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Stand: Flughafen München 21. August 2020

Handbuch 21

Normen und Standards Sammlung aller FMG-Normen für technische Anlagen

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Normen und Standards

Stand: 21. August 2020 Seite 2 von 7 Handbuch 21

Inhaltsverzeichnis

1 Geltungsbereich ............................................................................................................. 3

2 Zweck des Handbuches ................................................................................................. 3

3 Anwendungshinweise ..................................................................................................... 3

4 Pflichten bei der Angebotsprüfung und Objektüberwachung ........................................... 4

5 Verzeichnis der FMG-Normen ........................................................................................ 4

VERZEICHNIS DER FMG-NORMEN ..................................................................................... 5

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Normen und Standards

Stand: 21. August 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21

1 Geltungsbereich

Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle FMG-Stellen, die beauftragten Planer und die ausführenden Firmen. Entwürfe zu FMG-Normen dürfen der Planung/Ausführung nur dann zugrundegelegt werden, wenn dies vorher schriftlich mit der Organisationseinheit TEGD vereinbart wurde. Abweichungen von FMG-Normen sind möglich. Sie bedürfen im Einzelfall der Zustimmung durch die Organisationseinheit TEGD.

2 Zweck des Handbuches

Das Handbuch "Normen und Standards" verfolgt das Ziel, die von der Flughafen München GmbH (FMG) herausgegebenen Normen sowie die Richtlinien für deren Anwendung allen Betroffenen zur Kenntnis zu bringen. Zweck der Normung ist die Beseitigung der Vielfalt sowie die Sicherung des von der FMG vorgegebenen Qualitätsstandards. Die Normung/Standardisierung soll helfen, die Kosten für den Betrieb und die Wartung insbesondere von technischen Anlagen zu senken. Darüber hinaus soll durch Vergabe verbindlicher Normen der Koordinationsaufwand der FMG eingeschränkt werden.

3 Anwendungshinweise

Jeder Anwender von FMG-Normen hat zu beachten, dass • er das für die richtige Anwendung der Norm erforderliche Verständnis besitzt (die Nor-

men sind nicht für Laien gedacht; eine vergleichbare Situation besteht bei Rechtsnor-men, für deren richtige Anwendung der Gesetzgeber ebenfalls allgemeine und spezielle Rechtskenntnisse voraussetzt)

• die Norm nicht einzige, sondern nur eine Erkenntnisquelle für technisch-ordnungsgemä-ßes Verhalten im Regelfall ist

• die Regeln für die Aufstellung der FMG-Normen zwar die Berücksichtigung des Standes der Technik verlangen, diese Forderung aber schon wegen der fortwährenden Weiterentwicklung in der Technik äußerst schwer zu realisieren ist

• sich die Anwendung der Norm wider besseres Wissen verbietet (z. B. wegen einer feh-lerhaften technischen Angabe in der Norm; wegen möglicher Verletzung von Rechten anderer, insbesondere gewerblicher Schutzrechte; wegen möglichen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften).

Alle Beteiligten sind verpflichtet, die Organisationseinheit TEGD auf mögliche Nachteile (z. B. Beeinträchtigung der Sicherheit, Unwirtschaftlichkeit) hinzuweisen, die sich aus einer Anwendung der FMG-Normen ergeben könnten.

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Normen und Standards

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4 Pflichten bei der Angebotsprüfung und Objektüberwachung

Die von den an der Ausschreibung teilnehmenden Bau- und Lieferfirmen eingereichten Ange-bote sind vom Ersteller der Ausschreibungsunterlagen auf Einhaltung der FMG-Normen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Sondervorschläge sowie bei Ausschreibungen auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm. Die mit der Objektüberwachung (Bauüberwachung) Beauftragten haben darauf zu achten, dass - soweit FMG-Normen vorliegen - alle verwendeten Bauteile und Stoffe den Vorschriften dieser Normen genügen. Bei der Abnahme von Bauleistungen und Leistungen sind von den an der Abnahme beteilig-ten FMG-Stellen zumindest stichprobenartige Kontrollen auf Einhaltung der vorgegebenen FMG-Normen durchzuführen.

5 Verzeichnis der FMG-Normen

Das Verzeichnis der FMG-Normen enthält die FMG-Normen in fortlaufender Nummerierung. Norm-Entwürfe sind durch den Buchstaben E gekennzeichnet. Sämtliche FMG-Normen (als PDF) können von allen Organisationseinheiten im FMG Intranet unter "... - Technische Richtlinien - Handbuch 21" angesehen und bei Bedarf ausgedruckt werden.

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Stand: 21. August 2020 Seite 5 von 7 Handbuch 21

VERZEICHNIS DER FMG-NORMEN

N4 Elektrotechnische Anlagen und Geräte; Technische Anschlußbedingungen

Juli 2018

N6 Einsteigschächte für Entwässerungsanlagen

Juli 2013

N17 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff

Okt. 2012

N21 Teil 1 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Allgemeine Angaben

Okt. 2012

N21 Teil 2 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Transformatorräume

Okt. 2012

N21 Teil 3 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Räume für Mittelspannungsschaltanlagen

Okt. 2012

N21 Teil 4 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Batterieräume

Okt. 2012

N23 Teil 1 Gebäudeautomation (GA); (Managementebene, Automationsebene und Feldebene); Definition der Planungsgrenzen

Aug. 2020

N23 Teil 2 Gebäudeautomation (GA); (Managementebene, Automationsebene und Feldebene); Definition der Liefergrenzen

Aug. 2020

N23 Teil 3 Gebäudeautomation (GA); (Managementebene, Automationsebene und Feldebene); Vorschriften für den Anschluss an die GA

Aug. 2020

N23 Teil 4 Gebäudeautomation (GA); (Managementebene, Automationsebene und Feldebene); Vorgaben für Planung und Ausführung

Aug. 2020

N25 Sicherheitsausrüstung für elektrische Betriebs-räume

Okt. 2012

N26 Teil 1 Kabelnetz; Verlegung von Erdkabeln im Graben; Ausführung

Nov. 2012

N26 Teil 2 Kabelnetz; Verlegung von Erdkabeln im Graben; Bauteile

Nov. 2012

N30 Teil 1 Kennzeichnung von Schächten Febr. 2013

Bbl. 1 Beispiel für die Nummerierung von Schächten Febr. 2013

Bbl. 2 Schachtnummernschilder Febr. 2013

Bbl. 3 Anordnung der Schachtnummernschilder

Febr. 2013

N30 Teil 2 Kennzeichnung von betriebstechnischen Anlagen Jan. 2013

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Stand: 21. August 2020 Seite 6 von 7 Handbuch 21

N30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen

Dez. 2012

Bbl. 1 Beispiele Dez. 2012

Bbl. 2 Antrag auf Identnummernvergabe

Dez. 2012

N30 Teil 5 Kennzeichnung von technischen Anlagen und Anlagenteilen

Okt. 2012

Bbl. 1 Raumlufttechnik Okt. 2012

Bbl. 2 Heizung Okt. 2012

Bbl. 3 Sanitäre Einrichtungen Juni 2019

Bbl. 6 Sprinkleranlagen (SPR) Febr. 2019

Bbl. 8 Gaslöschanlage (GLOE) Febr. 2019

Bbl. 9 Gasanlagen Dez. 2012

Bbl. 10 Kältetechnik Okt. 2012

Bbl. 11 Hydrantenanlagen (HYD) Febr. 2019

Bbl. 12 Tanktechnik Dez. 2012

Bbl. 13 Schaumlöschanlagen (SLA) Febr. 2019

Bbl. 14 Abwasserbeseitigungsanlagen Juni 2019

Bbl. 16 Ammoniakanlagen Dez. 2012

Bbl. 17 Heizölanlagen Dez. 2012

Bbl. 18 Schmierölanlagen Dez. 2012

Bbl. 21 BHKW - Aggregate Dez. 2012

Bbl. 22 Rohrleckwarnanlage Dez. 2012

Bbl. 24 Recyclinganlage (145.08)

Okt. 2012

N30 Teil 6 Kennzeichnung von Schaltern und Steckdosen

Aug. 2007

N30 Teil 8 Kennzeichnung von Beleuchtungsmasten

Nov. 2012

N30 Teil 9 Kennzeichnung von Fluggastbrücken

Nov. 2012

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Normen und Standards

Stand: 21. August 2020 Seite 7 von 7 Handbuch 21

N30 Teil 10 Kennzeichnung von Vorfeldbeleuchtungsmasten Nov. 2012

Bbl. 1 Verteiler in den Vorfeldbeleuchtungsmasten

Nov. 2012

N30 Teil 11 Kennzeichnung von Displays der Andocksysteme

Sept. 2012

N30 Teil 12 Kennzeichnung von Befeuerung - Sensorsystem

Nov. 2012

N38 Teil 1 Allgemeiner Schaltschrank; Konstruktion und Ausführung

Aug. 2007

N38 Teil 2 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankverdrahtungen

Aug. 2007

N38 Teil 3 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankbeschilderungen

Aug. 2007

N38 Teil 4 Allgemeiner Schaltschrank; Farbcodes für Netzarten

Aug. 2007

N44 Teil 1 Kabelschutzrohre; Maße, Qualitätsvorschriften und Lieferbedingungen

Okt. 2012

N44 Teil 2 Kabelschutzrohre; Qualitätsvorschriften für die Ver-bindung von Kabelschutzrohren

Okt. 2012

N44 Teil 3 Kabelschutzrohre; Verlege- und Prüfvorschriften

Okt. 2012

N51 Verzögerte Zuschaltung von ersatznetzberechtigten Verbrauchern nach Netzausfall

Okt. 2012

N54 Kabeltrassen; Brandschutzmaßnahmen; Allgemeine Anforderungen

Okt. 2012

N57 Steuerungen und Verriegelungen in Transformatorstationen

Okt. 2012

N61 Beleuchtung in Parkhäusern und Parkgaragen Apr. 2015

N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen AFDD (ARC Fault Detection Device)

Mai 2018

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Werknormen der Flughafen München GmbH Juli 2018

FMG

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2/10

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2/14

M Elektrotechnische Anlagen und Geräte

Technische Anschlussbedingungen N 4

Ersatz für Ausgabe Juni 2015

Inhalt

1 Geltungsbereich 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Verantwortlichkeit 4 Anmeldeverfahren bei Neuanschluss, Erweiterung, Änderung oder

Stilllegung/Beseitigung 5 Dokumentation 6 Instandhaltung Verzeichnis der Anhänge

1 Geltungsbereich

Diese Norm in ihrer jeweiligen Fassung ist für den Anschluss an alle und/oder die Benutzung von allen elektrotechnischen Versorgungsanlagen der FMG gültig. Sie regelt die Pflichten des Betreibers im Einzelnen und das Zusammenwirken des Betreibers von elektrotechnischen Anlagen mit der verantwortlichen Organisationseinheit der FMG zur Gewährleistung der sicheren und störungsfreien Versorgung mit Elektroenergie. Betreiber im Sinne dieser Norm sind alle FMG-Organisationseinheiten, Mieter, Pächter und sonstige Nutzer von Einrichtungen der FMG.

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

Neben dieser Norm und etwaiger Regelungen in den Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassungsverträgen mit dem Betreiber gelten folgende Vorschriften in jeweils neuester Fassung: • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die

Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV).• Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das

Niederspannungsnetz des VDN (Verband der Netzbetreiber e.V.) beim VDEW (Verband derElektrizitätswirtschaft).

• TAB Mittelspannung 2008,Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz, BDEW.

• Eigenerzeugungsanlagen am NiederspannungsnetzRichtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen amNiederspannungsnetz des VDEW incl. Ergänzungen in der jeweils gültigen Fassung.

• Technische RichtlinieErzeugungsanlagen am MittelspannungsnetzRichtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetzincl. Ergänzungen in der jeweils gültigen Fassung, BDEW.

• Technische Anschlussbedingungen der Flughafen München GmbH für den Anschluss an dasNiederspannungs- bzw. Mittelspannungsnetz.

TEGD

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2018-07

Es gelten in ihrer jeweiligen Fassung ferner: • alle einschlägigen FMG-Normen • alle einschlägigen DIN- und VDE-Vorschriften, insbesondere VDE-AR-N 4105 • die Arbeitsstättenrichtlinien • die baupolizeilichen und behördlichen Vorschriften alle gültigen Gesetze, Erlasse,

Verordnungen und Richtlinien der Aufsichtsbehörden, des TÜV, des VDS, der Berufsgenossenschaft, der DGUV sowie des Gewerbeaufsichtsamtes

• Handbuch 32: „EPLAN CAD-Schalt- und Schemapläne“ • Handbuch 35: „Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen“ • Handbuch 48: „Trassenkoordination“

3 Verantwortlichkeit

Der Betreiber ist - bei externen Betreibern aufgrund entsprechender unmittelbarer oder mittelbarer Regelungen des Gebrauchs- und Nutzungsverhältnis für die überlassene Sache - für die ordnungsgemäße Einrichtung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrotechnischen Verteilungsanlage hinter/nach der Schnittstelle Elektroenergie-versorgung (EEV) unter Berücksichtigung dieser Norm und der Regelungen, auf die in dieser Norm verwiesen wird, verantwortlich. Als Schnittstelle EEV wird die Verbindungsstelle des Betreibers bezeichnet. Die Schnittstelle EEV ist in den technischen Unterlagen eindeutig zu dokumentieren.

4 Anmeldeverfahren bei Neuanschluss, Erweiterung, Änderung oder Stilllegung/Beseitigung

Bei Neuanschluss, Erweiterung, Änderung oder Stilllegung/Beseitigung von Mittel- bzw. Niederspannungsanschlüssen ist dies der entsprechenden Organisationseinheit der FMG rechtzeitig anzuzeigen. Dazu ist der Anmeldevordruck (Anhang 1a bzw. 1b) unter Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen TAB (Anhang 3a bzw. 3b) zu verwenden. Die Zustimmung (Anhang 2) zur geplanten Maßnahme kann verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. Die Zustimmung kann mit Auflagen oder sonstigen Anschluss- oder Benutzungsbedingungen versehen werden. Ist nach Inbetriebnahme eine sichere und störungsfreie Versorgung nicht mehr gewährleistet, kann die FMG die Änderung, notfalls die Beseitigung, der Anlage verlangen.

5 Dokumentation

Dokumentationen sind Arbeitsunterlagen. Sie sind Voraussetzung für die vorschriftsmäßige Errichtung und ein sicheres Betreiben von elektrotechnischen Anlagen. Der Betreiber ist ab Schnittstelle EEV für die Beschaffung und Aktualisierung der technischen Dokumentation der Elektroenergieanlage verantwortlich. Jede Veränderung an der Anlage ist durch Revisionsunterlagen zu dokumentieren.

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N4 Seite 3

2018-07

Vor Beginn der Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer elektrotechnischen Anlage sind, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich mit der FMG-Organisationseinheit etwas anderes vereinbart ist, zu übergeben:

• Übersichtsschaltpläne mit Leitungen, Kabeltypen, Querschnitten,Sicherungsdimensionierungen, eingemessenen Leitungslängen, allen eingetragenenGeräten und deren Bezeichnungen in Übereinstimmung mit dem Betriebsmittelverzeichnisund den örtlichen Bezeichnungen.

• Aufbau- und Ansichtszeichnungen der Konstruktion von Schaltanlagen, Verteilungen,Steuertafeln und Geräten, einschließlich dem zugehörigen Aufstellungsplan.

• Wirkschaltpläne bzw. Stromlaufpläne von Schaltanlagen, Verteilungen und Steuertafeln miteingetragenen Leitungen, Kabeltypen, Querschnitten, Sicherungsdimensionierungen undeingemessenen Leitungslängen.

• Klemmenanschlusspläne für alle Klemmleisten.• Installationspläne mit eingetragenen Geräten, Dosen, Leuchten, Stromkreisnummern

entsprechend den Klemmenplänen und Kabeltrassen bzw. Stromschienen. Ergänzung derPläne in Bezug auf besondere Anlagen (z. B. HLSK-Anlagen, Küchen, Sonnenschutz).

Vor Inbetriebnahme einer elektrotechnischen Anlage haben, wenn mit der FMG-Organisationseinheit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vorzuliegen:

• Bestandspläne zu allen Schaltanlagen, Verteilungen und ausgeführten Installationen• Geräteliste mit Angabe der eingebauten Fabrikate, Typen und Bestellnummern• Bedienungsanleitungen, Funktionsbeschreibungen und Wartungsanweisungen für

sämtliche Anlagenteile und eingesetzten Geräte• Einstellwerte sämtlicher Schutzeinrichtungen:

1 Einstellbereich 2 Einstellwert 3 Auslösezeit bei Einstellwert (bei 20 °C Anfangstemperatur) 4 Nenngröße der eingesetzten Sicherungen.

• Niederschrift der Prüfergebnisse gem. DIN 18 382 Nr. 3.1.3• Bei Blitzschutzanlagen sind in den Plänen gem. DIN VDE 0185 bzw. DIN EN 62306 alle

Trennstellen zu bezeichnen und ein Messprotokoll anzufertigen mit Angabe derWiderstandswerte für jede Trennstelle

• Erdungspläne für Schutz-, Betriebs- und Hilfserden als Übersichts- und Lageplan mitMessangaben und Messwerten sowie örtliche Angaben aller Messstellen

• Für explosionsgeschützte Anlagen Installationsbescheinigung entsprechend derEx-Verordnung in ihrer neuesten Fassung, Prüf- und Zulassungsbescheinigung sämtlichereingesetzter elektrischer Geräte. Das Ex-Schutz-Dokument muss derBetriebssicherheitsverordnung entsprechen.

6 Instandhaltung

Der Betreiber hat zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen sicherheitstechnischen Zustandes der Elektroanlagen für diese ab Schnittstelle EEV eine regelmäßige Instandhaltung nach den gültigen Vorschriften zu veranlassen.

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2018-07

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1a Anmeldung Niederspannungsnetz Anhang 1b Anmeldung Mittelspannungsnetz Anhang 2 Zuschaltberechtigung Anhang 3a Technische Anschlussbedingungen Niederspannungsnetz Anhang 3b Technische Anschlussbedingungen Mittelspannungsnetz Anhang 4 Bestätigung DGUV Vorschrift 3 (zuvor BGV A3) Anhang 5 Kabelprüfprotokoll Anhang 6 Datenblatt Eigenerzeugung Anhang 7 Inbetriebsetzung Eigenerzeugung

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N4 Anhang 1a

FMG – TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft

Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz der

Flughafen München GmbH (FMG)

TEWN-FO-020_04 Stand: 29.1.2020 Seite 1

1. Anschrift des Verteilnetzbetreibers (VNB):

Flughafen München GmbH Abt. TEW – Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft Nordallee 26 85356 München Tel. 089 / 975 – 5 12 50 Fax 089 / 975 – 5 12 06 Anschrift des Anmelders / Kunden: Name, Vorname, Firmenname Straße und Haus-Nr. PLZ, Ort Tel. E-Mail Unterschrift/Stempel: 2. Angaben zum Anschlussobjekt: Gebäude / Bauwerks-Nr.: Geplante Nutzung: Vorgesehene Realisierung der elektrotechnischen Ausstattung:

FMG im Auftrag des Kunden vom Kunden beauftragte Firma

Terminwunsch: 3. Beauftragte Installationsfirma oder projekt. Ing.-Büro Name, Vorname, Firmenname Straße und Haus-Nr. PLZ, Ort Tel. E-Mail 4. Betreiber NSHV- Abgang

Firma/ FMG-Abt. Vorläufiger Betreiber Endgültiger Betreiber

Die Erstzuschaltung erfolgt in Anwesenheit vom Netzbetreiber TEWN

5. Auszuführende Arbeiten:

Die Erstellung eines Stromanschlusses Die Änderung eines Stromanschlusses Den kurzzeitigen Stromanschluss (z.B. Baustelle) Die Aufstellung/Änderung von Eigenerzeugungsanlagen (siehe TAB

Anhang 6) Der Anschluss von Ladestationen für E-Mobilität

6. Gewünschte Netzversorgung: Im Endausbau gleichzeitig

benötigte Gesamtleistung: Normalnetz (NN) kW Allg. Ersatznetz (AEV/GEV-A) kW Besonders Gesich. Ersatznetz (BEV/GEV-B) kW Schnelle Ersatzstrom Versorgung (SEV) kW

7. Rechnungsempfänger:

FMG Abteilung: PSP-Element: Auftrags.-Nr:

Externe Kunden Name, Vorname, Firmenname Straße und Haus-Nr. PLZ, Ort Tel. E-Mail Ansprechpartner 8. Bereitstellung eines Zähler- und zusätzlichen Kommunikationsplatz Ein 3-Punkt Zählerplatz und ein zusätzlicher Kommunikationsplatz incl. 2 LAN-Ports müssen jeweils nach den geltenden Technischen Anschlussregeln (TAR) zur Verfügung gestellt werden. Arbeiten müssen mit 14-tägiger Vorlaufzeit angemeldet werden.

9. Es sollen angeschlossen werden (siehe TAB 2007) 1)

Anz. Stück.

Einzelleistung kW

Ges. Leistung kW Verwendungszweck / Anmerkungen

Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen ohne Rückwirkungen auf das Verteilernetz

Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen mit Rückwirkungen auf das Verteilernetz 2)

Ladestationen für E-Mobilität

Der Anmeldung sind beizufügen: 1) Bei nicht ausreichendem Platz in der vorbereiteten Tabelle bitte Beiblatt dem Antragsformular anfügen 2) Für Geräte mit Netzrückwirkungen entsprechende Datenblätter

10. Berechnung der Zuleitung Der Anschlussnehmer hat den erforderlichen Kabelquerschnitt zu berechnen.

Anzahl der Kabel/ Parallelkabel Typ Querschnitt Einspeisesicherung (Überlast) Kundenanl.

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N4 Anhang 1a

FMG – TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft

Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz der

Flughafen München GmbH (FMG)

TEWN-FO-020_04 Stand: 29.1.2020 Seite 2

Bearbeitungsvermerke FMG (nicht vom Anmelder/ Kunden auszufüllen) Versorgungsschnittstelle FMG – Kunde:

Ansprechcode z.B. 146.04-NSHV-EG.01

Feld Abgang NH/LS Sicherung Netzart Zielbezeichnung z.B. 146.04-NSHU-EG.04

Kabel Typ Querschnitt

Schutz bei indirektem Berühren nach DIN VDE 0100 Teil 410: Zul. Sicherung einspeisungsseitig (NSHV): A (Kurzschlussschutz, 2 Stufen über Überlastschutz) Zul. Sicherung Abgangsseitig (Kundenanl.): A (Überlastschutz) Zul. Einstellung Leistungsschalter (NSHV): Zul. Einstellung Leistungsschalter (Kundenanl.): Bereitgestellt wird entsprechend der Anmeldung: Für -Netz eine Leistung von kW; Absicherung: A; Stromwandler Reserveleistung in Trafostation vorhanden . Geprüft durch Angaben zur Zählung:

Der Anschlussnehmer liefert und montiert 3 beglaubigte Stromwandler. Diese müssen im Kabelanschlussraum über den Kabeladern montiert werden

Stromwandler Beistellung FMG Stromwandler Lieferung durch Anschlussnehmer Stromwandler vorhanden Keine Zählung erforderlich

Zählerplatz: RLM SLP (nur in Ausnahmefällen)

Voraussetzungen zur Inbetriebnahme Vom Anschlussnehmer zu erbringen

DGUV-Bestätigung (siehe TAB Anhang 4)

Kabelprüfprotokoll nach VDE 0100 T 600 (siehe TAB Anhang 5) Beschriftung des NSHV-Abgangs mit Resopalschild Einführungsdichtung Rohrsysteme in die Station NH Abgangssicherungen

Änderung der techn. Dokumentation bzw. Übersichtspläne durch:

FMG (Änderungen sind durch den Anschlussnehmer in der Farbe „rot“ durchzuführen)

Anschlussnehmer

Bemerkung/ Skizze:

Bearbeitungslauf Weiterleitung an Datum Abt/Sachbearb. Eingang am: TEWNM TEWNW Anmelder Firma

Bemerkungen:

Anlagen zur Messeinrichtung Einbau Anzahl/ Art

Ausbau Anzahl/ Art Kundenanlage

Anwesend TEWN: ______________________

Zuschaltung am: durch: ______________________

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N4 Anhang 1b

TEWN-FO-040_02 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 2

FMG – TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft

Anmeldung zum Anschluss an das Mittelspannungsnetz der

Flughafen München GmbH (FMG) m

Eingangsvermerk FMG

1. Anschrift des Verteilnetzbetreibers (VNB): 2. Auszuführende Arbeiten:

Flughafen München GmbH die Erstellung eines Stromanschlusses Abt. TEW – Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft die Verstärkung eines Stromanschlusses Nordallee 26 die Umverlegung eines Stromanschlusses 85356 München den kurzzeitigen Stromanschluss (z.B. Baustelle) Tel. 089 / 975 – 5 12 50 Fax 089 / 975 – 5 12 06 die Entfernung eines Stromanschlusses den Wiederanschluss eines Stromanschlusses Anschrift des Anmelders / Kunden: die Aufstellung/Änderung von Eigenerzeugungs- Name, Vorname, Firmenname ............................................................................................. anlagen (z.B. Notstromanlage, siehe separates Straße und Haus-Nr. ............................................................................................. Formblatt, N4 Anhang 6) PLZ, Ort ............................................................................................. ........................................................................ Tel. .............. .............................................Fax ........................................................ E-Mail ................................................................................................................................

3. Angaben zum Anschlussobjekt:

Gebäude / Bauwerks-Nr.: .......................................................

Geplante Nutzung: .......................................................

Vorgesehene Realisierung der elektrotechnischen Ausstattung:

FMG im Auftrag des Kunden vom Kunden beauftragte Firma

Terminwunsch: ................................... 5. Beauftragte Installationsfirma oder projekt. Ing.-Büro

4. Gewünschte Netzversorgung: Im Endausbau gleichzeitig benötigte Gesamtleistung:

Normalnetz (NN) ................... kW

Allg. Ersatznetz (AEV) ................... kW

Schnelles Ersatznetz (SEV) ................... kW

Anzahl / Leistung der gepl. Transformatoren ...Stk......... kVA

6. Gewünschte Messeinrichtung:

Name, Vorname, Firmenname .............................................................................................

Straße und Haus-Nr. .............................................................................................

PLZ, Ort .............................................................................................

Tel. .................................................... Fax ........................................................

E-Mail .................................................................................................................................

MW: Messwandler DS: Drehstromzähler LZ: Leistungszähler

Einbau Ausbau

Kundenanlage Anzahl/Art Anzahl/Art Anzahl/Art

7. Betriebsverantwortlicher (Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung):

Name, Vorname, Firmenname .............................................................................................

Straße und Haus-Nr. .............................................................................................

PLZ, Ort .............................................................................................

Tel. .................................................... Fax ........................................................

E-Mail ................................................................................................................................ 8. Verbraucher die ggf. durch Größe oder Bauart Netzrückwirkungen erzeugen können:

Anz. Stck.

Einz.Lstg. kW

Spannung V

Ges.Lstg. KW

Anl. Strom A

Verwendungszweck / Anmerkungen

Erläuterungen:

Die Richtigkeit der Angaben bestätigen: Der Anmelder/Kunde: Der zugelassene Elektrobetrieb bzw. das proj. Ing.-Büro _______________________________________ _________________________________________ Datum Unterschrift Datum Unterschrift Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung" mit Anlagen werden anerkannt. Die NAV ist beim Verteilnetzbetreiber (VNB) erhältlich. Die Kundenanlage ist von einem eingetragenen Elektroinstallateur unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN/EN und DIN/VDE Normen, den Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) und sonstigen besonderen Vorschriften des o.g. VNB zu errichten und in Betrieb zu setzen. Datenschutzhinweis: Die angemeldeten und für die Bearbeitung notwendigen Daten werden beim VNB gespeichert. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung und dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckbezogen verarbeitet und genutzt.

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N4 Anhang 1b

TEWN-FO-040_02 Stand: 03.02.2014 Seite 2 von 2

Bearbeitungsvermerke FMG (nicht vom Anmelder/Kunden auszufüllen) Versorgungsschnittstelle FMG – Kunde: Anschluss Versorgungsnetz: ........................................... (NN / AEV / SEV)

Bauwerk: ................. Ansprechcode: ..................... Ebene: ...................... Zählnummer: ................ (FMG-Code)

MS-Anlage(n): .......................................................................................... Feld(er): ...............................................................................

Angaben zum Versorgungsnetz:

Netz / Ring ............................................ belastet mit ………......…A vorhandene Reserve .....................A

Netz / Ring ............................................ belastet mit ………......…A vorhandene Reserve .....................A

Benötigte Zuleitung gem. beantragter Leistung: Typ ................................/ Querschnitt ................................. mm²

Schutzorgane:

Sicherungslasttrennschalter mit HH-Sicherung ........A

Leistungsschalter mit UMZ-Schutz

Einstellwerte: I> = .....x In = .........A; t> = .........sec. / I>> = .....x In = ..........A;...t>> = .........sec. / Richtungszusatz ja / nein

Sonstiges:...................................................................................................................................................................................... Bereitgestellt wird entsprechend der Anmeldung: für ......... –Netz eine Leistung von ..................kW

Vor Inbetriebnahme zu prüfen:

Selektivität zur Kundeneinspeisung überprüft Schutz-Prüfprotokoll des Anlagen-Errichters liegt vor BGV A3-Bestätigung des Anlagen-Errichters liegt vor

Zuschaltung am:..................................... durch:.................................................................................................

Bemerkungen:...............................................................................................................................................................

........................................................................................................................................................................................

........................................................................................................................................................................................

Ermittlung der Anschlusskosten Bearbeitungslauf Weiterleitung an Datum Abt./Sachbearb. Neuanschluss

Veränderung

Euro Anmelder TEWN TEWN Fachabteil.:

A Baukostenzuschuss Fachabteil.: Fachabteil.: Fachabteil.: Fachabteil.:

B Anschlusskosten Fachabteil.: Fachabteil.: Fachabteil.: Fachabteil.:

C Inbetriebsetz.-kosten Fachabteil.: Fachabteil.: Summe A+B+C Fachabteil.: Fachabteil.: Umsatzsteuer ...........% Fachabteil.: Fachabteil.: Gesamtkosten Fachabteil.: TEWP Gutschrift: ..................€ ---------- TEWP TEWN Nachberechn.: ..................€ ---------- TEWN Anmelder

Umsatzsteuer: .................€ ---------- Angaben zur Messeinrichtung Einbau

Anzahl/Art

Ausbau

Anzahl/Art Ges. Gutschrift/Nachber. Kundenanlage Anschlusskosten

(Endabrechnung)

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N4 Anhang 2

TEWN-FO-043_00 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 1

/ Flughafen München

mZuschaltberechtigung

Fertigstellung der Anlage: Errichterfirma: Übergabe der Revisionsunterlagen an die FMG-Organisationseinheit

Unterlagen angefordert Übergeben - Datum

Übersichtsschaltbild

Stromlaufplan

Klemmenplan

Installationsplan

Bestandsliste

Trassenführungsplan

Bestätigung nach §5Abs4 BGVA3 (siehe N4 Anhang 4)

Prüfprotokoll nach VDE 0100 Teil 610 (siehe N4 Anhang 5)

Die Errichterfirma bestätigt die VDE-gerechte Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten, sowie die Durchführung der erforderlichen Messungen und Prüfungen nach VDE-Vorschriften:

Datum Unterschrift

Betriebsverantwortlicher (Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung):

Name, Vorname: Tel.: Mobil: Fax: E-Mail:

Der Errichter wird von der FMG-Organisationseinheit zum Zuschalten berechtigt:

Datum Unterschrift

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N4 Anhang 3a

TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 6

FMG-TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft

Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Flughafen München GmbH

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz m

Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Flughafen München GmbH (FMG) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Geltungsbereich

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Niederspannungs-Stromversorgungsnetz des Verteilnetzbetreibers (VNB) sowie für Veränderungen oder Erweiterungen vorhandener Anschluss- bzw. Kundenanlagen. Anschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontagen einer Kundenanlage sowie Änderungen der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses, wie auch für den veränderten und erweiterten Teil der Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbauzeitpunkt gültige TAB. Beim Anschluss an das Niederspannungsnetz der Flughafen München GmbH (FMG), Servicefeld Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft - TEW (= Verteilnetzbetreiber - VNB) gelten die: • Technischen Anschlussbedingungen des Verbandes der Netzbetreiber - VDN - e.V. beim

VDEW (Verband der Elektrizitätswirtschaft) - TAB 2007 mit Aktualisierungen 2011 sowie dienachgelagerte

• VDE Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)und die

• Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten.Die vorliegenden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen der FMG gelten zusammen mit den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 und den im Einzelnen benannten FMG-Werksnormen (Handbuch 21) in deren aktueller Fassung.

Grundsätze

Anschlussnehmer und Anschlussnutzer verpflichten sich, die Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Der VNB behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseiti-gung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt der VNB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage.

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N4 Anhang 3a

TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 2 von 6

Inhaltsverzeichnis

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen der FMG

1 Anmeldeverfahren ....................................................................................................... 3

2 Anschlussbedingungen an der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) ............ 3

2.1 Elektrische Anforderungen an der NSHV .................................................................. 32.2 Netzsystem und Netzform ......................................................................................... 32.3 Schleifenimpedanz ................................................................................................... 32.4 Kurzschlussstrom bei Körperschluss ........................................................................ 32.5 Blindstromkompensation ........................................................................................... 4

3 Inbetriebsetzung der elektrischen Kundenanlage ab NSHV .................................... 4

4 Rückwirkungen durch den Anschluss von Kundenanlagen an der NSHV .............. 4

4.1 Bedingungen zur Gewährleistung der Spannungsqualität an der Übergabestelle nach EN 50160 (Bedingungen zur Netzqualität) ....................................................... 4

5 Richtlinien für die Errichtung und den Anschluss an Niederspannungs-

hauptverteilungen ....................................................................................................... 5

6 Abrechnungszählung und Messeinrichtungen ......................................................... 5

6.1 Ausführung der Zählerplätze ..................................................................................... 56.2 Bereitstellung und Montage von Messeinrichtungen ................................................. 66.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) ....................................................... 66.4 Datenfernübertragung ............................................................................................... 6

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N4 Anhang 3a

TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 3 von 6

1 Anmeldeverfahren

Der Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz des VNB muss über das in der FMG-Norm N4 (Handbuch 21) geregelte Verfahren angemeldet werden (siehe auch Abschnitt 3, Inbetriebsetzung der elektrischen Kundenanlage ab NSHV). Neben der Verwendung des FMG-Anmeldeformulars ist darin festgehalten, dass die Zustimmung zu einer Anschlussmaßnahme seitens des VNB verweigert werden kann, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. Die Zustimmung kann mit Auflagen oder sonstigen Anschluss- oder Benutzungsbedingungen verbunden werden. Ist nach Inbetriebnahme eine sichere und störungsfreie Versorgung nicht mehr gewährleistet, kann der VNB die Änderung, notfalls die Beseitigung der Anlage verlangen. Dies gilt auch für vorübergehend angeschlossene Anlagen (z. B. für Baustellen, Stromversorgungen für Veranstaltungen etc.).

2 Anschlussbedingungen an der Niederspannungshauptverteilung (NSHV)

Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) stellt im Regelfall die Schnittstelle (Über-gabestelle) zwischen den Verteilnetz des VNB zum Kundennetz bzw. zur Kundenanlage dar und ist damit gleichbedeutend mit dem Hausanschlusskasten z. B. bei der Wohngebäude-versorgung.

2.1 Elektrische Anforderungen an der NSHV

Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 230 / 400 Volt. Die Nennfrequenz beträgt 50 Hertz. Die Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt liegt im Toleranzbereich nach DIN IEC 38. In DIN EN 50160 sind weitere Merkmale der Spannung und Frequenz angegeben.

2.2 Netzsystem und Netzform

Grundsätzlich gilt für das gesamte Netzgebiet (0,4 kV-Netz) des VNB die Netzform TN-S mitzentralem Erdungspunkt (ZEP). Ausnahmen kann es im Einzelfall im Aussenbereich und bei Sonderanschlüssen (z. B. Verbraucherabgänge im BEV-Netz) geben.

2.3 Schleifenimpedanz

Bei der Planung der Schutzmaßnahme einer Kundenanlage ist zu berücksichtigen, dass sich der zum Errichtungszeitpunkt gemessene Wert der Schleifenimpedanz durch Änderungen im Netzaufbau verändern kann. Die Schleifenimpedanz kann daher vom VNB weder angegeben noch garantiert werden. Die Anwendung der Schutzmaßnahme "Schutz durch automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtung" erfolgt immer in Eigenverantwortung des Anlagenerrichters.

2.4 Kurzschlussstrom bei Körperschluss

Bei Anwendung des ZEP ergeben sich abhängig von der Fehlerstelle zum ZEP unter-schiedliche Fehlerschleifen. Da die Berechnung (programmtechnisch oder manuell) auf-wendig und durch die daraus getroffenen Vereinfachungen ungenau ist, müssen nach Fer-tigstellung der elektrischen Anlage mit ZEP die 1poligen Kurzschlussströme I"k1 (Abschalt-bedingung: Abschaltströme Ia ≤ I"k1 in Abhängigkeit von der zulässigen Fehlerzeit) im Hauptleitungsnetz messtechnisch erfasst und dem VNB in Form eines Prüf- bzw. Messprotokolles vorgelegt werden.

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N4 Anhang 3a

TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 4 von 6

2.5 Blindstromkompensation

Bei Erfordernis nimmt der Anschlussnehmer in Abstimmung mit dem VNB zur Einhaltung des nachfolgend angegebenen Leistungsfaktors cos phi eine seinen tatsächlichen Belastungs-verhältnissen angepasste, ausreichende Blindstromkompensation vor. Die einzubauenden Kompensationsanlagen werden entweder abhängig vom Leistungsfaktor gesteuert oder im Falle der Einzelkompensation gemeinsam mit den zugeordneten Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet. Eine lastunabhängige Festkompensation ist nicht zulässig. Eine eventuelle Verdrosselung der Kompensationsanlage stimmt der Kunde mit dem VNB ab. Der Leistungsfaktor muss zwischen 0,9 induktiv und 1 liegen.

3 Inbetriebsetzung der elektrischen Kundenanlage ab NSHV

Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen für den Anschluss und die Inbetriebset-zung eines Versorgungsabganges ab einer Niederspannungshauptverteilung zusammen-gestellt: • Der Anschluss an das Niederspannungsnetz der FMG-TEW muss unter Einhaltung der

FMG-Norm N4 und dem darin enthaltenen Formblatt rechtzeitig vorher (i.d.R. zweiWochen) angemeldet werden.

• Art und Größe des Versorgungsabganges in der NSHV wird von der FMG,Servicefeld TEW / TEWN-Netzbetrieb (VNB) festgelegt.

• Der Kurzschlussschutz des Kabels erfolgt im Abgangsfeld der NSHV mit Einhaltung derSelektivitätsbedingungen.

• Der Überlastschutz des Kabels muss im Einspeisefeld der Unterverteilung erfolgen.• Übergabe BGV-A3-Bescheinigung der Unterverteilung bei Zuschaltung.• Übergabe Prüfprotokoll nach DIN/VDE 0100, Teil 610 des Abgangs- bzw. Einspeise-

kabels.• Durchgängige Beschriftung der Kabel nach FMG-Norm N30, Teil 3 (Handbuch 21).• Zuschaltung erfolgt ausschließlich durch bzw. im Beisein von FMG-TEWN.

4 Rückwirkungen durch den Anschluss von Kundenanlagen an der NSHV

Die elektrischen Einrichtungen der Kundenanlage sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass Rückwirkungen auf das Verteilnetz des VNB und die Anlagen anderer Kunden auf ein zulässiges Maß begrenzt werden. Treten störende Rückwirkungen auf das Verteilnetz des VNB auf, so hat der Anschluss-nehmer oder der Anschlussnutzer auf seine Kosten in seiner Anlage Maßnahmen zur Be-grenzung der Rückwirkungen zu treffen, die mit dem VNB abzustimmen sind. Die entspre-chenden Richtwerte sind nachfolgend geregelt.

4.1 Bedingungen zur Gewährleistung der Spannungsqualität an der Übergabestelle nach EN 50160 (Bedingungen zur Netzqualität)

Einhaltung der Netzrückwirkungen gemäß DIN-EN 61000 2-4, VDE 0839, Klasse 2. Darüber hinaus sind die Stromgrenzwerte pro Einspeisepunkt an der NSHV für die n-ten Harmonischen wie folgt einzuhalten: Stromgrenzwert in % = (1/n)*0,8*100% (auch im Teillastbereich). Für den Bezug der Stromgrenzwerte ist der Grundschwingungsstrom I50 zu verwenden.

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N4 Anhang 3a

TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 5 von 6

Die Einhaltung der Grenzwerte nach DIN-EN 61000 2-4 bzw. der Stromgrenzwerte sind auf Anforderung des Verteilnetzbetreibers (VNB) vom Kunden/Anschlussnehmer des anzu-schließenden Verbrauchers mittels Messung über einen Zeitraum von 1 Woche unter normalen Betriebsbedingungen nachzuweisen (Messung des Verzerrungsfaktors (THD) Strom/Spannung, 1-49-te Harmonische Strom/Spannung)

5 Richtlinien für die Errichtung und den Anschluss an Niederspannungs-hauptverteilungen

Ausführungsmerkmale für die Planung und den Bau von Niederspannungshauptverteilungen im Zuständigkeitsbereich des VNB: Abweichende Ausführungsmerkmale sind mit dem VNB im Zuge der Planung abzustimmen. • Energie-Schaltgerätekombination mit Bauartnachweis nach DIN 61439-2 • Schutzart in Abhängigkeit von Auflagen aus dem Brandschutzkonzept • Trafoeinspeiseschaltfelder mit offenem Leistungsschalter in Einschubtechnik, motor-

betrieben (60 V/DC), fernschaltbar und rückgemeldet über die Schaltanlagenleittechnik (SLT)

• Bei Trafomehrfacheinspeisungen: Sammelschienenlängskupplung(en) mit offenem Leistungsschalter in Einschubtechnik, motorbetrieben (60 V/DC), fernschaltbar und rückgemeldet über SLT

• Abgangsfelder für Nennströme > 400 A je nach Priorität des Abganges entweder mit offenem Leistungsschalter in Einschubtechnik, motorbetrieben (60 V/DC), fernschaltbar und rückgemeldet über SLT oder mit Kompaktleistungsschalter in Festeinbautechnik, handbetätigt ohne Rückmeldungen an die SLT

• Abgangsfelder für Nennströme < 400 A mit NH-Sicherungslasttrennschaltleisten mit Sprungantrieb in Modultechnik (Leistenform, 2-fach-Unterbrechung, mit 1 Bimetall-Amperemeter und ggf. mit beglaubigten Stromwandlern für Tarifkundenmessungen)

• Generell sind an die NSHV nur Abgänge > 70 kW bzw. ca. 100 A anzuschließen. Ausgenommen hiervon sind Verbraucherabgänge, die unmittelbar der Stationsversor-gung dienen bzw. aus abrechnungstechnischen Gründen direkt aus der NSHV versorgt werden müssen.

6 Abrechnungszählung und Messeinrichtungen

6.1 Ausführung der Zählerplätze

Die Zähleinrichtung ist nach der VDN-Richtlinie "MeteringCode", den in der TAB 2007 for-mulierten Festlegungen und den Vorgaben der vorliegenden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen der FMG (Niederspannungsnetz) aufzubauen. Jeder Zählerplatz nach DIN 43857 muss mit einer eigenen Freischalteinrichtung, entweder als 3-poligem Neozed-Sicherungslasttrennschalter oder 3-poligem Hauptschalter ausgestattet sein. Zählerplätze bis 60 A nach DIN 43857 sind mit Zählersteckklemme Fabr. Hager, Typ KJ30T auszurüsten. Bei Anlagen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100.000 kWh und / oder einer kontinuierlichen Leistung von 30 kW bietet der VNB auf Wunsch bzw. Anforderung des An-schlussnehmers oder Anschlussnutzers den Einbau einer Zähleinrichtung mit fortlaufender Registrierung der ¼-Stunden-Leistungsmittelwerte (Lastgangzähler) an.

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N4 Anhang 3a

TEWN-FO-021_05 Stand: 03.02.2014 Seite 6 von 6

6.2 Bereitstellung und Montage von Messeinrichtungen

Die erforderlichen abrechnungsrelevanten Messeinrichtungen (Zähler) werden grundsätzlich, wenn keine andere Vereinbarung zwischen dem VNB und dem Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer besteht, vom VNB gestellt und montiert. Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch den Eigentümer der Messeinrichtung (VNB) oder dessen Beauftragten angebracht und entfernt. Sie dürfen durch Dritte nicht geöffnet werden.

6.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen)

Ist in der Kundenanlage regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 60 A zu erwarten, ist für den Zählerplatz eine Wandlermessung vorzusehen. Die Vorsicherung der Wandlerzähler ist als 3-poliger Leitungsschutzschalter oder 3-poliger Neozed-Sicherungs-schalter 6/10A auszuführen. Die Lieferung und Montage der (beglaubigten) Stromwandler sowie die Verdrahtung erfolgt in der Regel nach vorheriger Abstimmung mit dem VNB durch den Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer. Für die Verdrahtung der Wandlermessung sind folgende Vorgaben einzuhalten: • Wandlerstromklemmen Phoenix UGSK/S+GS• Verdrahtung Strompfad mind. 2,5 qmm (Cu)• Verdrahtung Spannungspfad mind. 1,5 qmm (Cu)• Nummerierung der Zählerplatzanschlussklemmen identisch mit Zähler-

Eingangsklemmen (Unverwechselbarkeit bei Zählertausch).Gezählte Verbraucherabgänge, die aus den FMG-Notstromnetzen, wie AEV, BEV, GEV oder USV versorgt werden, sind grundsätzlich mit Wandlermessung auszustatten. Ausgenommen hiervon sind einzelne Stromkreise bis 16 A (Direktmessung).

6.4 Datenfernübertragung

Die Art der Datenerfassung und Übertragung für die Zählerfernablesung ist standortabhängig und im Einzelfall mit FMG/TEWN abzustimmen.

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N4 Anhang 3b

TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 9

FMG-TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft

Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Flughafen München GmbH

für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz m

Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Flughafen München GmbH (FMG) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Geltungsbereich

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Mittelspannungs-Stromversorgungsnetz des Verteilnetzbetreibers (VNB). Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses gelten die zum Erstellungszeitpunkt gültigen TAB. Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Flughafen München GmbH (FMG), Servicefeld Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft - TEW (= Verteilnetzbetreiber - VNB) gelten die: • TAB Mittelspannung 2008 (bdew) - „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss

an das Mittelspannungsnetz“• die Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (bdew)• sowie ggf. bei Netzparallelbetrieb die VDEW-Richtlinien

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.Die bdew- bzw. VDEW-Richtlinien gelten soweit in den folgnden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen der FMG und den im Einzelnen benannten FMG-Werknormen (Handbuch 21) in deren aktueller Fassung keine anderen Festlegungen getroffen wurden.

Grundsatz

Anschlussnehmer und Anschlussnutzer verpflichten sich, die Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Der VNB behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt der VNB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage.

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N4 Anhang 3b

TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 2 von 9

Nachfolgendes Inhaltsverzeichnis bezieht sich auf die gleichlautenden Abschnitte der TAB Mittelspannung 2008 (bdew)

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen der FMG

Inhaltsverzeichnis

1 Grundsätze .................................................................................................................... 3

1.1 Geltungsbereich / Geltungsbeginn ........................................................................ 31.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen ........................................ 31.4 Inbetriebsetzung ................................................................................................... 3

2 Netzanschluss .............................................................................................................. 3

2.4 Netzrückwirkungen ............................................................................................... 3

3 Übergabestation ........................................................................................................... 4

3.1 Baulicher Teil ........................................................................................................ 43.1.1 Allgemeines .......................................................................................................... 43.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung ................................................................. 43.1.3 Elektrische und elektromagnetische Felder ........................................................... 53.2 Elektrischer Teil .................................................................................................... 53.2.3 Kurzschlussfestigkeit ............................................................................................ 53.2.6 Schaltanlagen ....................................................................................................... 53.2.7 Betriebsmittel ........................................................................................................ 53.2.7.2 Verriegelungen ..................................................................................................... 53.2.7.3 Transformatoren ................................................................................................... 63.2.8 Sternpunktbehandlung .......................................................................................... 6 3.2.9 Sekundärtechnik ................................................................................................... 63.2.9.3 Schutzeinrichtungen ............................................................................................. 63.2.10 Erdungsanlage ..................................................................................................... 6

4 Abrechnungsmessung ................................................................................................. 7

4.1 Allgemeines .......................................................................................................... 74.2 Wandler ................................................................................................................ 74.4 Vergleichsmessungen .......................................................................................... 84.5 Datenfernübertragung ........................................................................................... 8

5 Betrieb ........................................................................................................................... 8

5.1 Allgemeines .......................................................................................................... 8A) Daten des Mittelspannungsnetzes der FMG ......................................................... 8B) Anschlussvarianten ............................................................................................... 8

ANHANG: Anschlussvarianten 1 bis 4 ................................................................... ff. 9

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N4 Anhang 3b

TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 3 von 9

1 Grundsätze

1.1 Geltungsbereich / Geltungsbeginn

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Flughafen München GmbH für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten ab dem 01.10.2009 im Versorgungsgebiet der FMG.

1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen

Der Anschluss an das Mittelspannungsverteilnetz des VNB muss über das in der FMG-Norm N4 (Handbuch 21) geregelte Verfahren angemeldet werden.

1.4 Inbetriebsetzung

Der Inbetriebsetzungsauftrag an die FMG-TEWN ist mindestens 2 Wochen vor der Inbetriebnahme einzureichen. Zur Inbetriebsetzung ist eine Errichterbestätigung nach BGV A3 (N4 Anhang 5) vorzulegen.Die Erst-Inbetriebnahme der Kundenanlage hat im Beisein eines Vertreters des VNB zu erfolgen.

2 Netzanschluss

2.4 Netzrückwirkungen

Treten störende Rückwirkungen auf das Verteilnetz des VNB auf, so hat der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer auf seine Kosten in seiner Anlage Maßnahmen zur Begrenzung der Rückwirkungen zu treffen, die mit dem VNB abzustimmen sind. Die entsprechenden Richtwerte sind nachfolgend geregelt.

