GewO-Novelle 2017 · 33 Neue Strafbestimmungen im Bereich freier Gewerbe Beraten statt Strafen:...
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GewO-Novelle 2017Die wichtigsten Neuerungen
im Berufs- und Bildungsrecht
für das Gewerbe und Handwerk
BSO KommR Ing. Renate Scheichelbauer-Schuster
BSGF Prof. Dr. Reinhard Kainz
18.7.2017
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Q2-Offensive
„Qualifikation schafft Qualität“
Die Vorbereitungen zur
Verteidigung der reglementierten Gewerbe
ab Juni 2014
Q2-Offensive: Argumentarien
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WKÖ-Broschüre
zur GewO
vertieftes
Argumentarium
Kurz-
argumentarium
10 Argumente
Homepage
www.news.at/
gewerbe-handwerk
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Die „heiße“ Phase
ab 15.5.2016
Der politische Wille
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New Deal:
„Regierung will Gewerbeordnung
entrümpeln!“
Der politische Wille
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Weniger reglementierte Gewerbe?
„Die Hälfte wäre schön!“Schieder, SPÖ 16.9.2016
Andreas Schieder – Pressekonferenz am 16.9.2016
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Die Medienaktivitätender
Bundessparte Gewerbe und
Handwerk
Website: www.ja-zum-meister.at
Basis für gesamte Kommunikationsarbeit:
Übersichtliche Argumentationslinie und Richtigstellung von falschen Mythen
Starke Stimmen: Plattform für Unterstützer aus Politik und Wirtschaft
News- und Download-Bereich für Journalisten und andere Stakeholder
Einfache Kontaktaufnahme und Social Media Implementierung
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Presseaussendungen, Interviews und Story-Setting
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TV-Interviews
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Hohes Haus, 6.11.
Servus-TV, 2.11.
heute mittag, 3.11.
Unterstützende Medienkooperationen
Bezahlte Medienkooperationen in bundesweiten und regionalen Medien
sowie Fachpublikationen (online und offline)
Unterstützende Präsenz ergänzend zur redaktionellen Berichterstattung
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Social Media Aktivitäten
Verbreitung der WKO-Botschaften und –Argumente über Facebook und
Twitter Liken Sie „Qualität aus Leidenschaft“!
Aktiver Diskurs und Community-Management, abgestimmt auf
Zielgruppen
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Die GewO-Novelle 2017
Parlamentarischer Prozess
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11.5.2017
NR-Sitzung
Parl. Ausschuss
f. Wirtschaft und
Industrie
Parl. Ausschuss
f. Wirtschaft und
Industrie
17.5.
22.6.
Zurückverweisung
29.6.2017
NR-Sitzung
23.5.
7.6.
14.6.Kern – Kurz
+ Klubobl.1.
6-Parteien-
gespräch2.
6-Parteien-
gespräch
Gesetzesbeschluss
Ergebnis
Handwerke erfolgreich verteidigt !
15
Ergebnis
Arbeitsvermittlung
Erzeugung von kosmetischen Mitteln
Kleidermacher; Kürschner
Orthopädieschuhmacher;
Schuhmacher; Sattler
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gilt 3 Monate nach Kundmachung
Ergebnis
Bauwerksabdichter
Gewerbe Wärme-, Kälte-, Schall-
und Branddämmer
Verschließen v. Bauwerksfugen,
Aufräumen von Baustellen,
statisch nicht belangreiche Demontage
Gewerbe Baumeister
Gipskartonspachtler
Gewerbe Stuckateure und Trockenausbauer
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gilt 3 Monate nach Kundmachung
Ergebnis
Alle Teilgewerbe werden gestrichen!
Lediglich
Erdbau
Betonbohren und –schneiden
fallen in das Hauptgewerbe Baumeister
zurück.
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gilt 3 Monate nach Kundmachung
Ergebnis
19
gilt 3 Monate nach Kundmachung
Ergebnis
Die bisherigen Teilgewerbe, die freie Gewerbe
werden, können ohne zusätzliche Gewerbe-
berechtigung ausgeübt werden:
soweit sie in fachlichem Zusammenhang mit
der hauptberuflich ausgeübten gewerblichen
Tätigkeit stehen (§ 32 Abs. 1 Z 12) oder
von dem Gewerbetreibenden, der das
reglem. Gewerbe ausübt, aus dem sie
stammen (§ 162 Abs. 2).
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gilt 3 Monate nach Kundmachung
Ergebnis
Nebenrecht
„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“
ausgedehnt!
