GEMEINDENACHRICHTEN 05/2016in Mols. Erfreulicherweise zeichnet sich ab, dass der Kanton die...

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GEMEINDENACHRICHTEN 05/2016

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GEMEINDENACHRICHTEN

05/2016

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grenze im gleichen Zeitraum bei einer

Niederschlagsmenge von ca. 10mm.

Auf Grund der Lage der Messstelle ist

zu vermuten, dass im Bereich der Ein-

zugsgebiete der am stärksten beschä-

digten Bachläufe die Niederschlags-

menge noch um einiges höher ausfiel.

Einordnung des Ereignisses

Das Bestimmen der exakten Abflüsse

der einzelnen Bäche und die damit

mögliche Einschätzung der Jährlichkeit

gestalten sich äusserst schwierig. Die

Bäche sind an diversen Stellen aus den

Gerinnen ausgebrochen und teilweise

auch in benachbarte Geländekammern

übergetreten. Ein Beispiel dafür ist der

Chammenbach, dessen Wasser teil-

weise über den Rütibach oder die

Quartnerstrasse abfloss. Die Abfluss-

menge vom Hochwasser lag nach ers-

ten, einfachen Rückrechnungen und

Einschätzungen über dem Dimensio-

nierungshochwasser (HQ 100) für die

Einleitung

Am frühen Freitagabend vom 24. Juni

2016 wurde unsere Gemeinde von

aussergewöhnlich starken Niederschlä-

gen heimgesucht. Die Folge waren die

uns leider allen bekannten Schäden an

etlichen Liegenschaften, Bächen,

Durchlässen, Strassen, Wegen, Wie-

sen etc.

Ursache

Damit die Ursache vom Hochwasser

verstanden und eingeordnet werden

kann, hat der Kanton St. Gallen eine

Ereignisanalyse bezüglich der Nieder-

schlagsmengen und der resultierten

Schäden in Auftrag gegeben. Bis dato

helfen die Messwerte von der Nieder-

schlagsmessstelle in Murg, bei welcher

innerhalb von nur 30 Minuten ca.

50mm Niederschlag gemessen wurde.

Erfahrungsgemäss liegt die Schadens-

Unwetter - erste Erkenntnisse

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erst verzögert abfliessen konnte. Der

Abfluss aus dem Schwarzsee in den

Chammenbach wurde über die Was-

serspiegelhöhe beim Auslaufbauwerk

ermittelt und betrug 1.5 m3/s. Dies ent-

spricht rund 7% des hundertjährigen

Hochwasserabflusses vom Chammen-

bach.

Wie weiter

Die Sofortmassnahmen an den Gerin-

nen sowie das Räumen der Zwischen-

depots Röhrli und beim Chammenbach

sind bereits oder werden aktuell umge-

setzt. Nach Eingang der Schadensmel-

dungen bei den zuständigen Ämtern

werden die Schäden an Strassen, We-

gen, Brücken, Durchlässen und etc.

saniert, sobald die Beiträge gespro-

chen worden sind. Diese Arbeiten wer-

den momentan vorbereitet und koordi-

niert, damit sie danach zügig und effi-

zient umgesetzt werden können.

Hochwasserschutzprojekt Cham-

menbach

Um die Sicherheit für die Anwohner im

Bereich vom Chammenbach zu erhö-

hen, werden im Zusammenhang mit

den Sofortmassnahmen weitere Mass-

nahmen im Tobel vorgesehen. Damit

soll erreicht werden, dass die Geschie-

bemobilisierung bei einem allfälligen

neuerlichen Hochwasser möglichst ge-

Gerinne, welches statistisch gesehen

alle einhundert Jahre einmal auftritt.

Entsprechend wurde die Kapazitäts-

grenze der bestehenden Gerinne und

Durchlässe mit dem aussergewöhnli-

chen Ereignis überschritten.

Einfluss Seebensee

Nach dem Hochwasser in Quarten und

den grossen Schäden am Chammen-

bach stellte sich auch die Frage, wie

sich der Seebensee bezüglich der Re-

tention (Pufferung) auf die Abflussmen-

gen im Tal ausgewirkt hat. Gemäss

den ersten Auswertungen der Wasser-

spiegellage wird ersichtlich, dass der

Seebensee das Hochwasser stark ge-

dämpft hat. Dessen Wasserspiegel ist

während dem Starkniederschlag inner-

halb von zwei Stunden um rund 60cm

angestiegen. Dies entspricht somit ei-

nem Volumen von gut 30‘000m3, wel-

ches zurückgehalten wurde und damit

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Nachdem die Bürgerschaft an der Urne

der Erneuerung und dem Ausbau des

Seeuferwegs zugestimmt hat, wurde

die Detailplanung angegangen. Mit

rund 50 Grundeigentümerinnen und

Grundeigentümern wurden individuelle

Gespräche geführt und Lösungen ge-

sucht. In der grossen Mehrheit wurde

dem Projekt wohlwollend begegnet,

und es konnten entsprechende bauli-

che Massnahmen vereinbart werden.

Parallel dazu wurden zahlreiche Be-

sprechungen und Abklärungen mit den

involvierten kantonalen Stellen, den be-

troffenen Ortsgemeinden wie auch mit

der SBB vorgenommen.

Aufgrund dieser zahlreichen Gesprä-

che und Abklärungen wurde die definiti-

ve Linienführung nun festgelegt. Die

letzten Zustimmungen von kantonalen

Ämtern wie auch der SBB werden dem-

nächst erwartet, so dass der Gemein-

derat im Oktober die verschiedenen

Pläne (Teilstrassenplan, Strassenbau-

projekt, Signalisationsplan, Landbean-

spruchungsplan) zu Handen der öffent-

lichen Auflage verabschieden kann.

Diese wird somit voraussichtlich im No-

vember erfolgen, wobei sämtliche be-

troffenen Grundeigentümerinnen und

ring ausfällt. Im Siedlungsgebiet wer-

den weitere Schutzmassnahmen um-

gesetzt, wobei namentlich ab der Brü-

cke zum Sportplatz bis zum Durchlass

unter der Staatsstrasse das bereits

vorgeprüfte Hochwasserschutzprojekt

vorgezogen umgesetzt wird.

