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Kreiskrankenha us Gummersbach Standardarbeitsanweisung Prämedikation und präoperative Vorbereitung Prämedikation und perioperative Vorbereitung 1. Das Prämedikationsgespräch Seite 1.1 Zeitpunkt der Aufklärung 2 1.2. Umfang der Aufklärung 2 1.3. Einwilligung 2 1.4. der nicht einwilligungsfähige Patient 3 1.5. Dokumentation 3 1.6. Verständigungsprobleme 4 2. Untersuchung 2.1. Kliniksche Untersuchung 4 2.2. Labor und apparative Untersuchungen 5 2.3. das internistische Konsil 5 3 Umgang mit medikamentöser Dauertherapie vor Anästhesie 6-8 4. perioperatives Nüchternheitsgebot bei elektiven Eingriffen 8 4.1. Nahrung und Flüssigkeit 8 4.2. Rauchen 9 5. Die medikamentöse Prämedikation 9 Erstellt am:02.06.2011 Durch Dr. B.Jennen, V. Ludwig Geändert am:24.06.2011 Freigegeben an: Erstellt von: Version: 02 Geändert von: Chefarzt Dr. M. Paul Freigegeben von: Chefarzt, alle Oberärzte Dateiname: Ersetzt Version:01 Aufbewahrungsort: Seite 1 von 26

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Prämedikation und perioperative Vorbereitung

1. Das Prämedikationsgespräch Seite1.1 Zeitpunkt der Aufklärung 2

1.2. Umfang der Aufklärung 21.3. Einwilligung 2

1.4. der nicht einwilligungsfähige Patient 31.5. Dokumentation 3

1.6. Verständigungsprobleme 4

2. Untersuchung2.1. Kliniksche Untersuchung 4

2.2. Labor und apparative Untersuchungen 52.3. das internistische Konsil 5

3 Umgang mit medikamentöser Dauertherapie vor Anästhesie 6-8

4. perioperatives Nüchternheitsgebot bei elektiven Eingriffen 84.1. Nahrung und Flüssigkeit 8

4.2. Rauchen 9

5. Die medikamentöse Prämedikation 95.1. Die medikamentöse Prämedikation bei Erwachsenen 95.1.1. am Vorabend 95.1.2. am OP Tag 95.1.3. zur Aspirationsprophylaxe 95.1.4. zur Prophylaxe allergischer Reaktionen 9

5.2. die medikamentöse Prämedikation bei Kindern 105.3. Sonderfälle 10

6. PONV 106.1. Anamnese 10

6.2. Prophylaxe und Therapie 106.3. bei Kindern 11

7. Endokarditisprophylaxe 11-12

Anlagen 13-18

Literaturverzeichnis 17

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1. PrämedikationsgesprächZiel des Prämedikationsgespräches ist es, den Patienten über die anstehende Anästhesie zu informieren, Erkenntnisse über den Gesundheitszustand des Patienten und besondere Anästhesierisiken zu erhalten, Ängste abzubauenund der rechtlichen Verpflichtung zur Patientenaufklärung in ausreichendem Maße nachzukommen.

1.1. Zeitpunkt der AufklärungGrundsätzlich sollte die Aufklärung möglichst frühzeitig erfolgen, um dem Patienten zwischen Gespräch und operativem Eingriff ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider abzuwägen.Der Vorabend gilt als der spätest mögliche Zeitpunkt bei elektiven Maßnahmen stationärer Patienten und ambulanter ASA 3 Patienten.Am Eingriffstag ist die Aufklärung ambulanter ASA 1-2 Patienten möglich, wenn der Patient ausreichend Bedenkzeit erhält. Im OP sollte keine Aufklärung erfolgen. Als Ausnahme gelten bedrohliche Notfälle.Ausnahmen sollten nach Rücksprache mit einem Oberarzt erfolgen und sind ausreichend zu dokumentieren.

1.2.Umfang der AufklärungDer Patient muss über alle Verhaltenserfordernisse informiert werden, die für die Sicherung des Therapieerfolges wichtig sind. Dazu gehören z.B Nüchternheitsregeln, Medikamenteneinnahme, Verhalten nach ambulanten Anästhesien und Risikoaufklärung.Dabei werden 2 Stufen unterschieden.

1.Stufe: Der Patient wünscht keine Risikoaufklärung. Dies ist zu dokumentieren und von ihm gegenzeichnen zu lassen.2.Stufe: Der Patient wird über häufige, typische, seltene und seltenste, dann aber seine weitere Lebensführung erheblich verändernde Risiken( z.B. Querschnitt bei rückenmarksnaher Regionalanästhesie, HIV bei Bluttransfusionen) informiert. Das allgemeine Risiko an einer Allgemeinanästhesie zu versterben beträgt zur Zeit 1:200.000 bis 1:500.000. Der Inhalt des Aufklärungsgespräches ist in jedem Fall stichwortartig zu protokollieren und vom Patienten, seinem gesetzlichen Vertreter oder Betreuer alternativ auch von Zeugen gegenzeichnen zu lassen.

1.3. EinwilligungDie Einwilligung kann grundsätzlich formlos erfolgen. Aus Beweissicherungsgründen wird jedoch eine Unterschrift eingeholt, ersatzweise werden Zeugen hinzugezogen und dies dokumentiert.

Die rechtswirksame Einwilligung setzt sowohl die Aufklärung des Patienten voraus, als auch die Einsichtsfähigkeit des Patienten, von der sich der Arzt überzeugen muss. Die

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Einsichtsfähigkeit kann z.B. durch Erkrankungen oder Medikamenteneinfluss nicht gegeben sein.

Die „Serieneinwilligung“ ist möglich. Damit ist die Einwilligung in eine Serie von vergleichbaren Maßnahmen gemeint. Der Patient oder sein Vertreter ist darauf hinzuweisen, dass dem Anästhesisten zwischenzeitlich auftretende Erkrankungen mitgeteilt werden müssen, da sie ggf. eine veränderte Risikobeurteilung und damit Aufklärung erfordern.

1.4. Der nicht einwilligungsfähige PatientIn Notfällen wird immer nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten vorgegangen. Soweit nichts anderes bekannt ist, wird angenommen, dass dieser mit dem üblichen Vorgehen identisch ist. Bei Notfällen mit Zeugen Jehovas ist der Chefarzt oder sein Vertreter zu informieren.

Für Kinder entscheidet der gesetzliche Vertreter, in der Regel die Eltern (bzw. ein Elternteil ). Für alltägliche, ungefährliche Eingriffe reicht das Einverständnis eines Elternteils. Bei der Anästhesie zu größeren Eingriffen z.B. Tonsillektomie muss sich der Anästhesist zusätzlich über das Einverständnis des anderen Elternteils vergewissern. Bei weitreichenden Eingriffen ist die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten erforderlich.

Von der Pubertät bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Grauzone, in der sich der Arzt von der Entscheidungsfähigkeit des Patienten überzeugen muss. Ist diese vorhanden, gilt der Wille des Patienten. Bei Willensdivergenz zwischen Patient und Eltern muss ggf. das Vormundschaftsgericht bemüht werden. Ist die Entscheidungsfähigkeit nicht vorhanden entscheiden die Erziehungsberechtigten.Jugendliche ab 16 Jahren gelten vor dem Gesetzgeber als einsichtsfähig ggf. ist zur Beurteilung ein psychiatrisches Konsil einzuholen (z.B. Interruptio ohne Wissen der Eltern).

1.5. DokumentationAuf dem Prämedikationsbogen sind folgende Sachverhalte immer handschriftlich festzuhalten:

ITN: Zahnschäden Übelkeit/Erbrechen Aspiration Heiserkeit Nüchtern ab…Uhr ggf. Herz-Kreislauf-Störungen bei ASA III und IV Patienten Lagerungsschäden bei Bauchlage/ langen OPs (>2h) Kontrazeptiva: Wirkungsverlust möglich

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SPA/PDK Infektion Blutung/Bluterguss Nervenschäden Querschnittlähmung Kopfschmerzen

ZVK Infektion Verletzung von Halsnerven; Halsgefäßen Verletzung der Lunge (Pneumothorax)

i.v. regionale Herz-Kreislaufstörung Krampfanfall

periphere Regionalanästhesie Infektion Blutung Nervenschäden Gefäßverletzung

Bluttransfusion: gesonderter Aufklärungsbogen; durch die Chirurgen aufzuklären.

Das Anamnese-/Einwilligungsformular wird zur Krankenakte gegeben. Eine Archivierung der Standardaufklärung ist nicht erforderlich.

1.6.VerständigungsproblemeSprachliche Verständigungsprobleme rechtfertigen keine Minderaufklärung. Wenn erforderlich, ist eine Person zum Übersetzen hinzuzuziehen. Der Übersetzer sollte mit Namen und Unterschrift auf dem Aufklärungsbogen Unterschreiben. Im Zweifelsfalle ist ein professioneller Dolmetscher hinzuzuziehen.

2. Untersuchungen

Anamnese und Untersuchung bilden die Basis für die Anästhesieplanung.

2.1 klinische UntersuchungFolgende klinischen Untersuchungen sind bei jedem Patienten durchzuführen und pathologische Befunde sind auf dem Anästhesieprotokoll zu dokumentieren:

Kopf und Hals: Halsbeweglichkeit, Mundöffnung (Mallanpati/Patil), ZahnstatusKreislauf: Puls, Blutdruck, AuskultationLunge: Auskultation

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Inspektion geplanter Punktionsorte: Venen, Rücken, Axilla etc.2.2 Labor und apparative Untersuchungen

EKG: bei Patienten über 50 Jahre bzw bei klinischen oder anamnestischen Hinweisen auf eine Herzerkrankung

Rö Thorax: immer vor Thorakotomiebei Patienten mit Hinweisen auf kardiale oder pulmonale Erkrankungen (Z.B. akute pulmonale Symptome, bekannte. Herz oder Lungenerkrankung, auffälliger klinischer Untersuchungsbefund)

Labor: Hb/Hk immer bei: Transfusionswahrscheinlichkeit > 10% (s. Anlage 1) sonst: bei klinischer/anamnestischer Indikation

Blutgruppe immer bei: Transfusionswahrscheinlichkeit > 10%

Gerinnung (Quick, PTT, Thrombos) immer bei: Transfusionswahrscheinlichkeit > 10% (z.B. Tonsillektomie)Blutungsanamnese, Antikoagulantienmedikation, zentrale Nervenblockade, V. a. Gerinnungsstörung, Subklaviapunktion, sonst: bei klinischer/anamnestischer Indikation

Elektrolyte (Na, K, Cl) immer bei: Niereninsuffizienz, TypIDiabetes, OP Kategorie>4 (s. Anlage 1)

Kreatinin, Harnstoff bei: bekannter Niereninsuffizienz, klinischer/anamnestischer Indikation (z.B. instabile arterielleHypertonie, Herzinsuffizienz NYHA IV, Aszites, Dehydratation, Hyperemesis, Diarrhöen, parenterale Ernährung, Digitalismedikation)

Bilirubin, AP, GOT,GPT, -GT immer bei: OP Kategorie>4, bei klinischem Hinweis auf eine Leberfunktionsstörung, anamnestischer Indikation

Blutgasanalyse/ Lungenfunktion bei Patienten mit schwerer respiratorischer Insuffizienz bei schlecht therapierter COPD oder Asthma, sowie geplanter Pneumektomie.

2.3 Das internistische KonsilDas internistische Konsil erfolgt nach Anordnung durch den anästhesiologischen Oberarzt mit exakter Fragestellung (z.B.: „Verbesserung der medikamentösen Therapie ?“ Bei NYHA 4 Patienten mit Unterschenkelödemen.9

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3.Umgang mit medikamentöser Dauertherapie vor Anästhesie

Tab. 1Substanzgruppe Weiterführung BesonderheitenBeta-Blocker jaNitrate/Molsidomin, jaAlpha 2 Agonisten jaKalziumantagonisten jaNitrate, Mosidomin jaAntiarrhytmika jaACE Hemmer bis VortagAT1 Rezeptor antagonisten

bis Vortag

Digitalis jaDiuretika bis Vortag bei schwerer Herzinsuffizienz (NYHA III-

IV) auch am OP Tag weitergebenAlphablocker bis VortagStatine jaMetformin 48 h vorher bis 2d

post OP absetzenSulfonylharnstoffe 24 h vorher

absetzenwegen Gefahr der Hypoglykämie

Insulin am Vorabend: 2/3 der üblichen Abenddosis, am OP Tag pausieren

(Ahmed Z, 2005)am Op Tag Patient nach Möglichkeit an 1. Stelle des OP Programms, Nüchternblutzucker, ggf Altinsulin via Perfusor, ggf i.v. Glucosesubstitution. Bei nicht Kardiochirurgischen Patienten ist der Nutzen einer strengen BZ Einstellung < 110 mg/dl nicht gesichert und daher auch nicht anzustreben. Langzeitinsuline mit wirkdauer >48 h perioperativ absetzen(Buhre K, 2005 )

