschätzt werden, was der Kunde noch benötigt, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein.

Durch die nach Ende der Maßnahme ausgestellte Bescheinigung (Praktikumszeugnis) erhält der Teilnehmer einen vorzeigbaren, aktuellen Nachweis seiner Arbeitsmarktnähe aus der Hand eines Arbeitgebers, der zudem als Referenz angegeben werden kann.

Das Projekt „Praktikum im Betrieb“ (PiB) startete im Oktober 2014. Im Jahr 2015 durch-liefen 71 Teilnehmer die Maßnahme. Im Fall von 25 Teilnehmern (35 %) musste die Maß-nahme vorzeitig beendet werden. In 54% (38 Teilnehmer) der Fälle wurde das Förder-ziel „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“ erreicht. 22 Teilnehmer (31%) absolvierten ein Praktikum. Allerdings traten auch 10 Teilnehmer (14%) ihr Praktikum nicht an oder beendeten es in den ersten Tagen. 26 Teilnehmer (37%) fanden im Anschluss an PiB eine Beschäftigung.

PiB ist nach unserer Einschätzung ein probates Mittel, Erkenntnisse über die Arbeits-marktchancen der Teilnehmer zu erhalten. Ebenso über etwaige Defizite, die anschlie-ßend durch andere Angebote behoben werden können.

Page 34: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 34

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Zudem steigert es die Motivation der Teilnehmer, insbesondere derer, die ein Praktikum absolvierten. Im Berichtszeitraum führte es zu einer unerwartet hohen Zahl an Vermitt-lung in Teil- und Vollzeitarbeit.

Ressourcenbereich: Qualifikation Gründungsdarlehen § 16c

Die Existenzgründungsförderung für Arbeitsuchende nach dem SGB II wird direkt vom KJC durchgeführt. Zwei Mitarbeiter beraten potentielle Existenzgründer im SGB II-Be-zug und begutachten als fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des Existenzgründungs-vorhabens.Zunächst einmal muss man bei den Selbstständigen zwei Gruppen unterscheiden: Exis-tenzgründer und solche, die bereits als Selbstständige in den ALG-II-Bezug geraten. Für die Gruppe der Gründer besteht die Aufgabe darin, die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu analysieren und durch die Bereitstellung von Beratungsleistung bei der Optimierung und Umsetzung zu helfen. Für die selbstständigen ALG-II-Bezieher gilt es herauszufin-den, was die Ursachen für die bestehende Erfolglosigkeit sind und passende Problem-lösungen anzubieten. Dies erfolgt auch durch Vor-Ort-Besuche bei den Kunden, um so ein genaues Bild der Lage zu gewinnen.

Für beide Gruppen steht hier unter anderem das Instrument der Darlehensvergabe ge-mäß § 16c SGB-II zur Verfügung.Im Jahr 2015 wurden 438 Kunden betreut. 69 Personen haben ihre Selbstständigkeit beendet und 31 Personen sind aus dem Leistungsbezug ausgeschieden. 47 Personen kamen als Neukunden dazu. Hiervon 30 Neugründungen, die aus 93 Beratungskunden mit Gründungsideen entstanden sind. 25 Gründungen wurden mit Darlehen im Gesamt-wert von 92.980,00 Euro unterstützt.

0

10

20

30

40

50

60

70

80

71

38

2625 22

10

Teilnehmer (Gesamt)

Förderziel erreicht

Arbeit aufgenommen

Abbruch

Praktikum absolviert

Praktikum abgebrochen

PiB

Page 35: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 35

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

Es wurden 1.018 Beratungen durchgeführt und 1.181 Betriebswirtschaftliche Auswer-tungen (BWA) geprüft. Die Zahl der betreuten Kunden nahm gegenüber dem Vorjahr um 28 % ab. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Beratungshöchstdauer von 24 auf 12 Monate verkürzt wurde.

Nach wie vor werden mit dieser Förderung überwiegend Kleinstgründungen realisiert, den meisten Gründerinnen und Gründern stehen nur begrenzte eigene finanzielle Res-sourcen zur Verfügung.

Ressourcenbereich: ArbeitsmotivationMaßnahme: Tisch & Teller

Das Sozialkaufhaus Tisch & Teller wurde im Dezember 2009 nach intensiven Planun-gen eröffnet und ist im Kreisgebiet einzigartig. Das Warenangebot erstreckt sich von Mobiliar jeglicher Art über Küchenausstattung bis hin zu Haushalts- und Elektrogeräten. Das Sozialkaufhaus ist für jede Person frei zugänglich. Personen mit nachgewiesenem geringem Einkommen können eine Kundenkarte beantragen, die es ihnen ermöglicht, alle Artikel mit einem Rabatt von 25% zu erwerben.

Die Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III partizipiert an der Arbeitsmarktnähe von Tisch & Teller und bezweckt neben der Aktivierung die Einmündung in den regulären Arbeitsmarkt. Die zugewiesenen Teilneh-mer nehmen aktiv an der Gestaltung des Tagesgeschäfts teil und sind eine Säule für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und des Umsatzes.Um diese Ziele zu erreichen, findet durch die festangestellten Mitarbeiter von Tisch & Teller eine individuelle Beratung der Teilnehmer statt. Die Beratung erstreckt sich vom Coaching über die Unterstützung bei der Stellensuche bis hin zur Hilfe bei privaten An-gelegenheiten (Kinderbetreuung, Klärung Gesundheitszustand, Ordnung Finanzen etc.). Durch die Klärung der privaten Angelegenheiten kann im nächsten Schritt eine Fokus-sierung auf den Arbeitsmarkt und die Aufnahme einer Tätigkeit erfolgen.Die Arbeitsmarktnähe ermöglicht es, zusätzlich zur Aktivierung eine Qualifizierung der Teilnehmer vorzunehmen. Die Aktivierung und Qualifizierung wird in den folgenden Bereichen sichergestellt:

• Verkauf und Verwaltung• Lager und Logistik• Werkstatt und Warenaufbereitung

Die durchschnittliche Auslastung der Maßnahme in 2015 liegt bei ≈ 85 %. Die Teil-nehmenden werden in den Ressourcenbereichen Arbeitsverhalten, Sozialverhalten und Arbeitsmotivation gestärkt.2015 haben insgesamt 69 Personen an der Maßnahme teilgenommen, wobei 46 Per-sonen die Maßnahme regulär bzw. vorzeitig beendet haben. Bei 23 Personen gilt die

Page 36: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 36

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Zuweisung bis ins Jahr 2016. Vorzeitige Beendigungsgründe sind u. a.

• Aufnahme einer Beschäftigung• Maßnahme nicht angetreten• gesundheitliche oder verhaltensbedingte Gründe

Die Maßnahme Tisch & Teller wird auch 2016 fortgesetzt.

0

10

20

30

40

50

60

7069

23

138

25

Zuweisungen (Gesamt)

noch laufendeZuweisungen

Zuweisungszeitraumbeendet

Arbeitsaufnahmen

vorzeitige Beendigung

Tisch & Teller

Page 37: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 37

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit

Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen Maßnahme: viva – verantwortungsbewusst, individuell, vielseitig, alltagstauglich

Die Maßnahme viva - verantwortungsbewusst, individuell, vielseitig, alltagstauglich (viva) hat am 01.09.2014 begonnen und endet zum 31.08.2017. Zusätzlich besteht eine einjährige Verlängerungsoption. viva wird auf Grundlage des § 16f SGB II durchgeführt.

