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AUSKUNFT UND ANMELDUNG BEI: REISEVERANSTALTER: VR meine Bank eG Bahnhofstr. 2, 91413 Neustadt an der Aisch Jutta Kopp Telefon: 09161 / 88 17 95 E-Mail: [email protected] Hermann Kerschbaum Telefon: 09161 / 96 10 E-Mail: [email protected] WICHTIGE HINWEISE: Einreisebestimmungen: Zur Einreise nach Namibia und Botswana benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Pass mindestens 6 Monate über das Reisedatum hinaus gültig ist und über mind. 4 freie Seiten für Einreisevermerke verfügt. Für die Einrei- se nach Zimbabwe benötigen Sie ein Visum. Das Visum wird bei An- kunft in Zimbabwe erteilt und kostet momentan 30 USD. Visakos- ten müssen direkt vor Ort in bar und in passenden Scheinen in US$ bezahlt werden. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich.. Gesundheit und Impfungen: Grundsätzlich sollte der Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio überprüft und ggf. aufgefrischt werden. Empfohlen wird eine Hepatitis-A-Impfung sowie für das nördliche Drittel Namibias, Bots- wana und die Victorias Falls eine Malaria-Prophylaxe. Bitte kontak- tieren Sie rechtzeitig vor Abreise Ihren Hausarzt oder das zuständige Tropeninstitut. Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.fit-for- travel.de. Reisebedingungen: Es gelten die Reisebedingungen der RV Touristik. Weitere Hinwei- se erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Sie reisen in ein fremdes Land, um neue Erlebnisse und Eindrücke zu gewinnen – genießen Sie es und vergleichen Sie bitte nicht alles mit den Verhältnissen in Deutschland. Klima: Namibia liegt südlich des Äquators und hat aufgrund dessen zur nördlichen Halbkugel entgegengesetzte Jahreszeiten. Es herrscht überwiegend sehr trockenes Wüstenklima mit sehr milden Wintern um die 20°C und warmen, teilweise heißen Sommern, in denen die Temperaturen bis über 30°C steigen. Die Regenzeit ist i.d.R. von Ja- nuar bis März. Das Klima Botswanas ist nicht einheitlich, hat aber vorwiegend subtropischen Charakter. Der Norden des Landes reicht bis in die Tropen. Der heißeste Monat ist der Januar mit Tempe- raturen um 35°C. Die Hitze wird durch einen, meist während der Nacht aufkommenden, kühlen Nordost-Wind gemäßigt. Der Winter in Botswana (Mai bis November) verspricht trockenes Wetter und angenehme Temperaturen. Der meiste Niederschlag, in Form kurzer, aber heftiger Platzregen, fällt mitten in der warmen Jahreszeit von Dezember bis April. Reiserücktritt: Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Reise zu- rücktreten. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren pro Per- son vom Gesamtpreis fällig: bis 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, maximal 250 EUR; ab 35. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises; ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises; ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises; am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises. Zahlung des Reisepreises: Mit Buchung wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bitte beachten Sie: Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosinzuschlag entsprechen dem Zeitpunkt der Drucklegung (Januar 2017). Eine Nachbelastung eventueller Erhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien müssen wir uns vorbehalten. Reisepreis pro Person: 4.298 EUR Einzelzimmerzuschlag: 398 EUR RV-Premium Reiseschutz: 36 EUR Mindestteilnehmerzahl 16 Personen* *) Bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl wird das Recht vorbehalten, die Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen. RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH Amalienstraße 9b – 11 80333 München www.rv-touristik.de NAMIBIA, BOTSWANA & VICTORIA FALLS GEMEINSAM DIE WELT ERLEBEN VOM 02. BIS 15. NOVEMBER 2017 RV-Premium Reiseschutz für nur 36 EUR Aufzahlung: Voller Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt + Selbstbehalt-Übernahme aus dem RV-Stornoschutz + Reiseabbruch-, Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisekrankenversich- erung mit Notfall-Versicherung SORGENFREI REISEN RV-PREMIUM REISESCHUTZ FÜR NUR 36 EUR AUFZAHLUNG Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RV TOURISTIK GmbH III. ZAHLUNG DES REISEPREISES 1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertrags- schluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherun- gen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig. 2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben die Reisenden bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen. 3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. V. RÜCKTRITT VOR REISEBEGINN 1. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind die Reisenden berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzu- treten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- gen anderen Reise aus unserem Angebot verlangt werden, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich uns oder dem buchenden Vermittler gegenüber erklärt werden. 2. Reisende können vor Reiseantritt jederzeit schriftlich vom Reisever- trag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rück- trittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgende pauschalierte Storno- entschädigung geltend machen: a) Flugreisen: bis einschl. 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reiseprei- ses, maximal 250 EUR, ab 35. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises, ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises, ab 7. Tag bis einschl. des Tages vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises b) Bus- und Bahnreisen: bis einschl. 30. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reise- preises, ab 14. bis einschl. 7. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises, ab 6. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises c) Kreuzfahrten: Es gelten abweichende Bedingungen, die der jewei- ligen Reiseausschreibung bzw. Anmeldung entnommen werden kön- nen. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je an- gemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Öffnungszeiten von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr); an Wochenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten. VII. OBLIEGENHEITEN BEI MANGELHAFTER REISE 1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe bei unverhält- nismäßigem Aufwand verweigern. 2. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten ange- messenen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse geboten ist. 3. Der Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unter- lässt, den Mangel anzuzeigen. 4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertre- tung, deren Name und Kontaktadresse in den Reiseunterlagen ange- geben ist, oder direkt an uns zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen. VIII. RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Ver- tragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können wir bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese nicht erreicht wird. X. UNSERE HAFTUNG 1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätz- lich herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 2. Unsere Haftung Reisenden gegenüber auf Schadensersatz aus uner- laubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis 4.100 EUR haften wir je- doch unbeschränkt. XI. AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG 1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbrin- gung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Verhinderung an der Einhaltung der Frist ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fris- tablauf möglich. 2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ausgenommen hiervon sind nach § 309 NR. 7 BGB Schä- den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Fälle eines groben Verschuldens durch uns oder unsere Erfül- lungsgehilfen. XIV. VISA-, PASS- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN 1. Die Information über solche Bestimmungen gegenüber Reisenden bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deut- sche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, so- weit bei der Buchung keine besonderen Angaben gemacht wurden. 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Mög- lichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Be- hörden besteht. Wir werden uns bemühen, über etwaige Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten jedoch anregen, dass Reisen- de auch selbst die Nachrichtenmedien verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. Änderungen einstellen zu können. 3. Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie ande- re Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erhält man insbesondere bei den Gesund- heitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf- klärung. Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Die RV Touristik nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die vollständigen AGBs können Sie bei ihrem Vermittler oder unter www.rv-touristik.de einsehen. Stand Januar 2017 Reiseveranstalter: RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH Geschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik Weitzer Sitz der Gesellschaft: München; Registergericht München HRB Nr. 65309 Amalienstraße 9b-11, 80333 München, Tel.: 089 2868 - 4800, Fax: - 4820, E-Mail: [email protected] Niederlassung Leipzig: Kleine Fleischergasse 2, 04109 Leipzig Tel.: 0341 962791 - 0, Fax: - 19, E-Mail: [email protected]