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gilt ab 18.7.2017
Ergebnis
Nebenrecht
„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):
reglementiertesGewerbe
ergänzende Leistungen aus
anderen reglementierten
Gewerben bis zu 15%
auftragsbezogen *
Überschreitung der 15% = unbefugte Gewerbeausübung
*) auftragsbezogen: Ziel- bzw. Dauerschuldverhältnisse; Auftragssumme, Zeitdauer udgl.
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gilt ab 18.7.2017
Ergebnis
Nebenrecht
„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):
freies Gewerbe
ergänzende Leistungen aus
reglementierten Gewerben
bis zu 15%
auftragsbezogen *
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Überschreitung der 15% = unbefugte Gewerbeausübung
*) auftragsbezogen: Ziel- bzw. Dauerschuldverhältnisse; Auftragssumme, Zeitdauer udgl.
gilt ab 18.7.2017
Ergebnis
Nebenrecht
„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):
ergänzende Leistungen aus
freien Gewerben
bis zu 30% des Gesamt-
jahresumsatzes
reglementiertes Gewerbe
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Hinweis:
Wenn auch in reglementierte Gewerbe hinübergearbeitet wird,
sind die max. 15% auftragsbezogen abzurechnen.
gilt ab 18.7.2017
Ergebnis
Nebenrecht
„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):
ergänzende Leistungen aus
anderen freien Gewerben
bis zu 30% des Gesamt-
jahresumsatzes
freies Gewerbe
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gilt ab 18.7.2017
Ergebnis
Nebenrecht
„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):
ergänzende Leistungen aus
anderen freien Gewerben
und reglementierten
Gewerben = Mix von
ergänzenden Leistungen
freies Gewerbe
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Bei einem Mix:
Bezüglich des „Hinüberarbeitens“ in reglementierte Gewerbe bleibt die
Grenze 15% auftragsbezogen aufrecht! Keine Addition der 30%
Gesamtjahresumsatz mit den 15% auftragsbezogen!
gilt ab 18.7.2017
Ergebnis
Nebenrecht
„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):
ergänzende Leistungen aus
anderen reglementierten
Gewerben und freien
Gewerben
reglementiertes Gewerbe
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Bei einem Mix:
Bezüglich des „Hinüberarbeitens“ in reglementierte Gewerbe bleibt die
Grenze 15% auftragsbezogen aufrecht! Keine Addition der 30%
Gesamtjahresumsatz mit den 15% auftragsbezogen!
gilt ab 18.7.2017
Ergebnis
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Sonderfall für KV-Zuordnung bei Nebenrecht gemäß § 32 Abs 1a
Gehört ein Betrieb nur einem Fachverband an, muss er grundsätzlich auch
nur dessen KV anwenden. Unter bestimmten (seltenen) Voraussetzungen ist in
Zukunft der KV eines anderen Fachverbands anzuwenden: (§ 2 Abs. 13)
Eine Tätigkeit wird aufgrund eines Nebenrechts gemäß § 32 Abs 1a
ausgeübt;
Die Tätigkeit wird in einem eigenen Betrieb oder einer organisatorisch
und fachlich abgegrenzten Betriebsabteilung (§ 9 Abs 2 ArbVG) ausgeübt.
UND:
Ohne die Anwendung eines weiteren KV wäre auf diese Tätigkeit kein KV
anwendbar.
Beispiel: Ein Fitnessstudio (= Freizeitbetrieb, KV-frei) betreibt im Rahmen
des Nebenrechts in einem eigenen Betrieb ein freies Gastgewerbe. Für die
AN, die im Gastrobereich tätig sind, gilt nun der KV Gastgewerbe.
gilt ab 18.7.2017
Ergebnis
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Recht zur Bauaufsicht
• für Baumeister (§ 99 Abs. 1 Z 2) und
• Holzbau-Meister (§ 149 Abs. 4).
Recht für Beherbergungsbetriebe
zur Ausübung von Tätigkeiten der Massage an den
Beherbergungsgästen im Rahmen der Beherbergung, wenn die
Leistung durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte, die
zumindest auf dem Niveau der MassageVO ausgebildet sind,
erbracht wird (§ 111 Abs. 4 Z 3a).
gilt ab 18.7.2017
Ergebnis
umfasst alle Gewerbe und Nebenrechte, die dem Gewerbetreibenden zustehen
mit der Anmeldung eines Gewerbes begründet, d.h. es muss zumindestens ein Gewerbe (reglementiert oder frei) angemeldet werden.
bei reglementierten Gewerben: Gewerbeanmeldung (wie bisher)
bei freien Gewerben (wenn bereits Gewerbelizenz vorhanden):
Anzeige reicht für die Aktivierung eines weiteren freien Gewerbes
Gewerbelizenz
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gilt ab 1.5.2018
Ergebnis
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Gebührenbefreiung
Schriften und Zeugnisse, die gemäß der GewO erstellt und
ausgestellt werden, sowie die Eingaben hiefür sind von den
Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit
(§ 333a).