Die Erkenntnisse aus dem Hochwasser

können und müssen für die Projektie-

rung der bereits geplanten und vorge-

prüften Hochwasserschutzmassnahmen

nun mitberücksichtigt werden. Dies

betrifft aber nicht den unteren Teil des

Chammenbachs von der Brücke Sport-

platz bis zum Durchlass bei der Staats-

strasse, welcher nun wie oben erwähnt

umgesetzt wird.

Ziel ist es, das Auflageprojekt mög-

lichst rasch zu erstellen und das Bewil-

ligungsverfahren zu starten, damit die

restlichen Massnahmen im Jahr 2017

umgesetzt werden können.

Gemeinderat

Erneuerung und Ausbau des

Seeuferwegs

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Der Gemeinderat hofft, dass zu Guns-

ten dieses zukunftsgerichteten Projekts

möglichst wenige oder keine Einspra-

chen erfolgen werden. Die Reihenfolge

der Realisierung der einzelnen Etappen

hängt nicht zuletzt auch davon ab. Das

Submissionsverfahren wird anschlies-

send an die Auflage angegangen, wo-

bei hier das gesamte Projekt mit Ver-

weis auf die bauliche Etappierung zur

Ausschreibung gelangen wird.

Ein wichtiger Faktor ist natürlich die

Kostenermittlung aufgrund der definiti-

ven Linienführung. Auch wenn ein klei-

ner Vorbehalt bezüglich den noch nicht

bekannten Submissionsergebnissen

sowie für Unvorhersehbares besteht,

kann die Kostenvorgabe und somit das

durch die Bürgerschaft gesprochene

Budget gut eingehalten werden. Dank

den sehr positiven Rechnungsabschlüs-

sen der letzten Jahre ist der Gemeinde-

anteil zudem bereits zu rund 45% vorfi-

nanziert.

Grundeigentümer ein individuelles

Schreiben erhalten werden.

In der Auflage enthalten sein werden

auch die Neugestaltung des Verkehrs-

knoten im Bereich Sagibeiz in Murg

sowie von dort ausgehend die Trottoir-

verlängerung ins Zentrum von Murg. In

Mols werden die Projekte der Ortsge-

meinde (Erweiterung Parkplätze Hafen,

Neugestaltung Spielplatz) sowie eine

Bachoffenlegung ebenfalls parallel an-

gegangen, aber später separat aufge-

legt. Somit können dank dem Projekt

Seeuferweg einige wertvolle und nach-

haltige Folgeprojekte gleichzeitig aus-

geführt werden. Für Projekte werden

separate Budgetposten zu Handen der

Bürgerversammlung 2017 eingestellt,

sofern die Politische Gemeinde über-

haupt betroffen ist und die Arbeiten

über das Projekt Seeuferweg hinaus

gehen.

Da das Projekt in drei Etappen reali-

siert wird, wird die Auflage diese drei

Etappen berücksichtigen. Ziel ist nach

wie vor der Baustart im Frühjahr 2017

in Mols. Erfreulicherweise zeichnet sich

ab, dass der Kanton die Verbreiterung

des heutigen Trottoirs zwischen Mols

und Walenstadt und somit der Ausbau

zum Radweg anschliessend im Jahr

2018 realisieren wird.

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stelle Rheintal Werdenberg Sargan-

serland betreffend Hilfe und Pflege zu

Hause

Kenntnisnahme Beschluss der Regie-

rung des Kantons St. Gallen betref-

fend Kreisel und Lichtsignalanlage

Bahnübergang in Unterterzen - Ge-

nehmigung Projektänderung und

Nachtragskredit (die Zustimmung der

Bürgerschaft ist bereits zuvor erfolgt)

Kenntnisnahme und Beschlussfas-

sung der periodischen aufsichtsrecht-

lichen Prüfung durch das Amt für Ge-

meinden

Wahl von Sabrina Huber, Egglisbo-

denstr. 12, Quarten, zur neuen Ler-

nenden bei der Verwaltung für die

Lehrzeit vom 2017 bis 2020

Genehmigung Jahresbericht Perime-

terunternehmen Nüchenstrasse

Verabschiedung Dienstleistungsver-

träge für das geografische Informati-

onssystem (GIS) im Bereich Werklei-

tungskataster Abwasser und Fern-

wärme

Wahl von Marc Nay, Bünten 2463,

Quinten, als neu zuständiger externer

Berater für Prüfung von Baugesuchen

im Bereich geschützte Bauten und

kommunaler Bedeutung sowie Bau-

vorhaben im Ortsbildschutzgebiet

Der Gemeinderat freut sich jetzt schon

auf den Realisierungsstart dieses für

die Gemeinde Quarten wichtige Projekt

und dankt allen Grundeigentümerinnen

und Grundeigentümern für das notwen-

dige Verständnis sowie den involvier-

ten Ortsgemeinden und den verschie-

denen kantonalen Stellen herzlich für

die gute Zusammenarbeit.

Gemeinderat

Der Gemeinderat hat in den letzten

Wochen u.a. folgende Beschlüsse ge-

fasst:

Umwandlung der Realgenossenschaft

Wasserversorgung Quinten-Au in ein

gemeinschaftliches Unternehmen

(Einsprache hängig)

Abschluss einer Leistungsvereinba-

rung mit der Pro Senectute Regional-

Infos aus dem Gemeinderat

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Erarbeitung Raumkonzept inkl. Inves-

titionsplanung

Realgenossenschaft Wasserversor-

gung Quinten-Au: Ablösung der heu-

tigen Verwaltung durch die Gemeinde

Erarbeiten Grundlagen für Label Ener-

giestadt

öV-Konzept

Sanierung Friedhof Quarten

Prüfen künftige Unterbringung von

aktuell 29 Asylsuchenden (ange-

kündigte Schliessung kant. Asylzent-

rum Bommerstein im Sommer 2017)

Gemeinderat

Am Sonntag, 25. September 2016, fin-

den folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Volksabstimmung

Volksinitiative vom 6. September 2012

«Für eine nachhaltige und ressour-

ceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirt-

schaft)»

Volksinitiative vom 17. Dezember

2013 «AHVplus: für eine starke AHV»

Genehmigung der Vereinbarung über

die Führung der Mütter- und Väterbe-

ratung Sarganserland (neu als Sitz-

gemeindemodell über die Gemeinde

Vilters-Wangs als Verbundaufgabe

der acht Sarganserländer Gemein-

den)

Genehmigung der interkommunalen

Vereinbarung über die gemeinsame

Erfüllung von Aufgaben im Asyl- und

Flüchtlingswesen (namentlich für un-

begleitete minderjährige Asylsuchen-

de UMA als Verbundaufgabe aller St.

