Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich...
Transcript of Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich...
M
Stand: Flughafen München 21. August 2020
Handbuch 21
Normen und Standards Sammlung aller FMG-Normen für technische Anlagen
Normen und Standards
Stand: 21. August 2020 Seite 2 von 7 Handbuch 21
Inhaltsverzeichnis
1 Geltungsbereich ............................................................................................................. 3
2 Zweck des Handbuches ................................................................................................. 3
3 Anwendungshinweise ..................................................................................................... 3
4 Pflichten bei der Angebotsprüfung und Objektüberwachung ........................................... 4
5 Verzeichnis der FMG-Normen ........................................................................................ 4
VERZEICHNIS DER FMG-NORMEN ..................................................................................... 5
Normen und Standards
Stand: 21. August 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21
1 Geltungsbereich
Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle FMG-Stellen, die beauftragten Planer und die ausführenden Firmen. Entwürfe zu FMG-Normen dürfen der Planung/Ausführung nur dann zugrundegelegt werden, wenn dies vorher schriftlich mit der Organisationseinheit TEGD vereinbart wurde. Abweichungen von FMG-Normen sind möglich. Sie bedürfen im Einzelfall der Zustimmung durch die Organisationseinheit TEGD.
2 Zweck des Handbuches
Das Handbuch "Normen und Standards" verfolgt das Ziel, die von der Flughafen München GmbH (FMG) herausgegebenen Normen sowie die Richtlinien für deren Anwendung allen Betroffenen zur Kenntnis zu bringen. Zweck der Normung ist die Beseitigung der Vielfalt sowie die Sicherung des von der FMG vorgegebenen Qualitätsstandards. Die Normung/Standardisierung soll helfen, die Kosten für den Betrieb und die Wartung insbesondere von technischen Anlagen zu senken. Darüber hinaus soll durch Vergabe verbindlicher Normen der Koordinationsaufwand der FMG eingeschränkt werden.
3 Anwendungshinweise
Jeder Anwender von FMG-Normen hat zu beachten, dass • er das für die richtige Anwendung der Norm erforderliche Verständnis besitzt (die Nor-
men sind nicht für Laien gedacht; eine vergleichbare Situation besteht bei Rechtsnor-men, für deren richtige Anwendung der Gesetzgeber ebenfalls allgemeine und spezielle Rechtskenntnisse voraussetzt)
• die Norm nicht einzige, sondern nur eine Erkenntnisquelle für technisch-ordnungsgemä-ßes Verhalten im Regelfall ist
• die Regeln für die Aufstellung der FMG-Normen zwar die Berücksichtigung des Standes der Technik verlangen, diese Forderung aber schon wegen der fortwährenden Weiterentwicklung in der Technik äußerst schwer zu realisieren ist
• sich die Anwendung der Norm wider besseres Wissen verbietet (z. B. wegen einer feh-lerhaften technischen Angabe in der Norm; wegen möglicher Verletzung von Rechten anderer, insbesondere gewerblicher Schutzrechte; wegen möglichen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften).
Alle Beteiligten sind verpflichtet, die Organisationseinheit TEGD auf mögliche Nachteile (z. B. Beeinträchtigung der Sicherheit, Unwirtschaftlichkeit) hinzuweisen, die sich aus einer Anwendung der FMG-Normen ergeben könnten.
Normen und Standards
Stand: 21. August 2020 Seite 4 von 7 Handbuch 21
4 Pflichten bei der Angebotsprüfung und Objektüberwachung
Die von den an der Ausschreibung teilnehmenden Bau- und Lieferfirmen eingereichten Ange-bote sind vom Ersteller der Ausschreibungsunterlagen auf Einhaltung der FMG-Normen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Sondervorschläge sowie bei Ausschreibungen auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm. Die mit der Objektüberwachung (Bauüberwachung) Beauftragten haben darauf zu achten, dass - soweit FMG-Normen vorliegen - alle verwendeten Bauteile und Stoffe den Vorschriften dieser Normen genügen. Bei der Abnahme von Bauleistungen und Leistungen sind von den an der Abnahme beteilig-ten FMG-Stellen zumindest stichprobenartige Kontrollen auf Einhaltung der vorgegebenen FMG-Normen durchzuführen.
5 Verzeichnis der FMG-Normen
Das Verzeichnis der FMG-Normen enthält die FMG-Normen in fortlaufender Nummerierung. Norm-Entwürfe sind durch den Buchstaben E gekennzeichnet. Sämtliche FMG-Normen (als PDF) können von allen Organisationseinheiten im FMG Intranet unter "... - Technische Richtlinien - Handbuch 21" angesehen und bei Bedarf ausgedruckt werden.
Normen und Standards
Stand: 21. August 2020 Seite 5 von 7 Handbuch 21
VERZEICHNIS DER FMG-NORMEN
N4 Elektrotechnische Anlagen und Geräte; Technische Anschlußbedingungen
Juli 2018
N6 Einsteigschächte für Entwässerungsanlagen
Juli 2013
N17 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff
Okt. 2012
N21 Teil 1 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Allgemeine Angaben
Okt. 2012
N21 Teil 2 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Transformatorräume
Okt. 2012
N21 Teil 3 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Räume für Mittelspannungsschaltanlagen
Okt. 2012
N21 Teil 4 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Batterieräume
Okt. 2012
N23 Teil 1 Gebäudeautomation (GA); (Managementebene, Automationsebene und Feldebene); Definition der Planungsgrenzen
Aug. 2020
N23 Teil 2 Gebäudeautomation (GA); (Managementebene, Automationsebene und Feldebene); Definition der Liefergrenzen
Aug. 2020
N23 Teil 3 Gebäudeautomation (GA); (Managementebene, Automationsebene und Feldebene); Vorschriften für den Anschluss an die GA
Aug. 2020
N23 Teil 4 Gebäudeautomation (GA); (Managementebene, Automationsebene und Feldebene); Vorgaben für Planung und Ausführung
Aug. 2020
N25 Sicherheitsausrüstung für elektrische Betriebs-räume
Okt. 2012
N26 Teil 1 Kabelnetz; Verlegung von Erdkabeln im Graben; Ausführung
Nov. 2012
N26 Teil 2 Kabelnetz; Verlegung von Erdkabeln im Graben; Bauteile
Nov. 2012
N30 Teil 1 Kennzeichnung von Schächten Febr. 2013
Bbl. 1 Beispiel für die Nummerierung von Schächten Febr. 2013
Bbl. 2 Schachtnummernschilder Febr. 2013
Bbl. 3 Anordnung der Schachtnummernschilder
Febr. 2013
N30 Teil 2 Kennzeichnung von betriebstechnischen Anlagen Jan. 2013
Normen und Standards
Stand: 21. August 2020 Seite 6 von 7 Handbuch 21
N30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen
Dez. 2012
Bbl. 1 Beispiele Dez. 2012
Bbl. 2 Antrag auf Identnummernvergabe
Dez. 2012
N30 Teil 5 Kennzeichnung von technischen Anlagen und Anlagenteilen
Okt. 2012
Bbl. 1 Raumlufttechnik Okt. 2012
Bbl. 2 Heizung Okt. 2012
Bbl. 3 Sanitäre Einrichtungen Juni 2019
Bbl. 6 Sprinkleranlagen (SPR) Febr. 2019
Bbl. 8 Gaslöschanlage (GLOE) Febr. 2019
Bbl. 9 Gasanlagen Dez. 2012
Bbl. 10 Kältetechnik Okt. 2012
Bbl. 11 Hydrantenanlagen (HYD) Febr. 2019
Bbl. 12 Tanktechnik Dez. 2012
Bbl. 13 Schaumlöschanlagen (SLA) Febr. 2019
Bbl. 14 Abwasserbeseitigungsanlagen Juni 2019
Bbl. 16 Ammoniakanlagen Dez. 2012
Bbl. 17 Heizölanlagen Dez. 2012
Bbl. 18 Schmierölanlagen Dez. 2012
Bbl. 21 BHKW - Aggregate Dez. 2012
Bbl. 22 Rohrleckwarnanlage Dez. 2012
Bbl. 24 Recyclinganlage (145.08)
Okt. 2012
N30 Teil 6 Kennzeichnung von Schaltern und Steckdosen
Aug. 2007
N30 Teil 8 Kennzeichnung von Beleuchtungsmasten
Nov. 2012
N30 Teil 9 Kennzeichnung von Fluggastbrücken
Nov. 2012
Normen und Standards
Stand: 21. August 2020 Seite 7 von 7 Handbuch 21
N30 Teil 10 Kennzeichnung von Vorfeldbeleuchtungsmasten Nov. 2012
Bbl. 1 Verteiler in den Vorfeldbeleuchtungsmasten
Nov. 2012
N30 Teil 11 Kennzeichnung von Displays der Andocksysteme
Sept. 2012
N30 Teil 12 Kennzeichnung von Befeuerung - Sensorsystem
Nov. 2012
N38 Teil 1 Allgemeiner Schaltschrank; Konstruktion und Ausführung
Aug. 2007
N38 Teil 2 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankverdrahtungen
Aug. 2007
N38 Teil 3 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankbeschilderungen
Aug. 2007
N38 Teil 4 Allgemeiner Schaltschrank; Farbcodes für Netzarten
Aug. 2007
N44 Teil 1 Kabelschutzrohre; Maße, Qualitätsvorschriften und Lieferbedingungen
Okt. 2012
N44 Teil 2 Kabelschutzrohre; Qualitätsvorschriften für die Ver-bindung von Kabelschutzrohren
Okt. 2012
N44 Teil 3 Kabelschutzrohre; Verlege- und Prüfvorschriften
Okt. 2012
N51 Verzögerte Zuschaltung von ersatznetzberechtigten Verbrauchern nach Netzausfall
Okt. 2012
N54 Kabeltrassen; Brandschutzmaßnahmen; Allgemeine Anforderungen
Okt. 2012
N57 Steuerungen und Verriegelungen in Transformatorstationen
Okt. 2012
N61 Beleuchtung in Parkhäusern und Parkgaragen Apr. 2015
N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen AFDD (ARC Fault Detection Device)
Mai 2018
Werknormen der Flughafen München GmbH Juli 2018
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N4
06/
80; 0
8/89
; 01/
99; 0
6/06
; 08/
07; 1
1/08
; 01/
10; 0
2/10
; 10/
12; 0
2/14
M Elektrotechnische Anlagen und Geräte
Technische Anschlussbedingungen N 4
Ersatz für Ausgabe Juni 2015
Inhalt
1 Geltungsbereich 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Verantwortlichkeit 4 Anmeldeverfahren bei Neuanschluss, Erweiterung, Änderung oder
Stilllegung/Beseitigung 5 Dokumentation 6 Instandhaltung Verzeichnis der Anhänge
1 Geltungsbereich
Diese Norm in ihrer jeweiligen Fassung ist für den Anschluss an alle und/oder die Benutzung von allen elektrotechnischen Versorgungsanlagen der FMG gültig. Sie regelt die Pflichten des Betreibers im Einzelnen und das Zusammenwirken des Betreibers von elektrotechnischen Anlagen mit der verantwortlichen Organisationseinheit der FMG zur Gewährleistung der sicheren und störungsfreien Versorgung mit Elektroenergie. Betreiber im Sinne dieser Norm sind alle FMG-Organisationseinheiten, Mieter, Pächter und sonstige Nutzer von Einrichtungen der FMG.
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
Neben dieser Norm und etwaiger Regelungen in den Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassungsverträgen mit dem Betreiber gelten folgende Vorschriften in jeweils neuester Fassung: • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die
Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV).• Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das
Niederspannungsnetz des VDN (Verband der Netzbetreiber e.V.) beim VDEW (Verband derElektrizitätswirtschaft).
• TAB Mittelspannung 2008,Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz, BDEW.
• Eigenerzeugungsanlagen am NiederspannungsnetzRichtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen amNiederspannungsnetz des VDEW incl. Ergänzungen in der jeweils gültigen Fassung.
• Technische RichtlinieErzeugungsanlagen am MittelspannungsnetzRichtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetzincl. Ergänzungen in der jeweils gültigen Fassung, BDEW.
• Technische Anschlussbedingungen der Flughafen München GmbH für den Anschluss an dasNiederspannungs- bzw. Mittelspannungsnetz.
TEGD
N4 Seite 2
2018-07
Es gelten in ihrer jeweiligen Fassung ferner: • alle einschlägigen FMG-Normen • alle einschlägigen DIN- und VDE-Vorschriften, insbesondere VDE-AR-N 4105 • die Arbeitsstättenrichtlinien • die baupolizeilichen und behördlichen Vorschriften alle gültigen Gesetze, Erlasse,
Verordnungen und Richtlinien der Aufsichtsbehörden, des TÜV, des VDS, der Berufsgenossenschaft, der DGUV sowie des Gewerbeaufsichtsamtes
• Handbuch 32: „EPLAN CAD-Schalt- und Schemapläne“ • Handbuch 35: „Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen“ • Handbuch 48: „Trassenkoordination“
3 Verantwortlichkeit
Der Betreiber ist - bei externen Betreibern aufgrund entsprechender unmittelbarer oder mittelbarer Regelungen des Gebrauchs- und Nutzungsverhältnis für die überlassene Sache - für die ordnungsgemäße Einrichtung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrotechnischen Verteilungsanlage hinter/nach der Schnittstelle Elektroenergie-versorgung (EEV) unter Berücksichtigung dieser Norm und der Regelungen, auf die in dieser Norm verwiesen wird, verantwortlich. Als Schnittstelle EEV wird die Verbindungsstelle des Betreibers bezeichnet. Die Schnittstelle EEV ist in den technischen Unterlagen eindeutig zu dokumentieren.
4 Anmeldeverfahren bei Neuanschluss, Erweiterung, Änderung oder Stilllegung/Beseitigung
Bei Neuanschluss, Erweiterung, Änderung oder Stilllegung/Beseitigung von Mittel- bzw. Niederspannungsanschlüssen ist dies der entsprechenden Organisationseinheit der FMG rechtzeitig anzuzeigen. Dazu ist der Anmeldevordruck (Anhang 1a bzw. 1b) unter Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen TAB (Anhang 3a bzw. 3b) zu verwenden. Die Zustimmung (Anhang 2) zur geplanten Maßnahme kann verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. Die Zustimmung kann mit Auflagen oder sonstigen Anschluss- oder Benutzungsbedingungen versehen werden. Ist nach Inbetriebnahme eine sichere und störungsfreie Versorgung nicht mehr gewährleistet, kann die FMG die Änderung, notfalls die Beseitigung, der Anlage verlangen.
5 Dokumentation
Dokumentationen sind Arbeitsunterlagen. Sie sind Voraussetzung für die vorschriftsmäßige Errichtung und ein sicheres Betreiben von elektrotechnischen Anlagen. Der Betreiber ist ab Schnittstelle EEV für die Beschaffung und Aktualisierung der technischen Dokumentation der Elektroenergieanlage verantwortlich. Jede Veränderung an der Anlage ist durch Revisionsunterlagen zu dokumentieren.
N4 Seite 3
2018-07
Vor Beginn der Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer elektrotechnischen Anlage sind, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich mit der FMG-Organisationseinheit etwas anderes vereinbart ist, zu übergeben:
• Übersichtsschaltpläne mit Leitungen, Kabeltypen, Querschnitten,Sicherungsdimensionierungen, eingemessenen Leitungslängen, allen eingetragenenGeräten und deren Bezeichnungen in Übereinstimmung mit dem Betriebsmittelverzeichnisund den örtlichen Bezeichnungen.
• Aufbau- und Ansichtszeichnungen der Konstruktion von Schaltanlagen, Verteilungen,Steuertafeln und Geräten, einschließlich dem zugehörigen Aufstellungsplan.
• Wirkschaltpläne bzw. Stromlaufpläne von Schaltanlagen, Verteilungen und Steuertafeln miteingetragenen Leitungen, Kabeltypen, Querschnitten, Sicherungsdimensionierungen undeingemessenen Leitungslängen.
• Klemmenanschlusspläne für alle Klemmleisten.• Installationspläne mit eingetragenen Geräten, Dosen, Leuchten, Stromkreisnummern
entsprechend den Klemmenplänen und Kabeltrassen bzw. Stromschienen. Ergänzung derPläne in Bezug auf besondere Anlagen (z. B. HLSK-Anlagen, Küchen, Sonnenschutz).
Vor Inbetriebnahme einer elektrotechnischen Anlage haben, wenn mit der FMG-Organisationseinheit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vorzuliegen:
• Bestandspläne zu allen Schaltanlagen, Verteilungen und ausgeführten Installationen• Geräteliste mit Angabe der eingebauten Fabrikate, Typen und Bestellnummern• Bedienungsanleitungen, Funktionsbeschreibungen und Wartungsanweisungen für
sämtliche Anlagenteile und eingesetzten Geräte• Einstellwerte sämtlicher Schutzeinrichtungen:
1 Einstellbereich 2 Einstellwert 3 Auslösezeit bei Einstellwert (bei 20 °C Anfangstemperatur) 4 Nenngröße der eingesetzten Sicherungen.
• Niederschrift der Prüfergebnisse gem. DIN 18 382 Nr. 3.1.3• Bei Blitzschutzanlagen sind in den Plänen gem. DIN VDE 0185 bzw. DIN EN 62306 alle
Trennstellen zu bezeichnen und ein Messprotokoll anzufertigen mit Angabe derWiderstandswerte für jede Trennstelle
• Erdungspläne für Schutz-, Betriebs- und Hilfserden als Übersichts- und Lageplan mitMessangaben und Messwerten sowie örtliche Angaben aller Messstellen
• Für explosionsgeschützte Anlagen Installationsbescheinigung entsprechend derEx-Verordnung in ihrer neuesten Fassung, Prüf- und Zulassungsbescheinigung sämtlichereingesetzter elektrischer Geräte. Das Ex-Schutz-Dokument muss derBetriebssicherheitsverordnung entsprechen.
6 Instandhaltung
Der Betreiber hat zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen sicherheitstechnischen Zustandes der Elektroanlagen für diese ab Schnittstelle EEV eine regelmäßige Instandhaltung nach den gültigen Vorschriften zu veranlassen.
N4 Seite 4
2018-07
Verzeichnis der Anhänge
Anhang 1a Anmeldung Niederspannungsnetz Anhang 1b Anmeldung Mittelspannungsnetz Anhang 2 Zuschaltberechtigung Anhang 3a Technische Anschlussbedingungen Niederspannungsnetz Anhang 3b Technische Anschlussbedingungen Mittelspannungsnetz Anhang 4 Bestätigung DGUV Vorschrift 3 (zuvor BGV A3) Anhang 5 Kabelprüfprotokoll Anhang 6 Datenblatt Eigenerzeugung Anhang 7 Inbetriebsetzung Eigenerzeugung
N4 Anhang 1a
FMG – TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft
Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz der
Flughafen München GmbH (FMG)
TEWN-FO-020_04 Stand: 29.1.2020 Seite 1
1. Anschrift des Verteilnetzbetreibers (VNB):
Flughafen München GmbH Abt. TEW – Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft Nordallee 26 85356 München Tel. 089 / 975 – 5 12 50 Fax 089 / 975 – 5 12 06 Anschrift des Anmelders / Kunden: Name, Vorname, Firmenname Straße und Haus-Nr. PLZ, Ort Tel. E-Mail Unterschrift/Stempel: 2. Angaben zum Anschlussobjekt: Gebäude / Bauwerks-Nr.: Geplante Nutzung: Vorgesehene Realisierung der elektrotechnischen Ausstattung:
FMG im Auftrag des Kunden vom Kunden beauftragte Firma
Terminwunsch: 3. Beauftragte Installationsfirma oder projekt. Ing.-Büro Name, Vorname, Firmenname Straße und Haus-Nr. PLZ, Ort Tel. E-Mail 4. Betreiber NSHV- Abgang
Firma/ FMG-Abt. Vorläufiger Betreiber Endgültiger Betreiber
Die Erstzuschaltung erfolgt in Anwesenheit vom Netzbetreiber TEWN
5. Auszuführende Arbeiten:
Die Erstellung eines Stromanschlusses Die Änderung eines Stromanschlusses Den kurzzeitigen Stromanschluss (z.B. Baustelle) Die Aufstellung/Änderung von Eigenerzeugungsanlagen (siehe TAB
Anhang 6) Der Anschluss von Ladestationen für E-Mobilität
6. Gewünschte Netzversorgung: Im Endausbau gleichzeitig
benötigte Gesamtleistung: Normalnetz (NN) kW Allg. Ersatznetz (AEV/GEV-A) kW Besonders Gesich. Ersatznetz (BEV/GEV-B) kW Schnelle Ersatzstrom Versorgung (SEV) kW
7. Rechnungsempfänger:
FMG Abteilung: PSP-Element: Auftrags.-Nr:
Externe Kunden Name, Vorname, Firmenname Straße und Haus-Nr. PLZ, Ort Tel. E-Mail Ansprechpartner 8. Bereitstellung eines Zähler- und zusätzlichen Kommunikationsplatz Ein 3-Punkt Zählerplatz und ein zusätzlicher Kommunikationsplatz incl. 2 LAN-Ports müssen jeweils nach den geltenden Technischen Anschlussregeln (TAR) zur Verfügung gestellt werden. Arbeiten müssen mit 14-tägiger Vorlaufzeit angemeldet werden.
9. Es sollen angeschlossen werden (siehe TAB 2007) 1)
Anz. Stück.
Einzelleistung kW
Ges. Leistung kW Verwendungszweck / Anmerkungen
Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen ohne Rückwirkungen auf das Verteilernetz
Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen mit Rückwirkungen auf das Verteilernetz 2)
Ladestationen für E-Mobilität
Der Anmeldung sind beizufügen: 1) Bei nicht ausreichendem Platz in der vorbereiteten Tabelle bitte Beiblatt dem Antragsformular anfügen 2) Für Geräte mit Netzrückwirkungen entsprechende Datenblätter
10. Berechnung der Zuleitung Der Anschlussnehmer hat den erforderlichen Kabelquerschnitt zu berechnen.
Anzahl der Kabel/ Parallelkabel Typ Querschnitt Einspeisesicherung (Überlast) Kundenanl.
N4 Anhang 1a
FMG – TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft
Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz der
Flughafen München GmbH (FMG)
TEWN-FO-020_04 Stand: 29.1.2020 Seite 2
Bearbeitungsvermerke FMG (nicht vom Anmelder/ Kunden auszufüllen) Versorgungsschnittstelle FMG – Kunde:
Ansprechcode z.B. 146.04-NSHV-EG.01
Feld Abgang NH/LS Sicherung Netzart Zielbezeichnung z.B. 146.04-NSHU-EG.04
Kabel Typ Querschnitt
Schutz bei indirektem Berühren nach DIN VDE 0100 Teil 410: Zul. Sicherung einspeisungsseitig (NSHV): A (Kurzschlussschutz, 2 Stufen über Überlastschutz) Zul. Sicherung Abgangsseitig (Kundenanl.): A (Überlastschutz) Zul. Einstellung Leistungsschalter (NSHV): Zul. Einstellung Leistungsschalter (Kundenanl.): Bereitgestellt wird entsprechend der Anmeldung: Für -Netz eine Leistung von kW; Absicherung: A; Stromwandler Reserveleistung in Trafostation vorhanden . Geprüft durch Angaben zur Zählung:
Der Anschlussnehmer liefert und montiert 3 beglaubigte Stromwandler. Diese müssen im Kabelanschlussraum über den Kabeladern montiert werden
Stromwandler Beistellung FMG Stromwandler Lieferung durch Anschlussnehmer Stromwandler vorhanden Keine Zählung erforderlich
Zählerplatz: RLM SLP (nur in Ausnahmefällen)
Voraussetzungen zur Inbetriebnahme Vom Anschlussnehmer zu erbringen
DGUV-Bestätigung (siehe TAB Anhang 4)
Kabelprüfprotokoll nach VDE 0100 T 600 (siehe TAB Anhang 5) Beschriftung des NSHV-Abgangs mit Resopalschild Einführungsdichtung Rohrsysteme in die Station NH Abgangssicherungen
Änderung der techn. Dokumentation bzw. Übersichtspläne durch:
FMG (Änderungen sind durch den Anschlussnehmer in der Farbe „rot“ durchzuführen)
Anschlussnehmer
Bemerkung/ Skizze:
Bearbeitungslauf Weiterleitung an Datum Abt/Sachbearb. Eingang am: TEWNM TEWNW Anmelder Firma
Bemerkungen:
Anlagen zur Messeinrichtung Einbau Anzahl/ Art
Ausbau Anzahl/ Art Kundenanlage
Anwesend TEWN: ______________________
Zuschaltung am: durch: ______________________
N4 Anhang 1b
TEWN-FO-040_02 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 2
FMG – TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft
Anmeldung zum Anschluss an das Mittelspannungsnetz der
Flughafen München GmbH (FMG) m
Eingangsvermerk FMG
1. Anschrift des Verteilnetzbetreibers (VNB): 2. Auszuführende Arbeiten:
Flughafen München GmbH die Erstellung eines Stromanschlusses Abt. TEW – Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft die Verstärkung eines Stromanschlusses Nordallee 26 die Umverlegung eines Stromanschlusses 85356 München den kurzzeitigen Stromanschluss (z.B. Baustelle) Tel. 089 / 975 – 5 12 50 Fax 089 / 975 – 5 12 06 die Entfernung eines Stromanschlusses den Wiederanschluss eines Stromanschlusses Anschrift des Anmelders / Kunden: die Aufstellung/Änderung von Eigenerzeugungs- Name, Vorname, Firmenname ............................................................................................. anlagen (z.B. Notstromanlage, siehe separates Straße und Haus-Nr. ............................................................................................. Formblatt, N4 Anhang 6) PLZ, Ort ............................................................................................. ........................................................................ Tel. .............. .............................................Fax ........................................................ E-Mail ................................................................................................................................
3. Angaben zum Anschlussobjekt:
Gebäude / Bauwerks-Nr.: .......................................................
Geplante Nutzung: .......................................................
Vorgesehene Realisierung der elektrotechnischen Ausstattung:
FMG im Auftrag des Kunden vom Kunden beauftragte Firma
Terminwunsch: ................................... 5. Beauftragte Installationsfirma oder projekt. Ing.-Büro
4. Gewünschte Netzversorgung: Im Endausbau gleichzeitig benötigte Gesamtleistung:
Normalnetz (NN) ................... kW
Allg. Ersatznetz (AEV) ................... kW
Schnelles Ersatznetz (SEV) ................... kW
Anzahl / Leistung der gepl. Transformatoren ...Stk......... kVA
6. Gewünschte Messeinrichtung:
Name, Vorname, Firmenname .............................................................................................
Straße und Haus-Nr. .............................................................................................
PLZ, Ort .............................................................................................
Tel. .................................................... Fax ........................................................
E-Mail .................................................................................................................................
MW: Messwandler DS: Drehstromzähler LZ: Leistungszähler
Einbau Ausbau
Kundenanlage Anzahl/Art Anzahl/Art Anzahl/Art
7. Betriebsverantwortlicher (Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung):
Name, Vorname, Firmenname .............................................................................................
Straße und Haus-Nr. .............................................................................................
PLZ, Ort .............................................................................................
Tel. .................................................... Fax ........................................................
E-Mail ................................................................................................................................ 8. Verbraucher die ggf. durch Größe oder Bauart Netzrückwirkungen erzeugen können:
Anz. Stck.
Einz.Lstg. kW
Spannung V
Ges.Lstg. KW
Anl. Strom A
Verwendungszweck / Anmerkungen
Erläuterungen:
Die Richtigkeit der Angaben bestätigen: Der Anmelder/Kunde: Der zugelassene Elektrobetrieb bzw. das proj. Ing.-Büro _______________________________________ _________________________________________ Datum Unterschrift Datum Unterschrift Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung" mit Anlagen werden anerkannt. Die NAV ist beim Verteilnetzbetreiber (VNB) erhältlich. Die Kundenanlage ist von einem eingetragenen Elektroinstallateur unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN/EN und DIN/VDE Normen, den Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) und sonstigen besonderen Vorschriften des o.g. VNB zu errichten und in Betrieb zu setzen. Datenschutzhinweis: Die angemeldeten und für die Bearbeitung notwendigen Daten werden beim VNB gespeichert. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung und dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckbezogen verarbeitet und genutzt.
N4 Anhang 1b
TEWN-FO-040_02 Stand: 03.02.2014 Seite 2 von 2
Bearbeitungsvermerke FMG (nicht vom Anmelder/Kunden auszufüllen) Versorgungsschnittstelle FMG – Kunde: Anschluss Versorgungsnetz: ........................................... (NN / AEV / SEV)
Bauwerk: ................. Ansprechcode: ..................... Ebene: ...................... Zählnummer: ................ (FMG-Code)
MS-Anlage(n): .......................................................................................... Feld(er): ...............................................................................
Angaben zum Versorgungsnetz:
Netz / Ring ............................................ belastet mit ………......…A vorhandene Reserve .....................A
Netz / Ring ............................................ belastet mit ………......…A vorhandene Reserve .....................A
Benötigte Zuleitung gem. beantragter Leistung: Typ ................................/ Querschnitt ................................. mm²
Schutzorgane:
Sicherungslasttrennschalter mit HH-Sicherung ........A
Leistungsschalter mit UMZ-Schutz
Einstellwerte: I> = .....x In = .........A; t> = .........sec. / I>> = .....x In = ..........A;...t>> = .........sec. / Richtungszusatz ja / nein
Sonstiges:...................................................................................................................................................................................... Bereitgestellt wird entsprechend der Anmeldung: für ......... –Netz eine Leistung von ..................kW
Vor Inbetriebnahme zu prüfen:
Selektivität zur Kundeneinspeisung überprüft Schutz-Prüfprotokoll des Anlagen-Errichters liegt vor BGV A3-Bestätigung des Anlagen-Errichters liegt vor
Zuschaltung am:..................................... durch:.................................................................................................
Bemerkungen:...............................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................................
Ermittlung der Anschlusskosten Bearbeitungslauf Weiterleitung an Datum Abt./Sachbearb. Neuanschluss
Veränderung
Euro Anmelder TEWN TEWN Fachabteil.:
A Baukostenzuschuss Fachabteil.: Fachabteil.: Fachabteil.: Fachabteil.:
B Anschlusskosten Fachabteil.: Fachabteil.: Fachabteil.: Fachabteil.:
C Inbetriebsetz.-kosten Fachabteil.: Fachabteil.: Summe A+B+C Fachabteil.: Fachabteil.: Umsatzsteuer ...........% Fachabteil.: Fachabteil.: Gesamtkosten Fachabteil.: TEWP Gutschrift: ..................€ ---------- TEWP TEWN Nachberechn.: ..................€ ---------- TEWN Anmelder
Umsatzsteuer: .................€ ---------- Angaben zur Messeinrichtung Einbau
Anzahl/Art
Ausbau
Anzahl/Art Ges. Gutschrift/Nachber. Kundenanlage Anschlusskosten
(Endabrechnung)
N4 Anhang 2
TEWN-FO-043_00 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 1
/ Flughafen München
mZuschaltberechtigung
Fertigstellung der Anlage: Errichterfirma: Übergabe der Revisionsunterlagen an die FMG-Organisationseinheit
Unterlagen angefordert Übergeben - Datum
Übersichtsschaltbild
Stromlaufplan
Klemmenplan
Installationsplan
Bestandsliste
Trassenführungsplan
Bestätigung nach §5Abs4 BGVA3 (siehe N4 Anhang 4)
Prüfprotokoll nach VDE 0100 Teil 610 (siehe N4 Anhang 5)
Die Errichterfirma bestätigt die VDE-gerechte Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten, sowie die Durchführung der erforderlichen Messungen und Prüfungen nach VDE-Vorschriften:
Datum Unterschrift
Betriebsverantwortlicher (Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung):
Name, Vorname: Tel.: Mobil: Fax: E-Mail:
Der Errichter wird von der FMG-Organisationseinheit zum Zuschalten berechtigt:
Datum Unterschrift
N4 Anhang 3a
TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 6
FMG-TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft
Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Flughafen München GmbH
für den Anschluss an das Niederspannungsnetz m
Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Flughafen München GmbH (FMG) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Geltungsbereich
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Niederspannungs-Stromversorgungsnetz des Verteilnetzbetreibers (VNB) sowie für Veränderungen oder Erweiterungen vorhandener Anschluss- bzw. Kundenanlagen. Anschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontagen einer Kundenanlage sowie Änderungen der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses, wie auch für den veränderten und erweiterten Teil der Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbauzeitpunkt gültige TAB. Beim Anschluss an das Niederspannungsnetz der Flughafen München GmbH (FMG), Servicefeld Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft - TEW (= Verteilnetzbetreiber - VNB) gelten die: • Technischen Anschlussbedingungen des Verbandes der Netzbetreiber - VDN - e.V. beim
VDEW (Verband der Elektrizitätswirtschaft) - TAB 2007 mit Aktualisierungen 2011 sowie dienachgelagerte
• VDE Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)und die
• Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten.Die vorliegenden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen der FMG gelten zusammen mit den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 und den im Einzelnen benannten FMG-Werksnormen (Handbuch 21) in deren aktueller Fassung.
Grundsätze
Anschlussnehmer und Anschlussnutzer verpflichten sich, die Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Der VNB behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseiti-gung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt der VNB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage.
N4 Anhang 3a
TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 2 von 6
Inhaltsverzeichnis
Ergänzende Technische Anschlussbedingungen der FMG
1 Anmeldeverfahren ....................................................................................................... 3
2 Anschlussbedingungen an der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) ............ 3
2.1 Elektrische Anforderungen an der NSHV .................................................................. 32.2 Netzsystem und Netzform ......................................................................................... 32.3 Schleifenimpedanz ................................................................................................... 32.4 Kurzschlussstrom bei Körperschluss ........................................................................ 32.5 Blindstromkompensation ........................................................................................... 4
3 Inbetriebsetzung der elektrischen Kundenanlage ab NSHV .................................... 4
4 Rückwirkungen durch den Anschluss von Kundenanlagen an der NSHV .............. 4
4.1 Bedingungen zur Gewährleistung der Spannungsqualität an der Übergabestelle nach EN 50160 (Bedingungen zur Netzqualität) ....................................................... 4
5 Richtlinien für die Errichtung und den Anschluss an Niederspannungs-
hauptverteilungen ....................................................................................................... 5
6 Abrechnungszählung und Messeinrichtungen ......................................................... 5
6.1 Ausführung der Zählerplätze ..................................................................................... 56.2 Bereitstellung und Montage von Messeinrichtungen ................................................. 66.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) ....................................................... 66.4 Datenfernübertragung ............................................................................................... 6
N4 Anhang 3a
TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 3 von 6
1 Anmeldeverfahren
Der Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz des VNB muss über das in der FMG-Norm N4 (Handbuch 21) geregelte Verfahren angemeldet werden (siehe auch Abschnitt 3, Inbetriebsetzung der elektrischen Kundenanlage ab NSHV). Neben der Verwendung des FMG-Anmeldeformulars ist darin festgehalten, dass die Zustimmung zu einer Anschlussmaßnahme seitens des VNB verweigert werden kann, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. Die Zustimmung kann mit Auflagen oder sonstigen Anschluss- oder Benutzungsbedingungen verbunden werden. Ist nach Inbetriebnahme eine sichere und störungsfreie Versorgung nicht mehr gewährleistet, kann der VNB die Änderung, notfalls die Beseitigung der Anlage verlangen. Dies gilt auch für vorübergehend angeschlossene Anlagen (z. B. für Baustellen, Stromversorgungen für Veranstaltungen etc.).
2 Anschlussbedingungen an der Niederspannungshauptverteilung (NSHV)
Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) stellt im Regelfall die Schnittstelle (Über-gabestelle) zwischen den Verteilnetz des VNB zum Kundennetz bzw. zur Kundenanlage dar und ist damit gleichbedeutend mit dem Hausanschlusskasten z. B. bei der Wohngebäude-versorgung.
2.1 Elektrische Anforderungen an der NSHV
Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 230 / 400 Volt. Die Nennfrequenz beträgt 50 Hertz. Die Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt liegt im Toleranzbereich nach DIN IEC 38. In DIN EN 50160 sind weitere Merkmale der Spannung und Frequenz angegeben.
2.2 Netzsystem und Netzform
Grundsätzlich gilt für das gesamte Netzgebiet (0,4 kV-Netz) des VNB die Netzform TN-S mitzentralem Erdungspunkt (ZEP). Ausnahmen kann es im Einzelfall im Aussenbereich und bei Sonderanschlüssen (z. B. Verbraucherabgänge im BEV-Netz) geben.
2.3 Schleifenimpedanz
Bei der Planung der Schutzmaßnahme einer Kundenanlage ist zu berücksichtigen, dass sich der zum Errichtungszeitpunkt gemessene Wert der Schleifenimpedanz durch Änderungen im Netzaufbau verändern kann. Die Schleifenimpedanz kann daher vom VNB weder angegeben noch garantiert werden. Die Anwendung der Schutzmaßnahme "Schutz durch automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtung" erfolgt immer in Eigenverantwortung des Anlagenerrichters.
2.4 Kurzschlussstrom bei Körperschluss
Bei Anwendung des ZEP ergeben sich abhängig von der Fehlerstelle zum ZEP unter-schiedliche Fehlerschleifen. Da die Berechnung (programmtechnisch oder manuell) auf-wendig und durch die daraus getroffenen Vereinfachungen ungenau ist, müssen nach Fer-tigstellung der elektrischen Anlage mit ZEP die 1poligen Kurzschlussströme I"k1 (Abschalt-bedingung: Abschaltströme Ia ≤ I"k1 in Abhängigkeit von der zulässigen Fehlerzeit) im Hauptleitungsnetz messtechnisch erfasst und dem VNB in Form eines Prüf- bzw. Messprotokolles vorgelegt werden.
N4 Anhang 3a
TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 4 von 6
2.5 Blindstromkompensation
Bei Erfordernis nimmt der Anschlussnehmer in Abstimmung mit dem VNB zur Einhaltung des nachfolgend angegebenen Leistungsfaktors cos phi eine seinen tatsächlichen Belastungs-verhältnissen angepasste, ausreichende Blindstromkompensation vor. Die einzubauenden Kompensationsanlagen werden entweder abhängig vom Leistungsfaktor gesteuert oder im Falle der Einzelkompensation gemeinsam mit den zugeordneten Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet. Eine lastunabhängige Festkompensation ist nicht zulässig. Eine eventuelle Verdrosselung der Kompensationsanlage stimmt der Kunde mit dem VNB ab. Der Leistungsfaktor muss zwischen 0,9 induktiv und 1 liegen.
3 Inbetriebsetzung der elektrischen Kundenanlage ab NSHV
Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen für den Anschluss und die Inbetriebset-zung eines Versorgungsabganges ab einer Niederspannungshauptverteilung zusammen-gestellt: • Der Anschluss an das Niederspannungsnetz der FMG-TEW muss unter Einhaltung der
FMG-Norm N4 und dem darin enthaltenen Formblatt rechtzeitig vorher (i.d.R. zweiWochen) angemeldet werden.
• Art und Größe des Versorgungsabganges in der NSHV wird von der FMG,Servicefeld TEW / TEWN-Netzbetrieb (VNB) festgelegt.
• Der Kurzschlussschutz des Kabels erfolgt im Abgangsfeld der NSHV mit Einhaltung derSelektivitätsbedingungen.
• Der Überlastschutz des Kabels muss im Einspeisefeld der Unterverteilung erfolgen.• Übergabe BGV-A3-Bescheinigung der Unterverteilung bei Zuschaltung.• Übergabe Prüfprotokoll nach DIN/VDE 0100, Teil 610 des Abgangs- bzw. Einspeise-
kabels.• Durchgängige Beschriftung der Kabel nach FMG-Norm N30, Teil 3 (Handbuch 21).• Zuschaltung erfolgt ausschließlich durch bzw. im Beisein von FMG-TEWN.
4 Rückwirkungen durch den Anschluss von Kundenanlagen an der NSHV
Die elektrischen Einrichtungen der Kundenanlage sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass Rückwirkungen auf das Verteilnetz des VNB und die Anlagen anderer Kunden auf ein zulässiges Maß begrenzt werden. Treten störende Rückwirkungen auf das Verteilnetz des VNB auf, so hat der Anschluss-nehmer oder der Anschlussnutzer auf seine Kosten in seiner Anlage Maßnahmen zur Be-grenzung der Rückwirkungen zu treffen, die mit dem VNB abzustimmen sind. Die entspre-chenden Richtwerte sind nachfolgend geregelt.
4.1 Bedingungen zur Gewährleistung der Spannungsqualität an der Übergabestelle nach EN 50160 (Bedingungen zur Netzqualität)
Einhaltung der Netzrückwirkungen gemäß DIN-EN 61000 2-4, VDE 0839, Klasse 2. Darüber hinaus sind die Stromgrenzwerte pro Einspeisepunkt an der NSHV für die n-ten Harmonischen wie folgt einzuhalten: Stromgrenzwert in % = (1/n)*0,8*100% (auch im Teillastbereich). Für den Bezug der Stromgrenzwerte ist der Grundschwingungsstrom I50 zu verwenden.
N4 Anhang 3a
TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 5 von 6
Die Einhaltung der Grenzwerte nach DIN-EN 61000 2-4 bzw. der Stromgrenzwerte sind auf Anforderung des Verteilnetzbetreibers (VNB) vom Kunden/Anschlussnehmer des anzu-schließenden Verbrauchers mittels Messung über einen Zeitraum von 1 Woche unter normalen Betriebsbedingungen nachzuweisen (Messung des Verzerrungsfaktors (THD) Strom/Spannung, 1-49-te Harmonische Strom/Spannung)
5 Richtlinien für die Errichtung und den Anschluss an Niederspannungs-hauptverteilungen
Ausführungsmerkmale für die Planung und den Bau von Niederspannungshauptverteilungen im Zuständigkeitsbereich des VNB: Abweichende Ausführungsmerkmale sind mit dem VNB im Zuge der Planung abzustimmen. • Energie-Schaltgerätekombination mit Bauartnachweis nach DIN 61439-2 • Schutzart in Abhängigkeit von Auflagen aus dem Brandschutzkonzept • Trafoeinspeiseschaltfelder mit offenem Leistungsschalter in Einschubtechnik, motor-
betrieben (60 V/DC), fernschaltbar und rückgemeldet über die Schaltanlagenleittechnik (SLT)
• Bei Trafomehrfacheinspeisungen: Sammelschienenlängskupplung(en) mit offenem Leistungsschalter in Einschubtechnik, motorbetrieben (60 V/DC), fernschaltbar und rückgemeldet über SLT
• Abgangsfelder für Nennströme > 400 A je nach Priorität des Abganges entweder mit offenem Leistungsschalter in Einschubtechnik, motorbetrieben (60 V/DC), fernschaltbar und rückgemeldet über SLT oder mit Kompaktleistungsschalter in Festeinbautechnik, handbetätigt ohne Rückmeldungen an die SLT
• Abgangsfelder für Nennströme < 400 A mit NH-Sicherungslasttrennschaltleisten mit Sprungantrieb in Modultechnik (Leistenform, 2-fach-Unterbrechung, mit 1 Bimetall-Amperemeter und ggf. mit beglaubigten Stromwandlern für Tarifkundenmessungen)
• Generell sind an die NSHV nur Abgänge > 70 kW bzw. ca. 100 A anzuschließen. Ausgenommen hiervon sind Verbraucherabgänge, die unmittelbar der Stationsversor-gung dienen bzw. aus abrechnungstechnischen Gründen direkt aus der NSHV versorgt werden müssen.
6 Abrechnungszählung und Messeinrichtungen
6.1 Ausführung der Zählerplätze
Die Zähleinrichtung ist nach der VDN-Richtlinie "MeteringCode", den in der TAB 2007 for-mulierten Festlegungen und den Vorgaben der vorliegenden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen der FMG (Niederspannungsnetz) aufzubauen. Jeder Zählerplatz nach DIN 43857 muss mit einer eigenen Freischalteinrichtung, entweder als 3-poligem Neozed-Sicherungslasttrennschalter oder 3-poligem Hauptschalter ausgestattet sein. Zählerplätze bis 60 A nach DIN 43857 sind mit Zählersteckklemme Fabr. Hager, Typ KJ30T auszurüsten. Bei Anlagen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100.000 kWh und / oder einer kontinuierlichen Leistung von 30 kW bietet der VNB auf Wunsch bzw. Anforderung des An-schlussnehmers oder Anschlussnutzers den Einbau einer Zähleinrichtung mit fortlaufender Registrierung der ¼-Stunden-Leistungsmittelwerte (Lastgangzähler) an.
N4 Anhang 3a
TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 6 von 6
6.2 Bereitstellung und Montage von Messeinrichtungen
Die erforderlichen abrechnungsrelevanten Messeinrichtungen (Zähler) werden grundsätzlich, wenn keine andere Vereinbarung zwischen dem VNB und dem Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer besteht, vom VNB gestellt und montiert. Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch den Eigentümer der Messeinrichtung (VNB) oder dessen Beauftragten angebracht und entfernt. Sie dürfen durch Dritte nicht geöffnet werden.
6.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen)
Ist in der Kundenanlage regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 60 A zu erwarten, ist für den Zählerplatz eine Wandlermessung vorzusehen. Die Vorsicherung der Wandlerzähler ist als 3-poliger Leitungsschutzschalter oder 3-poliger Neozed-Sicherungs-schalter 6/10A auszuführen. Die Lieferung und Montage der (beglaubigten) Stromwandler sowie die Verdrahtung erfolgt in der Regel nach vorheriger Abstimmung mit dem VNB durch den Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer. Für die Verdrahtung der Wandlermessung sind folgende Vorgaben einzuhalten: • Wandlerstromklemmen Phoenix UGSK/S+GS• Verdrahtung Strompfad mind. 2,5 qmm (Cu)• Verdrahtung Spannungspfad mind. 1,5 qmm (Cu)• Nummerierung der Zählerplatzanschlussklemmen identisch mit Zähler-
Eingangsklemmen (Unverwechselbarkeit bei Zählertausch).Gezählte Verbraucherabgänge, die aus den FMG-Notstromnetzen, wie AEV, BEV, GEV oder USV versorgt werden, sind grundsätzlich mit Wandlermessung auszustatten. Ausgenommen hiervon sind einzelne Stromkreise bis 16 A (Direktmessung).
6.4 Datenfernübertragung
Die Art der Datenerfassung und Übertragung für die Zählerfernablesung ist standortabhängig und im Einzelfall mit FMG/TEWN abzustimmen.
N4 Anhang 3b
TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 9
FMG-TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft
Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Flughafen München GmbH
für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz m
Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Flughafen München GmbH (FMG) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Geltungsbereich
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Mittelspannungs-Stromversorgungsnetz des Verteilnetzbetreibers (VNB). Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses gelten die zum Erstellungszeitpunkt gültigen TAB. Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Flughafen München GmbH (FMG), Servicefeld Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft - TEW (= Verteilnetzbetreiber - VNB) gelten die: • TAB Mittelspannung 2008 (bdew) - „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss
an das Mittelspannungsnetz“• die Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (bdew)• sowie ggf. bei Netzparallelbetrieb die VDEW-Richtlinien
Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.Die bdew- bzw. VDEW-Richtlinien gelten soweit in den folgnden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen der FMG und den im Einzelnen benannten FMG-Werknormen (Handbuch 21) in deren aktueller Fassung keine anderen Festlegungen getroffen wurden.
Grundsatz
Anschlussnehmer und Anschlussnutzer verpflichten sich, die Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Der VNB behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt der VNB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage.
N4 Anhang 3b
TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 2 von 9
Nachfolgendes Inhaltsverzeichnis bezieht sich auf die gleichlautenden Abschnitte der TAB Mittelspannung 2008 (bdew)
Ergänzende Technische Anschlussbedingungen der FMG
Inhaltsverzeichnis
1 Grundsätze .................................................................................................................... 3
1.1 Geltungsbereich / Geltungsbeginn ........................................................................ 31.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen ........................................ 31.4 Inbetriebsetzung ................................................................................................... 3
2 Netzanschluss .............................................................................................................. 3
2.4 Netzrückwirkungen ............................................................................................... 3
3 Übergabestation ........................................................................................................... 4
3.1 Baulicher Teil ........................................................................................................ 43.1.1 Allgemeines .......................................................................................................... 43.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung ................................................................. 43.1.3 Elektrische und elektromagnetische Felder ........................................................... 53.2 Elektrischer Teil .................................................................................................... 53.2.3 Kurzschlussfestigkeit ............................................................................................ 53.2.6 Schaltanlagen ....................................................................................................... 53.2.7 Betriebsmittel ........................................................................................................ 53.2.7.2 Verriegelungen ..................................................................................................... 53.2.7.3 Transformatoren ................................................................................................... 63.2.8 Sternpunktbehandlung .......................................................................................... 6 3.2.9 Sekundärtechnik ................................................................................................... 63.2.9.3 Schutzeinrichtungen ............................................................................................. 63.2.10 Erdungsanlage ..................................................................................................... 6
4 Abrechnungsmessung ................................................................................................. 7
4.1 Allgemeines .......................................................................................................... 74.2 Wandler ................................................................................................................ 74.4 Vergleichsmessungen .......................................................................................... 84.5 Datenfernübertragung ........................................................................................... 8
5 Betrieb ........................................................................................................................... 8
5.1 Allgemeines .......................................................................................................... 8A) Daten des Mittelspannungsnetzes der FMG ......................................................... 8B) Anschlussvarianten ............................................................................................... 8
ANHANG: Anschlussvarianten 1 bis 4 ................................................................... ff. 9
N4 Anhang 3b
TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 3 von 9
1 Grundsätze
1.1 Geltungsbereich / Geltungsbeginn
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Flughafen München GmbH für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten ab dem 01.10.2009 im Versorgungsgebiet der FMG.
1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen
Der Anschluss an das Mittelspannungsverteilnetz des VNB muss über das in der FMG-Norm N4 (Handbuch 21) geregelte Verfahren angemeldet werden.