Bedingungen zur Gewährleistung der Spannungsqualität an der Übergabestelle nach EN 50160 (Bedingungen zur Netzqualität)

Einhaltung der Netzrückwirkungen gemäß DIN-EN 61000 2-4, VDE 0839, Kl. 2. Darüber hinaus sind die Stromgrenzwerte für die n-ten Harmonischen wie folgt einzuhalten: • Stromgrenzwert in % = 1/n*(0,8)*100 (bezogen auf die Grundschwingung, auch im

Teillastbereich).• Die Einhaltung der Grenzwerte nach DIN-EN 61000 2-4 bzw. der Stromgrenzwerte sind

auf Anforderung des VNB vom Kunden/Anschlussnehmer mittels Messung auf derNiederspannungsseite über einen Zeitraum von 1 Woche unter normalenBetriebsbedingungen nachzuweisen (Messung des Verzerrungsfaktors (THD)Strom/Spannung, 1-49-te Harmonische Strom/Spannung).

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N4 Anhang 3b

TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 4 von 9

3 Übergabestation

3.1 Baulicher Teil

3.1.1 Allgemeines

Übergabestationen sind möglichst in der Nähe der Versorgungsleitung zu planen. Bei Stationen außerhalb von Gebäuden wird der Einsatz von fabrikfertigen Beton-Fertigstationen gemäß DIN EN 62271-202 empfohlen . Ins Gebäude integrierte Stationen sind vorzugsweise ebenerdig an Außenwänden, möglichst mit Zugang von außen, zu erstellen. Der Raum für den FMG-Teil der Übergabestation wird vom Eigentümer der Immobilie in den erforderlichen Abmessungen nach Vorgabe des VNB kostenlos zur Verfügung gestellt. Ebenso wird ein Niederspannungsanschluss (400/230 V, 50 Hz) in erforderlicher Größe für den Betrieb eines Unterverteilers unentgeltlich zur Verfügung gestellt. FMG-Teil und Kunden-Teil sind in der Übergabestation räumlich und brandschutztechnisch zu trennen.

3.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung

Die bauliche Ausführung von elektrischen Betriebsräumen hat entsprechend der im Folgenden aufgeführten Werknormen der Flughafen München GmbH - in der jeweils gültigen Fassung - zu erfolgen: Elektrische Betriebsräume Bauliche Ausführung Allgemeine Angaben N 21 Teil 1 Elektrische Betriebsräume Bauliche Ausführung Transformatorräume N 21 Teil 2 Elektrische Betriebsräume Bauliche Ausführung Räume für Mittelspannungs-Schaltanlagen N 21 Teil 3 Elektrische Betriebsräume Bauliche Ausführung Batterieräume N 21 Teil 4

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N4 Anhang 3b

TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 5 von 9

Kabeleinführung

Zur Einführung der Netzanschlußkabel sind geeignete wasser- und gasdichte Wanddurchführungen in ausreichender Zahl vorzusehen. Art und Ausführung sind mit dem VNB abzustimmen.

Installation

In den Räumen der Übergabestation sind durch den Errichter eine ausreichende Beleuchtung (E > 100 Lux), sowie Steckdosen (230 V-Schuko, 16 A und 32 A CEE) und ein eigener Unterverteiler nach Vorgabe des VNB zu installieren . Die Stromversorgung dafür ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Erdung

Die Erdungsanlage ist unter Berücksichtigung der Netzdaten des VNB zu errichten, siehe Abschnitt 3.2.10.

3.1.3 Elektrische und elektromagnetische Felder

Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte gem. 26.BImSchV ist messtechnisch zu erbringen und dem VNB spätestens 2 Wochen nach Inbetriebnahme vorzulegen. Der Betreiber der Niederfrequenzanlage hat diese ggf. gemäß § 7 der 26.BImSchV mindestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

3.2 Elektrischer Teil

3.2.3 Kurzschlussfestigkeit

Mittelspannungs-Schaltanlagen müssen für eine Bemessungsspannung von 24 kV und einen Bemessungskurzzeitstrom von mindestens 16 kA, 1 sec. ausgelegt sein.

3.2.6 Schaltanlagen

Es sind generell metallgekapselte, fabrikfertige, typgeprüfte Schaltanlagen gemäß DIN EN 62271-200 einzusetzen. Ein entsprechender Nachweis der Typprüfung ist dem VNB vorzulegen.

3.2.7 Betriebsmittel

3.2.7.2 Verriegelungen

Zur Verhinderung von Fehlschaltungen wird zwischen den Abgangsschaltern / Erdern der VNB-MS-Anlage und den kundenseitigen Einspeiseschaltern / Erdern eine sogenannte Gegenfeldverriegelung aufgebaut. Die dazu erforderlichen Hilfskontakte , Sperrmagnete, Auslöser usw. sind an den entsprechenden Schaltgeräten vorzusehen. Erfolgt die Einspeisung der Kundenanlage aus 2 verschiedenen Ringen bzw. Netzen des VNB sind besondere Verriegelungen einzubauen, die eine Querkupplung der Ringe bzw. Zusammenschaltung der Netze, auch über die Niederspannungsseite verhindern. Erfolgt die Einspeisung der Kundenanlage als Ringeinspeisung sind besondere Verriegelungen einzubauen, die ggf. eine Längskupplung über die Niederspannungsseite verhindern.

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N4 Anhang 3b

TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 6 von 9

In diesen Fällen werden auch die betroffenen Schaltgeräte der Kundenanlage, wie Netz-Einspeiseschalter und Kuppelschalter mit Trennern und Erdern, im Netzleitsystem des VNB dargestellt. Die erforderlichen Hilfskontakte sind zur Verfügung zu stellen. Die Melde- bzw. Verriegelungskontakte sind in einem separaten Rangierverteiler auf einer Übergabe-Klemmleiste, bestehend aus Messertrennklemmen Fabrikat Phönix, Typ MTK - P/P, zusammenzufassen.

3.2.7.3 Transformatoren

Eine Transformatorstufung mit mindestens 3 Anzapfungen wird empfohlen. Die Transformator-Prüfprotokolle sind dem VNB vorzulegen. Für den Fall, dass die Verrechnungszählung auf der Niederspannungsseite erfolgt, sind Transformatoren grundsätzlich in verlustreduzierter Ausführung nach DIN EN 50464-1 Tabelle 3 - Liste Ao und Tabelle 2 - Liste Bk, jeweils ohne Plus-Toleranz auszuführen.

3.2.8 Sternpunktbehandlung

Der Sternpunkt im 20 kV-Netz der FMG ist über strombegrenzende Widerstände geerdet (niederohmige Sternpunkterdung). Der Erdschlussstrom beträgt maximal 2000 A. Dementsprechend ist die Erdungsanlage und der Netzschutz aufzubauen.

3.2.9 Sekundärtechnik

3.2.9.3 Schutzeinrichtungen

Um die Selektivität zu den übergeordneten Schutzeinrichtungen im Mittelspannungsnetz der FMG zu gewährleisten, werden die Arten des Netz-Schutzes ebenso wie die Schutzeinstellwerte durch den VNB vorgegeben. Die Funktion der Schutzeinrichtung ist regelmäßig zu prüfen und zu protokollieren (mindestens alle 4 Jahre). Mit Rücksicht auf die Selektivität werden nur HH-Sicherungen mit einem maximalen Nennstrom von 63 A zugelassen.

3.2.10 Erdungsanlage

Die Erdungsanlage ist unter Berücksichtigung der Netzdaten (siehe Abschnitt 5.1 A) und der einschlägigen Vorschriften zu errichten. Die Funktionalität ist durch ein Messprotokoll nachzuweisen. Eine Ausführungsskizze über die Erdungsanlage ist dem VNB vor Inbetriebsetzung vorzulegen. Die Errichtung der Erdungsanlage sowie die Erhaltung und Überprüfung der Funktionalität liegt in der Verantwortung des Errichters / Anschlussnehmers.

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N4 Anhang 3b

TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 7 von 9

4 Abrechnungsmessung

4.1 Allgemeines

Die Strom- und Spannungswandler für die Verrechnungszählung können je nach Variante der Übergabestation sowohl im VNB-Teil als auch im Kunden-Teil der MS-Anlage eingebaut sein. Bei der Variante „Stich-Transformator“ können die Wandler ggf. auch in der Einspeisung der NSHV eingebaut werden. Die Ausführung der Messwandler bei Einbau in den Kundenteil hat nach Vorgabe des VNB zu erfolgen. Die Wandler sind auf Kosten des Anschlussnehmers vom Hersteller der Schaltanlagen einzubauen. Beglaubigungsscheine und Prüfprotokolle sind dem VNB zu übergeben. Die Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandlern sind im gesamten Verlauf in Kunststoffpanzerrohr, z. B. FFKuS-EM-F für mittlere Druckbelastung, zu führen und zu kennzeichnen. Zu verwenden sind Leitungen vom Typ YSLY-JZ. Bis zu einer Kabellänge von 15 m werden folgende Querschnitte verwendet: • Strompfad 7 x 2,5 mm² • Spannungspfad 5 x 1,5 mm². Für darüber hinausgehende Längen werden separate Festlegungen getroffen. Zum Aufbau der Stromwandlerklemmleiste sind Klemmen Fabrikat Phönix, Typ UGSK/S +GS zu verwenden. Für die Spannungsklemmen ist Fabrikat Phönix, Typ UK 5 zu verwenden. Es werden Lastgangzähler zur fortlaufenden Registrierung der Messwerte für die vertraglich vereinbarten Energierichtungen im Zeitintervall von einer ¼ Stunde eingesetzt. Jeder Zählerplatz muß mit einer 3-pol. Freischalteinrichtung ausgestattet sein, (z. B. Neozed-Sicherungslastrennschalter, Ausschalter E 221-30 (ABB) oder glw.). Die Zähler werden vom VNB beigestellt und in vom Anschlussnehmer zu stellenden Schränken nach VBEW Merkblatt „Mess- und Wandlerschränke“ montiert. Der Anschluss der Wandlerleitungen erfolgt durch den VNB.

4.2 Wandler

20-kV-Wandlerdaten

A) Stromwandler

• Übersetzung ..... • Strommessbereich: 120%

/5A ; Klasse 0,5S ; Bemessungsleistung: 10 VA

• Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom: Ith = 100 x In, mind. 16 kA • Bemessungsstoßstrom: Idyn = 2,5 x Ith • Überstrom- Begrenzungsfaktor: FS 5 • Bei Summierung sind die Stromwandler, einschl. der Summenwandler in

Klasse 0,2 auszuführen.

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N4 Anhang 3b

TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 8 von 9

B) Spannungswandler

• Primäre Bemessungsspannung: 20 kV / √ 3 • Sekundäre Bemessungsspannung: 100 V / √ 3• Klasse : 0,5 ; Bemessungsleistung: 50 VA• An die Messwicklungen der Wandler dürfen keine Betriebsgeräte angeschlossen

werden.

4.4 Vergleichsmessungen

Auf Wunsch können dem Anschlussnehmer für seine Mess- und Regel-Einrichtungen (z. B. Kontrollzählung, Maximumüberwachung) die Steuerimpulse aus der Abrechnungs-messung gegen Erstattung der Kosten potenzialfrei zur Verfügung gestellt werden. Der VNB übernimmt keine Haftung für diese zur Verfügung gestellten Impulse.

4.5 Datenfernübertragung

Die Art der Datenerfassung und Übertragung für die Zählerfernablesung ist standort-abhängig und im Einzelfall mit FMG/TEWN abzustimmen.

5 Betrieb

5.1 Allgemeines

Der Anschlussnehmer hat dem VNB in schriftlicher Form einen Anlagen- und Betriebsverantwortlichen (ab definierter Eigentumsgrenze) zu nennen. Die Nennung des Betriebsverantwortlichen erfolgt im Formular „Zuschaltberechtigung“ (Handbuch 21, N4 Anhang 2). Der Betriebsverantwortliche wird vom VNB mit Name, Mobiltelefon, Telefon, Fax und E-Mail als Schaltberechtigter geführt.

A) Daten des Mittelspannungsnetzes der FMG

• Nennspannung: Un = 24,0 kV • Betriebsspannung: Ub = 20,0 kV• Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung: Sk“ = 500 MVA• Kurzschlussstrom (Anfangs-Kurzschlusswechselstrom): Ik“ = 16 kA• Bemessungs-Stehblitzstoßspannung: Up = 125 kV• Niederohmige Sternpunkterdung (NOSPE), Erdschlußstrom: max. 2000 A

B) Anschlussvarianten

Im folgenden ANHANG sind mögliche Anschlussvarianten an das Mittelspannungsnetz des VNB dargestellt. Der genaue Aufbau erfolgt entsprechend der Technik der eingesetzten Schaltanlagen, dem Leistungsbedarf des Kunden und den örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf das Netz des VNB.

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N4 Anhang 3b

TEWN-FO-039_03 Stand: 03.02.2014 Seite 9 von 9

ANHANG: Anschlussvarianten 1 bis 4

Variante 1: Stichtransformator

Variante 2: Stichanbindung mit Übergabe-Schaltanlage

Variante 3: Ringeinspeisung

Variante 4: Einspeisung aus verschiedenen MS-Ringen bzw. Netzformen

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/ 1 :Zone/Bauwerk Ebene A-Code Art

Nummer Verfasser Datum Index verf.

Sachgruppegezeichnet

geprüft

geplottet

Format/Maßstab

Registriernummer

Planbezeichnung

Quelle: VisMan®Phase

Techn. Platz00028.10.20090000

329-----

Variante 1

A4

20kV, 50Hz

Eigentumsgrenze

Variante 1: Stichtransformator

ϑ

FMG

Kunde

ggf. Verrechnungszählungauf der Niederspannungsseite

Leistungsschalter > 630kVA,Sicherungslasttrennschalter ≤ 630kVA

Wandler für Verrechnungszählung

20kV - Lasttrennschalter

0,4kV - Hochtransformationsschalter

Trafo-kammer

elektrische Verriegelung

0,4kV; 50Hz

N4 Anhang 3b

tdngro
Textfeld
tdngro
Stempel
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/ 1 :Zone/Bauwerk Ebene A-Code Art

Nummer Verfasser Datum Index verf.

Sachgruppegezeichnet

geprüft

geplottet

Format/Maßstab

Registriernummer

Planbezeichnung

Quelle: VisMan®Phase

Techn. Platz00028.10.20090000

329-----

Variante 2

A4

Lasttrennschalter bei Trafoleistungen ≤ 1000 kVAund Verwendung von HH - Sicherungen ≤ 63ALeistungsschalter mit UMZ - Schutz bei Trafoleistungen > 1000kVA

F1

20kV, 50Hz

Variante 2: Stichanbindung mit kundeneigener MS-Anlage

FMG

Kunde

Leistungschalter

Wandler für Verrechnungszählung

≤1000kVA

*

T1 Tn

max.63A

* *

*

Eigentumsgrenze

>1000kVA

N4 Anhang 3b

tdngro
Textfeld
tdngro
Stempel
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/ 1 :Zone/Bauwerk Ebene A-Code Art

Nummer Verfasser Datum Index verf.

Sachgruppegezeichnet

geprüft

geplottet

Format/Maßstab

Registriernummer

Planbezeichnung

Quelle: VisMan®Phase

Techn. Platz00028.10.20090000

329-----

Variante 3

A4

Verriegelung: Bei offener 20kV-Kupplung FMG muß eine Längs-Kupplung über die MS-NS-Seite Kunde in Abstimmung mit dem VNB verhindert werden.

Variante 3: Ringeinspeisung

FMG

Kunde

≤1000kVA >1000kVA

max.63A

*

*

Eigentumsgrenze

20kV, 50HzRing X Ring X

Wandler fürVerrechnungszählung

F1

MM

M

M M

M

0,4kV; 50Hz

N4 Anhang 3b

tdngro
Textfeld
tdngro
Stempel
Page 35: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

/ 1 :Zone/Bauwerk Ebene A-Code Art

Nummer Verfasser Datum Index verf.

Sachgruppegezeichnet

geprüft

geplottet

Format/Maßstab

Registriernummer

Planbezeichnung

Quelle: VisMan®Phase

Techn. Platz00028.10.20090000

329-----

Variante 4

A4

Verriegelung:Die beiden FMG - Ringe bzw. - Netze dürfen nicht zusammengeschaltet werden.Umschaltung nur mit Unterbrechung, auch auf der Niederspannungsseite.

Variante 4 : Einspeisung aus verschiedenen Ringen bzw. Netzen

FMG

Kunde

≤1000kVA >1000kVA

max.63A

*

*

Eigentumsgrenze

20kV, 50HzNetz A Netz B

Wandler fürVerrechnungszählung

F1

MM

M M

M

0,4kV; 50Hz

N4 Anhang 3b

tdngro
Textfeld
tdngro
Stempel
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N4 Anhang 4

TEWN-FO-038_03 Stand: 01.06.2015 Seite 1 von 1

Bestätigung

nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" DGUV Vorschrift 3 (zuvor BGV A3)

An

________________________

________________________

________________________

________________________ (Anschrift des Auftraggebers)

Es wird bestätigt, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Ausrüstung der Maschine oder Anlage

___________________________________________________________________ (Genaue Angaben über Art und Aufstellungsort)

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3, zuvor BGV A3) entsprechend beschaffen ist.

Diese Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Aus-rüstung der Maschine oder Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen (siehe § 5 Abs. 1 und 4 der DGUV Vorschrift 3). Zivilrechtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche werden durch diese Bestätigung nicht geregelt.

Hersteller oder Errichter der Anlage/des Betriebsmittels

(Stempel)

_________________________ _________________________ (Ort und Datum) (Unterschrift)

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N4 Anhang 5

Seite 1 von 1

/ Flughafen München

Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100 T. 600

Bauteil: Verteilung:Auftragsnr.: FMG-TEWNFirma: Meßgerät:Prüfer: Dat./Unterschrift:

Kabelprüfung 0,4 kV Kabelidentnr.Stromkreis: Anlagenteil/Zielbezeichnung Leitung/Kabel Schutzorgan I k R isoQ/F.../ Feld Art Größe Art Größe (A) (MOhm)

Kabelprüfung 20 kVvon Station: nach Station:Ring/Stich: Netz:Kabelidentnr: Kabeltyp/Querschnitt:

Ader L1 Ader L2 Ader L3Mantelprüfung: Schirm gegen Erde MegaohmLeiterprüfung: Leiter gegen Schirm Megaohmverwendetes Prüfgerät: Prüfspannung:

Bei der Mantelprüfung und Leiterprüfung sind die Schirmdrähte des Kabels beidseitig abzuklemmen!

Kabelprüfung 60 Volt GS Steuerkabelvon Station: nach Station:Ring/Stich: Netz:Kabelidentnr: Kabeltyp/Querschnitt:

Isolationsmessung Ader 1-23 gegen PE bzw. Ader 1-24 gegen Schirmdraht:Ader 1 Ader 13Ader 2 Ader 14Ader 3 Ader 15Ader 4 Ader 16Ader 5 Ader 17Ader 6 Ader 18Ader 7 Ader 19Ader 8 Ader 20Ader 9 Ader 21Ader 10 Ader 22Ader 11 Ader 23Ader 12 Ader 24

Die vollständige Isolationsmessung des Steuerkabels, Ader gegen Ader und Ader gegen PEist nur auf besondere Anweisung durchzuführen (256 Messungen).

Stand: 24.07.2018

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N4 Anhang 6

TEWN-FO-041_01 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 2

FMG – TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den

Parallelbetrieb mit dem Stromverteilungsnetz der

Flughafen München GmbH (FMG)

mEintrag des VNB (FMG-TEW)

NS-Netz MS-Netz

Diese Seite wird vom Anlagenbetreiber oder vom Anlagenerrichter ausgefüllt. Eingangsvermerk FMG-TEW

Genutzte Energie Sonne Biogas Kraft-Wärme-Kopplung

Wind Geothermie mit Gas

Wasser Rest-/Ersatzbrennstoffe mit Öl

Sonstige ____________________ mit ________________

Einspeisung in Asynchrongenerator Photovoltaikgenerator mit Wechselrichter

das Netz durch Synchrongenerator und 3-phasiger Einspeisung

Wechselrichter und 1-phasiger Einspeisung

Angaben zum in Gebäude an oder auf Gebäude (PV-Anlage)

Aufstellungsort Freiflächenanlage Sonstiges: ___________________

Betriebsweise / Inselbetrieb vorgesehen ja nein

Einsatzart Rücklieferung vorgesehen ja nein

Einspeisung der Gesamtenergie in das VNB-Netz ja nein

Daten der Wirkleistung (AC) PnE __________ kW Spitzenleistung (DC) _______ kWp

Einzelanlage Scheinleistung SnE __________ kVA Nur bei Windenergieanlagen

Gen.-Nennspannung UnG __________ V (gesond. Prüfbericht ist beizufügen)

Gen.-Nennstrom InG __________ A SEmax10min ______________ kVA

Motorischer Anlauf des Generators vorgesehen ja nein

falls ja: Anzugsstrom Ia __________ A

Nur bei Wechselrichter:

Steuerung netzgeführt selbstgeführt

inselbetriebsfähig ja nein

Pulszahl 6-pulsig 12-pulsig puls.mod.

Oberschwingungsströme gem. DIN EN 61000-2-4 (TAB-FMG) beigefüg. Anlage

Kurzschlussstrom der Eigenerzeugungsanlage IkE ______________ A

Kompensationsanlage nicht vorhanden vorhanden mit _____________ kVAr

zugeordnet der Einzelanlage Gesamtanlage

geregelt ja nein

verdrosselt ja mit ______ % nein

mit TF-Sperre ja mit ______ Hz nein

mit Saugkreisen ausgebaut ja für n = ________________ nein

Anmerkungen

___________________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Anlagenerrichter bzw. Anlagenbetreiber

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N4 Anhang 6

TEWN-FO-041_01 Stand: 03.02.2014 Seite 2 von 2

Diese Seite wird vom Verteilnetzbetreiber ausgefüllt. Netzanschluss

Anschlusskonstellation: Anschluss an VNB-eigene Station/Anlage kundeneigene Station/Anlage

Verknüpfungs-/Einspeisepunkt (Anlagen-Ansprechcode):

_________________________________________ Feld: _______ Schutzorgan ________________________

Anlagenschlüssel (Identifikation der Anlage ggü. ÜNB): _______________________________

VNB-seitige Kurzschlussleistung Sk“ am Verknüpfungs-/Einspeisepunkt: ________________________ MVA

Nennkurzzeitstrom der Übergabestation: ________________________ kA

Verrechnungsmessung: Niederspannung-direkt Niederspannung-Wandler Mittelspannung

Jederzeit zugängliche Schaltstelle (Art und Ort): ______________________________________________________

______________________________________________________________________________

Eigentumsgrenze / Betreiberschnittstelle: ______________________________________________________________________________ Checkliste (vor der Inbetriebsetzung zu überprüfen; zutreffendes ankreuzen)

Anmeldung und Anschluss an das Netz gem. HB 21, Norm N4

Lageplan ggf. mit Grundstücksgrenze und Aufstellungsplan der Eigenerzeugungsanlage

Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel

Stromlaufpläne mit Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion der einzelnen Schutzeinrichtungen

Beschreibung der Art der Betriebsweise von Antriebsmaschine und Generator sowie Art der Zuschaltung zum Netz

Zuschaltberechtigung zum Anschluss an das Nieder-/Mittelspannungsnetz gem. HB 21, Norm N4

BGV A3-Bestätigung des Anlagenerrichters gem. HB 21, Norm N4

VDEW-Konformitätserklärungen des Anlagenherstellers (z.B. für Wechselrichter) als Bestätigung bzgl. der Einhaltung der Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

EU- bzw. EG-Konformitätserklärungen des Anlagenherstellers (z.B. für Wechselrichter) als Bestätigung bzgl. der Einhaltung von Schutzanforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (89/336/EWG) und den Niederspannungsrichtlinien (72/23/EWG)

Protokoll für die Schutzeinstellung von Eigenerzeugungsanlagen

Technische Datenblätter zu den wesentlichen Anlagenkomponenten

Kabelprüfprotokoll

_________________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________ Ort, Datum für den VNB: Name, Telefonnummer Unterschrift

Page 40: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N4 Anhang 7

TEWN-FO-042_01 Stand: 03.02.2014 Seite 1 von 2

FMG – TEW Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft

Inbetriebsetzungsprotokoll für den Parallelbetrieb einer Eigenerzeugungs-anlage mit dem Stromverteilungsnetz der Flughafen München GmbH (FMG)

m

Eingangsvermerk FMG-TEW

Diese Seite wird vom Anlagenbetreiber oder vom Anlagenerrichter ausgefüllt. Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz / Mittelspannungsnetz des Verteilnetzbetreibers (VNB)

Anlagenbetreiber (Vertragspartner)

__________________________________________________________________________________________________ Firma, Name, Vorname: e-Mail-Adresse

__________________________________________________________________________________________________ Straße, Hausnummer PLZ/Ort Telefon / Telefax

Angaben zum Anschlussort

__________________________________________________________________________________________________ Straße, Hausnummer Bauwerks-Nr. Ansprechcode der Einspeisestelle

Anlagenerrichter

__________________________________________________________________________________________________ Firma, Name, Vorname: e-Mail-Adresse

_________________________________________________________________________________________________ Straße, Hausnummer PLZ/Ort Telefon / Telefax

1. Inspektion in Ordnung JA NEIN

1.1 Sichtkontrolle der Gesamtanlage zum Allgemeinzustand 1.2 Übereinstimmung des Anlagenaufbaues mit der Planungsvorgabe 1.3 Übergabeschalteinrichtung: Zugänglichkeit der Trennstelle 1.4 Aufbau der Messeinrichtung gemäß den vertraglichen und technischen Bestimmungen

2. Bestätigungen

2.1 Eigenerzeugungsanlagen kleiner gleich 30 kVA Anlagenleistung

Hiermit bestätige ich, die integrierte selbständige Freischaltstelle (mit Impedanzmessung, dreiphasiger Spannungs-überwachung oder Schwingkreistest gemäß DIN VDE 0126-1-1) in der o.g. Eigenerzeugungsanlage auf ihre Funktionsfähigkeit gemäß VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ überprüft und den ordnungsgemäßen Zustand festgestellt zu haben.

2.2 Eigenerzeugungsanlagen größer 30 kVA Anlagenleistung

Hiermit bestätige ich, die jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion gemäß VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ eingerichtet zu haben.

3. Messeinrichtung, Zuschaltbedingungen, Kompensation in Ordnung JA NEIN

3.1 Anlaufkontrolle der Zähler für Bezug und Rücklieferung ausgeführt 3.2 Zuschaltbedingungen nach bdew- bzw. VDEW-Richtlinie erfüllt 3.3 Kompensationsanlage schaltet mit Generator zu und ab

4. Sonstige Anmerkungen

5. Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur gem. EEG §16 Abs. 2 Satz 2 (seit 01. 01. 2009)

Meldung durch den Anlagenbetreiber am _______________ Registriernummer BNetzA: ASO-......................-......

Die Anlage wurde in Anwesenheit der Unterzeichner in Betrieb gesetzt. ______________________ Datum Uhrzeit

Mit der Unterzeichnung des Protokolls erklärt der Anlagenerrichter, dass die anerkannten Regeln der Technik, wie EN- bzw. DIN/VDE-Vorschriften, die bdew- bzw. VDEW-Richtlinien in der jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) der FMG mit dem Niederspannungsnetz / Mittelspannungsnetz des VNB eingehalten werden.

______________ _________________________ _________________________ _________________________ Ort, Datum Anlagenerrichter Anlagenbetreiber für den VNB

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N4 Anhang 7

TEWN-FO-042_01 Stand: 03.02.2014 Seite 2 von 2

Diese Seite wird vom Anlagenbetreiber oder vom Anlagenerrichter ausgefüllt. Beiblatt zum Inbetriebsetzungsprotokoll zu Schutzeinrichtungen und Einstellwerten (Prüfungen) 1. Schutzeinrichtungen (Entkupplungsschutz)

1.1 Siehe separates Protokoll (dann keine Einträge unter 1.2 bis 1.4) 1.2 Prüfbericht über die standardisierte Typprüfung liegt vor (dann keine Einträge unter 1.3 bis 1.4)

Wenn ja: JA NEIN Funktionskontrolle der Schutzeinrichtung durchgeführt und in Ordnung

1.3 Überprüfung der Einstellwerte

wertrichtig Nur Sichtkontrolle Schutzfunktion: Einstellbereich Einstellwert ausgelöst des Einstellwertes

Spannungsrückgangschutz 1,0 Un bis 0,7 Un _______ Un Spannungssteigerungsschutz 1,0 Un bis 1,15 Un _______ Un Frequenzrückgangschutz 48,9 Hz bis 47,5 Hz _______ Hz Frequenzsteigerungsschutz 50,2 Hz bis 51,5 Hz _______ Hz Vektorsprungrelais 0° - 6° - 9° el _______ ° el

(Lastsprungrelais) falls vorhanden

1.4 Überprüfung der Abschaltzeit (Ersatz für AWE / KU-Simulation)

Überprüfung erforderlich: JA NEIN Gemessene Abschaltzeit: _________ ms Vorgabe des VNB erfüllt: JA NEIN

(< 200 ms gem. VDEW-Richtlinie) 2. Funktionstests

JA NEIN 2.1 Einphasiger Netzausfall bzw. Spannungsänderung

(bei NS-Anschluss getrennt für alle drei Aussenleiter; entfällt bei MS-Anschluss) 2.2 Dreiphasiger Netzausfall 2.3 Frequenzabweichung (Simulation mit Prüfeinrichtung)

3. Sonstige Anmerkungen

___________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________ 4. Ergänzende Hinweise zur VDEW-Richtlinie (VDN-Ergänzung 2 vom September 2005)

• Die Nennleistung von 30 kVA kann durch die Summe mehrerer, in einer Kundenanlage installierten Wechselrichter/Generatoren erreicht werden.

• Für Wechselrichter wird eine Überlastung von 10% akzeptiert. • Die Unsymmetrie zwischen Aussenleitern darf im normalen Betriebszustand 4,6 kVA nicht übersteigen. • Eine bauliche Integration mehrerer einphasiger Wechselrichter mit dreiphasiger Spannungsüberwachung, die in

unterschiedliche Phasen einspeisen, ist zulässig, solange die Phasenlage dieser Wechselrichter unabhängig voneinander geregelt wird.

• Die selbsttätige Freischaltstelle kann im Wechselrichter integriert oder separat ausgeführt sein. • Bei Einsatz der Impedanzüberwachung ist ein Impedanzsprung von 1 Ω einzustellen. • Der zur Impedanzmessung gleichwertige Ersatz der dreiphasigen Spannungsüberwachung oder des

Schwingkreistests setzt eine Typprüfung auf Basis der DIN V VDE V 0126-1-1 voraus.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Juli 2013

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

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N6

08/

80; 0

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99

M

Einsteigschächte für

Entwässerungsanlagen

N 6

Ersatz für Ausgabe Oktober 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Weitere Normen 3 Anordnung von Einsteigschächten 4 Aufbau des Einsteigschachtes, Anforderungen 5 Einsteigschächte außerhalb von Flugbetriebsflächen 6 Einsteigschächte in Flugbetriebsflächen 7 Schachtabdeckungen 8 Schachtzubehör

1 Geltungsbereich und Zweck

Diese Norm gilt für Einsteigschächte von Entwässerungsanlagen, die auf dem Gelände des Flughafens München errichtet werden bzw. die außerhalb des Geländes des Flughafens München errichtet, aber von der Flughafen München GmbH betrieben werden. Es wird hiermit aufgezeigt, welche Anforderungen und Bedingungen an den Aufbau und an die Ausführung der Einsteigschächte für Entwässerungsanlagen gestellt werden. Diese Norm gilt für Einsteigschächte innerhalb und außerhalb von Flugbetriebsflächen.

2 Weitere Normen

Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieser Norm erforderlich. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments einschließlich aller Änderungen. DIN V 1202 Rohrleitungen und Schachtbauwerke aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton für die Ableitung von Abwasser DIN 1221 Schmutzfänger für Schachtabdeckungen DIN 1229 Einheitsgewichte für Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen DIN V 1264 Steigeisen für Steigeisengänge in Schächten - Verwendung in Bauwerken für die Abwasserentsorgung DIN 4034 Schächte aus Beton-, Stahlfaserbeton- und Stahlbetonfertigteilen DIN 4051 Kanalklinker - Anforderungen, Prüfung, Überwachung DIN 19555 Steigeisen für einläufige Steigeisengänge - Steigeisen zum Einbau in Beton DIN 19572 Haltevorrichtungen zum Einsteigen in begehbare Schächte DIN EN 124 Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen DIN EN 295-1 Steinzeugrohre und Formstücke sowie Rohrverbindungen für Abwasserleitungen und -kanäle -Teil 1: Anforderungen

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2013-07

DIN EN 476 Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und -kanäle DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen DIN EN 1917 Einsteig- und Kontrollschächte aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton DIN EN 13101 Steigeisen für Steigeisengänge in Schächten - Anforderungen, Kennzeichnung, Prüfung und Beurteilung der Konformität DWA-A 139 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen DWA-A 157 Bauwerke der Kanalisation ASR A1.8 Technische Regeln für Arbeitsstätten-Verkehrswege

3 Anordnung von Einsteigschächten

Die Einsteigschächte dienen der Be- und Entlüftung, Kontrolle und Reinigung der Kanäle und Leitungen. Sie werden angeordnet bei Richtungsänderungen (bei nicht begehbaren Kanälen), bei Änderungen des Querschnitts und des Gefälles, bei Einmündung von weiteren Kanälen sowie als Zwischenschächte in geraden Kanalstrecken. Bei Einmündungen von Anschlussleitungen der Primärentwässerung der Flugbetriebsflächen (z. B. Anschlussleitungen von Schlitzrinnen) ist grundsätzlich ein Einsteigschacht anzuordnen. Der Abstand der Einsteigschächte richtet sich nach betriebs- und arbeitssicherheitstechnischen Gesichtspunkten und ist abhängig vom Medium und Rohrleitungsdurchmesser zu wählen. Im nicht begehbaren Bereich sollte ein Schachtabstand von 60 m, im begehbaren Bereich (ab DN 1000) von 120 m nicht überschritten werden.

4 Aufbau des Einsteigschachtes, Anforderungen

Die Einsteigschächte müssen standsicher, auftriebssicher und wasserdicht sein. Für den Nachweis der Auftriebssicherheit ist der Bemessungsgrundwasserstand BWS maßgebend, der in Abhängigkeit von der Lage des Einsteigschachtes von der FMG festgelegt wird. Die Schächte sind so anzulegen, dass sie gegen Einlauf von Wasser von oben geschützt sind. Einsteigschächte müssen bei kreisförmigem Querschnitt eine lichte Weite von mindestens 1,0 m aufweisen. Bei rechteckigen Querschnitten müssen die Abmessungen mindestens 0,8 x 1,0 m, bei quadratischen Querschnitten mindestens 0,9 x 0,9 m betragen. Einsteigschächte mit einer Tiefe von weniger als 1,60 m von Rohrsohle bis Geländeoberkante sind mit den genannten Abmessungen bis unter die Schachtdecke (Abdeckplatte) auszuführen. Bei Einsteigschächten in Schmutzwasserkanälen sind Gerinne und Auftritt mit Platten und Schalen aus Steinzeug analog DIN EN 295-1 oder mit Kanalklinkern nach DIN 4051 in mind. 10 mm Mörtelbett auszukleiden. Fugen und Mörtelbett sind aus abwasserbeständigem kunstharzgebundenem Mörtel oder Normalmauermörtel DN V 18580 NMIII nach DIN EN 998-2 zu erstellen. Der Auftritt des Schachtunterteils ist rutschhemmend auszuführen. Die Wasserdichtheit von Einsteigschächten ist nach DIN EN 1610 und DWA-A 139 nachzuweisen. Um mögliche Setzungsunterschiede zwischen Einsteigschacht und Kanal aufzunehmen, sind Schachtanschlüsse doppelgelenkig auszuführen. In Stahlbetonrohrleitungen können bei Nennweiten ab DN 800 angeformte Tangentialschächte SU-M nach DIN 4034 eingesetzt werden.

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2013-07

Nachträgliche Rohrleitungsanschlüsse an Einsteigschächte aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen nach DIN 4034 sind über Kernbohrungen und Ringraumdichtungen gemäß Bild 1 auszuführen.

Bild 1: Beispiel für einen nachträglichen Anschluss einer Rohrleitung an einen Einsteigschacht aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen nach DIN 4034

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2013-07

5 Einsteigschächte außerhalb von Flugbetriebsflächen

Einsteigschächte in Verkehrsflächen außerhalb von Flugbetriebsflächen, in Grünflächen und innerhalb von sonstigen Flächen sind wie in Bild 2 dargestellt auszuführen.

Bild 2: Beispiel für einen Einsteigschacht aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen nach DIN 4034 innerhalb von Grünflächen Die jeweilige Oberflächenausbildung wird an den Schachthals herangeführt. Innerhalb von Grünflächen ist um den Schachthals herum eine 3-reihige Pflasterung auszuführen.

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2013-07

6 Einsteigschächte in Flugbetriebsflächen

6.1 Allgemeines

Einsteigschächte innerhalb von Flugbetriebsflächen sind grundsätzlich mit Abdeckplatten AP-M nach DIN 4034 auszuführen, die Dicke der Abdeckplatte ergibt sich aus den statischen Erfordernissen. Die Verwendung von Schachthälsen SH-M nach DIN 4034 ist nicht zulässig.

6.2 Einsteigschächte in Flugbetriebsflächen aus Asphalt

Einsteigschächte innerhalb von asphaltierten Flugbetriebsflächen sind unter Beachtung von Punkt 6.1 ansonsten wie Einsteigschächte außerhalb von Flugbetriebsflächen auszuführen.

6.3 Einsteigschächte in Flugbetriebsflächen aus Beton

Einsteigschächte innerhalb von betonierten Flugbetriebsflächen sind wie nachfolgend beschrieben auszuführen.

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Bild 3: Beispiel für einen Einsteigschacht aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen nach DIN 4034 innerhalb von betonierten Flugbetriebsflächen Der Schachtaufbau endet unterhalb der Betonfahrbahn mit einer Abdeckplatte AP-M nach DIN 4034, wobei die Oberkante der Abdeckplatte 3 cm unterhalb der Unterkante der Betonfahrbahn liegt. Für die Einstiegsöffnung wird innerhalb der Betonfahrbahn eine Aussparung entsprechender Größe hergestellt, in die der Rahmen der Schachtabdeckung eingelegt wird. Zwischen Unterkante Betonfahrbahn und Oberkante Abdeckplatte wird eine 3 cm starke zusammendrückbare Schicht (z. B. bituminierte Weichfaserplatte) eingebaut. Nachdem die Anordnung von Auflageringen nicht möglich ist, ist die Höhe des Schachtunterteils in Abhängigkeit von der Gesamttiefe des Schachtes festzulegen. Die Fuge zwischen Schachtoberkante und Unterkante der Betonfahrbahn ist dauerelastisch zu verfugen.

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2013-07

7 Schachtabdeckungen

Die Öffnung von Abdeckungen von Einsteigschächten muss den an der Einbaustelle geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Schachtabdeckungen sind mit einem Mindestdurchmesser von 625 mm auszuführen. Abweichend hiervon ist in folgenden Fällen ein Mindestdurchmesser von 800 mm zu wählen: − Einsteigschächte mit Technischer Ausrüstung (z. B. Schieber, Pumpen, Messtechnik) − Einsteigschächte von Sonderbauwerken Zum Ausgleich der Höhe können unter den Schachtabdeckungen Auflageringe eingebaut werden. Dabei ist die Gesamthöhe der Auflageringe auf maximal 240 mm zu begrenzen. Die Klassifizierung der Schachtabdeckungen erfolgt gemäß DIN 1229 wie folgt: − Klasse F für Schachtabdeckungen innerhalb von Flugbetriebsflächen, auf denen Flugzeuge

starten, landen, rollen oder abgestellt werden, − Klasse D für Schachtabdeckungen innerhalb von sonstigen Verkehrsflächen und Grünflächen. Alle Schachtabdeckungen sind mit einem Kunststoffauflager wie z. B. Perbunan o. ä. als dämpfende Einlage zu versehen. Schachtabdeckungen sind in der Regel mit Lüftungsöffnungen auszuführen. Bei Schachtabdeckungen mit Lüftungsöffnungen ist unterhalb der Schachtabdeckung ein Schmutzfänger vorzusehen. Aus betrieblichen Gründen sind Schachtabdeckungen mit einem Durchmesser von 625 mm in der Regel aus Beton und Guss und Schachtabdeckungen mit einem Durchmesser von 800 mm aus Guss auszuführen. Zugelassen sind ausschließlich herausnehmbare Schachtabdeckungen ohne Scharnier. Bei Abwasserkanälen und -leitungen, die vom öffentlichen Bereich in den Sicherheitsbereich des Flughafens verlaufen, sind die im öffentlichen Bereich liegenden Einsteigschächte wie nachfolgend beschrieben gegen das unbefugte Einsteigen von Personen zu sichern. Die Absperrung erfolgt durch unterhalb der Schachtabdeckung montierte, dreipunktgelagerte Bügel aus verzinktem Stahl, die durch ein Sicherheitsvorhängeschloss gesichert werden. In Abhängigkeit des Durchmessers der durch den Einsteigschacht führenden Rohrleitung sind zu sichern − bei Kanälen ab DN 800 alle Schächte im öffentlichen Bereich, − bei Kanälen DN 600 und DN 700 alle Schächte auf mindestens 200 m Abstand zum

Sicherheitszaun, − bei Kanälen DN 500 zwei Einsteigschächte vom Sicherheitszaun aus.

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2013-07

Bild 4: Beispiel für eine Einstiegsicherung für Schachtabdeckung 625 mm

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Bild 5: Beispiel für eine Einstiegsicherung für Schachtabdeckung 800 mm

8 Schachtzubehör

Ab einer Absturzhöhe von 3 m, gemessen von Kanalsohle bis Geländeoberkante, ist für den Einstieg in den Schacht eine Absturzsicherung erforderlich (z. B. Dreibein mit Anschlagpunkt). Die Anordnung von fest installierten Fallschutzschienen ist nicht zulässig. Bei einer Schachttiefe über 0,80 m von Rohrsohle bis Geländeoberkante sind Einsteigschächte mit einläufigen Steigeisengängen nach DIN 19555, Form A, aus Edelstahl, Werkstoff 1.4301, mit PE-Ummantelung auszurüsten. Die Anordnung der Steigbügel ist mit einem gleichbleibenden Abstand vorzunehmen, das Steigmaß darf zwischen 250 und 333 mm liegen. Alle Einsteigschächte sind grundsätzlich mit versenkbaren Einstiegshilfen aus Edelstahl, Werkstoff 1.4571 als stationäre Haltevorrichtung nach DIN 19572 auszurüsten. Die Einstiegshilfen sind so auszubilden und einzubauen, dass sie im ausgezogenen Zustand eine Höhe von mindestens 1,0 m über Geländeoberkante aufweisen. Die Anordnung der Einstiegshilfen erfolgt mittig zwischen den Steigbügeln.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

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ben

N17

05

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07/

85; 0

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99

M

Kennzeichnung von Rohrleitungen

nach dem

Durchflußstoff

N 17

Ersatz für Ausgabe Oktober 2007

Dieser Werknorm liegt die DIN 2403 zugrunde.

Inhalt

1 Anwendungsbereich 2 Zweck 3 Kennzeichnung 4 Zuordnung der Farben zu den Durchflußstoffen 5 Form und Anordnung der Schilder 6 Kennzeichnung auf dem Schild 7 Zusätzliche Kennzeichnung 8 Beispiele der Kennzeichnung auf dem Schild (Anlage) 9 Zitierte Normen und andere Unterlagen

1 Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für die Kennzeichnung nichterdverlegter Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff.

2 Zweck

Eine deutliche Kennzeichnung der Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff ist im Interesse der Si-cherheit, der sachgerechten Instandsetzung und der wirksamen Brandbekämpfung unerlässlich. Sie soll auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

3 Kennzeichnung

Rohrleitungen werden nach dem Durchflußstoff eindeutig durch Schilder gekennzeichnet. Wenn eine Farbkennzeichnung angewandt wird, sind

• entweder Schilder oder Aufkleber in der Gruppenfarbe nach Tabelle 1 anzuwenden, oder • Farbringe in der Gruppenfarbe anzubringen, oder • Rohrleitungen in ihrer ganzen Länge in der Gruppenfarbe anzustreichen, oder • Schilder, Aufkleber oder Farbringe an betriebswichtigen Punkten, z. B. Anfang, Ende,

Abzweige, Wanddurchführungen, Armatur, anzubringen.

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2012-10

4 Zuordnung der Farben zu den Durchflußstoffen

Die in den Rohrleitungen beförderten Durchflußstoffe werden nach ihren allgemeinen Eigenschaften in 10 Gruppen eingeteilt, deren Farben in Tabelle 1 festgelegt sind.

Tabelle 1:

Durchflußstoff Gruppe

Farbname

Farbzeichen nach DIN 6164 Teil 1

Nächstliegendes Farbmuster im RAL Farbregister RAL 840 HR

Wasser 1 Grün 23 : 7 : 3 RAL 6018

Wasserdampf 2 Rot 7 : 8 : 3 RAL 3000

Luft 3 Grau 18 : 1 : 3 RAL 7001

Brennbare Gase 4 Gelb 2 : 6 : 1 RAL 1021

Nichtbrennbare Gase 5 Schwarz N : 0 : 9,5 RAL 9005

Säuren 6 Orange 5 : 5 : 1 RAL 2003

Laugen 7 Violett 11 : 2 : 4 RAL 4001

Brennbare Flüssigkeiten 8 Braun 3 : 5 : 4 RAL 8001

Nichtbrennbare Flüssigkeiten 9 Schwarz N : 0 : 9,5 RAL 9005

Sauerstoff 0 Blau 17 : 5 : 2 RAL 5015

5 Form und Anordnung der Schilder

Die Form der Schilder mit Rand ist aus den Bildern 1 bis 9 ersichtlich (Anlage). Die Größe a x b ist aus DIN 825 Teil 1 auszuwählen, z. B. 74 mm x 210 mm. Die Lage des spitzen Schildendes gibt die Durchflußrichtung des beförderten Stoffes an. Bei wechselnder Durchflußrichtung werden Schilder mit beiderseitigem spitzem Ende nach Bild 2 verwendet. Die Schilder müssen dauerhaft und genügend fest sein (selbstklebende Kunststoffschilder, Schilder aus Schicht-Kunststoff, Emailschilder, Klebebänder und dergleichen).

6 Kennzeichnung auf dem Schild

6.1 Der Durchflußstoff wird durch Wortangabe, Formel oder ein Kurzzeichen, gegebenenfalls durch die Farbe nach Abschnitt 4 angegeben. 6.2 Schilder in den Farben Grün, Rot, Blau, Violett, Braun und Schwarz sind in der Farbe Weiß zu beschriften. Schilder in den Farben Weiß, Gelb, Orange und Grau sind in der Farbe Schwarz zu beschriften. Die Schilder sind der Schriftfarbe entsprechend umrandet.

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2012-10

6.3 Abhängig vom Außendurchmesser der Rohre einschließlich Wärmedämmung werden folgende Schriftgrößen empfohlen:

Tabelle 2:

Maße in mm

Außendurchmesser bis 30 50 80 130 160 240 über 240

Schriftgröße 12,5 20 25 40 50 63 80 oder 100

7 Zusätzliche Kennzeichnung

7.1 Die vorstehende Kennzeichnung kann z. B. durch Angabe des Druckes, der Temperatur und anderer Kenngrößen durch Formelzeichen nach DIN 1304 ergänzt werden. 7.2 Rohrleitungen für Durchflußstoffe, deren unsachgemäße Handhabung mit besonderen Gefahren verbunden ist, können zusätzlich durch einen mit dem spitzen Ende des Schildes abschneidenden schwarz umrandeten Ring in der Farbe Orange am Rohr gekennzeichnet werden. 7.3 In Wasserversorgungsanlagen, die der Verordnung über Trinkwasser und über Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung) unterliegen, sind nach §15 (1) dieser Verordnung Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich zu kennzeichnen, z. B. die Trinkwasserleitung mit weißen Ringen oder Bändern auf grünem Grund.

