Gesundheitssysteme und Rehabilitation im Internationalen … · 2017. 6. 23. · Bismarck - Modell...

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Dipl. Verwaltungswissenschaftler Master European Social Security Roger J a e c k e l 01.04..2005 © 2006 Gesundheitssysteme und Rehabilitation im Internationalen Vergleich Dr. med. Harald Berger, MBA Rehabilitationswissenschaftliches Seminar an der Universität Würzburg, 7. Juni 2017

Transcript of Gesundheitssysteme und Rehabilitation im Internationalen … · 2017. 6. 23. · Bismarck - Modell...

  • Dipl. Verwaltungswissenschaftler Master European Social Security

    Roger J a e c k e l 01.04..2005

    © 2006

    Gesundheitssysteme und Rehabilitation im Internationalen Vergleich

    Dr. med. Harald Berger, MBA

    Rehabilitationswissenschaftliches Seminar an der Universität Würzburg, 7. Juni 2017

  • Aktuelle Fragen

    Wie ist unser soziales Sicherungssystem aufgestellt welches sind die Stärken und Schwächen?Wie ist die Gesundheitsfürsorge in anderen Ländern geregelt? Können wir uns auf die Anforderungen der alternden Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts vorbereiten?Brauchen wir einen Systemwechsel?Können wir gute Lösungen unserer Nachbarn für uns übernehmen?Welche Veränderungen könnten aus den europäischen Harmonisierungsbestrebungen resultieren?

  • Soziale Funktionen der sozialen Sicherung

    • Gewährleistung von Sicherheit und Schutz im Falle von Lebensrisiken 


    • Abbau gesellschaftlicher Ungleichheiten bzw. Erhöhung der Gleichheit in der Gesellschaft


    • Bereitstellung unterschiedlicher Dimensionen des „sozialen Konsums“ wie Bildung, Erziehung, Gesundheit etc.


    • Unterstützung des Individuums um eine Teilnahme in der Gemeinschaft zu ermöglichen

  • Kernprobleme der sozialen Sicherung im Krankheitsfall

    • Medizinischer Fortschritt ➔ Steigende Leistungsinanspruchnahme


    • Gesellschaftliche Überalterung ➔ Wachsender Finanzierungsbedarf


    • Bereitstellung begrenzter ➔ Budgetierungszwänge
Ressourcen


    • Verteilungsprobleme ➔ Rationierungseffekte


    • Leistungsausgrenzungen ➔ Festlegung eines Mindestkataloges

    Konsequenz: wachsende Zunahme an staatlichen/gesundheitspolitischen Interventionen

  • Strukturmerkmale von GesundheitssystemenDef. Gesundheitssystem: „alle Institutionen und Aktivitäten, die auf die Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen und deren Finanzierung ausgerichtet sind“

    Quelle: Hajen et al., Gesundheitsökonomie, Stuttgart u.a. 2000, S. 229

  • Grundmodelle sozialer Sicherungssysteme

    Startpunkt steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beginn der industriellen Revolution (Landflucht, neue Arbeitsbedingungen, neue städtische Situation, fehlender Sozialschutz) Entwicklung von drei unterschiedlichen sozialen Sicherungssystemen:
1. Atlantik oder Beveridge-Modell:

    • Betonung liegt auf Mindesteinkommensschutz • Wurzeln liegen in der Tradition der Armengesetze

    2. Kontinental oder Bismarck-Modell: • entwickelte sich aus dem Gedanken der Hilfe auf Gegenseitigkeit und

    dem sozialen Sicherungsgedankens für die aktive Bevölkerung • einkommensbezogene Sicherungssysteme wurden eingeführt

    3. Osteuropäisches oder Semashko-Modell • zentralistisch-planwirtschaftliches Modell des Sozialismus • freier Zugang, staatliche Leistungserbringer

  • Internationale Gesundheitssysteme

    Beveridge - Modell (Großbritannien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Italien, Portugal, Spanien) 
Vollversicherung für die gesamte Bevölkerung, meist öffentliche Leistungsanbieter

