HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung...

13
r 0 ZEITSCHRIFT DER SAVIGNY-STIFTUNG FÜR RECHTSGESCHICHTE HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, W. OGRIS, M. HECKEL, P. MIKAT, K.W. NORR NEUNUNDNEUNZIGSTER BAND CXII. BAND DER ZEITSCHRIFT FUR RECHTSGESCHICHTE KANONISTISCHE ABTEILUNG LXVIII 1910 BEGRVNDET VON ULRICH STUTZ fto 110 X6 1982 HERMANN BöHLAUS NACHF. WIEN-KÖLN-GRAZ Sonderdruck /Im Buchhandel einzeln nicht käuflich!

Transcript of HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung...

Page 1: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

r 0

ZEITSCHRIFT DER SAVIGNY-STIFTUNG

FÜR

RECHTSGESCHICHTE

HERAUSGEGEBEN VON

TH. MAYER-MALY. D. NORR,

A. LAUFS, W. OGRIS,

M. HECKEL, P. MIKAT, K. W. NORR

NEUNUNDNEUNZIGSTER BAND CXII. BAND DER ZEITSCHRIFT FUR RECHTSGESCHICHTE

KANONISTISCHE ABTEILUNG LXVIII 1910 BEGRVNDET VON

ULRICH STUTZ

fto 110 X6

1982

HERMANN BöHLAUS NACHF. WIEN-KÖLN-GRAZ

Sonderdruck /Im Buchhandel einzeln nicht käuflich!

Page 2: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht
Page 3: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

V. -

Gerard Pucelle und Köln

von

Johännes Fried

" Gerard Pucelle, ein Engländer, der sich an den französischen Schulen

einen Namen gemacht hatte und später mit dem Gelehrtenkreis um Thomas Becket') nach Frankreich`ins Exil ging, besaß, wie St. Kuttner

zeigen konnte, für die kurzlebige - aber nicht ganz unbedeutende - Kölner kanonistische Schule um 1170 zentrale Bedeutung). Wenn

er auch nur für wenige Jahre (1166-68 und um 1180) in Köln wirkte, sö war er doch - wie es scheint - Domschulmeister. Dies jedenfalls legen zwei im Original erhaltene urkundliche Zeugnisse3) nahe, die

von kanonistischer Seite bislang nicht berücksichtigt wurden und über deren Beurteilung die Historiker recht uneins sind. Die ältere der beiden Urkunden datiert von 1166; Erzbischof Rainald von Dassel bestätigt

darin die Besitzungen der Abtei Altenburg und unter den Zeugen befindet sich magisier Gerhardus scolasiicus eiusdem [sc. maioris] ecclesie. Die jüngere Urkunde enthält einen für die Kölner Stadtgeschichte

überaus wichtigen Schiedsspruch Erzbischof Philipps von Heinsberg

1) Herbert von Bosham, Vita s. Thomae VII, 1 ed. J. C. Robertson, Materials for the History of Thomas Becket, Archbishop of Canterbury (künftig: Materials) III, Chronicles and Memorials of Great Britain and Ireland during the Middle Ages-(Rolls Series, künftig: RS) 67,3 S. 525.

2) Stephan Buttner, Eleanor Rathbone, Anglo-Norman Canonists of the Twelfth Century, Traditio 7 (1949/51) S. 279-358, hier S. 296-303. Vgl. weiter: Ch. Lefebvre in: DDC 5,955; Glorieux (wie unten Anm. 23) S. 23-4; Astrik L. Gabriel, Les origines do la Faculte de Deeret do l'ancienne Uni- versitd do Paris, in: Melanges Pierre Andrieu-Guitrancourt, L'Anneo Canonique 17 (1973) S. 507-31, hier S. 519.

3) Richard Snipping, Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittel- alter II 1100-1205 (1901) (im folgenden: Reg. ) nr. 851 und 1148.

Page 4: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

126 Johannes Fried

in einem Streit zwischen ihm selbst und der Bürgerschaft vom Jahre 11804); sie nennt unter den Dignitären des Domes den Gerardus magister scolarum. Verwiesen beide Zeugnisse in der Tat auf Gerard Pucelle, so ergänzten sie in zweifacher Hinsicht die Lebensdaten des berühmten Engländers: sie zeigten, daß zweifellos die wichtigste seiner Pfründe, die er 1166 in Deutschland erlangtes), die Kölner Domscholasterie war, und daß er 1180 vielleicht nicht nur besuchsweise nach Köln zurück- kehrte, sondern als Domscholaster dort sogar ein zweites Mal, wenn auch wiederum nur für kurze Zeit, lehrte.