8 Beispiele der Kennzeichnung auf dem Schild (Anlage)

8.1 Die Zuordnung der in der Anlage enthaltenen Bilder zu den jeweiligen Gruppen ist in Tabelle 3 wiedergegeben.

Tabelle 3:

Bild 1 2 3 4 5 6 7 8 9

Gruppe 1 2 3 5, 9 4 6 7 8 0

8.2 Die Hinweise zu den Durchflußrichtungen sind nachstehend aufgeführt. Es bedeuten:

Spitze rechts: Durchflußrichtung nach rechts

Spitze links: Durchflußrichtung nach links

Spitze beiderseits:

Durchflußrichtung wechselseitig

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2012-10

Tabelle 4: Übersicht

Gruppenfarbe Kennzahl der Stoffgattung

Stoffgattung

Kennfarbe Grün

Gruppe 1 Wasser

1.0 1.0.1 1.0.2 1.0.3 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.4 1.5 1.6 1.6.1 1.6.2 1.6.3 1.6.4 1.6.5 1.6.6 1.6.7 1.6.8 1.7 1.8 1.9 1.9.1 1.9.2 1.9.3 1.9.4 1.9.4 1.9.5

Trinkwasser - Trinkwasser K - Trinkwasser W - Trinkwasser Z Rohwasser - Löschwasser nass - Löschwasser trocken - Sprinkler nass - Sprinkler trocken - Badewasser Z - Grundwasser Z Brauchwasser, Reinwasser Aufbereitetes Wasser - Weichwasser - Speisewasser Destilliertes Wasser Preßwasser, Sperrwasser Kreislaufwasser - Fernwärme V - Fernwärme R - Heizung V - Heizung R - Kaltwasser V - Kaltwasser R - Kühlwasser V - Kühlwasser R Abwasser - Schmutzwasser - Regenwasser - Mischwasser - Leichtstoffhaltiges Wasser - Fett- und Stärkehaltiges Wasser - Abschlammwasser

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2012-10

Gruppenfarbe Kennzahl der Stoffgattung

Stoffgattung

Kennfarbe Rot

Gruppe 2 Wasserdampf

2.0 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9

ND - Dampf bis 1,5 bar Überdruck HD - Sattdampf HD - Heißdampf Reduzierter, Entnahme-, Gegendruckdampf Brüdendampf Vakuumdampf (mit absolutem Druck) Kreislaufdampf Abdampf

Kennfarbe Grau

Gruppe 3 Luft

3.0 3.1 3.2 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.7.1 3.7.2 3.7.3 3.8 3.9 3.9.1

Außenluft Druckluft (mit Druckangabe) Heißluft Gereinigte Luft (Konditioniert) - Zuluft - Zuluft K - Zuluft W Umluft Förderluft - Müll - Staub - Rohrpost Abluft - Fortluft

Kennfarbe Gelb

Gruppe 4 Brennbare Gase (einschl. verflüssigte Gase)

4.0 4.1 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2

Gase der öffentlichen Versorgung, Ferngas Acetylen Wasserstoff und H2 -haltige Gase Kohlenwasserstoffe und deren Derivate - Propan - Butan

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2012-10

Gruppenfarbe Kennzahl der Stoffgattung

Stoffgattung

Kennfarbe Gelb

4.4 4.5 4.6 4.6.1 4.7 4.8 4.9

Kohlenmonoxid und CO - haltige Gase Mischgase (Technische Gase) Anorganische Gase NH3 , H2S - Kältemittel Brennbare Gase

Kennfarbe Schwarz

Gruppe 5 Nichtbrennbare Gase (einschl. verflüssigte Gase)

5.0 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9

Stickstoff und N2 - haltige Gase Kohlendioxid und CO2 - haltige Gase Schwefeldioxid und SO2 - haltige Gase Chlor und Cl - haltige Gase Sonstige anorganische Gase Nichtbrennbare Abgase

Kennfarbe Orange

Gruppe 6 Säuren

6.0 6.1 6.2 6.3 6.3.1 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9

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N17 Seite 7

2012-10

Gruppenfarbe Kennzahl der Stoffgattung

Stoffgattung

Kennfarbe Violett

Gruppe 7 Laugen

7.0 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9

Natronlauge Ammoniaklösung Kalilauge Kalklauge Sonstige alkalische anorganische Flüssigkeiten Alkalische organische Flüssigkeiten Alkalische Abläufe

Kennfarbe Braun

Gruppe 8 Brennbare Flüssigkeiten

8.0 8.0.1 8.0.2 8.0.3 8.1 8.1.1 8.2 8.2.1 8.2.2 8.3 8.4 8.4.1 8.4.2 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9

Gefahrenklasse A I (Flammpunkt unter 21 °C) - Benzin Normal - Benzin Super - Flugbenzin Gefahrenklasse A II (Flammpunkt 21 °C bis 55 °C) - Kerosin Gefahrenklasse A III (Flammpunkt über 55 °C bis 100 °C) - Dieselkraftstoff - Heizöl EL Technische Fette und Schweröle - Schmieröl - Hydrauliköl Sonstige Flüssigkeiten

Kennfarbe Schwarz

Gruppe 9 Nichtbrennbare Flüssigkeiten

9.0 9.1 9.2 9.2.1 9.3

Flüssige Nahrungs- und Genußmittel Wässerige Lösungen Andere Lösungen - Desinfektionsmittel

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2012-10

Gruppenfarbe Kennzahl der Stoffgattung

Stoffgattung

Kennfarbe Schwarz

9.4 9.5 9.6 9.6.1 9.7 9.8 9.9

Emulsionen und Pasten - Seife

Kennfarbe Blau

Gruppe 0 Sauerstoff

0.0 0.1 0.2 0.3 0.4 0.5 0.6 0.7 0.8 0.9

Kennzahlen, für die keine Stoffgattung angegeben ist, sind als Reserven für mögliche Ergänzungen vorgesehen.

Zeichenerklärung:

K = Kalt V = Vorlauf

W = Warm R = Rücklauf

Z = Zirkulation

9 Zitierte Normen und andere Unterlagen

DIN 825 Teil 1 Schildermaße; Quadratische und rechteckige Schilder

DIN 1304 Allgemeine Formelzeichen

DIN 6164 Teil 1 DIN-Farbenkarte; System der DIN-Farbenkarte für den 2° - Normalbeobachter

RAL 840 HR Farbregister

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Fernwärme V

Druckluft

Flugbenzin

Kohlendioxid

Schwefelsäure

Ammoniaklösung

Brüdendampf

Anlage zu N 17

0606

Bild 9

Bild 7

Bild 6

Bild 4

Bild 1

Bild 3

Bild 2

Bild 5

Bild 8

Kohlenmonoxid

Sauerstoff

Beispiele der Kennzeichnung auf dem Schild

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N21

T1

07/8

1; 0

4/87

; 10/

88; 0

9/96

; 01/

99

M Elektrische Betriebsräume

Bauliche Ausführung

Allgemeine Angaben

N 21 Teil 1

Ersatz für Ausgabe

August 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Elektrische Betriebsräume 3 Mitgeltende Normen und Richtlinien

1 Geltungsbereich und Zweck

Diese Norm gilt für elektrische Betriebsräume, die vom Flughafen errichtet und betreut werden. Die Norm dient der Vereinheitlichung der baulichen Ausführung und Ausstattung der elektrischen Betriebsräume im Flughafenbereich. Einzelheiten über elektrotechnische Einbauten sind nur insoweit aufgenommen, als sie die bauliche Ausführung beeinflussen.

2 Elektrische Betriebsräume

In den Werknormteilen N 21 Teil 2 bis Teil 4 sind jene elektrischen Betriebsräume aufgeführt und beschrieben, die unter den Geltungsbereich dieser Norm fallen. N 21 Teil 2 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Transformatorräume N 21 Teil 3 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Räume für Mittelspannungs- Schaltanlagen N 21 Teil 4 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Batterieräume

3 Mitgeltende Normen und Richtlinien

Bayerische Bauordnung (BayBO) / Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)

DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Teil 1 Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 2 Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 3 Brandwände und nichttragende Außenwände, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 4 Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile

DIN EN 12464 Beleuchtung mit künstlichem Licht

DIN 18082 Feuerschutzabschlüsse; Stahltüren T 30-1

DIN 18230 Baulicher Brandschutz im Industriebau

DIN 40705 Kennzeichnung isolierter und blanker Leiter durch Farben

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

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N21 Teil 1 Seite 2

DIN 40729 Akkumulatoren; Galvanische Sekundärelemente

DIN 42500 Drehstrom-Öl-Verteilungstransformatoren 50 Hz, 50 bis 2500 kVA

DIN 42523 Trockentransformatoren, 50 Hz, 100 bis 1600 kVA

DIN 55928 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge Teil 4 Vorbereitung und Prüfung der Oberfläche Teil 5 Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme Teil 6 Ausführung und Überwachung der Korrosionsschutzarbeiten

DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V

DIN VDE 0101-1 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV

DIN VDE 0101-2 Erdung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV

DIN VDE 0141 VDE-Bestimmungen für Erdungen für spezielle Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV

DIN VDE 0510 VDE-Bestimmungen für Akkumulatoren und Batterieanlagen

DIN VDE 0532 / EN 50272 VDE-Bestimmungen für Transformatoren und Drosselspulen

VDI 2078 Berechnung der Kühllast klimatisierter Räume

TA Lärm Technische Anleitung

AGI-Arbeitsblätter

A 1 Industrieböden; Normen und Vorschriften; Güte, Ausführung, Prüfung

A 11 Industrieböden; Zementestriche als Nutzboden

A 20 Doppelbodensysteme - Anforderungen, Ausführungsgrundsätze

A 80 Industrieböden aus Kunstharz; Imprägnierung, Versiegelung, Beschichtung, Estrich

D 1 bis D 4 Stahltüren und Holztüren für den Industriebau

H 10 Gitterroste im Industriebau

J 11 Elektrotechnische Anlagen; Transformatorstationen; Bauliche Ausführung; Räume für Transformatoren

J 12 Elektrotechnische Anlagen; Bauliche Ausführung, Räume für Schaltanlagen

J 31 Elektrotechnische Anlagen; Bautechnische Ausführung von Räumen für Batterien, Teil 1 Batterieräume

K 10 Schutz von Beton; Oberflächenbehandlung; Beschichtung mit Anstrichstoffen

K 20 Schutz von Stahlkonstruktionen; Oberflächenbehandlung; Teil 1 Anstriche, Metallüberzüge

S 30 Elektrisch ableitfähige Bodenbeläge

2012-10

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

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– 12

.79

– 21

Fr

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N21

T2

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1; 0

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; 01/

99

M

Elektrische Betriebsräume

Bauliche Ausführung

Transformatorräume

N 21 Teil 2

Ersatz für Ausgabe August 2007

Inhalt

1 Allgemeines 2 Weitere Normen 3 Lage 4 Daten und Abmessungen 5 Wände und Decken 6 Fenster und Türen 7 Leitungseinführungen 8 Elektrische Installation für Beleuchtung und Belüftung 9 Lüftung 10 Brandschutz

1 Allgemeines

Diese Werknorm ist in Anlehnung an das AGI-Arbeitsblatt J 11, Elektrotechnische Anlagen; Trans-formatorenstationen; Bauliche Ausführung; Räume für Transformatoren, zusammengestellt worden. Zum Einbau kommen normalerweise Drehstrom-Ölverteilertransformatoren nach DIN 42500 Reihe A, mit reduzierten Leerlaufverlusten. Elektrische Betriebsräume für Öltransformatoren mit einer Leistung > 3 kVA dürfen sich gemäß BayBO-EU-BauV§5 nicht

Gießharztransformatoren nach DIN 42523 mit reduzierten Leerlaufverlusten werden z. B. im Passagierabfertigungsbereich und im Verwaltungsgebäude der FMG eingesetzt.

in Geschossen befinden, deren Fußboden mehr als 4m unter der festge-legten Geländeoberkante liegt. Sie dürfen auch nicht in Geschossen über dem Erdgeschoss liegen.

Anschlüsse für die 20 kV-Seite: Von der 20 kV-Schaltanlage zum Transformator wird der Kabeltyp NA2XSY 3 x (1 x 95 rm/16) ver-wendet. Anschlüsse für 0,4 kV-Seite: Vom Transformator führen Stromschienen zu einem 0,4 kV-Lasttrennschalter (Hochtransformationsschutz). Der Lasttrennschalter muss vom Zugang aus zu betätigen sein, ohne dass die Sicherungsbarriere geöffnet wird.

TEGD Fortsetzung bis Seite 8

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N21 Teil 2 Seite 2

2012-10

2 Weitere Normen

N 21 Teil 1 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Allgemeine Angaben

N 21 Teil 3 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Räume für Mittelspannungs-Schaltanlagen N 21 Teil 4 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Batterieräume

3 Lage

Die Räume sollen • grund- und hochwasserfrei angelegt sein • auf der sonnenabgewandten Seite liegen • für Transportmittel und Bedienung gut zugänglich sein und daher im Erdgeschoß • bzw. in Rampenhöhe untergebracht werden • Öffnungen für die Zuluft von Norden (sonnenabgewandten Seite) aufweisen • trockene Wände, Decken und Fußböden haben. Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Dampf und brennbare Gase sind in Transformatorräumen nicht zulässig. Müssen Transformatorräume im Untergeschoß angeordnet werden, so ist vor diesen ein unmittelbar im Freien zugänglicher Transport- und Belüftungsschacht anzuordnen. Der Schacht soll mit abnehmbarem Gitterrost (Mindesttraglast 5 kN/m²) abgedeckt und vom Gebäudeinneren oder über eine Außentreppe mit Gitterroststufen gut zugänglich sein.

4 Daten und Abmessungen

4.1 Tabelle für Öltransformatoren:

Nennleistung (kVA) 160 250 400 630 1000 1600

Gewicht (kg) 1000 1300 1700 2200 3100 4200

Ölmenge (l) 285 345 430 500 900 1260

Abmessungen L / B / H (cm)

127x87x 170

140x90x 175

176x98x 190

187x98x 194

220x125x 240

245x150x 260

Fahrrollenmitten- abstand (cm)

52 52 67 67 82 82

Verlustwärme (kW) 2,7 3,7 5,2 7,4 11,7 18,7

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N21 Teil 2 Seite 3

2012-10

4.2 Tabelle für Gießharztransformatoren:

Nennleistung (kVA) 160 250 400 630 1000 1600

Gewicht (kg) 1030 1150 2010 2520 3930 5700

Abmessungen L / B / H (cm)

116x68x 120

130x68x 124

171x87x 159

180x87x 177

206x105x 201

216x105x 246

Fahrrollenmitten- abstand (cm)

52 67 67 67 82 82

Verlustwärme (kW) 3,0 4,0 6,2 8,7 12,0 17,4

4.3 Tabelle für Transformatorräume:

Nennleistung (kVA)

160 250 400 630 1000 1600

Raum (im lichten)

l1 (cm) 250 280 300 340 340 360

b1 (cm) 250 260 260 260 280 300

h1 (cm) 260 280 280 320 320 360

Tür (lichte Querschnittsmaße)

b2 (cm) 90 120 120 140 140 160

h2 (cm) Mindestmaß 200 200 200 200* 200* 200*

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2012-10

Fortsetzung Tabelle für Transformatorräume

Nennleistung (kVA)

160 250 400 630 1000 1600

Lüftung (lichte Querschnittsmaße)

A (m²) 0,7 1,0 1,0 1,9 1,9 2,5

b3 (cm) 80 100 100 120 140 160

l3 (cm) 110 150 150 200 200 220

b4 (cm) 170 170 170 250 250 280

h4 (cm) 40 60 60 80 80 90

Leitungseinführung

H (cm) 40 40 40 70 70 70

J (cm) 15 15 15 15 15 15

*) mit herausnehmbarem Lüftungsgitter und gegebenenfalls Querriegel

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N21 Teil 2 Seite 5

2012-10

Bild 1: Transformatorraum mit Betonboden

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N21 Teil 2 Seite 6

2012-10

Bild 2: Auflagerung der Fahrschienen

Bild 3: Feststellvorrichtung für Flachrollen

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N21 Teil 2 Seite 7

2012-10

5 Wände und Decken

5.1 Bei der baulichen Ausbildung sind zu berücksichtigen • die klimatischen Verhältnisse (z. B. Sonnenstrahlung, durchschlagender Regen auf der

Wetterseite, Schwitzwasserbildung an Wänden und Decken, besonders bei ganz oder teilweise im Erdreich liegenden Stationen)

• die Feuerbeständigkeit von Wänden und Decken.

5.2 Zur Vermeidung von Staubablagerung sind die Innenflächen der Wände glatt herzustellen; das Mauerwerk ist zu fugen oder zu putzen. Die Decken sind nicht zu putzen.

5.3 Anstriche und Oberflächenschutz (vgl. AGI-Arbeitsblatt A 80 und AGI-Anstrichflächen-Tabelle) Sollen Wände und Decken gestrichen werden, ist ein Anstrich aus wasserbeständiger Kunststoffdispersionsfarbe nach DIN 53778 zu verwenden. Die Metallteile sind gegen Rosten zu schützen (vornehmlich durch Feuerverzinkung). Die Auffanggrube und der Fußboden sind ölbeständig zu streichen.

5.4 Die Standfläche für Öltransformatoren ist als Stahlbetonplatte mit Mittelöffnung ausgebildet (siehe Bild 1). Der Fußboden auf der Stahlbetondecke ist als geglätteter Zementestrich mit 1 bis 2% Gefälle zur Mittelöffnung hin auszubilden.

5.5 Die Fahrschienen sollen als seitlich verschiebbare I-Breitflanschträger (siehe Bild 2) angeordnet sein. Die seitliche Begrenzung besteht aus aufgeschweißtem Quadratstahl von 18 mm (Bild 2). Die Laufflächenbreite für Fahrrollen beträgt bei Transformatoren bis 800 kVA: 80 mm bei Transformatoren von 1000 bis 1600 kVA: 100 mm

6 Fenster und Türen

Fenster sind in Transformatorenräumen nicht zugelassen. Es müssen T-30 Stahltüren verwendet werden (siehe Tabelle 4.3). Die Türen müssen nach außen in Fluchtrichtung aufschlagen und selbstschließend mit Federbänder nach DIN 18262 ausgerüstet sein. Die Türschließung muss den Zutritt unbefugter Personen verhindern und muss mit einer Panikentriegelung versehen sein. Die in der Anlage befindlichen Personen müssen diese jederzeit ungehindert verlassen können.

7 Leitungseinführungen

Die Anordnung der Durchbrüche für Kabeleinführungen erfolgt nach Bild 1. Details sind vom Anlagenplaner anzufordern. Die Abmessungen der Durchbrüche sind in Tabelle 4.3 aufgeführt. Kabeldurchführungen in raumabschließenden Bauteilen müssen denselben Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer genügen, die an diese Bauteile gestellt sind. Vom Fundamenterder ist eine Anschlussfahne in den Transformatorraum bis zu 1 m über den Fußboden zu führen.

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2012-10

8 Elektrische Installation für Beleuchtung und Belüftung

(vgl. DIN VDE 0101) Installationsleitungen sind so zu verlegen, dass sie durch Störlichtbogen- und mechanische Einwirkungen nicht gefährdet werden. Es sind wasserdichte Leuchten vorzugsweise mit Leuchtstoffröhren zu installieren. Die Beleuchtung muss vom Zugang geschaltet werden können, ohne dass die Sicherheitsbarriere geöffnet wird. Dort ist eine Steckdose von 230 V WS vorzusehen. Die Beleuchtungskörper müssen so angeordnet werden, dass das Wechseln von Leuchtmitteln unter Einhaltung der vorgeschrie-benen Schutzabstände bei eingeschaltetem Transformator möglich ist.

9 Lüftung

Durch die Lüftung soll die Verlustwärme des Transformators abgeführt werden. Natürliche Lüftung ist der künstlichen vorzuziehen. Letztere muss mit den Fachlich Beteiligten abge-stimmt werden. Die Belüftung der Transformatorräume ist für die zu erwartende Verlustwärme der Summe der Transformatoren auszulegen, wobei spätere mögliche Erhöhungen der Transformatorleistungen zu berücksichtigen sind. Die Lüftungsöffnungen sind in Tabelle 4.3 aufgeführt. Die Zu- und Abluftöffnungen sind unmittelbar ins Freie zu führen. In den Zu- und Abluftöffnungen sind Jalousien und/oder Schutzgitter mit Maschenweiten von 10/10 mm so auszubilden und anzubringen, dass das Eindringen von Fremdkörpern erschwert wird, Personen nicht gefährdet werden sowie Schnee und Regen nicht eindringen können. Der Schutz gegen das Eindringen von Regenwasser, Schnee und Fremdkörpern und die Stochersicherheit entsprechend dem Schutzgrad von mindestens IP 23-DH nach DIN VDE 0470 Teil 1 / EN 60529 sind zu gewährleisten. Die Roste, Jalousien und Schutzgitter müssen gegen Ausheben und Verschieben gesichert sein.

10 Brandschutz

Bei Transformatorräumen in Gebäuden mit Brandmeldeanlagen sind diese mit Rauchansaug-systemen (RAS) auszustatten. Die Auswerteeinheiten sind außerhalb der Transformatorräume anzubringen. Im Übrigen wird auf das FMG-Handbuch 28 verwiesen.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

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88; 0

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M

Elektrische Betriebsräume

Bauliche Ausführung

Räume für Mittelspannungs-Schaltanlagen

N 21 Teil 3

Ersatz für Ausgabe August 2007

Inhalt

1 Allgemeines 2 Weitere Normen 3 Lage 4 Anordnung 5 Schaltanlagenraum 6 Kabelraum 7 Brandschutz

1 Allgemeines

Diese Werknorm ist in Anlehnung an das Arbeitsblatt J 12, Elektrotechnische Anlagen, Bauliche Ausführung, Räume für Schaltanlagen, der Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI) zusammengestellt worden. Die Schaltanlagen-Räume sollen unmittelbar an die Trafokammern anschließen. Türen, Entlüftungen und Druckentlastungsklappen sollen so angeordnet sein, dass eine Aufstellung der Schaltanlagen auf der Trafoseite des Raumes möglich ist. So bilden Schaltanlagenraum und Traforaum eine einzige 20 kV-Anlage im Sinne von VDE 0101.

2 Weitere Normen

N 21 Teil 1 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Allgemeine Angaben

N 21 Teil 2 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Transformatorräume N 21 Teil 4 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Batterieräume

3 Lage

Die Lage richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Räume für Schaltanlagen sollen • grund- und hochwasserfrei sowie überflutungssicher angelegt sein • gut zugänglich sein für Bedienung, Kontrolle, Transportmittel und Brandbekämpfung • raumabschließende Bauteile haben, die vor Durchfeuchtung ausreichend geschützt sind • bei Beginn der Elektromontage bautrocken und staubfrei sein. Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Dampf und brennbare Gase in, über und unter Räumen für Schaltanlagen sind unzulässig. Erforderlichenfalls sind bauliche Maßnahmen zum Schutz der elektrotechnischen Anlagen zu treffen.

TEGD Fortsetzung bis Seite 4

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N21 Teil 3 Seite 2

2012-10

Fenster sind in Räumen für Schaltanlagen nicht zugelassen. Luftöffnungen sind so vorzusehen, dass sie bei Störlichtbögen als Druckentlastung dienen können (siehe auch Abschnitt 5.5).

4 Anordnung

Für Mittel- und Niederspannung ist je ein abgeschlossener Schaltanlagenraum vorzusehen. Bei Abnehmerstationen (z. B. DFS, DBAG) sind Übergabe- und Abnehmerschaltanlagen zu trennen. Beide Anlagen sind mit getrennten Zugängen auszuführen.

5 Schaltanlagenraum

5.1 Wände und Decken

5.1.1 Bei der baulichen Ausführung sind zu berücksichtigen • die klimatischen Verhältnisse (z. B. Sonnenstrahlung, durchschlagender Regen auf der

Wetterseite, Schwitzwasserbildung an den Wänden und Decken, insbesondere bei ganz oder teilweise im Erdreich liegenden Stationen)

• die Feuerbeständigkeit von Wänden und Decken.

5.1.2 Im Fehlerfall kann in Schaltanlagen-Räumen ein Druckanstieg von ca. 500 mbar auftreten. Der Schaltanlagenraum muss eine Außenwand mit einer Druckentlastungsöffnung mit -klappe von ca. 1 m² freiem Querschnitt besitzen. Der dann auftretende Restdruck von ca. 30 mbar muss vom Gebäude und dessen Bauelementen aufgenommen werden können.

5.1.3 Zur Vermeidung von Staubablagerungen sind die Innenflächen der Wände glatt herzustellen; das Mauerwerk ist zu fugen oder zu putzen. Die Decken sind nicht zu putzen.

5.1.4 Anstriche und Oberflächenschutz (vgl. AGI-Arbeitsblatt A 80 und AGI-K 10 und -K 20 Oberflächenbehandlung) Sollen die Wände und Decken gestrichen werden, ist ein Anstrich aus wasserbeständiger Kunststoffdispersionsfarbe nach DIN 53778 zu verwenden. Die Metallteile sind gegen Rost zu schützen (vornehmlich durch Feuerverzinkung).

5.1.5 Angaben für Aussparungen, Montage- und Einstiegsöffnungen sowie Bodenbelastungen sind vom Anlagenplaner anzufordern. Stufen oder Schrägen an Fußböden zum Ausgleich von Höhenunterschieden sind in Schaltanlagenräumen unzulässig. Die Decke zwischen Kabel- und Schaltanlagenraum kann ausgebildet werden als • Stahlbetonplatte,

wenn ein begehbarer Keller vorhanden ist. Als Bodenbelag ist geglätteter Zementestrich mit abriebfestem Schutzanstrich vorzusehen.

• Zwischenboden aus ganz oder teilweise abnehmbaren, nicht brennbaren auf einer tragenden Deckenkonstruktion aufgestelzten Platten. Der Zwischenboden ist dann vorzusehen, wenn kein Kabelkeller vorhanden ist.

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N21 Teil 3 Seite 3

2012-10

5.2 Türen

Es müssen T-30 Stahltüren verwendet werden. Die lichten Querschnittsmindestmaße sind • Höhe 2,215 m • Breite 1,180 m Diese Maße gelten für den gesamten Transportweg. Die Türen müssen nach außen in Fluchtrichtung aufschlagen und selbstschließend mit Federbänder nach DIN 18262 ausgeführt sein. Die Türschließung muss den Zutritt unbefugter Personen verhindern und mit einer Panik-entriegelung versehen werden. Die in der Anlage befindlichen Personen müssen diese jederzeit ungehindert verlassen können.

5.3 Elektrische Installationen

(vgl. DIN VDE 0101) Beleuchtung In der Schaltanlage ist eine geeignete Beleuchtung nach DIN EN 12464 mit Leuchtstofflampen anzubringen.

5.4 Erdung

(vgl. DIN VDE 0101-2) Angaben über die Erdungsanlagen sind vom Anlagenplaner anzufordern.

5.5 Heizung und Lüftung

Die Raumtemperatur soll +5 °C nicht unterschreiten, ggf. ist eine elektrische Heizung vorzusehen. Bei Schaltanlagen mit einer Außenwand ist in dieser eine Lüftungsjalousie mit beweglichen Lamellen und Kleintiergitter (Maschenweite 10/10 mm) mit den Abmessungen von etwa 400 x 400 mm über der Türhöhe anzubringen. Innenliegende Schaltanlagenräume werden mit Brandschutzklappen mechanisch belüftet. Der erforderliche Luftwechsel muss etwa halbstündlich erfolgen. Die Unterseite von Lüftungskanälen im Schaltanlagenraum muss mindestens 2,7 m über dem Fußboden liegen.

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N21 Teil 3 Seite 4

2012-10

6 Kabelraum

Die lichte Höhe des Kabelraumes muss mindestens 1 m betragen. Bei begehbaren Kabelräumen (Kabelkeller) soll die lichte Höhe mindestens 2,1 m betragen.

6.1 Fluchtwege

Die Ausgänge sind so anzuordnen, dass der Fluchtweg innerhalb begehbarer Kabelräume nicht mehr als 40 m beträgt. Der Fußboden ist als glatter Betonboden auszuführen. Auf den geeigneten Rostschutz aller Metallteile ist zu achten. Es sind Steckdosen vorzusehen.

7 Brandschutz

7.1 Die Feuerlöscher werden von der FMG beigestellt.

7.2 Kabeldurchführungen durch Umfassungswände sind entsprechend den Feuerwiderstandsklassen der Wände vom Anlagenersteller abzuschotten. Im Übrigen wird auf die Anforderungen nach FMG-Norm N 54 und das FMG-Handbuch 09 verwiesen.

7.3 Sonstige Brandschutzmaßnahmen sind entsprechend den behördlichen Auflagen zu berücksichtigen.

7.4 Bei der Montage von Brandmeldern sind die Anforderungen nach FMG-Handbuch 28 „Technische Anschlussbedingungen (TAB) Brandmeldeanlagen“ zu beachten und einzuhalten.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

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07/8

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;01/

99

M Elektrische Betriebsräume

Bauliche Ausführung

Batterieräume

N 21 Teil 4

Ersatz für Ausgabe

August 2007

Inhalt

1 Allgemeines 2 Geltungsbereich 3 Weitere Normen 4 Lage und Anforderungen an die Räume 5 Abmessung der Räume 6 Wände, Decken und Fußböden 7 Fenster und Türen 8 Heizung und Lüftung

1 Allgemeines

Diese Werknorm ist in Anlehnung an das AGI-Arbeitsblatt J 31 Teil 1, Elektrotechnische Anlagen; Bautechnische Ausführung von Räumen für Batterien, Batterieräume, der Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI) und unter Berücksichtigung der DIN VDE 0510 / EN 50272-2 zusammengestellt worden. Batterieräume sind begehbare, geschlossene Räume, in denen Batterien zur Versorgung elektrischer Anlagen untergebracht sind. Der nach DIN VDE 0510 vorzusehende Batterietyp besteht aus Bleiakkumulatoren mit verdünnter Schwefelsäure als Elektrolyten mit 60 V und 60 Ah bei 5stündiger Entladung. Im gleichen Batterieraum können ggf. noch weitere gebäudespezifische Bleibatterien untergebracht werden.

2 Geltungsbereich

Diese Werknorm enthält Angaben über bauliche Maßnahmen für Batterieräume, in denen ortsfeste - nicht gasdichte - Batterien untergebracht sind. Sie gilt nicht für Batterieladestationen von Antriebsbatterien für Fahrzeuge und sonstige transportable Batterien.

3 Weitere Normen

N 21 Teil 1 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Allgemeine Angaben N 21 Teil 2 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Transformatorräume N 21 Teil 3 Elektrische Betriebsräume; Bauliche Ausführung; Räume für Mittelspannungs-Schaltanlagen

TEGD Fortsetzung bis Seite 4

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N21 Teil 4 Seite 2

4 Lage und Anforderungen an die Räume

Die Räume müssen • grund- und hochwasserfrei sowie überflutungssicher • leicht zugänglich wegen des Transportes und der Wartung der Batterien • nicht zugänglich für Unbefugte • natürlich oder künstlich belüftet • trocken, kühl, frostfrei und • frei von Erschütterungen sein. Zudem ist • das Eindringen schädlicher Gase, Dämpfe und Stäube zu verhindern sowie • die Aufstellung von Blei- und alkalischen Akkumulatoren in getrennten Räumen sicherzustellen. Anmerkung Elektrische Leitungen die nicht zum Batterieraum gehören sowie Kabelführungen und Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Dampf und brennbare Gase dürfen nicht ungeschützt durch den Batterieraum geführt werden.

5 Abmessung der Räume

Die lichte Raumhöhe soll mindestens 2,5 m betragen. Weitere Angaben sind vom Anlagenplaner anzufordern.

6 Wände, Decken und Fußböden

Bleiakkumulatoren entwickeln Säurenebel, die zu Korrosion von Metallteilen und Schäden am Bauwerk führen können und explosibel sind. Wände, Decken und tragende Konstruktionen sind in massiver Bauart auszuführen. Die Oberflächen der Wände sind glatt herzustellen bzw. mit säurebeständigen Wandfliesen zu bekleiden. Alle Oberflächen und Einrichtungen des Raumes müssen gegen Säuren und Laugen beständig sein. Die Anstrichstoffe dürfen keine für Akkumulatoren schädlichen Dünste abgeben (vgl. AGI-K 10). Als Fußbodenbelag sind vorzusehen: Säure- oder laugenbeständige keramische Spaltplatten sowie keramische Bodenfliesen, beide in bituminöser Verlegemasse oder in Säurekitt (z. B. Wasserglas, Kunststoff) mit elektrolytbeständiger Verfugung; darunter eine flüssigkeitsdichte Sperrschicht, die an den Wänden bis zur Sockeloberkante hochgezogen ist (vgl. DIN 4122).

2012-10

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N21 Teil 4 Seite 3

7 Fenster und Türen

7.1 Fenster

Bei Belüften der Batterieräume durch Fenster sind diese so anzuordnen und zu bemessen, dass die Belüftungsbedingungen nach Abschnitt 8.2 erfüllt werden. Die Entlüftung von Batterieräumen durch Fenster ist bei Bleiakkumulatoren nur zulässig, wenn austretende Elektrolytnebel außerhalb des Raumes keinen Schaden (z. B. Korrosion) verursachen können. Batterieraumfenster, die von außen leicht zugänglich sind, z. B. neben öffentlichen Wegen, müssen von außen durch ein engmaschiges Geflecht geschützt werden oder aus Drahtglas bestehen. Vor Fensterklappen und Fensterflügeln sind Gitter (Maschenweite 10/10 mm) anzubringen, die das Eindringen von Vögeln und anderen Tieren verhindern. Fensterrahmen und Geflecht müssen gegen die Einwirkungen des Elektrolyten widerstandsfähig sein oder durch einen geeigneten Anstrich geschützt werden.

7.2 Türen

Es müssen T-30 Stahltüren verwendet werden. Türen müssen nach außen in Fluchtrichtung aufschlagen und selbstschließend mit Federbänder nach DIN 18262 ausgeführt sein. Türen müssen gegen die Einwirkungen des Elektrolyten widerstandsfähig sein oder durch Anstriche geschützt werden. Sie sind mit Schwelle und umlaufenden Anschlag zu versehen.

8 Heizung und Lüftung

8.1 Heizung

Die Raumtemperatur soll +5 °C nicht unterschreiten und 35 °C nicht überschreiten. Optimale Temperatur: 20 °C, +/- 5 K Die Temperaturdifferenz ist bei geschlossenen Batterien auf ∆T < 10 K und bei verschlossenen, wartungsfreien Batterien auf ∆T < 5 K zu begrenzen. Wird eine Heizung erforderlich, so ist eine elektrische Heizung vorzusehen. Die Oberflächentemperatur von Heizkörpern darf 200 °C nicht überschreiten. Eine ungleichmäßige Erwärmung der Batterien ist zu vermeiden.

8.2 Lüftung

Akkumulatoren entwickeln ein Gemisch von Wasserstoff und Sauerstoff. Der Raum ist deshalb ausreichend zu belüften. Es ist anzustreben, die Räume so anzuordnen und zu gestalten, dass eine natürliche Belüftung aus-reicht. Die zum Verdünnen des Gasgemisches erforderliche stündliche Mindestluftmenge ist beim Anlagenplaner zu erfragen. Abzugskanäle müssen hoch genug ins Freie führen und dürfen nicht in Schornsteine oder Feuerungen münden. Sie müssen gegen Elektrolyteinwirkungen geschützt sein. Die Absaugöffnungen sind sowohl unmittelbar über dem Fußboden als auch unter der Decke

2012-10

anzuordnen.

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N21 Teil 4 Seite 4

Ist eine künstliche Belüftung erforderlich, muss das Einschalten des Lüfters spätestens zu Beginn des Gasens durch eine geeignete Einrichtung sichergestellt sein. Bei künstlicher Belüftung sind die Räume auf leichtem Unterdruck zu halten, der ein Eindringen von Säurenebeln in Nebenräume verhindert. Deshalb ist mit Sauglüftern zu arbeiten. Motoren für Lüfter, die im Gas-Luftstrom liegen, müssen explosionsgeschützt sein. Die Laufräder der Lüfter müssen aus einem Werkstoff bestehen, der sich nicht elektrostatisch auflädt und keine Funken reißt, wenn er beim Laufen mit einem Fremdkörper in Berührung kommt.

2012-10

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Werknormen der Flughafen München GmbH August 2020

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Gebäudeautomation (GA) (Managementebene, Automationsebene und Feldebene)

Definition der Planungsgrenzen

N 23 Teil 1

Ersatz für Ausgabe Mai 2017

Inhalt

1 Allgemeines 2 Zitierte Normen und Richtlinien 3 Abgrenzung der Planungsleistungen 4 Unterlagen für die Bearbeitung 5 GA-Funktionsliste und Automationsschemata 6 Sonstiges

1 Allgemeines

Die Norm N 23 behandelt die Gebäudeautomation (GA) einschließlich Leistungsteil und die Verknüpfung mit den Betriebstechnischen Anlagen (BTA). Sie umfasst • Teil 1 - Definition der Planungsgrenzen • Teil 2 - Definition der Liefergrenzen • Teil 3 - Vorschriften für den Anschluss an die GA. • Teil 4 - Vorgaben für Planung und Ausführung Für die Anlagen der Bereiche Raumlufttechnik, Heizung, Warmwasserbereitung, Kaltwassererzeu-gung usw. werden die GA-Einrichtungen in DDC-Technik inklusive Leistungsteil als eigenständiger Interdisziplinärbereich geplant und ausgeschrieben. Zusammen mit der in allen Gewerksbereichen einheitlichen Geräte- und Systemtechnik ist eine anlagentechnische Funktionalabstimmung und eine optimale Betriebsführung aller Systeme sicherzustellen.

*DDC = Direct Digital Control

Gleichzeitig ist die erforderliche Koordination und ein permanenter Informationsaustausch zwischen allen Fachplanern und Ausführungsfirmen eine weitere Zielsetzung dieser Norm. Dem GA-Planer kommt dabei als Koordinator des Automatisierungs- und Integrationsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Die Fachplaner der berührten Gewerke haben die in der vorliegenden Norm getroffenen Festlegungen wie • Liefergrenzen und • Vorschriften für den Anschluss an die GA allen Leistungsverzeichnissen beizufügen. Die in der Norm N 23 Teil 1 verwendeten Begriffe und Abkürzungen richten sich nach den derzeit national und international gültigen Normen (DIN 276, VDI 3814, DIN EN ISO 16484). Die Abkürzung „ZLT“ - an Stelle von „GA“ - (Teil der Bezeichnungssystematik der FMG und Abkürzung in Technischen Richtlinien, Bestandsunterlagen sowie sonstigen Dokumentationsunterlagen der FMG) ist weiterhin gültig.

TEGD Gesamtumfang 10 Seiten

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N23 Teil 1: 2020-08

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2 Zitierte Normen und Richtlinien

N 30 Kennzeichnungen N 38 Teil 2 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankverdrahtung VDI 3814 bzw. die entsprechenden DIN EN ISO 16484 VDI 6015

3 Abgrenzung der Planungsleistungen

Zur Gebäudeautomation gehören die nachstehend aufgelisteten Einrichtungen: • Schaltschränke • Leistungsteil für Motorantriebe, Hauptstromteil mit Stromversorgung, Einspeisung,

Hauptschalter, Sicherungen • DDC-Unterstation als Schwerpunkt zur Sammlung aller mit den BTA auszutauschenden

Informationen bzw. als Reglerstützpunkte. Dazu gehören auch alle evtl. erforderlichen Koppeleinrichtungen, Hilfsgeräte und direktverdrahtete Sicherheitsketten. Diese Stützpunkte führen Regelungs- und speicherprogrammierbare Steuerungsfunktionen aus.

• Dezentrale Busmodule • Fühler und Geber (Messwertaufnehmer) zum Ein-/Anbau direkt an die BTA • Stellglieder (Motor-Ventile, Stellantriebe für Luftklappen, Stromregler, Frequenzumformer usw.) • Überwachungs- und Meldegeräte, z. B. Frostschutzwächter, Manometer mit Signalkontakt usw. • Kabel/Leitungen für den gesamten Mess-, Steuer- und Regelungsbereich einschließlich

Leistungsteil • Verbindungsleitungen, d. h. alle Kabelverbindungen zwischen Unterstationen oder deren

Koppeleinrichtungen und den Fühlern bzw. Gebern und den in Teil 2 definierten Liefergrenzen an die BTA (üblicherweise GA - Übergabe-Klemmleiste)

• Sämtliche Kabel und Schnittstellen sowie alle Geräte zur Integration der Feldbusinfrastruktur (z. B.: DALI, KNX, LON etc.), wenn nicht BTA mit eigener MSR-Technik gem. 4.2.4.

Zu den Planungsleistungen der Gebäudeautomation gehören weiterhin: • Dimensionierung, Anzahl und Standorte der benötigten Server und Clients für die MBE –

Software sowie für Projektierung, Programmierung und Diagnose der Controller • Festlegung Anzahl und Standorte der benötigten GA-LAN – Anschlüsse • Direkte Netzwerkkopplungen der MBE zu allen Fremdsystemen wie z. B. Flugplanrechner, ELT,

RLS, SLS etc. • Schnittstellen zu Feldbussystemen wie z. B. DALI, KNX, LON, M-Bus etc. • Zusammenstellung, Fortschreibung und Pflege der Netzwerkdokumentation (B-PAT) im

Austausch mit allen Beteiligten des Integrationsprozesses. Nicht zum Leistungsumfang der Gebäudeautomation gehören sämtlich Komponenten der IT-Netzwerkinfrastruktur sowie die physikalischen Server und Clients.

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N23 Teil 1: 2020-08

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Ferner gehören nicht dazu die Einspeiseleitungen der Stromversorgung sowie die Steuerungs- und Regelungseinrichtungen für Anlagenteile, welche systembedingt vom Hersteller dieses Anlagenteils mitgeliefert werden müssen, z. B.: • Brennersteuerung von Öl- und Gasheizungen • Maschinensteuerung für Kaltwassersätze, Kälteaggregate, Wärmepumpen (wenn nicht mit

speicher-programmierbarer Steuerung/Regelung des DDC-Systems versehen) • Hilfsschalter an Brandschutzklappen Sind Stellantriebe bzw. Stellglieder durch den Auftragnehmer BTA zu planen, müssen die technischen Anschlussbedingungen mit dem Planer der Gebäudeautomation abgestimmt werden (z. B. Antriebe von Volumenstromreglern, Heizkörper-Zonenventile, Antriebe an Brandschutz-klappen usw.).

4 Unterlagen für die Bearbeitung

4.1 Vorplanung und Wirtschaftlichkeitsnachweis

Für die Erstellung von Vorentwurf und Wirtschaftlichkeitsnachweis sind von den BTA-Planern nachstehende Angaben zu machen: • Anzahl und Art der geplanten BTA (z. B. 2 raumlufttechnische Anlagen, Zu-/Ablüfter 2stufig,

Mischluft, Wärmerückgewinnung, Vorerhitzer, Kühler, Nacherhitzer) • Übersichts-, Block- oder Prinzipschaltbilder • Anzahl und Art der zu versorgenden Zonen bzw. Räume • Detaillierte Informationen über räumliche Lage aller BTA, d. h. • Grundrisspläne (z. B. M 1:200, M 1:100) • Aufstellungsorte aller Anlagen, Geräte, Maschinen, (Stellfläche) • Kabeltrassen • Erläuterung und Hinweise zur vorgesehenen Aufgabenstellung und voraussichtlichen

zukünftigen Betriebsführung und den zu erwartenden Betriebsweisen (z. B. Dauerbetrieb, Tagesbetrieb, Nachtabsenkung usw.)

• Betriebsoptimierungsmaßnahmen, die ggf. bereits im BTA-Konzept vorgesehen sind (z. B. Wärmepumpe)

• Überschlägige Leistungsdaten • Medienversorgung wie

− Medienart − Temperaturstufe, Temperaturspreizung − Druckstufe

• Auslegungsdaten und Berechnungsdaten.

4.2 Entwurfs- und Ausführungsplanung

Für diese Planungsphasen sind von den BTA-Planern nachstehende Angaben zu machen:

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4.2.1 Allgemeines

4.2.1.1 Anlagenaufbau

• Übersichtsschemata, Übersichtsschaltbilder • Block- bzw. Prinzipschaltbilder • Gliederung der Geräte • Benennung der Anlagen/Anlagenteile • Versorgte Zonen (Räume usw.)

4.2.1.2 Räumliche Lage

• Grundrisspläne M 1:200 und M 1:100 • Aufstellungsorte aller Geräte und Anlagenteile, Schalttafeln, Maschinenräume • Messstellen in Räumen bzw. anderen Stellen außerhalb von Maschinenräumen (Ortsangaben) • Kanal- oder Leitungsführungen • Kabeltrassen, die für die Verlegung von Leitungen der Gebäudeautomation benutzt werden

können HINWEISE zu 4.2.1.1 und 4.2.1.2: Zur Erstellung von GA-Funktionslisten gem. VDI 3814-1 bzw. DIN EN ISO 16484-3 und Automationsschemata werden je BTA Anlagenschemata/Unterlagen benötigt, aus denen folgende Informationen zu entnehmen sind: • Mechanischer Aufbau der Anlage • Zuweisung zu Maschinenräumen, Verteilern, Schächten bzw. Einzelkennzeichnung in den

Grundrissplänen • Zuordnung zu Schaltschränken bzw. Verteilern • Schaltstufen für Antriebe (z. B. 2 Drehzahlen) Für die Darstellung sind Begriffe und Sinnbilder der gültigen FMG-, DIN-, EN-, ISO-, VDI- und VDE-Vorschriften zu wählen.

4.2.2 Raumlufttechnik

4.2.2.1 Luftklappen, Mischboxen

• Aufgabenstellung (z. B. Außenluftklappe) • Betriebsweise (z. B. Auf-Zu) • Regeldiagramm (Aufgabenstellung der Regelung bei Einsatz als Regelklappe) • Klappengröße (m²) und Stellkräfte • Konstruktionszeichnung für Motoranbau in Sonderfällen

4.2.2.2 Luftfilter

• Art des Filters (z. B. Plattenfilter, Rollenbandfilter usw.) • Differenzdruck P max.

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N23 Teil 1: 2020-08

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4.2.2.3 Heiz- und Kühlregister

Allgemein • Medium (z. B. Warmwasser) • Temperaturstufe des Mediums (z. B. 90/50 °C) • Nenndruck (Pa) • Besondere Hinweise Je Register • Benennung (z. B. Vorerhitzer) • Hydraulische Schaltung • Maximale Wärmeleistung (kW) • Temperaturdifferenz Wasserseite • Temperaturdifferenz Luftseite • Maximaler Mediumdurchsatz (m³/h oder l/h) • Druckabfall im Register (Pa) (Sollvorgabe) Elektroheizregister/Elektro-Dampfbefeuchter • Leistungsstufen (kW) • Schaltart (Anschlussbild) Direktverdampfer • Regelstufen • Leistungsstufen (kW) • Schaltungsunterlagen Kompressor

4.2.2.4 Regelung

• Regelaufgabe (z. B. Zulufttemperatur 22 °C, konstant) • Zulässige Toleranzbereiche • Einflussgrößen • Regeldiagramm mit Umschaltpunkten

4.2.2.5 Elektrische Antriebe (Motoren)

• Benennung (z. B. Lüftermotor) • Drehzahl, Schaltart (bei drehzahlgeregelten Motoren genaue technische Einzelheiten) • Betriebsspannung, Netzart • Erforderliche Antriebsleistung • Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Einbauort • Motorwärmeschutz (z. B. Vollschutz) • Verriegelungsbedingungen • Schweranlauf: ja/nein • Ex-Schutz: ja/nein • Schaufelverstellung, Dralldrosselregelung

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• Netzanschlussart

4.2.2.6 Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen und Brandschutztellerventile

• Lage und Anzahl der Klappen • Endschalter an den Klappen: ja/nein fernzuschaltende Klappen • Art des Antriebs (Hilfsenergie) • Anschlussdaten • Stellantrieb bei BTA: ja/nein HINWEISE: • Brandschutz,- und Entrauchungsklappen mit motorischen Stellantrieben sind grundsätzlich mit

24V zu betreiben • Die Rückmeldung der Betriebsstellung ist zwingend gefordert • Pro Klappe sind Schaltbefehle und Rückmeldungen als Einzelmeldung vorzusehen.

4.2.2.7 Wärmerückgewinnung

• Systembeschreibung • Technische Einzelheiten

4.2.2.8 Einzelraum-Regelung

• Systeme (z. B. VVS-System, 2-Kanalsystem, Induktionsgeräte; Verschattung; Beleuchtungsregelung)

• Stellantriebe für Volumenstromregler, Boxen, usw. im Leistungsumfang BTA: ja/nein Wenn ja, sind die technischen Daten mit dem Planer der MSR-Technik abzustimmen.

• Einbauort (Kanalpläne) der Geräte und Angabe der zu versorgenden Zonen

4.2.3 Heizung / Warmwasserbereitung / Kälte

4.2.3.1 Maschinensteuerungen

Maschinensteuerungen sind Steuerungs- und Regelungseinrichtungen, die vom Hersteller einer Maschine unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen standardmäßig mitgeliefert werden. Dazu gehören u. a. • Kesselsteuereinrichtungen (ggf. eigenes Steuerpult je Kessel) • Steuerschrank, angebaut an Kaltwassersätzen HINWEIS: Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein. • Art und Umfang aller von der Anlage Gebäudeautomation vorzunehmenden Eingriffe und

Verriegelungsbedingungen

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• Art und Umfang aller standardmäßig zur Gebäudeautomation zu gebenden Signale (z. B. Meldungen, Mess- und Zählwerte)

• Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Erforderliche Kabelinstallation zwischen Maschinensteuerung und Anlage • Anschlussbedingungen für Leistungskabel

4.2.3.2 Stellglieder (Ventile, Drosselklappen usw.)

Allgemein • Medium (z. B. Warmwasser) • Temperaturstufe des Mediums (z. B. 90/50 °C) • Nenndruck (Pa) • Besondere Hinweise Je Stellglied • Benennung (z. B. Vorerhitzer) • Schließdruck (Pa) • Hydraulische Schaltung • Maximale Wärmeleistung (kW) • Temperaturdifferenz Wasserseite • Maximaler Mediumdurchsatz (m³/h oder l/h) • Druckabfall im Stellglied (Pa) (Sollvorgabe)

4.2.3.3 Regelung

• Regelaufgabe • Zulässige Toleranzbereiche • Einflussgrößen • Regeldiagramm mit Umschaltpunkten • Maximal- und/oder Minimalbegrenzung, Rücklaufbegrenzung

4.2.3.4 Elektrische Antriebe (Motoren)

• Benennung (z. B. Pumpenmotor) • Drehzahl, Schaltart (bei drehzahlgeregelten Motoren genaue technische Einzelheiten) • Betriebsspannung, Stromart • Erforderliche Antriebsleistung (kW) • Elektrische Leistungsaufnahme • Einbauort • Motorwärmeschutz (z. B. Vollschutz/Thermokontakt) • Verriegelungsbedingungen • Schweranlauf: ja/nein • Ex-Schutz: ja/nein • Drehzahlregelung oder Stufenschaltung, Regelschaltkriterien

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• Steuergeräte bei BTA: ja/nein • Netzanschlussart

4.2.3.5 Fühler/Geber für Mess- und Zählwerte

• Allgemein • Medium • Messbereich, Schaltpunkte, Alarmgrenzwerte • Nenndruck • Potentialfreie Kontaktausgänge für Fernzählung durch die BTA • Mengenwerte der Zähler (Menge je Impuls) • Zählerwertigkeiten und Dimension der Zähler • Einbauart und Einbauort • Stromversorgung HINWEIS: Die Planung der Mediumsleitungen zum Fühler/Geber, der Absperrorgane, des Einbaus von Messblenden sowie des Anbaus von Messwertgebern an Mediumsleitungen wird vom BTA-Planer durchgeführt.