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AUSKUNFT UND ANMELDUNG BEI: REISEVERANSTALTER:

VR meine Bank eGBahnhofstr. 2, 91413 Neustadt an der AischJutta KoppTelefon: 09161 / 88 17 95E-Mail: [email protected] Hermann KerschbaumTelefon: 09161 / 96 10E-Mail: [email protected]

WICHTIGE HINWEISE:

Einreisebestimmungen:

Zur Einreise nach Namibia und Botswana benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Pass mindestens 6 Monate über das Reisedatum hinaus gültig ist und über mind. 4 freie Seiten für Einreisevermerke verfügt. Für die Einrei-se nach Zimbabwe benötigen Sie ein Visum. Das Visum wird bei An-kunft in Zimbabwe erteilt und kostet momentan 30 USD. Visakos-ten müssen direkt vor Ort in bar und in passenden Scheinen in US$ bezahlt werden. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich..

Gesundheit und Impfungen:

Grundsätzlich sollte der Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio überprüft und ggf. aufgefrischt werden. Empfohlen wird eine Hepatitis-A-Impfung sowie für das nördliche Drittel Namibias, Bots-wana und die Victorias Falls eine Malaria-Prophylaxe. Bitte kontak-tieren Sie rechtzeitig vor Abreise Ihren Hausarzt oder das zuständige Tropeninstitut. Weitere Hinweise fi nden Sie auch unter www.fi t-for-travel.de.

Reisebedingungen:

Es gelten die Reisebedingungen der RV Touristik. Weitere Hinwei-se erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Sie reisen in ein fremdes Land, um neue Erlebnisse und Eindrücke zu gewinnen – genießen Sie es und vergleichen Sie bitte nicht alles mit den Verhältnissen in Deutschland.

Klima:

Namibia liegt südlich des Äquators und hat aufgrund dessen zur nördlichen Halbkugel entgegengesetzte Jahreszeiten. Es herrscht überwiegend sehr trockenes Wüstenklima mit sehr milden Wintern um die 20°C und warmen, teilweise heißen Sommern, in denen die Temperaturen bis über 30°C steigen. Die Regenzeit ist i.d.R. von Ja-nuar bis März. Das Klima Botswanas ist nicht einheitlich, hat aber vorwiegend subtropischen Charakter. Der Norden des Landes reicht bis in die Tropen. Der heißeste Monat ist der Januar mit Tempe-raturen um 35°C. Die Hitze wird durch einen, meist während der Nacht aufkommenden, kühlen Nordost-Wind gemäßigt. Der Winter in Botswana (Mai bis November) verspricht trockenes Wetter und angenehme Temperaturen. Der meiste Niederschlag, in Form kurzer, aber heftiger Platzregen, fällt mitten in der warmen Jahreszeit von Dezember bis April.

Reiserücktritt:

Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Reise zu-rücktreten. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren pro Per-son vom Gesamtpreis fällig:bis 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, maximal 250 EUR;ab 35. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises;ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises;ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises;am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises.

Zahlung des Reisepreises:

Mit Buchung wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.

Bitte beachten Sie:

Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosinzuschlag entsprechen dem Zeitpunkt der Drucklegung (Januar 2017). Eine Nachbelastung eventueller Erhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien müssen wir uns vorbehalten.

Reisepreis pro Person: 4.298 EUR

Einzelzimmerzuschlag: 398 EUR

RV-Premium Reiseschutz: 36 EUR

Mindestteilnehmerzahl 16 Personen**) Bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl wird das Recht vorbehalten, die Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen.

RAIFFEISEN- und VOLKSBANKENTOURISTIK GmbHAmalienstraße 9b – 1180333 München

www.rv-touristik.de

NAMIBIA, BOTSWANA &VICTORIA FALLSGEMEINSAM DIE WELT ERLEBEN

VOM

02. BIS 15.

NOVEMBER 2017

RV-Premium Reiseschutz für nur 36 EUR Aufzahlung:

Voller Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt+ Selbstbehalt-Übernahme aus dem RV-Stornoschutz + Reiseabbruch-, Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisekrankenversich- erung mit Notfall-Versicherung

SORGENFREI REISEN RV-PREMIUM REISESCHUTZ

FÜR NUR 36 EUR AUFZAHLUNG

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RV TOURISTIK GmbH

III. ZAHLUNG DES REISEPREISES1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertrags-schluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherun-gen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig.

2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben die Reisenden bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen.

3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

V. RÜCKTRITT VOR REISEBEGINN1. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind die Reisenden berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzu-treten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-gen anderen Reise aus unserem Angebot verlangt werden, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich uns oder dem buchenden Vermittler gegenüber erklärt werden.

2. Reisende können vor Reiseantritt jederzeit schriftlich vom Reisever-trag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rück-trittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgende pauschalierte Storno-entschädigung geltend machen:

a) Flugreisen: bis einschl. 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reiseprei-ses, maximal 250 EUR, ab 35. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 30 %des Reisepreises, ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises, ab 7. Tag bis einschl. des Tages vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises

b) Bus- und Bahnreisen: bis einschl. 30. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reise-preises, ab 14. bis einschl. 7. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises, ab 6. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises

c) Kreuzfahrten: Es gelten abweichende Bedingungen, die der jewei-ligen Reiseausschreibung bzw. Anmeldung entnommen werden kön-nen. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je an-gemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Öffnungszeiten von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr); an Wochenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten.