Doch die Identität des Scholasters Gerhard ist, wie gesagt, unter Historikern umstritten. G. Frenken6), der den ersten zusammen- fassenden Überblick über die mittelalterliche Kölner Domschule gab, kannte Gerard Pucelle noch nicht und behandelte, dem Regestenwerk Knippings7) folgend, den Kölner Gerhard von 1166 und 1180 als einen Unterschulmeister neben dem eigentlichen Scholaster Rudolf, der von 1156-1200 urkundlich belegt sei. F. W. Oedigers), vielleicht der beste Kenner der niederrheinischen Schulen, zögerte indessen keinen Augenblick, den Kölner Gerhard mit dem Engländer zu identi- fizieren, begründete aber seine Ansicht nicht und verfolgte ebensowenig ihre Konsequenzen für die Biographie Gerard Pucelles und die rheinische

4) Hugo Stehkämper, Über die rechtliche Absicherung der Stadt Köln gegen eine erzbischöfliche Landesherrschaft vor 1288, in: Die Stadt in der euro- päischen Geschichte, Festschrift Edith Ennen (1972) S. 343-377, hier S. 344-6.

b) Von ihnen ist in JL 13032 (= H. Denifle, Emile Chatelain, Edd., Chartularium Universitatis Parisiensis I 1889, künftig: Chart., S. 9 nr. 11) die Rede. Vgl. Hermann Jakobs, Germania Pontificia IV Provincia Moguntinensis Pars IV (1978) S. 132 nr. 437. Volkert Pf aff, Die deutschen Domkapitel und das Papsttum am Ende des 12. Jahrhunderts, Hist. Jahrb. 93 (1973) S. 21-56, hier S. 27, nimmt auf Grund der Intervention des Mainzer Erzbischofs die Restitution einer Mainzer Pfründe an.

6) Goswin Frenken, Die Kölner Domschule im Mittelalter, in: Der Dom zu Köln. Festschrift zur Feier der 50. Wiederkehr des Tages seiner Vollendung am 15. Okt. 1880, hg. v. Erich Kuphal (1930) S. 235-56, hier S. 248 und 256.

7) Reg. S. 375 (Index s. v. Köln, Domstift, magistri scolarum). 8) F(riedrich) W(ilhelm) Oediger, Die niederrheinischen Schulen vor dem

Aufkommen der Gymnasien, Düsseldorfer Jahrbuch 43 (1941) S. 75-124, zit. nach ders., Vom Leben am '-Niederrhein. Aufsätze aus dem Bereich des alten Erzbistums Köln (1973) S. 351-408, hier S. 354; ders., Das Bistum Köln von den Anfängen bis zum Ende des 12. Jahrhunderts. Geschichte des Erzbistums Köln I, hg. v. Eduard Hegel 2(1971) S. 153 Anm. 21; S. 336 Anm. 38 wird Gerard indessen nur zu 1164 (I) genannt, nicht zu 1180.

Page 5: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

Gerard Pucelle und Köln 127

Kanonistische Schule des 12. Jhs. So hält R. M. Herkenrath9) Oedigers These für

�nicht völlig sicher", zumal spätestens seit 1179 der erwähnte Rudolf zweifelsfrei als Kölner Domscholaster feststehe. Noch weiter ging zuletzt aus dem nämlichen Grunde M. Grotenla), dem wir eine gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht einen älteren Scholaster Rudolf, der 1157/1158 urkundlich belegt ist und vielleicht erst 1166 (vor Mai 28) starb, von einem jüngeren Scholaster Rudolf, den die Kölner Zeugnisse von 1176-1201 erwähnen. Ein Scholaster Gerhard fügte sich nun widerspruchslos in die Reihe der Dignitäre zu 1166 ein und durfte mit dem Engländer identifiziert werden; der Gerhard von 1180 freilich war vom �älteren" Gerhard zu unterscheiden und mußte sich weiterhin mit der Rolle eines sonst nicht bekannten Unterschulmeisters begnügen.

Eine möglichst sichere Antwort auf die Frage der Identität des in Köln 1166 und 1180 genannten Gerhard mit dem berühmten Gerard Pucelle ist nicht ohne Gewicht für die Geschichte der rheinischen Kanonistischen Schule und der Rezeption des gelehrten Rechts im Rheingebiet des 12. Jhs. So sei, St. Kuttner und E. Rathbono folgende), mit gebotener Kürze noch einmal den äußeren Spuren der Kölner Lehrtätigkeit des Engländers nachgegangen.

