Hard Rock Cafe - Battle of the Bands 2011 - Regeln

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Anlässlich seines 40. Geburtstages in 2011 hat Hard Rock International einen „Battle of the Bands“ ins Leben gerufen. Auch in Deutschland suchen die Hard Rock Cafes in Berlin, München und Köln nach den besten Talenten der Region. Bands und Musiker, die auch endlich mal auf einer großen Bühne vor tausenden von Fans auftreten wollen, können sich direkt in den Hard Rock Cafes vor Ort für die Vorauswahl-Events bewerben. Bewerbungsschluss ist der 28. Januar 2011. Bitte nur eine Bewerbung pro Band, mehrfache Teilnahme in verschiedenen Städten ist nicht möglich. Die Unterlagen bitte direkt an das entsprechende Cafe senden: Berlin: [email protected] Köln: [email protected] München: [email protected]

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Hard Rock Battle of the Bands OFFIZIELLE REGELN

UM AM WETTBEWERB TEILNEHMEN ODER DEN WETTBEWERB GEWINNEN ZU KÖNNEN IST KEIN KAUF UND KEINE BEZAHLUNG ERFORDERLICH. EIN KAUF ERHÖHT NICHT DIE CHANCEN AUF EINEN GEWINN. 1. WETTBEWERBSDAUER/ANMELDEFRIST: Hard Rock Battle of the Bands („Wettbewerb”) beginnt jeweils an dem von den

Austragungsstätten (s. unten) festgesetzten Datum und endet am 5. Mai 2011 („Wettbewerbsdauer”). Der Schlusstermin („Anmeldefrist”) für den Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen der Bands, bestehend aus Anmeldeformular und Probedateien (s. unten), wird ebenso von den Austragungsstätten (s. unten) festgelegt. Die Bands werden gebeten, sich diesbezüglich an die zuständigen Verantwortlichen zu wenden. Bewerber, deren Anmeldeunterlagen nach der Anmeldefrist eingehen, werden von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen. Die folgende Liste zeigt die Orte der teilnehmenden Hard Rock Cafes (kurz „Austragungsorte”):

REGION 1

Barcelona, SPANIEN Manchester, ENGLAND Bengaluru, INDIEN Mumbai, INDIEN Berlin, DEUTSCHLAND München, DEUTSCHLAND Kopenhagen, DÄNEMARK Neu Delhi, INDIEN Köln, DEUTSCHLAND London, ENGLAND Dublin, IRLAND Lissabon, PORTUGAL Edinburgh, SCHOTTLAND Paris, FRANKREICH Hyderabad, INDIEN Prag, TSCHECHISCHE REPUBLIK Madrid, SPANIEN Pune, INDIEN Marbella, SPANIEN Warschau, POLEN Malta

REGION 2

Acapulco, MEXIKO Makati, PHILIPPINEN Bali, INDONESIEN Margarita, VENEZUELA Buenos Aires, ARGENTINIEN Mexiko Stadt, MEXIKO Cabo San Lucas, MEXIKO Panama Cancun, MEXIKO Penang, MALAYSIA Caracas, VENEZUELA Pattaya, THAILAND Cozumel, MEXIKO Puerto Vallarta, MEXIKO Ho-Chi-Minh-Stadt, VIETNAM Santo Domingo, DOMINIKANISCHE REPUBLIK Jakarta, INDONESIEN Singapur Kuala Lumpur, MALAYSIA

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REGION 3

Chicago, Illinois, USA Indianapolis, Indiana, USA Cleveland, Ohio, USA Las Vegas (Las Vegas Blvd), Nevada, USA Dallas, Texas, USA Louisville, Kentucky, USA Denver, Colorado, USA Maui, Hawaii, USA Detroit, Michigan, USA Phoenix, Arizona, USA Hollywood (Hollywood Blvd), Kalifornien, USA San Antonio, Texas, USA Honolulu, Hawaii USA San Diego, Kalifornien, USA Houston, Texas, USA Seattle, Washington, USA

REGION 4

Atlanta, Georgia, USA New York City (Times Square), New York, USA Baltimore, Maryland, USA Niagara Falls, New York, USA Biloxi, Mississippi, USA Orlando, Florida, USA Boston, Massachusetts, USA Ottawa, KANADA Hollywood, Florida, USA Philadelphia, Pennsylvania, USA Memphis, Tennessee, USA Pittsburgh, Pennsylvania, USA Myrtle Beach, South Carolina, USA San Juan, PUERTO RICO Nashville, Tennessee, USA Tampa, Florida, USA New Orleans, Louisiana, USA Toronto, KANADA

Der Sponsor behält sich das Recht vor, jederzeit Hard Rock Cafes ohne Ankündigung zu dieser Liste hinzuzufügen oder von der Liste zu streichen. 2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die folgenden Voraussetzungen müssen in der Zeit von der Unterschrift des Anmeldeformulars bis

zum Ende des Großauftritts (s. Definition unten) erfüllt sein, um am Wettbewerb teilnehmen, einen Preis erringen oder am Großauftritt mitwirken zu können: a) Bewerber müssen ihren gesetzlichen Wohnsitz im jeweiligen Land haben, mit Ausnahme der kanadischen Provinz Quebec. b) Bewerber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. c) Bewerber müssen als Mitglied der im Anmeldeformular genannten Band am Wettbewerb teilnehmen, wobei alle Mitglieder die

Teilnahmebedingungen erfüllen müssen („Band”). Eine Band muss aus mindestens zwei (2) und höchstens (5) Mitgliedern bestehen, welche alle die Teilnahmebedingungen erfüllen müssen. Wird ein Mitglied der Band disqualifiziert, wird die gesamte Band disqualifiziert.

d) Nicht teilnahmeberechtigt sind i) Angestellte, Handlungsbevollmächtigte und Führungskräfte von a) Hard Rock Cafe International (USA), Inc. („Sponsor”) b) Cafés, Hotels oder Kasinos des Sponsors c) Tochterunternehmen des Sponsors d) Konzessions- oder Lizenzinhabern des Sponsors oder Tochterunternehmen sowie e) RPMC („Wettbewerbsadministrator”), sowie ii) Juroren des Wettbewerbs (mit Ausnahme von Online-Juroren wie unten beschrieben), oder Angestellte oder Stellvertreter solcher Juroren iii) Angestellte, Handlungsbevollmächtigte und Führungskräfte einer entsprechenden Eltern- oder Tochterfirma oder deren Werbeagenturen der unter Punkt i) und ii) genannten Einheiten („Wettbewerbseinheiten”) und außerdem iv) direkte Familienmitglieder (Eltern, Kinder, Geschwister und Ehepartner, unabhängig von deren Wohnort) oder Haushaltsmitglieder (ob verwandt oder nicht) solcher Angestellter, Handlungsbevollmächtigter oder Führungskräfte. Der Wettbewerb wird nicht in der Provinz Quebec sowie außerhalb der oben genannten Länder ausgetragen, und nicht in Ländern, in denen diese Veranstaltungen per Gesetz verboten sind oder Einschränkungen unterliegen.

e) Die Band darf nicht als Gewinner einer der Großauftritte aus dem Wettbewerb Hard Rock Ambassadors of Rock Battle of the Bands vom Jahr 2009 oder 2010 hervorgegangen sein.

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Der Sponsor behält sich das Recht vor, über die Teilnahmeberechtigung zu entscheiden.

