GEMEINSAM FÜR EIN IG GUTES LEBEN MetallVerwaltungsstelle...

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IG Metall Verwaltungsstelle Mönchengladbach Büro der Verwaltungsstelle: Im Gewerkschaftshaus Mönchengladbach 1. Etage Rheydter Str. 328 (Bundesstraße 59 /230) 41065 Mönchengladbach Telefon: 02161 92 69 30 Fax: 02161 92 69 333 email: [email protected] Internet: www.moenchengladbach.igmetall.de Öffnungszeiten des Büros: Montag ab 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr Dienstag bis Donnerstag ab 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr Freitag ab 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Sprechstunden: Jeden Dienstag von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr Beratung durch die Fachsekretäre zu arbeits, sozialEine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll. Rechtsschutzantrag und Aufnahme: Anträge auf Rechtsschutzübernahme durch die IG Metall können während unserer Büroöffnungszeiten erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll. Mitgliedsbeitrag Alles, was die IG Metall für ihre Mitglieder leistet, wird aus den Beiträgen der Mitglieder aufgebracht. Das ist der Solidarpakt von über zwei Millionen Menschen, der die IG Metall stark und unabhängig macht. Beitrag nach der IGMSatzung § 5 Monatsbeträge Beitragsgruppen 1 Prozent vom Bruttoeinkommen Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und Auszubildende sowie Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen Mindestens 80% bzw. 70% des früheren Beitrags Beschäftigte in Altersteilzeit bei tariflicher bzw. gesetzlicher Alterteilzeit 0,5 Prozent vom Bruttoeinkommen Rentner/innen, Krankengeldbezieher, Umschüler/innen und andere Bezieher von Sozialversicherungsleistungen 2,05 Euro Festbeitrag Studierende 1,53 Euro Festbeitrag Arbeitslose 1,53 Euro Festbeitrag Kranke ohne Krankengeld, Mitglieder in Elternzeit 1,53 Euro Festbeitrag Mitglieder in privater Insolvenz oder in besonderen Notfällen (auf Antrag) für 12 Monate Gesonderte Regelung Mitglieder in einer längeren Kurzarbeitsphase Der Mitgliedsbeitrag kann sich ändern mit der Arbeitsund Lebenssituation. Ganz wichtig: Jede Beitragsänderung muss sofort bei der Verwaltungsstelle veranlasst werden. Service und Informationen der IG Metall kommen nur richtig an, wenn die Mitgliederdaten stimmen. Deshalb bitte alle Änderungen bei Adresse, Betrieb oder Bankverbindung umgehend dem Büro der Verwaltungsstelle mitteilen. GEMEINSAM FÜR EIN GUTES LEBEN und tarifrechtlichen Themen

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IG Metall Verwaltungsstelle Mönchengladbach 

Büro der Verwaltungsstelle:  

Im Gewerkschaftshaus 

Mönchengladbach 

1. Etage 

Rheydter Str. 328  

(Bundesstraße 59 /230) 

41065 Mönchengladbach  Telefon:   02161 92 69 30 Fax:     02161 92 69 333 email:     [email protected] Internet: www.moenchengladbach.igmetall.de  

Öffnungszeiten des Büros: Montag   ab 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr    13.00 Uhr bis 16.15 Uhr Dienstag bis Donnerstag   ab 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr   13.00 Uhr bis 16.15 Uhr Freitag   ab 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr 

  Sprechstunden: Jeden Dienstag von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr Beratung durch die Fachsekretäre zu arbeits‐, sozial‐, und tarifrechtlichen Themen  Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll. 

  Rechtsschutzantrag und Aufnahme: Anträge auf Rechtsschutzübernahme durch die  IG Metall können während unserer Büroöffnungszeiten erfolgen.  Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll. 

Mitgliedsbeitrag 

Alles, was  die  IG Metall  für  ihre Mitglieder  leistet, wird aus den Beiträgen der Mitglieder aufgebracht. Das  ist  der  Solidarpakt  von  über  zwei  Millionen Menschen, der die  IG Metall  stark und unabhängig macht.  