Galler Gemeinden)

Kenntnisnahme finale Version Ver-

lauf Seeuferweg; die Verabschiedung

zu Handen der öffentlichen Auflage

erfolgt im Oktober 2016 (siehe sep.

Bericht)

Neben den ordentlichen Geschäften

sind auch folgende Punkte aktuell in

Arbeit:

Abstimmung vom 25. September

2016 - kommunale Wahlen

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Bundesgesetz vom 25. September

2015 über den Nachrichtendienst

(Nachrichtendienstgesetz, NDG)

Kantonale Volksabstimmung

Einheitsinitiative "Ja zum Ausstieg

aus dem HarmoS-Konkordat".

Kommunale Volksabstimmung

Erneuerungswahl des Gemeindeprä-

sidenten(in)

Erneuerungswahl Mitglieder des Ge-

meinderates

Erneuerungswahl Mitglieder der Ge-

schäftsprüfungskommission

Erneuerungswahl des Schulratspräsi-

denten(in)

Erneuerungswahl Mitglieder des

Schulrates

Die Urnen sind von 10.00 bis 11.00 Uhr

im Rathaus Unterterzen geöffnet.

Jede/r Stimmberechtigte kann ihre/

seine Stimme auch brieflich abgeben.

Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt

des Abstimmungsmaterials abgegeben

werden. Sie müssen spätestens am

Abstimmungssonntag bis zur Schlies-

sung der Urne bei der Gemeinde ein-

getroffen sein.

Gemeinderat

Kristina Kalinovic, Murg, und Danah

Hobi, Walenstadt, haben ihre Lehre als

Kauffrau erweiterte Grundbildung bei

der Gemeindeverwaltung Quarten mit

Erfolg abgeschlossen und das eidge-

nössische Fähigkeitszeugnis erhalten.

Sie haben die Lehre Ende Juli beendet.

Der Gemeinderat und das Personal

gratulieren den zwei Absolventen herz-

lich zu ihren Lehrabschlüssen.

Wir wünschen Kristina und Danah alles

Gute und viel Erfolg auf ihren weiteren

Lebenswegen.

Seit dem 2. August 2016 gibt es zwei

neue Gesichter bei der Gemeinde

Quarten: Chiara Nadig, Tscherlach, und

Luka Stanic, Walenstadt, haben die

dreijährige Ausbildung zur Kauffrau/-

mann (E-Profil) begonnen. Wir wün-

schen Chiara und Luka viel Freude und

Erfolg bei der neuen Herausforderung.

Gemeinderat und Verwaltungspersonal

Verwaltungspersonal

Ausbildungsabschlüsse

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Hornissennester haben, die Sie entfer-

nen wollen, wenden Sie sich gegen

Rechnungsstellung an:

Derungs Sandro

Insekt-Killer

Schädlingsbekämpfung International

7013 Domat/Ems

Mobile 079 611 41 40

Büro 081 633 51 51

E-Mail [email protected]

In Zusammenarbeit mit dem Verband

Schweizerischer Schädlingsbekämpfer

VSS und dem Schweizerische Feuer-

wehrverband SFV werden einige Per-

sonen der Feuerwehr Quarten einen

Kurs zum Thema Wespenbekämpfung

besuchen. Nach Abschluss des Kurses

sind die entsprechenden Personen in

der Lage, Schädlinge (Wespen, Hornis-

sen, Prozessionsspinner) wirksam und

sicher zu bekämpfen. Die Gemeinde

Quarten ist dafür besorgt, diese Dienst-

leistung innerhalb der Gemeinde anbie-

ten zu können. Gerne werden wir Sie

informieren, sobald wir Ihnen die Ent-

fernung von Bienen-, Wespen- oder

Hornissennester anbieten können.

Feuerwehr Quarten

In Oberterzen wurde die gefährliche

Pflanze “Riesenbärenklau“, welche zur

Gruppe der Neophyten-Pflanzen ge-

hört, entdeckt.

Die Berührung der Pflanze in Verbin-

dung mit Sonnenlicht kann bei Men-

schen und Säugetieren zu schmerzhaf-

ten Quaddeln und Blasen führen, wel-

che schwer heilbar sind und wie Ver-

brennungen erscheinen.

Deshalb muss die Beseitigung der

Pflanze umgehend erfolgen. Falls Sie

eine solche Pflanze ‘Riesenbärenklau‘,

sehen, bitten wir Sie, dies umgehend

bei der Gemeinde Quarten, Tel Nr. 081

720 33 33 zu melden. Besten Dank.

Gemeinderat Quarten

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück oder

in Ihrem Haus Bienen-, Wespen- oder

Entfernung von Bienen-, Wespen-

oder Hornissennester

Gefährliche Pflanze Riesenbärenklau

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Die Paula-Rüf-Stiftung mit Sitz in Flums

fördert die höhere bzw. weiterführende

Berufsausbildung von finanziell wenig

bemittelten, aber begabten und charak-

terlich geeigneten Destinatären, die im

Sarganserland aufgewachsen oder dort

wohnhaft sind und die bereits eine Be-

rufs- oder Schulausbildung mit einem

Lehrabschluss, einem Diplommittel-

schulabschluss, einer Maturität oder

einem ähnlichen Abschluss beendet

haben. Zweitausbildungen werden

grundsätzliche nicht unterstützt. Die

Alterslimite liegt bei 35 Jahren.

Bewerber/-innen, welche die Voraus-

setzungen erfüllen, sind eingeladen,

Gesuchsformulare beim Sekretär Ed-

win Buchli, Kiesfangstr. 4, 7324 Vilters,

schriftlich oder telefonisch (081 723 77

00) oder per Mail (paularuefstiftung@

bluewin.ch) anzufordern und zusam-

men mit den erforderlichen Unterlagen

bis spätestens Ende Dezember 2015

einzureichen.

Paula-Rüf-Stiftung

Antragsberechtigt sind Ortsbürger von

Quarten-Murg mit Wohnsitz in der Poli-

tischen Gemeinde Quarten sowie Per-

sonen mit zivil- und steuerrechtlichem

Wohnsitz in Murg. Stipendien werden

im Rahmen folgender Lehrgänge bzw.

