Gymnasium Herkenrath einer Klausur können auch mehrere Materialien zur Bearbeitung vorgelegt werden...

17
Gymnasium Herkenrath Leistungskonzept - Fachbereich Geschichte -

Transcript of Gymnasium Herkenrath einer Klausur können auch mehrere Materialien zur Bearbeitung vorgelegt werden...

Gymnasium Herkenrath

Leistungskonzept

- Fachbereich Geschichte -

Leistungskonzept des Fachbereichs Geschichte 1. Zusammensetzung der Gesamtleistung Im Fach Geschichte ergibt sich die Note... ...in den Klassen 5-9 aus einer Note für die sonstige Mitarbeit. ...in der Oberstufe aus einer Note für die Klausuren und einer Note für die sonstige Mitarbeit ...in der Oberstufe in Grundkursen aus einer Note für die Klausuren (sofern der Schüler das Fach schriftlich belegt hat) und einer Note für die sonstige Mitarbeit. ...in der Oberstufe in Leistungskursen aus einer Note für die Klausuren und einer Note für die sonstige Mitarbeit. Die Notengebung orientiert sich an den fachlichen Vorgaben des kompetenzorientierten Kernlehrplans für das Fach Geschichte in der Sekundarstufe 1 und 2. Diese Kompetenzen sollen auf die Ausbildung eines kritisch-reflektierten Geschichtsbewusstseins hinwirken. Die Kompetenzen gliedern sich wie folgt auf: Sachkompetenz (Wissen um historische Sachverhalte, Befähigung zur Deutung historischer Quellen und Interpretation von Historikertexte) Methodenkompetenz (Qualifizierter Umgang mit Quellen und Historikertexten, historische Fragekompetenz) Urteilskompetenz (Befähigung zu historischen Sach- und Werturteilen) Handlungskompetenz (Befähigung Vergangenes und Gegenwart in Bezug zu setzen, Auseinandersetzung mit Geschichtsdeutungen) 2. Schriftliche Arbeiten In den Klassen 5-9 werden keine Klassenarbeiten geschrieben. In der Oberstufe können je nach Laufbahnwahl des Schülers Klausuren geschrieben werden. 2.1. Die Anzahl und Dauer Anzahl und Dauer der Arbeiten/Klausuren entnehmen Sie bitte der allgemeinen Tabelle. 2.2. Aufgabenformate, Bezug zum Kernlehrplan, Beispiele, Bewertungskriterien Bewertungsbereich Klausuren Die Klausuren in der Oberstufe orientieren sich im Blick auf die Aufgabenformate an den Abiturklausuren. Diese sind im Kernlehrplan der Sek II für das Fach Geschichte definiert als Aufgabentyp A: Analyse und Interpretation sprachlicher oder nichtsprachlicher historischer Quellen. Aufgabentyp B: Analyse von Darstellungen und kritische Auseinandersetzung mit ihnen. Laut Kernlehrplan der Sek. II beziehen sich Klausuren auf alle Anforderungsbereiche: Anforderungsbereich I: Reproduktion Anforderungsbereich II: Anwendung und Transfer Anforderungsbereich III: Reflexion und Problemlösung/Urteilsbildung

In einer Klausur können auch mehrere Materialien zur Bearbeitung vorgelegt werden (Kernlehrplan Geschichte S. 48). Der Klausur ist eine gegliederte Aufgabenstellung in Operatorenschreibweise beigegeben. Die Operatorenliste wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Jahrgangsstufe Q1 schriftlich zusammen mit den Vorgaben für das Zentralabitur ausgehändigt. Die Operatorenliste muss auswendig gelernt werden. Sie ist auch auf der Internetpräsenz des Schulministeriums abrufbar (http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur-gost/getfile.php?file=489). Zur Veranschaulichung wird hier eine Klausur und der dazugehörige Erwartungshorizont als Anlage angehängt. 2.3. Rückmeldung Rückmeldung zum Leistungsbereich „sonstige Mitarbeit“: Die Schülerinnen und Schüler können sich nach ihrem Leistungsstand erkundigen. In der Sekundarstufe II findet in zeitlicher Nähe zum Quartalsende zwischen dem Geschichtslehrer, der Geschichtslehrerin und dem Schüler, der Schülerin ein Vier-Augen-Gespräch statt, in dem der Leistungsstand mitgeteilt wird und die Schülerin oder der Schüler ggf. Beratung und Empfehlungen erhält. Die mündliche Leistung der Schülerinnen und Schüler stellt die Lehrperson auf der Grundlage eigener Beobachtungen fest. Rückmeldung zum Leistungsbereich Klausuren in der Sekundarstufe II Zu jeder Klausur erhält jeder Schüler, jede Schülerin einen eigenen Erwartungshorizont mit einer detaillierten Punkteverteilung. Aus dieser kann er oder sie Stärken und Schwächen der eigenen Klausur erkennen. Falls es der Lehrperson sinnvoll und hilfreich erscheint, kann dem Erwartungshorizont ein individueller Kommentar beigegeben sein, in dem solche Stärken oder Schwächen/Fehler angesprochen werden, die aus der Punkteverteilung nicht sofort zu erschließen sind oder einer ergänzenden Kommentierung bedürfen. Die Schülerinnen und Schüler sind dazu verpflichtet, die Kommentierungen am Rand der Klausur zur Kenntnis zu nehmen. 2.4. Durchführung von Parallelarbeiten Im Fach Geschichte gibt es derzeit keine Parallelarbeiten. 2.5. Individuelle Lernleistungen Individuelle Lernleistungen i.S. der BASS sind derzeit für den Geschichtsunterricht noch nicht definiert. 2.6. Facharbeit in der Oberstufe Schülerinnen und Schüler können im Rahmen des zentralen Zuordnungsverfahrens in der Jahrgangstufe Q1 den Wunsch äußern, eine Facharbeit im Fach Geschichte anzufertigen. Diesem Wunsch kann meist entsprochen werden. Facharbeitsthemen können allen Zeitfeldern (Antike, Mittelalter, Neuzeit, Zeitgeschichte) entstammen. Es besteht eine gute Kooperation zwischen der Fachschaft Geschichte und dem Stadtarchiv Bergisch Gladbach. Den Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, das Thema räumlich regional oder lokal einzugrenzen und dabei die im Rahmen der Vorbesprechung und Begleitung angebotenen

