GEMEINDE TOSTEDT - Harburg · M o r l a a s s t r a ß e $ O s t 291 27 311 1 283 2 285 2 284 2 282...

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Morlaasstraße Ost 291 27 283 2 285 2 284 2 282 4 291 10 281 2 293 2 281 4 291 17 291 11 291 21 291 16 291 22 304 1 310 1 282 6 341 15 293 4 289 7 Eisenbahnstrecke 286 18 286 20 301 3 291 7 303 3 301 4 302 2 291 23 291 19 302 1 292 6 Poststraße Am Bahnhof 300 3 300 4 300 5 303 5 341 9 304 2 303 7 309 1 314 6 308 307 303 2 314 9 13 60 58 62 64 10 66 68 24 26 28 30 32 56 a 3 1 7 5 11 9 15 13 19 17 21 23 27 25 31 29 34 33 22 20 5 7 Trafo + + + + + + + + + + + + + + + * ) * ) 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ ¤ ¢ ¤ ¢ ¤ ¢ r q Ê H ¤ ¢ 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 21,0 34,0 23,0 23,0 3,0 9,0 3,0 33,0 33,0 14,0 18,0 17,5 17,0 17,0 22,0 22,0 39,0 23,0 29,0 24,0 5,0 7,0 / 1 2 3 4 II o II o II o a III WA GRZ 0,4 s. textliche Festsetzung Nr. 6 PLANZEICHENERKLÄRUNG Art der baulichen Nutzung Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Allgemeine Wohngebiete Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Überbaubare Flächen (Nr. 1 bis 4) Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl, Höchstmaß Maximale / zwingende Anzahl der Vollgeschosse Offene / Abweichende Bauweise Naturschutz Flächen für Erhalt und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ÷ ¤ ¢ Erhalt von Bäumen ´ 0 50 100 25 Meter 6 6 6 6 6 $ $ $ $ $ Flächen für Stellplätze und Garagen Æ Å / þ $ ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN VERFAHRENSVERMERKE HINWEISE PRÄAMBEL @ F / r q / * ) + + + + + + Verkehr Ein- und Ausfahrtsbereich Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Private Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung hier: Fuß- und Radweg Ê H 1 - 4 ©2016 ©2016 Auf Grund der §§ 1 Abs. 3 und 10 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfas- sungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Tostedt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Tostedt, den 21.06.2017 gez. G. Netzel L.S. gez. Peter Dörsam (Netzel) (Dörsam) Bürgermeister Gemeindedirektor 1. Der Rat der Gemeinde Tostedt hat in seiner Sitzung am 07.02.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 09.02.2017 ortsüblich bekannt gemacht worden. Tostedt, den 21.06.2017 L.S. gez. Peter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 2. Kartengrundlage: Liegenschaftskarte (ALKIS) Maßstab: 1:1.000 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieder- sächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, ©2016 Landesamt für Geoinformation Und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Otterndorf Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach (Stand von 05/2016). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich. Scheeßel, den 21.06.2017 Stempel gez. Mittelstädt (Öff. best. Verm.-Ing) 3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" wurde ausgearbeitet von der Planungsgemeinschaft Nord GmbH Große Straße 49 27356 Rotenburg (Wümme) Tel.: 04261 / 92930 Fax: 04261 / 929390 E-Mail: [email protected] Rotenburg (Wümme), den 14.06.2017 gez. M. Diercks (Diercks) Planverfasser 4. Der Rat der Gemeinde Tostedt hat in seiner Sitzung am 07.02.2017 dem Entwurf der 2. Ände- rung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" und der Begründung zugestimmt und seine öffentli- che Auslegung gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 09.02.2017 ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" und der Begründung haben vom 27.02.2017 bis zum 27.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Tostedt, den 21.06.2017 L.S. gez. Peter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 5. Der Rat der Gemeinde Tostedt hat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" nach Prüfung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 13.06.2017 als Satzung (§ 10 BauGB) sowie die Begründung beschlossen. Tostedt, den 21.06.2017 L.S. gez. Peter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 6. Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 29.06.2017 im Amtsblatt für den Landkreis Harburg bekannt gemacht worden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" ist damit am 29.06.2017 rechtsverbind- lich geworden. Tostedt, den 10.07.2017 L.S. gez. Peter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 7. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karl- straße" sind eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschrif- ten über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder Mängel der Abwägung nicht geltend gemacht worden. Tostedt, den __________ ____________________ (Dörsam) Gemeindedirektor 1. BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BAUNVO) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748). 2. ARTENSCHUTZ Mit der Umsetzung der Planung sind Verstöße gegen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG nicht zu erwarten bzw. können diese vermieden werden. Die Ro- dung von Gehölzen hat im Rahmen einer biologischen Baubegleitung zu er- folgen und ist außerhalb der Brut- und Setzzeit und gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. durchzuführen. Um den potentiel- len Lebensraumverlust zu ersetzen, sind im Plangebiet 6 künstliche Nisthilfen für Fledermäuse sowie 10 Vogelnisthilfen fachgerecht anzubringen. 3. ALTLASTEN Es kann nicht unterstellt werden, dass keine Kampfmittelbelastung im Plange- biet vorliegt. 4. EINSICHTNAHME IN DIN-VORSCHRIFTEN Die DIN 4109 ist im Niedersächsischen Ministerialblatt 1991, S. 259 ff. einzu- sehen. Die DIN 18005 ist beim Beuth Verlag / Berlin oder DIN Deutsches Insti- tut für Normung e.V. / Berlin zu beziehen. Beide DIN-Normen können auch im Fachbereich Bauen und Planung im Rathaus der Gemeinde Tostedt, Schüt- zenstraße 26 a, 21255 Tostedt, eingesehen werden. 5. IMMISSIONSSCHUTZ Lärmrichtwertüberschreitung: Beurteilungspegel aufgrund von Gewerbelärm bis 58 dB(A) tags und 43 dB(A) nachts an der südöstlichen Gebäudeseite in der überbaubaren Fläche Nr. 1 zu erwarten. An den übrigen Gebäudeseiten in der überbaubaren Fläche Nr. 1 und in den überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4 wird der Immissionsrichtwert eingehalten oder unterschritten (s. textliche Fest- setzung Nr. 6). Als Nachtzeit gilt die Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr. 1. ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 1.1. Im WA sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO die zulässigen Nutzungen (der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speise- wirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe) im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 1.2. Im WA sind gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO die zulässigen Ausnahmen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Ge- werbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BauNVO nicht Be- standteil des Bebauungsplanes. 2. BAUWEISE In der abweichenden Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO gilt, dass die Hauptgebäude (Hausgruppen) eine Mindestlänge von 85 m aufweisen müs- sen. 3. STELLPLÄTZE UND GARAGEN Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze und Garagen nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zulässig. 4. ERHALT UND ANPFLANZUNG VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN 4.1. Innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB festgesetzten Fläche zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist der vorhandene Gehölzbestand dauerhaft zu erhalten und durch Anpflanzungen von Gehölzen zu ergänzen. Bei allen Hoch- und Tief- baumaßnahmen sind Stamm, Krone und Wurzelraum zu schützen. Auswahl der zu verwendenden Arten: Botanischer Name Deutscher Name Qualität Bäume Betula pendula Sandbirke 2 j. v. S. 60/100 Fagus sylvatica Rotbuche 3 j. v. S. 100/140 Quercus robur Stieleiche 3 j. v. S. 80/120 Sorbus aucuparia Vogelbeere 3 j. v. S. 80/120 Sträucher Corylus avellana Haselnuss 3 j. v. S. 80/120 Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn 3 j. v. S. 80/120 Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 2 j. v. S. 60/100 Prunus spinosa Schlehe 1 j. v. S. 60/100 Rhamnus frangula Faulbaum 3 j. v. S. 80/120 Rosa canina Hundsrose 2 j. v. S. 60/ 80 Salix caprea Salweide 1 j. v. S. 60/ 80 Sambucus nigra Schwarzer Holunder 3 j. v. S. 60/100 * 2 j. v. S. 60/100 = 2 jährig, von Sämlingsunterlage, Stammhöhe 60 - 100 cm Pflanzverband: Reihen- und Pflanzabstand 1,25 m x 1,50 m auf Lücke. Der Abstand der Bäume untereinander beträgt maximal 8 m. Alle Straucharten sind zu gleichen Anteilen in Gruppen von 3 - 7 Exemplaren zu pflanzen. Umsetzung: Die Anpflanzung erfolgt an den angrenzenden Grundstücken der Morlaasstraße Ost in der Pflanzperiode November 2017 bis April 2018. In den übrigen Bereichen erfolgt die Anpflanzung in der ersten Pflanzperiode (November - April) nach Abschluss der Baumaßnahmen im Plangebiet. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Ausfälle von mehr als 10 % sind unverzüglich in der folgenden Pflanzperiode gleichartig zu ersetzen. 4.2. Die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB als zu erhalten festgesetzten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu leisten. Hierbei ist ein standortgerechter, einheimischer Laubbaum zu verwenden. Bei allen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sind Stamm, Krone und Wurzelraum zu schützen. 5. ANPFLANZUNG VON EINZELBÄUMEN Im WA ist zur Durchgrünung des Gebietes je 10 Stellplätze ein Solitärbaum zu pflanzen. Zusätzlich ist alle 15 Meter entlang der Straße Am Bahnhof ein Solitärbaum zu pflanzen. Die Einzelbäume sind in der Qualität Hochstamm mit einem Stammumfang von mind. 14 - 16 cm anzupflanzen. Die Anpflan- zungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig in der fol- genden Pflanzperiode zu ersetzen. 6. IMMISSIONSSCHUTZ 6.1. Im WA sind entlang der nordöstlichen und südwestlichen Plange- bietsgrenze geschlossene Einfriedungen mit einer Höhe von maximal 2 m zu errichten. Bezugspunkt ist das gewachsene Gelände. 6.2. Für Gebäude, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, gel- ten folgende Schallschutzanforderungen: In den Lärmpegelbereichen laut Gutachten (T&H Ingenieure GmbH, 08.2016, s. Anlage) müssen die Außenbauteile schutzbedürftiger Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, je nach Lärmpegelbereich die Anforderungen an die Luftschalldämmung gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989 für schutzbedürftige Wohn- bzw. Büroräume ein- halten. Lärmpegel- bereich Maßgeblicher Außenlärmpegel [dB(A)] Erforderliches resultierendes Schalldämm- Maß R w,res [dB(A)] des Außenbauteils Aufenthalts- und Wohnräume und ähnliches Büroräume und ähn- liches I bis 55 30 - II 56 bis 60 30 30 III 61 bis 65 35 30 IV 66 bis 70 40 35 V 71 bis 75 45 40 VI 76 bis 80 50 45 Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 Die Errichtung der baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 ist als aktiver Schallschutz Voraussetzung für die überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4. Die Inanspruchnahme der Wohnnutzungen in den überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4 ist gemäß § 9 Abs. 2 BauGB erst nach Errichtung der baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 zulässig. Innerhalb des Änderungsbereiches ist der Grundriss von baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 so zu gestalten, dass schutzbedürftige Räume auf den dem Gewerbegebiet Zinnhütte abgewandten Gebäudesei- ten angeordnet werden. Für schutzbedürftige Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, ist der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen. Außenwohnbereiche (Terrassen und Balkone) sind an baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 in Richtung Nordwesten und an baulichen Anlagen in den überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4 in Richtung Südwesten anzuordnen. An baulichen Anlagen in den überbaubaren Flächen Nr. 1 und 2 ist durch geeignete Schallschirme im Nahfeld der Terrassen die Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV nachzuweisen oder eine Kompensation in Form von Wintergärten oder verglaster Loggien vorzusehen. Hinweise: Auf Grund des sehr hohen Beurteilungspegels, verursacht durch den Schie- nen- und Straßenverkehr, wird empfohlen, an den Gebäudefassaden, an denen keine schutzbedürftigen Räume geplant sind, ebenfalls passive Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren. GEMEINDE TOSTEDT 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Karlstraße Beglaubigung Die Übereinstimmung dieser Ausfertigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Karlstraße der Gemeinde Tostedt mit der Urschrift wird hiermit beglaubigt. Tostedt, den __________ ____________________ Maßstab 1:1.000