Ziel von viva ist, die aufgrund der Langzeitarbeitslosigkeit überlagerten Ressourcen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu aktivieren und einen ersten Schritt in Richtung Arbeitsmarkt zu gehen. Insbesondere werden leistungsschwache Personen wie die „Grenzgänger“ zwischen SGB II und SGB XII angesprochen. Primär wird der Ressourcenbereich „Lebenspraktische Kompetenzen“ mit viva gestärkt.

Der standardisierte Zuweisungszeitraum beträgt zwölf Monate und kann einmalig um drei Monate verlängert werden. Es können bis zu 100 Personen gleichzeitig zugewiesen werden. Die Teilnehmenden durchlaufen während ihrer Zuweisung drei Fachbereiche:

• Hauswirtschaft• Lager & Logistik (Mediathek)• Perspektiventwicklung

Der Bereich Perspektiventwicklung stellt ein Novum in der Arbeit des Main-Taunus-Kreises dar. Die Perspektiventwicklung kennzeichnet sich durch einen sukzessiven Abbau der Anwesenheitszeiten und durch die Übertragung von selbstständig zu er-ledigenden Aufgaben. Der schleichende Ausstieg trägt der Erfahrung Rechnung, dass viele Teilnehmer mit einer Beendigung von heute auf morgen überfordert sind und der positive Maßnahmeneffekt dadurch verloren geht.

2015 haben insgesamt 133 Personen an viva teilgenommen, wobei 77 Personen die Maßnahme regulär bzw. vorzeitig beendet haben. Bei 56 Personen gilt die Zuweisung bis ins Jahr 2016. Vorzeitige Beendigungsgründe sind u. a.:

• Aufnahme einer Beschäftigung• Maßnahme nicht angetreten• gesundheitliche oder verhaltensbedingte Gründe

Page 38: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 38

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten sind die sogenannten 1-Euro-Jobs gemäß § 16d SGB II. Für die im Rahmen der Arbeitsgelegenheit durchgeführten Tätigkeiten erhalten die erwerbsfähi-gen Leistungsberechtigten zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsent-schädigung. Diese beträgt beim Main-Taunus-Kreis 1,00 € je geleisteter Stunde. Maxi-mal werden 120,00 € Mehraufwandsentschädigung je Monat gezahlt.

Ziel der Arbeitsgelegenheiten ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der angesprochene Per-sonenkreis ist als arbeitsmarktfern einzustufen und weist Stärkungspotenzial bei dem Ressourcenbereich „Lebenspraktische Kompetenzen“ auf. Es findet keine Qualifizie-rung statt. Leistungen zur Eingliederung, die unmittelbar die Aufnahme einer Erwerbs-tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen, haben Vorrang gegenüber den Arbeitsgelegenheiten.

Um Arbeitsgelegenheiten schaffen zu können, sind die gesetzlich verankerten Merk-male Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität zu erfüllen. Im Main-Taunus-Kreis werden ca. 30 Arbeitsgelegenheiten bereitgestellt. Die Träger sind kommunale Einrichtungen sowie andere gemeinnützige Organisationen im gesamten Main-Taunus-Kreis.

0

20

40

60

80

100

120

140

133

56

20 15

42

Zuweisungen (Gesamt)

noch laufendeZuweisungen

Zuweisungszeitraumbeendet

Arbeitsaufnahmen

vorzeitige Beendigung

viva

Page 39: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 39

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

2015 waren zwölf Personen in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen, wovon sieben Zu-weisungen bis 2016 laufen. Bei drei Arbeitsgelegenheiten ist die Zuweisung regulär ausgelaufen. Die verbleibenden zwei Arbeitsgelegenheiten wurden aufgrund einer Ar-beitsaufnahme und eines Umzugs innerhalb des Main-Taunus-Kreises vorzeitig been-det.

0

2

4

6

8

10

1212

7

3

1 1

Arbeitsgelegenheiten(Gesamt)

Zuweisungen über2015 hinaus

Zuweisungszeitraumendet

Beendigung wegenUmzug innheralb MTK

Arbeitsaufnahme

Arbeitsgelegenheiten

Page 40: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 40

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Ressourcenbereich: Mitwirkung in der FallsteuerungMaßnahme: Aktivierungsmaßnahme „Aufsuchende Hilfe“ (aH)

Ausgehend von der Tatsache, dass sich einzelne Leistungsbezieher/Leistungsbeziehe-rinnen trotz mehrmaliger Aufforderung ihrer Mitwirkungspflicht entziehen, indem sie die Kontaktaufnahme verweigern, Termine nicht wahrnehmen und damit eine Zusam-menarbeit mit dem Fallmanagement nicht zustande kommt, hat der Main-Taunus-Kreis die „Aufsuchende Hilfe“ (aH), nach einem Erstdurchlauf 2013, in 2015 wieder neu auf-gelegt.

Ziel ist es, durch Aufsuchen im häuslichen Bereich einen ersten Kontakt zu ermögli-chen und die erwerbsfähigen Leistungsbezieher/ Leistungsbezieherinnen zu einer Mit-arbeit in der Fallsteuerung zu motivieren. Die Teilnehmenden werden von Sozialarbei-tern/Sozialarbeiterinnen betreut, die sie bei Bedarf auch zu einer Kontaktaufnahme im Fallmanagement begleiten.

Die Maßnahme startete am 01.06.2015 mit einer Laufzeit von 12 Monaten.Es stehen insgesamt 30 Plätze zur Verfügung, 20 für die reguläre Maßnahmedauer von sechs Wochen und 10 für mögliche Verlängerungen von bis zu sechs weiteren Wochen.

Im Jahre 2015 haben 86 Teilnehmer/Teilnehmerinnen die Maßnahme durchlaufen. Da-von wurden 36 Maßnahmen verlängert. Laut Abschlussbericht des Trägers und Rückkoppelung mit dem Fallmanagement wur-de das Ziel der Maßnahme –Kontaktaufnahme mit dem Fallmanager/der Fallmanagerin- von 46 Teilnehmern/Teilnehmerinnen erreicht. Zwei Abschlussberichte stehen aktuell noch aus.

Die meisten Zuweisungen kamen aus der Kundengruppe II (26-44-Jährige), gefolgt von der Kundengruppe I (U25 und Alleinerziehende). Danach folgte die Kundengruppe III (45-65-Jährige). Die wenigsten Zuweisungen kamen aus der Kundengruppe Migranten/Asyl/Aussiedler.

Die Aufsuchende Hilfe läuft noch weitere fünf Monate, ein endgültiges Fazit ist dann zu ziehen. Es lässt sich aber bereits jetzt feststellen, dass der bisherige Erfolg eine Wei-terführung der Maßnahme darüber hinaus rechtfertigt. Die intensive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sowie die Möglichkeit der Maßnahmever-längerung im Bedarfsfall tragen maßgeblich zum Erfolg bei.