4.2.4 BTA mit eigener MSR-Technik außerhalb des Leistungsbereiches Gebäudeautomation

Hierzu zählen BTA mit und ohne speicherprogrammierbare Steuerungs- und Regelungstechnik, die an die Gebäudeautomation angebunden werden sollen, z. B. • Sanitäranlagen (Hebeanlagen, Druckerhöhungen, Wasseraufbereitung) • Elektrotechnische Anlagen (Niederspannungsversorgung) • Beleuchtungsanlagen • Förderanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen, Müllsauganlage usw.) Des Weiteren zählen hierzu Maschinensteuerungen, d. h. Steuereinrichtungen von kompletten Maschinen, wie Kessel, Kältemaschinen, Wärmepumpen, die zwar in DDC-Steuer- und Regelkreise eingebunden sind, dennoch aber autarke Schalt- und Regeleinrichtungen besitzen. Hierfür gelten die nachfolgend aufgeführten Planungsgrenzen einer GA-Anbindung an die BTA. HINWEIS: Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein.

4.2.4.1 Messwertgeber

• Benennung des Messwertes (z. B. Wirkleistung Trafo 1, Feld 3) • Messbereich des Messwertes (z. B. 0...1000 kW) • Dimension des Messwertes (z. B. kW) • Messsignal 4...20 mA, 0 - 10 V, Widerstandsgeber 5-100-5 Ohm (potential- und erdfrei)

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• Einbauort des Gebers/Umformers (z. B. NSHV-Feld 3)

4.2.4.2 Mengenzählwert

• Benennung des Zählwertes (z. B. Elektrische Arbeit Trafo 1) • Wertigkeit des Impulses (z. B. 1 Impuls entspricht ... Einheiten) • Dimension des Zählwertes (z. B. kWh) • Erforderliche Stellenzahl der Anzeige • Einbauort des Zählers bzw. Übergabe der Information (z. B. UV 5)

4.2.4.3 Grenzwertgeber

• Benennung des Gebers (z. B. Niveau Becken 1) • Melderichtung (z. B. Maximal-Grenzwert) • Einbauort des Gerätes bzw. Übergabe der Information (z. B. Unterverteiler 5)

4.2.4.4 Schaltbefehle

• Benennung des Schaltbefehles (z. B. MS-Leistungsschalter Trafo 1, Zelle 5) • Schaltstufen (z. B. Aus-Ein bzw. 2stufig) • Befehlsart (Dauer- und Impulskontakt) • Übergabe der Information (z. B. Zelle 5)

4.2.4.5 Stellbefehle

• Benennung des Stellbefehles (z. B. Sollwert Raumtemperatur) • Hilfsenergie (z. B. elektrisch) • Stellbereich (z. B. -3...0...+3 °C) • Stellsignal (z. B. 0 - 10 V, 0 - 100 Ohm, 4 - 20 mA, 0,2 - 1,0 Pa) • Übergabe der Information (z. B. Schaltschrank 3)

4.2.4.6 Betriebs- und Störmeldungen

• Benennung der Meldung (z. B. Störmeldung) • Art der Meldung (z. B. Frostschutz) • Besondere Forderungen (z. B. Ausgabe von Sonderprotokollen, Geber für ein

Ereignisprogramm) • Übergabe der Information (z. B. Schaltschrank 3)

4.2.4.7 Leistungsangaben

Für den Wirtschaftlichkeitsnachweis von Optimierungsprogrammen und Eingriffen sind folgende Lei-stungsangaben zu machen: • Elektrische Leistungsaufnahme von Motoren (z. B. Lüfter, Pumpen usw.), die ferngeschaltet

werden dürfen • Wärme- und Kälteleistungen von Anlagen, die ferngeschaltet werden dürfen

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• Vorgesehene Energieoptimierungsmaßnahmen (z. B. Wärmerückgewinnung) • Betriebsweise der Anlagen (z. B. Dauerbetrieb, intermittierender Betrieb, zeitabhängiger

Betrieb) • Netzanschlussart

5 GA-Funktionsliste und Automationsschemata

Für jede Anlage ist eine GA-Funktionsliste gem. VDI 3814-1 bzw. DIN EN ISO 16484-3 und ein Automationsschema mit eingetragenen Informationspunkten als Ergebnis der Abstimmungen zwischen den Planern der BTA und dem Planer der Gebäudeautomation zu erstellen, über alle Leistungsphasen fortzuschreiben und entsprechend den Planungsfortschritten inhaltlich zu vertiefen. Die darin verwendete Anlagenkennzeichnung (AKS) muss spätestens mit der Entwurfsplanung den Vorgaben gem. Handbuch 35 entsprechen (z. B.: „111.03-RLT -03.01“). Der Datenpunkt muss in dieser Leistungsphase mindestens durch eine eindeutige Beschreibung bezeichnet werden (z. B.: „111.03-RLT -03.01 Raumtemperatur1“). Der Funktionscode für die einzelnen Informationspunkte wird ab der Ausführungsplanung gem. Handbuch 21, FMG Norm N23 Teil 4, Punkt 4.1 vergeben (z. B.: „111.03-RLT -03.01-MW06001“). Die GA-Funktionslisten und Automationsschemata bilden in Verbindung mit der Liefergrenzendefinition gem. FMG Norm N 23 Teil 2 die Planungs- und Ausführungsgrundlage für BTA und Gebäudeautomation. Sie gelten als fest vereinbart und sind den BTA-Leistungsverzeichnissen beizufügen.

6 Sonstiges

In den BTA-Leistungsverzeichnissen ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die technische Abstimmung, der Austausch von Informationen, die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Übersichts-, Schema-, Schalt- und Regelpläne sowie die Mitwirkung im Rahmen der gemeinsamen Anlagen-Inbetriebnahme usw. uneingeschränkt zu erbringende Leistungsbestandteile des BTA-Auftragnehmers sind.

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Werknormen der Flughafen München GmbH August 2020

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2012

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Gebäudeautomation (GA) (Managementebene, Automationsebene und Feldebene)

Definition der Liefergrenzen

N 23 Teil 2

Ersatz für Ausgabe Mai 2017

Inhalt

1 Allgemeines 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Abgrenzung der Lieferleistungen 4 Liefergrenzen 5 GA-Funktionsliste und Automationsschemata

1 Allgemeines

Die Norm N 23 behandelt die Gebäudeautomation (GA) einschließlich Leistungsteil und die Verknüpfung mit den Betriebstechnischen Anlagen (BTA). Sie umfasst • Teil 1 - Definition der Planungsgrenzen • Teil 2 - Definition der Liefergrenzen • Teil 3 - Vorschriften für den Anschluss an die GA. • Teil 4 - Vorgaben für Planung und Ausführung Für die Anlagen der Bereiche Raumlufttechnik, Heizung, Warmwasserbereitung, Kaltwassererzeu-gung usw. werden die MSR-Einrichtungen in DDC-Technik inklusive Leistungsteil als eigenständiger Interdisziplinärbereich geplant und ausgeschrieben. Zusammen mit der in allen Gewerksbereichen einheitlichen Geräte- und Systemtechnik ist eine anlagentechnische Funktionalabstimmung und eine optimale Betriebsführung aller Systeme sicherzustellen.

*DDC = Direct Digital Control

Gleichzeitig ist die erforderliche Koordination und ein permanenter Informationsaustausch zwischen allen Fachplanern und Ausführungsfirmen eine weitere Zielsetzung dieser Norm. Dem GA-Planer kommt dabei als Koordinator des Automatisierungs- und Integrationsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Die in der Norm N 23 Teil 2 verwendeten Begriffe und Abkürzungen richten sich nach den derzeit national und international gültigen Normen (DIN 276, VDI 3814, DIN EN ISO 16484). Die Abkürzung „ZLT“ - an Stelle von „GA“ - (Teil der Bezeichnungssystematik der FMG und Abkürzung in Technischen Richtlinien, Bestandsunterlagen sowie sonstigen Dokumentationsunterlagen der FMG) ist weiterhin gültig.

TEGD Gesamtumfang 19 Seiten

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N23 Teil 2: 2020-08

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2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

N 30 Kennzeichnungen N 38 Teil 2 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankverdrahtungen VDI 3814 bzw. die entsprechenden DIN EN ISO 16484 VDI 6015

3 Abgrenzung der Lieferleistungen

Zur Gebäudeautomation gehören folgende Einrichtungen: • Schaltschränke • Leistungsteil für Motorantriebe, Hauptstromteil mit Stromversorgung, Einspeisung,

Hauptschalter, Sicherungen • DDC-Unterstation als Schwerpunkt zur Sammlung aller mit den BTA auszutauschenden

Informationen bzw. als Reglerstützpunkte. Dazu gehören auch alle evtl. erforderlichen Koppeleinrichtungen, Hilfsgeräte und direktverdrahtete Sicherheitsketten. Diese Stützpunkte führen Regelungs- und speicherprogrammierbare Steuerungsfunktionen aus.

• Dezentrale Busmodule • Fühler und Geber (Messwertaufnehmer) zum Ein-/Anbau direkt an die BTA • Stellglieder (Motor-Ventile, Stellantriebe für Luftklappen, Stromregler, Frequenzumformer usw.) • Überwachungs- und Meldegerät, z. B. Frostschutzwächter, Manometer mit Signalkontakt usw. • Kabel/Leitungen für den gesamten Mess-, Steuer- und Regelungsbereich einschließlich

Leistungsteil • Verbindungsleitungen, d. h. alle Kabelverbindungen zwischen Unterstationen oder deren

Koppeleinrichtungen und den Fühlern bzw. Gebern und den in Teil 2 definierten Liefergrenzen an die BTA (üblicherweise GA - Übergabe-Klemmleiste)

• Sämtliche Kabel und Schnittstellen sowie alle Geräte zur Integration der Feldbusinfrastruktur (z. B.: DALI, KNX, LON etc.), wenn nicht BTA mit eigener MSR-Technik gem. 4.10.

• MBE – Software für Server und Clients • Software für Projektierung, Programmierung und Diagnose der Controller Nicht zum Leistungsumfang der Gebäudeautomation gehören sämtlich Komponenten der IT-Netzwerkinfrastruktur sowie die physikalischen Server und Clients. Ferner gehören nicht dazu die Einspeiseleitungen der Stromversorgung sowie die Steuerungs- und Regelungseinrichtungen für Anlagenteile, welche systembedingt vom Hersteller dieses Anlagenteils mitgeliefert werden müssen, z. B.: • Brennersteuerung von Öl- und Gasheizungen • Maschinensteuerung für Kaltwassersätze, Kälteaggregate, Wärmepumpen • Hilfsschalter an Brandschutzklappen. Sind Stellantriebe bzw. Stellglieder durch den Auftragnehmer BTA zu liefern, müssen die technischen Anschlussbedingungen mit dem Auftragnehmer Gebäudeautomation abgestimmt werden (z. B. Antriebe von Volumenstromreglern, Heizkörper-Zonenventile, Antriebe von Brandschutzklappen usw.).

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4 Liefergrenzen

Für die Ausführung der Betriebstechnischen Anlagen ist eine sorgfältige Zusammenarbeit zwischen den Auftragnehmern der Betriebstechnischen Anlagen (BTA) und dem Auftragnehmer der Gebäudeautomation erforderlich. Die Festlegung der geplanten Informationen, welche zwischen den BTA und der Gebäudeautomation auszutauschen sind, werden in den GA-Funktionslisten und - wo sinnvoll - Anlagenschemata getroffen. Abweichungen von diesen Festlegungen, z. B. aufgrund von Anlagenänderungen, sind dem Auftragnehmer der Gebäudeautomation sofort mitzuteilen. Die Mitteilung bedarf zusätzlich der Schriftform. Nachfolgende Liefergrenzen-Definition regelt die Schnittstelle und stellt gleichzeitig das Leistungsbild der Partner dar. Die vom Auftragnehmer der BTA zu erbringenden Leistungen sind nachstehend unter dem Hinweis

"BTA" beschrieben. Alle im Bereich Gebäudeautomation zu erbringenden Leistungen und an die BTA-Firmen rückfließenden Informationen werden unter

"GA" aufgeführt.

4.1 Anlagenaufbau (mechanisch)

BTA: Übersichtsschemata, Block- bzw. Prinzipschaltbilder, aus denen der mechanische Aufbau, die Reihenfolge der Bauteile, der Zusammenhang untereinander und die versorgten Zonen (Räume) ersichtlich sind.

GA: Regelschemata und Gerätelisten, einzeichnen der Messwertaufnehmer in Übersichtsschemata.

4.2 Räumliche Lage

BTA: Grundrisspläne in geeignetem Maßstab (z. B. 1:200, 1:100) mit Angabe der Aufstellungsorte aller Aggregate sowie Angaben über die zu bedienenden Räume (Raumzonen), z. B. für Raummessstellen.

GA: Zusammenfassung zu Anlagenschwerpunkten. Grundsätzliche Angaben über Raumbedarf der Schalt- und/oder Steuerschränke, sowie der Stellflächen für Unterstationen.

4.3 Kabeltrassen

BTA: Angabe der von der Gebäudeautomation mitzubenutzenden Kabeltrassen bzw. der für Kabel/Leitungen vorgesehenen Bereiche. Lieferung und Montage von Verlegungssystemen.

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GA: Bestimmung der Kabelanzahl bzw. der erforderlichen Trassenquerschnitte, Verlegung der Kabel/Leitungen inklusive Schutzrohre und Nebentrassen.

4.4 Server

IT: Bereitstellung und Konfiguration aller benötigten Server und Clients gemäß den Anforderungen der GA.

GA: Angaben zur Dimensionierung und Anzahl der Server und Clients

4.5 Stammkabel, Netzwerk

BTA, IT: Liefern und Verlegen aller Kabel außerhalb von Gebäuden nach Angabe des Auftragnehmers Gebäudeautomation bis zu den vorgegebenen Gebäude-Hauptverteilern. Liefern von Rangierverteilern für die GA-Kabel und Auflegen der Außenkabel mit Dokumentation der Anschlusspunkte.

IT: Liefern und Verlegen aller Netzwerkkabel Integration aller Netzwerkteilnehmer der Gebäudeautomation und entsprechende Konfiguration der erforderlichen Netzwerkkomponenten.

GA: Angaben für das Erstellen des Außenkabelnetzes. Liefern und Verlegen des Stammkabels ab Verteiler innerhalb von Gebäuden. Auflegen am Rangierverteiler und Rangieren. Angaben über Einbauorte und Anzahl von LAN-Anschlüssen

4.6 Unterstation

BTA: Bereitstellen von Stellfläche. Elektrischer Anschluss einschließlich Sicherungsabgang je Unterstation 230/400 V, 50 Hz nach Angabe des Lieferers der Gebäudeautomation. Im Regelfall Anschluss an AEV bzw. BEV.

IT: Liefern, Einbau und Konfiguration aller LAN-Dosen.

GA: Lieferung und Montage der kompletten Unterstationen und Anlagenverteiler einschließlich Gehäuse und Angaben zum elektrischen Anschluss. Alle Ausgabeeinrichtungen, mit Ausnahme von busfähigen Bauteilen, wie Koppelrelais, Sollwertgeber, Verriegelungs- und Verzögerungsbaugruppen gemäß Beschreibung im Datenkatalog müssen normalerweise in diese Gehäuse eingebaut und verdrahtet werden. Verfahrensabweichungen hiervon sind anzugeben. Angaben über Einbauorte und Anzahl von Netzwerkdosen

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4.7 MSR-Technik für Raumlufttechnik

4.7.1 Regelanlage

BTA: • Regelaufgabe, z. B. Zulufttemperatur 22 °C, konstant usw. • Zulässige Toleranzbereiche • Einflussgrößen • Regeldiagramm mit Umschaltpunkten

GA: • Auslegung der Regeleinrichtung • Festlegen der erforderlichen Fühler und Geber einschließlich kompletter Installation • Eintrag in Anlagenschemata bzw. Angaben hierzu

4.7.2 Stellventile für Heiz- und Kühlregister

BTA: Allgemeine Angaben über Heiz-/Kühlmedien: • Medium • Temperaturstufe • Nenndruck (Pa) • Besondere Hinweise (z. B. Glycol) Je Register (Wärmetauscher): • Benennung (z. B. Vorerhitzer) • Erforderlicher Schließdruck (Pa) • Hydraulische Schaltung • Maximale Wärmeleistung (kW) • Temperaturdifferenz Wasserseite/Luftseite • Maximaler Durchsatz (m³/h oder l/h) • Druckabfall im Register (Pa) • Zunächst vorgesehener Druckverlust im Ventil (Pa) • Einbau der Stellventile in Rohrleitungen einschließlich Beistellung von Gegenflanschen,

Schrauben, Dichtungen. Für Elektroheizregister: • Leistungsstufen (kW) • Schaltart (Anschlussbild) Für Kühlregister mit Direktverdampfer: • Regelstufen • Leistungsstufen • Schaltunterlagen für den Kompressor

GA: • Dimensionierung des Stellventils bzw. -organs • Nennweite

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• kvs-Wert • Errechneter Druckabfall am Ventil • Auswahl Stellantrieb einschließlich Verbindungsleitung zum Regel-/Steuerteil • Festlegung der Ventilkonstruktion • Hubbegrenzungsparameter für DDC

4.7.3 Luftklappen, Mischboxen

BTA: • Aufgabenstellung (z. B. Außenluft-Klappe Auf-Zu), Mischluftklappen (Regelbetrieb mit

Regeldiagramm) usw. • Klappengröße (m²) und erforderliche Stellkräfte • Mechanische Verbindungen zwischen Klappen • Konstruktionszeichnungen für den Motorenbau in Sonderfällen • Bauseits gelieferte Motoren: Abstimmung mit GA Auftragnehmer erforderlich

GA: • Dimensionierung des Stellmotors einschließlich Verbindungsleitung zum Regel- bzw.

Steuerteil und Montage • Bei Lieferung der Antriebe durch BTA: Schriftliche Bestätigung und Abstimmung des

Stellsignals

4.7.4 Luftfilter

BTA: Angabe über Art des Filters, Schaltpunkt Druckdifferenz (Verschmutzungsgrad)

GA: Dimensionierung der Überwachungsgeräte, einschl. Verbindungsleitungen zum Steuerteil

4.7.5 Elektrische Antriebe (Motoren)

BTA: • Benennung (z. B. Lüfter, Pumpenmotor) • Drehzahlstufen/Schaltart (bei Drehzahlregelung technische Einzelheiten) • Stromart • Erforderliche Antriebsleistung (kW) • Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Leistungsfaktor • Einbauort • Vorschlag Motorwärmeschutz (Vollschutz) • Verriegelungsbedingungen • Schweranlauf: ja/nein • Ex-Schutz: ja/nein • Drehzahlsteuergerät von BTA: ja/nein (Schaltplan, Einbaumaße) • Netzanschluss (NN, AEV, BEV)

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GA: • Dimensionierung des Leistungsteils einschl. Motorzuleitung bis Klemmbrett Motor mit

Einklemmen • Festlegung des Steuerteils unter Beachtung der Verriegelungsbedingungen • Angaben über Anschlusswerte für Leistungs- und Steuerteil (für Zuleitung) • Angaben über Netzart (NN, AEV, BEV) • Festlegung Motorwärmeschutz (Vollschutz-Relais) • Einbau von Steuergeräten als Beistellung durch BTA

4.7.6 Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen und Brandschutztellerventile

BTA: • Lage und Anzahl der Klappen • Endschalter an den Klappen: ja/nein Bei fernzuschaltenden Klappen • Art des Antriebs (Hilfsenergie), Vorschlag bzw. Motordaten bei Lieferung durch BTA

GA: • Festlegung der Meldungsverarbeitung bzw. Steuerungstechnik • Verkabelung bis Hilfsschalter der Klappe einschließlich Einklemmen

HINWEISE: • Brandschutz,- und Entrauchungsklappen mit motorischen Stellantrieben sind grundsätzlich mit

24V zu betreiben • Die Rückmeldung der Betriebsstellung ist zwingend gefordert • Pro Klappe sind Schaltbefehle und Rückmeldungen als Einzelmeldung vorzusehen.

4.7.7 Fühler und Geber für Mess- und Zählwerte

Lieferung und Montage systemeigener und systemkompatibler Fühler und Geber.

4.7.7.1 Messen der Luft- und Wassertemperatur

BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Nenndruck • 1/2"-Muffe je Messstelle - sofern erforderlich vorsehen und beigestellte Fühler/Geber

einbauen HINWEIS: In Heißwassernetzen ist ein 1/2"-Schutzrohr mit Außengewinde in die Heißwasserleitung einzuschweißen.

GA: • Abstimmung über Einbauort mit BTA • Fühler liefern und montieren, bzw. in gelieferte, aber bauseits eingesetzte Tauchhülsen

einbauen, anschließen und inbetriebnehmen.

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4.7.7.2 Messen der relativen und absoluten Luftfeuchte

BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Einbauort

GA: • Fühler - und ggf. Umsetzer - liefern, montieren, anschließen und einregulieren. Der

Umsetzer wird in der Unterstation eingebaut.

4.7.7.3 Messen von Druck, Differenzdruck und Geschwindigkeit

BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Ggf. Durchflussmengen/Durchflussleistung • Nenndruck bzw. maximaler Druck • Liefern und Einbau von Mediumsleitungen zum Geber, Absperrorganen, Einbau von

Messblenden, Anbau von Messwertgebern an Mediumsleitungen. Bei Luftdruck nur Einbauort angeben.

GA: • Festlegen der Fühler und Geber • Bestimmung von Messbereichen • Umformer und Anpassungsgeräte (sofern erforderlich) • Abstimmung über Einbauort mit BTA • Verkabelung zum Fühler/Geber einschließlich Anschließen • Auswahl von Messblenden

4.7.7.4 Elektrische Werte

BTA: Einbau der von GA beigestellten Geräte. Anschluss an bauseitige Strom- und/oder Span-nungsmessleitungen unter Zwischenschaltung von Kurzschlussklemmen oder Sicherungen. Verdrahten bis Schaltschrankklemmleiste nach Angabe des Auftragnehmers GA.

GA: Signalumformer (Umsetzer) liefern und inbetriebnehmen. Verbindungsleitung liefern, verlegen und anschließen.

4.7.7.5 Zählwerte

BTA: Lieferung von Mengenzählern mit potentialfreiem Kontaktausgang für Fernzählung einschließlich Einbau. Ein Impuls muss einer dekadischen Einheit der zu zählenden Information entsprechen, z. B. 1 Impuls = 1 kWh. Zählungsimpulsfrequenz maximal 10 Hz; Kontakt nur bei Impulsgabe geschlossen; minimale Schließ- und Pausenzeit 21 ms.

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Werden Zählwerte durch eine Busschnittstelle übermittelt, müssen dem GA-Auftragnehmer alle technischen Daten (z. B. LONMARK-Funktionsprofil) übermittelt werden.

GA: Lieferung der Geräte gemäß Beschreibung (wenn im GA-Lieferumfang). Einbau und Verdrahtung von Anpassungsgeräten in der Unterstation.

4.7.7.6 Grenzwertgeber

BTA: Einbauort, gelieferte Tauchhülsen nach Angabe einbauen bzw. gelieferten Geber an Mediumsleitung anbauen.

GA: Geber liefern und montieren, anschließen und inbetriebnehmen, bzw. in gelieferte, jedoch bauseits eingebaute Tauchhülsen einsetzen.

4.7.8 Maschinensteuerungen

Maschinensteuerungen sind Steuerungs- und Regelungseinrichtungen, die vom Hersteller einer Maschine unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen standardmäßig mitgeliefert werden. Dazu gehören u. a.: • Steuerkästen für Wärmerückgewinner • Steuerkästen für elektrische Dampfbefeuchter • Drehzahl- bzw. Schaufelverstelleinrichtungen von Lüftern, Pumpen usw., soweit durch die BTA

geliefert • Steuerkästen/-schränke von Kältekompressoren, Wärmepumpen usw. • Klima-Kompaktgeräte, Truhen usw. BTA:

• Angaben über Art und Umfang aller von außen (d. h. von der GA-Anlage) erforderlichen Eingriffe und Verriegelungsbedingungen

• Angaben über Art und Umfang aller standardmäßig nach außen zu gebenden Signale, d. h. Meldungen, Mess- und Zählwerte

HINWEIS: Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein. • Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Erforderliche Leitungsinstallation zwischen Maschinensteuerung und Anlage • Schalt- und Stromlaufpläne, technische Beschreibungen • Anschlussbedingungen für Leistungskabel

GA: • Dimensionierung der übergeordneten Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen • Abstimmung und ggf. Ergänzung der standardmäßigen Aus- bzw. Eingänge auf die

Belange der GA-Technik

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• Verkabelung bis zu den Klemmleisten der Maschinensteuerung

4.8 MSR-Technik für Heizung/Warmwasserbereitung/Kälte

4.8.1 Regelanlage

BTA: • Regelaufgabe (z. B. konstante Kaltwassertemperatur) • Zulässiger Toleranzbereich • Einflussgrößen • Regeldiagramm mit Umschaltpunkten • Maximal- und/oder Minimalbegrenzung, Rücklaufbegrenzung

GA: • Auslegung der Regeleinrichtung • Festlegen der erforderlichen Fühler und Geber einschließlich kompletter Installation • Eintrag in Anlagenschemata bzw. Angaben hierzu

4.8.2 Stellglieder (Ventile/Drosselklappen)

BTA: Allgemeine Angaben über Heiz-/Kühlmedien: • Medium • Temperaturstufen • Nenndruck (Pa) • Besondere Hinweise (z. B. Glycol) Je Stellglied • Benennung (z. B. Heizkreis Ost) • Erforderlicher Schließdruck (Pa) • Hydraulische Schaltung • Maximale Wärmeleistung (kW) • Temperaturdifferenz Wasserseite • Maximaler Durchsatz (m³/h bzw. l/h) • Zunächst vorgesehener Druckverlust im Ventil (Pa) • Besondere Hinweise (z. B. Sicherheitsventil, schließen bei Netzausfall usw.) • Einbau der Stellventile usw. in Rohrleitungen einschließlich Beistellung von

Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungen GA:

• Dimensionierung des Stellglieds • Nennweite • Kvs-Wert • Errechneter Druckabfall am Ventil • Auswahl Stellantrieb einschließlich Verbindungsleitungen zum Regel-/Steuerteil • Festlegung der Ventilkonstruktion

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• Hubbegrenzungsparameter für DDC

4.8.3 Maschinensteuerungen

Maschinensteuerungen sind Steuerungs- und Regelungseinrichtungen, die vom Hersteller einer Maschine unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen standardmäßig mitgeliefert werden. Dazu gehören u. a.: • Kesselsteuereinrichtungen (ggf. eigenes Steuerpult je Kessel) • Steuerschrank angebaut an Kaltwassersätzen usw. BTA:

• Angaben über Art und Umfang aller von außen (d. h. von der GA-Anlage) erforderlichen Eingriffe und Verriegelungsbedingungen

• Angaben über Art und Umfang aller standardmäßig nach außen zu gebenden Signale, d. h. Meldungen, Mess- und Zählwerte

HINWEIS: Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein. • Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Erforderliche Leitungsinstallation zwischen Maschinensteuerung und Anlage • Schalt- und Stromlaufpläne, technische Beschreibungen • Anschlussbedingungen für Leistungskabel

GA: • Dimensionierung der übergeordneten Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen • Abstimmung und ggf. Ergänzung der standardmäßigen Aus- bzw. Eingänge auf die

Belange der GA-Technik • Verkabelung bis zu den Klemmleisten der Maschinensteuerung

4.8.4 Elektrische Antriebe (Motoren)

BTA: • Benennung (z. B. Lüfter, Pumpenmotor) • Drehzahlstufen/Schaltart (bei Drehzahlregelung technische Einzelheiten) • Betriebsspannung, Stromart • Erforderliche Antriebsleistung (kW) • Elektrische Leistungsaufnahme (kW) • Leistungsfaktor (cos phi) • Einbauort • Vorschlag Motorwärmeschutz (Vollschutz) • Verriegelungsbedingungen • Schweranlauf: ja/nein • Ex-Schutz: ja/nein

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• Drehzahlsteuergerät von BTA: ja/nein (Schaltplan, Einbaumaße) • Netzanschluss (NN, AEV, BEV) • Differenzdruck - Schaltpunkt für Strömungsüberwachung

GA: • Dimensionierung des Leistungsteils einschließlich Motorzuleitung bis Klemmbrett Motor mit

Einklemmen • Festlegung des Steuerteils unter Beachtung der Verriegelungsbedingungen • Angaben über Anschlusswerte für Leistungs- und Steuerteil (für Zuleitung) • Angaben über Netzart (NN, AEV, BEV) • Festlegung Motorwärmeschutz (Vollschutz) • Einbau von Steuergeräten als Beistellung durch BTA

4.8.5 Fühler und Geber für Mess- und Zählwerte

4.8.5.1 Messen der Temperatur

BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Nenndruck (Tauchhülse) • 1/2"-Muffe je Messstelle vorsehen und beigestellte Fühler/Geber einbauen HINWEIS: In Heißwassernetzen ist ein 1/2"-Schutzrohr mit Außengewinde in die Heißwasserleitung einzuschweißen.

GA: • Festlegen der Fühler und Geber • Bestimmung von Messbereichen • Abstimmung über Einbauort mit BTA • Verkabelung zum Fühler/Geber

4.8.5.2 Messen von Druck, Differenzdruck und Geschwindigkeit

BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Ggf. Durchflussmengen/Durchflussleistung • Nenndruck bzw. maximaler Druck • Liefern und Einbauen von Mediumsleitungen zum Fühler/Geber, Absperrorganen, Einbau

von Messblenden, Anbau der Messwertgeber an Mediumsleitungen GA:

• Festlegen der Fühler und Geber • Bestimmung von Messbereichen • Umformer und Anpassungsgeräte (sofern erforderlich)

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• Abstimmung über Einbauort (mit BTA) • Verkabelung zum Fühler/Geber einschließlich Anschließen • Auswahl der Messblenden

4.8.5.3 Zählwerte

BTA: • Lieferung und Einbau von Mengenzählern mit potentialfreiem Kontaktausgang für

Fernzählung, evtl. Ultraschallmesseinrichtung - bei freien Kabelenden mit Anschlussdose - einschließlich Beistellung von Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungen. Ein Impuls muss einer dekadischen Einheit der zu zählenden Information entsprechen, z. B. 1 Impuls = 1 m³. Zählungsimpulsfrequenz maximal 10 Hz; Kontakt nur bei Impulsgabe geschlossen; minimale Schließ- und Pausenzeit 21 ms. Werden Zählwerte durch eine Busschnittstelle übermittelt, müssen dem GA-Auftragnehmer alle techn. Daten (z. B. LONMARK-Funktionsprofil) übermittelt werden.

• Angabe der Mengenwerte • Angabe der Zählwertigkeiten • Stromversorgung der von BTA gelieferten Zähleinrichtung

GA: • Festlegung der Weiterverarbeitung • Verkabelung bis zum Zähler einschließlich Anklemmen

HINWEIS: Anpassungsgeräte und sonstige Hilfsgeräte gehören zum Umfang GA.

4.9 Schaltschränke für Raumlufttechnik, Heizung, Kälte, Warmwasserbereitung

BTA: • Lageangaben von Anlagenteilen zu Maschinenräumen/ -Zentralen oder

Anlagenschwerpunkten • Stellfläche, vorzugsweise in Zentralen oder Maschinenräumen in Abstimmung mit GA • Einspeisungsleitungen (Leistungskabel) einschl. bezeichnen, einführen, absetzen und

betriebsfertig anschließen GA:

• Lieferung und Montage der Schaltschränke • Zusammenfassung von Anlagen (auch unterschiedlicher Gewerke) zu gemeinsamen

Schalttafeln • Bestimmung der Gehäusegrößen • Angaben des Stellplatzes in Abstimmung mit BTA • Angaben über Anschlusswerte an BTA • Bezeichnen der Netzkabel-Anschlüsse

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4.10 BTA mit eigener MSR-Technik außerhalb des Leistungsbereiches Gebäudeautomation

Hierzu zählen BTA mit und ohne speicherprogrammierbare Steuerungs- und Regelungstechnik, die an das GA-System angebunden werden sollen, z. B. • Sanitäranlagen (Hebeanlagen, Druckerhöhungen, Wasseraufbereitung) • Elektrotechnische Anlagen (Niederspannungsversorgung) • Beleuchtungsschaltungen • Förderanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen, Müllsauganlage usw.). Des Weiteren zählen hierzu Maschinensteuerungen, d. h. Steuereinrichtungen von kompletten Maschinen, wie Kessel, Kältemaschinen, Wärmepumpen, die zwar in DDC-Steuer- und Regelkreise eingebunden sind, dennoch aber autarke Schalt- und Regeleinrichtungen besitzen. Hierfür gelten dann die nachfolgend aufgeführten Liefergrenzen einer GA-Anbindung an die BTA. HINWEIS: Die Übergabe von Meldungen an die Gebäudeautomation bzw. von Schaltbefehlen und Stellsignalen an die betriebstechnischen Anlagen, kann über eine, zum Lieferumfang des GA-Auftragnehmers gehörende LON- oder BACnet-Schnittstelle, die im BTA-Schaltschrank eingebaut wird, erfolgen. Sind im Lieferumfang des BTA - Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein.

4.10.1 Fühler/Geber

4.10.1.1 Messen der Luft- und Wassertemperatur

BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Nenndruck (Tauchhülse) • 1/2"-Muffe je Messstelle vorsehen und beigestellte Fühler/Geber einbauen HINWEIS: In Heißwassernetzen ist ein 1/2"-Schutzrohr mit Außengewinde in die Heißwasserleitung einzuschweißen.

GA: • Festlegen der Fühler und Geber • Bestimmung von Messbereichen • Abstimmung über Einbauort mit BTA • Verkabelung zum Fühler/Geber

4.10.1.2 Messen der relativen und absoluten Luftfeuchte

BTA: • Messbereich, Schaltpunkte

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• Einbauort GA:

• Fühler - und ggf. Umsetzer - liefern, montieren, anschließen und einregulieren. Der Umsetzer wird in der Unterstation eingebaut.

4.10.1.3 Messen von Druck, Differenzdruck und Geschwindigkeit

BTA: • Messbereich, Schaltpunkte • Medium • Ggf. Durchflussmengen/Durchflussleistung • Nenndruck bzw. maximaler Druck • Liefern und Einbauen von Mediumsleitungen zum Fühler/Geber, Absperrorganen, Einbau

von Messblenden, Anbau der Messwertgeber an Mediumsleitungen GA:

• Festlegen der Fühler und Geber • Bestimmung von Messbereichen • Umformer und Anpassungsgeräte (sofern erforderlich) • Abstimmung über Einbauort (mit BTA) • Verkabelung zum Fühler/Geber einschließlich Anschließen • Auswahl der Messblenden

4.10.1.4 Elektrische Werte

BTA: Einbau der von GA beigestellten Geräte in Schalttafel oder Messzellen. Anschluss an bauseitige Strom oder/und Spannungsmessleitungen unter Zwischenschaltung von Kurzschlussklemmen oder Sicherungen. Verdrahten bis Schaltschrankklemmleiste nach Angabe des Auftragnehmers GA.

GA: Signalumformer (Umsetzer) liefern und inbetriebnehmen. Verbindungsleitung liefern, verlegen und anschließen.

4.10.1.5 Messwertgeber-Lieferung durch BTA

Sind von den BTA Geber zu liefern, gelten folgende Vorschriften: • Für Temperaturmessung sind Messfühler mit Standardelement

PT 1000 nach DIN 43 760 oder besser zu verwenden.

• Physikalischen Messgrößen (z. B.: Feuchte, Druck, Differenzdruck, Geschwindigkeit) können auch als aktives, lineares elektrisches Einheitssignal von 4 bis 20 mA oder 0,2 bis 10V dargestellt werden. Verkabelung in zweiadrig verdrillter, abgeschirmter Leitung an die Übergabeklemmleiste. Diese Einheitssignale müssen proportional der angezeigten Messgröße sein. Sie müssen erdfrei und potentialgetrennt bereitgestellt werden. Abweichungen von dieser Forderung erfordern das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers GA.

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Die Versorgungsspannung für gelieferte Messwertumformer ist vom jeweiligen Lieferanten dieser Geräte zu stellen.

Allgemein gilt BTA:

Lieferung der Messwertgeber (Messwert-Aufnehmer, Umformer), Einbau vor Ort oder BTA-Schaltschränken und verkabeln/verdrahten der Messleitung auf die GA-Übergabeklemmleiste. Angabe der technischen Daten wie Messbereich, Messsignal, Bürdenbelastung und Anschlusszeichnungen. Technische Beschreibungen sind mitzuliefern.

GA: Verbindungsleitungen zur Liefergrenze (Klemmleiste) liefern, zur Unterstation durchschalten und nach Freigabe durch das BTA inbetriebnehmen.

4.10.1.6 Zählwerte

BTA: Lieferung und Einbau von Mengenzählern mit Kontaktausgang für Fernzählung. Ein Impuls muss einer dekadischen Einheit der zu zählenden Information entsprechen, z. B. 1 Impuls = 1 kWh. Zählimpulsfrequenz maximal 10 Hz; Kontakt nur bei Impulsgabe geschlossen; minimale Schließ- und Pausenzeit 21 ms. Bei freien Kabelenden am Gerät einschließlich Anschlussdose. Werden Zählwerte durch eine Busschnittstelle übermittelt, müssen dem GA-Auftragnehmer alle techn. Daten (z. B. LONMARK-Funktionsprofil) übermittelt werden.

GA: Lieferung, Einbau und Verdrahtung von Anpassungsgeräten in der Unterstation.

4.10.1.7 Grenzwertgeber

BTA: Einbauort festlegen, gelieferte Tauchhülsen nach Angabe einbauen bzw. gelieferten Geber an Mediumsleitung anbauen.

GA: Geber liefern und montieren, anschließen und inbetriebnehmen, bzw. in gelieferte, jedoch bauseits eingebaute Tauchhülsen einsetzen.

4.11 GA-Funktionsbaugruppen

HINWEIS: Für alle nachfolgend beschriebenen Meldungen und Signale gilt: Die Übergabe von Meldungen und Messungen an die DDC/GLT bzw. von Schaltbefehlen und Stellsignalen an die betriebstechnischen Anlagen, kann über eine, zum Lieferumfang des GA-Auftragnehmers gehörende LON- oder BACnet-Schnittstelle, die im BTA-Schaltschrank eingebaut wird, erfolgen. Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle Technischen Daten (z. B. das LonMark-

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Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein.

4.11.1 Schalt- oder Stellbefehle

4.11.1.1 Schaltbefehl

BTA: Verdrahtung für Fernsteuerung bis Klemmleiste (XÜ...) incl. Lieferung und Einbau von Relaissockeln (N 23 Teil 3).

GA: Potentialfreier Arbeitskontakt je Schaltstufe für mind. 230 V, 100 VA, 50 Hz, als Dauer- oder Impulskontakt, wie in den Informationslisten beschrieben. Leitung bis Klemmleiste BTA verlegen, anschließen und testen incl. Lieferung der Relaisstecker (N 23 Teil 3).

4.11.1.2 Stellbefehl

BTA: Regler oder Stellgliedschaltung für Sollwertferneinstellung bis zur Klemmleiste verdrahten. Liefern und Einbau von Messer-Trennklemmen (N 23 Teil 3). Bei Stellgliedverstellung gilt: Lieferung und Verdrahtung eines Rückmelde-Potentiometers nach Angabe des Auftragnehmers GA und dessen Verdrahtung bis zur Klemmleiste des BTA-Schaltschrankes, sonst wie vor. HINWEIS: Koppelrelais bzw. Motorsteller für Stellbefehle können sowohl in den Unterstationen der GA als auch nach vorheriger Abstimmung in BTA-Schränken eingebaut werden.

GA: Stellausgang als: • Elektrisches Signal (Strom- bzw. Spannungssignal) • Liefern des Stellausganges einschließlich Motorsteller - wenn erforderlich • Liefern, verlegen, einklemmen der Leitungen bis BTA-Schaltschrank einschließlich

Inbetriebnahme

4.11.2 Betriebsmeldungen (Schaltzustandsanzeige)

BTA: • Bereitstellen eines potentialfreien Umschaltkontaktes je Schaltstufe. • Steuerschalter für ferngeschaltete Führungsantriebe mit einer Potentialfreien

Rückmeldeebene. • Verdrahtung auf eine neutrale Klemmleiste im Schaltschrank (XÜ...) in farbig besonders

gekennzeichneter Leitung (max. 60 V=) (siehe FMG Norm N 38 Teil 2). • Alle Meldungen in Dauerkontaktgabe. • Lieferung und Einbau von Messer-Trennklemmen bzw. Relaisklemmen (N 23 Teil 3).

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GA: • Bereitstellen einer Funktion je Meldung, Leitung bis Klemmleiste Gewerk verlegen,

einklemmen und Funktion testen.

4.11.3 Betriebszustandsanzeigen

BTA: • Einbauort bzw. Einbau eines beigestellten Gerätes z. B. in Rohrleitungen. • Zurverfügungstellung eines Verriegelungs-Arbeitskontaktes (potentialfrei) und - falls

gefordert - eines Zeitrelais zur Meldungsunterdrückung nach Prinzipschaltbild des Auftragnehmers GA bis Klemmleiste verdrahten.

HINWEIS: Diese Verriegelungsfunktion kann meist auch zur Verriegelung anderer Funktionen in der betreffenden Steuerung, wie Befeuchtung usw., mit herangezogen werden.

GA: • Lieferung und Einbau von Meldegeräten (z. B. Differenzdruckschalter oder

Strömungswächter), Kabel verlegen, anschließen und Funktion in Betrieb nehmen. • Kabel/Leitung für erforderliche Verriegelungen zur Gewerkschalttafel verlegen. Anschließen

und Funktion testen. HINWEIS: Werden die Meldegeräte auch zu Anzeigen oder Verriegelungen innerhalb der BTA-Schalttafeln herangezogen, so werden diese Geräte von der BTA geliefert. In diesem Fall sind keine Angaben in den Funktionslisten enthalten, d. h. sie sind wie Rückmeldungen von Schaltzuständen zu behandeln. Die Verkabelung dieser Geräte zur BTA-Schalttafel gehört dann zum Lieferumfang der BTA. Der Auftragnehmer GA liefert und verlegt nur die Leitung zwischen BTA-Schaltschrank und Unterstation.

4.11.4 Störmeldungen

BTA: • Bereitstellen eines potentialfreien Umschaltkontaktes je Meldung. • Verdrahtung auf die neutrale Klemmleiste im Schaltschrank in farbig besonders

gekennzeichneter Leitung (max. 60 V=) (siehe FMG Norm N 38 Teil 2). • Alle Meldungen in Dauerkontaktangabe • Lieferung und Einbau von Messer-Trennklemmen bzw. Relaisklemmen (N 23 Teil 3)

GA: • Bereitstellung einer Funktion je Meldung, Leitung bis Klemmleiste Gewerk liefern, verlegen,

einklemmen und Funktion testen. HINWEIS: Falls erforderlich bzw. angegeben, müssen Zeitelemente oder Fangschaltungen für Meldungen eingebaut werden, wenn die Gefahr einer nur impulsweise gegebenen Meldung besteht (z. B. Frostgefahr, Druckwertgrenze, Niveaumeldungen).

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N23 Teil 2: 2020-08

Seite 19 von 19

5 GA-Funktionsliste und Automationsschemata

Für jede Anlage ist eine GA-Funktionsliste gem. VDI 3814-1 bzw. DIN EN ISO 16484-3 und ein Automationsschema mit eingetragenen Informationspunkten als Ergebnis der Abstimmungen zwischen den Auftragnehmern der BTA und dem Auftragnehmer der Gebäudeautomation zu erstellen, über alle Ausführungssphasen fortzuschreiben und entsprechend den Planungsfortschritten inhaltlich zu vertiefen. Die GA-Funktionslisten und Automationsschemata bilden in Verbindung mit der Planungsgrenzendefinition gem. FMG Norm N 23 Teil 1 die Ausführungsgrundlage für BTA und Gebäudeautomation. Sie gelten als fest vereinbart.

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Werknormen der Flughafen München GmbH August 2020

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Gebäudeautomation (GA) (Managementebene, Automationsebene und Feldebene)

Vorschriften für den Anschluss an die GA

N 23 Teil 3

Ersatz für Ausgabe August 2012

Inhalt 1 Allgemeines 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Vorschriften für den Anschluss von Betriebstechnischen Anlagen (BTA)

an die Gebäudeautomation (GA) 4 Dienstleistungen

1 Allgemeines

Bei Ausführung der BTA sind alle zum Aufschalten einer Gebäudeautomation erforderlichen Bedingungen zu beachten und in der Kostenkalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Vorschriften orientieren sich an der VDI-Richtlinie VDI 3814 bzw. an den entsprechenden DIN EN ISO 16484 und der VDI 6015. Sie sind so gestaltet, dass die BTA an jedes am Markt befindliche GA-System angebunden werden können. Steht der Auftragnehmer Gebäudeautomation fest, können sich firmenspezifisch geänderte Anforderungen ergeben, die dann aber nur Vereinfachungen zur Folge haben werden. Die nachfolgenden Vorschriften gelten sinngemäß auch für BTA mit eigener MSR-Technik außerhalb des Leistungsbereiches Gebäudeautomation. Hierzu zählen BTA ohne speicherprogrammierbare Steuerungs- und Regelungstechnik, die an das GA-System angebunden werden sollen, z. B. • Sanitäranlagen (Hebeanlagen, Druckerhöhungen, Wasseraufbereitung) • Elektrotechnische Anlagen (Niederspannungsversorgung, Beleuchtungsschaltungen usw.) • Förderanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen, Müllsauganlagen usw.) Des weiteren zählen hierzu Maschinensteuerungen, d. h. Steuereinrichtungen von kompletten Ma-schinen, wie Kessel, Kältemaschinen, Wärmepumpen, die zwar in DDC-Steuer- und -Regelkreise eingebunden sind, dennoch aber autarke Schalt- und Regeleinrichtungen besitzen. Die in der Norm N 23 Teil 3 verwendeten Begriffe und Abkürzungen richten sich nach den derzeit national und international gültigen Normen (DIN 276, VDI 3814, DIN EN ISO 16484). Die Abkürzung „ZLT“ - an Stelle von „GA“ - (Teil der Bezeichnungssystematik der FMG und Abkürzung in Technischen Richtlinien, Bestandsunterlagen sowie sonstigen Dokumentationsunterlagen der FMG) ist weiterhin gültig.

TEGD Fortsetzung bis Seite 6

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N23 Teil 3 Seite 2

2020-08

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

N 23 Teil 1 Gebäudeautomation; Definition der Planungsgrenzen N 23 Teil 2 Gebäudeautomation; Definition der Liefergrenzen N 23 Teil 4 Gebäudeautomation; Vorgaben für Planung und Ausführung N30 Kennzeichnungen technischer Anlagen N 38 Teil 2 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankverdrahtungen VDI 3814 bzw. die entsprechenden DIN EN ISO 16484 VDI 6015

3 Vorschriften für den Anschluss von Betriebstechnischen Anlagen (BTA) an die Gebäudeautomation (GA)

3.1 Anschluss in konventioneller Technik

3.1.1 Binäre Informationsgeber (Kontaktgeber)

Meldungen (Störungen und Betriebszustände) werden durch potentialfreie Kontakte in die Unterstationen ZLT eingegeben. Dies können Hilfskontakte von Schützen, Leistungsschaltern, Automaten, Schaltkontakte von Thermostaten, Niveaugebern usw. sein. Bei ausgeschalteter Anlage ist eine betriebsabhängige Meldung im Schaltschrank so zu verriegeln, dass keine Fehlmeldungen entstehen können (z. B. bei Strömungsüberwachung). Echte Störmeldungen sind nicht zu verriegeln, wie z. B. Bimetallauslöser, Frostgefahr usw. Störmeldungen müssen so verdrahtet werden, dass im Störzustand der Kontakt öffnet. Betriebsmeldungen (z. B. Anlage "EIN") müssen so verdrahtet werden, dass im Zustand "EIN" der Kontakt geschlossen ist. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. Anlagenwahlschalter müssen eine zusätzliche potentialfreie Ebene für Meldung an die GA erhalten (z. B.: "Ort/Fern", "EIN/AUS/PROG"). Alle Anschlusspunkte der Kontakte müssen im Normalfall auf die GA-Übergabe-Klemmleiste (XÜ...) verdrahtet werden. Einseitige Zusammenfassung mehrerer Kontakte bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers GA. WICHTIG: Alle Kontakte müssen potentialfrei, frei von Induktionsspannungen und in "Zweidrahttechnik" ausgeführt sein. Es müssen Dauerkontakte zur Verfügung gestellt werden, d. h. die Stellung eines Kontaktes darf sich während des Anstehens eines Zustandes nicht verändern.

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N23 Teil 3 Seite 3

2020-08

Funktionsbeschreibung der Kontakte Um die Kontakte eindeutig zu definieren, sind neben der Bezeichnung der zugehörigen Anlagen folgende Angaben erforderlich: • Art des Kontaktes

− Arbeitskontakt − Ruhekontakt − Umschaltkontakt

• Art der Information − z. B. Störung Bimetall Zulüfter − z. B. Frostschutz − z. B. Zulüfter Betrieb Drehzahl 1

usw.

3.1.2 Analoge Informationsgeber (Messwertgeber)

Analoge Geber sind üblicherweise im Lieferumfang der GA enthalten. Sind von den BTA Geber zu liefern, gelten folgende Vorschriften: • Für Temperaturmessung sind Messfühler mit Standardelement

PT 1000 nach DIN 43 760 oder besser zu verwenden.

• Druck, Feuchte und andere physikalische Messgrößen können auch - ebenso wie elektrische Größen - als aktives, lineares elektrisches Einheitssignal von 4 bis 20 mA oder 0,2 bis 10V dargestellt werden. Diese Einheitssignale müssen proportional der angezeigten Messgröße sein. Sie müssen erdfrei und potentialgetrennt bereitgestellt werden.

Abweichungen von dieser Forderung bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers GA. Die Verkabelung erfolgt in zweiadrig verdrillter, abgeschirmter Leitung an die Übergabeklemmleiste. Die Versorgungsspannung für gelieferte Meßwertumformer ist vom jeweiligen Lieferanten dieser Geräte zu stellen.

