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Brandschutzordnung Für das Helmholtz Zentrum München (Campus Neuherberg) und die Außenstellen Teil B

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BrandschutzordnungFür das Helmholtz Zentrum München (Campus Neuherberg) und die Außenstellen

Teil B

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 3

Brandschutzordnung Teil A 4

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen 5

Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung 6

Flucht- und Rettungswege 7

Meldeeinrichtungen 8

Löscheinrichtungen 8

Verhalten im Brandfall 12

Brand melden 14

Alarmsignale und Anweisungen beachten 14

In Sicherheit bringen 15

Löschversuche unternehmen 16

Verhalten nach einem Brand 17

Wichtige Fragen, auf die jede/r eine Antwort haben sollte 18

Schlussbestimmungen 18

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Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren

nachfolgend finden Sie die Brandschutzordnung (BSO),

Auch der Forschungsbereich birgt Brandgefahren, die durch umsichtiges und richti-ges Verhalten vermieden werden können. Deshalb sind alle Mitarbeiter des Helmholtz Zentrums München verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und Schadensfällen beizutragen. Sie haben gemäß dieser Brandschutzordnung zu handeln. Durch Brände werden Menschenleben gefährdet, Arbeits- und Studienplätze vernichtet.

Die Brandschutzordnung gliedert sich in 3 Teile:

Teil A: gilt für ALLE Personen (Besucherinnen und Besucher, Beschäftigte, Lehrende, Studierende, Fremdfirmenangehörige) und ist Bestandteil dieser Brandschutz- ordnung (Seite 4). Teil A ist außerdem als Aushang an Gebäudeeingängen, Fluren und Treppenräumen gut sichtbar angebracht.

Teil B: diese Broschüre enthält Teil B der Brandschutzordnung und gilt für alle Be- schäftigte, Lehrende, Studierende und Mitarbeiter von Fremd¬firmen die sich nicht nur vorübergehend im Helmholtz Zentrum München aufhalten. Er enthält verpflichtende Regelungen und Informationen zum Brandschutz. Sie sind ver- pflichtet diese einzuhalten.

Teil C: richtet sich an alle Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrneh- men wie z. B. Brandschutzbeauftragter, Evakuierungshelfer, etc. und ist daher in dieser Broschüre nicht enthalten.

Ihre Werkfeuerwehr

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Brände verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten!

Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren

Brand melden· Wo brennt es? · Was ist passiert? · Wieviele Verletzte? · Welche Arten von Verletzungen?

In Sicherheit bringen Löschversuchunternehmen

· Handfeuermelder betätigen · Notruf 333 (Campus Neuherberg) · Notruf 112 (Außenstelle)

· Gefährdete Personen warnen · Hilflose mitnehmen · Türen schließen

· Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen

· Aufzug nicht benutzen · Auf Anweisungen achten

· Feuerlöscher benutzen

· Wandhydrant benutzen

· Einrichtungen zur Brandbekämpfung benutzen (z. B. Löschdecke)

Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096

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Vorbeugende BrandschutzmaßnahmenAlle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Brän-den und anderen Schadensfällen beizutragen. Sie haben sich über die Brandgefahr ihres Arbeitsplatzes und der Umgebung sowie über die Maßnahmen bei Gefahr zu informieren (z. B. Handfeuermelder, Lage der Fluchtwege, Ort des Sammelplatzes, Einrichtungen des Selbstschutzes: Feuerlöscher, Wandhydrant und Löschdecke).

Folgende Brandschutzmaßnahmen sind besonders zu beachten:

• Wichtige Voraussetzungen des betrieblichen Brandschutzes sind Ordnung und Sauberkeit.

• Feuergefährliche Arbeiten wie Schweiß-, Brenn-, Schneid-, Anwärm- und sonstige Feuerarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis der ZT (Zentrale Tech-nische Einrichtung) begonnen und ausgeführt werden.