    • Leistungen erfolgen auf der Grundlage von Pauschalsätzen• Mindesteinkommensschutz• Leistungen werden über Steuern finanziert• Solidarprinzip• zentralstaatlich gesteuert• sektorale und lokale Budgets• freier Zugang für alle• festes Gehalt oder pro Kopf-Entschädigung der Anbieter• kleiner privater Sektor• Selbstbeteiligung• Wurzeln liegen in der Tradition der Armengesetze 


  • Internationale Gesundheitssysteme

    Beveridge - Modell (Großbritannien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Italien, Portugal, Spanien)


    Vorteile:

    • gesamtgesellschaftliche Beteiligung durch Steuerfinanzierung

    • keine Verschiebebahnhöfe• keine Probleme mit Sektorengrenzen und -übergängen• prinzipiell unpopuläre Entscheidungen durch geringen

    Lobbyismus leichter möglich• gesichertes Einkommen der Leistungserbringer


  • Internationale Gesundheitssysteme

    Beveridge - Modell (Großbritannien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Italien, Portugal, Spanien)


    Nachteile:

    • staatliche Reglementierung der Leistung (Rationierung)• steigende Selbstbeteiligung bei fehlenden Steuereinnahmen• häufig Rationierung der medizinischen Leistungen• häufig eingeschränkte Arztwahl• in der Regel keine alternativen Heilmethoden• Leistungsanbieterverteilung durch Planung geregelt• fehlender zusätzlicher Leistungsanreiz


  • Internationale Gesundheitssysteme

    Bismarck - Modell (Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Frankreich)

    
Umfassende Pflichtversicherung, beitragsfinanziert, öffentliche oder gemeinnützige Versicherungsträger

    • entwickelte sich aus dem Gedanken der Hilfe auf Gegenseitigkeit und dem sozialen Sicherungsgedanken für die aktive Bevölkerung

    • Leistungen werden über Beiträge finanziert• Einführung eines einkommensbezogenen Sicherungssystems• finanziert durch obligatorische Beiträge (Arbeitgeber, Arbeitnehmer,

    Steuern)• privatrechtliche Krankenkassen, staatlich kontrolliert, z.T. subventioniert• Verträge mit öffentlichen oder privaten Anbietern (Krankenhäusern,

    Niedergelassenen Ärzten)• verschiedene Finanzierungsformen (capitation (Morbi-RSA), fee for

    Service (p4p), Global budget)


  • Internationale Gesundheitssysteme

    Bismarck - Modell (Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Frankreich)

    Vorteile:

    • solidarische Finanzierung von Bedürftigen durch Versichertengemeinschaft

    • alternative Heilmethoden• in der Regel freie Arztwahl• Leistungsanbieterverteilung nach medizinischem Bedarf• zusätzlicher Leistungsanreiz• weniger staatliche Reglementierungen der Leistungen • Beteiligung der Arbeitgeber üblich


  • Internationale Gesundheitssysteme

    Bismarck - Modell (Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Frankreich)

    Nachteile:

    • Missbrauch des Systems durch Anbieter und Inanspruchnehmer• Anbieterorientiertes System (induzierte Nachfrage)• ungebremste Nachfrage auch sinnloser Leistungen• Solidarität weniger für viele • soziale Verschiebebahnhöfe (politisch intendierte Entnahmen) • unpopuläre politische Entscheidungen nur schwer durchsetzbar• Lobbyismus• beschäftigungsschädlicher Aspekt durch hälftige Beteiligung der

    Arbeitgeber


  • Internationale Gesundheitssysteme

    Mischformen Beveridge-Bismarck


    Finanzierung sowohl über Steuern, als auch über Sozialversicherungsbeiträge (z.B. Italien, Spanien)


    • Zunehmender Versuch auch in anderen Ländern die Vorteile beider Systeme zu kombinieren um die Nachteile des einzelnen Systems zu minimieren

    • Deutschland: z. B. Finanzierung der Beitragsanteile für Kinder in der GKV aus Steuermitteln als gesamtgesellschaftliche Aufgabe 


  • Internationale Gesundheitssysteme

    Semashko - Modell (osteuropäische Staaten, Sowjetunion)


    zentral geplantes, staatliches Versorgungssystem mit freiem Zugang für die gesamte Bevölkerung, der Staat selbst ist Leistungsanbieter und beschäftigt das Gesundheitspersonal, Einheit von Ökonomie und Sozialpolitik.