Ausbildungen max. vier Mal gewährt:

Berufslehre

Mittelschule

Hochschule

Was müssen Sie einreichen?

schriftliches und persönlich unter-

zeichnetes Gesuch;

Lehrvertrag oder Bestätigung der

Lehranstalt;

Identitätsnachweis (Kopie ID-Karte

oder Reisepass);

Bank- / Postverbindung (IBAN-Nr.)

Falls Sie die Anmeldekriterien erfüllen,

richten Sie Ihr Gesuch bitte bis spä-

testens 12. September 2016 an fol-

gende Adresse:

Ortsgemeinde Murg, Alte Staatsstrasse

14, 8877 Murg, www.murg.ch, oder per

Mail an roland.stricker@murg. ch (Tel.

Nr. 081 720 30 42).

Ortsgemeinde Murg

Lehrlingsstipendien 2016 der Orts-

gemeinde Murg

Paula-Rüf-Stiftung

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Unveränderte Preise für Einzelbillet-

te für zwei und drei Zonen

Die Preise für Einzelbillette steigen

durchschnittlich um rund zwei Prozent.

Davon nicht betroffen sind die Billette

für zwei und drei Zonen. Ein ermässig-

tes Einzelbillett für eine Zone kostet

neu zehn Rappen mehr respektive

CHF 2.60. Das überarbeitete Preis-

schema enthält gleichmässigere Abstu-

fungen zwischen den einzelnen Zonen.

Neues Abo für eine Zone

Die Preise der Abos erhöhen sich

durchschnittlich um zwei Prozent. Ab

zehn Zonen bleiben die Preise gleich.

Die Preise für Juniorenabos ab 11 Zo-

nen sinken sogar. Das Juniorenabo

kostet für zwei Zonen CHF 59.00; für

eine Zone neu nur noch CHF 52.00.

Die Einführung eines Abos für eine Zo-

ne soll den Einstieg in den öffentlichen

Verkehr attraktiver machen. Bisher

mussten immer mindestens zwei Zo-

nen gelöst werden. Das neue Abo ist

ab CHF 69.00 pro Monat (2. Kl. Er-

wachsene) zu haben.

Aufhebung der Lokalzonen im OST-

WIND

Der ermässigte Lokaltarif für Einzelbil-

lette und Abo in den Städten Wil, Frau-

enfeld, Buchs, Kreuzlingen und Wattwil

Gemäss Beschluss des Tarifverbund-

rates vom 21. Juni 2016 erhöhen sich

die Preise des Tarifverbundes OST-

WIND ab Dezember 2016 um durch-

schnittlich zwei Prozent. Von der Preis-

erhöhung ausgenommen sind Einzel-

billette für zwei und drei Zonen, die 9-

Uhr-Tageskarte und Abos ab zehn Zo-

nen. Juniorenabos ab elf Zonen wer-

den günstiger. Ein neues 1-Zonenabo

ersetzt im ganzen OSTWIND Gebiet

die aufgehobenen Lokalzonenabos.

Diese Änderungen schliessen eine Rei-

he von strukturellen Tarifmassnahmen

und Sortimentsbereinigungen ab. Da-

mit wurde das Preissystem vereinfacht.

Ausgangslage

Im nationalen Kontext hat der öffentli-

che Verkehr eine Preiserhöhung von

durchschnittlich drei Prozent beschlos-

sen, um die vom Bundesrat festgeleg-

ten Trassenpreiserhöhungen der Bah-

nen wenigstens teilweise aufzufangen.

Diese steht im Zusammenhang mit der

verstärkten Nutzerfinanzierung, welche

mit FABI beschlossen wurde. Dank

bereits umgesetzten Massnahmen kann

der OSTWIND die Preiserhöhung mit

zwei Prozent tiefer halten.

Tarifveränderungen ab Fahrplan-

wechsel 11. Dezember 2016

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entfällt. Der OSTWIND informierte die

fünf Städte und die Öffentlichkeit mit

einer Medienmitteilung bereits im Jahr

2015 darüber. Die Preise für ermässig-

te Einzelbillette steigen in den fünf Lo-

kalzonen damit von CHF 2.10 auf CHF

2.60, nicht ermässigte Einzelbillette

entsprechend von CHF 2.30 auf CHF

3.20. Gleichzeitig erhöht sich die Gül-

tigkeit der Einzelbillette von 30 Minuten

auf 1 Stunde. Direkt durch Städte oder

Gemeinden finanzierte Vergünstigun-

gen zur Förderung des öffentlichen

Verkehrs sind weiterhin möglich. Da-

von machen verschiedene Städte Ge-

brauch.

9-Uhr-Tageskarte mit unverändertem

Preis ab CHF 20.00

Die im Dezember 2014 eingeführte 9-

Uhr-Tageskarte ist ein beliebter Fahr-

ausweis für die Freizeit. Ihr Preis bleibt

gleich. Sie gilt von Montag bis Freitag

ab 9 Uhr, an Samstagen, Sonn- und

Feiertagen zeitlich uneingeschränkt.

Neu Modul-Abo statt ZSZ-Abo Chur

Dank einer vertieften Zusammenarbeit

des nationalen direkten Verkehrs und

der regionalen Verbünde kommt ab

Dezember 2016 mit dem Modul-Abo

ein neues Produkt auf den Markt. Das

ermöglicht es, für Fahrten aus dem

Raum Chur in Zonen des OSTWIND

die bestehende Speziallösung ZSZ-

Abo Chur aufzuheben.

OSTWIND als öV-Partner für Ost-

schweizer Gästekarte (OSKAR)

Das Tourismus-Angebot OSKAR wurde

am 1. Juni 2016 unter Beteiligung des

OSTWIND lanciert (www.oskarferien.

ch). Ab zwei Übernachtungen in betei-

ligten Hotels profitiert der Gast vom

kostenlosen Zutritt zu touristischen At-

traktionen wie Bergbahnen, Schifffahrt,

Museen, Schwimmbädern etc. und der

freien Benutzung der öffentlichen Ver-

kehrsmittel im ganzen Gebiet der Tarif-

verbünde OSTWIND und Flextax

(Schaffhausen).

Neue Funktionen des OSTWIND Ti-

cket-App

Mit der neuen OSTWIND Ticket-App

geht das Lösen einfacher und schnel-

ler. Mit nur zwei Klicks zum Ticket. Oh-

ne Anstehen am Automaten, ohne Bar-

geld, ohne kompliziertes Login. Neu

sind auch Mehrfahrtenkarten, Multi-

Tageskarten, Nachtzuschläge und 9-

Uhr-Tageskarten im OSTWIND Ticket-

App erhältlich.