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Festsetzung Nr. 6

P LANZEICH ENER KLÄR U NGArt der baulichen Nutzung

Sonstige P lanzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Allgemeine W ohngebiete

Bauw eise, Baulinien, BaugrenzenÜberbaubare Flächen (Nr. 1 bis 4)

Maß der baulichen NutzungGrundflächenzahl, H öchstmaß

Maxim ale / zw ingende Anzahl der V ollgeschosse

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©2016

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Auf Grund der §§ 1 Abs. 3 und 10 i.V .m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) sow ie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalv erfas-sungsgesetzes (NKomV G) hat der R at der Gemeinde T ostedt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße", bestehend aus der P lanzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. T ostedt, den 21.06.2017 gez. G. Netzel L.S. gez. P eter Dörsam (Netzel) (Dörsam) Bürgermeister Gemeindedirektor

1. Der R at der Gemeinde T ostedt hat in seiner Sitzung am 07.02.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 09.02.2017 ortsüblich bekannt gemacht w orden. T ostedt, den 21.06.2017 L.S. gez. P eter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 2. Kartengrundlage: Liegenschaftskarte (ALKIS)

Maßstab: 1:1.000 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieder- sächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

©2016 Landesamt für Geoinformation Und Landesvermessung Niedersachsen

R egionaldirektion Otterndorf Die P lanunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und w eist die städtebaulich bedeutsam en baulichen Anlagen sow ie Straßen, W ege und P lätze v ollständig nach (Stand v on 05/2016). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geom etrisch einw andfrei. Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einw andfrei möglich. Scheeßel, den 21.06.2017 Stempel gez. Mittelstädt (Öff. best. V erm.-Ing) 3. Der Entw urf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" wurde ausgearbeitet v on der P lanungsgemeinschaft Nord GmbH Große Straße 49 27356 R otenburg (W ümme) T el.: 04261 / 92930 Fax: 04261 / 929390 E-Mail: [email protected] R otenburg (W ümme), den 14.06.2017 gez. M. Diercks (Diercks) P lanv erfasser 4. Der R at der Gemeinde T ostedt hat in seiner Sitzung am 07.02.2017 dem Entw urf der 2. Ände-rung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" und der Begründung zugestimmt und seine öffentli-che Auslegung gemäß § 13 a BauGB i.V .m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung w urden am 09.02.2017 ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" und der Begründung haben v om 27.02.2017 bis zum 27.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. T ostedt, den 21.06.2017 L.S. gez. P eter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 5. Der R at der Gemeinde T ostedt hat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" nach P rüfung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 13.06.2017 als Satzung (§ 10 BauGB) sow ie die Begründung beschlossen. T ostedt, den 21.06.2017 L.S. gez. P eter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 6. Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 29.06.2017 im Amtsblatt für den Landkreis H arburg bekannt gemacht w orden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karlstraße" ist damit am 29.06.2017 rechtsv erbind-lich gew orden. T ostedt, den 10.07.2017 L.S. gez. P eter Dörsam (Dörsam) Gemeindedirektor 7. Innerhalb eines J ahres nach Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Karl-straße" sind eine V erletzung v on V erfahrens- und Form v orschriften, eine V erletzung der V orschrif-ten über das V erhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder Mängel der Abw ägung nicht geltend gemacht w orden. T ostedt, den __________ ____________________ (Dörsam) Gemeindedirektor

1. BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BAUNVO) Es gilt die Baunutzungsv erordnung (BauNV O) in der Fassung v om 23. Januar 1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der U nterbringung v on Flüchtlingen v om 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748). 2. ARTENSCHUTZ Mit der U msetzung der P lanung sind V erstöße gegen Zugriffsv erbote des § 44 BNatSchG nicht zu erw arten bzw. können diese v ermieden w erden. Die R o-dung v on Gehölzen hat im R ahmen einer biologischen Baubegleitung zu er-folgen und ist außerhalb der Brut- und Setzzeit und gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit v om 01.10. bis 28.02. durchzuführen. U m den potentiel-len Lebensraum v erlust zu ersetzen, sind im P langebiet 6 künstliche Nisthilfen für Fledermäuse sow ie 10 V ogelnisthilfen fachgerecht anzubringen. 3. ALTLASTEN Es kann nicht unterstellt w erden, dass keine Kampfmittelbelastung im P lange-biet v orliegt. 4. EINSICHTNAHME IN DIN-VORSCHRIFTEN Die DIN 4109 ist im Niedersächsischen Ministerialblatt 1991, S. 259 ff. einzu-sehen. Die DIN 18005 ist beim Beuth V erlag / Berlin oder DIN Deutsches Insti-tut für Normung e.V . / Berlin zu beziehen. Beide DIN-Normen können auch im Fachbereich Bauen und P lanung im R athaus der Gemeinde T ostedt, Schüt-zenstraße 26 a, 21255 T ostedt, eingesehen w erden. 5. IMMISSIONSSCHUTZ Lärmrichtw ertüberschreitung: Beurteilungspegel aufgrund v on Gew erbelärm bis 58 dB(A) tags und 43 dB(A) nachts an der südöstlichen Gebäudeseite in der überbaubaren Fläche Nr. 1 zu erw arten. An den übrigen Gebäudeseiten in der überbaubaren Fläche Nr. 1 und in den überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4 w ird der Immissionsrichtw ert eingehalten oder unterschritten (s. textliche Fest-setzung Nr. 6). Als Nachtzeit gilt die Zeit v on 22:00 bis 06:00 U hr.

1. ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 1.1. Im W A sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNV O die zulässigen Nutzungen

(der V ersorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speise-w irtschaften sow ie nicht störende H andw erksbetriebe) im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNV O nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

1.2. Im W A sind gemäß § 1 Abs. 6 BauNV O die zulässigen Ausnahmen

(Betriebe des Beherbergungsgew erbes, sonstige nicht störende Ge-w erbebetriebe, Anlagen für V erw altungen, Gartenbaubetriebe und T ankstellen) im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BauNV O nicht Be-standteil des Bebauungsplanes.

2. BAUWEISE In der abw eichenden Bauw eise gemäß § 22 Abs. 4 BauNV O gilt, dass die H auptgebäude (H ausgruppen) eine Mindestlänge v on 85 m aufw eisen müs-sen. 3. STELLPLÄTZE UND GARAGEN Gemäß § 12 Abs. 6 BauNV O sind Stellplätze und Garagen nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zulässig.

4. ERHALT UND ANPFLANZUNG VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN 4.1. Innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB festgesetzten

Fläche zum Erhalt und zum Anpflanzen v on Bäumen und Sträuchern ist der v orhandene Gehölzbestand dauerhaft zu erhalten und durch Anpflanzungen v on Gehölzen zu ergänzen. Bei allen H och- und T ief-baumaßnahmen sind Stamm, Krone und W urzelraum zu schützen.

Ausw ahl der zu v erw endenden Arten: Botanischer Name Deutscher Name Qualität Bäum e Betula pendula Sandbirke 2 j. v . S. 60/100 Fagus sylvatica R otbuche 3 j. v . S. 100/140 Quercus robur Stieleiche 3 j. v . S. 80/120 Sorbus aucuparia V ogelbeere 3 j. v . S. 80/120 Sträucher Corylus avellana H aselnuss 3 j. v . S. 80/120 Crataegus monogyna Eingriffeliger W eißdorn 3 j. v . S. 80/120 Euonymus europaeus P faffenhütchen 2 j. v . S. 60/100 Prunus spinosa Schlehe 1 j. v . S. 60/100 Rhamnus frangula Faulbaum 3 j. v . S. 80/120 Rosa canina H undsrose 2 j. v . S. 60/ 80 Salix caprea Salw eide 1 j. v . S. 60/ 80 Sambucus nigra Schw arzer H olunder 3 j. v . S. 60/100 * 2 j. v. S. 60/100 = 2 jährig, v on Sämlingsunterlage, Stammhöhe 60 - 100 cm P flanzv erband: R eihen- und P flanzabstand 1,25 m x 1,50 m auf Lücke. Der Abstand der Bäume untereinander beträgt maximal 8 m. Alle Straucharten sind zu gleichen Anteilen in Gruppen v on 3 - 7 Exemplaren zu pflanzen. U msetzung: Die Anpflanzung erfolgt an den angrenzenden Grundstücken der Morlaasstraße Ost in der P flanzperiode Nov ember 2017 bis April 2018. In den übrigen Bereichen erfolgt die Anpflanzung in der ersten P flanzperiode (Nov ember - April) nach Abschluss der Baumaßnahmen im P langebiet. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Ausfälle v on mehr als 10 % sind unv erzüglich in der folgenden P flanzperiode gleichartig zu ersetzen. 4.2. Die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB als zu erhalten festgesetzten

Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichw ertiger Ersatz zu leisten. H ierbei ist ein standortgerechter, einheimischer Laubbaum zu v erw enden. Bei allen H och- und T iefbaumaßnahmen sind Stamm, Krone und W urzelraum zu schützen.