Ausgenommen sind feuergefährliche Arbeiten in den dafür vorgesehenen Arbeitsplät-zen der technischen Werkstätten durch deren fachkundiges Personal und Arbeiten, bei denen offene Flammen zur Durchführung der gestellten Aufgaben notwendig sind (z. B. im Labor), soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwiesen und auf die besonderen Gefahren hingewiesen wurden.

• In allen Gebäuden des Helmholtz Zentrums München herrscht Rauchverbot, Tabakreste dürfen nur in nichtbrennbare Aschenbecher abgelegt werden. Diese dürfen nicht in Papierkörbe entleert werden.

• Lagerräume für Holz, Papier, brennbare Flüssigkeiten oder Gase oder andere leicht entflammbare Stoffe dürfen nicht mit offenem Feuer betreten werden. Rauchverbote müssen unbedingt befolgt werden.

• In Laboratorien und Werkstätten dürfen feuer- und explosionsgefährliche Stoffe nur in den für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Mengen bereitgehalten werden. Sie müssen in geeigneten und gekennzeichneten Behältern aufbewahrt werden. Weiterge-hende Vorschriften für den Umgang mit diesen Stoffen sind zu beachten.

• Elektrische Betriebsmittel dürfen nur von Fachpersonal geprüft und repariert werden. Geprüfte Geräte werden gekennzeichnet und in Prüfprotokolle aufgenommen. Die Verwendung von Mehrfachsteckleisten und/ oder Verlängerungskabeln hintereinander ist verboten. Schadhafte Maschinen, Geräte und Anschlusskabel sind sofort der Benut-zung zu entziehen. Heiz-, Koch- und Wärmegeräte sind auf nichtbrennbaren Unterla-gen abzustellen (z. B. keramische Fliesen).

• Mängel an Brandschutzeinrichtungen und Schäden an elektrischen Installationen sowie Anzeichen hierfür (flackerndes Licht, Schmorgerüche usw.) sind sofort der ZT/Werkfeuerwehr/Notruf zu melden.

• Bei Dienstschluss ist dafür zu sorgen, dass Licht und alle elektrischen Geräte wenn

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möglich abgeschaltet sind. Feuerstätten müssen gelöscht, Asche und brennbare Abfälle beseitigt werden, damit keine Brandgefahr entsteht. Fenster und Türen sind zu schließen.

• Ausgeschilderte Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen für Feuerwehr- und Rettungs-fahrzeuge, sowie Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) sind freizuhalten. Einen-gungen jeder Art durch parkende Fahrzeuge oder sonstige Abstellung sind in diesen Bereichen unzulässig. Die Hinweisschilder und Markierungen sind zu beachten.

• Sind bei einer Veranstaltung mehr als 200 geladene Personen anwesend, muss von der Werkfeuerwehr eine Sicherheitswache gestellt werden. Die Sicherheitswache ist rechtzeitig, grundsätzlich 10 Tage vor der Veranstaltung, bei der Werkfeuerwehr anzu-melden.

Die Einhaltung dieser Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes wird durch Kontrol-len überprüft.

Alle Mitarbeiter/innen des Helmholtz Zentrum München werden alle 2 Jahre aufgefordert an einer Unterweisung über die vorbeugenden Maßnahmen zur Brandverhütung und die Bekämpfung eines Brandes mit bereitgestellten Feuerlöschern teilzunehmen.

Verhinderung der Brand- und RauchausbreitungDie wesentliche Personengefährdung geht nicht vom Feuer, sondern vom Rauch und den giftigen Brandgasen aus! Rauch und Brandgase fordern weitaus mehr Opfer als die unmittelbare Einwirkung des Feuers! Bereits geringe Mengen an brennenden Materiali-en verursachen eine starke Verrauchung großer Bereiche!