Hilfen (auch des Stadtarchivs) anzunehmen. Der Schüler, die Schülerin formuliert gemeinsam mit dem Geschichtslehrer, der Geschichtslehrerin das Thema und reicht es fristgerecht (in der Regel Mitte Dezember) beim Oberstufenbüro ein. Während des Arbeitsprozesses wird der Schüler, die Schülerin begleitet und ist dazu aufgerufen, nötigenfalls um Beratung zu bitten. Die Bewertung der Facharbeit erfolgt durch den Fachlehrer, die Fachlehrerin. Es wird zu jeder Facharbeit ein Gutachten angefertigt, aus dem der Schüler, die Schülerin die Stärken und ggf. auch die Schwächen seiner / ihrer Arbeit erkennen kann. Es wird eine Note im Noten- und im Punktsystem erteilt. Nach Fachkonferenzbeschluss muss bei formalen Mängeln ein Punktabzug erfolgen (siehe Übersicht). Die Facharbeit ersetzt die zweite Klausur im ersten Halbjahr der Q1 und kann nur von Schülerinnen und Schülern angefertigt werden, die das Fach Geschichte auch schriftlich gewählt haben. 3. Sonstige Mitarbeit Verankerung im Kernlehrplan, Bereiche und Produkte, Beurteilungskriterien und Beurteilungsinstrumente

Sekundarstufe I

1. Bewertung der mündlichen Beiträge und Leistungen in unterschiedlichen

Unterrichtssituationen und Sozialformen (Plenumsgespräch, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Präsentation eines Referats oder einer Gruppenleistung, individuell organisierte Arbeit z.B. an Stationen oder nach einem Wochenplan). Im Vordergrund steht die Qualität der Einzelleistungen in einem Arbeitsprozess. Das Urteil über die Gewichtung von Qualität und Quantität und die Entscheidung über das Gewicht von sozialer und individueller Bezugsnorm liegt bei der Lehrperson und wird an den Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler beständig angepasst. Die Schüler können sich nach ihrem Leistungsstand erkundigen.

2. Bewertung der schriftlichen Produkte unterschiedlicher Arbeitsformen (Heftführung, Portfolio, Wochenplan, Mappe über ein Stationenlernen, Hörspiel u.Ä., schriftliche Ausarbeitung eines Referats). Die Bewertungskriterien zu diesen Produkten werden über einen Erwartungshorizont offengelegt. Das Gewicht einzelner schriftlicher Leistungen innerhalb der „sonstigen Mitarbeit“ legt der Geschichtslehrer, die Geschichtslehrerin fest und berücksichtigt dabei u.a. den Zeitraum, der für die Anfertigung zur Verfügung stand. In der Jahrgangsstufe 7 und 9 wird den Schülerinnen und Schülern jeweils ein Projekt angeboten. Die Benotung der Mappe erfolgt über einen vorbereiteten Erwartungshorizont. Die Note fließt in die Zeugnisnote ein, dazu hat die Fachkonferenz Geschichte eine Empfehlung erarbeitet: Beispielrechnung zum Vorschlag der Gewichtung der Vertretungsaufgaben - angenommene Halbjahresstundenzahl im Nebenfach: 40 (kann variieren) - angenommene Stundenzahl der Vertretungsaufgabe: 20 Stunden - Faktor 0,4 für die Gewichtung der Vertretungsstunden-Arbeit im Vergleich zur regulären

Unterrichtsstunde Beispielrechnung für den Fall, dass eine Schülerin 20 Stunden an ihrer Vertretungsaufgabe bis

zum Ende des Halbjahres gearbeitet hat: 20 x 0,4 = 8 Gewichtungsanteil errechnet sich: 8/40= 0,2 Angenommen die Schülerin hat im Halbjahr eine Vier plus erreicht (3,7) und angenommen die Schülerin hat in der Vertretungsaufgabe die Note 2 erreicht: 0,2 x 2 + 0,8 x 3,7 = 3,36. Die Schülerin würde auf dem Zeugnis eine 3 (-) erhalten. ABER: ein simples Errechnen der Note ist schulgesetzlich nicht erlaubt. Diese Formel ist eine Empfehlung an den Fachlehrer, um schließlich eine pädagogische Entscheidung zu treffen.

Sekundarstufe II

Es gelten die Ausführungen im Kernlehrplan NRW Geschichte Sek II S. 43. Sie werden hier konkretisiert: 1. Die Leistung im Bereich der „sonstigen Mitarbeit“ bezieht sich auf die mündlichen

Beiträge in verschiedenen Unterrichtsformen, sowohl in Gruppen- oder Partnerarbeit als auch im Plenumsgespräch. Auf konstruktive Beiträge zu einer Gruppenarbeit wird besonderer Wert gelegt. Eine kollektive Notengebung für Gruppenarbeitsergebnisse findet nicht statt. Der Geschichtslehrer, die Geschichtslehrerin beobachtet einzelne Schülerinnen und Schüler und ermittelt daraus eine Teilnote der sonstigen Mitarbeit. Über die Qualität der Mitarbeit erhält der Schüler die Schülerin eine differenzierte mündliche Rückmeldung. Siehe 2.3.