Page 41: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 41

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit Maßnahme: Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Zur Durchführung der Feststellung der Erwerbsfähigkeit gem. § 44a SGB II hat das Ge-sundheitsamt des Main-Taunus-Kreises zwei teilzeitbeschäftigte Ärztinnen angestellt. Die Ärztinnen erstellen nach Vorsprache oder nach Aktenlage eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit. Neben der Feststellung, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstä-tigkeit möglich ist, gehen die Ärztinnen auf individuelle Fragen ein. Aufgrund der enor-men Nachfrage in 2014 und der daraus resultierenden Warteliste haben bis Juni 2015 externe Fachkräfte das Gesundheitsamt mit zusätzlichen Terminen unterstützt.

Die Anzahl der angebotenen Termine in 2015 ist zum Vorjahr um ≈ 19 % zurückgegan-gen. Gegenüber 1.605 Terminen im Kalenderjahr 2014 wurden 2015 insgesamt 1.259 Termine angeboten und 45 Stellungnahmen nach Aktenlage erstellt. Die gesunkene Nachfrage fußt auf der deutlich reduzierten Warteliste und dem daraus resultierenden verringerten Einsatz an externen Fachkräften. Die angebotenen Termine im Gesund-heitsamt sind nahezu unverändert (+ 8 zum Vorjahr).

Im Kalenderjahr 2015 hat das Gesundheitsamt 1.187 Termine angeboten, wovon 965 wahrgenommen wurden. Zusätzlich wurden 45 Stellungnahmen nach Aktenlage ange-fertigt. In 169 Fällen kamen die Ärztinnen zu dem Ergebnis, dass eine Erwerbsunfähig-keit von länger als sechs Monaten vorliegt. Das hat zur Folge, dass der Anspruch auf

0

10

20

30

40

50

60

70

80

9086

3644

Zuweisungen

davon verlängert

Kontaktaufnahmen(= Ziel der Maßnahme)

Aufsuchende Hilfe

Page 42: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 42

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Arbeitslosengeld II entfällt und entweder eine Überleitung an das 3. Kapitel des SGB XII stattfindet oder Sozialgeld nach dem SGB II gewährt wird. Sozialgeld wird gezahlt, so-fern ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit in der Bedarfsgemeinschaft wohnt.

Zusätzlich zu den Angeboten im Gesundheitsamt wurden weitere Termine durch exter-ne Fachkräfte angeboten. Von den 72 angebotenen Terminen wurden 52 wahrgenom-men. In sieben Fällen kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass eine Erwerbsunfä-higkeit von länger als sechs Monaten vorliegt.

SondermaßnahmeBeschäftigungszuschuss gemäß § 16e Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Mit dem Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e SGB II wurden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die auf absehbare Zeit keine Chance hatten, einen Ar-beitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, eine dauerhafte Möglichkeit zur Teilhabe am Erwerbsleben eröffnet.

Inhalt der Förderung war ein Ausgleich für die Minderleistung des eLb infolge von be-sonders schweren Vermittlungshemmnissen durch einen Beschäftigungszuschuss.

Das auf Dauer geförderte sozialversicherungspflichtige (ohne Arbeitslosenversiche-rung) Beschäftigungsverhältnis wurde mit maximal 75 % bezuschusst, sodass für den Arbeitgeber eine Eigenleistung von nur 25 % aufzuwenden ist.

0

200

400

600

800

1000

1200

1062

176

1010

16952 7

Stellungnahmen

länger als 6 Monateerwerbsunfähig

GESAMTGesund-heitsamt

Kliniken und externe Fachkräfte

Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Page 43: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 43

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

Nach der ersten Förderphase von maximal 24 Monaten war zu entscheiden, ob der eLb auf dem ersten Arbeitsmarkt platziert werden konnte oder ob davon auszugehen war, dass der eLb auch auf Dauer keine Chancen haben wird, eine reguläre Arbeitsstelle zu bekommen.

Bei dieser auf Dauer angelegten geförderten Beschäftigung bleibt jedoch immer das Ziel bestehen, dass die Personen nicht dauerhaft aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden und jede Chance genutzt wird, einen Wechsel zu unterstützen.

In 2015 gab es keine neuen Fälle, lediglich die laufenden Verpflichtungen werden mo-mentan mit einem monatlichen Beschäftigungszuschuss von 65% zu Ende geführt. Ohne diese Dauerförderung ist für diesen Personenkreis keine Integration am regulären Arbeitsmarkt möglich.

Insgesamt befanden sich 11 Personen in der Dauerförderung. Bei zwei Personen endete die Bezuschussung durch den Wechsel in den laufenden Rentenbezug.

TestierungsverfahrenVITA

Für die Zielgruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elB) mit einer Behinde-rung sowie für „elB´s“, die von einer Behinderung bedroht sind, wird im Zeitraum vom 01.06.2015 – 31.05.2016 die Maßnahme VITA angeboten.

Die Maßnahme VITA dient als Unterstützung zum Abschluss einer aussagefähigen Po-tenzialanalyse, wenn Ressourcenbereiche aufgrund behinderungsspezifischer Beson-derheiten seitens des Fallmanagements nicht oder nur unzureichend eingeschätzt wer-den können.

Innerhalb von 6 Wochen werden die Ressourcenbereiche individuell nach Erforder-lichkeit einer jeden teilnehmenden Person abgeprüft. Anhand eines ausführlichen Ab-schlussberichts erhält das Fallmanagement über die Einschätzungen Kenntnis.

Im Anschluss an die Maßnahme erfolgt sodann der Abschluss der Potenzialanalyse zwi-schen Kunden/Kundin und Fallmanager/ Fallmanagerin.

In der Zeit vom 01.06.2015 bis 31.12.2015 haben alle 21 zugewiesenen Personen er-folgreich die Maßnahme abgeschlossen. Dies bedeutet, dass im Anschluss an die Maß-nahme die erforderliche Potenzialanalyse seitens des Fallmanagements abgeschlossen werden konnte.

Page 44: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 44

Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2015

Förderziele: Direktvermittlung/ Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und Prozessfähigkeit/ Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit Ressourcenbereiche: Bewerbungs-und Stellensuchverhalten/ Arbeitsverha- ten/ Arbeitsmotivation/ Sozialverhalten/ Leistungsfähigkeit/ Rahmenbedin-gungen Lebenspraktische Kompetenzen

Maßnahme: Startklar

Für die Zielgruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elB) mit einer festge-stellten (Schwer-) Behinderung oder „elB´s“, die von einer Behinderung bedroht sind, wird im Zeitraum vom 30.06.2015 – 31.05.2016 die Maßnahme Startklar angeboten.

Die primäre Aufgabe der Maßnahme ist die Unterstützung der Teilnehmer und Teil-nehmerinnen unter Beachtung der behinderungsspezifischen Besonderheiten. Daher beinhaltet die Maßnahme innerhalb der ziel- und ressourcenorientierten Fallsteuerung alle vier Förderziele.

Einzelheiten zur Altersstruktur der bisher teilnehmenden Personen sind der nachste-henden Grafik zu entnehmen.

