GEMEINSAM FÜR EIN IG GUTES LEBEN MetallVerwaltungsstelle...
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IG Metall Verwaltungsstelle Mönchengladbach
Büro der Verwaltungsstelle:
Im Gewerkschaftshaus
Mönchengladbach
1. Etage
Rheydter Str. 328
(Bundesstraße 59 /230)
41065 Mönchengladbach Telefon: 02161 92 69 30 Fax: 02161 92 69 333 email: [email protected] Internet: www.moenchengladbach.igmetall.de
Öffnungszeiten des Büros: Montag ab 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr Dienstag bis Donnerstag ab 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr Freitag ab 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Sprechstunden: Jeden Dienstag von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr Beratung durch die Fachsekretäre zu arbeits‐, sozial‐, und tarifrechtlichen Themen Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll.
Rechtsschutzantrag und Aufnahme: Anträge auf Rechtsschutzübernahme durch die IG Metall können während unserer Büroöffnungszeiten erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll.
Mitgliedsbeitrag
Alles, was die IG Metall für ihre Mitglieder leistet, wird aus den Beiträgen der Mitglieder aufgebracht. Das ist der Solidarpakt von über zwei Millionen Menschen, der die IG Metall stark und unabhängig macht.
Beitrag nach der IGM‐Satzung § 5
Monatsbeträge Beitragsgruppen
1 Prozent vom
Bruttoeinkommen
Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und
Auszubildende sowie Studierende in
berufsbegleitenden Studiengängen
Mindestens 80% bzw.
70% des früheren
Beitrags
Beschäftigte in Altersteilzeit bei tariflicher
bzw. gesetzlicher Alterteilzeit
0,5 Prozent vom
Bruttoeinkommen
Rentner/‐innen, Krankengeldbezieher,
Umschüler/‐innen und andere Bezieher von
Sozialversicherungsleistungen
2,05 Euro Festbeitrag Studierende
1,53 Euro Festbeitrag Arbeitslose
1,53 Euro Festbeitrag Kranke ohne Krankengeld, Mitglieder in
Elternzeit
1,53 Euro Festbeitrag Mitglieder in privater Insolvenz oder in
besonderen Notfällen (auf Antrag) für 12
Monate
Gesonderte Regelung Mitglieder in einer längeren
Kurzarbeitsphase
Der Mitgliedsbeitrag kann sich ändern mit der Arbeits‐ und Lebenssituation. Ganz wichtig: Jede Beitragsänderung muss sofort bei der Verwaltungsstelle veranlasst werden. Service und Informationen der IG Metall kommen nur richtig an, wenn die Mitgliederdaten stimmen. Deshalb bitte alle Änderungen bei Adresse, Betrieb oder Bankverbindung umgehend dem Büro der Verwaltungsstelle mitteilen.
GEMEINSAM FÜR EINGUTES LEBENIG Metall Verwaltungsstelle Mönchengladbach
Büro der Verwaltungsstelle:
Im Gewerkschaftshaus
Mönchengladbach
1. Etage
Rheydter Str. 328
(Bundesstraße 59 /230)
41065 Mönchengladbach Telefon: 02161 92 69 30 Fax: 02161 92 69 333 email: [email protected] Internet: www.moenchengladbach.igmetall.de
Öffnungszeiten des Büros: Montag ab 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr Dienstag bis Donnerstag ab 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr Freitag ab 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Sprechstunden: Jeden Dienstag von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr Beratung durch die Fachsekretäre zu arbeits‐, sozial‐, und tarifrechtlichen Themen Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll.
Rechtsschutzantrag und Aufnahme: Anträge auf Rechtsschutzübernahme durch die IG Metall können während unserer Büroöffnungszeiten erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll.
Gute Leute. Starke Leistungen.
Gemeinsam kann man mehr erreichen. Als Teil einer starken Gemeinschaft kann man mehr durchsetzen. Diese Erkenntnis ist aktueller denn je. Gerade heute erfahren immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie wichtig es sein kann, Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein. Viele gute Gründe – eine große Gemeinschaft
Über zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeit‐nehmer aus Industrie, Dienstleistung und Handwerk haben sich in der IG Metall zusammengeschlossen. Die Gemeinschaft umfasst die Bereiche Metall, Elek‐tro, Eisen und Stahl, Textil und Bekleidung, Holz und Kunststoff. Darüber hinaus vertritt die IG Metall Betriebe der Informations‐ und Kommunikationstech‐ nologie. Frauen und Männer, Jung und Alt. Auch für Rentnerinnen und Rentner und Arbeitslose macht die Mitgliedschaft Sinn.
IG Metall vor Ort ‐ Wir sind für Sie da!
Die IG Metall hat über 160 Verwaltungsstellen in ganz Deutschland, die die Mitglieder betreuen. Dieses Faltblatt gibt einen kleinen Eindruck von den Aktivitäten und Leistungen der IG Metall in der Region Mönchengladbach. Mehr hierzu auf unserer Hompage:
www.moenchengladbach.igmetall.de Herausgeber: IG Metall Verwaltungsstelle Mönchengladbach Stand 09.2012
Leistungen für unsere Mitglieder nach der IG Metall‐Satzung:
Rechtsschutz Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeits‐ und Sozialrecht kann Mitgliedern kostenloser Rechtsschutz gewährt werden. Bei Bedarf Rechtsschutz bitte vorher bei der Verwaltungsstelle beantragen Näheres in der IGM‐Satzung § 27
In diesen Fällen können Rechtsberatung und Rechtsschutz der IGM genutzt werden:
Arbeitsverhältnis Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubs‐ geld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung / Mutterschutz / Elternzeit / Abmahnungen/ Arbeitszeugnis / Betriebliche Altersversorgung / Mobbing / Arbeitsvertrag / Aufhebungsvertrag / Befristung / Arbeitnehmererfindungen / Kündigungsfrist / Tarifauslegungsfragen / Teilzeit‐ anspruch / Sonderzahlung
Sozialversicherung Rentenversicherung / Arbeitslosen‐ versicherung / gesetzliche Unfallversicherung / gesetzliche Krankenversicherung / „Hartz IV“ / Feststellung der Schwerbehinderung
Unterstützung bei Streik und Aussperrung Streikgeld bei von der IG Metall beschlossenen Arbeitskampfmaßnahmen Näheres in den §§ 23 + 24 der IGM‐Satzung
Leistungen für unsere Mitglieder nach der IG Metall‐Satzung:
Rechtsschutz Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeits‐ und Sozialrecht kann Mitgliedern kostenloser Rechtsschutz gewährt werden. Bei Bedarf Rechtsschutz bitte vorher bei der Verwaltungsstelle beantragen Näheres in der IGM‐Satzung § 27
In diesen Fällen können Rechtsberatung und Rechtsschutz der IGM genutzt werden:
Arbeitsverhältnis Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubs‐ geld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung / Mutterschutz / Elternzeit / Abmahnungen/ Arbeitszeugnis / Betriebliche Altersversorgung / Mobbing / Arbeitsvertrag / Aufhebungsvertrag / Befristung / Arbeitnehmererfindungen / Kündigungsfrist / Tarifauslegungsfragen / Teilzeit‐ anspruch / Sonderzahlung
Sozialversicherung Rentenversicherung / Arbeitslosen‐ versicherung / gesetzliche Unfallversicherung / gesetzliche Krankenversicherung / „Hartz IV“ / Feststellung der Schwerbehinderung
Unterstützung bei Streik und Aussperrung Streikgeld bei von der IG Metall beschlossenen Arbeitskampfmaßnahmen Näheres in den §§ 23 + 24 der IGM‐Satzung
Unsere stärksten Leistungen sind die tarifpolitischen Erfolge: Bessere
Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitszeiten, mehr Urlaub,
höhere Einkommen ‐ um die Wichtigsten zu nennen. Einen verbindlichen
Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen haben allerdings
nur Mitglieder der IG Metall.
Freizeit‐Unfallversicherung Wer in der Freizeit einen Unfall erleidet, erhält bei Krankenhausaufenthalt von wenigstens 48 Std. eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des monatl. Mitgliedsbeitrages (maximal 51,13 Euro/Tag der stationären Behandlung). Bei Vollinvalidität gibt es den 500fachen Monats‐ beitrag als einmalige Entschädigung, bei Teilinvalidität entsprechende Beträge. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen den 200fachen Monatsbeitrag.
Näheres in der IGM‐Satzung § 26
Unterstützung bei Notfällen Eine Notfallunterstützung können Mitglieder erhalten, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden.
Näheres in der IGM‐Satzung § 28
Unterstützung bei Sterbefällen Hinterbliebenen kann ein Sterbegeld gezahlt werden, das sich aus Dauer der Mitgliedschaft und Höhe der Beitragsleistung berechnet.
Näheres in der IGM‐Satzung § 30
Seminare Die IG Metall bietet ein umfassendes Seminarangebot zur gewerkschaftlichen, betrieblichen und persönlichen Qualifizierung an. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenfrei. Infor‐mationen gibt es im Internet und in der Verwaltungs‐stelle.
Unsere stärksten Leistungen sind die tarifpolitischen Erfolge: Bessere
Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitszeiten, mehr Urlaub,
höhere Einkommen ‐ um die Wichtigsten zu nennen. Einen verbindlichen
Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen haben allerdings
nur Mitglieder der IG Metall.
Freizeit‐Unfallversicherung Wer in der Freizeit einen Unfall erleidet, erhält bei Krankenhausaufenthalt von wenigstens 48 Std. eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des monatl. Mitgliedsbeitrages (maximal 51,13 Euro/Tag der stationären Behandlung). Bei Vollinvalidität gibt es den 500fachen Monats‐ beitrag als einmalige Entschädigung, bei Teilinvalidität entsprechende Beträge. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen den 200fachen Monatsbeitrag.
Näheres in der IGM‐Satzung § 26
Unterstützung bei Notfällen Eine Notfallunterstützung können Mitglieder erhalten, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden.
Näheres in der IGM‐Satzung § 28
Unterstützung bei Sterbefällen Hinterbliebenen kann ein Sterbegeld gezahlt werden, das sich aus Dauer der Mitgliedschaft und Höhe der Beitragsleistung berechnet.
Näheres in der IGM‐Satzung § 30
Seminare Die IG Metall bietet ein umfassendes Seminarangebot zur gewerkschaftlichen, betrieblichen und persönlichen Qualifizierung an. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenfrei. Infor‐mationen gibt es im Internet und in der Verwaltungs‐stelle.
Das Team der IG Metall Verwaltungsstelle
Reimund Strauß 1. Bevollmächtigter + Geschäftsführer Tel: 02161 92693‐22
Mobil: 0160 5330114
email: [email protected]
Frank Taufenbach Gewerkschaftssekretär Tel: 02161 92693‐16
Mobil: 0160 5331174
email: [email protected]
You‐Lee Hyun Gewerkschaftssekretärin Tel: 02161 92693‐13
Mobil: 0160 5331227
email: you‐[email protected]
Evelyn Spangenberger Verwaltungsangestellte Rechtsschutzangelegenheiten Tel: 02161 92693‐18
email: [email protected]
Marga Hilkens Verwaltungsangestellte Sekretariat Tel: 02161 92693‐20
email: [email protected]
Ingrid Bergmann Verwaltungsangestellte Mitgliederservice Tel: 02161 92693‐14
email: [email protected]