Geschäftsverteilungsplan 2004 Verwaltungsgericht Potsdam · 2005-10-28 · (Verfahren betreffend...

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Geschäftsverteilungsplan 2004 Verwaltungsgericht Potsdam Verwaltungsgericht Potsdam - 3204/E -

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Geschäftsverteilungsplan 2004

Verwaltungsgericht Potsdam

Verwaltungsgericht Potsdam - 3204/E -

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I.

1. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Abfallbeseitigungsrecht, auch soweit das BimSchG betroffen ist, einschließlich des Bodenschutzrechts 432 Wasserrecht (einschließlich Wassernutzungsentgelte) 460 Recht der offenen Vermögensfragen 860 Rückübertragungsrecht 861 Entschädigungsrecht 865 Ausgleichsleistungsrecht 866 - 860, 861, 865 und 866 jeweils soweit nicht die Zuständigkeit der 6., 9., 11. oder 15. Kammer gegeben ist - Justizverwaltungsrecht 910 Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend den Iran) 446,448

2. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Parlamentsrecht 110 Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht 120 Parteienrecht 130 Kommunalrecht

3

(ohne kommunales Abgabenrecht - vgl. Ordnungsziffer 600 ff. -und soweit nicht die Zuständigkeit der 8. Kammer gegeben ist) 140 Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen Gebietskörperschaften 141 Kommunalaufsichtsrecht 142 Kommunalwahlrecht 143 Finanzausgleich 144 Anschluss- und Benutzungsrecht für kommunale Einrichtungen 145 Sparkassenrecht 150 Staatsaufsicht über nichtkommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts 160 Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der Wasser- und Bodenverbände 170 Denkmalschutz 540 Recht der Bundesbeamten 710 - Beförderungen 712 - Versetzungen und Abordnungen 713 - Besoldung und Versorgung 714 - Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen,

Trennungsentschädigungen 715 - Disziplinarrecht 716 Soldatenrecht 720 - Beförderungen 722 - Versetzungen und Abordnungen 723 - Besoldung und Versorgung 724

4

- Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen 725

Recht der Landesbeamten 730 - Beförderungen 732 - Versetzungen und Abordnungen 733 - Besoldung und Versorgung 734 - Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen,

Trennungsentschädigungen 735 - Disziplinarrecht 736 Recht der Richter 740 - Beförderungen 742 - Versetzungen und Abordnungen 743 - Besoldung und Versorgung 744 - Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen,

Trennungsentschädigungen 745 Dienstrecht des Zivilschutzes 760 Wiedergutmachungsrecht, Streitigkeiten nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG sowie über die Nachversicherung nach § 99 AKG und nach §§ 18 ff des Fremdrenten- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes 770 Härtefonds für nichtjüdische Verfolgte des NS-Regimes 771 Unverteilte Sachen 900 Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend China, Mongolei und Korea) 446, 448

3. Kammer [...]

Geschäftsbereich:

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Friedhofs- und Bestattungsrecht 146 Erwachsenenbildungsrecht einschließlich der Feststellung der Gleichwertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse 270 Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschließlich Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht 310 Zuwendungen, Erstattungs- und Ausgleichsleistungen für die Erfüllung unmittelbarer kommunaler und staatlicher Aufgaben, Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungs-prämien 311 Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern, Handwerkskammern und andere Zusammenschlüsse wirt-schaftlicher und berufsständischer Vereinigungen 312 Gewerberecht einschließlich berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht) 320 Gewerbeordnung einschließlich Marktrecht 321 Handwerksrecht einschließlich Schornsteinfegerwesen 322 Gaststättenrecht 323 Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft 340 Recht der freien Berufe einschließlich Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) 370 Polizeirecht 410 Sprengstoff- und Waffenrecht 411 Versammlungsrecht einschließlich Streitigkeiten über die Benutzung nichtkommunaler Einrichtungen zu Ver-sammlungszwecken 412 Ordnungsrecht, soweit nicht ein besonderer Zusammenhang mit einem anderen Sachgebiet besteht 420 Obdachlosenrecht 421 Vereinsrecht 422 Sammlungsrecht 423 Brand- und Katastrophenschutz 424