Gewerbeanmeldungen
können im Wege einer Landes-Wirtschaftskammer eingebracht
werden (§ 339 Abs. 4).
Damit wird die bisherige Praxis, dass die Gründerservices
Gewerbeanmeldungen an die Gewerbebehörde weiterleiten,
ausdrücklich anerkannt.
gilt ab 18.7.2017
gilt ab 18.7.2017(Ausn.:GISA: 1.5.2018)
Ergebnis
Meister-/Befähigungsprüfungen
Weitere Detailregelungen zur Durchführung der Prüfungen.
Meisterprüfungen
Mind. Level 6 NQR
Leichtere Anrechnung für FH/Uni
5 Module
„Meister“, „Meisterin“,
„Meisterbetrieb“
Gütesiegel (wie bisher)
Befähigungsprüfungen
Mind. Level 6 NQR
(Ausnahmen zulässig)
Leichtere Anrechnung für FH/Uni
5 Module (Ausnahmen zulässig)
„Staatlich geprüft“
Eigenes Gütesiegel (neu)
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gilt ab 1.1.2018
Ergebnis
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Neue Strafbestimmungen
im Bereich freier Gewerbe
Beraten statt Strafen:
Stellt Gewerbebehörde Überschreitung des freien Gewerbes samt
Nebenrechte fest Aufforderung, Gewerbeanzeige zu erstatten (Frist:
3 Wochen) - § 371b
Verwaltungsübertretung (Geldstrafe bis zu € 2.180,--), wenn ein freies
Gewerbe ausgeübt wird, ohne die erford. Berechtigung (§ 367 Z 8)
Verwaltungsübertretung (Geldstrafe bis zu € 3.600,--) im
Wiederholungsfall (§ 366 Abs. 1 Z 10)
gilt ab 1.5.2018
Ergebnis
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In-Kraft-Treten
• Mit 18.7.2017:
Beispiele:
KV-Regelung für Nebenrecht des § 32 Abs.1a,
Nebenrechte gemäß § 32 Abs.1, 1a und 2,
Recht zur Bauaufsicht für Baumeister bzw. Holzbau-Meister,
Recht der Beherbergungsbetriebe betreffend Massage,
Anmeldung via Landes-Wirtschaftskammer
Gebührenbefreiung (ausgenommen für GISA-Auszüge)
• 3 Monate nach der Kundmachung im BGBl:
Beispiele:
Änderungen bei den reglementierten Gewerben in der Liste des § 94
Aufhebung der Teilgewerbe
Ergebnis
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In-Kraft-Treten
• Am 1.1.2018:
Beispiele:
Meister- und Befähigungsprüfungen sowie die Detailregelungen zur
Durchführung der Prüfungen
• Am 1.5.2018:
Beispiele:
Gewerbelizenz
Auszüge aus dem GISA
neue Strafbestimmungen für freie Gewerbe
GewO-Novelle 2017Die wichtigsten Neuerungen
im Betriebsanlagenrecht
für das Gewerbe und Handwerk
BSO KommR Ing. Renate Scheichelbauer-Schuster
BSGF Prof. Dr. Reinhard Kainz
18.7.2017
Ergebnis
Betriebsanlagenrecht
Das Betriebsanlagenrecht wird entbürokratisiert und beschleunigt:
maximale Verfahrensdauer reduziert:von 6 auf 4 Monate bzw. bei vereinf. Verfahren
von 3 auf 2 Monate
schnellere Genehmigung bei Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial
für Pop-up-Stores keine BA-Genehmigung notwendig, kein Anzeigeverfahren für emissionsneutrale Änderungen oder Ersatzinvestitionen
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Ergebnis
Betriebsanlagenrecht
Das Betriebsanlagenrecht wird entbürokratisiert und
beschleunigt:
keine Bundesabgaben, Entfall von Einreichunterlagen
auch nichtamtliche Sachverständige zulässig
Beraten statt Strafen verankert
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