Herzlich Willkommen zur frühzeitigen Beteiligung der ...Änderung vom 15.09.2010 Demnach drei...

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1 Herzlich Willkommen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 24.09.2014 Bebauungsplan S 129, Blatt 1 +2 Neues Wohngebiet „In der Feldflur“ in Troisdorf-Sieglar )

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Herzlich Willkommen

zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

24.09.2014

Bebauungsplan S 129, Blatt 1 +2

Neues Wohngebiet „In der Feldflur“ in Troisdorf-Sieglar

)

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Ihre Ansprechpartner

Stadtplanungsamt

Herr Chrispeels (Co-Dezernent II)

Tel. 900 - 623 Herr Gödeke - Sachgebietsleiter

- 614 Herr Feiling

- 626 Frau Groß, Auskünfte Verfahren

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www.troisdorf.de

Rathaus

Mitarbeiter A-Z

Stadtplanungsamt

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Inhaltlicher Ablauf

Allgemeine Erläuterungen

zum Planaufstellungsverfahren und der Beteiligung der

Öffentlichkeit

Information über

- Planerische Rahmenbedingungen

- Anlass und Ziel der Planung

- Vorstellung der Planung

Frage-Runden

Erörterung der Planungsvorstellungen

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Ergebnisniederschrift / Teilnehmerliste

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Bauleitplanverfahren gem. BauGB

Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden

In jedem Planverfahren 2-stufige Beteiligung der

Öffentlichkeit

• Vorbereitung durch Stadtverwaltung

• Entscheidungen durch Fachausschuss und Rat

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Bauleitplanverfahren gem. BauGB

• Aufstellungsbeschluss (Ausschuss)

Planvorentwurf in Alternativen (Verwaltung) – Billigung (Ausschuss)

• Frühzeitige 1. Beteiligung Öffentlichkeit u. Behörden

Prüfung Eingaben u. „Rechtsplanentwurf“ (Verwaltung) – Billigung (Ausschuss)

• Öffentliche Auslegung Planentwurf – 2. Beteiligung

• Abschl. Prüfung Eingaben – (Satzungs)beschluss (Rat)

Eigentümergespräch nach Bedarf (gesetzl. nicht erforderlich)

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

die Form der Beteiligung ist gesetzlich nicht normiert, Zweck muss erfüllt sein, tragende Elemente sind

A) Information und B) Erörterung

Planungsinhalte nicht verfestigt (Alternativen)

in Troisdorf i. d. R.

• durch Vortrags- u. Erörterungsveranstaltung

• ergänzend Aushang der Planunterlagen

und Veröffentlichung unter www.troisdorf.de

(für den heutigen Plan bis 17.10.2014)

• und individuelle Gesprächstermine nach Bedarf

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Fragen?

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A) Information

Wo wird geplant?

• Lage, Geltungsbereich der Planung

• Örtlicher Bestand

Warum wird geplant?

• Anlass der Planung

• Bestehende planungsrechtliche Situation

Wie wird geplant?

• Ziel und Zweck der Planung

• Mögliche Alternativen

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Lage des Plangebietes

Sieglar

Planungsbereich

Kriegsdorf

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Bebauungsplan S 129, Blatt 1

Troisdorf-Sieglar, Bereich Trasse geplante L 332n

Ortsumgehung Sieglar/Eschmar, Rathausstraße,

Goethestraße, Wirtschaftsweg Verlängerung

Lessingstraße

ca. 7,7 ha

Bebauungsplan S 129, Blatt 2

Troisdorf-Sieglar, Bereich Trasse geplante L 332n

Ortsumgehung Sieglar/Eschmar, rückwärtig Heinrich-

Heine-Straße, Kneippweg, Vorgebirgsblick rückwärtig

Friedhofsgärtnerei / Gartencenter

ca. 7,6 ha

Geltungsbereiche

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Verfahrensdaten L 332n und BP S 129, Bl. 1+2

Aufstellungsbeschluss S 129, Blatt 1 (kleinerer

Geltungsbereich) 12.10.1981

1988 Aufhebung Planfeststellungsbeschl. für den ortsnahen

Verlauf der L 332n, Einstellung Bebauungsplanverfahren

2008 Planfeststellungsbeschl. abgesetzte Linienführung,

2012 Ende Klageverfahren u. Bestandskraft

28.06.2012 Aufstellungsbeschluss S 129, Bl. 1+2

2013 Bau Kreisverkehr, 2014 Beginn Finanzierung 1. BA

Billigung der Vorentwurfsalternativen und -varianten im

Stadtentwicklungsausschuss am 04.09.2014

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Bestehendes Planungsrecht

Innenbereich

Außenbereich

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Darstellung Flächennutzungsplan zurzeit

ökolog. Ausgleichsflächen L 332n

„Bebauungspläne sind aus dem

Flächennutzungsplan zu

entwickeln“ (§ 8 Abs. 2 BauGB)

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Darstellung Flächennutzungsplan Vorentwurf 2013

ökolog. Ausgleichsflächen L 332n

Bebauungsplanaufstellung im

Parallelverfahren zur Neuaufstel-

lung des FNP (§ 8 Abs. 3 BauGB)

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• Beschluss 2012

• Prognose 2025 (unterste

Variante)

• berücksichtigt nur

Wohnungsmehrbedarf durch

sinkende Belegungsdichte (!)