    • staatliches Budget• zentralstaatlich gesteuert• freier Zugang für alle• festes Gehalt der Anbieter von Gesundheitsleistungen• kein privater Sektor• wenig produktiver Gesundheitssektor



  • Internationale Gesundheitssysteme

    Privatversicherungsmodell (USA, Länder mit managed care-Modellen)


    privater Krankenversicherungsschutz, individuell oder als Gruppenvertrag über die Arbeitgeber abgeschlossen und finanziert, private Leistungsanbieter



    • finanziert durch individuelle Versicherung (z.T. Arbeitgeber-beteiligung)

    • private Anbieter von Gesundheitsleistungen (z.T. Versicherungen)• Zugang für Versicherte und Selbstzahler, Zugangshindernisse• Leistungseinschränkungen, Selbstbeteiligung, Deckungssummen

    (Änderung durch „ObamaCare“, auch unter Trump bisher keine Änderung geplant)

  • Internationale Gesundheitssysteme

    In Europa spielt die Privatversicherung eine zunehmend wichtige Rolle, wenn auch in unterschiedlicher Form.

    Sie besteht als


    • Komplementärer Versicherungsträger (für die im öffentlichen System nicht versicherten Leistungen (Frankreich, Belgien, Luxemburg, Dänemark)

    • substitutierender Versicherungsträger (der anstatt der gesetzlichen Versorgung von einem bestimmten Bevölkerungsanteil gewählt werden kann) (BRD, Niederlande, Spanien)

    • supplementärer Versicherungsträger (Versicherung der gleichen Leistungen wie das öffentliche Gesundheitswesen, nur wesentlich schneller und auf einem anderen Niveau) (Italien, Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal)




  • „Welches System ist besser?“

    Inernationale Gesundheitssysteme

    Frage: Welche Indikatoren könnten zu einer Bewertung herangezogen werden?

  • Internationale Gesundheitssysteme, Qualität

    Lebenserwartung versus Gesundheitskosten

  • Obamacare (Patient Protection and Affordable Care Act)

    • Krankenversicherungen ist es verboten, Patienten wegen preexisting conditions (Vorerkrankungen) abzulehnen.

    • Krankenversicherungen ist es verboten, für Kinder mit Vorerkrankungen erhöhte Versicherungsbeiträge zu verlangen.

    • Kinder dürfen bis zum 26. Lebensjahr in der Familienversicherung der Eltern versichert bleiben.

    • Krankenversicherungen müssen sich in allen neuen Versicherungspolicen verpflichten, die Kosten für Vorsorge-untersuchungen zu übernehmen, ohne Zuzahlungen des Versicherten verlangen zu dürfen.

    • Alle Versicherungsunternehmen müssen ihre Bilanz im Internet veröffentlichen und dabei insbesondere die Verwaltungskosten detailliert aufgliedern.

    • Kleine Unternehmen können erhöhte steuerliche Abzüge geltend machen, wenn sie ihren Arbeitnehmern Krankenversicherungsschutz anbieten.

    Sofortmaßnahmen

  • Obamacare (Patient Protection and Affordable Care Act)

    • Krankenversicherungen müssen einen Mindest-Standard an definierten Leistungen (Bronze) umfassen.

    • Krankenversicherungen ist es auch bei Erwachsenen mit Vorerkrankungen verboten, erhöhte Versicherungsbeiträge zu verlangen.

    • Die Krankenversicherungsbeiträge von alten Menschen dürfen nicht mehr als dreimal (Trump: fünfmal) so hoch sein wie die Krankenversicherungsbeiträge junger Menschen bei derselben Versicherung.

    • Einwohner mit einem Einkommen von bis zu 133 % (?) der staatlich festgelegten Armutsgrenze (2013: 11.490 USD Jahreseinkommen für Alleinstehende) werden durch die (sozialstaatliche) Medicaid versichert.