Brand- und Rauchschutztüren sollen die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Die Türen sind daran zu erkennen, dass sie normalerweise selbst schließen (z. B. über einen Türschließer) oder zusätzlich als Brand- oder Rauchschutztür gekennzeichnet sind. Diese Türen können zusätzlich mit einer Feststellanlage ausgerüstet sein, die

die Tür dauerhaft offen hält und bei Raucheinwirkung die Tür zum selbsttätigen Schließen freigibt. Die Türen können die oben genannte Funktion jedoch nur dann erfüllen, wenn sie in vollem Umfang funktionstüchtig sind. Brandschutztüren müssen selbstschließend sein (Einrasten im Verschluss). Rauchschutztüren müssen zusätzlich auch dichtschließend sein.

Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht verkeilt, verstellt, festgebunden oder auf andere Weise in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Im Schließbereich der Türen und Rolltore dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Keile oder

Brandschutztür schließt bei Rauch automatisch

Brandschutztür verkeilen, verstellen, fest-

binden o. ä. verboten!

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Gegenstände, die das ordnungsgemäße Schließen der Türen oder Tore verhindern, zu entfernen und Schäden zu melden. Bis zum Eintreff en der Feuerwehr muss jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermieden werden, d.h. Feuerschutzabschlüsse (Brandschutz-tür und Tore), Fenster und Türen sind zu schließen bzw. geschlossen zu halten aber nicht abzuschließen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) befi nden sich in Treppenhäusern, Gängen und in Foyerbereichen. Diese Öff nungen lassen sich mindestens vom Erdgeschoss und vom obersten Geschoss aus öff nen. Sie machen es mög-lich, dass im Brandfall der Rauch abziehen kann.

Die Lüftungsöff nungen sind im Normalfall geschlossen und werden nur im Brandfall geöff net. Dies geschieht entweder automatisiert über Rauchmelder oder durch Einschlagen der Scheibe im mit „Rauchabzug“ gekenn-zeichneten Abdeckrahmen und Betätigen des Druck-

knopfs bzw. Hebels. Eine Zweckentfremdung dieser Einrichtungen (zum Beispiel zur Lüftung) ist unzulässig.

Flucht- und RettungswegeFlucht- und Rettungswege sind Gänge, Flure, notwendige Treppen und, wenn vorhan-den, Rettungsbalkone, die durch Hinweisschilder (Piktogramme) gekennzeichnet sind. Im Störfall soll es jedermann möglich sein, das Gebäude schnell und sicher zu verlassen.

Flucht- und Rettungswege sind von Gegenständen jegli-cher Art freizuhalten, diese können eine Brandgefahr oder eine Sturzgefahr darstellen. Flure sind keine Lagerräume.

Notausgänge müssen leicht und ohne besondere Hilfs-mittel in voller Breite zu öff nen sein und in Fluchtrichtung aufschlagen. Notausgänge sind freizuhalten und dürfen nicht abgeschlossen werden.

Flucht- und Rettungspläne dürfen nicht verdeckt oder zugestellt werden. Auf dem Grundstück gekennzeichnete

Im Brandfall sollen die Rauchabzüge von den Mitarbeitern geöff net werden! !

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Flächen für die Feuerwehr und deren Zufahrten sind unbedingt freizuhalten.

MeldeeinrichtungenMeldeeinrichtungen sind Rauchmelder, Handfeuermelder und Telefon. Die Alarmierung erfolgt am schnellsten und sichersten durch die vorhandenen Handfeuermelder. Die Not-ruf-Nummer 333 (Neuherberg)/112 (Außenstellen) kann von jedem Telefon ohne Vorwahl aus dem Helmholtz Telefonnetz angerufen werden. Mit dem Handy ist die 089/ 3187-333 (Neuherberg) zu wählen, oder die 112. Handfeuermelder befi nden sich in den Treppen-räumen, Fluren und an Wandhydrantenschränken.

LöscheinrichtungenLöscheinrichtungen sind Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken und Löschanlagen. Sie fi nden diese Geräte in den mit roten Piktogrammen gekennzeichneten Wandhydran-tenschränken. Zusätzliche Feuerlöscher sind auch in der Nähe von Ausgängen und in Fluren angebracht.