3.1.3 Zählwertgeber

Die Stromversorgung für Zählgeräte (z. B. Wärmemengenzähler) sind vom BTA-Auftragnehmer zu liefern. Die Zählwerte sind mit potentialfreien Schließkontakten zur Verfügung zu stellen. Die Impulsfrequenz darf 10 Impulse/s beim höchstzulässigen Zählwert des Gebers nicht überschreiten; die Impulslänge muss mindestens 21 ms betragen. Ein Impuls muß einer dekadischen Einheit der zu zählenden Information entsprechen, z. B. 1 Impuls = 1 kWh.

3.1.4 Schaltbefehle

Schaltbefehle sind solche Befehle, die von der GA an betriebstechnische Anlagen ausgegeben werden. Zu jedem Schaltbefehl gehört eine Rückmeldung für jede Schaltstellung (auch für "AUS"), welche in der Regel zur Erkennung von Kommandofehlern mit dem Schaltbefehl softwaremäßig verknüpft wird. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise Anlagen, die nicht ausschließlich von der DDC kommandiert werden.

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N23 Teil 3 Seite 4

2020-08

Bei Impulsbefehlen muss die Selbsthaltung im Steuerteil der Anlage erfolgen, also nicht innerhalb der GA. Die Ausgabe von Schaltbefehlen erfolgt mittels Koppelrelais. Diese Relais gehören zum Lieferumfang der GA. Bei BTA mit eigener MSR Technik sind die Relaissockel zu liefern und in die Schaltschränke einzubauen. Klemmen für Steuerung (örtliche BTA-Steuerspannung) und Rückmeldungen sind stets nach Potentialen getrennt anzuordnen.

3.1.5 Stellbefehle

Stellbefehle dienen zur Sollwertvorgabe bei Regelaufgaben oder zur direkten Stellgliedfernverstellung. Zu jedem Stellbefehl gehört in der Regel eine Stellungsmessung als Rückinformation (Analogeingang). Die Ausgabe erfolgt direkt als Analogausgang mit Einheitssignal (0(4) - 20 mA oder 0(2) - 10 V). Für Stellgliedfernverstellung gilt: Die Stellungsmessung (Ist-Stellung) ist vom BTA mittels Stellungsgeber, gem. Pkt. 3.1.2 bereitzustellen. Dem Auftragnehmer GA sind vom Auftragnehmer der BTA die genauen technischen Anforderungen der zu bedienenden Geräte anzugeben, wie: • Fabrikat und Typ des Reglers oder Stellgliedes • Benötigtes Signal, z. B. 0 - 10 V, usw. • Stellbereich, z. B. -5 ... +5 K = 0 - 10 V • Leistung, z. B. 0,5 W oder Bürde • Sonstiges, z. B. erd- und potentialfrei

3.1.6 Nahtstelle der betriebstechnischen Anlage (BTA) mit der GA

Die Nahstelle zwischen der betriebstechnischen Anlage und der GA ist eine Übergabe-Klemmleiste, die als separate Klemmleiste je Schaltschrank bzw. Schaltschrank-Lieferabschnitt vorzusehen ist. Für potentialfreie Meldungen und Mess-/Zählwerte sind Messer-Trennklemmen (z. B.: Fabrikat: Phönix) mit Prüfbuchsen zu verwenden. Für Meldungen der BTA an die GA können zur Potentialfreischaltung auch Relaise verwendet werden. Diese sind in die GA-Übergabeklemmleiste (XÜ...) zu integrieren. Für Schaltbefehle der GA an die BTA sind - in umgekehrter Anordnung, d. h. Spulenanschluss nach außen - die gleichen Relaise in die Übergabeklemmleiste einzubauen. Der Relaisstecker gehört jedoch in diesem Fall zum Lieferumfang des Auftragnehmers GA, da die Spule den Erfordernissen der Unterstation anzupassen ist. Die Klemmleisten erhalten die Bezeichnung

" XÜ . . ." und sind nach Klemmen für potentialfreien Kleinspannungsanschluss und Anschluss für Steuerung (Befehlsleitungen in der Regel 230 V) mit Trennstegen zu trennen und farbig zu kennzeichnen. Bei BTA mit eigener MSR-Technik gehört die Übergabeklemmleiste zum Lieferumfang der BTA. Die interne Verdrahtung der potentialfreien Meldekontakte ist einheitlich in der Farbe Weiß auszuführen (s. a. FMG Norm N 38 Teil 2). Für den Einbau von Koppelelementen des GA-Systems ist nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Auftragnehmer des GA-Systems in den Schaltschränken bei den Übergabeklemmleisten ein entsprechender Platz freizuhalten. Steuerleitungen für Befehle sind in der üblichen Verdrahtung des Schranks herzustellen, da sie die schaltschrankinterne Spannung führen.

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N23 Teil 3 Seite 5

2020-08

Induktionsspannungen auf den potentialfreien GA-Übergabeklemmen sind zu verhindern durch: • Verdrahtung mit verdrillter Leitung • Trennung von Steuer- und Rückmeldeteil (z. B. Klemmleisten-Relais) Ferngesteuerte Antriebe erhalten ggf. von Hand zu betätigende Betriebsarten-Wahlschalter mit den Schaltstellungen

"ÖRTLICH-FERN" oder

"AUS-EIN-FERN". Zur Weitermeldung ist eine separate potentialfreie Schaltebene, verdrahtet auf die GA-Übergabe-klemmleiste (für alle Stellungen) vorzusehen. Verdrahtung entsprechend FMG Norm N 38 Teil 2.

3.2 Anschluss in offener Bus- bzw. Netzwerktechnik

Die Übergabe von Meldungen und Messungen an die GA bzw. von Schaltbefehlen und Stellsi-gnalen an die betriebstechnischen Anlagen, kann über eine, zum Lieferumfang des GA-Auftragneh-mers gehörende LON- oder BACnet- Schnittstelle, die im BTA-Schaltschrank eingebaut wird, erfolgen. Sind im Lieferumfang des BTA-Auftragnehmers bereits Bus- bzw. Netzwerkfähige Bauteile enthalten, müssen dem GA-Auftragnehmer alle technischen Daten (z. B. das LonMark - Funktionsprofil bzw. das PICS (BACnet Protocol Implementation Conformance Statement) und das EDE-File) übermittelt werden. Aufgrund der Komplexität der Schnittstellen sind Detailabsprachen zwischen den BTA- und GA-Planern bzw. den Auftragnehmern sowie dem GA-Betreiber (FMG-TEGSG) unbedingt erforderlich. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein. (Siehe hierzu auch N23 Teil 4 Pkt. 7 und 8)

4 Dienstleistungen

4.1 Schaltpläne und Schemata

Dem Auftragnehmer GA sind je 1 Satz Schaltpläne und Verfahrensschemata (Anlagenaufbau) zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen GA-Anschlüsse sind darin aufgrund der Standardschaltpläne bzw. vorangegangener technischer Klärung mit dem Auftragnehmer GA einzutragen. Sind die Funktionsadressen bekannt, so sind diese einzutragen, andernfalls ist ein ausreichender Platz (normalerweise in der Nähe der Klemmen) freizuhalten. Die Verfahrensschemata bzw. Übersichtsschaltpläne werden zum Erstellen der Anlagenschemata für das Projektionssystem (Schemadarstellung) benötigt.

4.2 Baupläne

Baupläne mit den eingetragenen BTA-Bauteilen (z. B. Lüftungspläne) sind dem Auftragnehmer GA zu übergeben. Das Datenformat ist vorab abzustimmen. Aus diesen Plänen muss die Lage aller Anlagen im Baukörper, der Standort der Schalttafeln und die Orte der für die GA vorgesehenen Messwertgeber ersichtlich sein.

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N23 Teil 3 Seite 6

2020-08

4.3 Sonstige Angaben

Je nach Anlage sind alle technischen Merkmale zum Anschluss der Geber an die GA einschließlich etwaiger fabrikatsgebundener Merkmale anzugeben. Darüber hinaus sind - soweit bekannt - die vorgesehenen Betriebszeiten der Anlagen, Daten für Bereiche und Einheiten von Mess-, Zähl- und Grenzwerten anzugeben. Die Standorte für die Unterstationen bzw. Unterzentralen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Auftragnehmer festzulegen und freizuhalten.

4.4 Funktionsprüfung

Vor Aufschalten der GA hat der Auftragnehmer einer BTA bei gezogenen Trennklemmen alle Funktionen seiner Anlage unter Betriebsbedingungen zu prüfen, insbesondere auch die Potentialfreiheit und Induktionsspannungsfreiheit. Die durchgeführte Prüfung ist dem Auftragnehmer GA schriftlich zu bestätigen. Ist die GA zu diesem Zeitpunkt betriebsbereit, erfolgt in gemeinsamer Arbeit das Aufschalten der GA. Dabei sind vom BTA-Auftragnehmer nach Weisung des Auftragnehmers GA unter normal üblichen Betriebsbedingungen die Schaltfolgen aller in die GA einbezogenen Informationen zu simulieren und gemeinsam zu prüfen. Der Auftragnehmer der BTA stellt hierfür geeignetes Fachpersonal bereit. Die Kosten für diesen ge-meinsamen Test trägt jeder Auftragnehmer für sein Personal. Jeder Auftragnehmer einer BTA ist verpflichtet, geeignetes und mit den installierten BTA vertrautes Fachpersonal zur Verfügung zu stellen. Verstöße gegen diese Verpflichtung, die eine Nachabnahme zur Folge haben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers der betreffenden BTA.

4.5 Kosten

Die Kosten für alle vorstehenden Leistungen sind - wenn nicht als eigene Position ausgewiesen - in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Kosten für die zu übergebenden Unterlagen trägt der Auftragnehmer der BTA.

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Werknormen der Flughafen München GmbH August 2020

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Gebäudeautomation (GA) (Managementebene, Automationsebene und Feldebene)

Vorgaben für Planung und Ausführung

N 23 Teil 4

Ersatz für Ausgabe Mai 2017

Inhalt

1 Allgemeines 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Systemintegrationstabelle nach VDI 3814-5 (Gewerkeliste) 4 Definition Datenpunkt-Adress-Struktur (AKS) 5 Managementebene 6 Automationsebene 7 BACnet 8 Standardisierter Feldbus 9 Beleuchtungsregelung mit DALI (Digital Addressable Lighting Interface)

1 Allgemeines

Der Einbau einer zentralen Leittechnik ist für alle Bauwerke des Flughafen Münchens zur Gewährleistung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes verbindlich. Auf der Managementebene (MBE) müssen alle Informationen dargestellt werden, die zur schnellen und sicheren Beurteilung des Anlagenzustandes nötig sind. Die Automatisierungstiefe kann dabei entsprechend der Gebäudenutzung angepasst werden. Ziel ist eine ökonomisch und technisch angemessene Automatisierung. Die Automationsebene muss so konzipiert sein, dass ein Betrieb auch ohne Managementebene möglich ist. Zum Einsatz kommen Systeme, die sich durch Offenheit und Herstellerunabhängigkeit auszeichnen. Aus diesem Grund werden Geräte vorgeschrieben, welche Richtung Managementebene über BACnet/IP kommunizieren und feldseitig über Schnittstellen verfügen, die die Möglichkeit bieten, offene, standardisierte Bussysteme (z. B.: BACnet/MSTP, DALI, M-Bus etc.) anzubinden. Die eingesetzten GA/DDC-Fabrikate müssen durch FMG-TEGSG freigegeben sein. Die in der Norm N 23 Teil 4 verwendeten Begriffe und Abkürzungen richten sich nach den derzeit national und international gültigen Normen (DIN 276, VDI 3814, DIN EN ISO 16484). Die Abkürzung „ZLT“ - an Stelle von „GA“ - (Teil der Bezeichnungssystematik der FMG und Abkürzung in Technischen Richtlinien, Bestandsunterlagen sowie sonstigen Dokumentationsunterlagen der FMG) ist weiterhin gültig.

TEGD Gesamtumfang 30 Seiten

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 2 von 30

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

N 23 Teil 1 Gebäudeautomation; Definition der Planungsgrenzen N 23 Teil 2 Gebäudeautomation; Definition der Liefergrenzen N 23 Teil 3 Gebäudeautomation; Vorschriften für den Anschluss an die GA N 30 Kennzeichnungen N 38 Teil 2 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankverdrahtungen VDI 3814 bzw. die entsprechenden DIN EN ISO 16484 VDI 6015 Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 3 von 30

3 Systemintegrationstabelle nach VDI 3814-5 (Gewerkeliste)

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

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Beo

bach

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Bed

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(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

330 Außenwände

334 Außentüren und -fenster Fenster, Schaufenster, Türen und Tore

X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Lüftungselemente X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

335 Außenwandbekleidungen (Fassade)

338 Sonnenschutz Rollläden, Markisen und Jalousien

X

X X X X X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

340 Innenwände

349 Innenwände, Sonstiges Rollläden X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

360 Dächer

362 Dachfenster, Dachöffnungen

Fenster, Ausstiege, Antrieben, Lüftungselementen

X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

369 Dächer, Sonstiges Sonnenschutz, Dacheilaufheizung, Schneegewichtsmessung

X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

370 Baukonstruktive Einbauten

379 Baukonstruktive Einbauten, Sonstiges

Rauchschutzvorhänge X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

400 Bauwerk – Technische Anlagen

410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

411

Abwasseranlagen Abläufe, Abwasserleitungen

Abwassersammelanlagen X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Abwasserbehandlungs-anlagen

X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Hebeanlagen X

X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Page 116: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N23 Teil 4: 2020-08

Seite 4 von 30

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

Ver

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nktio

nen

Beo

bach

ten

Bed

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(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

412 Wasseranlagen Wassergewinnungs- anlagen

X

X X X

X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Aufbereitungsanlagen X

X X X

X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Druckerhöhungsanlagen X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Rohrleitungen X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

dezentrale Wassererwärmer

X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Sanitärobjekte X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

413 Gasanlagen Gasanlagen für Wirtschaftswärme: Gaslagerungs- und Erzeugungsanlagen, Übergabestationen, Druckregelanlagen und Gasleitungen

X

X X X

X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonstiges

Installationsblöcke, Sanitärzellen

420 Wärmeversorgungs-anlagen

421 Wärmeerzeugungs-anlagen

Brennstoffversorgung, Wärmeübergabe-stationen, Wärmeerzeugung, zentr. Wasser-erwärmungsanlagen

X

X X X

BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

422 Wärmeverteilnetze Pumpen, Verteiler; Rohrleitungen für Raumheizflächen, raumlufttechnische Anlagen und sonstige Wärmeverbraucher

423 Raumheizflächen Heizkörper, Flächenheizsysteme

X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

429 Wärmeversorgungs-anlagen, Sonstiges

Soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst

430 Lufttechnische Anlagen Anlagen mit und ohne Lüftungsfunktion

431 Lüftungsanlagen

Abluftanlagen X

X X X

X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Page 117: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N23 Teil 4: 2020-08

Seite 5 von 30

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

Beo

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Beo

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iene

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(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

431 - Fortsetzung Zuluftanlage X

X X X

X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Zu- und Abluftanlage ohne thermodynamischer Luftbehandlungsfunktion

X

X X X

X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Zu- und Abluftanlage mit thermodynamischer Luftbehandlungsfunktion

X

X X X

X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

mechanische Entrauchungsanlagen

X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

432 Teilklimaanlagen Anlagen mit zwei thermodynamischen Luftbehandlungs-funktionen

X

X X X

X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Anlagen mit drei thermodynamischen Luftbehandlungs-funktionen

X

X X X

X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

433 Klimaanlagen Anlagen mit vier thermodynamischen Luftbehandlungs-funktionen

X

X X X

X X standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

434 Kälteanlagen Kälteanlagen für lufttechnische Anlagen: Kälteerzeugungsanlagen einschließlich Pumpen,

X

X X X

X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Kälteanlagen für lufttechnische Anlagen: Rückkühlanlagen einschließlich Pumpen,

X

X X X

X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

439 Lufttechnische Anlagen, Sonstiges

Lüftungsdecken X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Kühldecken X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Abluftfenster X

X X X

standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

440 Starkstromanlagen

441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen

Schaltanlagen X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Transformatoren X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

442 Eigenstromversorgungs-anlagen

Stromerzeugungs-aggregate einschließlich Kühlung

X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Page 118: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N23 Teil 4: 2020-08

Seite 6 von 30

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

Beo

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Beo

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nen

(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

442 - Fortsetzung Abgasanlagen X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Brennstoffversorgung X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

zentrale Batterieanlagen X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

unterbrechungsfreie Stromversorgungs-anlagen

X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

fotovoltaische Anlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

443 Niederspannungsschalt-anlagen

Niederspannungshaupt-verteiler

X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Blindstromkompensa-tionsanlagen

X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Maximumüberwachungs-anlagen

X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

444 Niederspannungs- installationsanlagen

Kabel, Leitungen, Unterverteiler, Installationsgeräte

X

X X X

z. B.: NSUV, IT, etc.; standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

445 Beleuchtungsanlagen ortsfeste Leuchten X

X X X

BACnet, DALI, Kontakttechnik

Sicherheitsbeleuchtung X

X X X X X X BACnet, DALI, Kontakttechnik

446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

Auffangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungen, Potenzialausgleich

X

X

Meldung Auslösung Überspannungschutz-einrichtung

449 Starkstromanlagen, Sonstiges

Frequenzumformer X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

450 Fernmelde- und Informations- technische Anlagen (I+K)

Die einzelnen Anlagen enthalten die zugehörigen Verteiler, Kabel, Leitungen.

451 Telekommunikations-anlagen

452 Such- und Signalanlagen

Personenrufanlagen X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Lichtrufanlage X

X X X

BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Klingelanlage

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 7 von 30

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

Ver

arbe

itung

s-fu

nktio

nen

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

Ver

arbe

itung

s-fu

nktio

nen

(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

452 - Fortsetzung Türsprechanlage

Türöffneranlage X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

453 Zeitdienstanlagen Uhren- und Zeiterfassungsanlagen

X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

454 Elektroakustische Anlagen

Beschallungsanlagen X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Konferenz- und Dolmetscheranlage

Gegen- und Wechselsprechanlagen

455 Fernseh- und Antennenanlagen

Fernsehanlagen

456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen

Brandmeldeanlage X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Überfallmeldeanlage X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Einbruchmeldeanlage X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Wächterkontrollanlagen

Zugangskontrollanlagen X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Raumbeobachtungs-anlage

459 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Sonstiges

Fernwirkanlagen

Parkleitsysteme

Zählersystem/ Mietabrechnung

X

X X

X X

Zähler M-BUS, standardisierter Feldbus

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 8 von 30

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

Ver

arbe

itung

s-fu

nktio

nen

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

Ver

arbe

itung

s-fu

nktio

nen

(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

460 Förderanlagen

461 Aufzugsanlagen Personenaufzüge X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Lastenaufzüge X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

462 Fahrtreppen, Fahrsteige X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

463 Befahranlagen Fassadenaufzüge X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

andere Befahranlagen X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

464 Transportanlagen automatische Warentransportanlagen

465 Krananlagen einschließlich Hebezeuge

469 Förderanlagen, Sonstiges Hebebühnen

470 Nutzungsspezifische Anlagen

471 Küchentechnische Anlagen

Anlagen zur Speisen- und Getränkezubereitung, -ausgabe und -lagerung einschließlich zugehöriger Kälteanlagen

X

X X X X X X z. B.: ANSUL, KK, etc.; BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen

einschließlich zugehöriger Wasseraufbereitung, Desinfektions- und Sterilisationseinrichtungen

X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

473 Medienversorgungs-anlagen

Druckluft X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Vakuum

Flüssigchemikalien

Lösungsmittel

vollentsalztes Wasser; einschließlich Lagerung

X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Erzeugungsanlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Übergabestationen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Druckregelanlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 9 von 30

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

Ver

arbe

itung

s-fu

nktio

nen

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

Ver

arbe

itung

s-fu

nktio

nen

(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

473 - Fortsetzung Leitungen und Entnahmearmaturen

474 Medizin- und labortechnische Anlagen

Ortsfeste medizin- und labortechnische Anlagen

475 Feuerlöschanlagen Sprinkleranlagen X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen Kontakttechnik

Gaslöschanlagen X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen Kontakttechnik

Löschwasserleitungen X

X

GA: nur Anlagenstörmeldungen Kontakttechnik (z. B.: LWNT)

Wandhydranten

Handfeuerlöscher

476 Badetechnische Anlagen Aufbereitungsanlagen für Schwimmbeckenwasser, soweit nicht in Kostengruppe 410 erfasst

477 Prozesswärme-, -kälte- und -luftanlagen

Wärmeversorgungs-anlagen, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst

X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Kälteversorgungsanlagen soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst

X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Kühlwasserversorgungs-anlagen soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst

X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Farbnebelabscheide-anlagen

X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Prozessfortluftsysteme X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Absauganlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

478 Entsorgungsanlagen Abfallentsorgungsanlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Medienentsorgungs-anlage

Staubsauganlagen

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 10 von 30

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

Ver

arbe

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s-fu

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nen

Beo

bach

ten

Bed

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n

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arbe

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nktio

nen

(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

479 Nutzungsspezifische Anlagen, Sonstiges

Tankstellenanlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Waschanlagen

480 Gebäudeautomation

481 Automationssysteme Automationsstationen mit Bedien- und Beobachtungseinrichtun-gen, GA-Funktionen, Anwendungssoftware, Sensoren und Aktoren, Schnittstellen zu Feldgeräten und anderen Automationseinrichtungen

X

X X X

BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

482 Schaltschränke Schaltschränke zur Aufnahme von Automationssystemen mit Steuerungs- und Sicherungsbaugruppen

X

X X X

BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

483 Management- und Bedieneinrichtungen

übergeordnete Einrichtungen für Gebäudeautomation und Gebäudemanagement mit Bedienstationen, Programmiereinrichtun-gen, Anwendungs-software, Servern, Schnittstellen zu Automationseinrichtungen und externen Einrichtungen

X

X X X

BACnet

484 Raumautomations-systeme

Raumautomations-stationen mit Bedien- und Anzeigeeinrichtungen, Schnittstellen zu Feldgeräten und andere Automationseinrichtungen

X

X X X

BACnet, standardisierter Feldbus, KNX, DALI

485 Übertragungsnetze Netze zur Datenübertragung, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst

X

X X X X X X

489 Gebäudeautomation, Sonstiges

X

X X X

500 Außenanlagen

530 Baukonstruktionen in Außenanlagen

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 11 von 30

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

Ver

arbe

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nen

Beo

bach

ten

Bed

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n

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nen

(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

538 Wasserbauliche Anlagen Brunnen X

X X X X X X z. B.: BRU, SEWA; BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Wasserbecken

540 Technische Anlagen in Außenanlagen

541 Abwasseranlagen Kläranlagen

Oberflächen- und Bauwerksentwässerungs-anlagen

X

X X X X X X BACnet, Schnittstelle "Wasser-ZLT"

Sammelgruben X

X X X X X X BACnet, Schnittstelle "Wasser-ZLT"

Abscheider X

X X X X X X BACnet, Schnittstelle "Wasser-ZLT"

Hebeanlagen X

X X X X X X BACnet, Schnittstelle "Wasser-ZLT"

542 Wasseranlagen Wassergewinnungs-anlagen

X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Wasserversorgungsnetze X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Hydrantenanlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Druckerhöhungsanlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Beregnungsanlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

543 Gasanlagen Gasversorgungsnetze X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Flüssiggasanlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

544 Wärmeversorgungs-anlage

Wärmeerzeugungsanlage X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Wärmeversorgungsnetze X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Freiflächen

Rampenheizung X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 12 von 30

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

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arbe

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nen

Beo

bach

ten

Bed

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arbe

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(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

545 Lufttechnische Anlagen, Erdwärmetauscher

Bauteile von lufttechnischen Anlagen, z. B. Außenluftansaugung

X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Fortluftausblas X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Erdwärmetauscher X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Kälteversorgung X

X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

546 Starkstromanlagen Stromversorgungsnetze X

X

X X X BACnet, Schnittstelle "SLS"

Freilufttrafostationen X

X

X X X BACnet, Schnittstelle "SLS"

Eigenstromerzeugungs-anlagen

X

X

X X X BACnet, Schnittstelle "SLS"

Außenbeleuchtungs- und Flutlichtanlagen einschließlich Maste und Befestigung

X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik Schnittstelle „Server Außenbeleuchtung“

547 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

Leitungsnetze X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Beschallungsanlagen X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Zeitdienstanlagen X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Verkehrssignalanlagen

elektronische Anzeige-tafeln

X

X X

X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Objektsicherungsanlagen

Parkleitsysteme

548 Nutzungsspezifische Anlagen

Medienversorgungs-anlagen

Tankstellenanlagen X

X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

badetechnische Anlagen

leitungsgebundene Abfallentsorgung

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 13 von 30

Tabelle in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 5:2010-03 Aufgaben der betrachteten GA

Funktionen autarker Fremdsysteme

Bemerkung

Integration Funktion

Zu integrierende Systeme und Einrichtungen aus nachfolgenden Gewerken

(Gliederung in Anlehnung an DIN 276-1)

ja

nein

Beo

bach

ten

Bed

iene

n

Ver

arbe

itung

s-fu

nktio

nen

Beo

bach

ten

Bed

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n

Ver

arbe

itung

s-fu

nktio

nen

(z. B. Art der Anbindung)

Kostengruppen

600 Ausstattung und Kunstwerke

610 Ausstattung

619 Ausstattung, Sonstiges Schilder, Wegweiser, Orientierungstafeln, Werbeanlagen

X

X X X

Wenn beleuchtet: ABEL; BACnet, standardisierter Feldbus, DALI, Kontakttechnik

Wegweiser X

X X X

Wenn beleuchtet: ABEL; BACnet, standardisierter Feldbus, DALI, Kontakttechnik

Orientierungstafeln X

X X X

Wenn beleuchtet: ABEL; BACnet, standardisierter Feldbus, DALI, Kontakttechnik

Werbeanlagen X

X X X

Wenn beleuchtet: WBEL; BACnet, standardisierter Feldbus, DALI, Kontakttechnik

620 Kunstwerke

621 Kunstobjekte Kunstwerke zur künstlerischen Ausstattung des Bauwerks und der Außenanlagen einschließlich Tragkonstruktionen, z. B. Skulpturen, Objekte, Gemälde, Möbel, Antiquitäten, Altäre, Taufbecken

X

X X X

Wenn beleuchtet: ABEL, IBEL, WBEL BACnet, standardisierter Feldbus, DALI, Kontakttechnik

900 Flughafenspezifische Einrichtungen

Beleuchtungsanlagen Vorfeldbeleuchtung, Enteisungsbeleuchtung, Hindernisfeuer,

X X X X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik Schnittstelle „Server Außenbeleuchtung“

Anlagen der Flugzeugversorgung

Stationäre Bodenstromanlagen (400 Hz – Anlagen), PCA (Pre-Conditioned Air)

X X X X BACnet, standardisierter Feldbus, Kontakttechnik

Flugastbrücken Flugastbrücken X X X X BACnet, standardisierter Feldbus

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 14 von 30

4 Definition Datenpunkt-Adress-Struktur (AKS)

4.1 Aufbau

Das Handbuch 35 beschreibt die Kennzeichnung von Anlagen bzw. den Aufbau der Adressen (Zeichenposition 1 bis 17). Diese Struktur wird für die Datenpunktadresse der GA um 8 Stellen nach rechts erweitert. Jeder Datenpunktadresse ist ein Klartext hinterlegt, der sich im Wesentlichen aus der Funktionsart (Zeichenposition 19 und 20) und der Funktionsnummer (Zeichenposition 21 bis 23) ergibt.

Zeichenposition 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Adressschlüssel 1 1 1 . 0 5 - H Z G _ - 0 3 . 0 1 - S M 3 1 3 1 1

Beschreibung Bauwerk

Anlage (gem. A-Codes)

Ebene

Zählnr.

F-Art F-Nummer Zählnr.

Funktionscode

Stellen 4, 15: " . " Stellen 7, 12, 18: " - "

4.2 Betriebsmittelkennzeichnung

In den Dokumentationen und den Beschriftungen an den Feldgeräten vor Ort wird der Datenpunktname nach einem " - " um vier Zeichen erweitert. Ein Buchstabe gibt den Typ des Gerätes an, gefolgt von einer dreistelligen Zählnummer:

Axxx Allgemein Bxxx Messwert Exxx Erhitzer Fxxx Störung Hxxx Lampe Kxxx Relais Mxxx Motor / Antrieb Pxxx Zähler Sxxx Schalter Yxxx Ventil / Stellgröße

4.3 Datenpunkt- und BPAT-Managementtool ABE

Zur konsistenten Erstellung der Datenpunktadressen wird ein webbasiertes Planungs- und Dokumentationstool (ABE) zum Datenpunktmanagement (Anlagenkennschlüsselgenerator) für betriebstechnische Anlagen des Flughafens München genutzt. Das System ist von allen internen Funktionsbereichen sowie externen Dienstleistern/Planern zu verwenden Durch Einsatz des ABE-Tools sollen folgende übergeordnete Ziele erreicht werden: • Transparenz und Vermeidung von Konsistenzfehlern bei der Datenpunktvergabe • Vollständige Dokumentation der BACnet-Netzwerke • Effiziente und widerspruchsfreie Datenpunktgenerierung gemäß Vorgabe der FMG • Standardisiertes Alarmierung (Notification-Classes, Meldeklassenzuordnung) • Dateibasierter Datenabgleich (Soll/Ist) zwischen Datenpunktmanagementtool und Livesystem

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Seite 15 von 30

• Integriertes User-Management • Vorgenerierung und Abgleich von einheitlichen EDE-Dateien • Aktuelles Abbild aller Datenpunkte campusweit. HINWEIS:. Voraussetzung hierfür ist ein FMG-Account inkl. Token zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Alternativ können die relevanten Informationen auch in Tabellenform zur Verfügung gestellt werden.

5 Managementebene

5.1 Bedienereingriff und Anlageninformationen auf der Managementebene

5.1.1 Allgemeines

Zu Test- und Notbedienzwecken muss jeder Informationspunkt kommandierbar sein, (d. h.: alle digitalen und analogen Ein- und Ausgänge, Soft- und Hardwarepunkte). Die DDC muss entsprechend der manuellen Eingaben weiterregeln. Interne Informationspunkte, die nicht auf der Managementebene nach dem Datenpunktadressschlüssel dargestellt sind, müssen über eine entsprechende Funktion der Managementebene aufrufbar und kommandierbar sein. Grundsätzlich müssen alle, zu Regelungs- und Steuerungszwecken, relevanten Datenpunkte auf der Leitebene zur Anzeige kommen. Dies soll eine sichere und schnelle Beurteilung des Anlagenzustandes ermöglichen. Störungsursachen können dadurch erkannt und Regelungsprobleme gelöst werden. Neben der Prozessbilddarstellung ist eine dynamische, alphanummerische Darstellung der Informationspunkte gefordert. Die Verwendung von Wildcards muss möglich sein.

5.1.2 Anlagenpunkte

Um einen koordinierten Eingriff auf eine Anlage zu gewährleisten, wird der "Anlagenpunkt" verwendet. Dieser besteht aus zwei kommunikativen Datenpunkten. Jede fernbedienbare Anlage hat Anlagenpunkte.

5.1.2.1 Der "AP01001"

Der AP01001 ist vom Typ Muli-State-Value. Er erlaubt die kontrollierte Übersteuerung der Automatikfunktionen einer Anlage über die Managementebene in drei verschiedenen Prioritätsstufen:

Anzeige Priorität Beschreibung PROGRAMM 5 BEREIT PROGRAMM 6 ZEITPROGRAMM OP-AUS-N 7 Anlage AUS mit niederer Priorität für 12 h OP-EIN-N 8 Anlage EIN mit niederer Priorität für 12 h OP-AUS-M 59 Anlage AUS mit mittlerer Priorität OP-EIN-M 60 Anlage EIN mit mittlerer Priorität OP-AUS-H 139 Anlage AUS mit hoher Priorität OP-EIN-H 140 Anlage EIN mit hoher Priorität

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N23 Teil 4: 2020-08

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5.1.2.2 Der "AP02001"

Der AP02001 ist vom Typ Analog-Value. Er erfasst in einer Prioritätsstaffel von 0 - 255 (siehe Tabelle "Betriebsarten Anlagenpunkt") alle Informationen die Einfluss auf die Steuerung und Regelung einer Anlage haben. Der AP02001 informiert somit durch welches Ereignis die Anlage kommandiert wird. Sind diese Ereignisse folge von Stör- oder Gefahrmeldungen so setzt der AP02001 einen Alarm ab. Flüchtige Alarme, wie zum Beispiel Frostschutz, werden in diesem Datenpunkt gefangen.

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N23 Teil 4: 2020-08

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Betriebsarten Anlagenpunkt

Residual Priority

Klartext Zustand RLT HZG TWW KLT Beschreibung

4 PRÜF-PU A A A A Pumpenprüflauf

5 BEREIT A A A A Betriebsbereitschaft

6 ZEIT-PRG A A A A Zeitprogramm ( DDC - Programm )

7 OP-AUS-N A A A A MBE - Übersteuerung AUS niedere Prio.

8 OP-EIN-N A A A A MBE - Übersteuerung EIN niedere Prio

12 ZIRK-PU A TWW Zirkulation

13 LADEN A Boiler Laden

19 TOR-AUF A Tor offen

20 SOMMER Sommerbetrieb

21 WINTER Winterbetrieb ( Kaltwasserkreispumpe )

22 WRG-FEHL WRG gestört (Pumpe)

23 WRG-FRST Außentemperatur <0 und WRG-Alarm -> Umluftmodus

25 FLUGPLAN A Flugplanschalten

29 Nacht_Kü A Sonderprogramm(AG-FMG)freies Kühlen

30 FEHL-REG A A A A Regelung fehlerhaft (Regelabweichung)

35 HZG-ANF A Anforderung Heizung (Vorregelung Lüft.)

36 KLT-ANF A Anforderung Kältemaschine

40 DAUER-B Dauerbetrieb, durch OP-M übersteuerbar

41 BEF-SM Befeuchter Störung

46 ANLAUF A Anlauf

48 EOS Energieoptimierungssystem (Stützbetrieb)

54 RAUM-AUS Raumtaster aus

55 RAUM-EIN Raumtaster ein

59 OP-AUS-M A A A A MBE - Übersteuerung AUS mittlere Prio.

60 OP-EIN-M A A A A MBE - Übersteuerung EIN mittlere Prio

68 CO2-BETR A Anforderung durch CO2-Fühler

69 STÜTZB A Stützbetrieb (nicht EOS)

70 RT-MIN A Raumtemperatur min

71 RT-MAX Raumtemperatur max

72 RLTNLAUF A RLT-Nachlauf bei Anlagen mit Befeuchter

75 LEGSCHLT A Legionellenschaltung

90 MIN-AUS A A A A MIN_AUS - Zeit nach E-MAX, ...

100 WMAX Wärme Max

102 DAUER-B A Anlage läuft ständig

103 CO-BETR A CO-Betrieb (Parkgarage. / Parkhäuser)

105 NN-EMAX A A A A NN - E-Max

110 AEV-EMAX A A A A AEV - E-MAX

115 BEV-EMAX A A A A BEV - E-MAX

118 WDOG Watchdog – Alarm

125 SEV-EMAX SEV - E-Max

130 LASTABW A A A A Schneller Lastabwurf

133 ENTRTEST Testbetrieb Entrauchungsanlage

139 OP-AUS-H A A A A MBE - Übersteuerung AUS hohe Prio.

140 OP-EIN-H A A A A MBE - Übersteuerung EIN hohe Prio.

145 TABL-AUS Wahlschalter Tableau aus

146 TABL-EIN Wahlschalter Tableau ein

150 W-START Netzwiederkehr / Controllerstart

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N23 Teil 4: 2020-08

Seite 18 von 30

Betriebsarten Anlagenpunkt

Residual Priority

Klartext Zustand RLT HZG TWW KLT Beschreibung

152 K-START Kaltstart Controller

155 PRGS-AUS A A A A Programmschalter aus

156 PRGS-EIN A A A A Programmschalter ein

158 WRG-SM WRG gestört -> Anlage aus

159 BRAND S Brandmeldung (gilt auch für alle Anlagen, welche Luft bewegen)

160 RAUCH S Rauchmeldung (gilt auch für alle Anlagen, welche Luft bewegen)

168 BSK-ZU A Brandschutzklappe gefallen

176 NOT-AUS Not-Aus Schalter

177 FEHL-KLP A Fehler Außenluftklappe

178 FEHL-S Sekundäraggregat(e) nicht angelaufen

179 FEHLSTRT S S S S Hauptaggregat(e) nicht angelaufen

180 LUFTSTR A Luftstromüberwachung Lüfter

183 CO2-SM CO2 – Alarm

184 VE-RL A A A Frost Verhütung

185 FROST S Frostalarm

187 DRCK MAX Druck-max Kältemaschine

189 DRCK-MIN Druck-min Kältemaschine

190 VE-PU-SM Vorerhitzer Pumpe (Störmeldung)

192 CO-ALARM CO Alarm

195 ALG-SM A A A A Allg. Störmeldung (MSRS, Reparaturschalter, Kaltleiter)

196 -196-

197 ENTR-SPR A Entrauchungssperre

199 ENTRAUCH A Entrauchungsbetrieb

200 BEV-MAX BEV Leistung überschritten

202 FLUCHTT. Fluchttaster

204 ENTR-BER Entrauchung bereit (Start, Stopp, Reset)

205 P>LIMIT Leistungsgrenze überschritten (Hotel)

213 BEV-EIN Kuppelschalter BEV (kein Wiederstart RLT)

215 24V-FEHL S S S S 24V - Steuerspannung fehlt

216 HPTS-AUS S S S S MSRS Hauptschalter aus

220 NETZAUS S S S S MSRS alle Sammelsch. Unterspannung

247 STUFE 1 dreistufige Verbraucher

248 STUFE 2 dreistufige Verbraucher

249 STUFE 3 dreistufige Verbraucher

250 AUS Prog.-schalter + dreistufige Verbr.

251 PROG Programmschalter (PAI)

252 EIN Programmschalter (PAI)

253 SM-TOTAL S S S S Totalausfall redundanter Aggregate

254 -254- 255 -255-

Diese Liste stellt alle theoretisch möglichen Betriebszustände dar. Welcher dieser Zustände zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Anlage ab. Legende:

A Anzeige

S Störung

Optional

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N23 Teil 4: 2020-08

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5.1.3 Fernentriegelungsfunktion "VD99500"

Anlagen können, wenn eine Störungsursache beseitigt ist, von der Managementebene aus, über einen virtuellen Entriegelungstaster zurückgesetzt werden.

5.2 Systemüberwachung

Das Gesamtsystem muss sich selbst überwachen und Fehler an die Managementebene melden. Zum Beispiel: • Fehler von Netzwerkkomponenten • Fehler bei der Datenübertragung zwischen Management- und Automationsebene • Fehler bei der Abarbeitung übergeordneter Zentralenprogramme • Fehler im Programmablauf der DDC • DDC Hardwarefehler • Sensorfehler • Messbereichsüberschreitungen • Örtliche Handeingriffe • Störungen der USV und Ladezustand der Batterie

5.3 Prozessbilder

5.3.1 Allgemeines

5.3.1.1 Bildgröße

Alle Bilder haben eine Größe von 1600x700

5.3.1.2 Schriften

5.3.1.2.1 Bedientableau

Die Bedientableaus sind in jeder Anlage gleich aufgebaut.

- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 14

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5.3.1.2.2 Symbole

In textuellen Symboldarstellungen (Temperaturwerte, Meldungen, …)

- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 12

5.3.1.2.3 Textuelle Darstellung

- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 15

5.3.1.2.4 Navigationsbutton

- Schriftart: Arial - Schriftgröße: 15

5.3.1.3 Farben

5.3.1.3.1 Lüftung

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5.3.1.3.2 Wasser

5.3.2 Prozessbildnamen

Der Bildname wird nach Vorgabe des Handbuchs 21 (Normen und Standards) „N23 Teil 4 – 4 Definition Datenpunkt-Adress-Struktur (AKS)“ dem Ansprechcode der Anlage entnommen. Systembedingt wird ein Punkt „.“ Im Bildnamen durch ein Underscore „_“ersetzt. Folgebilder derselben Anlage erhalten zusätzlich einen Kleinbuchstaben in Reihenfolge des Alphabets. Gewerkeübersichtsbilder mit einer Anlage erhalten den Bildnamen der Anlage. Bei anlagenübergreifenden Darstellungen werden die Felder, die sich vom Ansprechcode der Anlage zum Prozessbild unterscheiden mit einem großen „X“ gekennzeichnet. Komplette Gebäudeansichten, die als Inhaltsverzeichnis dienen, erhalten nach der Bauteilbezeichnung den Zusatz "ANSICHT; Grafiken, die eine Übersicht über verschiedene Anlagen darstellen, erhalten den Zusatz "ÜBERSICHT".

Beschreibung Bildname (Beispiel)

Gebäudeübersicht 152_06

Gewerkeübersicht 152_06-RLT_

Prozessbild 152_06-RLT_-G1_01

Prozessbild Folgebild 152_06-RLT_-G1_01a

Anlagenübergreifende Darstellung 111_02-RLT_-XX_XX

Gebäudeansicht 118_01-ANSICHT

Anlagenübersicht 112_XX-ÜBERSICHT

6 Automationsebene

Die Controller müssen nach Spannungsausfällen bei Netzwiederkehr selbstständig wieder anlaufen, ohne dass Neueingaben von Parametern notwendig sind. Es muss möglich sein, einen Reset an den Controllern von der Managementebene aus durchzuführen und DDC-Programme zu stoppen, zu starten, zu laden und zu sichern. Wie bereits unter 5.1.1 beschrieben müssen alle Informationspunkte (Das heißt: Alle digitalen und analogen Ein- und Ausgänge, Soft- und Hardwarepunkte) kommandierbar sein. Die DDC muss entsprechend der manuellen Eingaben weiterregeln.

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DDC-Interne Informationspunkte, die nicht auf der Managementebene dargestellt sind, müssen ebenfalls der Datenpunkt-Adress-Struktur gem. 4.1 entsprechen. Es dürfen keine Umlaute verwendet werden. Die Informationspunkte müssen über eine entsprechende Funktion dieser Automationssysteme aufrufbar und kommandierbar sein. Die Kapazität der Controller ist so auszulegen, dass hinsichtlich Datenpunkte, BACnet-Objekte, Regelungsprogramme, Zeitprogramme etc. eine Reserve von 20% vorhanden ist. Sensor- und Modulfehler sowie sonstige Hard- und Softwarefehler müssen an die Managementebene gemeldet werden. Sofern nicht anders vereinbart müssen Controller mit dem letzten gültigen Wert weiter arbeiten. Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitstemperaturbegrenzer wirken sowohl direkt auf die Hardware (z. B.: Ventil) als auch auf die Software. Die Controller müssen in Richtung Managementebene über das BACnet-Protokoll kommunizieren. Feldseitig vorzugsweise über standardisierte Bussysteme, im Bereich von Beleuchtungs-steuerungen über DALI. Abweichungen hiervon sind mit FMG-TEGSG abzustimmen. Die Programmiersprache der DDC muss an die IEC 61131-3 angelehnt sein. Dokumentationssoftware und -tools, Projektierungssoftware und -tools, Programmierungssoftware und -tools, Quellcodes von allen Anwendungsprogrammen mit dem erforderlichen Zubehör wie Makros, Softwarebibliotheken etc. sind der FMG zur uneingeschränkten Nutzung mit allen Lizenzrechten zu übergeben, so dass eine Weiterbearbeitung vollständig möglich ist. Grundsätzlich sind alle Daten und Dokumente in einem fortschreibbaren Dateiformat zu liefern, so dass die FMG in der Lage ist, Erweiterungen und Änderungen an allen Systemen der Gebäudeautomation selbstständig durchzuführen.

6.1 Stromversorgung der Automationsebene

In der Regel werden Unterstationen vom allgemeinen Ersatzstromnetz versorgt. Eine USV (zentral oder dezentral) ist vorzusehen, wenn Controller aufgrund ihrer Funktion auch in der Zeit zwischen Netzausfall und Netzwiederkehr Handlungen ausführen müssen (z. B.: Speicherung von Brandmeldungen).

6.2 Schaltschrankaufbau

Für die Schnittstelle zu Feldgeräten sind Messertrennklemmen mit Prüfbuchsen zu verwenden. Die Größe der Schaltschränke ist so zu dimensionieren, dass eine Platzreserve von mindestens 20% vorhanden ist. Die Schaltschränke müssen nach Leistungs- und Steuerungsteil aufgeteilt werden. Als Überstromschutzeinrichtungen sind Leitungsschutzschalter (Sicherungsautomaten) zu verwenden. Eine Auslösung der Automaten ist durch geeignete Methoden (z. B.: Meldekontakt) zu überwachen und an die Managementebene zu melden.

6.2.1 Schutzart

Die Schutzart der Schaltschränke muss standardmäßig IP31 entsprechen. HINWEIS: Davon abweichende Vorgaben aufgrund Baugenehmigung, Brandschutznachweis, etc. können jedoch gegebenenfalls eine höhere Priorität besitzen.

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6.2.2 Farbe

Schaltschrankfarbe ist: RAL 7035

6.3 Bedienereingriff und Anlageninformationen auf der Automationsebene

6.3.1 Allgemeines

Zu Test- und Notbedienzwecken muss auf der Automationsebene die Möglichkeit bestehen, über ein Notebook oder ähnliches, Zugang zur Managementebene zu erhalten. Der Zugang soll über eine LAN-Verbindung erfolgen. Eine hardwareseitige Notbedienebene ist nicht vorzusehen!

6.3.2 Anlagenwahlschalter

Pro geregelter Anlage (Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Trinkwassererwärmung usw.) ist ein Anlagenwahlschalter in die Tür der Unterstation einzubauen. Er bietet folgende Möglichkeiten: • Stellung "0":

In dieser Position wird die Anlage vom Programm ausgeschaltet. Sicherheitsfunktionen, wie zum Beispiel das Schalten der Erhitzerpumpe bei Frostmeldung, bleiben erhalten.

• Stellung "1": In dieser Position hat die Managementebene keine Übersteuerungsmöglichkeiten. Die Anlage wird unabhängig von Zeitprogrammen eingeschaltet. Alle übrigen DDC-Regel- und Steuerungsfunktionen sind aktiv.

• Stellung "PROG": Die Anlagen werden gemäß DDC-Programm automatisch gefahren. Über die Managementebene, können übergeordnete Programme oder Bediener auf das Steuer- und Regelverhalten der Anlage eingreifen.

Die Position des Anlagenwahlschalters wird durch zwei physikalische BI ermittelt und das Ergebnis in einem Multistate-Value dargestellt. Außerdem wird der Zustand im Anlagenpunkt angezeigt und stützt sich dabei auf die Prioritätenliste (siehe hierzu auch Pkt. 5.1.2).

6.3.3 Befehlsausführungskontrolle

Bei binären und mehrstufigen Ausgabeobjekten muss das Property „Rückmeldungswert“ (Feedback-Value) die automatische Überwachung des Sollzustandes mittels Intrinsic Reporting ermöglichen. Weichen Soll- und Ist-Zustand voneinander ab, ist nach einer einstellbaren Zeit eine Störmeldung auszugeben. Der Ist-Zustand soll über einen physikalischen Eingang erfasst werden. Die jeweiligen Zustände, wie z. B.: „EIN-ALARM“ oder „AUS-ALARM“ sind explizit darzustellen.

6.3.4 Sammelstörlampe und Entriegelungstaster

Beim Auftreten einer Störmeldung innerhalb einer Anlage wird über einen digitalen Ausgang die entsprechende Sammelstörlampe eingeschaltet. Sammelstörlampe und Entriegelungstaster bilden mechanisch eine Einheit. Ist die Störungsursache behoben kann die Sammelstöranzeige entweder durch den Entriegelungstaster an der Unterstation – oder über die Managementebene zurückgesetzt werden (siehe hierzu auch Pkt. 5.1.3).

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Sammelstörmeldungen dienen nur der Information und lösen, im Gegensatz zur detaillierten Einzelstörmeldung, in der Regel keinen Alarm aus.

6.4 DDC-Standardmodule

6.4.1 Anlagenpunkte

Wie bereits unter 5.1.2 beschrieben, wird, um einen koordinierten Eingriff auf eine Anlage zu gewährleisten, der "Anlagenpunkt" verwendet. Dieser besteht aus zwei kommunikativen Datenpunkten. Jede DDC-geregelte Anlage hat Anlagenpunkte. DDC-gesteuerte Anlagen die unter Umständen von Ferne bedient werden müssen erhalten ebenso einen Anlagenpunkt.

6.4.2 E-MAX Modul

Die DDC-Programme müssen ein Elektromaximumprogramm enthalten. Sendet die MBE eine Priorität auf einen entsprechenden Pseudoanalogeingang, die höher ist als die durch Parameter angegebene Anlagenpriorität, so greift das Maximumprogramm auf die Anlage zu. Um häufige Schalthandlungen zu vermeiden, ist eine maximale Ausschaltzeit und eine minimale Einschaltzeit zu definieren.

7 BACnet

7.1 GA – Netzwerkdesign

VPN MBE5

VPN TGA1

VPN MBE1

Server-VLAN

S01

Bereich 1

HKL + BBC

BEL

PCA + FGB

ELT

Bereich 2

HKL + BBC

BEL

PCA + FGB

ELT

Bereich 12

HKL + BBC

BEL

PCA + FGB

ELT

ACL

ACL

ACL

ACL

ACL

ACL

ACL

ACL

ACL

ACL

ACL

ACL

S02 S05 S11 S21 S31 SQL SV1 SV2

Satellit mit eigener FW,

eigenem AD, inkl. MBE

Hermos

MBE Controller-VLAN

FMG-Firewall

VLAN(Layer 2)

Legende:

VPN

Geografischer Infrastruktur-

bereich

ACL

Kommunikations-beschränkung durch Access Control Listen

Broadcast-verteiler im Layer 2 Netzwerk

BBMD

BBMD

BBMD

BBMD

BBMD

BBMD

BBMD

BBMD

BBMD

BBMD

BBMD

BBMD

BBMD

Blockade ausgehender Broadcast auf UDP Port 47808

...