VII. OBLIEGENHEITEN BEI MANGELHAFTER REISE1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe bei unverhält-nismäßigem Aufwand verweigern.

2. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten ange-messenen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse geboten ist.

3. Der Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unter-lässt, den Mangel anzuzeigen.

4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertre-tung, deren Name und Kontaktadresse in den Reiseunterlagen ange-geben ist, oder direkt an uns zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.

VIII. RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHLIst in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Ver-tragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können wir bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese nicht erreicht wird.

X. UNSERE HAFTUNG1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätz-lich herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

2. Unsere Haftung Reisenden gegenüber auf Schadensersatz aus uner-laubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis 4.100 EUR haften wir je-doch unbeschränkt.

XI. AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbrin-gung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Verhinderung an der Einhaltung der Frist ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fris-tablauf möglich.

2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ausgenommen hiervon sind nach § 309 NR. 7 BGB Schä-den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Fälle eines groben Verschuldens durch uns oder unsere Erfül-lungsgehilfen.

XIV. VISA-, PASS- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN1. Die Information über solche Bestimmungen gegenüber Reisenden bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deut-sche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, so-weit bei der Buchung keine besonderen Angaben gemacht wurden.

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Mög-lichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Be-hörden besteht. Wir werden uns bemühen, über etwaige Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten jedoch anregen, dass Reisen-de auch selbst die Nachrichtenmedien verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. Änderungen einstellen zu können.

3. Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie ande-re Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erhält man insbesondere bei den Gesund-heitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf-klärung.

Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Die RV Touristik nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Die vollständigen AGBs können Sie bei ihrem Vermittler oder unter www.rv-touristik.de einsehen.

Stand Januar 2017

Reiseveranstalter: RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbHGeschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik WeitzerSitz der Gesellschaft: München; Registergericht München HRB Nr. 65309Amalienstraße 9b-11, 80333 München,Tel.: 089 2868 - 4800, Fax: - 4820, E-Mail: [email protected]

Niederlassung Leipzig: Kleine Fleischergasse 2, 04109 LeipzigTel.: 0341 962791 - 0, Fax: - 19, E-Mail: [email protected]

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VR meine Bank eGBahnhofstr. 2, 91413 Neustadt an der Aisch

Jutta KoppTelefon: 09161 / 88 17 95E-Mail: [email protected]

Hermann KerschbaumTelefon: 09161 / 96 10E-Mail: [email protected]

IHR REISEPROGRAMM

1. Tag: Flug nach Namibia Am Abend Abfl ug von Frank-furt nach Windhoek.

2. Tag: Windhoek – Okonjati Reservat (A)Ankunft am Flughafen von Windhoek, wo uns unser Reise-leiter bereits erwartet. Anschlie-ßend fahren wir zum Okonjati Wildreservat. Check-In und Zeit zum Akklimatisieren. Am Nach-mittag werden wir die erste Wildbeobachtungsfahrt in of-fenen Fahrzeugen auf dem Ge-lände der Lodge unternehmen.

Abendessen und Übernach-tung. (1 ÜN)

3. Tag: Okonjati Reservat – Rundu (F, A) Die Reise geht nun weiter Rich-tung Norden nach Rundu. Auf dem Weg von Grootfontein nach Rundu wird die Landschaft zunehmend grüner und das Buschland üppiger. Wir fahren an kleinen Siedlungen, Kraalen, Strohhütten und Feldern, auf denen Hirse und Mais angebaut werden, vorbei. Rundu selbst liegt direkt am Okavango und ist das Tor zum Caprivi. Die Stadt bietet wunderschöne Plätze am Fluss und geradezu grandiose Sonnenuntergänge. Abendes-sen und Übernachtung in der Lodge. (1 ÜN)

4. Tag: Rundu - Caprivi (F, A)Heute geht unsere Fahrt durch das Okavangotal mit seiner tro-pischen Vegetation, vielfältigen Vogelwelt und zahlreichen ma-lerischen Kavango-Siedlungen. Rund 180 km sind es von Rundu bis zum Caprivi-Zipfel. Mit über

