GewO-Novelle 2017 · 33 Neue Strafbestimmungen im Bereich freier Gewerbe Beraten statt Strafen:...

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GewO-Novelle 2017 Die wichtigsten Neuerungen im Berufs- und Bildungsrecht für das Gewerbe und Handwerk BSO KommR Ing. Renate Scheichelbauer-Schuster BSGF Prof. Dr. Reinhard Kainz 18.7.2017

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GewO-Novelle 2017Die wichtigsten Neuerungen

im Berufs- und Bildungsrecht

für das Gewerbe und Handwerk

BSO KommR Ing. Renate Scheichelbauer-Schuster

BSGF Prof. Dr. Reinhard Kainz

18.7.2017

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Q2-Offensive

„Qualifikation schafft Qualität“

Die Vorbereitungen zur

Verteidigung der reglementierten Gewerbe

ab Juni 2014

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Q2-Offensive: Argumentarien

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WKÖ-Broschüre

zur GewO

vertieftes

Argumentarium

Kurz-

argumentarium

10 Argumente

Homepage

www.news.at/

gewerbe-handwerk

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Die „heiße“ Phase

ab 15.5.2016

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Der politische Wille

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New Deal:

„Regierung will Gewerbeordnung

entrümpeln!“

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Der politische Wille

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Weniger reglementierte Gewerbe?

„Die Hälfte wäre schön!“Schieder, SPÖ 16.9.2016

Andreas Schieder – Pressekonferenz am 16.9.2016

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Die Medienaktivitätender

Bundessparte Gewerbe und

Handwerk

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Website: www.ja-zum-meister.at

Basis für gesamte Kommunikationsarbeit:

Übersichtliche Argumentationslinie und Richtigstellung von falschen Mythen

Starke Stimmen: Plattform für Unterstützer aus Politik und Wirtschaft

News- und Download-Bereich für Journalisten und andere Stakeholder

Einfache Kontaktaufnahme und Social Media Implementierung

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Presseaussendungen, Interviews und Story-Setting

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TV-Interviews

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Hohes Haus, 6.11.

Servus-TV, 2.11.

heute mittag, 3.11.

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Unterstützende Medienkooperationen

Bezahlte Medienkooperationen in bundesweiten und regionalen Medien

sowie Fachpublikationen (online und offline)

Unterstützende Präsenz ergänzend zur redaktionellen Berichterstattung

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Social Media Aktivitäten

Verbreitung der WKO-Botschaften und –Argumente über Facebook und

Twitter Liken Sie „Qualität aus Leidenschaft“!

Aktiver Diskurs und Community-Management, abgestimmt auf

Zielgruppen

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Die GewO-Novelle 2017

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Parlamentarischer Prozess

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11.5.2017

NR-Sitzung

Parl. Ausschuss

f. Wirtschaft und

Industrie

Parl. Ausschuss

f. Wirtschaft und

Industrie

17.5.

22.6.

Zurückverweisung

29.6.2017

NR-Sitzung

23.5.

7.6.

14.6.Kern – Kurz

+ Klubobl.1.

6-Parteien-

gespräch2.

6-Parteien-

gespräch

Gesetzesbeschluss

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Ergebnis

Handwerke erfolgreich verteidigt !

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Ergebnis

Arbeitsvermittlung

Erzeugung von kosmetischen Mitteln

Kleidermacher; Kürschner

Orthopädieschuhmacher;

Schuhmacher; Sattler

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gilt 3 Monate nach Kundmachung

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Ergebnis

Bauwerksabdichter

Gewerbe Wärme-, Kälte-, Schall-

und Branddämmer

Verschließen v. Bauwerksfugen,

Aufräumen von Baustellen,

statisch nicht belangreiche Demontage

Gewerbe Baumeister

Gipskartonspachtler

Gewerbe Stuckateure und Trockenausbauer

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gilt 3 Monate nach Kundmachung

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Ergebnis

Alle Teilgewerbe werden gestrichen!

Lediglich

Erdbau

Betonbohren und –schneiden

fallen in das Hauptgewerbe Baumeister

zurück.

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gilt 3 Monate nach Kundmachung

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Ergebnis

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gilt 3 Monate nach Kundmachung

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Ergebnis

Die bisherigen Teilgewerbe, die freie Gewerbe

werden, können ohne zusätzliche Gewerbe-

berechtigung ausgeübt werden:

soweit sie in fachlichem Zusammenhang mit

der hauptberuflich ausgeübten gewerblichen

Tätigkeit stehen (§ 32 Abs. 1 Z 12) oder

von dem Gewerbetreibenden, der das

reglem. Gewerbe ausübt, aus dem sie

stammen (§ 162 Abs. 2).