BBMD BBMD BBMD BBMD BBMD BBMD

SAT-FirewallFMG

BBMD

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7.1.1 Kommunikationsbeziehungen

Folgende Kommunikationsbeziehungen sind zulässig (Steuerung durch Firewall): - Jeweils zwei Infrastrukturbereiche zu einem Schnittstellenserver (Sxx) - Vom AS-VLAN zur MBE - MBE-Controller zu Schnittstellenserver (Sxx) - Server untereinander (Sxx, SVx und SQL) - Vom FMG-Netzwerk zu den Webservern (SVx) - Werteverteilung nur durch die MBE - BACnet-Kommunikation besteht nur

o zwischen den Controllern in den AS-VLANs o vom AS-VLAN zur MBE (Sxx) o von zentralen MBE-Controllern zur MBE(Sxx)

- Eine Kommunikation zwischen AS-VLANs für die BACnet-Kommunikation ist nicht zulässig

7.1.2 Transfercontroller

Jedes VLAN hat einen exklusiven BBMD-Controller (Transfercontroller). Dieser erhält die 1. IP-Adresse im VLAN-Bereich. Der Transfercontroller besitzt selbst keine physikalischen Datenpunkte. Er hat folgende Aufgaben:

- BBMD zur MBE - Werteempfang von MBE und Werteverteilung im VLAN - Ausführung spezifischer, teilübergeordneter Kundenprogramme

7.1.3 Werteverteilung

- MBE holt von Controller A Werte / MBE schreibt Werte zu Controller B - Controller A schreibt Werte zur MBE / Controller B holt die Werte von der MBE - MBE holt von Controller A Werte / Controller B holt die Werte von der MBE - Controller A schreibt Werte zur MBE / MBE schreibt Werte zu Controller B

7.2 Konformitäten

Es dürfen nur Objekte, Properties und Dienste usw. gem. BACnet-Standard verwendet werden: Die BACnet Produkte verfügen über einen aktuellen europäischen Zertifikatsnachweis (Datum der Zertifizierung 2009-10 / 2010-03, oder aktueller) durch anerkannte und akkreditierte Prüfstellen. Die BACnet-Produkt-Konformitäts-Tests bestätigen, dass die Geräte mit dem BACnet-Standard ISO 16484-5 / ANSI ASHRAE 135 übereinstimmen. Die Tests einheitlich nach dem BTL-Test-Plan und dem BACnet-Teststandard ISO 16484-6 / ANSI ASHRAE 135.1 durchgeführt wurden. Von der Firma muss für das BACnet Automationssystem das entsprechende Zertifikat zwingend als Anlage beigelegt werden. Nicht zertifizierte Produkte bzw. ältere Zertifikate des angegebenen Gebäudeautomationssystems werden nicht zugelassen. Unterstützung der geforderten Objekttypen, Properties, Zugriffsrechte und BIBBs durch MBE und AS gemäß AMEV-Profil MBE-A und AMEV-Profil AS-A. Bei Bedarf Unterstützung weiterer Objekttypen, Properties, Zugriffsrechte und BIBBs durch MBE und AS gemäß AMEV-Profil MBE-B und AMEV-Profil AS-B.

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Betriebstechnische Anlagen (BTA), mit integrierter BACnet-Schnittstelle, die nicht dem BACnet-Geräteprofil „B-BC“ oder besser entsprechen, müssen mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Netzwerkschnittstelle BACnet/IP muss vorhanden sein - Die Netzwerkschnittstelle muss hinsichtlich IP-Adresse, Subnetzmaske, Standardgateway,

Device ID und BACnet-UDP-Port konfigurierbar sein. - Der Datenpunktname/Anlagenkennschlüssel aller Objekte („Object Name“) muss änderbar

sein und dabei mindestens 26 Zeichen beherrschen. Diese bestehen aus einer Kombination von Zahlen, Punkten, Bindestrichen, und Buchstaben (bspw. „173.30-KK__-G3.01-SB23201_“).

- Wertänderungen von Datenpunkten müssen automatisch verschickt werden können („COV“) - Das Event-, Alarm- und Quittierverhalten („Acked Transitions“, „Event Enable“, „Notify Type“)

von Datenpunkten muss die drei Zustände „To Offnormal“, „To Fault“ und „To Normal“ beherrschen und den Datenpunkt mit einer Alarmklasse („Notification Class“) verbinden können.

- Es müssen mindestens 2 Alarmklassen-Objekte („Notification Class Objects“) erstellbar und hinsichtlich Quittierverhalten („Ack. Transistions“) und Prioritätsverhalten („Priority“) für die Zustände „To Offnormal“, „To Fault“ und „To Normal“ anpassbar / parametrierbar sein

- Die Alarmklassen müssen in Abhängigkeit von Datenpunktwertänderungen („COV“) durch Alarm oder Event parametrierbar versendet werden können.

- Das Gerät muss die Zeitverteilung via BACnet-Dienst unterstützen.

7.3 Dokumente, Abstimmung, Organisation

Zu Beginn der Systemprojektierung müssen für jede im System eingesetzte Einrichtung (Station/Gerät) die für eine Interoperabilität erforderlichen Dokumente auf Basis der zu errichtenden Anlage erstellt werden. Hierzu gehören die Automationsschemata, Funktionsbeschreibungen, die ISO GA-Funktionslisten, sowie die PICS und BIBBs (siehe 7.3.1) der eingesetzten Produkte (gemäß DIN EN ISO 16484-5). Bei der Abstimmung bzw. Koordination zwischen FMG-TEGSG, dem Planer und den Auftragnehmern sind weitere spezielle Betrachtungen z. B zur Betriebsführung, Bildung von Alarmmeldungen, Verknüpfung Schalt- / Rückmeldung, übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten z. B. von der Managementebene etc. erforderlich. (Sinngemäß aus: BACnet-Leitfaden2.8a-VDI-GA-BIG-EU-09-10-05)

7.3.1 Protocol Implementation Conformance Statements (PICS)

Als Teil der Unterlagen des Auftragnehmers sind das PICS und die BIBBs für jede im System eingesetzte Einrichtung (Station/Gerät) zu übergeben. Alle nach der Norm DIN EN ISO 16484-5 und nach LV geforderten Daten sind für die Koordination bereitzustellen: 1. Unterstützte BACnet Dienste. Tabellarisch werden die durch das jeweilige Device unterstützten

BACnet Dienste dargestellt. Siehe Anhang A (des BACnet Leitfadens) für ausführliche Beschreibungen dieser Dienste.

2. Unterstützte Standard Objekt-Typen. Diese Tabelle zeigt die unterstützten Objekttypen wie in Kapitel 4.2 (des BACnet Leitfadens) aufgeführt. Sie zeigt auch inwieweit Objekte dynamisch erstellt oder/und gelöscht werden können, und weitere optional unterstütze Objekt-Properties sowie überschreibbare Properties.

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N23 Teil 4: 2020-08

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3. Data Link Layer Optionen. Hier werden die für die Kommunikation unterstützten Netzwerk-Arten beschrieben z. B. Ethernet/IP, Arcnet, LonTalk oder MS/TP.

4. Spezielle Funktionalitäten. Hier werden alle speziellen Ausnahmen beschrieben, welche eine Einrichtung gegenüber dem BACnet-Protokoll für spezifische Funktionen hat.

5. Property-Bereichseinschränkungen. Hier werden die zugelassene Zahl der Zeichen, der für das Projekt vorgesehene Zeichensatz, und die Inhalte von Text-Properties, wie „Object_Name“ und Objekt-Beschreibung („Description“) festgelegt.

(Sinngemäß aus: BACnet-Leitfaden2.8a-VDI-GA-BIG-EU-09-10-05)

7.3.2 EDE-Listen

EDE-Listen (Engineering Data Exchange) werden benötigt, um den Austausch von projektspezifischen BACnet-Informationen zwischen den Projektpartnern in standardisierter Form zu dokumentieren. Die Listen müssen dem Standard der aktuell gültigen AMEV Version oder dem internationalen Standard der BIG.EU entsprechen. In einer EDE-Liste müssen alle Ein- und Ausgabeobjekte mit ihren in der Liste vorgegebenen Properties vollständig dokumentiert werden, d. h. Einheit, Objektname (Benutzeradresse), Beschreibungstext, Grenzwerte usw. müssen sinnvoll eingetragen sein. In der Spalte „Keyname“ sind die Datenpunkte gemäß Adressstruktur Pkt. 4 einzutragen. Dabei sind Objekte, die als Datenpunkte auf der MBE erscheinen sollen, mit einem Unterstrich [ _ ] nach dem 25igsten Zeichen des AKS zu kennzeichnen. Leerzeichen werden ebenso durch einen Unterstrich ersetzt. Datenpunkte, die beispielsweise aufgrund von Mapping oder ähnlichem, den gleichen AKS haben, erhalten nach dem 25zigsten Zeichen zur Unterscheidung einen Kleinbuchstaben.

7.3.3 Proprietäre Funktionen der BACnet-Hersteller

Sollten von den Herstellern proprietäre Funktionen genutzt werden, so sind diese offen zu legen und abzustimmen. Diese dürfen jedoch nicht zur Erfüllung der ausgeschrieben Aufgabe herangezogen werden.

7.3.4 BACnet Device-ID

Die BACnet Device-ID setzt sich aus 7 Stellen zusammen. Folgende Tabelle schlüsselt die einzelnen Stellen und ihre Bedeutung auf, die im Weiteren genauer erläutert werden:

Zeichenposition 1 2 3 4 5 6 7

Device-ID X x v v n n n

Beschreibung Zone Vendor-ID Zähler

7.3.4.1 Zone

Die ersten zwei Stellen beschreiben die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Zone. Die Bereiche sind durch folgende Nummernkombinationen geografisch definiert: Xxvvnnn

Zone Definition

1vvnnn Infrastrukturgebäude Nord

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2vvnnn Infrastrukturgebäude Süd

5vvnnn Infrastrukturgebäude Zentralbereich

11vvnnn T1 Bestand

12vvnnn T1 Anbau

21vvnnn T2 Bestand

22vvnnn T2 Anbau

31vvnnn Satellit Bestand

32vvnnn Satellit Anbau

Da BACnet keine Möglichkeit bietet, die Device-ID mit einer führenden Null abzubilden, werden diese für den Bereich der Infrastrukturgebäude sechsstellig dargestellt. Es kann maximal ein Ausbau bis zur Device-ID 4194302 erfolgen.

7.3.4.2 Vendor-ID

Der zweite Block der BACnet Device-ID, die 3. und 4. Stelle, ergibt sich durch die Vendor-ID. Um eine Einteilung in verschieden Zonen vornehmen zu können wird die erste Stelle abgeschnitten (siehe Beispieltabelle). Xxvvnnn

Vendor-ID Hersteller

ASHRAE FMG

007 07 Siemens Schweiz AG (Formerly: Landis & Staefa Division Europe)

017 17 Honeywell Inc.

080 80 Sauter AG

089 89 Saia-Burgess Controls, Ltd.

178 78 LOYTEC Electronics GmbH

222 22 WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG

233 33 Red Lion Controls

396 96 Thermokon Sensortechnik GmbH

415 15 Beckhoff Automation GmbH

7.3.4.3 Zähler

Die letzten drei Stellen dienen als Zähler zur Unterscheidung der Controller, die in der gleichen Zone liegen und die gleiche Vendor-ID besitzen. Der verfügbare Zählerbereich liegt zwischen 11 und 899. Xxvvnnn Aufgrund der hierarchischen Struktur des Netzwerkes werden die Controller mit übergeordneten, kommunikativen Funktionen wie folgt in dem Zählerbereich 901 bis 989 definiert. Nicht berücksichtigte Zähler werden als Reserve gehalten.

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7.3.4.3.1 Sonderfall Transfer-Controller mit BBMD Funktion

Pro VLAN-Bereich und Gewerkegruppe wird ein Controller mit BBMD-Funktion und zur Verteilung globaler Werte eingesetzt (siehe auch 7.1 Netzwerkdesign). Diesen werden Zähler von 901 bis 959 in einer 10er Distanz zugewiesen. Beispiel:

Device-ID VLAN Definition

217901 Infrastrukturgebäude Süd HLK/ BBC 1

217902 Infrastrukturgebäude Süd HLK/ BBC 2

217903 Infrastrukturgebäude Süd HLK/ BBC 3

217911 Infrastrukturgebäude Süd PCA/ FGB

217921 Infrastrukturgebäude Süd ELT

217931 Infrastrukturgebäude Süd BEL

7.3.4.3.2 Sonderfall MBE-Controller

MBE-Controller sind BBCs mit übergeordneten Kundenprogrammen. Sie kommunizieren über VPN-/ VLAN-Grenzen hinweg. Diese Controller werden in der Zone 1, Infrastrukturgebäude Nord und im Zählerabschnitt 971 bis 989 definiert.

7.3.5 BACnet Device Name

Der Devicename ist identisch mit der in der N23 Teil 4 Pkt. 4.1 beschriebenen Adressstruktur. Der Anlagencode (Zeichenposition 8 bis 11) richtet sich dabei nach dem BACnet-Gerät (z. B.: KLT, KK etc.) bzw. nach dem Einbauort (z. B.: US, IT etc.). Der Funktionscode (ab Zeichenposition 19) beginnt mit den Buchstaben AS.

Zeichenposition 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Devicename 1 1 1 . 0 5 - U S _ _ - 0 3 . 0 1 - A S 9 9 9 0 1

Beschreibung Bauwerk Anlage (Einbauort, Gerät)

Ebene Zählnr. F-Art F-Nummer Zählnr.

Funktionscode

7.3.6 Meldungsklassen

Jedem BACnet-Objekt, das Meldungen mittels Intrinsic-Reporting oder Algorithmic-Change Reporting erzeugen soll, ist ein Meldungsklassen-Objekt (Notification-Class-Object) zuzuordnen, welches die Informationen für die Verteilung der Ereignismeldungen beinhaltet. Die Meldungsklasse definiert, welche Prioritäten den Ereignismeldungen zugeordnet werden, ob die Ereignisse eine Quittierung benötigen und welche Empfänger die Meldungen erhalten sollen. Die für die Gebäudeautomation am Flughafen München gültige Meldungsklassen-Matrix und Alarmkategorisierung ist dem ABE-Tool zu entnehmen (siehe hierzu auch Punkt 4.3.)

7.3.7 Weitere Festlegungen

• Die Instanznummer sollte änderbar sein. • Der Passwortschutz muss mehrstufig sein.

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• Die Bedieneroberfläche, Projektierungs- und Programmierungstools müssen in deutscher Sprache ausgeführt sein.

• Die Datenpunktadresse gem. Pkt. 4 muss im CTLR hinterlegt und bei der Bedienung vor Ort abrufbar sein.

• Pro BACnet-Device muss ein Datumsdatenpunkt als „Watchdog“ ausgeführt werden.

8 Standardisierter Feldbus

Grundsätzlich müssen alle technischen Daten (z. B. das LonMark-Funktionsprofil übermittelt und mit FMG-TEGSG abgestimmt werden. Aufgrund der Komplexität der Schnittstellen sind Detailabsprachen zwischen den BTA- und GA-Planern bzw. den Auftragnehmern sowie dem GA-Betreiber (FMG und TEGSG) unbedingt erforderlich. Nach Möglichkeit ist FMG-TEGSG vor einer erstmaligen Installation ein Mustergerät inkl. Dokumentation und Software zur Verfügung zu stellen. Übergeordnete Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten, z. B. von der Managementebene aus, müssen sichergestellt, und mit dem GA-Auftragnehmer abgestimmt sein.

Weitere Festlegungen

• Die verwendeten LON-Variablen müssen in der LONMARK-Masterlist aufgeführt sein. • Die LON-Knoten müssen gem. LONMARK spezifiziert sein. • Für alle LON-Geräte muss eine CD mit dem APB (Applikationsprogramm) und den XIF-Dateien

geliefert werden. • Die Applikation muss in unkommissioniertem Zustand lauffähig sein. • Die Variablen müssen aktiv, selbstständig und zyklisch senden (Die Polling-Zeit sollte

einstellbar sein). • Die Neuron-ID muss in Form eines dreifachen Barcodes übergeben werden. • Programmänderungen an LON/BACnet-Gateways dürfen keine Neukommissionierungen der

LON-Knoten zur Folge haben. • Die Datenpunktadresse gem. Pkt. 4 muss im CTLR hinterlegt und bei der Bedienung vor Ort

abrufbar sein. • Das zu verwendende LON-Integrationstool ist im Vorfeld mit FMG-TEGSG abzustimmen.

9 Beleuchtungsregelung mit DALI (Digital Addressable Lighting Interface)

Für Beleuchtungsregelungen sollten solche Controller zum Einsatz kommen, welche direkt, d. h. ohne zusätzliches Gateway, über eine DALI-Schnittstelle verfügen. Richtung Managementebene müssen diese Geräte über BACnet/IP kommunizieren können. Außerdem müssen die Controller über die Möglichkeit verfügen, konventionell (DI, DO, AI, AO) Datenpunkte aufzuschalten. Die DDC-Einheiten können sowohl zentral in Unterstationen der GA, oder dezentral in Elektroverteilungen (NSUV, IT etc.) eingebaut werden.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N25

10

/82;

09/

96; 0

1/99

M

Sicherheitsausrüstung

für

elektrische Betriebsräume

N 25

Ersatz für Ausgabe September 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Vorschriften 3 Ausrüstungsteile 4 Einteilung der elektrischen Betriebsräume 5 Anbringung und Standort der Ausrüstungsteile 6 Prüfung 7 Beispiele

1 Geltungsbereich und Zweck

Diese Werknorm gilt für elektrische Betriebsräume, in denen Instandhaltungsarbeiten (Wartung - Inspektion - Instandsetzung) an Anlagen und Betriebsmitteln durchgeführt werden müssen. Der Zweck dieser Norm ist, dass für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten und für die Be-seitigung von Störungen an den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln die notwendigen Ausrü-stungen direkt vor Ort verfügbar sind. Des Weiteren soll eine größtmögliche Vereinheitlichung dieser Ausrüstung für die verschiedenen elektrischen Betriebsräume erreicht werden. Die Ausrüstungsteile der elektrischen Betriebsräume lassen sich in • Bedienungsgeräte (vorwiegend für die Sicherheit) und in • Ersatzteile einteilen.

2 Mitgeltende Normen und Vorschriften

BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V DIN VDE 0101 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV DIN VDE 0105 Bestimmung für den Betrieb von Starkstromanlagen DIN 4844 Sicherheitsschilder für die Elektrotechnik N 21 Teil 4 Elektrische Betriebsräume, Bauliche Ausführung; Batterieräume

TEGD Fortsetzung bis Seite 4

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N25 Seite 2

2012-10

3 Ausrüstungsteile

1 Betätigungsstange zur Aufnahme von Arbeitsköpfen (Kugeldurchmesser 20 mm) 2 Schaltstangenkopf 3 Sicherungszange 4 Spannungsprüfer 20 kV 5 Erdungsstange mit Anschlussteil 6 Werkzeugkoffer (anlagenspezifisches Werkzeug) 7 Gummiabdeckmatte (nach Bedarf) 8 Kurzschlussspinne zum Erden (Kugeldurchmesser 25 mm) 9 Rettungshaken 10 Schaltgriff (nach Bedarf) 11 Ersatzsicherungen (nach Bedarf)* 12 Absperrkette (nach Bedarf) 13 Gummihandschuhe (nach Bedarf, säurefest) 14 Sicherheitsschilder nach DIN 4844 15 Hinweisschild „Fünf Sicherheitsregeln“ nach DIN 4844 16 Zellenschlüssel 17 Lageplan (mit Folie kaschiert), aus dem hervorgeht, für welche Bauteile die Schaltanlage

zuständig ist 18 Übersichts- und Blockschaltplan (mit Folie kaschiert) 19 Schlüssel für Kabelschachtabdeckungen 20 Schutzhelm mit Gesichtsschutz 21 Akkuhandleuchte 22 Einschubplatte (nach Bedarf) 23 Hochspannungsfester Gummibodenbelag 24 Polmutterschlüssel 25 Säuredichtemesser 26 Thermometer (für Elektrolyttemperatur) 27 Spannungsmesser zur Prüfung der Zellenspannung 28 Füllkrug, Fülltrichter und Füllflasche 29 Heber zum Abfüllen 30 destilliertes Wasser (nach Bedarf)* 31 Feuerlöscher, Typ E (sind separat aufzuhängen) *Diese Teile der Ausrüstung sind Ersatzteile

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N25 Seite 3

2012-10

4 Einteilung der elektrischen Betriebsräume

4 Elektrische Betriebsräume Ausrüstung Pos. Nr.

4.1 20 kV Schaltanlagenraum 1 - 23, 31, 18, 16

4.2 Transformatorenraum entfällt

4.3 Niederspannungsschaltanlagenraum Haupt- und Unterverteilung

6 - 7, 20, 21, 18 23, 31, 16

4.4 Batterieraum, Bleibatterieraum für ortsfeste Anlagen (Definition lt. Werknorm N 21, Teil 4)

14/13 24 - 30

5 Anbringung und Standort der Ausrüstungsteile

Die Ausrüstungsteile sind in der Regel an einer an der Wand befestigten Tafel (Material: Holz, Spanplatte oder Kunststoff) aufzuhängen. Der Standort dieser Tafel soll in unmittelbarer Nähe der elektrischen Anlagen sein, welche instandgehalten werden müssen.

6 Prüfung

Die Teile der Ausrüstung sind in regelmäßigen Zeitabständen (mind. 1 Jahr) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen. Schadhafte oder fehlende Teile sind zu ersetzen.

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N25 Seite 4

2012-10

7 Beispiele

Schaltanlagenraum

Ausrüstung für einen 20 kV-Schaltanlagenraum

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Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N26

T1

04/8

3; 0

9/96

; 01/

99

M

Kabelnetz

Verlegung von Erdkabeln im Graben

Ausführung

N 26 Teil 1

Ersatz für Ausgabe September 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Bestimmungen 3 Kabelgraben 4 Kabeltrassenband 5 Kreuzungen und Parallelverlegung 6 Dokumentation

1 Geltungsbereich und Zweck

Diese Norm gilt für alle in Gräben verlegten Erdkabel des Flughafens München. Zweck der Werknorm ist es, eine verbindliche und einheitliche Regelung für das Verlegen von Erdkabeln aller Spannungsebenen und Übertragungsarten im Bereich außerhalb von Gebäuden zu erhalten.

2 Mitgeltende Normen und Bestimmungen

DIN 1998 Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen; Richtlinien für die Planung DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V DIN VDE 0101 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV DIN VDE 0800 Bestimmungen für Errichtung und Betrieb von Fernmeldeanlagen einschließlich Informationsverarbeitungsanlagen DIN VDE 0816 Bestimmungen für Außenkabel für Fernmeldeanlagen TRbF 131 Teil 1 Rohrleitungen innerhalb des Werkgeländes N 26 Teil 2 Kabelnetz; Verlegung von Erdkabeln im Graben, Bauteile Handbuch 48 Trassenkoordination

TEGD Fortsetzung bis Seite 4

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N26 Teil 1 Seite 2

2012-11

3 Kabelgraben

3.1 Abmessungen

Breite und Tiefe des Kabelgrabens werden durch die Nennspannung und Anzahl der zu verlegenden Kabel bestimmt. Im Normalfall beträgt die Grabenbreite 0,4 m. Die Tiefe ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Größere Tiefen können sich beim Unterfahren vorhandener Anlagen ergeben.

Kabelart Verlegetiefe (m)

Fernmelde- und Informationskabel 0,6 - 1,0

Mittel- und Niederspannungskabel 0,7 - 1,1

3.2 Anordnung der Kabel im Graben

Führt ein Graben mehrere Kabel verschiedener Spannung, so werden die Kabel höherer Spannung tiefer verlegt. Zur Verhinderung der gegenseitigen Erwärmung von Kabeln ist auf den entsprechenden gegenseitigen Abstand zu achten. Bei mehreren Mittel- oder/und Niederspannungskabeln nebeneinander ist ein lichter Abstand von 7 cm einzuhalten, (z. B. durch Kabelabstandhalter aus Kunststoff). Fernmelde- und Informationskabel sollen von Kabeln mit Betriebsspannung von 1 kV und darüber durch eine Sandschicht von mind. 30 cm voneinander getrennt sein.

4 Kabeltrassenband

In jedem Graben ist grundsätzlich ein Kabeltrassenband oberhalb des Kabels auszulegen. Es muss gewährleistet sein, dass das Trassenband bei der fertigen Kabelanlage etwa 0,3 m über der Kabeloberkante liegt. Der seitliche Abstand des Kabeltrassenbandes vom Kabel darf 10 cm nicht überschreiten.

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N26 Teil 1 Seite 3

2012-11

5 Kreuzungen und Parallelverlegung

Die einzuhaltenden Mindestabstände (lichter Abstand) für Kreuzungen und Parallelverlegung sind aus nachstehender Tabelle zu entnehmen.

Zusammentreffen von Erdkabeltrasse mit

Mindestabstand (m)

Kreuzung Parallelverlegung

Erdkabeltrasse 0,3 0,3

Rohrleitung (allgemein) 0,4 1,0

Rohrleitung (Gas) 0,3 0,4

Rohrleitung (Flugbetriebsstoff) 1,0 1,0

Beim Kreuzen einer Rohrleitung mit einer Erdkabelanlage ist das Erdkabel in einem Schutzrohr oder dergleichen zu führen. Diese Schutzeinrichtung muss beidseitig 0,5 m über die Kreuzungsstelle hinausragen.

6 Dokumentation

Um bei Kabelstörungen den Fehlerort exakt bestimmen zu können, ist es notwendig, die verlegte Kabellänge und die Kabeldaten genau zu kennen. Im Digitalen Gelände- und Bestandsmodell (DGM) wird dies dokumentiert. Es sind folgende Angaben über die tatsächlich verlegte Anlage für das DGM festzuhalten:

1. Angaben zum Kabel

− Kabeltyp

− Anzahl der Adern

− Leiterquerschnitt

− Nennspannung

2. Lage der Kabel, Muffen und Kabelkanal-Formsteine oder Rohre und alle Kreuzungsstellen in Bezug auf Festpunkte des DGM. Für Rohre und Kabelkanal-Formsteine sind ferner anzugeben:

− Material

− Belastungsklasse

− Anzahl der Züge

− Durchmesser der Züge

− Anordnung

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N26 Teil 1 Seite 4

2012-11

3. Tatsächlich ausgelegte Kabellänge (einschließlich verlegter Schleifen)

4. Grabenquerschnitte, soweit sie mit anderem Material als dem Aushubmaterial wieder verfüllt werden.

Bei Kreuzungen, Muffen und sonstigen wichtigen Stellen sind genormte Kabelmerksteine zu setzen.

Diese Merksteine haben nur einen Sinn, wenn sie genau über dem Kabel bzw. auf der Kabel-trasse sitzen. Sie müssen deshalb sofort nach Verlegung des Kabels gesetzt werden.

Jeder Merkstein ist so einzusetzen, dass der durchgehende Strich des eingeprägten Buchsta-bens "K" in Richtung des Kabels zeigt.

Bei Muffen kommt der Stein mit eingeprägtem "M" zur Anwendung. Er ist so einzusetzen, dass die durchgehenden Striche des eingeprägten Buchstabens "M" quer zur Kabeltrasse zeigen.

MK

Kabel

Merkstein „K“für Kabel

Merkstein „M“für Muffe

Muffe

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Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N26

T2

04/8

3; 0

9/96

; 01/

99

M

Kabelnetz

Verlegung von Erdkabeln im Graben

Bauteile

N 26 Teil 2

Ersatz für Ausgabe Oktober 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich 2 Kabeltrassenband 3 Kabelkanal-Formstein 4 Kabelschutzhaube

1 Geltungsbereich

Diese Werknorm gilt in Zusammenhang mit der FMG-Norm N 26 Teil 1 Kabelnetz; Verlegung von Erdkabeln im Graben, Ausführung.

2 Kabeltrassenband

Es ist ein Kabeltrassenband aus Kunststoff, 40 mm breit, nach der bestehenden Norm der Deutschen Bundespost (FTZ) zu verwenden.

3 Kabelkanal-Formstein

Es sind Kabelkanal-Formsteine aus Beton nach DIN 453 und den bestehenden Normen der Deutschen Bundespost (FTZ) zu verwenden.

4 Kabelschutzhaube

Es sind Kabelschutzhauben aus Kunststoff zu verwenden.

TEGD

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Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2013

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T1

11/8

8; 0

9/96

; 01/

99

M Kennzeichnung von Schächten N 30 Teil 1

Ersatz für Ausgabe Oktober 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Bestimmungen 3 Aufbau der Schachtnummern 4 Vergabe von Schachtnummern 5 Besonderheiten bei Kreuzungsschächten 6 Kennzeichnung von Schächten

1 Geltungsbereich und Zweck

Alle Schächte des Flughafens München erhalten eine Schachtnummer. Die Schachtnummern dienen der Identifizierung sowie der Einordnung in einen logischen Zusammenhang.

2 Mitgeltende Normen und Bestimmungen

N 30 Teil 1 Bbl. 1 Kennzeichnung von Schächten; Beispiel für die Nummerierung von Schächten N 30 Teil 1 Bbl. 2 Kennzeichnung von Schächten; Schachtnummernschild N 30 Teil 1 Bbl. 3 Kennzeichnung von Schächten; Anordnung der Schachtnummern- schilder Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München

3 Aufbau der Schachtnummern

Die Schachtnummer besteht aus der Bauwerknummer und einer 3-stelligen Zählnummer (001-999).

Die Bauwerknummer (Trasse) muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

xxx.xx - xxx

Bauwerknummer Zählnummer

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N30 Teil 1 Seite 2

2013-02

Die Zählnummern sind so zu wählen, dass bei später hinzukommenden Schächten deren Nummer in die logische Folge der vorhandenen Schachtnummern eingepasst werden kann. Dies ist möglich, wenn bei der Vergabe der Zählnummern angemessene Lücken (z. B. Vergabe der Zählnummer in 10er- und 5er-Sprüngen) berücksichtigt werden. Beispiele zur Schachtnummer

552.02 - 045 Trasse 20 kV und 0,4 kV S/L-Bahnzone Nord

561.01 - 125 Befeuerung S/L-Bahn 1

553.03 - 030 Trasse 0,4 kV DWD

4 Vergabe von Schachtnummern

Die Schachtnummern werden von dem für die Ausführungsplanung zuständigen Fachplaner vergeben. Die Nummerierung-Systematik ist mit der entsprechenden Fachabteilung der FMG abzustimmen. Die Schachtnummern sind in alle Ausführungsunterlagen einzutragen.

5 Besonderheiten bei Kreuzungsschächten

Kreuzungsschächte sind Schächte, in denen verschiedene Trassen untergebracht sind. Bei Kreuzungsschächten wird die Nummerierung der primären Nutzung beibehalten (siehe Bbl. 1). Diese ist mit der entsprechenden Fachabteilung abzustimmen.

6 Kennzeichnung von Schächten

In jedem Schacht ist im Bereich des Schachthalses über dem obersten Steigeisen bzw. der Leiter ein Schild nach Bbl. 2 so anzubringen, dass dieses bei Einstieg in den Schacht leicht erkannt werden kann. Bei allen Kabelschächten sind Schilder aus Messingguss vorzusehen. Zusätzlich ist jeder Schacht auch von außen durch ein Schild nach Bbl. 2 zu kennzeichnen. Das Schild ist mit Hilfe von Schrauben und Dübeln in einer Vertiefung (Lage und Maße s. Bbl. 3) zu befestigen. Die Vertiefungen sind möglichst bereits beim Betonieren des Schachthalses/des Schachtdeckels herzustellen. Die äußere Kennzeichnung aller Schächte muss mit Nummernschildern aus Messingguss erfolgen.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2013

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T1 B

bl.1

11

/88;

09/

96; 0

1/99

M Kennzeichnung von Schächten

Beispiel für die Nummerierung von Schächten

N 30 Teil 1 Bbl. 1

Ersatz für Ausgabe Oktober 2007

TEGD

553.

03-0

30

553.

03-0

35

553.

03-0

50

553.

03-0

40

553.

03-0

45

556.

01-1

25

556.

01-1

30

553.

03-0

60

553.

03-0

65

553.

03-0

70

556.

01-1

45

556.

01-1

40

553.

03-0

55

556.

01-1

20

556.

01-1

15

556.

01-1

10

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Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2013

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T1 B

bl.2

11

/88;

09/

96; 0

1/99

M Kennzeichnung von Schächten

Schachtnummernschild

N 30 Teil 1 Bbl. 2

Ersatz für Ausgabe Oktober 2007

Anmerkung: • Grund: geriffelt, schwarz einbrennlackiert • Rand, Ziffern und Zeichen: erhaben (Höhe 3 mm von der Grundfläche), feingeschliffen • Oberfläche: transparent schutzlackiert

TEGD

50

Messingguss: 5

2 x ∅4

170

150

25 555555222...000222---111222555

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Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2013

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T1 B

bl.3

11

/88;

09/

96; 0

1/99

M Kennzeichnung von Schächten

Anordnung der Schachtnummernschilder

N 30 Teil 1 Bbl. 3

Ersatz für Ausgabe Oktober 2007

TEGD

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Werknormen der Flughafen München GmbH Juni 2020

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T2

06/8

6; 0

4/87

; 11/

88; 0

6/91

; 09/

96; 0

1/99

; 01/

13

M

Kennzeichnung von

betriebstechnischen Anlagen

N 30 Teil 2

Norm zurückgezogen

Norm 30 Teil 2 zurückgezogen

Aufgrund redundanter Inhalte wurde Teil 2 der Norm 30 zurückgezogen. Die Bezeichnung von betriebstechnischen Anlagen ist seit Oktober 2016 im Handbuch 35 „Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen“ geregelt. Alle Inhalte von Norm 30 Teil 2 wurden in das Handbuch 35 übernommen.

TEGD

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Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T3

11/8

8; 0

6/90

; 06/

91; 0

9/96

; 01/

99; 0

1/00

; 10/

07

M

Kennzeichnung und Dokumentation von

Kabeln und Leitungen

N 30 Teil 3

Ersatz für Ausgabe August 2010

Inhalt

1 Allgemeines 2 Geltungsbereich und Zweck 3 Mitgeltende Normen und Richtlinien 4 Kennzeichnung (Aufbau, Erläuterungen) 5 Beschilderung von Kabeln und Leitungen 6 Technische Dokumentation

1 Allgemeines

Die vorliegende Norm legt die Kennzeichnung für Kabel und Leitungen fest.

2 Geltungsbereich und Zweck

Diese Kennzeichnung gilt für alle Kabel und Leitungen des Flughafens München. Zweck dieser Norm ist es, durch einheitliche Kennzeichnung eine schnelle Identifikation der Kabel und Leitungen zu ermöglichen. Ferner dient die Kennzeichnung der Vereinfachung der Kabelverwaltung. Die verwendeten Codes erlauben das Sortieren und Selektieren der Daten nach verschiedenen Gesichtspunkten.

3 Mitgeltende Normen und Richtlinien

N 30 Teil 1 Kennzeichnung von Schächten N 30 Teil 2 Kennzeichnung von betriebstechnischen Anlagen N 30 Teil 3 Bbl. 1 Beispiele: Dokumentation von Elektrokabeln N 30 Teil 3 Bbl. 2 Antrag auf Identnummernvergabe N 38 Teil 3 Allgemeiner Schaltschrank; Schaltschrankbeschilderung Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München.

TEGD Fortsetzung bis Seite 5

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N30 Teil 3 Seite 2

2012-12

4 Kennzeichnung (Aufbau, Erläuterungen)

Die Kennzeichnung der Kabel und Leitungen ist 3zeilig und muss nachstehendem Aufbau entsprechen.

4.1 Zeile 1 (13stellig alphanumerisch)

Erläuterungen:

4.1.1 Netzart (2stellig numerisch)

Für die Netzart gelten die nachstehenden Codes: 01 für 20 kV 02 für 3 kV 03 für 400 Hz 04 für Niederspannung allgemein 04.1 für Niederspannung NN 04.2 für Niederspannung (GEV A oder B) 05 für Schutz- und Leittechnik 06 für 5 kV 07 für MSR/ZLT 07/F für MSR Funkeinrichtung 08 für GFA Anlage 09 für Info-Trasse (Telefon, EDV) 10 für Mischtrasse (Niederspannung + Info-Trasse)

Weitere Netzart-Codes müssen in Absprache mit dem Competence Center Dokumentationssysteme und Gebäudedienste TEGD vereinbart werden.

4.1.2 Nutzer (3stellig alphanumerisch; Zusatzinformation)

Der Nutzer wird durch eine aus drei Buchstaben bestehende Kurzbezeichnung (FMG, DFS, DWD etc.) gekennzeichnet.

4.1.3 Ident-Nummer (8stellig alphanumerisch)

Jedes Kabel und jede Leitung hat eine eigene Ident-Nummer. Diese wird durch die FMG zentral vergeben.

01 FMG 12345678

4.1.1 Netzart 4.1.2 Nutzer 4.1.3 Ident-Nummer

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N30 Teil 3 Seite 3

2012-12

4.2 Zeile 2/Zeile 3 (jeweils 25stellig)

Die Zeilen 2 und 3 sind in ihrem Aufbau identisch. Zeile 2 beschreibt den Kabel-Herkunftsort, Zeile 3 den Kabelzielort. Ihr Aufbau entspricht im Wesentlichen dem der FMG-Norm N 30 Teil 2.

Erläuterungen:

4.2.1 Bauwerknummer

Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

4.2.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)

Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentationssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.

4.2.3 Ebene (2stellig alphanumerisch)

Es ist die Ebene anzugeben, in der sich Netzknoten (Verteiler, Muffen, Steuerzentrale etc.) befinden.

4.2.4 Zählnummer (4stellig alphanumerisch)

Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Netzknoten innerhalb einer Ebene.

4.2.5 Zusatzinformation (10stellig alphanumerisch)

Die Zusatzinformation ist vorrangig für den Eintrag der Zusatzinformation aus der Anlagenbezeichnung vorgesehen.

z. B. Zusatzinformation der ZLT-Adressierung SB2101-M01 Die Zusatzinformation dient ebenfalls, sollte sie nicht für oben genannte Zwecke verwendet werden, für die Aufnahme der Feld- und Stromkreisbezeichnungen.

z. B. 02 A016 Anmerkung: Nicht immer ist es möglich, den Zielort mit der festgelegten Systematik zu beschreiben. Dies gilt z. B. für Kabel und Leitungen innerhalb einer Anlage. In diesen Fällen darf in Zeile 3 statt des Zielortes ein „freier“ Text mit näheren Angaben (z. B. Klemme..., Leuchte...) verwendet werden.

4.2.1 Bauwerknummer 4.2.2 Ansprechcode 4.2.3 Ebene 4.2.4 Zählnummer 4.2.5 Zusatzinformation

111.02 NSHV 03 04 SB2101-M01

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N30 Teil 3 Seite 4

2012-12

5 Beschilderung von Kabeln und Leitungen

5.1 Aufbau des Schildes

Der Aufbau des Schildes ist 3zeilig und muss die unter 4 festgelegte Kennzeichnung enthalten. Die Zeilen sind untereinander in der Reihenfolge 1, 2, 3 anzuordnen und mit dem Abstand von einer Leerzeile so oft als möglich zu wiederholen.

5.2 Beschriftung

Die Beschriftung muss deutlich lesbar sein. Sie muss in Maschinenschrift mit max. 12 Zeichen/inch in Kabellängsrichtung erfolgen.

5.3 Anordnung

Die Anordnung des Schildes muss am Anfang und Ende eines jeden Kabels erfolgen. Bei Wanddurchbrüchen ist die zusätzliche Anordnung eines Schildes in einem Bereich von 50-100 cm vor und nach jedem Wanddurchbruch erforderlich. Die Übersichtlichkeit der Kabelführung ist durch Wiederholung der Kabelschilder sicherzustellen. So sind beispielsweise die durch Schächte geführten Kabel in jedem einzelnen Schacht gesondert zu kennzeichnen. Das Schild muss auch nachträglich aufbringbar sein.

5.4 Werkstoff

Der Werkstoff (Kunststoff) muss nachstehende Anforderungen erfüllen: • Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse, Wasser sowie gegen die herkömmlichen

Reinigungs- und Lösungsmittel • Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen • Gute Klebeeigenschaften (falls die Befestigung durch Kleben erfolgt) • Gutes Brandverhalten (z. B. selbstverlöschend) • Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung • Die Farbe des zu verwendenden Werkstoffes muss weiß (RAL 9010) sein.

6 Technische Dokumentation

Für jedes Kabel ist vom Auftragnehmer eine vollständige Dokumentation zu liefern. Diese umfasst • die grafische Darstellung des örtlichen Verlaufs des Kabels und • eine Zusammenstellung der Kabeleigenschaften (Kabelattribute).

6.1 Grafik

Der örtliche Verlauf der Kabel ist lagerichtig in einem CAD-basierenden Lageplan bzw. Grundriss entsprechend dem Beispiel im Beiblatt 1 zu dieser Norm zu dokumentieren. Hierzu ist es notwendig, vorhandene Trassen einzublenden. Für jedes Kabel ist ein eigener Layer anzulegen. Als Layerbezeichnung ist die entsprechende Kabelidentnummer zu verwenden.

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N30 Teil 3 Seite 5

2012-12

Auf diesem Layer ist der Kabelverlauf als Polylinie einzuzeichnen. Diese Polylinie muss folgende Eigenschaften haben:

Farbe: VONLAYER Linientyp: VONLAYER

Kabelmuffen sind mit folgendem Symbol darzustellen:

Alle Layer mit eingezeichneten Kabeln sind dem Auftraggeber als *.dwg-Datei (AutoCAD-Format) zu übergeben.

6.2 Kabelattribute

Alle Kabel und ihre Attribute sind entsprechend dem Beispiel im Beiblatt 1 zu dieser Norm in einer Excel-Datei zusammenzustellen und dem Auftraggeber als *.xls-Datei zu übergeben. Für jedes Kabel ist ein eigener Datensatz (Tabellenzeile) anzulegen. Eine vorbereitete Excel-Datei wird vom Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Erläuterungen: • Ist der Kabelzielort nicht mit der festgelegten Systematik zu beschreiben, so erfolgt bei der

Angabe des Zielortes keine Eintragung. Der Endverbraucher wird im Feld „Bemerkung“ näher spezifiziert.

• Anschlusspunkt: Es sind detaillierte Angaben des Anschlusspunktes der aufgelegten Kabel und Leitungen, wie Klemmleiste aufzuführen.

• Kabeltyp: Es sind Angaben für Kabelbezeichnungen mit Querschnittsangabe und Leiteraufbau nach VDE aufzuführen.

• Querschnitt: Es sind die Angaben der verlegten Leiterquerschnitte anzugeben.

• Stromart: Es ist die Stromart (AC oder DC) einzutragen.

• Max. Strombelastbarkeit: Die maximale Strombelastbarkeit I ist nach DIN 57289/VDE 0298 auszufüllen.

• Überstromschutzorgan: Es ist der Nennstrom I des im Stromkreis eingesetzten Überstromschutzorganes einzutragen.

Begriffsdefinitionen

Nennspannung ist die Spannung, auf die der Aufbau und die Prüfungen der Leitung hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften bezogen werden.

Nennspannung

Die Nennspannung U0/U ist nach DIN 57289/VDE 0289 Teil 100 auszufüllen

Betriebsspannung ist die Spannung, zwischen Leitern einer Starkstromanlage (oder zwischen Leiter und Erde) örtlich und zeitlich bei ungestörtem Betrieb.

Betriebsspannung

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Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T3.B

bl.1

10

/88;

07/

89; 0

9/90

; 06/

91; 0

9/96

; 01/

00

M Kennzeichnung und Dokumentation

von Kabeln und Leitungen

Beispiele

N 30 Teil 3 Bbl. 1

Ersatz für Ausgabe August 2007

Dokumentation von Elektrokabeln

Beispiele:

Seite 2 Beispiel für eine ausgefüllte Attributliste für Elektrokabel Seite 3 Beispiele für die Erfassung der Kabellage im CAD Seite 4 Verbindung Datenbank - Grafik

TEGD Fortsetzung bis Seite 4

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N30 Teil 3 Bbl.1 Seite 2

2012-12

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N30 Teil 3 Bbl.1 Seite 3

2012-12

Beispiel für die Erfassung der Kabellage im CAD

Innenbereich

Außenbereich

154.03 NSHV EG.01

10000801

552.03-465 10000802

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N30 Teil 3 Bbl.1 Seite 4

2012-12

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Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T3.B

bl.2

10

/88;

11/

88; 0

9/96

; 01/

00

M Kennzeichnung und Dokumentation

von Kabeln und Leitungen

Antrag auf Identnummervergabe

N 30 Teil 3 Bbl. 2

Ersatz für Ausgabe August 2007

Antragsteller:

LV – Nummer:

LV – Bezeichnung:

Auftragsnummer:

Planer:

Baumanagement:

Ausführende Firma:

Anzahl der zu kennzeichnenden Kabel: (außer den Kabeln der Fernmeldetechnik)

Vergebener Identnummernblock: *)

Rückmeldung über die tatsächliche Identnummerverwendung:

--------------------------------------------------------------- Ort Datum

------------------------------------------------------------- Unterschrift des Antragstellers

Bemerkungen: *) Von TEGDD auszufüllen

TEGD

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5

10/8

9; 0

9/90

; 02/

91; 0

9/96

; 01/

99

M

Kennzeichnung von

technischen Anlagen und Anlagenteilen

N 30 Teil 5

Ersatz für Ausgabe August 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Anlagen- und Anlagenteilenummer 4 Kennzeichnung von Anlagenteilen 5 Beschilderung

1 Geltungsbereich und Zweck

Die vorliegende Norm gilt für den Flughafen München. Sie legt die Kennzeichnung von technischen Anlagen und Anlagenteilen fest, die nicht an die ZLT/MSR Technik angeschlossen werden, wie beispielsweise Armaturen mit manueller Betätigung. Zweck dieser Norm ist es, durch einheitliche Kennzeichnung eine schnelle Identifikation von Anlagenteilen für den Betrieb und die Instandhaltung der technischen Anlagen sicherzustellen.

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. N 17 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff

3 Aufbau der Anlagen- und Anlagenteilenummer

Die Anlagennummer wird aus der Bauwerknummer, dem Ansprechcode, der Ebenenbezeichnung und der Anlagen-Zählnummer gebildet. Die Anlagenteilenummer wird aus der Anlagennummer und einer Zusatzinformation gebildet.

TEGD Fortsetzung bis Seite 4

112.02 RLT 04 03 05.002.01

3.1 Bauwerknummer

3.2 Ansprechcode

3.3 Ebene

3.4 Zählnummer

3.5 Zusatzinformation (Art des Anlagenteils . Zählnummer für Armaturen/Anlagenteile . Beiblattnummer)

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N30 Teil 5 Seite 2

2012-10

Erläuterungen:

3.1 Bauwerknummer

Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)

Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentationssysteme und Gebäudedienste TEGD der FMG eingeführt werden.

3.3 Ebene (2stellig alphanumerisch)

Die Ebene muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.4 Zählnummer (2stellig numerisch)

Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen, mit dem gleichen Ansprechcode gekennzeichneten Anlagen innerhalb der Ebene eines Bauwerks. Anlagen, die an die ZLT angebunden sind, erhalten die von der ZLT vorgesehene Zählnummer.

3.5 Zusatzinformationen (7stellig numerisch)

Die Zusatzinformation besteht aus drei Teilen. Diese sind mit einem Punkt voneinander zu trennen. 1. Art des Anlagenteils

Die ersten beiden Stellen der Zusatzinformation sind für die Kennzeichnung der Art des Anlagenteils vorgesehen. Sie müssen mit den in den Beiblättern aufgelisteten Nummern übereinstimmen. Erweiterungen/Ergänzungen der vorgesehenen Bezeichnungen müssen mit der Organisationseinheit TEGD der FMG abgestimmt werden.

2. Zählnummer für Armaturen/Anlagenteile Die folgenden 3 Ziffern der Zusatzinformation sind als Zählnummer für die jeweils gleichen Armaturen/Anlagenteile einer Anlage vorgesehen.

3. Beiblattnummer Die Beiblattnummer (2stellig) muss - mit Punkt getrennt - an die Zählnummer angehängt werden.

4 Kennzeichnung von Anlagenteilen

Die in den Beiblättern aufgeführten Anlagenteile erhalten grundsätzlich eine Anlagenteilenummer (vergl. Pkt. 3). Anlagenteile/Armaturen, für die allgemein eine Kennzeichnung nicht unüblich ist, wie beispielsweise Wasserhähne für Waschbecken, Thermostate und Lüftungsventile an Heizkörpern u. a., erhalten keine Anlagenteilenummer.

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N30 Teil 5 Seite 3

2012-10

5 Beschilderung

5.1 Allgemeines

Die Anlagenteilenummer muss auf/neben dem Anlagenteil sichtbar und dauerhaft befestigt sein. Verdeckte Anlagenteile müssen zur schnellen Identifikation mit einem zusätzlichen, sichtbaren Schild gekennzeichnet sein.

5.2 Schilder

Die Schilder müssen die Abmessungen 100 x 50 mm haben. Abweichungen, z. B. aus gestalterischen Gründen, sind mit der Organisationseinheit TEGD der FMG zu vereinbaren. Die Ziffern müssen schwarz und die zu beschriftende Fläche weiß (RAL 9010) sein. Die Schrifthöhe muss 5 mm betragen. Es sind handelsübliche Kunststoffschilder mit transparenter Abdeckung zu verwenden. Diese sind mit Schiebeleisten für 3 Schiebestreifen vorzusehen (Bild 1). Die Schiebestreifen der Kunststoffschilder müssen nachstehende Anforderungen erfüllen: • Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse (z. B. Wasser) sowie gegen die herkömmlichen

Reinigungs- und Lösungsmittel • Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen • Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung • Dauerhafte Lesbarkeit der Schrift

5.2.1 Schilder für Anlagenteile

Für die Kennzeichnung des Anlagenteiles müssen Kunststoffschilder in der Grundfarbe der farblichen Kennzeichnung von Rohren nach ihrem Durchflussstoff (vergl. FMG Norm N 17) verwendet werden. Die Zeilen müssen nachstehende Eintragungen erhalten: Zeile 1: Kennzeichnung des Anlagenteils (N 30 Teil 5). Zeile 2: Bezeichnung des Anlagenteils im Klartext. Zeile 3: Zunächst keine Eintragung. (Diese Zeile ist als Reserve vorgesehen und wird bei Bedarf in Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage beschriftet). Anmerkung: Sollte das Anlagenteil eine ZLT-Anlagenbezeichnung erhalten ist der Schiebestreifen entsprechend der FMG Norm N 30 Teil 2 zu kennzeichnen. Kunststoff-Klebeschilder sind nur in Ausnahmefällen anzuwenden. Dabei ist zusätzlich zu den unter 5.2 aufgezeigten Merkmalen auf gute Klebeeigenschaften zu achten.