• Bedarf 1.500 Whg

• 1.000 EFH, 500 MFH

• jährl. Neubau ca. 150 Whg

• letzte 5 Jahre schwankend

80-250 Whg

• je zur Hälfte Außen- und

Innenentwicklung

Umsetzung Handlungskonzept Wohnen

Brutto-Wohndichten

unterer Ansatz

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Entwicklungskonzept Wohnbauflächen

Wohnbauflächendarstellung im Außenbereich bis 2025

A Flächenbedarf Wohnungsbedarfsprognose ca. 50 ha

Inneres

Entwicklungs-

potenzial

B 1 Baulückenmobilisierung ca. 12 ha

B 2 Potenzialflächenentwicklung ca. 6 ha

Zwischensumme B 1 + B 2 ca. 18 ha

Äußerer

Entwicklungs-

anteil

C Bauflächenreserve bisherige FNP-Darstellung ca. 15 ha

D Saldo Flächenfehlbedarf = A - (B 1 + B 2) - C ca. 17 ha

Gesamtaußenentwicklungsbedarf C + D ca. 32 ha

E Neue freie Reserve ca. 5 ha

Gesamtdarstellungsbedarf C + D + E ca. 37 ha

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Fragen?

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Örtlicher Bestand

Eigentümer

-gärten

Parkfriedhof

Acker

Acker

Acker

Acker

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Biotoptypen Realnutzung

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Plangebiet von der Lessingstr.

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Verlängerte Lessingstr. mit Eigentümergärten

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Gehölzstreifen alte Trasse Evrystr.

Parkfriedhof

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Bereich zwischen alter Trasse Evrystr. u. L 332n

Verlängerte Lessingstr. Parkfriedhof

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Zwischen Gehölstreifen und Ortsrand

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Ortsrand am Kneippweg

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Gehölzstreifen alte Trasse Evrystr.

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Bebauung Rathausstr.

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Umweltprüfung - Grünordnungsplan

Umweltprüfung integrierter Bestandteil der Planaufstellung

nach dem BauGB

Inhalte der Umweltprüfung:

• Prüfung der Auswirkungen der Planung auf die

Schutzgüter

• Vollzug Eingriffsregelung nach dem BNatSchG (Ermittlung

Art u. Umfang ökologischer Ausgleichsmaßnahmen)

• Artenschutzprüfung

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan

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Artenschutz

Rechtliche Grundlagen:

§ 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Allgemeiner

Artenschutz

§ 44 (BNatSchG) – Schutz besonders geschützter Arten

BNatSchG § 7, Abs. 2 Satz 13 und 14 – Verweis auf die

Listen besonders geschützter und streng geschützter Arten,

die auch in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt

werden.

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Artenschutz

Grundsätzliches Vorgehen bei der artenschutzrechtlichen Prüfung

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur

Umsetzung der Richtlinien 92/43 EWG (FFH-RL) und 20097147/EG (V-RL) zum

Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren, in der Fassung der 1.

Änderung vom 15.09.2010

Demnach drei Prüfschritte:

Stufe I- Vorprüfung des Artenspektrums und der Wirkfaktoren

Stufe II - vertiefende Art-für-Art-Betrachtung im Falle möglicher Konflikte mit der

Planung

Stufe III – Ausnahmeverfahren - hier nicht erforderlich

Hilfestellung durch Listen der „Planungsrelevante Arten“ in NRW- herausgegeben

vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NW

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Artenschutzprüfung S 121, Blatt 1 + 2

Stufe I:

Im Rahmen der Vorprüfung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ( R.

Galunder, Juni 2013 - Ergebnis: Konflikte mit einigen Offenland-Vogelarten und

Eulenvögeln sind nicht auszuschließen. Daher wird Kartierung erforderlich.

Stufe II:

Februar bis Mai 2014 Kartierung der Eulenvögel – Ergebnis: Kein Hinweis auf

Eulenvögel (R. Galunder Juni 2014)

Mai bis Juli 2014 Kartierung der übrigen Vogelarten – abschließendes Ergebnis:

Unter Beachtung des allgemeinen Artenschutzes und der „Vogelschutzzeit“ vom

1. März bis 30. September sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu

erwarten (R. Galunder September 2014)

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Fragen?

