Herzlich Willkommen! 5. H.S.F. - Finanz-Forum 10. November 2004 Schloss Bedburg

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Herzlich Willkommen! 5. H.S.F. - Finanz- Forum 10. November 2004 Schloss Bedburg

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Herzlich Willkommen! 5. H.S.F. - Finanz-Forum 10. November 2004 Schloss Bedburg. Agenda Begrüßung / Einführung Hartz IV Alterseinkünftegesetz AEG Pause Sauren / Herr Graff Gesellschaft Defensive / Offensive Anlagen. Das Leben bis 65 20 Jahre Schule und Arbeit 21 Jahre geschlafen - PowerPoint PPT Presentation

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Herzlich Willkommen!

5. H.S.F. - Finanz-Forum

10. November 2004Schloss Bedburg

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Agenda

Begrüßung / Einführung

Hartz IV

Alterseinkünftegesetz AEG

Pause

Sauren / Herr Graff

Gesellschaft

Defensive / Offensive Anlagen

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Das Leben bis 65

20 Jahre Schule und Arbeit

21 Jahre geschlafen

12 Jahre Fernsehen

12 Jahre Zeit für Aktivitäten (Lesen, Sport, Bildung, Urlaub usw.)

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12 Jahre Fernsehen /Einschaltquoten

Sendung Zuschauer

Big Brother 4,00 Mio.

Dschungel 5,50 Mio. WiSo 3,00 Mio.

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80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen

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80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen

85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen

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80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen

85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen

92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen!

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80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen

85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen

92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen!

95 % wünschen, dass es ihnen besser geht.

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80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen

85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen

92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen!

95 % wünschen, dass es ihnen besser geht.

95 % halten an alten Rezepten fest

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Warum wurde in der Börseneuphorie investiert?1998 – 2000

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Warum wurde in der Börseneuphorie investiert?1998 – 2000

52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde

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Warum wurde in der Börseneuphorie investiert?1998 – 2000

52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde

35 % weil die Bank es empfohlen hat

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Warum wurde in der Börseneuphorie investiert?1998 – 2000

52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde

35 % weil die Bank es empfohlen hat

10 % weil sie etwas probieren wollten

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Warum wurde in der Börseneuphorie investiert?1998 – 2000

52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde

35 % weil die Bank es empfohlen hat

10 % weil sie etwas probieren wollten

3 % weil sie sich informierten!

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Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht ,worum es sich beim DAX handelt?

A 20 %

B 35 %

C 65 %

D 75 %

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Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht ,worum es sich beim DAX handelt?

C 65 %

D 75 %

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Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht ,worum es sich beim DAX handelt?

A 20 %

B 35 %

C 65 %

D 75 %

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Eine Investition in Wissen

bringt die besten Zinsen!

(Benjamin Franklin)

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Hartz IV

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Hartz-IV: Schaubilder

Die alte Regelung:Arbeitslosengeld

Höhe:

60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer:

6 Monate bis zu 32 Monate

Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter

Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

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Hartz-IV: Schaubilder

Die alte Regelung:Arbeitslosengeld

Höhe:

60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer:

6 Monate bis zu 32 Monate

Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter

Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

Arbeitslosenhilfe

Höhe

53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit):

unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr

Aus Steuern finanziert

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Hartz-IV: Schaubilder

Die alte Regelung:Arbeitslosengeld

Höhe:

60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer:

6 Monate bis zu 32 Monate

Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter

Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

Arbeitslosenhilfe

Höhe

53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit):

unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr

Aus Steuern finanziert

Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt)Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt)

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Hartz-IV: Schaubilder

Die alte Regelung:Arbeitslosengeld

Höhe:

60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer:

6 Monate bis zu 32 Monate

Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter

Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

Arbeitslosenhilfe

Höhe

53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit):

unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr

Aus Steuern finanziert

Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt)Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt)

Die neue Regelung:Arbeitslosengeld I

Höhe:

60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer:

Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate

Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate

Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006

Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

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Hartz-IV: Schaubilder

Die alte Regelung:Arbeitslosengeld

Höhe:

60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer:

6 Monate bis zu 32 Monate

Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter

Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

Arbeitslosenhilfe

Höhe

53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit):

unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr

Aus Steuern finanziert

Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt)Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt)

Die neue Regelung:Arbeitslosengeld I

Höhe:

60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer:

Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate

Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate

Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006

Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

Arbeitslosengeld II

Höhe:

345 (331) Euro West (Ost) für Alleinstehende, Zuschläge für bedürftige Partner und Kinder (plus Zusatzleistungen)

Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr

Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld auf Arbeitslosengeld II

Aus Steuern finanziert

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Hartz-IV: Schaubilder

Die alte Regelung:Arbeitslosengeld

Höhe:

60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer:

6 Monate bis zu 32 Monate

Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter

Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

Arbeitslosenhilfe

Höhe

53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit):

unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr

Aus Steuern finanziert

Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt)Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt)

Die neue Regelung:Arbeitslosengeld I

Höhe:

60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens

Bezugsdauer:

Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate

Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate

Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006

Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

Sozialgeld (steuerfinanziert) gestaffelte Regelsätze, orientiert am Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II

Höhe:

345 (331) Euro West (Ost) für Alleinstehende, Zuschläge für bedürftige Partner und Kinder (plus Zusatzleistungen)

Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr

Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld auf Arbeitslosengeld II

Aus Steuern finanziert

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Hartz-IV: Schaubilder

Leistungen nach der neuen Grundsicherung

Pauschalierte Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

Alleinstehend oder Alleinerziehend

Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft

100 %

Partner ab Beginn des 19. Lebens-jahres

90 %

Kinder ab Beginn des 15. Lebens-jahres bis zur Vollendung des

18. Lebensjahres

80 %

Kinder bis zur Vollendung des

14. Lebensjahres

60 %

Alte Länder (einschließlich Ost-Berlin)

345 Euro 311 Euro 276 Euro 207 Euro

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Hartz-IV: Schaubilder

Leistungen nach der neuen Grundsicherung

Pauschalierte Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

Alleinstehend oder Alleinerziehend

Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft

100 %

Partner ab Beginn des 19. Lebens-jahres

90 %

Kinder ab Beginn des 15. Lebens-jahres bis zur Vollendung des

18. Lebensjahres

80 %

Kinder bis zur Vollendung des

14. Lebensjahres

60 %

Alte Länder (einschließlich Ost-Berlin)

345 Euro 311 Euro 276 Euro 207 Euro

Zusätzliche Leistungen:

- Leistungen für Miete und Heizung,- Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung,- Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe: Erstausstattungen für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräte sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schuldrechtlichen Bestimmungen- Für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - Für Bezieher von Sozialgeld in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte

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Hartz-IV: Schaubilder

Zuschläge zum Arbeitslosengeld

Beim Übergang von Arbeitslosengeld auf´s Arbeitslosengeld II gibt es für die Berechtigten im ersten Jahr einen monatlichen Zuschlag von bis zu 160 Euro, im zweiten Jahr 80 Euro. Für jedes Kind gibt es im ersten Jahr 60 Euro monatlich, im zweiten Jahr 30 Euro.

max.160Euro max.

80Euro

max.60

Euro30

Euro

1. Jahr 2. Jahr 1. Jahr 2. Jahr

Zuschlag pro Erwachsenen Zuschlag pro Kind

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Hartz-IV: Schaubilder

Rechenbeispiele (alte Bundesländer):

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Hartz-IV: Schaubilder

Rechenbeispiele (alte Bundesländer):

Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €

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Hartz-IV: Schaubilder

Rechenbeispiele (alte Bundesländer):

Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €

Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr

Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr

Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung:

: 345 €: 317 €

: 31 €: 16 €

659 €

: 693 €: 678 €: 662 €

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Hartz-IV: Schaubilder

Rechenbeispiele (alte Bundesländer):

Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €

(Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 €

Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr

Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr

Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung:

: 345 €: 317 €

: 31 €: 16 €

659 €

: 693 €: 678 €: 662 €

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Hartz-IV: Schaubilder

Rechenbeispiele (alte Bundesländer):

Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €

(Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 €

Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr

Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr

Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung:

: 345 €: 317 €

: 31 €: 16 €

659 €

: 693 €: 678 €: 662 €

Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Kind Regelleistung bei Kind Unterkunft und Heizung

: 311 €: 311 €: 207 €: 207 €: 538 €

Zusätzliches anzurechnendes Einkommen Kindergeld Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr

: 308 €

: 165 €: 83 €

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Hartz-IV: Schaubilder

Rechenbeispiele (alte Bundesländer):

Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €

(Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 €

Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr

Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr

Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung:

: 345 €: 317 €

: 31 €: 16 €

659 €

: 693 €: 678 €: 662 €

Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Kind Regelleistung bei Kind Unterkunft und Heizung

Haushaltseinkommen (ALG II + Kindergeld) Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr

: 311 €: 311 €: 207 €: 207 €: 538 €

Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe, Wohngeld und Kindergeld nach alter Regelung: 1.670,51 €

: 1.739 €: 1.657 €: 1.574 €

Zusätzliches anzurechnendes Einkommen Kindergeld Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr

: 308 €

: 165 €: 83 €

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Anrechnung von Vermögen

ALG wird nur an Bedürftige gezahlt,eigenes Vermögen wird angerechnet.

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Anrechnung von Vermögen

ALG wird nur an Bedürftige gezahlt,eigenes Vermögen wird angerechnet.

Grundfreibetrag

200 € pro Lebensjahr,mindestens 4.100 € - maximal 13.000 €

Zusätzlicher Freibetragfür Altersvorsorge möglich,200 € pro Lebensjahr.

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Quintessenz

Page 38: Herzlich Willkommen! 5. H.S.F. - Finanz-Forum 10. November 2004 Schloss Bedburg

Quintessenz

- Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit

- schlechte Informationspolitik der Regierung

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Quintessenz

- Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit

- schlechte Informationspolitik der Regierung

- hohes Einkommen – tiefer Fall

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Quintessenz

- Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit

- schlechte Informationspolitik der Regierung

- hohes Einkommen – tiefer Fall

- Druck zur Annahme von zumutbarer Arbeit / Niedriglohn

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Quintessenz

- Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit

- schlechte Informationspolitik der Regierung

- hohes Einkommen – tiefer Fall

- Druck zur Annahme von zumutbarer Arbeit / Niedriglohn

- Hartz IV alleine schafft keine Arbeitsplätze

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Alterseinkünftegesetz / AEG

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Alterseinkünftegesetz / AEG

Urteil BVG aus März 2002

Gleichbehandlung Beamtenpension / Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung

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Alterseinkünftegesetz / AEG

Urteil BVG aus März 2002

Gleichbehandlung Beamtenpension / Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung

Ab 2005Einführung der nachgelagerten Besteuerung

Leistungen NACH Rentenbeginn werden besteuert.Beiträge VOR Rentenbeginn werden steuerfrei.

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Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell

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Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell

BISHER3 Säulen der Altersvorsorge

PrivateVorsorge

bAVGRV

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Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell

BISHER3 Säulen der Altersvorsorge

NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

PrivateVorsorge

bAVGRV

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Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell

BISHER3 Säulen der Altersvorsorge

NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

PrivateVorsorge

bAVGRV

1. Schicht: Basisversorgung

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Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell

BISHER3 Säulen der Altersvorsorge

NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

PrivateVorsorge

bAVGRV

1. Schicht: Basisversorgung

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Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell

BISHER3 Säulen der Altersvorsorge

NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

PrivateVorsorge

bAVGRV

1. Schicht: Basisversorgung

2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung

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Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell

BISHER3 Säulen der Altersvorsorge

NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

PrivateVorsorge

bAVGRV

1. Schicht: Basisversorgung

2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung

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Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell

BISHER3 Säulen der Altersvorsorge

NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

PrivateVorsorge

bAVGRV

1. Schicht: Basisversorgung

3. Schicht: Kapitalanlageprodukte

2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung

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Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell

BISHER3 Säulen der Altersvorsorge

NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

PrivateVorsorge

bAVGRV

1. Schicht: Basisversorgung

3. Schicht: Kapitalanlageprodukte

2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung

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NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

1. Schicht: Basisversorgung gesetzliche Rente

Beamtenpension berufsständische Versorgungswerke

neue Basis Rente / Rürup-Rente

3. Schicht: Kapitalanlageprodukte .

2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung

.