Durch die Briefe seines Studienfreundes Johannes von Salisbury11)

steht unzweifelhaft fest, daß Gerard Pucelle - er selbst mochte glauben, nicht ohne Papst Alexanders III. Einverständnis12) - trotz des Schismas

1) Rainer Maria Herkenrath, Studien zum Magistertitel in der frühen Stauferzeit, ]IIÖG 88 (1980 = Festschrift für Heinrich Appelt) S. 3-35, hier S. 20 Anm. 233. Herkenraths Identifizierung des Notars der Reichs- kanzlei

�Rainald H" mit dem Kölner Domscholaster Radulf von 1157/58 dürfte nicht zutreffen, da der genannte Scholaster nach Groton (wie Anm. 10) S. 256 spätestens am 28. Mai 1166 gestorben sein dürfte; doch kommt vielleicht der jüngere Domscholaster Rudolf (1176-1201) für eine Identifizierung mit dem Notar in Frage.

10) Manfred Groton, Priorenkolleg und Domkapitel von Köln im Hohen Mittelalter. Zur Geschichte des kölnischen Erzstifts und Herzogtums (1080 = Rheinisches Archiv 109) S. 256-

21) Sie sind jetzt ediert von W. J. Millor, S. J. und C. N. L. Brooke, The Letters of John of Salisbury II, The Later Letters (1163-1180) (1979 = Oxford Medieval Texts); sie weiden im folgenden nur mit Nummer und Seitenangabe nach dieser Ausgabe zitiert.

12) Nr. 184 S. 212; Materials VI S. 434.

Page 6: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

128 Johannes Fried

N

in den Jahren 1166-1168 in Köln weilte13). Die Kölner Kirche war,

wie Johannes mit schlecht verhüllter Kritik feststellte, jetzt Gerards

Kirche14), der dort also eine Pfründe erlangt haben mußte. Zartfühlend

umschrieb später Herbert von Bosham Gerards Kölner Irrweg: Er-

schöpft von den Strapazen des Exils in Beckets Gefolge habe er ein wenig Ruhe begehrt'). Voll Sarkasmus indessen hatte ihm der Freund

aus Salisbury bereits 1166 zu seinem Glück gratuliert, bei den Feinden der Kirche Überfluß an weltlichen Gütern und hohe wissenschaftliche und persönliche Autorität gefunden zu haben,

�so daß unter den Bar-

baren für sakrosankt gilt, was Eure Urteilskraft doziert"lb). Gerards Kölner Pfründe mußte, davon war Johannes überzeugt, bedeutend', )

und dürfte, Johannes schien darauf anzuspielen, mit einer Lehrtätigkeit

verbunden gewesen sein; an anderer Stelle teilte Johannes von Salisbury dem Freunde in Köln scienti etenim et docenti legem seine Bedenken

gegen Gerards Schritt mit17). Wenn demnach im selben Jahr 1166, in dem Gerard sicher in Köln weilte, dort erstmals ein Domscholaster

magister Gerard us auftauchte, der, nachdem der Engländer die Stadt

wieder verlassen hatte, gleichfalls in den Kölner Quellen nicht mehr anzutreffen ist, so wird man an der Identität kaum zweifeln dürfen. Pucelle widerstand allerdings dem moralischen Druck seiner Freunde,

seines einstigen Herrn, Thomas Becket, Papst Alexanders III. und vielleicht sogar des französischen Königs18) nicht lange und kehrte

unter Aufgabe seiner Pfründe 1168 der Rheinmetropole den Rücken. Die Kölner Domscholasterie wurde nicht sofort wieder besetzt; erst, 1176, aber noch vor dem Frieden von Venedig, begegnet ein neuer Scholaster: Rudolf, auf den sogleich zurückzukommen ist.

Gerhard selbst war in den auf seinen Fortgang von Köln folgenden Jahren in England und Frankreich anzutreffen; er stand im Dienste des englischen Königs19) und des englischen Primas, Beckets Nachfolger,

13) Vgl. Epp. 158 (S. 68-70), 167 (S. 98), 184-6 (S. 210-28), 226 (S. 394-6), 275 (S. 578), 277 (5.590-8), 297 (S. 684-90).

14) Ep. 186 S. 226. 15) Ep. 158 S. 68. 16) Vgl. auch op. 186 5.226. - Zur Pfründe des Kölner Domscholasters:

O ediger, Bistum Köln I S. 336. 17) Ep. 184 S. 214. 11) Druck des Papstes:. Materials VI, 434-36 (JL 11400-1); Druck des

Königs: Johannes v. Salisbury ep. 277 S. 590-2. la) Johannes v. Salisbury op. 275 S. 578.

Page 7: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

Gerard Pucelle und Köln 129

Richard20); wahrscheinlich lehrte er auch für einige Zeit Anfang der 1170er Jahre abermals in Paris21). Zweifellos war er im Besitz englischer Pfründen°°-2). Im Frühjahr 1178 verteidigte er (gemeinsam mit Peter von Blois) die Rechte seines Erzbischofs gegen Ansprüche der Mönche

von St. Augustin in Canterbury an der päpstlichen Kurie23), und im folgenden Jahr schickte ihn Erzbischof Richard erneut nach Rom,

um am dritten Laterankonzil (5. -19.3.1179) teilzunehmen24). Von dort kehrte Gerard nach Paris zurück24); doch ist ungewiß, ob er nach England weiterreiste. Denn mittlerweile waren für Gerard wieder deutsche Angelegenheiten in den Vordergrund gerückt.

Schon als er sich im Frühjahr 1178 länger als drei Monate an der

päpstlichen Kurie aufhielt, besorgte er nicht nur die Geschäfte seines Herrn, Erzbischof Richards, sondern zugleich seine eigenen; sie aber führten ihn mit deutschen Prälaten zusammen und insbesondere mit Erzbischof Christian von Mainz, der eben damals im Begriffe stand, den lange aus Rom vertriebenen Alexander wieder in die Apostelstadt

zurückzuführen. Bereits im Februar 1178 erwirkte Gerard vom Papst das Indult, vier Jahre lang ungeschmälert die Einkünfte seiner englischen Pfründen zu genießen, sollte er wieder an die Schule zurückkehren22). Der Papst versprach sich viel von Gerards Lehrtätigkeit25); er wird gewußt haben, daß Gerard nicht nur die Rechte der geistlichen Gewalt

20)'Kuttner, Rathbone S. 302-3. 21) Johannes v. Salisbury op. 297S. 684-6; Chart. S. 45 Anm. 1 zu nr. 45,

dazu W. Janssen, Die päpstlichen Legaten in Frankreich vom Schisma Ana- klets II. bis zum Tode Coelestins III. (1130-1198) (1961 - Kölner Historische Abhandlungen 6) S. 95.

22) Vgl. JL 13023 (= Chart. S. 9 nr. 10; das korrekte Inzipit muß lauten: Attendentes probitatem, Iitteraturam et scientiam tuam ... so nach der einzigen Überlieferung in GIs Vatican. Reg. lat. 179 fol. 8r-v).

23) JL 12679,13039-40; Gerard wird nicht vor Mai 1178 nach England zurückgekehrt sein: JL 13058. Ob er indessen auf die Insel übersetzte, vermag ich nicht zu sagen; der Kardinallegat Peter von S. Grisogono behandelte ihn in seinem berühmten Brief, in dem er dem Papste Alexander III. Kandidaten für die Kardinalswürde empfahl, als eine persona de regno Francorum auf de partibus illis, 3ligne, PL 200 Sp. 1370-1; zum Brief: Janssen 5.103-4, der ihn in den Frühsommer 1178 datiert, und P. Glorieux, Candidats ä la pourpre en 1178, Melanges des sciences religieuses 11 (1954) S. 5-30.

"-') Giraldus Cambrensis, De rebus a so gestis (RS 21,1 S. 48-9) und, die Richtigkeit der Identifikation vorausgesetzt (vgl. Kuttner, Rathbone S. 303), Ann. Stadenses, 31GH SS 1VI S. 348.

=5) cum sub nagisterio tuo multi per Dei gratiam prof iciant in scientia litterarum.

9 Zeitschrift für ltechtsgescbichte. SCIS. San. Abt.

Page 8: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

130 Johannes Pried

gegen die -weltliche zu wahren verstand, daß er vielmehr zugleich die

päpstliche Primatialgewalt in dem nämlichen neuen Sinne deutete wie die Kurie selbst. Der gewählte Metropolit bedurfte danach der päpstlichen Konfirmation, die mit der Weihe durch den Papst erlangt wurde, um seine Jurisdiktionsgewalt legitim ausüben zu können; Gerard vertrat diese Doktrin sogar gegenüber seinem eigenen Herrn, dem Erzbischof

von Canterbury26).