    • Einwohner, die keine Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Strafzahlungen (von bis zu 2 % des Einkommens) leisten, es sei denn, sie sind sehr arm oder haben religiöse Gründe, keine Krankenversicherung abzuschließen (sollte unter Trump wegfallen).

    bis April 2014 (Auswahl)

  • Obamacare (Patient Protection and Affordable Care Act)

    • Firmen mit mehr als 31 Vollzeitbeschäftigten müssen pro Mitarbeiter 2000 Dollar Strafe zahlen, wenn sie ihren Arbeitnehmern keinen (adäquaten) Krankenversicherungsschutz vermitteln. (Trump ???)

    • Den Bundesstaaten wird erlaubt, staatliche geführte Krankenversicherungsbörsen einzurichten, so dass kleine Firmen (die für Self-Funded Health Care zu klein sind) und Einwohner ohne arbeitgebervermittelte Krankenversicherungen gemeinsam eine Gruppenversicherung bei privaten Krankenversicherungsanbietern abschließen können.

    • Einwohnern, die mehr als 9,5 % des Einkommens für Krankenversicherungsbeiträge ausgeben müssen, wird erlaubt, die Krankenversicherungspolice bei einer staatlichen Behörde abzuschließen. Diese Behörde soll in Zusammenarbeit mit privaten Krankenversicherungen mindestens zwei Gruppenversicherungen aufstellen, von denen mindestens eine gemeinnützig arbeitet.

    bis April 2014 (Auswahl)

  • Obamacare (Patient Protection and Affordable Care Act)

    • 2014 sank erstmals seit Beginn der Aufzeichnungen die absolute Zahl der Unversicherten

    • Gleichzeitig und deutlich stärker fiel der Anteil derjenigen, die wegen Behandlungskosten über finanzielle Probleme im Alltag berichteten oder wegen den Kosten auf medizinisch notwendige Behandlungen verzichtet oder diese verschobene hatten.

    • Bis zum Ende 2016 waren rund 20 Millionen Amerikaner neu versichert.• Da die Arbeitgeber-Beiträge für eine Versicherung in der Regel deutlich

    über der (Straf-)Steuer liegen, steigen Unternehmen aus der Krankenversicherung aus.

    Folgen von Trumpcare laut CBO: • Bis 2026 verlieren 23 Millionen Amerikaner ihre Krankenversicherung.• Gleichzeitig würden die Kosten um 119 Milliarden $ gesenkt.

    Ergebnisse (Auswahl)

  • Internationale Gesundheitssysteme, Kosten

  • Internationale Gesundheitssysteme, Kosten

  • Internationale Gesundheitssysteme, Kosten

  • Kostensteigerung pro Jahr in Prozent (1999 - 2011)

    Internationale Gesundheitssysteme, Kosten

  • Internationale Gesundheitssysteme, Kosten

    ∅2,06 %∅2,71 %

  • Internationale Gesundheitssysteme, Kosten

    ?

  • Internationale Gesundheitssysteme, Kosten

  • Internationale Gesundheitssysteme, Kosten

  • Internationale Gesundheitssysteme, Versorgungstiefe

  • Internationale Gesundheitssysteme, Versorgungstiefe

  • Internationale Gesundheitssysteme, Versorgungstiefe

    Anzahl der MRT- und CT-Untersuchungen pro 1000 Einwohner

  • Internationale Gesundheitssysteme, Versorgungstiefe

  • Internationale Gesundheitssysteme, Qualität

    Health Consumer Powerhouse Euro Health Consumer Index 2012 report

  • Internationale Gesundheitssysteme, Qualität

  • Internationale Gesundheitssysteme, Qualität

  • Internationale Gesundheitssysteme, Qualität

  • Internationale Gesundheitssysteme, Qualität

  • Internationale Gesundheitssysteme, Qualität

  • Internationale Gesundheitssysteme, Qualität

  • Internationale Gesundheitssysteme, Qualität

  • Internationale Gesundheitssysteme, Qualität

  • „Und die Reha?“

    Internationale Gesundheitssysteme, Rehabilitation

  • Internationale Gesundheitssysteme, Rehabilitation

    • Die Versorgungspraxis der medizinischen Rehabilitation unterscheidet sich in den europäischen Ländern deutlich.

