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Gleichbehandlungsbericht 2017

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung und Überwachung des Gleichbehandlungs-programms nach § 7a (5) EnWG der vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen:

Verteilnetzbetrieb: Mainfranken Netze GmbH (MFN) Erzeugung: Heizkraftwerk Würzburg GmbH (HKW) Vertrieb: Stadtwerke Würzburg AG (STW) Holding mit Vertriebs-/ Würzburger Versorgungs- und (WVV) Netzservice: Verkehrs-GmbH Würzburg, 04.04.2018

i. A. ______________________________________ Jürgen Stier (Gleichbehandlungsbeauftragter nach EnWG) Interner Verteiler: GF-WVV / Vorstand STW / GF-MFN / GF-HKW WVV-Intranet Externer Verteiler Bundesnetzagentur MFN-Internethomepage Anlage

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Gleichbehandlungsbericht 2017

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Inhalt

1 Präambel ............................................................................................................................. 2

2 Selbstbeschreibung des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ................ 2

2.1 Organisationsänderungen in 2017 ............................................................................... 3

3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebs .................................. 4

3.1 Gleichbehandlungsprogramm ...................................................................................... 4

3.2 Diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben ........................................................ 4

3.3 Shared Service-Dienstleistungen ................................................................................. 5

3.4 Einführung Interimsmodell ........................................................................................... 6

3.5 Messstellenbetrieb ....................................................................................................... 6

3.6 Informations- und IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ............................................. 7

4 Gleichbehandlungsbeauftragter (GBB) ................................................................................ 7

4.1 Überwachungsaudits und Maßnahmen des GBB ........................................................ 8

4.2 Schlichtungsverfahren ............................................................................................... 11

4.3 Bearbeitung interner Anfragen ................................................................................... 12

4.4 Schulungen des GBB ................................................................................................ 12

5 Zusammenfassung und Ausblick ....................................................................................... 13

1 Präambel

Mit diesem Bericht kommt der Gleichbehandlungsbeauftragte der vertikal integrierten Energieversor-

gungsunternehmen Mainfranken Netze GmbH (MFN), Stadtwerke Würzburg AG (STW), Heizkraft-

werk Würzburg GmbH (HKW) und Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV), Herr Dipl.-

Ing. Jürgen Stier, seiner jährlichen Berichtspflicht an die Bundesnetzagentur nach.

Der Bericht betrifft die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 und befasst sich mit den Maßnahmen zur

Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms für die Sparte Strom. Die Sparte Gas fällt unter die

De-Minimisregelung. Dieser Bericht ist im Internet unter der Internethomepage des Verteilnetzbetrei-

bers Mainfranken Netze GmbH (www.mainfrankennetze.de) veröffentlicht.

2 Selbstbeschreibung des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens

Die MFN ist ein Verteilnetzbetreiber. Sie pachtet und betreibt das Strom- und Gasnetz des Eigentü-

mers STW. Weiterhin ist sie von der STW mit der Betriebsführung der Wasser- und Fernwärmenetze

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beauftragt. Die MFN besitzt die Letztentscheidungsbefugnis über die Netzstrategie, Netzführung und

–betrieb sowie Planung, Bau und Instandhaltung des Strom- und Gasnetzes (Asset Management und

Asset Service) sowie für alle Fragen der Netznutzung und des Regulierungsmanagements.

Die MFN verfügt über eigene Geschäftsräume in Würzburg (PLZ 97070), Haugerring 6 sowie im Areal

Bahnhofstraße 12-18.

Die STW ist der Eigentümer der Netze. STW ist zudem Energielieferant. Das Marktmanagement (Ver-

trieb, Handel/Portfoliomanagement) wird durch einen Bereich der Konzern-Holdinggesellschaft WVV

abgewickelt.

Die HKW ist Eigentümer der Strom- und Fernwärme-Erzeugungsanlagen; die Betriebsführungen wer-

den vom Bereich Erzeugung der STW übernommen. Zudem ist die HKW Erzeugungs-Poolanbieter

für Primär- und Sekundärregelleistung in den Regelzonen von TenneT und Transnet BW.