1.4 Inbetriebsetzung
Der Inbetriebsetzungsauftrag an die FMG-TEWN ist mindestens 2 Wochen vor der Inbetriebnahme einzureichen. Zur Inbetriebsetzung ist eine Errichterbestätigung nach BGV A3 (N4 Anhang 5) vorzulegen.Die Erst-Inbetriebnahme der Kundenanlage hat im Beisein eines Vertreters des VNB zu erfolgen.
2 Netzanschluss
2.4 Netzrückwirkungen
Treten störende Rückwirkungen auf das Verteilnetz des VNB auf, so hat der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer auf seine Kosten in seiner Anlage Maßnahmen zur Begrenzung der Rückwirkungen zu treffen, die mit dem VNB abzustimmen sind. Die entsprechenden Richtwerte sind nachfolgend geregelt.
Bedingungen zur Gewährleistung der Spannungsqualität an der Übergabestelle nach EN 50160 (Bedingungen zur Netzqualität)
Einhaltung der Netzrückwirkungen gemäß DIN-EN 61000 2-4, VDE 0839, Kl. 2. Darüber hinaus sind die Stromgrenzwerte für die n-ten Harmonischen wie folgt einzuhalten: • Stromgrenzwert in % = 1/n*(0,8)*100 (bezogen auf die Grundschwingung, auch im
Teillastbereich).• Die Einhaltung der Grenzwerte nach DIN-EN 61000 2-4 bzw. der Stromgrenzwerte sind
auf Anforderung des VNB vom Kunden/Anschlussnehmer mittels Messung auf derNiederspannungsseite über einen Zeitraum von 1 Woche unter normalenBetriebsbedingungen nachzuweisen (Messung des Verzerrungsfaktors (THD)Strom/Spannung, 1-49-te Harmonische Strom/Spannung).
N4 Anhang 3b
TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 4 von 9
3 Übergabestation
3.1 Baulicher Teil
3.1.1 Allgemeines
Übergabestationen sind möglichst in der Nähe der Versorgungsleitung zu planen. Bei Stationen außerhalb von Gebäuden wird der Einsatz von fabrikfertigen Beton-Fertigstationen gemäß DIN EN 62271-202 empfohlen . Ins Gebäude integrierte Stationen sind vorzugsweise ebenerdig an Außenwänden, möglichst mit Zugang von außen, zu erstellen. Der Raum für den FMG-Teil der Übergabestation wird vom Eigentümer der Immobilie in den erforderlichen Abmessungen nach Vorgabe des VNB kostenlos zur Verfügung gestellt. Ebenso wird ein Niederspannungsanschluss (400/230 V, 50 Hz) in erforderlicher Größe für den Betrieb eines Unterverteilers unentgeltlich zur Verfügung gestellt. FMG-Teil und Kunden-Teil sind in der Übergabestation räumlich und brandschutztechnisch zu trennen.
3.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung
Die bauliche Ausführung von elektrischen Betriebsräumen hat entsprechend der im Folgenden aufgeführten Werknormen der Flughafen München GmbH - in der jeweils gültigen Fassung - zu erfolgen: Elektrische Betriebsräume Bauliche Ausführung Allgemeine Angaben N 21 Teil 1 Elektrische Betriebsräume Bauliche Ausführung Transformatorräume N 21 Teil 2 Elektrische Betriebsräume Bauliche Ausführung Räume für Mittelspannungs-Schaltanlagen N 21 Teil 3 Elektrische Betriebsräume Bauliche Ausführung Batterieräume N 21 Teil 4
N4 Anhang 3b
TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 5 von 9
Kabeleinführung
Zur Einführung der Netzanschlußkabel sind geeignete wasser- und gasdichte Wanddurchführungen in ausreichender Zahl vorzusehen. Art und Ausführung sind mit dem VNB abzustimmen.
Installation
In den Räumen der Übergabestation sind durch den Errichter eine ausreichende Beleuchtung (E > 100 Lux), sowie Steckdosen (230 V-Schuko, 16 A und 32 A CEE) und ein eigener Unterverteiler nach Vorgabe des VNB zu installieren . Die Stromversorgung dafür ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Erdung
Die Erdungsanlage ist unter Berücksichtigung der Netzdaten des VNB zu errichten, siehe Abschnitt 3.2.10.
3.1.3 Elektrische und elektromagnetische Felder
Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte gem. 26.BImSchV ist messtechnisch zu erbringen und dem VNB spätestens 2 Wochen nach Inbetriebnahme vorzulegen. Der Betreiber der Niederfrequenzanlage hat diese ggf. gemäß § 7 der 26.BImSchV mindestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
3.2 Elektrischer Teil
3.2.3 Kurzschlussfestigkeit
Mittelspannungs-Schaltanlagen müssen für eine Bemessungsspannung von 24 kV und einen Bemessungskurzzeitstrom von mindestens 16 kA, 1 sec. ausgelegt sein.
3.2.6 Schaltanlagen
Es sind generell metallgekapselte, fabrikfertige, typgeprüfte Schaltanlagen gemäß DIN EN 62271-200 einzusetzen. Ein entsprechender Nachweis der Typprüfung ist dem VNB vorzulegen.
3.2.7 Betriebsmittel
3.2.7.2 Verriegelungen
Zur Verhinderung von Fehlschaltungen wird zwischen den Abgangsschaltern / Erdern der VNB-MS-Anlage und den kundenseitigen Einspeiseschaltern / Erdern eine sogenannte Gegenfeldverriegelung aufgebaut. Die dazu erforderlichen Hilfskontakte , Sperrmagnete, Auslöser usw. sind an den entsprechenden Schaltgeräten vorzusehen. Erfolgt die Einspeisung der Kundenanlage aus 2 verschiedenen Ringen bzw. Netzen des VNB sind besondere Verriegelungen einzubauen, die eine Querkupplung der Ringe bzw. Zusammenschaltung der Netze, auch über die Niederspannungsseite verhindern. Erfolgt die Einspeisung der Kundenanlage als Ringeinspeisung sind besondere Verriegelungen einzubauen, die ggf. eine Längskupplung über die Niederspannungsseite verhindern.
N4 Anhang 3b
TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 6 von 9
In diesen Fällen werden auch die betroffenen Schaltgeräte der Kundenanlage, wie Netz-Einspeiseschalter und Kuppelschalter mit Trennern und Erdern, im Netzleitsystem des VNB dargestellt. Die erforderlichen Hilfskontakte sind zur Verfügung zu stellen. Die Melde- bzw. Verriegelungskontakte sind in einem separaten Rangierverteiler auf einer Übergabe-Klemmleiste, bestehend aus Messertrennklemmen Fabrikat Phönix, Typ MTK - P/P, zusammenzufassen.
3.2.7.3 Transformatoren
Eine Transformatorstufung mit mindestens 3 Anzapfungen wird empfohlen. Die Transformator-Prüfprotokolle sind dem VNB vorzulegen. Für den Fall, dass die Verrechnungszählung auf der Niederspannungsseite erfolgt, sind Transformatoren grundsätzlich in verlustreduzierter Ausführung nach DIN EN 50464-1 Tabelle 3 - Liste Ao und Tabelle 2 - Liste Bk, jeweils ohne Plus-Toleranz auszuführen.
3.2.8 Sternpunktbehandlung
Der Sternpunkt im 20 kV-Netz der FMG ist über strombegrenzende Widerstände geerdet (niederohmige Sternpunkterdung). Der Erdschlussstrom beträgt maximal 2000 A. Dementsprechend ist die Erdungsanlage und der Netzschutz aufzubauen.
3.2.9 Sekundärtechnik
3.2.9.3 Schutzeinrichtungen
Um die Selektivität zu den übergeordneten Schutzeinrichtungen im Mittelspannungsnetz der FMG zu gewährleisten, werden die Arten des Netz-Schutzes ebenso wie die Schutzeinstellwerte durch den VNB vorgegeben. Die Funktion der Schutzeinrichtung ist regelmäßig zu prüfen und zu protokollieren (mindestens alle 4 Jahre). Mit Rücksicht auf die Selektivität werden nur HH-Sicherungen mit einem maximalen Nennstrom von 63 A zugelassen.
3.2.10 Erdungsanlage
Die Erdungsanlage ist unter Berücksichtigung der Netzdaten (siehe Abschnitt 5.1 A) und der einschlägigen Vorschriften zu errichten. Die Funktionalität ist durch ein Messprotokoll nachzuweisen. Eine Ausführungsskizze über die Erdungsanlage ist dem VNB vor Inbetriebsetzung vorzulegen. Die Errichtung der Erdungsanlage sowie die Erhaltung und Überprüfung der Funktionalität liegt in der Verantwortung des Errichters / Anschlussnehmers.
N4 Anhang 3b
TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 7 von 9
4 Abrechnungsmessung
4.1 Allgemeines
Die Strom- und Spannungswandler für die Verrechnungszählung können je nach Variante der Übergabestation sowohl im VNB-Teil als auch im Kunden-Teil der MS-Anlage eingebaut sein. Bei der Variante „Stich-Transformator“ können die Wandler ggf. auch in der Einspeisung der NSHV eingebaut werden. Die Ausführung der Messwandler bei Einbau in den Kundenteil hat nach Vorgabe des VNB zu erfolgen. Die Wandler sind auf Kosten des Anschlussnehmers vom Hersteller der Schaltanlagen einzubauen. Beglaubigungsscheine und Prüfprotokolle sind dem VNB zu übergeben. Die Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandlern sind im gesamten Verlauf in Kunststoffpanzerrohr, z. B. FFKuS-EM-F für mittlere Druckbelastung, zu führen und zu kennzeichnen. Zu verwenden sind Leitungen vom Typ YSLY-JZ. Bis zu einer Kabellänge von 15 m werden folgende Querschnitte verwendet: • Strompfad 7 x 2,5 mm² • Spannungspfad 5 x 1,5 mm². Für darüber hinausgehende Längen werden separate Festlegungen getroffen. Zum Aufbau der Stromwandlerklemmleiste sind Klemmen Fabrikat Phönix, Typ UGSK/S +GS zu verwenden. Für die Spannungsklemmen ist Fabrikat Phönix, Typ UK 5 zu verwenden. Es werden Lastgangzähler zur fortlaufenden Registrierung der Messwerte für die vertraglich vereinbarten Energierichtungen im Zeitintervall von einer ¼ Stunde eingesetzt. Jeder Zählerplatz muß mit einer 3-pol. Freischalteinrichtung ausgestattet sein, (z. B. Neozed-Sicherungslastrennschalter, Ausschalter E 221-30 (ABB) oder glw.). Die Zähler werden vom VNB beigestellt und in vom Anschlussnehmer zu stellenden Schränken nach VBEW Merkblatt „Mess- und Wandlerschränke“ montiert. Der Anschluss der Wandlerleitungen erfolgt durch den VNB.
4.2 Wandler
20-kV-Wandlerdaten
A) Stromwandler
• Übersetzung ..... • Strommessbereich: 120%
/5A ; Klasse 0,5S ; Bemessungsleistung: 10 VA
• Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom: Ith = 100 x In, mind. 16 kA • Bemessungsstoßstrom: Idyn = 2,5 x Ith • Überstrom- Begrenzungsfaktor: FS 5 • Bei Summierung sind die Stromwandler, einschl. der Summenwandler in
Klasse 0,2 auszuführen.
N4 Anhang 3b
TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 8 von 9
B) Spannungswandler
• Primäre Bemessungsspannung: 20 kV / √ 3 • Sekundäre Bemessungsspannung: 100 V / √ 3• Klasse : 0,5 ; Bemessungsleistung: 50 VA• An die Messwicklungen der Wandler dürfen keine Betriebsgeräte angeschlossen
werden.
4.4 Vergleichsmessungen
Auf Wunsch können dem Anschlussnehmer für seine Mess- und Regel-Einrichtungen (z. B. Kontrollzählung, Maximumüberwachung) die Steuerimpulse aus der Abrechnungs-messung gegen Erstattung der Kosten potenzialfrei zur Verfügung gestellt werden. Der VNB übernimmt keine Haftung für diese zur Verfügung gestellten Impulse.
4.5 Datenfernübertragung
Die Art der Datenerfassung und Übertragung für die Zählerfernablesung ist standort-abhängig und im Einzelfall mit FMG/TEWN abzustimmen.
5 Betrieb
5.1 Allgemeines
Der Anschlussnehmer hat dem VNB in schriftlicher Form einen Anlagen- und Betriebsverantwortlichen (ab definierter Eigentumsgrenze) zu nennen. Die Nennung des Betriebsverantwortlichen erfolgt im Formular „Zuschaltberechtigung“ (Handbuch 21, N4 Anhang 2). Der Betriebsverantwortliche wird vom VNB mit Name, Mobiltelefon, Telefon, Fax und E-Mail als Schaltberechtigter geführt.
A) Daten des Mittelspannungsnetzes der FMG
• Nennspannung: Un = 24,0 kV • Betriebsspannung: Ub = 20,0 kV• Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung: Sk“ = 500 MVA• Kurzschlussstrom (Anfangs-Kurzschlusswechselstrom): Ik“ = 16 kA• Bemessungs-Stehblitzstoßspannung: Up = 125 kV• Niederohmige Sternpunkterdung (NOSPE), Erdschlußstrom: max. 2000 A
B) Anschlussvarianten
Im folgenden ANHANG sind mögliche Anschlussvarianten an das Mittelspannungsnetz des VNB dargestellt. Der genaue Aufbau erfolgt entsprechend der Technik der eingesetzten Schaltanlagen, dem Leistungsbedarf des Kunden und den örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf das Netz des VNB.
N4 Anhang 3b
TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 9 von 9
ANHANG: Anschlussvarianten 1 bis 4
Variante 1: Stichtransformator
Variante 2: Stichanbindung mit Übergabe-Schaltanlage
Variante 3: Ringeinspeisung
Variante 4: Einspeisung aus verschiedenen MS-Ringen bzw. Netzformen
/ 1 :Zone/Bauwerk Ebene A-Code Art
Nummer Verfasser Datum Index verf.
Sachgruppegezeichnet
geprüft
geplottet
Format/Maßstab
Registriernummer
Planbezeichnung
Quelle: VisMan®Phase
Techn. Platz00028.10.20090000
329-----
Variante 1
A4
20kV, 50Hz
Eigentumsgrenze
Variante 1: Stichtransformator
ϑ
FMG
Kunde
ggf. Verrechnungszählungauf der Niederspannungsseite
Leistungsschalter > 630kVA,Sicherungslasttrennschalter ≤ 630kVA
Wandler für Verrechnungszählung
20kV - Lasttrennschalter
0,4kV - Hochtransformationsschalter
Trafo-kammer
elektrische Verriegelung
0,4kV; 50Hz
N4 Anhang 3b
/ 1 :Zone/Bauwerk Ebene A-Code Art
Nummer Verfasser Datum Index verf.
Sachgruppegezeichnet
geprüft
geplottet
Format/Maßstab
Registriernummer
Planbezeichnung
Quelle: VisMan®Phase
Techn. Platz00028.10.20090000
329-----
Variante 2
A4
Lasttrennschalter bei Trafoleistungen ≤ 1000 kVAund Verwendung von HH - Sicherungen ≤ 63ALeistungsschalter mit UMZ - Schutz bei Trafoleistungen > 1000kVA
F1
20kV, 50Hz
Variante 2: Stichanbindung mit kundeneigener MS-Anlage
FMG
Kunde
Leistungschalter
Wandler für Verrechnungszählung
≤1000kVA
*
T1 Tn
max.63A
* *
*
Eigentumsgrenze
>1000kVA
N4 Anhang 3b
/ 1 :Zone/Bauwerk Ebene A-Code Art
Nummer Verfasser Datum Index verf.
Sachgruppegezeichnet
geprüft
geplottet
Format/Maßstab
Registriernummer
Planbezeichnung
Quelle: VisMan®Phase
Techn. Platz00028.10.20090000
329-----
Variante 3
A4
Verriegelung: Bei offener 20kV-Kupplung FMG muß eine Längs-Kupplung über die MS-NS-Seite Kunde in Abstimmung mit dem VNB verhindert werden.
Variante 3: Ringeinspeisung
FMG
Kunde
≤1000kVA >1000kVA
max.63A
*
*
Eigentumsgrenze
20kV, 50HzRing X Ring X
Wandler fürVerrechnungszählung
F1
MM
M
M M
M
0,4kV; 50Hz
N4 Anhang 3b
/ 1 :Zone/Bauwerk Ebene A-Code Art
Nummer Verfasser Datum Index verf.
Sachgruppegezeichnet
geprüft
geplottet
Format/Maßstab
Registriernummer
Planbezeichnung
Quelle: VisMan®Phase
Techn. Platz00028.10.20090000
329-----
Variante 4
A4
Verriegelung:Die beiden FMG - Ringe bzw. - Netze dürfen nicht zusammengeschaltet werden.Umschaltung nur mit Unterbrechung, auch auf der Niederspannungsseite.
Variante 4 : Einspeisung aus verschiedenen Ringen bzw. Netzen
FMG
Kunde
≤1000kVA >1000kVA
max.63A
*
*
Eigentumsgrenze
20kV, 50HzNetz A Netz B
Wandler fürVerrechnungszählung
F1
MM
M M
M
0,4kV; 50Hz
N4 Anhang 3b
N4 Anhang 4
TEWN-FO-038_03 Stand: 01.06.2015 Seite 1 von 1
Bestätigung
nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" DGUV Vorschrift 3 (zuvor BGV A3)
An
________________________
________________________
________________________
________________________ (Anschrift des Auftraggebers)
Es wird bestätigt, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Ausrüstung der Maschine oder Anlage
___________________________________________________________________ (Genaue Angaben über Art und Aufstellungsort)
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3, zuvor BGV A3) entsprechend beschaffen ist.
Diese Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Aus-rüstung der Maschine oder Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen (siehe § 5 Abs. 1 und 4 der DGUV Vorschrift 3). Zivilrechtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche werden durch diese Bestätigung nicht geregelt.
Hersteller oder Errichter der Anlage/des Betriebsmittels
(Stempel)
_________________________ _________________________ (Ort und Datum) (Unterschrift)
N4 Anhang 5
Seite 1 von 1
/ Flughafen München
Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100 T. 600
Bauteil: Verteilung:Auftragsnr.: FMG-TEWNFirma: Meßgerät:Prüfer: Dat./Unterschrift:
Kabelprüfung 0,4 kV Kabelidentnr.Stromkreis: Anlagenteil/Zielbezeichnung Leitung/Kabel Schutzorgan I k R isoQ/F.../ Feld Art Größe Art Größe (A) (MOhm)
Kabelprüfung 20 kVvon Station: nach Station:Ring/Stich: Netz:Kabelidentnr: Kabeltyp/Querschnitt:
Ader L1 Ader L2 Ader L3Mantelprüfung: Schirm gegen Erde MegaohmLeiterprüfung: Leiter gegen Schirm Megaohmverwendetes Prüfgerät: Prüfspannung:
Bei der Mantelprüfung und Leiterprüfung sind die Schirmdrähte des Kabels beidseitig abzuklemmen!
Kabelprüfung 60 Volt GS Steuerkabelvon Station: nach Station:Ring/Stich: Netz:Kabelidentnr: Kabeltyp/Querschnitt:
Isolationsmessung Ader 1-23 gegen PE bzw. Ader 1-24 gegen Schirmdraht:Ader 1 Ader 13Ader 2 Ader 14Ader 3 Ader 15Ader 4 Ader 16Ader 5 Ader 17Ader 6 Ader 18Ader 7 Ader 19Ader 8 Ader 20Ader 9 Ader 21Ader 10 Ader 22Ader 11 Ader 23Ader 12 Ader 24
Die vollständige Isolationsmessung des Steuerkabels, Ader gegen Ader und Ader gegen PEist nur auf besondere Anweisung durchzuführen (256 Messungen).
Stand: 24.07.2018
N4 Anhang 6
TEWN-FO-041_01 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 2
FMG – TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft
Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den
Parallelbetrieb mit dem Stromverteilungsnetz der
Flughafen München GmbH (FMG)
mEintrag des VNB (FMG-TEW)
NS-Netz MS-Netz
Diese Seite wird vom Anlagenbetreiber oder vom Anlagenerrichter ausgefüllt. Eingangsvermerk FMG-TEW
Genutzte Energie Sonne Biogas Kraft-Wärme-Kopplung
Wind Geothermie mit Gas
Wasser Rest-/Ersatzbrennstoffe mit Öl
Sonstige ____________________ mit ________________
Einspeisung in Asynchrongenerator Photovoltaikgenerator mit Wechselrichter
das Netz durch Synchrongenerator und 3-phasiger Einspeisung
Wechselrichter und 1-phasiger Einspeisung
Angaben zum in Gebäude an oder auf Gebäude (PV-Anlage)
Aufstellungsort Freiflächenanlage Sonstiges: ___________________
Betriebsweise / Inselbetrieb vorgesehen ja nein
Einsatzart Rücklieferung vorgesehen ja nein
Einspeisung der Gesamtenergie in das VNB-Netz ja nein
Daten der Wirkleistung (AC) PnE __________ kW Spitzenleistung (DC) _______ kWp
Einzelanlage Scheinleistung SnE __________ kVA Nur bei Windenergieanlagen
Gen.-Nennspannung UnG __________ V (gesond. Prüfbericht ist beizufügen)
Gen.-Nennstrom InG __________ A SEmax10min ______________ kVA
Motorischer Anlauf des Generators vorgesehen ja nein
falls ja: Anzugsstrom Ia __________ A
Nur bei Wechselrichter:
Steuerung netzgeführt selbstgeführt
inselbetriebsfähig ja nein
Pulszahl 6-pulsig 12-pulsig puls.mod.
Oberschwingungsströme gem. DIN EN 61000-2-4 (TAB-FMG) beigefüg. Anlage
Kurzschlussstrom der Eigenerzeugungsanlage IkE ______________ A
Kompensationsanlage nicht vorhanden vorhanden mit _____________ kVAr
zugeordnet der Einzelanlage Gesamtanlage
geregelt ja nein
verdrosselt ja mit ______ % nein
mit TF-Sperre ja mit ______ Hz nein
mit Saugkreisen ausgebaut ja für n = ________________ nein
Anmerkungen
___________________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Anlagenerrichter bzw. Anlagenbetreiber
N4 Anhang 6
TEWN-FO-041_01 Stand: 03.02.2014 Seite 2 von 2
Diese Seite wird vom Verteilnetzbetreiber ausgefüllt. Netzanschluss
Anschlusskonstellation: Anschluss an VNB-eigene Station/Anlage kundeneigene Station/Anlage
Verknüpfungs-/Einspeisepunkt (Anlagen-Ansprechcode):
_________________________________________ Feld: _______ Schutzorgan ________________________
Anlagenschlüssel (Identifikation der Anlage ggü. ÜNB): _______________________________
VNB-seitige Kurzschlussleistung Sk“ am Verknüpfungs-/Einspeisepunkt: ________________________ MVA
Nennkurzzeitstrom der Übergabestation: ________________________ kA
Verrechnungsmessung: Niederspannung-direkt Niederspannung-Wandler Mittelspannung
Jederzeit zugängliche Schaltstelle (Art und Ort): ______________________________________________________
______________________________________________________________________________
Eigentumsgrenze / Betreiberschnittstelle: ______________________________________________________________________________ Checkliste (vor der Inbetriebsetzung zu überprüfen; zutreffendes ankreuzen)
Anmeldung und Anschluss an das Netz gem. HB 21, Norm N4
Lageplan ggf. mit Grundstücksgrenze und Aufstellungsplan der Eigenerzeugungsanlage
Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel
Stromlaufpläne mit Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion der einzelnen Schutzeinrichtungen
Beschreibung der Art der Betriebsweise von Antriebsmaschine und Generator sowie Art der Zuschaltung zum Netz
Zuschaltberechtigung zum Anschluss an das Nieder-/Mittelspannungsnetz gem. HB 21, Norm N4
BGV A3-Bestätigung des Anlagenerrichters gem. HB 21, Norm N4
VDEW-Konformitätserklärungen des Anlagenherstellers (z.B. für Wechselrichter) als Bestätigung bzgl. der Einhaltung der Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
EU- bzw. EG-Konformitätserklärungen des Anlagenherstellers (z.B. für Wechselrichter) als Bestätigung bzgl. der Einhaltung von Schutzanforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (89/336/EWG) und den Niederspannungsrichtlinien (72/23/EWG)
Protokoll für die Schutzeinstellung von Eigenerzeugungsanlagen
Technische Datenblätter zu den wesentlichen Anlagenkomponenten
Kabelprüfprotokoll
_________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________ Ort, Datum für den VNB: Name, Telefonnummer Unterschrift
N4 Anhang 7
TEWN-FO-042_01 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 2
FMG – TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft
Inbetriebsetzungsprotokoll für den Parallelbetrieb einer Eigenerzeugungs-anlage mit dem Stromverteilungsnetz der Flughafen München GmbH (FMG)
m
Eingangsvermerk FMG-TEW
Diese Seite wird vom Anlagenbetreiber oder vom Anlagenerrichter ausgefüllt. Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz / Mittelspannungsnetz des Verteilnetzbetreibers (VNB)
Anlagenbetreiber (Vertragspartner)
__________________________________________________________________________________________________ Firma, Name, Vorname: e-Mail-Adresse
__________________________________________________________________________________________________ Straße, Hausnummer PLZ/Ort Telefon / Telefax
Angaben zum Anschlussort
__________________________________________________________________________________________________ Straße, Hausnummer Bauwerks-Nr. Ansprechcode der Einspeisestelle
Anlagenerrichter
__________________________________________________________________________________________________ Firma, Name, Vorname: e-Mail-Adresse
_________________________________________________________________________________________________ Straße, Hausnummer PLZ/Ort Telefon / Telefax
1. Inspektion in Ordnung JA NEIN
1.1 Sichtkontrolle der Gesamtanlage zum Allgemeinzustand 1.2 Übereinstimmung des Anlagenaufbaues mit der Planungsvorgabe 1.3 Übergabeschalteinrichtung: Zugänglichkeit der Trennstelle 1.4 Aufbau der Messeinrichtung gemäß den vertraglichen und technischen Bestimmungen
2. Bestätigungen
2.1 Eigenerzeugungsanlagen kleiner gleich 30 kVA Anlagenleistung
Hiermit bestätige ich, die integrierte selbständige Freischaltstelle (mit Impedanzmessung, dreiphasiger Spannungs-überwachung oder Schwingkreistest gemäß DIN VDE 0126-1-1) in der o.g. Eigenerzeugungsanlage auf ihre Funktionsfähigkeit gemäß VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ überprüft und den ordnungsgemäßen Zustand festgestellt zu haben.
2.2 Eigenerzeugungsanlagen größer 30 kVA Anlagenleistung
Hiermit bestätige ich, die jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion gemäß VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ eingerichtet zu haben.
3. Messeinrichtung, Zuschaltbedingungen, Kompensation in Ordnung JA NEIN
3.1 Anlaufkontrolle der Zähler für Bezug und Rücklieferung ausgeführt 3.2 Zuschaltbedingungen nach bdew- bzw. VDEW-Richtlinie erfüllt 3.3 Kompensationsanlage schaltet mit Generator zu und ab
4. Sonstige Anmerkungen
5. Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur gem. EEG §16 Abs. 2 Satz 2 (seit 01. 01. 2009)
Meldung durch den Anlagenbetreiber am _______________ Registriernummer BNetzA: ASO-......................-......
Die Anlage wurde in Anwesenheit der Unterzeichner in Betrieb gesetzt. ______________________ Datum Uhrzeit
Mit der Unterzeichnung des Protokolls erklärt der Anlagenerrichter, dass die anerkannten Regeln der Technik, wie EN- bzw. DIN/VDE-Vorschriften, die bdew- bzw. VDEW-Richtlinien in der jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) der FMG mit dem Niederspannungsnetz / Mittelspannungsnetz des VNB eingehalten werden.
______________ _________________________ _________________________ _________________________ Ort, Datum Anlagenerrichter Anlagenbetreiber für den VNB
N4 Anhang 7
TEWN-FO-042_01 Stand: 03.02.2014 Seite 2 von 2
Diese Seite wird vom Anlagenbetreiber oder vom Anlagenerrichter ausgefüllt. Beiblatt zum Inbetriebsetzungsprotokoll zu Schutzeinrichtungen und Einstellwerten (Prüfungen) 1. Schutzeinrichtungen (Entkupplungsschutz)
1.1 Siehe separates Protokoll (dann keine Einträge unter 1.2 bis 1.4) 1.2 Prüfbericht über die standardisierte Typprüfung liegt vor (dann keine Einträge unter 1.3 bis 1.4)
Wenn ja: JA NEIN Funktionskontrolle der Schutzeinrichtung durchgeführt und in Ordnung
1.3 Überprüfung der Einstellwerte
wertrichtig Nur Sichtkontrolle Schutzfunktion: Einstellbereich Einstellwert ausgelöst des Einstellwertes
Spannungsrückgangschutz 1,0 Un bis 0,7 Un _______ Un Spannungssteigerungsschutz 1,0 Un bis 1,15 Un _______ Un Frequenzrückgangschutz 48,9 Hz bis 47,5 Hz _______ Hz Frequenzsteigerungsschutz 50,2 Hz bis 51,5 Hz _______ Hz Vektorsprungrelais 0° - 6° - 9° el _______ ° el
(Lastsprungrelais) falls vorhanden
1.4 Überprüfung der Abschaltzeit (Ersatz für AWE / KU-Simulation)
Überprüfung erforderlich: JA NEIN Gemessene Abschaltzeit: _________ ms Vorgabe des VNB erfüllt: JA NEIN
(< 200 ms gem. VDEW-Richtlinie) 2. Funktionstests
JA NEIN 2.1 Einphasiger Netzausfall bzw. Spannungsänderung
(bei NS-Anschluss getrennt für alle drei Aussenleiter; entfällt bei MS-Anschluss) 2.2 Dreiphasiger Netzausfall 2.3 Frequenzabweichung (Simulation mit Prüfeinrichtung)
3. Sonstige Anmerkungen
___________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________ 4. Ergänzende Hinweise zur VDEW-Richtlinie (VDN-Ergänzung 2 vom September 2005)
• Die Nennleistung von 30 kVA kann durch die Summe mehrerer, in einer Kundenanlage installierten Wechselrichter/Generatoren erreicht werden.
• Für Wechselrichter wird eine Überlastung von 10% akzeptiert. • Die Unsymmetrie zwischen Aussenleitern darf im normalen Betriebszustand 4,6 kVA nicht übersteigen. • Eine bauliche Integration mehrerer einphasiger Wechselrichter mit dreiphasiger Spannungsüberwachung, die in
unterschiedliche Phasen einspeisen, ist zulässig, solange die Phasenlage dieser Wechselrichter unabhängig voneinander geregelt wird.
• Die selbsttätige Freischaltstelle kann im Wechselrichter integriert oder separat ausgeführt sein. • Bei Einsatz der Impedanzüberwachung ist ein Impedanzsprung von 1 Ω einzustellen. • Der zur Impedanzmessung gleichwertige Ersatz der dreiphasigen Spannungsüberwachung oder des
Schwingkreistests setzt eine Typprüfung auf Basis der DIN V VDE V 0126-1-1 voraus.
Werknormen der Flughafen München GmbH Juli 2013
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N6
08/
80; 0
9/96
; 01/
99
M
Einsteigschächte für
Entwässerungsanlagen
N 6
Ersatz für Ausgabe Oktober 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Weitere Normen 3 Anordnung von Einsteigschächten 4 Aufbau des Einsteigschachtes, Anforderungen 5 Einsteigschächte außerhalb von Flugbetriebsflächen 6 Einsteigschächte in Flugbetriebsflächen 7 Schachtabdeckungen 8 Schachtzubehör
1 Geltungsbereich und Zweck
Diese Norm gilt für Einsteigschächte von Entwässerungsanlagen, die auf dem Gelände des Flughafens München errichtet werden bzw. die außerhalb des Geländes des Flughafens München errichtet, aber von der Flughafen München GmbH betrieben werden. Es wird hiermit aufgezeigt, welche Anforderungen und Bedingungen an den Aufbau und an die Ausführung der Einsteigschächte für Entwässerungsanlagen gestellt werden. Diese Norm gilt für Einsteigschächte innerhalb und außerhalb von Flugbetriebsflächen.
2 Weitere Normen
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieser Norm erforderlich. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments einschließlich aller Änderungen. DIN V 1202 Rohrleitungen und Schachtbauwerke aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton für die Ableitung von Abwasser DIN 1221 Schmutzfänger für Schachtabdeckungen DIN 1229 Einheitsgewichte für Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen DIN V 1264 Steigeisen für Steigeisengänge in Schächten - Verwendung in Bauwerken für die Abwasserentsorgung DIN 4034 Schächte aus Beton-, Stahlfaserbeton- und Stahlbetonfertigteilen DIN 4051 Kanalklinker - Anforderungen, Prüfung, Überwachung DIN 19555 Steigeisen für einläufige Steigeisengänge - Steigeisen zum Einbau in Beton DIN 19572 Haltevorrichtungen zum Einsteigen in begehbare Schächte DIN EN 124 Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen DIN EN 295-1 Steinzeugrohre und Formstücke sowie Rohrverbindungen für Abwasserleitungen und -kanäle -Teil 1: Anforderungen
TEGD Fortsetzung bis Seite 9
N6 Seite 2
2013-07
DIN EN 476 Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und -kanäle DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen DIN EN 1917 Einsteig- und Kontrollschächte aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton DIN EN 13101 Steigeisen für Steigeisengänge in Schächten - Anforderungen, Kennzeichnung, Prüfung und Beurteilung der Konformität DWA-A 139 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen DWA-A 157 Bauwerke der Kanalisation ASR A1.8 Technische Regeln für Arbeitsstätten-Verkehrswege
3 Anordnung von Einsteigschächten
Die Einsteigschächte dienen der Be- und Entlüftung, Kontrolle und Reinigung der Kanäle und Leitungen. Sie werden angeordnet bei Richtungsänderungen (bei nicht begehbaren Kanälen), bei Änderungen des Querschnitts und des Gefälles, bei Einmündung von weiteren Kanälen sowie als Zwischenschächte in geraden Kanalstrecken. Bei Einmündungen von Anschlussleitungen der Primärentwässerung der Flugbetriebsflächen (z. B. Anschlussleitungen von Schlitzrinnen) ist grundsätzlich ein Einsteigschacht anzuordnen. Der Abstand der Einsteigschächte richtet sich nach betriebs- und arbeitssicherheitstechnischen Gesichtspunkten und ist abhängig vom Medium und Rohrleitungsdurchmesser zu wählen. Im nicht begehbaren Bereich sollte ein Schachtabstand von 60 m, im begehbaren Bereich (ab DN 1000) von 120 m nicht überschritten werden.
4 Aufbau des Einsteigschachtes, Anforderungen
Die Einsteigschächte müssen standsicher, auftriebssicher und wasserdicht sein. Für den Nachweis der Auftriebssicherheit ist der Bemessungsgrundwasserstand BWS maßgebend, der in Abhängigkeit von der Lage des Einsteigschachtes von der FMG festgelegt wird. Die Schächte sind so anzulegen, dass sie gegen Einlauf von Wasser von oben geschützt sind. Einsteigschächte müssen bei kreisförmigem Querschnitt eine lichte Weite von mindestens 1,0 m aufweisen. Bei rechteckigen Querschnitten müssen die Abmessungen mindestens 0,8 x 1,0 m, bei quadratischen Querschnitten mindestens 0,9 x 0,9 m betragen. Einsteigschächte mit einer Tiefe von weniger als 1,60 m von Rohrsohle bis Geländeoberkante sind mit den genannten Abmessungen bis unter die Schachtdecke (Abdeckplatte) auszuführen. Bei Einsteigschächten in Schmutzwasserkanälen sind Gerinne und Auftritt mit Platten und Schalen aus Steinzeug analog DIN EN 295-1 oder mit Kanalklinkern nach DIN 4051 in mind. 10 mm Mörtelbett auszukleiden. Fugen und Mörtelbett sind aus abwasserbeständigem kunstharzgebundenem Mörtel oder Normalmauermörtel DN V 18580 NMIII nach DIN EN 998-2 zu erstellen. Der Auftritt des Schachtunterteils ist rutschhemmend auszuführen. Die Wasserdichtheit von Einsteigschächten ist nach DIN EN 1610 und DWA-A 139 nachzuweisen. Um mögliche Setzungsunterschiede zwischen Einsteigschacht und Kanal aufzunehmen, sind Schachtanschlüsse doppelgelenkig auszuführen. In Stahlbetonrohrleitungen können bei Nennweiten ab DN 800 angeformte Tangentialschächte SU-M nach DIN 4034 eingesetzt werden.
N6 Seite 3
2013-07
Nachträgliche Rohrleitungsanschlüsse an Einsteigschächte aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen nach DIN 4034 sind über Kernbohrungen und Ringraumdichtungen gemäß Bild 1 auszuführen.
Bild 1: Beispiel für einen nachträglichen Anschluss einer Rohrleitung an einen Einsteigschacht aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen nach DIN 4034
N6 Seite 4
2013-07
5 Einsteigschächte außerhalb von Flugbetriebsflächen
Einsteigschächte in Verkehrsflächen außerhalb von Flugbetriebsflächen, in Grünflächen und innerhalb von sonstigen Flächen sind wie in Bild 2 dargestellt auszuführen.
Bild 2: Beispiel für einen Einsteigschacht aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen nach DIN 4034 innerhalb von Grünflächen Die jeweilige Oberflächenausbildung wird an den Schachthals herangeführt. Innerhalb von Grünflächen ist um den Schachthals herum eine 3-reihige Pflasterung auszuführen.
N6 Seite 5
2013-07
6 Einsteigschächte in Flugbetriebsflächen
6.1 Allgemeines
Einsteigschächte innerhalb von Flugbetriebsflächen sind grundsätzlich mit Abdeckplatten AP-M nach DIN 4034 auszuführen, die Dicke der Abdeckplatte ergibt sich aus den statischen Erfordernissen. Die Verwendung von Schachthälsen SH-M nach DIN 4034 ist nicht zulässig.
6.2 Einsteigschächte in Flugbetriebsflächen aus Asphalt
Einsteigschächte innerhalb von asphaltierten Flugbetriebsflächen sind unter Beachtung von Punkt 6.1 ansonsten wie Einsteigschächte außerhalb von Flugbetriebsflächen auszuführen.
6.3 Einsteigschächte in Flugbetriebsflächen aus Beton
Einsteigschächte innerhalb von betonierten Flugbetriebsflächen sind wie nachfolgend beschrieben auszuführen.
N6 Seite 6
2013-07
Bild 3: Beispiel für einen Einsteigschacht aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen nach DIN 4034 innerhalb von betonierten Flugbetriebsflächen Der Schachtaufbau endet unterhalb der Betonfahrbahn mit einer Abdeckplatte AP-M nach DIN 4034, wobei die Oberkante der Abdeckplatte 3 cm unterhalb der Unterkante der Betonfahrbahn liegt. Für die Einstiegsöffnung wird innerhalb der Betonfahrbahn eine Aussparung entsprechender Größe hergestellt, in die der Rahmen der Schachtabdeckung eingelegt wird. Zwischen Unterkante Betonfahrbahn und Oberkante Abdeckplatte wird eine 3 cm starke zusammendrückbare Schicht (z. B. bituminierte Weichfaserplatte) eingebaut. Nachdem die Anordnung von Auflageringen nicht möglich ist, ist die Höhe des Schachtunterteils in Abhängigkeit von der Gesamttiefe des Schachtes festzulegen. Die Fuge zwischen Schachtoberkante und Unterkante der Betonfahrbahn ist dauerelastisch zu verfugen.
N6 Seite 7
2013-07
7 Schachtabdeckungen
Die Öffnung von Abdeckungen von Einsteigschächten muss den an der Einbaustelle geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Schachtabdeckungen sind mit einem Mindestdurchmesser von 625 mm auszuführen. Abweichend hiervon ist in folgenden Fällen ein Mindestdurchmesser von 800 mm zu wählen: − Einsteigschächte mit Technischer Ausrüstung (z. B. Schieber, Pumpen, Messtechnik) − Einsteigschächte von Sonderbauwerken Zum Ausgleich der Höhe können unter den Schachtabdeckungen Auflageringe eingebaut werden. Dabei ist die Gesamthöhe der Auflageringe auf maximal 240 mm zu begrenzen. Die Klassifizierung der Schachtabdeckungen erfolgt gemäß DIN 1229 wie folgt: − Klasse F für Schachtabdeckungen innerhalb von Flugbetriebsflächen, auf denen Flugzeuge
starten, landen, rollen oder abgestellt werden, − Klasse D für Schachtabdeckungen innerhalb von sonstigen Verkehrsflächen und Grünflächen. Alle Schachtabdeckungen sind mit einem Kunststoffauflager wie z. B. Perbunan o. ä. als dämpfende Einlage zu versehen. Schachtabdeckungen sind in der Regel mit Lüftungsöffnungen auszuführen. Bei Schachtabdeckungen mit Lüftungsöffnungen ist unterhalb der Schachtabdeckung ein Schmutzfänger vorzusehen. Aus betrieblichen Gründen sind Schachtabdeckungen mit einem Durchmesser von 625 mm in der Regel aus Beton und Guss und Schachtabdeckungen mit einem Durchmesser von 800 mm aus Guss auszuführen. Zugelassen sind ausschließlich herausnehmbare Schachtabdeckungen ohne Scharnier. Bei Abwasserkanälen und -leitungen, die vom öffentlichen Bereich in den Sicherheitsbereich des Flughafens verlaufen, sind die im öffentlichen Bereich liegenden Einsteigschächte wie nachfolgend beschrieben gegen das unbefugte Einsteigen von Personen zu sichern. Die Absperrung erfolgt durch unterhalb der Schachtabdeckung montierte, dreipunktgelagerte Bügel aus verzinktem Stahl, die durch ein Sicherheitsvorhängeschloss gesichert werden. In Abhängigkeit des Durchmessers der durch den Einsteigschacht führenden Rohrleitung sind zu sichern − bei Kanälen ab DN 800 alle Schächte im öffentlichen Bereich, − bei Kanälen DN 600 und DN 700 alle Schächte auf mindestens 200 m Abstand zum
Sicherheitszaun, − bei Kanälen DN 500 zwei Einsteigschächte vom Sicherheitszaun aus.
N6 Seite 8
2013-07
Bild 4: Beispiel für eine Einstiegsicherung für Schachtabdeckung 625 mm
N6 Seite 9
2013-07
Bild 5: Beispiel für eine Einstiegsicherung für Schachtabdeckung 800 mm
8 Schachtzubehör
Ab einer Absturzhöhe von 3 m, gemessen von Kanalsohle bis Geländeoberkante, ist für den Einstieg in den Schacht eine Absturzsicherung erforderlich (z. B. Dreibein mit Anschlagpunkt). Die Anordnung von fest installierten Fallschutzschienen ist nicht zulässig. Bei einer Schachttiefe über 0,80 m von Rohrsohle bis Geländeoberkante sind Einsteigschächte mit einläufigen Steigeisengängen nach DIN 19555, Form A, aus Edelstahl, Werkstoff 1.4301, mit PE-Ummantelung auszurüsten. Die Anordnung der Steigbügel ist mit einem gleichbleibenden Abstand vorzunehmen, das Steigmaß darf zwischen 250 und 333 mm liegen. Alle Einsteigschächte sind grundsätzlich mit versenkbaren Einstiegshilfen aus Edelstahl, Werkstoff 1.4571 als stationäre Haltevorrichtung nach DIN 19572 auszurüsten. Die Einstiegshilfen sind so auszubilden und einzubauen, dass sie im ausgezogenen Zustand eine Höhe von mindestens 1,0 m über Geländeoberkante aufweisen. Die Anordnung der Einstiegshilfen erfolgt mittig zwischen den Steigbügeln.
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N17
05
/81;
07/
85; 0
9/96
; 01/
99
M
Kennzeichnung von Rohrleitungen
nach dem
Durchflußstoff
N 17
Ersatz für Ausgabe Oktober 2007
Dieser Werknorm liegt die DIN 2403 zugrunde.
Inhalt
1 Anwendungsbereich 2 Zweck 3 Kennzeichnung 4 Zuordnung der Farben zu den Durchflußstoffen 5 Form und Anordnung der Schilder 6 Kennzeichnung auf dem Schild 7 Zusätzliche Kennzeichnung 8 Beispiele der Kennzeichnung auf dem Schild (Anlage) 9 Zitierte Normen und andere Unterlagen
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für die Kennzeichnung nichterdverlegter Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff.
2 Zweck
Eine deutliche Kennzeichnung der Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff ist im Interesse der Si-cherheit, der sachgerechten Instandsetzung und der wirksamen Brandbekämpfung unerlässlich. Sie soll auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
3 Kennzeichnung
Rohrleitungen werden nach dem Durchflußstoff eindeutig durch Schilder gekennzeichnet. Wenn eine Farbkennzeichnung angewandt wird, sind
• entweder Schilder oder Aufkleber in der Gruppenfarbe nach Tabelle 1 anzuwenden, oder • Farbringe in der Gruppenfarbe anzubringen, oder • Rohrleitungen in ihrer ganzen Länge in der Gruppenfarbe anzustreichen, oder • Schilder, Aufkleber oder Farbringe an betriebswichtigen Punkten, z. B. Anfang, Ende,
Abzweige, Wanddurchführungen, Armatur, anzubringen.
TEGD Fortsetzung bis Seite 9
N17 Seite 2
2012-10
4 Zuordnung der Farben zu den Durchflußstoffen
Die in den Rohrleitungen beförderten Durchflußstoffe werden nach ihren allgemeinen Eigenschaften in 10 Gruppen eingeteilt, deren Farben in Tabelle 1 festgelegt sind.
Tabelle 1:
Durchflußstoff Gruppe
Farbname
Farbzeichen nach DIN 6164 Teil 1
Nächstliegendes Farbmuster im RAL Farbregister RAL 840 HR
Wasser 1 Grün 23 : 7 : 3 RAL 6018
Wasserdampf 2 Rot 7 : 8 : 3 RAL 3000
Luft 3 Grau 18 : 1 : 3 RAL 7001
Brennbare Gase 4 Gelb 2 : 6 : 1 RAL 1021
Nichtbrennbare Gase 5 Schwarz N : 0 : 9,5 RAL 9005
Säuren 6 Orange 5 : 5 : 1 RAL 2003
Laugen 7 Violett 11 : 2 : 4 RAL 4001
Brennbare Flüssigkeiten 8 Braun 3 : 5 : 4 RAL 8001
Nichtbrennbare Flüssigkeiten 9 Schwarz N : 0 : 9,5 RAL 9005
Sauerstoff 0 Blau 17 : 5 : 2 RAL 5015
5 Form und Anordnung der Schilder
Die Form der Schilder mit Rand ist aus den Bildern 1 bis 9 ersichtlich (Anlage). Die Größe a x b ist aus DIN 825 Teil 1 auszuwählen, z. B. 74 mm x 210 mm. Die Lage des spitzen Schildendes gibt die Durchflußrichtung des beförderten Stoffes an. Bei wechselnder Durchflußrichtung werden Schilder mit beiderseitigem spitzem Ende nach Bild 2 verwendet. Die Schilder müssen dauerhaft und genügend fest sein (selbstklebende Kunststoffschilder, Schilder aus Schicht-Kunststoff, Emailschilder, Klebebänder und dergleichen).
6 Kennzeichnung auf dem Schild
6.1 Der Durchflußstoff wird durch Wortangabe, Formel oder ein Kurzzeichen, gegebenenfalls durch die Farbe nach Abschnitt 4 angegeben. 6.2 Schilder in den Farben Grün, Rot, Blau, Violett, Braun und Schwarz sind in der Farbe Weiß zu beschriften. Schilder in den Farben Weiß, Gelb, Orange und Grau sind in der Farbe Schwarz zu beschriften. Die Schilder sind der Schriftfarbe entsprechend umrandet.
N17 Seite 3
2012-10
6.3 Abhängig vom Außendurchmesser der Rohre einschließlich Wärmedämmung werden folgende Schriftgrößen empfohlen:
Tabelle 2:
Maße in mm
Außendurchmesser bis 30 50 80 130 160 240 über 240
Schriftgröße 12,5 20 25 40 50 63 80 oder 100
7 Zusätzliche Kennzeichnung
7.1 Die vorstehende Kennzeichnung kann z. B. durch Angabe des Druckes, der Temperatur und anderer Kenngrößen durch Formelzeichen nach DIN 1304 ergänzt werden. 7.2 Rohrleitungen für Durchflußstoffe, deren unsachgemäße Handhabung mit besonderen Gefahren verbunden ist, können zusätzlich durch einen mit dem spitzen Ende des Schildes abschneidenden schwarz umrandeten Ring in der Farbe Orange am Rohr gekennzeichnet werden. 7.3 In Wasserversorgungsanlagen, die der Verordnung über Trinkwasser und über Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung) unterliegen, sind nach §15 (1) dieser Verordnung Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich zu kennzeichnen, z. B. die Trinkwasserleitung mit weißen Ringen oder Bändern auf grünem Grund.