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Tierschutz 425 Personenordnungsrecht allgemein 440 Namensrecht 441 Staatsangehörigkeitsrecht 442 Melderecht 443 Pass- und Ausweisrecht 444 Datenschutzrecht und Ansprüche auf Akteneinsicht nach dem AIG und dem UIG 447 Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel 450 Streitigkeiten nach dem Landespflegegesetz (insbes. Aufnahme in den Landespflegeplan, Investitions-förderung Pflege) 450 Lebensmittelrecht 452 Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung 453 Wohnungsbauförderungsmittel 492 Städtebauförderungsmittel 520 Enteignungsrecht allgemein 560 Streitigkeiten nach dem Bundesleistungsgesetz 561 Streitigkeiten nach dem Schutzbereichsgesetz 562 Streitigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz 563 Streitigkeiten nach den Sicherstellungsgesetzen 564 Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften und nach dem Investitionszulagengesetz 670 Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend europäische Staaten - ohne Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien einschließlich Nachfolgestaaten; Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR; sonstige Staaten, die keiner anderen Kammer zugewiesen sind) 446,448

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4. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Jagd-, Forst-, Fischereirecht 350 Umweltschutz allgemein 430 Immissionsschutzrecht 431 Naturschutz, Landschaftsschutz 433 - 350, 430, 431 und 433 jeweils aus den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie den kreis-freien Städten Brandenburg an der Havel und Potsdam - Raumordnung und Landesplanung (aus den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel und Potsdam) 510 Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebaurecht sowie Streitigkeiten nach §§ 123 bis 125 BauGB (aus den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel und Potsdam und soweit nicht die Zuständigkeit der 3.,5., 8. oder 16. Kammer gegeben ist) 520 Streitigkeiten aus dem Reichssiedlungsgesetz 531 Heimstättenrecht 534 Kataster- und Vermessungsrecht 550 Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung folgenden Kosten (aus den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel und Potsdam und soweit nicht die Zuständigkeit der 5. Kammer gegeben ist) 660 Recht der Richtervertretungen 790 Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend afrikanische Staaten, soweit nicht die Zuständigkeit der 5., 9. oder 13. Kammer gegeben ist) 446,448

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5. Kammer

[...]

Geschäftsbereich: Sport 280 Jagd-, Forst-, Fischereirecht 350 Umweltschutz allgemein 430 Immissionsschutzrecht 431 Naturschutz, Landschaftsschutz 433 - 350, 430, 431 und 433 jeweils aus den Landkreisen Havelland, Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Uckermark einschließlich der Stadt Schwedt/Oder - Raumordnung und Landesplanung (aus den Landkreisen Havelland, Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Uckermark einschließlich der Stadt Schwedt/Oder und soweit nicht die Zuständigkeit der 4. Kammer gegeben ist) 510 Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebaurecht sowie Streitigkeiten nach §§ 123 bis 125 BauGB (aus den Landkreisen Havelland, Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Uckermark einschließlich der Stadt Schwedt/Oder, soweit nicht die Zuständigkeit der 3., 4., 8 oder 16. Kammer gegeben ist) 520 Kleingartenrecht 532 Kleinsiedlungsrecht 533 Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung folgenden Kosten (aus den Landkreisen Havelland, Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Uckermark einschließlich der Stadt Schwedt/Oder) 660 Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend Bulgarien, Rumänien, Bhutan, Indien, Indonesien, Malaysia, Myanmar, Nepal, Neuguinea, Philippinen, Sri Lanka, Thailand, Sierra Leone und Nigeria) 446, 448

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6. Kammer

[...]