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N30 Teil 5 Seite 4

2012-10

5.2.2 Schilder für verdeckte Anlagenteile

Für die sichtbare Kennzeichnung des verdeckten Anlagenteiles müssen in Gebäuden/Räume zusätzlich Kunststoffschilder in der Grundfarbe lichtgrau RAL 7035 verwendet werden. Die Zeilen müssen die unter Pkt. 5.2.1 aufgeführten Eintragungen enthalten. Die Schilder sind grundsätzlich neben den Revisionsöffnungen zu befestigen. Kann die Befestigung des Schildes nicht neben der Revisionsöffnung erfolgen und ist dadurch eine schnelle Identifikation des Anlagenteils nicht möglich, muss ein geeigneter Hinweis zur Lage der Revisionsöffnung in der 3. Zeile des Schildes angegeben werden. Befindet sich mehr als ein Anlagenteil hinter einer Revisionsöffnung, sind auf dem Schild lediglich die Zeile 1 (siehe Pkt. 5.2.1) des jeweiligen Anlagenteils einzutragen. Auf die Klartextbezeichnung wird in diesem Fall verzichtet. Sind mehr als 3 Anlagenteile zu kennzeichnen, ist ein weiteres Schild anzubringen. Für Räume mit repräsentativem Charakter sind fallweise Sonderregelungen erforderlich.

Bild 1: Kennzeichnungsschild für Anlagenteile

112.02 RLT 04 03 05.002.01

Volumenregler

abnehmbarer Schutzdeckel Grundfarbe

Schiebestreifen

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.1

10

/89;

02/

91; 0

6/91

; 07/

92; 0

1/96

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

Raumlufttechnik

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl. 1

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Art Bezeichnung

01 Handeinstellklappe/Drosselklappe

02 Jalousieklappe

03 Messstelle

04 ________________________________

05 Volumenregler

06 Konstantvolumenregler

07 Entspannerkasten

08 ________________________________

09 Schalldämpfer

10 ________________________________

11 Revisionsöffnung (nur im nichtsichtbaren Bereich)

12 Filter

13 ________________________________

14 ________________________________

15 Überdruckklappe

16 Brandschutzventil

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

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N30 Teil 5 Bbl. 1 Seite 2

2012-10

Art Bezeichnung

17 WRG Plattenwärmetauscher

18 Heizregister (außerhalb Zentrale)

19 Kühlregister (außerhalb Zentrale)

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.2

10

/89;

02/

91; 0

7/91

; 04/

93; 0

9/96

;11/

02

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

Heizung

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl. 2

Ersatz für Ausgabe September 2007

Art Bezeichnung

01 ________________________________

02 Absperrventil/Absperrklappe/Absperrschieber

03 ________________________________

04 ________________________________

05 ________________________________

06 Einregulierventil

07 Überströmventil

08 Strangabsperrventil

09 Rückschlagventil/-Klappe

10 Entlüftungsventil (nur im nichtsichtbaren Bereich bzw. wenn sie nicht zuzuordnen sind)

11 Füll-/Entleerhahn (nur im nichtsichtbaren Bereich bzw. wenn sie nicht zuzuordnen sind)

12 ________________________________

13 Sicherheitsventil

14 Schmutzfänger

15 Kompensator (nur im isoliertem Bereich von Rohrleitungen)

16 Absperrklappe

TEGD Fortsetzung bis Seite 3

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N30 Teil 5 Bbl. 2 Seite 2

2012-10

Art Bezeichnung

17 Absperrschieber

18 Einregulierventil mit eingebauter Entlüftung

19 Sicherheitsabsperrventil

20 Sicherheitsüberströmventil

21 Absperrkugelhahn

22 Abschlammventil

23 Umschaltventil

24 Vakuumventil

25 Berstscheibe

26 Drosselblende

27 Schalldämpfer

28 Kondensatableiter

29 ________________________________

30 Rohrleitung

31 Temperaturmessung örtlich

32 Druckmessung örtlich

33 Durchflussmessung örtlich

34 Füllstandsanzeige örtlich

35 Wärmetauscher

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N30 Teil 5 Bbl. 2 Seite 3

2012-10

Art Bezeichnung

36 Kältetrockner

37 ________________________________

38 ________________________________

39 ________________________________

40 Behälter

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Werknormen der Flughafen München GmbH Juni 2019

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.3

02

/91;

06/

92; 0

9/96

; 12/

03; 1

0/12

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen Sanitäre Einrichtungen

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl. 3

Ersatz für Ausgabe Oktober 2012

Art Bezeichnung

01 Absperrarmatur

02 Einregulierventil

03 Thermometer

04 Manometer

05 Rückschlagventil/-Klappe

06 Rohrtrenner

07 Filter

08 Strangabsperrventil

09 Entleerventil (nur im nichtsichtbaren Bereich, bzw. nicht zuordenbar)

10 Be-/Entlüftungsventil (nur im nichtsichtbaren Bereich, bzw. nicht zuordenbar)

11 Sicherheitsventil

12 Dosiereinrichtung

13 Druckreduzierventil

14 Revisionsöffnung

15 Wasserzähler (KW, WW, Zirkulation)

16 Enthärtungsanlage

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

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N30 Teil 5 Bbl. 3 Seite 2

2019-06

Art Bezeichnung

17 Vollentsalzungsanlage

18 Schmutzfänger

19 Desinfektionseinrichtung

20 Warmwasserspeicher

21 Verteiler

22 Verschneideeinrichtung

23 Druckerhöhungsanlage

24 Elektrowarmwasserbereiter

25 Ladepumpe

26 Zirkulationspumpe

27 Fettabscheider

28 Ölabscheider

29 KFR-Ventil

30 Zirkulationsventil

31 Probeentnahmeventil

32 Finor

33 Schlammfang

34 Durchlauferhitzer

35 Warmwasserspeicher

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N30 Teil 5 Bbl. 3 Seite 3

2019-06

Art Bezeichnung

36 Elektroboiler

Anmerkung: In der Liste durchgestrichene Anlagenteile sind nicht nach dieser Norm zu kennzeichnen.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2019

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.6

10

/89;

08/

91; 0

2/92

; 09/

96; 0

2/04

; 04/

04; 1

1/06

; 10/

12

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen Sprinkleranlagen

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl. 6

Ersatz für Ausgabe Oktober 2012

Art Bezeichnung

01 Sprinklerkopf

02 Absperrventil, Absperrklappen, Absperrschieber

03 Alarmventilstation

04 Entleerung

05 Spülanschluss

06 Druckhalteanlage (Kompressor)

07 Testsprinkler

08 Testschieber

09 Rückschlagklappe

10 Entlüftung

11 Strömungsmelder

12 Reservestutzen

13 Schmutzfänger

14 Steinfänger

15 Probierventil / Alarmprobehahn

16 Druckluftbehälter

TEGD Fortsetzung bis Seite 3

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N30 Teil 5 Bbl. 6 Seite 2

2019-02

Art Bezeichnung

17 Drucklufteinspeisung Bypass

18 Druckminderer

19 Drucktaster

20 Druckwächter

21 Kompressor

22 Manometer

23 Nassalarmventilstation

24 Schaltkasten

25 Sicherheitsventil

26 Sprinklerüberwachungszentrale

27 Sprühflutanlage

28 Steuerzentrale

29 Trockenalarmventilstation

30 Trockner

31 vorgesteuerte Trockenalarmventilstation

32 Wassernebellöschanlage (Feinsprühlöschanlage)

33 Zumischeinrichtung Behälter Schaum

34 Zumischeinrichtung Schaum

35 Schnellöffner

Page 182: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 5 Bbl. 6 Seite 3

2019-02

Art Bezeichnung

36 Auslöseventil

37 Schaummittelbehälter

38 Schlüsselschalter

39 Doppelsprinklerüberwachung

40 Schaumzuführung

Anmerkung: In der Liste durchgestrichene Anlagenteile sind nicht nach dieser Norm zu kennzeichnen.

Page 183: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2019

FMG

-For

m 9

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– 12

.79

– 21

Fr

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N30

T5 B

bl.8

10

/89;

03/

92; 0

9/96

; 04/

03; 1

0/12

M Kennzeichnung von Anlagenteilen

Gaslöschanlage (GLOE) Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl. 8 Ersatz für Ausgabe

Oktober 2012

Art Bezeichnung

01 Absperrventil

02 Druckminderer

03 Manometer

04 Flanschen

05 Sicherheitsventil

06 Blockiereinrichtung

07 Mechanische Zeitverzögerung

08 Nachtfluttaster

09 Bereichsventil

10 Drucktaster

11 Druckwächter

12 Handauslösung

13 Schaltkasten

14 Steuerzentrale

15 Löschmittelbehälter

TEGD Anmerkung: In der Liste durchgestrichene Anlagenteile sind nicht nach dieser Norm zu kennzeichnen.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.9

05

/90;

09/

96

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

Gasanlagen

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl. 9

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Art Bezeichnung

01 Absperrorgan

02 Absperrorgan mit elektrischem Antrieb

03 Manometer

04 Thermometer

05 Druckreduzierventil

06 Gasfilter

TEGD

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.1

0 0

6/91

; 04/

93; 0

9/96

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

Kältetechnik

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.10

Ersatz für Ausgabe August 2007

Art Bezeichnung

01 Pumpe

02 Magnetventil

03 Thermometer

04 Strömungswächter

05 Thermostat

06 Niveauschalter

07 Absperrventil

08 Füll-/Entleerventil

09 Berstscheibe

10 Kompressor

11 Potentiometer

12 Druckbegrenzer/Sicherheitsdruckbegrenzer

13 Stellmotor

14 Ölvorheizung

15 Druckschalter

16 Schauglas

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

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N30 Teil 5 Bbl.10 Seite 2

2012-10

Art Bezeichnung

17 Wärmetauscher

18 Filtertrockner

19 Manometer

20 Ölabscheider

21 Expansionsventil

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Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2019

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.1

1 0

6/91

; 09/

96; 0

4/03

,10/

12

M Kennzeichnung von Anlagenteilen

Hydrantenanlagen (HYD) Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.11

Ersatz für Ausgabe Oktober 2012

Art Bezeichnung

01 Füll- und Entleerungsstation

02 Wandhydrant Nass

03 Hydrantenventilstation

04 Absperrventil, Absperrklappe, Absperrschieber

05 Be-/Entlüftung

06 Druckminderer

07 Drucktaster

08 Druckwächter

09 Entleerung (elektrisch, mechanisch, hydraulisch)

10 Entlüftungsventil

11 Wandhydrant Schaum

12 Wandhydrant Trocken

13 Manometer

14 Rückschlagklappe

15 Schaltkasten

16 Steuerzentrale

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

Page 188: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 5 Bbl.11 Seite 2

2019-02

Art Bezeichnung

17 Schmutzfänger

18 Sicherheitsventil

19 Steigleitung

20 Steinfänger

21 Zumischeinrichtung Behälter Schaum

22 Zumischeinrichtung Schaum

23 Einspeisung Steigleitung trocken

24 Entnahme Steigleitung trocken

25 C-Anschluss

Anmerkung: In der Liste durchgestrichene Anlagenteile sind nicht nach dieser Norm zu kennzeichnen.

Page 189: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.1

2 1

0/91

; 09/

96

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

Tanktechnik

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.12

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Art Bezeichnung

01 Magnetventil

02 Kugelhahn

03 Regelventil (Durchflussregler)

04 Überströmregler

05 Sicherheitsventil

06 Schieber

07 Pumpe

08 Stellmotor

09 Durchflusswächter

10 Durchflussmesser (Turbinenradzähler)

11 Grenzwertgeber/Niveaukontakt

12 Überfüllsicherung

13 Druckwächter

14 Tankdatenerfassungssystem

15 Zapfsäule

16 Verladearm/Zapfstelle

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

Page 190: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 5 Bbl.12 Seite 2

2012-12

Art Bezeichnung

17 KKS-Anlage

18 Leckwarn-System

19 SPS-System

Page 191: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Februar 2019

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.1

3 1

0/91

; 02/

92; 0

9/96

; 04/

03; 1

0/12

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen Schaumlöschanlagen (SLA)

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.13

Ersatz für Ausgabe Oktober 2012

Art Bezeichnung

01 Schaumwandhydrant

02 Monitor

03 Zumischeinrichtung

04 Schaummittelbehälter

05 Absperrarmatur -Hand

06 Absperrarmatur mit E-Antrieb

07 Strömungsmelder

08 Messblende

09 Höhenstandsmesser

10 Drucktaster

11 Pumpe Löschwasser

12 Pumpe Löschmittel

13 Fernauslösung

14 Durchflussmengenzähler

15 Absperrklappe

16 Absperrventil

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

Page 192: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 5 Bbl.13 Seite 2

2019-02

Art Bezeichnung

17 Anzeigetableau

18 Druckminderer

19 Druckwächter

20 Entleerungsventil

21 Entlüftungsventil

22 Manometer

23 Motorschieber

24 Rückschlagklappe

25 Schaltkasten

26 Schmutzfänger

27 Sicherheitsventil

28 Steinfänger

29 Steuerzentrale

Anmerkung: In der Liste durchgestrichene Anlagenteile sind nicht nach dieser Norm zu kennzeichnen.

Page 193: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Juni 2019

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.1

4 0

2/92

; 09/

96; 1

0/12

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen Abwasserbeseitigungsanlagen

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.14

Ersatz für Ausgabe Oktober 2012

Art Bezeichnung

01 Absperrarmatur - Hand

02 Absperrarmatur mit E-Antrieb

03 Pumpe einschließlich Motor

04 Ventil, elektrisch

05 Strömungswächter

06 Niveauschalter

07 Höhenstandsmessung

08 Durchflussmessung

09 Raumluftgerät

10 Thermostat, elektrisch

11 Analysegerät

12 Registriergerät

13 Abwasserbehandlungs- und Dosiergerät

14 Rechengut- oder Schlammbehandlungsgerät

15 Lagerbehälter

16 Warngerät

17 Druckluftgerät

TEGD

Page 194: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 5 Bbl.14 Seite 2

2019-06

Art Bezeichnung

18 Abwasserhebeanlagen

Page 195: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.1

6 0

4/92

; 09/

96

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

Ammoniakanlagen

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.16

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Art Bezeichnung

01 Absperrorgan

02 Dreiwegehahn

03 Rückschlagventil

04 Überströmventil

05 Schmutzfänger

06 Befüllstutzen

07 NH3-Absorptionsgefäß

08 Gaspendelstutzen

TEGD

Page 196: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.1

7 0

4/92

; 09/

96

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

Heizölanlagen

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.17

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Art Bezeichnung

01 Absperrorgan

02 Rückschlagventil

03 Überströmventil

04 Filter

05 Entlüftung

06 Befüllstutzen

07 Entleerungsstutzen

08 Abschlämmstutzen (Tank)

TEGD

Page 197: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.1

8 0

4/92

; 09/

96

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

Schmierölanlagen

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.18

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Art Bezeichnung

01 Absperrorgan

02 Rückschlagventil

03 Überströmventil

04 Filter

05 Entlüftung

06 Befüllstutzen

07 Entleerungsstutzen

TEGD

Page 198: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.2

1 1

1/92

; 09/

96

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

BHKW - Aggregate

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.21

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Art Bezeichnung

01 Kugelabsperrhahn

02 Thermostatventil

03 Notkühler

04 Betriebkühler

05 Absperrschieber

06 Sicherheitsventil

07 Abgas-Bypass-Klappe

08 Druckminderer Druckluft

09 Entlüftungsventil

TEGD

Page 199: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Dezember 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.2

2 1

1/92

; 09/

96

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

Rohrleckwarnanlage

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.22

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Art Bezeichnung

01 Aderanschlussdose HDW

02 Aderanschlussdose BRANDES

03 Aderanschlussdose TARCO

04 Unterzentrale BS BRANDES

05 Klemmkasten BRANDES

06 Klemmkasten HDW

07 Klemmkasten TARCO

08 Zentralgerät HDW

09 Zentralgerät BRANDES

10 Zentralgerät TARCO

TEGD

Page 200: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T5 B

bl.2

4 0

4/93

; 09/

96

M

Kennzeichnung von Anlagenteilen

Recyclinganlage 145.08

Art des Anlagenteils

N 30 Teil 5 Bbl.24

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Art Bezeichnung

01 Filter

02 Motorstellventil (auch Luftgesteuert)

03 Motorventil (auch Luftgesteuert)

04 Rückschlagklappe

05 Zapfhahn (Probenahme)

06 Sicherheitsventil

07 Druckmeßumformer

08 Durchflußmesser

09 Pumpe

10 Absperrventil

11 Überströmventil

12 Überfüllsicherung

13 Druckgeber

14 Temperaturgeber

15 Dichtemesser

16 Durchflußbegrenzer

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

Page 201: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 5 Bbl.24 Seite 2

2012-10

Art Bezeichnung

17 Mischer

18 Rührwerk

19 Wärmetauscher

20 Kesselregler

21 Kompressor

22 Niveauschalter

23 Trübungsmessung

24 PH- und Leitfähigkeitsmessung

25 Heizung

26 Be- und Entlüfter

27 Kondensatableiter

Page 202: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH August 2007

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9/96

Ersatz für Ausgabe

1

DSZu

2

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3

Kennzeichnung von

Schaltern und Steckdose

N 30 Teil 6 m

Januar 1999

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer

4 Kennzeichnung von Schaltern und Steckdosen

5 Beschilderung

G eltungs bereic h und Zwec k

ie vorliegende Norm gilt für den Flughafen München. Sie legt die Kennzeichnung von Schaltern und teckdosen fest. weck dieser Norm ist es, durch einheitliche Kennzeichnung eine schnelle Identifikation der Schalter nd Steckdosen sicherzustellen.

Mitgeltende Normen und R ic htlinien

andbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. 30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen

Aufbau der K ennzeichnungs nummer

111.02 NSHV 03 04 0A. 002

Bauwerknummer

Ansprechcode

Ebene

Zählnummer

Zusatzinformation

3.1

3.2

3.3

3.4

3.5

TEG-D Fortsetzung bis Seite 3

Page 203: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N 30 Teil 6 Seite 2

Erläuterungen:

3.1 Bauwerknummer

Die Bauwerknummer muß der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)

Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentationssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.

3.3 Ebene (2stellig alphanumerisch)

Die Ebene muß der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.4 Zählnummer (2stellig numerisch)

Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Verteilungen innerhalb der Ebene eines Bauwerks.

3.5 Zusatzinformationen (5stellig alphanumerisch)

Die ersten beiden Stellen der Zusatzinformation sind für die Feld- bzw. Netzbezeichnung, die letzten 3 Ziffern für die Stromkreisbezeichnung vorgesehen.

4 Kennzeichnung von Schaltern und Steckdosen

4.1 Kennzeichnung von Schaltern und Steckdosen

(gilt für allgemein zugängliche Bereiche z. B. Passagierabfertigungsbereich)

4.1.1 Allgemeines

Die Schalter und Steckdosen erhalten die unter Pkt. 3 definierte Kennzeichnungsnummer. Die Beschrif-tung der Klebeschilder mit der Kennzeichnungsnummer muß mit Schreibmaschine oder Schreibauto-maten erfolgen (vergl. Pkt. 5)

4.1.2 Anbringungsort des Klebeschildes

4.1.2.1 Schalter und Steckdosen in UP-Ausführung

Für Schalter und Steckdosen in UP-Ausführung ist eine einzeilige Beschriftung vorgesehen. Dabei ist das Klebeschild unter der Kunststoffverkleidung auf dem Geräteträgerrahmen der Steckdose bzw. des Schalters aufzubringen. In nicht allgemein zugänglichen Bereichen ist ein Klebeschild zusätzlich auf dem oberen Teil des Steckdosen-/Schalterrahmens mittig aufzubringen.

112.02 NSUV 04.03 OA 004

Kennzeichnungsschild für normale UP-Bauform

112.02 NSUV 04.03 OA 004

Kennzeichnungsschild für schmale UP-Bauform (Sonderprogramm z. B. für Türverkleidungen und Metallsäulen)

0807

Page 204: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N 30 Teil 6 Seite 3

4.1.2.2 Steckdosen in Unterflur- Installationstanks

Die Beschriftung der in den Unterflur-Installationstanks eingebauten Netzsteckdosen (220 V) erfolgt auf dem Innenrahmen der Unterflur-Installationstanks über der Netzsteckdosen-Einbaueinheit.

112.02 NSUV 04.03 OA 004

Kennzeichnungsschild für Steckdosen in Unterflur-Installationstanks

4.1.2.3 Schalter und Steckdosen in AP-Ausführung

Für Schalter und Steckdosen in AP-Ausführung sind geeignete Kabelbinder an die jeweils zum Schalter bzw. zur Steckdose führende Leitung bzw. Kabel anzubringen.

Die Kabelbinder sind einzeilig oder zweizeilig zu beschriften. Bei einer zweizeiligen Beschriftung wird die obere Zeile durch die Bauwerknummer und den Ansprechcode, die untere Zeile durch die Ebenen-bezeichnung, Zählnummer und Zusatzinformation gebildet.

112 02 NSUV 04.03 OA 004

Kennzeichnungsschild für AP-Bauform

5 BeschilderungDie Beschilderung erfolgt durch Klebeschilder. Diese müssen aus Kunststoff sein und nachstehende Anforderungen erfüllen:

• Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse sowie gegen die herkömmlichen Reinigungs- und Lösungsmittel

• Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen

• Gute Klebeeigenschaften

• Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung

Die ausführende Firma ist gehalten, geeignete Musterschilder / Kabelbinder der zuständigen Fachab-teilung der FMG vorzulegen.

0807

Page 205: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T8

07/8

1; 0

4/87

; 09/

96; 0

5/97

; 01/

99

M

Kennzeichnung von

Beleuchtungsmasten

N 30 Teil 8

Ersatz für Ausgabe September 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer 4 Kennzeichnung 5 Beschilderung

1 Geltungsbereich und Zweck

Die vorliegende Norm gilt für die Straßen-, Wege- und Parkplatzbeleuchtung des Flughafens Mün-chen. Sie legt die Kennzeichnung von Beleuchtungsmasten fest. Zweck dieser Norm ist, eine ein-heitliche Kennzeichnung der Beleuchtungsmasten über den gesamten Flughafen München zu erhalten.

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. N 30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen

3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer

TEGD Fortsetzung bis Seite 3

111.02 ABEL 0030 A016

3.1 Bauwerknummer

3.2 Ansprechcode

3.3 Zählnummer

3.4 Zusatzinformation

Page 206: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 8 Seite 2

2012-11

Erläuterungen:

3.1 Bauwerknummer

Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)

Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentati-onssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.

3.3 Zählnummer (4stellig numerisch)

Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Masten.

3.4 Zusatzinformationen (4stellig alphanumerisch)

Die Zusatzinformation ist für die Angabe der Stromkreise vorgesehen.

4 Kennzeichnung

Die Kennzeichnung der Beleuchtungsmasten erfolgt mit der unter Pkt. 3 in der Norm N 30 Teil 8 festgelegten Kennzeichnungsnummer. Die Masten werden innerhalb der Hauptstromkreise in Zehnerschritten gezählt, beginnend nach der Einspeisung mit der Nr. 0010. Innerhalb der Abzweigungen des Hauptstromkreises wird ab dem Abzweig mit Einerschritten weitergezählt.

5 Beschilderung

Die Beschilderung am Mast erfolgt mit Klebeschildern in 1,70 m Höhe. Die Kennzeichnungsnummer ist 2zeilig mit schwarzen Buchstaben auf weißem Grund mit dem Schrifttyp Arial narrow einzutragen. Die Schrifthöhe der 1. Zeile, in der die Bauwerknummer und der Ansprechcode stehen beträgt 20 mm. Die Schrifthöhe der 2. Zeile, in der die Zählnummer und die Zusatzinformation (Stromkreisbezeichnung) stehen beträgt 30 mm. Die Klebeschilder müssen aus Kunststoff sein und nachstehende Anforderungen erfüllen: • Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse sowie gegen die herkömmlichen Reinigungs- und

Lösungsmittel • Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen (-40 ... +90 °C) • Gute Klebeeigenschaften • Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung • Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit für die Mindestdauer von 5 Jahren. Das Muster für ein Klebeschild ist im Maßstab 1:1 auf Seite 3 dargestellt.

Page 207: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 8 Seite 3

2012-11

Maß

e in

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Kleb

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ild (M

uste

r)

146.0

0 ABE

L00

50 A

004

190

70

R10

Page 208: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T9

06/9

1; 0

9/96

; 01/

99

M

Kennzeichnung von

Fluggastbrücken

N 30 Teil 9

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer

1 Geltungsbereich und Zweck

Die vorliegende Norm gilt für die Fluggastbrücken des Flughafens München. Zweck dieser Norm ist, eine einheitliche Kennzeichnung der Fluggastbrücken zu erhalten.

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München.

3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

111.02 FGB R1 05

3.1 Bauwerknummer

3.2 Ansprechcode

3.3 Ebene

3.4 Zählnummer

Page 209: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 9 Seite 2

2012-11

Erläuterungen:

3.1 Bauwerknummer

Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)

Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentati-onssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.

3.3 Ebene (2stellig numerisch)

Die Ebene muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.4 Zählnummer (2stellig alphanumerisch)

Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Fluggastbrücken. Sie ist identisch mit den beiden letzten Stellen der Zählnummer der Flugzeugabstellposition.

Page 210: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T10

06/

91; 0

9/96

; 05/

97;0

1/99

M

Kennzeichnung von

Vorfeldbeleuchtungsmasten

N 30 Teil 10

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer 4 Kennzeichnung 5 Beschilderung

1 Geltungsbereich und Zweck

Die vorliegende Norm gilt für die Vorfeldbeleuchtung des Flughafens München. Sie legt die Kennzeichnung von Vorfeldbeleuchtungsmasten fest. Zweck dieser Norm ist, eine einheitliche Kennzeichnung der Vorfeldbeleuchtungsmasten über den gesamten Flughafen München zu erhalten.

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. N 30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen

3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer

TEGD Fortsetzung bis Seite 3

127.02 VBEL R1 01

3.1 Bauwerknummer

3.2 Ansprechcode

3.3 Ebene

3.4 Zählnummer

Page 211: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 10 Seite 2

2012-11

Erläuterungen:

3.1 Bauwerknummer

Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)

Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentati-onssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.

3.3 Ebene (2stellig alphanumerisch)

Die Ebene muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.4 Zählnummer (2stellig numerisch)

Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Masten.

4 Kennzeichnung

Die Kennzeichnung der Vorfeldbeleuchtungsmasten erfolgt mit der unter Pkt. 3 in der Norm N 30 Teil 10 festgelegten Kennzeichnungsnummer. Die Masten werden über den gesamten Bereich des jeweiligen Vorfeldes gezählt.

5 Beschilderung

Die Beschilderung am Mast erfolgt oberhalb der Wartungsöffnung. Dabei ist die Beschilderung so aufzubringen, dass sie nach dem Kippvorgang des Mastes dem Boden zugekehrt ist. Die Kennzeichnungsnummer ist 2zeilig mit schwarzen Buchstaben auf weißem Grund mit dem Schrifttyp Arial narrow einzutragen. Die Schrifthöhe der 1. Zeile, in der die Bauwerknummer und der Ansprechcode stehen beträgt 20 mm. Die Schrifthöhe der 2. Zeile, in der die Ebene und die Zählnummer stehen beträgt 30 mm. Die Klebeschilder müssen aus Kunststoff sein und nachstehende Anforderungen erfüllen: • Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse sowie gegen die herkömmlichen Reinigungs- und

Lösungsmittel • Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen (-40 ... +90 °C) • Gute Klebeeigenschaften • Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung • Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit für die Mindestdauer von 5 Jahren. Das Muster für ein Klebeschild ist im Maßstab 1:1 auf Seite 3 dargestellt.

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N30 Teil 10 Seite 3

2012-11

Maß

e in

mm

Kleb

esch

ild (M

uste

r)

127.0

3 VBE

LR1

.0119

0

70

R10

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Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T10

Bbl

.1

06/9

1; 0

9/96

; 01/

99

M

Kennzeichnung von Vorfeldbeleuchtungsmasten

Verteiler in den Vorfeldbeleuchtungsmasten

N 30 Teil 10 Bbl. 1

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Dieses Beiblatt zur FMG Norm N 30 Teil 10 beinhaltet die Bezeichnung der Verteiler in den Vorfeldbeleuchtungsmasten.

Aufbau der Kennzeichnungsnummer

Die Bezeichnung setzt sich aus Mastbezeichnung und Zusatzinformation zusammen. Als Zusatzinformation wird eine Kennzeichnung für die Netzzugehörigkeit des Verteilers eingetragen.

NS - Niederspannung

ZLT - Zentrale Leittechnik

FM - Fernmeldetechnik

TKA - Telekommunikationsanlage

B - Befeuerung

TEGD

127.02 VBEL R1 01 NS

Bauwerknummer

Ansprechcode

Ebene

Zählnummer

Zusatzinformation

Page 214: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH September 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T11

11/

91; 0

9/96

; 01/

99

M

Kennzeichnung von

Displays der Andocksysteme

N 30 Teil 11

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer 4 Kennzeichnung 5 Beschilderung

1 Geltungsbereich und Zweck

Die vorliegende Norm gilt für die Displays der Andocksysteme des Flughafens München. Zweck dieser Norm ist es, eine einheitliche Kennzeichnung der Displays der Andocksysteme zu erhalten.

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. N 30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen

3 Aufbau der Kennzeichnungsnummer

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

127.01 DISP 0141 X

3.1 Bauwerknummer

3.2 Ansprechcode

3.3 Zählnummer

3.4 Zusatzinformation

Page 215: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 11 Seite 2

2012-09

Erläuterungen:

3.1 Bauwerknummer

Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)

Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentati-onssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.

3.3 Zählnummer (4stellig numerisch)

Die Zählnummer ermöglicht die Differenzierung der einzelnen Displays. Sie setzt sich aus einer Null und der Nummer der Flugzeugabstellposition zusammen.

3.4 Zusatzinformation (1stellig alphanumerisch)

Bei der Zusatzinformation ist die Bezeichnung der Einrolllinie, wenn sie vorhanden ist (A oder B), anzugeben.

4 Kennzeichnung

Die Kennzeichnung der Displays der Andocksysteme erfolgt mit der unter Pkt. 3 in der Norm N 30 Teil 11 festgelegten Kennzeichnungsnummer. Die Displays werden über den gesamten Bereich des jeweiligen Vorfeldes gezählt.

5 Beschilderung

Die Kennzeichnungsnummer ist mit dem Schrifttyp Univers 57 einzutragen. Die Schilder müssen nachstehende Anforderungen erfüllen: • Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse sowie gegen die herkömmlichen Reinigungs- und

Lösungsmittel. • Beständigkeit bei hohen und niedrigen Temperaturen (-40 ... +100 °C). • Hohe Abriebfestigkeit der Beschriftung. • Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit für die Mindestdauer von 10 Jahren.

Page 216: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH November 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N30

T2 B

bl.1

11

/89;

06/

91; 0

9/96

; 01/

99

M

Kennzeichnung von

Befeuerung - Sensorsystem

N 30 Teil 12

Ersatz für Ausgabe N30 Teil 2 Bbl.1,

Juli 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Aufbau der Kennzeichnungsnummern

1 Geltungsbereich und Zweck

Die vorliegende Norm gilt für den Flughafen München. Sie beinhaltet die Bezeichnung der technischen Anlagen für das Befeuerung-Sensorsystem. Zweck dieser Norm ist es, eine einheitliche Kennzeichnung des Befeuerung-Sensorsystems zu gewährleisten.

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

Handbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des Flughafens München. N 30 Teil 2 Kennzeichnung von betriebstechnischen Anlagen

TEGD Fortsetzung bis Seite 6

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N30 Teil 12 Seite 2

2012-11

3 Aufbau der Kennzeichnungsnummern

3.1 Bezeichnung der Kabelverteilerschränke

Erläuterungen:

3.1.1 Bauwerknummer

Die Bauwerknummer muss der im Handbuch 35 festgelegten Bezeichnungssystematik entsprechen.

3.1.2 Ansprechcode (4stellig alphanumerisch)

Für den Ansprechcode sind die im Handbuch 35 aufgeführten Kurzbezeichnungen zu verwenden. Neue Kurzbezeichnungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Competence Center Dokumentationssysteme und Gebäudedienste TEGD eingeführt werden.

3.1.3 Zählnummer (2stellig numerisch)

Es wird innerhalb eines Rollbahnabschnitts gezählt.

3.1.4 Zusatzinformation (4stellig alphanumerisch)

Es wird die Bezeichnung des jeweiligen Rollbahnabschnitts eingesetzt.

3.1.5 Schachtbezeichnung

Soweit erforderlich wird die Schachtbezeichnung eingetragen.

122.04 SEN 01 A10 562.02 - 307

3.1.1 Bauwerknummer

3.1.2 Ansprechcode

3.1.3 Zählnummer

3.1.4 Zusatzinformation

3.1.5 Schachtbezeichnung

Page 218: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 12 Seite 3

2012-11

3.2 Bezeichnung der Verteiler innerhalb der Kabelverteilerschränke

Erläuterungen:

3.2.1 Bauwerknummer (analog 3.1.1)

3.2.2 Ansprechcode (analog 3.1.2)

3.2.3 Zählnummer (2stellig numerisch)

Es wird innerhalb eines Rollbahnabschnitts gezählt.

3.2.4 Zusatzinformation (4stellig alphanumerisch)

Es wird die Bezeichnung des jeweiligen Rollbahnabschnitts eingesetzt.

3.3 VT-Bezeichnung in den UZ

Erläuterungen:

3.3.1 Bauwerknummer (analog 3.1.1)

3.3.2 Ansprechcode (analog 3.1.2)

3.3.3 Zählnummer (2stellig numerisch)

Es werden die jeweiligen Feldnummern eingesetzt.

xxx.xx SEN 10

3.3.1 Bauwerknummer

3.3.2 Ansprechcode

3.3.3 Zählnummer (Feldnummer)

122.04 SEN 01 A10

3.2.1 Bauwerknummer

3.2.2 Ansprechcode

3.2.3 Zählnummer

3.2.4 Zusatzinformation (Rollbahnbezeichnung)

Page 219: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 12 Seite 4

2012-11

3.4 IS-Bezeichnung

Erläuterungen:

3.4.1 Bauwerknummer (analog 3.1.1)

3.4.2 Ansprechcode (analog 3.1.2)

3.4.3 Stromkreisnummer

Die Stromkreisnummer wird nach einem FMG-Schlüssel vergeben.

3.4.4 Meldebezeichnung

Bei IS-Bezeichnungen immer EM = Ereignismeldung

3.4.5 Zählnummer

Es ist die Auswertgerätnummer einzutragen.

3.4.6 IS-Differenzierungsnummer

Bei Rollrichtung Ost-West: Schleife links = 1; Schleife Mitte = 2; Schleife rechts = 3

Bei Rollrichtung West-Ost: Schleife rechts = 1; Schleife Mitte = 2; Schleife links = 3

xxx.xx SEN 0372 EM 3 1

3.4.1 Bauwerknummer

3.4.2 Ansprechcode

3.4.3 Stromkreisnummer

3.4.4 Meldebezeichnung

3.4.5 Zählnummer (Auswertgerätnummer)

3.4.6 IS-Differenzierungs- nummer

Page 220: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 12 Seite 5

2012-11

3.5 AW-Gerätebezeichnung

Erläuterungen:

3.5.1 Bauwerknummer (analog 3.1.1)

3.5.2 Ansprechcode (analog 3.1.2)

3.5.3 Stromkreisnummer

Die Stromkreisnummer wird nach einem FMG-Schlüssel vergeben.

3.5.4 Meldebezeichnung

Bei AW-Gerätebezeichnung immer EM = Ereignismeldung

3.5.5 Zählnummer (2stellig numerisch)

Es ist die Auswertgerätnummer einzutragen.

xxx.xx SEN 0372 EM 01

3.5.1 Bauwerknummer

3.5.2 Ansprechcode

3.5.3 Stromkreisnummer

3.5.4 Meldebezeichnung

3.5.5 Zählnummer

Page 221: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N30 Teil 12 Seite 6

2012-11

3.6 SV-Gerätebezeichnung

Erläuterungen:

3.6.1 Bauwerknummer (analog 3.1.1)

3.6.2 Ansprechcode (analog 3.1.2)

3.6.3 Stromkreisnummer

Die Stromkreisnummer wird nach einem FMG-Schlüssel vergeben.

3.6.4 Meldebezeichnung

BM = Betriebsmeldung

EM = Ereignismeldung

VT = Verteiler

IS = Induktionsschleifen

AW = Auswerteinheit

SV = Stromversorgungseinheit

UZ = Unterzentrale

3.6.5 Zählnummer (2stellig numerisch)

Es ist die Auswertgerätnummer einzutragen.

xxx.xx SEN 0372 BM 01

Bauwerknummer

Ansprechcode

Stromkreisnummer

Meldebezeichnung

Zählnummer

Page 222: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH August 2007

FM

G-F

orm

901

0 –

12.7

9 –

21

Frü

here

Aus

gabe

n N

38T1

11

/85;

07/

89; 0

9/96

Ersatz für Ausgabe

1

DkDMB

2

DDDDDD DD VD VD

Allgemeiner Schaltschrank

Konstruktion und Ausführung N 38 Teil 1 m

Januar 1999 Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck

2 Mitgeltende Normen und Bestimmungen

3 Schrankkonstruktion

4 Schutzart

5 Systemzubehör

6 Korrosionsschutz und Lackierung

G eltungs bereic h und Zwec k

iese Werknorm gilt für alle Schaltschränke, welche auf dem Flughafen München zur Anwendung ommen. Sie soll eine einheitliche Schrankkonstruktion bzw. ein Schranksystem fixieren. as System muss sowohl für Bauelemente der Einschub- als auch der Einsatztechnik (Leistung- und SR-Teil) gemischt einsetzbar sein. ei Anwendung der Modultechnik sind die Einsätze und Einschübe mit 19" auszulegen.

Mitgeltende Normen und B es timmungen

IN 18 252 Schließzylinder für Türschlösser IN 41 488 Teilungsmaße für Schränke IN 43 656 Elektrische Innenraum-Schaltanlagen; Farbgebung IN 43 660 Modulordnung für elektrische Schaltanalgen IN 43 668 Schlüssel für Zellen- oder Schranktüren von elektrischen Schaltanlagen IN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen

bis 1000 V IN 57 113 / IN VDE 0113 VDE-Bestimmungen für die elektrische Ausrüstung von Bearbeitungs- und

Verarbeitungsmaschinen mit Nennspannungen bis 1000 V DE 0660 Teil 100 / IN EN 60947-1 Niederspannungsschaltgeräte, Allgemeine Festlegungen. Bestimmung für

Schaltgeräte in Stromkreisen bis 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung DE 0660 Teil 500 / IN EN 60439-1 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Typgeprüfte und partiell

typgeprüfte Kombinationen

TEG-D Fortsetzung bis Seite 2

Page 223: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N 38 Teil 1 Seite 2

3 SchrankkonstruktionDas Gehäuse muß aus einer stabilen und verwindungssteifen Konstruktion bestehen. Das Dachblech soll zur Belüftung auf Distanz montierbar sein. Die Teilungsmaße müssen DIN 41 488 entsprechen. Abhängig von Anwendungszweck ein Raster nach DIN 43 660 für den modularen Aufbau einzuhalten. Die Kabeleinführung ist i. d. R. im Boden, mit abgedichteten 2geteilten Bodenblechen oder in Sonder-fällen im Dach oder seitlich mit abgedichteter Flanschplatte vorzusehen.

Die Schränke müssen wahlweise sowohl für Freilaufstellung als auch für Wandaufstellung oder einer Aufstellung Rücken an Rücken geeignet sein und müssen wahlweise leicht abnehmbare Rückwände haben.

Die Türen müssen aus Stahlblech sein und innen liegende, nicht sichtbare Scharniere, die nicht in die Gehäuseöffnung ragen, aufweisen.

Der Türöffnungswinkel muß mind. 120° sein, wahlweise 165°. Der Türanschlag ist rechts (wahlweise links) vorzusehen. In der Schaltschranktür muß eine Schaltplantasche für die Aufnahme der Pläne (DIN A4) angebracht sein.

4 Schutzart nach EN 60529/IEC 529

5 SystemzubehörAufsatzkasten: für die Aufnahme von Sammelschienen.Kabelsockel: 200 mm hoch, geeignet als Kabelrangierraum.Standsockel: 100 mm hoch,Schwenkrahmen: für die Aufnahme von 19" Baugruppenträgern (ausschwenkbar

mindestens 120°, wahlweise 180°).Sichttüren: Zur Überwachung von Bedien- und Anzeigenelementen.Trennwände: Zum Abschotten einzelner Schrankzellen.

6 Korrosionsschutz und LackierungSämtliche Schrank- und Ausbauteile müssen rostgeschützt sein.

Die Teile müssen vor der Lackierung

a) galvanisch verzinkt und chromatiert oder

b) eisenphosphatiert

sein.

Die Lackierung muß aus einem Grund- und einem Fertiganstrich bestehen. Die Schichtstärke muß min-destens 50 μm betragen.

Bei b) ist die Grundierung im Elektrophorese-Tauchverfahren und die Decklackierung elektrostatisch vorzunehmen.

Die Standardfarbe ist "Kieselgrau" nach DIN 43 656 oder eine RAL-Farbe nach Wahl der FMG.

0807

Page 224: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH August 2007

FM

G-F

orm

901

0 –

12.7

9 –

21

Frü

here

Aus

gabe

n N

38T2

11

/85;

06/

89; 0

9/96

Ersatz für Ausgabe

1

Dw

2

Dz

3

ND

4

SzSgdDeImAk2D

Allgemeiner Schaltschrank

Schaltschrankverdrahtung N 38 Teil 2 m

Januar 1999 Inhalt

1 Geltungsbereich

2 Zweck

3 Zitierte Normen und Richtlinien

4 Verdrahtungen von Schaltschränken

5 Drahtfarben für die Verdrahtung von Schaltschränken

G eltungs bereic h

iese Werknorm gilt für alle Schaltschrankverdrahtungen, die auf dem Flughafen München zur An-endung kommen.

Zwec k

er Zweck dieser Norm ist es eine einheitliche, wartungsfreundliche Schaltschrankverdrahtung fest-ulegen.

Zitierte Normen und R ic htlinien

38, Teil 1 Allgemeiner Schaltschrank; Konstruktion und Ausführung IN IEC 44 Elektrische Ausrüstung von Industriemaschinen

V erdrahtungen von S c halts c hränken

chaltschränke sind mit flexiblen Leitungen zu verdrahten; dies gilt im Besonderen für den Übergang ur Tür. teckverbindungen für elektronische Steuerungen oder Regelungen - insbesondere Türverdrahtun-en von Magazinen - sind zur Bemusterung vorzulegen und dürfen erst nach ausdrücklicher Freigabe urch den Auftraggeber ausgeführt werden. ie Leiterenden müssen gegen Abspleißen gesichert werden. Verlötete Aderhülsen und das Verlöten inzelner Drähte sind nicht gestattet, ausgenommen sind Schwachstrom- und Elektronik-Baugruppen. st die elektrische Ausrüstung so gebaut, dass sie für die Veränderung teilweise demontiert werden uss, sind alle hiervon betroffenen Leitungen an entsprechende Anschlüsse zu führen. lle vom Schaltschrank abgehenden Leitungen sind auf Klemmen zu führen. Es sind korrosions- und riechstromfeste Reihenklemmen mit Schraubensicherung zu verwenden, die für mindestens 7A/750V geeignet sein müssen. ie Montage hat auf genormter Tragschiene zu erfolgen.

TEG-D Fortsetzung bis Seite 2

Page 225: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N 38 Teil 2 Seite 2

Die Anschlußschrauben von Reserveklemmen sind anzuziehen, um Verstaubung der Kontaktstellen zu vermeiden.

Je Klemmstelle darf nur ein Draht eingeführt werden.

Die Numerierung der Klemmen ist fortlaufend vorzunehmen, damit die Auffindung bei Störungssuche erleichtert wird.

Jede Klemmleiste ist mit einer Bezeichnung laut Schaltplan zu versehen.

In den Schaltschränken, in denen mehr als eine Netzform zum Einsatz kommt, müssen die Betriebs-mittel und die Verdrahtung so angeordnet werden, daß eine lichtbogensichere Trennung zwischen den verschiedenen Netzen gewährleistet ist.

Eine Elektrofachkraft muß allein durch die räumliche Anordnung alle Betriebsmittel zweifelsfrei der richtigen Einspeisung zuordnen können.

Bei umfangreichen Anlagen muß der Aufbau netzbezogen in getrennten Schaltschränken bzw. Felder vorgenommen werden.

5 Drahtfarben für die Verdrahtung von Schaltschränken

Bemerkungen:

• Leiter von Steuerstromkreisen die geerdet oder mit dem Nulleiter (N) verbunden sind, werden weder grüngelb noch blau gekennzeichnet. Die Verbindung des Stromkreises zum Schutzleiter-system ist jedoch grüngelb zu kennzeichnen.

• In Mehraderleitungen und -kabeln sind die Leiter nach VDE 0293 zu kennzeichnen.

Schutzleiter/Nulleiter PEN grüngelb

Schutzleiter PE grüngelb

Nulleiter N hellblau

Hauptstromkreise für Wechsel- und Gleichstrom schwarz

Steuerstromkreise für Wechselstrom (230 V) rot

Steuerstromkreise für kleine Wechselstromspannungen rosa

Steuerstromkreise für Gleichstrom 60 V braun

Meßkreise für Strom und Spannung schwarz

ZLT, MSR-Technik weiß

Steuerstromkreise für Gleichstrom 24 V violett

Analogwerte (z. B. Meßwertumformer 0-20 mA) grau

0807

Page 226: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH August 2007

FM

G-F

orm

901

0 –

12.7

9 –

21

Frü

here

Aus

gabe

n N

38T3

0

8/89

; 02/

91; 0

9/96

Ersatz für Ausgabe

1

D

2

NNH

3

Allgemeiner Schaltschrank

Schaltschrankbeschilderung N 38 Teil 3 m

Januar 1999 Inhalt

1 Geltungsbereich

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

3 Ausführungsbeispiel

4 Anordnung des Schaltschrankschildes

G eltungs bereic h

ie vorliegende Werknorm legt die Beschilderung der Schaltschränke des Flughafens München fest.

Mitgeltende Normen und R ic htlinien

30 Teile 1-6 Kennzeichnung von betriebstechnischen Anlagen 38 Teil 1 Allgemeiner Schaltschrank; Konstruktion und Ausführung andbuch 35 Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen des

Flughafens München

Aus führungs beis piel

210

40145.01 - HWKG - EG.01 24

4xo3

17

Maße in mm

194

TEG-D Fortsetzung bis Seite 2

Page 227: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N 38 Teil 3 Seite 2

Anmerkungen:Material: ResopalFarbe: Ziffern, Buchstaben und Zeichen: schwarz Fläche: weißAusführung: graviertStärke: 2 mm

Erweiterungen für die Feldbezeichnungen, z. B. 145.01-HWKG-EG.01+01, sind zulässig.

An die ZLT angeschlossene Schaltschränke sind nach besonderen Vorschriften zu kennzeichnen. Hierzu ist eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen erforderlich.

4 Anordnung des Schaltschrankschildes

Die Schaltschrankschilder sind in der linken oberen Ecke der Schaltschranktüre durch Niete zu befe-stigen.

Schaltschrankschild

0807

Page 228: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH August 2007

FM

G-F

orm

901

0 –

12.7

9 –

21

Frü

here

Aus

gabe

n N

38T4

0

6/92

; 03/

93;

09/9

6

Ersatz für Ausgabe

1

DM

2

D

3

Allgemeiner Schaltschrank

Farbcodes für Netzarten

N 38 Teil 4 m

Januar 1999

Inhalt

1 Geltungsbereich

2 Zweck

3 Farbkennzeichnung von Stromschienen

4 Beschriftungsbänder, Beschriftungsschilder

G eltungs bereic h

iese Werknorm gilt für alle Beschilderungen, Markierungen und Kennzeichnungen der am Flughafen ünchen zur Anwendung kommenden Netzarten und deren angeschlossenen Teilen.

Zwec k

er Zweck dieser Norm ist eine einheitliche Kennzeichnung der verschiedenen Netzarten.

F arbkennzeic hnung

Normalnetz NN Schwarz

Allgemeine Ersatzstromversorgung AEV Blau

Schnelle Ersatzstromversorgung SEV Rot

Besondere Ersatzstromversorgung BEV Grün

Gebäude-Ersatzstromversorgung GEV Grün

Unterbrechungsfreie Stromversorgung USV Weiß

Kupplung (Verbindungen) Gelb

Stromversorgung 400 Hz 400Hz Silber

TEG-D Fortsetzung bis Seite 2

Page 229: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

N38 Teil 4 Seite 2

4 B es c hriftungs bänder

Schriftfarbe Bandfarbe

Normalnetz NN Schwarz Weiß

Allgemeine Ersatzstromversorgung AEV Blau Weiß

Schnelle Ersatzstromversorgung SEV Rot Weiß

Besondere Ersatzstromversorgung BEV Schwarz Grün

Gebäude-Ersatzstromversorgung GEV Schwarz Grün

Unterbrechungsfreie Stromversorgung USV Weiß Schwarz

Kupplung (Verbindungen) Schwarz Gelb

Stromversorgung 400 Hz 400Hz Schwarz Silber

Page 230: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

FMG

-For

m 9

010

– 12

.79

– 21

Fr

üher

e A

usga

ben

N44

T1

09/8

5; 0

9/96

01/9

9

M

Kabelschutzrohre

Maße, Qualitätsvorschriften, Lieferbedingungen

N 44 Teil 1

Ersatz für Ausgabe Oktober 2007

Inhalt

1 Allgemeines 2 Geltungsbereich 3 Zitierte Normen und Richtlinien 4 Hauptabmessungen 5 Qualitäts- und Prüfvorschriften 6 Kennzeichnung 7 Lieferbedingungen 8 Sonstiges

1 Allgemeines

Die in dieser Norm aufgeführten Kabelschutzrohre werden zum Schutz von Fernmelde-, Steuer- und Starkstromkabeln eingesetzt.