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Gestaltungs-Alternative 1 Gestaltungs-Alternative 2

Leitidee:

„Bumerang u. geschlängelte Straßen“

Leitidee:

„Schachbrett und Straßenraster“

Landschafts-

fenster Landschafts-

fenster

ökol. Ausgleichsmaß-

nahmen + Landwirtschaft

ökol. Ausgleichs-

maßnahmen + Park ökol. Ausgleichs-

maßnahmen + Park

ökol. Ausgleichsmaß-

nahmen + Landwirtschaft

keine Boden-

ordnung keine Boden-

ordnung

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• Umsetzung des Handlungskonzeptes Wohnen

• Zielgruppenorientiertes Angebot verschiedener Wohnformen für eine

gemischte Bewohnerstruktur (Baugebiet der Generationen)

• Abrundung des Ortsrandes durch eine zwei- bis dreigeschossige

Bebauung

• Dreigeschossige Leitbebauung im Geschosswohnungsbau

(Mehrfamilienhäuser)

• Zweigeschossige Einfamilienhäuser

• Situationsgerechte Dichte in aufgelockerter offene Bebauung

• Einfügung in vorhandenen Grün- u. Landschaftsraum

• Aufwertung der Abstandsflächen zur L 332n als nutzbare Grün- und

Parkfläche durch ergänzenden Schallschutz (Lärmschutzwall)

• Ausgleichsflächenkonzept für das Baugebiet in Weiterentwicklung

der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für die L 332n

Ziele der Planung

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Alternative 1 A

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Alternative 1 B

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Alternative 1 C

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Alternative 1 C

Park

KITA / Gemeinbedarf

(Wild)krautacker

Extensivwiese

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Alternative 1 C

Seniorenheim

Brücke

Baumtor

Park

KITA / Gemeinbedarf

Spiel-

platz

Alternative 1 C

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Alternative 2 A

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Alternative 2 A*

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Anzahl Wohneinheiten

Anzahl der Wohneinheiten (Alternative 1 A)

• ca. 120 WE S 129, Blatt 1, 60 MFH, 22 DHH, 37 EH

• ca. 80 WE S 129, Blatt 2, 56 MFH, 8 DHH, 20 EH

• gesamt ca. 200 WE

• gesamt ca. 230 WE (Alternative 1 B)

• gesamt ca. 200 WE, zzgl. bis 80 WE Seniorenwohnen

(Alternative C)

Anzahl der Wohneinheiten (Alternative 2 A)

• ca. 125 WE S129, Blatt1, 60 MFH, 28 DHH, 6 RH, 31 EH

• ca. 92 WE S129, Blatt 2, 50 MFH, 24 DHH, 10 RH, 8 EH

• gesamt ca. 220 WE zzgl. Senioren-WE (Alt. 2 A*)

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Straßenbreiten

Haupterschließung (Trennprofil Tempo 30)

• 15,50, eine Seite Senkrechtparkstände, eine Seite

Längsparkstände, beidseitige Gehwege

• 10,50 – 12,0 m beidseitig Längsparkstände u. Gehwege

Nebenerschließung (Mischverkehrsflächen)

• Rückwärtig Rathausstr. Minimalmaß 6,0 m

• Spielstraßen 7,50 m

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Vorliegende Gutachten

Schallschutzbeurteilung auf der Grundlage von

Testentwürfen

Lufthygienisches Gutachten L 332n (Klimagutachten FNP)

Grünordnungsplan (Bestandsaufnahme)

Artenschutzrechtliches Gutachten

Ergänzungen zur Offenlage

Boden-/Versickerungsgutachten

angepasstes schalltechnisches Gutachten

Kampfmittelauswertung

weitere gem. Scooping im Behördenbeteiligungsverfahren

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11 23

60 8

47 747 8

47 9

51 2

23 31

23 30

23 29

48 1

25 06

25 45

25 05

25 43

27 5

27 4

28 2

11 22 28 5

24 99 25 00 25 01

29 424

25

30 6

11 25 1

11 24

11

11 26

10

9

8

6

7

61 8

5

90 9

4

62 0

61 9

29 8

30 2

29 7

87 8

49 0

19 9

90 8

87 7

90 7

90 5

29 76

41 028 0

29 9

88 8

94 7

68 5

88 4

88 629 75

90 6

90 3

89 1

5

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Weiteres Verfahren, Planumsetzung

Bauabschnitt 1a

Bauabschnitt 2

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Weiteres Verfahren, Planumsetzung

Öffentliche Auslegung Entwurf Neuaufstellung

Flächennutzungsplan (FNP) 2014/2015

Öffentliche Auslegung Entwurf Bebauungspläne S 129

Frühjahr 2015

Abschluss Neuaufstellungsverfahren FNP 2015

Genehmigung neuer FNP durch BezReg. Köln Ende 2015

Satzungsbeschluss u. Rechtskraft Bebauungspläne S 129

Ende 2015/Anfang 2016

Planumsetzung 1. Bauabschnitte ab 2016/17

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Nun haben Sie wieder das Wort!

Bringen Sie alles vor, was Sie bewegt,

Fragen, Anregungen, Kritik ….

B) Erörterung

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Hinweise zum Schluss

Die Pläne hängen bis zum Freitag, dem 17.10.2014 im Rathaus, 3. OG, Stadtplanungsamt neben Zi. 316 aus.

Auch Einzelgespräche sind selbstverständlich möglich. Sie sollten sich möglichst in dieser Zeit mündlich oder schriftlich zur Planung äußern, nicht wesentlich später.

Infos zur Planung auch unter www.troisdorf.de – Wirtschaft/Bauen - Stadtplanung - Öffentlichkeitsbeteiligung