0

5

10

15

20

25

22

06 7

5 4

Zuweisungen(Gesamt)bis 24 Jahren

25-34 Jahre

35-44 Jahre

45-54 Jahre

55-64 Jahre

VITA -Altersstruktur-

Page 45: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 45

Finanzierung: BundesmittelEingliederungsbericht 2015

Die Stärkung erfolgt jeweils in einem der nachstehend ausgewählten Ressourcen-bereiche: Arbeitsverhalten, Arbeitsmotivation, Sozialverhalten, Rahmenbedingungen, Leistungsfähigkeit, Lebenspraktische Kompetenzen, Bewerbungs- und Stellensuch-verhalten*.

*Lediglich der Bereich Bewerbungs- und Stellensuchverhalten ist ausschließlich für elB´s mit festgestelltem Grad der Behinderung vorbehalten.

Innerhalb von 12 Wochen wird mit der teilnehmenden Person ein vorab festgelegter Ressourcenbereich gestärkt; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme wer-den hierfür in den jeweils zu fördernden Ressourcenbereich zugewiesen.

Die Maßnahme dauert noch an. Aufgrund der noch laufenden Prozesse ist eine aussa-gefähige Auswertung erst nach Projektende möglich. Festzustellen ist, dass von Juni 2015 bis Dezember 2015 insgesamt 63 Personen der Maßnahme zugewiesen wurden. Hiervon konnten bisher 4 Personen im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäfti-gung aufnehmen.

Detaillierte Auswertungen erfolgen im Eingliederungsbericht 2016.

0

10

20

30

40

50

60

70

63

24

3 17 2 13

40

Zuweisungen (Gesamt)

Arbeitsmotivation

Arbeitsverhalten

Direktvermittlung

LebenspraktischeKompetenzenLeistungsfähigkeit

Rahmenbedingungen

Sozialverhalten

Startklar -Zuweisungen-

Page 46: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 46

Maßnahmen mit Finanzierung aus Landesmitteln

Förderziel: Direktvermittlung Ressourcenbereich: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten Arbeit Plus

Die Maßnahme Arbeit Plus richtete sich an SGB II-Leistungsberechtigte, die einer ge-ringfügigen Beschäftigung (Minijob), einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung nach-gehen und aufstockende Leistungen erhalten. Die Finanzierung erfolgt aus dem Ar-beitsmarktbudget 2015 des Landes Hessen mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Arbeit Plus hat am 01.08.2015 begonnen und endet zum 31.05.2016.

Ziel der Maßnahme ist die Umwandlung/Aufstockung des bestehenden Arbeitsverhält-nisses in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder die Vermittlung in ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit höherem Einkommen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein grundsätzliches Interesse an einer Erweiterung oder Veränderung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeit Plus orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, den aktuellen Wochen-arbeitszeiten und an der bestehenden zeitlichen Verfügbarkeit der Teilnehmenden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituation der Teilnehmer erhalten diese überwiegend Einzelcoachings. Gruppencoachings mit anderen Teilnehmenden werden ebenfalls durchgeführt.

Bei den Coachings geht es vor allem um

• die Erarbeitung realistischer, beruflicher Perspektiven, • die Optimierung bzw. Erstellung von Bewerbungsunterlagen,• die aktive und systematische Stellensuche,• die Vor- und Nachbereitung von Vorstellungsgesprächen,• die Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern und• die Förderung von Motivation und Schlüsselkompetenzen.

Insgesamt nahmen 2015 43 Personen teil. 21 Zuweisungen laufen über den 31.12.2015 hinaus. 22 Personen wurden vorzeitig beendet, wovon 10 Beendigungen aufgrund einer neuen bzw. besser dotierten Arbeitsstelle erfolgt sind. Das gesetzte Ziel einer Vermitt-lungsquote in Höhe von 20 % wird bei gleichbleibender Entwicklung erreicht und deut-lich überschritten. Das abschließende Fazit von Arbeit Plus kann im Eingliederungsbe-richt 2016 gezogen werden.

Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2015

Page 47: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 47

Finanzierung: LandesmittelEingliederungsbericht 2015

Ressourcenbereich: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten Maßnahme: Ausbildungsmarktcoach

Die Maßnahme Ausbildungsmarktcoach richtet sich an SGB-II-Leistungsbezieher im Alter von 15-25 Jahren, die bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz intensive Un-terstützung und Begleitung benötigen. Ziel ist der erfolgreiche Übergang in eine Aus-bildung (vorzugsweise eine betriebliche Ausbildung) sowie die Stabilisierung in den ersten Monaten der Ausbildung.

Inhalte der Maßnahme sind:

• Hilfestellung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und dem gesamten Bewerbungsprozess• Bereitstellung von Informationen zu unterschiedlichen Berufswegen• Unterstützung bei der Berufswahl• Stellenrecherche• Persönliche Kontaktaufnahme zu potentiellen Ausbildungsbetrieben• Akquise von Ausbildungsstellenangeboten und bewerberorientierte Vermittlung• Bewerber vorstellen und ggf. zu Vorstellungsterminen begleiten• Individuelle Beratung der Arbeitgeber über alle Fragen der Ausbildung• Nachbetreuung nach Ausbildungsbeginn für die Dauer der Probezeit

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

43

21

10 12

Zuweisungen (Gesamt)

noch laufendeZuweisungen

Umwandlung/Aufstockung/ neuesArbeitsverhältnis

vorzeitige Beendigung

Arbeit plus

Page 48: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 48

Die Maßnahme läuft vom September 2014 bis April 2017. Die Zuweisungsdauer wird individuell festgelegt.

Im Jahr 2015 nahmen 69 Teilnehmer an der Maßnahme teil. 70% der Teilnehmer haben einen Migrationshintergrund.

Von den für den Ausbildungsbeginn 2015 vorgesehenen 60 Personen traten 38 Teilneh-mer einen Bildungsgang an, das entspricht 63%. In 16 Fällen wurde die Maßnahme abgebrochen oder musste beendet werden. Eine Ausbildung begannen 23 Teilnehmer, der überwiegende Teil davon in kleinen und klei-neren Betrieben, zu denen in vielen Fällen zuvor ein Kontakt durch den Ausbildungs-marktcoach bestanden hatte oder aufgenommen wurde. 7 Teilnehmer besuchen eine weiterführende Schule, 4 Teilnehmer nahmen ein Studium auf, 3 Teilnehmer eine Be-rufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB), 1 Teilnehmer eine Einstiegsqualifizie-rung. 5 Teilnehmer nahmen eine Tätigkeit auf. 13 Kunden werden aktuell mit Blick auf den Ausbildungsbeginn 2016 unterstützt.

Ein wichtiger Erfolgsbaustein ist die positive Einstellung der Eltern zum Thema Aus-bildung. Ist diese nicht vorhanden, fehlt es den Teilnehmern häufig auch an der not-wendigen Energie und dem Durchhaltevermögen, um eine Ausbildungsstelle oder eine andere Option zu finden.

Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2015

0

10

20

30

40

50

60

7069

34 35

48

2028

Zuweisungen (Gesamt)

davon männlich

davon weiblich

mit Migrationshintergrund

davon männlich

davon in weinlich

Ausbildungsmarktcoach

Page 49: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 49

Finanzierung: LandesmittelEingliederungsbericht 2015

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender in Teilzeit

Die Maßnahme „Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender in Teilzeit“ ist dem För-derziel „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“ und weiterhin dem Ressourcenbereich Qualifikation zugeordnet.