Das päpstliche Indult vom Februar 1 178 verschwieg allerdings, wo Gerard seinen Unterricht wieder aufzunehmen gedachte; man:. hat

seine Absicht selbstverständlich und ausschließlich auf eine neuerliche Lehrtätigkeit in Frankreich bezogen27), dabei aber zu wenig beachtet, daß Gerard kurze Zeit später nach Intervention Erzbischof Christians

einen zweiten päpstlichen Gnadenbrief erwirkte, der dazu in gewissem Widerspruch stand-). Durch ihn restituierte Alexander dem Lehrer

nämlich die einstigen Einkünfte in Deutschland, auf die er 1168 freiwillig hatte verzichten müssen. Für diese deutschen Einkünfte fehlte indessen die Entbindung von der Residenzpflicht wie für seine englischen Pfrün- den; 'offenbar erübrigte sie sich. Zugleich wirft Alexanders zweites Privileg für Gerard helles Licht auf die geographische ]Richtung seiner neuerlichen Lehrpläne. Denn die wichtigste Pfründe in Deutschland, die Gerard wiedergewinnen wollte, war zweifellos die Kölner Soho- lasterie. Nun begegnet in Köln in der Tat 1180, also wiederum in der in Frage kommenden Zeit und nur in ihr, erneut ein Domseholaster

26) Chron. Monasterii de Bello (ed. J. S. Brower, Anglia Christiana Soc., London 1846) 5.177-8:... eledione archiepiscopi per sununum ponti/icenl 710,1. dum confirmata, electus admittendi vel instituendi non habuit poteslalem. Consc-

cratus a domino papa archiepiscopue, ei a cede apostolica in plenitudine potestatis reversus, quod minus anlea feeerat dieitur seiennius feeisse, ei episcopali auctoritate con/irrnasse, sed nulla esse debuit vel poluit ipsius coal irnialio, cum in ipsius copse. cratione sint onmia a summo pontifice Cassata, quae ante eonsecrationenm eius elec. tionis tempore ab ipso fuerant inslituta. Zum Problem; Robert L. Benson, The Bishop-Elect. A Study in Medieval Ecclesiastical Office (1068) S. 180-9. Gerard

plädierte vor einem päpstlichen Kardinallegaten, im Jahre 1176.

27) Nicht zuletzt aus diesem Grunde nahm Denif le sie in das Chart. auf. Die Überlieferung der beiden hier fraglichen Stücke (JL 13023 und 13032) unter den Briefen aus St. Viktor/Paris (Ms. Vat. Reg. lat. 170 fol. Sr-v) führt auf den Kar- dinallegaten Peter von S. Grisogono zurück, vgl. die Analyse der Handschrift bei Ludwig Falkenstein, Ein vergessener Brief Alexanders III. an einen Rex Hibernorum (mit einer Liste der im Codes Vaticanus Reg. lat. 179 überlieferten Papst- und Kurialkorrespondenz), Archivum Historian Pontificine 10 (1972) 5.107-160, hier 5.149.

Page 9: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

Gerard Pucelle und Köln 131

Gerard; man wird seine Identität mit Gerard Pucelle auch jetzt nicht bestreiten dürfen. Wie lange der Engländer freilich diesmal in Köln blieb, ist nicht festzustellen. Soweit ich sehe, ist er zwischen 1179 (nach

seiner Rückkehr vom Laterankonzil) und dem Spätjahr 118228), als ihn wahrscheinlich bereits die Aussicht auf die Nachfolge im Bistum Coventry29) in die Nähe Erzbischof Richards und König Heinrichs IL trieb, in deren Umgebung nicht nachzuweisen.

Scholaster der Kölner Hochkirche aber war spätestens seit 1176 Rudolf. Caesarius von Heisterbach ging bei ihm in Köln zur Schule,

was belegt, daß der Kölner Domscholaster, wie es ja auch Gerard Pucelles Absicht war, in der zweiten Hälfte des 12. Jhs. tatsächlich

noch lehrte und keine bloße Dignität wie später war; Caesarius über- lieferte manche Anekdote um diesen Lehrer Rudolf, dem Friedrich

Barbarossa vielleicht sogar seinen jüngsten Sohn Philipp, den späteren König, übergab in ciericum educandum30). Einem der Aussprüche des

Mönchs vonHeisterbach darf man vielleicht entnehmen, daß Rudolf das

gelehrte Recht nicht ganz fremd gewesen ist 31) Jetzt aber, um 1180, trat

neben ihn ein zweiter, sogar älterer Domscholaster mit wohlfundiertem Rechtsanspruch und europäischem Ruf, den die Kölner kaum zu einem

28) Die erste Urkunde, die Gerard wieder in der Umgebung Erzbischof Richards belegt, wird in den Nov. /Dez. 1182 datiert: D. C. Douglas, The Domesday Monachorum of Christ Church Canterbury (1944) 5.108-9, dazu S. 45 mit Anm. 4.