2. Neben rein mündlichen Beiträgen können schriftliche Leistungen erbracht werden.

Diese können die Gestalt einer schriftlichen Übung annehmen. Diese bezieht sich auf den Stoff der letzten drei Unterrichtsstunden und kann vorher angekündigt werden. In schriftlichen Übungen zeigen Schülerinnen und Schüler, dass Sie gelerntes Wissen auf ein Problem anwenden können.

Eine weitere individuell anzufertigende Leistung besteht im Referat. Durch ein Referat zeigt ein Schüler, eine Schülerin, dass er oder sie sich mit einem begrenzten Inhaltsbereich unter einer mit dem Lehrer, der Lehrerin abgestimmten Fragestellung auseinandergesetzt hat und dabei einige Grundformen des wissenschaftlichen Arbeitens angewendet hat. Ein Referat soll nicht ausschließlich auf Material aus dem Internet beruhen, sondern auch auf gedruckten Quellen und Darstellungen. Ein Referat muss schriftlich ausgearbeitet werden. Die Ausarbeitung umfasst 5000 bis 7000 Zeichen ohne Leerzeichen. Sie enthält eine genaue Aufstellung aller verwendeten Materialien / Literaturangaben. Zusätzlich wird zu jedem Referat eine inhaltliche Zusammenfassung für die übrigen Schülerinnen und Schüler erstellt. Diese Zusammenfassung muss so gestaltet sein, dass sie für die Schülerinnen und Schüler auch im zeitlichen Abstand noch verständlich ist. Die Präsentation des Referates, die inhaltliche Qualität und die Qualität der schriftlichen Begleittexte ergeben zusammen die Note des Referats. Referate können von Schülerinnen und Schülern selbst vorgeschlagen und übernommen werden. Referate können aber auch als Leistung von Schülerinnen und Schülern, die durch die Lehrerin oder den Lehrer dazu bestimmt werden, eingefordert werden. Jeder Referent, jede Referentin erhält eine detaillierte Rückmeldung über die Qualität des Referates in mündlicher oder schriftlicher Form. Neben dem Referat besteht die Möglichkeit, dass Schülerinnen oder Schüler ein Kurzreferat z.B. als Texteinführung, Internetrecherche, biographisches Kurzreferat o.Ä. erstellen. Art und Umfang dieser Schülerleistung wird vom Fachlehrer, von der Fachlehrerein in Rücksprache mit dem Schüler, der Schülerin festgelegt. Das Gewicht dieser Leistung liegt deutlich unter der eines Referates.

Anhang:

1. Beispiel für einen Erwartungshorizont zu einem Stationenlernen Rom 2. Beispiel für eine Klausur und einen Erwartungshorizont in der Sek II 3. Übersicht zu Punktabzügen wegen formaler Mängel bei Facharbeiten

Erwartungshorizont Stationenlernen „Politik und Alltag im Imperium Romanum Name: XXXXX Klasse 6x

Name der Station Aufgabe und Inhalt (Neben der sachlichen Richtigkeit wird Ausführlichkeit und Sorgfalt bei der Punktvergabe berücksichtigt)

Mögliche Punkte

Erreichte Punkte

Die römische Gesellschaft und der Aufbau der Regierung

S. 11 Nr. 1/2 Der Schüler, die Schülerin (SuS) stellt die Schichten der römischen Gesellschaft dar und vergleicht sie mit der heutigen Wirklichkeit.

6 6

S. 11 Nr. 3 SuS nennt a die Verleihung der Bürgerrecht und die Schuldknechtschaft als Verlust der Bürgerrechte.

4 3

S. 11 Nr. 4 SuS erklärt die politische Rechtlosigkeit der Frauen, späterer Zuwachs an Rechten durch die kriegsbedingte Übernahme von „typisch männlichen Aufgaben“.

3 3

S. 13 Nr. 2 SuS erklärt die Zusammenhänge der republikanischen Verfassung. 3 3

S. 13 Nr. 4 SuS nennt die plebejische Volksversammlung und die Tribunen. 3 3

Roms Aufstieg zur Weltmacht

S. 16 Nr. 2 Der Schüler / die Schülerin nennt SuS erläutert „Romanisierung“ mit Beispielen wie Sprache, Kultur, Kunst, Recht.

3 3

S. 16 Nr. 3 SuS erklärt den schonenden Umgang im Falle schneller Unterwerfung für den schnellen Aufbau der Herrschaft, die Versklavung bei härterem Widerstand gegen Rom

4 4

Der Untergang der römischen Republik

S. 19 Nr. 1 SuS nennt als Pflichten: Steuern zahlen / im Heer dienen. Als Rechte: Verträge schließen, wählen, Rechtschutz, passives Wahlrecht.

5 3

S. 19 Nr. 2 SuS nennt die Verarmung der unteren Schichten, gescheiterte Landreformen der gracchischen Brüder.

4 3

S. 20 Nr. 1 SuS die Verteilung von Staatsland wurde den Heerführern überlassen, die auf diese Weise die Gefolgschaft ihrer Soldaten sicherten. Die Bundesgenossen meuterten gegen Rom. Sulla ernennt sich zum Diktator.

6 6

Julius Caesar und seine Zeit

S. 21 Nr. 1 SuS nennt das Triumvirat und den Bürgerkrieg zwischen Caesar und Pompeius. Caesar ernennt sich 44 v. Chr. selbst zum Diktator auf Lebenszeit.

5 3

S. 21 Nr. 2 SuS erstellt einen Steckbrief mit allen Informationen der Arbeitsblätter und aus dem Referat, ergänzt durch andere Quellen z. B. das Schulbuch.