8 Beispiele der Kennzeichnung auf dem Schild (Anlage)
8.1 Die Zuordnung der in der Anlage enthaltenen Bilder zu den jeweiligen Gruppen ist in Tabelle 3 wiedergegeben.
Tabelle 3:
Bild 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Gruppe 1 2 3 5, 9 4 6 7 8 0
8.2 Die Hinweise zu den Durchflußrichtungen sind nachstehend aufgeführt. Es bedeuten:
Spitze rechts: Durchflußrichtung nach rechts
Spitze links: Durchflußrichtung nach links
Spitze beiderseits:
Durchflußrichtung wechselseitig
N17 Seite 4
2012-10
Tabelle 4: Übersicht
Gruppenfarbe Kennzahl der Stoffgattung
Stoffgattung
Kennfarbe Grün
Gruppe 1 Wasser
1.0 1.0.1 1.0.2 1.0.3 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.4 1.5 1.6 1.6.1 1.6.2 1.6.3 1.6.4 1.6.5 1.6.6 1.6.7 1.6.8 1.7 1.8 1.9 1.9.1 1.9.2 1.9.3 1.9.4 1.9.4 1.9.5
Trinkwasser - Trinkwasser K - Trinkwasser W - Trinkwasser Z Rohwasser - Löschwasser nass - Löschwasser trocken - Sprinkler nass - Sprinkler trocken - Badewasser Z - Grundwasser Z Brauchwasser, Reinwasser Aufbereitetes Wasser - Weichwasser - Speisewasser Destilliertes Wasser Preßwasser, Sperrwasser Kreislaufwasser - Fernwärme V - Fernwärme R - Heizung V - Heizung R - Kaltwasser V - Kaltwasser R - Kühlwasser V - Kühlwasser R Abwasser - Schmutzwasser - Regenwasser - Mischwasser - Leichtstoffhaltiges Wasser - Fett- und Stärkehaltiges Wasser - Abschlammwasser
N17 Seite 5
2012-10
Gruppenfarbe Kennzahl der Stoffgattung
Stoffgattung
Kennfarbe Rot
Gruppe 2 Wasserdampf
2.0 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9
ND - Dampf bis 1,5 bar Überdruck HD - Sattdampf HD - Heißdampf Reduzierter, Entnahme-, Gegendruckdampf Brüdendampf Vakuumdampf (mit absolutem Druck) Kreislaufdampf Abdampf
Kennfarbe Grau
Gruppe 3 Luft
3.0 3.1 3.2 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.7.1 3.7.2 3.7.3 3.8 3.9 3.9.1
Außenluft Druckluft (mit Druckangabe) Heißluft Gereinigte Luft (Konditioniert) - Zuluft - Zuluft K - Zuluft W Umluft Förderluft - Müll - Staub - Rohrpost Abluft - Fortluft
Kennfarbe Gelb
Gruppe 4 Brennbare Gase (einschl. verflüssigte Gase)
4.0 4.1 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2
Gase der öffentlichen Versorgung, Ferngas Acetylen Wasserstoff und H2 -haltige Gase Kohlenwasserstoffe und deren Derivate - Propan - Butan
N17 Seite 6
2012-10
Gruppenfarbe Kennzahl der Stoffgattung
Stoffgattung
Kennfarbe Gelb
4.4 4.5 4.6 4.6.1 4.7 4.8 4.9
Kohlenmonoxid und CO - haltige Gase Mischgase (Technische Gase) Anorganische Gase NH3 , H2S - Kältemittel Brennbare Gase
Kennfarbe Schwarz
Gruppe 5 Nichtbrennbare Gase (einschl. verflüssigte Gase)
5.0 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9
Stickstoff und N2 - haltige Gase Kohlendioxid und CO2 - haltige Gase Schwefeldioxid und SO2 - haltige Gase Chlor und Cl - haltige Gase Sonstige anorganische Gase Nichtbrennbare Abgase
Kennfarbe Orange
Gruppe 6 Säuren
6.0 6.1 6.2 6.3 6.3.1 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9
N17 Seite 7
2012-10
Gruppenfarbe Kennzahl der Stoffgattung
Stoffgattung
Kennfarbe Violett
Gruppe 7 Laugen
7.0 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9
Natronlauge Ammoniaklösung Kalilauge Kalklauge Sonstige alkalische anorganische Flüssigkeiten Alkalische organische Flüssigkeiten Alkalische Abläufe
Kennfarbe Braun
Gruppe 8 Brennbare Flüssigkeiten
8.0 8.0.1 8.0.2 8.0.3 8.1 8.1.1 8.2 8.2.1 8.2.2 8.3 8.4 8.4.1 8.4.2 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9
Gefahrenklasse A I (Flammpunkt unter 21 °C) - Benzin Normal - Benzin Super - Flugbenzin Gefahrenklasse A II (Flammpunkt 21 °C bis 55 °C) - Kerosin Gefahrenklasse A III (Flammpunkt über 55 °C bis 100 °C) - Dieselkraftstoff - Heizöl EL Technische Fette und Schweröle - Schmieröl - Hydrauliköl Sonstige Flüssigkeiten
Kennfarbe Schwarz
Gruppe 9 Nichtbrennbare Flüssigkeiten
9.0 9.1 9.2 9.2.1 9.3
Flüssige Nahrungs- und Genußmittel Wässerige Lösungen Andere Lösungen - Desinfektionsmittel
N17 Seite 8
2012-10
Gruppenfarbe Kennzahl der Stoffgattung
Stoffgattung
Kennfarbe Schwarz
9.4 9.5 9.6 9.6.1 9.7 9.8 9.9
Emulsionen und Pasten - Seife
Kennfarbe Blau
Gruppe 0 Sauerstoff
0.0 0.1 0.2 0.3 0.4 0.5 0.6 0.7 0.8 0.9
Kennzahlen, für die keine Stoffgattung angegeben ist, sind als Reserven für mögliche Ergänzungen vorgesehen.
Zeichenerklärung:
K = Kalt V = Vorlauf
W = Warm R = Rücklauf
Z = Zirkulation
9 Zitierte Normen und andere Unterlagen
DIN 825 Teil 1 Schildermaße; Quadratische und rechteckige Schilder
DIN 1304 Allgemeine Formelzeichen
DIN 6164 Teil 1 DIN-Farbenkarte; System der DIN-Farbenkarte für den 2° - Normalbeobachter
RAL 840 HR Farbregister
Fernwärme V
Druckluft
Flugbenzin
Kohlendioxid
Schwefelsäure
Ammoniaklösung
Brüdendampf
Anlage zu N 17
0606
Bild 9
Bild 7
Bild 6
Bild 4
Bild 1
Bild 3
Bild 2
Bild 5
Bild 8
Kohlenmonoxid
Sauerstoff
Beispiele der Kennzeichnung auf dem Schild
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N21
T1
07/8
1; 0
4/87
; 10/
88; 0
9/96
; 01/
99
M Elektrische Betriebsräume
Bauliche Ausführung
Allgemeine Angaben
N 21 Teil 1
Ersatz für Ausgabe
August 2007Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Elektrische Betriebsräume 3 Mitgeltende Normen und Richtlinien
1 Geltungsbereich und Zweck
Diese Norm gilt für elektrische Betriebsräume, die vom Flughafen errichtet und betreut werden. Die Norm dient der Vereinheitlichung der baulichen Ausführung und Ausstattung der elektrischen Betriebsräume im Flughafenbereich. Einzelheiten über elektrotechnische Einbauten sind nur insoweit aufgenommen, als sie die bauliche Ausführung beeinflussen.
2 Elektrische Betriebsräume
In den Werknormteilen N 21 Teil 2 bis Teil 4 sind jene elektrischen Betriebsräume aufgeführt und beschrieben, die unter den Geltungsbereich dieser Norm fallen. N 21 Teil 2 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Transformatorräume N 21 Teil 3 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Räume für Mittelspannungs- Schaltanlagen N 21 Teil 4 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Batterieräume
3 Mitgeltende Normen und Richtlinien
Bayerische Bauordnung (BayBO) / Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Teil 1 Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 2 Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 3 Brandwände und nichttragende Außenwände, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 4 Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
DIN EN 12464 Beleuchtung mit künstlichem Licht
DIN 18082 Feuerschutzabschlüsse; Stahltüren T 30-1
DIN 18230 Baulicher Brandschutz im Industriebau
DIN 40705 Kennzeichnung isolierter und blanker Leiter durch Farben
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
N21 Teil 1 Seite 2
DIN 40729 Akkumulatoren; Galvanische Sekundärelemente
DIN 42500 Drehstrom-Öl-Verteilungstransformatoren 50 Hz, 50 bis 2500 kVA
DIN 42523 Trockentransformatoren, 50 Hz, 100 bis 1600 kVA
DIN 55928 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge Teil 4 Vorbereitung und Prüfung der Oberfläche Teil 5 Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme Teil 6 Ausführung und Überwachung der Korrosionsschutzarbeiten
DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
DIN VDE 0101-1 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV
DIN VDE 0101-2 Erdung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV
DIN VDE 0141 VDE-Bestimmungen für Erdungen für spezielle Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV
DIN VDE 0510 VDE-Bestimmungen für Akkumulatoren und Batterieanlagen
DIN VDE 0532 / EN 50272 VDE-Bestimmungen für Transformatoren und Drosselspulen
VDI 2078 Berechnung der Kühllast klimatisierter Räume
TA Lärm Technische Anleitung
AGI-Arbeitsblätter
A 1 Industrieböden; Normen und Vorschriften; Güte, Ausführung, Prüfung
A 11 Industrieböden; Zementestriche als Nutzboden
A 20 Doppelbodensysteme - Anforderungen, Ausführungsgrundsätze
A 80 Industrieböden aus Kunstharz; Imprägnierung, Versiegelung, Beschichtung, Estrich
D 1 bis D 4 Stahltüren und Holztüren für den Industriebau
H 10 Gitterroste im Industriebau
J 11 Elektrotechnische Anlagen; Transformatorstationen; Bauliche Ausführung; Räume für Transformatoren
J 12 Elektrotechnische Anlagen; Bauliche Ausführung, Räume für Schaltanlagen
J 31 Elektrotechnische Anlagen; Bautechnische Ausführung von Räumen für Batterien, Teil 1 Batterieräume
K 10 Schutz von Beton; Oberflächenbehandlung; Beschichtung mit Anstrichstoffen
K 20 Schutz von Stahlkonstruktionen; Oberflächenbehandlung; Teil 1 Anstriche, Metallüberzüge
S 30 Elektrisch ableitfähige Bodenbeläge
2012-10
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N21
T2
07/8
1; 0
4/87
; 10/
88; 0
9/96
; 01/
99
M
Elektrische Betriebsräume
Bauliche Ausführung
Transformatorräume
N 21 Teil 2
Ersatz für Ausgabe August 2007
Inhalt
1 Allgemeines 2 Weitere Normen 3 Lage 4 Daten und Abmessungen 5 Wände und Decken 6 Fenster und Türen 7 Leitungseinführungen 8 Elektrische Installation für Beleuchtung und Belüftung 9 Lüftung 10 Brandschutz
1 Allgemeines
Diese Werknorm ist in Anlehnung an das AGI-Arbeitsblatt J 11, Elektrotechnische Anlagen; Trans-formatorenstationen; Bauliche Ausführung; Räume für Transformatoren, zusammengestellt worden. Zum Einbau kommen normalerweise Drehstrom-Ölverteilertransformatoren nach DIN 42500 Reihe A, mit reduzierten Leerlaufverlusten. Elektrische Betriebsräume für Öltransformatoren mit einer Leistung > 3 kVA dürfen sich gemäß BayBO-EU-BauV§5 nicht
Gießharztransformatoren nach DIN 42523 mit reduzierten Leerlaufverlusten werden z. B. im Passagierabfertigungsbereich und im Verwaltungsgebäude der FMG eingesetzt.
in Geschossen befinden, deren Fußboden mehr als 4m unter der festge-legten Geländeoberkante liegt. Sie dürfen auch nicht in Geschossen über dem Erdgeschoss liegen.
Anschlüsse für die 20 kV-Seite: Von der 20 kV-Schaltanlage zum Transformator wird der Kabeltyp NA2XSY 3 x (1 x 95 rm/16) ver-wendet. Anschlüsse für 0,4 kV-Seite: Vom Transformator führen Stromschienen zu einem 0,4 kV-Lasttrennschalter (Hochtransformationsschutz). Der Lasttrennschalter muss vom Zugang aus zu betätigen sein, ohne dass die Sicherungsbarriere geöffnet wird.
TEGD Fortsetzung bis Seite 8
N21 Teil 2 Seite 2
2012-10
2 Weitere Normen
N 21 Teil 1 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Allgemeine Angaben
N 21 Teil 3 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Räume für Mittelspannungs-Schaltanlagen N 21 Teil 4 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Batterieräume
3 Lage
Die Räume sollen • grund- und hochwasserfrei angelegt sein • auf der sonnenabgewandten Seite liegen • für Transportmittel und Bedienung gut zugänglich sein und daher im Erdgeschoß • bzw. in Rampenhöhe untergebracht werden • Öffnungen für die Zuluft von Norden (sonnenabgewandten Seite) aufweisen • trockene Wände, Decken und Fußböden haben. Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Dampf und brennbare Gase sind in Transformatorräumen nicht zulässig. Müssen Transformatorräume im Untergeschoß angeordnet werden, so ist vor diesen ein unmittelbar im Freien zugänglicher Transport- und Belüftungsschacht anzuordnen. Der Schacht soll mit abnehmbarem Gitterrost (Mindesttraglast 5 kN/m²) abgedeckt und vom Gebäudeinneren oder über eine Außentreppe mit Gitterroststufen gut zugänglich sein.
4 Daten und Abmessungen
4.1 Tabelle für Öltransformatoren:
Nennleistung (kVA) 160 250 400 630 1000 1600
Gewicht (kg) 1000 1300 1700 2200 3100 4200
Ölmenge (l) 285 345 430 500 900 1260
Abmessungen L / B / H (cm)
127x87x 170
140x90x 175
176x98x 190
187x98x 194
220x125x 240
245x150x 260
Fahrrollenmitten- abstand (cm)
52 52 67 67 82 82
Verlustwärme (kW) 2,7 3,7 5,2 7,4 11,7 18,7
N21 Teil 2 Seite 3
2012-10
4.2 Tabelle für Gießharztransformatoren:
Nennleistung (kVA) 160 250 400 630 1000 1600
Gewicht (kg) 1030 1150 2010 2520 3930 5700
Abmessungen L / B / H (cm)
116x68x 120
130x68x 124
171x87x 159
180x87x 177
206x105x 201
216x105x 246
Fahrrollenmitten- abstand (cm)
52 67 67 67 82 82
Verlustwärme (kW) 3,0 4,0 6,2 8,7 12,0 17,4
4.3 Tabelle für Transformatorräume:
Nennleistung (kVA)
160 250 400 630 1000 1600
Raum (im lichten)
l1 (cm) 250 280 300 340 340 360
b1 (cm) 250 260 260 260 280 300
h1 (cm) 260 280 280 320 320 360
Tür (lichte Querschnittsmaße)
b2 (cm) 90 120 120 140 140 160
h2 (cm) Mindestmaß 200 200 200 200* 200* 200*
N21 Teil 2 Seite 4
2012-10
Fortsetzung Tabelle für Transformatorräume
Nennleistung (kVA)
160 250 400 630 1000 1600
Lüftung (lichte Querschnittsmaße)
A (m²) 0,7 1,0 1,0 1,9 1,9 2,5
b3 (cm) 80 100 100 120 140 160
l3 (cm) 110 150 150 200 200 220
b4 (cm) 170 170 170 250 250 280
h4 (cm) 40 60 60 80 80 90
Leitungseinführung
H (cm) 40 40 40 70 70 70
J (cm) 15 15 15 15 15 15
*) mit herausnehmbarem Lüftungsgitter und gegebenenfalls Querriegel
N21 Teil 2 Seite 5
2012-10
Bild 1: Transformatorraum mit Betonboden
N21 Teil 2 Seite 6
2012-10
Bild 2: Auflagerung der Fahrschienen
Bild 3: Feststellvorrichtung für Flachrollen
N21 Teil 2 Seite 7
2012-10
5 Wände und Decken
5.1 Bei der baulichen Ausbildung sind zu berücksichtigen • die klimatischen Verhältnisse (z. B. Sonnenstrahlung, durchschlagender Regen auf der
Wetterseite, Schwitzwasserbildung an Wänden und Decken, besonders bei ganz oder teilweise im Erdreich liegenden Stationen)
• die Feuerbeständigkeit von Wänden und Decken.
5.2 Zur Vermeidung von Staubablagerung sind die Innenflächen der Wände glatt herzustellen; das Mauerwerk ist zu fugen oder zu putzen. Die Decken sind nicht zu putzen.
5.3 Anstriche und Oberflächenschutz (vgl. AGI-Arbeitsblatt A 80 und AGI-Anstrichflächen-Tabelle) Sollen Wände und Decken gestrichen werden, ist ein Anstrich aus wasserbeständiger Kunststoffdispersionsfarbe nach DIN 53778 zu verwenden. Die Metallteile sind gegen Rosten zu schützen (vornehmlich durch Feuerverzinkung). Die Auffanggrube und der Fußboden sind ölbeständig zu streichen.
5.4 Die Standfläche für Öltransformatoren ist als Stahlbetonplatte mit Mittelöffnung ausgebildet (siehe Bild 1). Der Fußboden auf der Stahlbetondecke ist als geglätteter Zementestrich mit 1 bis 2% Gefälle zur Mittelöffnung hin auszubilden.
5.5 Die Fahrschienen sollen als seitlich verschiebbare I-Breitflanschträger (siehe Bild 2) angeordnet sein. Die seitliche Begrenzung besteht aus aufgeschweißtem Quadratstahl von 18 mm (Bild 2). Die Laufflächenbreite für Fahrrollen beträgt bei Transformatoren bis 800 kVA: 80 mm bei Transformatoren von 1000 bis 1600 kVA: 100 mm
6 Fenster und Türen
Fenster sind in Transformatorenräumen nicht zugelassen. Es müssen T-30 Stahltüren verwendet werden (siehe Tabelle 4.3). Die Türen müssen nach außen in Fluchtrichtung aufschlagen und selbstschließend mit Federbänder nach DIN 18262 ausgerüstet sein. Die Türschließung muss den Zutritt unbefugter Personen verhindern und muss mit einer Panikentriegelung versehen sein. Die in der Anlage befindlichen Personen müssen diese jederzeit ungehindert verlassen können.
7 Leitungseinführungen
Die Anordnung der Durchbrüche für Kabeleinführungen erfolgt nach Bild 1. Details sind vom Anlagenplaner anzufordern. Die Abmessungen der Durchbrüche sind in Tabelle 4.3 aufgeführt. Kabeldurchführungen in raumabschließenden Bauteilen müssen denselben Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer genügen, die an diese Bauteile gestellt sind. Vom Fundamenterder ist eine Anschlussfahne in den Transformatorraum bis zu 1 m über den Fußboden zu führen.
N21 Teil 2 Seite 8
2012-10
8 Elektrische Installation für Beleuchtung und Belüftung
(vgl. DIN VDE 0101) Installationsleitungen sind so zu verlegen, dass sie durch Störlichtbogen- und mechanische Einwirkungen nicht gefährdet werden. Es sind wasserdichte Leuchten vorzugsweise mit Leuchtstoffröhren zu installieren. Die Beleuchtung muss vom Zugang geschaltet werden können, ohne dass die Sicherheitsbarriere geöffnet wird. Dort ist eine Steckdose von 230 V WS vorzusehen. Die Beleuchtungskörper müssen so angeordnet werden, dass das Wechseln von Leuchtmitteln unter Einhaltung der vorgeschrie-benen Schutzabstände bei eingeschaltetem Transformator möglich ist.
9 Lüftung
Durch die Lüftung soll die Verlustwärme des Transformators abgeführt werden. Natürliche Lüftung ist der künstlichen vorzuziehen. Letztere muss mit den Fachlich Beteiligten abge-stimmt werden. Die Belüftung der Transformatorräume ist für die zu erwartende Verlustwärme der Summe der Transformatoren auszulegen, wobei spätere mögliche Erhöhungen der Transformatorleistungen zu berücksichtigen sind. Die Lüftungsöffnungen sind in Tabelle 4.3 aufgeführt. Die Zu- und Abluftöffnungen sind unmittelbar ins Freie zu führen. In den Zu- und Abluftöffnungen sind Jalousien und/oder Schutzgitter mit Maschenweiten von 10/10 mm so auszubilden und anzubringen, dass das Eindringen von Fremdkörpern erschwert wird, Personen nicht gefährdet werden sowie Schnee und Regen nicht eindringen können. Der Schutz gegen das Eindringen von Regenwasser, Schnee und Fremdkörpern und die Stochersicherheit entsprechend dem Schutzgrad von mindestens IP 23-DH nach DIN VDE 0470 Teil 1 / EN 60529 sind zu gewährleisten. Die Roste, Jalousien und Schutzgitter müssen gegen Ausheben und Verschieben gesichert sein.
10 Brandschutz
Bei Transformatorräumen in Gebäuden mit Brandmeldeanlagen sind diese mit Rauchansaug-systemen (RAS) auszustatten. Die Auswerteeinheiten sind außerhalb der Transformatorräume anzubringen. Im Übrigen wird auf das FMG-Handbuch 28 verwiesen.
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N21
T3
07/8
1; 0
4/87
; 10/
88; 0
9/96
; 01/
99
M
Elektrische Betriebsräume
Bauliche Ausführung
Räume für Mittelspannungs-Schaltanlagen
N 21 Teil 3
Ersatz für Ausgabe August 2007
Inhalt
1 Allgemeines 2 Weitere Normen 3 Lage 4 Anordnung 5 Schaltanlagenraum 6 Kabelraum 7 Brandschutz
1 Allgemeines
Diese Werknorm ist in Anlehnung an das Arbeitsblatt J 12, Elektrotechnische Anlagen, Bauliche Ausführung, Räume für Schaltanlagen, der Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI) zusammengestellt worden. Die Schaltanlagen-Räume sollen unmittelbar an die Trafokammern anschließen. Türen, Entlüftungen und Druckentlastungsklappen sollen so angeordnet sein, dass eine Aufstellung der Schaltanlagen auf der Trafoseite des Raumes möglich ist. So bilden Schaltanlagenraum und Traforaum eine einzige 20 kV-Anlage im Sinne von VDE 0101.
2 Weitere Normen
N 21 Teil 1 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Allgemeine Angaben
N 21 Teil 2 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Transformatorräume N 21 Teil 4 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Batterieräume
3 Lage
Die Lage richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Räume für Schaltanlagen sollen • grund- und hochwasserfrei sowie überflutungssicher angelegt sein • gut zugänglich sein für Bedienung, Kontrolle, Transportmittel und Brandbekämpfung • raumabschließende Bauteile haben, die vor Durchfeuchtung ausreichend geschützt sind • bei Beginn der Elektromontage bautrocken und staubfrei sein. Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Dampf und brennbare Gase in, über und unter Räumen für Schaltanlagen sind unzulässig. Erforderlichenfalls sind bauliche Maßnahmen zum Schutz der elektrotechnischen Anlagen zu treffen.
TEGD Fortsetzung bis Seite 4
N21 Teil 3 Seite 2
2012-10
Fenster sind in Räumen für Schaltanlagen nicht zugelassen. Luftöffnungen sind so vorzusehen, dass sie bei Störlichtbögen als Druckentlastung dienen können (siehe auch Abschnitt 5.5).
4 Anordnung
Für Mittel- und Niederspannung ist je ein abgeschlossener Schaltanlagenraum vorzusehen. Bei Abnehmerstationen (z. B. DFS, DBAG) sind Übergabe- und Abnehmerschaltanlagen zu trennen. Beide Anlagen sind mit getrennten Zugängen auszuführen.
5 Schaltanlagenraum
5.1 Wände und Decken
5.1.1 Bei der baulichen Ausführung sind zu berücksichtigen • die klimatischen Verhältnisse (z. B. Sonnenstrahlung, durchschlagender Regen auf der
Wetterseite, Schwitzwasserbildung an den Wänden und Decken, insbesondere bei ganz oder teilweise im Erdreich liegenden Stationen)
• die Feuerbeständigkeit von Wänden und Decken.
5.1.2 Im Fehlerfall kann in Schaltanlagen-Räumen ein Druckanstieg von ca. 500 mbar auftreten. Der Schaltanlagenraum muss eine Außenwand mit einer Druckentlastungsöffnung mit -klappe von ca. 1 m² freiem Querschnitt besitzen. Der dann auftretende Restdruck von ca. 30 mbar muss vom Gebäude und dessen Bauelementen aufgenommen werden können.
5.1.3 Zur Vermeidung von Staubablagerungen sind die Innenflächen der Wände glatt herzustellen; das Mauerwerk ist zu fugen oder zu putzen. Die Decken sind nicht zu putzen.
5.1.4 Anstriche und Oberflächenschutz (vgl. AGI-Arbeitsblatt A 80 und AGI-K 10 und -K 20 Oberflächenbehandlung) Sollen die Wände und Decken gestrichen werden, ist ein Anstrich aus wasserbeständiger Kunststoffdispersionsfarbe nach DIN 53778 zu verwenden. Die Metallteile sind gegen Rost zu schützen (vornehmlich durch Feuerverzinkung).
5.1.5 Angaben für Aussparungen, Montage- und Einstiegsöffnungen sowie Bodenbelastungen sind vom Anlagenplaner anzufordern. Stufen oder Schrägen an Fußböden zum Ausgleich von Höhenunterschieden sind in Schaltanlagenräumen unzulässig. Die Decke zwischen Kabel- und Schaltanlagenraum kann ausgebildet werden als • Stahlbetonplatte,
wenn ein begehbarer Keller vorhanden ist. Als Bodenbelag ist geglätteter Zementestrich mit abriebfestem Schutzanstrich vorzusehen.
• Zwischenboden aus ganz oder teilweise abnehmbaren, nicht brennbaren auf einer tragenden Deckenkonstruktion aufgestelzten Platten. Der Zwischenboden ist dann vorzusehen, wenn kein Kabelkeller vorhanden ist.
N21 Teil 3 Seite 3
2012-10
5.2 Türen
Es müssen T-30 Stahltüren verwendet werden. Die lichten Querschnittsmindestmaße sind • Höhe 2,215 m • Breite 1,180 m Diese Maße gelten für den gesamten Transportweg. Die Türen müssen nach außen in Fluchtrichtung aufschlagen und selbstschließend mit Federbänder nach DIN 18262 ausgeführt sein. Die Türschließung muss den Zutritt unbefugter Personen verhindern und mit einer Panik-entriegelung versehen werden. Die in der Anlage befindlichen Personen müssen diese jederzeit ungehindert verlassen können.
5.3 Elektrische Installationen
(vgl. DIN VDE 0101) Beleuchtung In der Schaltanlage ist eine geeignete Beleuchtung nach DIN EN 12464 mit Leuchtstofflampen anzubringen.
5.4 Erdung
(vgl. DIN VDE 0101-2) Angaben über die Erdungsanlagen sind vom Anlagenplaner anzufordern.
5.5 Heizung und Lüftung
Die Raumtemperatur soll +5 °C nicht unterschreiten, ggf. ist eine elektrische Heizung vorzusehen. Bei Schaltanlagen mit einer Außenwand ist in dieser eine Lüftungsjalousie mit beweglichen Lamellen und Kleintiergitter (Maschenweite 10/10 mm) mit den Abmessungen von etwa 400 x 400 mm über der Türhöhe anzubringen. Innenliegende Schaltanlagenräume werden mit Brandschutzklappen mechanisch belüftet. Der erforderliche Luftwechsel muss etwa halbstündlich erfolgen. Die Unterseite von Lüftungskanälen im Schaltanlagenraum muss mindestens 2,7 m über dem Fußboden liegen.
N21 Teil 3 Seite 4
2012-10
6 Kabelraum
Die lichte Höhe des Kabelraumes muss mindestens 1 m betragen. Bei begehbaren Kabelräumen (Kabelkeller) soll die lichte Höhe mindestens 2,1 m betragen.
6.1 Fluchtwege
Die Ausgänge sind so anzuordnen, dass der Fluchtweg innerhalb begehbarer Kabelräume nicht mehr als 40 m beträgt. Der Fußboden ist als glatter Betonboden auszuführen. Auf den geeigneten Rostschutz aller Metallteile ist zu achten. Es sind Steckdosen vorzusehen.
7 Brandschutz
7.1 Die Feuerlöscher werden von der FMG beigestellt.
7.2 Kabeldurchführungen durch Umfassungswände sind entsprechend den Feuerwiderstandsklassen der Wände vom Anlagenersteller abzuschotten. Im Übrigen wird auf die Anforderungen nach FMG-Norm N 54 und das FMG-Handbuch 09 verwiesen.
7.3 Sonstige Brandschutzmaßnahmen sind entsprechend den behördlichen Auflagen zu berücksichtigen.
7.4 Bei der Montage von Brandmeldern sind die Anforderungen nach FMG-Handbuch 28 „Technische Anschlussbedingungen (TAB) Brandmeldeanlagen“ zu beachten und einzuhalten.
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N21
T4
07/8
1; 0
4/87
; 10/
88; 0
9/96
;01/
99
M Elektrische Betriebsräume
Bauliche Ausführung
Batterieräume
N 21 Teil 4
Ersatz für Ausgabe
August 2007Inhalt
1 Allgemeines 2 Geltungsbereich 3 Weitere Normen 4 Lage und Anforderungen an die Räume 5 Abmessung der Räume 6 Wände, Decken und Fußböden 7 Fenster und Türen 8 Heizung und Lüftung
1 Allgemeines
Diese Werknorm ist in Anlehnung an das AGI-Arbeitsblatt J 31 Teil 1, Elektrotechnische Anlagen; Bautechnische Ausführung von Räumen für Batterien, Batterieräume, der Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI) und unter Berücksichtigung der DIN VDE 0510 / EN 50272-2 zusammengestellt worden. Batterieräume sind begehbare, geschlossene Räume, in denen Batterien zur Versorgung elektrischer Anlagen untergebracht sind. Der nach DIN VDE 0510 vorzusehende Batterietyp besteht aus Bleiakkumulatoren mit verdünnter Schwefelsäure als Elektrolyten mit 60 V und 60 Ah bei 5stündiger Entladung. Im gleichen Batterieraum können ggf. noch weitere gebäudespezifische Bleibatterien untergebracht werden.
2 Geltungsbereich
Diese Werknorm enthält Angaben über bauliche Maßnahmen für Batterieräume, in denen ortsfeste - nicht gasdichte - Batterien untergebracht sind. Sie gilt nicht für Batterieladestationen von Antriebsbatterien für Fahrzeuge und sonstige transportable Batterien.
3 Weitere Normen
N 21 Teil 1 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Allgemeine Angaben N 21 Teil 2 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Transformatorräume N 21 Teil 3 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Räume für Mittelspannungs-Schaltanlagen
TEGD Fortsetzung bis Seite 4
N21 Teil 4 Seite 2
4 Lage und Anforderungen an die Räume
Die Räume müssen • grund- und hochwasserfrei sowie überflutungssicher • leicht zugänglich wegen des Transportes und der Wartung der Batterien • nicht zugänglich für Unbefugte • natürlich oder künstlich belüftet • trocken, kühl, frostfrei und • frei von Erschütterungen sein. Zudem ist • das Eindringen schädlicher Gase, Dämpfe und Stäube zu verhindern sowie • die Aufstellung von Blei- und alkalischen Akkumulatoren in getrennten Räumen sicherzustellen. Anmerkung Elektrische Leitungen die nicht zum Batterieraum gehören sowie Kabelführungen und Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Dampf und brennbare Gase dürfen nicht ungeschützt durch den Batterieraum geführt werden.
5 Abmessung der Räume
Die lichte Raumhöhe soll mindestens 2,5 m betragen. Weitere Angaben sind vom Anlagenplaner anzufordern.
6 Wände, Decken und Fußböden
Bleiakkumulatoren entwickeln Säurenebel, die zu Korrosion von Metallteilen und Schäden am Bauwerk führen können und explosibel sind. Wände, Decken und tragende Konstruktionen sind in massiver Bauart auszuführen. Die Oberflächen der Wände sind glatt herzustellen bzw. mit säurebeständigen Wandfliesen zu bekleiden. Alle Oberflächen und Einrichtungen des Raumes müssen gegen Säuren und Laugen beständig sein. Die Anstrichstoffe dürfen keine für Akkumulatoren schädlichen Dünste abgeben (vgl. AGI-K 10). Als Fußbodenbelag sind vorzusehen: Säure- oder laugenbeständige keramische Spaltplatten sowie keramische Bodenfliesen, beide in bituminöser Verlegemasse oder in Säurekitt (z. B. Wasserglas, Kunststoff) mit elektrolytbeständiger Verfugung; darunter eine flüssigkeitsdichte Sperrschicht, die an den Wänden bis zur Sockeloberkante hochgezogen ist (vgl. DIN 4122).
2012-10
N21 Teil 4 Seite 3
7 Fenster und Türen
7.1 Fenster
Bei Belüften der Batterieräume durch Fenster sind diese so anzuordnen und zu bemessen, dass die Belüftungsbedingungen nach Abschnitt 8.2 erfüllt werden. Die Entlüftung von Batterieräumen durch Fenster ist bei Bleiakkumulatoren nur zulässig, wenn austretende Elektrolytnebel außerhalb des Raumes keinen Schaden (z. B. Korrosion) verursachen können. Batterieraumfenster, die von außen leicht zugänglich sind, z. B. neben öffentlichen Wegen, müssen von außen durch ein engmaschiges Geflecht geschützt werden oder aus Drahtglas bestehen. Vor Fensterklappen und Fensterflügeln sind Gitter (Maschenweite 10/10 mm) anzubringen, die das Eindringen von Vögeln und anderen Tieren verhindern. Fensterrahmen und Geflecht müssen gegen die Einwirkungen des Elektrolyten widerstandsfähig sein oder durch einen geeigneten Anstrich geschützt werden.
7.2 Türen
Es müssen T-30 Stahltüren verwendet werden. Türen müssen nach außen in Fluchtrichtung aufschlagen und selbstschließend mit Federbänder nach DIN 18262 ausgeführt sein. Türen müssen gegen die Einwirkungen des Elektrolyten widerstandsfähig sein oder durch Anstriche geschützt werden. Sie sind mit Schwelle und umlaufenden Anschlag zu versehen.
8 Heizung und Lüftung
8.1 Heizung
Die Raumtemperatur soll +5 °C nicht unterschreiten und 35 °C nicht überschreiten. Optimale Temperatur: 20 °C, +/- 5 K Die Temperaturdifferenz ist bei geschlossenen Batterien auf ∆T < 10 K und bei verschlossenen, wartungsfreien Batterien auf ∆T < 5 K zu begrenzen. Wird eine Heizung erforderlich, so ist eine elektrische Heizung vorzusehen. Die Oberflächentemperatur von Heizkörpern darf 200 °C nicht überschreiten. Eine ungleichmäßige Erwärmung der Batterien ist zu vermeiden.
8.2 Lüftung
Akkumulatoren entwickeln ein Gemisch von Wasserstoff und Sauerstoff. Der Raum ist deshalb ausreichend zu belüften. Es ist anzustreben, die Räume so anzuordnen und zu gestalten, dass eine natürliche Belüftung aus-reicht. Die zum Verdünnen des Gasgemisches erforderliche stündliche Mindestluftmenge ist beim Anlagenplaner zu erfragen. Abzugskanäle müssen hoch genug ins Freie führen und dürfen nicht in Schornsteine oder Feuerungen münden. Sie müssen gegen Elektrolyteinwirkungen geschützt sein. Die Absaugöffnungen sind sowohl unmittelbar über dem Fußboden als auch unter der Decke
2012-10
anzuordnen.
N21 Teil 4 Seite 4
Ist eine künstliche Belüftung erforderlich, muss das Einschalten des Lüfters spätestens zu Beginn des Gasens durch eine geeignete Einrichtung sichergestellt sein. Bei künstlicher Belüftung sind die Räume auf leichtem Unterdruck zu halten, der ein Eindringen von Säurenebeln in Nebenräume verhindert. Deshalb ist mit Sauglüftern zu arbeiten. Motoren für Lüfter, die im Gas-Luftstrom liegen, müssen explosionsgeschützt sein. Die Laufräder der Lüfter müssen aus einem Werkstoff bestehen, der sich nicht elektrostatisch auflädt und keine Funken reißt, wenn er beim Laufen mit einem Fremdkörper in Berührung kommt.
2012-10
Werknormen der Flughafen München GmbH August 2020
Fr
üher
e A
usga
ben
N23
T1
01/8
6; 0
1/87
; 09/
96; 0
1/99
; 10/
2007
; 08/
2012
M
Gebäudeautomation (GA) (Managementebene, Automationsebene und Feldebene)
Definition der Planungsgrenzen
N 23 Teil 1
Ersatz für Ausgabe Mai 2017
Inhalt
1 Allgemeines 2 Zitierte Normen und Richtlinien 3 Abgrenzung der Planungsleistungen 4 Unterlagen für die Bearbeitung 5 GA-Funktionsliste und Automationsschemata 6 Sonstiges
1 Allgemeines
Die Norm N 23 behandelt die Gebäudeautomation (GA) einschließlich Leistungsteil und die Verknüpfung mit den Betriebstechnischen Anlagen (BTA). Sie umfasst • Teil 1 - Definition der Planungsgrenzen • Teil 2 - Definition der Liefergrenzen • Teil 3 - Vorschriften für den Anschluss an die GA. • Teil 4 - Vorgaben für Planung und Ausführung Für die Anlagen der Bereiche Raumlufttechnik, Heizung, Warmwasserbereitung, Kaltwassererzeu-gung usw. werden die GA-Einrichtungen in DDC-Technik inklusive Leistungsteil als eigenständiger Interdisziplinärbereich geplant und ausgeschrieben. Zusammen mit der in allen Gewerksbereichen einheitlichen Geräte- und Systemtechnik ist eine anlagentechnische Funktionalabstimmung und eine optimale Betriebsführung aller Systeme sicherzustellen.
*DDC = Direct Digital Control
Gleichzeitig ist die erforderliche Koordination und ein permanenter Informationsaustausch zwischen allen Fachplanern und Ausführungsfirmen eine weitere Zielsetzung dieser Norm. Dem GA-Planer kommt dabei als Koordinator des Automatisierungs- und Integrationsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Die Fachplaner der berührten Gewerke haben die in der vorliegenden Norm getroffenen Festlegungen wie • Liefergrenzen und • Vorschriften für den Anschluss an die GA allen Leistungsverzeichnissen beizufügen. Die in der Norm N 23 Teil 1 verwendeten Begriffe und Abkürzungen richten sich nach den derzeit national und international gültigen Normen (DIN 276, VDI 3814, DIN EN ISO 16484). Die Abkürzung „ZLT“ - an Stelle von „GA“ - (Teil der Bezeichnungssystematik der FMG und Abkürzung in Technischen Richtlinien, Bestandsunterlagen sowie sonstigen Dokumentationsunterlagen der FMG) ist weiterhin gültig.
TEGD Gesamtumfang 10 Seiten
N23 Teil 1: 2020-08
Seite 2 von 10
2 Zitierte Normen und Richtlinien
N 30 Kennzeichnungen N 38 Teil 2 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankverdrahtung VDI 3814 bzw. die entsprechenden DIN EN ISO 16484 VDI 6015
3 Abgrenzung der Planungsleistungen
Zur Gebäudeautomation gehören die nachstehend aufgelisteten Einrichtungen: • Schaltschränke • Leistungsteil für Motorantriebe, Hauptstromteil mit Stromversorgung, Einspeisung,
Hauptschalter, Sicherungen • DDC-Unterstation als Schwerpunkt zur Sammlung aller mit den BTA auszutauschenden
Informationen bzw. als Reglerstützpunkte. Dazu gehören auch alle evtl. erforderlichen Koppeleinrichtungen, Hilfsgeräte und direktverdrahtete Sicherheitsketten. Diese Stützpunkte führen Regelungs- und speicherprogrammierbare Steuerungsfunktionen aus.
• Dezentrale Busmodule • Fühler und Geber (Messwertaufnehmer) zum Ein-/Anbau direkt an die BTA • Stellglieder (Motor-Ventile, Stellantriebe für Luftklappen, Stromregler, Frequenzumformer usw.) • Überwachungs- und Meldegeräte, z. B. Frostschutzwächter, Manometer mit Signalkontakt usw. • Kabel/Leitungen für den gesamten Mess-, Steuer- und Regelungsbereich einschließlich
Leistungsteil • Verbindungsleitungen, d. h. alle Kabelverbindungen zwischen Unterstationen oder deren
Koppeleinrichtungen und den Fühlern bzw. Gebern und den in Teil 2 definierten Liefergrenzen an die BTA (üblicherweise GA - Übergabe-Klemmleiste)
• Sämtliche Kabel und Schnittstellen sowie alle Geräte zur Integration der Feldbusinfrastruktur (z. B.: DALI, KNX, LON etc.), wenn nicht BTA mit eigener MSR-Technik gem. 4.2.4.
Zu den Planungsleistungen der Gebäudeautomation gehören weiterhin: • Dimensionierung, Anzahl und Standorte der benötigten Server und Clients für die MBE –
Software sowie für Projektierung, Programmierung und Diagnose der Controller • Festlegung Anzahl und Standorte der benötigten GA-LAN – Anschlüsse • Direkte Netzwerkkopplungen der MBE zu allen Fremdsystemen wie z. B. Flugplanrechner, ELT,
RLS, SLS etc. • Schnittstellen zu Feldbussystemen wie z. B. DALI, KNX, LON, M-Bus etc. • Zusammenstellung, Fortschreibung und Pflege der Netzwerkdokumentation (B-PAT) im
Austausch mit allen Beteiligten des Integrationsprozesses. Nicht zum Leistungsumfang der Gebäudeautomation gehören sämtlich Komponenten der IT-Netzwerkinfrastruktur sowie die physikalischen Server und Clients.
N23 Teil 1: 2020-08
Seite 3 von 10
Ferner gehören nicht dazu die Einspeiseleitungen der Stromversorgung sowie die Steuerungs- und Regelungseinrichtungen für Anlagenteile, welche systembedingt vom Hersteller dieses Anlagenteils mitgeliefert werden müssen, z. B.: • Brennersteuerung von Öl- und Gasheizungen • Maschinensteuerung für Kaltwassersätze, Kälteaggregate, Wärmepumpen (wenn nicht mit
speicher-programmierbarer Steuerung/Regelung des DDC-Systems versehen) • Hilfsschalter an Brandschutzklappen Sind Stellantriebe bzw. Stellglieder durch den Auftragnehmer BTA zu planen, müssen die technischen Anschlussbedingungen mit dem Planer der Gebäudeautomation abgestimmt werden (z. B. Antriebe von Volumenstromreglern, Heizkörper-Zonenventile, Antriebe an Brandschutz-klappen usw.).
4 Unterlagen für die Bearbeitung
4.1 Vorplanung und Wirtschaftlichkeitsnachweis
Für die Erstellung von Vorentwurf und Wirtschaftlichkeitsnachweis sind von den BTA-Planern nachstehende Angaben zu machen: • Anzahl und Art der geplanten BTA (z. B. 2 raumlufttechnische Anlagen, Zu-/Ablüfter 2stufig,
Mischluft, Wärmerückgewinnung, Vorerhitzer, Kühler, Nacherhitzer) • Übersichts-, Block- oder Prinzipschaltbilder • Anzahl und Art der zu versorgenden Zonen bzw. Räume • Detaillierte Informationen über räumliche Lage aller BTA, d. h. • Grundrisspläne (z. B. M 1:200, M 1:100) • Aufstellungsorte aller Anlagen, Geräte, Maschinen, (Stellfläche) • Kabeltrassen • Erläuterung und Hinweise zur vorgesehenen Aufgabenstellung und voraussichtlichen
zukünftigen Betriebsführung und den zu erwartenden Betriebsweisen (z. B. Dauerbetrieb, Tagesbetrieb, Nachtabsenkung usw.)
• Betriebsoptimierungsmaßnahmen, die ggf. bereits im BTA-Konzept vorgesehen sind (z. B. Wärmepumpe)
• Überschlägige Leistungsdaten • Medienversorgung wie
− Medienart − Temperaturstufe, Temperaturspreizung − Druckstufe
• Auslegungsdaten und Berechnungsdaten.
4.2 Entwurfs- und Ausführungsplanung
Für diese Planungsphasen sind von den BTA-Planern nachstehende Angaben zu machen:
N23 Teil 1: 2020-08
Seite 4 von 10
4.2.1 Allgemeines
4.2.1.1 Anlagenaufbau
• Übersichtsschemata, Übersichtsschaltbilder • Block- bzw. Prinzipschaltbilder • Gliederung der Geräte • Benennung der Anlagen/Anlagenteile • Versorgte Zonen (Räume usw.)
4.2.1.2 Räumliche Lage
• Grundrisspläne M 1:200 und M 1:100 • Aufstellungsorte aller Geräte und Anlagenteile, Schalttafeln, Maschinenräume • Messstellen in Räumen bzw. anderen Stellen außerhalb von Maschinenräumen (Ortsangaben) • Kanal- oder Leitungsführungen • Kabeltrassen, die für die Verlegung von Leitungen der Gebäudeautomation benutzt werden
können HINWEISE zu 4.2.1.1 und 4.2.1.2: Zur Erstellung von GA-Funktionslisten gem. VDI 3814-1 bzw. DIN EN ISO 16484-3 und Automationsschemata werden je BTA Anlagenschemata/Unterlagen benötigt, aus denen folgende Informationen zu entnehmen sind: • Mechanischer Aufbau der Anlage • Zuweisung zu Maschinenräumen, Verteilern, Schächten bzw. Einzelkennzeichnung in den
Grundrissplänen • Zuordnung zu Schaltschränken bzw. Verteilern • Schaltstufen für Antriebe (z. B. 2 Drehzahlen) Für die Darstellung sind Begriffe und Sinnbilder der gültigen FMG-, DIN-, EN-, ISO-, VDI- und VDE-Vorschriften zu wählen.
4.2.2 Raumlufttechnik
4.2.2.1 Luftklappen, Mischboxen
• Aufgabenstellung (z. B. Außenluftklappe) • Betriebsweise (z. B. Auf-Zu) • Regeldiagramm (Aufgabenstellung der Regelung bei Einsatz als Regelklappe) • Klappengröße (m²) und Stellkräfte • Konstruktionszeichnung für Motoranbau in Sonderfällen
4.2.2.2 Luftfilter
• Art des Filters (z. B. Plattenfilter, Rollenbandfilter usw.) • Differenzdruck P max.
N23 Teil 1: 2020-08
Seite 5 von 10
4.2.2.3 Heiz- und Kühlregister
Allgemein • Medium (z. B. Warmwasser) • Temperaturstufe des Mediums (z. B. 90/50 °C) • Nenndruck (Pa) • Besondere Hinweise Je Register • Benennung (z. B. Vorerhitzer) • Hydraulische Schaltung • Maximale Wärmeleistung (kW) • Temperaturdifferenz Wasserseite • Temperaturdifferenz Luftseite • Maximaler Mediumdurchsatz (m³/h oder l/h) • Druckabfall im Register (Pa) (Sollvorgabe) Elektroheizregister/Elektro-Dampfbefeuchter • Leistungsstufen (kW) • Schaltart (Anschlussbild) Direktverdampfer • Regelstufen • Leistungsstufen (kW) • Schaltungsunterlagen Kompressor
4.2.2.4 Regelung
• Regelaufgabe (z. B. Zulufttemperatur 22 °C, konstant) • Zulässige Toleranzbereiche • Einflussgrößen • Regeldiagramm mit Umschaltpunkten
4.2.2.5 Elektrische Antriebe (Motoren)
• Benennung (z. B. Lüftermotor) • Drehzahl, Schaltart (bei drehzahlgeregelten Motoren genaue technische Einzelheiten) • Betriebsspannung, Netzart • Erforderliche Antriebsleistung • Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Einbauort • Motorwärmeschutz (z. B. Vollschutz) • Verriegelungsbedingungen • Schweranlauf: ja/nein • Ex-Schutz: ja/nein • Schaufelverstellung, Dralldrosselregelung
N23 Teil 1: 2020-08
Seite 6 von 10
• Netzanschlussart
4.2.2.6 Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen und Brandschutztellerventile
• Lage und Anzahl der Klappen • Endschalter an den Klappen: ja/nein fernzuschaltende Klappen • Art des Antriebs (Hilfsenergie) • Anschlussdaten • Stellantrieb bei BTA: ja/nein HINWEISE: • Brandschutz,- und Entrauchungsklappen mit motorischen Stellantrieben sind grundsätzlich mit
24V zu betreiben • Die Rückmeldung der Betriebsstellung ist zwingend gefordert • Pro Klappe sind Schaltbefehle und Rückmeldungen als Einzelmeldung vorzusehen.
4.2.2.7 Wärmerückgewinnung
• Systembeschreibung • Technische Einzelheiten
4.2.2.8 Einzelraum-Regelung
• Systeme (z. B. VVS-System, 2-Kanalsystem, Induktionsgeräte; Verschattung; Beleuchtungsregelung)
• Stellantriebe für Volumenstromregler, Boxen, usw. im Leistungsumfang BTA: ja/nein Wenn ja, sind die technischen Daten mit dem Planer der MSR-Technik abzustimmen.
• Einbauort (Kanalpläne) der Geräte und Angabe der zu versorgenden Zonen
4.2.3 Heizung / Warmwasserbereitung / Kälte
4.2.3.1 Maschinensteuerungen
Maschinensteuerungen sind Steuerungs- und Regelungseinrichtungen, die vom Hersteller einer Maschine unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen standardmäßig mitgeliefert werden. Dazu gehören u. a. • Kesselsteuereinrichtungen (ggf. eigenes Steuerpult je Kessel) • Steuerschrank, angebaut an Kaltwassersätzen HINWEIS: Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein. • Art und Umfang aller von der Anlage Gebäudeautomation vorzunehmenden Eingriffe und
Verriegelungsbedingungen
N23 Teil 1: 2020-08
Seite 7 von 10
• Art und Umfang aller standardmäßig zur Gebäudeautomation zu gebenden Signale (z. B. Meldungen, Mess- und Zählwerte)
• Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Erforderliche Kabelinstallation zwischen Maschinensteuerung und Anlage • Anschlussbedingungen für Leistungskabel
4.2.3.2 Stellglieder (Ventile, Drosselklappen usw.)
Allgemein • Medium (z. B. Warmwasser) • Temperaturstufe des Mediums (z. B. 90/50 °C) • Nenndruck (Pa) • Besondere Hinweise Je Stellglied • Benennung (z. B. Vorerhitzer) • Schließdruck (Pa) • Hydraulische Schaltung • Maximale Wärmeleistung (kW) • Temperaturdifferenz Wasserseite • Maximaler Mediumdurchsatz (m³/h oder l/h) • Druckabfall im Stellglied (Pa) (Sollvorgabe)
4.2.3.3 Regelung
• Regelaufgabe • Zulässige Toleranzbereiche • Einflussgrößen • Regeldiagramm mit Umschaltpunkten • Maximal- und/oder Minimalbegrenzung, Rücklaufbegrenzung
4.2.3.4 Elektrische Antriebe (Motoren)
• Benennung (z. B. Pumpenmotor) • Drehzahl, Schaltart (bei drehzahlgeregelten Motoren genaue technische Einzelheiten) • Betriebsspannung, Stromart • Erforderliche Antriebsleistung (kW) • Elektrische Leistungsaufnahme • Einbauort • Motorwärmeschutz (z. B. Vollschutz/Thermokontakt) • Verriegelungsbedingungen • Schweranlauf: ja/nein • Ex-Schutz: ja/nein • Drehzahlregelung oder Stufenschaltung, Regelschaltkriterien
N23 Teil 1: 2020-08
Seite 8 von 10
• Steuergeräte bei BTA: ja/nein • Netzanschlussart
4.2.3.5 Fühler/Geber für Mess- und Zählwerte
• Allgemein • Medium • Messbereich, Schaltpunkte, Alarmgrenzwerte • Nenndruck • Potentialfreie Kontaktausgänge für Fernzählung durch die BTA • Mengenwerte der Zähler (Menge je Impuls) • Zählerwertigkeiten und Dimension der Zähler • Einbauart und Einbauort • Stromversorgung HINWEIS: Die Planung der Mediumsleitungen zum Fühler/Geber, der Absperrorgane, des Einbaus von Messblenden sowie des Anbaus von Messwertgebern an Mediumsleitungen wird vom BTA-Planer durchgeführt.