400 verschiedenen Vogelarten gehört dieses Gebiet zu den beliebtesten ornithologischen Gebieten im südlichen Afrika. Unterwegs besuchen wir die Popa Falls. Wer hier eine „Klein-ausgabe“ der Victoria-Fälle er-wartet, wird enttäuscht, denn die Popa Falls sind kein Wasser-fall, sondern Stromschnellen mit einer aber immerhin stolzen Breite von über 1 km. Im Raum Kongola checken wir in unsere Lodge ein. (2 ÜN)

5. Tag: Caprivi (F, A)Morgens fahren wir mit dem Boot über den Kwando in den Bwabwata Wildpark. Dort er-warten uns Allradfahrzeuge, mit denen wir eine Wildbeob-achtungsfahrt durch den Park unternehmen. Wir haben die Chance – mit etwas Glück – Flusspferde, Krokodile und zahl-reiche Wasservögel zu sehen. Auch vier der „Big Five“ sind hier immer wieder an den Flussufern anzutreffen – Elefanten, Büf-fel, Löwen und Leoparden. Mit

dem Boot geht es dann wieder zurück zu unserer Lodge. Der Nachmittag steht zur freien Ver-fügung

6. Tag: Kasane – Chobe National Park (F, A)Heute verlassen wir Namibia und reisen nach Botswana ein. Von Kongola geht es zur Grenz-station und von dort nach Kasa-ne in den Chobe National Park, Botswanas wildreichstes Natur-reservat. Die Wildkonzentration im Chobe Park ist immens. Kein anderes Naturschutzgebiet im südlichen Afrika hat einen ähn-lich hohen Wildbestand. Am Nachmittag genießen wir eine Bootsfahrt auf dem Chobe-Fluss und haben die Möglichkeit, die Tiere zu beobachten, die ans Ufer kommen. Abendessen und Übernachtung in der Lodge.(3 ÜN)

7. Tag: Chobe Nationalpark (F, A)Bereits zum Sonnenaufgang brechen wir zu einer Pirschfahrt in offenen Geländewagen auf.

Der Park ist die Heimat unglaub-lich vieler Antilopenarten, wel-che die verschiedensten Raub-tiere anziehen. Kombiniert mit der dichtesten Elefantenbevöl-kerung bietet uns Chobe ein un-vergessliches Naturerlebnis. Am Nachmittag steht eine weitere Bootsfahrt auf dem Fluss auf dem Programm. Dann kehren wir wieder zu unserer Lodge zurück.

8. Tag: Victoria Falls (F, A)Ein weiterer Höhepunkt erwar-tet uns heute: Wir besuchen die Victoria-Wasserfälle. Als der ers-te Europäer, Dr. David Livingsto-ne, am 16. November 1855 die Fälle erblickte, war er so begeis-tert und fasziniert von dem An-blick, dass er sie nach seiner Kö-nigin Victoria benannte. In der Sprache der Makalolo heißen sie “Mosi-oa-Tunya”: Donnernder Rauch. Wir lassen uns beeindru-cken von dem atemberauben-den Spektakel, das uns die Na-tur bietet. Es sind zwar nicht die höchsten, auch nicht die breites-ten und auch nicht die mäch-

tigsten Wasserfälle – dafür aber die Fälle, die in allen drei Katego-rien, fast man sie zusammen, auf dem Siegerpodest stehen. Es gibt keine Wasserfälle der Welt, die gleichzeitig so hoch und so breit sind und so viel Wasser füh-ren. Nach einer Reise von mehr als 1.000 Kilometern durch An-gola und Sambia verschwindet der Sambesi – immerhin der viertgrößte Strom Afrikas – an den Victoria-Wasserfällen auf ei-ner Länge von gut 1.700 Metern in einer bis zu 109 Meter tiefen Spalte. Einfach beeindruckend! Am Nachmittag kehren wir zu unserer Lodge zurück.