    • In den meisten Ländern wird Rehabilitation überwiegend ambulant durchgeführt, ist wenig nach Indikationen spezialisiert, wird vom (Betriebs-)Arzt verordnet und von der Krankenversicherung oder von öffentlichen Gesundheitsdiensten getragen.

    • Dagegen wird medizinische Rehabilitation in Deutschland überwiegend stationär als eine kompakte dreiwöchige Leistung durchgeführt. Die Träger sind sektoral gegliedert und der Zugang erfolgt über einen Antrag des Versicherten.

    • Aufgrund der starken Spezialisierung nach Indikationen erscheint die Rehabilitation in Deutschland eher akutmedizinisch ausgerichtet.

    O. Mittag, F. Welti, Bundesgesundheitsblatt 4/2017, Medizinische Rehabilitation im europäischen Vergleich und Auswirkungen des europäischen Rechts auf die deutsche Rehabilitation

  • Internationale Gesundheitssysteme, Rehabilitation

    • Ein Alleinstellungsmerkmal und Deutschland ist die Versorgung durch interdisziplinäre Teams (ganzheitlicher Ansatz).

    • Es gibt nur sehr geringe Evidenz für positive Effekte der multidisziplinären Rehabilitation, bei einer insgesamt ungenügenden Studienlage zur Wirksamkeit der Rehabilitation und Deutschland.

    • Die Möglichkeiten zur Flexibilisierung durch ambulante Rehabilitation werden in Deutschland werden in der Deutschland wegen der Orientierung am stationären Modell kaum genutzt.

    • Das Antidiskriminierungsrecht der EU und die UN -Behindertenrechtskonvention setzen gemeinsame Begriffe von Behinderung und von teilhabe- bzw. inklusionsbezogenen Rehabilitationszielen voraus.

    • Das europäische Recht und die europäische Politik wirken nur dadurch nur mittelbar auf die Rehabilitation in Deutschland ein.

    O. Mittag, F. Welti, Bundesgesundheitsblatt 4/2017, Medizinische Rehabilitation im europäischen Vergleich und Auswirkungen des europäischen Rechts auf die deutsche Rehabilitation

  • Internationale Gesundheitssysteme, Rehabilitation

    „Wie geht es weiter?“

    Frage:

    Kann die EU hier etwas tun, damit sich die besten Konzepte durchsetzen?

  • Gesundheitspolitik in Europa vs. Europäische Gesundheitspolitik

    • Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Römische Verträge 1957) ➨ Bedeutungslosigkeit einer europäischen Gesundheitspolitik

    • Wachsender politischer Handlungsbedarf durch die Realisierung des europäischen Binnenmarktes ➨ im Rahmen der Verträge von Maastricht (1993) und Amsterdam (1998) wird der EU erstmals eine Gemeinschaftskompetenz für Gesundheit zugestanden (Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus)

    • Gestaltung des Gesundheitswesens bleibt gem. dem Subsidiaritätsprinzip auch weiterhin vorrangig nationale Aufgabe (Basiskompetenz) ➨ keine administrative Harmonisierung der Gesundheitssysteme, sondern eher Vielfalt, Wettbewerb und Konvergenz sind Kennzeichen einer europäischen Gesundheits-politik

  • Das europäische Sozialmodell
- die neue sozialpolitische Agenda-

    Enormer Handlungsbedarf im Rahmen der Erweiterung der EU (sinkender durchschnittlicher Lebensstandard, keine Umkehrung des Alterungsprozesses in der Union, notwendige Reform der Renten- und Gesundheitssysteme)

    Zielsetzung ist die Einbeziehung aller Mitgliedsstaaten in die Entwicklung des Europäischen Sozialmodells

    Vorlage des fünften Jahresberichts über die soziale Lage in Europa im Oktober 2004 bezieht zum ersten Mal die erweiterte EU-25 mit ein 
(http://europa.eu.int/comm/employment_social/news/2004/oct/socsit_report_de.html)