Die gesetzliche Grundlage für diese Form der Ausbildung ist im Berufsbildungsgesetz / § 8 zu finden. „ Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Aus-bildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung)“.

Aufgabe des Trägers ist es, neben der Betreuung der Teilnehmenden Arbeitgeber über diese Möglichkeit der Ausbildung zu beraten und Praktikumsstellen und Ausbildungs-plätze in Teilzeit zu akquirieren.

An dieser Maßnahme können junge Alleinerziehende unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:

• Keine bisherige berufliche Ausbildung• Hauptschulabschluss und grundsätzliche Ausbildungseignung

0

10

20

30

40

50

60

7069

3823

75 3

5

16

Zuweisungen (Gesamt)

in Bildungsgängen

davon in Ausbildung

in Schule

in Studium

BvB

Berufstätigkeit

in einer Maßnahme

Ausbildungsmarktcoach: Vermittlungen

Page 50: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 50

• Keine Möglichkeit der Absolvierung einer Ausbildung in Vollzeit aufgrund der Erziehung eines Kindes / mehrerer Kinder.

Zu unterscheiden sind Modul 1 (Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung) und Modul 2 (Begleitung während der Ausbildung).

In Modul 1 liegt der Schwerpunkt darauf, ein realistisches Berufsziel zu erarbeiten, die Teilnehmenden bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen zu unterstützen und sie gut auf die Vorstellungsgespräche vorzubereiten. Oft benötigen die Teilnehmenden darüber hinaus Unterstützung in Alltagsfragen und bei der Organisation der Kinderbe-treuung. Parallel dazu werden bei den Arbeitgebern der Region geeignete Ausbildungs-plätze in Teilzeit akquiriert.

In Modul 2 richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Stabilisierung des begonnenen Ausbildungsverhältnisses. Regelmäßige Kontakte zu den Ausbildungsbetrieben und zu den Auszubildenden sind ein wichtiger Bestandteil.Gegen Ende der Ausbildung hat die Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung einen hohen Stellenwert.

Im Kalenderjahr 2015 nahmen insgesamt 10 Teilnehmer Modul 1 dieser Maßnahme in Anspruch. Zwei Teilnehmer begannen in 2015 ein betriebliches Ausbildungsverhältnis. Zum Stand 15.01.2016 ist ein Abbruch zu verzeichnen.

In 2016 wird Modul 1 / Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung neu ausge-schrieben. Um die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse zu erhöhen, wird der Personen-kreis erweitert werden und sich nicht mehr nur auf die Gruppe der Alleinerziehenden beschränken.

0

2

4

6

8

1010

2Teilnahme: Modul 1

Teilnahme: Modul 2

Teilzeitausbildung

Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2015

Page 51: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 51

Ressourcenbereich: Qualifikation Fit in den Beruf (FiB)

In Kooperation von SGB II und SGB VIII ist „Fit in den Beruf“ (FiB) konzipiert als inten-sives, sozialpädagogisches Fördermodul für schulmüde / schulverweigernde Jugendli-che und Jugendliche ohne Schulabschluss.

Das Aufnahmealter ist auf 19 Jahre limitiert.

Regelhaft wird FiB - analog dem Schuljahr - von 01. August bis 31. Juli durchgeführt. Bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres besteht die Option, einzelne Jugendliche nachzubetreuen. Ziele von FiB sind:

• Erreichen des Hauptschulabschlusses• Herstellen der Ausbildungsreife• Klärung und Anbahnung der Anschlussperspektive (Berufswegeplanung)

Mit speziellen Lernarrangements, pädagogischen und gruppendynamischen Angeboten, sowie Projektarbeiten werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu neuen, motivieren-den Lern-Erfahrungen geführt. Frühere, destruktive Verhaltensmuster sollen aufgege-ben, Handlungsalternativen erlernt, Lern-Neugierde und Kontinuität in der Leistungsbe-reitschaft wieder neu geweckt werden. Für FiB 2014 (Laufzeit 01.08.2014-31.07.2015) standen 14 Plätze zur Verfügung. Dafür gab es 17 Interessenten. Abgebende Schulen sehen in FiB oft den letzten Versuch für einen Richtungswechsel / Neustart, was vermehrt zu Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern aus den Klassenstufen 7 und 8 mit bereits verfestigen Verhaltensmustern führte. Diese Jugendlichen haben eine deutlich schlechtere Perspektive, den Schulab-schluss zu erreichen, da in einem Jahr FiB nicht der Lernstoff aus mehreren Schuljah-ren nachgeholt werden kann. Für den durchführenden Träger sind diese Jugendlichen eine besondere pädagogische Herausforderung. Im Verlauf von FiB sind 3 Jugendliche wegen mangelnder Beteiligung und hohen Fehlzeiten vorzeitig ausgeschieden. 7 Teil-nehmerinnen und Teilnehmer konnten, trotz zunächst positivem Verlauf, letztendlich doch die Prüfungen nicht mit Erfolg ablegen. Nur 4 Jugendliche aus diesem Jahrgang haben FiB mit dem Hauptschulabschluss beendet.

Das jährlich neu durchzuführende Vergabeverfahren führte für FiB in 2015 (01.08.2015-31.07.2016) zu einem Trägerwechsel. Mit einem stärkeren Praxisbezug in Form von wöchentlichen Praktikumstagen setzte sich das neue Konzept durch.

Für 15 angebotene Plätze wurden 30 Interessenten gemeldet. 2 Teilnehmerinnen sind in diesem Jahrgang bereits wegen Fehlzeiten vorzeitig ausgeschieden.

Finanzierung: LandesmittelEingliederungsbericht 2015

Page 52: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � �Seite 52

Hinter der Schulverweigerung stehen unterschiedliche Ursachen und Hintergründe. Am häufigsten sind: 1. familiäre und psychosoziale Belastungen 2. Schulangst, ggf. mit weiteren psychischen Störungen oder somatischen Beschwerden. Mit unterschied-lichsten Interventionen gelingt es, viele Jugendliche in FiB neu zu erreichen und – un-abhängig vom Ergebnis Schulabschluss - wieder zu einer Teilhabe am Berufsleben hinzuführen. FiB bietet damit für die beschriebene Zielgruppe eine wichtige Ergänzung zum schulischen Regelangebot im Main-Taunus-Kreis.

0

2

4

6

8

1010

4

9

6

FiB 2014 -männlich

FiB 2014 -weiblich

FiB 2015 -männlich

FiB 2015 -weiblich

Fit in den Beruf

0

2

4

6

8

10

12

14 14

43

7

Teilnehmer (Gesamt)

Hauptschulabschlusserreicht

Hauptschulabschluss nichterreicht

vorzeitige Beendigung

Fit in den Beruf 2014: Auswertung

Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2015

Page 53: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 53

Ressourcenbereich: Qualifikation 3 DDeutsch verstehen, Deutsch sprechen – angstfrei in Deutschland leben

Hierbei handelte es sich um ein Pilotprojekt für Migranten und Migrantinnen, das in der Zeit vom 01.08.2015 bis 31.12.2015 durchgeführt wurde. Die Förderung erfolgte aus dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 2015 des Landes Hessen.Das Projekt verfolgte einen ganzheitlichen integrativen Ansatz, vermittelte passgenau erforderliche Deutschkenntnisse und arbeitete gemeinsam mit den Teilnehmenden sys-temische Störungen auf.