Feuerlöscher: Es gibt unterschiedliche Typen von Feuerlöschern. Jeder Typ ist nur zum Löschen bestimmter Stoff e und Materialien geeignet. Brennbare Stoff e werden in die Brandklassen A bis D und F eingestuft, entsprechend wird zwischen A-, B-, C-, D- und F-Feuerlöschern unter-schieden. Die Brandklassen, für die der Löscher geeignet ist, sind auf dem Löscher angegeben.

oder über Telefon:

Notruf 333 (Neuherberg)

Notruf 112 (extern)

Jeder Mitarbeiter hat sich über den Verlauf und die Anordnung der Flucht- und Rettungswege hinreichend zu informieren (siehe Flucht- und Rettungsplan).!

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Brandklassen

Brandklassen Merkmale Beispiele Bildzeichen

A Brände fester Stoffe, haupt-sächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen

Holz, Kohle, Papier, Kunststoffe, Stroh, Textilien

B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen

Alkohol, Benzin, Fett, Harz, Mineralöl, Teer, Wachs

C Brände von Gasen Acetylen, Butan, Propan, Erdgas, Wasserstoff

D Brände von Metallen Aluminium, Kalium, Magnesium, Natrium

F Brände von Speisefetten und -ölen in Frittiergeräten

Pflanzliche oder tierische Fette und Öle

Bei jedem Löscher muss erst der Sicherungsstift gezogen und dann das Löschmittel aktiviert, also unter Druck gesetzt werden. Die Aktivierung geschieht je nach Löschertyp durch Aufdrehen des Ventils an der außen angebrachten Treibgasflasche oder durch Drücken eines Schlagbolzens oder Handhebels am Löscherkopf. In jedem Fall zeigt ein kurzes Zischen (ca. 3–5 Sekunden) die Aktivierung des Löschers an. Der Löscher ist erst jetzt einsatzbereit. Das Löschmittel strömt erst aus, wenn der Handhebel am Schlauchen-de oder am Löschkopf gedrückt wird. Kohlendioxid-Löscher stehen unter Dauerdruck und sind nach Ziehen des Sicherungsstifts sofort einsatzbereit.

Achtung: Die Löschzeit ist begrenzt und beträgt je nach Löschertyp rund 10 Sekunden! Deshalb Löscher erst am Einsatzort „abschießen“.

A

D

F

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Handhabung von Feuerlöschern

Windrichtung beachten und genügend Abstand halten

Flächenbrände von vorne nach hinten ablöschen!

Aber: bei Tropf und Fließbränden von oben nach unten löschen!

Falls möglich sofort mehrere Feuerlö-scher gleichzeitig, und nicht nacheinander einsetzen!

Vorsicht! Achten Sie auf ein Wiederauffl ammen bis die Feuerwehr eintriff t!

Feuerlöscher, die benutzt oder auch nur aktiviert wurden, auf keinen Fall wieder wegstellen, sondern sofort wieder ein-satzbereit machen lassen!

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Führt Ihr erster Löschversuch zu keinem Erfolg, verlassen Sie sofort den Raum und schließen Sie die Türe hinter sich. Verschließen Sie sie jedoch nicht!

Unbedingt beachten: Erwarten Sie die gerufene Feuerwehr, um diese einzuweisen bzw. die Schlüssel zu übergeben.

Wandhydranten mit Löschschläuchen: befinden sich in Wandkästen, die entweder im Flur oder im Treppenhaus eingebaut sind, jedoch nicht in allen Gebäuden. Der Schlauch ist auf einer Haspel aufgerollt und bereits an die Wasserleitung angeschlossen. Zwischen Haspel und Wasserlei-tung befindet sich das Handrad zum Aufdrehen der Wasserzufuhr.

Es gibt zwei Arten von Schläuchen:

• Faltschläuche (graues Gewebe) müssen erst vollständig von der Haspel abgerollt und knickfrei ausgelegt werden, bevor man die Wasserzufuhr aufdreht. Am Schlauchende befindet sich eine Düse mit Hebel- griff. Steht der Hebel quer, ist die Düse geschlossen. Wird der Hebel in Längsrichtung umgelegt, ist die Düse für den Wasserstrahl geöffnet.

• Formstabile Schläuche (schwarzer Gummi) die nur soweit abgerollt werden müssen wie benötigt und bei denen sofort die Wasserzufuhr aufgedreht werden kann. Am Schlauchende befindet sich entweder eine Düse mit Hebelgriff oder eine Düse, die mit einer Rechtsdrehung für den Wasserstrahl geöffnet wird.

In beiden Fällen gilt: nach Aufdrehen des Handrads im Wandkasten kann es bis zu einer Minute dauern, bis die Schlauchleitung vollständig entlüftet ist und der Wasserstrahl aus der Düse austritt! Die Düse muss mit beiden Händen fest gehalten werden, da bei Wasseraustritt mit einem Rückschlag zu rechnen ist.

Notduschen befinden sich in der Regel im Bereich von Laboratorien. Diese dienen nicht nur zur Reinigung nach Gefahrstoffkontakt, sondern auch zum Löschen von in Brand geratenen Personen.

Leichtsinn sollte nicht mit Mut verwechselt werden!!

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Kohlendioxid (CO₂)- oder Inertgas (Argon)-Löschanlagen können z. B. in Gefahrstofflagern oder Labore eingebaut sein. Bei den Löschanlagen ist zu beachten, dass das ausströmende Gas für den Menschen lebens-gefährlich ist. Deshalb ertönt vor dem Löschen ein durchdringendes Warnsignal.

Verhalten im Brandfall• Für die wirkungsvolle Durchführung von Rettungs- und Brandbekämpfungsmaß - nahmen oder technischer Hilfe ist richtiges Verhalten von entscheidender Bedeutung.

• Oberstes Gebot jedes Einzelnen ist es, der Entwicklung von Panik vorzubeugen, indem Besonnenheit gezeigt und Ruhe bewahrt wird.

• Bei akut drohender Gefahr ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen!

• Beim Ertönen des Feueralarms verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz über ausgeschilderte Fluchtwege oder Notausgangstüren. Wenn möglich persönliche Gegenstände mitnehmen.

• Nicht alle Mitarbeiter oder sonstige am Arbeitsplatz anwesende Personen bemerken den Brandausbruch. Besonders gefährlich ist es, wenn tatsächlicher Feueralarm als Probealarm aufgefasst und daher nicht ernst genommen wird.

• Warnen Sie Ihre Mitarbeiter/ Kollegen und sonstige Personen!

• Die Anweisungen von Evakuierungshelfern sind zu befolgen!

• Im Brandfall ist der Feuerwehr unbedingt mitzuteilen, wenn Personen vermisst werden. Diese könnten sich noch im Haus aufhalten und hilflos sein.

• In stark verqualmten Räumen, Treppenräumen usw. gebückt oder kriechend gehen, in Bodennähe ist meist noch atembare Luft. Tasten Sie sich zur besseren Orientierung an der Wand entlang.

• Können Räume nicht mehr sicher verlassen werden (z. B. bei starker Rauchentwick- lung), bleiben Sie in den Räumen, schließen Sie die Türen hinter sich und dichten die Tür mit feuchtem Stoff oder Papier ab.

• Machen Sie sich am Fenster bemerkbar und warten sie auf die Rettung durch die Feuerwehr!

• Der Entstehungsbrand ist mit dem nächstgelegenen, geeigneten Löschgerät zu bekämpfen.

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!!

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• Bleiben die ersten Löschversuche ohne Erfolg, dann Türen schließen und Gebäude verlassen.