Tarifverbund OSTWIND

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26/2016

Järmann Christian und Carla, Sennhof

510, 5453 Remetschwil, Teilabbruch

und Wiederaufbau Ferienhaus auf der

Parz. Nr. 1919, Gafadurastrasse 55,

Oberterzen

27/2016

SHR Swiss Homes & Resorts AG, Im

Schilf 7, 8807 Freienbach, Erstellung

gedeckte Pergola zu WHG 3 im 1.

Obergeschoss auf der Parz. Nr. 2444,

Bodenrainstrasse, Unterterzen

43/2016

Broder Jürg und Martina, Büntenstras-

se 10A, 8880 Walenstadt, Neubau Ein-

familienhaus auf der Parz. Nr. 2362,

Schifflistrasse 5, Murg

44/2016

Kühne Josef und Patrizia, Rütistrasse

21, 8882 Unterterzen, Anbau Autoun-

terstand und Sitzplatzüberdachung an

best. Einfamilienhaus auf der Parz. Nr.

1491, Rütistrasse 21, Unterterzen

47/2016

Meili Severin und Yongmei, Else-

Züblin-Strasse 93, 8404 Winterthur,

Balkonerweiterung am Ferienhaus auf

der Parz. Nr. 2091, Gafadurastrasse

33, Oberterzen

13/2015

Nadig Sandro, Schulhausstrasse 37,

8885 Mols, Umbau Schopf / Anbinde-

stall in Laufstall auf der Parz. Nr. 1293,

Schluchenstrasse 11, Mols

101/2015

Alptekin Feride, Im Dreispitz 11, 8105

Regensdorf, Sanierung Dach- & Grenz-

mauer / Umbau / Balkonüberdachung

auf der Parz. Nr. 1448, Walenseestras-

se 1, Unterterzen

4/2016

Ortsgemeinde Quinten, Grund 623,

8878 Quinten, Seeleitung Murg - Quin-

ten auf den Parz. Nrn. 247, 119, 230,

1952

5/2016

Ortsgemeinde Quinten, Grund 623,

8878 Quinten, Seeleitung Quinten-

Quinten Au auf den Parz. Nrn. 126,

131, 133, 134, 875, 1952

Baubewilligungen

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53/2016

Politische Gemeinde Quarten, Walen-

seestrasse 7, 8882 Unterterzen, Ein-

bau 2. Damentoilette mit Anbau Gerä-

teschuppen und Vorplatzerweiterung

auf der Parz. Nr. 2406, Gosten, Unter-

terzen

5/2016

R.P.F Immobilien AG, Rennweg 6,

8580 Amriswil, Ersatz Ölheizung auf

der Parz. Nr. 771, Walenseestrasse 6,

Unterterzen

Bauverwaltung

(Veröffentlichung des Eigentumserwerbs

an Grundstücken gemäss Art. 970a

ZGB und Art. 133bis EV zum ZGB)

Zeitspanne: vom 25. Juni 2016 bis 19.

August 2016

Abkürzungen:

EV = Erwerbsdatum des

Veräusserers

GE = Gesamteigentum

Gfl. = Gebäudegrundfläche

ME = Miteigentum

Nr. = Grundstücknummer

StWE-WQ = Stockwerkeigentums-

Wertquote

Linth Finanz und Handels AG, in Quar-

ten, Unterterzen, an Bachmann Gall

Daniela, Bad Ragaz, Nr. 9245, Gosten

"Unterterzen", 1/15 ME an Nr. 10522

(Tiefgaragenplatz), EV 30.03.2010

Erbengemeinschaft Langmeier-Jundt

Marguerite, an Langmeier Jgor, Ober-

rieden, Nr. 148, Gand „Quinten“, 8‘502

m2 Gfl., Acker, Wiese, Gartenanlagen,

Strasse, Weg, Wald geschlossen, ste-

hendes Gewässer, Übrige bestockte

Flächen, Geröll, Sand, Einfamilienhaus,

Ökonomiegebäude, Nebenhaus, Boots-

haus, EV 07.07.2016

Scherrer Peter, Quarten, an Lesche-

Scherrer Janine, Quarten, Nr. 10706,

Hinterlaui „Quarten“, StWE-WQ 50/100

(5 1/2-Zimmerwohnung im Erd-, Ober-

und Dachgeschoss), EV 17.12.1990 /

30.01.2006 / 07.07.2016

a) Latour Albert Joseph, Unterterzen,

b) Quanjel-Latour Thérèse Johanna

Maria, Unterterzen, ME zu je 1/2 Anteil,

an 1) Latour Albert Joseph, Unterter-

zen, 2) Quanjel-Latour Thérèse Johan-

na Maria, Unterterzen, zu GE inf. Gü-

tergemeinschaft an Nr. 10646, Gosten

„Unterterzen“, StWE-WQ 135/1000 (4

1/2-Zimmerwohnung im 1. Dachge-

schoss Süd), EV 11.12.2013

Walser Emil, Wattwil, an Pfiffner Paul,

Quarten 1/3 Anteil ME an Nr. 615, Leh

Brandschutztechnische

Baubewilligungen

Handänderungen

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Gemeindenachrichten | 15

azireal AG, in Quarten, Murg, an Huf-

schmid Marion, Murg, 1. Nr. 10479,

Untergheit „Murg“, StWE-WQ 126/

10‘000 (Loft Nr. 41 im 3. Oberge-

schoss), 2. Nr. 10492, Untergheit

„Murg“, StWE-WQ 169/10‘000 (Loft Nr.

54 im 3. und 4. Obergeschoss mit Est-

rich im 5. Obergeschoss), 3. Nr. 9327,

Untergheit „Murg“, 1/119 ME an Nr.

10578 (Tiefgaragenplatz), EV 1, 2:

30.12.2003 / 27.02.2007, EV 3: 15.08.

2011

Mösli-Janser Verena, Quinten, an 1)

Janser Alois, Quinten, 2) Janser-

L’Eplattenier Irene, Quinten, zu GE inf.

Gütergemeinschaft, 19 m2 Strasse,

Weg, Gartenanlagen, abgetrennt ab

Nr. 128, Grund „Quinten“, vereinigt mit

Nr. 1620, Grund „Quinten“, EV 14.01.

1986

Grundbuchamt

„Quarten“, 484 m2 Acker, Wiese, EV

15.09.1989

Tschirky Lukas, Mols, an Haddad-

Tschirky Tanja, Mols, Nr. 930, Bünten

„Mols“, 593 m2 Gfl., Übrige befestigte

Flächen, Gartenanlagen, Einfamilien-

haus mit Einliegerwohnung, EV 03.06.

1987

SHR Swiss Homes & Resorts AG, in

Freienbach, Freienbach, an Walleser

Andrea, Flumserberg Bergheim, 1. Nr.

10674, Bodenrain „Unterterzen“, StWE-

WQ 70/1000 (3 1/2-Zimmerwohnung

Nr. 8 im 4. Obergeschoss mit Kellerab-

teil Nr. 8 im 1. Untergeschoss im Mehr-

familienhaus West), 2. Nr. 10685, Bo-

denrain „Unterterzen“, StWE-WQ 4/

1000 (Garage Nr. 2 im 1. Unterge-

schoss), EV 1, 2: 09.03.2009 / 17.03.

2015

Giger Willimar sel., an Giger Andreas,

Mels, Nr. 575, Chäsgüetli „Quarten“,

16‘654 m2 Gfl., Acker, Wiese, Garten-

anlagen, Strasse, Weg, fliessendes Ge-

wässer, Übrige befestigte Flächen, Ein-

familienhaus, Scheune, Garage, EV

04.07.1975

Cassani Marco, Unterterzen, an

Cassani Bernadette, Unterterzen, 1/2

Anteil ME an Nr. 2481, Boden „Unter-

terzen“, 243 m2 Gfl., Gartenanlagen,

Wohnhaus, EV 07.05.1981

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16 | Gemeindenachrichten

Auf Ende des Schuljahres 2015/2016

wurden an unserer Schule Marianne

Balmer und Monica Bleisch pensio-

niert. Marianne Balmer war seit 1973

an der Schule Quarten tätig. Sie unter-

richtete in dieser Zeit Handarbeit auf

der Oberstufe und in der Primarschule

sowie Hauswirtschaft auf der Oberstu-

fe. Ihr Organisationstalent stellte sie in

den letzten Jahren auch bei der Durch-

führung des Weihnachtsmarktes unter

Beweis. Das Team ist froh, bei der

diesjährigen Ausgabe am 2. Dezember

in Quarten nochmals auf ihre Mithilfe

zählen zu können. Monica Bleisch war

seit 2001 an der Primarschule tätig. Sie

unterrichtet als Klassenlehrerin zuerst

in Murg, dann in Quarten. Mit sehr

grossem Engagement hat sie sich als

Informatikverantwortliche in einen sehr

aktuellen Themenbereich eingearbei-

tet. Es wird schwer sein, ihre Kompe-

tenz und ihr Hilfsbereitschaft bei Com-

puterproblemen zu ersetzen. Wir dan-

ken den beiden Pensionärinnen für

ihren jahrelangen Einsatz an der Schu-

le Quarten und wünschen ihnen alles

Gute für den neuen Lebensabschnitt.

Schule Quarten

Am 7. Juli wurden anlässlich einer ge-

diegenen Feier die Schülerinnen und

Schüler der 3. Oberstufe aus der

Schulpflicht entlassen. Seit 2015 erhal-

ten alle am Schluss ihrer Schulpflicht

ein Zertifikat. Eine weitere Neuerung

ist, dass sie am Schluss ihrer Schulzeit

eine Projektarbeit verfassen müssen.

Diese ist eine Vorstufe zur Vertiefungs-

arbeit am Schluss der Lehre oder der

Maturaarbeit.

Als ein sehr gelungenes Beispiel einer

solchen Arbeit stellte Hysnije Redzepi

ihr Projekt „Leben mit Multipler Sklero-

se“ vor, in der sie die Krankheit und

den Alltag eines an Multipler Sklerose

Erkrankten schildert. Zu dieser Arbeit

führte sie auch ein Interview mit Dr.

Jürg Kesselring, Chefarzt für Neurolo-

gie an der Klinik Valens.

Dr. Kesselring konnte in der Folge als

Gastredner an der Entlassungsfeier

gewonnen werden. Er referierte über

das Thema Lernen. Als Beispiel diente

ihm dabei die Geschichte von Heidi,

die vom Geissenpeter sehr negativ

zum Thema Lernen beeinflusst wurde.

Erst ihr Aufenthalt in Frankfurt führte

sie zu einem positiven Zugang zum

Lernen.

Pensionierungen Schule Quarten Schulentlassungsfeier 3. Oberstufe

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Gemeindenachrichten | 17

Dr. Kesselring appellierte an die Ju-

gendlichen, sich nicht von negativen

Lernvorbildern beeinflussen zu lassen,

sondern sich positive Lernvorbilder zu

suchen. Lernen soll ein Leben lang inte-

ressant und spannend bleiben.

Im Anschluss daran wurden die Zeug-

nisse mit den Zertifikaten und einer

Sonnenblume von den Klassenlehrper-

sonen überreicht. Zuerst den Austre-

tenden aus der 2. Oberstufe, welche

an die Kanti wechseln, dann den

3. Oberstüflern, welche in eine Lehre,

in ein Zwischenjahr oder eine weiter-

führende Schule wechseln. Es war

spannend zu erfahren, wie breit gefä-

chert die weiteren Ausbildungswege

der Jugendlichen sind.

Der gelungene Anlass wurde mit einem

Apéro abgerundet, bei welchem sich

Gelegenheit für die eine oder andere

Anekdote aus den vergangenen elf

Schuljahren bot.

Schule Quarten

Die kleine Hospizwohnung im Kloster

Mels ist voraussichtlich ab 1. April 2017

bezugsbereit. Für die Betreuung

Schwerkranker und Sterbender rund

um die Uhr als Ergänzung zu den pro-

fessionellen Diensten in der Palliative

Care sucht die Hospizgruppe weitere

ehrenamtliche Begleitpersonen, die be-

reit sind, diesen Menschen Zeit und

Zuwendung zu schenken. Die Einsatz-

zeiten können je nach Möglichkeiten

frei gewählt werden. In einem Einfüh-

rungskurs werden künftige Begleitper-

sonen auf diese schöne und erfüllende

Aufgabe vorbereitet. Weitere Auskünfte

werden unter Telefon 079 711 44 00

gerne erteilt. Weitere Kontaktmöglich-

keiten unter www.hospiz-sarganser-

land.ch

Hospizgruppe Sarganserland

Wieviel Bewegung braucht mein

Kind?