=9) Gerards Vorgänger als Bischof von Coventry, Richard Peche, starb am 6. Okt. 1182, nachdem er schon etwas früher resigniert hatte und Kanoniker in Stafford geworden war; A. M. Cooke, Dictionary of National Biography 44, S. 181.

so) Caesarius von Heisterbach, Dialogus miraculorum (ed. J. Strange 2 Bde; 1851) I S. 38, S. 46,5.196, S. 352, II S. 181. - Philipp: Hugonis Chronici cont. Weingartensis MGH SS XXI, 478,38f.: Philippum ... cuidam scolastico Colo- riiensi in derieum educandum commisit.

31) Caesarius, Dial. I S. 352: A'ecessitas vero, que legen non habet, de qua Iludolphus ... sic discipulis suis dicere consuevit ...; vgl. Gratians Dekret, Do cons. D. 1 c. 11. Rudolf ist (Mit-) Empfänger zweier pägstlicher Dokretalen Clemens' III. (JL17672 = X3.32.10) und CoelestinslII., vgl. Walther Holtzmann, La �Collectio Seguntina" et les decretales do Clement III et Celestin III, Rev. hist. eccl. 50 (1955) S. 400-53, hier S. 423-4 nr. 10 und S. 438 nr. 68. Sollte die Identifizierung Rudolfs mit dem kaiserlichen Notar Rainald H (vgl. oben Anm. 9) zutreffen, so wäre eine gewisse Kenntnis des römischen Rechts wahrscheinlich, vgl. Herkenrath S. 33.

fls

Page 10: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

132 Johannes Pried

Unterlehrer31°) herabstufen konnten. Wir wissen nicht, wie sie die heikle

Situation meisterten; die Quellen erlauben lediglich eine Hypothese,

die eine Lösung bieten könnte. In den Jahren 1176,1179 und dann seit 1184 bis 1201 bezeugen die Kölner Quellen mit schönster Regelmäßigkeit die Anwesenheit des Domscholasters Rudolf32); zwar darf die Lücke

von 1180 bis 1183 allein keineswegs überbewertet werden, doch erzählte Caesarius von Heisterbach von der Konversion des späteren Zisterzienser Abtes Philipp von Otterberg (D. Mainz; t 1225), die er als Student in Frankreich erlebte und die zugleich Licht auf Rudolfs Fehlen in

Köln zu werfen vermag33). Philipp war nämlich Doniherr in Köln

und ist als solcher 1170 und 1176 urkundlich greifbar; er studierte in Paris und �hörte

Rudolf, den Scholaster derselben (Kölner) Kirche,

als er zu Paris las"3S). Nimmt man Caesarius beim Wort, dann dozierte Rudolf als Kölner Scholaster in Paris, und dies kann nur zwischen 1179/80 und 1183/84 der Fall gewesen sein. Rudolf könnte demnach,

als Gerard Pucelle nach Köln in die Domscholasterie zurückkehrte, die Stadt verlassen haben, um in Paris zu lehren; der eine oder andere der jüngeren Kölner Domherren begleitete ihn sogar in sein �Exil", Nach Gerards Wahl und Erhebung zum Bischof von Coventry (1183) konnte Rudolf indessen unangefochten seine Kölner Dignität wieder übernehmen.

Durch Gerard wurde die kanonistische literarische Tätigkeit im Rheinland angeregt und nachhaltig gefördert35). Es mag sogar sein, daß die drei Gratian-Handschriften des 12. oder frühen 13. Jhs., die

sich noch heute in der mit hochmittelalterlichen Canonisitca nicht eben reich ausgestatteten Kölner Dombibliothek befinden36), irgendwie mit

31a) Im Jahre 1140 stand neben dem Scholaster ein secundus'nagister: Reg- Nr. 390-1. Er ist der einzige in Köln belegte Domkanoniker des 12. Jhs mit diesem Titel; die übrigen von Knipping Reg. S. 375 (Index s. v. Köln, Domstift, secundi magistri) genannten Beispiele sind zu streichen.

32) Vgl. Reg. Indes S. 375 s. v. Köln, Domstift, magister scolarum; dazu Groten S. 256.

33) Zu Philipp: Gerhard Kaller, Amtszeiten und Herkunft der Äbte des Zisterzionserklosters Otterberg, Archiv f. mittelrheinische Kirchcngeschiolito 22 (1970) 65-83.