Die WVV ist die Konzern-Holdinggesellschaft im steuerlichen Querverbund mit verschiedenen Toch-

terunternehmen, die auf den Gebieten Energie- und Wasserversorgung, öffentlicher Nahverkehr, Bin-

nenhäfen, Parkraumbewirtschaftung und Umweltdienstleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen

für Infrastrukturunternehmen tätig sind.

Von der WVV werden auch vertraglich geregelte Querschnittsfunktionen für alle Tochterunternehmen

als Dienstleistungen erbracht. Dies sind z. B. Unternehmensentwicklung, Juristische Dienste, Revisi-

on/Managementsysteme, Informationstechnologie oder Kaufmännische Dienste (u.a. Personalma-

nagement, Jahresabschluss und Rechnungswesen).

Der Bereich Kundenmanagement unterstützt als Shared Service sowohl das Marktmanagement

(Kundenservice inklusive Energieabrechnungen) als auch den Verteilnetzbetreiber (Netz- und Daten-

service, Netznutzungsabrechnungen).

2.1 Organisationsänderungen in 2017

Innerhalb des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens sind in 2017 keine Organisati-

onsänderungen zu verzeichnen.

Die Beteiligungsanteile und Beschäftigtenzahlen sowie die energiewirtschaftlichen Rollenverteilungen

gehen aus dem Auszug aus der Organisation des WVV-Konzerns in der Anlage hervor. Dazu ist ein

Organigramm des Verteilnetzbetreibers MFN angelegt.

Innerhalb des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ist der Verteilnetzbetreiber voll-

ständig rechtlich und operationell entflochten.

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3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebs

3.1 Gleichbehandlungsprogramm

Für die WVV, STW, MFN und HKW gilt ein gemeinsames Gleichbehandlungsprogramm mit der Do-

kumentation von 22 entflechtungsrelevanten Geschäftsprozessen, gemäß § 7a EnWG. Es ist mit dem

jeweils aktuellen Gleichbehandlungsbericht, den Schulungsunterlagen sowie den Richtlinien bzw.

Auslegungsgrundsätze der Bundesnetzagentur zur Entflechtung im Intranet der Konzernholding WVV

veröffentlicht und Allen zugänglich. Alle Unterlagen werden in Abstimmung mit den Prozessverant-

wortlichen, dem Gleichbehandlungsbeauftragten sowie der jeweiligen Geschäftsführung/Vorstand

regelmäßig überarbeitet und bedarfsgerecht aktualisiert.

Das Gleichbehandlungsprogramm ist mit allen Geschäftsprozessen auf einem aktuellen Stand. Aus

Sicht der Gleichbehandlung sind alle Prozesse im Zuge der Organisationsänderung des Verteilnetz-

betreibers zu einer großen Netzbetriebsgesellschaft stringent entflochten und das Diskriminierungsri-

siko weitestgehend minimiert.

3.2 Diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben

Ein Höchstmaß an Entflechtung ist dadurch erreicht, dass alle diskriminierungsanfälligen Netzbetrei-

beraufgaben vom Verteilnetzbetreiber MFN selbst erledigt werden:

Organisationseinheit der MFN

- Aufstellen des Wirtschaftsplanes Steuerung/Auftragsbearbeitung

- Vertretung des Netzbetreibers im internen Netzwirtschaft

und externen Regulierungsprozess

- Festlegen von Strategie und technischen Netzstrategie

Rahmenbedingungen

- Festlegung der Investitions- und Netzstrategie

Instandhaltungsstrategie

- Rechtsfragen mit Diskriminierungspotential Geschäftsführung

- Netzstrategien/Grundsatzplanungen Netzstrategie

- Führung der Netzleitstelle Netzführung

- Durchführung Vertragsmanagement Geschäftsführung

- Kalkulation der Netzentgelte/EOG Netzwirtschaft

- Festlegen der Netzzugangsbedingungen Netzanschlussmanagement

(EEG-/KWK-Anlagen, Netznutzer)

- Festlegen der Prozesse für Energiedaten- Messstellenmanagement

management

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- Bilanzkreisverantwortung Netzwirtschaft

(mit Ausgleichs-/Verlustenergie, EEG/KWK)

Der Bereich Netzdienste innerhalb des Verteilnetzbetreibers übernimmt in enger Abstimmung mit der

Netzstrategie und Netzführung die Instandhaltung der Netze sowie das Projektmanagement für Pla-

nung und Bau.