    Veröffentlichung der überarbeiteten sozialpolitischen Agenda (2006-2010) der Kommission im Februar 2005 im Rahmen der Umgestaltung der sog. Lissabon-Strategie nach der Devise: „Ein soziales Europa in der globalen Wirtschaft“

    wesentliche Grundsätze der sozialpolitischen Agenda sind:
- integrativer europäischer Ansatz der wirtschafts-, sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen 
- Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherung auf der Grundlage der Solidarität
- Berücksichtigung der Kosten einer nicht vorhandenen Sozialpolitik

  • Gesundheitspolitische Reformprozesse im Zeichen der Rechtsprechung des EuGH

    Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde eine Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften im Bereich der GKV (SGB V) an die jüngsten Rechtsprechungen des EuGH ab 2004 vorgenommen

    demnach wird allen GKV-Versicherten die Möglichkeit eingeräumt, Leistungserbringer in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Anspruch nehmen zu dürfen

    als Finanzierungsgrundlage dient das Kostenerstattungsprinzip, deren Inanspruchnahme künftig von allen Versicherten in der GKV grundsätzlich vorgenommen werden kann

    Erstattungsanspruch ohne vorherige Kostengenehmigung besteht nur für ambulante Leistungen, hingegen Krankenhausleistungen nach § 39 SGB V nach wie vor nur nach vorheriger Zustimmung durch die Krankenkasse erstattungsfähig sind

  • Sachleistungen können auch im Ausland erbracht werden, wenn sie dort bei zumindest gleicher Qualität

    und Wirksamkeit wirtschaftlicher ausgeführt werden können. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    können im grenznahen Ausland auch ausgeführt werden, wenn sie für die Aufnahme oder Ausübung

    einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erforderlich sind.

    § 18 SGB IX Leistungsort

    ➡ kommt bisher kaum zur Anwendung

    medizinische Reha im EU-Ausland

  • Klarstellung und Abgrenzung der Zuständigkeiten der Europäischen Union

    Neue Verfassung führt eine Klassifizierung der Zuständigkeiten der Union ein und definiert eindeutig die Bereiche, für die der Union von den Mitgliedsstaaten Befugnisse zugewiesen wurden:

1. Kategorie - Bereiche mit ausschließlichen Zuständigkeiten 


    (Maßnahme auf Ebene der Union per definitionem wirksamer)
z.B. Zollunion, Geldpolitik der Euroländer, Handelspolitik


    
2. Kategorie - Bereiche mit geteilten Zuständigkeiten 


    (zusätzlicher Nutzen zur Aktion der Mitgliedsstaaten)
z.B. Binnenmarkt, bestimmte Aspekte der Sozialpolitik
und des Gesundheitswesens, Umwelt, Energie etc.


    
3. Kategorie - Bereiche mit Unterstützungs-, Koordinierungs- und 


    Ergänzungsmaßnahmen 
(Verbot der Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften)
z.B. Schutz und Verbesserung der menschlichen 
Gesundheit, Industrie, Kultur, Tourismus

  • Ein europapolitisches Steuerungsinstrument: 
die offene Methode der Koordinierung (OMK)

    Das Konzept 

- angestrebt wird nicht eine sozialpolitische Harmonisierung, 
 sondern gemeinsame europäische Ziele und eine verbesserte 
 Koordinierung der Sozialpolitiken in Verbindung mit Binnenmarkt
 und Währungsunion
- sämtliche Akteure der nationalen Politik werden in einen 
 Monitoring-Prozess nach dem Prinzip des management by 
 objectives einbezogen
- die Gemeinschaftsebene stellt hierzu die Instrumente zur
 Politiküberwachung und Bewertung von Aktionen bereit
- damit wird eine quantitative und qualitative Unterstützung der 
 Konvergenz der Systeme beabsichtigt
- in Form von regelmäßigen Berichten der Kommission und des 
 Rates prüft der Europäische Rat die konkrete Umsetzung