4.2.4 BTA mit eigener MSR-Technik außerhalb des Leistungsbereiches Gebäudeautomation
Hierzu zählen BTA mit und ohne speicherprogrammierbare Steuerungs- und Regelungstechnik, die an die Gebäudeautomation angebunden werden sollen, z. B. • Sanitäranlagen (Hebeanlagen, Druckerhöhungen, Wasseraufbereitung) • Elektrotechnische Anlagen (Niederspannungsversorgung) • Beleuchtungsanlagen • Förderanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen, Müllsauganlage usw.) Des Weiteren zählen hierzu Maschinensteuerungen, d. h. Steuereinrichtungen von kompletten Maschinen, wie Kessel, Kältemaschinen, Wärmepumpen, die zwar in DDC-Steuer- und Regelkreise eingebunden sind, dennoch aber autarke Schalt- und Regeleinrichtungen besitzen. Hierfür gelten die nachfolgend aufgeführten Planungsgrenzen einer GA-Anbindung an die BTA. HINWEIS: Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein.
4.2.4.1 Messwertgeber
• Benennung des Messwertes (z. B. Wirkleistung Trafo 1, Feld 3) • Messbereich des Messwertes (z. B. 0...1000 kW) • Dimension des Messwertes (z. B. kW) • Messsignal 4...20 mA, 0 - 10 V, Widerstandsgeber 5-100-5 Ohm (potential- und erdfrei)
N23 Teil 1: 2020-08
Seite 9 von 10
• Einbauort des Gebers/Umformers (z. B. NSHV-Feld 3)
4.2.4.2 Mengenzählwert
• Benennung des Zählwertes (z. B. Elektrische Arbeit Trafo 1) • Wertigkeit des Impulses (z. B. 1 Impuls entspricht ... Einheiten) • Dimension des Zählwertes (z. B. kWh) • Erforderliche Stellenzahl der Anzeige • Einbauort des Zählers bzw. Übergabe der Information (z. B. UV 5)
4.2.4.3 Grenzwertgeber
• Benennung des Gebers (z. B. Niveau Becken 1) • Melderichtung (z. B. Maximal-Grenzwert) • Einbauort des Gerätes bzw. Übergabe der Information (z. B. Unterverteiler 5)
4.2.4.4 Schaltbefehle
• Benennung des Schaltbefehles (z. B. MS-Leistungsschalter Trafo 1, Zelle 5) • Schaltstufen (z. B. Aus-Ein bzw. 2stufig) • Befehlsart (Dauer- und Impulskontakt) • Übergabe der Information (z. B. Zelle 5)
4.2.4.5 Stellbefehle
• Benennung des Stellbefehles (z. B. Sollwert Raumtemperatur) • Hilfsenergie (z. B. elektrisch) • Stellbereich (z. B. -3...0...+3 °C) • Stellsignal (z. B. 0 - 10 V, 0 - 100 Ohm, 4 - 20 mA, 0,2 - 1,0 Pa) • Übergabe der Information (z. B. Schaltschrank 3)
4.2.4.6 Betriebs- und Störmeldungen
• Benennung der Meldung (z. B. Störmeldung) • Art der Meldung (z. B. Frostschutz) • Besondere Forderungen (z. B. Ausgabe von Sonderprotokollen, Geber für ein
Ereignisprogramm) • Übergabe der Information (z. B. Schaltschrank 3)
4.2.4.7 Leistungsangaben
Für den Wirtschaftlichkeitsnachweis von Optimierungsprogrammen und Eingriffen sind folgende Lei-stungsangaben zu machen: • Elektrische Leistungsaufnahme von Motoren (z. B. Lüfter, Pumpen usw.), die ferngeschaltet
werden dürfen • Wärme- und Kälteleistungen von Anlagen, die ferngeschaltet werden dürfen
N23 Teil 1: 2020-08
Seite 10 von 10
• Vorgesehene Energieoptimierungsmaßnahmen (z. B. Wärmerückgewinnung) • Betriebsweise der Anlagen (z. B. Dauerbetrieb, intermittierender Betrieb, zeitabhängiger
Betrieb) • Netzanschlussart
5 GA-Funktionsliste und Automationsschemata
Für jede Anlage ist eine GA-Funktionsliste gem. VDI 3814-1 bzw. DIN EN ISO 16484-3 und ein Automationsschema mit eingetragenen Informationspunkten als Ergebnis der Abstimmungen zwischen den Planern der BTA und dem Planer der Gebäudeautomation zu erstellen, über alle Leistungsphasen fortzuschreiben und entsprechend den Planungsfortschritten inhaltlich zu vertiefen. Die darin verwendete Anlagenkennzeichnung (AKS) muss spätestens mit der Entwurfsplanung den Vorgaben gem. Handbuch 35 entsprechen (z. B.: „111.03-RLT -03.01“). Der Datenpunkt muss in dieser Leistungsphase mindestens durch eine eindeutige Beschreibung bezeichnet werden (z. B.: „111.03-RLT -03.01 Raumtemperatur1“). Der Funktionscode für die einzelnen Informationspunkte wird ab der Ausführungsplanung gem. Handbuch 21, FMG Norm N23 Teil 4, Punkt 4.1 vergeben (z. B.: „111.03-RLT -03.01-MW06001“). Die GA-Funktionslisten und Automationsschemata bilden in Verbindung mit der Liefergrenzendefinition gem. FMG Norm N 23 Teil 2 die Planungs- und Ausführungsgrundlage für BTA und Gebäudeautomation. Sie gelten als fest vereinbart und sind den BTA-Leistungsverzeichnissen beizufügen.
6 Sonstiges
In den BTA-Leistungsverzeichnissen ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die technische Abstimmung, der Austausch von Informationen, die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Übersichts-, Schema-, Schalt- und Regelpläne sowie die Mitwirkung im Rahmen der gemeinsamen Anlagen-Inbetriebnahme usw. uneingeschränkt zu erbringende Leistungsbestandteile des BTA-Auftragnehmers sind.
Werknormen der Flughafen München GmbH August 2020
Fr
üher
e A
usga
ben
N23
T2
01/8
6; 0
1/87
; 09/
96; 0
1/99
: 10/
2007
; 08/
2012
M
Gebäudeautomation (GA) (Managementebene, Automationsebene und Feldebene)
Definition der Liefergrenzen
N 23 Teil 2
Ersatz für Ausgabe Mai 2017
Inhalt
1 Allgemeines 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Abgrenzung der Lieferleistungen 4 Liefergrenzen 5 GA-Funktionsliste und Automationsschemata
1 Allgemeines
Die Norm N 23 behandelt die Gebäudeautomation (GA) einschließlich Leistungsteil und die Verknüpfung mit den Betriebstechnischen Anlagen (BTA). Sie umfasst • Teil 1 - Definition der Planungsgrenzen • Teil 2 - Definition der Liefergrenzen • Teil 3 - Vorschriften für den Anschluss an die GA. • Teil 4 - Vorgaben für Planung und Ausführung Für die Anlagen der Bereiche Raumlufttechnik, Heizung, Warmwasserbereitung, Kaltwassererzeu-gung usw. werden die MSR-Einrichtungen in DDC-Technik inklusive Leistungsteil als eigenständiger Interdisziplinärbereich geplant und ausgeschrieben. Zusammen mit der in allen Gewerksbereichen einheitlichen Geräte- und Systemtechnik ist eine anlagentechnische Funktionalabstimmung und eine optimale Betriebsführung aller Systeme sicherzustellen.
*DDC = Direct Digital Control
Gleichzeitig ist die erforderliche Koordination und ein permanenter Informationsaustausch zwischen allen Fachplanern und Ausführungsfirmen eine weitere Zielsetzung dieser Norm. Dem GA-Planer kommt dabei als Koordinator des Automatisierungs- und Integrationsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Die in der Norm N 23 Teil 2 verwendeten Begriffe und Abkürzungen richten sich nach den derzeit national und international gültigen Normen (DIN 276, VDI 3814, DIN EN ISO 16484). Die Abkürzung „ZLT“ - an Stelle von „GA“ - (Teil der Bezeichnungssystematik der FMG und Abkürzung in Technischen Richtlinien, Bestandsunterlagen sowie sonstigen Dokumentationsunterlagen der FMG) ist weiterhin gültig.
TEGD Gesamtumfang 19 Seiten
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 2 von 19
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
N 30 Kennzeichnungen N 38 Teil 2 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankverdrahtungen VDI 3814 bzw. die entsprechenden DIN EN ISO 16484 VDI 6015
3 Abgrenzung der Lieferleistungen
Zur Gebäudeautomation gehören folgende Einrichtungen: • Schaltschränke • Leistungsteil für Motorantriebe, Hauptstromteil mit Stromversorgung, Einspeisung,
Hauptschalter, Sicherungen • DDC-Unterstation als Schwerpunkt zur Sammlung aller mit den BTA auszutauschenden
Informationen bzw. als Reglerstützpunkte. Dazu gehören auch alle evtl. erforderlichen Koppeleinrichtungen, Hilfsgeräte und direktverdrahtete Sicherheitsketten. Diese Stützpunkte führen Regelungs- und speicherprogrammierbare Steuerungsfunktionen aus.
• Dezentrale Busmodule • Fühler und Geber (Messwertaufnehmer) zum Ein-/Anbau direkt an die BTA • Stellglieder (Motor-Ventile, Stellantriebe für Luftklappen, Stromregler, Frequenzumformer usw.) • Überwachungs- und Meldegerät, z. B. Frostschutzwächter, Manometer mit Signalkontakt usw. • Kabel/Leitungen für den gesamten Mess-, Steuer- und Regelungsbereich einschließlich
Leistungsteil • Verbindungsleitungen, d. h. alle Kabelverbindungen zwischen Unterstationen oder deren
Koppeleinrichtungen und den Fühlern bzw. Gebern und den in Teil 2 definierten Liefergrenzen an die BTA (üblicherweise GA - Übergabe-Klemmleiste)
• Sämtliche Kabel und Schnittstellen sowie alle Geräte zur Integration der Feldbusinfrastruktur (z. B.: DALI, KNX, LON etc.), wenn nicht BTA mit eigener MSR-Technik gem. 4.10.
• MBE – Software für Server und Clients • Software für Projektierung, Programmierung und Diagnose der Controller Nicht zum Leistungsumfang der Gebäudeautomation gehören sämtlich Komponenten der IT-Netzwerkinfrastruktur sowie die physikalischen Server und Clients. Ferner gehören nicht dazu die Einspeiseleitungen der Stromversorgung sowie die Steuerungs- und Regelungseinrichtungen für Anlagenteile, welche systembedingt vom Hersteller dieses Anlagenteils mitgeliefert werden müssen, z. B.: • Brennersteuerung von Öl- und Gasheizungen • Maschinensteuerung für Kaltwassersätze, Kälteaggregate, Wärmepumpen • Hilfsschalter an Brandschutzklappen. Sind Stellantriebe bzw. Stellglieder durch den Auftragnehmer BTA zu liefern, müssen die technischen Anschlussbedingungen mit dem Auftragnehmer Gebäudeautomation abgestimmt werden (z. B. Antriebe von Volumenstromreglern, Heizkörper-Zonenventile, Antriebe von Brandschutzklappen usw.).
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 3 von 19
4 Liefergrenzen
Für die Ausführung der Betriebstechnischen Anlagen ist eine sorgfältige Zusammenarbeit zwischen den Auftragnehmern der Betriebstechnischen Anlagen (BTA) und dem Auftragnehmer der Gebäudeautomation erforderlich. Die Festlegung der geplanten Informationen, welche zwischen den BTA und der Gebäudeautomation auszutauschen sind, werden in den GA-Funktionslisten und - wo sinnvoll - Anlagenschemata getroffen. Abweichungen von diesen Festlegungen, z. B. aufgrund von Anlagenänderungen, sind dem Auftragnehmer der Gebäudeautomation sofort mitzuteilen. Die Mitteilung bedarf zusätzlich der Schriftform. Nachfolgende Liefergrenzen-Definition regelt die Schnittstelle und stellt gleichzeitig das Leistungsbild der Partner dar. Die vom Auftragnehmer der BTA zu erbringenden Leistungen sind nachstehend unter dem Hinweis
"BTA" beschrieben. Alle im Bereich Gebäudeautomation zu erbringenden Leistungen und an die BTA-Firmen rückfließenden Informationen werden unter
"GA" aufgeführt.
4.1 Anlagenaufbau (mechanisch)
BTA: Übersichtsschemata, Block- bzw. Prinzipschaltbilder, aus denen der mechanische Aufbau, die Reihenfolge der Bauteile, der Zusammenhang untereinander und die versorgten Zonen (Räume) ersichtlich sind.
GA: Regelschemata und Gerätelisten, einzeichnen der Messwertaufnehmer in Übersichtsschemata.
4.2 Räumliche Lage
BTA: Grundrisspläne in geeignetem Maßstab (z. B. 1:200, 1:100) mit Angabe der Aufstellungsorte aller Aggregate sowie Angaben über die zu bedienenden Räume (Raumzonen), z. B. für Raummessstellen.
GA: Zusammenfassung zu Anlagenschwerpunkten. Grundsätzliche Angaben über Raumbedarf der Schalt- und/oder Steuerschränke, sowie der Stellflächen für Unterstationen.
4.3 Kabeltrassen
BTA: Angabe der von der Gebäudeautomation mitzubenutzenden Kabeltrassen bzw. der für Kabel/Leitungen vorgesehenen Bereiche. Lieferung und Montage von Verlegungssystemen.
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 4 von 19
GA: Bestimmung der Kabelanzahl bzw. der erforderlichen Trassenquerschnitte, Verlegung der Kabel/Leitungen inklusive Schutzrohre und Nebentrassen.
4.4 Server
IT: Bereitstellung und Konfiguration aller benötigten Server und Clients gemäß den Anforderungen der GA.
GA: Angaben zur Dimensionierung und Anzahl der Server und Clients
4.5 Stammkabel, Netzwerk
BTA, IT: Liefern und Verlegen aller Kabel außerhalb von Gebäuden nach Angabe des Auftragnehmers Gebäudeautomation bis zu den vorgegebenen Gebäude-Hauptverteilern. Liefern von Rangierverteilern für die GA-Kabel und Auflegen der Außenkabel mit Dokumentation der Anschlusspunkte.
IT: Liefern und Verlegen aller Netzwerkkabel Integration aller Netzwerkteilnehmer der Gebäudeautomation und entsprechende Konfiguration der erforderlichen Netzwerkkomponenten.
GA: Angaben für das Erstellen des Außenkabelnetzes. Liefern und Verlegen des Stammkabels ab Verteiler innerhalb von Gebäuden. Auflegen am Rangierverteiler und Rangieren. Angaben über Einbauorte und Anzahl von LAN-Anschlüssen
4.6 Unterstation
BTA: Bereitstellen von Stellfläche. Elektrischer Anschluss einschließlich Sicherungsabgang je Unterstation 230/400 V, 50 Hz nach Angabe des Lieferers der Gebäudeautomation. Im Regelfall Anschluss an AEV bzw. BEV.
IT: Liefern, Einbau und Konfiguration aller LAN-Dosen.
GA: Lieferung und Montage der kompletten Unterstationen und Anlagenverteiler einschließlich Gehäuse und Angaben zum elektrischen Anschluss. Alle Ausgabeeinrichtungen, mit Ausnahme von busfähigen Bauteilen, wie Koppelrelais, Sollwertgeber, Verriegelungs- und Verzögerungsbaugruppen gemäß Beschreibung im Datenkatalog müssen normalerweise in diese Gehäuse eingebaut und verdrahtet werden. Verfahrensabweichungen hiervon sind anzugeben. Angaben über Einbauorte und Anzahl von Netzwerkdosen
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 5 von 19
4.7 MSR-Technik für Raumlufttechnik
4.7.1 Regelanlage
BTA: • Regelaufgabe, z. B. Zulufttemperatur 22 °C, konstant usw. • Zulässige Toleranzbereiche • Einflussgrößen • Regeldiagramm mit Umschaltpunkten
GA: • Auslegung der Regeleinrichtung • Festlegen der erforderlichen Fühler und Geber einschließlich kompletter Installation • Eintrag in Anlagenschemata bzw. Angaben hierzu
4.7.2 Stellventile für Heiz- und Kühlregister
BTA: Allgemeine Angaben über Heiz-/Kühlmedien: • Medium • Temperaturstufe • Nenndruck (Pa) • Besondere Hinweise (z. B. Glycol) Je Register (Wärmetauscher): • Benennung (z. B. Vorerhitzer) • Erforderlicher Schließdruck (Pa) • Hydraulische Schaltung • Maximale Wärmeleistung (kW) • Temperaturdifferenz Wasserseite/Luftseite • Maximaler Durchsatz (m³/h oder l/h) • Druckabfall im Register (Pa) • Zunächst vorgesehener Druckverlust im Ventil (Pa) • Einbau der Stellventile in Rohrleitungen einschließlich Beistellung von Gegenflanschen,
Schrauben, Dichtungen. Für Elektroheizregister: • Leistungsstufen (kW) • Schaltart (Anschlussbild) Für Kühlregister mit Direktverdampfer: • Regelstufen • Leistungsstufen • Schaltunterlagen für den Kompressor
GA: • Dimensionierung des Stellventils bzw. -organs • Nennweite
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 6 von 19
• kvs-Wert • Errechneter Druckabfall am Ventil • Auswahl Stellantrieb einschließlich Verbindungsleitung zum Regel-/Steuerteil • Festlegung der Ventilkonstruktion • Hubbegrenzungsparameter für DDC
4.7.3 Luftklappen, Mischboxen
BTA: • Aufgabenstellung (z. B. Außenluft-Klappe Auf-Zu), Mischluftklappen (Regelbetrieb mit
Regeldiagramm) usw. • Klappengröße (m²) und erforderliche Stellkräfte • Mechanische Verbindungen zwischen Klappen • Konstruktionszeichnungen für den Motorenbau in Sonderfällen • Bauseits gelieferte Motoren: Abstimmung mit GA Auftragnehmer erforderlich
GA: • Dimensionierung des Stellmotors einschließlich Verbindungsleitung zum Regel- bzw.
Steuerteil und Montage • Bei Lieferung der Antriebe durch BTA: Schriftliche Bestätigung und Abstimmung des
Stellsignals
4.7.4 Luftfilter
BTA: Angabe über Art des Filters, Schaltpunkt Druckdifferenz (Verschmutzungsgrad)
GA: Dimensionierung der Überwachungsgeräte, einschl. Verbindungsleitungen zum Steuerteil
4.7.5 Elektrische Antriebe (Motoren)
BTA: • Benennung (z. B. Lüfter, Pumpenmotor) • Drehzahlstufen/Schaltart (bei Drehzahlregelung technische Einzelheiten) • Stromart • Erforderliche Antriebsleistung (kW) • Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Leistungsfaktor • Einbauort • Vorschlag Motorwärmeschutz (Vollschutz) • Verriegelungsbedingungen • Schweranlauf: ja/nein • Ex-Schutz: ja/nein • Drehzahlsteuergerät von BTA: ja/nein (Schaltplan, Einbaumaße) • Netzanschluss (NN, AEV, BEV)
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 7 von 19
GA: • Dimensionierung des Leistungsteils einschl. Motorzuleitung bis Klemmbrett Motor mit
Einklemmen • Festlegung des Steuerteils unter Beachtung der Verriegelungsbedingungen • Angaben über Anschlusswerte für Leistungs- und Steuerteil (für Zuleitung) • Angaben über Netzart (NN, AEV, BEV) • Festlegung Motorwärmeschutz (Vollschutz-Relais) • Einbau von Steuergeräten als Beistellung durch BTA
4.7.6 Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen und Brandschutztellerventile
BTA: • Lage und Anzahl der Klappen • Endschalter an den Klappen: ja/nein Bei fernzuschaltenden Klappen • Art des Antriebs (Hilfsenergie), Vorschlag bzw. Motordaten bei Lieferung durch BTA
GA: • Festlegung der Meldungsverarbeitung bzw. Steuerungstechnik • Verkabelung bis Hilfsschalter der Klappe einschließlich Einklemmen
HINWEISE: • Brandschutz,- und Entrauchungsklappen mit motorischen Stellantrieben sind grundsätzlich mit
24V zu betreiben • Die Rückmeldung der Betriebsstellung ist zwingend gefordert • Pro Klappe sind Schaltbefehle und Rückmeldungen als Einzelmeldung vorzusehen.
4.7.7 Fühler und Geber für Mess- und Zählwerte
Lieferung und Montage systemeigener und systemkompatibler Fühler und Geber.
4.7.7.1 Messen der Luft- und Wassertemperatur
BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Nenndruck • 1/2"-Muffe je Messstelle - sofern erforderlich vorsehen und beigestellte Fühler/Geber
einbauen HINWEIS: In Heißwassernetzen ist ein 1/2"-Schutzrohr mit Außengewinde in die Heißwasserleitung einzuschweißen.
GA: • Abstimmung über Einbauort mit BTA • Fühler liefern und montieren, bzw. in gelieferte, aber bauseits eingesetzte Tauchhülsen
einbauen, anschließen und inbetriebnehmen.
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 8 von 19
4.7.7.2 Messen der relativen und absoluten Luftfeuchte
BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Einbauort
GA: • Fühler - und ggf. Umsetzer - liefern, montieren, anschließen und einregulieren. Der
Umsetzer wird in der Unterstation eingebaut.
4.7.7.3 Messen von Druck, Differenzdruck und Geschwindigkeit
BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Ggf. Durchflussmengen/Durchflussleistung • Nenndruck bzw. maximaler Druck • Liefern und Einbau von Mediumsleitungen zum Geber, Absperrorganen, Einbau von
Messblenden, Anbau von Messwertgebern an Mediumsleitungen. Bei Luftdruck nur Einbauort angeben.
GA: • Festlegen der Fühler und Geber • Bestimmung von Messbereichen • Umformer und Anpassungsgeräte (sofern erforderlich) • Abstimmung über Einbauort mit BTA • Verkabelung zum Fühler/Geber einschließlich Anschließen • Auswahl von Messblenden
4.7.7.4 Elektrische Werte
BTA: Einbau der von GA beigestellten Geräte. Anschluss an bauseitige Strom- und/oder Span-nungsmessleitungen unter Zwischenschaltung von Kurzschlussklemmen oder Sicherungen. Verdrahten bis Schaltschrankklemmleiste nach Angabe des Auftragnehmers GA.
GA: Signalumformer (Umsetzer) liefern und inbetriebnehmen. Verbindungsleitung liefern, verlegen und anschließen.
4.7.7.5 Zählwerte
BTA: Lieferung von Mengenzählern mit potentialfreiem Kontaktausgang für Fernzählung einschließlich Einbau. Ein Impuls muss einer dekadischen Einheit der zu zählenden Information entsprechen, z. B. 1 Impuls = 1 kWh. Zählungsimpulsfrequenz maximal 10 Hz; Kontakt nur bei Impulsgabe geschlossen; minimale Schließ- und Pausenzeit 21 ms.
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 9 von 19
Werden Zählwerte durch eine Busschnittstelle übermittelt, müssen dem GA-Auftragnehmer alle technischen Daten (z. B. LONMARK-Funktionsprofil) übermittelt werden.
GA: Lieferung der Geräte gemäß Beschreibung (wenn im GA-Lieferumfang). Einbau und Verdrahtung von Anpassungsgeräten in der Unterstation.
4.7.7.6 Grenzwertgeber
BTA: Einbauort, gelieferte Tauchhülsen nach Angabe einbauen bzw. gelieferten Geber an Mediumsleitung anbauen.
GA: Geber liefern und montieren, anschließen und inbetriebnehmen, bzw. in gelieferte, jedoch bauseits eingebaute Tauchhülsen einsetzen.
4.7.8 Maschinensteuerungen
Maschinensteuerungen sind Steuerungs- und Regelungseinrichtungen, die vom Hersteller einer Maschine unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen standardmäßig mitgeliefert werden. Dazu gehören u. a.: • Steuerkästen für Wärmerückgewinner • Steuerkästen für elektrische Dampfbefeuchter • Drehzahl- bzw. Schaufelverstelleinrichtungen von Lüftern, Pumpen usw., soweit durch die BTA
geliefert • Steuerkästen/-schränke von Kältekompressoren, Wärmepumpen usw. • Klima-Kompaktgeräte, Truhen usw. BTA:
• Angaben über Art und Umfang aller von außen (d. h. von der GA-Anlage) erforderlichen Eingriffe und Verriegelungsbedingungen
• Angaben über Art und Umfang aller standardmäßig nach außen zu gebenden Signale, d. h. Meldungen, Mess- und Zählwerte
HINWEIS: Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein. • Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Erforderliche Leitungsinstallation zwischen Maschinensteuerung und Anlage • Schalt- und Stromlaufpläne, technische Beschreibungen • Anschlussbedingungen für Leistungskabel
GA: • Dimensionierung der übergeordneten Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen • Abstimmung und ggf. Ergänzung der standardmäßigen Aus- bzw. Eingänge auf die
Belange der GA-Technik
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 10 von 19
• Verkabelung bis zu den Klemmleisten der Maschinensteuerung
4.8 MSR-Technik für Heizung/Warmwasserbereitung/Kälte
4.8.1 Regelanlage
BTA: • Regelaufgabe (z. B. konstante Kaltwassertemperatur) • Zulässiger Toleranzbereich • Einflussgrößen • Regeldiagramm mit Umschaltpunkten • Maximal- und/oder Minimalbegrenzung, Rücklaufbegrenzung
GA: • Auslegung der Regeleinrichtung • Festlegen der erforderlichen Fühler und Geber einschließlich kompletter Installation • Eintrag in Anlagenschemata bzw. Angaben hierzu
4.8.2 Stellglieder (Ventile/Drosselklappen)
BTA: Allgemeine Angaben über Heiz-/Kühlmedien: • Medium • Temperaturstufen • Nenndruck (Pa) • Besondere Hinweise (z. B. Glycol) Je Stellglied • Benennung (z. B. Heizkreis Ost) • Erforderlicher Schließdruck (Pa) • Hydraulische Schaltung • Maximale Wärmeleistung (kW) • Temperaturdifferenz Wasserseite • Maximaler Durchsatz (m³/h bzw. l/h) • Zunächst vorgesehener Druckverlust im Ventil (Pa) • Besondere Hinweise (z. B. Sicherheitsventil, schließen bei Netzausfall usw.) • Einbau der Stellventile usw. in Rohrleitungen einschließlich Beistellung von
Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungen GA:
• Dimensionierung des Stellglieds • Nennweite • Kvs-Wert • Errechneter Druckabfall am Ventil • Auswahl Stellantrieb einschließlich Verbindungsleitungen zum Regel-/Steuerteil • Festlegung der Ventilkonstruktion
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 11 von 19
• Hubbegrenzungsparameter für DDC
4.8.3 Maschinensteuerungen
Maschinensteuerungen sind Steuerungs- und Regelungseinrichtungen, die vom Hersteller einer Maschine unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen standardmäßig mitgeliefert werden. Dazu gehören u. a.: • Kesselsteuereinrichtungen (ggf. eigenes Steuerpult je Kessel) • Steuerschrank angebaut an Kaltwassersätzen usw. BTA:
• Angaben über Art und Umfang aller von außen (d. h. von der GA-Anlage) erforderlichen Eingriffe und Verriegelungsbedingungen
• Angaben über Art und Umfang aller standardmäßig nach außen zu gebenden Signale, d. h. Meldungen, Mess- und Zählwerte
HINWEIS: Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein. • Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Erforderliche Leitungsinstallation zwischen Maschinensteuerung und Anlage • Schalt- und Stromlaufpläne, technische Beschreibungen • Anschlussbedingungen für Leistungskabel
GA: • Dimensionierung der übergeordneten Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen • Abstimmung und ggf. Ergänzung der standardmäßigen Aus- bzw. Eingänge auf die
Belange der GA-Technik • Verkabelung bis zu den Klemmleisten der Maschinensteuerung
4.8.4 Elektrische Antriebe (Motoren)
BTA: • Benennung (z. B. Lüfter, Pumpenmotor) • Drehzahlstufen/Schaltart (bei Drehzahlregelung technische Einzelheiten) • Betriebsspannung, Stromart • Erforderliche Antriebsleistung (kW) • Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Leistungsfaktor (cos phi) • Einbauort • Vorschlag Motorwärmeschutz (Vollschutz) • Verriegelungsbedingungen • Schweranlauf: ja/nein • Ex-Schutz: ja/nein
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 12 von 19
• Drehzahlsteuergerät von BTA: ja/nein (Schaltplan, Einbaumaße) • Netzanschluss (NN, AEV, BEV) • Differenzdruck - Schaltpunkt für Strömungsüberwachung
GA: • Dimensionierung des Leistungsteils einschließlich Motorzuleitung bis Klemmbrett Motor mit
Einklemmen • Festlegung des Steuerteils unter Beachtung der Verriegelungsbedingungen • Angaben über Anschlusswerte für Leistungs- und Steuerteil (für Zuleitung) • Angaben über Netzart (NN, AEV, BEV) • Festlegung Motorwärmeschutz (Vollschutz) • Einbau von Steuergeräten als Beistellung durch BTA
4.8.5 Fühler und Geber für Mess- und Zählwerte
4.8.5.1 Messen der Temperatur
BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Nenndruck (Tauchhülse) • 1/2"-Muffe je Messstelle vorsehen und beigestellte Fühler/Geber einbauen HINWEIS: In Heißwassernetzen ist ein 1/2"-Schutzrohr mit Außengewinde in die Heißwasserleitung einzuschweißen.
GA: • Festlegen der Fühler und Geber • Bestimmung von Messbereichen • Abstimmung über Einbauort mit BTA • Verkabelung zum Fühler/Geber
4.8.5.2 Messen von Druck, Differenzdruck und Geschwindigkeit
BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Ggf. Durchflussmengen/Durchflussleistung • Nenndruck bzw. maximaler Druck • Liefern und Einbauen von Mediumsleitungen zum Fühler/Geber, Absperrorganen, Einbau
von Messblenden, Anbau der Messwertgeber an Mediumsleitungen GA:
• Festlegen der Fühler und Geber • Bestimmung von Messbereichen • Umformer und Anpassungsgeräte (sofern erforderlich)
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 13 von 19
• Abstimmung über Einbauort (mit BTA) • Verkabelung zum Fühler/Geber einschließlich Anschließen • Auswahl der Messblenden
4.8.5.3 Zählwerte
BTA: • Lieferung und Einbau von Mengenzählern mit potentialfreiem Kontaktausgang für
Fernzählung, evtl. Ultraschallmesseinrichtung - bei freien Kabelenden mit Anschlussdose - einschließlich Beistellung von Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungen. Ein Impuls muss einer dekadischen Einheit der zu zählenden Information entsprechen, z. B. 1 Impuls = 1 m³. Zählungsimpulsfrequenz maximal 10 Hz; Kontakt nur bei Impulsgabe geschlossen; minimale Schließ- und Pausenzeit 21 ms. Werden Zählwerte durch eine Busschnittstelle übermittelt, müssen dem GA-Auftragnehmer alle techn. Daten (z. B. LONMARK-Funktionsprofil) übermittelt werden.
• Angabe der Mengenwerte • Angabe der Zählwertigkeiten • Stromversorgung der von BTA gelieferten Zähleinrichtung
GA: • Festlegung der Weiterverarbeitung • Verkabelung bis zum Zähler einschließlich Anklemmen
HINWEIS: Anpassungsgeräte und sonstige Hilfsgeräte gehören zum Umfang GA.
4.9 Schaltschränke für Raumlufttechnik, Heizung, Kälte, Warmwasserbereitung
BTA: • Lageangaben von Anlagenteilen zu Maschinenräumen/ -Zentralen oder
Anlagenschwerpunkten • Stellfläche, vorzugsweise in Zentralen oder Maschinenräumen in Abstimmung mit GA • Einspeisungsleitungen (Leistungskabel) einschl. bezeichnen, einführen, absetzen und
betriebsfertig anschließen GA:
• Lieferung und Montage der Schaltschränke • Zusammenfassung von Anlagen (auch unterschiedlicher Gewerke) zu gemeinsamen
Schalttafeln • Bestimmung der Gehäusegrößen • Angaben des Stellplatzes in Abstimmung mit BTA • Angaben über Anschlusswerte an BTA • Bezeichnen der Netzkabel-Anschlüsse
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 14 von 19
4.10 BTA mit eigener MSR-Technik außerhalb des Leistungsbereiches Gebäudeautomation
Hierzu zählen BTA mit und ohne speicherprogrammierbare Steuerungs- und Regelungstechnik, die an das GA-System angebunden werden sollen, z. B. • Sanitäranlagen (Hebeanlagen, Druckerhöhungen, Wasseraufbereitung) • Elektrotechnische Anlagen (Niederspannungsversorgung) • Beleuchtungsschaltungen • Förderanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen, Müllsauganlage usw.). Des Weiteren zählen hierzu Maschinensteuerungen, d. h. Steuereinrichtungen von kompletten Maschinen, wie Kessel, Kältemaschinen, Wärmepumpen, die zwar in DDC-Steuer- und Regelkreise eingebunden sind, dennoch aber autarke Schalt- und Regeleinrichtungen besitzen. Hierfür gelten dann die nachfolgend aufgeführten Liefergrenzen einer GA-Anbindung an die BTA. HINWEIS: Die Übergabe von Meldungen an die Gebäudeautomation bzw. von Schaltbefehlen und Stellsignalen an die betriebstechnischen Anlagen, kann über eine, zum Lieferumfang des GA-Auftragnehmers gehörende LON- oder BACnet-Schnittstelle, die im BTA-Schaltschrank eingebaut wird, erfolgen. Sind im Lieferumfang des BTA - Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein.
4.10.1 Fühler/Geber
4.10.1.1 Messen der Luft- und Wassertemperatur
BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Nenndruck (Tauchhülse) • 1/2"-Muffe je Messstelle vorsehen und beigestellte Fühler/Geber einbauen HINWEIS: In Heißwassernetzen ist ein 1/2"-Schutzrohr mit Außengewinde in die Heißwasserleitung einzuschweißen.
GA: • Festlegen der Fühler und Geber • Bestimmung von Messbereichen • Abstimmung über Einbauort mit BTA • Verkabelung zum Fühler/Geber
4.10.1.2 Messen der relativen und absoluten Luftfeuchte
BTA: • Messbereich, Schaltpunkte
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 15 von 19
• Einbauort GA:
• Fühler - und ggf. Umsetzer - liefern, montieren, anschließen und einregulieren. Der Umsetzer wird in der Unterstation eingebaut.
4.10.1.3 Messen von Druck, Differenzdruck und Geschwindigkeit
BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Ggf. Durchflussmengen/Durchflussleistung • Nenndruck bzw. maximaler Druck • Liefern und Einbauen von Mediumsleitungen zum Fühler/Geber, Absperrorganen, Einbau
von Messblenden, Anbau der Messwertgeber an Mediumsleitungen GA:
• Festlegen der Fühler und Geber • Bestimmung von Messbereichen • Umformer und Anpassungsgeräte (sofern erforderlich) • Abstimmung über Einbauort (mit BTA) • Verkabelung zum Fühler/Geber einschließlich Anschließen • Auswahl der Messblenden
4.10.1.4 Elektrische Werte
BTA: Einbau der von GA beigestellten Geräte in Schalttafel oder Messzellen. Anschluss an bauseitige Strom oder/und Spannungsmessleitungen unter Zwischenschaltung von Kurzschlussklemmen oder Sicherungen. Verdrahten bis Schaltschrankklemmleiste nach Angabe des Auftragnehmers GA.
GA: Signalumformer (Umsetzer) liefern und inbetriebnehmen. Verbindungsleitung liefern, verlegen und anschließen.
4.10.1.5 Messwertgeber-Lieferung durch BTA
Sind von den BTA Geber zu liefern, gelten folgende Vorschriften: • Für Temperaturmessung sind Messfühler mit Standardelement
PT 1000 nach DIN 43 760 oder besser zu verwenden.
• Physikalischen Messgrößen (z. B.: Feuchte, Druck, Differenzdruck, Geschwindigkeit) können auch als aktives, lineares elektrisches Einheitssignal von 4 bis 20 mA oder 0,2 bis 10V dargestellt werden. Verkabelung in zweiadrig verdrillter, abgeschirmter Leitung an die Übergabeklemmleiste. Diese Einheitssignale müssen proportional der angezeigten Messgröße sein. Sie müssen erdfrei und potentialgetrennt bereitgestellt werden. Abweichungen von dieser Forderung erfordern das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers GA.
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 16 von 19
Die Versorgungsspannung für gelieferte Messwertumformer ist vom jeweiligen Lieferanten dieser Geräte zu stellen.
Allgemein gilt BTA:
Lieferung der Messwertgeber (Messwert-Aufnehmer, Umformer), Einbau vor Ort oder BTA-Schaltschränken und verkabeln/verdrahten der Messleitung auf die GA-Übergabeklemmleiste. Angabe der technischen Daten wie Messbereich, Messsignal, Bürdenbelastung und Anschlusszeichnungen. Technische Beschreibungen sind mitzuliefern.
GA: Verbindungsleitungen zur Liefergrenze (Klemmleiste) liefern, zur Unterstation durchschalten und nach Freigabe durch das BTA inbetriebnehmen.
4.10.1.6 Zählwerte
BTA: Lieferung und Einbau von Mengenzählern mit Kontaktausgang für Fernzählung. Ein Impuls muss einer dekadischen Einheit der zu zählenden Information entsprechen, z. B. 1 Impuls = 1 kWh. Zählimpulsfrequenz maximal 10 Hz; Kontakt nur bei Impulsgabe geschlossen; minimale Schließ- und Pausenzeit 21 ms. Bei freien Kabelenden am Gerät einschließlich Anschlussdose. Werden Zählwerte durch eine Busschnittstelle übermittelt, müssen dem GA-Auftragnehmer alle techn. Daten (z. B. LONMARK-Funktionsprofil) übermittelt werden.
GA: Lieferung, Einbau und Verdrahtung von Anpassungsgeräten in der Unterstation.
4.10.1.7 Grenzwertgeber
BTA: Einbauort festlegen, gelieferte Tauchhülsen nach Angabe einbauen bzw. gelieferten Geber an Mediumsleitung anbauen.
GA: Geber liefern und montieren, anschließen und inbetriebnehmen, bzw. in gelieferte, jedoch bauseits eingebaute Tauchhülsen einsetzen.
4.11 GA-Funktionsbaugruppen
HINWEIS: Für alle nachfolgend beschriebenen Meldungen und Signale gilt: Die Übergabe von Meldungen und Messungen an die DDC/GLT bzw. von Schaltbefehlen und Stellsignalen an die betriebstechnischen Anlagen, kann über eine, zum Lieferumfang des GA-Auftragnehmers gehörende LON- oder BACnet-Schnittstelle, die im BTA-Schaltschrank eingebaut wird, erfolgen. Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 17 von 19
Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein.
4.11.1 Schalt- oder Stellbefehle
4.11.1.1 Schaltbefehl
BTA: Verdrahtung für Fernsteuerung bis Klemmleiste (XÜ...) incl. Lieferung und Einbau von Relaissockeln (N 23 Teil 3).
GA: Potentialfreier Arbeitskontakt je Schaltstufe für mind. 230 V, 100 VA, 50 Hz, als Dauer- oder Impulskontakt, wie in den Informationslisten beschrieben. Leitung bis Klemmleiste BTA verlegen, anschließen und testen incl. Lieferung der Relaisstecker (N 23 Teil 3).
4.11.1.2 Stellbefehl
BTA: Regler oder Stellgliedschaltung für Sollwertferneinstellung bis zur Klemmleiste verdrahten. Liefern und Einbau von Messer-Trennklemmen (N 23 Teil 3). Bei Stellgliedverstellung gilt: Lieferung und Verdrahtung eines Rückmelde-Potentiometers nach Angabe des Auftragnehmers GA und dessen Verdrahtung bis zur Klemmleiste des BTA-Schaltschrankes, sonst wie vor. HINWEIS: Koppelrelais bzw. Motorsteller für Stellbefehle können sowohl in den Unterstationen der GA als auch nach vorheriger Abstimmung in BTA-Schränken eingebaut werden.
GA: Stellausgang als: • Elektrisches Signal (Strom- bzw. Spannungssignal) • Liefern des Stellausganges einschließlich Motorsteller - wenn erforderlich • Liefern, verlegen, einklemmen der Leitungen bis BTA-Schaltschrank einschließlich
Inbetriebnahme
4.11.2 Betriebsmeldungen (Schaltzustandsanzeige)
BTA: • Bereitstellen eines potentialfreien Umschaltkontaktes je Schaltstufe. • Steuerschalter für ferngeschaltete Führungsantriebe mit einer Potentialfreien
Rückmeldeebene. • Verdrahtung auf eine neutrale Klemmleiste im Schaltschrank (XÜ...) in farbig besonders
gekennzeichneter Leitung (max. 60 V=) (siehe FMG Norm N 38 Teil 2). • Alle Meldungen in Dauerkontaktgabe. • Lieferung und Einbau von Messer-Trennklemmen bzw. Relaisklemmen (N 23 Teil 3).
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 18 von 19
GA: • Bereitstellen einer Funktion je Meldung, Leitung bis Klemmleiste Gewerk verlegen,
einklemmen und Funktion testen.
4.11.3 Betriebszustandsanzeigen
BTA: • Einbauort bzw. Einbau eines beigestellten Gerätes z. B. in Rohrleitungen. • Zurverfügungstellung eines Verriegelungs-Arbeitskontaktes (potentialfrei) und - falls
gefordert - eines Zeitrelais zur Meldungsunterdrückung nach Prinzipschaltbild des Auftragnehmers GA bis Klemmleiste verdrahten.
HINWEIS: Diese Verriegelungsfunktion kann meist auch zur Verriegelung anderer Funktionen in der betreffenden Steuerung, wie Befeuchtung usw., mit herangezogen werden.
GA: • Lieferung und Einbau von Meldegeräten (z. B. Differenzdruckschalter oder
Strömungswächter), Kabel verlegen, anschließen und Funktion in Betrieb nehmen. • Kabel/Leitung für erforderliche Verriegelungen zur Gewerkschalttafel verlegen. Anschließen
und Funktion testen. HINWEIS: Werden die Meldegeräte auch zu Anzeigen oder Verriegelungen innerhalb der BTA-Schalttafeln herangezogen, so werden diese Geräte von der BTA geliefert. In diesem Fall sind keine Angaben in den Funktionslisten enthalten, d. h. sie sind wie Rückmeldungen von Schaltzuständen zu behandeln. Die Verkabelung dieser Geräte zur BTA-Schalttafel gehört dann zum Lieferumfang der BTA. Der Auftragnehmer GA liefert und verlegt nur die Leitung zwischen BTA-Schaltschrank und Unterstation.
4.11.4 Störmeldungen
BTA: • Bereitstellen eines potentialfreien Umschaltkontaktes je Meldung. • Verdrahtung auf die neutrale Klemmleiste im Schaltschrank in farbig besonders
gekennzeichneter Leitung (max. 60 V=) (siehe FMG Norm N 38 Teil 2). • Alle Meldungen in Dauerkontaktangabe • Lieferung und Einbau von Messer-Trennklemmen bzw. Relaisklemmen (N 23 Teil 3)
GA: • Bereitstellung einer Funktion je Meldung, Leitung bis Klemmleiste Gewerk liefern, verlegen,
einklemmen und Funktion testen. HINWEIS: Falls erforderlich bzw. angegeben, müssen Zeitelemente oder Fangschaltungen für Meldungen eingebaut werden, wenn die Gefahr einer nur impulsweise gegebenen Meldung besteht (z. B. Frostgefahr, Druckwertgrenze, Niveaumeldungen).
N23 Teil 2: 2020-08
Seite 19 von 19
5 GA-Funktionsliste und Automationsschemata
Für jede Anlage ist eine GA-Funktionsliste gem. VDI 3814-1 bzw. DIN EN ISO 16484-3 und ein Automationsschema mit eingetragenen Informationspunkten als Ergebnis der Abstimmungen zwischen den Auftragnehmern der BTA und dem Auftragnehmer der Gebäudeautomation zu erstellen, über alle Ausführungssphasen fortzuschreiben und entsprechend den Planungsfortschritten inhaltlich zu vertiefen. Die GA-Funktionslisten und Automationsschemata bilden in Verbindung mit der Planungsgrenzendefinition gem. FMG Norm N 23 Teil 1 die Ausführungsgrundlage für BTA und Gebäudeautomation. Sie gelten als fest vereinbart.
Werknormen der Flughafen München GmbH August 2020
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N23
T3
01/8
6; 0
9/96
; 01/
99; 1
0/20
07
M
Gebäudeautomation (GA) (Managementebene, Automationsebene und Feldebene)
Vorschriften für den Anschluss an die GA
N 23 Teil 3
Ersatz für Ausgabe August 2012
Inhalt 1 Allgemeines 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Vorschriften für den Anschluss von Betriebstechnischen Anlagen (BTA)
an die Gebäudeautomation (GA) 4 Dienstleistungen
1 Allgemeines
Bei Ausführung der BTA sind alle zum Aufschalten einer Gebäudeautomation erforderlichen Bedingungen zu beachten und in der Kostenkalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Vorschriften orientieren sich an der VDI-Richtlinie VDI 3814 bzw. an den entsprechenden DIN EN ISO 16484 und der VDI 6015. Sie sind so gestaltet, dass die BTA an jedes am Markt befindliche GA-System angebunden werden können. Steht der Auftragnehmer Gebäudeautomation fest, können sich firmenspezifisch geänderte Anforderungen ergeben, die dann aber nur Vereinfachungen zur Folge haben werden. Die nachfolgenden Vorschriften gelten sinngemäß auch für BTA mit eigener MSR-Technik außerhalb des Leistungsbereiches Gebäudeautomation. Hierzu zählen BTA ohne speicherprogrammierbare Steuerungs- und Regelungstechnik, die an das GA-System angebunden werden sollen, z. B. • Sanitäranlagen (Hebeanlagen, Druckerhöhungen, Wasseraufbereitung) • Elektrotechnische Anlagen (Niederspannungsversorgung, Beleuchtungsschaltungen usw.) • Förderanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen, Müllsauganlagen usw.) Des weiteren zählen hierzu Maschinensteuerungen, d. h. Steuereinrichtungen von kompletten Ma-schinen, wie Kessel, Kältemaschinen, Wärmepumpen, die zwar in DDC-Steuer- und -Regelkreise eingebunden sind, dennoch aber autarke Schalt- und Regeleinrichtungen besitzen. Die in der Norm N 23 Teil 3 verwendeten Begriffe und Abkürzungen richten sich nach den derzeit national und international gültigen Normen (DIN 276, VDI 3814, DIN EN ISO 16484). Die Abkürzung „ZLT“ - an Stelle von „GA“ - (Teil der Bezeichnungssystematik der FMG und Abkürzung in Technischen Richtlinien, Bestandsunterlagen sowie sonstigen Dokumentationsunterlagen der FMG) ist weiterhin gültig.
TEGD Fortsetzung bis Seite 6
N23 Teil 3 Seite 2
2020-08
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
N 23 Teil 1 Gebäudeautomation; Definition der Planungsgrenzen N 23 Teil 2 Gebäudeautomation; Definition der Liefergrenzen N 23 Teil 4 Gebäudeautomation; Vorgaben für Planung und Ausführung N30 Kennzeichnungen technischer Anlagen N 38 Teil 2 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankverdrahtungen VDI 3814 bzw. die entsprechenden DIN EN ISO 16484 VDI 6015
3 Vorschriften für den Anschluss von Betriebstechnischen Anlagen (BTA) an die Gebäudeautomation (GA)
3.1 Anschluss in konventioneller Technik
3.1.1 Binäre Informationsgeber (Kontaktgeber)
Meldungen (Störungen und Betriebszustände) werden durch potentialfreie Kontakte in die Unterstationen ZLT eingegeben. Dies können Hilfskontakte von Schützen, Leistungsschaltern, Automaten, Schaltkontakte von Thermostaten, Niveaugebern usw. sein. Bei ausgeschalteter Anlage ist eine betriebsabhängige Meldung im Schaltschrank so zu verriegeln, dass keine Fehlmeldungen entstehen können (z. B. bei Strömungsüberwachung). Echte Störmeldungen sind nicht zu verriegeln, wie z. B. Bimetallauslöser, Frostgefahr usw. Störmeldungen müssen so verdrahtet werden, dass im Störzustand der Kontakt öffnet. Betriebsmeldungen (z. B. Anlage "EIN") müssen so verdrahtet werden, dass im Zustand "EIN" der Kontakt geschlossen ist. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. Anlagenwahlschalter müssen eine zusätzliche potentialfreie Ebene für Meldung an die GA erhalten (z. B.: "Ort/Fern", "EIN/AUS/PROG"). Alle Anschlusspunkte der Kontakte müssen im Normalfall auf die GA-Übergabe-Klemmleiste (XÜ...) verdrahtet werden. Einseitige Zusammenfassung mehrerer Kontakte bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers GA. WICHTIG: Alle Kontakte müssen potentialfrei, frei von Induktionsspannungen und in "Zweidrahttechnik" ausgeführt sein. Es müssen Dauerkontakte zur Verfügung gestellt werden, d. h. die Stellung eines Kontaktes darf sich während des Anstehens eines Zustandes nicht verändern.