3. ANMELDUNG: Zur Anmeldung:

a) Die Anmeldung erfolgt über den Wettbewerb-Link oder den Banner auf der Website Hardrock.com („Website”). Bei Anklicken

des Links oder Banners wird eine Webseite mit den Einzelheiten zum Wettbewerb geöffnet. Die offiziellen Wettbewerbsregeln (einschl. der Bestimmungen zu Auftrittsbedingungen/-beschränkungen und Auswahlkriterien) sind gründlich durchzulesen. Das offizielle Anmeldeformular auf der Website ausdrucken. (Anmeldeformulare und die offiziellen Regeln sind auch an jeder Austragungsstätte erhältlich.) Bzgl. der Auswahl der zuständigen Austragungsstätte gelten die Bestimmungen unter Abschnitt 3(c). Das Anmeldeformular besteht aus a) Informationen zu den einzelnen Bandmitgliedern b) einer Erklärung/Affidavit zur Teilnahmeberechtigung der einzelnen Bandmitglieder und c) einer Erklärung über Rechte-/Publicity-/Haftungsfreistellung („Anmeldeformular”). Das Anmeldeformular ist vollständig von den Teilnehmern persönlich auszufüllen.

b) Das Anmeldeformular ist von jedem einzelnen Bandmitglied zu unterschreiben. Nur Teilnehmer, die ausdrücklich als

Bandmitglieder genannt sind und das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gemeinsam mit den Probedateien (s. Abschnitt 3(f) unten) vor Ablauf der Anmeldefrist an die zuständige Austragungsstätte zurückgeschickt haben, sind zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt, können einen Preis gewinnen und haben die Chance auf Gewinn eines Großauftritts. Jede Band muss einen (1) Stellvertreter („Bandadministrator”) auf dem Anmeldeformular als Kontaktperson nennen, welcher die Band in allen Angelegenheiten bzgl. des Wettbewerbs vertritt und im Namen der Band handeln darf. Obwohl Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist für den Fall, dass ein Bandmitglied in seinem Land, Bundesstaat, Territorium, seiner Provinz oder seinem Wohnort das Volljährigkeitsalter noch nicht erreicht hat, die Unterschrift der Eltern oder des Erziehungsberechtigen auf allen Dokumenten erforderlich, und diese Bandmitglieder können nicht als Bandadministrator genannt werden.

c) Bei internationaler Besetzung darf die Band nur im Hard Rock Cafe eines Landes antreten, wenn mindestens ein Bandmitglied seinen festen Wohnsitz in dem betreffenden Land hat. Innerhalb eines Landes, in dem die Band teilnahmeberechtigt ist, muss die Band an dem Austragungsort antreten, welcher in kürzester Entfernung zum festen Wohnsitz zumindest eines Bandmitglieds liegt. Ein Hard Rock Cafe am Austragungsort, das die in diesem Abschnitt genannten nationalen und internationalen Voraussetzungen erfüllt, wird in diesem Dokument als „Austragungsstätte” bezeichnet. Haben Bandmitglieder z. B. ihren Wohnsitz zum Teil in Deutschland und zum Teil in Frankreich, kann die Band entweder in Deutschland oder in Frankreich teilnehmen, nicht jedoch in beiden Ländern. Haben alle Bandmitglieder ihren Wohnsitz in Berlin, darf die Band nur in Berlin antreten. Haben verschiedene Bandmitglieder ihren Wohnsitz in Berlin, München und Köln, darf die Band nur entweder in Berlin, München oder Köln antreten, d.h. in nur einer Stadt. Eine Band darf sich grundsätzlich nur an einem Austragungsort anmelden. Meldet sich eine Band an mehr als einem Austragungsort an, wird sie disqualifiziert. Sobald die Anmeldeformulare an der zuständigen Austragungsstätte eingereicht wurden, kann die Band nur an diesem Ort antreten. Dasselbe gilt auch dann, wenn sie vom Wahlgremium nicht als Vorrundenband ausgewählt wurde. Wird eine Band nicht als Vorrundenband ausgewählt, kann sich weder die Band noch ein Mitglied der Band für die Teilnahme an einem anderen Austragungsort anmelden.

d) Nachdem das Anmeldeformular von allen Bandmitgliedern vollständig ausgefüllt und unterschrieben wurde, ist dieses

gemeinsam mit den Probedateien der Band (s. unten) („Anmeldeunterlagen”) vor Ablauf der Anmeldefrist an der vom zuständigen Administrator („Vorrundenadministrator”) genannten Stelle an der Austragungsstätte einzureichen. Die vollständigen Anmeldeunterlagen müssen gemeinsam vor Ablauf der Anmeldefrist eingereicht werden. Sind die folgenden Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Band einschl. aller Bandmitglieder disqualifiziert: i) vollständig ausgefülltes Anmeldeformular, ii) Unterschrift des Anmeldeformulars durch alle Bandmitglieder, iii) vorschriftsmäßige Probedateien und iv) Einreichen der Anmeldeunterlagen vor Ablauf der Anmeldefrist. Nur vollständige Anmeldeunterlagen werden berücksichtigt. Der Sponsor behält sich das Recht vor, die Band einschl. aller Bandmitglieder vom Wettbewerb auszuschließen, falls die Anmeldeunterlagen unvollständig sind oder in irgendeiner Weise gegen die offiziellen Regeln verstoßen.

e) Jede Band und jede Person bzw. jedes Bandmitglied kann sich nur einmal anmelden. Gehen mehrere

Anmeldeformulare einer Band ein oder erscheint ein Teilnehmer auf mehreren Anmeldeformularen, wird die betreffende Band einschl. der Bandmitglieder von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen.

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f) Die „Probedateien” bestehen aus der Tonaufnahme zweier (2) Originaltitel, welche ausschließlich von auf dem Anmeldeformular genannten Bandmitgliedern geschrieben und vorgetragen werden müssen. Die Titel dürfen keine Neuaufnahmen (Covers) von Titeln anderer Bands sein. Die Tonaufnahmen müssen auf Audio CD oder im MP3-Format eingereicht werden. Videoaufnahmen oder andere Formate sind nicht zulässig. Da die eingereichten Tonaufnahmen nicht zurückgegeben werden, ist es ratsam, eine Kopie für den eigenen Gebrauch anzugefertigen.

4. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN:

a) Die Band einschl. aller Bandmitglieder erklärt sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:

i) Mit Ausnahme des unter Abschnitt 6 dieser Regeln beschriebenen Wettbewerbs-Covertitels müssen alle eingereichten und im Zusammenhang mit dem Wettbewerb vorgetragenen Titel, welche der Jury zur Bewertung vorgelegt werden („Bewertungsmaterial”), Originalaufnahmen der Band bzw. eines oder mehrerer Bandmitglieder sein, d.h. die Band bzw. die betreffenden Bandmitglieder müssen alle Rechte und Ansprüche, einschl. Copyright, an den Texten, der Musik, dem Arrangement und der Komposition der Titel besitzen. (Die Band kann im Verlauf des Wettbewerbs andere Titel vortragen, welche nicht durch die Jury bewertet werden und welche nicht von der Band stammen müssen und somit Cover-Versionen bestehender Titel sein können.);

ii) Personen, welche Rechte und Ansprüche an dem Bewertungsmaterial oder Teilen davon sowie an anderen Texten,

Musikstücken, Arrangements, Kompositionen oder Titeln besitzen, welche im Verlauf des Wettbewerbs aufgeführt jedoch nicht bewertet werden („Sonstiges Material”), müssen sich mit der Vorlage, der öffentlichen Aufführung und anderer Verwendung solchen Materials durch die Band in diesem Wettbewerb einverstanden erklärt und auf das Urheberpersönlichkeitsrecht am Material zugunsten der Band bzw. der Bandmitglieder verzichtet haben. Das Bewertungsmaterial, Sonstige Material und die Wettbewerbsvideos (s. unten) werden in diesem Dokument allgemein als „künstlerisches Material” bezeichnet und

iii) Die Verwendung des künstlerischen Materials im vorgesehenen Rahmen stellt keine Verletzung des Rechts am

intellektuellen Eigentum und der Publizitäts- oder Persönlichkeitsrechte Dritter, ob lebend oder verstorben, dar. Hat eine Band oder ein Bandmitglied Bedenken bzgl. dieser Bestimmung, sollte sie sich mit einem Rechtsanwalt oder Rechtsvertreter in Verbindung setzen. Der Sponsor behält sich das Recht vor, eine schriftliche Bestätigung aller notwendigen Ermächtigungen, Zuteilungen oder Verzichtserklärungen auf Ansprüche zu verlangen.