  • Offene Methode der Koordinierung

    • Als Instrumente dieser neuen Integrationsmethode gehören
- Definition von Politikzielen und Leitlinien
- Festsetzung von Indikatoren und „Benchmarks“
- Einrichtung eines Überwachungssystems zur Evaluierung des 
 Fortschritts der nationalen Reformbemühungen mit Hilfe von 
 „Peer-Group-Reviews“ (externe Begutachtung)

    • dadurch entsteht ein öffentlicher Rechtfertigungszwang der nationalen Systeme

    • kein Zwang zu bestimmten Lösungen(Subsidiaritätsprinzip), aber Pflicht zur Dokumentation von Aktivitäten, Reformplänen und Zielerreichung im Rahmen eines makroökonomischen Dialoges auf Gemeinschaftsebene

  • Kostendämpfung im Gesundheitswesen

    • Grundprobleme sind steigende Gesundheitsausgaben sowie Überversorgung, denen mit den folgenden Instrumenten begegnet wird (Auswahl):

    Einschränkung des gesundheitlichen Leistungsangebotes Kürzung von Geld- und Sachleistungen Erhöhung von Kassenbeiträgen Wechsel von einem Sachleistungssystem in ein Kosten- erstattungssystem „Envelope Financing“, d.h. Ausgaben, die über eine vereinbarte Budgetsumme hinausgehen, werden nicht mehr durch das soziale Sicherungssystem abgedeckt steigender Qualitätssicherungsbedarf Druck, von Originalpräparaten auf Generika umzustellen Zunahme des privaten Krankenversicherungsmarktes
(wird sowohl komplementär als auch substitutiv angewendet)

  • Die Zukunft des Gesundheitswesens

    • Staatliche Lenkung



    • feste Budgetvorgaben


    • starre Preisvorgaben


    • angebotsorientierte 
Versorgungsstrukturen


    • staatliche Bedarfsplanung


    • Investitionsentscheidungen
von staatl. Mittelzuweisung 
abhängig 


    • Marktwirtschaftliche Orientierung


    • bedarfsorientierte Versorgung


    • wettbewerbliche Ausrichtung
der Gesundheitsversorgung


    • freie Preisbildung zwischen
Anbieter und Nachfrager


    • leistungsorientierte
Vergütung


    • qualitätsgesicherte Behandlung

  • offizielle Ziele unseres Gesundheitssystems

    Quelle: www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/gesundheit_in_deutschland_2015.html

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  • Zielerreichung unseres Gesundheitssystems (Beispiel)

    Quelle: www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/gesundheit_in_deutschland_2015.html

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  • Mögliche Folgen der EU-Politik für die deutsche Gesundheitswirtschaft

    EU-Auslandsbehandlung wird zum möglichen Wettbewerbsfaktor (z.B. stationäre Behandlung, stationäre Reha, Zahnersatz, Versandapotheke)

    erhöhte Beratungs- und Informationstätigkeit durch die gesetzlichen Kassen

    Staatliche Steuerung der Kostenerstattungsregelung durch vorgesehene Genehmigungspraxis als Satzungsleistung

    durch restriktive Abschlagsregelung wird Inanspruchnahme durch deutsche Versicherte keine nachhaltige Nachfragewirkung entfalten

    für die inländische Anbieterseite läßt sich diese Entwicklung nur durch ein Konzept des „qualitativen Gegensteuerns“ (Qualitätswettbewerb) positiv beeinflussen

    Krankenkassen haben weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, im Zuge des Vertragswettbewerbs und auf der Grundlage eines auf Vertrag gegründetes Sachleistungsprinzips mit Leistungserbringern im Geltungsbereich des EG-Vertrages und des EWR-Abkommens Verträge zu schließen

    Konvergenz der europäischen Systeme als Zukunftsmodell

  • It is not the strongest nor the most intelligent who survive, but those most susceptible to change

    Charles Darwin:

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/99/Charles_Darwin_by_Julia_Margaret_Cameron.jpg

  • http://www.oecd.org/

    http://www.oecd.org/

  • http://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/gesundheit_in_deutschland_2015.html

    http://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/gesundheit_in_deutschland_2015.htmlhttp://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/gesundheit_in_deutschland_2015.htmlhttp://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/gesundheit_in_deutschland_2015.html