N23 Teil 3 Seite 3
2020-08
Funktionsbeschreibung der Kontakte Um die Kontakte eindeutig zu definieren, sind neben der Bezeichnung der zugehörigen Anlagen folgende Angaben erforderlich: • Art des Kontaktes
− Arbeitskontakt − Ruhekontakt − Umschaltkontakt
• Art der Information − z. B. Störung Bimetall Zulüfter − z. B. Frostschutz − z. B. Zulüfter Betrieb Drehzahl 1
usw.
3.1.2 Analoge Informationsgeber (Messwertgeber)
Analoge Geber sind üblicherweise im Lieferumfang der GA enthalten. Sind von den BTA Geber zu liefern, gelten folgende Vorschriften: • Für Temperaturmessung sind Messfühler mit Standardelement
PT 1000 nach DIN 43 760 oder besser zu verwenden.
• Druck, Feuchte und andere physikalische Messgrößen können auch - ebenso wie elektrische Größen - als aktives, lineares elektrisches Einheitssignal von 4 bis 20 mA oder 0,2 bis 10V dargestellt werden. Diese Einheitssignale müssen proportional der angezeigten Messgröße sein. Sie müssen erdfrei und potentialgetrennt bereitgestellt werden.
Abweichungen von dieser Forderung bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers GA. Die Verkabelung erfolgt in zweiadrig verdrillter, abgeschirmter Leitung an die Übergabeklemmleiste. Die Versorgungsspannung für gelieferte Meßwertumformer ist vom jeweiligen Lieferanten dieser Geräte zu stellen.
3.1.3 Zählwertgeber
Die Stromversorgung für Zählgeräte (z. B. Wärmemengenzähler) sind vom BTA-Auftragnehmer zu liefern. Die Zählwerte sind mit potentialfreien Schließkontakten zur Verfügung zu stellen. Die Impulsfrequenz darf 10 Impulse/s beim höchstzulässigen Zählwert des Gebers nicht überschreiten; die Impulslänge muss mindestens 21 ms betragen. Ein Impuls muß einer dekadischen Einheit der zu zählenden Information entsprechen, z. B. 1 Impuls = 1 kWh.
3.1.4 Schaltbefehle
Schaltbefehle sind solche Befehle, die von der GA an betriebstechnische Anlagen ausgegeben werden. Zu jedem Schaltbefehl gehört eine Rückmeldung für jede Schaltstellung (auch für "AUS"), welche in der Regel zur Erkennung von Kommandofehlern mit dem Schaltbefehl softwaremäßig verknüpft wird. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise Anlagen, die nicht ausschließlich von der DDC kommandiert werden.
N23 Teil 3 Seite 4
2020-08
Bei Impulsbefehlen muss die Selbsthaltung im Steuerteil der Anlage erfolgen, also nicht innerhalb der GA. Die Ausgabe von Schaltbefehlen erfolgt mittels Koppelrelais. Diese Relais gehören zum Lieferumfang der GA. Bei BTA mit eigener MSR Technik sind die Relaissockel zu liefern und in die Schaltschränke einzubauen. Klemmen für Steuerung (örtliche BTA-Steuerspannung) und Rückmeldungen sind stets nach Potentialen getrennt anzuordnen.
3.1.5 Stellbefehle
Stellbefehle dienen zur Sollwertvorgabe bei Regelaufgaben oder zur direkten Stellgliedfernverstellung. Zu jedem Stellbefehl gehört in der Regel eine Stellungsmessung als Rückinformation (Analogeingang). Die Ausgabe erfolgt direkt als Analogausgang mit Einheitssignal (0(4) - 20 mA oder 0(2) - 10 V). Für Stellgliedfernverstellung gilt: Die Stellungsmessung (Ist-Stellung) ist vom BTA mittels Stellungsgeber, gem. Pkt. 3.1.2 bereitzustellen. Dem Auftragnehmer GA sind vom Auftragnehmer der BTA die genauen technischen Anforderungen der zu bedienenden Geräte anzugeben, wie: • Fabrikat und Typ des Reglers oder Stellgliedes • Benötigtes Signal, z. B. 0 - 10 V, usw. • Stellbereich, z. B. -5 ... +5 K = 0 - 10 V • Leistung, z. B. 0,5 W oder Bürde • Sonstiges, z. B. erd- und potentialfrei
3.1.6 Nahtstelle der betriebstechnischen Anlage (BTA) mit der GA
Die Nahstelle zwischen der betriebstechnischen Anlage und der GA ist eine Übergabe-Klemmleiste, die als separate Klemmleiste je Schaltschrank bzw. Schaltschrank-Lieferabschnitt vorzusehen ist. Für potentialfreie Meldungen und Mess-/Zählwerte sind Messer-Trennklemmen (z. B.: Fabrikat: Phönix) mit Prüfbuchsen zu verwenden. Für Meldungen der BTA an die GA können zur Potentialfreischaltung auch Relaise verwendet werden. Diese sind in die GA-Übergabeklemmleiste (XÜ...) zu integrieren. Für Schaltbefehle der GA an die BTA sind - in umgekehrter Anordnung, d. h. Spulenanschluss nach außen - die gleichen Relaise in die Übergabeklemmleiste einzubauen. Der Relaisstecker gehört jedoch in diesem Fall zum Lieferumfang des Auftragnehmers GA, da die Spule den Erfordernissen der Unterstation anzupassen ist. Die Klemmleisten erhalten die Bezeichnung
" XÜ . . ." und sind nach Klemmen für potentialfreien Kleinspannungsanschluss und Anschluss für Steuerung (Befehlsleitungen in der Regel 230 V) mit Trennstegen zu trennen und farbig zu kennzeichnen. Bei BTA mit eigener MSR-Technik gehört die Übergabeklemmleiste zum Lieferumfang der BTA. Die interne Verdrahtung der potentialfreien Meldekontakte ist einheitlich in der Farbe Weiß auszuführen (s. a. FMG Norm N 38 Teil 2). Für den Einbau von Koppelelementen des GA-Systems ist nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Auftragnehmer des GA-Systems in den Schaltschränken bei den Übergabeklemmleisten ein entsprechender Platz freizuhalten. Steuerleitungen für Befehle sind in der üblichen Verdrahtung des Schranks herzustellen, da sie die schaltschrankinterne Spannung führen.
N23 Teil 3 Seite 5
2020-08
Induktionsspannungen auf den potentialfreien GA-Übergabeklemmen sind zu verhindern durch: • Verdrahtung mit verdrillter Leitung • Trennung von Steuer- und Rückmeldeteil (z. B. Klemmleisten-Relais) Ferngesteuerte Antriebe erhalten ggf. von Hand zu betätigende Betriebsarten-Wahlschalter mit den Schaltstellungen
"ÖRTLICH-FERN" oder
"AUS-EIN-FERN". Zur Weitermeldung ist eine separate potentialfreie Schaltebene, verdrahtet auf die GA-Übergabe-klemmleiste (für alle Stellungen) vorzusehen. Verdrahtung entsprechend FMG Norm N 38 Teil 2.
3.2 Anschluss in offener Bus- bzw. Netzwerktechnik
Die Übergabe von Meldungen und Messungen an die GA bzw. von Schaltbefehlen und Stellsi-gnalen an die betriebstechnischen Anlagen, kann über eine, zum Lieferumfang des GA-Auftragneh-mers gehörende LON- oder BACnet- Schnittstelle, die im BTA-Schaltschrank eingebaut wird, erfolgen. Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle technischen Daten (z. B. das LonMark - Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Aufgrund der Komplexität der Schnittstellen sind Detailabsprachen zwischen den BTA- und GA-Planern bzw. den Auftragnehmern sowie dem GA-Betreiber (FMG-TEGSG) unbedingt erforderlich. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein. (Siehe hierzu auch N23 Teil 4 Pkt. 7 und 8)
4 Dienstleistungen
4.1 Schaltpläne und Schemata
Dem Auftragnehmer GA sind je 1 Satz Schaltpläne und Verfahrensschemata (Anlagenaufbau) zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen GA-Anschlüsse sind darin aufgrund der Standardschaltpläne bzw. vorangegangener technischer Klärung mit dem Auftragnehmer GA einzutragen. Sind die Funktionsadressen bekannt, so sind diese einzutragen, andernfalls ist ein ausreichender Platz (normalerweise in der Nähe der Klemmen) freizuhalten. Die Verfahrensschemata bzw. Übersichtsschaltpläne werden zum Erstellen der Anlagenschemata für das Projektionssystem (Schemadarstellung) benötigt.
4.2 Baupläne
Baupläne mit den eingetragenen BTA-Bauteilen (z. B. Lüftungspläne) sind dem Auftragnehmer GA zu übergeben. Das Datenformat ist vorab abzustimmen. Aus diesen Plänen muss die Lage aller Anlagen im Baukörper, der Standort der Schalttafeln und die Orte der für die GA vorgesehenen Messwertgeber ersichtlich sein.
N23 Teil 3 Seite 6
2020-08
4.3 Sonstige Angaben
Je nach Anlage sind alle technischen Merkmale zum Anschluss der Geber an die GA einschließlich etwaiger fabrikatsgebundener Merkmale anzugeben. Darüber hinaus sind - soweit bekannt - die vorgesehenen Betriebszeiten der Anlagen, Daten für Bereiche und Einheiten von Mess-, Zähl- und Grenzwerten anzugeben. Die Standorte für die Unterstationen bzw. Unterzentralen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Auftragnehmer festzulegen und freizuhalten.
4.4 Funktionsprüfung
Vor Aufschalten der GA hat der Auftragnehmer einer BTA bei gezogenen Trennklemmen alle Funktionen seiner Anlage unter Betriebsbedingungen zu prüfen, insbesondere auch die Potentialfreiheit und Induktionsspannungsfreiheit. Die durchgeführte Prüfung ist dem Auftragnehmer GA schriftlich zu bestätigen. Ist die GA zu diesem Zeitpunkt betriebsbereit, erfolgt in gemeinsamer Arbeit das Aufschalten der GA. Dabei sind vom BTA-Auftragnehmer nach Weisung des Auftragnehmers GA unter normal üblichen Betriebsbedingungen die Schaltfolgen aller in die GA einbezogenen Informationen zu simulieren und gemeinsam zu prüfen. Der Auftragnehmer der BTA stellt hierfür geeignetes Fachpersonal bereit. Die Kosten für diesen ge-meinsamen Test trägt jeder Auftragnehmer für sein Personal. Jeder Auftragnehmer einer BTA ist verpflichtet, geeignetes und mit den installierten BTA vertrautes Fachpersonal zur Verfügung zu stellen. Verstöße gegen diese Verpflichtung, die eine Nachabnahme zur Folge haben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers der betreffenden BTA.
4.5 Kosten
Die Kosten für alle vorstehenden Leistungen sind - wenn nicht als eigene Position ausgewiesen - in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Kosten für die zu übergebenden Unterlagen trägt der Auftragnehmer der BTA.
Werknormen der Flughafen München GmbH August 2020
Fr
üher
e A
usga
ben
N23
T4
03/
11,
08/1
2: 0
4/20
15
M
Gebäudeautomation (GA) (Managementebene, Automationsebene und Feldebene)
Vorgaben für Planung und Ausführung
N 23 Teil 4
Ersatz für Ausgabe Mai 2017
Inhalt
1 Allgemeines 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Systemintegrationstabelle nach VDI 3814-5 (Gewerkeliste) 4 Definition Datenpunkt-Adress-Struktur (AKS) 5 Managementebene 6 Automationsebene 7 BACnet 8 Standardisierter Feldbus 9 Beleuchtungsregelung mit DALI (Digital Addressable Lighting Interface)
1 Allgemeines
Der Einbau einer zentralen Leittechnik ist für alle Bauwerke des Flughafen Münchens zur Gewährleistung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes verbindlich. Auf der Managementebene (MBE) müssen alle Informationen dargestellt werden, die zur schnellen und sicheren Beurteilung des Anlagenzustandes nötig sind. Die Automatisierungstiefe kann dabei entsprechend der Gebäudenutzung angepasst werden. Ziel ist eine ökonomisch und technisch angemessene Automatisierung. Die Automationsebene muss so konzipiert sein, dass ein Betrieb auch ohne Managementebene möglich ist. Zum Einsatz kommen Systeme, die sich durch Offenheit und Herstellerunabhängigkeit auszeichnen. Aus diesem Grund werden Geräte vorgeschrieben, welche Richtung Managementebene über BACnet/IP kommunizieren und feldseitig über Schnittstellen verfügen, die die Möglichkeit bieten, offene, standardisierte Bussysteme (z. B.: BACnet/MSTP, DALI, M-Bus etc.) anzubinden. Die eingesetzten GA/DDC-Fabrikate müssen durch FMG-TEGSG freigegeben sein. Die in der Norm N 23 Teil 4 verwendeten Begriffe und Abkürzungen richten sich nach den derzeit national und international gültigen Normen (DIN 276, VDI 3814, DIN EN ISO 16484). Die Abkürzung „ZLT“ - an Stelle von „GA“ - (Teil der Bezeichnungssystematik der FMG und Abkürzung in Technischen Richtlinien, Bestandsunterlagen sowie sonstigen Dokumentationsunterlagen der FMG) ist weiterhin gültig.
TEGD Gesamtumfang 30 Seiten
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 2 von 30
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
N 23 Teil 1 Gebäudeautomation; Definition der Planungsgrenzen N 23 Teil 2 Gebäudeautomation; Definition der Liefergrenzen N 23 Teil 3 Gebäudeautomation; Vorschriften für den Anschluss an die GA N 30 Kennzeichnungen N 38 Teil 2 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankverdrahtungen VDI 3814 bzw. die entsprechenden DIN EN ISO 16484 VDI 6015 Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 3 von 30
3 Systemintegrationstabelle nach VDI 3814-5 (Gewerkeliste)
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
330 Außenwände
334 Außentüren und -fenster Fenster, Schaufenster, Türen und Tore
X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Lüftungselemente X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
335 Außenwandbekleidungen (Fassade)
338 Sonnenschutz Rollläden, Markisen und Jalousien
X
X X X X X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
340 Innenwände
349 Innenwände, Sonstiges Rollläden X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
360 Dächer
362 Dachfenster, Dachöffnungen
Fenster, Ausstiege, Antrieben, Lüftungselementen
X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
369 Dächer, Sonstiges Sonnenschutz, Dacheilaufheizung, Schneegewichtsmessung
X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
370 Baukonstruktive Einbauten
379 Baukonstruktive Einbauten, Sonstiges
Rauchschutzvorhänge X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
400 Bauwerk – Technische Anlagen
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
411
Abwasseranlagen Abläufe, Abwasserleitungen
Abwassersammelanlagen X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Abwasserbehandlungs-anlagen
X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Hebeanlagen X
X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 4 von 30
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
412 Wasseranlagen Wassergewinnungs- anlagen
X
X X X
X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Aufbereitungsanlagen X
X X X
X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Druckerhöhungsanlagen X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Rohrleitungen X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
dezentrale Wassererwärmer
X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Sanitärobjekte X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
413 Gasanlagen Gasanlagen für Wirtschaftswärme: Gaslagerungs- und Erzeugungsanlagen, Übergabestationen, Druckregelanlagen und Gasleitungen
X
X X X
X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonstiges
Installationsblöcke, Sanitärzellen
420 Wärmeversorgungs-anlagen
421 Wärmeerzeugungs-anlagen
Brennstoffversorgung, Wärmeübergabe-stationen, Wärmeerzeugung, zentr. Wasser-erwärmungsanlagen
X
X X X
BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
422 Wärmeverteilnetze Pumpen, Verteiler; Rohrleitungen für Raumheizflächen, raumlufttechnische Anlagen und sonstige Wärmeverbraucher
423 Raumheizflächen Heizkörper, Flächenheizsysteme
X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
429 Wärmeversorgungs-anlagen, Sonstiges
Soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
430 Lufttechnische Anlagen Anlagen mit und ohne Lüftungsfunktion
431 Lüftungsanlagen
Abluftanlagen X
X X X
X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 5 von 30
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
431 - Fortsetzung Zuluftanlage X
X X X
X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Zu- und Abluftanlage ohne thermodynamischer Luftbehandlungsfunktion
X
X X X
X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Zu- und Abluftanlage mit thermodynamischer Luftbehandlungsfunktion
X
X X X
X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
mechanische Entrauchungsanlagen
X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
432 Teilklimaanlagen Anlagen mit zwei thermodynamischen Luftbehandlungs-funktionen
X
X X X
X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Anlagen mit drei thermodynamischen Luftbehandlungs-funktionen
X
X X X
X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
433 Klimaanlagen Anlagen mit vier thermodynamischen Luftbehandlungs-funktionen
X
X X X
X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
434 Kälteanlagen Kälteanlagen für lufttechnische Anlagen: Kälteerzeugungsanlagen einschließlich Pumpen,
X
X X X
X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Kälteanlagen für lufttechnische Anlagen: Rückkühlanlagen einschließlich Pumpen,
X
X X X
X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
439 Lufttechnische Anlagen, Sonstiges
Lüftungsdecken X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Kühldecken X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Abluftfenster X
X X X
standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
440 Starkstromanlagen
441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
Schaltanlagen X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Transformatoren X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
442 Eigenstromversorgungs-anlagen
Stromerzeugungs-aggregate einschließlich Kühlung
X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 6 von 30
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
442 - Fortsetzung Abgasanlagen X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Brennstoffversorgung X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
zentrale Batterieanlagen X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
unterbrechungsfreie Stromversorgungs-anlagen
X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
fotovoltaische Anlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
443 Niederspannungsschalt-anlagen
Niederspannungshaupt-verteiler
X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Blindstromkompensa-tionsanlagen
X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Maximumüberwachungs-anlagen
X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
444 Niederspannungs- installationsanlagen
Kabel, Leitungen, Unterverteiler, Installationsgeräte
X
X X X
z. B.: NSUV, IT, etc.; standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
445 Beleuchtungsanlagen ortsfeste Leuchten X
X X X
BACnet, DALI, Kontakttechnik
Sicherheitsbeleuchtung X
X X X X X X BACnet, DALI, Kontakttechnik
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Auffangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungen, Potenzialausgleich
X
X
Meldung Auslösung Überspannungschutz-einrichtung
449 Starkstromanlagen, Sonstiges
Frequenzumformer X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
450 Fernmelde- und Informations- technische Anlagen (I+K)
Die einzelnen Anlagen enthalten die zugehörigen Verteiler, Kabel, Leitungen.
451 Telekommunikations-anlagen
452 Such- und Signalanlagen
Personenrufanlagen X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Lichtrufanlage X
X X X
BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Klingelanlage
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 7 von 30
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
452 - Fortsetzung Türsprechanlage
Türöffneranlage X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
453 Zeitdienstanlagen Uhren- und Zeiterfassungsanlagen
X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
454 Elektroakustische Anlagen
Beschallungsanlagen X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Konferenz- und Dolmetscheranlage
Gegen- und Wechselsprechanlagen
455 Fernseh- und Antennenanlagen
Fernsehanlagen
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Brandmeldeanlage X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Überfallmeldeanlage X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Einbruchmeldeanlage X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Wächterkontrollanlagen
Zugangskontrollanlagen X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Raumbeobachtungs-anlage
459 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Sonstiges
Fernwirkanlagen
Parkleitsysteme
Zählersystem/ Mietabrechnung
X
X X
X X
Zähler M-BUS, standardisierter Feldbus
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 8 von 30
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
460 Förderanlagen
461 Aufzugsanlagen Personenaufzüge X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Lastenaufzüge X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
462 Fahrtreppen, Fahrsteige X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
463 Befahranlagen Fassadenaufzüge X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
andere Befahranlagen X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
464 Transportanlagen automatische Warentransportanlagen
465 Krananlagen einschließlich Hebezeuge
469 Förderanlagen, Sonstiges Hebebühnen
470 Nutzungsspezifische Anlagen
471 Küchentechnische Anlagen
Anlagen zur Speisen- und Getränkezubereitung, -ausgabe und -lagerung einschließlich zugehöriger Kälteanlagen
X
X X X X X X z. B.: ANSUL, KK, etc.; BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen
einschließlich zugehöriger Wasseraufbereitung, Desinfektions- und Sterilisationseinrichtungen
X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
473 Medienversorgungs-anlagen
Druckluft X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Vakuum
Flüssigchemikalien
Lösungsmittel
vollentsalztes Wasser; einschließlich Lagerung
X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Erzeugungsanlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Übergabestationen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Druckregelanlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 9 von 30
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
473 - Fortsetzung Leitungen und Entnahmearmaturen
474 Medizin- und labortechnische Anlagen
Ortsfeste medizin- und labortechnische Anlagen
475 Feuerlöschanlagen Sprinkleranlagen X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen Kontakttechnik
Gaslöschanlagen X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen Kontakttechnik
Löschwasserleitungen X
X
GA: nur Anlagenstörmeldungen Kontakttechnik (z. B.: LWNT)
Wandhydranten
Handfeuerlöscher
476 Badetechnische Anlagen Aufbereitungsanlagen für Schwimmbeckenwasser, soweit nicht in Kostengruppe 410 erfasst
477 Prozesswärme-, -kälte- und -luftanlagen
Wärmeversorgungs-anlagen, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Kälteversorgungsanlagen soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Kühlwasserversorgungs-anlagen soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Farbnebelabscheide-anlagen
X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Prozessfortluftsysteme X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Absauganlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
478 Entsorgungsanlagen Abfallentsorgungsanlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Medienentsorgungs-anlage
Staubsauganlagen
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 10 von 30
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
479 Nutzungsspezifische Anlagen, Sonstiges
Tankstellenanlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Waschanlagen
480 Gebäudeautomation
481 Automationssysteme Automationsstationen mit Bedien- und Beobachtungseinrichtun-gen, GA-Funktionen, Anwendungssoftware, Sensoren und Aktoren, Schnittstellen zu Feldgeräten und anderen Automationseinrichtungen
X
X X X
BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
482 Schaltschränke Schaltschränke zur Aufnahme von Automationssystemen mit Steuerungs- und Sicherungsbaugruppen
X
X X X
BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
483 Management- und Bedieneinrichtungen
übergeordnete Einrichtungen für Gebäudeautomation und Gebäudemanagement mit Bedienstationen, Programmiereinrichtun-gen, Anwendungs-software, Servern, Schnittstellen zu Automationseinrichtungen und externen Einrichtungen
X
X X X
BACnet
484 Raumautomations-systeme
Raumautomations-stationen mit Bedien- und Anzeigeeinrichtungen, Schnittstellen zu Feldgeräten und andere Automationseinrichtungen
X
X X X
BACnet, standardisierter Feldbus, KNX, DALI
485 Übertragungsnetze Netze zur Datenübertragung, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
X
X X X X X X
489 Gebäudeautomation, Sonstiges
X
X X X
500 Außenanlagen
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 11 von 30
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
538 Wasserbauliche Anlagen Brunnen X
X X X X X X z. B.: BRU, SEWA; BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Wasserbecken
540 Technische Anlagen in Außenanlagen
541 Abwasseranlagen Kläranlagen
Oberflächen- und Bauwerksentwässerungs-anlagen
X
X X X X X X BACnet, Schnittstelle "Wasser-ZLT"
Sammelgruben X
X X X X X X BACnet, Schnittstelle "Wasser-ZLT"
Abscheider X
X X X X X X BACnet, Schnittstelle "Wasser-ZLT"
Hebeanlagen X
X X X X X X BACnet, Schnittstelle "Wasser-ZLT"
542 Wasseranlagen Wassergewinnungs-anlagen
X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Wasserversorgungsnetze X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Hydrantenanlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Druckerhöhungsanlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Beregnungsanlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
543 Gasanlagen Gasversorgungsnetze X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Flüssiggasanlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
544 Wärmeversorgungs-anlage
Wärmeerzeugungsanlage X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Wärmeversorgungsnetze X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Freiflächen
Rampenheizung X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 12 von 30
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
545 Lufttechnische Anlagen, Erdwärmetauscher
Bauteile von lufttechnischen Anlagen, z. B. Außenluftansaugung
X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Fortluftausblas X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Erdwärmetauscher X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Kälteversorgung X
X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
546 Starkstromanlagen Stromversorgungsnetze X
X
X X X BACnet, Schnittstelle "SLS"
Freilufttrafostationen X
X
X X X BACnet, Schnittstelle "SLS"
Eigenstromerzeugungs-anlagen
X
X
X X X BACnet, Schnittstelle "SLS"
Außenbeleuchtungs- und Flutlichtanlagen einschließlich Maste und Befestigung
X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik Schnittstelle „Server Außenbeleuchtung“
547 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Leitungsnetze X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Beschallungsanlagen X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Zeitdienstanlagen X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Verkehrssignalanlagen
elektronische Anzeige-tafeln
X
X X
X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Objektsicherungsanlagen
Parkleitsysteme
548 Nutzungsspezifische Anlagen
Medienversorgungs-anlagen
Tankstellenanlagen X
X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
badetechnische Anlagen
leitungsgebundene Abfallentsorgung
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 13 von 30
Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA
Funktionen autarker Fremdsysteme
Bemerkung
Integration Funktion
Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken
(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)
ja
nein
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
Beo
bach
ten
Bed
iene
n
Ver
arbe
itung
s-fu
nktio
nen
(z. B. Art der Anbindung)
Kostengruppen
600 Ausstattung und Kunstwerke
610 Ausstattung
619 Ausstattung, Sonstiges Schilder, Wegweiser, Orientierungstafeln, Werbeanlagen
X
X X X
Wenn beleuchtet: ABEL; BACnet, standardisierter Feldbus, DALI, Kontakttechnik
Wegweiser X
X X X
Wenn beleuchtet: ABEL; BACnet, standardisierter Feldbus, DALI, Kontakttechnik
Orientierungstafeln X
X X X
Wenn beleuchtet: ABEL; BACnet, standardisierter Feldbus, DALI, Kontakttechnik
Werbeanlagen X
X X X
Wenn beleuchtet: WBEL; BACnet, standardisierter Feldbus, DALI, Kontakttechnik
620 Kunstwerke
621 Kunstobjekte Kunstwerke zur künstlerischen Ausstattung des Bauwerks und der Außenanlagen einschließlich Tragkonstruktionen, z. B. Skulpturen, Objekte, Gemälde, Möbel, Antiquitäten, Altäre, Taufbecken
X
X X X
Wenn beleuchtet: ABEL, IBEL, WBEL BACnet, standardisierter Feldbus, DALI, Kontakttechnik
900 Flughafenspezifische Einrichtungen
Beleuchtungsanlagen Vorfeldbeleuchtung, Enteisungsbeleuchtung, Hindernisfeuer,
X X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik Schnittstelle „Server Außenbeleuchtung“
Anlagen der Flugzeugversorgung
Stationäre Bodenstromanlagen (400 Hz – Anlagen), PCA (Pre-Conditioned Air)
X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik
Flugastbrücken Flugastbrücken X X X X BACnet, standardisierter Feldbus
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 14 von 30
4 Definition Datenpunkt-Adress-Struktur (AKS)
4.1 Aufbau
Das Handbuch 35 beschreibt die Kennzeichnung von Anlagen bzw. den Aufbau der Adressen (Zeichenposition 1 bis 17). Diese Struktur wird für die Datenpunktadresse der GA um 8 Stellen nach rechts erweitert. Jeder Datenpunktadresse ist ein Klartext hinterlegt, der sich im Wesentlichen aus der Funktionsart (Zeichenposition 19 und 20) und der Funktionsnummer (Zeichenposition 21 bis 23) ergibt.
Zeichenposition 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
Adressschlüssel 1 1 1 . 0 5 - H Z G _ - 0 3 . 0 1 - S M 3 1 3 1 1
Beschreibung Bauwerk
Anlage (gem. A-Codes)
Ebene
Zählnr.
F-Art F-Nummer Zählnr.
Funktionscode
Stellen 4, 15: " . " Stellen 7, 12, 18: " - "
4.2 Betriebsmittelkennzeichnung
In den Dokumentationen und den Beschriftungen an den Feldgeräten vor Ort wird der Datenpunktname nach einem " - " um vier Zeichen erweitert. Ein Buchstabe gibt den Typ des Gerätes an, gefolgt von einer dreistelligen Zählnummer:
Axxx Allgemein Bxxx Messwert Exxx Erhitzer Fxxx Störung Hxxx Lampe Kxxx Relais Mxxx Motor / Antrieb Pxxx Zähler Sxxx Schalter Yxxx Ventil / Stellgröße
4.3 Datenpunkt- und BPAT-Managementtool ABE
Zur konsistenten Erstellung der Datenpunktadressen wird ein webbasiertes Planungs- und Dokumentationstool (ABE) zum Datenpunktmanagement (Anlagenkennschlüsselgenerator) für betriebstechnische Anlagen des Flughafens München genutzt. Das System ist von allen internen Funktionsbereichen sowie externen Dienstleistern/Planern zu verwenden Durch Einsatz des ABE-Tools sollen folgende übergeordnete Ziele erreicht werden: • Transparenz und Vermeidung von Konsistenzfehlern bei der Datenpunktvergabe • Vollständige Dokumentation der BACnet-Netzwerke • Effiziente und widerspruchsfreie Datenpunktgenerierung gemäß Vorgabe der FMG • Standardisiertes Alarmierung (Notification-Classes, Meldeklassenzuordnung) • Dateibasierter Datenabgleich (Soll/Ist) zwischen Datenpunktmanagementtool und Livesystem
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 15 von 30
• Integriertes User-Management • Vorgenerierung und Abgleich von einheitlichen EDE-Dateien • Aktuelles Abbild aller Datenpunkte campusweit. HINWEIS:. Voraussetzung hierfür ist ein FMG-Account inkl. Token zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Alternativ können die relevanten Informationen auch in Tabellenform zur Verfügung gestellt werden.
5 Managementebene
5.1 Bedienereingriff und Anlageninformationen auf der Managementebene
5.1.1 Allgemeines
Zu Test- und Notbedienzwecken muss jeder Informationspunkt kommandierbar sein, (d. h.: alle digitalen und analogen Ein- und Ausgänge, Soft- und Hardwarepunkte). Die DDC muss entsprechend der manuellen Eingaben weiterregeln. Interne Informationspunkte, die nicht auf der Managementebene nach dem Datenpunktadressschlüssel dargestellt sind, müssen über eine entsprechende Funktion der Managementebene aufrufbar und kommandierbar sein. Grundsätzlich müssen alle, zu Regelungs- und Steuerungszwecken, relevanten Datenpunkte auf der Leitebene zur Anzeige kommen. Dies soll eine sichere und schnelle Beurteilung des Anlagenzustandes ermöglichen. Störungsursachen können dadurch erkannt und Regelungsprobleme gelöst werden. Neben der Prozessbilddarstellung ist eine dynamische, alphanummerische Darstellung der Informationspunkte gefordert. Die Verwendung von Wildcards muss möglich sein.
5.1.2 Anlagenpunkte
Um einen koordinierten Eingriff auf eine Anlage zu gewährleisten, wird der "Anlagenpunkt" verwendet. Dieser besteht aus zwei kommunikativen Datenpunkten. Jede fernbedienbare Anlage hat Anlagenpunkte.
5.1.2.1 Der "AP01001"
Der AP01001 ist vom Typ Muli-State-Value. Er erlaubt die kontrollierte Übersteuerung der Automatikfunktionen einer Anlage über die Managementebene in drei verschiedenen Prioritätsstufen:
Anzeige Priorität Beschreibung PROGRAMM 5 BEREIT PROGRAMM 6 ZEITPROGRAMM OP-AUS-N 7 Anlage AUS mit niederer Priorität für 12 h OP-EIN-N 8 Anlage EIN mit niederer Priorität für 12 h OP-AUS-M 59 Anlage AUS mit mittlerer Priorität OP-EIN-M 60 Anlage EIN mit mittlerer Priorität OP-AUS-H 139 Anlage AUS mit hoher Priorität OP-EIN-H 140 Anlage EIN mit hoher Priorität
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 16 von 30
5.1.2.2 Der "AP02001"
Der AP02001 ist vom Typ Analog-Value. Er erfasst in einer Prioritätsstaffel von 0 - 255 (siehe Tabelle "Betriebsarten Anlagenpunkt") alle Informationen die Einfluss auf die Steuerung und Regelung einer Anlage haben. Der AP02001 informiert somit durch welches Ereignis die Anlage kommandiert wird. Sind diese Ereignisse folge von Stör- oder Gefahrmeldungen so setzt der AP02001 einen Alarm ab. Flüchtige Alarme, wie zum Beispiel Frostschutz, werden in diesem Datenpunkt gefangen.
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 17 von 30
Betriebsarten Anlagenpunkt
Residual Priority
Klartext Zustand RLT HZG TWW KLT Beschreibung
4 PRÜF-PU A A A A Pumpenprüflauf
5 BEREIT A A A A Betriebsbereitschaft
6 ZEIT-PRG A A A A Zeitprogramm ( DDC - Programm )
7 OP-AUS-N A A A A MBE - Übersteuerung AUS niedere Prio.
8 OP-EIN-N A A A A MBE - Übersteuerung EIN niedere Prio
12 ZIRK-PU A TWW Zirkulation
13 LADEN A Boiler Laden
19 TOR-AUF A Tor offen
20 SOMMER Sommerbetrieb
21 WINTER Winterbetrieb ( Kaltwasserkreispumpe )
22 WRG-FEHL WRG gestört (Pumpe)
23 WRG-FRST Außentemperatur <0 und WRG-Alarm -> Umluftmodus
25 FLUGPLAN A Flugplanschalten
29 Nacht_Kü A Sonderprogramm(AG-FMG)freies Kühlen
30 FEHL-REG A A A A Regelung fehlerhaft (Regelabweichung)
35 HZG-ANF A Anforderung Heizung (Vorregelung Lüft.)
36 KLT-ANF A Anforderung Kältemaschine
40 DAUER-B Dauerbetrieb, durch OP-M übersteuerbar
41 BEF-SM Befeuchter Störung
46 ANLAUF A Anlauf
48 EOS Energieoptimierungssystem (Stützbetrieb)
54 RAUM-AUS Raumtaster aus
55 RAUM-EIN Raumtaster ein
59 OP-AUS-M A A A A MBE - Übersteuerung AUS mittlere Prio.
60 OP-EIN-M A A A A MBE - Übersteuerung EIN mittlere Prio
68 CO2-BETR A Anforderung durch CO2-Fühler
69 STÜTZB A Stützbetrieb (nicht EOS)
70 RT-MIN A Raumtemperatur min
71 RT-MAX Raumtemperatur max
72 RLTNLAUF A RLT-Nachlauf bei Anlagen mit Befeuchter
75 LEGSCHLT A Legionellenschaltung
90 MIN-AUS A A A A MIN_AUS - Zeit nach E-MAX, ...
100 WMAX Wärme Max
102 DAUER-B A Anlage läuft ständig
103 CO-BETR A CO-Betrieb (Parkgarage. / Parkhäuser)
105 NN-EMAX A A A A NN - E-Max
110 AEV-EMAX A A A A AEV - E-MAX
115 BEV-EMAX A A A A BEV - E-MAX
118 WDOG Watchdog – Alarm
125 SEV-EMAX SEV - E-Max
130 LASTABW A A A A Schneller Lastabwurf
133 ENTRTEST Testbetrieb Entrauchungsanlage
139 OP-AUS-H A A A A MBE - Übersteuerung AUS hohe Prio.
140 OP-EIN-H A A A A MBE - Übersteuerung EIN hohe Prio.
145 TABL-AUS Wahlschalter Tableau aus
146 TABL-EIN Wahlschalter Tableau ein
150 W-START Netzwiederkehr / Controllerstart
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 18 von 30
Betriebsarten Anlagenpunkt
Residual Priority
Klartext Zustand RLT HZG TWW KLT Beschreibung
152 K-START Kaltstart Controller
155 PRGS-AUS A A A A Programmschalter aus
156 PRGS-EIN A A A A Programmschalter ein
158 WRG-SM WRG gestört -> Anlage aus
159 BRAND S Brandmeldung (gilt auch für alle Anlagen, welche Luft bewegen)
160 RAUCH S Rauchmeldung (gilt auch für alle Anlagen, welche Luft bewegen)
168 BSK-ZU A Brandschutzklappe gefallen
176 NOT-AUS Not-Aus Schalter
177 FEHL-KLP A Fehler Außenluftklappe
178 FEHL-S Sekundäraggregat(e) nicht angelaufen
179 FEHLSTRT S S S S Hauptaggregat(e) nicht angelaufen
180 LUFTSTR A Luftstromüberwachung Lüfter
183 CO2-SM CO2 – Alarm
184 VE-RL A A A Frost Verhütung
185 FROST S Frostalarm
187 DRCK MAX Druck-max Kältemaschine
189 DRCK-MIN Druck-min Kältemaschine
190 VE-PU-SM Vorerhitzer Pumpe (Störmeldung)
192 CO-ALARM CO Alarm
195 ALG-SM A A A A Allg. Störmeldung (MSRS, Reparaturschalter, Kaltleiter)
196 -196-
197 ENTR-SPR A Entrauchungssperre
199 ENTRAUCH A Entrauchungsbetrieb
200 BEV-MAX BEV Leistung überschritten
202 FLUCHTT. Fluchttaster
204 ENTR-BER Entrauchung bereit (Start, Stopp, Reset)
205 P>LIMIT Leistungsgrenze überschritten (Hotel)
213 BEV-EIN Kuppelschalter BEV (kein Wiederstart RLT)
215 24V-FEHL S S S S 24V - Steuerspannung fehlt
216 HPTS-AUS S S S S MSRS Hauptschalter aus
220 NETZAUS S S S S MSRS alle Sammelsch. Unterspannung
247 STUFE 1 dreistufige Verbraucher
248 STUFE 2 dreistufige Verbraucher
249 STUFE 3 dreistufige Verbraucher
250 AUS Prog.-schalter + dreistufige Verbr.
251 PROG Programmschalter (PAI)
252 EIN Programmschalter (PAI)
253 SM-TOTAL S S S S Totalausfall redundanter Aggregate
254 -254- 255 -255-
Diese Liste stellt alle theoretisch möglichen Betriebszustände dar. Welcher dieser Zustände zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Anlage ab. Legende:
A Anzeige
S Störung
Optional
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 19 von 30
5.1.3 Fernentriegelungsfunktion "VD99500"
Anlagen können, wenn eine Störungsursache beseitigt ist, von der Managementebene aus, über einen virtuellen Entriegelungstaster zurückgesetzt werden.
5.2 Systemüberwachung
Das Gesamtsystem muss sich selbst überwachen und Fehler an die Managementebene melden. Zum Beispiel: • Fehler von Netzwerkkomponenten • Fehler bei der Datenübertragung zwischen Management- und Automationsebene • Fehler bei der Abarbeitung übergeordneter Zentralenprogramme • Fehler im Programmablauf der DDC • DDC Hardwarefehler • Sensorfehler • Messbereichsüberschreitungen • Örtliche Handeingriffe • Störungen der USV und Ladezustand der Batterie
5.3 Prozessbilder
5.3.1 Allgemeines
5.3.1.1 Bildgröße
Alle Bilder haben eine Größe von 1600x700
5.3.1.2 Schriften
5.3.1.2.1 Bedientableau
Die Bedientableaus sind in jeder Anlage gleich aufgebaut.
- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 14
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 20 von 30
5.3.1.2.2 Symbole
In textuellen Symboldarstellungen (Temperaturwerte, Meldungen, …)
- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 12
5.3.1.2.3 Textuelle Darstellung
- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 15
5.3.1.2.4 Navigationsbutton
- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 15
5.3.1.3 Farben
5.3.1.3.1 Lüftung
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 21 von 30
5.3.1.3.2 Wasser
5.3.2 Prozessbildnamen
Der Bildname wird nach Vorgabe des Handbuchs 21 (Normen und Standards) „N23 Teil 4 – 4 Definition Datenpunkt-Adress-Struktur (AKS)“ dem Ansprechcode der Anlage entnommen. Systembedingt wird ein Punkt „.“ Im Bildnamen durch ein Underscore „_“ersetzt. Folgebilder derselben Anlage erhalten zusätzlich einen Kleinbuchstaben in Reihenfolge des Alphabets. Gewerkeübersichtsbilder mit einer Anlage erhalten den Bildnamen der Anlage. Bei anlagenübergreifenden Darstellungen werden die Felder, die sich vom Ansprechcode der Anlage zum Prozessbild unterscheiden mit einem großen „X“ gekennzeichnet. Komplette Gebäudeansichten, die als Inhaltsverzeichnis dienen, erhalten nach der Bauteilbezeichnung den Zusatz "ANSICHT; Grafiken, die eine Übersicht über verschiedene Anlagen darstellen, erhalten den Zusatz "ÜBERSICHT".
Beschreibung Bildname (Beispiel)
Gebäudeübersicht 152_06
Gewerkeübersicht 152_06-RLT_
Prozessbild 152_06-RLT_-G1_01
Prozessbild Folgebild 152_06-RLT_-G1_01a
Anlagenübergreifende Darstellung 111_02-RLT_-XX_XX
Gebäudeansicht 118_01-ANSICHT
Anlagenübersicht 112_XX-ÜBERSICHT
6 Automationsebene
Die Controller müssen nach Spannungsausfällen bei Netzwiederkehr selbstständig wieder anlaufen, ohne dass Neueingaben von Parametern notwendig sind. Es muss möglich sein, einen Reset an den Controllern von der Managementebene aus durchzuführen und DDC-Programme zu stoppen, zu starten, zu laden und zu sichern. Wie bereits unter 5.1.1 beschrieben müssen alle Informationspunkte (Das heißt: Alle digitalen und analogen Ein- und Ausgänge, Soft- und Hardwarepunkte) kommandierbar sein. Die DDC muss entsprechend der manuellen Eingaben weiterregeln.
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 22 von 30
DDC-Interne Informationspunkte, die nicht auf der Managementebene dargestellt sind, müssen ebenfalls der Datenpunkt-Adress-Struktur gem. 4.1 entsprechen. Es dürfen keine Umlaute verwendet werden. Die Informationspunkte müssen über eine entsprechende Funktion dieser Automationssysteme aufrufbar und kommandierbar sein. Die Kapazität der Controller ist so auszulegen, dass hinsichtlich Datenpunkte, BACnet-Objekte, Regelungsprogramme, Zeitprogramme etc. eine Reserve von 20% vorhanden ist. Sensor- und Modulfehler sowie sonstige Hard- und Softwarefehler müssen an die Managementebene gemeldet werden. Sofern nicht anders vereinbart müssen Controller mit dem letzten gültigen Wert weiter arbeiten. Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitstemperaturbegrenzer wirken sowohl direkt auf die Hardware (z. B.: Ventil) als auch auf die Software. Die Controller müssen in Richtung Managementebene über das BACnet-Protokoll kommunizieren. Feldseitig vorzugsweise über standardisierte Bussysteme, im Bereich von Beleuchtungs-steuerungen über DALI. Abweichungen hiervon sind mit FMG-TEGSG abzustimmen. Die Programmiersprache der DDC muss an die IEC 61131-3 angelehnt sein. Dokumentationssoftware und -tools, Projektierungssoftware und -tools, Programmierungssoftware und -tools, Quellcodes von allen Anwendungsprogrammen mit dem erforderlichen Zubehör wie Makros, Softwarebibliotheken etc. sind der FMG zur uneingeschränkten Nutzung mit allen Lizenzrechten zu übergeben, so dass eine Weiterbearbeitung vollständig möglich ist. Grundsätzlich sind alle Daten und Dokumente in einem fortschreibbaren Dateiformat zu liefern, so dass die FMG in der Lage ist, Erweiterungen und Änderungen an allen Systemen der Gebäudeautomation selbstständig durchzuführen.
6.1 Stromversorgung der Automationsebene
In der Regel werden Unterstationen vom allgemeinen Ersatzstromnetz versorgt. Eine USV (zentral oder dezentral) ist vorzusehen, wenn Controller aufgrund ihrer Funktion auch in der Zeit zwischen Netzausfall und Netzwiederkehr Handlungen ausführen müssen (z. B.: Speicherung von Brandmeldungen).
6.2 Schaltschrankaufbau
Für die Schnittstelle zu Feldgeräten sind Messertrennklemmen mit Prüfbuchsen zu verwenden. Die Größe der Schaltschränke ist so zu dimensionieren, dass eine Platzreserve von mindestens 20% vorhanden ist. Die Schaltschränke müssen nach Leistungs- und Steuerungsteil aufgeteilt werden. Als Überstromschutzeinrichtungen sind Leitungsschutzschalter (Sicherungsautomaten) zu verwenden. Eine Auslösung der Automaten ist durch geeignete Methoden (z. B.: Meldekontakt) zu überwachen und an die Managementebene zu melden.
6.2.1 Schutzart
Die Schutzart der Schaltschränke muss standardmäßig IP31 entsprechen. HINWEIS: Davon abweichende Vorgaben aufgrund Baugenehmigung, Brandschutznachweis, etc. können jedoch gegebenenfalls eine höhere Priorität besitzen.
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 23 von 30
6.2.2 Farbe
Schaltschrankfarbe ist: RAL 7035
6.3 Bedienereingriff und Anlageninformationen auf der Automationsebene
6.3.1 Allgemeines
Zu Test- und Notbedienzwecken muss auf der Automationsebene die Möglichkeit bestehen, über ein Notebook oder ähnliches, Zugang zur Managementebene zu erhalten. Der Zugang soll über eine LAN-Verbindung erfolgen. Eine hardwareseitige Notbedienebene ist nicht vorzusehen!
6.3.2 Anlagenwahlschalter
Pro geregelter Anlage (Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Trinkwassererwärmung usw.) ist ein Anlagenwahlschalter in die Tür der Unterstation einzubauen. Er bietet folgende Möglichkeiten: • Stellung "0":
In dieser Position wird die Anlage vom Programm ausgeschaltet. Sicherheitsfunktionen, wie zum Beispiel das Schalten der Erhitzerpumpe bei Frostmeldung, bleiben erhalten.
• Stellung "1": In dieser Position hat die Managementebene keine Übersteuerungsmöglichkeiten. Die Anlage wird unabhängig von Zeitprogrammen eingeschaltet. Alle übrigen DDC-Regel- und Steuerungsfunktionen sind aktiv.
• Stellung "PROG": Die Anlagen werden gemäß DDC-Programm automatisch gefahren. Über die Managementebene, können übergeordnete Programme oder Bediener auf das Steuer- und Regelverhalten der Anlage eingreifen.
Die Position des Anlagenwahlschalters wird durch zwei physikalische BI ermittelt und das Ergebnis in einem Multistate-Value dargestellt. Außerdem wird der Zustand im Anlagenpunkt angezeigt und stützt sich dabei auf die Prioritätenliste (siehe hierzu auch Pkt. 5.1.2).
6.3.3 Befehlsausführungskontrolle
Bei binären und mehrstufigen Ausgabeobjekten muss das Property „Rückmeldungswert“ (Feedback-Value) die automatische Überwachung des Sollzustandes mittels Intrinsic Reporting ermöglichen. Weichen Soll- und Ist-Zustand voneinander ab, ist nach einer einstellbaren Zeit eine Störmeldung auszugeben. Der Ist-Zustand soll über einen physikalischen Eingang erfasst werden. Die jeweiligen Zustände, wie z. B.: „EIN-ALARM“ oder „AUS-ALARM“ sind explizit darzustellen.
6.3.4 Sammelstörlampe und Entriegelungstaster
Beim Auftreten einer Störmeldung innerhalb einer Anlage wird über einen digitalen Ausgang die entsprechende Sammelstörlampe eingeschaltet. Sammelstörlampe und Entriegelungstaster bilden mechanisch eine Einheit. Ist die Störungsursache behoben kann die Sammelstöranzeige entweder durch den Entriegelungstaster an der Unterstation – oder über die Managementebene zurückgesetzt werden (siehe hierzu auch Pkt. 5.1.3).
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 24 von 30
Sammelstörmeldungen dienen nur der Information und lösen, im Gegensatz zur detaillierten Einzelstörmeldung, in der Regel keinen Alarm aus.
6.4 DDC-Standardmodule
6.4.1 Anlagenpunkte
Wie bereits unter 5.1.2 beschrieben, wird, um einen koordinierten Eingriff auf eine Anlage zu gewährleisten, der "Anlagenpunkt" verwendet. Dieser besteht aus zwei kommunikativen Datenpunkten. Jede DDC-geregelte Anlage hat Anlagenpunkte. DDC-gesteuerte Anlagen die unter Umständen von Ferne bedient werden müssen erhalten ebenso einen Anlagenpunkt.
6.4.2 E-MAX Modul
Die DDC-Programme müssen ein Elektromaximumprogramm enthalten. Sendet die MBE eine Priorität auf einen entsprechenden Pseudoanalogeingang, die höher ist als die durch Parameter angegebene Anlagenpriorität, so greift das Maximumprogramm auf die Anlage zu. Um häufige Schalthandlungen zu vermeiden, ist eine maximale Ausschaltzeit und eine minimale Einschaltzeit zu definieren.
7 BACnet
7.1 GA – Netzwerkdesign
VPN MBE5
VPN TGA1
VPN MBE1
Server-VLAN
S01
Bereich 1
HKL + BBC
BEL
PCA + FGB
ELT
Bereich 2
HKL + BBC
BEL
PCA + FGB
ELT
Bereich 12
HKL + BBC
BEL
PCA + FGB
ELT
ACL
ACL
ACL
ACL
ACL
ACL
ACL
ACL
ACL
ACL
ACL
ACL
S02 S05 S11 S21 S31 SQL SV1 SV2
Satellit mit eigener FW,
eigenem AD, inkl. MBE
Hermos
MBE Controller-VLAN
FMG-Firewall
VLAN(Layer 2)
Legende:
VPN
Geografischer Infrastruktur-
bereich
ACL
Kommunikations-beschränkung durch Access Control Listen
Broadcast-verteiler im Layer 2 Netzwerk
BBMD
BBMD
BBMD
BBMD
BBMD
BBMD
BBMD
BBMD
BBMD
BBMD
BBMD
BBMD
BBMD
Blockade ausgehender Broadcast auf UDP Port 47808
...