b) Künstlerisches Material darf keine Zusammenschnitte anderer Titel, Musikstücke, Sound Effekte oder sonstiger Elemente

enthalten, an denen die Band bzw. die Bandmitglieder nicht das notwendige Recht oder den notwendigen Anspruch, einschl. Copyright, besitzt.

c) Künstlerisches Material und die Bandnamen müssen mit dem positiven Image des Sponsors vereinbar sein. Künstlerisches

Material kann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn es nach Einschätzung des Sponsors Schimpfworte oder offene Sexualität enthält oder Inhalte, welche dieser als verletzend, bedrohend, beleidigend, belästigend, quälerisch, diffamierend, vulgär, obszön oder verleumderisch erachtet, welche zu gesetzeswidrigem Verhalten oder Hass aufrufen oder rassistisch oder auf sonstige Weise anstößig sind oder welche den Sponsor in einem negativen Licht erscheinen lassen. ES WIRD AUF STRIKTE EINHALTUNG DIESER BESTIMMUNG GEACHTET. KÜNSTLERISCHES MATERIAL DARF KEINE OBZÖNITÄTEN IN BILD UND TON ENTHALTEN.

d) Künstlerisches Material, Anmeldeunterlagen und Bandnamen dürfen keine Markennamen, geschützte Marken,

Handelsnamen, Logos oder intellektuelles Eigentum Dritter enthalten. e) Künstlerisches Material und Anmeldeunterlagen müssen von einer erkennbaren Quelle stammen. Jeder Versuch, eine falsche

Identität anzunehmen, sich als eine andere Person oder Einheit auszugeben oder falsche oder irreführende Aussagen zu machen oder eine Beziehung zu einer Person oder Einheit falsch darzustellen, kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.

f) Der Sponsor behält sich das Recht vor, eine Band nach eigenem Ermessen zu disqualifizieren, falls er der Meinung ist, dass

diese gegen die offiziellen Wettbewerbsregeln verstoßen hat oder falsche oder irreführende Aussagen auf dem

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Anmeldeformular oder sonst gemacht hat, und behält sich außerdem das Recht vor, im Falle einer solchen Disqualifikation alle anderen nach dem Gesetz zur Verfügung stehenden Rechte und Rechtsmittel auszuschöpfen.

5. AUSWAHL DER VORRUNDENBANDS:

a) Der Vorrundenadministrator legt einen Termin fest, bis zu dem ein Gremium qualifizierter Juroren („Wahlgremium”)

Probedateien, welche von den Teilnehmern einzureichen sind, zu bewerten hat. Das Wahlgremium setzt sich aus vom Vorrundenadministrator nach eigenem Ermessen ausgewählten Juroren zusammen. Aufgrund der Bewertung wird entschieden, welche Bands sich für eine Teilnahme am Wettbewerb am jeweiligen Austragungsort qualifizieren. Der Termin wird den teilnehmenden Bands mitgeteilt. Die Bewertung der Titel der Probedatei durch das Wahlgremium erfolgt mit der folgenden Gewichtung: 1) Musikalisches Können (50%); 2) Stimmtalent (30%); 3) Originalität (20%).

b) Die Vorrundenadministratoren können entscheiden, wie viele Bands am Wettbewerb an ihrem Austragungsort teilnehmen.

Sobald die durch die Vorrundenadministratoren festgelegte Anzahl feststeht, werden die teilnahmeberechtigten Bands für den jeweiligen Austragungsort aufgrund der durch die Wahlgremien vergebenen Punktzahl bestimmt. Bands, welche als Wettbewerbsteilnehmer ausgewählt wurden, werden als „Vorrundenbands” bezeichnet. Die Entscheidungen der Wahlgremien und der Vorrundenadministratoren bzgl. der Vorrundenbands sind endgültig und verbindlich. Im Falle eines Gleichstandes wird die Band mit der höchsten Punktzahl im ersten Auswahlkriterium (d.h. musikalisches Können, s. oben) zur Vorrundenband erklärt. Ergibt sich nach dieser Regel ein weiterer Gleichstand, wird die Vorrundenband durch das Wahlgremium nach dessen Ermessen bestimmt. Sollte sich eine inoffizielle Vorrundenband oder Vorrundenbandmitglieder als nicht teilnahmeberechtigt erweisen oder wird diese aus anderen Gründen disqualifiziert, wird die betreffende Band vom Wettbewerb ausgeschlossen und der Vorrundenadministrator kann die Band mit der nächst höheren Punktzahl (welche noch nicht zur Vorrundenband gewählt wurde) zur Vorrundenband ernennen. Sollte sich ein Gleichstand ergeben, kommen die o.g. Kriterien zur Anwendung. Die Chance, zur Vorrundenband ernannt zu werden, ist abhängig von der Anzahl an teilnehmenden Bands an den verschiedenen Austragungsorten und dem Können der Bands und ihrer Mitglieder.

6. AUSWAHL DER VORRUNDENFINALISTEN:

a) VORRUNDENWETTBEWERBE: Die Vorrundenadministratoren an den verschiedenen Austragungsorten führen einen

Wettbewerb zwischen allen teilnahmeberechtigten Vorrundenbands durch und stellen damit die Vorrundenfinalisten fest („Vorrundenwettbewerb”). Die Vorrundenwettbewerbe bestehen aus einem (1) oder mehreren Qualifikationsrunden und einer Finalrunde. Die Termine und der Zeitplan werden durch den Vorrundenadministrator festgelegt. Der Vorrundenadministrator unterrichtet den Bandadministrator jeder Vorrundenband über alle Voraussetzungen der einzelnen Wettbewerbsrunden (einschl. Wettbewerbsformat, die Anzahl an Titeln, die vorgetragen werden müssen, den Zeitplan des Wettbewerbs usw., kurz „Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen”). Erfüllt eine Vorrundenband nicht alle Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen oder versäumt sie die durch den Vorrundenadministrator festgelegten Termine, wird sie vom Wettbewerb ausgeschlossen.

b) QUALIFIKATIONSRUNDE: Jede Austragungsstätte legt ihr eigenes Format für die Qualifikationsrunde fest. Dazu gehört z. B.

die Entscheidung, ob der Sieger einer Qualifikationsrunde gegen andere Qualifikationsrundensieger antritt oder direkt ins Finale einzieht. Die Entscheidung darüber liegt im alleinigen Ermessen des Vorrundenadministrators. Verliert eine Band in der Qualifikationsrunde, darf sie an keinen weiteren Qualifikationsrunden oder am Finale am jeweiligen Austragungsort teilnehmen, selbst wenn sie eine höhere Punktzahl erreicht hat, als eine andere Band in einer anderen Qualifikationsrunde am selben Austragungsort. Im Laufe der Qualifikationsrunden im Vorrundenwettbewerb trägt jede Vorrundenband die vom Vorrundenadministrator festgelegte Anzahl an Titeln vor. Es werden jedoch nur jeweils zwei Titel bewertet. Die Band wählt aus den während der Qualifikationsrunde vorgetragenen Titeln („Zu bewertende Titel”) zwei Originaltitel aus und informiert den Vorrundenadministrator vor Ablauf der durch den Administrator festgelegten Frist über die Titel, die sie zur Bewertung bestimmt hat. Die Bewertung der beiden Titel erfolgt durch ein fachkundiges Jurorenteam (zu welchem Experten aus der Musik-, Radio- oder Aufnahmebranche sowie Mitglieder der Öffentlichkeit zählen können), das durch den Vorrundenadministrator nach dessen Ermessen ausgewählt wird („Vorrunden-Juroren”). Die als Vorrunden-Juroren ausgewählten Personen für die Qualifikations- oder Finalrunden können nach Ermessen des Vorrundenadministrators ausgewechselt werden. Die Vorrunden-Juroren bewerten die beiden zu bewertenden Titel nach den folgenden Kriterien und mit der folgenden Gewichtung („Bewertungskriterien”): 1) Musikalisches Können (30%); 2) Stimmtalent (20%); 3) Originalität (20%) 4) Bühnenpräsenz (20%) und Zuschauerreaktion/Appeal (10%). Die Band an den verschiedenen Austragungsorten mit der höchsten Punktzahl in der Qualifikationsrunde wird, nach alleinigem Ermessen der Vorrunden-Juroren und aufgrund der