Zur Abwicklung weiterer Aufgaben bestehen beim Verteilnetzbetreiber noch folgende wesentliche

Vertragsbeziehungen:

- MFN-STW: Pacht- und Betriebsführungsverträge, Mietverträge Immobilien

- MFN-WVV: Dienstleistungen verschiedener Art (siehe Kap. 3.3)

- MFN-HKW: Vertrag zur Blindleistungskompensation

- MFN-HKW: Vertrag über Dienstleistung zur Regelleistung

- MFN-Bayernwerk AG: Netzanschlussvertrag (vorgelagerter Strom-Netzbetreiber)

- MFN-OGE: Netzanschlussvertrag (vorgelagerter Gas-Netzbetreiber)

- MFN-OGR: Netzanschlussvertrag (vorgelagerter Gas-Netzbetreiber)

- MFN-Syneco Trading GmbH: Beschaffung Verlustenergie

3.3 Shared Service-Dienstleistungen

Zwischen der MFN und der WVV-Holding bestehen folgende Dienstleistungsbeziehungen als Shared

Service:

- Lieferantenwechselprozesse Kundenmanagement, Netz- und Datenservice

- Messdienstleistung Kundenmanagement, Netz- und Datenservice

- Energiedatenmanagement Kundenmanagement, Netz- u. Datenservice

- Servicecenter Kundenmanagement, Kundenservice

- Netznutzungsabrechnung Kundenmanagement, Kundenservice

- Bilanzkreismanagement (Ausgleichsenergie) Marktmanagement, Handel

- Verträge, Versicherungen, allgm. Rechtsberatung Juristische Dienste

- Kaufmännischer Service Kaufmännische Dienste

- Pressestelle Unternehmensentwicklung

- IT-Service Informationstechnologie

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Alle Mitarbeiter/innen der aufgeführten Organisationseinheiten von WVV und MFN sind nachweislich

in das Thema Gleichbehandlung eingewiesen und werden regelmäßig gemäß ihrer spezifischen Auf-

gabenstellung vom Gleichbehandlungsbeauftragten hinsichtlich der informatorischen Entflechtung

geschult (siehe Kap. 4.4 Schulungen des GBB).

3.4 Einführung Interimsmodell

Zur Einführung des Interimsmodells wurden die bestehenden IT-Anwendungen, speziell SAP IS-U,

angepasst. Dazu wurden alle marktwirtschaftlichen Rollen ausgeprägt sowie die Markt- und Messlo-

kationssystematik (MaLo-/MeLo-ID) eingeführt. Die Formatanpassung erfolgte fristgerecht zum

01.10.2017.

Die WVV nutzte das IT-Projekt, um auch die WiM-Prozesse zu standardisieren. Die gesamtheitlich

aktualisierte Marktkommunikation startete wiederum fristgerecht erfolgreich zum 01.02.2018.

3.5 Messstellenbetrieb

Im September 2016 ist im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende das Messstel-

lenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten.

Grundsätzlich sind alle Messstellenbetreiber zur Gewährleistung von Transparenz und diskriminie-

rungsfreier Ausgestaltung und Abwicklung des Messstellenbetriebes verpflichtet [§ 3 Abs. 4 MsbG].

Insbesondere ist der Messstellenbetrieb auch buchhalterisch zu entflechten.

Die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb wurde fristgerecht zum 30.06.2017 vom Verteil-

netzbetreiber MFN angemeldet. Die buchhalterische Entflechtung des Messstellenbetriebs ist umge-

setzt und wird im Rahmen des nächsten Jahresabschlusses vom Wirtschaftsprüfer testiert.

Es ist geplant, innerhalb des vertikal integrierten EVU einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber

zu gründen. Die „Gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und

der Länder zu entflechtungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb

(Stand: 14.07.2017)“ sind bekannt, ausgewertet und werden dabei im vollen Umfang berücksichtigt.