BBMD BBMD BBMD BBMD BBMD BBMD
SAT-FirewallFMG
BBMD
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 25 von 30
7.1.1 Kommunikationsbeziehungen
Folgende Kommunikationsbeziehungen sind zulässig (Steuerung durch Firewall): - Jeweils zwei Infrastrukturbereiche zu einem Schnittstellenserver (Sxx) - Vom AS-VLAN zur MBE - MBE-Controller zu Schnittstellenserver (Sxx) - Server untereinander (Sxx, SVx und SQL) - Vom FMG-Netzwerk zu den Webservern (SVx) - Werteverteilung nur durch die MBE - BACnet-Kommunikation besteht nur
o zwischen den Controllern in den AS-VLANs o vom AS-VLAN zur MBE (Sxx) o von zentralen MBE-Controllern zur MBE(Sxx)
- Eine Kommunikation zwischen AS-VLANs für die BACnet-Kommunikation ist nicht zulässig
7.1.2 Transfercontroller
Jedes VLAN hat einen exklusiven BBMD-Controller (Transfercontroller). Dieser erhält die 1. IP-Adresse im VLAN-Bereich. Der Transfercontroller besitzt selbst keine physikalischen Datenpunkte. Er hat folgende Aufgaben:
- BBMD zur MBE - Werteempfang von MBE und Werteverteilung im VLAN - Ausführung spezifischer, teilübergeordneter Kundenprogramme
7.1.3 Werteverteilung
- MBE holt von Controller A Werte / MBE schreibt Werte zu Controller B - Controller A schreibt Werte zur MBE / Controller B holt die Werte von der MBE - MBE holt von Controller A Werte / Controller B holt die Werte von der MBE - Controller A schreibt Werte zur MBE / MBE schreibt Werte zu Controller B
7.2 Konformitäten
Es dürfen nur Objekte, Properties und Dienste usw. gem. BACnet-Standard verwendet werden: Die BACnet Produkte verfügen über einen aktuellen europäischen Zertifikatsnachweis (Datum der Zertifizierung 2009-10 / 2010-03, oder aktueller) durch anerkannte und akkreditierte Prüfstellen. Die BACnet-Produkt-Konformitäts-Tests bestätigen, dass die Geräte mit dem BACnet-Standard ISO 16484-5 / ANSI ASHRAE 135 übereinstimmen. Die Tests einheitlich nach dem BTL-Test-Plan und dem BACnet-Teststandard ISO 16484-6 / ANSI ASHRAE 135.1 durchgeführt wurden. Von der Firma muss für das BACnet Automationssystem das entsprechende Zertifikat zwingend als Anlage beigelegt werden. Nicht zertifizierte Produkte bzw. ältere Zertifikate des angegebenen Gebäudeautomationssystems werden nicht zugelassen. Unterstützung der geforderten Objekttypen, Properties, Zugriffsrechte und BIBBs durch MBE und AS gemäß AMEV-Profil MBE-A und AMEV-Profil AS-A. Bei Bedarf Unterstützung weiterer Objekttypen, Properties, Zugriffsrechte und BIBBs durch MBE und AS gemäß AMEV-Profil MBE-B und AMEV-Profil AS-B.
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 26 von 30
Betriebstechnische Anlagen (BTA), mit integrierter BACnet-Schnittstelle, die nicht dem BACnet-Geräteprofil „B-BC“ oder besser entsprechen, müssen mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Netzwerkschnittstelle BACnet/IP muss vorhanden sein - Die Netzwerkschnittstelle muss hinsichtlich IP-Adresse, Subnetzmaske, Standardgateway,
Device ID und BACnet-UDP-Port konfigurierbar sein. - Der Datenpunktname/Anlagenkennschlüssel aller Objekte („Object Name“) muss änderbar
sein und dabei mindestens 26 Zeichen beherrschen. Diese bestehen aus einer Kombination von Zahlen, Punkten, Bindestrichen, und Buchstaben (bspw. „173.30-KK__-G3.01-SB23201_“).
- Wertänderungen von Datenpunkten müssen automatisch verschickt werden können („COV“) - Das Event-, Alarm- und Quittierverhalten („Acked Transitions“, „Event Enable“, „Notify Type“)
von Datenpunkten muss die drei Zustände „To Offnormal“, „To Fault“ und „To Normal“ beherrschen und den Datenpunkt mit einer Alarmklasse („Notification Class“) verbinden können.
- Es müssen mindestens 2 Alarmklassen-Objekte („Notification Class Objects“) erstellbar und hinsichtlich Quittierverhalten („Ack. Transistions“) und Prioritätsverhalten („Priority“) für die Zustände „To Offnormal“, „To Fault“ und „To Normal“ anpassbar / parametrierbar sein
- Die Alarmklassen müssen in Abhängigkeit von Datenpunktwertänderungen („COV“) durch Alarm oder Event parametrierbar versendet werden können.
- Das Gerät muss die Zeitverteilung via BACnet-Dienst unterstützen.
7.3 Dokumente, Abstimmung, Organisation
Zu Beginn der Systemprojektierung müssen für jede im System eingesetzte Einrichtung (Station/Gerät) die für eine Interoperabilität erforderlichen Dokumente auf Basis der zu errichtenden Anlage erstellt werden. Hierzu gehören die Automationsschemata, Funktionsbeschreibungen, die ISO GA-Funktionslisten, sowie die PICS und BIBBs (siehe 7.3.1) der eingesetzten Produkte (gemäß DIN EN ISO 16484-5). Bei der Abstimmung bzw. Koordination zwischen FMG-TEGSG, dem Planer und den Auftragnehmern sind weitere spezielle Betrachtungen z. B zur Betriebsführung, Bildung von Alarmmeldungen, Verknüpfung Schalt- / Rückmeldung, übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten z. B. von der Managementebene etc. erforderlich. (Sinngemäß aus: BACnet-Leitfaden2.8a-VDI-GA-BIG-EU-09-10-05)
7.3.1 Protocol Implementation Conformance Statements (PICS)
Als Teil der Unterlagen des Auftragnehmers sind das PICS und die BIBBs für jede im System eingesetzte Einrichtung (Station/Gerät) zu übergeben. Alle nach der Norm DIN EN ISO 16484-5 und nach LV geforderten Daten sind für die Koordination bereitzustellen: 1. Unterstützte BACnet Dienste. Tabellarisch werden die durch das jeweilige Device unterstützten
BACnet Dienste dargestellt. Siehe Anhang A (des BACnet Leitfadens) für ausführliche Beschreibungen dieser Dienste.
2. Unterstützte Standard Objekt-Typen. Diese Tabelle zeigt die unterstützten Objekttypen wie in Kapitel 4.2 (des BACnet Leitfadens) aufgeführt. Sie zeigt auch inwieweit Objekte dynamisch erstellt oder/und gelöscht werden können, und weitere optional unterstütze Objekt-Properties sowie überschreibbare Properties.
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 27 von 30
3. Data Link Layer Optionen. Hier werden die für die Kommunikation unterstützten Netzwerk-Arten beschrieben z. B. Ethernet/IP, Arcnet, LonTalk oder MS/TP.
4. Spezielle Funktionalitäten. Hier werden alle speziellen Ausnahmen beschrieben, welche eine Einrichtung gegenüber dem BACnet-Protokoll für spezifische Funktionen hat.
5. Property-Bereichseinschränkungen. Hier werden die zugelassene Zahl der Zeichen, der für das Projekt vorgesehene Zeichensatz, und die Inhalte von Text-Properties, wie „Object_Name“ und Objekt-Beschreibung („Description“) festgelegt.
(Sinngemäß aus: BACnet-Leitfaden2.8a-VDI-GA-BIG-EU-09-10-05)
7.3.2 EDE-Listen
EDE-Listen (Engineering Data Exchange) werden benötigt, um den Austausch von projektspezifischen BACnet-Informationen zwischen den Projektpartnern in standardisierter Form zu dokumentieren. Die Listen müssen dem Standard der aktuell gültigen AMEV Version oder dem internationalen Standard der BIG.EU entsprechen. In einer EDE-Liste müssen alle Ein- und Ausgabeobjekte mit ihren in der Liste vorgegebenen Properties vollständig dokumentiert werden, d. h. Einheit, Objektname (Benutzeradresse), Beschreibungstext, Grenzwerte usw. müssen sinnvoll eingetragen sein. In der Spalte „Keyname“ sind die Datenpunkte gemäß Adressstruktur Pkt. 4 einzutragen. Dabei sind Objekte, die als Datenpunkte auf der MBE erscheinen sollen, mit einem Unterstrich [ _ ] nach dem 25igsten Zeichen des AKS zu kennzeichnen. Leerzeichen werden ebenso durch einen Unterstrich ersetzt. Datenpunkte, die beispielsweise aufgrund von Mapping oder ähnlichem, den gleichen AKS haben, erhalten nach dem 25zigsten Zeichen zur Unterscheidung einen Kleinbuchstaben.
7.3.3 Proprietäre Funktionen der BACnet-Hersteller
Sollten von den Herstellern proprietäre Funktionen genutzt werden, so sind diese offen zu legen und abzustimmen. Diese dürfen jedoch nicht zur Erfüllung der ausgeschrieben Aufgabe herangezogen werden.
7.3.4 BACnet Device-ID
Die BACnet Device-ID setzt sich aus 7 Stellen zusammen. Folgende Tabelle schlüsselt die einzelnen Stellen und ihre Bedeutung auf, die im Weiteren genauer erläutert werden:
Zeichenposition 1 2 3 4 5 6 7
Device-ID X x v v n n n
Beschreibung Zone Vendor-ID Zähler
7.3.4.1 Zone
Die ersten zwei Stellen beschreiben die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Zone. Die Bereiche sind durch folgende Nummernkombinationen geografisch definiert: Xxvvnnn
Zone Definition
1vvnnn Infrastrukturgebäude Nord
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 28 von 30
2vvnnn Infrastrukturgebäude Süd
5vvnnn Infrastrukturgebäude Zentralbereich
11vvnnn T1 Bestand
12vvnnn T1 Anbau
21vvnnn T2 Bestand
22vvnnn T2 Anbau
31vvnnn Satellit Bestand
32vvnnn Satellit Anbau
Da BACnet keine Möglichkeit bietet, die Device-ID mit einer führenden Null abzubilden, werden diese für den Bereich der Infrastrukturgebäude sechsstellig dargestellt. Es kann maximal ein Ausbau bis zur Device-ID 4194302 erfolgen.
7.3.4.2 Vendor-ID
Der zweite Block der BACnet Device-ID, die 3. und 4. Stelle, ergibt sich durch die Vendor-ID. Um eine Einteilung in verschieden Zonen vornehmen zu können wird die erste Stelle abgeschnitten (siehe Beispieltabelle). Xxvvnnn
Vendor-ID Hersteller
ASHRAE FMG
007 07 Siemens Schweiz AG (Formerly: Landis & Staefa Division Europe)
017 17 Honeywell Inc.
080 80 Sauter AG
089 89 Saia-Burgess Controls, Ltd.
178 78 LOYTEC Electronics GmbH
222 22 WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG
233 33 Red Lion Controls
396 96 Thermokon Sensortechnik GmbH
415 15 Beckhoff Automation GmbH
7.3.4.3 Zähler
Die letzten drei Stellen dienen als Zähler zur Unterscheidung der Controller, die in der gleichen Zone liegen und die gleiche Vendor-ID besitzen. Der verfügbare Zählerbereich liegt zwischen 11 und 899. Xxvvnnn Aufgrund der hierarchischen Struktur des Netzwerkes werden die Controller mit übergeordneten, kommunikativen Funktionen wie folgt in dem Zählerbereich 901 bis 989 definiert. Nicht berücksichtigte Zähler werden als Reserve gehalten.
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 29 von 30
7.3.4.3.1 Sonderfall Transfer-Controller mit BBMD Funktion
Pro VLAN-Bereich und Gewerkegruppe wird ein Controller mit BBMD-Funktion und zur Verteilung globaler Werte eingesetzt (siehe auch 7.1 Netzwerkdesign). Diesen werden Zähler von 901 bis 959 in einer 10er Distanz zugewiesen. Beispiel:
Device-ID VLAN Definition
217901 Infrastrukturgebäude Süd HLK/ BBC 1
217902 Infrastrukturgebäude Süd HLK/ BBC 2
217903 Infrastrukturgebäude Süd HLK/ BBC 3
217911 Infrastrukturgebäude Süd PCA/ FGB
217921 Infrastrukturgebäude Süd ELT
217931 Infrastrukturgebäude Süd BEL
7.3.4.3.2 Sonderfall MBE-Controller
MBE-Controller sind BBCs mit übergeordneten Kundenprogrammen. Sie kommunizieren über VPN-/ VLAN-Grenzen hinweg. Diese Controller werden in der Zone 1, Infrastrukturgebäude Nord und im Zählerabschnitt 971 bis 989 definiert.
7.3.5 BACnet Device Name
Der Devicename ist identisch mit der in der N23 Teil 4 Pkt. 4.1 beschriebenen Adressstruktur. Der Anlagencode (Zeichenposition 8 bis 11) richtet sich dabei nach dem BACnet-Gerät (z. B.: KLT, KK etc.) bzw. nach dem Einbauort (z. B.: US, IT etc.). Der Funktionscode (ab Zeichenposition 19) beginnt mit den Buchstaben AS.
Zeichenposition 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
Devicename 1 1 1 . 0 5 - U S _ _ - 0 3 . 0 1 - A S 9 9 9 0 1
Beschreibung Bauwerk Anlage (Einbauort, Gerät)
Ebene Zählnr. F-Art F-Nummer Zählnr.
Funktionscode
7.3.6 Meldungsklassen
Jedem BACnet-Objekt, das Meldungen mittels Intrinsic-Reporting oder Algorithmic-Change Reporting erzeugen soll, ist ein Meldungsklassen-Objekt (Notification-Class-Object) zuzuordnen, welches die Informationen für die Verteilung der Ereignismeldungen beinhaltet. Die Meldungsklasse definiert, welche Prioritäten den Ereignismeldungen zugeordnet werden, ob die Ereignisse eine Quittierung benötigen und welche Empfänger die Meldungen erhalten sollen. Die für die Gebäudeautomation am Flughafen München gültige Meldungsklassen-Matrix und Alarmkategorisierung ist dem ABE-Tool zu entnehmen (siehe hierzu auch Punkt 4.3.)
7.3.7 Weitere Festlegungen
• Die Instanznummer sollte änderbar sein. • Der Passwortschutz muss mehrstufig sein.
N23 Teil 4: 2020-08
Seite 30 von 30
• Die Bedieneroberfläche, Projektierungs- und Programmierungstools müssen in deutscher Sprache ausgeführt sein.
• Die Datenpunktadresse gem. Pkt. 4 muss im CTLR hinterlegt und bei der Bedienung vor Ort abrufbar sein.
• Pro BACnet-Device muss ein Datumsdatenpunkt als „Watchdog“ ausgeführt werden.
8 Standardisierter Feldbus
Grundsätzlich müssen alle technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil übermittelt und mit FMG-TEGSG abgestimmt werden. Aufgrund der Komplexität der Schnittstellen sind Detailabsprachen zwischen den BTA- und GA-Planern bzw. den Auftragnehmern sowie dem GA-Betreiber (FMG und TEGSG) unbedingt erforderlich. Nach Möglichkeit ist FMG-TEGSG vor einer erstmaligen Installation ein Mustergerät inkl. Dokumentation und Software zur Verfügung zu stellen. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein.
Weitere Festlegungen
• Die verwendeten LON-Variablen müssen in der LONMARK-Masterlist aufgeführt sein. • Die LON-Knoten müssen gem. LONMARK spezifiziert sein. • Für alle LON-Geräte muss eine CD mit dem APB (Applikationsprogramm) und den XIF-Dateien
geliefert werden. • Die Applikation muss in unkommissioniertem Zustand lauffähig sein. • Die Variablen müssen aktiv, selbstständig und zyklisch senden (Die Polling-Zeit sollte
einstellbar sein). • Die Neuron-ID muss in Form eines dreifachen Barcodes übergeben werden. • Programmänderungen an LON/BACnet-Gateways dürfen keine Neukommissionierungen der
LON-Knoten zur Folge haben. • Die Datenpunktadresse gem. Pkt. 4 muss im CTLR hinterlegt und bei der Bedienung vor Ort
abrufbar sein. • Das zu verwendende LON-Integrationstool ist im Vorfeld mit FMG-TEGSG abzustimmen.
9 Beleuchtungsregelung mit DALI (Digital Addressable Lighting Interface)
Für Beleuchtungsregelungen sollten solche Controller zum Einsatz kommen, welche direkt, d. h. ohne zusätzliches Gateway, über eine DALI-Schnittstelle verfügen. Richtung Managementebene müssen diese Geräte über BACnet/IP kommunizieren können. Außerdem müssen die Controller über die Möglichkeit verfügen, konventionell (DI, DO, AI, AO) Datenpunkte aufzuschalten. Die DDC-Einheiten können sowohl zentral in Unterstationen der GA, oder dezentral in Elektroverteilungen (NSUV, IT etc.) eingebaut werden.
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N25
10
/82;
09/
96; 0
1/99
M
Sicherheitsausrüstung
für
elektrische Betriebsräume
N 25
Ersatz für Ausgabe September 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Vorschriften 3 Ausrüstungsteile 4 Einteilung der elektrischen Betriebsräume 5 Anbringung und Standort der Ausrüstungsteile 6 Prüfung 7 Beispiele
1 Geltungsbereich und Zweck
Diese Werknorm gilt für elektrische Betriebsräume, in denen Instandhaltungsarbeiten (Wartung - Inspektion - Instandsetzung) an Anlagen und Betriebsmitteln durchgeführt werden müssen. Der Zweck dieser Norm ist, dass für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten und für die Be-seitigung von Störungen an den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln die notwendigen Ausrü-stungen direkt vor Ort verfügbar sind. Des Weiteren soll eine größtmögliche Vereinheitlichung dieser Ausrüstung für die verschiedenen elektrischen Betriebsräume erreicht werden. Die Ausrüstungsteile der elektrischen Betriebsräume lassen sich in • Bedienungsgeräte (vorwiegend für die Sicherheit) und in • Ersatzteile einteilen.
2 Mitgeltende Normen und Vorschriften
BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V DIN VDE 0101 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV DIN VDE 0105 Bestimmung für den Betrieb von Starkstromanlagen DIN 4844 Sicherheitsschilder für die Elektrotechnik N 21 Teil 4 Elektrische Betriebsräume, Bauliche Ausführung; Batterieräume
TEGD Fortsetzung bis Seite 4
N25 Seite 2
2012-10
3 Ausrüstungsteile
1 Betätigungsstange zur Aufnahme von Arbeitsköpfen (Kugeldurchmesser 20 mm) 2 Schaltstangenkopf 3 Sicherungszange 4 Spannungsprüfer 20 kV 5 Erdungsstange mit Anschlussteil 6 Werkzeugkoffer (anlagenspezifisches Werkzeug) 7 Gummiabdeckmatte (nach Bedarf) 8 Kurzschlussspinne zum Erden (Kugeldurchmesser 25 mm) 9 Rettungshaken 10 Schaltgriff (nach Bedarf) 11 Ersatzsicherungen (nach Bedarf)* 12 Absperrkette (nach Bedarf) 13 Gummihandschuhe (nach Bedarf, säurefest) 14 Sicherheitsschilder nach DIN 4844 15 Hinweisschild „Fünf Sicherheitsregeln“ nach DIN 4844 16 Zellenschlüssel 17 Lageplan (mit Folie kaschiert), aus dem hervorgeht, für welche Bauteile die Schaltanlage
zuständig ist 18 Übersichts- und Blockschaltplan (mit Folie kaschiert) 19 Schlüssel für Kabelschachtabdeckungen 20 Schutzhelm mit Gesichtsschutz 21 Akkuhandleuchte 22 Einschubplatte (nach Bedarf) 23 Hochspannungsfester Gummibodenbelag 24 Polmutterschlüssel 25 Säuredichtemesser 26 Thermometer (für Elektrolyttemperatur) 27 Spannungsmesser zur Prüfung der Zellenspannung 28 Füllkrug, Fülltrichter und Füllflasche 29 Heber zum Abfüllen 30 destilliertes Wasser (nach Bedarf)* 31 Feuerlöscher, Typ E (sind separat aufzuhängen) *Diese Teile der Ausrüstung sind Ersatzteile
N25 Seite 3
2012-10
4 Einteilung der elektrischen Betriebsräume
4 Elektrische Betriebsräume Ausrüstung Pos. Nr.
4.1 20 kV Schaltanlagenraum 1 - 23, 31, 18, 16
4.2 Transformatorenraum entfällt
4.3 Niederspannungsschaltanlagenraum Haupt- und Unterverteilung
6 - 7, 20, 21, 18 23, 31, 16
4.4 Batterieraum, Bleibatterieraum für ortsfeste Anlagen (Definition lt. Werknorm N 21, Teil 4)
14/13 24 - 30
5 Anbringung und Standort der Ausrüstungsteile
Die Ausrüstungsteile sind in der Regel an einer an der Wand befestigten Tafel (Material: Holz, Spanplatte oder Kunststoff) aufzuhängen. Der Standort dieser Tafel soll in unmittelbarer Nähe der elektrischen Anlagen sein, welche instandgehalten werden müssen.
6 Prüfung
Die Teile der Ausrüstung sind in regelmäßigen Zeitabständen (mind. 1 Jahr) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen. Schadhafte oder fehlende Teile sind zu ersetzen.
N25 Seite 4
2012-10
7 Beispiele
Schaltanlagenraum
Ausrüstung für einen 20 kV-Schaltanlagenraum
Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N26
T1
04/8
3; 0
9/96
; 01/
99
M
Kabelnetz
Verlegung von Erdkabeln im Graben
Ausführung
N 26 Teil 1
Ersatz für Ausgabe September 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Bestimmungen 3 Kabelgraben 4 Kabeltrassenband 5 Kreuzungen und Parallelverlegung 6 Dokumentation
1 Geltungsbereich und Zweck
Diese Norm gilt für alle in Gräben verlegten Erdkabel des Flughafens München. Zweck der Werknorm ist es, eine verbindliche und einheitliche Regelung für das Verlegen von Erdkabeln aller Spannungsebenen und Übertragungsarten im Bereich außerhalb von Gebäuden zu erhalten.
2 Mitgeltende Normen und Bestimmungen
DIN 1998 Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen; Richtlinien für die Planung DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V DIN VDE 0101 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV DIN VDE 0800 Bestimmungen für Errichtung und Betrieb von Fernmeldeanlagen einschließlich Informationsverarbeitungsanlagen DIN VDE 0816 Bestimmungen für Außenkabel für Fernmeldeanlagen TRbF 131 Teil 1 Rohrleitungen innerhalb des Werkgeländes N 26 Teil 2 Kabelnetz; Verlegung von Erdkabeln im Graben, Bauteile Handbuch 48 Trassenkoordination
TEGD Fortsetzung bis Seite 4
N26 Teil 1 Seite 2
2012-11
3 Kabelgraben
3.1 Abmessungen
Breite und Tiefe des Kabelgrabens werden durch die Nennspannung und Anzahl der zu verlegenden Kabel bestimmt. Im Normalfall beträgt die Grabenbreite 0,4 m. Die Tiefe ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Größere Tiefen können sich beim Unterfahren vorhandener Anlagen ergeben.
Kabelart Verlegetiefe (m)
Fernmelde- und Informationskabel 0,6 - 1,0
Mittel- und Niederspannungskabel 0,7 - 1,1
3.2 Anordnung der Kabel im Graben
Führt ein Graben mehrere Kabel verschiedener Spannung, so werden die Kabel höherer Spannung tiefer verlegt. Zur Verhinderung der gegenseitigen Erwärmung von Kabeln ist auf den entsprechenden gegenseitigen Abstand zu achten. Bei mehreren Mittel- oder/und Niederspannungskabeln nebeneinander ist ein lichter Abstand von 7 cm einzuhalten, (z. B. durch Kabelabstandhalter aus Kunststoff). Fernmelde- und Informationskabel sollen von Kabeln mit Betriebsspannung von 1 kV und darüber durch eine Sandschicht von mind. 30 cm voneinander getrennt sein.
4 Kabeltrassenband
In jedem Graben ist grundsätzlich ein Kabeltrassenband oberhalb des Kabels auszulegen. Es muss gewährleistet sein, dass das Trassenband bei der fertigen Kabelanlage etwa 0,3 m über der Kabeloberkante liegt. Der seitliche Abstand des Kabeltrassenbandes vom Kabel darf 10 cm nicht überschreiten.
N26 Teil 1 Seite 3
2012-11
5 Kreuzungen und Parallelverlegung
Die einzuhaltenden Mindestabstände (lichter Abstand) für Kreuzungen und Parallelverlegung sind aus nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Zusammentreffen von Erdkabeltrasse mit
Mindestabstand (m)
Kreuzung Parallelverlegung
Erdkabeltrasse 0,3 0,3
Rohrleitung (allgemein) 0,4 1,0
Rohrleitung (Gas) 0,3 0,4
Rohrleitung (Flugbetriebsstoff) 1,0 1,0
Beim Kreuzen einer Rohrleitung mit einer Erdkabelanlage ist das Erdkabel in einem Schutzrohr oder dergleichen zu führen. Diese Schutzeinrichtung muss beidseitig 0,5 m über die Kreuzungsstelle hinausragen.
6 Dokumentation
Um bei Kabelstörungen den Fehlerort exakt bestimmen zu können, ist es notwendig, die verlegte Kabellänge und die Kabeldaten genau zu kennen. Im Digitalen Gelände- und Bestandsmodell (DGM) wird dies dokumentiert. Es sind folgende Angaben über die tatsächlich verlegte Anlage für das DGM festzuhalten:
1. Angaben zum Kabel
− Kabeltyp
− Anzahl der Adern
− Leiterquerschnitt
− Nennspannung
2. Lage der Kabel, Muffen und Kabelkanal-Formsteine oder Rohre und alle Kreuzungsstellen in Bezug auf Festpunkte des DGM. Für Rohre und Kabelkanal-Formsteine sind ferner anzugeben:
− Material
− Belastungsklasse
− Anzahl der Züge
− Durchmesser der Züge
− Anordnung
N26 Teil 1 Seite 4
2012-11
3. Tatsächlich ausgelegte Kabellänge (einschließlich verlegter Schleifen)
4. Grabenquerschnitte, soweit sie mit anderem Material als dem Aushubmaterial wieder verfüllt werden.
Bei Kreuzungen, Muffen und sonstigen wichtigen Stellen sind genormte Kabelmerksteine zu setzen.
Diese Merksteine haben nur einen Sinn, wenn sie genau über dem Kabel bzw. auf der Kabel-trasse sitzen. Sie müssen deshalb sofort nach Verlegung des Kabels gesetzt werden.
Jeder Merkstein ist so einzusetzen, dass der durchgehende Strich des eingeprägten Buchsta-bens "K" in Richtung des Kabels zeigt.
Bei Muffen kommt der Stein mit eingeprägtem "M" zur Anwendung. Er ist so einzusetzen, dass die durchgehenden Striche des eingeprägten Buchstabens "M" quer zur Kabeltrasse zeigen.
MK
Kabel
Merkstein „K“für Kabel
Merkstein „M“für Muffe
Muffe
Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N26
T2
04/8
3; 0
9/96
; 01/
99
M
Kabelnetz
Verlegung von Erdkabeln im Graben
Bauteile
N 26 Teil 2
Ersatz für Ausgabe Oktober 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich 2 Kabeltrassenband 3 Kabelkanal-Formstein 4 Kabelschutzhaube
1 Geltungsbereich
Diese Werknorm gilt in Zusammenhang mit der FMG-Norm N 26 Teil 1 Kabelnetz; Verlegung von Erdkabeln im Graben, Ausführung.
2 Kabeltrassenband
Es ist ein Kabeltrassenband aus Kunststoff, 40 mm breit, nach der bestehenden Norm der Deutschen Bundespost (FTZ) zu verwenden.
3 Kabelkanal-Formstein
Es sind Kabelkanal-Formsteine aus Beton nach DIN 453 und den bestehenden Normen der Deutschen Bundespost (FTZ) zu verwenden.
4 Kabelschutzhaube
Es sind Kabelschutzhauben aus Kunststoff zu verwenden.
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2013
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T1
11/8
8; 0
9/96
; 01/
99
M Kennzeichnung von Schächten N 30 Teil 1
Ersatz für Ausgabe Oktober 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Bestimmungen 3 Aufbau der Schachtnummern 4 Vergabe von Schachtnummern 5 Besonderheiten bei Kreuzungsschächten 6 Kennzeichnung von Schächten
1 Geltungsbereich und Zweck
Alle Schächte des Flughafens München erhalten eine Schachtnummer. Die Schachtnummern dienen der Identifizierung sowie der Einordnung in einen logischen Zusammenhang.
2 Mitgeltende Normen und Bestimmungen
N 30 Teil 1 Bbl. 1 Kennzeichnung von Schächten; Beispiel für die Nummerierung von Schächten N 30 Teil 1 Bbl. 2 Kennzeichnung von Schächten; Schachtnummernschild N 30 Teil 1 Bbl. 3 Kennzeichnung von Schächten; Anordnung der Schachtnummern- schilder Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München
3 Aufbau der Schachtnummern
Die Schachtnummer besteht aus der Bauwerknummer und einer 3-stelligen Zählnummer (001-999).
Die Bauwerknummer (Trasse) muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
xxx.xx - xxx
Bauwerknummer Zählnummer
N30 Teil 1 Seite 2
2013-02
Die Zählnummern sind so zu wählen, dass bei später hinzukommenden Schächten deren Nummer in die logische Folge der vorhandenen Schachtnummern eingepasst werden kann. Dies ist möglich, wenn bei der Vergabe der Zählnummern angemessene Lücken (z. B. Vergabe der Zählnummer in 10er- und 5er-Sprüngen) berücksichtigt werden. Beispiele zur Schachtnummer
552.02 - 045 Trasse 20 kV und 0,4 kV S/L-Bahnzone Nord
561.01 - 125 Befeuerung S/L-Bahn 1
553.03 - 030 Trasse 0,4 kV DWD
4 Vergabe von Schachtnummern
Die Schachtnummern werden von dem für die Ausführungsplanung zuständigen Fachplaner vergeben. Die Nummerierung-Systematik ist mit der entsprechenden Fachabteilung der FMG abzustimmen. Die Schachtnummern sind in alle Ausführungsunterlagen einzutragen.
5 Besonderheiten bei Kreuzungsschächten
Kreuzungsschächte sind Schächte, in denen verschiedene Trassen untergebracht sind. Bei Kreuzungsschächten wird die Nummerierung der primären Nutzung beibehalten (siehe Bbl. 1). Diese ist mit der entsprechenden Fachabteilung abzustimmen.
6 Kennzeichnung von Schächten
In jedem Schacht ist im Bereich des Schachthalses über dem obersten Steigeisen bzw. der Leiter ein Schild nach Bbl. 2 so anzubringen, dass dieses bei Einstieg in den Schacht leicht erkannt werden kann. Bei allen Kabelschächten sind Schilder aus Messingguss vorzusehen. Zusätzlich ist jeder Schacht auch von außen durch ein Schild nach Bbl. 2 zu kennzeichnen. Das Schild ist mit Hilfe von Schrauben und Dübeln in einer Vertiefung (Lage und Maße s. Bbl. 3) zu befestigen. Die Vertiefungen sind möglichst bereits beim Betonieren des Schachthalses/des Schachtdeckels herzustellen. Die äußere Kennzeichnung aller Schächte muss mit Nummernschildern aus Messingguss erfolgen.
Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2013
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T1 B
bl.1
11
/88;
09/
96; 0
1/99
M Kennzeichnung von Schächten
Beispiel für die Nummerierung von Schächten
N 30 Teil 1 Bbl. 1
Ersatz für Ausgabe Oktober 2007
TEGD
553.
03-0
30
553.
03-0
35
553.
03-0
50
553.
03-0
40
553.
03-0
45
556.
01-1
25
556.
01-1
30
553.
03-0
60
553.
03-0
65
553.
03-0
70
556.
01-1
45
556.
01-1
40
553.
03-0
55
556.
01-1
20
556.
01-1
15
556.
01-1
10
Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2013
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T1 B
bl.2
11
/88;
09/
96; 0
1/99
M Kennzeichnung von Schächten
Schachtnummernschild
N 30 Teil 1 Bbl. 2
Ersatz für Ausgabe Oktober 2007
Anmerkung: • Grund: geriffelt, schwarz einbrennlackiert • Rand, Ziffern und Zeichen: erhaben (Höhe 3 mm von der Grundfläche), feingeschliffen • Oberfläche: transparent schutzlackiert
TEGD
50
Messingguss: 5
2 x ∅4
170
150
25 555555222...000222---111222555
Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2013
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T1 B
bl.3
11
/88;
09/
96; 0
1/99
M Kennzeichnung von Schächten
Anordnung der Schachtnummernschilder
N 30 Teil 1 Bbl. 3
Ersatz für Ausgabe Oktober 2007
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Juni 2020
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T2
06/8
6; 0
4/87
; 11/
88; 0
6/91
; 09/
96; 0
1/99
; 01/
13
M
Kennzeichnung von
betriebstechnischen Anlagen
N 30 Teil 2
Norm zurückgezogen
Norm 30 Teil 2 zurückgezogen
Aufgrund redundanter Inhalte wurde Teil 2 der Norm 30 zurückgezogen. Die Bezeichnung von betriebstechnischen Anlagen ist seit Oktober 2016 im Handbuch 35 „Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen“ geregelt. Alle Inhalte von Norm 30 Teil 2 wurden in das Handbuch 35 übernommen.
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T3
11/8
8; 0
6/90
; 06/
91; 0
9/96
; 01/
99; 0
1/00
; 10/
07
M
Kennzeichnung und Dokumentation von
Kabeln und Leitungen
N 30 Teil 3
Ersatz für Ausgabe August 2010
Inhalt
1 Allgemeines 2 Geltungsbereich und Zweck 3 Mitgeltende Normen und Richtlinien 4 Kennzeichnung (Aufbau, Erläuterungen) 5 Beschilderung von Kabeln und Leitungen 6 Technische Dokumentation
1 Allgemeines
Die vorliegende Norm legt die Kennzeichnung für Kabel und Leitungen fest.
2 Geltungsbereich und Zweck
Diese Kennzeichnung gilt für alle Kabel und Leitungen des Flughafens München. Zweck dieser Norm ist es, durch einheitliche Kennzeichnung eine schnelle Identifikation der Kabel und Leitungen zu ermöglichen. Ferner dient die Kennzeichnung der Vereinfachung der Kabelverwaltung. Die verwendeten Codes erlauben das Sortieren und Selektieren der Daten nach verschiedenen Gesichtspunkten.
3 Mitgeltende Normen und Richtlinien
N 30 Teil 1 Kennzeichnung von Schächten N 30 Teil 2 Kennzeichnung von betriebstechnischen Anlagen N 30 Teil 3 Bbl. 1 Beispiele: Dokumentation von Elektrokabeln N 30 Teil 3 Bbl. 2 Antrag auf Identnummernvergabe N 38 Teil 3 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankbeschilderung Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München.
TEGD Fortsetzung bis Seite 5
N30 Teil 3 Seite 2
2012-12
4 Kennzeichnung (Aufbau, Erläuterungen)
Die Kennzeichnung der Kabel und Leitungen ist 3zeilig und muss nachstehendem Aufbau entsprechen.
4.1 Zeile 1 (13stellig alphanumerisch)
Erläuterungen:
4.1.1 Netzart (2stellig numerisch)
Für die Netzart gelten die nachstehenden Codes: 01 für 20 kV 02 für 3 kV 03 für 400 Hz 04 für Niederspannung allgemein 04.1 für Niederspannung NN 04.2 für Niederspannung (GEV A oder B) 05 für Schutz- und Leittechnik 06 für 5 kV 07 für MSR/ZLT 07/F für MSR Funkeinrichtung 08 für GFA Anlage 09 für Info-Trasse (Telefon, EDV) 10 für Mischtrasse (Niederspannung + Info-Trasse)
Weitere Netzart-Codes müssen in Absprache mit dem Competence Center Dokumentationssysteme und Gebäudedienste TEGD vereinbart werden.
4.1.2 Nutzer (3stellig alphanumerisch; Zusatzinformation)
Der Nutzer wird durch eine aus drei Buchstaben bestehende Kurzbezeichnung (FMG, DFS, DWD etc.) gekennzeichnet.
4.1.3 Ident-Nummer (8stellig alphanumerisch)
Jedes Kabel und jede Leitung hat eine eigene Ident-Nummer. Diese wird durch die FMG zentral vergeben.
01 FMG 12345678
4.1.1 Netzart 4.1.2 Nutzer 4.1.3 Ident-Nummer
N30 Teil 3 Seite 3
2012-12
4.2 Zeile 2/Zeile 3 (jeweils 25stellig)
Die Zeilen 2 und 3 sind in ihrem Aufbau identisch. Zeile 2 beschreibt den Kabel-Herkunftsort, Zeile 3 den Kabelzielort. Ihr Aufbau entspricht im Wesentlichen dem der FMG-Norm N 30 Teil 2.
Erläuterungen:
4.2.1 Bauwerknummer
Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
4.2.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)
Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentationssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.
4.2.3 Ebene (2stellig alphanumerisch)
Es ist die Ebene anzugeben, in der sich Netzknoten (Verteiler, Muffen, Steuerzentrale etc.) befinden.
4.2.4 Zählnummer (4stellig alphanumerisch)
Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Netzknoten innerhalb einer Ebene.
4.2.5 Zusatzinformation (10stellig alphanumerisch)
Die Zusatzinformation ist vorrangig für den Eintrag der Zusatzinformation aus der Anlagenbezeichnung vorgesehen.
z. B. Zusatzinformation der ZLT-Adressierung SB2101-M01 Die Zusatzinformation dient ebenfalls, sollte sie nicht für oben genannte Zwecke verwendet werden, für die Aufnahme der Feld- und Stromkreisbezeichnungen.
z. B. 02 A016 Anmerkung: Nicht immer ist es möglich, den Zielort mit der festgelegten Systematik zu beschreiben. Dies gilt z. B. für Kabel und Leitungen innerhalb einer Anlage. In diesen Fällen darf in Zeile 3 statt des Zielortes ein „freier“ Text mit näheren Angaben (z. B. Klemme..., Leuchte...) verwendet werden.
4.2.1 Bauwerknummer 4.2.2 Ansprechcode 4.2.3 Ebene 4.2.4 Zählnummer 4.2.5 Zusatzinformation
111.02 NSHV 03 04 SB2101-M01
N30 Teil 3 Seite 4
2012-12
5 Beschilderung von Kabeln und Leitungen
5.1 Aufbau des Schildes
Der Aufbau des Schildes ist 3zeilig und muss die unter 4 festgelegte Kennzeichnung enthalten. Die Zeilen sind untereinander in der Reihenfolge 1, 2, 3 anzuordnen und mit dem Abstand von einer Leerzeile so oft als möglich zu wiederholen.
5.2 Beschriftung
Die Beschriftung muss deutlich lesbar sein. Sie muss in Maschinenschrift mit max. 12 Zeichen/inch in Kabellängsrichtung erfolgen.
5.3 Anordnung
Die Anordnung des Schildes muss am Anfang und Ende eines jeden Kabels erfolgen. Bei Wanddurchbrüchen ist die zusätzliche Anordnung eines Schildes in einem Bereich von 50-100 cm vor und nach jedem Wanddurchbruch erforderlich. Die Übersichtlichkeit der Kabelführung ist durch Wiederholung der Kabelschilder sicherzustellen. So sind beispielsweise die durch Schächte geführten Kabel in jedem einzelnen Schacht gesondert zu kennzeichnen. Das Schild muss auch nachträglich aufbringbar sein.
5.4 Werkstoff
Der Werkstoff (Kunststoff) muss nachstehende Anforderungen erfüllen: • Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse, Wasser sowie gegen die herkömmlichen
Reinigungs- und Lösungsmittel • Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen • Gute Klebeeigenschaften (falls die Befestigung durch Kleben erfolgt) • Gutes Brandverhalten (z. B. selbstverlöschend) • Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung • Die Farbe des zu verwendenden Werkstoffes muss weiß (RAL 9010) sein.
6 Technische Dokumentation
Für jedes Kabel ist vom Auftragnehmer eine vollständige Dokumentation zu liefern. Diese umfasst • die grafische Darstellung des örtlichen Verlaufs des Kabels und • eine Zusammenstellung der Kabeleigenschaften (Kabelattribute).
6.1 Grafik
Der örtliche Verlauf der Kabel ist lagerichtig in einem CAD-basierenden Lageplan bzw. Grundriss entsprechend dem Beispiel im Beiblatt 1 zu dieser Norm zu dokumentieren. Hierzu ist es notwendig, vorhandene Trassen einzublenden. Für jedes Kabel ist ein eigener Layer anzulegen. Als Layerbezeichnung ist die entsprechende Kabelidentnummer zu verwenden.
N30 Teil 3 Seite 5
2012-12
Auf diesem Layer ist der Kabelverlauf als Polylinie einzuzeichnen. Diese Polylinie muss folgende Eigenschaften haben:
Farbe: VONLAYER Linientyp: VONLAYER
Kabelmuffen sind mit folgendem Symbol darzustellen:
Alle Layer mit eingezeichneten Kabeln sind dem Auftraggeber als *.dwg-Datei (AutoCAD-Format) zu übergeben.
6.2 Kabelattribute
Alle Kabel und ihre Attribute sind entsprechend dem Beispiel im Beiblatt 1 zu dieser Norm in einer Excel-Datei zusammenzustellen und dem Auftraggeber als *.xls-Datei zu übergeben. Für jedes Kabel ist ein eigener Datensatz (Tabellenzeile) anzulegen. Eine vorbereitete Excel-Datei wird vom Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Erläuterungen: • Ist der Kabelzielort nicht mit der festgelegten Systematik zu beschreiben, so erfolgt bei der
Angabe des Zielortes keine Eintragung. Der Endverbraucher wird im Feld „Bemerkung“ näher spezifiziert.
• Anschlusspunkt: Es sind detaillierte Angaben des Anschlusspunktes der aufgelegten Kabel und Leitungen, wie Klemmleiste aufzuführen.
• Kabeltyp: Es sind Angaben für Kabelbezeichnungen mit Querschnittsangabe und Leiteraufbau nach VDE aufzuführen.
• Querschnitt: Es sind die Angaben der verlegten Leiterquerschnitte anzugeben.
• Stromart: Es ist die Stromart (AC oder DC) einzutragen.
• Max. Strombelastbarkeit: Die maximale Strombelastbarkeit I ist nach DIN 57289/VDE 0298 auszufüllen.
• Überstromschutzorgan: Es ist der Nennstrom I des im Stromkreis eingesetzten Überstromschutzorganes einzutragen.
Begriffsdefinitionen
Nennspannung ist die Spannung, auf die der Aufbau und die Prüfungen der Leitung hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften bezogen werden.
Nennspannung
Die Nennspannung U0/U ist nach DIN 57289/VDE 0289 Teil 100 auszufüllen
Betriebsspannung ist die Spannung, zwischen Leitern einer Starkstromanlage (oder zwischen Leiter und Erde) örtlich und zeitlich bei ungestörtem Betrieb.
Betriebsspannung
Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T3.B
bl.1
10
/88;
07/
89; 0
9/90
; 06/
91; 0
9/96
; 01/
00
M Kennzeichnung und Dokumentation
von Kabeln und Leitungen
Beispiele
N 30 Teil 3 Bbl. 1
Ersatz für Ausgabe August 2007
Dokumentation von Elektrokabeln
Beispiele:
Seite 2 Beispiel für eine ausgefüllte Attributliste für Elektrokabel Seite 3 Beispiele für die Erfassung der Kabellage im CAD Seite 4 Verbindung Datenbank - Grafik
TEGD Fortsetzung bis Seite 4
N30 Teil 3 Bbl.1 Seite 2
2012-12
N30 Teil 3 Bbl.1 Seite 3
2012-12
Beispiel für die Erfassung der Kabellage im CAD
Innenbereich
Außenbereich
154.03 NSHV EG.01
10000801
552.03-465 10000802
N30 Teil 3 Bbl.1 Seite 4
2012-12
Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T3.B
bl.2
10
/88;
11/
88; 0
9/96
; 01/
00
M Kennzeichnung und Dokumentation
von Kabeln und Leitungen
Antrag auf Identnummervergabe
N 30 Teil 3 Bbl. 2
Ersatz für Ausgabe August 2007
Antragsteller:
LV – Nummer:
LV – Bezeichnung:
Auftragsnummer:
Planer:
Baumanagement:
Ausführende Firma:
Anzahl der zu kennzeichnenden Kabel: (außer den Kabeln der Fernmeldetechnik)
Vergebener Identnummernblock: *)
Rückmeldung über die tatsächliche Identnummerverwendung:
--------------------------------------------------------------- Ort Datum
------------------------------------------------------------- Unterschrift des Antragstellers
Bemerkungen: *) Von TEGDD auszufüllen
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5
10/8
9; 0
9/90
; 02/
91; 0
9/96
; 01/
99
M
Kennzeichnung von
technischen Anlagen und Anlagenteilen
N 30 Teil 5
Ersatz für Ausgabe August 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Anlagen- und Anlagenteilenummer 4 Kennzeichnung von Anlagenteilen 5 Beschilderung
1 Geltungsbereich und Zweck
Die vorliegende Norm gilt für den Flughafen München. Sie legt die Kennzeichnung von technischen Anlagen und Anlagenteilen fest, die nicht an die ZLT/MSR Technik angeschlossen werden, wie beispielsweise Armaturen mit manueller Betätigung. Zweck dieser Norm ist es, durch einheitliche Kennzeichnung eine schnelle Identifikation von Anlagenteilen für den Betrieb und die Instandhaltung der technischen Anlagen sicherzustellen.
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. N 17 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff
3 Aufbau der Anlagen- und Anlagenteilenummer
Die Anlagennummer wird aus der Bauwerknummer, dem Ansprechcode, der Ebenenbezeichnung und der Anlagen-Zählnummer gebildet. Die Anlagenteilenummer wird aus der Anlagennummer und einer Zusatzinformation gebildet.
TEGD Fortsetzung bis Seite 4
112.02 RLT 04 03 05.002.01
3.1 Bauwerknummer
3.2 Ansprechcode
3.3 Ebene
3.4 Zählnummer
3.5 Zusatzinformation (Art des Anlagenteils . Zählnummer für Armaturen/Anlagenteile . Beiblattnummer)
N30 Teil 5 Seite 2
2012-10
Erläuterungen:
3.1 Bauwerknummer
Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)
Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentationssysteme und Gebäudedienste TEGD der FMG eingeführt werden.
3.3 Ebene (2stellig alphanumerisch)
Die Ebene muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.4 Zählnummer (2stellig numerisch)
Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen, mit dem gleichen Ansprechcode gekennzeichneten Anlagen innerhalb der Ebene eines Bauwerks. Anlagen, die an die ZLT angebunden sind, erhalten die von der ZLT vorgesehene Zählnummer.
3.5 Zusatzinformationen (7stellig numerisch)
Die Zusatzinformation besteht aus drei Teilen. Diese sind mit einem Punkt voneinander zu trennen. 1. Art des Anlagenteils
Die ersten beiden Stellen der Zusatzinformation sind für die Kennzeichnung der Art des Anlagenteils vorgesehen. Sie müssen mit den in den Beiblättern aufgelisteten Nummern übereinstimmen. Erweiterungen/Ergänzungen der vorgesehenen Bezeichnungen müssen mit der Organisationseinheit TEGD der FMG abgestimmt werden.
2. Zählnummer für Armaturen/Anlagenteile Die folgenden 3 Ziffern der Zusatzinformation sind als Zählnummer für die jeweils gleichen Armaturen/Anlagenteile einer Anlage vorgesehen.
3. Beiblattnummer Die Beiblattnummer (2stellig) muss - mit Punkt getrennt - an die Zählnummer angehängt werden.
4 Kennzeichnung von Anlagenteilen
Die in den Beiblättern aufgeführten Anlagenteile erhalten grundsätzlich eine Anlagenteilenummer (vergl. Pkt. 3). Anlagenteile/Armaturen, für die allgemein eine Kennzeichnung nicht unüblich ist, wie beispielsweise Wasserhähne für Waschbecken, Thermostate und Lüftungsventile an Heizkörpern u. a., erhalten keine Anlagenteilenummer.
N30 Teil 5 Seite 3
2012-10
5 Beschilderung
5.1 Allgemeines
Die Anlagenteilenummer muss auf/neben dem Anlagenteil sichtbar und dauerhaft befestigt sein. Verdeckte Anlagenteile müssen zur schnellen Identifikation mit einem zusätzlichen, sichtbaren Schild gekennzeichnet sein.
5.2 Schilder
Die Schilder müssen die Abmessungen 100 x 50 mm haben. Abweichungen, z. B. aus gestalterischen Gründen, sind mit der Organisationseinheit TEGD der FMG zu vereinbaren. Die Ziffern müssen schwarz und die zu beschriftende Fläche weiß (RAL 9010) sein. Die Schrifthöhe muss 5 mm betragen. Es sind handelsübliche Kunststoffschilder mit transparenter Abdeckung zu verwenden. Diese sind mit Schiebeleisten für 3 Schiebestreifen vorzusehen (Bild 1). Die Schiebestreifen der Kunststoffschilder müssen nachstehende Anforderungen erfüllen: • Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse (z. B. Wasser) sowie gegen die herkömmlichen
Reinigungs- und Lösungsmittel • Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen • Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung • Dauerhafte Lesbarkeit der Schrift
5.2.1 Schilder für Anlagenteile
Für die Kennzeichnung des Anlagenteiles müssen Kunststoffschilder in der Grundfarbe der farblichen Kennzeichnung von Rohren nach ihrem Durchflussstoff (vergl. FMG Norm N 17) verwendet werden. Die Zeilen müssen nachstehende Eintragungen erhalten: Zeile 1: Kennzeichnung des Anlagenteils (N 30 Teil 5). Zeile 2: Bezeichnung des Anlagenteils im Klartext. Zeile 3: Zunächst keine Eintragung. (Diese Zeile ist als Reserve vorgesehen und wird bei Bedarf in Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage beschriftet). Anmerkung: Sollte das Anlagenteil eine ZLT-Anlagenbezeichnung erhalten ist der Schiebestreifen entsprechend der FMG Norm N 30 Teil 2 zu kennzeichnen. Kunststoff-Klebeschilder sind nur in Ausnahmefällen anzuwenden. Dabei ist zusätzlich zu den unter 5.2 aufgezeigten Merkmalen auf gute Klebeeigenschaften zu achten.