Theophyllin jaDosieraerosole ja Bedarfsmedikation in den OP mitgebenSchilddrüsenhormone jaThyreostatika jaKortikosteroide jaTrizyklische antidepressiva

bis Vortag

SSRIs jaNeuroleptika jaLithium ja bei Lithiumspiegel <1,2 mmol

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Antikonvulsiva jaSubstanzgruppe Weiterführung BesonderheitenASS ja ASS 100 sollte nicht abgesetzt werden.

Bei Z.n. Stentimplantation besteht andernfalls das Risiko von spät-in-Stent-Thrombosen. Eine Ausnahme bilden Operationen an Hohlorganen (z.B. intracranielle OPs oder transurethrale Prostataresektionen). Da hierbei postoperative Nachblutungen in jedem Fall verhindert werden müssen, ist ASS 7 Tage prä OP zu pausieren und ggf. auf Heparin umzustellen.

Cox 2 Inhibitoren nein 12-24 Stunden vorher absetzen , bei erhöhtem Blutungsrisiko 24 Stunden vorher absetzen

unfraktionierte Heparine

4 Stunden vorher absetzen

niedermolekulare Heparine

12 Stunden vorher absetzen (low und high Dose)

Cumarine 3-6 Tage vorher absetzen und auf Heparin umstellen

Quick Wert bzw. INR kontrollieren

Clopidogrel !!! mindestens 7 Tage vorher absetzen, (Aken, 2007) bei Z.n. Perkutaner koronarintervention (PCI) folgendes Procerdere:elektive OP´s mit signifikantem Blutungsrisiko unter Fortführung der ASS Therapie -> Clopidogrel absetzen im Einverständnis mit dem interventionellen Karidologien: frühestens bei PTCA ohne Stent nach 14-28 Tagen, bei PTCA mit BMS (bare metall stent) nach 30-45 Tagen bei PTCA mit DES (drug eluted stent) nach 365 Tagen

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Substanzgruppe Weiterführung Besonderheiten MAO-A Hemmer nein MAO-A-Hemmer: Moclobemid reversibel

(Wirkdauer 24 h); Tranylcypromin: irreversibel (Wirkdauer 7-10d) Bei Einnahme von MAO-A-Hemmern sind folgende indirekt wirkende Sympatomimetika aufgrund der Gefahr von schweren hypertensiven Krisen kontraindiziert: Etilefrin, Ketamin, Pancuronium, Tramadol, Pethidin. Folgende Opioide beinhalten im Zusammenhang mit der MAO-A Hemmung die Gefahr einer exzitatorischen Reaktion: Pethidin, Tramadol und Dextromethorphan. Es empiehlt sich in kooperation mit dem behandelnden psychiatrischen Kollegen die perioperative Umstellung auf einen reversiblen MAO-A-Hemmer sowie dessen letzte Gabe 24 h vor dem Eingriff (Buhre K, 2005 )

MAO-B-Hemmer ja aufgrund vereinzelter Fälle von Agitation, Muskelrigidität und Hyperthermie ist die Gabe von Pethidin und Tramadol kontraindiziert

Levodopa ja postoperativ so schnell wie möglich wieder ansetzten. Die Gabe von Metoclopramid und Droperidol ist bei Patienten mit Morbus Parkinson kontraindiziert

4. Perioperatives Nüchternheitsgebot bei elektiven Eingriffen

4.1 Nahrung und Flüssigkeiten:Bei den Nüchternheitsgeboten spielt die Art des Narkoseverfahrens keine Rolle.Bis 6 Stunden vor der Narkoseeinleitung kann Nahrung, etwa in Form einer kleinen Mahlzeit, zB eine Scheibe Weissbrot mit Marmelade, oder ein Glas Milch aufgenommen werden. Klare Flüssigkeiten, die kein Fett, keine Partikel und keinen Alkohol enthalten (z.B. Wasser, fruchtfleischlose Säfte) können in kleinen Mengen, d.h. 1-2 Gläser oder Tassen) bis 2 Stunden vor Narkoseeinleitung getrunken werden. Oral applizierbare Dauermedikamente und/oder Prämedikationspharmaka können am Operationstag mit einem Schluck Wasser bis kurz vor dem Eingriff eingenommen werden.

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Neugeborene und Säuglinge können bis 4 Stunden vor Beginn der Narkoseeinleitung gestillt werden bzw. Tee bis 2h vor Einleitung erhalten. Bis 6 Stunden vorher können sie mit Flaschennahrung gefüttert werden. (Weiß & Jakob, 2008) 4.2 RauchenFür Raucher gibt es kein präoperatives Rauchverbot. Patienten mit Koronarer Herzkrankheit sollte empfohlen werden 6 Stunden vorher nicht mehr zu rauchen. Ein Verstoß rechtfertigt nicht das Absetzen der Operation. (Weiß & Jakob, 2008)

5. Die medikamentöse Prämedikation

5.1. die medikamentöse Prämedikation bei Erwachsenen. Das Ziel der Prämedikation ist die Anxiolyse und nicht die tiefe Sedierung. Die Prämedikation erfolgt in der Regel mit einem oralen Benzodiazepin.

5.1.1. am Vorabend: 1-2mg Lorazepam, alternativ 10mg Oxacepam

5.1.2. am OP Tag: Midazolam 7,5mg p.o.

bei folgenden Patientengruppen kann es zu einer verlängerten bzw. verstärkten Wirkung von Midazolam kommen, weshalb eine Dosishalbierung auf 3,75mg oder ggf keine Prämedikation zu empfehlen ist (Roche Fachinfoservice)

Patienten über 60 Jahren Patienten mit reduziertem Allgemeinzustand (z.B. Kachexie) bei Patienten mit hirnorganischen Veränderungen, Herzinsuffizienz, gestörter

Leberfunktion, verminderter Leberdurchblutung, Niereninsuffizienz, Ateminsuffizienz, Adipositas

Die Prämedikation erfolgt um 6:30 für den ersten Patienten. für alle weiteren Patienten auf Abruf ca. 1h vor geplanter Einleitung (Radke, 2004)

5.1.3. zur Aspirationsprophylaxe (Radke, 2004)

Eine Indikation zur medikamentösen Aspirationprophylaxe sollte bei Ausgeprägter Adipositas, Reflux, Stress, oder Schwangerschaft erwogen werden:

150-300mg Ranidin p.o. am Vorabend und 2 h vor Einleitung alternativ bei akutem Sodbrennen oder Magenulcus 40 mg Nexium® p.o. am

Vorabend und 2 Stunden vor Einleitung Bei dringlichen Eingriffen und hohem Aspirationsrisiko, z.B. Sectio Caesarea:

10-20 mg Metoclopramid i.v bzw. 50 mg Ranitidin i.v. 15-30 min vor Einleitung und 20-30 ml Natriumzitrat p.o. unmittelbar vor Einleitung

5.1.4. zur prophylaxe allergischer Reaktionen: (Radke 2004) bei bekannten Allergien kann eine medikamentöse Prophylaxe erwogen

werden: Dimetinden (Fenistil®) 0,1mg/kg KG i.v. als Kurzinfusion vor Einleitung plus 300 mg Ranitidin p.o. am Vorabend und am OP Tag.

bei bekannter Anaphylaxie ggf. zusätzlich 100-250 mg Prednisolon i.v.

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5.2. die medikamentöse Prämedikation bei Kindern (Heck M, 2008)

am Vorabend findet bei Kindern keine medikamentöse Prämedikation statt

am OP Tag: Säuglinge unter 6 Monaten erhalten keine Prämedikationbei Kindern die älter als 6 Monate sind erfolgt die orale Prämedikation 20-30 min. vor Narkoseeinleitung mit Midazolamsaft (0,5 mg/kg KG jedoch maximal 10mg)

ab 25–30 kg orale Prämedikation mit Midazolamtablette (3,75–7,5 mg)

ggf. nasale Prämedikation: Midazolam, 0,2–0,4 mg/kg KG (NW: bitterer Geschmack, ggf. Husten bei Kontakt mit Rachenschleimhaut)

ggf. rektale Prämedikation mit Midazolam, 0,5–0,75 mg/kg KG

5.3. Sonderfälle

keine orale Prämedikation bei Patienten mit Vigilanzstörungen oder Hirndruckzeichen. Gaumensegeloperationen im Rahmen der Schlafapnoetherapie der Propofolsedierung von Kindern für die MRT Augenoperationen Ambulanten Patienten mit Ausnahme von Gyn. Patienten zur Interruptio und

UC Patienten, die eine i.v. regionale erhalten.