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gilt 3 Monate nach Kundmachung

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Ergebnis

Nebenrecht

„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“

ausgedehnt!

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gilt ab 18.7.2017

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Ergebnis

Nebenrecht

„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):

reglementiertesGewerbe

ergänzende Leistungen aus

anderen reglementierten

Gewerben bis zu 15%

auftragsbezogen *

Überschreitung der 15% = unbefugte Gewerbeausübung

*) auftragsbezogen: Ziel- bzw. Dauerschuldverhältnisse; Auftragssumme, Zeitdauer udgl.

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gilt ab 18.7.2017

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Ergebnis

Nebenrecht

„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):

freies Gewerbe

ergänzende Leistungen aus

reglementierten Gewerben

bis zu 15%

auftragsbezogen *

23

Überschreitung der 15% = unbefugte Gewerbeausübung

*) auftragsbezogen: Ziel- bzw. Dauerschuldverhältnisse; Auftragssumme, Zeitdauer udgl.

gilt ab 18.7.2017

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Ergebnis

Nebenrecht

„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):

ergänzende Leistungen aus

freien Gewerben

bis zu 30% des Gesamt-

jahresumsatzes

reglementiertes Gewerbe

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Hinweis:

Wenn auch in reglementierte Gewerbe hinübergearbeitet wird,

sind die max. 15% auftragsbezogen abzurechnen.

gilt ab 18.7.2017

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Ergebnis

Nebenrecht

„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):

ergänzende Leistungen aus

anderen freien Gewerben

bis zu 30% des Gesamt-

jahresumsatzes

freies Gewerbe

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gilt ab 18.7.2017

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Ergebnis

Nebenrecht

„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):

ergänzende Leistungen aus

anderen freien Gewerben

und reglementierten

Gewerben = Mix von

ergänzenden Leistungen

freies Gewerbe

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Bei einem Mix:

Bezüglich des „Hinüberarbeitens“ in reglementierte Gewerbe bleibt die

Grenze 15% auftragsbezogen aufrecht! Keine Addition der 30%

Gesamtjahresumsatz mit den 15% auftragsbezogen!

gilt ab 18.7.2017

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Ergebnis

Nebenrecht

„wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung“ (§ 32 Abs. 1a):

ergänzende Leistungen aus

anderen reglementierten

Gewerben und freien

Gewerben

reglementiertes Gewerbe

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Bei einem Mix:

Bezüglich des „Hinüberarbeitens“ in reglementierte Gewerbe bleibt die

Grenze 15% auftragsbezogen aufrecht! Keine Addition der 30%

Gesamtjahresumsatz mit den 15% auftragsbezogen!

gilt ab 18.7.2017

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Ergebnis

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Sonderfall für KV-Zuordnung bei Nebenrecht gemäß § 32 Abs 1a

Gehört ein Betrieb nur einem Fachverband an, muss er grundsätzlich auch

nur dessen KV anwenden. Unter bestimmten (seltenen) Voraussetzungen ist in

Zukunft der KV eines anderen Fachverbands anzuwenden: (§ 2 Abs. 13)

Eine Tätigkeit wird aufgrund eines Nebenrechts gemäß § 32 Abs 1a

ausgeübt;

Die Tätigkeit wird in einem eigenen Betrieb oder einer organisatorisch

und fachlich abgegrenzten Betriebsabteilung (§ 9 Abs 2 ArbVG) ausgeübt.

UND:

Ohne die Anwendung eines weiteren KV wäre auf diese Tätigkeit kein KV

anwendbar.

Beispiel: Ein Fitnessstudio (= Freizeitbetrieb, KV-frei) betreibt im Rahmen

des Nebenrechts in einem eigenen Betrieb ein freies Gastgewerbe. Für die

AN, die im Gastrobereich tätig sind, gilt nun der KV Gastgewerbe.

gilt ab 18.7.2017

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Ergebnis

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Recht zur Bauaufsicht

• für Baumeister (§ 99 Abs. 1 Z 2) und

• Holzbau-Meister (§ 149 Abs. 4).