5 5

S. 21 Nr. 3 SuS erklärt „Diktator auf Lebenszeit“ (dauerhafte Regierungsgewalt ohne zu erneuernde Legitimation und ohne die Selbstbezeichung als „König“)

3 3

S. 22 Nr. 2 SuS legt einen Zeitstrahl an, darauf sind enthalten: gescheiterte gracchische Reformen, Bürgergrieg, Diktatur Caesars, Augustus

4 3

Die römischen Kaiser S. 31 Nr. 1 SuS nennt den Fortbestand der römischen Einrichtungen bei gleichzeitig königlicher Machfülle des Princeps (Kaiser).

5 5

S. 31 Nr. 2 SuS nennt die Leistungen des Augustus zur Stabilisierung Roms. 5 5

S. 33 Nr. 1 Sus legt einen Zeitstrahl mit Tiberius, Caligula, Claudius, Nero 8 8

S. 33 Nr. 2 SuS zeichnet eine Karte oder zeichnet in eine gedruckte Karte farbig die Grenzen und die Fläche des Römischen Reiches ein. Es müssen mindestens zwei verschiedene Zustände zu zwei verschiedenen Zeiten eingetragen sein.

8 8

S. 47 Nr. 1 SuS legt einen Zeitstrahl an mit folgenden Kaisern: Vespasian, Titus, Domitian, Trajan, Hadrian, Antoninus Pius, Marc Aurel (falls nicht schon in vorangegangener Aufgabe gemacht)

8 8

Die technischen Errungenschaften der Römer

S. 25 Nr. 1 SuS stellt Abbildungen von mind. drei römischen Bauwerken zusammen. 5 5

S. 25 Nr. 2 Sus nennt Entwässerungsgräbern, Steingeröll, gemauerte Zwischenschicht, Schotter mit Mörtel, Steinplatten / Pflaster

5 5

S. 25 Nr. 3 SuS nennt militärische Bedeutung, Handel, Versorgung, Post. 4 4

S. 27 Nr. 1 SuS nennt öffentlich Hygiene, Unterhaltung, Bildung. 4 4

S. 27 Nr. 2 SuS erklärt die Funktion der römischen Warmluftheizung. 5 5

S. 28 Nr. 1 und 3 SuS nennt Kräne/Flaschenzug, Schalungen, Gerüste, Mathematiker/Techniker, Sklaven. SuS zeichnet einen Entwurf eines römischen Bauwerks.

5

Oder S. 29 Nr. 1 und 2 SuS nennt mind. vier Kriegsmaschinen. SuS stellt mind. 3 Abbildungen zusammen.

5 4

Das Leben in der Stadt und auf dem Land

S. 34 Nr. 1 3 S. 35 (Nr. 1)

4

Massenvergnügungen im alten Rom

S. 51 Nr. 1 oder S. 53 Nr. 1 7

Römische Kunst und Literatur

S. 38 Nr. 1 SuS stellt mindestens drei Bilder von römischen Kunstwerken zusammen und beschriftet sie.

7 3

Das römische Heer S. 42 Nr. 1 SuS beschreibt die Ausrüstung des Legionärs mit Hilfe des AB S. 42. 3 4

S. 42 Nr. 2 SuS nennt die militärische Dienstpflicht der Bürger, den Sold, die Belohnungen durch die Feldherren, die Auxiliartruppen, die nach 25 Jahren Dienst das römischen Bürgerrecht erhielten.

4 3

Sauberkeit der Schrift und der Hervorhebungen, richtige Rechtschreibung 14 14

Gestaltung der Trennblätter 14 13

Gestaltung der Titelseite 10 10

Begleitbogen ausgefüllt? Handout zum Kolosseum eingefügt? 4 4

Mögliche Gesamtzahl der Punkte 176

Erreichte Gesamtzahl der Punkte

Note: 1-

Kommentar: Eine sehr gute Leistung.

Beispiel für eine Klausur und einen Erwartungshorizont in der Sek II Ge-GK X Q1 XXXXXX Klausur I Datum 01.01.2012 Auszug aus einem Artikel von Friedrich von Gentz in Cottas „Allgemeiner Zeitung“ vom 27./28. September 1831 (zitiert nach: Wolfgang Hardtwig, Vormärz, München 1985, S. 175 ff., die Rechtschreibung wurde an heutige Normen angepasst.]

[…] Es scheint, dass die gegenwärtige Periode vorzüglich durch den Kampf zweier entgegengesetzter Systeme sich charakterisierte und dass in diesem Kampfe alles darauf ankomme, ob die Volks-Souveränität als die Quelle aller Rechte im Staate sich geltend mache oder ob das monarchische Prinzip, wie bisher, als die bewegende Feder in der Uhr des Staatslebens erhalten werden könne. Die Anhänger der Volks-Souveränität 5

beschuldigen ihre Gegner, dass sie die Willkür zur Basis des Rechts machen wollen, während viele Anhänger des monarchischen Prinzips durch die Tat bewiesen haben, dass sie Bürgschaft1 gegen Willkür für notwendig erkennen und, um solche zu gewähren, in feierlich beschworenen Verfassungsurkunden die Rechte der Untertanen, die Herrschaft der Gesetze anerkennen. 10

Auf dem Festlande Europas ist nach Beendigung der ersten französischen Revolution nur erst in einem großen Staate, und zwar erst seit ungefähr einem Jahre, der Versuch gemacht worden, die Volks-Souveränität zum Grundgesetz des Staates zu erheben. Ließe nun der Begriff einer solchen Souveränität auch eine annehmbare Auslegung zu, so haben doch in demselben Lande, wo der Versuch im großen angestellt wurde, zahlreiche, zum Teil 15

blutige Volksaufläufe bewiesen, wie leicht der Begriff missverstanden werden könne. Erst nachdem die Regierung, um sich gegen die Aufstände zu sichern, eine größere Energie entwickelte und dadurch faktisch das monarchische Prinzip wieder in seine Rechte einsetzte, ist dort Ruhe und Vertrauen im Innern wie in den äußeren Verhältnissen wieder möglich geworden. Die Nachahmungen jedes Versuchs, die in einigen benachbarten 20

Ländern im kleinen bemerkt wurden, waren noch weniger geeignet, die Vortrefflichkeit der Volks-Souveränität über allen Zweifel zu erheben und die Regierungen geneigt zu machen, ihr zu huldigen. […] Wenn sonach der noch junge große Staat, in welchem die Herrschaft der Volks-25

Souveränität verkündet wird2, als einziges Phänomen in Europa dasteht und bisher noch keine Gelegenheit hatte, die Haltbarkeit seines Prinzips durch die Tat zu beweisen; so sieht man dagegen auf der anderen Seite alle großen Mächte des Festlandes im Vereine mit den Mächten des zweiten Ranges fortwährend zur Erhaltung und Verteidigung des monarchischen Prinzips entschlossen, wie solches ihnen von der Weisheit der Vorfahren 30

vererbt wurde, wie es sich durch die Erfahrungen der Jahrhunderte bewährt hat. Bei dem Abwägen der Kraftmassen also, auf welche sich die beiden erwähnten Systeme stützen, ist offenbar das Übergewicht auf Seite der alten Monarchien […]. Es [das monarchische Prinzip] stützt sich auf die Erfahrungen der Jahrhunderte, die sein 35

System bewährt hat; es kann also gelassen das Resultat abwarten, wenn in einem einzelnen Lande, auf dessen eigene Gefahr der kühne Versuch gemacht wird, eine ganz neue, bisher unbekannte Erfahrung auf ungebahntem Wege aufzufinden. Was bisher bei diesem Versuche zustande kam, ist nicht geeignet, dem Schrecken vor einer neuen, alles umstürzenden Riesenmacht Gehör zu geben. […]40

1 Hier im Sinne von „Garantie“ zu verstehen. 2 Frankreich

Interpretieren Sie die Quelle, indem Sie sie

1. analysieren <26 > und 2. in den historischen Kontext einordnen. Berücksichtigen Sie dabei den Zeitraum /

Napoleonische Ära bis zum Vorabend der Revolution von 1848 und legen Sie den Schwerpunkt darauf, wie sich die von Gentz angesprochene Auseinandersetzung zwischen den beiden entgegengesetzten Prinzipien in der historischen Entwicklung wiederspiegelt. <32>

3. sich auf der Basis Ihres historischen Wissens mit der Position des Autors auseinandersetzen. Gehen Sie in diesem Zusammenhang neben anderen Aspekten auch auf den Deutschen Bund ein. Bewerten Sie im Anschluss an ihre Auseinandersetzung mit Gentz begründet den Deutschen Bund zum einen aus der (mutmaßlichen ) Sicht des Friedrich von Gentz und zum anderen aus Ihrer heutigen Sicht. <22> Ergänzende Informationen zu Friedrich von Gentz<: *2.5.1764 Breslau (Wroclaw, Polen), + 9.6.1832 Weinhaus bei Wien, bedeutender politischer Schriftsteller. 1785-1802 im preußischen, ab 1802 im österreichischen Staatsdienst, „Auftragsschreiber“ und publizistischer Berater zunächst in der Außenpolitik gegen Napoleon, aber 1815 enger Mitarbeiter des Außenministers und späteren Staatskanzlers Metternich, mit diplomatischen und publizistischen Aufgaben betraut. Protokollführer auf dem Wiener Kongress („Sekretär Europas“), Mitarbeiter an den Karlsbader Beschlüssen. Bis 1830 arbeitete Gentz eng mit Metternich zusammen, überwarf sich aber dann mit ihm und zog sich aus der aktiven Politik zurück. Die „Allgemeine Zeitung“ war in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die führende politische Tageszeitung Deutschlands. Sie galt als das erste deutsche Blatt von Weltrang und repräsentierte auch in weiten Gebieten des Auslands die deutsche Presse jener Zeit. Gelesen wurde die Zeitung überwiegend vom Groß- und Bildungsbürgertum.

Erwartungshorizont Klausur 1 GK-Ge X 01.01.2012 Inhalt der Unterrichtseinheit: Vormärz und die Deutsche Revolution 1848/49 Name: XXXXXXXXX Aufgabe / Aufgabenteil Mögliche

Punktzahl Erreichte Punktzahl

Aufgabe 1 1. Formale Analyse: Der Schüler / die Schülerin nennt

- Nennt die Textart: Quelle (journalistischer Text) und das Jahr der Veröffentlichung,

- den Autor Friedrich von Gentz, langjähriger Mitarbeiter Clemens Fürst von Metternichs,

- nennt die Adressaten: eine politisch interessierte, großbürgerliche Leserschaft mit mutmaßlich konservativer bis liberaler politischer Ausrichtung.

- das Thema: die Frage, ob das monarchische Prinzip oder das Prinzip der Volkssouveränität die Zukunft bestimmen werden.

- Der Schüler, die Schülerin stellt eine vorläufige Hypothese zur Intention Friedrich von Gentz‘ auf: Die Leser sollen in ihrer monarchischen Gesinnung gestärkt werden.