Im Projekt wurde an der Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen gearbeitet. Dies erfolgte sowohl in Kleingruppen als auch durch Einzelunterricht. Daneben beinhaltete die Teilnahme ein interkulturelles Training. Hier wurde in Rollenspielen und Gruppen-diskussionen Verständnis für die deutsche Alltagskultur und Kompetenzen für das inter-kulturelle Miteinander vermittelt. Außerdem wurden Mobilitätstrainings durchgeführt, bei dem die Teilnehmenden Informationsmaterial und Anleitung zur weiteren Recher-che erhielten, um selbständig den Weg zu Vorstellungsgesprächen oder einen Besuch des Berufsinformationszentrums mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorzubereiten. Im Falle von Aufbrechen von Traumata bestand die Möglichkeit, mithilfe von systemischen Coaching Hilfestellungen zu geben. In Gesprächen mit dem systemischen Coach wurde an der Motivation zur Veränderung und am Veränderungsprozess gearbeitet, welcher begleitet und unterstützt wurde. Der wöchentliche Zeitumfang richtete sich nach den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmenden und deren zeitlichen Möglichkeiten der Teilnahme, die eingeschränkt sein konnte durch fehlende Kinderbetreuung oder Beschäftigung im Rahmen eines Mi-ni-Jobs.

Es wurden 25 Teilnehmerplätze vorgehalten, die im Durchführungszeitraum mit 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besetzt wurden. Die Gruppe der Teilnehmenden lebte überwiegend schon seit Jahren in Deutschland und hatte bereits die Stundenanzahl des Integrationskurses ausgeschöpft und zum Teil auch den berufsbezogenen Sprachkurs des BAMF durchlaufen.

Der Frauenanteil am Projekt lag bei 57 Prozent. Davon hatten 88 Prozent der Frauen Kinder, deren Anzahl zwischen einem und sechs Kindern variierte. Im Rahmen des interkulturellen Trainings und des Coachings wurde mit den Teilnehmerinnen und Teil-nehmern an ihren Rollenbildern gearbeitet und versucht, einen Veränderungsprozess in Gang zu setzen, was aufgrund der kurzen Projektlaufzeit nur bedingt gelang.In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird weiterhin ein Bedarf an einer Deutsch-förderung gesehen.

4 Teilnehmende konnten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermit-telt werden, davon 1 Vollzeitstelle und 3 Teilzeitstellen.

Finanzierung: LandesmittelEingliederungsbericht 2015

Page 54: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 54

Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2015

0

5

10

15

20

25

3030

17

13

4 1 3

Zuweisungen (Gesamt)

davon männlich

davon weiblich

Arbeitsaufnahmen(Gesamt)

davon in vollzeit

3 D

Aus der Erfahrung mit dem Pilotprojekt ist beabsichtigt, im Jahr 2016 eine ähnliche Maßnahme aufzulegen.

Page 55: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 55

Maßnahmen mit Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: ArbeitsverhaltenAusbildungsvorbereitende Maßnahme (AvM)

Mit der Förderung der Außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) werden die Ziele einer nachhaltigen Vermittlung in den Arbeitsmarkt und eine Unabhängigkeit von weiteren Sozialleistungsbezügen verfolgt.

Um den Besonderheiten der Zielgruppe gerecht zu werden, hat sich die Durchführung von Vorschaltmaßnahmen über einen längeren Zeitraum von mindestens vier Wochen bewährt. Hier kann seitens sozialpädagogischer Betreuung Vertrauen aufgebaut wer-den. Nur ein intensives Kennenlernen der Teilnehmer hinsichtlich ihrer Neigungen und Kompetenzen sowie ihres Durchhaltevermögens ermöglicht eine passgenaue Vermitt-lung. Hohe Fehlzeiten und Ausbildungsabbrüche können vermieden werden.

Ein wichtiger Garant für das Durchhalten und Bestehen der Ausbildung stellt die enge sozialpädagogische Unterstützung und Betreuung dar. Während der vorbereitenden Maßnahme konnten sich Teilnehmer und Verantwortliche kennenlernen, ein Vertrauens-verhältnis aufbauen und erste Absprachen für die zukünftige Zusammenarbeit treffen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen in 2014 wurde die Maßnahme AvM in 2015 erneut ausgeschrieben und angebotenIn einer ersten Phase galt es, die sozialen, fachlichen und berufsfeldbezogenen Kom-petenzen und Potentiale herauszufinden. Entsprechend der Ergebnisse wurden mit den Teilnehmern/Teilnehmerinnen individuelle Ziele vereinbart und an diesen in einer zwei-ten Phase gearbeitet.

Die Maßnahme wurde in zwei Durchgängen durchgeführt. Die jeweilige Mindest-Maß-nahmedauer betrug 5 Wochen. Eine Verlängerung über den ersten Durchgang hinaus war in Einzelfällen möglich. Zum Abschluss des jeweiligen Durchganges fanden Aus-wertungsgespräche zwischen Teilnehmern/Teilnehmerinnen, Träger und uns statt, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen

Im ersten Durchgang wurden 41 Teilnehmer/-innen zugewiesen, wovon 24 das Ziel er-reichten und im Anschluss eine außerbetriebliche Ausbildung aufnahmen.

Vier Teilnehmer aus dem ersten Durchgang wurden aufgrund eines notwendigen wei-teren Testungsbedarfes erneut zugewiesen und nahmen am zweiten Durchgang teil.

Eingliederungsbericht 2015 Finanzierung: kommunale Mittel

Page 56: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 56

Im Anschluss daran hat ein Teilnehmer eine außerbetriebliche Ausbildung und ein an-derer eine Arbeit aufgenommen. Zwei Teilnehmer erreichten das Ziel aufgrund persön-licher Problemlagen auch beim zweiten Versuch nicht.

Im zweiten Durchgang wurden 30 Teilnehmer/-innen zugewiesen, von denen 17 das Ziel, die Aufnahme einer Ausbildung, erreichten.

Auch in diesem Jahr waren die männlichen Teilnehmer in der Mehrzahl. Es wurden insgesamt 45 (63 %) Männer und 26 (37 %) Frauen zugewiesen.

Einen Migrationshintergrund hatten rund 40% aller Teilnehmer/-innen. Die schulischen Voraussetzungen waren breit gefächert. Über einen Hauptschulabschluss verfügten 49%, 16% hatten die Mittlere Reife, 3% Fachabitur. Ohne Schulabschluss waren 17% einen nicht anerkannten ausländischen Abschluss wiesen 11% vor. 4% der Teilnehmer/-innen hatten zuvor die Förderschule besucht.

Insgesamt nahmen in 2015 71 Teilnehmer/-innen an der ausbildungsvorbereitenden Maßnahme teil, davon 41 mit Erfolg, d.h. sie nahmen eine außerbetriebliche Ausbildung, ein Teilnehmer trat eine Arbeitsstelle an.