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Bewertungskriterien, zum Sieger der Qualifikationsrunde erklärt und rückt in die nächste Qualifikationsrunde oder das Finale am Austragungsort vor, je nach Entscheidung des Vorrundenadministrators. Die Chance, zum Sieger einer Qualifikationsrunde ernannt zu werden oder im Finale anzutreten, ist abhängig von der Anzahl an Vorrundenbands, der Anzahl an Qualifikationsrunden und dem Können der Bands und ihrer Mitglieder. Im Falle eines Gleichstandes in einer bestimmten Qualifikationsrunde wird die Band mit der höchsten Punktzahl im ersten Auswahlkriterium wie oben beschrieben zum Sieger der Qualifikationsrunde erklärt. Ergibt sich nach dieser Regel ein weiterer Gleichstand, wird der Sieger der Qualifikationsrunde durch die Vorrunden-Juroren nach deren Ermessen bestimmt. Die Entscheidungen der Vorrunden-Juroren bzgl. des Siegers der Qualifikationsrunde sind endgültig und verbindlich. Wenn aus irgendwelchen Gründen eine Band oder ein Bandmitglied nicht teilnahmeberechtigt ist oder ausgeschlossen werden muss, wird die Band disqualifiziert und der Vorrundenadministrator kann die Band mit der nächst höheren Gesamtpunktzahl in der Qualifikationsrunde zum Vorrundenfinalisten erklären. Sollte sich ein Gleichstand ergeben, kommen die o.g. Kriterien zur Anwendung.

c) VORRUNDENFINALE: Im Laufe des Finales im Vorrundenwettbewerb trägt jede Vorrundenband die vom

Vorrundenadministrator festgelegte Anzahl an Titeln vor. Es werden jedoch nur jeweils zwei Titel bewertet. Die Band wählt aus den während des Finales vorgetragenen Titeln („Zu bewertende Titel”) zwei Originaltitel aus und informiert den Vorrundenadministrator vor Ablauf der durch den Administrator festgelegten Frist über die Titel, die sie zur Bewertung bestimmt hat. Die beiden zu bewertenden Titel werden durch die Vorrunden-Juroren bewertet. Die Vorrunden-Juroren bewerten die beiden zu bewertenden Titel nach den o.g. Bewertungskriterien. Jeweils die Band mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Finale, welche durch die Vorrunden-Juroren nach den Berechnungskriterien ermittelt wird, wird für den betreffenden Austragungsort zum Vorrundenfinalisten erklärt („Vorrundenfinalist”). Die Chance, zum Vorrundenfinalisten erklärt zu werden, ist abhängig von der Anzahl an teilnehmenden Bands an den verschiedenen Austragungsorten und dem Können der Bands und ihrer Mitglieder. Pro Austragungsort wird nur eine (1) Band zum Vorrundenfinalisten ernannt. Im Falle eines Gleichstandes wird die Band mit der höchsten Gesamtpunktzahl im ersten Auswahlkriterium unter den Bands mit dem gleichen Punktestand zum Vorrundenfinalisten erklärt. Ergibt sich nach dieser Regel ein weiterer Gleichstand, wird der Vorrundenfinalist durch die Vorrunden-Juroren nach deren eigenem Ermessen bestimmt. Die Entscheidungen der Vorrunden-Juroren bzgl. der Auswahl der Vorrundenfinalisten sind endgültig und verbindlich. Wenn aus irgendwelchen Gründen ein inoffizieller Vorrundenfinalist oder dessen Mitglieder nicht berechtigt ist oder ausgeschlossen werden muss, wird die Band disqualifiziert und der Vorrundenadministrator kann die Band mit der nächst höheren Gesamtpunktzahl zum Vorrundenfinalisten erklären. Sollte sich ein Gleichstand ergeben, kommen die o.g. Kriterien zur Anwendung.

d) VIDEOAUFNAHMEN ZU BEWERTENDER TITEL: Während des Finales des Vorrundenwettbewerbs wird die Aufführung des

zu bewertenden Titels (und möglicherweise anderer Aufführungen) im Auftrag des Vorrundenadministrators aufgezeichnet. NUR BANDMITGLIEDER, WELCHE EIN ANMELDEFORMULAR UNTERSCHRIEBEN UND EINGEREICHT HABEN, DÜRFEN IN VIDEOAUFNAHMEN ERSCHEINEN. Die Aufnahmen dürfen keine anderen Aufführenden, Tiere oder Personen einschl. erkennbaren Zuschauern enthalten. Erscheinen im Video mehr als fünf (5) Aufführende, kann die Band disqualifiziert werden.

e) VIDEOAUFNAHMEN DES COVERTITELS: Im Laufe des Vorrundenfinales muss jede Vorrundenband ihre Interpretation des offiziellen Wettbewerbs-Covertitels, welcher vom Sponsor ausgesucht wird („Wettbewerbs-Covertitel”), in englischer Sprache aufführen und die Aufführung wird durch den Vorrundenadministrator auf Video aufgenommen („Covertitel-Video”). Die Aufführung des Wettbewerbs-Covertitels wird nicht als Teil des Vorrundenwettbewerbs gewertet, sondern als notwendiges Covertitel-Video, falls sich die Vorrundenband als Vorrundenfinalist qualifiziert. Der Vorrundenadministrator gibt den Vorrundenbands den Wettbewerbs-Covertitel sowie alle bei der Aufführung bzw. Videoaufnahme des Wettbewerbs-Covertitels anzuwendenden Verfahren vor Beginn der Finalrunde der einzelnen Vorrundenwettbewerbe bekannt.

f) PREISE IM VORRUNDENWETTBEWERB: Preise können dem Vorrundenfinalisten im Ermessen des Vorrundenadministrators verliehen werden. Der Vorrundenadministrator muss die Vergabe eines solchen Preises vor dem Start des Vorrundenwettbewerbs öffentlich bekannt geben.

7. AUSWAHL DER REGIONALFINALISTEN: .

a) Nach Abschluss der Vorrundenwettbewerbe wird die Videoaufnahme der Vorrundenfinalisten mit der höchsten Punktzahl

(oder im Falle eines Gleichstandes der Aufnahme mit der höchsten Punktzahl für musikalisches Können) („Originaltitel-Video”) und das Covertitel-Video („Wettbewerbs-Video”) durch den Vorrundenadministrator an ein Gremium qualifizierter

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Juroren weitergeleitet (diesem können beim Sponsor angestellte oder mit ihm verbundene Musikexperten und bekannte Musiker angehören). Das Gremium wird vom Sponsor nach dessen Ermessen ausgewählt („Regionale Juroren”).

b) In der Zeit ca. zwischen dem 21. März 2011 und dem 11. April 2011 werden die Titelaufführungen der Wettbewerbsvideos

durch die regionalen Juroren entsprechend der Bewertungskriterien (nach deren Ermessen) bewertet und bis zu zehn (10) Vorrundenfinalisten jeder Region mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zu regionalen Finalisten ernannt (jede der Bands einer Region ist ein „Regionaler Finalist”), woraus sich eine Anzahl von max. vierzig (40) regionaler Finalisten ergibt. Die Chance, zum regionalen Finalisten ernannt zu werden, ist abhängig vom Können der Band und ihrer Mitglieder. Im Falle eines Gleichstandes wird die Band mit der höchsten Gesamtpunktzahl im ersten Auswahlkriterium (d.h. musikalisches Können, s.o.) zum regionalen Finalisten erklärt. Ergibt sich nach dieser Regel ein weiterer Gleichstand, werden die regionalen Finalisten durch die regionalen Juroren nach deren Ermessen bestimmt. Die Entscheidungen der regionalen Juroren bzgl. der Auswahl der regionalen Finalisten sind endgültig. Wenn aus irgendwelchen Gründen ein inoffizieller regionaler Finalist oder dessen Bandmitglieder nicht berechtigt ist oder ausgeschlossen werden muss, wird die Band disqualifiziert und der Sponsor kann den Vorrundenfinalisten mit der nächst höheren Gesamtpunktzahl zum regionalen Finalisten erklären. Sollte sich ein Gleichstand ergeben, kommen die o.g. Kriterien zur Anwendung.

c) Die Bedeutung des Begriffs „Regionen” in diesem Dokument ist der oben gezeigten Tabelle zu entnehmen.

