Grenzüberschreitender Verkehr MONTENEGRO · PDF fileMAßE UND GEWICHTE Höhe 4...
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MAßE UND GEWICHTEHöhe 4 m, Breite 2,55 m, 2-Achser 13,5 m, 3-Achser 15 m,Gelenkbus, Busse mit Anhänger18,75 m, 2-Achser 18 t, 3-Achser 25 t, Gelenkbus 18 t
GEBÜHRENJahres-Öko-Vignette, für Busse pauschal für 50 € an der Grenze,Kurzzeit-Vignetten sind nicht mög-lich. Sozina-Tunnel einfache Fahrtfür Busse bis 20 Plätze 5 €, sonst 12 €, Gebühren für Panorama-straßen in Nationalparks
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITENAußerorts 80 km/h, Innerorts 50 km/h
BESONDERE VERKEHRSREGELNImmer Abblendlicht, absolutes Alkoholverbot, Warnwestenpflicht.
Hohe Strafen und Gefängnis drohenz. B. bei schweren Unfällen, Nachtfahrten möglichst meiden
WICHTIGE ADRESSEN:
Botschaft von Montenegro, Dessauer Straße 28/29, 2. Etage,10963 Berlin, Tel.: 0 30/51 65 10 70,Fax 030/5 16 51 07 19, www.botschaft-montenegro.de [email protected]
Botschaft der BundesrepublikDeutschland, Herzegovacka 10,81000 Podgorica, Montenegro, Tel. und Fax: 0 03 82/20 66 72 85,www.podgorica.diplo.de [email protected] (keine Visa–Angelegenheiten)
NOTRUFE
Polizei 122, Feuerwehr 123,Rettungsdienst 124,Pannendienst 9807
WICHTIGE HINWEISE
Deutsche reisen mit mindestensnoch 3 Monate nach der Einreisemit gültigen Reisepass/Kinderreise-pass oder vorläufigem Reisepass/Kinderreisepass ein, mit Personal-ausweis nur bei höchstens 30 TagenAufenthalt oder zur Durchreise. Vorläufiger Personalausweis wirdnicht akzeptiert. Bereits vorhandeneEinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.6.2012nicht mehr gültig. Ab diesem Stich-tag benötigen alle Kinder ein eige-nes Reisedokument. AlleinreisendeElternteile müssen für das Kind eineVollmacht des anderen Elterteilsoder den Nachweis des alleinigenSorge rechtes mitführen. Kinderreise-pass wird nur mit Foto akzeptiert.Ab 90 Tagen Aufenthalt ist eineAufenthaltsgenehmigung nötig.Wegen Krankenversicherung denAnspruchsnachweis Formular Ju6
1. GelegenheitsverkehrEs gilt das Interbus-Übereinkommen
Kategorie A: Rundfahrt mit geschlossenen Türen
Kategorie B: Besetzte Hin- und anschließende Leerrückfahrt
Kategorie C: Leerhinfahrten,um Fahrgäste aufzunehmenund sie ins Niederlassungs-land des Unternehmers zubringen
C1: Näheres sieheInterbus-Fahrtenblatt &Wichtige HinweiseC2: Leerhinfahrten zur Abholung nach einer Hinfahrt der Kategorie BC3: Näheres sieheInterbus-Fahrtenblatt &Wichtige Hinweise
GenehmungspflichtigerVerkehr
2. Pendelverkehr
3. Linienverkehr
Generell:PBefG – Genehmigung für Gelegenheitsverkehr
Kategorie Aliberalisiert, keine weitere Genehmigung
Kategorie Bliberalisiert, keine weitere Genehmigung
Kategorie C 1 bis C 3liberalisiert, keine weitere Genehmigung, Interbus-Fahrtenheft& „Wichtige Hinweise“ beachten
Genehmigung gemäßInterbus-Übereinkommen:
PBefG – Genehmigung montenegrinische Genehmigung Transitgenehmigungen
PBefG – Genehmigung montenegrinische GenehmigungTransitgenehmigungen
Antrag mindestens 1 Monat vorherAntragformular nach Interbus-Übereinkommen:Antrag an zuständige Behörde, in deren Gebiet der Ausgangsortliegt, in Deutschland:Bundesamt für Güterverkehr, Referat 13, Sachgebiet Marktzugang (Personenverkehr) Postfach 190180, 50498 KölnTel: 02 21/57 76/13 21Fax: 02 21/57 76/13 90
Antrag mind. 60 Tage vorher an Bundesamt für GüterverkehrAdresse siehe oben
Antrag an zuständige deutsche Genehmigungsbehörde
Internationaler Führerschein, Fahrzeugschein, Reisepass, internationale grüne Versicherungskarte mit Eintrag „Serbien und Montenegro“, ggf. Versicherung fragen.
Für Transitstaaten Beglaubigte Kopie der EU Gemeinschaftslizenz
Verkehre nach A, B und C:Siehe oben undPBefG – GenehmigungInterbus-FahrtenblattFahrgastliste Hinweise im Interbus-Fahrtenheft beachten
Bei Genehmigungspflicht:Siehe oben und Genehmigung nach Interbus-Übereinkommen, Fahrgastliste
Siehe oben und PBefG. Genehmigung, montenegrinischeGenehmigung, Fahrgastliste (Fahrtenblatt), Genehmigung für Fahrgastwechsel, Transitgenehmigungen
Siehe oben und PBefG. Genehmigung, montenegrinischeGenehmigung, Transitgenehmigungen
ART DES VERKEHRS ERFORDERLICHE GENEHMIGUNG GENEHMIGUNGSVERFAHREN MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
Grenzüberschreitender Verkehr
MNE
„Urlaubs krankenschein“ mitführen.Impfschutz empfohlen u.a. gegenTetanus, Diphtherie und Hepatitis A,ggf. überprüfen und auffrischen lassen. Die ärztliche Versorgung ist nicht ausreichend. Auslands -krankenversicherung mit Rückhol-versicherung dringend empfohlen
WÄHRUNG/BESONDERHEITENDer Euro ist Landeswährung. Zollfreimengen (200 Zigaretten, 1 l Spirituosen etc.) beachten
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Die Tabellen im Internet: www.busmagazin.de • • • Weitere wichtige Informationen (Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, Zollvorschriften etc.) auch unter www.auswaertiges-amt.de