Für die übrigen Teilnehmer/-innen konnte aufgrund ihrer schwachen Voraussetzungen und zum Teil massiven Problemlagen keine Empfehlung für die Aufnahme einer Ausbil-dung ausgesprochen werden.

Für 2016 ist die Neuauflage der Maßnahme AvM geplant, und zwar verbindlich als Vor-schaltmaßnahme für alle Teilnehmer/-innen vor Aufnahme einer außerbetrieblichen Ausbildung. Damit soll auch die Abbrecherquote bei der Ausbildung positiv beeinflusst werden.

0

10

20

30

40

50

60

70

80

71

35

12 118

3 2

Zuweisungen (Gesamt)

Hauptschulabschluss

ohne Abschluss

Mittlere Reife

nicht anerkannterausländischer Abschluss

Förderschule

Fachabitur

AvM: Schulabschlüsse der teilnehmenden Personen

Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2015

Page 57: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 57

Ressourcenbereich: QualifikationEinzelförderung von Spracherwerb ab B2-Niveau

In der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2015 wurden kommunale Mittel zur Erlangung des Sprachniveaus B2 oder C1 bereitgestellt. Hiermit wurden eLb gefördert, welche bereits das Regelangebot des Integrationskurses und der berufsbezogenen Sprachför-derung durchlaufen haben, deren erworbener Sprachstand aber nicht ausreichend für eine Integration in den Arbeitsmarkt ist. Für viele Tätigkeiten wird, obwohl nicht als normierte Anforderung festgelegt, ein Sprachstand auf B2-Niveau vorausgesetzt.

Die Förderung umfasste die Übernahme der Kursgebühr, der Prüfungsgebühr, der Fahrkosten und der Lernmittel. 10 Personen profitierten von dieser Einzelförderung.Die Höhe der durchschnittlichen Fördersumme betrug gerundet 388 €.

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit

Ressourcenbereich: RahmenbedingungenSchuldnerberatung

Die Schuldnerberatung steht mit ihrem Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern des Main-Taunus-Kreises, insbesondere erwerbsfähigen Leistungsbedürftigen nach dem SGB II und Leistungsberechtigten nach dem SGB XII zur Verfügung.Sie ist eine nach § 305 Insolvenzordnung zugelassene Beratungsstelle.Die Mitarbeiter/-innen der Schuldnerberatung beraten und unterstützen die Bürgerin-nen und Bürger bei den Verhandlungen mit Gläubigern und versuchen Lösungen im Umgang mit den Schulden zu finden. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem die Hilfe

Eingliederungsbericht 2015 Finanzierung: kommunale Mittel

0

2

4

6

8

1010

8

2

45

1

Zuweisungen (Gesamt)

männlich

weiblich

Brückenkurs B1/B2NiveauKurs B2- Niveau

C1-Prüfungsgebühr

Einzelförderung: Spracherwerb

Page 58: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 58

bei Stundungen, Vergleichen, Ratenzahlungen, Hilfe beim Verbraucherinsolvenzverfah-ren und die Erstellung spezifischer Entschuldungspläne.Das Beratungsangebot gliedert sich in die Module• Basisberatung• Existenzsicherung• Forderungsüberprüfung, Schuldnerschutz• Psychosoziale, präventive Beratung• Regulierung und Entschuldung

Daneben baut die Schuldnerberatungsstelle ihren migrationsspezifischen Ansatz wei-ter aus, um so das Angebot besser bekannt zu machen. Dies erfolgt durch das Angebot von Broschüren und Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen. Außerdem wird die Vernetzung zu Migrantenverbänden und ehrenamtlich arbeitenden interkulturellen Lotsen erweitert. Die Beratungskräfte der Beratungsstelle arbeiten mit einem interkul-turellen Ansatz.

Zur Schuldenprävention werden Unterrichtseinheiten/ Informationsveranstaltungen an interessierten Schulen des Main-Taunus-Kreises sowie bei verschiedenen Trägern der Jugend- und Sozialarbeit und bei Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Langzeitar-beitslosen gehalten.

Die Teilnahme an der Schuldnerberatung erfolgt auf freiwilliger Basis. Nicht erfasst sind die Fälle, in denen Personen aus eigenem Antrieb die Beratungsstelle aufsuchen und dies dem Jobcenter nicht bekannt geben. Im Berichtszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 befanden sich 98 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Schuldnerberatung. In der Regel handelt es sich hierbei um langwie-rige Beratungen, die in 2016 fortgeführt werden. In 2015 konnte in 8 Fällen die Schul-densituation geregelt werden.

0

20

40

60

80

10098

28

13

3830

8

Zuweisungen (Gesamt)

davon männlich

davon weiblich

mit Migrationshintergrund

davon männlich

davon weiblich

Schuldnerberatung

Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2015

Page 59: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 59

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: LeistungsfähigkeitJobPerspektive III

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit und Be-lastbarkeit, die Erweiterung der beruflichen Fertigkeiten und eine Stabilisierung im persönlichen Bereich. Herzstück der Maßnahme ist der Entwicklungscoach, der eine intensive Begleitung und Unterstützung sicherstellt. Vom Träger werden einzelne Be-schäftigungsmodule angeboten, die ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglich-keiten bieten. Weiterhin können Angebote zur Gesundheitsvorsorge wahrgenommen werden.

Das Maßnahmeangebot ist für Leistungsbezieher aus dem SGB II- und SGB XII -Bereich offen. Die gesamte Maßnahme erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.06.2015 bis 31.01.2016.

Die Maßnahme gliedert sich in zwei Teile:

Orientierungsphase g 01.06.2015 – 31.07.2015Teilnahme an der Maßnahme g 01.07.2015 – 31.01.2016

Es ist beabsichtigt, eine bedarfsgerechte Nachbetreuung anzubieten. Aus haushalts-technischen Gründen ist dies nahtlos nicht möglich.

An der Orientierungsphase nahmen 15 Personen teil. In die eigentliche Maßnahme wechselten 12 Personen, alle aus dem SGB II-Bereich. Der Verlauf der Maßnahme, die am 31.01.2016 endet, ist durch ein hohes Maß an Stabilität gekennzeichnet. Es gibt bis jetzt keinen Abbruch und erfreulicherweise eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu verzeichnen.

Rückblick JobPerspektive II

Im Jahr zuvor wurde die gleiche Maßnahme angeboten. An der vorgeschalteten Orien-tierungsphase nahmen 17 Personen teil, an der eigentlichen Maßnahme 14 Personen, (11 TN aus dem SGB II-Bereich und 3 TN aus dem SGB XII-Bereich). 9 Teilnehmer be-endeten regulär die Maßnahme. Vier der fünf Abbrüche erfolgten aus gesundheitlichen Gründen. 5 Teilnehmer nahmen das Angebot der Nachbetreuung in Anspruch. Nach Ende der Maßnahme wechselten 4 Teilnehmer in den SGB XII-Bereich.

Eingliederungsbericht 2015 Finanzierung: kommunale Mittel

Page 60: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 60

Ressourcenbereich: LeistungsfähigkeitBELA (Beratung, Entwicklung, Lebensorientierung, Arbeit)

Das Projekt „BELA“ dient dazu, die Leistungsfähigkeit in Form von Beratung und Un-terstützung zu stärken und richtet sich an Menschen mit psychosozialem Unterstüt-zungsbedarf.