L: a 34) Dial. I S. 46: Abbas Philippu8 de Otlirburg

... Rudolphum eiusdeni (sc. maioris) ecclesie scholasticum Pariaiis legenlern audivit.

35) Kuttnor, Rathbone 5.298-301. 36) Ph. Jaff6, W. Wattenbach, Ecclesiae Metropolitanao Coloniensis

codices manuscripti (1874) Nr. 127-9; allerdings verweisen die Glossen Von Mss 127 und 128 auf die Bologneser Schule: Rudolf Weigand, Frühe Glossen

Page 11: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

Gerard Pucelle und Köln 133

Gerards Wirksamkeit zusammenhängen; eine dieser Handschriften (Ms 127) entstand ja wohl in Gerards Zeit im Scriptorium von Groß St. MartinS7). Doch wüßte man gerne, ob und wieweit sich Gerards Tätigkeit als Domscholaster, als der er zum Kölner Priorenkolleg, dem wichtigsten geistlichen Beratergremium der Erzbischofs für die weltliche und geistliche Leitung der Kölner Kirche, gehörte38), auf die Rezeption des gelehrten Rechts in der Praxis auswirkte. Für eine systematische Untersuchung ist hier nicht der Ort; doch seien einige wenige Beob-

achtungen vermerkt. Ein Seitenblick auf Mainz, wo zu der Zeit Erz- bischof Christians, der so deutlich Interesse an der Rückkehr des Magisters Gerard Pucelle nach Deutschland an den Tag gelegt hatte, das zentrale erzbischöfliche Gericht der Mainzer Stuhlrichter im Ent-

stehen war39), zeigt, wie diese indices delegati des Erzbischofs maß- geblich an der Rezeption des römisch-kanonischen Prozesses bereits im 12. Jh. beteiligt warend0). Das Mainzer Interesse an den gelehrten Kanonisten stand hier vor einem durchaus praxisorientierten Hinter

grund. Spuren des römisch-kanonischen Prozeßrechts finden sich im Kölner

Bereich indessen nur spärlich, zudem einige Zeit nach Gerard Pucelles

zu D. 12 ce. 1-6 des Dekrets Gratians, BMCL 5 (1975) S. 35-51; dors., Früho Glossen zu D. 11 pr. -c. 6 des Dekrets Gratians, ZRG Kan. 64 (1978) S. 73-94.

17) Joachim 31. Plotzok, Zur rheinischen Buchmalerei im 12. Jahrhundert, in: Rhein und Maas, Kunst und Kultur 800-1400. Berichte, Beiträge und For-

schungen zum Themenkreis der Ausstellung und des Katalogs (Schnütgon Museum Köln 1973) S. 305-32, hier S. 318 �nicht allzu lange nach der Mitte des Jahrhunderts".

38) Groton S. 88-91, bes. S. 90. S°) OttoRiodnor, DasSpeiererOffizialatsgerichtimdreizehntenJahrhundert,

Mitteilungen d. Hist. Ver. Pfalz 29/30 (1907) S. 1-107, hier S. 22-3; Ludwig Palck, Mainz im frühen und hohen Mittelalter Mitte 5. Jahrhundert bis 1244, Geschichte der Stadt Mainz II (1972) S. 170.

40) Vgl. Mainzer Urkundenbuch II (hg. v. Peter Acht, 1968-71) S. 622-4 Nr. 376 (1175), S. 716-7 nr. 445 (1181), S. 738-40 nr. 456 (1181/83), S. 752-4 nr. 462 (1154); Kanonistisches und gelehrtes theologisches Interesse in Mainz: St. Kuttner, Reflexions sur les Brocards des Glossateurs, in: M1 langes. Joseph do Ghollinck S. J., II (1951) S. 767-92, hier S. 783-8 (Sieard v. Cremona in Mainz); Georges Lacombe, La vie et les oeuvres do Prevostin (1927 = Biblio. thcequo Thomiste 11). Vgl. auch Peter Johanek, Analgcta Oxoniensia diplo- matica, Mainfränk. Jahrh. 24 (1972) S. 37-60, hier S. 44ff., S. 59ff.; dors., Ein Brief zur Geschichte des Würzburger Domkapitel im 12. Jahrhundert, ebd. 26 (1974) S. 24-34.