8. AUSWAHL DER SIEGERBANDS:

Von ca. 15:00 Uhr (Eastern Daylight Time [„EDT”]) am 12. April 2011 bis um 23:59 EDT am 25. April 2011 („1. Bewertungsrunde”) wird das Video des Originaltitels eines jeden regionalen Finalisten auf der Website zum Ansehen und Bewerten durch Besucher der Website angezeigt („Online-Juroren”). Die Stimmabgabe für die Bands der jeweiligen Regionen durch die Online-Juroren geschieht nach den Bewertungskriterien, und der regionale Finalist jeder Region, welcher die höchste Anzahl gültiger Stimmen auf der Website während der 1. Bewertungsrunde erhält, wird zur inoffiziellen Siegerband der Region ernannt. Das Ergebnis wird auf die Einhaltung der hierin enthaltenen Voraussetzungen und offiziellen Regeln überprüft. Der må højst stemmes én (1) gang pr. online-dommer, e-mail-adresse og pr. IP-adresse, pr. Region. Abgegebene Stimmen ohne gültige E-Mail oder IP-Adresse sind ungültig. Die automatische Stimmabgabe ist gesetzeswidrig. Jeder Online-Juror besitzt pro E-Mail- und IP-Adresse max. 1 Stimme. Wird mehr als eine Stimme abgegeben, sind die zusätzlich abgegebenen Stimmen ungültig. Stimmen, welche bei den offiziellen Hard Rock Cafe-Wahlparties [„Party-Stimmen”] abgegeben werden, sind gültig, selbst wenn sie von derselben IP-Adresse stammen. Nach Abgabe einer Party-Stimme kann keine weitere Bewertung erfolgen, weder auf einer anderen Wahlparty noch von zuhause oder anderer Stelle aus. Die Chance, zur inoffiziellen Siegerband ernannt zu werden, ist abhängig vom Können der regionalen Finalisten und der Bandmitglieder in den verschiedenen Regionen. Ergibt sich nach dieser Regel ein Gleichstand, wird die inoffizielle Siegerband der verschiedenen Regionen durch den Sponsor nach dessen Ermessen bestimmt. Die gültigen abgegebenen Stimmen der Online-Juroren und die Entscheidung des Sponsors bzgl. der Auswahl der inoffiziellen Siegerbands sind endgültig und verbindlich. Falls eine inoffiziell zum Sieger ernannte Band oder deren Mitglieder in einer Region nicht berechtigt oder aus einem beliebigen Grund zu disqualifizieren ist, kann der regionale Finalist vom Wettbewerb ausgeschlossen werden und der Sponsor nach eigenem Ermessen den regionalen Finalisten mit der nächsthöheren Anzahl an gültigen Stimmen in der Region zur inoffiziellen Siegerband ernennen.

9. WAHL DER SIEGERBAND MIT HAUPTBÜHNENAUFTRITT:

Von ca. 15:00 Uhr (Eastern Daylight Time [“EDT”]) am 28. April 2011 bis um 23:59 EDT am 05. Mai 2011 („2. Bewertungsrunde”) wird das Video des Originaltitels einer jeden Siegerband auf der Website zur Ansicht und Bewertung durch Besucher der Website angezeigt („Online-Juroren”). Die Stimmabgabe für eine Band durch die Online-Juroren geschieht nach den Bewertungskriterien, und die Siegerband mit der höchsten Anzahl gültiger Stimmen auf der Website während der 2. Bewertungsrunde erhält Gelegenheit, auf der Hauptbühne des 2011 Hard Rock Calling Festival im Londoner Hyde Park („Hauptbühnenauftritt”) aufzutreten. Das Ergebnis wird auf Einhaltung der hierin enthaltenen Voraussetzungen und offiziellen Regeln überprüft. Zur Stimmabgabe ist eine gültige E-Mail- und IP-Adresse erforderlich. Abgegebene Stimmen ohne gültige E-Mail oder IP-Adresse sind ungültig. Die automatische Stimmabgabe ist gesetzeswidrig. Jeder Online-Juror besitzt pro E-Mail- und IP-Adresse max. 1 Stimme (mit Ausnahme der Party-Stimme). Wird mehr als 1 Stimmen abgegeben (mit Ausnahme der Party-Stimmen), sind die zusätzlichen Stimmen ungültig. Die Chance, für den Hauptbühnenauftritt ausgewählt zu werden, ist abhängig vom Können der Siegerbands und ihrer Mitglieder. Bei Gleichstand wird der Gewinner eines Hauptbühnenauftritts durch den Sponsor nach dessen Ermessen ermittelt. Falls eine zum Sieger ernannte Band oder deren Mitglieder nicht berechtigt oder aus einem beliebigen Grund zu disqualifizieren ist, kann die Siegerband vom Wettbewerb ausgeschlossen werden und der Sponsor

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nach eigenem Ermessen die Siegerband mit der nächsthöheren Anzahl gültiger Stimmen für den Hauptbühnenauftritt auswählen. Der Name der für den Hauptbühnenauftritt ausgewählten Siegerband wird ca. am 6 Mai 2011 auf der Website bekannt gegeben.

10. BENACHRICHTIGUNG: Wird eine Band zur inoffiziellen Vorrundenband, zum Vorrundenfinalisten, zum regionalen Finalisten oder zur Siegerband ernannt und der Bandadministrator ist telefonisch nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden vom ersten Versuch der Benachrichtigung an erreichbar, kann die Band disqualifiziert werden und der Sponsor, nach eigenem Ermessen, die Band mit der nächst höchsten Punktzahl (oder Anzahl an Stimmen) auswählen.

11. HAUPTPREIS: Es wird ein (1) Hauptpreis pro Region und somit insgesamt vier (4) Hauptpreise vergeben: Eine Reise nach London, England, für jedes auf dem Anmeldeformular angegebene Mitglied der Siegerband (d.h. max. fünf (5) Mitglieder) und die Gelegenheit der Band (der „Großauftritt”), beim 2011 Hard Rock Calling Festival im Hyde Park, England (das „Konzert”) aufzutreten. Die Siegerband darf bei ihrem Großauftritt nur eigene Originaltitel aufführen. Nur auf dem Anmeldeformular genannte Bandmitlieder sind zum Gewinn des Hauptpreises berechtigt. Bandmanager, Agenten oder andere Helfer der Band sind NICHT zum Gewinn des Großauftritts berechtigt. Um die Reise antreten und am Großauftritt teilnehmen zu können, muss jedes Bandmitglied zum Zeitpunkt der Stimmabgabe auf der Website in der 1. Bewertungsrunde über einen gültigen Personalausweis verfügen. Zur Reise gehören je Bandmitglied: Ein Flugticket der Touristenklasse nach London, England (alle Bandmitglieder müssen denselben Flug nehmen, vom selben Ausgangsflughafen starten und denselben Zielflughafen anfliegen und selbst für den Transport vom/zum Ausgangsflughafen zu ihren jeweiligen Wohnsitzen sorgen); vier (4) Übernachtungen in einem Londoner Erste-Klasse-Hotel (bis zu drei Zimmern - 2 Doppelzimmer und 1 Einzelzimmer); tägliches Frühstück im Hotel; Tickets für das 2011 Hard Rock Calling Festival für drei (3) Tage; Transport vom Flughafen zum Hotel und umgekehrt in London (einschl. Geräte) sowie US$300,00 Taschengeld pro Bandmitglied. (Geschätzter Gesamtwert US$4.723,00 pro Bandmitglied.) Die Siegerband mit den meisten Stimmen in der 2. Bewertungsrunde gewinnt zusätzlich einen Auftritt auf der Hauptbühne des Konzerts. Bandmitglieder sind für den Transport ihrer Geräte nach London verantwortlich. Das Datum, die Zeit, die Länge sowie andere Einzelheiten des Hauptgewinns und des Hauptbühnenauftritts werden durch den Sponsor nach dessen Ermessen bestimmt. Die einzelnen Bandmitglieder der Siegerband müssen u.U. vor Verleihung des Hauptpreises und vor dem Hauptbühnenauftritt zusätzliche Rechte-/Publicity-/Haftungsfreistellungen unterschreiben. Die Reise muss im Zeitraum vom 22. –27. Juni 2011 oder nach Angabe des Sponsors stattfinden. Der ungefähre Wert der Hauptpreise bezieht sich auf durchschnittliche Flugkosten in der Touristenklasse von größeren internationalen Flughäfen aus nach London. Der tatsächliche Wert des Gewinns kann vom Ausgangsflughafen, dem Flugtermin, der Anzahl der Bandmitglieder, den Flugpreisen zum Zeitpunkt der Reise und anderen Faktoren abhängen. Eine Siegerband hat keinen Anspruch auf den Unterschied zwischen dem angegebenen und tatsächlichen Wert des Hauptgewinns, falls zutreffend. Eine Siegerband kann disqualifiziert und der Hauptpreis ausgesetzt werden, falls ein Bandmitglied der Siegerband den Sponsor öffentlich angreift, beleidigt, lächerlich macht oder in eine Situation bringt, welche das Potenzial besitzt, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit zu schockieren, zu beleidigen oder zu kränken und den Ruf des Sponsors zu schädigen. Ist ein Mitglied der Siegerband kein legaler Einwohner der Vereinigten Staaten (d.h ist dieser ein „internationaler Sieger”) und der Sponsor ist verpflichtet, U.S.-Quellensteuern vom Gewinn einzubehalten (und diesen Betrag direkt an den United States Internal Revenue Service abzuführen), gewährt der Sponsor eine zusätzliche Steuerhilfe („internationale Steuerhilfe”) für solche internationalen Gewinner, um die einbehaltene US-Steuer auszugleichen. Die Höhe dieser Steuerhilfe für den Hauptgewinn entspricht der Höhe des durch den Sponsor unter den Steuergesetzen und -vorschriften der USA einzubehaltenden Betrags bis zu einer Höhe von US$2.024,14 für die Reise, welche ein internationaler Sieger antreten wird. Erhält ein internationaler Sieger einen Hauptgewinn, beträgt der ungefähre Wert für diesen Sieger (einschl. des Höchstwertes der internationalen Steuerhilfe) US$6.747,14. Ungeachtet einer internationalen Steuerhilfe ist ein internationaler Gewinner alleine für die Abführung von Steuern für den Hauptpreis verantwortlich. Der maximale Schätzwert des Hauptpreises (ohne Steuerhilfen) beträgt US$94.460,00. Alle Geldwerte sind in U.S. Dollar.

12. NUTZUNG/EIGENTUM: Jede am Wettbewerb beteiligte Band und deren Bandmitglieder erklärt sich mit den folgenden Bestimmungen in Bezug auf die Nutzung und das Eigentum des künsterlischen Materials einverstanden:

a) Die Rechte der Band einschl. Mitgliedern und des Sponsors werden durch diese offiziellen Regeln sowie die Freistellungen

geregelt, welche aufgrund dieser Regeln erteilt wurden. b) Die Bandmitglieder erteilen durch ihre Teilnahme am Wettbewerb dem Sponsor und dessen Beauftragten im gesetzlich

zulässigen Rahmen das Recht, beliebige Teile ihres künstlerischen Materials, der Probedateien, des Wettbewerbsvideos und jedes anderen Videos und jeder Aufnahme, welche bei einem Auftritt der Band während des Wettbewerbs und des Großauftritts oder des Hauptbühnenauftritts erstellt wurden, zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu übertragen, zu verteilen oder anderweitig öffentlich darzustellen, einschl. deren Namen, Adresse [Wohnort und Bundesland], biografische

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Daten, Aussagen, Stimme, Fotografien und andere Konterfeis, vollständig oder teilweise, in jedem bekannten oder zukünftigen Medium, auf unbestimmte Dauer und ohne geografische Einschränkung, ausschließlich zum Zwecke der Werbung, Förderung und Durchführung dieses Wettbewerbs und Konzerts, ohne Ankündigung und ohne Entschädigung weder der Bandmitglieder noch von Dritten. Der Sponsor behält sich uneingeschränkt das Recht vor, künstlerisches Material, die Probedateien, die Wettbewerbsvideos und jedes andere Video oder jede Aufnahme, welche bei einem Auftritt der Band während des Wettbewerbs und des Großauftritts oder des Hauptbühnenauftritts erstellt wurden, zu reproduzieren, zu ändern, zu ergänzen, zu bearbeiten, zu kürzen und zum Zwecke der Werbung, Förderung und Durchführung dieses Wettbewerbs und Konzerts, ohne Ankündigung und ohne Entschädigung weder der Bandmitglieder noch von Dritten, zu nutzen.

c) Das künstlerische Material und die Probedateien werden durch den Sponsor nicht als vertraulich behandelt und dieser hat den

Bandmitgliedern oder der Band im Bezug auf das künstlerische Material oder die Probedateien keine über die offiziellen Regeln hinausgehenden vorherigen Anreize, Versprechen oder Zusicherungen gegeben.

d) Die Teilnahme der am Wettbewerb beteiligten Bands und die damit verbundene Vorlage des künstlerischen Materials beim

Sponsor beschränkt in keiner Weise die Rechte des Sponsors im Hinblick auf durch andere Bands oder Bandmitglieder eingereichtes künstlerisches Material, oder welches sonst durch den Sponsor auf andere Weise entwickelt, erstellt oder genutzt wurde, sowohl vor als auch nach der Vorlage des künstlerischen Materials, und der Sponsor hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Bands oder der Bandmitglieder im Zusammenhang mit dem sonstigen künstlerischen Material. Entsprechend erkennen die Bands einschl. ihrer Mitglieder an, dass die Nutzung anderen Materials, welches dem künstlerischen Material der Band ähnlich oder damit identisch ist, durch den Sponsor diese nicht zur Entschädigung berechtigt, falls der Sponsor ein unabhängiges Recht auf die Nutzung dieses anderen Materials besitzt.

13. ALLGEMEINE PREISBESCHRÄNKUNGEN/-VORAUSSETZUNGEN: Jedes Bandmitglied einer inoffiziellen Siegerband

muss zum Zeitpunkt der Stimmabgabe auf der Website für die 1. Bewertungsrunde im Besitz eines gültigen Reisepasses sowie aller notwendigen Reisedokumente einschl. Visa sein und darf nicht in seiner Reisefähigkeit nach Großbritannien eingeschränkt sein. Der Sponsor behält sich das Recht vor, jeden regionalen Finalisten zu disqualifizieren, falls nicht alle Bandmitglieder zum Zeitpunkt der Stimmabgabe auf der Website für die 1. Bewertungsrunde einen gültigen Reisepass besitzen. Der Sponsor übernimmt keine Verantwortung, falls einem Bandmitglied aus beliebigem Grund die Einreise nach Großbritannien bzw. die Wiedereinreise in das Ausgangsland verweigert wird. In diesem Fall sind alle zusätzlich anfallenden Kosten die alleinige Verantwortung des betroffenen Bandmitglieds und die Siegerband kann disqualifiziert und der Hauptpreis ganz oder in Teilen ausgesetzt werden. Geplante Aktivitäten können jederzeit geändert werden. Der Sponsor behält sich das Recht vor, den Reiseplan und das Konzert zu ändern oder zu erweitern. Die Flugkosten und die Hotelunterkunft liegen im alleinigen Ermessen des Sponsors. Jedes Bandmitglied muss die Reise mit einem Vertreter des Sponsors mindestens 45 Kalendertage vor dem durch den Sponsor festgelegten Abreisedatum abstimmen. Der Sponsor wird bei der Sicherung bestimmter Reisedokumente einschl. Visa behilflich sein, die Bandmitglieder müssen jedoch alle notwendigen Dokumente rechtzeitig besorgen und vorlegen, um einen reibungslosen Flug nach und von London zu gewährleisten. Die Kosten für Verpflegung, Steuern, Trinkgelder, Versicherungen, Unkosten (einschl. Minibar und Unterhaltung), Telefongebühren, Transport vom Flughafen zum Wohnsitz und andere Ausgaben, welche nicht ausdrücklich in diesen Regeln aufgeführt sind, sind vom Bandmitglied zu übernehmen. Jedes Bandmitglied muss die notwendigen Voraussetzungen zum Hotel Check-in wie Vorzeigen einer gängigen Kreditkarte erfüllen. Alle Teile der Reise sind abhängig von der Verfügbarkeit. Der Sponsor ist nicht verantwortlich für Absagen bzgl. Konzert, Veranstaltungen oder Reise, welche außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschl. höhere Gewalt, Brand, Überflutung, Vulkanausbruch, extreme Wetterbedingungen wie Wirbelstürme, Erdbeben, Krieg, Terrorismus oder Terrorismuswarnungen, staatliche Bestimmungen, ziviler Ungehorsam, Katastrophen oder andere Unglücke, Streiks oder Streikwarnungen, Stromausfälle oder ähnliche Ursachen, über welche der Sponsor keine Kontrolle hat und welche es für den Sponsor ungesetzlich oder unmöglich machen würden, seinen Verpflichtungen gem. der offiziellen Regeln nachzukommen oder welche zu wirtschaftlichen Nachteilen führen würden. Sollte ein Teil des Preises nicht zur Verfügung stehen (einschl. Großauftritt oder Hauptbühnenauftritt), hat dies keinen Einfluss auf die anderen Teile der Reise und die Bandmitglieder haben keinen Anspruch auf Vergütung für den nicht verfügbaren Teil. Die Übertragung, der Ersatz oder die Ausbezahlung in bar des Hauptpreises ist generell nicht möglich und liegt im alleinigen Ermessen des Sponsors. Der Sponsor behält sich das Recht vor, den Hauptpreis oder Teile des Hauptpreises durch Preise in gleicher Höhe oder von größerem Wert zu ersetzen (entweder in bar oder sonstig), falls ein Hauptpreis oder ein Teil des Hauptpreises aus beliebigem Grund nicht wie beschrieben vergeben werden kann. Wird ein Hauptpreis als unzustellbar zurückgegeben oder wird dieser abgelehnt oder verwirkt, kann dies zur Disqualifikation führen und ein anderer regionaler Finalist kann zur inoffiziellen Siegerband ernannt werden, soweit dies zeitlich möglich ist. Alle Bundes-, Landes- oder Gemeindesteuern sowie sonstige Steuern wie Umsatz- und Nutzungssteuer, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Einkommens- und U.S.-

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Quellensteuer, Zölle, Gebühren und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit dem Gewinn der Siegerband und die Annahme oder Nutzung eines Hauptpreises im Rahmen dieses Wettbewerbs sind die alleinige Verantwortung des jeweiligen Bandmitglieds.

14. WETTBEWERBSBEDINGUNGEN: Ist es Mitgliedern einer Siegerband nicht möglich, vom 22. – 27. Juni 2011 (oder an dem vom

Sponsor gewählten Termin) nach Großbritannien zu reisen, oder wurde gegen die offiziellen Regeln verstoßen, kann die ganze Siegerband nach alleinigem Ermessen des Sponsors vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Dieser Wettbewerb unterliegt ausschließlich den zutreffenden Bundes-, bundesstaatlichen und örtlichen Gesetzes der Vereinigten Staaten. Bands erklären sich durch ihre Teilnahme einverstanden, dass ausschließlich die Gesetze der USA für diesen Wettbewerb und ihre Teilnahme anwendbar sind, unabhängig vom Herkunftsland oder Wohnsitz der Band bzw. der Bandmitglieder. Die Bandmitglieder erklären durch ihre Teilnahme ihr Einverständnis zu folgenden Bestimmungen: (i) Die Bandmitglieder sind an die Bestimmungen der offiziellen Regeln und anderer vom Sponsor geforderten Dokumente gebunden (einschl. Anmeldeformular und aller geforderten Freistellungen) sowie an die Entscheidungen des Sponsors, des Vorrundenadministrators, der Vorrunden-Juroren, der Online-Juroren und des Wettbewerbsadministrators und verzichten auf jegliches Recht, die Eindeutigkeit des Wettbewerbs, der offiziellen Regeln oder anderer vom Sponsor geforderten Dokumente anzufechten (einschl. Anmeldeformular und aller Freistellungen), (ii) Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber den Wettbewerbseinheiten oder gegenüber deren Handlungsbevollmächtigten, Direktoren, Angestellten, Aktionären, Stellvertretern und Agenten (kurz „Freigestellte Parteien”) auf Schadensersatz für Verluste, Forderungen, Klagegründe, Strafen und Auslagen (einschl. Rechtsanwaltskosten) aufgrund oder in Verbindung mit jeglicher Aussage, Handlung oder Unterlassung der Bandmitglieder während oder im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb, bzw. aufgrund des Bruchs oder angeblichen Bruchs der offiziellen Regeln oder aufgrund anderer vom Sponsor geforderten Dokumente oder in Bezug auf das künstlerische Material einschl. jeglicher Nutzung und, (iii) Es bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber den freigestellten Parteien und die Bandmitglieder verpflichten sich, keine Klage einzureichen und auf jegliche bekannten oder unbekannten Ansprüche zu verzichten, welche ein Bandmitglied (oder dessen Interessenvertreter, Erbe oder Agent) jemals in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft gegenüber den freigestellten Parteien haben könnte, einschl. Ansprüchen infolge oder in Verbindung mit Verletzungen (auch mit Todesfolge) sowie Beschädigung, Diebstahl, Verlust oder jeder andere Schaden, welche sich ganz oder teilweise, direkt oder indirekt aus der Teilnahme am Wettbewerb oder jeglicher Handlung in Verbindung mit der Teilnahme ergeben (einschl. des Großauftritts oder des Auftritts auf der Hauptbühne) bzw. aus der Annahme, des Besitzes, des Missbrauchs, der unrechtmäßigen Vergabe, der falschen Vergabe oder der Nutzung des Hauptpreises oder jeglicher hierin zugestandener Rechte (einschl. Nutzung und Ausnutzung des künstlerischen Materials, der Wettbewerbsvideos, der Probedateien und jeglicher anderer Videos oder Aufnahmen vom Auftritt der Band während des Wettbewerbs, vom Großauftritt oder dem Auftritt auf der Hauptbühne und dem Bandname, dem Name der Bandmitglieder sowie deren Adresse [Wohnort und Bundesland], biografische Daten, Aussagen, Stimme, Fotografien und andere Konterfeis).

15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Wettbewerbseinheiten sind nicht verantwortlich für unleserliche, unverständliche, beschädigte,

verloren gegangene, verspätet eingetroffene, falsch adressierte, falsch gelieferte, unzustellbare oder unvollständige Anmeldeformulare, Wettbewerbsvideos oder Online-Stimmen (wie zutreffend), ob infolge von Systemfehlern, menschlichem Versagen oder fehlerhafter Übertragung oder Fernübertragung oder anderer Störungen, sowie nicht eingegangene Online-Stimmen aufgrund von Hardware- oder Softwarefehlern, verlorener oder fehlender Netzwerkverbindungen, fehlerhafter, unvollständiger oder gestörter Telefonübertragungen, typografischen, systemischen oder menschlichen Fehlern oder fehlerhafter Übertragung oder infolge eines anderen Fehlers oder Problems in Verbindung mit diesem Wettbewerb, ob technischer, mechanischer, typografischer, drucktechnischer, menschlicher oder sonstiger Art, einschl. Fehlern und Problemen, welche im Zusammenhang mit der Verwaltung des Wettbewerbs, der Sammlung und Verarbeitung der Anmeldeformulare, der Probedateien, den Wettbewerbsvideos oder der Bewertung des Wettbewerbs, der Bekanntmachung des Hauptpreises oder jeden anderen Materials in Verbindung mit dem Wettbewerb stehen können. Es liegt im Ermessen des Sponsors, eine Band oder ein Bandmitglied von der Teilnahme am Wettbewerb oder vom Gewinn des Hauptpreises auszuschließen, falls die betreffende Band oder das Bandmitglied oder jemand in Verbindung mit der Band oder dem Bandmitglied versucht, den gesetzlichen Ablauf des Wettbewerbs zu untergraben, sei es durch Betrug, Hacking, Täuschung oder unfaire Stimmenmanipulation, oder indem sie andere Teilnehmer oder Stellvertreter des Sponsors ärgern, missbrauchen, bedrohen oder belästigen. Falls aus beliebigem Grund ein Teil des Wettbewerbs nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann, sei es aufgrund eines Computervirus, Fehlers, Manipulation, unerlaubten Eingriffs, Betrugs oder aus anderen Gründen, welche nicht im vernünftigen Rahmen der Kontrolle des Sponsors liegen und die Administration, Sicherheit, Fairness, Integrität oder den rechtmäßigen Ablauf des Wettbewerbs beeinträchtigen können, behält sich der Sponsor das Recht vor, nach seinem Ermessen den Wettbewerb abzusagen, zu beenden, zu ändern oder auszusetzen und eine inoffizielle Siegerband entweder unter den bis zum Zeitpunkt der Absage oder der Aussetzung eingegangenen gültigen Stimmen auszuwählen. HINWEIS: JEGLICHER VERSUCH EINES TEILNEHMERS ODER EINER PERSON, ABSICHTLICH WETTBEWERBSBEZOGENE WEBSITES ZU BESCHÄDIGEN ODER DEN GESETZLICHEN ABLAUF DES WETTBEWERBS ZU STÖREN, IST UNGESETZLICH UND DER SPONSOR BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, IN DIESEM

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FALL IM VOLLEN UMFANG DES GESETZES STRAF- ODER ZIVILRECHTLICHE SCHRITTE EINZULEITEN UND AUF SCHADENSERSATZ (EINSCHL. RECHTSANWALTSKOSTEN IM ÜBLICHEN RAHMEN) ZU KLAGEN.

16. VERSCHIEDENES: Die Ungültigkeit bzw. der Mangel an Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser offiziellen Regeln, eines

Anmeldeformulars, einer Freistellung oder eines anderen genannten notwendigen Dokuments hat keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Wird eine Bestimmung als ungültig oder als nicht durchsetzbar oder gesetzeswidrig erkannt, sollen diese offiziellen Regeln (sowie das Anmeldeformular, die Freistellungs- und alle anderen Dokumente, soweit zutreffend) wirksam bleiben und so ausgelegt werden, als ob die ungültigen und gesetzeswidrigen Bestimmungen nicht vorhanden wären. Die offiziellen Regeln und andere vom Sponsor verlangten Dokumente stellen den gesamten Umfang der Abmachungen zwischen einer Band oder einem Bandmitglied und dem Sponsor dar. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen in schriftlicher oder mündlicher Form, ausdrücklich oder implizit, zwischen der Band oder den Bandmitgliedern und dem Sponsor im Zusammenhang mit dem künstlerischen Material oder diesem Wettbewerb. Die Änderung, der Verzicht oder die Aussetzung der Bestimmungen der offiziellen Regeln oder ähnlicher Dokumente muss schriftlich niedergelegt und von den Bandmitgliedern und dem Sponsor unterschrieben werden. Im Falle von Abweichungen oder eines Konflikts zwischen den Bedingungen des Anmeldeformulars und der offiziellen Regeln haben die offiziellen Regeln Vorrang. Die offiziellen Regeln stehen zwar in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung, im Falle eines Konflikts oder eines Unterschieds zwischen der englischen und einer fremdsprachigen Version hat die englische Version jedoch Vorrang. Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die offiziellen Regeln jederzeit zu ändern, zu erweitern, zu kürzen oder zu ergänzen. Alle Entscheidungen des Sponsors sind endgültig und verbindlich.

17. PERSÖNLICHE DATEN: Durch die Anmeldung zum Wettbewerb erklärt sich jedes Bandmitglied einverstanden, dass seine

persönlichen Daten, welche im Zusammenhang mit dem Wettbewerb durch den Sponsor und seinen berechtigten Agenten und Repräsentanten zum Zweck der Administration des Wettbewerbs gesammelt wurden, genutzt und offengelegt werden. Jedes Bandmitglied erklärt sich außerdem mit der uneingeschränkten Nutzung des Namens, der Adresse [Wohnort und Bundesland], der biografischen Daten, der Aussagen, der Stimme, der Fotografien und anderer Konterfeis in Wettbewerbsvideos, auf der Website, beim Großauftritt oder dem Auftritt auf der Hauptbühne oder sonst in Zusammenhang mit der Durchführung oder Förderung des Wettbewerbs oder des Konzerts ohne weitere Ankündigung oder Vergütung einverstanden. Es wird vereinbart, dass solche Daten für die genannten Zwecke in die USA übertragen werden dürfen.

18. REGELN/SIEGERLISTE: Die jeweils aktuelle Version der offiziellen Regeln wird auf Hardrock.com veröffentlicht. Eine zusätzliche

Ausgabe der offiziellen Regeln ist erhältlich, indem ein selbstadressierter und frankierter Umschlag an die folgende Adresse geschickt wird: Hard Rock Battle of the Bands Rules, P.O. Box 8991, Calabasas, CA 91372-8991 U.S.A. Die Siegerliste wird auf www.Hardrock.com veröffentlicht oder ist erhältlich durch Schicken eines selbstadressierten und frankierten Umschlag an: Hard Rock Battle of the Bands Winners List, P.O. Box 8991, Calabasas, CA 91372-8991 U.S.A. Personen mit Wohnsitz in Vermont und in Ländern außerhalb der USA können auf eine Briefmarke verzichten, wenn sie die offiziellen Regeln oder die Siegerliste anfordern. Die Siegerliste steht ca. am 6. Mai 2011 zur Verfügung.

19. SPONSOR: Hard Rock Cafe International (USA), Inc., 6100 Old Park Lane, Orlando, FL 32835 USA. 20. WETTBEWERBSADMINISTRATOR: RPMC, 23975 Park Sorrento, Suite 410, Calabasas, CA 91302 USA.