N30 Teil 5 Seite 4
2012-10
5.2.2 Schilder für verdeckte Anlagenteile
Für die sichtbare Kennzeichnung des verdeckten Anlagenteiles müssen in Gebäuden/Räume zusätzlich Kunststoffschilder in der Grundfarbe lichtgrau RAL 7035 verwendet werden. Die Zeilen müssen die unter Pkt. 5.2.1 aufgeführten Eintragungen enthalten. Die Schilder sind grundsätzlich neben den Revisionsöffnungen zu befestigen. Kann die Befestigung des Schildes nicht neben der Revisionsöffnung erfolgen und ist dadurch eine schnelle Identifikation des Anlagenteils nicht möglich, muss ein geeigneter Hinweis zur Lage der Revisionsöffnung in der 3. Zeile des Schildes angegeben werden. Befindet sich mehr als ein Anlagenteil hinter einer Revisionsöffnung, sind auf dem Schild lediglich die Zeile 1 (siehe Pkt. 5.2.1) des jeweiligen Anlagenteils einzutragen. Auf die Klartextbezeichnung wird in diesem Fall verzichtet. Sind mehr als 3 Anlagenteile zu kennzeichnen, ist ein weiteres Schild anzubringen. Für Räume mit repräsentativem Charakter sind fallweise Sonderregelungen erforderlich.
Bild 1: Kennzeichnungsschild für Anlagenteile
112.02 RLT 04 03 05.002.01
Volumenregler
abnehmbarer Schutzdeckel Grundfarbe
Schiebestreifen
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.1
10
/89;
02/
91; 0
6/91
; 07/
92; 0
1/96
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
Raumlufttechnik
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl. 1
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Art Bezeichnung
01 Handeinstellklappe/Drosselklappe
02 Jalousieklappe
03 Messstelle
04 ________________________________
05 Volumenregler
06 Konstantvolumenregler
07 Entspannerkasten
08 ________________________________
09 Schalldämpfer
10 ________________________________
11 Revisionsöffnung (nur im nichtsichtbaren Bereich)
12 Filter
13 ________________________________
14 ________________________________
15 Überdruckklappe
16 Brandschutzventil
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
N30 Teil 5 Bbl. 1 Seite 2
2012-10
Art Bezeichnung
17 WRG Plattenwärmetauscher
18 Heizregister (außerhalb Zentrale)
19 Kühlregister (außerhalb Zentrale)
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.2
10
/89;
02/
91; 0
7/91
; 04/
93; 0
9/96
;11/
02
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
Heizung
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl. 2
Ersatz für Ausgabe September 2007
Art Bezeichnung
01 ________________________________
02 Absperrventil/Absperrklappe/Absperrschieber
03 ________________________________
04 ________________________________
05 ________________________________
06 Einregulierventil
07 Überströmventil
08 Strangabsperrventil
09 Rückschlagventil/-Klappe
10 Entlüftungsventil (nur im nichtsichtbaren Bereich bzw. wenn sie nicht zuzuordnen sind)
11 Füll-/Entleerhahn (nur im nichtsichtbaren Bereich bzw. wenn sie nicht zuzuordnen sind)
12 ________________________________
13 Sicherheitsventil
14 Schmutzfänger
15 Kompensator (nur im isoliertem Bereich von Rohrleitungen)
16 Absperrklappe
TEGD Fortsetzung bis Seite 3
N30 Teil 5 Bbl. 2 Seite 2
2012-10
Art Bezeichnung
17 Absperrschieber
18 Einregulierventil mit eingebauter Entlüftung
19 Sicherheitsabsperrventil
20 Sicherheitsüberströmventil
21 Absperrkugelhahn
22 Abschlammventil
23 Umschaltventil
24 Vakuumventil
25 Berstscheibe
26 Drosselblende
27 Schalldämpfer
28 Kondensatableiter
29 ________________________________
30 Rohrleitung
31 Temperaturmessung örtlich
32 Druckmessung örtlich
33 Durchflussmessung örtlich
34 Füllstandsanzeige örtlich
35 Wärmetauscher
N30 Teil 5 Bbl. 2 Seite 3
2012-10
Art Bezeichnung
36 Kältetrockner
37 ________________________________
38 ________________________________
39 ________________________________
40 Behälter
Werknormen der Flughafen München GmbH Juni 2019
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.3
02
/91;
06/
92; 0
9/96
; 12/
03; 1
0/12
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen Sanitäre Einrichtungen
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl. 3
Ersatz für Ausgabe Oktober 2012
Art Bezeichnung
01 Absperrarmatur
02 Einregulierventil
03 Thermometer
04 Manometer
05 Rückschlagventil/-Klappe
06 Rohrtrenner
07 Filter
08 Strangabsperrventil
09 Entleerventil (nur im nichtsichtbaren Bereich, bzw. nicht zuordenbar)
10 Be-/Entlüftungsventil (nur im nichtsichtbaren Bereich, bzw. nicht zuordenbar)
11 Sicherheitsventil
12 Dosiereinrichtung
13 Druckreduzierventil
14 Revisionsöffnung
15 Wasserzähler (KW, WW, Zirkulation)
16 Enthärtungsanlage
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
N30 Teil 5 Bbl. 3 Seite 2
2019-06
Art Bezeichnung
17 Vollentsalzungsanlage
18 Schmutzfänger
19 Desinfektionseinrichtung
20 Warmwasserspeicher
21 Verteiler
22 Verschneideeinrichtung
23 Druckerhöhungsanlage
24 Elektrowarmwasserbereiter
25 Ladepumpe
26 Zirkulationspumpe
27 Fettabscheider
28 Ölabscheider
29 KFR-Ventil
30 Zirkulationsventil
31 Probeentnahmeventil
32 Finor
33 Schlammfang
34 Durchlauferhitzer
35 Warmwasserspeicher
N30 Teil 5 Bbl. 3 Seite 3
2019-06
Art Bezeichnung
36 Elektroboiler
Anmerkung: In der Liste durchgestrichene Anlagenteile sind nicht nach dieser Norm zu kennzeichnen.
Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2019
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.6
10
/89;
08/
91; 0
2/92
; 09/
96; 0
2/04
; 04/
04; 1
1/06
; 10/
12
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen Sprinkleranlagen
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl. 6
Ersatz für Ausgabe Oktober 2012
Art Bezeichnung
01 Sprinklerkopf
02 Absperrventil, Absperrklappen, Absperrschieber
03 Alarmventilstation
04 Entleerung
05 Spülanschluss
06 Druckhalteanlage (Kompressor)
07 Testsprinkler
08 Testschieber
09 Rückschlagklappe
10 Entlüftung
11 Strömungsmelder
12 Reservestutzen
13 Schmutzfänger
14 Steinfänger
15 Probierventil / Alarmprobehahn
16 Druckluftbehälter
TEGD Fortsetzung bis Seite 3
N30 Teil 5 Bbl. 6 Seite 2
2019-02
Art Bezeichnung
17 Drucklufteinspeisung Bypass
18 Druckminderer
19 Drucktaster
20 Druckwächter
21 Kompressor
22 Manometer
23 Nassalarmventilstation
24 Schaltkasten
25 Sicherheitsventil
26 Sprinklerüberwachungszentrale
27 Sprühflutanlage
28 Steuerzentrale
29 Trockenalarmventilstation
30 Trockner
31 vorgesteuerte Trockenalarmventilstation
32 Wassernebellöschanlage (Feinsprühlöschanlage)
33 Zumischeinrichtung Behälter Schaum
34 Zumischeinrichtung Schaum
35 Schnellöffner
N30 Teil 5 Bbl. 6 Seite 3
2019-02
Art Bezeichnung
36 Auslöseventil
37 Schaummittelbehälter
38 Schlüsselschalter
39 Doppelsprinklerüberwachung
40 Schaumzuführung
Anmerkung: In der Liste durchgestrichene Anlagenteile sind nicht nach dieser Norm zu kennzeichnen.
Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2019
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.8
10
/89;
03/
92; 0
9/96
; 04/
03; 1
0/12
M Kennzeichnung von Anlagenteilen
Gaslöschanlage (GLOE) Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl. 8 Ersatz für Ausgabe
Oktober 2012
Art Bezeichnung
01 Absperrventil
02 Druckminderer
03 Manometer
04 Flanschen
05 Sicherheitsventil
06 Blockiereinrichtung
07 Mechanische Zeitverzögerung
08 Nachtfluttaster
09 Bereichsventil
10 Drucktaster
11 Druckwächter
12 Handauslösung
13 Schaltkasten
14 Steuerzentrale
15 Löschmittelbehälter
TEGD Anmerkung: In der Liste durchgestrichene Anlagenteile sind nicht nach dieser Norm zu kennzeichnen.
Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.9
05
/90;
09/
96
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
Gasanlagen
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl. 9
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Art Bezeichnung
01 Absperrorgan
02 Absperrorgan mit elektrischem Antrieb
03 Manometer
04 Thermometer
05 Druckreduzierventil
06 Gasfilter
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.1
0 0
6/91
; 04/
93; 0
9/96
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
Kältetechnik
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.10
Ersatz für Ausgabe August 2007
Art Bezeichnung
01 Pumpe
02 Magnetventil
03 Thermometer
04 Strömungswächter
05 Thermostat
06 Niveauschalter
07 Absperrventil
08 Füll-/Entleerventil
09 Berstscheibe
10 Kompressor
11 Potentiometer
12 Druckbegrenzer/Sicherheitsdruckbegrenzer
13 Stellmotor
14 Ölvorheizung
15 Druckschalter
16 Schauglas
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
N30 Teil 5 Bbl.10 Seite 2
2012-10
Art Bezeichnung
17 Wärmetauscher
18 Filtertrockner
19 Manometer
20 Ölabscheider
21 Expansionsventil
Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2019
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.1
1 0
6/91
; 09/
96; 0
4/03
,10/
12
M Kennzeichnung von Anlagenteilen
Hydrantenanlagen (HYD) Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.11
Ersatz für Ausgabe Oktober 2012
Art Bezeichnung
01 Füll- und Entleerungsstation
02 Wandhydrant Nass
03 Hydrantenventilstation
04 Absperrventil, Absperrklappe, Absperrschieber
05 Be-/Entlüftung
06 Druckminderer
07 Drucktaster
08 Druckwächter
09 Entleerung (elektrisch, mechanisch, hydraulisch)
10 Entlüftungsventil
11 Wandhydrant Schaum
12 Wandhydrant Trocken
13 Manometer
14 Rückschlagklappe
15 Schaltkasten
16 Steuerzentrale
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
N30 Teil 5 Bbl.11 Seite 2
2019-02
Art Bezeichnung
17 Schmutzfänger
18 Sicherheitsventil
19 Steigleitung
20 Steinfänger
21 Zumischeinrichtung Behälter Schaum
22 Zumischeinrichtung Schaum
23 Einspeisung Steigleitung trocken
24 Entnahme Steigleitung trocken
25 C-Anschluss
Anmerkung: In der Liste durchgestrichene Anlagenteile sind nicht nach dieser Norm zu kennzeichnen.
Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.1
2 1
0/91
; 09/
96
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
Tanktechnik
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.12
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Art Bezeichnung
01 Magnetventil
02 Kugelhahn
03 Regelventil (Durchflussregler)
04 Überströmregler
05 Sicherheitsventil
06 Schieber
07 Pumpe
08 Stellmotor
09 Durchflusswächter
10 Durchflussmesser (Turbinenradzähler)
11 Grenzwertgeber/Niveaukontakt
12 Überfüllsicherung
13 Druckwächter
14 Tankdatenerfassungssystem
15 Zapfsäule
16 Verladearm/Zapfstelle
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
N30 Teil 5 Bbl.12 Seite 2
2012-12
Art Bezeichnung
17 KKS-Anlage
18 Leckwarn-System
19 SPS-System
Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2019
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.1
3 1
0/91
; 02/
92; 0
9/96
; 04/
03; 1
0/12
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen Schaumlöschanlagen (SLA)
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.13
Ersatz für Ausgabe Oktober 2012
Art Bezeichnung
01 Schaumwandhydrant
02 Monitor
03 Zumischeinrichtung
04 Schaummittelbehälter
05 Absperrarmatur -Hand
06 Absperrarmatur mit E-Antrieb
07 Strömungsmelder
08 Messblende
09 Höhenstandsmesser
10 Drucktaster
11 Pumpe Löschwasser
12 Pumpe Löschmittel
13 Fernauslösung
14 Durchflussmengenzähler
15 Absperrklappe
16 Absperrventil
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
N30 Teil 5 Bbl.13 Seite 2
2019-02
Art Bezeichnung
17 Anzeigetableau
18 Druckminderer
19 Druckwächter
20 Entleerungsventil
21 Entlüftungsventil
22 Manometer
23 Motorschieber
24 Rückschlagklappe
25 Schaltkasten
26 Schmutzfänger
27 Sicherheitsventil
28 Steinfänger
29 Steuerzentrale
Anmerkung: In der Liste durchgestrichene Anlagenteile sind nicht nach dieser Norm zu kennzeichnen.
Werknormen der Flughafen München GmbH Juni 2019
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.1
4 0
2/92
; 09/
96; 1
0/12
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen Abwasserbeseitigungsanlagen
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.14
Ersatz für Ausgabe Oktober 2012
Art Bezeichnung
01 Absperrarmatur - Hand
02 Absperrarmatur mit E-Antrieb
03 Pumpe einschließlich Motor
04 Ventil, elektrisch
05 Strömungswächter
06 Niveauschalter
07 Höhenstandsmessung
08 Durchflussmessung
09 Raumluftgerät
10 Thermostat, elektrisch
11 Analysegerät
12 Registriergerät
13 Abwasserbehandlungs- und Dosiergerät
14 Rechengut- oder Schlammbehandlungsgerät
15 Lagerbehälter
16 Warngerät
17 Druckluftgerät
TEGD
N30 Teil 5 Bbl.14 Seite 2
2019-06
Art Bezeichnung
18 Abwasserhebeanlagen
Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.1
6 0
4/92
; 09/
96
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
Ammoniakanlagen
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.16
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Art Bezeichnung
01 Absperrorgan
02 Dreiwegehahn
03 Rückschlagventil
04 Überströmventil
05 Schmutzfänger
06 Befüllstutzen
07 NH3-Absorptionsgefäß
08 Gaspendelstutzen
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.1
7 0
4/92
; 09/
96
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
Heizölanlagen
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.17
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Art Bezeichnung
01 Absperrorgan
02 Rückschlagventil
03 Überströmventil
04 Filter
05 Entlüftung
06 Befüllstutzen
07 Entleerungsstutzen
08 Abschlämmstutzen (Tank)
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.1
8 0
4/92
; 09/
96
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
Schmierölanlagen
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.18
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Art Bezeichnung
01 Absperrorgan
02 Rückschlagventil
03 Überströmventil
04 Filter
05 Entlüftung
06 Befüllstutzen
07 Entleerungsstutzen
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.2
1 1
1/92
; 09/
96
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
BHKW - Aggregate
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.21
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Art Bezeichnung
01 Kugelabsperrhahn
02 Thermostatventil
03 Notkühler
04 Betriebkühler
05 Absperrschieber
06 Sicherheitsventil
07 Abgas-Bypass-Klappe
08 Druckminderer Druckluft
09 Entlüftungsventil
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.2
2 1
1/92
; 09/
96
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
Rohrleckwarnanlage
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.22
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Art Bezeichnung
01 Aderanschlussdose HDW
02 Aderanschlussdose BRANDES
03 Aderanschlussdose TARCO
04 Unterzentrale BS BRANDES
05 Klemmkasten BRANDES
06 Klemmkasten HDW
07 Klemmkasten TARCO
08 Zentralgerät HDW
09 Zentralgerät BRANDES
10 Zentralgerät TARCO
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T5 B
bl.2
4 0
4/93
; 09/
96
M
Kennzeichnung von Anlagenteilen
Recyclinganlage 145.08
Art des Anlagenteils
N 30 Teil 5 Bbl.24
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Art Bezeichnung
01 Filter
02 Motorstellventil (auch Luftgesteuert)
03 Motorventil (auch Luftgesteuert)
04 Rückschlagklappe
05 Zapfhahn (Probenahme)
06 Sicherheitsventil
07 Druckmeßumformer
08 Durchflußmesser
09 Pumpe
10 Absperrventil
11 Überströmventil
12 Überfüllsicherung
13 Druckgeber
14 Temperaturgeber
15 Dichtemesser
16 Durchflußbegrenzer
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
N30 Teil 5 Bbl.24 Seite 2
2012-10
Art Bezeichnung
17 Mischer
18 Rührwerk
19 Wärmetauscher
20 Kesselregler
21 Kompressor
22 Niveauschalter
23 Trübungsmessung
24 PH- und Leitfähigkeitsmessung
25 Heizung
26 Be- und Entlüfter
27 Kondensatableiter
Werknormen der Flughafen München GmbH August 2007
FM
G-F
orm
901
0 –
12.7
9 –
21
Frü
here
Aus
gabe
n N
30T6
0
3/90
; 02/
92; 0
9/96
Ersatz für Ausgabe
1
DSZu
2
H N
3
Kennzeichnung von
Schaltern und Steckdose
N 30 Teil 6 m
Januar 1999
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer
4 Kennzeichnung von Schaltern und Steckdosen
5 Beschilderung
G eltungs bereic h und Zwec k
ie vorliegende Norm gilt für den Flughafen München. Sie legt die Kennzeichnung von Schaltern und teckdosen fest. weck dieser Norm ist es, durch einheitliche Kennzeichnung eine schnelle Identifikation der Schalter nd Steckdosen sicherzustellen.
Mitgeltende Normen und R ic htlinien
andbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. 30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen
Aufbau der K ennzeichnungs nummer
111.02 NSHV 03 04 0A. 002
Bauwerknummer
Ansprechcode
Ebene
Zählnummer
Zusatzinformation
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
TEG-D Fortsetzung bis Seite 3
N 30 Teil 6 Seite 2
Erläuterungen:
3.1 Bauwerknummer
Die Bauwerknummer muß der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)
Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentationssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.
3.3 Ebene (2stellig alphanumerisch)
Die Ebene muß der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.4 Zählnummer (2stellig numerisch)
Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Verteilungen innerhalb der Ebene eines Bauwerks.
3.5 Zusatzinformationen (5stellig alphanumerisch)
Die ersten beiden Stellen der Zusatzinformation sind für die Feld- bzw. Netzbezeichnung, die letzten 3 Ziffern für die Stromkreisbezeichnung vorgesehen.
4 Kennzeichnung von Schaltern und Steckdosen
4.1 Kennzeichnung von Schaltern und Steckdosen
(gilt für allgemein zugängliche Bereiche z. B. Passagierabfertigungsbereich)
4.1.1 Allgemeines
Die Schalter und Steckdosen erhalten die unter Pkt. 3 definierte Kennzeichnungsnummer. Die Beschrif-tung der Klebeschilder mit der Kennzeichnungsnummer muß mit Schreibmaschine oder Schreibauto-maten erfolgen (vergl. Pkt. 5)
4.1.2 Anbringungsort des Klebeschildes
4.1.2.1 Schalter und Steckdosen in UP-Ausführung
Für Schalter und Steckdosen in UP-Ausführung ist eine einzeilige Beschriftung vorgesehen. Dabei ist das Klebeschild unter der Kunststoffverkleidung auf dem Geräteträgerrahmen der Steckdose bzw. des Schalters aufzubringen. In nicht allgemein zugänglichen Bereichen ist ein Klebeschild zusätzlich auf dem oberen Teil des Steckdosen-/Schalterrahmens mittig aufzubringen.
112.02 NSUV 04.03 OA 004
Kennzeichnungsschild für normale UP-Bauform
112.02 NSUV 04.03 OA 004
Kennzeichnungsschild für schmale UP-Bauform (Sonderprogramm z. B. für Türverkleidungen und Metallsäulen)
0807
N 30 Teil 6 Seite 3
4.1.2.2 Steckdosen in Unterflur- Installationstanks
Die Beschriftung der in den Unterflur-Installationstanks eingebauten Netzsteckdosen (220 V) erfolgt auf dem Innenrahmen der Unterflur-Installationstanks über der Netzsteckdosen-Einbaueinheit.
112.02 NSUV 04.03 OA 004
Kennzeichnungsschild für Steckdosen in Unterflur-Installationstanks
4.1.2.3 Schalter und Steckdosen in AP-Ausführung
Für Schalter und Steckdosen in AP-Ausführung sind geeignete Kabelbinder an die jeweils zum Schalter bzw. zur Steckdose führende Leitung bzw. Kabel anzubringen.
Die Kabelbinder sind einzeilig oder zweizeilig zu beschriften. Bei einer zweizeiligen Beschriftung wird die obere Zeile durch die Bauwerknummer und den Ansprechcode, die untere Zeile durch die Ebenen-bezeichnung, Zählnummer und Zusatzinformation gebildet.
112 02 NSUV 04.03 OA 004
Kennzeichnungsschild für AP-Bauform
5 BeschilderungDie Beschilderung erfolgt durch Klebeschilder. Diese müssen aus Kunststoff sein und nachstehende Anforderungen erfüllen:
• Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse sowie gegen die herkömmlichen Reinigungs- und Lösungsmittel
• Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen
• Gute Klebeeigenschaften
• Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung
Die ausführende Firma ist gehalten, geeignete Musterschilder / Kabelbinder der zuständigen Fachab-teilung der FMG vorzulegen.
0807
Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T8
07/8
1; 0
4/87
; 09/
96; 0
5/97
; 01/
99
M
Kennzeichnung von
Beleuchtungsmasten
N 30 Teil 8
Ersatz für Ausgabe September 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer 4 Kennzeichnung 5 Beschilderung
1 Geltungsbereich und Zweck
Die vorliegende Norm gilt für die Straßen-, Wege- und Parkplatzbeleuchtung des Flughafens Mün-chen. Sie legt die Kennzeichnung von Beleuchtungsmasten fest. Zweck dieser Norm ist, eine ein-heitliche Kennzeichnung der Beleuchtungsmasten über den gesamten Flughafen München zu erhalten.
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. N 30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen
3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer
TEGD Fortsetzung bis Seite 3
111.02 ABEL 0030 A016
3.1 Bauwerknummer
3.2 Ansprechcode
3.3 Zählnummer
3.4 Zusatzinformation
N30 Teil 8 Seite 2
2012-11
Erläuterungen:
3.1 Bauwerknummer
Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)
Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentati-onssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.
3.3 Zählnummer (4stellig numerisch)
Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Masten.
3.4 Zusatzinformationen (4stellig alphanumerisch)
Die Zusatzinformation ist für die Angabe der Stromkreise vorgesehen.
4 Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Beleuchtungsmasten erfolgt mit der unter Pkt. 3 in der Norm N 30 Teil 8 festgelegten Kennzeichnungsnummer. Die Masten werden innerhalb der Hauptstromkreise in Zehnerschritten gezählt, beginnend nach der Einspeisung mit der Nr. 0010. Innerhalb der Abzweigungen des Hauptstromkreises wird ab dem Abzweig mit Einerschritten weitergezählt.
5 Beschilderung
Die Beschilderung am Mast erfolgt mit Klebeschildern in 1,70 m Höhe. Die Kennzeichnungsnummer ist 2zeilig mit schwarzen Buchstaben auf weißem Grund mit dem Schrifttyp Arial narrow einzutragen. Die Schrifthöhe der 1. Zeile, in der die Bauwerknummer und der Ansprechcode stehen beträgt 20 mm. Die Schrifthöhe der 2. Zeile, in der die Zählnummer und die Zusatzinformation (Stromkreisbezeichnung) stehen beträgt 30 mm. Die Klebeschilder müssen aus Kunststoff sein und nachstehende Anforderungen erfüllen: • Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse sowie gegen die herkömmlichen Reinigungs- und
Lösungsmittel • Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen (-40 ... +90 °C) • Gute Klebeeigenschaften • Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung • Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit für die Mindestdauer von 5 Jahren. Das Muster für ein Klebeschild ist im Maßstab 1:1 auf Seite 3 dargestellt.
N30 Teil 8 Seite 3
2012-11
Maß
e in
mm
Kleb
esch
ild (M
uste
r)
146.0
0 ABE
L00
50 A
004
190
70
R10
Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T9
06/9
1; 0
9/96
; 01/
99
M
Kennzeichnung von
Fluggastbrücken
N 30 Teil 9
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer
1 Geltungsbereich und Zweck
Die vorliegende Norm gilt für die Fluggastbrücken des Flughafens München. Zweck dieser Norm ist, eine einheitliche Kennzeichnung der Fluggastbrücken zu erhalten.
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München.
3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
111.02 FGB R1 05
3.1 Bauwerknummer
3.2 Ansprechcode
3.3 Ebene
3.4 Zählnummer
N30 Teil 9 Seite 2
2012-11
Erläuterungen:
3.1 Bauwerknummer
Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)
Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentati-onssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.
3.3 Ebene (2stellig numerisch)
Die Ebene muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.4 Zählnummer (2stellig alphanumerisch)
Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Fluggastbrücken. Sie ist identisch mit den beiden letzten Stellen der Zählnummer der Flugzeugabstellposition.
Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T10
06/
91; 0
9/96
; 05/
97;0
1/99
M
Kennzeichnung von
Vorfeldbeleuchtungsmasten
N 30 Teil 10
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer 4 Kennzeichnung 5 Beschilderung
1 Geltungsbereich und Zweck
Die vorliegende Norm gilt für die Vorfeldbeleuchtung des Flughafens München. Sie legt die Kennzeichnung von Vorfeldbeleuchtungsmasten fest. Zweck dieser Norm ist, eine einheitliche Kennzeichnung der Vorfeldbeleuchtungsmasten über den gesamten Flughafen München zu erhalten.
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. N 30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen
3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer
TEGD Fortsetzung bis Seite 3
127.02 VBEL R1 01
3.1 Bauwerknummer
3.2 Ansprechcode
3.3 Ebene
3.4 Zählnummer
N30 Teil 10 Seite 2
2012-11
Erläuterungen:
3.1 Bauwerknummer
Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)
Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentati-onssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.
3.3 Ebene (2stellig alphanumerisch)
Die Ebene muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.4 Zählnummer (2stellig numerisch)
Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Masten.
4 Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Vorfeldbeleuchtungsmasten erfolgt mit der unter Pkt. 3 in der Norm N 30 Teil 10 festgelegten Kennzeichnungsnummer. Die Masten werden über den gesamten Bereich des jeweiligen Vorfeldes gezählt.
5 Beschilderung
Die Beschilderung am Mast erfolgt oberhalb der Wartungsöffnung. Dabei ist die Beschilderung so aufzubringen, dass sie nach dem Kippvorgang des Mastes dem Boden zugekehrt ist. Die Kennzeichnungsnummer ist 2zeilig mit schwarzen Buchstaben auf weißem Grund mit dem Schrifttyp Arial narrow einzutragen. Die Schrifthöhe der 1. Zeile, in der die Bauwerknummer und der Ansprechcode stehen beträgt 20 mm. Die Schrifthöhe der 2. Zeile, in der die Ebene und die Zählnummer stehen beträgt 30 mm. Die Klebeschilder müssen aus Kunststoff sein und nachstehende Anforderungen erfüllen: • Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse sowie gegen die herkömmlichen Reinigungs- und
Lösungsmittel • Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen (-40 ... +90 °C) • Gute Klebeeigenschaften • Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung • Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit für die Mindestdauer von 5 Jahren. Das Muster für ein Klebeschild ist im Maßstab 1:1 auf Seite 3 dargestellt.
N30 Teil 10 Seite 3
2012-11
Maß
e in
mm
Kleb
esch
ild (M
uste
r)
127.0
3 VBE
LR1
.0119
0
70
R10
Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T10
Bbl
.1
06/9
1; 0
9/96
; 01/
99
M
Kennzeichnung von Vorfeldbeleuchtungsmasten
Verteiler in den Vorfeldbeleuchtungsmasten
N 30 Teil 10 Bbl. 1
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Dieses Beiblatt zur FMG Norm N 30 Teil 10 beinhaltet die Bezeichnung der Verteiler in den Vorfeldbeleuchtungsmasten.
Aufbau der Kennzeichnungsnummer
Die Bezeichnung setzt sich aus Mastbezeichnung und Zusatzinformation zusammen. Als Zusatzinformation wird eine Kennzeichnung für die Netzzugehörigkeit des Verteilers eingetragen.
NS - Niederspannung
ZLT - Zentrale Leittechnik
FM - Fernmeldetechnik
TKA - Telekommunikationsanlage
B - Befeuerung
TEGD
127.02 VBEL R1 01 NS
Bauwerknummer
Ansprechcode
Ebene
Zählnummer
Zusatzinformation
Werknormen der Flughafen München GmbH September 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T11
11/
91; 0
9/96
; 01/
99
M
Kennzeichnung von
Displays der Andocksysteme
N 30 Teil 11
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer 4 Kennzeichnung 5 Beschilderung
1 Geltungsbereich und Zweck
Die vorliegende Norm gilt für die Displays der Andocksysteme des Flughafens München. Zweck dieser Norm ist es, eine einheitliche Kennzeichnung der Displays der Andocksysteme zu erhalten.
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. N 30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen
3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
127.01 DISP 0141 X
3.1 Bauwerknummer
3.2 Ansprechcode
3.3 Zählnummer
3.4 Zusatzinformation
N30 Teil 11 Seite 2
2012-09
Erläuterungen:
3.1 Bauwerknummer
Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)
Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentati-onssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.
3.3 Zählnummer (4stellig numerisch)
Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Displays. Sie setzt sich aus einer Null und der Nummer der Flugzeugabstellposition zusammen.
3.4 Zusatzinformation (1stellig alphanumerisch)
Bei der Zusatzinformation ist die Bezeichnung der Einrolllinie, wenn sie vorhanden ist (A oder B), anzugeben.
4 Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Displays der Andocksysteme erfolgt mit der unter Pkt. 3 in der Norm N 30 Teil 11 festgelegten Kennzeichnungsnummer. Die Displays werden über den gesamten Bereich des jeweiligen Vorfeldes gezählt.
5 Beschilderung
Die Kennzeichnungsnummer ist mit dem Schrifttyp Univers 57 einzutragen. Die Schilder müssen nachstehende Anforderungen erfüllen: • Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse sowie gegen die herkömmlichen Reinigungs- und
Lösungsmittel. • Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen (-40 ... +100 °C). • Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung. • Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit für die Mindestdauer von 10 Jahren.
Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N30
T2 B
bl.1
11
/89;
06/
91; 0
9/96
; 01/
99
M
Kennzeichnung von
Befeuerung - Sensorsystem
N 30 Teil 12
Ersatz für Ausgabe N30 Teil 2 Bbl.1,
Juli 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Kennzeichnungsnummern
1 Geltungsbereich und Zweck
Die vorliegende Norm gilt für den Flughafen München. Sie beinhaltet die Bezeichnung der technischen Anlagen für das Befeuerung-Sensorsystem. Zweck dieser Norm ist es, eine einheitliche Kennzeichnung des Befeuerung-Sensorsystems zu gewährleisten.
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. N 30 Teil 2 Kennzeichnung von betriebstechnischen Anlagen
TEGD Fortsetzung bis Seite 6
N30 Teil 12 Seite 2
2012-11
3 Aufbau der Kennzeichnungsnummern
3.1 Bezeichnung der Kabelverteilerschränke
Erläuterungen:
3.1.1 Bauwerknummer
Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.
3.1.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)
Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentationssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.
3.1.3 Zählnummer (2stellig numerisch)
Es wird innerhalb eines Rollbahnabschnitts gezählt.
3.1.4 Zusatzinformation (4stellig alphanumerisch)
Es wird die Bezeichnung des jeweiligen Rollbahnabschnitts eingesetzt.
3.1.5 Schachtbezeichnung
Soweit erforderlich wird die Schachtbezeichnung eingetragen.
122.04 SEN 01 A10 562.02 - 307
3.1.1 Bauwerknummer
3.1.2 Ansprechcode
3.1.3 Zählnummer
3.1.4 Zusatzinformation
3.1.5 Schachtbezeichnung
N30 Teil 12 Seite 3
2012-11
3.2 Bezeichnung der Verteiler innerhalb der Kabelverteilerschränke
Erläuterungen:
3.2.1 Bauwerknummer (analog 3.1.1)
3.2.2 Ansprechcode (analog 3.1.2)
3.2.3 Zählnummer (2stellig numerisch)
Es wird innerhalb eines Rollbahnabschnitts gezählt.
3.2.4 Zusatzinformation (4stellig alphanumerisch)
Es wird die Bezeichnung des jeweiligen Rollbahnabschnitts eingesetzt.
3.3 VT-Bezeichnung in den UZ
Erläuterungen:
3.3.1 Bauwerknummer (analog 3.1.1)
3.3.2 Ansprechcode (analog 3.1.2)
3.3.3 Zählnummer (2stellig numerisch)
Es werden die jeweiligen Feldnummern eingesetzt.
xxx.xx SEN 10
3.3.1 Bauwerknummer
3.3.2 Ansprechcode
3.3.3 Zählnummer (Feldnummer)
122.04 SEN 01 A10
3.2.1 Bauwerknummer
3.2.2 Ansprechcode
3.2.3 Zählnummer
3.2.4 Zusatzinformation (Rollbahnbezeichnung)
N30 Teil 12 Seite 4
2012-11
3.4 IS-Bezeichnung
Erläuterungen:
3.4.1 Bauwerknummer (analog 3.1.1)
3.4.2 Ansprechcode (analog 3.1.2)
3.4.3 Stromkreisnummer
Die Stromkreisnummer wird nach einem FMG-Schlüssel vergeben.
3.4.4 Meldebezeichnung
Bei IS-Bezeichnungen immer EM = Ereignismeldung
3.4.5 Zählnummer
Es ist die Auswertgerätnummer einzutragen.
3.4.6 IS-Differenzierungsnummer
Bei Rollrichtung Ost-West: Schleife links = 1; Schleife Mitte = 2; Schleife rechts = 3
Bei Rollrichtung West-Ost: Schleife rechts = 1; Schleife Mitte = 2; Schleife links = 3
xxx.xx SEN 0372 EM 3 1
3.4.1 Bauwerknummer
3.4.2 Ansprechcode
3.4.3 Stromkreisnummer
3.4.4 Meldebezeichnung
3.4.5 Zählnummer (Auswertgerätnummer)
3.4.6 IS-Differenzierungs- nummer
N30 Teil 12 Seite 5
2012-11
3.5 AW-Gerätebezeichnung
Erläuterungen:
3.5.1 Bauwerknummer (analog 3.1.1)
3.5.2 Ansprechcode (analog 3.1.2)
3.5.3 Stromkreisnummer
Die Stromkreisnummer wird nach einem FMG-Schlüssel vergeben.
3.5.4 Meldebezeichnung
Bei AW-Gerätebezeichnung immer EM = Ereignismeldung
3.5.5 Zählnummer (2stellig numerisch)
Es ist die Auswertgerätnummer einzutragen.
xxx.xx SEN 0372 EM 01
3.5.1 Bauwerknummer
3.5.2 Ansprechcode
3.5.3 Stromkreisnummer
3.5.4 Meldebezeichnung
3.5.5 Zählnummer
N30 Teil 12 Seite 6
2012-11
3.6 SV-Gerätebezeichnung
Erläuterungen:
3.6.1 Bauwerknummer (analog 3.1.1)
3.6.2 Ansprechcode (analog 3.1.2)
3.6.3 Stromkreisnummer
Die Stromkreisnummer wird nach einem FMG-Schlüssel vergeben.
3.6.4 Meldebezeichnung
BM = Betriebsmeldung
EM = Ereignismeldung
VT = Verteiler
IS = Induktionsschleifen
AW = Auswerteinheit
SV = Stromversorgungseinheit
UZ = Unterzentrale
3.6.5 Zählnummer (2stellig numerisch)
Es ist die Auswertgerätnummer einzutragen.
xxx.xx SEN 0372 BM 01
Bauwerknummer
Ansprechcode
Stromkreisnummer
Meldebezeichnung
Zählnummer
Werknormen der Flughafen München GmbH August 2007
FM
G-F
orm
901
0 –
12.7
9 –
21
Frü
here
Aus
gabe
n N
38T1
11
/85;
07/
89; 0
9/96
Ersatz für Ausgabe
1
DkDMB
2
DDDDDD DD VD VD
Allgemeiner Schaltschrank
Konstruktion und Ausführung N 38 Teil 1 m
Januar 1999 Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck
2 Mitgeltende Normen und Bestimmungen
3 Schrankkonstruktion
4 Schutzart
5 Systemzubehör
6 Korrosionsschutz und Lackierung
G eltungs bereic h und Zwec k
iese Werknorm gilt für alle Schaltschränke, welche auf dem Flughafen München zur Anwendung ommen. Sie soll eine einheitliche Schrankkonstruktion bzw. ein Schranksystem fixieren. as System muss sowohl für Bauelemente der Einschub- als auch der Einsatztechnik (Leistung- und SR-Teil) gemischt einsetzbar sein. ei Anwendung der Modultechnik sind die Einsätze und Einschübe mit 19" auszulegen.
Mitgeltende Normen und B es timmungen
IN 18 252 Schließzylinder für Türschlösser IN 41 488 Teilungsmaße für Schränke IN 43 656 Elektrische Innenraum-Schaltanlagen; Farbgebung IN 43 660 Modulordnung für elektrische Schaltanalgen IN 43 668 Schlüssel für Zellen- oder Schranktüren von elektrischen Schaltanlagen IN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen
bis 1000 V IN 57 113 / IN VDE 0113 VDE-Bestimmungen für die elektrische Ausrüstung von Bearbeitungs- und
Verarbeitungsmaschinen mit Nennspannungen bis 1000 V DE 0660 Teil 100 / IN EN 60947-1 Niederspannungsschaltgeräte, Allgemeine Festlegungen. Bestimmung für
Schaltgeräte in Stromkreisen bis 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung DE 0660 Teil 500 / IN EN 60439-1 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Typgeprüfte und partiell
typgeprüfte Kombinationen
TEG-D Fortsetzung bis Seite 2
N 38 Teil 1 Seite 2
3 SchrankkonstruktionDas Gehäuse muß aus einer stabilen und verwindungssteifen Konstruktion bestehen. Das Dachblech soll zur Belüftung auf Distanz montierbar sein. Die Teilungsmaße müssen DIN 41 488 entsprechen. Abhängig von Anwendungszweck ein Raster nach DIN 43 660 für den modularen Aufbau einzuhalten. Die Kabeleinführung ist i. d. R. im Boden, mit abgedichteten 2geteilten Bodenblechen oder in Sonder-fällen im Dach oder seitlich mit abgedichteter Flanschplatte vorzusehen.
Die Schränke müssen wahlweise sowohl für Freilaufstellung als auch für Wandaufstellung oder einer Aufstellung Rücken an Rücken geeignet sein und müssen wahlweise leicht abnehmbare Rückwände haben.
Die Türen müssen aus Stahlblech sein und innen liegende, nicht sichtbare Scharniere, die nicht in die Gehäuseöffnung ragen, aufweisen.
Der Türöffnungswinkel muß mind. 120° sein, wahlweise 165°. Der Türanschlag ist rechts (wahlweise links) vorzusehen. In der Schaltschranktür muß eine Schaltplantasche für die Aufnahme der Pläne (DIN A4) angebracht sein.
4 Schutzart nach EN 60529/IEC 529
5 SystemzubehörAufsatzkasten: für die Aufnahme von Sammelschienen.Kabelsockel: 200 mm hoch, geeignet als Kabelrangierraum.Standsockel: 100 mm hoch,Schwenkrahmen: für die Aufnahme von 19" Baugruppenträgern (ausschwenkbar
mindestens 120°, wahlweise 180°).Sichttüren: Zur Überwachung von Bedien- und Anzeigenelementen.Trennwände: Zum Abschotten einzelner Schrankzellen.
6 Korrosionsschutz und LackierungSämtliche Schrank- und Ausbauteile müssen rostgeschützt sein.
Die Teile müssen vor der Lackierung
a) galvanisch verzinkt und chromatiert oder
b) eisenphosphatiert
sein.
Die Lackierung muß aus einem Grund- und einem Fertiganstrich bestehen. Die Schichtstärke muß min-destens 50 μm betragen.
Bei b) ist die Grundierung im Elektrophorese-Tauchverfahren und die Decklackierung elektrostatisch vorzunehmen.
Die Standardfarbe ist "Kieselgrau" nach DIN 43 656 oder eine RAL-Farbe nach Wahl der FMG.
0807
Werknormen der Flughafen München GmbH August 2007
FM
G-F
orm
901
0 –
12.7
9 –
21
Frü
here
Aus
gabe
n N
38T2
11
/85;
06/
89; 0
9/96
Ersatz für Ausgabe
1
Dw
2
Dz
3
ND
4
SzSgdDeImAk2D
Allgemeiner Schaltschrank
Schaltschrankverdrahtung N 38 Teil 2 m
Januar 1999 Inhalt
1 Geltungsbereich
2 Zweck
3 Zitierte Normen und Richtlinien
4 Verdrahtungen von Schaltschränken
5 Drahtfarben für die Verdrahtung von Schaltschränken
G eltungs bereic h
iese Werknorm gilt für alle Schaltschrankverdrahtungen, die auf dem Flughafen München zur An-endung kommen.
Zwec k
er Zweck dieser Norm ist es eine einheitliche, wartungsfreundliche Schaltschrankverdrahtung fest-ulegen.
Zitierte Normen und R ic htlinien
38, Teil 1 Allgemeiner Schaltschrank; Konstruktion und Ausführung IN IEC 44 Elektrische Ausrüstung von Industriemaschinen
V erdrahtungen von S c halts c hränken
chaltschränke sind mit flexiblen Leitungen zu verdrahten; dies gilt im Besonderen für den Übergang ur Tür. teckverbindungen für elektronische Steuerungen oder Regelungen - insbesondere Türverdrahtun-en von Magazinen - sind zur Bemusterung vorzulegen und dürfen erst nach ausdrücklicher Freigabe urch den Auftraggeber ausgeführt werden. ie Leiterenden müssen gegen Abspleißen gesichert werden. Verlötete Aderhülsen und das Verlöten inzelner Drähte sind nicht gestattet, ausgenommen sind Schwachstrom- und Elektronik-Baugruppen. st die elektrische Ausrüstung so gebaut, dass sie für die Veränderung teilweise demontiert werden uss, sind alle hiervon betroffenen Leitungen an entsprechende Anschlüsse zu führen. lle vom Schaltschrank abgehenden Leitungen sind auf Klemmen zu führen. Es sind korrosions- und riechstromfeste Reihenklemmen mit Schraubensicherung zu verwenden, die für mindestens 7A/750V geeignet sein müssen. ie Montage hat auf genormter Tragschiene zu erfolgen.
TEG-D Fortsetzung bis Seite 2
N 38 Teil 2 Seite 2
Die Anschlußschrauben von Reserveklemmen sind anzuziehen, um Verstaubung der Kontaktstellen zu vermeiden.
Je Klemmstelle darf nur ein Draht eingeführt werden.
Die Numerierung der Klemmen ist fortlaufend vorzunehmen, damit die Auffindung bei Störungssuche erleichtert wird.
Jede Klemmleiste ist mit einer Bezeichnung laut Schaltplan zu versehen.
In den Schaltschränken, in denen mehr als eine Netzform zum Einsatz kommt, müssen die Betriebs-mittel und die Verdrahtung so angeordnet werden, daß eine lichtbogensichere Trennung zwischen den verschiedenen Netzen gewährleistet ist.
Eine Elektrofachkraft muß allein durch die räumliche Anordnung alle Betriebsmittel zweifelsfrei der richtigen Einspeisung zuordnen können.
Bei umfangreichen Anlagen muß der Aufbau netzbezogen in getrennten Schaltschränken bzw. Felder vorgenommen werden.
5 Drahtfarben für die Verdrahtung von Schaltschränken
Bemerkungen:
• Leiter von Steuerstromkreisen die geerdet oder mit dem Nulleiter (N) verbunden sind, werden weder grüngelb noch blau gekennzeichnet. Die Verbindung des Stromkreises zum Schutzleiter-system ist jedoch grüngelb zu kennzeichnen.
• In Mehraderleitungen und -kabeln sind die Leiter nach VDE 0293 zu kennzeichnen.
Schutzleiter/Nulleiter PEN grüngelb
Schutzleiter PE grüngelb
Nulleiter N hellblau
Hauptstromkreise für Wechsel- und Gleichstrom schwarz
Steuerstromkreise für Wechselstrom (230 V) rot
Steuerstromkreise für kleine Wechselstromspannungen rosa
Steuerstromkreise für Gleichstrom 60 V braun
Meßkreise für Strom und Spannung schwarz
ZLT, MSR-Technik weiß
Steuerstromkreise für Gleichstrom 24 V violett
Analogwerte (z. B. Meßwertumformer 0-20 mA) grau
0807
Werknormen der Flughafen München GmbH August 2007
FM
G-F
orm
901
0 –
12.7
9 –
21
Frü
here
Aus
gabe
n N
38T3
0
8/89
; 02/
91; 0
9/96
Ersatz für Ausgabe
1
D
2
NNH
3
Allgemeiner Schaltschrank
Schaltschrankbeschilderung N 38 Teil 3 m
Januar 1999 Inhalt
1 Geltungsbereich
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
3 Ausführungsbeispiel
4 Anordnung des Schaltschrankschildes
G eltungs bereic h
ie vorliegende Werknorm legt die Beschilderung der Schaltschränke des Flughafens München fest.
Mitgeltende Normen und R ic htlinien
30 Teile 1-6 Kennzeichnung von betriebstechnischen Anlagen 38 Teil 1 Allgemeiner Schaltschrank; Konstruktion und Ausführung andbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des
Flughafens München
Aus führungs beis piel
210
40145.01 - HWKG - EG.01 24
4xo3
17
Maße in mm
194
TEG-D Fortsetzung bis Seite 2
N 38 Teil 3 Seite 2
Anmerkungen:Material: ResopalFarbe: Ziffern, Buchstaben und Zeichen: schwarz Fläche: weißAusführung: graviertStärke: 2 mm
Erweiterungen für die Feldbezeichnungen, z. B. 145.01-HWKG-EG.01+01, sind zulässig.
An die ZLT angeschlossene Schaltschränke sind nach besonderen Vorschriften zu kennzeichnen. Hierzu ist eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen erforderlich.
4 Anordnung des Schaltschrankschildes
Die Schaltschrankschilder sind in der linken oberen Ecke der Schaltschranktüre durch Niete zu befe-stigen.
Schaltschrankschild
0807
Werknormen der Flughafen München GmbH August 2007
FM
G-F
orm
901
0 –
12.7
9 –
21
Frü
here
Aus
gabe
n N
38T4
0
6/92
; 03/
93;
09/9
6
Ersatz für Ausgabe
1
DM
2
D
3
Allgemeiner Schaltschrank
Farbcodes für Netzarten
N 38 Teil 4 m
Januar 1999
Inhalt
1 Geltungsbereich
2 Zweck
3 Farbkennzeichnung von Stromschienen
4 Beschriftungsbänder, Beschriftungsschilder
G eltungs bereic h
iese Werknorm gilt für alle Beschilderungen, Markierungen und Kennzeichnungen der am Flughafen ünchen zur Anwendung kommenden Netzarten und deren angeschlossenen Teilen.
Zwec k
er Zweck dieser Norm ist eine einheitliche Kennzeichnung der verschiedenen Netzarten.
F arbkennzeic hnung
Normalnetz NN Schwarz
Allgemeine Ersatzstromversorgung AEV Blau
Schnelle Ersatzstromversorgung SEV Rot
Besondere Ersatzstromversorgung BEV Grün
Gebäude-Ersatzstromversorgung GEV Grün
Unterbrechungsfreie Stromversorgung USV Weiß
Kupplung (Verbindungen) Gelb
Stromversorgung 400 Hz 400Hz Silber
TEG-D Fortsetzung bis Seite 2
N38 Teil 4 Seite 2
4 B es c hriftungs bänder
Schriftfarbe Bandfarbe
Normalnetz NN Schwarz Weiß
Allgemeine Ersatzstromversorgung AEV Blau Weiß
Schnelle Ersatzstromversorgung SEV Rot Weiß
Besondere Ersatzstromversorgung BEV Schwarz Grün
Gebäude-Ersatzstromversorgung GEV Schwarz Grün
Unterbrechungsfreie Stromversorgung USV Weiß Schwarz
Kupplung (Verbindungen) Schwarz Gelb
Stromversorgung 400 Hz 400Hz Schwarz Silber
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N44
T1
09/8
5; 0
9/96
01/9
9
M
Kabelschutzrohre
Maße, Qualitätsvorschriften, Lieferbedingungen
N 44 Teil 1
Ersatz für Ausgabe Oktober 2007
Inhalt
1 Allgemeines 2 Geltungsbereich 3 Zitierte Normen und Richtlinien 4 Hauptabmessungen 5 Qualitäts- und Prüfvorschriften 6 Kennzeichnung 7 Lieferbedingungen 8 Sonstiges
1 Allgemeines
Die in dieser Norm aufgeführten Kabelschutzrohre werden zum Schutz von Fernmelde-, Steuer- und Starkstromkabeln eingesetzt.
2 Geltungsbereich
Die vorliegende Norm ist für den Flughafen München vorgesehen und umfasst die Kabelschutzrohre aus PVC hart mit angeformter Steckmuffe.
