Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

10
Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV Präsident Dr. Ulrich Kleemann Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz 01. Juni 2013

description

Präsident Dr. Ulrich Kleemann Struktur - und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz 01. Juni 2013

Transcript of Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Page 1: Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Genehmigungspraxis für

Windkraftanlagen nach

neuem LEP IV

Präsident Dr. Ulrich Kleemann

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz

01. Juni 2013

Page 2: Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Komplexe Rahmenbedingungen

• Viele Verfahrensschritte:

LEP IV RROP Bauleitplanung (FNP, B-Plan) immissionsschutz- rechtliche Genehmigung

• Viele Verfahrensbeteiligte:

Vorhabenträger, Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, Landräte, Naturschutzverbände, Bevölkerung, betroffene Nachbarschaft, Behörden (insbesondere SGD Nord und Süd, Kreisverwaltungen)

• „Zwischenposition“ der Rechtslage:

LEP IV-Teilfortschreib. seit 11.05.2013 in Kraft, Winderlass des MWKEL zeitlich direkt anschließend ;

aber: die gültigen RROP passen nicht mehr zu der LEP Teilfortschreib. , RROP müssen innerhalb von 18 Monaten (24.11.2014) angepasst werden – was passiert bis dahin?

Page 3: Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Rechtlicher Rahmen

1. WEA fallen unter „privilegiert zulässige Anlagen im Außenbereich“ (§35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)

2. Genehmigung nach BImschG (Kreisverwaltungen mit fachlicher Unterstützung durch SGD)

3. Allgemein gelten hierfür best. bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere:

Kein Widerspruch zu Zielen der Raumordnung (!)

3. Zwei Fallkonstellationen:

a. Es gibt eine Konzentrationsflächenplanung (z.B. im FNP ( Planvorbehalt)) und „öffentliche Belange“ stehen nicht entgegen

b. Es gibt keine Konzentrationsflächenplanung: dann nur Prüfung „keine

entgegen­stehenden öffentlichen Belange“

Page 4: Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Hierarchie der Planungsebenen

LEP IV Z 163b: Vorranggebiete mit hoher Windhöffigkeit

Z 163d: Ausschluss in NSG und landesweiten historischen Kulturlandschaften

Z 163e: Kommunale Bauleitplanung darf steuern / sie muss es aber nicht!

RROP Konkretisierung LEP IV: Ausweisung von Vorranggebieten

Aufhebung bisheriger Ausschlussgebiete

Beschluss zur Anpassung an LEP IV – Vorgaben: sofort

Frist zur Anpassung an LEP IV – Vorgaben: 18 Monate

FNP Ausweisung von Konzentrationsflächen (Ausschluss auf Restfläche)

Verzicht möglich, dann greift Privilegierung

Konzentrationszonen können über RROP-Flächen hinausgehen

Bis zur Anpassung der RROP: Zielabweichungsverfahren erforderlich

B-Plan Dient der Feinsteuerung, ist aber nicht zwingend erforderlich

Parzellenscharfe Abgrenzung, Höhenbegrenzung der WEA

Page 5: Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Region Trier

Teilplan Wind 2004:

Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten

Änderungsbeschluss am 26.09.2012

Anpassung an LEP IV (1. Anhörungsentwurf) vorauss.

Herbst 2013:

Vorranggebiete bleiben bestehen

Aufhebung bisheriger Ausschlussgebiete

Ausschluss in lahiKula, NSG

Zielabweichungsverfahren erforderlich für FNP-

Konzentrationszonen bis RROP verbindlich angepasst

Page 6: Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Region Mittelrhein-Westerwald

RROP 2006:

Keine Ausweisung von Vorranggebieten

Flächiger Ausschluss z.B. Regionale Grünzüge

Bislang kein Änderungsbeschluss

Frist für Anpassung 18 Monate (10.11.2014)

Ggfls. Zielabweichungsverfahren erforderlich für FNP-

Konzentrationszonen

Page 7: Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Region Rheinhessen-Nahe (Birkenfeld, Bad Kreuznach)

Teilplan Wind 2.7.2012:

Ausweisung von Vorrang-, Eignungs- und Ausschluss-

gebieten

Bislang kein Änderungsbeschluss

Frist für Anpassung 18 Monate (24.11.2014)

Zielabweichungsverfahren erforderlich für FNP-

Konzentrationszonen

Page 8: Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Fallkonstellationen (Träger Bauleitplanung)

FNP-Änderung mit

Zielabweichungsverfahren

Mit Steuerung durch Konzentrationszonen

Ohne Steuerung durch Konzentrationszonen

Privilegierung =

Einzelfallentscheidung

BImschG-Verfahren:

Prüfung öff. Belange

Kreisverwaltungen

fachlich SGD Nord

BImschG-Verfahren:

Kreisverwaltungen

fachlich SGD Nord

Page 9: Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Ablauf Zielabweichungsverfahren

Träger Bauleitplanung

(Verbandsgem., Städte)

Kreisverwaltungen

(Trier, Koblenz – SGD Nord)

SGD Nord Zielabweichungsverfahren

Landesplan. Stellungnahme

Prüfung, ob Zielverletzung

Antragsteller

FNP-Änderung

Bescheid

Dauer: 3 – 4 Monate

Page 10: Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nach neuem LEP IV

Es gibt viel zu tun!

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstr. 3-5

56068 Koblenz