Geschäftsbereich: Hochschulrecht allgemein einschließlich Verfahren betreffend die Zulassung zu einzelnen Studienver-anstaltungen sowie Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (soweit nicht von 221 erfasst) 220 Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen innerhalb und außerhalb der festgesetzten Kapazität und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (nc-Verfahren) 221 Krankenhausrecht einschließlich Krankenhauspflegesätze 451 Recht der offenen Vermögensfragen 860 Rückübertragungsrecht 861 Treuhandrecht (einschließlich Verfahren nach §§ 20a, 20b PartG DDR) 864 Entschädigungsrecht 865 Ausgleichsleistungsrecht 866 - 860, 861, 865 und 866 jeweils soweit Körperschaften/ Behörden der Kreise Ostprignitz-Ruppin, Teltow-Fläming einschließlich ihrer Ämter und Gemeinden, der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam betroffen sind - Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend Vietnam, Kambodscha und Laos) 446, 448

7. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Beschränkungen aufgrund des § 1 Abs. 3 Satz 2 des Energiesicherungsgesetzes 313

10

Agrarordnung, Flurbereinigung 341 Weinrecht 342 Post- und Fernmelderecht einschließlich Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen 360 Wohnrecht allgemein 490 Wohngeldrecht 491 Wohnungsbauförderungsrecht und Wohnungsbindungsrecht einschließlich Mietpreisbindung und Altschuldenhilferecht, soweit nicht die Zuständigkeit der 3. Kammer gegeben ist 492 Wohnungsaufsichtsrecht 493 Wehrpflichtrecht 750 Recht der Kriegsdienstverweigerung 751 Recht des Zivildienstes 752 Recht der Unterhaltssicherung und des Arbeitsplatzschutzes 753 Sozialrecht allgemein 810 Sozialhilferecht einschließlich Asylbewerberleistungsrecht und Grundsicherungsrecht 811 Schwerbehindertenrecht 812 Kriegsopferfürsorgerecht 813 Kinder- und Jugendhilferecht 814 Ausbildungs- und Studienförderungsrecht 815 Unterhaltsvorschussrecht 816 Heizkostenzuschussrecht 817 Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften 818 Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht 819 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung 820

11

Jugendschutzrecht 830 Kindergartenrecht (einschließlich Kindergartenbeiträge), Heimrecht 840 Kriegsfolgenrecht allgemein 850 Lastenausgleichsrecht 851 Häftlingshilferecht, Heimkehrerrecht und Kriegs-gefangenenentschädigungsrecht 852 Flüchtlings-, Vertriebenen- und Vertriebenenzuwendungs-recht 853 Requisitions- und Besatzungsschädenrecht 854

8. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Verfahren, die das Recht der kommunalen Gemeinschafts-arbeit bzgl. leitungsgebundener Einrichtungen betreffen 140 Anschluss- und Benutzungszwang sowie Anschluss- und Benutzungsrecht bei leitungsgebundenen Einrichtungen 145 Streitigkeiten nach § 123 bis 125 BauGB, die ausschließlich leitungsgebundene Einrichtungen betreffen 520 Abgaben allgemein, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist 600 Gebühren allgemein 620 Benutzungsgebühren 621 Verwaltungsgebühren, soweit nicht eine andere Kammer zuständig ist 622 Wasserrechtliche Abgaben einschließlich Beiträge/ Gebüh-ren zu den Wasser- und Bodenverbänden 630 Anschlussbeiträge für leitungsgebundene Anlagen nach dem Kommunalabgabengesetz 632

12

Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge 633 Haus(Grundstücks-)anschlusskosten 640 Ausgleichsabgaben 650 - jeweils soweit nicht die Zuständigkeit der 16. Kammer gegeben ist -

9. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Recht der offenen Vermögensfragen (soweit Körperschaften/Behörden der Kreise Havelland, Oberhavel einschließlich ihrer Ämter und Gemeinden - bzw. die Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines Genehmigungsvorbehalts gemäß § 11c VermG - betroffen sind) 860 Rückübertragungsrecht 861 Investitions- und Investitionsvorrangrecht 862 Vermögenszuordnungsrecht (soweit Grundstücke in der Landeshauptstadt Potsdam betroffen sind) 863 Entschädigungsrecht 865 Ausgleichsleistungsrecht 866 - 861, 865 und 866 jeweils soweit Körperschaften/ Behörden der Kreise Havelland und Oberhavel einschließlich ihrer Ämter und Gemeinden betroffen sind und nicht die Zuständigkeit der 15. Kammer gegeben ist - Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend Benin, Burkina Faso, Côte d‘Ivoire [Elfenbeinküste], Dschibuti, Gabun, Guinea, Komoren, Madagaskar, Mali, Niger, Rwanda, Burundi, Senegal, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik) 446, 448

