Grenzüberschreitender Verkehr MONTENEGRO · PDF fileMAßE UND GEWICHTE Höhe 4...

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MAßE UND GEWICHTE Höhe 4 m, Breite 2,55 m, 2-Achser 13,5 m, 3-Achser 15 m, Gelenkbus, Busse mit Anhänger 18,75 m, 2-Achser 18 t, 3-Achser 25 t, Gelenkbus 18 t GEBÜHREN Jahres-Öko-Vignette, für Busse pauschal für 50 an der Grenze, Kurzzeit-Vignetten sind nicht mög- lich. Sozina-Tunnel einfache Fahrt für Busse bis 20 Plätze 5 , sonst 12 , Gebühren für Panorama- straßen in Nationalparks HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN Außerorts 80 km/h, Innerorts 50 km/h BESONDERE VERKEHRSREGELN Immer Abblendlicht, absolutes Alkoholverbot, Warnwestenpflicht. Hohe Strafen und Gefängnis drohen z. B. bei schweren Unfällen, Nachtfahrten möglichst meiden WICHTIGE ADRESSEN: Botschaft von Montenegro, Dessauer Straße 28/29, 2. Etage, 10963 Berlin, Tel.: 0 30/51 65 10 70, Fax 030/5 16 51 07 19, www.botschaft-montenegro.de [email protected] Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Herzegovacka 10, 81000 Podgorica, Montenegro, Tel. und Fax: 0 03 82/20 66 72 85, www.podgorica.diplo.de [email protected] (keine Visa–Angelegenheiten) NOTRUFE Polizei 122, Feuerwehr 123, Rettungsdienst 124, Pannendienst 9807 WICHTIGE HINWEISE Deutsche reisen mit mindestens noch 3 Monate nach der Einreise mit gültigen Reisepass/Kinderreise- pass oder vorläufigem Reisepass/ Kinderreisepass ein, mit Personal- ausweis nur bei höchstens 30 Tagen Aufenthalt oder zur Durchreise. Vorläufiger Personalausweis wird nicht akzeptiert. Bereits vorhandene Einträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.6.2012 nicht mehr gültig. Ab diesem Stich- tag benötigen alle Kinder ein eige- nes Reisedokument. Alleinreisende Elternteile müssen für das Kind eine Vollmacht des anderen Elterteils oder den Nachweis des alleinigen Sorgerechtes mitführen. Kinderreise- pass wird nur mit Foto akzeptiert. Ab 90 Tagen Aufenthalt ist eine Aufenthaltsgenehmigung nötig. Wegen Krankenversicherung den Anspruchsnachweis Formular Ju6 1. Gelegenheitsverkehr Es gilt das Interbus- Übereinkommen Kategorie A: Rundfahrt mit geschlossenen Türen Kategorie B: Besetzte Hin- und anschließende Leerrückfahrt Kategorie C: Leerhinfahrten, um Fahrgäste aufzunehmen und sie ins Niederlassungs- land des Unternehmers zu bringen C1: Näheres siehe Interbus-Fahrtenblatt & Wichtige Hinweise C2: Leerhinfahrten zur Abholung nach einer Hinfahrt der Kategorie B C3: Näheres siehe Interbus-Fahrtenblatt & Wichtige Hinweise Genehmungspflichtiger Verkehr 2. Pendelverkehr 3. Linienverkehr Generell: PBefG – Genehmigung für Gelegenheitsverkehr Kategorie A liberalisiert, keine weitere Genehmigung Kategorie B liberalisiert, keine weitere Genehmigung Kategorie C 1 bis C 3 liberalisiert, keine weitere Genehmigung, Interbus-Fahrtenheft & „Wichtige Hinweise“ beachten Genehmigung gemäß Interbus-Übereinkommen: PBefG – Genehmigung montenegrinische Genehmigung Transitgenehmigungen PBefG – Genehmigung montenegrinische Genehmigung Transitgenehmigungen Antrag mindestens 1 Monat vorher Antragformular nach Interbus-Übereinkommen: Antrag an zuständige Behörde, in deren Gebiet der Ausgangsort liegt, in Deutschland: Bundesamt für Güterverkehr, Referat 13, Sachgebiet Marktzugang (Personenverkehr) Postfach 190180, 50498 Köln Tel: 02 21/57 76/13 21 Fax: 02 21/57 76/13 90 Antrag mind. 60 Tage vorher an Bundesamt für Güterverkehr Adresse siehe oben Antrag an zuständige deutsche Genehmigungsbehörde Internationaler Führerschein, Fahrzeugschein, Reisepass, internationale grüne Versicherungskarte mit Eintrag „Serbien und Montenegro“, ggf. Versicherung fragen. Für Transitstaaten Beglaubigte Kopie der EU Gemeinschaftslizenz Verkehre nach A, B und C: Siehe oben und PBefG – Genehmigung Interbus-Fahrtenblatt Fahrgastliste Hinweise im Interbus-Fahrtenheft beachten Bei Genehmigungspflicht: Siehe oben und Genehmigung nach Interbus-Übereinkommen, Fahrgastliste Siehe oben und PBefG. Genehmigung, montenegrinische Genehmigung, Fahrgastliste (Fahrtenblatt), Genehmigung für Fahrgastwechsel, Transitgenehmigungen Siehe oben und PBefG. Genehmigung, montenegrinische Genehmigung, Transitgenehmigungen ART DES VERKEHRS ERFORDERLICHE GENEHMIGUNG GENEHMIGUNGSVERFAHREN MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE Grenzüberschreitender Verkehr MNE „Urlaubskrankenschein“ mitführen. Impfschutz empfohlen u.a. gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, ggf. überprüfen und auffrischen lassen. Die ärztliche Versorgung ist nicht ausreichend. Auslands- krankenversicherung mit Rückhol- versicherung dringend empfohlen WÄHRUNG/BESONDERHEITEN Der Euro ist Landeswährung. Zollfreimengen (200 Zigaretten, 1 l Spirituosen etc.) beachten MONTENEGRO Stand: Mai 2012 (alle Angaben ohne Gewähr) Die Tabellen im Internet: www.busmagazin.de • • • Weitere wichtige Informationen (Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, Zollvorschriften etc.) auch unter www.auswaertiges-amt.de