• Brände an elektrischen Geräten und Anlagen bis 1000 Volt können mit geeigneten Löschgeräten gelöscht werden. Beim Einsatz von Wasser- oder Schaumlöschern ist ein Abstand von 3 m einzuhalten. Der Einsatz von CO₂ - oder Pulverlöschern ist mit einem Mindestabstand von 1 m einzuhalten.

• Anlagen über 1000 Volt niemals mit Handfeuerlöschern löschen, solange die Strom- zufuhr nicht unterbrochen wurde! Beachten Sie unbedingt den Mindestabstand.

• Bei Bränden von gasförmigen Stoff en sind Absperrventile an den Druckgasfl aschen oder den Zuführungsleitungen sofort zu schließen (Not-Ausschalter für Gas).

• Die Lage der für Ihr Gebäude gültigen Sammelplätze entnehmen Sie den entsprechenden Flucht- und Rettungsplänen in Ihrem Bereich.

• Die Feuerwehr ist von einer ortskundigen Person beim Eintreff en einzuweisen.

• Die Feuerwehr ist bei Notfällen allen Personen weisungsbefugt.

• Aufzüge sind in einem Brandfall tödliche Sackgassen!

Keine Aufzüge benutzen!!

Hochspannung!Vorsicht

Lebensgefahr!

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Brand meldenJeder Brand ist sofort zu melden über den nächsten Handfeuermelder oder per Telefon über

Campus Neuherberg: Notruf 333 Außenstellen: Notruf 112

Campus Neuherberg: Die Notruf-Nummer 333 kann von jedem Telefon aus dem Helm-holtz Telefonnetz angerufen werden, über Handy ist die 089/3187-333 zu wählen.

Außenstellen: Die Notruf-Nummer 112 kann von jedem Telefon angerufen werden, über Handy ist ebenfalls die 112 zu wählen.

Wo ist es passiert? Gebäude, Stockwerk, Raum

Was hat sich ereignet? Brand, Notfall, Störfall …

Wieviele sind betroffen? Anzahl der Verletzten oder sich in Gefahr befindenden Personen

Wer meldet? Vor- und Zuname

Warten auf Rückfragen! Nur die Alarmstelle/ Pforte beendet das Gespräch Notrufe werden auf dem Campus Neuherberg an den Werkschutz im Eingangsgebäude geschaltet, ansonsten laufen Notrufe in der integrierten Leitstelle der Berufsfeuerwehr München auf.

Alarmsignale und Anweisungen beachtenBeim Ertönen des Feueralarms verlassen Sie unverzüglich Ihren Arbeitsplatz über aus-geschilderte Fluchtwege oder Notausgangstüren. Falls möglich persönliche Gegenstände mitnehmen.

Begeben Sie sich auf dem kürzesten Weg zum Sammelplatz (siehe Flucht- u. Rettungs-plan). Es wird in naher Zukunft eine Lautsprecheraufschaltung auf alle Telefone im betroffenen Bereich mit der Alarmmeldung und der Aufforderung, das Gebäude zu verlassen, geben. Aktive Telefongespräche werden zu diesem Zweck unterbrochen.

Nach dem Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen!!

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In Sicherheit bringenWichtig ist die Alarmierung aller Personen, auch solcher, die sich zur Zeit des Brand-ausbruchs vielleicht zufällig in seltener begangenen Bereichen aufhalten. Gefährdete, behinderte oder verletzte Personen aus der Gefahrenzone bringen.

Beruhigend auf die Betroffenen einwirken und falls nötig Erste Hilfe leisten. Gefahrenbereich über gekennzeichnete Fluchtwege unver-züglich verlassen. Sammelplatz aufsuchen, um dort die Vollzähligkeit feststellen zu können (siehe Flucht- und Rettungspläne).

Bei allen Maßnahmen beachten, dass Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen! Fenster und Türen schließen (nicht abschließen)! Damit wird eine Ausbreitung des Brandes bzw. des Rauchs erschwert.