9. Tag: Chobe – Nata (F, A)Wir verlassen den Chobe Nati-onalpark nach dem Frühstück und die Fahrt geht weiter in Richtung Nata, am Rande der Makgidikgadi -Salzpfannen . Nachmittags erkunden wir bei einer Rundfahrt in Geländewa-gen die Tierwelt des umliegen-den Pfannengebiets. Das Gebiet besteht aus einer Vielzahl grö-ßerer und kleinerer Salzpfannen, entstanden vor tausenden Jah-ren, als ein großer See austrock-nete. (1 ÜN)

10. Tag: Maun – Okavango-Delta (F, A)Die Reise geht nun weiter in die Nähe von Maun, das Tor zum Okavango-Delta. Der 1430 km lange Okavango-Fluss, der dritt-größte Strom des Subkonti-nents, entspringt dem Benguela Plateau im Hochland Zentralan-

golas. Bei der Durchquerung des Caprivi-Streifens passiert der Okavango die Kaskade der Popa Falls und mäandert dann auf der Höhe der botswani-schen Grenze hinein in eine pfannenstielartig aufgeweitete Sumpfl andschaft. Mit mehr als 15.000 km²� ist es das größte Binnendelta der Welt. Über-nachtung im Raum Maun. (2 ÜN)

11. Tag: Okavango Delta (F, I, A) Heute steht ein Tagesausfl ug in Mokorobooten (traditionel-les Einbaum-Boot) ins Okavan-go-Delta mit seinen zeitlosen Wasserlandschaften auf dem Programm. Der Okavango, die Grenzfl üsse Chobe und Limpo-po sind die einzigen Flüsse, die ganzjährig Wasser führen. Im Okavango-Delta und in den Sa-vannen des Chobe Parks gibt es große Bestände an Elefanten, Büffeln und Antilopen wie Im-palas, Lechwe, Tsessebees und Wasserböcke. Löwen, Gepar-den, Leoparden, wilde Hunde und Hyänen, Rappenantilopen, Pukus, Kudus, Zebras und Gi-raffen sind häufi g zu sehen. In den Sumpfgebieten wurden bis zu 540 Vogelarten gezählt. Dazu gehören der Schreisee-adler, Ibisse, Kraniche, Reiher und Störche. Die unberührten Sümpfe bieten Nilpferden, Kro-kodilen und anderen Wassertie-ren einen idealen Lebensraum. Am späten Nachmittag kehren wir wieder zu unserer Lodge zurück.

12. Tag: Okavango Delta – Kalahari (F, A) Nach dem Frühstück verlassen wir Maun und Botswana und

die Fahrt geht zurück entlang der Kalahari nach Namibia. Die Kalahari-Wüste erstreckt sich über Botswana, Namibia und Südafrika. In diesem Gebiet ohne Wasserläufe oder Seen hat sich eine Buschlandvegeta-tion entwickelt, in der einige seltene Tierarten wie die Sand-antilope, das schwarze Wüsten-nashorn oder Geparden leben. Auch sind hier noch immer die San, die Buschmänner zu Hau-se. (1 ÜN)

13. Tag: Kalahari – Midgard Country Estate (F, A) Morgens unternehmen wir noch einen Ausfl ug zu den San. Bei einer Wanderung mit den Buschmännern erfahren mehr über ihre Lebensweise und Traditionen. Über Witvlei und Kappsfarm erreichen wir unse-re letzte Lodge. Zum Abschluss unternehmen wir noch eine Rundfahrt über das Gelände. Abendessen und Übernach-tung. (1 ÜN)

14. Tag: Windhoek – Deutschland (F) Es heißt nun endgültig Abschied nehmen, auch wenn es schwer fällt. Am frühen Morgen Trans-fer zum Flughafen in Windhoek und Rückfl ug nach Frankfurt. Ankunft am Abend.

Programmänderungen, insbesondere in der Reihenfolge des Ablaufes, vor-behalten.

An- und Abreisetag dienen aus-schließlich zur Erbringung der Beförde-rungsleistung.