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Page 1: Grenzüberschreitender Verkehr MONTENEGRO · PDF fileMAßE UND GEWICHTE Höhe 4 m, Breite 2,55 m, 2-Achser 13,5 m, 3-Achser 15 m, Gelenkbus, Busse mit Anhänger 18,75 m, 2-Achser 18

MAßE UND GEWICHTEHöhe 4 m, Breite 2,55 m, 2-Achser 13,5 m, 3-Achser 15 m,Gelenkbus, Busse mit Anhänger18,75 m, 2-Achser 18 t, 3-Achser 25 t, Gelenkbus 18 t

GEBÜHRENJahres-Öko-Vignette, für Busse pauschal für 50 € an der Grenze,Kurzzeit-Vignetten sind nicht mög-lich. Sozina-Tunnel einfache Fahrtfür Busse bis 20 Plätze 5 €, sonst 12 €, Gebühren für Panorama-straßen in Nationalparks

HÖCHSTGESCHWINDIGKEITENAußerorts 80 km/h, Innerorts 50 km/h

BESONDERE VERKEHRSREGELNImmer Abblendlicht, absolutes Alkoholverbot, Warnwestenpflicht.

Hohe Strafen und Gefängnis drohenz. B. bei schweren Unfällen, Nachtfahrten möglichst meiden

WICHTIGE ADRESSEN:

Botschaft von Montenegro, Dessauer Straße 28/29, 2. Etage,10963 Berlin, Tel.: 0 30/51 65 10 70,Fax 030/5 16 51 07 19, www.botschaft-montenegro.de [email protected]

Botschaft der BundesrepublikDeutschland, Herzegovacka 10,81000 Podgorica, Montenegro, Tel. und Fax: 0 03 82/20 66 72 85,www.podgorica.diplo.de [email protected] (keine Visa–Angelegenheiten)

NOTRUFE

Polizei 122, Feuerwehr 123,Rettungsdienst 124,Pannendienst 9807

WICHTIGE HINWEISE

Deutsche reisen mit mindestensnoch 3 Monate nach der Einreisemit gültigen Reisepass/Kinderreise-pass oder vorläufigem Reisepass/Kinderreisepass ein, mit Personal-ausweis nur bei höchstens 30 TagenAufenthalt oder zur Durchreise. Vorläufiger Personalausweis wirdnicht akzeptiert. Bereits vorhandeneEinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.6.2012nicht mehr gültig. Ab diesem Stich-tag benötigen alle Kinder ein eige-nes Reisedokument. AlleinreisendeElternteile müssen für das Kind eineVollmacht des anderen Elterteilsoder den Nachweis des alleinigenSorge rechtes mitführen. Kinderreise-pass wird nur mit Foto akzeptiert.Ab 90 Tagen Aufenthalt ist eineAufenthaltsgenehmigung nötig.Wegen Krankenversicherung denAnspruchsnachweis Formular Ju6

1. GelegenheitsverkehrEs gilt das Interbus-Übereinkommen

Kategorie A: Rundfahrt mit geschlossenen Türen

Kategorie B: Besetzte Hin- und anschließende Leerrückfahrt

Kategorie C: Leerhinfahrten,um Fahrgäste aufzunehmenund sie ins Niederlassungs-land des Unternehmers zubringen

C1: Näheres sieheInterbus-Fahrtenblatt &Wichtige HinweiseC2: Leerhinfahrten zur Abholung nach einer Hinfahrt der Kategorie BC3: Näheres sieheInterbus-Fahrtenblatt &Wichtige Hinweise

GenehmungspflichtigerVerkehr

2. Pendelverkehr

3. Linienverkehr

Generell:PBefG – Genehmigung für Gelegenheitsverkehr

Kategorie Aliberalisiert, keine weitere Genehmigung

Kategorie Bliberalisiert, keine weitere Genehmigung

Kategorie C 1 bis C 3liberalisiert, keine weitere Genehmigung, Interbus-Fahrtenheft& „Wichtige Hinweise“ beachten

Genehmigung gemäßInterbus-Übereinkommen:

PBefG – Genehmigung montenegrinische Genehmigung Transitgenehmigungen

PBefG – Genehmigung montenegrinische GenehmigungTransitgenehmigungen

Antrag mindestens 1 Monat vorherAntragformular nach Interbus-Übereinkommen:Antrag an zuständige Behörde, in deren Gebiet der Ausgangsortliegt, in Deutschland:Bundesamt für Güterverkehr, Referat 13, Sachgebiet Marktzugang (Personenverkehr) Postfach 190180, 50498 KölnTel: 02 21/57 76/13 21Fax: 02 21/57 76/13 90

Antrag mind. 60 Tage vorher an Bundesamt für GüterverkehrAdresse siehe oben

Antrag an zuständige deutsche Genehmigungsbehörde

Internationaler Führerschein, Fahrzeugschein, Reisepass, internationale grüne Versicherungskarte mit Eintrag „Serbien und Montenegro“, ggf. Versicherung fragen.

Für Transitstaaten Beglaubigte Kopie der EU Gemeinschaftslizenz

Verkehre nach A, B und C:Siehe oben undPBefG – GenehmigungInterbus-FahrtenblattFahrgastliste Hinweise im Interbus-Fahrtenheft beachten

Bei Genehmigungspflicht:Siehe oben und Genehmigung nach Interbus-Übereinkommen, Fahrgastliste

Siehe oben und PBefG. Genehmigung, montenegrinischeGenehmigung, Fahrgastliste (Fahrtenblatt), Genehmigung für Fahrgastwechsel, Transitgenehmigungen

Siehe oben und PBefG. Genehmigung, montenegrinischeGenehmigung, Transitgenehmigungen

ART DES VERKEHRS ERFORDERLICHE GENEHMIGUNG GENEHMIGUNGSVERFAHREN MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

Grenzüberschreitender Verkehr

MNE

„Urlaubs krankenschein“ mitführen.Impfschutz empfohlen u.a. gegenTetanus, Diphtherie und Hepatitis A,ggf. überprüfen und auffrischen lassen. Die ärztliche Versorgung ist nicht ausreichend. Auslands -krankenversicherung mit Rückhol-versicherung dringend empfohlen

WÄHRUNG/BESONDERHEITENDer Euro ist Landeswährung. Zollfreimengen (200 Zigaretten, 1 l Spirituosen etc.) beachten

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Die Tabellen im Internet: www.busmagazin.de • • • Weitere wichtige Informationen (Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, Zollvorschriften etc.) auch unter www.auswaertiges-amt.de