Sammelplätze am Helmholtz Zentrum München:

Nicht in das Gebäude zurückkehren und andere Personen davon abhalten!!

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Sammelplätze der Außenstellen:

• Die Sammelplätze für das Hämatologikum befinden sich am Parkplatz zur Feodor-Lynen-Straße oder der Marchioninistraße.

• Der Sammelplatz für das Translationszentrum für Lungenforschung (CPC) befindet sich am Parkplatz zum Max-Lebsche-Platz.

• Der Sammelplatz für die Diabetesinstitute in Garching befindet sich am Parkplatz am Parkring.

Löschversuche unternehmen• Feuerlöscheinrichtungen sind entsprechend ihrer Gebrauchsanweisung in Betrieb zu nehmen.

• In den Gebäuden sind Feuerlöscher (je nach Bereich und Gefährdungsgrad verschie- dene geeignete Löschmittel) sowie Wandhydranten installiert. Je nach Bereich (Labor etc.) stehen Löschdecken zur Verfügung.

• Entstehungsbrände sofort löschen. Handfeuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb setzen und weitere Helfer herbeirufen. Möglichst mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen. Dies ist effektiver als mehrere Feuerlöscher nacheinander zu benutzen.

• Brennbare Gegenstände sind sofort aus dem Gefahrenbereich des Brandes zu entfernen.

• Zum Löschen elektrischer Anlagen (bis 1000 Volt) CO2-Löscher oder Pulverlöscher (starke Sichteinschränkung) einsetzen. Dabei einen Sicherheitsabstand von mehr als 1 m einhalten.

• Bleiben die ersten Löschversuche ohne Erfolg, Türen schließen und Gebäude ver- lassen. Warnen Sie Ihre Mitarbeiter/Kollegen und sonstige Personen!

• Vorsicht beim Öffnen von geschlossenen Türen. Hierbei kann es durch den Zutritt von Sauerstoff zu einer Stichflamme kommen. Türen immer aus der Deckung öffnen.

• Feuerlöschübungen werden von der Werkfeuerwehr regelmäßig organisiert. Die Mitarbeiter sind aufgerufen, an den Löschübungen teilzunehmen.

Löschversuche nur dann unternehmen, wenn dies gefahrlos möglich ist!!

Leben und Gesundheit von Personen haben vor der Sicherung von Sachgütern immer Vorrang! !

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• Personenbrände sind seltene aber äußerst dramatische Ereignisse, da die Folgen für das Leben und die Gesundheit des Betroffenen besonders schwerwiegend sein können. Am Allerwichtigsten ist die sofortige Brandbekämpfung der brennenden Person unter Beachtung des Eigenschutzes. Es gibt verschiedene Verfahren, die geeignet sind, bren- nende Personen zu löschen. Hauptkriterium sollte immer deren schnelle Verfügbarkeit sein, ein spezielles Löschgerät oder –mittel ist nicht notwendig. Von oberster Priorität ist das Bemühen um eine möglichst kurze Einwirkzeit des Feuers auf die Körperober- fläche. An der Tatsache, dass Verbrennungsschäden bereits nach kürzester Zeit eintre- ten, wird deutlich, wie wichtig es ist, dass der Ersthelfer schnell und entschlossen aktiv wird.

Es ist immer mit irrationalen Handlungen (Flucht) des Verletzten zu rechnen. Brennende Personen können durch verschiedene Verfahren gelöscht werden. Möglich sind Wasser, Feuerlöscher, dichte Gewebe (Löschdecke) oder das Wälzen auf dem Boden (nicht klopfen!)

Sofort nach dem Ablöschen sind bei Bedarf lebensrettende Sofortmaßnahmen (Wiederbelebung) durchzuführen.