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3.6 Informations- und IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen

Der Verteilnetzbetreiber MFN ist über den IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1a EnWG zur

Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) auf Basis der DIN ISO

27000 ff. verpflichtet. Der Ansprechpartner für IT-Sicherheit ist bei der Bundesnetzagentur benannt

worden. Die Zertifizierung gemäß IT-Sicherheitskatalog ist zum 30.03.2017 erfolgt (Frist bis 01/2018).

Der Primär- und Sekundär-Regelleistungspool der Erzeugungsgesellschaft HKW ist seit Dezember

2017 und damit ebenfalls fristgerecht zum 01/2018 zertifiziert.

Der Primär- und Sekundär-Regelleistungs-Pools ist als kritische Infrastruktur gemäß der Verordnung

zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) eingestuft. Pflichtge-

mäß hat sich der Ansprechpartner für IT-Sicherheit beim BSI registrieren lassen.

4 Gleichbehandlungsbeauftragter (GBB)

Seit 17.06.2011 ist als Gleichbehandlungsbeauftragter Herr Dipl.-Ing. Jürgen Stier aus der Stabsstelle

Revision/Managementsysteme (RM) der WVV bestellt. Herr Stier ist als Stabsstellenleiter direkt der

Konzerngeschäftsführung unterstellt. Seine Position ist vollkommen unabhängig, etwaige Interes-

senskonflikte sind bei der Wahrnehmung der Aufgaben ausgeschlossen.

Er unterstützt die Geschäftsführungen beratend in Fragen der Entflechtung. Im Gegenzug unterstüt-

zen die Geschäftsführungen den Gleichbehandlungsbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

Die Berichterstattung erfolgt direkt im Rahmen regelmäßiger, i.d.R. monatlicher, bilateraler Bespre-

chungstermine mit dem Geschäftsführer der WVV-Konzernholding und den Geschäftsführern der

MFN. Entscheidungen werden schriftlich protokolliert und den betroffenen Stellen im Konzern zugelei-

tet.

Entflechtungsrelevante Themen, die im Rahmen von Revisionsprüfungen beim Gleichbehandlungs-

beauftragten bekannt wurden, wurden ebenfalls bilateral mit den Geschäftsführungen besprochen

und erforderlichenfalls korrigiert.

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nimmt Herr Stier regelmäßig am Erfahrungsaustausch zwischen

Gleichbehandlungsbeauftragten teil und bildet sich jährlich zu verschiedenen energiewirtschaftlichen

Themenstellungen fort.

Kontaktdaten: Stellvertretung:

Jürgen Stier Yvonne Langguth Gleichbehandlungsbeauftragter Stabsstellenleitung Juristische Dienste Haugerring 5 Haugerring 5 97070 Würzburg 97070 Würzburg Telefon: 0931/361480 Telefon: 0931/361648 Email: [email protected] Email: [email protected]

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4.1 Überwachungsaudits und Maßnahmen des GBB

Die Schwerpunkte der diesjährigen Überwachungsaudits bezogen sich auf:

- Prozessprüfung Netzentgelte

- Vertragsprüfung des Dienstleistungsvertrages zwischen Verteilnetzbetreiber MFN und STW

- Revisionsprüfung Pachtabwicklung

Prozessprüfung Netzentgelte (Prozess 8 im Gleichbehandlungsprogramm)

Im Dezember 2017 wurde der Prozess Netzentgelte überprüft. Gemäß den Vorgaben des Energie-

wirtschaftsgesetzes und den korrespondierenden Rechtsverordnungen (insb. ARegV, NEMoG, KKA

Gas) müssen die Netzentgelte im Strom- und Gasbereich nach Ermittlung der Erlösobergrenze durch

die Netzbetreiber kalkuliert und dokumentiert sowie anschließend der zuständigen Regulierungsbe-

hörde mitgeteilt werden. Diese Netzentgelte sind gegenüber den Kunden in Rechnung zu stellen.

Voraussetzung für die interne Kalkulation ist die vorherige Veröffentlichung der Netzentgelte des vor-

gelagerten Netzbetreibers.

Prozessablauf vorläufige Netzentgelte (Veröffentlichung zum 15.Okt) Zeitablauf in 2017

- Berechnung der vorläufigen Erlösobergrenze für das Folgejahr 09.10.2017

unter Verwendung vorläufiger Werte

- Durchführung einer Verprobungsrechnung 09.10.2017

- Veröffentlichung der Preisblätter im Internet und Mitteilung an 13.10.2017

das Kundenmanagement (Shared Service) unter Hinweis auf

die Vertraulichkeit bis zur Veröffentlichung im Internet

Prozessablauf endgültige Netzentgelte (Veröffentlichung zum 01.Jan.) Zeitablauf in 2017

- Verteilung der Kosten gemäß Erhebungsbogen 11.10.2017

- Durchführung Kostenträgerrechnung 11.10.2017

- Berichtsdokumentation lt. § 27 (3) ARegV 11.10.2017

- Berechnung der restlichen Werte der Erlösobergrenze 21.12.2017

- Übergabe der Verprobungsrechnung und des Berichts an 21.12.2017

die zuständige Regulierungsbehörde

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- Abstimmung mit der Regulierungsbehörde erfolgt im Rahmen der

Abrechnung des Regu-

lierungskontos

- Veröffentlichung der endgültigen Preisblätter im Internet und 21.12.2017

Mitteilung an das Kundenmanagement (Shared Service) unter

Hinweis auf die Vertraulichkeit bis zur Veröffentlichung im Internet

Ergebnis:

Der Prozess wurde aktualisiert. Die Berechnung und Veröffentlichung der vorläufigen und endgültigen

Netzentgelte erfolgte regulär. Die Diskriminierungsfreiheit wird durch die fristgerechte Internetveröf-

fentlichung garantiert. In den aufgeführten Zeitabläufen erfolgte keine Preisänderung des assoziierten

Vertriebs.

Die Aktualisierung berücksichtigte auch die neue Rechtsgrundlage des Netzentgeltmodernisierungs-

gesetzes (NEMoG) und den damit verbundenen neuen Regelungen zu den vermiedenen Netzentgel-

ten und deren Einfluss auf die Erlösobergrenze. Dies ist bereits im Zeitablauf bis 09.10. eines jeden

Jahres enthalten.

Vertragsprüfung des Dienstleistungsvertrages zwischen Verteilnetzbetreiber MFN und STW

Dienstleistungsverträge zwischen Verteilnetzbetreiber und anderen Gesellschaften des vertikal inte-

grierten Energieversorgungsunternehmens dürfen die Unabhängigkeit des Verteilnetzbetreibers nicht

unzulässig beeinflussen. Folgende Kriterien sind zu überprüfen:

a) Leistungsbeschreibung

b) Klausel zur informatorischen Entflechtung

c) Klausel zur Einhaltung der Vorgaben zu Markenpolitik und Kommunikationsverhalten

d) Fachliches Weisungsrecht

e) Schiedsvereinbarungen

f) Kündbarkeit

g) Verknüpfung mit Pachtverträgen

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Prüfergebnisse zum Dienstleistungsvertrag zwischen MFN (Auftraggeber) und STW (Auftragnehmer)

vom 27.10.2016

Zu a) Es liegen konkrete und transparente Leistungsbeschreibungen mit Stand 26.10.2016 aus dem

geschäftsfeldorientierten Controlling vor.

Zu b) Klauseln zur informatorischen Entflechtung sind vereinbart.

Beispiel: „Werden dem Auftragnehmer (STW) im Rahmen der Dienstleistung Informationen bekannt,

die wirtschaftliche Vorteile bringen können, sind diese vertraulich zu behandeln, insbesondere dürfen

diese Informationen nicht den Bereichen der Stadtwerke Würzburg AG und dessen Erfüllungsgehilfen

bekannt werden, die … am Energiemarkt tätig sind.“

Zu c) Klauseln zur Einhaltung der Vorgaben zu Markenpolitik und Kommunikationsverhalten sind ver-

einbart.Beispiel: „Im Kommunikationsverhalten und der Markenpolitik hat der Auftragnehmer (STW)

zu gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen dem Auftraggeber (MFN) und der Stadtwerke

Würzburg AG … ausgeschlossen ist.“

Zu d) Das fachliche Weisungsrecht und die Letztentscheidungsbefugnis zur Sicherstellung eines ge-

setzeskonformen und diskriminierungsfreien Netzbetriebes sind für den Verteilnetzbetreiber verein-

bart.