Ermöglichen sie ihren Kindern in jedem

Alter viel Bewegung, denn das

fördert die Gesundheit;

steigert die sozialen Kompetenzen;

Mitarbeit in der HOSPIZGRUPPE

Sarganserland

Mütter- und Väterberatung

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18 | Gemeindenachrichten

den Bewegung draussen. An der fri-

schen Luft können Kinder ihre Energie

ablassen, sind zufriedener, ausgegli-

chener, entspannter, was sich positiv

auf das Wohlbefinden, die Sicherheit

und nicht zuletzt auch auf die Schlaf-

qualität auswirkt. Dies beginnt bereits

im frühen Säuglingsalter. Gehen sie

täglich nach draussen, so wird es ein

fester Bestandteil des Alltages, wobei

ihr Kind sich darangewöhnt, sich ent-

spannen und erholen kann. Dazu

kommt, dass das "Nach - Draussen -

Gehen" auch einen positiven Effekt auf

die Gesundheit der Eltern hat.

Bei Fragen steht Ihnen das Mütter- und

Väterberatungsteam Sarganserland

gerne zur Verfügung.

Mütter- und Väterberatung Sarganser-

land

gibt Sicherheit und Ausgeglichenheit;

fördert die Sinneserfahrung und da-

durch die Gehirnentwicklung.

Dazu braucht es kein Fitnesszentrum

oder teure Bewegungshilfsmittel, son-

dern

spielen auf der Krabbeldecke am

Boden - statt der Gehhilfe oder im

Babysitter;

später selber die Treppe hochkrab-

beln lassen - statt hochzutragen - dies

braucht viel Übung, gibt ein sicheres

Körpergefühl und ist die beste Unfall-

prophylaxe für später;

selber gehen lassen - statt im Kinder-

wagen zu sitzen - dazu muss selbst-

verständlich mehr Zeit einberechnet

werden. Auf gefährlichen Strecken ist

der Kinderwagen die erste Wahl.

Viel Strampeln und Bewegen ist ein

Ausdruck von Freude an der Bewe-

gung und kein Zeichen von Nervosität.

Das Kind soll oft die Möglichkeit haben,

dies zu üben. Geben sie ihm den Platz,

den es braucht und unterstützen sie

es, indem sie es ermuntern, sich zu

ihm hin legen oder setzen und sich mit

ihm freuen.

Lassen sie sich nicht vom schlechten

Wetter abhalten. Jedes Kind braucht

täglich mindestens eins bis zwei Stun-

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Gemeindenachrichten | 19

Öffentliche Veranstaltung zum 125-

Jahr-Jubiläum

„Stabile Turbulenzen - in der Kindheit,

in der Familie und in Beziehungen“

Die Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen

wurde im Jahr 1891 gegründet. Anläss-

lich des 125-Jahr-Jubiläums haben wir

auf Samstag, 29. Oktober 2016, eine

öffentliche Veranstaltung in der Lok-

remise in St. Gallen organisiert. Unter

dem Titel „Stabile Turbulenzen - in der

Kindheit, in der Familie und in Bezie-

hungen“ erwarten Sie spannende Re-

ferate von Prof. Dr. Pasqualina Perrig-

Chiello, Dr. Magdalena Hoffmann so-

wie dem Buchautor Prof. Dr. Wilhelm

Schmid. Für das Rahmenprogramm

konnte der bekannte Liedermacher und

Kabarettist Manuel Stahlberger enga-

giert werden.

Weitere Informationen und Anmeldung

unter www.kjh.ch.

Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen

Urnenöffnungszeiten

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet

am Sonntag, 27. November 2016 statt.

Fehlende Stimmausweise können bei

der Aktuarin, Bernadette Janser, An-

nabergstrasse 15, 8882 Unterterzen

(Tel. Nr. 081 738 17 61) bezogen wer-

den.

Vorzeitige briefliche Stimmabgabe bis

Freitag, 23. September 2016 in separa-

tem verschlossenem Couvert an die

Aktuarin.

Ortsverwaltungsrat Quinten

Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen Erneuerungswahlen der Ortsge-

meinde Quinten 25.09.2016

Sonntag, 25. September 2016

Quinten, Schulhaus 10.00 - 11.00 Uhr

Page 20: GEMEINDENACHRICHTEN 05/2016in Mols. Erfreulicherweise zeichnet sich ab, dass der Kanton die Verbreiterung des heutigen Trottoirs zwischen Mols und Walenstadt und somit der Ausbau zum

20 | Gemeindenachrichten

Gerne machen wir unsere Einwohne-

rinnen und Einwohner auf eine allfällige

Beitragspflicht für Nichterwerbstätige

aufmerksam. Die Beiträge sind lücken-

los zu bezahlen. Fehlende Beitragsjah-

re können zu einer Kürzung der Rente

führen.

Alle in der Schweiz wohnenden Perso-

nen sind versichert und müssen grund-

sätzlich Beiträge bezahlen. Das gilt

auch für nichterwerbstätige Personen.

Nichterwerbstätige müssen ab dem

1. Januar nach Vollendung des 20.

Altersjahres Beiträge an die AHV, IV

und EO entrichten. Die Beitragspflicht

endet, wenn das ordentliche Rentenal-

ter erreicht ist. Für Männer liegt dieses

bei 65 Jahren und für Frauen bei 64

Jahren.

Als Nichterwerbstätige gelten Perso-

nen, die kein oder nur ein geringes Er-

werbseinkommen erzielen, namentlich:

vorzeitig Pensionierte

Bezügerinnen und Bezüger von IV-

Renten

Verwitwete

Weltreisende

Ehefrauen und Ehemänner von Pen-

sionierten (sowie Partner in eingetra-

gener Partnerschaften)

Teilzeitbeschäftigte

ausgesteuerte Arbeitslose

Studierende

Geschiedene

Beitragspflichtig als Nichterwerbstätige

sind auch Personen, die zwar erwerbs-

tätig sind, deren Bruttojahreseinkom-

men aber weniger als CHF 4‘667.00

beträgt.

Nichterwerbstätige müssen jedoch kei-

ne eigenen Beiträge bezahlen, wenn

ihre Ehefrau oder ihr Ehemann in der

Schweiz ein Bruttojahreseinkommen in

der Höhe von mindestens CHF

9‘334.00 verdient.