6 PONV

6.1. Anamnese Erhebung eines Risiko-score (Apfel & Roewer, 2004)Risikofaktoren:

weibliches Geschlecht Nichtraucher positive PONV Anamnese oder Reisekrankheit postoperative Opioide

Jeder Faktor zählt einen Punkt, die Punkte werden addiert (0-4 Punkte)

6.2. Prophylaxe und TherapieTab. 2Punktzahl nach Apfel und Roewer (2004)

Maßnahme

0-1 Wait and see2-3 4mg Dexamethason oder TIVA3-4 TIVA+

1.) 4mg Dexamethason+ 4-8mg Ondansetron i.v. (Dexametason: Applikation p.o. zur Prämedikation oder

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i.v. zur Einleitung)2.) Xymolix® (DHB) 0,625 mg / 70 kg3.) 62 mg Dimenhydrinat (Vomex®)

6.3. PONV bei KindernAuch bei Kindern können die o.g. Medikamente gegen PONV eingesetzt werden.

Arzneimittel DosierungOndansetron 0,1 mg/kg KG max.4mgDexametason 0,15mg/kg KG max.8mgDimenhydrinat 0,5mg/kg KG(Weiss & Hering, 2005)

7. Endokarditisprophylaxe

Die Leitlininen zur Endokarditisprophylaxe wurden 2008 völlig neu überarbeitet und sehen seither die Prophylaxe der infetktiösen Endokarditis lediglich für Patienten vor, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von dieser Maßnahme profitieren. (Grabein, 2008) Dazu zählen Patienten mit angeborenen oder rheumatischen Vitien, mit Klappenersatz oder Patienten mit einer durchgemachten bakteriellen Endokartitis.

Tab. 3 Patienten mit der höchsten Wahrscheinlichkeit eines schweren oder letalen Verlaufs einer infektiösen Endokarditis (Grabein, 2008)

– Patienten mit Klappenersatz (mechanische und biologische Prothesen) – Patienten mit rekonstruierten Klappen unter Verwendung von alloprothetischem Material in den ersten 6 Monaten nach Operationa a;b– Patienten mit überstandener Endokarditis– Patienten mit angeborenen Herzfehlern

– Zyanotische Herzfehler, die nicht oder palliativ mit systemisch-pulmonalem Shunt operiert sind.– Operierte Herzfehler mit Implantation von Conduits (mit oder ohne Klappe) oder residuellen Defekten, d. h. turbulenter Blutströmung im Bereich des prothetischen Materials

– Alle operativ oder interventionell unter Verwendung von prothetischem Material behandelten Herzfehler in den ersten 6 Monaten nach Operation. b– Herztransplantierte Patienten, die eine kardiale Valvulopathie entwickelna In diesem Punkt unterscheidet sich das vorliegende Positionspapier von den AHA-Leitlinien. b Nach 6 Monaten wird eine suffiziente Endothelialisierung der Prothesen angenommen.

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Auch die Prophylaxeempfehlungen für Eingriffe am Gastrointestinal und Urogenitaltrakt wurden nicht aufrechterhalten.

Tab. 4 Risikoeingriffe bei denen Patietienten aus Tab 3 eine Endokarditisprophylaxe erhalten sollen (Grabein, 2008)Zahnärztliche Eingriffe die zu einer Bakteriämie führen können:Eingriffe mit Manipulation an der GingivaEingriffe mit Manipulation an der periapikalen ZahnregionEingriffe mit Perforation der oralen MukosaEingriffe mit intraligamentärer Anästhesie (HNO)HNO-ärztliche Eingriffe die zu einer Bakteriämie führen können:Eingriffe am Respirationstrakt (Empfehlungsgrad IIa, Evidenzgrad C)TonsillektomieAdenotomieEingriffe mit Inzision der Mucosa oder Biopsieentnahme

Das Prophylaxeschema hat sich im Wesentlichen nicht geändert (Grabein, 2008)

Tab. 5 Empfohlene Prophylaxe vor zahnärztlichen Eingriffena

Situation Antibiotikum

Erwachsene

Kinder Alternative

orale Einnahme Amoxicillin 2g p.o. 50mg/kg KG p.o.

orale Einnahme nicht möglich

Ampicillin 2g i.v. 50mg/kg KG i.v.