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10. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Straßen- und Wegerecht 470 Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht 471 Wasserstraßenrecht 472 Straßenverkehrsrecht 481 Personenbeförderungsrecht, Krankenhaustransport- und Rettungsdienstrecht sowie die hierfür anfallenden Kosten 482 Güterkraftverkehrsrecht 483 Luftverkehrsrecht 484 Wasserverkehrsrecht 485 Eisenbahnverkehrsrecht 486 Steuerrecht allgemein 610 Kommunale Steuern 611 Kirchensteuern 612 Sondernutzungsgebühren 623 Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend Pakistan und Bangladesch) 446, 448

11. Kammer [...] Geschäftsbereich: Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung 250 Bergrecht 331

14

Energierecht 332 Atom- und Strahlenschutzrecht 333 Recht der offenen Vermögensfragen 860 Rückübertragungsrecht 861 Entschädigungsrecht 865 Ausgleichsleistungsrecht 866 - 860, 861, 865 und 866 jeweils soweit Körperschaften/Behörden der Kreise Uckermark und Potsdam-Mittelmark einschließlich ihrer Ämter und Gemeinden betroffen sind, mit Ausnahme der in den Gemeindegebieten der Gemeinde Kleinmachnow und der Stadt Teltow belegenen Vermögenswerte - SED-Unrechtsbereinigung 870 Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung 871 Berufliche Rehabilitierung 872 Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend den Irak) 446,448

12. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Kulturrecht allgemein 200 Recht der Titel, Orden und Ehrenzeichen 200 Schulrecht allgemein 210 Schülerbeförderung 212 Prüfungsrecht einschließlich der 1. und 2. Staats-prüfungen und der Laufbahnprüfungen sowie die Anerkennung ausländischer Prüfungen 223 Wissenschaft und Kunst 230

15

Film- und Presserecht 240 Recht der Kirchen, Religions- und Weltanschauungs-gemeinschaften sowie der Ordensgesellschaften 260 Erschließungsbeiträge sowie Kosten nach § 8a Abs. 4 und 5 BNatSchG 631 Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschließlich damit verbundener Kostenerstattung für Gehwegüberfahrten und andere auf §§ 16 LStrG/7a BFernStrG gestützte Teileinrichtungen 632 Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend Bundesrepublik Jugoslawien einschl. Kosovo) 446, 448

13. Kammer [...] Geschäftsbereich: Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend die Türkei, Zaire/Demokratische Republik Kongo sowie Kongo) 446,448

14. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Ausländerrecht und Auslieferungsrecht 445 Asylrecht, Zuweisungsrecht (Verfahren betreffend Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Kamerun, Sudan) 446,448

16

15. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Recht der offenen Vermögensfragen 860 Rückübertragungsrecht 861 Vermögenszuordnungsrecht (soweit nicht die Zuständigkeit der 9. Kammer gegeben ist) 863 Entschädigungsrecht 865 Ausgleichsleistungsrecht 866 - 860, 861, 865 und 866 jeweils soweit Körperschaften/ Behörden des Kreises Prignitz einschließlich seiner Ämter und Gemeinden betroffen sind sowie der Kreise Havelland und Oberhavel einschließlich ihrer Ämter und Gemeinden, wenn die gerichtlichen Aktenzeichen die Endziffern 8, 9 und 0 tragen. -

16. Kammer [...]

Geschäftsbereich: Verfahren, die das Recht der kommunalen Gemein-schaftsarbeit bzgl. leitungsgebundener Einrichtungen betreffen 140 Anschluss- und Benutzungszwang sowie Anschluss- und Benutzungsrecht bei leitungsgebundenen Einrichtungen 145 Streitigkeiten nach § 123 bis 125 BauGB, die ausschließ-lich leitungsgebundene Einrichtungen betreffen 520 Abgaben allgemein, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist 600 Gebühren allgemein 620 Benutzungsgebühren 621