(F= Frühstück, I= Imbiss, A= Abendes-sen)

IHRE LEISTUNGEN:

+ Linienfl ug mit Air Namibia Frankfurt – Windhoek und zurück in der Economy-Class

+ Flughafensteuern und -gebüh-ren inkl. aktuellem Kerosinzu-schlag (Stand Januar 2017: 355 EUR)

+ 12 Übernachtungen in Lodges der guten bis gehobenen Mittelklasse

+ Unterbringung in Doppelzim-mern mit Bad oder Dusche/WC

+ Tägliches Frühstück+ 12x Abendessen + 1x Picknick/Lunchpakete+ Mineralwasser im Bus

(begrenzt)

+ Gepäckträgergebühren + Pirschfahrt im Okonjati Wild-

reservat+ Pirschfahrt im Bwabwata-

Nationalpark

+ 2 Bootsfahrten und Pirschfahrt im Chobe Nationalpark

+ Bootstour mit Mokoros im Okavango-Delta

+ Buschwanderung mit den San+ Eintritt Victoria Falls+ Besichtigungen, Ausfl üge und

Transfers lt. Programm+ Alle Eintrittsgelder lt. Pro-

gramm

+ Örtlicher, deutschsprechender Fahrer/Reiseleiter

+ RV-Stornoschutz (Reiserück-trittskostenversicherung mit 20 % Selbstbehalt)

+ Reiseliteratur+ Reisebegleitung ab/bis Frank-

furt

Die Kundengelder sind bei der R+V Versicherung abgesichert.

Auf unserer Reise erleben wir Afrika hautnah. Sie führt uns

zu den schönsten Plätzen der Länder Namibia, Botswana und

Zimbabwe. Wir erleben eine der tierreichsten Regionen Af-

rikas! Der Caprivi-Streifen, so gar nicht typisch für Namibia,

bietet mit seinen Flussläufen und üppiger Vegetation vielen

Tieren Nahrung. Die Victoria Wasserfälle sind Afrikas be-

rühmteste Wasserfälle und der Chobe Nationalpark mit der

größten Elefantenpopulation sowie das Okavango Delta sind

weitere Highlights dieser Reise.

NAMIBIA, BOTSWANA & VICTORIA FALLSEinmalige Eindrücke

HIERMIT MELDE ICH MICH UND DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN PERSONEN, ALS DEREN VERTRETER ICH HANDLE, VERBINDLICH AN.

Die Reisebedingungen des auf der Rückseite dieses Anmelde-Coupons genannten Veran-stalters habe ich zur Kenntnis genommen.

Ort | Datum Unterschrift

Bitte Coupon in Druckbuchstaben ausfüllen, abtrennen und an die Anschrift des Vermitt-lers einsenden oder geben Sie diesen einfach dort ab.

ANMELDUNG ZUR REISE: »NAMIBIA, BOTSWANA, VIC FALLS«REISETERMIN: 02. BIS 15. NOVEMBER 2017

REISEPREIS PRO PERSON: 4.298 EUREINZELZIMMERZUSCHLAG: 398 EUR

RV-Premium Reiseschutz: 36 EUR(Selbstbehalt-Übernahme aus dem RV-Stornoschutz; Reiseabbruch-Versicherung; Reiseunfall-Versicherung; Reisekranken-Versicherung; Notfall-Versicherung; Reisegepäck-Versicherung)

BITTE RICHTEN SIE DIE ANMELDUNG AN:VR meine Bank eG

ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN:

Per SEPA-Lastschriftmandat:Zahlungsempfänger: s. Anmeldungsempfän-ger; die Gläubiger-Identifi kationsnummer und die Mandatsreferenz werden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.Ich ermächtige die VR meine Bank eG, Zah-lungen von meinem Konto mittels Last-schrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der o.g. Anmelde-stelle auf mein Konto gezogenen Lastschrif-ten einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belas-tungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedin-gungen.

Kreditinstitut

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DE _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _

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Vor dem Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift werden Sie mich/uns über den Einzug in dieser Verfahrensartunterrichten.

DIE RESTZAHLUNG IST 4 WOCHEN VOR REISEBEGINN FÄLLIG.

1. REISEGAST:

Familienname | Vorname (wie im Pass) Geburtsdatum

Straße | Hausnummer Nationalität

PLZ | Wohnort Telefon tagsüber

E-Mail Adresse Handynummer

2. REISEGAST:

Familienname | Vorname (wie im Pass) Geburtsdatum

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UNTERBRINGUNG:

DZ EUR pro Person EZ EUR pro Person 1/2 DZ mit (Name Zimmerpartner)

ZUSATZLEISTUNG: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

RV-Premium Reiseschutz (SORGENFREI REISEN OHNE SELBSTBEHALT)