2. Inhaltliche Analyse. - Volkssouveränität und monarchisches Prinzip stehen miteinander im

„Kampf“. - Die Anhänger der Volkssouveränität beschuldigen die Gegner, eine

Willkürherrschaft zu begünstigen. Die Anhänger des monarchischen Prinzips dagegen haben durch Einrichtung von Verfassungen die Untertanenrechte und die Rechtssicherheit garantiert. Die Position des Autors liegt, durch die Wortwahl erkennbar, eindeutig aufseiten der Anhänger des monarchischen Prinzips.

- Nicht das absolute, sondern nur das konstitutionelle monarchische System wird als besonders vernünftig herausgestellt.

- In Frankreich (der Autor vermeidet das Wort konsequent) ist nach seiner Auffassung im Jahr 1830 das Prinzip der Volkssouveränität zur Geltung gekommen. „Volksaufläufe“ haben die französische Regierung zu härterem Durchgreifen und dadurch zur faktischen Wiedereinsetzung des monarchischen Prinzips gebracht.

- Der Autor gesteht zu, dass das Prinzip der Volkssouveränität eine „annehmbare Auslegung“ zulasse.

- Die Erfahrungen in anderen Ländern (Belgien / Polen) sind nach Auffassung des Autors nicht positiv zu werten.

- Während die Volkssouveränität in Frankreich noch nicht als bewährt bezeichnet werden kann, seien alle anderen „Mächte des Festlandes“ zur Verteidigung des monarchischen Prinzips entschlossen. Dieses Prinzip habe sich auch „durch Jahrhunderte“ bewährt.

- Das monarchische Prinzip könne „gelassen“ die Ergebnisse des „Versuchs“ in Frankreich abwarten. Bislang allerdings gebe es keinen Grund, „Schrecken von einer neuen Riesenmacht“ zu entwickeln.

Gesamtpunkte Aufgabe 1: 26 Erreichte Punktzahl: 15

2

1

1

1

2

2

3

2

2

3

2

3

2

2

1

1

1

0

1

3

0

2

0

2

2

0

Aufgabe 2 Historische Einordnung Der Schüler, die Schülerin ordnet die Quelle in den historischen Zusammenhang ein, indem er oder sie unter anderem folgende Aspekte nennt:

- Napoleon erstickt die Ansätze von Volkssouveränität (diktatorische Regierung, 1804 Kaiserkrönung), die er äußerlich durch das Abhalten von Plebisziten zu erhalten vorgibt.

- Auf dem Wiener Kongress wird das monarchische Prinzip offensiv gestärkt, indem alte Dynastien wieder eingesetzt werden (z.B. Bourbonen in Frankreich). Clemens von Metternich prägt das Zeitalter der Restauration. Demonstrativ wird ein „Bündnis von Thron und Altar“ (Heilige Allianz) geschlossen zur Abwehr antimonarchischer, revolutionärer Kräfte.

- Der Deutsche Bund ist ein Fürstenbund mit geringer Handlungsfähigkeit. Er ist antinational und antiliberal konzipiert. Der Deutsche Bund soll als beruhigender Faktor im europäischen Mächtegefüge wirken.

- In der beginnenden deutschen Nationalbewegung, geeint zunächst vor allem durch die Abwehr der napoleonischen Fremdherrschaft, verbinden sich Liberalismus und Nationalismus.

- In der Epoche der Restauration wird das liberale und nationale Gedankengut aktiv unterdrückt (Karlsbader Beschlüsse, Ausweisung und Inhaftierung von Intellektuellen wie z.B. den „Göttinger Sieben“, Wirth und Siebenpfeiffer).

- Teile des Bürgertums ziehen sich aus dem politischen Leben zurück und investieren ihre Energie eher z.B. in wirtschaftlichen Unternehmungen.

- Liberale und nationale „Ausbrüche“ ereignen sich u.a. 1817 (Wartburgfest) und 1832 (Hambacher Fest).

- Die Revolution von 1830 beseitigt in Frankreich die Dynastie der Bourbonen. Karl X. hatte zuvor alle liberalen Ansätze bekämpft. Der „Bürgerkönig“ Louis Philippe regiert offiziell auf der Grundlage der Volkssouveränität. Die Verfassung („charte“) bleibt erhalten, der Zensus wird etwas gelockert. Louis Philippe regiert immer autoritärer, ist jedoch bestrebt, durch außenpolitische Erfolge die wichtigen großbürgerlichen Schichten hinter sich zu erhalten.

- Gesamtpunkteaufgabe 2: 28 Erreichte Punktzahl: 16

2

4

5

3

4

3

3

4

0

3

2

3

4

3

0

1

Aufgabe 3 Der Schüler, die Schülerin setzt sich mit der Argumentation des Autors Friedrich von Gentz auseinander, indem er/sie seine Aussagen vor dem Hintergrund des eigenen historischen Wissens prüft und sich relativierend oder zustimmend äußert. Der Schüler, die Schülerin berücksichtigt mindestens zwei der drei folgenden Aspekte. Thesen des Autors:

1. Das monarchische Prinzip wird überwiegend von jenen vertreten, die die Notwendigkeit von Verfassungen als Vorbeugung gegen Willkür und zur Absicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkennen. Zustimmung z.B. :

- Selbst in der Bundesakte des Deutschen Bundes (ein Instrument der Fürsten) werden landständische Verfassungen in Aussicht gestellt.

Relativierung z.B. : - Viele Fürsten des Deutschen Bundes erlassen erst unter dem Druck

der Revolutionsgefahr 1830 und 1848 Verfassungen für ihre „Untertanen“ (Z.9). Die wenigsten sind das Ergebnis der Beratungen eines gewählten Gremiums. Das entspricht vollkommen den Vorstellungen Metternichs.

- Die Anhänger des monarchischen Prinzips seien dem Vorwurf der

13

4

Willkür durch Untertanenrechte und Rechtssicherheit entgegengetreten. Gentz sagt nicht, dass es bei der Volkssouveränität um politische Mitbestimmung des Volkes geht. Diese führe, so behauptet er mit Blick auf Frankreich, zu „blutigen Volksaufläufen“ und „Aufständen“.

2. In Frankreich ist die Volkssouveränität zur Basis der Regierung geworden. Zustimmung z.B.:

- Die autoritäre, halbabsolutistische Regierung Karls X. wurde durch einen Volksaufstand beseitigt. Louis Philippe gelang es, sich als „Bürgerkönig“ zu präsentieren, so dass es nicht zur Ausrufung einer Republik kam. Der Bürgerkönig muss sich auch in den folgenden Jahren der Stützung seiner Herrschaft durch das Bürgertum versichern.

Relativierung: - Die Revolution wurde zwar von breiten Schichten getragen, die

tatsächlich politisch einflussreiche bürgerliche Oberschicht sichert sich durch einen hohen Zensus jedoch gegen die Forderungen der breiten Mittel- und Unterschichten ab. Die Zahl der Wahlberechtigten ist so klein (und Frauen sind ohnehin ausgeschlossen), dass von „Volkssouveränität“ nur eingeschränkt gesprochen werden kann.

3. Zentrale These: Das monarchische Prinzip hat sich über Jahrhunderte bewährt und die „Kraftmassen“ liegen nach wie vor auf der „Seite der alten Monarchien“. Die Bewährung der Volkssouveränität steht noch aus: Der Schüler setzt sich mit der These auseinander und nennt Aspekte einer möglichen Zustimmung:

- Die Gegenreaktion hat 1830 fast überall in Europa gesiegt. Aspekte der Relativierung:

- Volkssouveränität kann sich in Belgien bereits 1830 durchsetzen. (In England wird die Monarchie schrittweise zu einer parlamentarischen Monarchie umgewandelt.)

- Das monarchische Prinzip kann sich in Europa nur unter Einsatz von Energie und Gewalt („System Metternich“ z.B. Demagogenverfolgung, Pressezensur, Polizeiapparat) erhalten und „bewährt“ sich damit nicht als stabilisierendes Prinzip.

- Das Gewähren von „Untertanenrechten“ und eine gewisse Rechtssicherheit legitimiert das monarchische Prinzip aus der Sicht von Gentz‘. Die Zahl derer, die diese Auffassung teilen, nimmt im Laufe des 19. Jahrhunderts stark ab, unter der oberflächlichen Ruhe gärt es in den 1840er Jahren.

- Der Verlauf der Geschichte zeigt, dass sich in Europa nur parlamentarische Monarchien erhalten haben, die eher als erbliche Präsidien zu verstehen sind, weil ausnahmslos überall Volkssouveränität durchgesetzt ist.

- Volkssouveränität aus heutiger, freiheitlich-demokratischer Sicht unterscheidet sich deutlich von dem, was von Gentz unter dem Begriff verstand (bei Gentz: begrenztes Mitbestimmungsrecht wohlhabender männlicher Bürger / heute: uneingeschränktes aktives und passives Wahlrecht aller Staatsangehörigen, die Regierung ist der Volksvertretung gegenüber verantwortlich).

Bewertung des Deutschen Bundes

a) aus der mutmaßlichen Perspektive des Friedrich von Gentz (eine im Ganzen positive Bewertung), mögliche Aspekte:

- Der Deutsche Bund ist von Metternich geschaffen als ein Mittel, um den Frieden in Europa zu erhalten. Es ist kein Nationalstaat und soll auch keiner sein (antinationale Einstellung Metternichs).

- Der Deutsche Bund garantiert „Ruhe und Ordnung“, weil die

5

3

Fürsten laut Bundesakte zu gegenseitiger Hilfe gegen „innere und äußere Feinde“ verpflichtet sind.

- Das monarchische Prinzip wird durch den Deutschen Bund festgeschrieben. Landständische Verfassungen sollen erlassen werden, sie dürfen die Monarchen aber in der Ausübung ihrer Rechte nicht behindern.

b) Aspekte eine heutigen Bewertung des Deutschen Bundes

- Der Deutsche Bund ist ein lockerer Staatenbund aus überwiegend souveränen Fürstentümern. Der Bund soll das monarchische Prinzip festigen auch gegen abweichende Meinungen der Bundesmitglieder verteidigen und liberale Bewegungen im Keim ersticken. Aus heutiger freiheitlich-demokratischer Perspektive muss das Urteil über den Deutschen Bund vernichtend ausfallen, historisch lässt sich das Urteil etwas relativieren:

- Der Deutsche Bund war in seiner Zeit möglicherweise die einzige vorläufige Lösung der Deutschen Frage, die mit den Interessen der europäischen Großmächte vereinbar war.

- Der Deutsche Bund hat die Entwicklung Deutschlands hin zu einem Nationalstaat für Jahrzehnte gehemmt.

- Der Bund war kaum handlungsfähig. Gesamtpunktzahl Aufgabe 3: 22 Erreichte Punktzahl: 7

4

0

Darstellungsleistung Der Schüler, die Schülerin

1. strukturiert seinen / ihren Text schlüssig, stringent und gedanklich klar und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung.

2. bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander

1. belegt seine Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate u. a.)

2. formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert

3. schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Syntax, Orthographie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sicher.

Gesamtpunktzahl Darstellungsleistung: 20 Erreichte Punktzahl: 8

5

4

3

4

4

2

3

1

2

0

Gesamtpunktzahl: 100 Erreichte Punktzahl: 46 Note: 4-

Notenschlüssel 100%-96% = 15(1+)

95-91 = 14 (1) 90-87 = 13 (1-) 86-82 = 12 (2+) 81-78 = 11 (2) 77-73 = 10 (2-) 72-69 = 9 (3+)

31-0 = 0 (6)

68-64 = 8 (3) 63-60 = 7 (3-) 59-55 = 6 (4+) 54-50 = 5 (4)

------------------- 49-46 = 4 (4-) 45-41 = 3 (5+) 40-37 = 2 (5) 36-32 = 1 (5-)

Formalia bei Facharbeiten

Bewertungsraster Referate und Kurzreferate Name: Kurs: Thema: Datum der Vereinbarung: Datum der Präsentation:

Kriterium Punkte max. Punkte

Inhaltliche Qualität

keine groben sachlichen Fehler (max. 10 P. Abzug)

logisch nachvollziehbarer Aufbau,

sinnvolle Auswahl von Sach- oder Fallbeispielen,

richtige Gewichtung und richtige Selektion wichtiger Informationen – keine unnötigen Details,

klare Orientierung an der Aufgabenstellung ohne unbegründete Abweichung, Empfehlungen und Beratung durch den Fachlehrer wird angenommen,

das Referat beruht nicht ausschließlich auf Material, das im Internet recherchiert wurde, sondern auch auf einschlägiger Tertiär- und Nachschlageliteratur (z.B. Handbücher, Fachlexika in der Schulbibliothek).

4 4 4

4

4

Summe 20

Qualität der schriftlichen Produkte

Handout oder Zusammenfassung für die übrigen Schülerinnen und Schüler vorhanden?

Handout auch im zeitlichen Abstand noch verständlich?

PP-Präsentation oder Plakat / Folie sachlich und orthografisch fehlerfrei und mit sinnvoller Auswahl von Stichworten oder Sätzen?

Bildauswahl: repräsentativ und verständlich? Mit nötigen Erklärungen versehen? Klare Angaben zur Herkunft des Bildes, des Objekts und zu seinem Schöpfer / Künstler?

Schriftliche Zusammenfassung (nur wenn ausdrücklich vereinbart).

4

6

4

3

(10)

Summe 17 (27)

Qualität des Vortrags

Vortragsweise (flüssig, frei mit Gedächtnisstütze),

Der Schüler, die Schülerin zeigt, dass er oder sie sich einen soliden Überblick über das Thema verschafft hat, indem er oder sie auf Fragen der Zuhörer eingeht und Rückmeldung einfordert.

6 8

Summe 14

Weiteres Kriterium:

Gesamtsumme 51 (61)

Gesamtnote:

Beispiel für ein Bewertungsraster für Facharbeiten

Kommentar: Leider bist du nicht dem Rat gefolgt die Fragestellung stärker einzugrenzen (z.B. XXXXXXXX). So basiert die Arbeit

vornehmlich auf einer Reproduktion von Fachliteratur, die vieles streift, aber kaum eigenständig Erarbeitetes

erkennen lässt. Letzteres ist natürlich durch deine fehlende Erfahrung im Umgang mit historischer Fachliteratur

bedingt. Die Einbeziehung von mehr Zeitungsartikeln oder Archivmaterial auf Grundlage einer engeren Fragestellung

hätte dieses Problem verhindert.

Sprachlich ist die Arbeit durchaus anforderungsgemäß, jedoch wäre gründlichere Endkorrektur wünschenswert. Leider

zeigen sich im formalen Bereich, z.B. im Fußnotenapparat oder dem Literaturverzeichnis Schwächen.

Trotz aller Kritik erkenne ich die Mühe, die du in diese erste formale Arbeit mit wissenschaftlichen Anspruch (auch

wenn Schüler diesen meiner Meinung nach nicht erfüllen können) investiert hast und lasse auch sie in die Bewertung

einfließen.

Name: XXX

lft. Bewertungskriterien Max. Pkt.

Err. Pkt

1. Inhalt:

1.1. Entwicklung und stringente Verfolgung einer Fragestellung 10 4 1.3. Klarer und inhaltlich ausreichender Aufbau der Argumentation, sinnabschnittgemäße

Gliederung der Aussagen 10 8

1.4. Inhaltliche Klarheit der Aussagen 10 8 1.5. Erlangen einer individuell geprägten, hinreichend erörterten, auf die Fragestellung

abzielende Schlussfolgerung: 10 6

Pkt. 40 26

2. Methodische Arbeitsweise / Inhaltliche Verweise: 2.1. Literatur-, Quellenauswahl/anzahl 10 5 2.2. Funktionale und ausreichende Literatur- und Quellenverweise 10 5

2.2. kritisch, individuell reflektierter Bezug auf Literatur und Quellen 10 4 Pkt. 30 14

3. Formale / Aspekte 3.1. Formale Textgestaltung: 3.1.1. Textumfang, äußere Form 5 2

3.1.2. Sachgerechte und anforderungskonforme Strukturierung 5 3 3.1.3. funktionales und formal korrektes Verweissystem (Fußnotenapparat, Bibliographie) 5 2

Pkt. 15 7 3.2 Sprachliche Darstellung

3.2.1 klare und kritisch neutrale Ausdrucksweise / Analysewortschatz 5 4

3.3.2. formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert 5 3 3.3.3. schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Syntax, Orthographie, Zeichensetzung) sowie

syntaktisch und stilistisch sicher 5 3

Pkt. 15 11 4. Gesamtpunktzahl: 100 57

Note Befriedigend (3-)

Unterschrift

1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6

100-95

94-90

89-85

84-80

79-75

74-70

69-65

64-60

59-55

54-50

49-45

44-39

38-33

32-27

26-20

19-00