Penicillin oder Ampicillinallergie -orale Einnahme

Clindamycin 600 mg p.o. 20mg/kg KG p.o.

CefalexinClarithromycin

Penicillin oder Ampicillinallergie – orale Einnahme nicht möglich

Clindamycin 600mg i.v. 20 mg/kg KG i.v.

CefazolinCeftriaxon

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Anlage 1 (Aken, 2007)

Operations-Klassifizierung(In Anlehnung an The Johns Hopkins Medical Institutions)

Kategorie 1: Minimales OP-Risiko unabhängig von Anästhesie. Minimalinvasive Eingriffe mit geringem oder ohne Blutverlust.Umfasst: Mamma-PE, Entfernung kleinerer (sub-)kutaner Läsionen, Paukenröhrchen, Hysteroskopie,Zystoskopie, fiberoptische BronchoskopieUmfasst nicht: offene Exposition innerer Organe, Gefäß- oder Nervenchirurgie, Platzierung von Prothesen, Eindringen in Abdomen, Thorax, Hals, Schädel oder Extremitäten, postoperative

Kategorie 2: Minimal bis moderat invasive Eingriffe.Blutverlust < 10% des Blutvolumens .Umfasst: Diagnostische Laparoskopie, Abrasio, Tubenligatur, Arthroskopie, Leistenherien-OP,laparoskopische Adhäsiolyse, AT/TE, Nabelhernien-OP, Septorhinoplastik, Perkutane Lungenbiopsie,ausgedehnte oberflächliche Eingriffe.Umfasst nicht: offene Exposition innerer Organe, Gefäß- oder Nervenchirurgie, Platzierung von Gelenkprothesen, Eröffnen von Abdomen, Thorax, Hals, Schädel oder Extremitäten, postoperative

Kategorie 3: Moderat bis deutlich invasive Eingriffe. Blutverlust 10-30%möglich: Moderates OP-Risiko unabhängig von Anästhesie.Umfasst: Hysterektomie, Myomektomie, ChE, Laminektomie, Hüft- bzw. Knie-TEP, größere laparoskopische Eingriffe, Resektion/Rekonstruktion am GI-Trakt.Umfasst nicht: Thorakotomie, Kraniotomie, größere Gefäßchirurgie (z. B. aorto-femoraler Bypass),

Kategorie 4: Stark invasive Eingriffe. Blutverlust > 30%. Deutliches OP Risikounabhängig von AnästhesieUmfasst: Größere Wirbelsäulenchirurgie, größere Rekonstruktionen des GI-Traktes, größere Gefäßchirurgie.

Kategorie 5: Hoch invasive Eingriffe. Blutverlust > 30%. Kritisches OP Risikounabhängig von Anästhesie. Gewöhnlich postoperative Intensivobservation/-therapieUmfasst: intrathorakale Eingriffe, kardiale Eingriffe, intrakranielle Eingriffe, größereOperationen am Oropharynx, abdominelle Gefäßchirurgie, Hemipelvektomie

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Anlage 2: (Aken, 2007)

Mallampati-Score (modifiziert nach Samsoon und Young):Bei der Erhebung des Mallampati-Score darf der Patient nicht phonieren. Phonationverbessert den Score fälschlicherweise.

Patil-Test (Bestimmung der thyreomentalen Distanz bei maximal rekliniertem Kopf):Ist die thyreomentale Distanz > 7 cm, sollte die Intubation einfach sein. Ist sie < 6 cm muss man mit Intubationsproblemen rechnen.

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Anlage 3 (Aken 2007)