2 Geltungsbereich

Die vorliegende Norm ist für den Flughafen München vorgesehen und umfasst die Kabelschutzrohre aus PVC hart mit angeformter Steckmuffe.

3 Zitierte Normen und Richtlinien

DIN 8061 Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid; Allgemeine Güteanforderungen; Prüfungen DIN 8062 Rohre aus weichmacherfreien Polyvinylchlorid; Maße R 5.1.1 Kabelschutzrohre aus PVC hart (Richtlinien der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e. V.)

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2012-10

4 Hauptabmessungen

Bild 1: Kabelschutzrohr mit angeformter Steckmuffe

Bemerkungen:

Scharfe Kanten sind zu entgraten. Die zulässige Abweichung der Distanz zwischen Rohrende und Einstecktiefenmarkierung beträgt + 2 mm. Die Hauptabmessungen der Kabelschutzrohre sind in der Tabelle aufgeführt.

Nenn- weite

Mittlerer Außendurch- messer

Wanddicke

Lieferlänge

Zul. Unrund-heit

Mittleres Gewicht (Rohr ohne Muffe) DN D zul.

Abw. s zul.

Abw. L zul.

Abw. 1) uB

mm mm mm mm m mm mm Kg/m

50 50 + 0,2 1,8 + 0,4 6 + 100 1 0,42

100 110 + 0,3 3,2 + 0,5 6 2 1,62

12 2) 5,3

+ 0,8 6 2,6

12 1) Die Differenz zwischen dem größten und kleinsten Außendurchmesser des Rohres, ermittelt in der gleichen, senkrecht zur Muffenachse liegenden Rohrquerschnittsfläche. 2) Diese Wanddicke ist i. d. R. nur für den Fall vorzusehen, wenn die Distanz zwischen Geländeoberfläche und Rohroberseite maximal 30 cm beträgt bzw. darunter liegt. Im Übrigen gelten die Festlegungen gemäß DIN 8062.

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2012-10

5 Qualitäts- und Prüfvorschriften

Bei der Herstellung der Kabelschutzrohre ist die Verwendung von Regenerat unzulässig. Zulässig ist lediglich die Verwendung von Umlaufmaterial aus der gleichen Produktionsstätte des Rohrherstellers. Zusätzlich zu denen in DIN 8061 vorgesehenen allgemeinen Güteanforderungen und Prüfungen sind die von der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e. V. festgelegten Qualitäts- und Prüfvorschriften (Richtlinie R 5.1.1) und die der Norm-Vorlage FTZ 736 531 TV1 der DBP einzuhalten. Die Einhaltung der Qualitäts- und Prüfvorschriften ist durch den Rohrhersteller in Form eines Prüfzeugnisses, zumindest für alle 5 km Kabelschutzrohr der laufenden Fertigung, bei der Lieferung der Rohre zu bescheinigen.

6 Kennzeichnung

Die Kennzeichnung erfolgt mit nachstehenden Angaben, die auf dem Kabelschutzrohr in regelmäßigen Abständen von ca. 1 m dauerhaft und nicht entfernbar anzubringen sind.

Herstellerzeichen ...........

Rohrtyp PVC h

DIN Nr. DIN 8061

Außendurchmesser x Wanddicke

50 x 1,8 oder 110 x 3,2 oder 110 x 5,3

Herstellungszeitraum (Woche/Jahr) z. B. 28/85

Maschinen Nr. z. B. 21

Eigentumskennzeichnung FMG-N 44

Gütezeichen und Gütegruppe falls der Hersteller Mitglied der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e. V. ist.

7 Lieferbedingungen

Zusätzlich zu den in der FTZ 736 531 TV 1 vorgesehenen Lieferbedingungen, sind die Rohre vom Hersteller mit Distanzhaltern und Anschlussdeckeln zu liefern.

8 Sonstiges

Für die Herstellung von Formstücken (z. B. Rohrbogen und Muffen) muss das gleiche Material, wie auch bei der Herstellung von Rohren, verwendet werden.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

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Kabelschutzrohre

Qualitätsvorschriften für die Verbindungen von Kabelschutzrohren

N 44 Teil 2

Ersatz für Ausgabe Oktober 2007

Inhalt

1 Allgemeines 2 Geltungsbereich 3 Zitierte Normen 4 Qualitäts- und Prüfvorschriften

1 Allgemeines

Die Kabelschutzrohrverbindung hat durch ein Stecksystem zu erfolgen. Die hierfür erforderliche Steckmuffe muss an einem der beiden Rohrenden werkseitig angeformt und mit einer Dichtung versehen sein.

2 Geltungsbereich

Die hier vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen für die Verbindung von Kabelschutzrohren gelten nur im Zusammenhang mit Teil 1 der vorliegenden Norm.

3 Zitierte Normen

N 44 Teil 1 Kabelschutzrohre; Maße, Qualitätsvorschriften und Lieferbedingungen

4 Qualitäts- und Prüfvorschriften

4.1 Das Stecksystem der Kabelschutzrohrverbindung wird mit Hilfe einer Gummidichtung abge-dichtet. Der Hersteller der Kabelschutzrohre bzw. des Stecksystems muss den einwandfreien Sitz der Dichtung in ihrer Sicke auch nach erfolgter Montage garantieren. 4.2 Die Rohrverbindung muss gegen Gas und Wasser bei einem Oberdruck von 1,5 bar dauernd dicht sein. Diese Vorschrift gilt auch für den Fall einer Abwinklung der Kabelschutzrohre von mindestens 5% bei einer Temperatur von 60 °C. 4.3 Zur optischen Kontrolle der richtigen Einschubtiefe des Steckendes in die Muffe (bis Rohran-schlag am Muffenende) ist jedes Rohr- oder Rohrbogenende vom Werk mit einer gut sichtbaren Einstecktiefenmarkierung vorzusehen. Diese muss dauerhaft, unveränderbar bzw. ausschließlich durch Zerstörung derselben entfernbar sein. Die Einstecktiefenmarkierung muss nach dem sachgemäß erfolgten Steckvorgang noch sichtbar sein. 4.4 Für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Pkt. 4.2, ist durch den Rohrhersteller ein entsprechender Prüfbericht einer amtlich anerkannten Prüfstelle zu erbringen.

TEGD

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

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Kabelschutzrohre

Verlege- und Prüfvorschriften

N 44 Teil 3

Ersatz für Ausgabe Oktober 2007

Inhalt

1 Allgemeines 2 Zitierte Normen und Richtlinien 3 Rohrverlegung 4 Prüfvorschriften 5 Herstellung von Rohrpasslängen

1 Allgemeines

Für die Ausführung und Überwachung des Bauvorhabens muss sachkundiges Personal eingesetzt werden. Beim Bau von Kabelkanalanlagen sind u. a. die technischen Vorschriften der Versorgungsunternehmen zu beachten.

2 Zitierte Normen und Richtlinien

DIN 4124 Baugruben und Gräben, Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten DIN 18 300 VOB, Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen; Erdarbeiten DIN 18 303 Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen; Verbauarbeiten ZTV-FLN 10 Tiefbauarbeiten für Gräben und Baugruben ZTV-FLN 12 Bauen, Instandhalten und Abbrechen von Kabelkanälen ZTVE-StB 76 Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr Merkblatt über das Zufüllen von Leitungsgräben, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e. V., Arbeitsgruppe Untergrund N 44 Teil 1 KSR; Maße Qualitätsvorschriften und Lieferbedingungen N 44 Teil 2 KSR; Qualitätsvorschriften für die Verbindung von Kabelschutzrohren

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N44 Teil 3 Seite 2

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3 Rohrverlegung

3.1 Rohrgraben

Bei der Ausführung des Rohrgrabens sind die durch Leistungsbeschreibung oder statische Berechnung vorgegebenen Abmessungen einzuhalten.

Bild 1: Zeitlicher Ablauf der Arbeitsgänge beim Bau eines Kabelkanals aus Rohren (Beispiel)

PVC-Rohr

Kabelkanalgraben

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2012-10

Bei nicht tragfähiger und stark wasserhaltiger Grabensohle sowie der Gefahr des Ausspülens des einzubringenden Verfüllmaterials durch wechselnde Grundwasserstände, ist durch geeignete Maßnahmen eine Stabilisierung sicherzustellen. Der Rohrverband ist - wenn erforderlich - gegen Auftrieb zu sichern.

3.2 Verfüllen und Verdichten der Kabelschutzrohre

Das im Bereich der Leistungszone verdichtete Verfüllmaterial ist als wesentliches Tragelement in die Gesamtkonstruktion einzubeziehen. Der nötige Abstand zwischen den Rohren ist durch den Einbau von Abstandhaltern sicherzustellen.

3.3 Kaltbiegen der Rohre

Für die in N 44 Teil 1, Tabelle 1 festgelegten Kabelschutzrohre sind - bei Temperaturen über 10 °C - Kaltbiegeradien R ≥ 5 m zugelassen. Dabei sind die Verlegevorschriften des Herstellers zu beachten. In Krümmungsbereichen sollten kalt zu biegende Rohrstränge stets aus 12 m langen Rohren aufgebaut und die Verbindungsmuffe möglichst außerhalb des Biegebereiches angeordnet werden. Die Rohre dürfen keinesfalls um einen einzigen festen Punkt gebogen werden, da dies zum Einknicken des Rohres führt.

4 Prüfvorschriften

4.1 Optische Prüfung der Einsteckverbindung

Die optische Prüfung der Einsteckverbindung erfolgt mit Hilfe der an den Rohrsteckenden angeordneten Einstecktiefen-Markierung. Letztere muss bei ordnungsgemäßer Montage noch sichtbar sein.

4.2 Dichtigkeitsprüfung

Die Dichtigkeitsprüfung ist sowohl vor dem Einsanden einer Rohrlage d. h. vor dem Verfüllen des gesamten Rohrgrabens als auch danach durchzuführen. Der geprüfte Rohrstrang gilt als dicht, wenn der vorgegebene Prüfdruck von 1,5 bar nach der Unterbrechung der Druckluftzufuhr für die Dauer einer Minute konstant bleibt. Auf guten Sitz der Dichtstopfen am Eingang und Ende des KSR-Stranges ist zu achten. Es wird die Verwendung von Geräten empfohlen an die gleichzeitig mindestens 8 Kabelschutzrohrstränge angeschlossen werden können. Die Dichtigkeitsprüfung muss an von Schacht zu Schacht fertig verlegten Rohrzügen erfolgen. Um Längenverkürzungen zu vermeiden, muss bei Rohrwandtemperaturen von gleich/größer als 10 °C die zu prüfende Rohrlage schrittweise mit der Verlegung, 1 bis 2 cm über dem Rohrscheitel eingesandet werden. Sämtliche Muffenverbindungen sind dabei frei und offen zu lassen. Nach erfolgter positiver Dichtigkeitsprüfung werden die offenen Muffenverbindungen verfüllt und die Zwischenräume der eingesandeten Rohrlage verdichtet.

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2012-10

Bei Distanzen unter 25 m zwischen den Schächten, besteht in der Regel keine Gefahr von Undichtigkeiten aufgrund von Längenverkürzungen. Die oben festgelegte Verlegevorschrift kann somit entfallen.

Bemerkung:

Die ordnungsgemäße Durchführung nach Pkt. 4 ist durch entsprechende Prüfungszeugnisse zu belegen.

5 Herstellung von Rohrpasslängen

Die Herstellung von Rohrpasslängen erfolgt durch Ablängen und Anschrägen der Rohrsteckenden. Dabei ist zu beachten, dass das Rohr rechtwinklig geschnitten wird und das Steckende die genormte 15°-Anschrägung aufweist (N 44 Teil 1, Bild 1). Es wird empfohlen Geräte zu verwenden, die in einem Arbeitsgang trennen und anfasen. Bei gekürzten Rohren ist zum Markieren der Einstecktiefe ein Farbklebeband zu verwenden.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

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Verzögerte Zuschaltung von ersatznetzberechtigten Verbrauchern

nach Netzausfall

N 51

Ersatz für Ausgabe April 2007

Inhalt

1 Allgemeines 2 Mitgeltende Normen 3 Zuschaltung der Stromerzeugungsaggregate 4 Anforderungen an die ersatzstromberechtigten Verbraucher 5 Schaltschema (Beispiel)

1 Allgemeines

Der Zweck dieser Norm ist es, nach einem Netzausfall eine entsprechende Zuschaltung der Er-satzstromleistungen für den Flughafen München zu gewährleisten und sie gilt nur für Bestandsanlagen die bis zum 31.12.2006 gebaut wurden. Ab dem 01.01.2007 ist für neue Anlagen eine automatische Umschaltung der AEV-Verbraucher auf das AEV-Netz, die betriebsmäßig im NN-Netz versorgt werden, nicht mehr zulässig

2 Mitgeltende Normen

.

Es gelten alle einschlägigen VDE-Bestimmungen

3 Zuschaltung der Stromerzeugungsaggregate

Nach einem Netzausfall müssen mit 0,2 s bis 1 s Verzögerung (einstellbar) die im Stillstand be-findlichen Stromerzeugungsaggregate innerhalb von 15 s gestartet, auf Nenndrehzahl gebracht und zueinander sowie zu ggf. bereits sich im Betrieb befindlichen Aggregaten synchronisiert werden. Ab diesem Zeitpunkt stehen die Aggregate zur Leistungsabgabe bei stufenweise steigender Be-lastbarkeit zur Verfügung.

4 Anforderungen an die ersatzstromberechtigten Verbraucher

4.1 Allgemeines

Zur Realisierung der verzögerten Zuschaltung der Ersatzstromleistungen sind entsprechend dem Schaltschema gemäß Pkt. 5 bei allen Schaltschränken, wo ersatzstromberechtigte Verbraucher angeschlossen sind (z. B. Teile der Lüftungsanlagen im Passagierabfertigungsbereich) die An-forderungen gemäß Pkt. 4.2 einzuhalten.

TEGD Fortsetzung bis Seite 2

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4.2 Anforderungen

4.2.1 In Absprache mit dem Nutzer ist zu beachten, dass bei Normalnetz (NN) - Ausfall die Lastabwurfschaltung der ersatzstromberechtigten Verbraucher (mit Anschlussleistungen > 7,5 kW) mit 0,2 s bis 1 s Verzögerung (einstellbar) abschaltet. 4.2.2 Es ist vorzusehen, dass die Ersatzstrom-Verbraucher bei Ersatznetz (AEV) - Wiederkehr mit einer zwischen 15 und 120 s einstellbaren Verzögerung wieder zugeschaltet werden.

Anmerkung

Für die ausfallempfindlichen Verbraucher, wie z. B. Beleuchtungsanlagen, MSR-Anlagen, EDV- und Kommunikationsanlagen gelten die Anforderungen nach Pkt. 4 nicht.

5 Schaltschema (Beispiel)

Schaltschema für verzögerte Ab- und Zuschaltung von ersatznetzberechtigten Verbrauchern nach Netzausfall.

Beispiel: Die Lüftungsanlage im Passagierabfertigungsbereich; 1/3 der installierten Leistung ist an das AEV-Netz angeschlossen. Funktion 1: Bei NN-Ausfall (1, 2 oder 3 Phasenspannungen < 80...95% UN) läuft das Zeitrelais bzw. die ZLT-Funktion an: Der Abschaltbefehl an die AEV-Verbraucher erfolgt nach 0,2 s bis 1 s (einstellbar). Bei NN-Spannungswiederkehr (alle 3 Phasen > 100% UN) fällt das Zentralrelais bzw. die ZLT-Funktion zurück. Funktion 2: Steht die AEV-Spannung an oder bei Wiederkehr der AEV-Spannung (alle 3 Phasen > 96% UN) läuft das Zeitrelais bzw. die ZLT-Funktion an: Der Zuschaltbefehl an den AEV-Verbraucher erfolgt nach 15...120 s (einstellbar). Bei AEV-Spannungsausfall (1, 2 oder 3 Phasen < 80...95% UN) wird das Zeitrelais bzw. die ZLT-Funktion zurückgesetzt und läuft erst nach AEV-Spannungswiederkehr wieder an.

NN AEV

U <

U >

T= - - - s Spannungsrelais (Spannungsmangel)

Spannungsrelais (Spannungswiederkehr)

Zeitrelais bzw. ZLT-Funktion

Motorantrieb M

U <

T=0,2...1s

U >

T=15...120s

M

M

Funktion 2 Funktion 1

M M

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

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M Kabeltrassen

Brandschutzmaßnahmen

Allgemeine Anforderungen

N 54

Ersatz für Ausgabe Juli 2010

Inhalt

1 Geltungsbereich 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien und Gesetze 3 Allgemeines 4 Kabelabschottungen 5 Abschottungsarten und Anwendungsbereiche 6 Brandschutz-Beschichtungen 7 Verkleidungen 8 Kabeltrassen

1 Geltungsbereich

Die vorliegende Norm enthält allgemeine Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes für Kabeltrassen innerhalb von Bauwerken des Flughafens München.

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien und Gesetze

N 30 Teil 3 Kennzeichnung und Dokumentation von Kabeln und Leitungen DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN VDE 0472 Prüfungen von Kabeln und isolierten Leitungen DIN VDE 0298-4 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen DIN VDE 0604-1 Elektro-Installationskanäle für Wand und Decke DIN VDE 0639 Kabelträgersysteme zum Führen von Leitungen für elektrische Energie und Informationen Leitungsanlagenrichtlinie der BayBO Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Brandabschottungen BayBO Herstellervorgaben von Kabeltragesystemen

TEGD Fortsetzung bis Seite 5

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3 Allgemeines

In Rettungswegen, bei Deckendurchbrüchen sowie beim Durchdringen von Wänden mit Brandschutzanforderungen sind entsprechende Vorkehrungen zur Erreichung der jeweils geforderten Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 zu treffen. Sämtliche dabei verwendeten Materialien oder die Ausführungen und Anwendungen derselben müssen vom Institut für Bautechnik Berlin zugelassen sein, sowie den gültigen baurechtlichen Anforderungen entsprechen. Die entsprechenden vollständigen Zulassungsbescheide müssen während der Ausführung der Arbeiten ständig zur Einsichtnahme auf der Baustelle vorhanden sein. Der Hersteller der jeweiligen Brandschutzmaßnahme muss für das Bauvorhaben eine Übereinstimmungserklärung ausstellen, mit der er bestätigt, dass die von ihm ausgeführten jeweiligen Brandschutzmaßnahmen den Bestimmungen des Zulassungsbescheides entsprechen. Die Bescheinigung ist der Bauleitung auszuhändigen und bei Aufforderung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterzuleiten. Die für Brandschutzmaßnahmen zu verwendenden Materialien oder Bauteile müssen nach Fertigstellung und z. T. bei der Ausführung • baurechtlich zugelassen • lösungsmittelfrei • mechanisch widerstandsfähig • alterungsbeständig • feuchtigkeitsunempfindlich • korrosionsneutral • asbestfrei • lichtbogenfest • säure- und laugenfest • dekontaminierfähig • rissfest • nicht feuergefährlich und • nicht gesundheitsschädlich sein. Mit der Ausführung von Brandschutzmaßnahmen dürfen nur Unternehmen beauftragt werden, die die nötige Sachkenntnis und Erfahrung auf diesem Gebiet haben sowie über geeignetes Fachpersonal und Geräte verfügen. Bei der Auswahl und Ausführung der Brandschutzmaßnahmen ist unbedingt darauf zu achten, dass eine leichte, sichere und wirtschaftliche Nachinstallation gewährleistet ist. Nachinstallationen und Ausbesserungen der Brandabschottungen und -beschichtungen müssen nachträglich jederzeit möglich sein. Die verwendeten Materialien müssen für ortsübliche Kabel und Leitungen für halogenfreie, PE-isolierte und mineralisolierte Kabel und Leitungen geeignet sein. Die für Kabelabschottungen verwendeten Materialien in Wänden mit Brandschutzanforderungen müssen zum überwiegenden Teil aus A1-Material bestehen. Die Verlegung von Leerrohre durch Brandschottabschottungen ist nicht erlaubt.

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Die Summe der Querschnitte aller Kabel und Rohre darf nicht mehr als 60 % der Rohbauöffnung des Brandschottes betragen.

4 Kabelabschottungen

Kabel- und Leitungsabschottungen durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderungen müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse des Bauteils nach DIN 4102 entsprechen. Jede Kabelabschottung ist nach ihrer Fertigstellung mit einem Schild auf beiden Seiten dauerhaft zu kennzeichnen. Es ist neben der Abschottung an der Wand zu befestigen und muss folgende Angaben enthalten: • Brandschottnummer • Auftragnehmer • Hersteller der Abschottung • Schottsystem • Zulassungsnummer des Instituts für Bautechnik, Berlin • Herstellungsjahr Die Größe des Gesamt-Kupferquerschnittes des einzelnen Kabels darf nicht begrenzt sein. Das verwendete Schottmaterial muss mit Beton bzw. dem Mauerwerk gut haften. Die Außenflächen des Brandschotts müssen glatt ausgeführt werden. Die Kabeltragkonstruktionen müssen zu beiden Seiten der Abschottung, gemäß Zulassung des Brandschottes bzw. Herstellervorschriften des Kabeltragesystemherstellers, so am Bauwerk befestigt werden, dass im Brandfalle eine zusätzliche mechanische Beanspruchung der Abschottung nicht auftreten kann. Gesperrte Brandschotts werden zusätzlich mit einem Schild „BRANDSCHOTT GESPERRT“ gekennzeichnet. Durch Brandschotts geführte Kabel und Leitungen müssen in Lagen, bzw. dürfen als Kabelbündel mit einem Durchmesser von max. 60 mm, verlegt werden. Kabel und Leitungen müssen senkrecht zur Schottoberfläche durch das Brandschott geführt werden. Stützkonstruktionen innerhalb der Kabelabschottung sind zu vermeiden, da hierdurch die Nachinstallation beeinträchtigt wird. Die Abschottung ist so auszuführen, dass die gemäß Zulassung geforderte Schottdichte erreicht wird.

5 Abschottungsarten und Anwendungsbereiche

5.1 Mineralfaserschottung

Die Mineralfaserschottung besteht in der Regel aus 2 x 60 mm dicken Steinwollplatten der Klasse A1 (vgl. DIN 4102), die mit Dämmschichtbildnern, gemäß Herstellervorschrift, verarbeitet werden. Das Raumgewicht der Mineralfaserschottung beträgt ca. 150 kg/m³. Die Beschichtungsmengen sind nachzuweisen. Diese rauchgasdichte Schottung ist i. d. R. in allen F 90 und F 30-Bereichen vorzusehen.

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Bei Nachinstallation darf zum verschließen eines Mineralfaserschottes nur das von der Zulassung genehmigte Material verwendet werden.

5.2 Mörtelschottung

Die Schottungen der Feuerwiderstandsklasse F 90 in Nassbereichen werden mit Brandschutzmörtel hergestellt, deren Zuschlagstoffe aus Leichtbaumaterial A1 und deren Bindemittel aus hydraulischen Bindern bestehen. Diese Schottung ist in Nassbereichen, wie beispielsweise in Bereichen mit Spritzwasser bzw. bei sehr hoher Luftfeuchtigkeit in Küchen, Waschräumen u. ä., vorzusehen.

5.3 Systemschottung

Die Systemschottungen der Feuerwiderstandsklasse F 90 sind in Bereichen, die besonderen Anforderungen entsprechen müssen, vorzusehen. Diese Anforderungen sind: • Druckgasdichtigkeit • Wasserdichtigkeit • Explosionsschutz • Elektromagnetische Schirmung • Radioaktive Schirmung Für diese Anwendungsbereiche sind nachrüstbare Rahmenpacksysteme vorzusehen.

5.4 Temporäre Schottung

Die temporäre Schottung der Feuerwiderstandsklasse F 90 (vgl. DIN 4102) muss aus Kissen mit Mineralfaserfüllung der Klasse A1 bestehen. Eine Granulatfüllung ist nicht zulässig. Die Hüllen müssen aus Glasseidengewebe oder Dämmschichtbildner-beschichteten organischen Geweben bestehen. Diese Schottung ist keine Dauerschottung. Sie dient lediglich der zeitweiligen Abschottung kritischer Bereiche von Beendigung bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeiten am Bau.

6 Brandschutz-Beschichtungen

Die Brandschutz-Beschichtung darf keine Verminderung der Belastung bzw. keine Erhöhung der Leitertemperatur der zu beschichtenden Kabel und Leitungen nach sich ziehen. Die Beschichtungsstärke muss dem Prüfbericht entsprechen. Einzelne Kabel müssen sich aus dem beschichteten Verband lösen lassen. Nach Beendigung der Beflammung der Kabel und Leitungen muss ein Weiterbrennen bzw. Nachbrennen geschützter Kabel ausgeschlossen sein. Die Beschichtung muss alterungsbeständig, elastisch und flexibel sein und darüber hinaus eine Rissbildung vermeiden. Sie muss mechanisch widerstandsfähig sein. Das Brandschutz-Beschichtungsmaterial muss für gebündelte Leitungsverlegung, auch für Leitungstrassen, verlegte Leitungen und Leitungsbündel geeignet sein. Das angewendete Material ist i. d. R. in spritz- und streichfähiger Ausführung oder soweit erforderlich als spachtelfähiger Kitt anzubieten. Soweit für halogenfreie Kabel und Leitungen der Nachweis des Isolationserhaltes nach DIN 57472 - VDE 0472 mit mindestens 30 min. oder größer vorliegt und es sich um abgeschlossene Trassen oder Trassenbereiche handelt, sind diese nicht zu beschichten.

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7 Verkleidungen

Die Verkleidung von Kabeltrassen und deren Tragkonstruktion in Rettungswegen sowie Abschottungen von Kabeln des allgemeinen und des besonderen Ersatznetzes (AEV bzw. BEV) sowie Leitungen von Sicherheits-Beleuchtungs-Anlagen müssen der Feuerwiderstandsklasse I 90 nach DIN 4102 entsprechen. Leitungstrassen und deren Tragkonstruktionen für den Funktionserhalt sind mit Feuerschutzplatten zu verkleiden. Die Tragkonstruktion muss sich dabei innerhalb der Brandschutz-Verkleidung befinden. Bei von der Decke abgehängten Tragkonstruktionen muss die Abhängung ebenfalls in die Schutzmaßnahme einbezogen werden. Die Tragkonstruktion außerhalb der Verkleidung kann bei Feuerwiderstandsklasse F 30 beschichtet werden. Als Verkleidungsmaterial ist ein zugelassenes Material und eine geprüfte Konstruktion zu verwenden. Eine Befestigung der Verkleidung an der Tragkonstruktion ist dabei nicht zulässig. Die Verkleidungskonstruktion ist an der Decke bzw. Wand zu befestigen. Sie kann aus einer eigenen Tragkonstruktion, mit zugelassenen Konstruktionsteilen, bestehen. Bei der Verkleidung der Kabel- und Leitungstrassen muss eine Seite der Verkleidung zum Zwecke der Nachinstallation leicht abnehmbar ausgeführt werden. Das sichere Wiederanbringen der Verkleidungen, auch nach mehrmaliger Demontage, muss gewährleistet sein. Bei längeren verkleideten Kabel- und Leitungstrassen müssen entsprechend der Belegung, sich im Brandfalle automatisch schließende Lüftungsöffnungen, berücksichtigt werden. Bei Kreuzungen von Kanälen durch Brandwände, sind die Kanäle durch Abschottungen zu schließen

8 Kabeltrassen

Kabel und Leitungen dürfen nur mit den vom Hersteller zugelassen Befestigungseinrichtungen an Kabeltragekonstruktion befestigt werden. Die maximale Belegung einer Kabel- bzw. Leitertrasse darf die Steghöhe der Wanne nicht überschreiten. Kabel und Leitungen müssen am Beschriftungspunkt dauerhaft gekennzeichnet werden. Der Beschriftungspunkt ist an der Kabeltrasse mit einem grünen Punkt gekennzeichnet. Kabel und Leitungen dürfen nur in Kabeltrassen mit der entsprechenden Netzart (FMG Norm N30 Teil 3) verlegt werden. Bei Kabelführung über Kabelleitern im Steigbereich sind die Leitungen und Kabel ausschließlich mit ausreichend dimensionierten Bügelschellen zu befestigen. Kabel und Leitungen dürfen in Kabeltrassen nur nebeneinander in Lagen oder als Bündel von max. 60 mm im Durchmesser verlegt werden. Gesperrte Kabel- und Leitungstrassen sind mit einem zusätzlichen Schild „TRASSE GESPERRT“ gekennzeichnet.

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Werknormen der Flughafen München GmbH Oktober 2012

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Steuerungen und Verriegelungen in

Transformatorstationen

N 57

Ersatz für Ausgabe Juli 2007

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen 3 Steuerung und Verriegelung der 20 kV-Transformatorschalter 4 Steuerung und Verriegelung der Normalnetz-NSHV-Längskupplungen 5 Umschaltautomatik zwischen der 400 V NN- und 400 V AEV-NSHV-

Sammelschiene 6 Ausführungsart der Niederspannungsschalter 7 Erläuterungen zu den Abkürzungen

1 Geltungsbereich und Zweck

Diese Werknorm gilt für die Errichtung der Transformatorenstationen auf dem Flughafen München. Sie soll das Zusammenwirken der erforderlichen festverdrahteten Steuerungen und Verriegelungen zwischen der 20 kV-Schaltanlage und der Niederspannungshauptverteilung innerhalb der Transformatorstation sicherstellen und den dazu notwendigen Lieferumfang in den Vergabeeinheiten „Mittelspannungsnetz“ und „Gebäudeinstallation" festlegen.

2 Mitgeltende Normen

Alle einschlägigen DIN VDE-Vorschriften

3 Steuerung und Verriegelung der 20 kV-Transformatorschalter

Der niederspannungsseitige NSHV-Transformatoreinspeiseschalter ist elektrisch so zu verriegeln, dass er weder von fern noch am Schaltfeld eingeschaltet werden kann, wenn der zugehörige Mittelspannungs-Transformatorschalter ausgeschaltet ist. Die Steuerungsspannung für den Verriegelungsmagneten (stromlose Verriegelung) oder Arbeitsstromauslöser für Dauerschaltung (100% ED) am 400 V-Schalter beträgt 67 V DC, wird aus der 20 kV-Anlage geliefert und dort abgesichert. Der Arbeitsstromauslöser bzw. Verrieglungsmagnet ist auf Schaltanlagenreihen-klemmen im 400 V-Schaltfeld zu verdrahten. Das Steuerkabel von diesen Klemmen zur 20 kV-Schaltanlage ist vom Errichter dieser Anlage zu liefern und zu montieren. Wenn der 20 kV-Trafoschalter ausgeschaltet wird, muss der zugehörige 400 V-NSHV-Trafo-einspeiseschalter durch einen 67 V DC-Arbeitsstromauslöser und Federkraftspeicher ebenfalls auslösen. Steuerspannungsabsicherung, Klemmen, Verdrahtung und Steuerkabel sind wie bei der o. g. Verriegelung auszuführen. Die Buchholzüberwachung (nur für Öltrafos) und die Temperaturüberwachung am Transformator, jeweils für Warnung und Auslösung, werden vom Errichter der 20 kV-Schaltanlage zu dieser verkabelt und schalten den 20 kV-Trafoschalter aus.

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2012-10

4 Steuerung und Verriegelung der Normalnetz-NSHV-Längskupplungen

Der 400 V-Längskuppelschalter in der NSHV-NN-Sammelschiene darf weder von fern noch am Schaltfeld eingeschaltet werden können, wenn der 20 kV Längskuppelschalter in der NN-Sammel-schiene offen und gleichzeitig mindestens je 1 Transformator links und rechts der Kupplung eingeschaltet ist (mit dem Verriegelungsmagnet 67 V DC in Ruhestromschaltung oder einem Arbeitsstromauslöser in Dauerschaltung (100% ED) am 400 V-Längskuppelschalter). Ist der 400 V-NSHV-Längskuppelschalter eingeschaltet und wird der o. g. Schaltzustand durch Fernsteuerung oder Vor-Ort-Steuerung hergestellt (20 kV-Längskupplung offen oder mindestens je 1 Transformator links und rechts der 20 kV-Längskupplung eingeschaltet), so muss der 400 V-NSHV-Längskuppelschalter durch einen 67 V DC-Arbeitsstromauslöser automatisch abgeschaltet werden. Die 67 V DC-Steuerspannung und das Steuerkabel zwischen der 20 kV und 400 V-NSHV sind durch den Errichter der 20 kV-Schaltanlage auszuführen.

5 Umschaltautomatik zwischen der 400 V NN- und 400 V AEV-NSHV-Sammelschiene

Bei allen Niederspannungshauptverteilungen, die neben NN-Transformatoren auch einen AEV-Transformator haben, ist folgende festverdrahtete Umschaltautomatik in der Niederspannungs-hauptverteilung einzubauen: • die NN-Sammelschiene und AEV-Einspeisung vor dem 400 V-Trafoeinspeiseschalter werden

jeweils durch einen 3poligen Spannungswächter nach VDE 0435 Teil 120 überwacht • fällt an der AEV-Einspeisung die Spannung von einer oder mehreren Phasen unter ca. 90% der

Nennspannung (einstellbar) und ist gleichzeitig die Spannung der NN-Schiene in allen drei Phasen größer als 95% der Nennspannung (einstellbar), so wird der AEV-Trafoeinspeise-schalter nach etwa 19 s (einstellbar von 0 ... 30 s) abgeschaltet und danach der Kuppelschalter zwischen der NN- und AEV-NSHV-Sammelschiene automatisch eingeschaltet

• wenn die Spannung der AEV-Einspeisung in allen drei Phasen größer ist als ca. 95% der Nenn-spannung (einstellbar), wird nach etwa 1 bis 5 Minuten (einstellbar) der Kuppelschalter zwischen der NN- und AEV-NSHV-Sammelschiene automatisch abgeschaltet und der AEV-Trafoeinspeiseschalter eingeschaltet

• der AEV-Trafoeinspeiseschalter und der Kuppelschalter zwischen der NN- und AEV-NSHV-Sammelschiene sind gegenseitig so zu verriegeln, dass immer nur einer der beiden Schalter eingeschaltet werden kann. Dabei darf auch die Hand-Einschaltung vor Ort nicht möglich sein; sie ist durch Sperrmagnete in Ruhestromschaltung oder Arbeitsstromauslöser in Dauerschal-tung (100% ED) zu verhindern

• die Steuerspannung für die vorgenannte Automatik und Verriegelung beträgt 67 V DC, wird aus der Batterieanlage für die 20 kV-Schaltanlage geliefert und ist dort abgesichert.

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2012-10

6 Ausführungsart der Niederspannungsschalter

In Niederspannungs-Hauptverteilungen sind die 400 V Trafo-Einspeiseschalter und die 400 V Sammelschienen-Längskupplungsschalter in Einschubtechnik auszuführen. Für die Betriebszustands- und Störmeldungen der vorgenannten Schalter sind entsprechende Meldungen auf eine Klemmleiste (-X4) in der NSHV aufzuschalten.

7 Erläuterungen zu den Abkürzungen

AEV - Allgem. Ersatzstromversorgung ED - Einschaltdauer NN - Normalnetz NSHV - Niederspannungshauptverteilung

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Werknormen der Flughafen München GmbH April 2015

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Beleuchtung in

Parkhäusern und Parkgaragen

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Ersatz für Ausgabe -

Inhalt

1 Geltungsbereich und Zweck 2 Mitgeltende Normen und Richtlinien 3 Festlegungen für die Beleuchtung 4 Verwendete Abkürzungen

1 Geltungsbereich und Zweck

Diese Werknorm gilt für die Errichtung und Sanierung von Parkhäusern und Parkgaragen der Flughafen München GmbH (FMG) ab 2014. Zweck dieser Norm ist die Vereinheitlichung der Beleuchtungsanlagen und die damit verbundene Reduzierung des Wartungsaufwandes. Abweichungen von dieser Norm sind mit der zuständigen FMG-Fachabteilung abzustimmen. Die aktuell gültigen Baubescheide der Gebäude sind zu beachten.

2 Mitgeltende Normen und Richtlinien

Neben dieser Norm und dem aktuell gültigen Baubescheid gelten folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung: • Bayrische Garagenverordnung (GaStellV) • DIN Normen und Richtlinien • DIN-VDE Normen, Vorschriften und Richtlinien • Normen und Richtlinien der Flughafen München GmbH • Brandschutzkonzept • Bau- und Arbeitsschutzrechtliche Grundlagen • Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR • Weitere mitgeltende Normen und Richtlinien.

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3 Festlegungen für die Beleuchtung

Entsprechend der bayerischen Garagenverordnung (GaStellV) ist die Beleuchtung mindestens in zwei Stufen schaltbar auszuführen, dass an allen Stellen der Nutzflächen und Rettungswege in der ersten Stufe eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux und in der zweiten Stufe von mindestens 20 Lux erreicht wird (Stand: 12.06.2014). Sofern im jeweiligen Baubescheid oder in rechtlich relevanten Normen, Vorschriften und Richtlinien (siehe Punkt 2) nichts anderes gefordert ist, gelten die im Folgenden aufgeführten Festlegungen.

3.1 Blendung UGR

Der Wert für die Direktblendung UGR ist entsprechend der Vorgaben in den mitgeltenden Normen und Richtlinien (siehe Punkt 2) einzuhalten.

3.2 Beleuchtungsstärke Em

Die Beleuchtungsstärke Em ist entsprechend der Vorgaben in den mitgeltenden Normen und Richtlinien (siehe Punkt 2) einzuhalten. Adaptionsstrecken zur Anpassung der Augen sind zu berücksichtigen.

3.3 Gleichmäßigkeit der Beleuchtung UO

Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung Uo ist entsprechend der Vorgaben in den mitgeltenden Normen und Richtlinien (siehe Punkt 2) einzuhalten.

3.4 Anordnung der Leuchten

Die Leuchten sind längs der Fahrtrichtung zu installieren. Aus Wartungsgründen sind keine Leuchten über Parkflächen anzuordnen.

3.5 Steuerungsstrategie Funktionsbeschreibung

3.5.1 Verkehrsbereiche (Fahrwege, Park- und Abstellflächen)

Präsenzabhängige Konstantlichtregelung über DALI-Ansteuerung wie folgt: Die Beleuchtung wird zonenweise unter Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte und der höchst möglichen Wirtschaftlichkeit (Abstimmung mit der FMG und gegebenenfalls mit Behörden) über separat eingebaute Multisensoren geschaltet. Wird die Anwesenheit eines Fahrzeugs oder einer Person erkannt, werden die Leuchten auf Betriebshelligkeit gesteuert. Nach einer einstellbaren Nachlaufzeit werden diese zurückgedimmt. In den ELT-Verteilern ist ebenfalls eine Ort/Fern/Aus-Steuerung mittels Wahlschalter eingebaut. Diese dient zur vorrangigen Überbrückung der Dali-Steuerung. Eine Statusmeldung des Schalters ist auf die MBE aufgeschaltet.

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2015-04

3.5.2 Nebenbereiche (Treppenhäuser, Gehwegbeleuchtung)

Präsenzabhängige Konstantlichtregelung über DALI-Ansteuerung (analog Punkt 3.5.1). In den ELT-Verteilern ist ebenfalls eine Ort/Fern/Aus-Steuerung mittels Wahlschalter eingebaut. Diese dient zur vorrangigen Überbrückung der Dali-Steuerung. Eine Statusmeldung des Schalters ist auf die MBE aufgeschaltet.

3.6 Leuchteneigenschaften

• Schutzart mindestens IP54 • Schutzklasse I oder II • Steckbare Leuchten Ausführung bei Schienenmontage • ist keine Schienenmontage möglich, sind die Leuchten werkzeuglos austauschbar • leichte Wartbarkeit der Leuchten • EVG Industriestandard • Umgebungstemperaturen von -25 °C bis +40 °C • schlagfestes Gehäuse IK 08 (nicht Vandalismus sicher) • Lichttechnische Abdeckung aus schlagfestem Polycarbonat, mindestens IK 08

UV-beständig und vergilbungsfrei • hohe chemische Resistenz und Korrosionsbeständigkeit • CE-Kennzeichnung • Abstimmung zu Qualitäten und Details mit der FMG-Fachabteilung.

3.7 Lichtfarbe

• Lichtfarbe 4000 K • Lichtfarbe generisch 840.

3.8 LED-Standard (bei LED Beleuchtungsvariante)

• 50.000 h und L80/B10 • LED-Modul austauschbar.

3.9 DALI-Controller

• Controller mit direkter DALI-Schnittstelle ohne zusätzlichen Gateway. Kommunikation Richtung Managementebene über BACnet/IP. Aufschaltung von konventionellen Datenpunkten (DI, DO, AI, AO) möglich. Controller erweiterungsfähig.

• Einbau der DDC-Einheiten sowohl in zentrale Unterstationen der GA sowie dezentral in Elektroverteilungen (NSUV, IT usw.).

• Abstimmung zu Details mit FMG-Fachabteilung Gebäudeautomation.

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2015-04

3.10 Multisensor

• Multisensor DALI (Helligkeit/Präsenz) • Schutzart mindestens IP54 • integrierbar in DALI-Bus.

3.11 Sicherheitsbeleuchtung Rettungszeichen

• LED-Leuchten nach Anforderung zwei- oder dreidimensional • Schutzart IP54 • Ausführung nach den aktuell gültigen Normen • CE-Kennzeichnung • DALI-fähig bzw. Systemangepasst an den Bestand • Funktionsüberwachung über GA (Ausfallüberwachung).

3.12 Sicherheitsbeleuchtung

Entsprechend GaStellV ist in geschlossenen Großgaragen und in mehrgeschossigen unterirdischen Mittelgaragen zur Beleuchtung der Rettungswege eine Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen. Die Sicherheitsbeleuchtung und die Allgemeinbeleuchtung erhalten eine separate Stromeinspeisung. Der DALI-Bus wird unabhängig von der Stromversorgung über alle Leuchten durchgeschleift. Bei Ausfall des DALI-Buses, der Stromversorgung oder des DALI-Controllers schalten alle Leuchten in den "Sicheren Betrieb" 100% EIN. Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung sind den aktuell gültigen Normen, Vorschriften und Richtlinien (siehe Punkt 2) zu entnehmen.

4 Verwendete Abkürzungen

DALI Digital Addressable Lighting Interface

GA Gebäudeautomation

MBE Gebäudeautomation-Managementebene

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Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen

Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 1 von 7

Handbuch 21 – „Normen und Standards“

Werk-Norm N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen AFDD (ARC Fault Detection Device)

Flughafen München

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Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen

Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 2 von 7

Inhaltsverzeichnis Geltungsbereich: .................................................................................................................................... 3

Zielsetzung: ............................................................................................................................................. 3

Mitgeltende Normen und Richtlinien: ................................................................................................ 3

Ausgangslage: ........................................................................................................................................ 3

Einschätzung bezüglich „unersetzbare Güter“: ............................................................................... 5

Bestehende Schutzeinrichtungen: ..................................................................................................... 5

Technische Voraussetzungen zum AFDD: ......................................................................................... 5

Wertung: ................................................................................................................................................. 6

Umsetzung: ............................................................................................................................................ 6

Ausnahmen: ........................................................................................................................................... 7

Page 254: Handbuch 21...Normen und Standards Stand: 24. Juni 2020 Seite 3 von 7 Handbuch 21 1 Geltungsbereich Das Handbuch 21 "Normen und Standards" enthält verbindliche Vorgaben für alle

Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen

Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 3 von 7

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Regelungen zum Einsatz von Fehlerlichtbogen- Schutzeinrichtungen ist der Campus der Flughafen München GmbH. Es betrifft alle Gebäude bei denen die Flughafen München GmbH in Vertretung durch RE – Real Estate Gebäudeeigentümer ist. Ausgenommen hiervon ist das Terminal 2 (inkl. Satellit).

Zielsetzung:

Zielsetzung des Einsatzes der Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung ist es, eine höchstmögliche Sicherheit für Personen und Gebäude, unter Berücksichtigung einer maximalen Verfügbarkeit der technischen Anlagen, zu gewährleisten.

Mitgeltende Normen und Richtlinien:

Sonstige in der Werk-Norm N62 nicht abweichend geregelte Inhalte der DIN-VDE 0100 Teil 420 bleiben unberührt. Des Weiteren gelten im Zusammenhang mit dieser Werk-Norm N62 alle Verordnungen, Rechtsvorschriften, Normen, Regelwerke usw. Ebenso sind die Auflagen der Genehmigungsbehörden sowohl im Bestand als auch für zu errichtende Anlagen umzusetzen.

Ausgangslage:

Im Februar 2016 wurde die Neufassung der DIN-VDE 0100-420: 2016-02 „Errichten von Niederspannungsanlagen Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen“ veröffentlicht, welche im Februar 2018 berichtigt wurde. Sie löste die gleichnamige Ausgabe vom Februar 2013 ab. Die Neufassung 2016 weicht in wesentlichen Punkten von der Fassung 2013 ab, dies betrifft insbesondere den Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD). Die interne Werk-Norm N62 „Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD)“ wird auf Grund der Festlegungen der oben genannten DIN-VDE-Norm Pkt. 421.7 notwendig. Sie greift die Forderung zum Einsatz von Fehlerlichtbogen- Schutzeinrichtungen auf und gibt Vorgaben für deren Umsetzung. Diese interne Regelung ergänzt damit die Hinweise für die Planung, das Errichten und den Betrieb elektrotechnischer Anlagen der Flughafen München GmbH.

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Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen

Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 4 von 7

Inhalt DIN-VDE 0100-420: 2016-02 421.7 zitiert aus der Norm

Inhalt DIN-VDE 0100-420: Berichtigung 1: 2018 - 02 zitiert aus der Norm

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Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen

Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 5 von 7

Einschätzung bezüglich „unersetzbare Güter“:

Nach Einschätzung des Geschäftsbereiches Real Estate (RE) der Flughafen München GmbH handelt es sich bei „Güter“ um Sachwerte. Derzeit sind RE am Flughafen München keine „unersetzbaren Güter“ im Sinne von DIN-VDE 0100-420: 2016-02 bekannt.

Bestehende Schutzeinrichtungen:

Nutzungsbedingt ergeben sich in den Gebäuden auf Grund behördlicher Auflagen, Brandschutzkonzepten, Rechtsvorschriften sowie normativer Vorgaben diverse Sicherheitssysteme und Schutzeinrichtungen wie z. B.:

- Überspannungs- und Blitzschutz in Form einer Blitzschutzanlage und abgestufte

Überspannungsschutzeinrichtungen - Sprachalamierungssystem - Entrauchung - Sprinkleranlage - Brandmeldeanalge mit Aufschaltung auf die Einsatzzentrale der Werksfeuerwehr - Ständig anwesende Werksfeuerwehr im 24h/365d Betrieb - Ständig anwesende und besetzte technische Leitwarte im 24h/365d Betrieb - Ständige Bestreifung durch ortskundige Personen (Polizei, Konzernsicherheit,

Terminaldienst, etc.)

Technische Voraussetzungen zum AFDD:

Herstellerbezogen gibt es Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, die in Kombination mit Leitungsschutzschaltern verwendet werden müssen. Zur Prüfung der Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen gibt es keine Vorgaben. Folgerichtig kann die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung durch den Errichter nicht nachgewiesen werden. Eine Weiterleitung der Betriebs- und Störmeldung über eine Gebäudeleittechnik ist ebenfalls nicht möglich.

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Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen

Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 6 von 7

Wertung:

Für die im Bestand befindlichen Anlagen besteht keine Nachrüstpflicht. Ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen in Gebäuden mit erhöhtem Personenaufkommen ist nicht vorgesehen. Die unter den Punkt „bestehende Schutzeinrichtung“ aufgeführten Maßnahmen stellen eine in sich geschlossene Sicherheitskette dar. Die Betrachtung, dass durch Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen ein Brand zu vermeiden wäre, der gravierende Beeinträchtigungen des gesamten Flugverkehrs zu Folge haben könnte ist laut DIN-VDE 0100-420: 2016-02 nicht gefordert.

Umsetzung:

Generell bewertet der Gebäudeeigentümer die Flughafengebäude nicht als „unersetzbares Gut“ (siehe Punkt Einschätzung bezüglich „unersetzbare Güter“) In der Normenberichtigung DIN-VDE 0100-420: Berichtigung 1: 2018 – 02 wird bei „unersetzbaren Gütern“ speziell auf „Kulturgüter“ hingewiesen. Bezogen auf die Norm DIN-VDE 0100-420 unter Punkt 421.7. - in Räumen und Orten durch unersetzbare Güter- wird in den Gebäuden (On Campus) der Flughafen München GmbH auf einen Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen verzichtet.

Grundsätzlich sind die in DIN-VDE 0100-420 unter Punkt 421.7 aufgeführten Bereiche gemäß Norm zu berücksichtigen, der Punkt „unersetzbare Güter“ bleibt dabei aus den oben genannten Gründen unberücksichtigt.

Der Einbau der Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung wird auch in den Gebäuden außerhalb des Flughafengeländes (Off-Campus), bei denen die Flughafen München GmbH ebenfalls Gebäudeeigentümer ist, nicht gefordert. Jedoch ist für den Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen gemäß den Auflistungen unter Punkt 421.7 (Norm DIN-VDE 0100-420) im Bedarfsfall eine Risikobeurteilung gemäß DIN-VDE 0100-420: Berichtigung 1: 2018 – 02 vorzunehmen und entsprechend umzusetzen.

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Werk Norm: N62 Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen

Version 1.0 / 27.02.2018 Verfasser: RECF Seite 7 von 7

Ausnahmen:

Für folgende Bereiche in den Bestandsgebäuden hat die Flughafen München GmbH einen erhöhten Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen definiert und wird die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen nachrüsten:

• Kinderkrippe • Feuergefährdete Betriebsstätten (Schreinerwerkstatt) • Tankstellen der Flughafen München GmbH • Explosionsgeschützte Bereiche der Flughafen München GmbH