Recht für Beherbergungsbetriebe

zur Ausübung von Tätigkeiten der Massage an den

Beherbergungsgästen im Rahmen der Beherbergung, wenn die

Leistung durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte, die

zumindest auf dem Niveau der MassageVO ausgebildet sind,

erbracht wird (§ 111 Abs. 4 Z 3a).

gilt ab 18.7.2017

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Ergebnis

umfasst alle Gewerbe und Nebenrechte, die dem Gewerbetreibenden zustehen

mit der Anmeldung eines Gewerbes begründet, d.h. es muss zumindestens ein Gewerbe (reglementiert oder frei) angemeldet werden.

bei reglementierten Gewerben: Gewerbeanmeldung (wie bisher)

bei freien Gewerben (wenn bereits Gewerbelizenz vorhanden):

Anzeige reicht für die Aktivierung eines weiteren freien Gewerbes

Gewerbelizenz

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gilt ab 1.5.2018

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Ergebnis

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Gebührenbefreiung

Schriften und Zeugnisse, die gemäß der GewO erstellt und

ausgestellt werden, sowie die Eingaben hiefür sind von den

Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit

(§ 333a).

Gewerbeanmeldungen

können im Wege einer Landes-Wirtschaftskammer eingebracht

werden (§ 339 Abs. 4).

Damit wird die bisherige Praxis, dass die Gründerservices

Gewerbeanmeldungen an die Gewerbebehörde weiterleiten,

ausdrücklich anerkannt.

gilt ab 18.7.2017

gilt ab 18.7.2017(Ausn.:GISA: 1.5.2018)

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Ergebnis

Meister-/Befähigungsprüfungen

Weitere Detailregelungen zur Durchführung der Prüfungen.

Meisterprüfungen

Mind. Level 6 NQR

Leichtere Anrechnung für FH/Uni

5 Module

„Meister“, „Meisterin“,

„Meisterbetrieb“

Gütesiegel (wie bisher)

Befähigungsprüfungen

Mind. Level 6 NQR

(Ausnahmen zulässig)

Leichtere Anrechnung für FH/Uni

5 Module (Ausnahmen zulässig)

„Staatlich geprüft“

Eigenes Gütesiegel (neu)

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gilt ab 1.1.2018

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Ergebnis

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Neue Strafbestimmungen

im Bereich freier Gewerbe

Beraten statt Strafen:

Stellt Gewerbebehörde Überschreitung des freien Gewerbes samt

Nebenrechte fest Aufforderung, Gewerbeanzeige zu erstatten (Frist:

3 Wochen) - § 371b

Verwaltungsübertretung (Geldstrafe bis zu € 2.180,--), wenn ein freies

Gewerbe ausgeübt wird, ohne die erford. Berechtigung (§ 367 Z 8)

Verwaltungsübertretung (Geldstrafe bis zu € 3.600,--) im

Wiederholungsfall (§ 366 Abs. 1 Z 10)

gilt ab 1.5.2018

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Ergebnis

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In-Kraft-Treten

• Mit 18.7.2017:

Beispiele:

KV-Regelung für Nebenrecht des § 32 Abs.1a,

Nebenrechte gemäß § 32 Abs.1, 1a und 2,

Recht zur Bauaufsicht für Baumeister bzw. Holzbau-Meister,

Recht der Beherbergungsbetriebe betreffend Massage,

Anmeldung via Landes-Wirtschaftskammer

Gebührenbefreiung (ausgenommen für GISA-Auszüge)

• 3 Monate nach der Kundmachung im BGBl:

Beispiele:

Änderungen bei den reglementierten Gewerben in der Liste des § 94

Aufhebung der Teilgewerbe

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Ergebnis

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In-Kraft-Treten

• Am 1.1.2018:

Beispiele:

Meister- und Befähigungsprüfungen sowie die Detailregelungen zur

Durchführung der Prüfungen

• Am 1.5.2018:

Beispiele:

Gewerbelizenz

Auszüge aus dem GISA

neue Strafbestimmungen für freie Gewerbe

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GewO-Novelle 2017Die wichtigsten Neuerungen

im Betriebsanlagenrecht

für das Gewerbe und Handwerk

BSO KommR Ing. Renate Scheichelbauer-Schuster

BSGF Prof. Dr. Reinhard Kainz

18.7.2017

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Ergebnis

Betriebsanlagenrecht

Das Betriebsanlagenrecht wird entbürokratisiert und beschleunigt:

maximale Verfahrensdauer reduziert:von 6 auf 4 Monate bzw. bei vereinf. Verfahren

von 3 auf 2 Monate

schnellere Genehmigung bei Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial

für Pop-up-Stores keine BA-Genehmigung notwendig, kein Anzeigeverfahren für emissionsneutrale Änderungen oder Ersatzinvestitionen

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Ergebnis

Betriebsanlagenrecht

Das Betriebsanlagenrecht wird entbürokratisiert und

beschleunigt:

keine Bundesabgaben, Entfall von Einreichunterlagen

auch nichtamtliche Sachverständige zulässig

Beraten statt Strafen verankert

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