3 Zitierte Normen und Richtlinien
DIN 8061 Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid; Allgemeine Güteanforderungen; Prüfungen DIN 8062 Rohre aus weichmacherfreien Polyvinylchlorid; Maße R 5.1.1 Kabelschutzrohre aus PVC hart (Richtlinien der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e. V.)
TEGD Fortsetzung bis Seite 3
N44 Teil 1 Seite 2
2012-10
4 Hauptabmessungen
Bild 1: Kabelschutzrohr mit angeformter Steckmuffe
Bemerkungen:
Scharfe Kanten sind zu entgraten. Die zulässige Abweichung der Distanz zwischen Rohrende und Einstecktiefenmarkierung beträgt + 2 mm. Die Hauptabmessungen der Kabelschutzrohre sind in der Tabelle aufgeführt.
Nenn- weite
Mittlerer Außendurch- messer
Wanddicke
Lieferlänge
Zul. Unrund-heit
Mittleres Gewicht (Rohr ohne Muffe) DN D zul.
Abw. s zul.
Abw. L zul.
Abw. 1) uB
mm mm mm mm m mm mm Kg/m
50 50 + 0,2 1,8 + 0,4 6 + 100 1 0,42
100 110 + 0,3 3,2 + 0,5 6 2 1,62
12 2) 5,3
+ 0,8 6 2,6
12 1) Die Differenz zwischen dem größten und kleinsten Außendurchmesser des Rohres, ermittelt in der gleichen, senkrecht zur Muffenachse liegenden Rohrquerschnittsfläche. 2) Diese Wanddicke ist i. d. R. nur für den Fall vorzusehen, wenn die Distanz zwischen Geländeoberfläche und Rohroberseite maximal 30 cm beträgt bzw. darunter liegt. Im Übrigen gelten die Festlegungen gemäß DIN 8062.
N44 Teil 1 Seite 3
2012-10
5 Qualitäts- und Prüfvorschriften
Bei der Herstellung der Kabelschutzrohre ist die Verwendung von Regenerat unzulässig. Zulässig ist lediglich die Verwendung von Umlaufmaterial aus der gleichen Produktionsstätte des Rohrherstellers. Zusätzlich zu denen in DIN 8061 vorgesehenen allgemeinen Güteanforderungen und Prüfungen sind die von der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e. V. festgelegten Qualitäts- und Prüfvorschriften (Richtlinie R 5.1.1) und die der Norm-Vorlage FTZ 736 531 TV1 der DBP einzuhalten. Die Einhaltung der Qualitäts- und Prüfvorschriften ist durch den Rohrhersteller in Form eines Prüfzeugnisses, zumindest für alle 5 km Kabelschutzrohr der laufenden Fertigung, bei der Lieferung der Rohre zu bescheinigen.
6 Kennzeichnung
Die Kennzeichnung erfolgt mit nachstehenden Angaben, die auf dem Kabelschutzrohr in regelmäßigen Abständen von ca. 1 m dauerhaft und nicht entfernbar anzubringen sind.
Herstellerzeichen ...........
Rohrtyp PVC h
DIN Nr. DIN 8061
Außendurchmesser x Wanddicke
50 x 1,8 oder 110 x 3,2 oder 110 x 5,3
Herstellungszeitraum (Woche/Jahr) z. B. 28/85
Maschinen Nr. z. B. 21
Eigentumskennzeichnung FMG-N 44
Gütezeichen und Gütegruppe falls der Hersteller Mitglied der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e. V. ist.
7 Lieferbedingungen
Zusätzlich zu den in der FTZ 736 531 TV 1 vorgesehenen Lieferbedingungen, sind die Rohre vom Hersteller mit Distanzhaltern und Anschlussdeckeln zu liefern.
8 Sonstiges
Für die Herstellung von Formstücken (z. B. Rohrbogen und Muffen) muss das gleiche Material, wie auch bei der Herstellung von Rohren, verwendet werden.
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N44
T2
09/8
5; 0
9/96
;01/
99
M
Kabelschutzrohre
Qualitätsvorschriften für die Verbindungen von Kabelschutzrohren
N 44 Teil 2
Ersatz für Ausgabe Oktober 2007
Inhalt
1 Allgemeines 2 Geltungsbereich 3 Zitierte Normen 4 Qualitäts- und Prüfvorschriften
1 Allgemeines
Die Kabelschutzrohrverbindung hat durch ein Stecksystem zu erfolgen. Die hierfür erforderliche Steckmuffe muss an einem der beiden Rohrenden werkseitig angeformt und mit einer Dichtung versehen sein.
2 Geltungsbereich
Die hier vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen für die Verbindung von Kabelschutzrohren gelten nur im Zusammenhang mit Teil 1 der vorliegenden Norm.
3 Zitierte Normen
N 44 Teil 1 Kabelschutzrohre; Maße, Qualitätsvorschriften und Lieferbedingungen
4 Qualitäts- und Prüfvorschriften
4.1 Das Stecksystem der Kabelschutzrohrverbindung wird mit Hilfe einer Gummidichtung abge-dichtet. Der Hersteller der Kabelschutzrohre bzw. des Stecksystems muss den einwandfreien Sitz der Dichtung in ihrer Sicke auch nach erfolgter Montage garantieren. 4.2 Die Rohrverbindung muss gegen Gas und Wasser bei einem Oberdruck von 1,5 bar dauernd dicht sein. Diese Vorschrift gilt auch für den Fall einer Abwinklung der Kabelschutzrohre von mindestens 5% bei einer Temperatur von 60 °C. 4.3 Zur optischen Kontrolle der richtigen Einschubtiefe des Steckendes in die Muffe (bis Rohran-schlag am Muffenende) ist jedes Rohr- oder Rohrbogenende vom Werk mit einer gut sichtbaren Einstecktiefenmarkierung vorzusehen. Diese muss dauerhaft, unveränderbar bzw. ausschließlich durch Zerstörung derselben entfernbar sein. Die Einstecktiefenmarkierung muss nach dem sachgemäß erfolgten Steckvorgang noch sichtbar sein. 4.4 Für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Pkt. 4.2, ist durch den Rohrhersteller ein entsprechender Prüfbericht einer amtlich anerkannten Prüfstelle zu erbringen.
TEGD
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N44
T3
09/8
5; 0
9/96
; 01/
99
M
Kabelschutzrohre
Verlege- und Prüfvorschriften
N 44 Teil 3
Ersatz für Ausgabe Oktober 2007
Inhalt
1 Allgemeines 2 Zitierte Normen und Richtlinien 3 Rohrverlegung 4 Prüfvorschriften 5 Herstellung von Rohrpasslängen
1 Allgemeines
Für die Ausführung und Überwachung des Bauvorhabens muss sachkundiges Personal eingesetzt werden. Beim Bau von Kabelkanalanlagen sind u. a. die technischen Vorschriften der Versorgungsunternehmen zu beachten.
2 Zitierte Normen und Richtlinien
DIN 4124 Baugruben und Gräben, Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten DIN 18 300 VOB, Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen; Erdarbeiten DIN 18 303 Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen; Verbauarbeiten ZTV-FLN 10 Tiefbauarbeiten für Gräben und Baugruben ZTV-FLN 12 Bauen, Instandhalten und Abbrechen von Kabelkanälen ZTVE-StB 76 Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr Merkblatt über das Zufüllen von Leitungsgräben, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e. V., Arbeitsgruppe Untergrund N 44 Teil 1 KSR; Maße Qualitätsvorschriften und Lieferbedingungen N 44 Teil 2 KSR; Qualitätsvorschriften für die Verbindung von Kabelschutzrohren
TEGD Fortsetzung bis Seite 4
N44 Teil 3 Seite 2
2012-10
3 Rohrverlegung
3.1 Rohrgraben
Bei der Ausführung des Rohrgrabens sind die durch Leistungsbeschreibung oder statische Berechnung vorgegebenen Abmessungen einzuhalten.
Bild 1: Zeitlicher Ablauf der Arbeitsgänge beim Bau eines Kabelkanals aus Rohren (Beispiel)
PVC-Rohr
Kabelkanalgraben
N44 Teil 3 Seite 3
2012-10
Bei nicht tragfähiger und stark wasserhaltiger Grabensohle sowie der Gefahr des Ausspülens des einzubringenden Verfüllmaterials durch wechselnde Grundwasserstände, ist durch geeignete Maßnahmen eine Stabilisierung sicherzustellen. Der Rohrverband ist - wenn erforderlich - gegen Auftrieb zu sichern.
3.2 Verfüllen und Verdichten der Kabelschutzrohre
Das im Bereich der Leistungszone verdichtete Verfüllmaterial ist als wesentliches Tragelement in die Gesamtkonstruktion einzubeziehen. Der nötige Abstand zwischen den Rohren ist durch den Einbau von Abstandhaltern sicherzustellen.
3.3 Kaltbiegen der Rohre
Für die in N 44 Teil 1, Tabelle 1 festgelegten Kabelschutzrohre sind - bei Temperaturen über 10 °C - Kaltbiegeradien R ≥ 5 m zugelassen. Dabei sind die Verlegevorschriften des Herstellers zu beachten. In Krümmungsbereichen sollten kalt zu biegende Rohrstränge stets aus 12 m langen Rohren aufgebaut und die Verbindungsmuffe möglichst außerhalb des Biegebereiches angeordnet werden. Die Rohre dürfen keinesfalls um einen einzigen festen Punkt gebogen werden, da dies zum Einknicken des Rohres führt.
4 Prüfvorschriften
4.1 Optische Prüfung der Einsteckverbindung
Die optische Prüfung der Einsteckverbindung erfolgt mit Hilfe der an den Rohrsteckenden angeordneten Einstecktiefen-Markierung. Letztere muss bei ordnungsgemäßer Montage noch sichtbar sein.
4.2 Dichtigkeitsprüfung
Die Dichtigkeitsprüfung ist sowohl vor dem Einsanden einer Rohrlage d. h. vor dem Verfüllen des gesamten Rohrgrabens als auch danach durchzuführen. Der geprüfte Rohrstrang gilt als dicht, wenn der vorgegebene Prüfdruck von 1,5 bar nach der Unterbrechung der Druckluftzufuhr für die Dauer einer Minute konstant bleibt. Auf guten Sitz der Dichtstopfen am Eingang und Ende des KSR-Stranges ist zu achten. Es wird die Verwendung von Geräten empfohlen an die gleichzeitig mindestens 8 Kabelschutzrohrstränge angeschlossen werden können. Die Dichtigkeitsprüfung muss an von Schacht zu Schacht fertig verlegten Rohrzügen erfolgen. Um Längenverkürzungen zu vermeiden, muss bei Rohrwandtemperaturen von gleich/größer als 10 °C die zu prüfende Rohrlage schrittweise mit der Verlegung, 1 bis 2 cm über dem Rohrscheitel eingesandet werden. Sämtliche Muffenverbindungen sind dabei frei und offen zu lassen. Nach erfolgter positiver Dichtigkeitsprüfung werden die offenen Muffenverbindungen verfüllt und die Zwischenräume der eingesandeten Rohrlage verdichtet.
N44 Teil 3 Seite 4
2012-10
Bei Distanzen unter 25 m zwischen den Schächten, besteht in der Regel keine Gefahr von Undichtigkeiten aufgrund von Längenverkürzungen. Die oben festgelegte Verlegevorschrift kann somit entfallen.
Bemerkung:
Die ordnungsgemäße Durchführung nach Pkt. 4 ist durch entsprechende Prüfungszeugnisse zu belegen.
5 Herstellung von Rohrpasslängen
Die Herstellung von Rohrpasslängen erfolgt durch Ablängen und Anschrägen der Rohrsteckenden. Dabei ist zu beachten, dass das Rohr rechtwinklig geschnitten wird und das Steckende die genormte 15°-Anschrägung aufweist (N 44 Teil 1, Bild 1). Es wird empfohlen Geräte zu verwenden, die in einem Arbeitsgang trennen und anfasen. Bei gekürzten Rohren ist zum Markieren der Einstecktiefe ein Farbklebeband zu verwenden.
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N51
11
/86;
06/
87; 0
9/96
; 01/
99
M
Verzögerte Zuschaltung von ersatznetzberechtigten Verbrauchern
nach Netzausfall
N 51
Ersatz für Ausgabe April 2007
Inhalt
1 Allgemeines 2 Mitgeltende Normen 3 Zuschaltung der Stromerzeugungsaggregate 4 Anforderungen an die ersatzstromberechtigten Verbraucher 5 Schaltschema (Beispiel)
1 Allgemeines
Der Zweck dieser Norm ist es, nach einem Netzausfall eine entsprechende Zuschaltung der Er-satzstromleistungen für den Flughafen München zu gewährleisten und sie gilt nur für Bestandsanlagen die bis zum 31.12.2006 gebaut wurden. Ab dem 01.01.2007 ist für neue Anlagen eine automatische Umschaltung der AEV-Verbraucher auf das AEV-Netz, die betriebsmäßig im NN-Netz versorgt werden, nicht mehr zulässig
2 Mitgeltende Normen
.
Es gelten alle einschlägigen VDE-Bestimmungen
3 Zuschaltung der Stromerzeugungsaggregate
Nach einem Netzausfall müssen mit 0,2 s bis 1 s Verzögerung (einstellbar) die im Stillstand be-findlichen Stromerzeugungsaggregate innerhalb von 15 s gestartet, auf Nenndrehzahl gebracht und zueinander sowie zu ggf. bereits sich im Betrieb befindlichen Aggregaten synchronisiert werden. Ab diesem Zeitpunkt stehen die Aggregate zur Leistungsabgabe bei stufenweise steigender Be-lastbarkeit zur Verfügung.
4 Anforderungen an die ersatzstromberechtigten Verbraucher
4.1 Allgemeines
Zur Realisierung der verzögerten Zuschaltung der Ersatzstromleistungen sind entsprechend dem Schaltschema gemäß Pkt. 5 bei allen Schaltschränken, wo ersatzstromberechtigte Verbraucher angeschlossen sind (z. B. Teile der Lüftungsanlagen im Passagierabfertigungsbereich) die An-forderungen gemäß Pkt. 4.2 einzuhalten.
TEGD Fortsetzung bis Seite 2
N51 Seite 2
2012-10
4.2 Anforderungen
4.2.1 In Absprache mit dem Nutzer ist zu beachten, dass bei Normalnetz (NN) - Ausfall die Lastabwurfschaltung der ersatzstromberechtigten Verbraucher (mit Anschlussleistungen > 7,5 kW) mit 0,2 s bis 1 s Verzögerung (einstellbar) abschaltet. 4.2.2 Es ist vorzusehen, dass die Ersatzstrom-Verbraucher bei Ersatznetz (AEV) - Wiederkehr mit einer zwischen 15 und 120 s einstellbaren Verzögerung wieder zugeschaltet werden.
Anmerkung
Für die ausfallempfindlichen Verbraucher, wie z. B. Beleuchtungsanlagen, MSR-Anlagen, EDV- und Kommunikationsanlagen gelten die Anforderungen nach Pkt. 4 nicht.
5 Schaltschema (Beispiel)
Schaltschema für verzögerte Ab- und Zuschaltung von ersatznetzberechtigten Verbrauchern nach Netzausfall.
Beispiel: Die Lüftungsanlage im Passagierabfertigungsbereich; 1/3 der installierten Leistung ist an das AEV-Netz angeschlossen. Funktion 1: Bei NN-Ausfall (1, 2 oder 3 Phasenspannungen < 80...95% UN) läuft das Zeitrelais bzw. die ZLT-Funktion an: Der Abschaltbefehl an die AEV-Verbraucher erfolgt nach 0,2 s bis 1 s (einstellbar). Bei NN-Spannungswiederkehr (alle 3 Phasen > 100% UN) fällt das Zentralrelais bzw. die ZLT-Funktion zurück. Funktion 2: Steht die AEV-Spannung an oder bei Wiederkehr der AEV-Spannung (alle 3 Phasen > 96% UN) läuft das Zeitrelais bzw. die ZLT-Funktion an: Der Zuschaltbefehl an den AEV-Verbraucher erfolgt nach 15...120 s (einstellbar). Bei AEV-Spannungsausfall (1, 2 oder 3 Phasen < 80...95% UN) wird das Zeitrelais bzw. die ZLT-Funktion zurückgesetzt und läuft erst nach AEV-Spannungswiederkehr wieder an.
NN AEV
U <
U >
T= - - - s Spannungsrelais (Spannungsmangel)
Spannungsrelais (Spannungswiederkehr)
Zeitrelais bzw. ZLT-Funktion
Motorantrieb M
U <
T=0,2...1s
U >
T=15...120s
M
M
Funktion 2 Funktion 1
M M
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N54
11
/86;
11/
87; 0
9/96
; 01/
99; 1
0/07
M Kabeltrassen
Brandschutzmaßnahmen
Allgemeine Anforderungen
N 54
Ersatz für Ausgabe Juli 2010
Inhalt
1 Geltungsbereich 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien und Gesetze 3 Allgemeines 4 Kabelabschottungen 5 Abschottungsarten und Anwendungsbereiche 6 Brandschutz-Beschichtungen 7 Verkleidungen 8 Kabeltrassen
1 Geltungsbereich
Die vorliegende Norm enthält allgemeine Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes für Kabeltrassen innerhalb von Bauwerken des Flughafens München.
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien und Gesetze
N 30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN VDE 0472 Prüfungen von Kabeln und isolierten Leitungen DIN VDE 0298-4 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen DIN VDE 0604-1 Elektro-Installationskanäle für Wand und Decke DIN VDE 0639 Kabelträgersysteme zum Führen von Leitungen für elektrische Energie und Informationen Leitungsanlagenrichtlinie der BayBO Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Brandabschottungen BayBO Herstellervorgaben von Kabeltragesystemen
TEGD Fortsetzung bis Seite 5
N54 Seite 2
2012-10
3 Allgemeines
In Rettungswegen, bei Deckendurchbrüchen sowie beim Durchdringen von Wänden mit Brandschutzanforderungen sind entsprechende Vorkehrungen zur Erreichung der jeweils geforderten Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 zu treffen. Sämtliche dabei verwendeten Materialien oder die Ausführungen und Anwendungen derselben müssen vom Institut für Bautechnik Berlin zugelassen sein, sowie den gültigen baurechtlichen Anforderungen entsprechen. Die entsprechenden vollständigen Zulassungsbescheide müssen während der Ausführung der Arbeiten ständig zur Einsichtnahme auf der Baustelle vorhanden sein. Der Hersteller der jeweiligen Brandschutzmaßnahme muss für das Bauvorhaben eine Übereinstimmungserklärung ausstellen, mit der er bestätigt, dass die von ihm ausgeführten jeweiligen Brandschutzmaßnahmen den Bestimmungen des Zulassungsbescheides entsprechen. Die Bescheinigung ist der Bauleitung auszuhändigen und bei Aufforderung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterzuleiten. Die für Brandschutzmaßnahmen zu verwendenden Materialien oder Bauteile müssen nach Fertigstellung und z. T. bei der Ausführung • baurechtlich zugelassen • lösungsmittelfrei • mechanisch widerstandsfähig • alterungsbeständig • feuchtigkeitsunempfindlich • korrosionsneutral • asbestfrei • lichtbogenfest • säure- und laugenfest • dekontaminierfähig • rissfest • nicht feuergefährlich und • nicht gesundheitsschädlich sein. Mit der Ausführung von Brandschutzmaßnahmen dürfen nur Unternehmen beauftragt werden, die die nötige Sachkenntnis und Erfahrung auf diesem Gebiet haben sowie über geeignetes Fachpersonal und Geräte verfügen. Bei der Auswahl und Ausführung der Brandschutzmaßnahmen ist unbedingt darauf zu achten, dass eine leichte, sichere und wirtschaftliche Nachinstallation gewährleistet ist. Nachinstallationen und Ausbesserungen der Brandabschottungen und -beschichtungen müssen nachträglich jederzeit möglich sein. Die verwendeten Materialien müssen für ortsübliche Kabel und Leitungen für halogenfreie, PE-isolierte und mineralisolierte Kabel und Leitungen geeignet sein. Die für Kabelabschottungen verwendeten Materialien in Wänden mit Brandschutzanforderungen müssen zum überwiegenden Teil aus A1-Material bestehen. Die Verlegung von Leerrohre durch Brandschottabschottungen ist nicht erlaubt.
N54 Seite 3
2012-10
Die Summe der Querschnitte aller Kabel und Rohre darf nicht mehr als 60 % der Rohbauöffnung des Brandschottes betragen.
4 Kabelabschottungen
Kabel- und Leitungsabschottungen durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderungen müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse des Bauteils nach DIN 4102 entsprechen. Jede Kabelabschottung ist nach ihrer Fertigstellung mit einem Schild auf beiden Seiten dauerhaft zu kennzeichnen. Es ist neben der Abschottung an der Wand zu befestigen und muss folgende Angaben enthalten: • Brandschottnummer • Auftragnehmer • Hersteller der Abschottung • Schottsystem • Zulassungsnummer des Instituts für Bautechnik, Berlin • Herstellungsjahr Die Größe des Gesamt-Kupferquerschnittes des einzelnen Kabels darf nicht begrenzt sein. Das verwendete Schottmaterial muss mit Beton bzw. dem Mauerwerk gut haften. Die Außenflächen des Brandschotts müssen glatt ausgeführt werden. Die Kabeltragkonstruktionen müssen zu beiden Seiten der Abschottung, gemäß Zulassung des Brandschottes bzw. Herstellervorschriften des Kabeltragesystemherstellers, so am Bauwerk befestigt werden, dass im Brandfalle eine zusätzliche mechanische Beanspruchung der Abschottung nicht auftreten kann. Gesperrte Brandschotts werden zusätzlich mit einem Schild „BRANDSCHOTT GESPERRT“ gekennzeichnet. Durch Brandschotts geführte Kabel und Leitungen müssen in Lagen, bzw. dürfen als Kabelbündel mit einem Durchmesser von max. 60 mm, verlegt werden. Kabel und Leitungen müssen senkrecht zur Schottoberfläche durch das Brandschott geführt werden. Stützkonstruktionen innerhalb der Kabelabschottung sind zu vermeiden, da hierdurch die Nachinstallation beeinträchtigt wird. Die Abschottung ist so auszuführen, dass die gemäß Zulassung geforderte Schottdichte erreicht wird.
5 Abschottungsarten und Anwendungsbereiche
5.1 Mineralfaserschottung
Die Mineralfaserschottung besteht in der Regel aus 2 x 60 mm dicken Steinwollplatten der Klasse A1 (vgl. DIN 4102), die mit Dämmschichtbildnern, gemäß Herstellervorschrift, verarbeitet werden. Das Raumgewicht der Mineralfaserschottung beträgt ca. 150 kg/m³. Die Beschichtungsmengen sind nachzuweisen. Diese rauchgasdichte Schottung ist i. d. R. in allen F 90 und F 30-Bereichen vorzusehen.
N54 Seite 4
2012-10
Bei Nachinstallation darf zum verschließen eines Mineralfaserschottes nur das von der Zulassung genehmigte Material verwendet werden.
5.2 Mörtelschottung
Die Schottungen der Feuerwiderstandsklasse F 90 in Nassbereichen werden mit Brandschutzmörtel hergestellt, deren Zuschlagstoffe aus Leichtbaumaterial A1 und deren Bindemittel aus hydraulischen Bindern bestehen. Diese Schottung ist in Nassbereichen, wie beispielsweise in Bereichen mit Spritzwasser bzw. bei sehr hoher Luftfeuchtigkeit in Küchen, Waschräumen u. ä., vorzusehen.
5.3 Systemschottung
Die Systemschottungen der Feuerwiderstandsklasse F 90 sind in Bereichen, die besonderen Anforderungen entsprechen müssen, vorzusehen. Diese Anforderungen sind: • Druckgasdichtigkeit • Wasserdichtigkeit • Explosionsschutz • Elektromagnetische Schirmung • Radioaktive Schirmung Für diese Anwendungsbereiche sind nachrüstbare Rahmenpacksysteme vorzusehen.
5.4 Temporäre Schottung
Die temporäre Schottung der Feuerwiderstandsklasse F 90 (vgl. DIN 4102) muss aus Kissen mit Mineralfaserfüllung der Klasse A1 bestehen. Eine Granulatfüllung ist nicht zulässig. Die Hüllen müssen aus Glasseidengewebe oder Dämmschichtbildner-beschichteten organischen Geweben bestehen. Diese Schottung ist keine Dauerschottung. Sie dient lediglich der zeitweiligen Abschottung kritischer Bereiche von Beendigung bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeiten am Bau.
6 Brandschutz-Beschichtungen
Die Brandschutz-Beschichtung darf keine Verminderung der Belastung bzw. keine Erhöhung der Leitertemperatur der zu beschichtenden Kabel und Leitungen nach sich ziehen. Die Beschichtungsstärke muss dem Prüfbericht entsprechen. Einzelne Kabel müssen sich aus dem beschichteten Verband lösen lassen. Nach Beendigung der Beflammung der Kabel und Leitungen muss ein Weiterbrennen bzw. Nachbrennen geschützter Kabel ausgeschlossen sein. Die Beschichtung muss alterungsbeständig, elastisch und flexibel sein und darüber hinaus eine Rissbildung vermeiden. Sie muss mechanisch widerstandsfähig sein. Das Brandschutz-Beschichtungsmaterial muss für gebündelte Leitungsverlegung, auch für Leitungstrassen, verlegte Leitungen und Leitungsbündel geeignet sein. Das angewendete Material ist i. d. R. in spritz- und streichfähiger Ausführung oder soweit erforderlich als spachtelfähiger Kitt anzubieten. Soweit für halogenfreie Kabel und Leitungen der Nachweis des Isolationserhaltes nach DIN 57472 - VDE 0472 mit mindestens 30 min. oder größer vorliegt und es sich um abgeschlossene Trassen oder Trassenbereiche handelt, sind diese nicht zu beschichten.
N54 Seite 5
2012-10
7 Verkleidungen
Die Verkleidung von Kabeltrassen und deren Tragkonstruktion in Rettungswegen sowie Abschottungen von Kabeln des allgemeinen und des besonderen Ersatznetzes (AEV bzw. BEV) sowie Leitungen von Sicherheits-Beleuchtungs-Anlagen müssen der Feuerwiderstandsklasse I 90 nach DIN 4102 entsprechen. Leitungstrassen und deren Tragkonstruktionen für den Funktionserhalt sind mit Feuerschutzplatten zu verkleiden. Die Tragkonstruktion muss sich dabei innerhalb der Brandschutz-Verkleidung befinden. Bei von der Decke abgehängten Tragkonstruktionen muss die Abhängung ebenfalls in die Schutzmaßnahme einbezogen werden. Die Tragkonstruktion außerhalb der Verkleidung kann bei Feuerwiderstandsklasse F 30 beschichtet werden. Als Verkleidungsmaterial ist ein zugelassenes Material und eine geprüfte Konstruktion zu verwenden. Eine Befestigung der Verkleidung an der Tragkonstruktion ist dabei nicht zulässig. Die Verkleidungskonstruktion ist an der Decke bzw. Wand zu befestigen. Sie kann aus einer eigenen Tragkonstruktion, mit zugelassenen Konstruktionsteilen, bestehen. Bei der Verkleidung der Kabel- und Leitungstrassen muss eine Seite der Verkleidung zum Zwecke der Nachinstallation leicht abnehmbar ausgeführt werden. Das sichere Wiederanbringen der Verkleidungen, auch nach mehrmaliger Demontage, muss gewährleistet sein. Bei längeren verkleideten Kabel- und Leitungstrassen müssen entsprechend der Belegung, sich im Brandfalle automatisch schließende Lüftungsöffnungen, berücksichtigt werden. Bei Kreuzungen von Kanälen durch Brandwände, sind die Kanäle durch Abschottungen zu schließen
8 Kabeltrassen
Kabel und Leitungen dürfen nur mit den vom Hersteller zugelassen Befestigungseinrichtungen an Kabeltragekonstruktion befestigt werden. Die maximale Belegung einer Kabel- bzw. Leitertrasse darf die Steghöhe der Wanne nicht überschreiten. Kabel und Leitungen müssen am Beschriftungspunkt dauerhaft gekennzeichnet werden. Der Beschriftungspunkt ist an der Kabeltrasse mit einem grünen Punkt gekennzeichnet. Kabel und Leitungen dürfen nur in Kabeltrassen mit der entsprechenden Netzart (FMG Norm N30 Teil 3) verlegt werden. Bei Kabelführung über Kabelleitern im Steigbereich sind die Leitungen und Kabel ausschließlich mit ausreichend dimensionierten Bügelschellen zu befestigen. Kabel und Leitungen dürfen in Kabeltrassen nur nebeneinander in Lagen oder als Bündel von max. 60 mm im Durchmesser verlegt werden. Gesperrte Kabel- und Leitungstrassen sind mit einem zusätzlichen Schild „TRASSE GESPERRT“ gekennzeichnet.
Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N57
09
/87;
06/
88; 0
9/96
; 01/
99
M
Steuerungen und Verriegelungen in
Transformatorstationen
N 57
Ersatz für Ausgabe Juli 2007
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen 3 Steuerung und Verriegelung der 20 kV-Transformatorschalter 4 Steuerung und Verriegelung der Normalnetz-NSHV-Längskupplungen 5 Umschaltautomatik zwischen der 400 V NN- und 400 V AEV-NSHV-
Sammelschiene 6 Ausführungsart der Niederspannungsschalter 7 Erläuterungen zu den Abkürzungen
1 Geltungsbereich und Zweck
Diese Werknorm gilt für die Errichtung der Transformatorenstationen auf dem Flughafen München. Sie soll das Zusammenwirken der erforderlichen festverdrahteten Steuerungen und Verriegelungen zwischen der 20 kV-Schaltanlage und der Niederspannungshauptverteilung innerhalb der Transformatorstation sicherstellen und den dazu notwendigen Lieferumfang in den Vergabeeinheiten „Mittelspannungsnetz“ und „Gebäudeinstallation" festlegen.
2 Mitgeltende Normen
Alle einschlägigen DIN VDE-Vorschriften
3 Steuerung und Verriegelung der 20 kV-Transformatorschalter
Der niederspannungsseitige NSHV-Transformatoreinspeiseschalter ist elektrisch so zu verriegeln, dass er weder von fern noch am Schaltfeld eingeschaltet werden kann, wenn der zugehörige Mittelspannungs-Transformatorschalter ausgeschaltet ist. Die Steuerungsspannung für den Verriegelungsmagneten (stromlose Verriegelung) oder Arbeitsstromauslöser für Dauerschaltung (100% ED) am 400 V-Schalter beträgt 67 V DC, wird aus der 20 kV-Anlage geliefert und dort abgesichert. Der Arbeitsstromauslöser bzw. Verrieglungsmagnet ist auf Schaltanlagenreihen-klemmen im 400 V-Schaltfeld zu verdrahten. Das Steuerkabel von diesen Klemmen zur 20 kV-Schaltanlage ist vom Errichter dieser Anlage zu liefern und zu montieren. Wenn der 20 kV-Trafoschalter ausgeschaltet wird, muss der zugehörige 400 V-NSHV-Trafo-einspeiseschalter durch einen 67 V DC-Arbeitsstromauslöser und Federkraftspeicher ebenfalls auslösen. Steuerspannungsabsicherung, Klemmen, Verdrahtung und Steuerkabel sind wie bei der o. g. Verriegelung auszuführen. Die Buchholzüberwachung (nur für Öltrafos) und die Temperaturüberwachung am Transformator, jeweils für Warnung und Auslösung, werden vom Errichter der 20 kV-Schaltanlage zu dieser verkabelt und schalten den 20 kV-Trafoschalter aus.
TEGD Fortsetzung bis Seite 3
N57 Seite 2
2012-10
4 Steuerung und Verriegelung der Normalnetz-NSHV-Längskupplungen
Der 400 V-Längskuppelschalter in der NSHV-NN-Sammelschiene darf weder von fern noch am Schaltfeld eingeschaltet werden können, wenn der 20 kV Längskuppelschalter in der NN-Sammel-schiene offen und gleichzeitig mindestens je 1 Transformator links und rechts der Kupplung eingeschaltet ist (mit dem Verriegelungsmagnet 67 V DC in Ruhestromschaltung oder einem Arbeitsstromauslöser in Dauerschaltung (100% ED) am 400 V-Längskuppelschalter). Ist der 400 V-NSHV-Längskuppelschalter eingeschaltet und wird der o. g. Schaltzustand durch Fernsteuerung oder Vor-Ort-Steuerung hergestellt (20 kV-Längskupplung offen oder mindestens je 1 Transformator links und rechts der 20 kV-Längskupplung eingeschaltet), so muss der 400 V-NSHV-Längskuppelschalter durch einen 67 V DC-Arbeitsstromauslöser automatisch abgeschaltet werden. Die 67 V DC-Steuerspannung und das Steuerkabel zwischen der 20 kV und 400 V-NSHV sind durch den Errichter der 20 kV-Schaltanlage auszuführen.
5 Umschaltautomatik zwischen der 400 V NN- und 400 V AEV-NSHV-Sammelschiene
Bei allen Niederspannungshauptverteilungen, die neben NN-Transformatoren auch einen AEV-Transformator haben, ist folgende festverdrahtete Umschaltautomatik in der Niederspannungs-hauptverteilung einzubauen: • die NN-Sammelschiene und AEV-Einspeisung vor dem 400 V-Trafoeinspeiseschalter werden
jeweils durch einen 3poligen Spannungswächter nach VDE 0435 Teil 120 überwacht • fällt an der AEV-Einspeisung die Spannung von einer oder mehreren Phasen unter ca. 90% der
Nennspannung (einstellbar) und ist gleichzeitig die Spannung der NN-Schiene in allen drei Phasen größer als 95% der Nennspannung (einstellbar), so wird der AEV-Trafoeinspeise-schalter nach etwa 19 s (einstellbar von 0 ... 30 s) abgeschaltet und danach der Kuppelschalter zwischen der NN- und AEV-NSHV-Sammelschiene automatisch eingeschaltet
• wenn die Spannung der AEV-Einspeisung in allen drei Phasen größer ist als ca. 95% der Nenn-spannung (einstellbar), wird nach etwa 1 bis 5 Minuten (einstellbar) der Kuppelschalter zwischen der NN- und AEV-NSHV-Sammelschiene automatisch abgeschaltet und der AEV-Trafoeinspeiseschalter eingeschaltet
• der AEV-Trafoeinspeiseschalter und der Kuppelschalter zwischen der NN- und AEV-NSHV-Sammelschiene sind gegenseitig so zu verriegeln, dass immer nur einer der beiden Schalter eingeschaltet werden kann. Dabei darf auch die Hand-Einschaltung vor Ort nicht möglich sein; sie ist durch Sperrmagnete in Ruhestromschaltung oder Arbeitsstromauslöser in Dauerschal-tung (100% ED) zu verhindern
• die Steuerspannung für die vorgenannte Automatik und Verriegelung beträgt 67 V DC, wird aus der Batterieanlage für die 20 kV-Schaltanlage geliefert und ist dort abgesichert.
N57 Seite 3
2012-10
6 Ausführungsart der Niederspannungsschalter
In Niederspannungs-Hauptverteilungen sind die 400 V Trafo-Einspeiseschalter und die 400 V Sammelschienen-Längskupplungsschalter in Einschubtechnik auszuführen. Für die Betriebszustands- und Störmeldungen der vorgenannten Schalter sind entsprechende Meldungen auf eine Klemmleiste (-X4) in der NSHV aufzuschalten.
7 Erläuterungen zu den Abkürzungen
AEV - Allgem. Ersatzstromversorgung ED - Einschaltdauer NN - Normalnetz NSHV - Niederspannungshauptverteilung
Werknormen der Flughafen München GmbH April 2015
FMG
-For
m 9
010
– 12
.79
– 21
Fr
üher
e A
usga
ben
N61
-
M
Beleuchtung in
Parkhäusern und Parkgaragen
N 61
Ersatz für Ausgabe -
Inhalt
1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Festlegungen für die Beleuchtung 4 Verwendete Abkürzungen
1 Geltungsbereich und Zweck
Diese Werknorm gilt für die Errichtung und Sanierung von Parkhäusern und Parkgaragen der Flughafen München GmbH (FMG) ab 2014. Zweck dieser Norm ist die Vereinheitlichung der Beleuchtungsanlagen und die damit verbundene Reduzierung des Wartungsaufwandes. Abweichungen von dieser Norm sind mit der zuständigen FMG-Fachabteilung abzustimmen. Die aktuell gültigen Baubescheide der Gebäude sind zu beachten.
2 Mitgeltende Normen und Richtlinien
Neben dieser Norm und dem aktuell gültigen Baubescheid gelten folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung: • Bayrische Garagenverordnung (GaStellV) • DIN Normen und Richtlinien • DIN-VDE Normen, Vorschriften und Richtlinien • Normen und Richtlinien der Flughafen München GmbH • Brandschutzkonzept • Bau- und Arbeitsschutzrechtliche Grundlagen • Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR • Weitere mitgeltende Normen und Richtlinien.
TEGD Fortsetzung bis Seite 04
N61 Seite 2
2015-04
3 Festlegungen für die Beleuchtung
Entsprechend der bayerischen Garagenverordnung (GaStellV) ist die Beleuchtung mindestens in zwei Stufen schaltbar auszuführen, dass an allen Stellen der Nutzflächen und Rettungswege in der ersten Stufe eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux und in der zweiten Stufe von mindestens 20 Lux erreicht wird (Stand: 12.06.2014). Sofern im jeweiligen Baubescheid oder in rechtlich relevanten Normen, Vorschriften und Richtlinien (siehe Punkt 2) nichts anderes gefordert ist, gelten die im Folgenden aufgeführten Festlegungen.
3.1 Blendung UGR
Der Wert für die Direktblendung UGR ist entsprechend der Vorgaben in den mitgeltenden Normen und Richtlinien (siehe Punkt 2) einzuhalten.
3.2 Beleuchtungsstärke Em
Die Beleuchtungsstärke Em ist entsprechend der Vorgaben in den mitgeltenden Normen und Richtlinien (siehe Punkt 2) einzuhalten. Adaptionsstrecken zur Anpassung der Augen sind zu berücksichtigen.
3.3 Gleichmäßigkeit der Beleuchtung UO
Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung Uo ist entsprechend der Vorgaben in den mitgeltenden Normen und Richtlinien (siehe Punkt 2) einzuhalten.
3.4 Anordnung der Leuchten
Die Leuchten sind längs der Fahrtrichtung zu installieren. Aus Wartungsgründen sind keine Leuchten über Parkflächen anzuordnen.
3.5 Steuerungsstrategie Funktionsbeschreibung
3.5.1 Verkehrsbereiche (Fahrwege, Park- und Abstellflächen)
Präsenzabhängige Konstantlichtregelung über DALI-Ansteuerung wie folgt: Die Beleuchtung wird zonenweise unter Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte und der höchst möglichen Wirtschaftlichkeit (Abstimmung mit der FMG und gegebenenfalls mit Behörden) über separat eingebaute Multisensoren geschaltet. Wird die Anwesenheit eines Fahrzeugs oder einer Person erkannt, werden die Leuchten auf Betriebshelligkeit gesteuert. Nach einer einstellbaren Nachlaufzeit werden diese zurückgedimmt. In den ELT-Verteilern ist ebenfalls eine Ort/Fern/Aus-Steuerung mittels Wahlschalter eingebaut. Diese dient zur vorrangigen Überbrückung der Dali-Steuerung. Eine Statusmeldung des Schalters ist auf die MBE aufgeschaltet.
N61 Seite 3
2015-04
3.5.2 Nebenbereiche (Treppenhäuser, Gehwegbeleuchtung)
Präsenzabhängige Konstantlichtregelung über DALI-Ansteuerung (analog Punkt 3.5.1). In den ELT-Verteilern ist ebenfalls eine Ort/Fern/Aus-Steuerung mittels Wahlschalter eingebaut. Diese dient zur vorrangigen Überbrückung der Dali-Steuerung. Eine Statusmeldung des Schalters ist auf die MBE aufgeschaltet.
3.6 Leuchteneigenschaften
• Schutzart mindestens IP54 • Schutzklasse I oder II • Steckbare Leuchten Ausführung bei Schienenmontage • ist keine Schienenmontage möglich, sind die Leuchten werkzeuglos austauschbar • leichte Wartbarkeit der Leuchten • EVG Industriestandard • Umgebungstemperaturen von -25 °C bis +40 °C • schlagfestes Gehäuse IK 08 (nicht Vandalismus sicher) • Lichttechnische Abdeckung aus schlagfestem Polycarbonat, mindestens IK 08
UV-beständig und vergilbungsfrei • hohe chemische Resistenz und Korrosionsbeständigkeit • CE-Kennzeichnung • Abstimmung zu Qualitäten und Details mit der FMG-Fachabteilung.
3.7 Lichtfarbe
• Lichtfarbe 4000 K • Lichtfarbe generisch 840.
3.8 LED-Standard (bei LED Beleuchtungsvariante)
• 50.000 h und L80/B10 • LED-Modul austauschbar.
3.9 DALI-Controller
• Controller mit direkter DALI-Schnittstelle ohne zusätzlichen Gateway. Kommunikation Richtung Managementebene über BACnet/IP. Aufschaltung von konventionellen Datenpunkten (DI, DO, AI, AO) möglich. Controller erweiterungsfähig.
• Einbau der DDC-Einheiten sowohl in zentrale Unterstationen der GA sowie dezentral in Elektroverteilungen (NSUV, IT usw.).
• Abstimmung zu Details mit FMG-Fachabteilung Gebäudeautomation.
N61 Seite 4
2015-04
3.10 Multisensor
• Multisensor DALI (Helligkeit/Präsenz) • Schutzart mindestens IP54 • integrierbar in DALI-Bus.
3.11 Sicherheitsbeleuchtung Rettungszeichen
• LED-Leuchten nach Anforderung zwei- oder dreidimensional • Schutzart IP54 • Ausführung nach den aktuell gültigen Normen • CE-Kennzeichnung • DALI-fähig bzw. Systemangepasst an den Bestand • Funktionsüberwachung über GA (Ausfallüberwachung).
3.12 Sicherheitsbeleuchtung
Entsprechend GaStellV ist in geschlossenen Großgaragen und in mehrgeschossigen unterirdischen Mittelgaragen zur Beleuchtung der Rettungswege eine Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen. Die Sicherheitsbeleuchtung und die Allgemeinbeleuchtung erhalten eine separate Stromeinspeisung. Der DALI-Bus wird unabhängig von der Stromversorgung über alle Leuchten durchgeschleift. Bei Ausfall des DALI-Buses, der Stromversorgung oder des DALI-Controllers schalten alle Leuchten in den "Sicheren Betrieb" 100% EIN. Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung sind den aktuell gültigen Normen, Vorschriften und Richtlinien (siehe Punkt 2) zu entnehmen.
4 Verwendete Abkürzungen
DALI Digital Addressable Lighting Interface
GA Gebäudeautomation
MBE Gebäudeautomation-Managementebene
Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen
Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 1 von 7
Handbuch 21 – „Normen und Standards“
Werk-Norm N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen AFDD (ARC Fault Detection Device)
Flughafen München
Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen
Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 2 von 7
Inhaltsverzeichnis Geltungsbereich: .................................................................................................................................... 3
Zielsetzung: ............................................................................................................................................. 3
Mitgeltende Normen und Richtlinien: ................................................................................................ 3
Ausgangslage: ........................................................................................................................................ 3
Einschätzung bezüglich „unersetzbare Güter“: ............................................................................... 5
Bestehende Schutzeinrichtungen: ..................................................................................................... 5
Technische Voraussetzungen zum AFDD: ......................................................................................... 5
Wertung: ................................................................................................................................................. 6
Umsetzung: ............................................................................................................................................ 6
Ausnahmen: ........................................................................................................................................... 7
Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen
Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 3 von 7
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Regelungen zum Einsatz von Fehlerlichtbogen- Schutzeinrichtungen ist der Campus der Flughafen München GmbH. Es betrifft alle Gebäude bei denen die Flughafen München GmbH in Vertretung durch RE – Real Estate Gebäudeeigentümer ist. Ausgenommen hiervon ist das Terminal 2 (inkl. Satellit).
Zielsetzung:
Zielsetzung des Einsatzes der Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung ist es, eine höchstmögliche Sicherheit für Personen und Gebäude, unter Berücksichtigung einer maximalen Verfügbarkeit der technischen Anlagen, zu gewährleisten.
Mitgeltende Normen und Richtlinien:
Sonstige in der Werk-Norm N62 nicht abweichend geregelte Inhalte der DIN-VDE 0100 Teil 420 bleiben unberührt. Des Weiteren gelten im Zusammenhang mit dieser Werk-Norm N62 alle Verordnungen, Rechtsvorschriften, Normen, Regelwerke usw. Ebenso sind die Auflagen der Genehmigungsbehörden sowohl im Bestand als auch für zu errichtende Anlagen umzusetzen.
Ausgangslage:
Im Februar 2016 wurde die Neufassung der DIN-VDE 0100-420: 2016-02 „Errichten von Niederspannungsanlagen Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen“ veröffentlicht, welche im Februar 2018 berichtigt wurde. Sie löste die gleichnamige Ausgabe vom Februar 2013 ab. Die Neufassung 2016 weicht in wesentlichen Punkten von der Fassung 2013 ab, dies betrifft insbesondere den Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD). Die interne Werk-Norm N62 „Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD)“ wird auf Grund der Festlegungen der oben genannten DIN-VDE-Norm Pkt. 421.7 notwendig. Sie greift die Forderung zum Einsatz von Fehlerlichtbogen- Schutzeinrichtungen auf und gibt Vorgaben für deren Umsetzung. Diese interne Regelung ergänzt damit die Hinweise für die Planung, das Errichten und den Betrieb elektrotechnischer Anlagen der Flughafen München GmbH.
Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen
Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 4 von 7
Inhalt DIN-VDE 0100-420: 2016-02 421.7 zitiert aus der Norm
Inhalt DIN-VDE 0100-420: Berichtigung 1: 2018 - 02 zitiert aus der Norm
Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen
Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 5 von 7
Einschätzung bezüglich „unersetzbare Güter“:
Nach Einschätzung des Geschäftsbereiches Real Estate (RE) der Flughafen München GmbH handelt es sich bei „Güter“ um Sachwerte. Derzeit sind RE am Flughafen München keine „unersetzbaren Güter“ im Sinne von DIN-VDE 0100-420: 2016-02 bekannt.
Bestehende Schutzeinrichtungen:
Nutzungsbedingt ergeben sich in den Gebäuden auf Grund behördlicher Auflagen, Brandschutzkonzepten, Rechtsvorschriften sowie normativer Vorgaben diverse Sicherheitssysteme und Schutzeinrichtungen wie z. B.:
- Überspannungs- und Blitzschutz in Form einer Blitzschutzanlage und abgestufte
Überspannungsschutzeinrichtungen - Sprachalamierungssystem - Entrauchung - Sprinkleranlage - Brandmeldeanalge mit Aufschaltung auf die Einsatzzentrale der Werksfeuerwehr - Ständig anwesende Werksfeuerwehr im 24h/365d Betrieb - Ständig anwesende und besetzte technische Leitwarte im 24h/365d Betrieb - Ständige Bestreifung durch ortskundige Personen (Polizei, Konzernsicherheit,
Terminaldienst, etc.)
Technische Voraussetzungen zum AFDD:
Herstellerbezogen gibt es Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, die in Kombination mit Leitungsschutzschaltern verwendet werden müssen. Zur Prüfung der Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen gibt es keine Vorgaben. Folgerichtig kann die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung durch den Errichter nicht nachgewiesen werden. Eine Weiterleitung der Betriebs- und Störmeldung über eine Gebäudeleittechnik ist ebenfalls nicht möglich.
Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen
Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 6 von 7
Wertung:
Für die im Bestand befindlichen Anlagen besteht keine Nachrüstpflicht. Ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen in Gebäuden mit erhöhtem Personenaufkommen ist nicht vorgesehen. Die unter den Punkt „bestehende Schutzeinrichtung“ aufgeführten Maßnahmen stellen eine in sich geschlossene Sicherheitskette dar. Die Betrachtung, dass durch Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen ein Brand zu vermeiden wäre, der gravierende Beeinträchtigungen des gesamten Flugverkehrs zu Folge haben könnte ist laut DIN-VDE 0100-420: 2016-02 nicht gefordert.
Umsetzung:
Generell bewertet der Gebäudeeigentümer die Flughafengebäude nicht als „unersetzbares Gut“ (siehe Punkt Einschätzung bezüglich „unersetzbare Güter“) In der Normenberichtigung DIN-VDE 0100-420: Berichtigung 1: 2018 – 02 wird bei „unersetzbaren Gütern“ speziell auf „Kulturgüter“ hingewiesen. Bezogen auf die Norm DIN-VDE 0100-420 unter Punkt 421.7. - in Räumen und Orten durch unersetzbare Güter- wird in den Gebäuden (On Campus) der Flughafen München GmbH auf einen Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen verzichtet.
Grundsätzlich sind die in DIN-VDE 0100-420 unter Punkt 421.7 aufgeführten Bereiche gemäß Norm zu berücksichtigen, der Punkt „unersetzbare Güter“ bleibt dabei aus den oben genannten Gründen unberücksichtigt.
Der Einbau der Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung wird auch in den Gebäuden außerhalb des Flughafengeländes (Off-Campus), bei denen die Flughafen München GmbH ebenfalls Gebäudeeigentümer ist, nicht gefordert. Jedoch ist für den Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen gemäß den Auflistungen unter Punkt 421.7 (Norm DIN-VDE 0100-420) im Bedarfsfall eine Risikobeurteilung gemäß DIN-VDE 0100-420: Berichtigung 1: 2018 – 02 vorzunehmen und entsprechend umzusetzen.
Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen
Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 7 von 7
Ausnahmen:
Für folgende Bereiche in den Bestandsgebäuden hat die Flughafen München GmbH einen erhöhten Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen definiert und wird die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen nachrüsten:
• Kinderkrippe • Feuergefährdete Betriebsstätten (Schreinerwerkstatt) • Tankstellen der Flughafen München GmbH • Explosionsgeschützte Bereiche der Flughafen München GmbH