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NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

1. Schicht: Basisversorgung gesetzliche Rente

Beamtenpension berufsständische Versorgungswerke

neue Basis Rente / Rürup-Rente

3. Schicht: Kapitalanlageprodukte

.

2. Schicht: betriebliche Altersversorgung kapitalgedeckte Zusatzversorgung (PZ, UK, PF, PK, DV)

Riester-Rente

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NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

1. Schicht: Basisversorgung gesetzliche Rente

Beamtenpension berufsständische Versorgungswerke

neue Basis Rente / Rürup-Rente

3. Schicht: Sparverträge Kapitalanlageprodukte Fonds

bisherige Lebens- / Rentenvers.

2. Schicht: betriebliche Altersversorgung kapitalgedeckte Zusatzversorgung (PZ, UK, PF, PK, DV)

Riester-Rente

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NEU ab 20053 Schichten der Altersvorsorge

1. Schicht:

Basisversorgung Beiträge / Leistung

3. Schicht:

Kapitalanlageprodukte Beiträge / Leistung

2. Schicht:

kapitalgedeckte Zusatzversorgung Beiträge / Leistung

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1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge

Beiträge zur Altersversorgung werden bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 / 40.000 Euro steuerfrei gestellt.

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1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge

Beiträge zur Altersversorgung werden bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 / 40.000 Euro steuerfrei gestellt.

Jahr Prozent ledig verheiratet

2005 60 12.000 24.000

2006 62 12.400 24.800

2010 70 14.000 28.000

2015 80 16.000 32.000

2020 90 18.000 36.000

2025 100 20.000 40.000

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1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge

Brutto-

Lohn €

60 %

2005

80 %

2015

100 %

2025

20.000 0 128 392

30.000 27 400 766

40.000 102 672 1.230

50.000 199 1.000 1.784

60.000 296 1.333 2.370

Jährliche steuerliche Entlastung bei einem Alleinstehenden

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1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge

Auch Beiträge zu neuen privaten Lebensversicherungen werden steuerlichgefördert, aber nur wenn ......

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1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge

Auch Beiträge zu neuen privaten Lebensversicherungen werden steuerlichgefördert, aber nur wenn ......

- nicht vererblich- nicht übertragbar- nicht beleihbar- nicht veräußerbar und- nicht kapitalisierbar

Neue Produkte / Rürup Rente

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1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen

Ab 2005 werden die Renten höher besteuert!

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1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen

Ab 2005 werden die Renten höher besteuert!

Jahr des

Rentenbeginns

Besteuerungs-

Anteil in %

2005 50

2006 52

2015 70

2020 80

2030 90

2040 100

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1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen

Wie wirkt sich die Besteuerung ab 2005 aus?Verheiratet, monatliche Alterseinkünfte

Gesetzl.

Rente

Betriebs-

RenteSumme Altes

Recht

Neues

Recht

2.000 0 2.000 0 0

2.000 800 2.800 0 0

2.000 1.600 3.600 19 106

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1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen

Wie wirkt sich die Besteuerung ab 2005 aus?Verheiratet, monatliche Alterseinkünfte

Gesetzl.

Rente

Betriebs-

RenteSumme Altes

Recht

Neues

Recht

2.000 0 2.000 0 0

2.000 800 2.800 0 0

2.000 1.600 3.600 19 106

3.200 0 3.200 0 5

3.200 800 4.000 0 77

3.200 1.600 4.800 90 277

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2. Schicht - Beiträge und Leistungen - bAV

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2. Schicht - Beiträge und Leistungen - bAV

Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt

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2. Schicht - Beiträge und Leistungen - bAV

Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt

Leistungen sind voll steuerpflichtig

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2. Schicht - Beiträge und Leistungen

Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt

Leistungen sind voll steuerpflichtig

bAV wird enorm an Bedeutung gewinnen!