Beitrag nach der IGM‐Satzung § 5  

Monatsbeträge              Beitragsgruppen 

1 Prozent vom 

Bruttoeinkommen 

Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und 

Auszubildende sowie Studierende in 

berufsbegleitenden Studiengängen 

Mindestens 80% bzw. 

70% des früheren 

Beitrags  

Beschäftigte in Altersteilzeit bei tariflicher 

bzw. gesetzlicher Alterteilzeit 

0,5 Prozent vom 

Bruttoeinkommen 

Rentner/‐innen, Krankengeldbezieher, 

Umschüler/‐innen und andere Bezieher von 

Sozialversicherungsleistungen 

2,05 Euro Festbeitrag  Studierende 

1,53 Euro Festbeitrag  Arbeitslose 

1,53 Euro Festbeitrag  Kranke ohne Krankengeld, Mitglieder in 

Elternzeit 

1,53 Euro Festbeitrag  Mitglieder in privater Insolvenz oder in 

besonderen Notfällen (auf Antrag) für 12 

Monate 

Gesonderte Regelung  Mitglieder  in einer längeren 

Kurzarbeitsphase  

Der  Mitgliedsbeitrag  kann  sich  ändern  mit  der Arbeits‐ und Lebenssituation.  Ganz  wichtig:  Jede  Beitragsänderung  muss  sofort bei der Verwaltungsstelle veranlasst werden. Service  und  Informationen  der  IG Metall  kommen nur  richtig  an, wenn die Mitgliederdaten  stimmen. Deshalb bitte alle Änderungen bei Adresse, Betrieb oder  Bankverbindung  umgehend  dem  Büro  der Verwaltungsstelle mitteilen. 

GEMEINSAM FÜR EINGUTES LEBENIG Metall Verwaltungsstelle Mönchengladbach 

Büro der Verwaltungsstelle:  

Im Gewerkschaftshaus 

Mönchengladbach 

1. Etage 

Rheydter Str. 328  

(Bundesstraße 59 /230) 

41065 Mönchengladbach  Telefon:   02161 92 69 30 Fax:     02161 92 69 333 email:     [email protected] Internet: www.moenchengladbach.igmetall.de  

Öffnungszeiten des Büros: Montag   ab 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr    13.00 Uhr bis 16.15 Uhr Dienstag bis Donnerstag   ab 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr   13.00 Uhr bis 16.15 Uhr Freitag   ab 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr 

  Sprechstunden: Jeden Dienstag von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr Beratung durch die Fachsekretäre zu arbeits‐, sozial‐, und tarifrechtlichen Themen  Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll. 

  Rechtsschutzantrag und Aufnahme: Anträge auf Rechtsschutzübernahme durch die  IG Metall können während unserer Büroöffnungszeiten erfolgen.  Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll. 

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Gute Leute. Starke Leistungen. 

Gemeinsam kann man mehr erreichen. Als Teil einer starken Gemeinschaft kann man mehr durchsetzen. Diese  Erkenntnis  ist  aktueller  denn  je. Gerade heute erfahren  immer  mehr  Arbeitnehmerinnen  und Arbeitnehmer, wie wichtig  es  sein  kann, Mitglied  in einer Gewerkschaft zu sein. Viele gute Gründe – eine große Gemeinschaft 

Über  zwei Millionen  Arbeitnehmerinnen  und  Arbeit‐nehmer aus  Industrie, Dienstleistung und Handwerk haben sich in der IG Metall zusammengeschlossen. Die Gemeinschaft umfasst die Bereiche Metall, Elek‐tro, Eisen und Stahl, Textil und Bekleidung, Holz und  Kunststoff.  Darüber  hinaus  vertritt  die  IG  Metall Betriebe der  Informations‐ und Kommunikationstech‐ nologie.  Frauen und Männer,  Jung und Alt. Auch  für Rentnerinnen und Rentner und Arbeitslose macht die Mitgliedschaft Sinn. 