Beispiel: „Die Auftragnehmerin (STW) hat den Vorgaben der Auftraggeberin (MFN) hinsichtlich der

Durchführung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen zur Sicherstellung eines gesetzeskon-

formen, diskriminierungsfreien Netzbetriebes Folge zu leisten …“

Zu e) Schiedsvereinbarungen sind nach den üblichen juristischen Standards vereinbart.

Zu f) Die Kündigungsklauseln enthalten übliche und angemessene Kündigungsfristen.

Zu g) Eine unzulässige Verknüpfung zwischen Dienstleistungs- und Pachtvertrag besteht nicht.

Ergebnis:

Der Dienstleistungsvertrag ist auf Basis der aktuell gültigen Rechtslage des EnWG geschlossen wor-

den. Er enthält alle entflechtungsrelevanten Vertragsklauseln.

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Revisionsprüfung Pachtabwicklung

Für die Pachtberechnung wird eine Auflistung des kompletten Sachanlagevermögens, welches das

Gas- und Elektrizitätsverteilungsnetz betrifft, aus der Anlagenbuchhaltung benötigt. Des Weiteren

werden aus der Anlagenbuchhaltung die Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Anlagen-

gruppen nach StromNEV oder GasNEV, um die kalkulatorischen Nutzungsdauern der Bundesnetza-

gentur zuordnen zu können, benötigt.

Im Rahmen von Investitionsmaßnahmen bedarf es einer besonderen Aufmerksamkeit bei der Zuord-

nung der korrekten regulatorischen Anlagengruppen und deren Abschreibungswerten, die sich sehr

wohl von den handelsrechtlichen Abschreibungswerten unterscheiden können.

Prüfungsergebnis aus Sicht der Gleichbehandlung

Der Prozess der Pachtberechnung wurde zwischen dem Pächter (MFN) und Verpächter (STW, Asset

Owner) aktuell abgestimmt und erstmalig dokumentiert. Daran beteiligt sind einerseits die Netzwirt-

schaft (MFN) sowie die Anlagenbuchhaltung im Kaufmännischen Dienst (WVV).

Ein wesentliches Ergebnis der Prüfung ist die Initiative für eine gemeinsame Anlagenbuchhaltung, in

der handelsrechtliche, wie auch regulatorische Daten gemeinsam gepflegt werden.

Im Zuge der Prüfung wurde zudem der Pachtvertrag aktualisiert und auf die derzeit gültigen energie-

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Hinsichtlich der Shared Service-Funktion des Kaufmännischen Dienstes ist eine Schulung durch den

Gleichbehandlungsbeauftragten erfolgt.

4.2 Schlichtungsverfahren

In 2017 wurden kundenseitig vier Schlichtungsverfahren angestoßen.

Ein Schlichtungsverfahren wurde vom Einreicher wieder zurückgezogen.

Zwei Schlichtungsverfahren wurden seitens der Schlichtungsstelle ohne Maßnahmen beendet. Zu

einem dieser Verfahren wurde der Gleichbehandlungsbeauftragte telefonisch von der Bundesnetza-

gentur mit Hinweisen und einer Empfehlung kontaktiert. Die empfohlene Maßnahme wurde daraufhin

in die Wege geleitet und intern innerhalb einer Organisationsanweisung umgesetzt.

Bei einem Schlichtungsverfahren wurde eine Schlichtungsempfehlung ausgesprochen, die einver-

nehmlich umgesetzt wurde.

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4.3 Bearbeitung interner Anfragen

Bei folgenden Themen wurde der Gleichbehandlungsbeauftragte zu entflechtungsrelevanten Fragen

eingeschaltet:

- Beschriftung Dienstfahrzeuge

- Analyse Verdichtung Gasnetz

- Homepage Glasfaser-Highspeed

- Weiterleitung von Informationen/Newsletter von ÜNB´s

- Beratung zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes

Durch die angefragte Beratung und die Prüfung des Sachverhalts durch den GBB werden präventiv

Verstöße gegen die Entflechtungsbestimmungen zu diesen Themen vermieden.