5. ANPFLANZUNG VON EINZELBÄUMEN Im W A ist zur Durchgrünung des Gebietes je 10 Stellplätze ein Solitärbaum zu pflanzen. Zusätzlich ist alle 15 Meter entlang der Straße „Am Bahnhof“ ein Solitärbaum zu pflanzen. Die Einzelbäume sind in der Q ualität H ochstamm mit einem Stammum fang v on mind. 14 - 16 cm anzupflanzen. Die Anpflan-zungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichw ertig in der fol-genden P flanzperiode zu ersetzen.

6. IMMISSIONSSCHUTZ 6.1. Im W A sind entlang der nordöstlichen und südw estlichen P lange-

bietsgrenze geschlossene Einfriedungen mit einer H öhe v on maximal 2 m zu errichten. Bezugspunkt ist das gew achsene Gelände.

6.2. Für Gebäude, die neu errichtet oder w esentlich geändert w erden, gel-

ten folgende Schallschutzanforderungen: In den Lärmpegelbereichen laut Gutachten (T &H Ingenieure GmbH , 08.2016, s. Anlage) müssen die Außenbauteile schutzbedürftiger R äume, die dem ständigen Aufenthalt v on Menschen dienen, je nach Lärmpegelbereich die Anforderungen an die Luftschalldämmung gemäß T abelle 8 der DIN 4109, Ausgabe Nov ember 1989 für schutzbedürftige W ohn- bzw. Büroräume ein-halten. Lärmpegel-bereich

„Maßgeblicher Außenlärmpegel“

[dB(A)] Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R ’w,res [dB(A)] des Außenbauteils Aufenthalts- und W ohnräum e und ähnliches

Büroräum e und ähn-liches

I bis 55 30 - II 56 bis 60 30 30 III 61 bis 65 35 30 IV 66 bis 70 40 35 V 71 bis 75 45 40 V I 76 bis 80 50 45

Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 Die Errichtung der baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 ist als aktiv er Schallschutz V oraussetzung für die überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4. Die Inanspruchnahme der W ohnnutzungen in den überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4 ist gemäß § 9 Abs. 2 BauGB erst nach Errichtung der baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 zulässig. Innerhalb des Änderungsbereiches ist der Grundriss v on baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 so zu gestalten, dass schutzbedürftige R äume auf den dem Gew erbegebiet „Zinnhütte“ abgew andten Gebäudesei-ten angeordnet w erden. Für schutzbedürftige R äume, die dem ständigen Aufenthalt v on Menschen dienen, ist der Einbau v on schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage v orzusehen. Außenw ohnbereiche (T errassen und Balkone) sind an baulichen Anlagen in der überbaubaren Fläche Nr. 1 in R ichtung Nordw esten und an baulichen Anlagen in den überbaubaren Flächen Nr. 2 bis 4 in R ichtung Südw esten anzuordnen. An baulichen Anlagen in den überbaubaren Flächen Nr. 1 und 2 ist durch geeignete Schallschirme im Nahfeld der T errassen die Einhaltung der Grenzw erte der 16. BImSchV nachzuw eisen oder eine Kompensation in Form v on W intergärten oder v erglaster Loggien v orzusehen. H inw eise: Auf Grund des sehr hohen Beurteilungspegels, v erursacht durch den Schie-nen- und Straßenv erkehr, w ird empfohlen, an den Gebäudefassaden, an denen keine schutzbedürftigen R äume geplant sind, ebenfalls passiv e Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. V on den v orgenannten Festsetzungen kann abgew ichen w erden, w enn im R ahmen eines Einzelnachw eises ermittelt w ird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren.

GEMEINDE T OST EDT 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Karlstraße“ Beglaubigung Die Übereinstimmung dieser Ausfertigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Karlstraße“ der Gemeinde T ostedt mit der U rschrift w ird hiermit beglaubigt. T ostedt, den __________ ____________________ Maßstab 1:1.000