Es ist an die unverzügliche Anforderung des Rettungsdienstes zu denken:

Notruf 333 (Campus Neuherberg) bzw. Notruf 112 (Außenstellen)

Betroffene Körperstellen kurzzeitig mit Wasser kühlen. Um der Gefahr einer Unter- kühlung vorzubeugen, darf dies jedoch nur wenige Minuten dauern.

Folgende Hinweise müssen aber bei der Verwendung eines Feuerlöschers unbedingt beachtet werden. Die zu löschende Person ist aufzufordern (wenn möglich), Augen und Mund zu schließen. Bei CO₂ Löschern ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.

Der erste Löschimpuls ist auf die Brust und Schulter zu richten, um Hals und Kopf vor den Flammen zu schützen. Danach wird der Löschstrahl weiter nach unten und zu den Seiten geführt.

Verhalten nach einem Brand• Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich der Notrufzentrale (Telefon 333 in Neuherberg, 112 an den Außenstellen) und den Vorgesetzten zu melden, damit die Brandstelle durch die Feuerwehr nachkontrolliert werden kann.

• Beim Rückzug aus brennenden und verrauchten Räumen sind die Türen zu schließen (nicht abschließen), um eine schnelle Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern.

• Sachwerte sind in Sicherheit zu bringen, wo keine Brandgefahr besteht, sofern dies gefahrlos durchgeführt werden kann.

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• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen.

• Ausgelöste Feuerlöscher (sobald die Plombe beschädigt ist) sind auf keinen Fall wieder aufzuhängen. Die Feuerlöscher müssen zur fachgerechten Wiederbefüllung weiterge- leitet werden. Entsicherte oder benutzte Feuerlöscher der Werkfeuerwehr melden.

• Das Wiederbetreten von erkalteten Brandbereichen ist erst nach Freigabe durch die Feuerwehr erlaubt.

Wichtige Fragen, auf die jede/r eine Antwort haben sollte • Wer wird bei einem Brand oder bei Brandverdacht alarmiert?

• Wo befinden sich die nächsten Feuermelder?

• Ist das Telefon mit der aktuellen Notrufnummer beschriftet?

• Wo befinden sich die nächsten Feuerlöscher oder Wandhydranten mit Löschschläuchen?

• Wie funktionieren diese Feuerlöscher und Löschschläuche?

• Wie werden die Rauchabzüge in den Treppenhäusern bzw. im Foyer geöffnet?

• Können Brand- und Rauchschutztüren stets ungehindert schließen?

• Sind Notausgänge auch ohne Schlüssel stets benutzbar?

• Sind Ihnen die Flucht- und Rettungswege vertraut?

• Wo befindet sich der Sammelplatz?

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SchlussbestimmungenImmer wieder ist festzustellen, dass Brände mit erheblichen Schäden auf vermeidbare Ursachen zurückgeführt werden können. Es fehlt leider in vielen Arbeitsbereichen das notwendige Bewusstsein, um menschliches Fehlverhalten hinsichtlich der bestehenden Brandrisiken von vornherein auszuschließen.

Diese Brandschutzordnung soll deshalb einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung des Brandschutzes leisten, indem sie durch betriebsbezogene Informationen und Verhaltens-regeln Brandschutzbewusstsein der Mitarbeiter/innen fördert.

Generell ist jeder verpfl ichtet, diese Brandschutzordnung eingehend zu studieren und danach zu handeln.

Diese Brandschutzordnung ist ein internes Regelwerk nach DIN 14096 und entbindet nicht von der Verpfl ichtung, sonstige Arbeitsschutzvorschriften und allgemeine Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten.

Diese Brandschutzordnung tritt zum 01.09.2013 in Kraft und ersetzt die bisherige Ver-ordnung. Sie wird bei Bedarf ergänzt und aktualisiert.

Neuherberg, 14.08.2013

Dr. Alfons Enhsen, CTO Bernd Goldschmidt, Leiter Werkfeuerwehr

Martin Ofi tsch, Brandschutzbeauftragter

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