Ziel ist, dass der erwerbsfähige Leistungsbezieher mit Beendigung der Maßnahme konzentrationsfähig(er) ist. Zudem wurden kognitive Fähigkeiten gestärkt und gesund-heitliche Einschränkungen psychischer und/ oder körperlicher Art positiv beeinflusst.

In der Maßnahme wird weder therapeutisch noch diagnostisch gearbeitet; es handelt sich ausschließlich um psychosoziale Beratung. Die vorhandenen Eigenkräfte der teilnehmenden Person, deren Ressourcen, die Selbst- und Mitwirkungsmöglichkeiten sowie Solidaritätsfähigkeit werden erhalten und/oder zu stärken versucht. Durch die Stärkung der psychischen Fähigkeiten soll der Kunde in die Lage versetzt werden, künf-tig einer passenden Tätigkeit nachzugehen oder zumindest am Integrationsprozess mit-wirken zu können.

Das Projekt hat am 01.06.2015 begonnen und endet am 31.01.2016.Die individuelle Betreuung erfolgt in Form von Fachleistungsstunden. Ergänzend zur Einzelbetreuung werden bedarfsorientiert Kleingruppenveranstaltungen durchgeführt.Je Teilnehmer sind in der Regel 25 Fachleistungsstunden vorgesehen.

0

5

10

15

20

17

14

6

Clearingphase

Maßnahme

Nachbetreuung

Job Perspektive

Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2015

Page 61: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 61

Eingliederungsbericht 2015 Finanzierung: kommunale Mittel

Insgesamt wurden 45 Personen dem Projekt zugewiesen und es ist damit voll ausge-lastet. Geleistet wurden bisher ~ 800 Fachleistungsstunden. Die Alterstruktur ist der Grafik zu entnehmen.

Detaillierte Auswertungen erfolgen nach Projektabschluss und werden im Eingliede-rungsbericht 2016 berücksichtigt.

0

5

10

15

20

25

30

35

40

4545

1 0

19 17

8

Zuweisungen(Gesamt)bis 24 Jahren

25-34 Jahre

35-44 Jahre

45-54 Jahre

BELA -Altersstruktur-

Page 62: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 62

STATISTIK

Erläuterungen:

Personen im SGB II: Dies sind alle Personen (erwerbsfähige Leistungsberechtigte, erwerbsunfähige Ange-hörige, Kinder), die Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb):Dies sind alle Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachgehen können oder bereits nachgehen; dazu zählen auch Personen, die aktuell in einer Qualifizie-rungsmaßnahme sind, Schüler aber auch Personen, die derzeit dem Arbeitsmarkt we-gen Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen oder bestehender Arbeitsunfähig-keit vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Um diesen Personenkreis hat sich das Kommunale Jobcenter mit entsprechender Fallmanagement- und Vermittlungsarbeit zu kümmern.

Arbeitslose im SGB II:Dies sind alle Personen, die erwerbsfähig und arbeitslos gemeldet sind und derzeit keiner Beschäftigung (> 15 Wochenstunden) nachgehen oder in keiner Qualifizierungs-maßnahme sind.

Statistik Eingliederungsbericht 2015

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

9.841 9.936 9.977 10.011 10.091 10.114 10.092 10.079 9.961 9.889 9.929 9.933

6.787 6.850 6.865 6.918 6.949 6.961 6.944 6.916 6.842 6.772 6.785 6.795

2.947 2.934 2.911 2.889 2.878 2.842 2.8183.069 2.883 2.905 2.900 2.963

Personen im SGB II davon eLb davon Arbeitslose

Jahresübersicht: SGB II

Page 63: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 63

StatistikEingliederungsbericht 2015

Im Jahr 2015 lag die Vermittlung im sozialversicherungspflichtigen Bereich mit 100 Vermittlungen unter dem Vorjahres Ergebnis; im Bereich der Mini-Jobs steigerte sich das Ergebnis leicht um 5 Vermittlungen.

Auch weiterhin wird nur im geringen Maße das Fördermittel des Eingliederungszu-schusses an die Arbeitgeber notwendig.

Die Vermittlung erfolgte auch im letzten Jahr 95 % Anteil regional und mit 5 % überre-gional. In 2015 sind 3 Auslandsvermittlung zu verzeichnen. Die Vermittlungen erfolgten nach England, nach Österreich und in die Schweiz.

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

1800

2000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015Voll-/ Teilzeit 748 1223 1329 1110 1267 1677 1834 1870 1867 1713 1613

Minijobs 89 251 313 270 560 649 682 673 709 664 669

mit EGZ 97 136 143 84 64 122 100 37 27 31 23

Vermittlung in Arbeit

Page 64: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 64

Unsere Kooperationspartner

Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft Frankfurt am Main

Diakonisches Werk Main Taunus e.V. Schwalbach am Taunus

Dienstleistungsgesellschaft Taunus gGmbH Hattersheim am Main

Frankfurter Verein Frankfurt am Main

Idh Schuldnerberatung MTK gGmbH Hofheim am Taunus

Jugendberatung- und Jugendhilfe e.V. Hofheim am Taunus

Lebenshilfe Main-Taunus e.V. Kelkheim (Taunus)

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. Hofheim am Taunus

SIGNUM Gesellschaft für Berufsausbildung, Training und Beratung mbH Hofheim am Taunus

Tertia Vermittlungsagentur GmbH Offenbach am Main

Tierschutzverein Bad Soden, Sulzbach und Umgebung e.V. Bad Soden am Taunus

Tierschutzverein Hattersheim und Umgebung e.V. Hattersheim am Main

Tierschutzverein Kelkheim und Umgebung e.V. Kelkheim (Taunus)

Volkshochschule Main-Taunus-Kreis Hofheim am Taunus

Anhang Eingliederungsbericht 2015

Page 65: für den Main-Taunus-Kreis - mtk.org · PIB Praktikum im Beruf RL Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

� � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 65

Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln

Impressum:

Herausgeber:

Main-Taunus-KreisDer KreisausschussAmt für Arbeit und SozialesAm Kreishaus 1-565719 Hofheim

Wir danken allen Beteiligten für ihre Mitarbeit, die die Erstellung des diesjähri-gen Eingliederungsberichts möglich gemacht haben.

Ergänzende Informationen:Die Berichte des Amtes für Arbeit und Soziales sind auf den Seiten des Main-Taunus-Kreises zu finden und können als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

• Sozialbericht – www.mtk.org/Sozialbericht• Eingliederungsbericht – www.mtk.org/Eingliederungsbericht• Alleinerziehendenbericht - www.mtk.org/Alleinerziehendenbericht

Kontakt / Bezug des Eingliederungsberichts:beschäftigungsfö[email protected] oder Tel.: 06192 201-1758

Kartografie:Die Kreiskarte wurde uns mit freundlicher Genehmigung vom © Kartografie Verwaltungs-Verlag München – www.stadtplan.net – Lizenz-Nr. 07/05/71 zur Verfügung gestellt.

Erscheinungsdatum: April 2016

� � � � � � � � � � � � � � � � �