 IG Metall vor Ort ‐ Wir sind für Sie da! 

Die  IG  Metall  hat  über  160  Verwaltungsstellen    in ganz Deutschland, die die Mitglieder betreuen. Dieses  Faltblatt  gibt  einen  kleinen  Eindruck  von  den Aktivitäten  und  Leistungen  der  IG  Metall  in  der Region Mönchengladbach.  Mehr hierzu auf unserer Hompage: 

www.moenchengladbach.igmetall.de  Herausgeber: IG Metall Verwaltungsstelle Mönchengladbach Stand 09.2012 

Leistungen für unsere Mitglieder nach der IG Metall‐Satzung: 

Rechtsschutz Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem  Arbeits‐ und Sozialrecht kann Mitgliedern kostenloser Rechtsschutz gewährt werden. Bei Bedarf Rechtsschutz bitte vorher bei der  Verwaltungsstelle beantragen Näheres in der IGM‐Satzung § 27 

In diesen Fällen können Rechtsberatung und  Rechtsschutz der IGM genutzt werden: 

Arbeitsverhältnis   Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubs‐   geld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung /    Mutterschutz / Elternzeit / Abmahnungen/    Arbeitszeugnis / Betriebliche Altersversorgung /   Mobbing / Arbeitsvertrag / Aufhebungsvertrag /    Befristung / Arbeitnehmererfindungen /    Kündigungsfrist / Tarifauslegungsfragen / Teilzeit‐   anspruch / Sonderzahlung 

Sozialversicherung    Rentenversicherung / Arbeitslosen‐    versicherung / gesetzliche Unfallversicherung /    gesetzliche Krankenversicherung / „Hartz IV“ /    Feststellung der Schwerbehinderung 

Unterstützung bei Streik und Aussperrung   Streikgeld bei von der IG Metall beschlossenen   Arbeitskampfmaßnahmen   Näheres in den §§ 23 + 24 der IGM‐Satzung  

 

Leistungen für unsere Mitglieder nach der IG Metall‐Satzung: 

Rechtsschutz Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem  Arbeits‐ und Sozialrecht kann Mitgliedern kostenloser Rechtsschutz gewährt werden. Bei Bedarf Rechtsschutz bitte vorher bei der  Verwaltungsstelle beantragen Näheres in der IGM‐Satzung § 27 

In diesen Fällen können Rechtsberatung und  Rechtsschutz der IGM genutzt werden: 

Arbeitsverhältnis   Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubs‐   geld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung /    Mutterschutz / Elternzeit / Abmahnungen/    Arbeitszeugnis / Betriebliche Altersversorgung /   Mobbing / Arbeitsvertrag / Aufhebungsvertrag /    Befristung / Arbeitnehmererfindungen /    Kündigungsfrist / Tarifauslegungsfragen / Teilzeit‐   anspruch / Sonderzahlung 

Sozialversicherung    Rentenversicherung / Arbeitslosen‐    versicherung / gesetzliche Unfallversicherung /    gesetzliche Krankenversicherung / „Hartz IV“ /    Feststellung der Schwerbehinderung 

Unterstützung bei Streik und Aussperrung   Streikgeld bei von der IG Metall beschlossenen   Arbeitskampfmaßnahmen   Näheres in den §§ 23 + 24 der IGM‐Satzung  

 

 Unsere stärksten Leistungen sind die  tarifpolitischen Erfolge: Bessere  

Arbeitsbedingungen, kürzere  Arbeitszeiten, mehr Urlaub,  

höhere Einkommen ‐ um die Wichtigsten  zu nennen.  Einen verbindlichen  

Rechtsanspruch auf die tariflichen  Leistungen haben allerdings  

nur Mitglieder der IG Metall. 

Freizeit‐Unfallversicherung Wer  in  der  Freizeit  einen  Unfall  erleidet,  erhält  bei Krankenhausaufenthalt  von  wenigstens  48  Std.  eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des monatl. Mitgliedsbeitrages  (maximal  51,13  Euro/Tag  der stationären Behandlung). Bei  Vollinvalidität  gibt  es  den  500fachen  Monats‐ beitrag als einmalige Entschädigung, bei Teilinvalidität entsprechende  Beträge.  Im  Todesfall  erhalten  die Hinterbliebenen den 200fachen Monatsbeitrag. 

  Näheres in der IGM‐Satzung § 26 

Unterstützung bei Notfällen Eine Notfallunterstützung können Mitglieder erhalten, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden. 

Näheres in der IGM‐Satzung § 28 

Unterstützung bei Sterbefällen Hinterbliebenen  kann  ein  Sterbegeld  gezahlt werden, das  sich  aus  Dauer  der Mitgliedschaft  und  Höhe  der Beitragsleistung berechnet. 

  Näheres in der IGM‐Satzung § 30 

Seminare Die  IG Metall bietet ein umfassendes Seminarangebot zur gewerkschaftlichen, betrieblichen und persönlichen Qualifizierung an.  Die  Teilnahme  ist  für  Mitglieder  kostenfrei.  Infor‐mationen gibt es  im  Internet und  in der Verwaltungs‐stelle. 

 Unsere stärksten Leistungen sind die  tarifpolitischen Erfolge: Bessere  

Arbeitsbedingungen, kürzere  Arbeitszeiten, mehr Urlaub,  

höhere Einkommen ‐ um die Wichtigsten  zu nennen.  Einen verbindlichen  

Rechtsanspruch auf die tariflichen  Leistungen haben allerdings  

nur Mitglieder der IG Metall. 

Freizeit‐Unfallversicherung Wer  in  der  Freizeit  einen  Unfall  erleidet,  erhält  bei Krankenhausaufenthalt  von  wenigstens  48  Std.  eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des monatl. Mitgliedsbeitrages  (maximal  51,13  Euro/Tag  der stationären Behandlung). Bei  Vollinvalidität  gibt  es  den  500fachen  Monats‐ beitrag als einmalige Entschädigung, bei Teilinvalidität entsprechende  Beträge.  Im  Todesfall  erhalten  die Hinterbliebenen den 200fachen Monatsbeitrag. 

  Näheres in der IGM‐Satzung § 26 

Unterstützung bei Notfällen Eine Notfallunterstützung können Mitglieder erhalten, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden. 

Näheres in der IGM‐Satzung § 28 

Unterstützung bei Sterbefällen Hinterbliebenen  kann  ein  Sterbegeld  gezahlt werden, das  sich  aus  Dauer  der Mitgliedschaft  und  Höhe  der Beitragsleistung berechnet. 

  Näheres in der IGM‐Satzung § 30 

Seminare Die  IG Metall bietet ein umfassendes Seminarangebot zur gewerkschaftlichen, betrieblichen und persönlichen Qualifizierung an.  Die  Teilnahme  ist  für  Mitglieder  kostenfrei.  Infor‐mationen gibt es  im  Internet und  in der Verwaltungs‐stelle. 

Das Team der IG Metall Verwaltungsstelle   

Reimund Strauß 1. Bevollmächtigter + Geschäftsführer Tel: 02161 92693‐22 

Mobil: 0160 5330114 

email: [email protected] 

 

Frank Taufenbach Gewerkschaftssekretär Tel: 02161 92693‐16 

Mobil: 0160 5331174 

email: [email protected] 

You‐Lee Hyun Gewerkschaftssekretärin Tel: 02161 92693‐13 

Mobil: 0160 5331227 

email: you‐[email protected] 

 

Evelyn Spangenberger Verwaltungsangestellte Rechtsschutzangelegenheiten Tel: 02161 92693‐18 

email: [email protected] 

 

Marga Hilkens Verwaltungsangestellte Sekretariat Tel: 02161 92693‐20 

email: [email protected] 

 

Ingrid Bergmann Verwaltungsangestellte Mitgliederservice Tel: 02161 92693‐14 

email: [email protected]