Im Gesamtergebnis aller Überwachungsaudits bzw. Revisionsprüfungen unter Beteiligung des

Gleichbehandlungsbeauftragten ist festzustellen, dass keine Hinweise auf Verstöße gegen die Ent-

flechtungsbestimmungen vorliegen. Es bestand im Berichtszeitraum daher auch keine Notwendigkeit

für Sanktionen.

4.4 Schulungen des GBB

In den entflechtungsrelevanten Bereichen und Abteilungen werden regelmäßig Schulungen durch den

GBB vorgenommen. Folgende Schulungsnachweise liegen bisher vor:

- WVV Unternehmensentwicklung (Pressestelle)

- WVV Netz- und Datenservice (Lieferantenwechsel, Energiedaten)

- WVV Kundenservice Abrechnung (Netznutzung und Lieferung)

- WVV Kundenservice Customer Care (Service- und CallCenter)

- WVV Juristischer Dienst

- WVV Messdienstleistung (Ablesung)

- WVV Kaufmännische Dienste (Unternehmensrechnung)

- WVV Energiedatenmanagement / Bewirtschaftung Differenzbilanzkreis

- MFN Netzstrategie

- MFN Netzwirtschaft

- MFN Messstellenbetrieb

- MFN Netzanschlussmanagement

- HKW/STW Betriebsführung Kraftwerke

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Der nächste Schulungsschwerpunkt liegt auf der energiewirtschaftlichen Rollenaufteilung nach der

Einführung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers und deren rollenspezifischen Unbundlingan-

forderungen.

Im Zuge der Einführung von eLearning wird zudem ein Schulungsmodul zur Entflechtungs- und

Gleichbehandlungsthematik auf die speziellen Gegebenheiten unseres EVU´s ausgearbeitet.

5 Zusammenfassung und Ausblick

Zusammenfassung:

- Der Verteilnetzbetreiber ist im vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen konsequent

rechtlich und operationell entflochten.

- Es gab keine wesentlichen Organisationsänderungen.

- Das Gleichbehandlungsprogramm ist auf einem aktuellen Stand.

- Alle diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben werden durch den Verteilnetzbetreiber

selbst erledigt.

- Die Shared Service-Dienstleistungen werden im speziellen Maße durch den Gleichbehandlungs-

beauftragten überwacht.

- Alle betroffenen Beschäftigten werden regelmäßig hinsichtlich der informatorischen Entflechtung

geschult.

- Der Markenauftritt und das Kommunikationsverhalten des Verteilnetzbetreibers sind stringent auf

ein eigenes Corporate Design umgestellt, so dass eine Verwechslung zwischen Verteilnetzbetrei-

ber und den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens aus-

geschlossen ist.

- Die IT-Sicherheit der MFN-Netzleitstelle wird gemäß IT-Sicherheitskatalog gewährleistet; ein An-

sprechpartner für IT-Sicherheit (Netze) ist bei der Bundesnetzagentur benannt; ein ISMS ist ein-

geführt, die Zertifizierung ist fristgerecht erfolgt.

- Die IT-Sicherheit des HKW-Regelleistungspools wird gemäß IT-Sicherheitskatalog gewährleistet;

ein Ansprechpartner für IT-Sicherheit (Kraftwerke) ist beim Bundesamt für Sicherheit in der In-

formationstechnik (BSI) benannt; ein ISMS ist eingeführt, die Zertifizierung ist fristgerecht erfolgt.

- Das Interimsmodell ist eingeführt und umgesetzt.

- Der Geschäftsprozess Netzentgelt ist aktualisiert und geprüft.

- Der Dienstleistungsvertrag zwischen Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke Würzburg AG enthält

alle entflechtungsrelevanten Vertragsklauseln.

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Ausblick

Innerhalb des vertikal integrierten EVU wird die Gründung eines wettbewerblichen Messstellenbetrei-

bers geplant, der gemäß den Auslegungsgrundsätzen zum Messstellenbetrieb der Bundesnetzagen-

tur nicht im Verteilnetzbetrieb ansässig wird.

Durch die neuen Rollenaufteilungen in den betroffenen Organisationseinheiten werden im Gleichbe-

handlungsprogramm einige Prozesse ergänzt (z. B. gMSB) und viele Prozesse überarbeitet werden

müssen.

Anlage

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