Gutachtliche Prüfung von Ratsbeschlüssen

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Kommunalrecht NRW

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Gutachtliche Prüfung eines Ratsbeschlusses

A FORMELLE VORAUSSETZUNGEN 1. Zuständigkeit

♦ Verbandskompetenz der Gemeinde nach § 2 GO (handelt es sich bei dem Beratungsgegenstand um eine gemeindliche Angelegenheit?)

♦ Organkompetenz des Rates

- Alleinzuständigkeit nach § 41 (1), Satz 2 GO

- Allzuständigkeit nach § 41 (1), Satz 1 GO

2. Verfahren ♦ ordnungsgemäße Einberufung des Rates nach §§ 47, 48 (1) GO und

Geschäftsordnung

♦ Öffentlichkeit der Sitzung nach § 48 (2) und (3) GO

♦ Beschlussfähigkeit des Rates nach § 49 GO

♦ erforderliche Mehrheiten bei der Abstimmung nach § 50 GO

- gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder nach § 3 (2) KWahlG

- grundsätzlich einfache Mehrheit (§ 50 (1), Satz 1 GO) § 50 (5) GO

- Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt bei Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen (§ 50 (3) GO)

B MATERIELLE VORAUSSETZUNGEN 1. kein Verstoß gegen höherrangiges Recht

insbesondere♦ Grundgesetz♦ Landesverfassung♦ förmliche Gesetze

2. Voraussetzungen nach Spezialgesetz

3. allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen ♦ Bestimmtheit♦ Verhältnismäßigkeit

4. bei Ermessen ♦ keine Ermessensüberschreitung♦ kein Ermessensmangel♦ kein Ermessensmissbrauch