Die Anmeldeformulare können im Onli-

ne-Schalter auf www.svasg.ch herun-

tergeladen oder bei der AHV-Zweig-

stelle bezogen werden.

SVA St. Gallen

Beitragspflicht (AHV, IV, EO) für

Nichterwerbstätige

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Gemeindenachrichten | 21

Sonnenkraft

Die Sonne ist ein Multitalent. Auf die

Schweiz strahlt über das Jahr verteilt

eine Energiemenge ein, die 220-mal

grösser ist als jene, die wir im gleichen

Zeitraum verbrauchen. Dieser Energie-

träger steht uns kostenlos zur Verfü-

gung, wird frei Haus geliefert und ist

variabel nutzbar.

Warmwasser

Ob eine professionell installierte An-

lage auf dem Hausdach, eine portab-

le Gartendusche oder ein schwarzer

Wassersack für unterwegs - Sonnen-

duschen überzeugt auch durch Ein-

fachheit.

Textilien

Die Sonne trocknet Wäsche gewebe-

schonend, kostenlos und ohne die

Umwelt zu belasten. Um Keime in

Matratzen, Kissen, Decken, Bezügen

oder Teppichen abzutöten, genügt

ein halbstündiges Sonnenbad.

Strom

Das Herstellen von Photovoltaik-

Paneelen bindet viel Energie und

Ressourcen. Bei einer PV-Anlage auf

dem Dach ist dieser Verbrauch nach

etwa drei Jahren Stromproduktion

kompensiert und in den folgenden

rund 25 Jahren Betrieb fällt die Ener-

giebilanz positiv aus. Solar-Auflade-

geräte für Mobiltelefone und ähnli-

ches hingegen kommen zeitlich nur

beschränkt zum Einsatz, so dass die-

se Bilanz nie ausgeglichen werden

kann.

Nutzen wir die Sonne als Wärme- und

Stromquelle - ohne Lärm oder Abgase.

Wir beraten Sie kostenlos unter der

Tel. Nr. 058 228 71 71.

Energieagentur St. Gallen

Energiespartipp

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22 | Gemeindenachrichten

Zu vermieten ab sofort oder nach Ver-

einbarung im Bahnhofgebäude in Un-

terterzen

5,5 - Zimmer - Maisonette - Wohnung

(125 m2) im 1. Obergeschoss und

Dachgeschoss (frisch renoviert)

Mietzins CHF 1‘750.00 zuzüglich Ne-

benkosten

inkl. 2 gedeckte Parkplätze

Weitere Informationen finden Sie unter

www.newhome.ch.

Interessiert?

Dann melden Sie sich bitte bei der

Finanzverwaltung Quarten

Tel. 081 720 33 12

Freie Wohnung im Bahnhofgebäude

Viehschau und Jahrmarkt 2016

Die Viehschau und der Jahrmarkt fin-

den dieses Jahr am Dienstag,

11. Oktober 2016 statt. Aufgrund des

Neubaus des Wohn- und Pflegezent-

rums wird der Anlass auf dem LUFAG

Parkplatz in Oberterzen durchge-

führt.

Wir freuen uns auf viele Besucher

und auf einen festlichen Tag.

Marktkommission Quarten

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Gemeindenachrichten | 23

Oktober 2016

So 04. ab 9.00

Alphorngruppe Jöüri 7. Alphorntreffen Seebenalp

Flumserberg Seebenalp

Di 06. 10.00-11.00

Mütter- und Väterberatung Sarganserland Beratung (Anmeldung Tel. 081 710 46 50)

Murg Pfarreiheim

Fr 09. 18.00-19.30

Schützenverein Quarten-Oberterzen Div. Stiche letzte Gelegenheit

Oberterzen Schützenstube

Fr/Sa

09./10.

18.45 09.30

SSC Walensee Adventure Walensee

Mols Schluchen

Sa 17. 10.00-12.00

Schützenverein Quarten-Oberterzen OMM 4. Runde

Oberterzen Schützenstube

Mi 21. 14.00-16.00

EMW Quarten Kinderkleiderbörse und Kinderflohmarkt

Unterterzen MZH Blumenau

Sa 24. 13.30-18.00

Schützenverein Quarten-Oberterzen Endschiessen

Oberterzen Schützenstube

Sa 24. 08.00 Pro Kastanie Murg Selvenpflege

Murg Kastanienstübli

Di 27. 19.45 Samariterverein Walenstadt & Umgebung Monatsübung „Modul Postendienst 4“

Murg Kirchgemein-dehaus

Di 27. 13.30-14.30

Mütter- und Väterberatung Sarganserland Beratung

Unterterzen MZH Blumenau

September 2016

Veranstaltungskalender

Sa 01. Pro Kastanie Murg Ausflug

Murg Bahnhof

Sa 01. 14.00 20.00

Jodlerklub Bärgseeli Quarten Heimatabend (Saalöffnung ab 18.30 Uhr)

Unterterzen MZH Blumenau

Sa 01. 14.00 Tennisclub Terza Saisonausklang

Oberterzen Tennisplatz

Sa 01. 13.30-18.00

Schützenverein Quarten-Oberterzen Endschiessen

Oberterzen Schützenstube

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24 | Gemeindenachrichten

Kurhaus Knobelboden, Oberterzen 1955

Gemeinderatskanzlei Quarten | Walenseestrasse 7 | 8882 Unterterzen

Telefon 081 720 33 33 | Telefax 081 720 33 34 | [email protected] | www.quarten.ch

Veranstaltungskalender

Geben Sie uns Ihre Termine frühzeitig bekannt, damit wir Ihnen eine rechtzeiti-

ge Veröffentlichung garantieren können.

Sa 01. 14.00-19.00

Militärschützenverein Quinten Endschiessen

Quinten Schiessstand

Di 04. 10.00-11.00

Mütter- und Väterberatung Sarganserland Beratung (Anmeldung Tel. 081 710 46 50)

Murg Pfarreiheim

Sa 08. 14.00-19.00

Militärschützenverein Quinten Endschiessen

Quinten Schiessstand

Sa 08. 13.30-17.30

Schützengesellschaft Mols Endschiessen, Jassen 2016

Mols Tisen

Fr/Sa

07./08.

19.00 08.30

Samariterverein Walenstadt & Umgebung Wochenend-Nothilfekurs

Walenstadt Churfirsten

Mo 10. 14.00-19.00

Militärschützenverein Quinten Endschiessen

Quinten Schiessstand