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Verwaltungsgebühren, soweit nicht eine andere Kammer zuständig ist 622 Wasserrechtliche Abgaben einschließlich Beiträge/ Gebühren zu den Wasser- und Bodenverbänden 630 Anschlussbeiträge für leitungsgebundene Anlagen nach dem Kommunalabgabengesetz 632 Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge 633 Haus(Grundstücks-)anschlusskosten 640 Ausgleichsabgaben 650 - jeweils soweit Körperschaften/Behörden betroffen sind, die ihren Sitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark haben mit Ausnahme der Verfahren nach dem Abwasser-abgabengesetz sowie der Verfahren, die den Landkreis Potsdam-Mittelmark selbst betreffen -

II.

17. Kammer (Disziplinarkammer Land)

[...]

Geschäftsbereich: Disziplinarrecht Land

18. Kammer (Disziplinarkammer Bund)

[...]

Geschäftsbereich: Disziplinarrecht Bund

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19. Kammer (Berufsgericht für Heilberufe)

[...]

Geschäftsbereich: Verfahren nach dem Heilberufsgesetz betreffend Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte

20. Kammer (Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen)

[...]

Geschäftsbereich: Bundespersonalvertretungsrecht

21. Kammer (Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen)

[...]

Geschäftsbereich: Landespersonalvertretungsrecht

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III. Allgemeine Grundsätze der Geschäftsverteilung

1. Zum 1. Januar 2004 gehen alle anhängigen Verfahren, die mit dieser Geschäftsverteilung

umverteilt werden, auf die nunmehr zuständigen Kammern über, es sei denn, es ist ein Termin anberaumt.

2. Gehört das verfolgte Begehren mehreren Sachgebieten an, so ist, wenn die Sachgebiete

verschiedenen Kammern zugewiesen sind, die Kammer mit der höheren Ordnungszahl zuständig. 3. Über isolierte Klagen/Anträge gegen einen Widerspruchsbescheid entscheidet die Kammer, die

für das Verfahren gegen den Ausgangsbescheid zuständig wäre. 4. Über Streitigkeiten wegen der Kosten einschließlich solcher der Widerspruchsverfahren sowie

wegen Verfahren nach § 80 der Verwaltungsverfahrensgesetze entscheidet die Kammer, die für das materiell zugrunde liegende Sachgebiet zuständig ist.

5. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit einer Kammer entscheidet das Präsidium.

IV. Zuständigkeit bei asylrechtlichen Streitigkeiten

1. Das Sachgebiet Asylrecht (446) umfasst Streitigkeiten, in denen die Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, bzw. der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten als Hauptbeteiligte bezeichnet sind.

2. Mehrere Verfahren, die ein und denselben Asylbewerber betreffen, sowie Verfahren seiner

Familienmitglieder (Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister und Ehegatten) werden von der Kammer bearbeitet, bei der das Verfahren mit dem ältesten Aktenzeichen anhängig ist. Änderungen einer verwandtschaftlichen Beziehung im vorgenannten Sinn nach Eingang des Verfahrens führen nicht zu einer Neuverteilung. Asylfolgeverfahren unterliegen der allgemeinen Verteilung.

3. Maßgebend für die Verteilung der Verfahren ist der nach dem Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge von dem Asylbewerber behauptete Verfolgerstaat. Ist ein Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge noch nicht ergangen, ist entscheidend der aus dem Vorbringen der Klage- oder Antragsschrift ersichtliche Verfolgerstaat.

4. Bei Eingang von K- und L-Verfahren am selben Tag ist die K-Sache zuständigkeitsbestimmend.

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V. Folgeverfahren und Rechtshilfe

1. Nach Abschluss eines Rechtsstreites ist für alle Folgeverfahren die Kammer zuständig, die das

vorausgegangene Hauptverfahren erledigt hat. Hierunter fallen insbesondere Vollstreckungs-sachen, Drittwiderspruchsklagen, Vollstreckungsklagen, Streitwertfestsetzungen, Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Nachzahlungsbeschlüsse im Prozesskostenhilfeverfahren usw.