Page 12: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

134 Johannes Fried

zweitem Aufenthalt am Rheine'). 1194 etwa wurde durch Adolf I. der

ordo iudiciarius eingehalten; auch zitierte ein Privileg desselben

Erzbischofs kanonisches Recht43). Reue und actor erschienen in einer Fälschung des frühen 13. Jhs44). Doch erst mit diesem 13. Jh. setzte

sich der gelehrte Prozeß in den Kölner Gerichten stärker durch. Im Jahre 1210 etwa kannte ein Verfahren vor Domdekan, Domscholaster

und einem Kanoniker von St. Andreas das Prinzip appellatione remota die peremtorische Ladung und inducie legitime, den procurator legittimus

und den nuncios insufficiens, die restitutio in prioreni statum, die lis

centestata, die sententia di ff initit a und andere Elemente des römisch- kanonischen Prozesses45). Seitdem verdichteten sich die Belege für ilm96).

Gerard Pucelles Wirksamkeit in Köln scheint nach dem oben skiz- zierten Befund keinen nennenswerten, jedenfall keinen unmittelbaren Einfluß auf die Verwissenschaftlichung der Rechtspraxis im Kölner Raum ausgeübt zu haben. Seine Bedeutung dürfte überwiegend auf dem Gebiet der Lehre zu suchen sein. Dennoch ist seine Berufung

nach Köln für einen grundlegenden Wandel symptomatisch. Von den älteren Domschulmeistern ist allenfalls in Ausnahmefällen bezeugt, daß sie die Hohen Schulen Frankreichs besucht hatten47). Mit Gerard

aber beginnt die Reihe der gelehrten, kanonistisch gebildeten Scholaster;

auf Gerard folgten Rudolf und der berühmte Kreuzzugspredigei Oliver,

41) Zur Entwicklung der geistlichen Gerichtsbarkeit im Kölner Raum vgl. die Studien Franz Geschers, Der Kölnische Dekanat und Archidiakonat in ihrer Entstehung und ersten Entwicklung. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte der deutschen Kirche im Mittelalter (1905 = Kirchenrechtliche Abhandlungen 95); Die erzbischöfliche Kurie in Köln von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart Ann. d. Hist. Vor. f. d. Niederrhein 118 (1931) S. 18-21; Um die älteste Satzung des erzbischöflichen Offizialats von Köln (um 1320), ebd. 131 (1937) S. 24-62.

42) H. A. Erhard, Regesta Historiae Westfaliao accedit codex diplomaticus II (1851) S. 234 nr. 536.

43) Erhard II S. 255 nr. 570 (1198). 41) Reg. 928. 45) F. Schmitz, Urkundenbuch der Abtei Heisterbaeh (1908 = Urkunden.

bücher der Geistlichen Stiftungen des Niederrheins 2) 5.127-8 nr. 25 (Kop. saec. XV); vgl. auch ebd. S. 167-8 nr. 68 (1228) (Or. ).

46) Vgl. P. Weiler, Urkundenbuch des Stiftes Xanten I (1935 = Veröff. d. Vereins z. Erhaltung des Xantener Domes 2) S. 54-60 nr. 72 (1218) (Or. ).

47) Bekannt nur für Ragimbold: Oedigor, Niederrhein. Schulen S. 353 und 391 (vor 1027).

Page 13: HERAUSGEGEBEN VON TH. MAYER-MALY. D. NORR, A. LAUFS, … · 2010-11-04 · gründliche Untersuchung über das Kölner Priorenkolleg und Dom- kapitel verdanken. Er unterschied zu Recht

Gerard Pucelle und Köln 135

der zuletzt Kardinal wurde48). Aber auch an den städtischen Stiften

nahm die Kenntnis des kanonischen Rechts zu, wie magister Bertram, Kanoniker von St. Gereon, bezeugt, in dem vielleicht der Autor der

�Summa Coloniensis" zu erblicken ist, und für dessen Erhebung zum

Erzbischof von Bremen sich Gerard Pucelle auf dem Laterankonzil

vergebens bemühte49). Die Rechtswissenschaft und das Interesse an ihr verbreiteten sich offenbar über die Schulen und die gelehrten Lehrer im Rheinland.

48) Zu Oliver vgl. LThK2 7,1148. 49) Kuttner, Rathbone S. 303; Winfried Stelzer, Die Summa Monacensis

(Summa �Inperatorie maiestati") und der Neustifter Propst Konrad von Albeck, MIOG 88 (1980) S. 94-112, hier S. 95 (mit weiterer Lit. ), bes. St. Kuttner, Bertram of Metz, Traditio 13 (1957) S. 501-505; P. Gorbenzon, Bertram of Metz the Author of Elegantius in iure divino' (Summa Coloniensis)?, Traditio 21 (1965) 5.510-1; Wolfgang Seegrün, Theodor Schief fer, Germania Pontificia VI Provincia Hamburgo-Bremengis (1981) S. 83-4 nr. 157-160.