ASA-RISIKOGRUPPENI: keine organischen, biochemischen oder psychiatrischen Erkrankungen.Lokalisierter operativer Eingriff ohne systemische Störungen.II: Milde systemische Erkrankung, entweder durch die zu operierendePathologie ausgelöst oder begleitend.(z. B. gut eingestellter Hypertonus, Status post-CABG ohne Symptome,Asthmaanamnese, Anämie, Zigarettenrauchen, gut eingestellter Diab. mell., mildeAdipositas, Alter < 1 Jahr oder > 70 Jahre, Schwangerschaft)III: Schwere systemische Störung oder Erkrankung gleich welcherUrsache, auch wenn man den Grad der Beeinträchtigung nicht mitSicherheit festlegen kann.(z. B. Angina, schlecht eingestellter Hypertonus, symptomatische Lungenerkrankung,wie Asthma oder COPD, massive Adipositas)IV: Schwere lebensbedrohliche systemische Störungen, nicht immer durcheine Operation behebbar.(z. B. instabile Angina, kongestive Herzerkrankung, behindernde Lungenerkrankung,hepatorenales Versagen)V: Moribunder Patient mit geringer Überlebenschance trotz OperationE: Emergency Operation (Notfall) , risikoerhöhender Zusatzfaktor

Anlage 4

Evidenzklasse (Wikipedia, 2011)

Klasse Ia: Evidenz durch Meta-Analysen von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien.

Klasse Ib: Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.

Klasse IIa: Evidenz aufgrund von mindestens einer gut angelegten, jedoch nicht randomisierten und kontrollierten Studie.

Klasse IIb: Evidenz aufgrund von mindestens einer gut angelegten quasi-experimentellen Studie.

Klasse III: Evidenz aufgrund gut angelegter, nicht-experimenteller deskriptiver Studien wie etwa Vergleichsstudien, Korrelationsstudien oder Fall-Kontroll-Studien.

Klasse IV: Evidenz aufgrund von Berichten der Experten-Ausschüsse oder Expertenmeinungen bzw. klinischer Erfahrung anerkannter Autoritäten.

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Empfehlungsgrad (Wikipedia, 2011)

Grad A: „Soll“-Empfehlung: zumindest eine randomisierte kontrollierte Studie von insgesamt guter Qualität und Konsistenz, die sich direkt auf die jeweilige Empfehlung bezieht und nicht extrapoliert wurde (Evidenzebenen Ia und Ib)

Grad B: „Sollte“-Empfehlung: Gut durchgeführte klinische Studien, aber keine randomisierten klinischen Studien, mit direktem Bezug zur Empfehlung (Evidenzebenen II oder III) oder Extrapolation von Evidenzebene I, falls der Bezug zur spezifi- schen Fragestellung fehlt

Grad C: „Kann“-Empfehlung: Berichte von Expertenkreisen oder Expertenmeinung und/oder klinische Erfahrung anerkannter Autoritäten (Evidenzkategorie IV) oder Extrapolation von Evidenzebene IIa, IIb oder III; diese Einstufung zeigt an, dass direkt anwendbare klinische Studien von guter Qualität nicht vorhanden oder nicht verfügbar waren

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LiteraturverzeichnisAhmed, Z., Lockhart, C., & Weiner, M. e. (2005). Advances in diabetic managemen:implications for anesthesia. Anesth Analg , S. 666-669.Apfel, C., & Roewer, N. (2004). Postoperative Übelkeit und Erbrechen. Anaesthesist 53 , S. 377-391.Benkert, O., & Hippius, H. (2005). Kompendium der psychiatrischen Pharmakotherapie. Springer.Buhre, K., de Rossi, L., & Buhre, W. (10. August 2005). Präoperative Dauerthearpie. Anaesthesist , S. 902-913.Grabein, B. (9. Mai 2008). Update der Leitlinie zur Endokarditisprophylaxe 2007. Anaesthesist , S. 613-615.Heck, M. In Repetitorium Anästhesiologie. Springer (2008).Naber, C. K., & al., e. (21. November 2007). Prophylaxe der Infektiösen Endokarditis. der Kardiologe , S. 243-250.Naber, C. (21. November 2007). Prophylaxe der infektösen Endokarditis. Kardiologe , S. 243-250.Radke, D. (1. März 2004). Standarts und Empfehlungen für Anästhesie und operative Intensivmedizin. Martin Luther Universität Halle-Wittenberg.Roche Fachinfoservice (Juni2008) Rote Liste Service GmbH, BerlinVan Aken, P. D. (1. Februar 2008). Verfahrensanweisung Anästhesie 1-4. Universitätsklinikum Münster.Weiss, D. T. (25. 04 2005). PONV: Anamnese, Prophylaxe, Therapie. Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH.Weiß, G., & Jakob, M. (2008). präoperative Nüchternheit. Anästhesist .Wikipedia. (25. April 2011). Abgerufen am 2. Juni 2011 von Wikipedia.

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