Das Gleiche gilt für zurückverwiesene Verfahren und Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO, es sei denn, die Kammer ist für das betreffende Sachgebiet nicht mehr zuständig.

2. Rechtshilfesachen werden von derjenigen Kammer erledigt, zu deren Geschäftsbereich sie

sachlich gehören. 3. Zuständig für richterliche Handlungen nach § 180 VwGO ist der Vorsitzende der 7. Kammer. Im

Verhinderungsfalle gilt die Regelung unter VI 1.

VI. Vertretungsregelung

1. Ist die Vertretung im Kammervorsitz gemäß § 21 f Abs. 2 GVG nicht möglich, wird der Vorsit-

zende durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den dienstältesten Richter der Vertretungskammer vertreten.

2. Reichen die Richter einer Kammer zur Entscheidung nicht aus, werden die Richter der Ver-

tretungskammer herangezogen. 3. Die Kammern vertreten sich nach Maßgabe von Ziffer 4. untereinander. Die Vertretung richtet

sich nach dem Dienstalter der weiteren Mitglieder der Vertretungskammer, beginnend mit dem dienstjüngsten Richter und endend mit dem Vorsitzenden.

4. Es werden vertreten:

a) die 3. Kammer von der 8. Kammer, die 8. Kammer von der 16. Kammer, die 16. Kammer von der 12. Kammer, die 12. Kammer von der 10. Kammer, die 10. Kammer von der 3. Kammer,

b) die 1. Kammer von der 6. Kammer,

die 6. Kammer von der 9. Kammer, die 9. Kammer von der 11. Kammer, die 11. Kammer von der 15. Kammer, die 15. Kammer von der 1. Kammer,

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c) die 7., 17. und 18. Kammer von der 13. Kammer,

die 13. Kammer von der 14. Kammer, die 14. Kammer von der 5. Kammer, die 5. Kammer von der 4. Kammer, die 4. Kammer von der 2. Kammer, die 2. Kammer von der 7. Kammer.

5. Sind die Richter der Vertretungskammer an der Vertretung gehindert, werden sie durch Richter

der nächstfolgenden Vertretungskammer entsprechend den vorgenannten Bestimmungen vertreten. Ist hiernach innerhalb einer Vertretungsgruppe eine Vertretung nicht möglich, wird die Gruppe a) durch die Gruppe b), die Gruppe b) durch die Gruppe c), die Gruppe c) durch die Gruppe a) in der Rangfolge der Kammerbezeichnung vertreten.

6. Ist ein Richter mehreren Kammern zugewiesen, ist er für die Sitzung einer Kammer verhindert,

wenn er an einer zuvor terminierten Sitzung einer anderen Kammer oder an Sitzungen von Fachkammern/Fachsenaten an diesem und anderen Gerichten teilnimmt.

VII. Bereitschaftsdienst

Ein Bereitschaftsdienst findet an jedem Sonnabend, der kein gesetzlicher Feiertag ist, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr statt. Richter auf Probe nehmen am Bereitschaftsdienst nicht teil. Die Heranziehung zum Bereitschaftsdienst ergibt sich aus der dem Geschäftsverteilungsplan als Anlage beigefügten Bereit-schaftsdienstliste. Die Liste wird über das jeweilige Geschäftsjahr fortgeschrieben. Im Falle des Ausscheidens eines Richters aus dem Gericht wie im Falle der Verhinderung gilt der Geschäftsverteilungsplan der Kammer, der der Richter am Tage des Bereitschaftsdienstes angehört bzw. angehörte, in Verbindung mit den allgemeinen Vertretungsregelungen (VI. Ziffern 2-6). Ein Vertretungsfall ist der Verwaltungsgeschäftsstelle anzuzeigen.

VIII. Ehrenamtliche Richter

Die ehrenamtlichen Richter werden gemäß § 30 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend der Anlage zum Geschäftsverteilungsplan zugeteilt. Sie werden in der Reihenfolge der dort vorgenommenen Nummerierung zu den Sitzungen herangezogen. Maßgebend für die Reihenfolge der Heranziehung ist die zeitliche Reihenfolge, in der die jeweils erste Terminsbestimmung des Kammervorsitzenden/Berichterstatters für eine bestimmte Sitzung bei der Geschäftsstelle eingeht. Die Geschäftsstelle vermerkt den Zeitpunkt des Eingangs (Tag und Uhrzeit) der ersten Terminsbestimmung für eine Sitzung unter Angabe des Aktenzeichens in den Unterlagen betref-fend die Ladung der ehrenamtlichen Richter. Gehen bei der Geschäftsstelle gleichzeitig erste Termins-bestimmungen für verschiedene Sitzungen ein, so sind zunächst die ehrenamtlichen Richter für die dem Datum nach nächste Sitzung heranzuziehen. Ist ein ehrenamtlicher Richter verhindert, an einer Sitzung

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teilzunehmen, und hat er dies vor Absendung einer turnusmäßig zu erfolgenden Ladung, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem Terminstage mitgeteilt, wird der nächste in der Reihe als sein Vertreter zugezogen. Ist die Reihenfolge erschöpft, so beginnt sie wieder mit der laufenden Nr. 1. Bei diesem Turnus gelten sowohl der verhinderte als auch der (als Vertreter) geladene ehrenamtliche Richter als herangezogen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Geladene an der Sitzung teilnimmt oder ebenfalls verhindert ist. Für die weitere Vertretung gilt das vorher Gesagte. Stellt sich innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Terminstage heraus, dass ein ehrenamtlicher Richter verhindert oder nicht erreichbar ist, so wird ein Vertreter aus der für diese Fälle aufgestellten Hilfsliste in der Reihenfolge dieser Liste zugezogen. Hierbei gelten die Bestimmungen der Ladung der ehrenamtlichen Richter aus der Hauptliste entsprechend. Gehen auf der Geschäftsstelle gleichzeitig Anforderungen verschiedener Kammern für denselben Sitzungstag ein, ist in der Reihenfolge der Ordnungszahlen der Kammern zu verfahren. Die Vertretung der ehrenamtlichen Richter der Hilfsliste erfolgt wie die Vertretung der in den Kammerlisten aufgeführten ehrenamtlichen Richter. Die Heranzie-hung eines ehrenamtlichen Richters aus der Hilfsliste berührt nicht dessen Heranziehung aus der Hauptliste. Die Bestimmung und Ladung eines Vertreters aus der Hauptliste und die Heranziehung eines ehrenamtli-chen Richters aus der Hilfsliste obliegen der Geschäftsstelle der Kammer. Wird in allen an einem Sitzungstag anstehenden Sachen der Termin zur mündlichen Verhandlung auf einen anderen Tag verlegt, so sind die ehrenamtlichen Richter heranzuziehen, die für den ursprünglichen Sitzungstag geladen waren. Wird ein Termin aufgehoben und neuer Termin anberaumt, so müssen die in der Liste folgenden ehrenamtlichen Richter geladen werden.

IX. Ehrenamtliche Richter der Disziplinarkammern (Land und Bund)

Zu den Sitzungen der Disziplinarkammern werden die ehrenamtlichen Richter jeweils in alphabetischer Reihenfolge herangezogen. Soweit Beamtenbeisitzer unter Berücksichtigung eines bestimmten Ver-waltungszweiges und der Laufbahngruppe (höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer/einfacher Dienst) oder Zivildienstleistende heranzuziehen sind, ist die alphabetische Reihenfolge innerhalb der jeweiligen Gruppe maßgeblich. Im Übrigen gilt VIII Abs. 1 Sätze 3-6, Abs. 2 und Abs. 5 entsprechend. Potsdam, den 8. Dezember 2003 [...]