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2. Schicht - Beiträge und Leistungen

Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt

Leistungen sind voll steuerpflichtig

bAV wird enorm an Bedeutung gewinnen!

Nicht von Hartz IV betroffen!

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3. Schicht - Beiträge und Leistungen – Lebens- / Rentenvers.

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3. Schicht - Beiträge und Leistungen – Lebens- / Rentenvers.

Für Verträge ab 2005Beiträge werden steuerlich nicht mehr gefördert!

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3. Schicht - Beiträge und Leistungen – Lebens- / Rentenvers.

Für Verträge ab 2005Beiträge werden steuerlich nicht mehr gefördert!

Leistungen werden verbessert und verschlechtert!

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3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.

Kapital-Leistungen werden steuerlich schlechter gestellt.

Die Differenz zwischen gezahltem Beitragund der Leistung muss versteuert werden, entweder ganz, oder zur Hälfte (60/12)

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3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.

Kapital-Leistungen werden steuerlich schlechter gestellt.

Die Differenz zwischen gezahltem Beitragund der Leistung muss versteuert werden, entweder ganz, oder zur Hälfte (60/12)

Rentenwerden steuerlich besser gestellt! Der Ertragsanteil sinkt!

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3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.

Kapital-Leistungen – 100 Euro Monatsbeitrag

Dauer 12 J. Dauer 30 J.

Ablaufsumme 16.474 64.340

- Beitragssumme 14.400 36.000

Ertrag zu versteuern 2.074 28.240

50 % bei EA 60 1.037 14.170

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3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.

Renten-Leistungen – Steuern bei 1.000 Euro Monatsrente?

Alter Ertrags-

Anteil alt

Zu verst.

p.a.

Ertrags-

Anteil neu

Zu verst.

p.a.

60 32 % 22 %

65 27 % 18 %

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3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.

Renten-Leistungen – Steuern bei 1.000 Euro Monatsrente?

Alter Ertrags-

Anteil alt

Zu verst.

p.a.

Ertrags-

Anteil neu

Zu verst.

p.a.

60 32 % 3.840 € 22 % 2.640 €

65 27 % 3.270 € 18 % 2.160 €

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3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers.

Renten-Leistungen

Fazit:

Hohe private Renten bleiben ganz steuerfreidurch Freibeträge (Grundfreibetrag).

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Zusammenfassung zu den 3 Schichten

Schicht Maximal absetzbar in Ansparphase

Steuerpflicht in der

Leistungsphase

1 2005 - 60 % max. 12.000

2025 – 100 % max. 20.000

2005 - 50 % steuerpflichtig

2040 – 100 % steuerpflichtig

2

3

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Zusammenfassung zu den 3 Schichten

Schicht Maximal absetzbar in Ansparphase

Steuerpflicht in der

Leistungsphase

1 2005 - 60 % max. 12.000

2025 – 100 % max. 20.000

2005 - 50 % steuerpflichtig

2040 – 100 % steuerpflichtig

2 Begrenzt auf 4 % BBG (DV,PK,PF) + 1.800 p.a.

Unbegrenzt i.d.R. UK, PZVolle Steuerpflicht

3

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Zusammenfassung zu den 3 Schichten

Schicht Maximal absetzbar in Ansparphase

Steuerpflicht in der

Leistungsphase

1 2005 - 60 % max. 12.000

2025 – 100 % max. 20.000

2005 - 50 % steuerpflichtig

2040 – 100 % steuerpflichtig

2 Begrenzt auf 4 % BBG (DV,PK,PF) + 1.800 p.a.

Unbegrenzt i.d.R. UK, PZVolle Steuerpflicht

3 Keine Förderung Nachteil bei Kapital

Vorteil bei Renten

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Quintessenz

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Quintessenz

Der Gesetzgeber willdie Menschen in die Rente treiben!

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Vielen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit.