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Hessisches Kultusministerium Schulverfassungen an beruflichen Schulen Von der Kernschulverfassung zur Schulverfassung – Erfahrungen und Ergebnisse aus den Modellprojektschulen MATERIALIEN BAND 5

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Hessisches Kultusministerium

Schulverfassungen an beruflichen SchulenVon der Kernschulverfassung zur Schulverfassung – Erfahrungen und Ergebnisse aus den Modellprojektschulen

M A T E R I A L I E N B A N D 5

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Impressum

Herausgeber: KoordinierungsstelledesModellprojektes„Selbstverantwortungplus“(KOBE) HessischesKultusministerium Luisenplatz10 65185Wiesbaden E-Mail:[email protected] Internet:http://www.selbstverantwortungplus.bildung.hessen.de

Verantwortlich: Hans-PeterHochstätter

Autoren: ChristianMartin,InstitutfürBerufsbildung,Kassel MonikaBecht,Ludwig-Geißler-Schule,Hanau Prof.Dr.UteClement,InstitutfürBerufsbildung,Kassel AnneTomiuk,InstitutfürBerufsbildung,Kassel PeterQuerbach,Werner-Heisenberg-Schule,Rüsselsheim Redaktion: Dr.JochenBurggraf MonikaBecht

Fotografie: Dr.ReinholdFischenich

Lektorat und Gestaltung: JanssenPeters–TEXTundREDE,Taunusstein

Druck: mww.druckundso…GmbH,Mainz-Kastell

Stand: Juni2011

Hinweis: AlsOnline-FassungfindenSiediesePublikationauchaufdenInternetseitendesModellprojekts Selbstverantwortungplusunterwww.selbstverantwortungplus.bildung.hessen.de

DieseDruckschriftwirdimRahmenderÖffentlichkeitsarbeitderHessischenLandesregierungherausgegeben.SiedarfwedervonParteiennochvonWahlwerbernoderWahlhelfernwährendeinesWahlkampfeszumZweckederWahlwerbungverwendetwerden.DiesgiltfürLandtags-,Bundestags-undKommunalwahlenso-wieWahlenzumEuropaparlament.MissbräuchlichistbesondersdieVerteilungaufWahlveranstaltungen,anInformationsständenderParteiensowiedasEinlegen,AufdruckenoderAufklebenparteipolitischerInformationenoderWerbemittel.UntersagtistgleichfallsdieWeitergabeanDrittezumZweckederWahlwerbung.AuchohnezeitlichenBezugzueinerbevorstehendenWahldarfdieDruckschriftnichtineinerWeiseverwendetwerden,diealsParteinahmederLandesregie-rungzugunsteneinzelnerGruppenverstandenwerdenkönnte.DiegenanntenBeschränkungengeltenunabhängigdavon,wann,aufwelchemWegeundinwel-cherAnzahldieDruckschriftdemEmpfängerzugegangenist.DenParteienistjedochgestattet,dieDruckschriftzurUnterrichtungihrerMitgliederzuverwenden.

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Schulverfassungen an beruflichen SchulenVon der Kernschulverfassung zur Schulverfassung – Erfahrungen und Ergebnisse aus den Modellprojektschulen

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INHALT

Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................................ 6

Vorwort................................................................................................................................................... 7

Einleitung............................................................................................................................................... 9

1. SelbstverwaltungundSchulverwaltung–EinÜberblick........................................................ 11

2. Projektverlauf 2.1 Projektverlauf–Wieallesanfing..................................................................................... 15 2.2 KurswechselimHKM....................................................................................................... 16 2.3 MotivationslagederSchulen.......................................................................................... 17 2.4 SVplus-Fachtagungam28.Oktober2008.................................................................... 18 2.5 ExterneBeratungundBegleitung................................................................................. 18 2.6 ZwischenbilanzWorkshopam29.Juli2009................................................................. 19 2.7 BerichtederArbeitsgruppen......................................................................................... 20 2.8 EinschätzungundAnregungenderexternenBerater/-innen.................................... 21 2.9 AbschlussbewertungdurchdieBerater/-innen,Juli2010......................................... 22 2.10 DerAbschlussworkshopam13.Dezember2010inRüsselsheim............................. 23

3. Methodik 3.1 ForschungstheoretischeGrundlegungundMethodik................................................ 25 3.2 Gegenstand:DieKernschulverfassung......................................................................... 25 3.2.1 DasPlenum......................................................................................................... 26 3.2.2 DerSchulvorstand.............................................................................................. 26 3.2.3 DieSchulleitung.................................................................................................. 26 3.2.4 Der/dieSchulleiter/-in........................................................................................ 28 3.2.5 DerSchulbeirat................................................................................................... 28 3.2.6 FraktaleOrganisation......................................................................................... 28 3.2.7 DieGeltungsdauerderKernschulverfassung................................................. 29 3.2.8 VergleichderSchulverfassungenmitderKernschulverfassung.................. 30 3.2.9 ZusammenfassendeÜberlegungenundallgemeineBewertung derKernschulverfassungundderSchulverfassungen.................................. 32 3.3 AuswahlderSchulenundderBefragten...................................................................... 32 3.4 DurchführungderInterviews.......................................................................................... 33 3.5 DerInterviewleitfaden..................................................................................................... 34 3.6 DokumentationundAuswertungsverfahren................................................................ 34

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4. Ergebnisse 4.1 Implementation................................................................................................................ 35 4.2 DieFraktale....................................................................................................................... 36 4.2.1 BildungderFraktale........................................................................................... 36 4.2.2 PrinzipienderFraktalbildung............................................................................ 38 4.2.3 AufgabenundBefugnissederFraktale........................................................... 40 4.2.4 HerausforderungdurchSelbstverantwortung................................................ 42 4.2.5 Zieleverbindlichvereinbaren........................................................................... 43 4.3 DieSchulvorstände.......................................................................................................... 45 4.3.1 ZusammensetzungderSchulvorstände.......................................................... 46 4.3.2 AufgabenundBefugnissedesSchulvorstandes............................................ 48 4.4 DasPlenum....................................................................................................................... 48 4.5 Akteure:EinstellungzurSchulverfassung..................................................................... 50 4.5.1 ErwartungenundBefürchtungen..................................................................... 51 4.5.2 ZwischenergebnissezudenErwartungenundBefürchtungen.................... 58 4.6 Nutzen,ProblemeundLösungen.................................................................................. 59 4.7 ÄußereRahmenbedingungen........................................................................................ 63 4.8 OffengebliebeneFragen................................................................................................ 65 4.9 ZusammenfassungderwesentlichenErgebnisse........................................................ 66 4.10 InterpretationderErgebnisse........................................................................................ 68 4.11 Empfehlungen.................................................................................................................. 74

Literaturverzeichnis............................................................................................................................. 78

Anhang1 Fragebogen1:InterviewSVFFunktionsträger........................................................................ 79 Fragebogen2.InterviewSVFLehrkräfte.................................................................................. 80 Fragebogen3:InterviewFeedback.......................................................................................... 81

Anhang2 „Kern“-SchulverfassungimRahmendeshessischenModellprojektes „Selbstverantwortungplus“........................................................................................................ 82

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abtlg. Abteilung

AL Abteilungsleiter/-in

BSW BeruflicheSchuleninWitzenhausen

BSWF BeruflicheSchulendesLandkreisesWaldeck-FrankenberginKorbachundBadArolsen

EKS Eugen-Kaiser-SchuleinHanau

FSP Fraktalsprecher/-in

HKM HessischesKultusministerium

HSchG HessischesSchulgesetz

HVS Hans-Viessmann-SchuleinFrankenbergundBadWildungen

IP Interviewpartner

KSchV Kernschulverfassung

KOBE KoordinierungsstelledesModellprojekts„Selbstverantwortungplus“

LGS Ludwig-Geißler-SchuleHanau

LK Lehrkräfte

MBS Martin-Behaim-SchuleinDarmstadt

OVM Oskar-von-Miller-SchuleinKassel

PPC Peter-Paul-Cahensly-SchuleinLimburg

PR Personalratsmitglieder

QMB Qualitätsmanagementbeauftrage/-er

SchV/en Schulverfassung/en

SET Schulentwicklungsteam

SL Schulleiter/-in

SuS SchülerinnenundSchüler

SVplus Selbstverantwortungplus

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VORWORT

LiebeLeserinnenundLeser,

erweiterteEigenverantwortungundgrößereSelbstständigkeitweisenneueWegezurQualitätsentwicklungvonSchulen.DieseinvielenLän-derngewonneneErkenntnisfürdashessischeSchulwesenzunutzenundauszubauenistZielsetzungdesModellprojektsSelbstverantwor-tungplus.HierfüristeinAnsatzgewähltworden,derSchulealsGan-zesumfasst,dieschulischenProzesse,dieStrukturenwieauchdiederSchuleverfügbarenRessourcen,mitdemZielderFörderungderQua-litätschulischenLernens.NurüberdiesenganzheitlichenAnsatzer-scheintesmöglich,dieinSchulevorhandenenPotenzialebesserzuerkennenundzunutzen.

MitdervorgelegtenBroschüre„SchulverfassungenanberuflichenSchulen“wirddasErgeb-nisauseinemTeilbereichdesModellprojektsvorgestellt,derdemHandlungsfeld„Organisa-tionsstruktur“zugeordnetist.Mitihmsteheninhaltliche,schulischewieauchverbandspoliti-scheAuseinandersetzungen–wieinkeinemweiterenderinsgesamtsechsHandlungsfelder–inVerbindung,diedasBetretenvonorganisatorischemNeulanderschwertenunddieErpro-bungvonSchulverfassungenaufderGrundlagederhierfüreigensentwickeltenKernschulver-fassungbelasteten.

UmsowichtigerfürdasGesamtprojektistdasErgebnis.Achtvon17SchulenhabendieKern-schulverfassunganihreSchulstrukturenangepasst,neueSchulverfassungenentwickeltundfürdieErprobungumdasbenötigteVertrauenimKollegiumgeworben.VorhandenesMisstrauenwurdeüberwunden.DieBefürchtungenübermöglicheBelastungendurchdieNeuzuordnungvonAufgaben,denVerlustbisherigerRechte,dieUnwägbarkeitendurcheineneueVerantwor-tungsstrukturwurdengegenüberdenChancenfüreinewirksamereOrganisationzurückgestellt.EsgaltneueStrukturenzuerproben,diedurchPartizipation,bessereSteuerungsmöglichkeitenwieauchdemokratischeStrukturengeprägtsind.

DiebisherigenProzessergebnissesindaufArbeitstagungen,diedasAmtfürLehrerbildung(AfL)veranstaltethat,ausgewertetworden.ZudemführtedieWissenschaftlicheBegleitungamInstitutfürBerufsbildungderUniversitätKasselwissenschaftlicheInterviewsmitVertreternvonSchullei-tungen,Abteilungsleitungen,PersonalratsvertreternundLehrkräftenanfünfderModellprojekt-schulendurch.DieüberdiesenEvaluationsansatzerzieltenErkenntnissesindindievorliegendeBroschüreeingeflossen,sodasserstmalseineBegründungdesverfolgtenAnsatzes,dieBeschrei-bungdererzieltenErfahrungenwieauchdieBewertungderProzesseundderErgebnisseausderSichtderBeteiligtenzusammengetragenwordensind.

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VORWORT

DieBroschüredokumentiertsomiteindrucksvolldieandenbeteiligtenSchulengeleisteteAr-beitwieauchdiezentralenErgebnisseindiesemHandlungsfeld.Siedokumentiertzudem,dassderbegonneneProzessderOrganisationsentwicklungnochnichtabgeschlossenist,vielmehrderWeiterentwicklungundOptimierungbedarf.DasschmälertnichtdasErreichte.Daheremp-fehleichdieseBroschüreallen,diesichzurselbstständigenSchuleweiterentwickelnwollen,umandenErfahrungenundErgebnissenanzuknüpfen.

MeinbesondererDankgiltdenjenigen,diedieEntwicklungundErprobungandenSchulenmit-getragenundmitihremEngagementzurDokumentationdiesesProzessesbeigetragenhaben.

MitfreundlichenGrüßen

DorotheaHenzlerKultusministerindesLandesHessen

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„WennwirdieKinderdes21.JahrhundertsweiterhinvonLehrkräftenmiteinemAusbil-dungsstanddes20.JahrhundertsineinemSchulsystemunterrichtenlassen,dasim19.Jahrhundertkonzipiertwurdeundsichseit-demnurgraduellveränderthat,dannwer-denBildungsqualitätundChancengerechtig-keit…auchinZukunftunerreichbarbleiben.“

Andreas Schleicher, PISA-Koordinator der OECD

DieseundähnlicheErkenntnisse,verbundenmitForschungsergebnissenzuSelbststeuerungs-potenzialenvonOrganisationenundEinzelnensowieeineGrundsatzdiskussionzurWeiterent-wicklungvonberuflichenSchulenzuregionalenKompetenzzentren(s.S.17)führtennachein-stimmigenBeschlüssendesHessischenLand-tages1999und2003zurKonzeptiondesMo-dellprojektes„Selbstverantwortungplus“.DabeilagderFokusvonAnfanganaufderQualitäts-entwicklung.WenndiezentraleLeistungeinerSchuledieDurchführungvonUnterrichtist,dannliegtauchderSchwerpunktderQuali-tätsentwicklunginderUnterrichtsentwicklung.DieskommtimHandlungsfeld1desModell-projektszumAusdruck.LehrkräftengegenübermusstedabeioftzunächstdasMissverständnisausgeräumtwerden,demZielderQualitäts-entwicklungliegedieVermutungzugrunde,diebishererreichteUnterrichtsqualitätseide-fizitärodergar„schlecht“.EbensoabermussteeinerHaltungbegegnetwerden,diebisherigeArbeitseidurchgängig„gut“,ohnedasseineNotwendigkeitgesehenwurde,diesdurchge-

sicherteDatenzubelegen.VielfachführtemaninberuflichenSchulendiePrüfungserfolgealsausreichendenQualitätsnachweisfüreinege-sichertguteUnterrichtsqualitätan.

WennimModellprojekt„Selbstverantwortungplus“dieQualitätsentwicklungimVordergrundstandunddiesimHandlungsfeld1mitdemFo-kusderWeiterentwicklungvonUnterrichtsqua-litätzumAusdruckkommensollte,dannsoll-tenalleanderenHandlungsfelder„dienendeFunktion“fürdieseszentraleAnliegenhaben:QualitätssicherungimHandlungsfeld2,Wei-terentwicklungderOrganisationsstrukturenimHandlungsfeld3,Personalgewinnungund-ent-wicklungimHandlungsfeld4,Umgangmitfi-nanziellenRessourcenimHandlungsfeld5und(zunächstoptional)Entwicklungregionaler(Be-rufs-)BildungsnetzwerkeimHandlungsfeld6.

DievorliegendeBroschüredokumentiertdaswichtigsteTeilprojektimHandlungsfeld3:dieEntwicklungeinerSchulverfassung,diesowohldemAnliegenderPartizipationwieauchdemderSteuerungsmöglichkeitineinerkomplexerwerdendenOrganisationsstrukturRechnungträgt.AusgangspunktistjedocherneutdasAnliegenderUnterrichtsentwicklung:Wennesstimmt,dassnachneuerenErkenntnissenderHirnforschungundbelegtdurchentsprechen-deStudienFormendesselbstorganisiertenundselbstgesteuertenLernensbessereErgebnis-sebringen,dannmüssenLehrkräftestärkerinTeamszusammenarbeiten.BeruflicheSchulenstellensichdieserHerausforderungschonlän-gerinderUmsetzungvonlernfeldorientierten

EINLEITUNG

PETERQUERBACH

TeilprojektleiterHandlungsfeld3/Werner-Heisenberg-Schule,Rüsselsheim

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EINLEITUNG

Lehrplänen,denendasPrinzipderHandlungs-orientierungzugrundeliegt.

LernfeldorientierungsetztTeambildungunterLehrkräftengeradezuvoraus.WenndasPrin-zipderSelbstverantwortungimUnterrichtan-kommensoll,dannmüssenauchLehrerteamsKompetenzenundRessourcenfürihrenVer-antwortungsbereicherhalten.Währendberuf-licheSchulenihreOrganisationsstrukturbishermeistanBerufsfeldernoderSchulformenmiteinigenQuerschnittsaufgabenausrichteten,rücktnuneineteamorientiertebzw.an„Frak-talen“orientierteOrganisationsstrukturindenVordergrund.Diedamitverbundene,nochgrö-ßereKomplexitätinderStrukturunterliegtderGefahr,dassFraktalezwischenTeamsdasGan-zeausdemBlickverlieren.Wennalsovonau-ßenvorgegebeneodergemeinsamerarbeite-teZieleerreichtwerdensollen,dannbedarfeseinerneuenAustarierungvonPartizipations-undSteuerungsmöglichkeiten.

Dieneuentwickelte,aufgrundihrerGenesesogenannte„Kernschulverfassung“trägtdemRechnung–undwirdsichauchimneuenHes-sischenSchulgesetz,dasimSommer2011inKrafttretensoll,alsOptionwiederfinden.

IndervorliegendenBroschürelesenSie,wiedieKernschulverfassungentstand,welcheHer-ausforderungendabeigemeistertwurdenundwelcheErfahrungendamitindenachtSchulengemachtwurden,diesichfürdieArbeitmitdemneuenInstrumententschiedenhaben–aufdemWegzueinerständigenWeiterent-wicklungderUnterrichtsqualität!Dabeikom-menalleAkteurezuWort,auchdieexternenBeraterinnenundBerater.Derwissenschaft-lichenBegleitungistdafürzudanken,dassdieserProzessnichtnurdokumentiertwurde,sondernErklärungenfüreinigeSchwierigkei-teneingefügtsind.SiehelfenbeimVerständ-nisundzueinembewussterenUmgangz.B.miteiner„Profibürokratie“.Diesgiltebenso

fürdieBeschreibungderbisheroffensichtlichgewordenenBegrenzungenbeiderArbeitmitderneuenSchulverfassung,außerdemfürdieEmpfehlungenzurWeiterarbeit.

DieDokumentationzweierWorkshopszurAr-beitmitderneuenSchulverfassungzeigtzu-dem,anwelchenStellenzwischenallenBe-teiligten weitgehend übereinstimmendeEinstellungenvorliegenundwokeinKonsenserzieltwerdenkonnte.AllenSchulleiterinnen,SchulleiternundLehrkräftendankenwirfürihreZeitundihreOffenheitbeidenWorkshopsunddenInterviews.SiehabenunsdamitanIhremProzessteilhabenlassenunddieVeröffentli-chungdieserBroschüreunterstützt.

DieMitarbeiterinnenundMitarbeiterdesAmtsfürLehrerbildunghabeneinenwesentlichenAnteilamGelingenderexternenBeratungso-wiebeiderOrganisationundDurchführungderobengenanntenWorkshopsgeleistet.Ih-nenundderKOBEseifürdieUnterstützungherzlichgedankt.

DamitistdieseBroschüreeinewichtigeInforma-tionsgrundlagefürdenTransferdesModellpro-jektes„Selbstverantwortungplus“bzw.fürdieSchulen,diesichimRahmendesbeginnendenTransferprozesseszur„selbstständigenberufli-chenSchule“weiterentwickelnwollen.Ebensokannsieden17Modellprojekt-SchulenVerge-wisserungüberdenerreichtenArbeitsstandimHandlungsfeld3liefern.

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SchulensindlosegekoppelteOrganisatio-nen.DaseigentlicheKerngeschäft,derUnter-richt,findetimmernochofthintergeschlosse-nerTürestatt.LehrkräfteverfügenübereinengroßenHandlungs-undEntscheidungsspiel-raum,wasLehrplanauslegung,Unterrichtsge-staltungunddenUmgangmitSchülerinnenundSchülernangeht.AberauchinBezugaufdieSchulorganisationhabensieüberdieGe-samtlehrerkonferenzundandereGremiener-heblichesMitspracherecht.

DieFührungsspannenanSchulen,d.h.dieRe-lationLehrkräfte-Schulleitungsmitglieder,sindanvielenEinrichtungensehrweit–einSachver-halt,derbeispielsweisedeutlichwird,wennesumdieDurchführungvonZielvereinbarungsge-sprächenmitmöglichstallenLehrkräftengeht.DerhoheHandlungsspielraumderLehrkräfteistdieFolgeeinergutenAusbildungundei-neshohenProfessionsstatusderakademischenLehrerschaft.

Organisationstheoretisch gesehen, stehenSchulen entsprechend als ProfibürokratienvorderHerausforderung,sichandieAnsprü-cheeinergewandeltenVerwaltungssteuerungundeinersichpermanentänderndenUmweltanzupassen.

„DieKonfigurationeinerProfibürokratieistimmerdanngegeben,wennderbetriebli-cheKerneinerOrganisationüberwiegendaushochqualifizierten,professionellenMit-

NachderProfessionstheorievonOevermann(Oevermann1997)sinddieMerkmaleeinerProfession:Arbeitingesellschaftlichrelevan-tenArbeitsfeldern,kritischeUnsicherheitenindenzutreffendenEntscheidungen,einesitu-ativeundkontextbezogeneBedingtheitderArbeitssituationenunddieÜbertragungderDeutungshoheitüberdiezutreffendenEnt-scheidungenindieVerantwortungderProfes-sionellen.AufLehrkräfteundihreArbeittref-fendieseMerkmalezu,undsiegenießeninderSchulefolgerichtigeinhöheresMaßanAuto-nomieundMitsprache,alsdasinanderenOr-ganisationenderFallist.DennfürdieProfibü-rokratiegilt:

„Sieistdemokratisch,indemsieMachtdirektanihrebetrieblichenMitarbeiter(zumindestdieprofessionellenMitarbeiter)weitergibt;undsiegestattetumfassendeAutonomie,in-demsieihreMitarbeitersogarvonderNot-wendigkeit,sichmitihrenKollegenzwecksKoordinierungabzustimmen,befreitunddiedamitverbundenenZwangssituationenundpolitischenAuseinandersetzungenver-meidet.“

SchulleitungenbefindensichdaherineinerwidersprüchlichenSituation:Aufdereinen

1. SELBSTVERANTWORTUNGUNDSCHULVERFASSUNG–EINÜBERBLICK

PROF.DR.UTECLEMENT

ProfessorinfürBerufs-WirtschaftspädagogikanderUniversitätKassel

arbeiternbesteht,dieschwerzuerlernen-de,abergutzudefinierendeVerfahrenan-wenden.“ Mintzberg 1992, 273

Mintzberg 1992, 276

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1.SELBSTVERANTWORTUNGUNDSCHULVERFASSUNG–EINÜBERBLICK

SeitevereinensiedurchdieweitenFührungs-spannenunddieflacheStrukturorganisationeinhohesMaßanEinflussundVerantwortungaufsich.AndererseitssindsieinihrerEntschei-dungskompetenzandieGesamtlehrerkonfe-renzrückgebunden,derenEntscheidungensieumzusetzenhat.

SelbstständigeSchulen,diedaraufabzielen,ihreEntscheidungs-undGestaltungsmöglich-keitenweiterauszubauen,stoßenindieserstrukturarmenSchulemitunteranihreGren-zen.EntscheidungsprozessewerdenkomplexerundkönneninderGesamtkonferenzteilweisenichtmehrsinnvollbearbeitetwerden.Infor-melleTeamstrukturenwerdenvonderStruktur-organisationnichtmehrausreichendabgebil-det,undauchdieVernetzungmitregionalenPartnernspiegeltsichindenEntscheidungs-undBeratungsgremienderSchulekaumwider.

DieneuenSchulverfassungenanselbstständi-genSchulensollenhierneue,angemessene-reFormenderSchulorganisationbereitstellen.DieImplementationeinerneuenSchulverfas-sunganselbstständigenSchulengehtdaherfolgendenZielennach:

■ AbbildunginternerTeamstruktureninderSchulverfassung,

■ AbbildungexternerVernetzung,■ ErhöhungderEffizienzundEffektivitätvon

EntscheidungsprozessenbeiBeibehaltungeinerdemokratischenGrundstrukturvonSchulesowie

■ SchutzprofessionellerHandlungsfreiheitderLehrenden.

DieletztenbeidenPunktewurdenimKontextdesHandlungsfeldes„Schulverfassung“heftigdiskutiert.VordieschwierigeEntscheidungge-stellt,obdasGutderEntscheidungseffizienzoderdasGutderdemokratischenPartizipati-onallerLehrkräfteanmöglichstallenEntschei-dungenhöherbewertetwerdensoll,habensich

dieSchulen–wieuntendargelegtwird–nichteinheitlichentschieden.

IneinemkomplexenEntwicklungsprozess,beidemdieVorstellungenundVisionenandenModellschulenebensozuberücksichtigenwa-renwiedievielfältigengesetzlichenVorgaben,wurdeimHandlungsfeld„Schulverfassung“desModellprojektsSelbstverantwortungpluseineKernverfassungerarbeitet,diediesenAnfor-derungenRechnungträgt.

ZieldieserKernschulverfassungistes,derEnt-wicklungeigenerSchulverfassungeneinenrechtlichgeprüftenundverlässlichenRahmenzugeben.WiemanimVerlaufdieserStudiese-henkann,wirddenSchulendieMöglichkeitein-geräumt,eigeneAkzentezusetzen,umsoih-rerbesonderenKulturundihrenHaltungenindenVerfassungenAusdruckgebenzukönnen.

GemeinsamistallenSchulverfassungendieEinrichtungeinesSchulvorstandes,derklei-neralsdieGesamtkonferenzist,aberdennochalleGruppenvonAkteureninderSchuledurchRepräsentantenabzubildenversucht.Hiersol-lenOptionenschnellerundflexibleralsbisherausgelotetwerden,umlangwierigeEntschei-dungsprozesseverkürzenzukönnen.ZugleichbildennundieSchulverfassungenauchinterneTeamstrukturenbesserabundbietenihnenei-nenformalisiertenrechtlichenOrtmiteigenenZuständigkeiten.

AusSichtderwissenschaftlichenBegleitungdesModellprojektesbleibeneinigeFragenof-fen:Soscheintunsnochnichtausreichendge-klärt,wieregionalePartnerindieStrukturderSchulezumindestmitberatenderFunktionein-gebundenwerdenkönnen.

FüreineerfolgreicheImplementationderneu-enSchulverfassungscheinteszudemwichtigzusein,dieneuenGremiendenaltennichtetwahinzuzufügen,sondernalteStrukturenauch

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1.SELBSTVERANTWORTUNGUNDSCHULVERFASSUNG–EINÜBERBLICK

tatsächlichzuersetzen,ummittelfristigDop-pelungenundKompetenzüberschneidungenzuvermeiden.AlsproblematischeSchnittstel-lefälltinsbesonderedasVerhältnisvonFrak-talsprechernundAbteilungsleiterninsAuge.

OffenbargelingtesSchulenbesser,sichbeherztvonaltenStrukturenzulösenunddieneueVer-fassungmitLebenzufüllen,wennschonvorEinführungderneuenSchulverfassungTeam-strukturenbestanden.WoArbeitsgruppenundTeamsbereitsAufgabenundVerantwortungübernommenhatten,nahmensiedieneuenEntscheidungskompetenzengerneentgegen.DieHoffnung,TeamstrukturenaufdemWegeeinerformalenSchulverfassungeinführenzukönnen,erweistsichdagegenalstrügerisch.

Fraktalelassensichentwederentlangbestimm-terBildungswegeoderabernachfachlicherZu-ständigkeitbilden.HiereineinheitlichesOrga-nisationsprinzipzufinden,fielallenbeteiligtenSchulenschwer.Offenbarspieleneherpersön-licheBezügeundDistanzeneineRolle,diesichdanninderTeambildungniederschlagen.SowirktsichetwapersönlicheNäheinnerhalbderFraktalevorteilhaftaufeineeffizienteZusam-menarbeitunddieZufriedenheitderTeammit-gliederaus.ZugleichbirgteinesolcheStrukturaberauchdieGefahrdesAuseinanderdriftensderTeams,sodassimmerwiederdaraufgeach-tetwerdenmuss,gemeinsameThemenunddieZusammenarbeitundKoordinationderTeamsuntereinandernichtzuvernachlässigen.

DiewissenschaftlicheBegleitungdesModell-projektesSelbstverantwortungplussetztesichintensivmitdenBedenkenauseinander,diemitderEinführungderneuenSchulverfassungzu-sammenhingen.DievorliegendeStudiemachtjedochdeutlich,dasssichdieseVorbehaltenurteilweisebestätigenlassen:EinenMacht-zuwachsetwafürSchulleiter/-innenkönnenwirnichtfeststellen.AuchdieBeteiligungvonLehrkräftenanderSchulentwicklungsarbeitund

strategischenEntscheidungenistformalsicher-gestellt.Neuist,dassdieEntscheidungsverant-wortungformalaufmehrPersonenverteiltist,diesichnunaktivmitderVorbereitungunddenKonsequenzeneinerEntscheidungbefassen.

EntgegenderursprünglichenZielsetzung,regi-onaleAkteureundAnspruchsgruppenstärkeranEntscheidungeninderSchulezubeteiligen,sindinderaktuellenFormderKernschulverfas-sungderenEinflussundTeilhabeehergeringergeworden.AuchVertreterderArbeitgeberundArbeitnehmer,diezuvorineinerSchulkonfe-renzvertretenseinkonnten,sindbeiSchulenmitneuerSchulverfassungnichtmehrineinemgemeinsamenForumanderstrategischenAus-richtungderSchulebeteiligt.

AlsteilweisebegründetsehenwirdieBefürch-tungan,dassLehrkräftedurchdieEinführungderneuenSchulverfassungstärkerbelastetwer-den.Diestrifftinsbesonderedannzu,wenndieneuenStrukturendiealtennichtersetzen,son-dernalszusätzlicheGremieneingeführtwerden.DiezeitlicheInanspruchnahmederKollegiensteigtmitderZahlderSitzungen.DieFraktal-sprecherwerdenzusätzlichbelastet.ImGegen-zugnimmtdieBeanspruchungvonSchulleitun-genundAbteilungsleiterningewisserWeiseab,dasichdieVerantwortung,diemitdiesenFunktionenverbundenist,nunaufmehrPer-sonenverteilt.DieErfahrungausdenSchulenzeigtauch,dassdieQualitätderEntscheidun-gensichverbessert,wenndieKollegienver-bindlichermiteinbezogenwerden.SowerdenEntscheidungsprozessevielleichtderzeitnochnichteffizienter,wohlaberfundierter.

Insgesamtlässtsichfesthalten:EineneueSchul-verfassungzuerarbeiten,isteinmühevollerunddurchauskonfliktträchtigerProzess,indemun-terschiedlicheZiele(DemokratieundPartizipati-on,EffizienzundEffektivität,sorgsamerUmgangmitZeitressourcenallerBeteiligten,Gesetzmä-ßigkeitdesVorgehens)sorgfältigabgewogen

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1.SELBSTVERANTWORTUNGUNDSCHULVERFASSUNG–EINÜBERBLICK

undaufeinanderabgestimmtwerdenmüssen.DieKernschulverfassung,dieeinenwichtigenZwischenschrittaufdiesemWegedarstellt,bie-tetSchulen,diesichdiesemThemaneunähern,dieMöglichkeit,diesenProzesseinwenigab-zukürzen.IhrErfolgmisstsichjedochanihrerBefähigung,dielebendigenArbeitsstruktureneinerSchuleabzubildenundzustützen.1. 2.

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15MATERIALIENBAND5

2.1 Wie alles anfing1

DieEntwicklungdesModellprojektsSVplusisteinErgebnisdesParadigmenwechselsinden1990erJahren,der–nachbeunruhigendenUntersuchungenderinternationalenSystem-vergleichePISA(ProgrammeforInternationalStudentAssessment)undTIMSS(ThirdInterna-tionalMathematicsandScienceStudy)inBe-zugaufdieDefizitedesdeutschenBildungs-systems–denRufnacheinerNeusteuerungdesSchulsystemslauterwerdenließ.MitdenForderungennacheinerverbessertenSchulegerietvorallemdieorganisatorischeSelbst-ständigkeitderSchuleninsBlickfeld–zusam-menmiteinerübergeordnetenReformentwick-lunginStaatundVerwaltung.ZielderneuenBemühungenwares,durchDezentralisierungundStandardisierungvonLeistungeneinhö-heresMaßanEffizienzundeineStärkungderSelbststeuerungspotenzialevonEinzelnenundOrganisationenzuerreichen.Selbststeuerungbedeutetedabeiaucheinestärkerebetriebs-wirtschaftlicheAusrichtung,dienichtnurdieVergleichbarkeitvonLeistungen–vordemHintergrundderzunehmendenWettbewerbs-situationprivaterAnbieter–aufdenPrüfstandstellte,sondernauchinvielenBereichendieNotwendigkeitwirtschaftlicherSelbstverant-wortungbeinhaltete.VieleBehördenundUn-

1 AusGründendersprachlichenVereinfachungwirdimFolgendenweitgehenddasgenerischeMasku-linumzurBezeichnungvonFunktionenundderenwirklichenbzw.möglichenTrägerinnernundTrägernverwendet.

ternehmenunterzogensichaufwändigenZer-tifizierungen,umwettbewerbsfähigzubleiben.DasbetrafgeradeauchdieBerufsschulen,diesichzunehmendalsregionaleKompetenzzen-trenverstehenunddementsprechendposi-tionieren.KonsequenterweiseerfordertedieverstärkteKonkurrenzsituationzwischenEin-zelschulenundanderenBildungsträgerndieEntwicklungeineseigenenProfilssowievonStrukturen,diediesenProzessunterstützten.

DasHessischeKultusministeriumreagierte2004–nacheinerFestlegungderRahmenbedingun-gen,orientiertandenErgebnissendesSchul-versuchs„ProReKo“inNiedersachsen–miteinerAusschreibung.17beruflicheSchulenbewar-bensichundwurdenvomHessischenKultus-ministeriumalsProjektschulenanerkannt.

MitderTeilnahmeamModellprojektSelbstver-antwortungplusverpflichtetensichdieSchu-len,dieHandlungsfelder1-5zubearbeiten,ProjektezuentwickelnsowieSelbstverantwor-tunginihrenSchulenzuerprobenundzule-ben.ImHandlungsfeld3habensichachtvon17SchulenderSchulverfassunggewidmetundVerfassungsentwürfeerarbeitet.DieübrigenSchulensahenindiesemBereichvoneinemEngagementab,warenaberbereit,dieSchul-verfassungandererSchulenzuübernehmen.

DerProzesserfolgtenachdembottom-up-Prinzip:DasKultusministeriumgabkeineEnt-wicklungsrichtungvor,sondernerwartete,dassdieseEntwicklungvonden17Schulenselbstausgeht,d.h.inArbeitsgruppenerarbeitetund

2. PROJEKTVERLAUF

MONIKABECHT

KOBE/Ludwig-Geißler-Schule,Hanau

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16 MATERIALIENBAND5

2.PROJEKTVERLAUF

schließlichnachobenweitergeleitetwürde,umaufdieserGrundlageallgemeingültigeRichtli-nienerstellenzukönnen.

2.2 Kurswechsel im HKM

Wiesichbaldzeigte,erwiessichdieArbeitanderVerfassungalseinehrgeizigesProjekt,dasdieSchulenunddasHKMandieGrenzenihrerKapazitätenbrachte.Siebenvon17Schulenleg-tenSchulverfassungenvor,dieunterdenge-gebenenrechtlichenBedingungendesLandesHessennichtumsetzbarwaren,daÄnderungendesRechtssystemszukeinemZeitpunktange-dachtwaren,sondernesumdieEinpassungeinerSchulverfassungindasbestehendeSys-temmitseinenRechtsverbindlichkeitenging,etwahinsichtlichderMitbestimmungsrech-tevonElternundSchülern.DieeingereichtenEntwürfegingenfolglichmitzahlreichenkriti-schenVermerkenandieSchulenzurück,diesichentsprechendenttäuschtzeigten,weilsievielZeitundEnergieinvestierthattenundnichtausreichenddarüberinformiertwaren,inwel-chemjuristischenRahmensiesichhättenbe-wegenmüssen.

ImHKMerkanntemandasDilemmaundwech-seltedenKurszugunsteneinestop-down-An-satzes.Denneswurdeschnellklar,dassesdieArbeitskapazitätenvonSchulenundMiniste-riumnichtzuließen,mitjedereinzelnenSchu-leeineVerfassungzuerarbeiten.WiekonntehiereingemeinsamerNennergefundenwer-den?BeimVergleichderEntwürfefielauf,dassdieSchulverfassungen–beiallenAbweichun-geninderTerminologieoderderVerteilungvonSchulleitungvs.Kollegiumindenstrategi-schenOrganen–inihrerStrukturrelativeinheit-lichwaren,etwahinsichtlichderAbschaffungderSchulkonferenzundeinerNeuverteilungderAufgabenaufGesamtkonferenzundPle-num.DasHKMfandeinepraktikableLösung.SiefiltertedieEssenzderachtSchulverfassun-

genherausundbrachtesiedamitgewisserma-ßenaufeinengemeinsamenNenner.InFormeinesMustertexteswurdeaufeinerSitzunginKorbachdiese„Kernschulverfassung“vonallen17SchuleneinstimmigverabschiedetundfanddaraufhinauchdieZustimmungdesHKMundderdamaligenMinisterinKarinWolff.

ZentralesZielderHessischenKSchVistdieVerbesserungderUnterrichtsqualität, indemdezentraleEntscheidungen,Ressourcenver-antwortungundRechenschaftspflichtindenSchulalltagintegriertwerden(vgl.HKM(2007b),Fol.4).WesentlicheNeuerungenderKSchVsind:

■ diestrategischenOrgane„Schulvorstand“und„Plenum“,welchesdieGesamtkonfe-renzersetzt;

■ dieDefinitionder„Schulleitung“alsope-rativesOrgan;

■ dieSchaffungeinesdiesenOrganenzu-geordneten„Beirats“,indemregionaleIn-stitutionenundEntscheidungsträgereineberatendeFunktionausübenkönnen.

„UmdiesenKernherumsolltendieProjekt-schulen in ihrerOrganisationfreibleiben“(PressemeldungHessischesKulturministeri-um,Wiesbaden,16.3.2007),befanddieMi-nisterindamals.Sostandesden17Projekt-schulenfrei,dieArbeitaufderBasisderKSchVaufzunehmen.DenStartschussgabderWork-shopam31.Mai2007,derwesentlichdazubeitrug,dassdieerstenSchulenab2008mitderneuenVerfassungarbeitenkonnten.ZudenerstendreiSchulen,diemiteinerneuenSchulverfassungandenStartgingen,gehör-tenseitNovember2007dieberuflichenSchu-lendesLandkreisesWaldeck-Frankenberg,dieOskar-von-Miller-SchuleinKasselunddiePe-ter-Paul-Cahensly-SchuleinLimburg.ImMärz2008folgtendieHans-Viessmann-SchuleinFrankenbergunddieLudwig-Geißler-Schu-leinHanau,imMaidieMartin-Behaim-Schule

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17MATERIALIENBAND5

2.3MOTIVATIONSLAGEDERSCHULEN

inDarmstadt,imSeptemberdieBeruflichenSchulenWitzenhausenundschließlich2009dieEugen-Kaiser-SchuleinHanau.

DieKSchVbotfürdieProjektschuleneineBa-sis,aufdersieeigeneAnforderungendefinie-renundihreOrganisationindividuellaufbau-enkonnten.TrotzgemeinsamerAbstimmunghattenvon17SchulenzunächstnursechsdieKSchVübernommen.

2.3 Motivationslage der Schulen

InnereundäußereRahmenbedingungen–etwaschulischesUmfeld,diepersonelleundmateri-elleAusstattungoderdieQualitätderVertrau-ens-undKommunikationskultur–wirktensichentsprechendaufdieMotivationaus,sichamModellprojektzubeteiligenundbleibenauchimProzessverlaufwichtigeEinflussfaktoren.WasdasUmfeldbetrifft,beeinflusstedieregionaleStrukturund„Marktlage“dieEntscheidungzurTeilnahme;somagmancheSchuleeinenge-wissenDruckseitensderKommuneverspürthaben,dieChancezunutzen,sichimWettbe-werbmitanderenBildungsträgernPräsenzundpositiveÖffentlichkeitzuverschaffen.Grund-sätzlichaberbegrüßtenvieleSchulendieGele-genheit,ihrebisheralseingeschränktempfun-denenEntwicklungsmöglichkeitenzuerweiternundmiteinemgrößerenMaßanSelbststeue-rungneueWegebeschreitenzukönnen.

DieErfahrungzeigt,dassbeitiefgreifendenundnachhaltigenVeränderungendieKom-plexitätundDynamikderProzessevondenBeteiligtentendenziellunterschätztwerden.WievielErschütterungerträgteinSystem?WiegroßistdieBereitschaft,ausgetretenePfadezuverlassenundalteStrukturen,liebgewonne-neGewohnheitenundbewährte„Festungen“inFragezustellenodergaraufzugeben?Ei-nigeSchulenhattenmöglicherweisedieGrö-ßenordnungderUmwälzungunterschätztund

garkeinInteressedaran,dasbestehendeSys-temgrundlegendzuerneuern.AnvielenSchu-lengabesfolglichParallelstrukturen,diedenProzessverlangsamten.Dennochkonntenwirbeobachten,dass–trotzReibungenundKon-flikte–dieErfahrungenmitneuenFormenvonZusammenarbeitMotivationundCommitmentimKollegiumerhöhten.Dieintensivethemati-scheAuseinandersetzungunddieBereitschaft,gelegentlichaufkommendeUngereimtheiten„auszuhalten“,schienensogardazubeizutra-gen,dassindenKöpfenBarrierenüberwun-denundneueErfahrungsräumebetretenwer-denkonnten.

HauptzieldesHandlungsfeldes3„Organisa-tionsstruktur“wareszuuntersuchen,wiedieschulischenOrganisations-undSteuerungs-strukturenzumZweckgrößererSelbstverant-wortunggestaltetwerdenmüssen,damitdieProjektschulenihreAufgaben,wiesievoralleminHF1„Qualitätsentwicklung“definiertwaren,erfolgreicherfüllenkönnen.

DieZielvorgabeimplizierteeinenSchulent-wicklungsprozess,derdieinnereStrukturundVerfassungderSchulesowiederenAußenbe-ziehungenberührte.Damitverbundenwaren

■ eineReorganisationimInneren,dieaufeineErneuerungderFührungskulturhinauslief,

■ dieDezentralisierungvonEntscheidungs-kompetenzund

■ dieSchaffungvonZwischenebenenfürdieVerteilungvonEntscheidungs-verant-wortung.

Wassolltedamiterreichtwerden?Zielwar,dassdieKernelementeschulischerZusammenarbeit–wiepädagogischeFührungskultur,Transpa-renz,Partizipation,Vertrauenundeineentspre-chendeResonanzviaFeedback–mehrEffizi-enz,mehrindividuelleKompetenzsowieeineQualitätssteigerungdesGesamtsystemsbe-wirken.FürdiebeteiligtenSchulenbedeutete

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18 MATERIALIENBAND5

2.PROJEKTVERLAUF

daskonkret,eineerweiterteSchulverfassungzuentwerfen,diediesenAnforderungenRech-nungtrugundeineentsprechendeStrukturvorzeichnete.

2.4 SVplus-Fachtagung am 28. Oktober 2008

DieSVplus-Fachtagung„BeruflicheSchulenaufdemWegzurSelbstverantwortung“anderLudwig-Geißler-SchuleinHanau–diemit450TeilnehmernbishergrößteVeranstaltungderBeruflichenSchuleninHessen–ermöglichteesden17SVplus-Schulenerstmals,ihreArbeits-ergebnissezupräsentieren:BausteineeinerselbstverantwortlichenSchule,diesieindreiJahrenModellprojektarbeitentwickelthatten,etwaneueLehr-undLernmethoden,modifizier-teOrganisationsmodelleundKommunikations-systeme(z.B.Feedbackkultur),ElementefüreinintegriertesPersonalmanagement,Verfahrenfür

dieflexibleBewirtschaftungdesPersonal-undSachmittelbudgetssowieKonzeptezurFörde-rungdeslebensbegleitendenLernens.Dabeiwurdedeutlich,dassSelbstverantwortungVer-netzungundVerbindlichkeitaufallenEbenenerfordertunddieBausteinedersechsHand-lungsfelderinwechselseitigerBeziehungste-hen:DerErfolgineinemHandlungsfeldstehtundfälltmitderEntwicklungundAusreifungderanderenHandlungsfelder.

2.5 Externe Beratung und Begleitung

DiewissenschaftlicheBegleitungdesModell-projektsübernahm–wieauchindenHand-lungsfeldern1und2–Prof.UteClementvonderUniversitätKassel.DievorliegendeBroschüreistdasErgebnisvielerGesprächeundqualita-tiverInterviewsindenSchulen.ZumwichtigenKooperationspartnerfürdasHKMwurdeauchdasAmtfürLehrerbildung;dennhierermög-lichteeinKontraktfürdasTeilprojekt„Orga-

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19MATERIALIENBAND5

2.7ZWISCHENBILANZWORKSHOPAM29.JULI2009

nisationsstruktur“eineProzessbegleitungderSVplus-SchulenbeiderUmsetzungderKSchVmitZielvereinbarungssystemen.FünfSVplus-SchulenhatteneineexterneProzessberatungbeantragt;ihnenwurdenBeratertagefürdieDauereinesJahres,beginnendJanuar2009,bewilligt.ZweiweitereSchulenhattenbereitsimVorfeldmiteinerexternenBegleitungzu-sammengearbeitet.

ZielvorhabenderProzessbegleitungwardieUmsetzungderKSchV,UnterstützungbeiderKlärungderRollederFraktalsprechersowiebeiderBeschreibungkritischerSchnittstellen,etwaimBlickaufdasInstrument„Zielvereinba-rungen“.DieAuftragsklärung,dievorallemeinethematischePräzisierungunddieEinbeziehungderdiversenSchulakteurebeinhaltete,erfolgtejeweilszwischenSchulleitungundBerater.Zu-demwurdeeinWorkshopzurZwischenbilanzvereinbart,deram29.Juli2009stattfand,sowiefürDezember2010eineAbschlussevaluation.

2.6 Zwischenbilanz Workshop am 29. Juli 2009

BereitsimVorfeldwurdendiebeteiligtenSV-plus-SchulenvomAmtfürLehrerbildungumgezielteRückmeldunggebeten,derenAuswer-tungimWorkshopvorgestelltwurde.

DieFragestellungenundLösungswege,dievondenbeteiligtenSchulenzudenThemen-schwerpunktenRollenverständnis,Verantwor-tung,Qualifizierung,EntlastungundBeteiligung(Informationsfluss,Kommunikation)präsentiertwurden,wiesengroßeÜbereinstimmungauf.ZieldesWorkshopswares,dieseErfahrungenaufdenPrüfstandzustellen,förderlicheundhemmendeBedingungenzubenennenundsomitneueErkenntnissefürdenTransferaufweitereSchulenzugewinnen(vgl.Zwischen-bilanzWorkshop,Dokumentation,AmtfürLeh-rerbildungv.8.7.2009).

IndereinleitendengemeinsamenAussprachethematisiertendieSchulvertreterfolgendeEr-fahrungenundAnregungen:

■ Organisation und Führung: VieleBeiträgekreistenumgrundsätzliche

Probleme,diemitderEtablierungderneu-enSchulorganeeinhergehen:Wiewird„Verantwortungteilen“konkretverstandenundumgesetztundwelcheErfahrungengibteszumThema„Vertreterregelung“imSchulvorstand?WasfördertundsichertdenInformationsflussohneReibungsverluste?WiekönnendienochbestehendenUnklar-heitenbeimThema„Zielvereinbarungen“(werführtsiewannmitwemdurch?)be-hobenwerden?

■ Funktion des Plenums: DasPlenumsollstärkeralsRechenschafts-

organfungieren,undesbedarfeinerpräzi-serenFormulierungseinerEntscheidungs-befugnisse–voralleminGrenzziehungzumSchulvorstand.

■ Fraktalstruktur: HieristderDiskussions-undKlärungsbe-

darfbesondersgroß:WiegestaltetsichdieRollenabgrenzungzumAbteilungsleiter?WelcheVerantwortungtragendieFraktal-sprecherbeiderPersonalgewinnung?Ha-benFraktalsprechereineeherrepräsen-tativeFunktion?WasbedeutetesinderKonsequenz,wennanvielenSchulenRe-gelung,InhalteundOrganisationvonUn-terrichtindenVerantwortungsbereichderFraktalefallen?

■ Transferfähigkeit: DiebeteiligtenSchulenzeigensichsehr

zufriedenmitderexternenProzessbeglei-tungundderFortbildunginpuncto„Füh-rung“.AndereSchulensolltendieseUn-terstützunginjedemFallwahrnehmen.FernerdürfteauchfürandereSchulengel-

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20 MATERIALIENBAND5

2.PROJEKTVERLAUF

ten,dassPartizipationohneaktivgelebteVerantwortungkeineZukunfthat.DieArbeitmiteinerneuenSchulverfassunghabedieBereitschaft,sichzuengagieren,imSchul-kollegenteamspürbarangehoben.

■ Ressourcen: ImProzessverlaufwirdaneinembestimm-

tenPunktunweigerlichdasThema„Res-sourcen“(ZeitundGeld)akut.WennVer-änderung gewollt ist, so die Meinung,müsstenauchdienötigenMittelbereit-gestelltwerden.

2.7 Berichte der Arbeitsgruppen

IndenBerichtenderArbeitsgruppenkristal-lisiertensichdiejenigenThemenheraus,diedenSchulleiternbesondersunterdenNägeln

brannten:Schulleitung,FraktalsprecherundPlenum.HierzeigtesichdergrößteBedarfanKlärungundNachsteuerung,umdieArbeits-fähigkeitderneuenTeamszufördernundzugewährleisten.MitdemBlickaufdieFührungs-spitzewurdeklar,dass–vordemHintergrunddivergierenderAnsprüche–eineFacettederneuenRolledesSchulleitersdarinbesteht,Ge-staltungsräumezumoderierenunddievonaußenkommendenZielvorgabenzuvertre-ten.Hiersei–imSinneeinesgutenChange-Management-Prozesses–einhohesMaßanSelbstreflexionundAuthentizitätgefragt,be-fandendieTeilnehmer.

BeimThema„fraktaleOrganisation“bliebenvieleFragenoffen,etwahinsichtlichihrerBe-ziehungenzumSchulvorstandundzurbetref-fendenAbteilungsleitungundihrerrechtlichenRahmenbedingungen.Befürchtungenwurden

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21MATERIALIENBAND5

2.8EINSCHÄTZUNGUNDANREGUNGENDEREXTERNENBETARER/-INNEN

geäußert,derFraktalsprecherkönneaufgrundderdiffusenRollenbesetzungalsStellvertreterdesAbteilungsleiters„verheizt“werden.EineTeilnehmerinberichtetevoneinemanderenWeg,denihreSchulebeschrittenhabe,in-demdieFraktalsprecherdortnichtdemAbtei-lungsleiter,sonderndirektdemSchulvorstandzuarbeitenundsichdorteinbringen.Disku-tiertwurdeauchüberdieNotwendigkeit,einKompetenzprofilaufzustellenundFunktionenimFallmangelhafterÜbereinstimmungkonse-quentumzubesetzen,sowieüberUmgangsfor-menmitKollegen,diesichsperren,ihreRollezuübernehmenundauszufüllen.

EinweitererBrennpunktwardieRolledesPle-nums.SchulleitergabendieSorgevielerLeh-rerwider,eskönnezueinerEinschränkungvonMitsprache-undMitgestaltungsmöglichkeitenkommen(einKontextübrigens,indemauchdeutlichwurde,wiewichtigeineklareDefini-tionderRolledesPersonalratssowieseinerentsprechendenEinbindungist).EinSchul-leiterberichtetevonderEntscheidungansei-nerSchule,dasPlenumübereinerweitertesMitspracherechtzustärken–mitderpositivenFolge,dasssichdasKollegiumentlastetsahundzudemnichtunnötigentmündigtfühlte.DaesimKerndarumgehe,kompetentabzu-stimmenundzuentscheiden,bleibedasPle-numhierdasobersteEntscheidungsgremium.Einigkeitbestandfernerdarin,dassdieTrans-parenzvonEntscheidungenderenAkzeptanzerhöhten.Zudem,sodieStellungnahmeei-nigerKollegen,nehmedieSorgeumeinendrohendenMachtverlustimVerlaufdesPro-zesseseherab.

EinTeilnehmerhobhervor,dassderSVplus-VeränderungsprozessÜbergangsstrukturenverlange,daaufaltenKompetenzstrukturennichtsNeuesaufgebautwerdenkönne.

ImErfahrungsaustauschwurdedeutlich,dasssichlangjährigetablierteStrukturenundge-

wohnteVerfahrensweisennichtinnerhalbvonzweibisdreiJahrenvollständigauflösenunderneuernlassen.ZudemtauchenvieleWider-sprücheundoffeneFragenerstimProzessselbstauf.DarausentstehendeKonflikteundWiderständesolltenjedochalsnatürlicheEle-mentedemokratischerProzessebegriffenwer-den.JedeVeränderungbeginntzuerstimKopf.OftistdieVeränderungselbstgarnichtdasProblem,sonderndiegrundsätzlicheHaltungzumThema„Verändern“.EinegewisseAmbiva-lenztoleranzgehörtdazu,damitsichErfahrun-genimKollegiumtieferverankernundEnergi-enfürMitgestaltungundSelbstverantwortungfreisetzen.

DavonunabhängigzeigtendievielenoffenenFragenauchdenBedarf,BegrifflichkeitenzuvereinheitlichenundjuristischeRahmenbedin-gungenzuklären.

ZuguterLetzterfordertdieGesamtstruktureinQualitätssystem,dashilft,denProzesser-folgreichzudurchlaufen,undanhandentspre-chenderKriteriendienötigeOrientierunglie-fert:Woranerkennenwir,dasswirmitunserenMaßnahmenaufdemrichtigenKurssind?Undworanerkennenwir,dasswirdenKursverlas-senhabenundnachsteuernmüssen?

2.8 Einschätzung und Anregungen der externen Berater/-innen

AuchdieProzessbegleiterzogen–nachihrerbiszuanderthalbJahrenwährendenBetreu-ung–ihreZwischenbilanz(nichtalleProzessewarenzudemZeitpunktabgeschlossen).IhreErkenntnissefürdieArbeitanderSchulverfas-sungfasstensiewiefolgtzusammen:

■ ProfessionalisierungbringteinMehranstrukturierterDemokratie.

■ ZielorganisiertesArbeitenführtzurUmver-teilungvonVerantwortung.

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2.PROJEKTVERLAUF

■ VerbindlicheKommunikationsstrukturenladendazuein,dassmehrMenschenmit-denken.

■ Formalisierungsbedarfbestehtbeider„Be-lastungsgerechtigkeit“;nichtallesdarfaufdenSchulternwenigerEngagierterlasten.

■ GeradegrößereSchulenbekommenihrePersonalführungbesserindenGriff.

■ WichtigsindTransparenzundOffenheitfürdasThemaFührung:EsgehtumdieBa-lancevonFührenundEntwickeln,konkretauchumdieBereitschaft,Unsicherheitenzuzulassen(Fehlermanagement),damitDingepassieren,insRollenkommenkön-nen.AlleEntscheidungsprozessesolltenklarundnachvollziehbarsein,wobeidiebesondere(auchneue)RolledesSchul-leiterszumTragenkommt.

■ Kompetenzprofil,RolleundAufgabederFraktalsprechermüssenklarerdefiniertwerden.

■ ZurOrientierungundinstrukturellerHin-sichtsindbesonderszuklären:derSchul-vorstandalsstrategischesOrgan,dessenAbgrenzungzumPlenumsowiediehierangesiedeltenEntscheidungsbefugnisseund-prozesse(wer?,wann?,was?).AucheinevertiefteDiskussionüberTransparenzundFunktionderFraktalstrukturistdrin-genderforderlichsowiegenerelldiever-stärkteEinladung,alteStrukturenzuver-abschieden.

2.9 Abschlussbewertung durch die Berater/-innen, Juli 2010

DieBegleitungdesetwazweijährigenReorga-nisationsprozesseshatindenProjektschulenzuwichtigenErkenntnissenundErgebnissengeführt.Zuermittelnwar,obdieursprünglichformuliertenZieleBestandhattenoderAnpas-sungenerforderlichwurdenundwelcheEin-sichtenübereinenerfolgreichenTransferaufweitereSchulengewonnenwurden.DieAnt-

wortenaufdiefünfdenBeraterinnenundBe-raterngestelltenFragenlassensichwiefolgtzusammenfassen(vgl.Evaluation,AmtfürLeh-rerbildungv.21.5.2010):

1. Was waren die Schwerpunkte Ihrer Bera-tung?

SchwerpunktederBeratungwarenzunächstdieKlärungvonRolleundAufgabevonFrak-talsprecher,SchulleitungundSchulvorstand.InderFolgegingesaberauchumeinePositio-nierungderSchulleitungundumdieBestim-mungdesVerhältnissesderalteninstitutionel-lenzurneuen(freidefinierbaren)Struktur.EinweiteresThemawardieOffenlegungvonEnt-scheidungsprozessen.

2. Haben sich die zu Beginn vereinbarten Be-ratungsziele im Verlauf des Prozesses ver-ändert?

ImErgebniszeigtediegemeinsameArbeit„einedemProzessundBedarfangepassteAusdiffe-renzierung“,diesowohleineVertiefungderOr-ganisationsstrukturerforderlichmachtealsaucheinProzedere,dasdieInteraktionundKommu-nikationunterdenBeteiligtentransparentundnachvollziehbarmacht.BesonderesGewichter-hieltenauchdieFragen,wiedieArbeitsfähig-keitder‚Fraktale’herzustellenundwieihrVer-hältniszudenbestehendenVerantwortlichen(z.B.Abteilungsleiter)zudefinierenist.

3. Welchen Stellenwert und welche Dynamik haben die Themen „Partizipa tion“ und „Füh-rung“ im Beratungsprozess erfahren?

AlleBeratermaßendiesenThemensehrhohenStellenwertzu,besondersimHinblickdarauf,werinwelcherFormFührungsverantwortungübernimmtundauchübernehmen„darf“.Die-sesThemawaroftmalsmitderSorgeverbun-den,dieEinführungneuerOrganekönntedieMitbestimmungderKollegeneinschränken.

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23MATERIALIENBAND5

2.10ABSCHLUSSBEWERTUNGDURCHDIEBERATER/-INNEN,

4. Welchen Nutzen hat Ihrer Meinung nach die Erarbeitung einer neuen Schulverfas-sung für die selbstverantwortliche Schule?

DieBerater-/innenwarensichüberwiegendei-nig,dassdieErarbeitungeinerneuenSchulver-fassungeinengeeignetenProzessdarstellt,umdasKollegiummehrheitlichinmehrVerantwor-tungzuführenundauchdarinzuhalten.AnderGestaltungundKlärungdesOrganigrammsundderKommunikationsstrukturdereigenenSchulemitzuarbeiten,steigertnachhaltigdieMotivati-on,Verantwortungzuübernehmen.Auchscheintesden„BlicküberdenTellerrand“zufördern,wennAufgabenundVerantwortlichkeiten–imHinblickaufQualitätsentwicklungundProfilie-rungdereigenenSchuleinihrerGesamtheit–aufmehrereSchulternverteiltwerden.

5. Welches Resümee ziehen Sie aus der Pro-zessbegleitung hinsichtlich der Faktoren, die bei schulischen Reorganisationen in Zukunft stärker berücksichtigt werden soll-ten?

ZunächstistderZeitpunkt,andemexterneBera-tunginAnspruchgenommenwird,maßgeblich.DieEmpfehlunglautet:jefrüher,destobesser.DiePraxiszeigt,dassmehrZeitundRaumsowie„größtmöglicheTransparenz“zu„größtmöglicherZustimmung“führtundzukonstruktiverMitarbeitanregt.Reorganisationsolltesichdaranorien-tieren,wasdieSchulekonkretbraucht,umsichentwickelnzukönnen.AufgabenundKooperati-onsprozessesolltenvonihremgewünschtenEr-gebnishergedachtundangegangenwerden.–UnbeantwortetbleibdieRessourcenfrage.WasetwaerhälteinFraktalsprecheralsKompensa-tionfürseinenMehraufwand?–BetontwurdedieNotwendigkeitkonstanterReflexion,Kom-munikationundNachsteuerung–Prozesse,dieneueKompetenzenerforderten,wasregelmä-ßigeFortbildungenzu„ChangeManagement“und„Teamentwicklung“unerlässlichmacht.

2.10 Der Abschlussworkshop am 13. Dezember 2010 in Rüsselsheim

DerAbschlussworkshop,veranstaltetvomAmtfürLehrerbildung,solltedenteilnehmendenSchulvertreternRaumbietenfüreineabschlie-ßendekritischeWürdigungderjahrelangenArbeitunderfolgreichenPraxismitdenneuenSchulverfassungen.GleichzeitigsolltenauchdieoffengebliebenenFragenaufgegriffenwer-den,umzuerkennen,welcheBereichenochweitereAufmerksamkeitundFörderungbe-nötigten.EinweiteresZielderVeranstaltungwares,EmpfehlungenfürdenEntwicklungs-prozessdesgeplantenOrganisationshandbu-chesfürdieSBSzugeben.

EingangswurdendenteilnehmendenSchul-leitungsvertreterndieErgebnissederStudiezurArbeitmitdenneuenSchulverfassungensowiediedarausresultierendenEmpfehlun-genderUniversitätKasselvorgestellt.VondenzwölfHandlungsempfehlungenfandenzehndieallgemeineZustimmungderTeilnehmer-/innen,d.h.siedecktensichmitihrenErfah-rungenundEinschätzungenfürweitereMaß-nahmen.BeizweiEmpfehlungengingendieMeinungenauseinander.DasOrgan„Beirat“solltegemäßdenEmpfehlungenderUniver-sitätKasselverbindlichwerdenundeineTren-nungderÄmter„VorsitzSchulvorstand“und„VorsitzPlenum“erwogenwerden.IndieserSachebliebesbeiunterschiedlichenSicht-weisen,weildieAuffassungenandenSchulenhinsichtlichderRolledesPlenumsdifferieren.

DieDiskussionamVormittagkristallisiertedreiThemenheraus,dieamNachmittaginArbeits-gruppenbearbeitetwurden:1.§ 8aerweitert;2.Steuerungsinstrumentefüreineselbststän-digeSchule;3.VerteilungvonFinanzenfürschulweiteZwecke.

Zu1:DieVertreterderSchulenmitSchulver-fassungennachdemerweiterten§ 8a(EKS,

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24 MATERIALIENBAND5

2.PROJEKTVERLAUF

MBS)habendieEmpfehlungenhinsichtlichih-rerspezifischenSituationgeprüftundfestge-stellt,dassdieArbeitanihrenSchulverfassun-genindenmeistenPunktendenEmpfehlungenderStudieentsprichtundsieLösungenfürPro-blembereiche,wieteambasierteZielvereinba-rungenzwischenFraktalenundAbteilungslei-tern,praktizieren.

Zu2:HierwurdedieProblematikderSteue-rungselbstverantwortlicherSchulendiskutiert.MitHilfeeinerMindmapwurdendievierSteu-erungsinstrumenteSchulprogramm,Leitbild&Qualitätsleitbild,JahresgesprächeundZielver-einbarungenmitFraktalendargestellt.DieTeil-nehmerkamenzudemSchluss,dassdieerstendreiSteuerungsinstrumenteklardefiniertundderzeitguteingeführtwaren,manallerdingsandenSchulennundenFokusaufdieWeiterent-wicklungvonInstrumentenfürdieSteuerungvonGruppen(Fraktalen)legenmüsse.

Zu3:Hierzeigtesich,dassderregelmäßigeEr-fahrungs-undIdeenaustauschzwischenSchul-leiternvonunschätzbaremWertist,wennesumeinSpielfeldgeht,aufdemSchulennochnichtüberjahrelangeErfahrungenverfügen–näm-lichdieguteKenntnisundPflegepolitischerNetzwerkeinderKommune–alsnotwendigeInvestitionfürschulischePositionierungundSelbstmarketing.

3.

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25MATERIALIEN BAND 5

3.1 ForschungstheoretischeGrundlegungundMethodik

Die Arbeit an und mit neuen Schulverfassun-gen stellt an hessischen Schulen ein Novum dar. Da folglich auf empirische Wissensstände noch nicht zurückgegriffen werden kann, bie-ten sich Verfahren der qualitativen Sozialfor-schung an, um solches Wissen zu generieren. Die Wahl fiel auf die Darstellung und Analyse der KSchV und der SchVen sowie auf die Befra-gung von Akteuren der beteiligten Projektschu-len mit dem sog. „Experteninterview“ (insg. 30 Interviews an fünf Schulen). In die Vorbereitung dieser Befragung flossen die bereits vorhande-

nen Erfahrungen aller acht Projektschulen, die eine neue SchV erproben, ein: über die Beiträ-ge des Zwischenbilanz-Workshops (Sommer 2009), die Berichte der Projektbegleiter sowie die Analyse von KSchV und SchVen.

Der Zwischenbilanz-Workshop und die Berichte der Prozessbegleiter hatten deutlich gemacht, dass zwei Diskussionspunkte hervorstachen, die in den Interviews entsprechend zu berücksich-tigen waren: die Kompetenzkonflikte zwischen Fraktalsprechern und Abteilungsleitern sowie der Verlust von Entscheidungsbefugnissen, den das Plenum der Gesamtkonferenz gegenüber empfindet. In der Öffentlichkeit überwog die

3. METHODIK

CHRISTIAN MARTIN und ANNE TOMIUK

Wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Berufsbildung der Universität Kassel

DasExperteninterview

Experteninterview wird anhand eines Leitfadens mit offenen Fragstellungen durchgeführt. Ex-pertenstatus bedeutet dabei, dass der Forschende seine Interviewpartner mit ihrem Wissen und ihren ‚Erfahrungen aus erster Hand’ als „Experten“ betrachtet, d. h. dass er bzw. sie „in irgend-einer Weise Verantwortung trägt für den Entwurf, die Implementation oder die Kontrolle einer Problemlösung oder […] über einen privilegierten Zugang zu Informationen über Personen-gruppen oder Entscheidungsprozesse verfügt“ (Meuser/Nagel 2002, 75 f.). ‚Experte’ bedeutet aber auch, dass der zu Befragende hier „nicht als einzelnes Subjekt im Blickpunkt des Interes-ses [steht], sondern als Experte für einen spezifischen Handlungsbereich. In die Untersuchung einbezogen wird er nicht als individuelle Persönlichkeit, sondern als Repräsentant einer spezi-fischen Gruppe.“ (Lamnek 2002, 176)Das Experteninterview empfahl sich auch deswegen, weil es „in der Explorationsphase eines Pro-jektes dem Forscher lange Wege sparen [kann]. Zu einem frühen Zeitpunkt einer (theoretisch) noch wenig vorstrukturierten und informationell wenig vernetzten Untersuchung ermöglicht das Experteninterview eine konkurrenzlos dichte Datengewinnung gegenüber Erhebungsformen wie etwa teilnehmender Beobachtung oder einer systematischen quantitativen Untersuchung, die in der Organisation von Feldzugang und Durchführung zeitlich und ökonomisch weit auf-wändiger ist.“ (Bogner/Menz 2009, 8)

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26 MATERIALIENBAND5

3.METHODIK

Sorge,eskönnemitderStärkungderRechtedesSchulleitersimGegenzugfürdieKollegienzueinerBeschneidungihrerTeilhabeanEnt-scheidungsprozessenkommen.

DaderInterviewermitderThematikgutver-trautist,basierenseineFragenaufThesen,dieerbereitsimVorfeldausgearbeitethat.Aufdie-serGrundlagewerdendannoffeneFragenfor-muliert,diedasGegenüberzumErzählenbzw.zufreienGedankenassoziationenanregensol-len.GleichwohlwerdenkonkretisierendeZu-satzfragenvorbereitet,umbeiBedarfeinzelneAspektegezieltnachfragenzukönnen.DieserAufbaudesFragebogensmitoffenenFragen,dievonkonkreterenUnterfragenflankiertwer-den,stelltdenLeitfadenfürdieDurchführungdesInterviewsdar,ohnedassdabeidieAbfol-gederFragenzwingendist;wichtigerist,denErzählungenundAssoziationenderIntervie-wpartner(IP)Raumzugeben.DerLeitfadendientgleichwohlalsunverzichtbareChecklis-te,diegewährleistet,dassallevorgesehenenAspekteauchtatsächlicherfragtbzw.thema-tisiertwerden.

3.2 Gegenstand: Die Kernschulverfassung

IndiesemAbschnittwerdendieRegelungenderKSchVfürGremienundderenAufgabenbeschriebenundBewertungenvorgenom-men.BesondereAufmerksamkeitgilt–durchihrestarkeProblematisierungandenProjekt-schulen–demPlenumunddemSchulvorstand(vgl.KSchV§ 8und§ 8a).

3.2.1 Das Plenum

ImPlenumsindvertreten:„a.)AlleLehrkräftederSchule,b.)allesozialpädagogischenMit-arbeiterinnenundMitarbeiterderSchule,c.)eineVertreterinodereinVertreterderSchü-lerinnenundSchüler,d.)eineVertreterinodereinVertreterderEltern.“(§ 4Abs.1)§ 5legt

dieAufgabendesPlenumsfest,wobeigene-rellgilt:„DasPlenumtrittandieStellederGe-samtkonferenz.“(Abs.1)

DasPlenumnimmtdieBerichtedesSchulvor-standesentgegen(§ 5Abs.3),demesseiner-seitsVorschlägeunterbreitenkann,diedieserinseinerfolgendenSitzungzubehandelthat(ebd.Abs.6).DarüberhinausistdasPlenum„inallenAngelegenheiten,überdienach§ 9derSchulvorstandentscheidet,anzuhören“(ebd.).

FolglichmussvoreinerSchulvorstandssitzungeinePlenarsitzungeinberufenwerden,umdie-seAufgabenauchadäquatwahrnehmenzukönnen.Dabeiistverbindlichzuregeln,wiedieMitgliederdesPlenumsüberdenBerichtdesSchulvorstandesinformiertwerden.Wi-dersprüchlicherscheint,dassdasPlenumlaut§ 6Abs.1mindestenseinmalimSchulhalbjahreinberufenwerdenmuss,derSchulvorstandnach§ 10Abs.1jedochmindestenszweimalimSchulhalbjahr.ExistierenkeinealternativeRegelungen,wiedasPlenumdemSchulvor-standVorschlägeunterbreitetundwiedieBe-richtedesSchulvorstandesentgegengenom-menwerden,scheintes§ 5nichtentsprechenzukönnen,wenndasPlenumseltenertagtalsderSchulvorstand.

Nach§ 5Abs.4istdasPlenuminzweiPunkten(dunde)zuabschließendenEntscheidungenberechtigt:beiderVerteilungdesSchuldepu-tatsundderWahldesAbwesenheitsvertretersdesSchulleiters.AnsonstenistdasPlenumle-diglichzuVorschlägenberechtigt,dieimSchul-vorstandeinBildzeichnensollen,wasdieAuf-fassungenderKollegiumsmehrheitsind.

3.2.2 Der Schulvorstand

DerSchulvorstandentscheidet„überdielang-fristige,namentlichdiepädagogischeundin-haltlicheAusrichtungderSchuleundüberGrundsatzfragen“(§ 7).Damitisterdasstra-

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27MATERIALIENBAND5

3.2GEGENSTAND:DIEKERNSCHULVERFASSUNG

tegischeEntscheidungsorgan:Hierwird,bisaufdiezweigenanntenAusnahmen,überalleEntscheidungfürdieSchuleabschließendbe-funden(dazu§ 9).Dabeiisterverpflichtet,dieVorschlägedesPlenumsanzuhörenundab-schließendübersiezuentscheiden.Danach§ 2Abs.2„eineGesamtkonferenzundeineSchulkonferenz[…]nicht“bestehen,nimmterderenfrühereAufgabenwahr.

DievorgeschaltetenintensivenDiskussionspro-zesseinFraktalenundPlenumssitzungenver-folgenvorrangigdenZweck,Entscheidungenschnelleralsfrühertreffenzukönnen.

Zusammensetzung der Schulvorstände

§ 8regeltdieZusammensetzungdesSchulvor-standessowiedieWahlderVertreterdesKol-legiums.DieKSchVsiehtzweiMöglichkeitenfürdieZusammensetzungderSchulvorstän-devor,diein§ 8bzw.§ 8adargelegtwerden.GrundsätzlichsindimSchulvorstandvertreten:

„a. Schulleiterin oder Schulleiter als vorsit-zendes Mitglied,

b. stellvertretende Schulleiter oder stellver-tretende Schulleiterin,

c. Abwesenheitsstellvertreter der Schullei-terin oder des Schulleiters,

d. Abteilungsleiterinnen oder Abteilungs-leitern,

e. Koordinatorinnen oder Koordinatoren für Fachpraxis,

f. gewählte Vertreter des Kollegiums nach Abs. 2,

g. zwei gewählte Vertreter der Schülerin-nen und Schüler,

h. [die] oder der Vorsitzende des Schul-elternbeirates.“

(§ 8(1),S.6bzw.§ 8a(1),S.7)

DerwesentlicheUnterschiedzwischen§ 8und§ 8abestehtdarin,dass§ 8Abs.2LehrkräfteundSchulleitungparitätischvertretenseinlässt,

ergänztumzweiSuS-undeinenElternvertre-ter.Anders§ 8aAbs.2,indemdieMitglieder-zahlaufmaximal25festgelegtwird.

EineeinfachemathematischeFormelverdeut-lichtdies:§ 8: AnzahlderSchulleitungsmitglieder =AnzahlderKollegienvertreter§ 8a: AnzahlderSchulleitungsmitglieder +AnzahlderKollegienvertreter≤25

§ 8liegtsomiteinparitätischesPrinzipzugrun-de,während§ 8ademPluralitätsgedankenfolgt,demzufolgealle,diesichengagierenwollen,auchengagierenkönnen.

DieobenangeführteZusammensetzung(Buch-stabena.bise.)legt–abgesehenvondenAb-teilungsleitern(Buchstabed.)–dieZahlderSchulleitungsmitgliedervonvornhereinfest:Schulleiter,stellvertretenderSchulleiter,Abwe-senheitsvertreterundKoordinatorfürFachpra-xis.ZähltmandiezweiSuS-VertreterunddenVorsitzendendesElternbeirateshinzu,könnennach§ 8aweitere18MitgliedervondenAb-teilungsleiternunddenKollegienvertreterngestelltwerden.

EinBeispiel:SindsiebenAbteilungenvor-handenunddamitsiebenweitereMitgliederderSchulleitung,wäredieSchulleitungmitelfMitgliedernimSchulvorstandvertreten;dannkönntenmaximalelfVertreterdesKollegiumsgewähltwerden,ummitdendreiSuS-undEl-ternvertreternauf25zukommen.ExistierenwenigeralssiebenAbteilungen,überwiegendieKollegienvertretergegenüberderSchul-leitung,sofern25MitgliederindenSchulvor-standgewähltwerden.SinddagegenmehralssiebenAbteilungsleitervorhanden,befindensichdieKollegienvertreterinderMinderheit.

VerkürztwirddieVerteilungderSchulvorstands-mitgliedernach§ 8awiefolgtdargestellt:

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28 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

3.METHODIK

LK2>SL3,wennAL4<7,LK<SL,wennAL>7,LK=SL,wennAL=7.

DieZusammensetzungdesSchulvorstandesge-mäߧ 8ahängtfolglichvonderAnzahlderAb-teilungenab:JewenigerAbteilungenesgibt,destogrößerkanndieZahlderLehrkräfteimSchulvorstandsein,undumgekehrt.

EinweitererUnterschiedzwischenden§§ 8und8aliegtimWahlvorgangfürdieVertreterdesKollegiums(vgl.Absätze(3)bzw.(4)).Nach§ 8wähltjedeAbteilungskonferenzeinenVertreterdesKollegiums,dieübrigenVertreterwerdenvomPlenumgestellt.Auchnach§ 8asollendieKollegienvertreterinderAbteilungskonferenzgewähltwerden,wobeiallerdingsdieweiterenVertretervondenoberstenFraktalenbestimmtwerden.WürdeaberdiemaximaleAnzahlderSchulvorstandsmitgliederdadurchüberschrit-ten,dassjedeAbteilungskonferenzundjedesobersteFraktaleinenVertreterernennen,hät-tensichnachAbsatz(5)mehrereAbteilungenodersonstigeobersteFraktaleaufeinenge-meinsamenVertreterzueinigen.

Aufgaben des Schulvorstandes

§ 9regeltdieAufgabendesSchulvorstandesunddifferenziertsiein24Punkteaus.

Auffälligwirdspätestenshier,dassdieKSchVzwardetailliertregelt, inwelchemGremiumwelcheEntscheidungenzutreffensind.Woje-dochdieErarbeitungbestimmterSachverhalte,Änderungenetc.stattfindet,bleibtoffen–etwawennesumdieGrundsätzefürZielvereinba-rungen,HausaufgabenundKlassenarbeiten,fürdieZusammenarbeitmitanderenSchulensowiefürdieUnterrichts-undErziehungsar-

2 AbkürzungfürLehrkräfte(VertreterderKollegien)

3 AbkürzungfürSchulleitungsmitglieder

4 AbkürzungfürAbteilungsleiter

beitgeht.LegtmandieAuffassungzugrunde,dassdasPlenuminallenAngelegenheitenVor-schlägeunterbreitenundAusschüssebildenkann,kannalsodurchausvoneiner,wennauchnichtabschließendbeschlussfähigen,Zustän-digkeitdesPlenumsfürdieErarbeitungdieserGrundsätze(siehe§ 9,Punktea.bist.)ausge-gangenwerden.

3.2.3 Die Schulleitung

DieSchulleitungistfürdasoperativeTagesge-schäftzuständig(§ 11):Sie„setztdieBeschlüs-sedesSchulvorstandesunddieabschließen-denEntscheidungendesPlenumsundseinerAusschüssenach§ 5(4)Buchst.d.unde.umundführtdielaufendenGeschäfte,soferndie-senichtdurchGesetzdemSchulleiteroderderSchulleiterinvorbehaltenist“.DieSchulleitungkannalsoalsausführendesOrgankeinestra-tegischenEntscheidungen–amSchulvorstandvorbei–treffen.Siebereitetgemäߧ 11Abs.2dieSitzungendesSchulvorstandesvorundwirdindiesesGremiumsowieinsPlenumihreMeinungen,ZieleundVorhabenzwareinbrin-gen,kannaberüberderenUmsetzungnichtalleinentscheiden(vgl.§ 11Abs.1).

3.2.4 Der/die Schulleiter/-in

AufgabedesSchulleitersistes,dieRechtsgül-tigkeitderBeschlüssedesSchulvorstandes,desPlenumsundseinerAusschüssezuüberprüfenundgegebenenfallszuinformieren,solltenVor-schriftendesSchulprogramms,AnordnungenderSchulbehördeoderdieVerfassungverletztwerden(§ 17).SeineweiterenAufgabensindunverändertin§ 87(4)und(5)sowieinden§§ 88,90und91HSchGgeregelt.

3.2.5 Der Schulbeirat

DerSchulbeiratunterstützt„dieSchuleinderErfüllungihresErziehungs-undBildungsauf-trags[…]undistBindegliedzwischenderSchu-

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29MATERIALIENBAND5

3.2GEGENSTAND:DIEKERNSCHULVERFASSUNG

leundihremregionalemUmfeld“(§ 14).Eristein„beratendesGremium[hatkeinEntschei-dungs-undVetorecht]undsollalsMultiplikatorindasschulischeUmfeldwirken“.„SeineEnt-scheidungenhabendenCharaktervonEmp-fehlungen.“(ebd.)

DerSchuleiteristMitglieddesBeirats(§ 15).HinzukommenjeweilseinVertreterdesSchul-trägers,desStaatlichenSchulamtes,desStu-dienseminars,desFördervereinderSchule,der(Bundes-)AgenturfürArbeit,derörtlichenVolkshochschule,derArbeitnehmersowiederArbeitgeber.

ZurGründungeinesSchulbeiratskamesbis-hernicht,dadiesmitdemHSchGnichtkon-formging.NochliegtdazukeinBeschlussdesHKMvor;zueinerRegelungwirdesabervor-aussichtlichimRahmenderNovellierungdesHSchGzum1.August2011kommen(dieseIn-formationenliegenvomehemaligenTeilpro-jektleiterdesHandlungsfeldes3vorundwur-denvondenIPderfünfSchulenbestätigt).Die

KSchVsiehtalsobislangkeineRegelungvor,inwiefernundobüberhauptdasregionaleUm-feldeinbezogenwird.IndenanderenGremienjedenfallssindArbeitnehmer-oderArbeitge-bervertreter,die(Bundes-)AgenturfürArbeitsowieVolkshochschulenoderFördervereinenichtbeteiligt,sodasskeinKontaktzumsozi-alenUmfeldderSchuleformalisiertist.Gera-defürdieberuflichenSchulendürfteaberderAustauschmitdemregionalenUmfeldhilfreichundeineentsprechendeFormalisierungsinn-vollsein.EshandeltsichalsoumeinDefizit,dasdemVerständniseinerselbstverantwortlichenSchule,diedenKontaktzumUmfeldselbstver-antwortlichgestaltenundfürihrepädagogi-scheArbeitnutzensoll,zuwiderläuft.

3.2.6 Fraktale Organisation

Fraktalesind„schulischeOrganisationsein-heiten(TeamsoderGruppenvonTeams),dieselbstständigagieren“(§ 18Abs.2).Einege-naueAufgabenbeschreibungderFraktalelie-fertdieKSchVnicht.Damitistesdenjeweiligen

Schulvorstand

Fraktal

Fraktal

Fraktal

übergeordnetes Fraktal

Fraktal

Fraktal

Fraktal

Fraktal

übergeordnetes Fraktal

Fraktal

Fraktal

übergeordnetes Fraktal

Abbildung1: FraktaleOrganisationnachderKSchV(eigeneDarstellung)

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30 MATERIALIENBAND5

3.METHODIK

Schulenüberlassen,dieAufgabenderFrakta-lezubestimmen.Gemäߧ 18entscheidetderSchulvorstandüberdieOrganisationundlegtdiepersonelleZusammensetzungdereinzel-nenFraktalefest.HierhatdasPlenumderKSchVzufolgekeineweiterenMitwirkungsrechte.DiepersonelleZusammensetzungderFraktalesollfürmindestenseinJahrunverändertbleiben.DieOrganisationinnerhalbeinesFraktalsbleibtdiesemselbstüberlassen.EsistallerdingslautKSchVverpflichtet,eindeutigbeschreibbareLeistungenimBlickaufUnterrichtsowieMittel-undRessourcenbewirtschaftungzuerbringen,dieinZielvereinbarungenfestgehaltenwerden.Abs.3und5§ 18legenfest,dassjedesFrak-taleinenSprecherwählt(fürmindestensein,maximal3Jahre),derineinemübergeordne-tenFraktalseineGruppevertritt.

DieübergeordnetenFraktalesinddirektdemSchulvorstandunterstellt.Abbildung1(s.vor-hergehendeSeite)verdeutlichtdiefraktaleGe-samtstruktur:

3.2.7 Die Geltungsdauer der Kernschulverfassung

§ 19regeltdieGeltungsdauerderKSchV.SietrittgemäßAbsatz(2)am31.Dezember2009außerKraft.AlleSchVensindperVeröffentli-chungimAmtsblattjedochbiszum31.12.2011verlängertworden.DieKSchVistdamitweiter-hindiegültigeGrundlagefürdieSchVderbe-troffenenProjektschulen.

3.2.8 Vergleich der Schulverfassungen mit der Kernschulverfassung

DerfolgendeVergleichderachtSchVenmitderKSchVkonturiertwesentlicheGemeinsam-keitenundUnterschiede.

DieMehrheitderSchulenentscheidsichfürdenAlternativparagrafen§ 8a:dieBeruflichenSchulendesLandkreisesWaldeck-Frankenberg

inKorbachundBadArolsen(BSWF),dieBeruf-lichenSchulenfürdenWerra-Meißner-KreisinWitzenhausen(BSW),dieMartin-Behaim-SchuleinDarmstadt(MBS),dieEugen-Kaiser-SchuleinHanau(EKS),dieLudwig-Geißler-SchuleinHa-nau(LGS)sowiedieHans-Viessmann-SchuleninFrankenbergundBadWildungen(HVS).NurdieOskar-von-Miller-SchuleinKassel(OVM)unddiePeter-Paul-Cahensly-SchuleinLimburg(PPC)bildetendenSchulvorstandnach§ 8,densieunverändertausderKSchVübernahmen.

MBSundEKSerhöhtendieAnzahlderSchulvor-standsmitgliedervon25auf30(§ 8aerweitert).AuchbeiderWahlderKollegiumsvertretergabesAbweichungenvonderKSchV:§ 8asiehtvor,dassdieVertreterdesKollegiumsindenAbtei-lungskonferenzensowiedenoberstenFraktalengewähltwerden;dieBSW,MBSundEKSlassendieVertreternurindenoberstenFraktalenwäh-len.Unverändertübernommenwurde§ 8avonderLGS,denBSWFundderHVS.

EinewesentlicheVeränderungnahmendieMBSunddieEKSvor:SiesprechendemPle-nummehrEntscheidungskompetenzzu,undzwarhinsichtlichdesSchulprogramms,derGrundsätzederUnterrichts-undErziehungsar-beit,desEinsatzesvonBeratungsdienstenund-lehrernsowiederGrundsätzefüreineeinheit-licheLeistungsbewertung.DiebeidenSchulenkehrendieRegelungderKSchValsoum:BeiihnenhatderSchulvorstandVorschlagsrecht,dasPlenumtrifftdanndieEntscheidung.AuchdieEntscheidungsgewaltüberdieBildungundBesetzungderFraktalewurdehiervomSchul-vorstandzumPlenumverschoben.–EineVer-längerungdesModellprojektes–lautKSchVal-leinSachedesSchulvorstandes–wirdanderLGSimEinvernehmenzwischenSchulvorstandundPlenumbeschlossen.

AuchandenBSWmodifiziertemandieKSchV:HiernehmendasQualitätsteam,dasSchulent-wicklungsteam,einPersonalratsmitglied,der

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31MATERIALIENBAND5

3.2GEGENSTAND:DIEKERNSCHULVERFASSUNG

KoordinatorsowiedieVerwaltungsangestelltevonSVplusalspermanenteGästeandenSit-zungendesSchulvorstandesteil.–ÄhnlichesgiltfürdenSchulvorstandderMBSundEKS,dernunverpflichtetist,einenVertreterdesPer-sonalratshinzuzuziehen.

AndreiSchulen(BSWF,HVS,OVM)fehltederSchVjenerPassus,dervorsieht,dassbeiVerlän-gerungdesModellprojektsimSchulvorstandüberdieVerlängerungderSchVabgestimmtwird.DamittrathierdieSchVam31.12.2009außerKraft;diedreiSchulenkehrteninihrealteOrganisationsstrukturzurück.DieVerlängerungderErprobungihrerneuenSchVenwurdevondendreiSchulenmitBeschlüssenderkurzfris-tigwiedereingeführtenursprünglichenGremi-enerneutbeantragtundgenehmigt.

DieSchulenBSW,MBSsowieEKSerweiter-tendieRechtedesPersonalrats.DieBSWbe-

schloss,demSchulvorstandeinPersonalrats-mitgliedalsständigenGastbeizuordnen.DieMBSberechtigtdenPersonalratlaut§ 12(2),§ 10(4)sowie§ 8(2)SchVzurTeilnahmeanderSchulleitungssitzungsowieamSchulvor-stand.AuchdieEKSgestattetdemPersonalratnach§ 13SchVdieTeilnahmeanderSchullei-tungssitzung.HieristzudemeinVertreterdesPersonalratszuBeratungenhinzuzuziehen,dieBeschlüsseunddieEinberufungdesSchulvor-standesbetreffen(§ 10Abs.4SchV).

UntermStrichweichendieSchVendermeis-tenSchulennurgeringfügigvonderKSchVab.AusnahmenbildendieSchVnach8a(erweitert)derMBSundderEKS(sieheoben).

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32 MATERIALIENBAND5

3.METHODIK

3.2.9 Zusammenfassende Überlegungen und allgemeine Bewertung der Kernschulverfassung und der Schulverfassungen

DieKSchVdientalsBasisderjeweiligenSchVundgibtGrundsätzevor,dieoben(2.2.1bis2.2.6)ausführlichbeschriebensind.DieSchVensteckendenRahmenfürdieOrganisationsstruk-turderjeweiligenSchulenab,lassenaberRaumfürdieindividuelleAusgestaltung.Anderfrak-talenOrganisationwirddiesbesondersdeut-lich:ZwarwirddieDefinitionundGrundstruk-turderFraktaleinderVerfassungvorgegeben,nichtaberderenBildungsowieAufgabenbe-schreibung.DiesbleibtderschulischenSelbst-verantwortungüberlassen.

DieSchVenführendetailliertdieZusammen-setzungundAufgabenbeschreibungendesPlenumssowiedesSchulvorstandesaufundregeln,welcheGremienwelcheEntscheidun-gentreffen.AusderCharakteristikdesPlenumskanndabeigeschlossenwerden,dassinihm,alswesentlichberatendemundunterstützen-demOrgan,Schulentwicklungsarbeitinitiiertwerdensoll.BeiderMBSundEKSbleibtzuerwähnen,dassdasPlenumindenbereitsge-nanntenAngelegenheiten(Schulprogramm,GrundsätzederUnterrichts-undErziehungsar-beit,EinsatzvonBeratungsdienstenund-leh-rernsowiedieGrundsätzefüreineeinheitlicheLeistungsbewertung)entscheidetunddabeiderSchulvorstanddenberatendenundunter-stützendenPartübernimmt.

3.3 Auswahl der Schulen und der Befragten

FürdieInterviewswurdenausdenachtinfra-gekommendenSchulenfünfausgewählt:dieOskar-von-Miller-SchuleinKassel(OVM),dieBeruflichenSchuleninWitzenhausen(BSW),dieBeruflichenSchulendesLandkreisesWal-

deck-FrankenberginKorbachundBadArol-sen(BSWF),dieEugen-Kaiser-SchuleinHanau(EKS)unddieMartin-Behaim-SchuleinDarm-stadt(MBS).

DieAuswahlderSchulenrichtetesichnachderErfüllungfolgenderKriterien:

■ Beide Varianten für die Zusammen-setzung des Schulvorstandes nach§  8(⇒OVM,BSWF)oder§ 8a(⇒EKS,MBS,BSW)solltenvertretensein.

■ EinigeKollegiensolltensichmiteinemVo-tumderGesamtkonferenz5fürdieWeiter-führungderArbeitmitderSchVausgespro-chenhaben(⇒OVM,BSWF,MBS).

■ EineSchulesollteaktuellmitderEinfüh-rungderneuenSchVbefasstsein,umdieSituationderImplementationzeitnaher-fassenzukönnen(⇒EKS).

■ DieregionaleVerteilung(Nord-Südinner-halbderGruppederSchulenmitneuerSchV)sollteausgewogensein.

■ AusgewogensollteauchdieBelastungdurchInterviewssein,alsomöglichstkei-neSchulenausgewähltwerden,andenenimProjektverlaufbereitsfürandereFrage-stellungenInterviewsdurchgeführtwurden(dahernicht⇒LGS,HVSoderPPC).

GrundsätzlichsollteundkonnteesmitderAus-wahlderSchulenundderBefragtennichtumeinerepräsentativeErhebunggehen.VielmehrgingesumdieKonturierungaufschlussreicherErwartungenundBefürchtungensowieumdasAufgreifenvonErfahrungen,Interpretationen

5 AufgrundderVerlängerungdesModellprojektsSelbstverantwortungpluswurdeesnotwendig,dassjeneSchulen,diedieGenehmigungfürdieErprobungihrerneuenSchVfürdieProjektlaufzeitbis2009erhielten,kurzfristigindiealtenStrukturenzurückgingenundvondervorübergehendwiederetabliertenGesamtkonferenzeinVotumfürdener-neutenAntragderGenehmigungbeimHKMfürdieFortführungderArbeitmitihrerSchVabzugeben.

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33MATERIALIENBAND5

3.3DURCHFÜHRUNGDERINTERVIEWS

undLösungsvorschlägen,umdieseeinerAna-lyseunterziehenzukönnen.

DieIPwarenanjederderausgewähltenSchu-len:derSchulleiter,einAbteilungsleiter,einFraktalsprecher,einMitglieddesPersonalra-tesundzweiLehrkräfteohneFunktion.AnhanddiesesSpektrumssolltendieunterschiedlichenSichtweisenundEinstellungenermitteltwerden.ZurBegründungderAuswahlimEinzelnen:

■ Schulleiter,dasiealsInitiatorenundtrei-bendeKräfteinderEntwicklungderKSchVgelten;

■ Abteilungsleiter,dasiedieFührungskräftederweiterbestehendenformalenhierarchi-schenStrukturdarstellen,sowiedieFrak-talsprecher,dasieeineneueGruppevongewähltenFührungskräftenaufmittlererEbenebilden,derenVerhältniszurGrup-pederAbteilungsleiterunklarerschien;

■ Personalräte,dasiealstarifrechtlicheVertre-terderKollegienderenMitbestimmungs-undMitwirkungsrechteimBlickhaben;

■ LehrkräfteohneFunktionundohneaktiveTeilhabeanderEntwicklungeinerSchV,dasiealsdieAdressatendieserNeuerunggeltenkönnen.

3.4 Durchführung der Interviews

AndenfünfausgewähltenProjektschulenwur-deninderZeitvom15.Märzbiszum31.Ap-ril201030PersoneninderobendargelegtenZusammensetzunginterviewt.DieTerminpla-nungundAuswahlderIPerfolgteausorganisa-torischenGründenüberdieSchulleitung.DenInterviewslagenidentische,lediglichsprach-lichandiejeweiligeFunktionangepassteIn-terviewleitfädenzugrunde.AnteiliggehendiePersonengruppenwiefolgtindieGesamtaus-wertungein:

Schulleitungen 5Abteilungsleitungen 5Pesonalräte 5Fraktalsprecher 5Lehrkräfte 10

30  Interviewpartner    von  5  Schulen  

Schulleitungen  

Abteilungsleitungen  

Pesonalräte  

Fraktalsprecher  

Lehrkrä@e  

trifftzutrifft

eherzutrifftehernichtzu

trifftnichtzu

ADerorganisatorischeRahmenderInterviewswargut.

12 9

BDerZeitrahmenfürdasInterviewwarangemessen.

17 3 1

CIchfühltemichgutüberZweckundUmfangdesInterviewsdurchdieInterviewerinformiert.

14 6 1

DWährenddesInterviewswurdemirausreichendRaumfürmeineAusführungengegeben.

21

EMeineRückfragenwurdeninbefriedigenderArtundWeisebeantwortet.

16 4 1

Abbildung2: ÜbersichtFeedback

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3.METHODIK

AlleBefragtenerhieltendieGelegenheit,zudengeführtenInterviewseinschriftlichesFeed-backzugeben.DerbetreffendeFeedbackbo-genwurdeihnenzeitnahnachdenInterviewsperE-Mailzugeschickt.Die21Rückmeldun-gen(Rücklaufquote70%)fielendurchwegpo-sitivaus.LediglichzumPunktOrganisationderInterviewswurdevereinzeltKritikangemerkt,wasdaraufzurückzuführenist,dassdenLehr-kräftenkaumgeeigneteZeitfensterfürderar-tigeInterviewsoffenstanden.DieAntwortenaufdiegeschlossenenFragendesFeedbackbogenszeigtAbbildung2.

3.5 Der Interviewleitfaden

DerLeitfadenorientiertsichamBewertungs-rasterfürdieexterneEvaluationvonschuli-schenQualitätsmanagementsystemennachdemSchweizerQualitätsmanagement-ModellQ2E6.ErenthältFragenzuImplementation,in-stitutionellerEinbindungundPraxisgestaltungsowiederWirkung,dienachAnsichtderIPvonderArbeitmitderneuenSchVausgeht.IhnenvorangestelltsindFragennachdenErwartun-genundBefürchtungen,dieeineneueSchVbeidenBefragtenauslöst.AnschließendwerdenAspektederEntscheidungsfindungsowiederStellenwert,dereinerSchVinderselbstverant-wortlichenSchulezukommt,erfragt.

DemzufolgegliedertsichderInterviewleitfa-dendiefolgendenfünfFrageblöcke:

■ MotiveundErwartungen/IntentionundAnlass

■ Einführungsprozess(Aufbauphase)/Im-plementationswissen

■ praktischeUmsetzungderneuenSchV(Be-triebsphase)/Praxis

■ WirkungderneuenSchV/Vergleichalt-neu■ Entscheidungen/Verantwortung/selbst-

verantwortlicheSchule

6 QualitätdurchEvaluationundEntwicklung

DiesprachlichandieZielgruppeangepasstIn-terviewbögenLehrkräftenohneFunktionfin-densichinAnhang1.

3.6 Dokumentation und Auswertungsverfahren

DieInterviewswurdenaufgezeichnetundan-schließendvonSchreibbürosverschriftlichtundanonymisiert.AnschließendwurdendieTextemitdemProgrammMAXqda,einerSoftwarefürqualitativeDatenanalyse,ausgewertet.BeiderWiedergabederZitatewurdedafürge-sorgt,dasseinRückschlussaufPersonenundSchulennichtmöglichist.

DieSchwerpunktederAuswertungderEx-perteninterviews(sieheoben2.1)sindAnaly-seundVergleichdererhobenenDaten.DurchdieTriangulation7ihrerAngaben(alspersont-riangulation,vgl.Spöhring1989,320f.)waresmöglich,dieArbeitmitneuenSchVenimBlickaufNutzen,KonfliktesowieBe-undEntlastungsozuanalysieren,dassdieErgebnissefürdenTransferaufandereSchulennutzbargemachtwerdenkönnen.

UnsereErgebnissewerdenauch,soferndiesmöglichwar,durchdieTriangulation(alsMe-thodentriangulation)derInterviewdatenmitdenDatenderVerfassungs-Analysegestützt.4.

7 Triangulationbedeutethier,dassdieAngabenmeh-rererbefragterPersonengruppenzueinembestim-mtenAspektoderThemaeinerseitsundDokumenteundInterviewdatenandererseitsmiteinanderver-glichenwurden.DarausfolgtfürunsereErgebnisse,dasssiemehrfachdurchunterschiedlicheDaten-quellen(InterviewsundDokumente)undPersonen-gruppen(SL,AL,FSP,PR,LK)gestütztwerden.

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4.1 Implementation

DerVorgangderImplementationwirdinderRegelrechtknappundalssachlogischzwin-genddargestellt.DamanandenbefragtenSchulenbereitsinderAnfangsphasevonSV-pluseigeneSchulverfassungenentwickelthat-te,vermutenwir,dassdieImplementationalsganznormalerSchritt imGesamtprozessderEntwicklungundUmsetzungderSchVwahrge-nommenwird.Sehrvielstärkerdagegenblie-benfastallenIPdieunvorhergesehenenAb-stimmungsprozessezwischenHKMunddenEinzelschuleninErinnerung(sieheoben2.2).DiedarauffolgendeAusarbeitungderKSchVwirdunterschiedlichdargestellt:DasErgeb-nisselbstwirdmeistpositivbewertet,währendderenormeAufwandfürdieersteAusformulie-rungeigenerSchVenkritischbetrachtetwird,dahierRessourcenundEnergienunnötigin-vestiertwurden.SosagtenzweiIP:

► „Jedenfalls wurde es umfangreich diskutiert und vorgestellt und alles. Es gab dann ein Organigramm, das konnte jeder nachvollzie-hen. Das fand ich ganz schön. Irgendwann ist herausgekommen, dass die Schulverfas-sung so nicht sein kann, wie sie von uns ge-dacht war. Dann gab es einen Vorschlag für eine Kernschulverfassung. Aus juristischen, rechtlichen Gründen hat man das einfach abgelehnt. Das war jedenfalls damals die Begründung. Dann kam der Vorschlag mit der Kernschulverfassung, und dann haben wir das nochmals in die Projektgruppen ge-geben. Das wurde noch Mal überarbeitet, bis es irgendwann zum Schluss kam.“

► „Der Prozess war sehr ärgerlich […]: dass 17 Modellschulen dieses Projekt angelei-

ert haben, denen gesagt wird: ‚Erarbeitet eine Schulverfassung.’ Und dann ist es ein Arbeitsbeschäftigungsprogramm für Kol-legen, die unendlich viel Zeit reingegeben haben und sich das erarbeitet haben. Und dann wird einfach locker drüber hinwegge-gangen und gesagt: ‚Es ist aus juristischen Gründen nicht haltbar. Wir geben eine Kern-schulverfassung vor.’ Das fand ich eine Un-verschämtheit.“(IIE20-21)

NachdemerstenÄrgergingmanaberdochpragmatischmitdemErgebnisumundprofi-tiertewohlauchvondenjuristischenDiskussio-nen.DenndieinhaltlichenAuseinandersetzun-genmitdemHKMbewirktenimmerhin,dassdasThemaSchVandenSchulenbreitdiskutiertwurdeunddieKollegienmitdenProblemstel-lungenimmerbesservertrautwurden.

►„Das wurde von der Schulleitung empfoh-len, das war wohl eine Mustervorgabe, diese Schulverfassung, mit der wir arbeiten. […] Es gab erst eine Gruppe, die eine eigene ent-wickelt hat. Aber […] die jetzige Schulverfas-sung hat dann doch die Mehrheit gefunden. Die Wahrscheinlichkeit, dass es akzeptiert wurde, war höher. Die wir entwickelt haben, da gab es einige rechtliche Probleme. Wir können ja nicht gegen das Schulgesetz ver-stoßen und andere Sachen. Wir sind ja auch keine Juristen, die Sachen exakt formulieren können. Pädagogen formulieren eher etwas zu schwammig statt konkret. Da lag es nahe, dass wir die für uns übernehmen.“ (IIC11)

UntermStrichwirddieanfänglicheEntwick-lungsarbeitanderVerfassungnachdembot-tom-up-Verfahreneinhelligkritischgesehen.DereigentlicheImplementationsprozesswird

4. ERGEBNISSE

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4.ERGEBNISSE

jedochvonkeinemIPalsbesondersproble-matischempfundenbzw.dargestellt.Proble-metauchtenerstwährendderlaufendenArbeitmitderneuenSchVauf.SiewerdenbesondersbeiderFraktalbildung,beidenKompetenzfra-genzwischenAbteilungsleiternundFraktal-sprechernsowiebeiderRolledesPlenumsbe-nannt.DieseProblemehabenEinflussdarauf,wiedieneuenSchVenaufEntscheidungspro-zessewirken,diedieAkteureimVorfeldhat-ten,späterwahrgenommenwurden.

4.2 Die Fraktale

Teamsbzw.TeamgruppenstellenanSchulenmitneuerSchVneuartigeOrganisationseinhei-tendar,dieals„Fraktale“schulischeEntwick-lungsarbeit,etwaindenBereichenUnterrichtoderMittel-undRessourcenbewirtschaftung,übernehmensollen.

4.2.1 Bildung der Fraktale

DieSchulenkönnengemäßKSchV(§ 18(1)KSchV)selbstständigüberdieOrganisationinFraktalenentscheiden,müssendabeijedochgrundlegendeVorschriftenderKSchVundandererechtlicheBestimmungenbeachten.

AndenbefragtenSchulenerfolgtedieBildungderFraktaleinAnlehnungandiebestehendeAbteilungsstruktur.AllebefragtenSchulenha-benihrevorhandenenAbteilungenals„Ober-fraktale“organisiertundihnenandere„Fraktale“untergeordnet.(EineSchuleetabliertedieselbeStruktur,nannteallerdingsdiefrüherenAbtei-lungenschlicht„Fraktale“unddiediesenun-tergeordnetenGruppen„Unterfraktale“.)

►„Das war eigentlich ein Vorschlag. Ich weiß jetzt gar nicht, ob es die Schulleitung vorge-schlagen hat oder ob es eine Gruppe dazu

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4.2DIEFRAKTALE

gab. Zumindest gab es in der Gesamtkon-ferenz eine Diskussion und eine mehrheitli-che Entscheidung, dass man die Fraktale im Wesentlichen nach den Abteilungen struk-turiert. Ich denke, das hat auch für die meis-ten Sinn gemacht, weil es erstmal der ein-fachste Weg war, das Bestehende praktisch ein Stück weit zu übernehmen. Als ob man alles komplett umkrempeln müsste! Es ist un-heimlich schwer, von heute auf morgen al-les komplett anders machen zu müssen. Da war die Idee, bestehende Strukturen erstmal aufzugreifen und mit denen zu starten.“(IID12)

DieFraktaleselbstwurdennichteinheitlichnacheinembestimmtenPrinzipgebildet:BeieinerSchulewurdenSchulformundBerufsfel-deralsOrganisationsprinzipgewählt;einean-dereSchulenorientierteihreFraktaleteilsanderFachlichkeit(Fachrichtungen),teilsandenBildungsgängen(Zielgruppen).

AnalleninterviewtenSchulen,diebereitsErfah-rungenmiteinerneuenSchVmachenkonnten,warmanzumZeitpunktderInterviewsdabei,dieEinteilungderFraktaleneuzuüberden-ken,dadiePraxisvieleFragenaufwarf.Frakta-le,dieetwamitdenbestehendenAbteilungenidentischsind,werdenwegenihrerGrößeundHeterogenitätalsnichtwirklicharbeitsfähiger-lebt.Besseristesdort,woesbereitsimVor-feldfunktionierendeTeamsgab,diedanndenStatuseinesFraktalserhielten;hiererfährtdieArbeitmitderneuenSchVauchmehrUnter-stützungundwirdpositiverwahrgenommen:

► „Die Einführung war eigentlich die Arbeit in Teamstrukturen, und das war für mich auf alle Fälle ein Grund, dafür zu stimmen, dieses Projekt auch an unserer Schule zu etablie-ren. Diese Teamstrukturen sind ja letztendlich schon vorhanden gewesen, eigentlich aber mehr auf freiwilliger Basis, und das war auch der große Vorteil. Diese freiwillige Basis hat

sehr viel Effektivität gebracht, und das war nirgendwo implementiert, nirgendwo fest-gemacht, so dass man sagen konnte: Okay, wir haben jetzt diese Teamstrukturen, und der ist jetzt der Ansprechpartner. Es gab die Teams schon überall, aber wir haben nicht die einzelnen Ansprechpartner gehabt, also die Verantwortlichkeit wie letztendlich bei den Fraktalsprechern. Und das war für mich da-mals mit ein Argument zu sagen, okay, ich finde das Projekt gut, dass man das halt mit einführt, dass man diese Teamstrukturen be-kommt und auch die Entscheidungen in den Teams gefällt werden und nicht, wie es frü-her immer war: Der Oberste sagt und die anderen müssen alle machen. Sondern dass man in den Teams wirklich die Möglichkeit hat, Entscheidungen zu treffen. Das war ei-gentlich für mich der Grund, warum ich das befürwortet habe.“ (IE5)

► „Die Lehrerteams, die ohnehin schon exis-tierten, sind mit Hilfe der Fraktale offiziell ge-macht worden. Das ist ja gar nicht schlecht, dass die nicht nur als informelle Teams or-ganisiert sind, sondern eben auch festge-schrieben sind.“(IIID14)

NebendenBeispielengelungenerFraktalbil-dunggibtesanallenbefragtenSchulenFrak-tale,diesichmiteinergemeinsamenArbeitschwertun.DieSituationstelltsichinsgesamtsehrunterschiedlichdar:

► „Dass wirklich die Teams und diese Frakta-le eher zu sich selber finden, das muss man jetzt sehen, weil ich denke, in einigen Frak-talen wird das sehr gut gelebt. Andere sind konstruierte Gebilde, […] da müssen wir jetzt unsere Erfahrung weiter beobachten.“ (VA6)

► „Im Fraktal ist es ja so, dass man nicht mehr so bezogen ist, dass alle Fachrichtung1-Kol-legen als Fraktal zusammen sind. Sondern ein Fraktal bezieht sich auf eine Schulform.

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4.ERGEBNISSE

Und die Schulform ist ja wie mein Fraktal bunt gestrickt. Wenn es darum geht, etwas anzuschaffen, haben die Fachrichtung1-Leute gute Vorschläge und Wünsche. Aber die Fachrichtung1 und Fachrichtung2, viel-leicht auch Beruf1 und die Beruf2, die Be-ruf3 – das ist dann etwas schwieriger. Also man hat dann andere Gremien zusammen-gefasst, die eigentlich so nicht unbedingt zu-sammengehören. Das einzige Verbindende ist die gewerblich, technische Ausbildung. Diese Lage ist durchaus defizitär.“ (IIC49)

► „Und das ganz große Problem ist nach wie vor, und es ist auch nicht ganz schlüssig, wie wir das lösen, … ist eigentlich die Fachkon-ferenzarbeit an so einer heterogenen Schule wie unserer. Das war auch vorher schon pro-blematisch. Sagen wir mal, wir haben acht Fachrichtung1-Lehrer. Da unterrichtet einer drei Stunden BG, FOS, Berufsfachschule, Teilzeit, BGJ, EIBE. Wer beschäftigt sich mit dem Fachrichtung1-unterricht in der EIBE? Vielleicht eine Person. Die Fachkonferenz in BG, da haben immer schon fünf oder sechs sehr intensiv dran gearbeitet. Das ist ein ganz großes Problem, diese Fachgruppen bei so stark zersplitternden Schulen. An einem Gym-nasium ist das überhaupt kein Problem. Da kann ich sagen: Fachrichtung1, Fachrich-tung2, Fachrichtung3. Das ist bei uns total unterschiedlich, ob ich da Fachrichtung1 in der BG oder an der Berufsfachschule gebe. Ein ganz anderes Curriculum. Und der Leh-rer, der nur im BG ist, den interessiert auch nicht, was die in der Berufsfachschule ma-chen. Den kann ich auch nicht motivieren, sich fünfmal nachmittags zu treffen. Das ist also nach wie vor schwierig. Mit der Fraktal-struktur sind wir eigentlich ganz zufrieden. Ungelöst ist noch, dass wir einfach sagen: Die Fachkonferenz, das sind die Unterfrak-tale. Aber die lassen sich nicht eindeutig zu-ordnen. Da gibt es vielleicht nie eine richti-ge Lösung, finde ich.“(IIIA19)

DieBildungvonFraktalenkannalsoalsanhal-tendeHerausforderungangesehenwerden.ObdieFraktaleundderenArbeitalssinnvollerlebtwerden,istoffenbarvonverschiedenenFaktorenabhängig:

■ vonderenGröße,■ voneinemgemeinsamgetragenenAuf-

trag(Mission),■ vonkonkretenGestaltungsfreiräumen(Ver-

antwortungsdelegationdurchdieSL)■ vondemWillen,dieletztgenanntenzunut-

zen(VerantwortungsübernahmedurchdieLK).

4.2.2 Prinzipien der Fraktalbildung

DieWahlvonFachlichkeitoderZielgruppenbe-zugalsPrinzipderFraktalbildungistinersterLinievondenvorhandenenTeam-undAbtei-lungsstrukturenabhängig,aberauchvonpä-dagogischenSetzungen:

► „Dann haben die sich in so einer Struktur or-ganisiert. Nach fachlichen Kriterien, Fachrich-tung1, Fachrichtung2, und so was. Haben versucht aus diesen Bereichen – und versu-chen es immer noch – die Teams begleitend zu unterstützen. Da erleben sie im Moment, dass das nicht so einfach ist. Dass man die Strukturen noch mal prüfen muss und nach-ziehen muss. Denn das, was aus dem Hand-lungsfeld 1 gefordert wird, und das, was wir beschrieben haben, was wir in der Umset-zung der pädagogischen Konzepte wollen, das zielt darauf ab, dass man Teams hat, die bezogen auf Bildungsgänge und Jahrgän-ge Schüler begleiten, und das widerspricht dieser Struktur, die man da von der Fachlich-keit her angelegt hat.“(IIIA19)

DieEntscheidungüberdieFormderFraktalbil-dungwirktsichentscheidendaufdieweitereArbeitaus.SollenTeamsQualitätsentwicklungleisten,müssensiefähigsein,wirksameope-

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4.2DIEFRAKTALE

rativeEntscheidungenzutreffenundstrategi-scheEntscheidungenvorzubereiten.DazumussimTeamKonsensüberInteressenundZielset-zungenbestehen.UndnurwenndieMitglie-dereinenNutzenfürdieBewältigungeigenerpädagogischerArbeitsehen,sindsiewillens,sichwirklichfürdiegemeinsameTeamarbeitzuengagieren,diedarüberhinausnatürlichauchverlässlicheRahmenbedingungenfürihreEnt-wicklungsarbeitverlangt.

VeränderungeninSchulformenundBildungs-gängenerfordern,dassdieEntscheidungfürbestimmtefraktaleStrukturenimmerwiederüberdachtwird,umarbeitsfähigeTeamszuerhalten.DieBildungvonFraktalenunddieTeambildungsprozessestellenfolglichfort-währendeorganisationaleAufgabendar.Ge-radedieTeambildunganSchulenistunseresErachtenseinzentralerProzess,um–imSin-nederselbstverantwortlichenSchuleundderKSchV–dieÜbernahmevonVerantwortungdurchGruppenvorzubereiten.Funktionieren-deTeamsgewährleisten,dassnichtvereinzeltePersonen,sonderndieLehrerschaftalsganzedieVerantwortungfürdenSchulentwicklungs-prozessübernimmt.DaFraktalbildungeinenkontinuierlichenProzessdarstellt,kannlänger-fristignureinprofessionellesRollenverständ-nisnichtalleindieArbeitindemTeam,demmangeradeangehört,sondernvorallemdieArbeitinwechselndenTeamsmittragen.SiefolgtdenEntwicklungslinienderSchuleundbedarfderaktivenUnterstützungdurchdieerweiterteSchulleitung.

DiefraktaleGliederungkannWettbewerbzwi-schendenFraktalenebensofördern,wieerzu-vorzwischendenAbteilungenstattfand.

► „Dann kann es natürlich auch zu Wettbewerb kommen. Es kann durchaus sein, dass meh-rere Fraktale irgendwelche Finanzierungen, Fortbildungen oder sonstige Dinge anmel-den, die eben nicht gedeckt werden kön-

nen von den Ressourcen, die zur Verfügung stehen. Dann muss ein Abteilungsvorstand eine Entscheidung treffen, das kann durch-aus passieren. Ich denke, dass die Kollegen das eher mittragen, wenn sie sehen: ‚Ah, das sind die Dinge, die hier angedacht sind. Da ist eine Reihenfolge.’ Man kann sie dann viel-leicht im Folgejahr berücksichtigen. Von da-her sehe ich die Herausforderung eher darin, die Leute in dieser Struktur an ihre Verant-wortung heranzuführen. Dass sie die wirklich wahrnehmen. Und ich glaube, die Konflikte sind gar nicht so das Problem.“ (IIIB51)

DieserIPsiehtimWettbewerbunterdenFrakta-lenkeinProblemundgehtdavonaus,dassdieLehrkräfteihreRollealsTeamspielerundnichtalsEinzelkämpferverstehen.FürihnüberwiegtdieVerantwortungfürdieSchulealsGanzesdasKonkurrenzdenken,dasjedochpotenziellimfastunvermeidlichenRingenumRessourcensowieimerfordertenpartikularenundthema-tischtiefenEngagementinnerhalbdeseige-nenTeamsangelegtist.

► „Ich wünsche mir, dass man die Schule sieht, die Schulentwicklung, und nicht nur die Ab-teilung oder das Fraktal. Das ist ja so: Als Schulleiter hat man immer die gesamte Schu-le im Blick, und man sieht von oben auf alle Abteilungen. Es soll nicht so sein, dass ein starkes Fraktal oder ein Fraktal mit starken Vertretern sich durchsetzt und für ihr Frak-tal oder für ihre Abteilung Dinge durchbrin-gen, die sich zwar für die Abteilung gut dar-stellen und gewinnbringend sind, aber im Kontext der gesamten Schule vielleicht ei-nen anderen – ein anderes Fraktal oder eine andere Abteilung – benachteiligen. Da sehe ich schon Schwierigkeiten, oder anders ge-sagt: Die Fraktalvertreter müssen schon mal sehen, dass sie gute Leute in den Schulvor-stand bringen, die sich dafür einsetzen. Aber für mich ist immer wünschenswert, dass man die Schule im Blick hat, die Gesamtentwick-

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4.ERGEBNISSE

lung, nicht nur meine Abteilung. Das, den-ke ich, ist noch nicht so ganz in den Köpfen drin.“(IA27)

DaschulweiteLeitlinienundLeitsätzezwarei-nenKonsensdarstellen,abersichauchaufei-nemhohenAbstraktionsniveaubefinden,müs-sensiefürdieAlltagsarbeitinterpretiertundausgestaltetwerden.Diesgiltumsomehr,jeheterogenereineSchuleimBlickaufBildungs-angebote,SchülerschaftundLehrkräfteist.HierwerdenintegrativeThemen,diedieSchulealsGanzesbetreffen,oftvernachlässigt,undesstelltsichdieFrage,wodieseThemenbear-beitetundvonwemsiebesetztwerden.

DassdiegesamtschulischePerspektivevondenFraktalenuntereinanderbearbeitetwer-denkann,istungewiss,daihrVerhältniszuei-nandernurwenigentwickeltscheint.Einefor-malisierteKooperationderFraktalenerfolgtdenIPzufolgehauptsächlichdurchdieFrak-talsprecherimSchulvorstand.WeitergehendeKooperationenodergemeinsamegetrageneVorhabenspielenderzeitkeineodernureineuntergeordneteRolle.

► „Die Fraktale arbeiten im Grunde selbststän-dig. Zwischen den Fraktalen gibt es in dem Sinne keine Querverbindung. Die Fraktale sind eigenständig in ihrer Funktion.“(IIIC12)

► „[…] die Zusammenarbeit ist im Schulvor-stand ja gegeben, wo alle Fraktale vertreten sind, und da ist die Zusammenarbeit hervor-ragend, da ist es schon so, dass das, was ver-treten wird, auch Akzeptanz findet. Die Leu-te sind ja auch vorbereitet. Da seh’ ich keine Probleme.“ (IA27)

WirwerdenaufdieAusrichtungderSchulent-wicklungsarbeitangemeinsamenZielenundLeitlinienuntennocheinmalzurückkommen(vgl.Kapitel4.8)undhaltenfürdieFraktalbil-dungfest:

■ AlleSchulenhabenFraktaleinAnlehnunganbestehendeStrukturengebildet.

■ InnereundäußereEntwicklungenmachendieNeubildungvonFraktalenzueinerkon-tinuierlichenAufgabe.

■ DieOrganisationderFraktalefolgteankeinerderSchuleneinemdurchgängigenGliederungsprinzip(ZielgruppenbezugoderFachbezug),wasangesichtsderHe-terogenitätvonSchulenauchunmöglichoderzumindestwenigzielführendzuseinscheint.

4.2.3 Aufgaben und Befugnisse der Fraktale

DieSchVenderachtSchulenlassengemäßKSchVdiekonkretenAufgabenundBefug-nissederFraktaleunbestimmt.DieInterviewsmachtendeutlich,dassderenDefinitionvonSchulezuSchuleundvonFraktalzuFraktalun-terschiedlichweitvorangeschrittenist.GrunddafürsindTeamstrukturenundFührungsstilederAbteilungsleitungen,diebereitsvorEinfüh-rungderneuenSchVvorhandenwaren.Fürei-nigeFraktalekönnenwirbeispielsweiseschonrechtkonkreteAngabenerhalten,wiediebei-denfolgendenBeispielezeigen:

► „Wir haben einen Leitfaden, wo Aufgaben benannt sind, die ein Fraktal übernimmt und die ein Fraktalsprecher übernimmt. Das ist genau festgelegt. Und diese Aufgaben sind sehr ehrgeizig. Stundenplanung ist da drin, ein gewisses Maß an Personalplanung ist da drin, es ist Ressourcenplanung drin: Wel-che Ressourcen werden in diesem Jahr be-nötigt? Welche Anschaffung steht an? Auch Fortbildungsplanung, um nur einige Punkte zu nennen.“ (IIIB41)

EinandererIPfasstdieAufgabenvonFrakta-lenanseinerSchulesozusammen:

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4.2DIEFRAKTALE

► „Das sind für mich erstmal so Entscheidun-gen beim Stundenplan zunehmend, mit-regieren und festlegen, die Haushaltsmit-tel mit festlegen. Curriculare Arbeit halte ich für wichtig. Wir geben jetzt auch an die Fraktale, Unterrichtseinheiten zu entwickeln bei SGL, damit die das mit auf die Tages-ordnung nehmen. Von der Schulleitung und dem Schulentwicklungsteam an die Frak-tale. Dass das in die Fraktale reingetragen wird.“(IIA28)

FindetdieArbeitindenFraktaleneigenverant-wortlichstatt,profitierendavon–nacheigenenAussagen–dieAbteilungsleitungen:

► „Das übernehmen die Fraktale: Haushalts-entscheidungen, Klassenbildung, auch was den Stundenplan angeht – diese ganzen Ent-scheidungen, die gefällt werden. Das lasse ich, soweit es geht, die Fraktale vorbereiten und entscheiden. Ich mache dann im Grun-de nur noch die Sachen, die noch übrig blei-ben und für beide Fraktale interessant sind.“(IIB26).

► „Stundenplan lasse ich schreiben in den Un-terfraktalen, den schreib’ also nicht ich, – das hab’ ich früher gemacht –, sondern die Frak-tale schreiben ihn selber zum Anfang des Schuljahres. Da hat der Unterfraktalsprecher eingeladen, dann saßen die da, haben ei-nen Stundenplan geschrieben. Die einzel-nen Klassen waren aufgelistet, die mussten hundert Prozent Unterrichtsabdeckung ha-ben, und jeder hatte seinen Stundenplan mit, konnte also mitschreiben … So, und dann schreiben die ihre Stundenpläne sel-ber. Und ich greif’ nur noch dann ein, wenn Fehler da sind, wenn was nicht geht, wenn sich Kollegen nicht einigen können – das ist noch nicht vorgekommen, aber wenn das vorkommen sollte, muss ja einer ‘ne Ent-scheidung treffen – oder wenn das gegen das Schulgesetz verstößt.“(IB33)

DieAbteilungsleitunghatindiesemFalldieKontroll-undSchlichtungsfunktion.DieMitglie-dereinesFraktalskönnenihrenStundenplanselbstbestimmterstellen,eigeneVorstellungeneinbringenunddieUnterrichtsabdeckungge-mäßLehrplanvornehmen–einUmstand,derauchkritischgesehenwird:

►„Für mich sind die Fraktalsitzungen im Mo-ment nur eine kleine Abwandlung der ur-sprünglichen Abteilungssitzungen. Ich bin jetzt im Fraktal Name1 und Name2, das ist im Prinzip ziemlich gleich wie die früheren Ab-teilungskonferenzen Name1 und Name2. Gut, das liegt daran, dass nicht der Abteilungs-leiter einberuft, sondern der Fraktalsprecher. Das ist auch ein Kritikpunkt von mir. Ich sehe es einfach so, dass der Abteilungsleiter im Prinzip ein Stück seiner Arbeit abgibt. Er lässt sie andere machen. Ist dadurch entlastet und die Fraktalsprecher nicht. Sie haben eine Zu-satzarbeit.“(IID14)

DieIPstellenimmerwiederheraus,dassesUnterschiedezwischendenFraktalenanihrerSchulegibt;auchherrscheninsbesonderebeidenbefragtenLKUnsicherheitenhinsichtlich

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4.ERGEBNISSE

derErwartungen,dieindenFraktalenansiegestelltwerden:

►„Die eine Fraktalsitzung habe ich nicht mit-bekommen. Da konnte ich nicht dabei sein. Ansonsten war ich eher in den Oberstufen-fraktalen. Da ist es so, dass es eine hohe Fluk-tuation gegeben hat. Das muss man ja auch mal sagen. Weil die Fraktalsprecher haben da schon ziemlich früh gewechselt. Weil es dort zwischen den Sichtweisen Unstimmig-keiten gab. Die Aufgaben des Fraktals. Das habe ich in erster Linie so in Erinnerung, dass es unheimlich schwer gefallen ist, klar zu ma-chen: Was ist die Aufgabe des Fraktals und wie ist die Verbindung zwischen Abteilungs-leiter und Fraktalsprecher und den ganzen Mitgliedern des Fraktals. Inhaltlich kann ich mich an gar nicht so viele Dinge erinnern, die da beschlossen wurden. Ich weiß aller-dings von dem anderen Fraktal, wo ich ge-fehlt habe, da gibt es ein Protokoll. Da wur-de schon inhaltlich einiges festgelegt. Also die Arbeit mit den Schülern, Praktikumsge-schichten und so weiter. Also wirklich Din-ge, die das Fraktal auch angehen.“(IIE64)

► „Es geht zurzeit eher weniger darum, wie die Fraktale zusammen arbeiten, sondern wie arbeiten sie überhaupt und wie man diese Fraktalsarbeit überhaupt sehen muss. Ist es sozusagen ein verlängerter Arm des Abtei-lungsleiters? Ist es eher so, dass es eher ein Gremium des Kollegiums ist, die dort in den Fraktalen beschäftigt sind? Das ist alles noch nicht so klar und wird auch unterschiedlich gesehen.“ (IIE48)

4.2.4 Herausforderung durch Selbstverantwortung

BeiderOrganisationderFraktalehandeltessichumAushandlungsprozesse,diedieKSchVbewusstindieVerantwortungderSchulenge-legthat.

ImfolgendenZitatwerdenFormulierungendes§ 18(2)KSchVangeführt,dieinderPraxisbeiderFestlegungderAufgabenundBefugnissezuProblemenundKonfliktenführen:

►„<Fraktale sind schulische Organisations-einheiten (Teams oder Gruppen von Teams), die selbstständig agieren und eindeutig be-schreibbare Leistungen erbringen.> Das ist schon mal ein Punkt, der noch nicht so ganz klar ist: mit den <eindeutig beschreibbaren Leistungen>, denn das kann ja sehr unter-schiedlich sein. Dann steht da: <Diese Leis-tungen können insgesamt auf den Gebieten des Unterrichts sowie der Mittel und Ressour-cenbewirtschaftung liegen.> Das ist prob-lematisch mit der Ressourcenbewirtschaf-tung. Und jetzt kommt der Punkt: Es werden <Zielvereinbarungen festgeschrieben>. Wer macht mit wem eine Zielvereinbarung? Dann heißt es: <Über Grundsätze und das Verfah-ren für den Abschluss der Zielvereinbarung entscheidet der Schulvorstand.> Was soll er da entscheiden? Das ist bei uns noch nicht gelöst, das Problem. Wie geht’s denn wei-ter? Noch mal: Wer trifft denn mit wem die Zielvereinbarung für ein Fraktal? Zielverein-barungen kann man ja nicht in Gruppen tref-fen, sondern einzeln mit einer Person, die Verantwortung übernimmt. Das wäre der Fraktalsprecher, so, und dann schließt sich der Kreis, wie ich vorhin sagte, denn dann sagen die: ‚Ich bin doch nur Sprecher des Fraktals, wieso soll ich ‘ne Zielvereinbarung, die der Abteilungsleiter, der Schulleiter mit mir macht, da jetzt umsetzen? Welche Kom-petenzen hab’ ich denn, meinen Mitgliedern im Fraktal zu sagen: Du musst das machen, das ist eine Zielvereinbarung, die ich mit dem Schulleiter getroffen habe?’ Das ist für mich ein völlig ungelöstes Problem.“ (IA98)

UngeachtetdieserSchwierigkeitenkanndiefreieindividuelleGestaltungderFraktalealsgrundsätzlicheStärkungvonVielfaltgesehen

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4.2DIEFRAKTALE

werden,daeinheitlicheLeistungsbeschreibun-gennurverallgemeinernderfolgenkönnen.HierwirdSchulealsoindieSelbstverantwor-tungentlassen–unterstütztvonderKSchV,diedenschulischenAkteurendazudieFreiräumeschafft.DenAngabenunsererIPzufolgeistdiesbeiderUnterrichtsplanung,-durchführungund-entwicklungeherunproblematisch,währendbeiderMittel-undRessourcenbewirtschaftungKompetenzfragenberührtwerden,derenrecht-licheGrundlagenvielenAkteurenunklarsind.DiedarausresultierendenUnsicherheitensindindenSchulenunterschiedlichausgeprägt,er-scheinenjedoch–vonaußenbetrachtet–im-mernachvollziehbarundsolltenaufihreBe-rechtigunghinüberprüftwerden.

4.2.5 Ziele verbindlich vereinbaren

Seit2004sollenanallenhessischenSchulenZielvereinbarungsgesprächemitallenLehr-kräftendurchgeführtwerden(vgl.§ 54(1)und§ 66(6)HSchG).

SollendieGesprächefürdieFraktalewirksamwerden,somüssensierelativzeitnahmitallenbeteiligtenLehrkräfteneinesFraktalsgeführtwerden.SelbstwennFraktalsprecherdieseteil-weiseübernehmen,sosindauchsieinFraktalenmit20odermehrLehrkräfteneinerkurzfristigenBelastungsspitzeausgesetzt,diemitihrenUnter-richtsverpflichtungenkollidierenundfürdiesiederzeitkeineEntlastungerhalten.DieBelastungder(erweiterten)Schulleitung–undggf.Frak-talsprecher–wirddurchdenZwang,dieseGe-sprächezeitnahmitallenLehrkräftenzuführen,kurzfristigstarkerhöht.EingeschränktwirddieWirkungjährlicherGesprächealsSteuerungs-instrumentfürFraktaledurchdenTatbestand,dassLehrkräfteFraktalejenachUnterrichtsein-satzwechselnundganzeFraktalesichauflösenbzw.inanderenaufgehenkönnen.

DieFragedesEinsatzesvonZielvereinbarun-gen,umKontraktemitFraktalenzuschließen,

bleibt–wasAuftragundVerantwortungangeht–nochunscharf.NachAuskunftderIPspielenZielvereinbarungenandenSchuleneineun-terschiedliche,injedemFallaberneueRolle,sodasswirdavonausgehenkönnen,dassdiemangelndePraxisundErfahrungmitdiesemInstrumenteinGrundfürdieUnsicherheitindiesemBereichist.DiezubeantwortendeFra-gelautet:WieerreicheichdieSelbststeuerungvonTeams?

DieSteuerungderArbeitindenFraktalensolltedaherübereineKombinationausschulischenLeitlinienundSelbststeuerungimTeammit-hilfedesProjektmanagements,mitProtokol-len,TeamzielenundanderenInstrumenten,dieRechenschaftslegungundVerbindlichkeitsichernhelfen,gelingen.Darüberhinauswer-denFraktalsprecherbenötigt,dieimLeitenundBeratenvonGruppengeschultsind,aberauchgruppendynamischeProzessesteuernkönnen,diezurfreiwilligenVerantwortungs-übernahmeführen:

►„Wenn ich mal ein Beispiel herausgreife: Da ist ja das Projektmanagement, das wir seit Beginn von SVplus benutzen. Das begrüße ich auch sehr. Wir sind damit aus einer Star-teuphorie herausgekommen. Wir haben im-mer ganz viele Projekte mit einer Euphorie gestartet – und haben im nächsten Jahr ein-fach neue Projekte gestartet. Die sind nicht immer zum Ende gekommen. Und ich fin-de, es ist ein sehr großer Qualitätsgewinn durch diese Projektmanagementkultur, die durch das SET auch sehr gepflegt wird. Wo eben regelmäßige Projektberichte einge-fordert werden, wo eine Budgetplanung eingefordert wird. Im Grunde haben wir jetzt die Grundlage, um gefasste Beschlüs-se wirklich durchzusetzen, zum Beispiel dass ein Projekt durchgeführt werden soll. Oder dass gewisse Ziele angestrebt werden, um wirklich zu prüfen: Ist diese Entwicklung ei-gentlich noch auf Kurs? Liegt sie im Zeit-

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4.ERGEBNISSE

plan? Liegt sie im Budgetplan? Kommt das heraus, was ich haben will? Ist die Evaluati-on okay? Wir haben jetzt diese Datenlage. Die Frage ist, ob wir auch wirklich die Kraft haben, erfolglose Projekte zu beenden und erfolgreiche Projekte auch wirklich abzu-schließen. Das ist eine Sache, die sich jetzt beweisen muss. Das kann man noch nicht abschließend beantworten. Die Grundlage ist da. Die Transparenz entsteht auch lang-sam, weil Projektfortschritte beispielsweise in Plenumsveranstaltungen vorgelegt wer-den. Von daher entsteht auch ein gewisser sozialer Druck, dass man das, was man be-ginnt, auch abschließt, und dass das heraus-kommt, was man angekündigt hat. Es muss sich noch beweisen, ob es dann stringent durchgehalten wird, was ich mir aber sehr wünschen würde. Ich denke, ein erfolgrei-ches Projekt muss mit Ressourcen bedacht sein. Ein Projekt, das nicht die Erwartungen erfüllt, die in es gesetzt werden oder auch versprochen wurden, das muss auch zeit-nah beendet werden. Das ist für Schule eine neue Qualität.“ (IIIB55)

► „Der Standardweg ist, dass über jede Sitzung ein Protokoll verfasst wird, das über den Ver-lauf und die Beschlüsse informiert. Wenn es wichtige Dinge sind, wird es auch über die Abteilungsvorstände weitergetragen, über die Plenumsversammlungen und so weiter – da gibt es ganz verschiedene Kanäle. Aber der Standardweg ist natürlich das Protokoll. Über das Protokoll kann sich jeder informie-ren.“ (IIIB31)

IstdieAnnahmeeinesAuftragesoderProjektserfolgt,müssendieFraktalefestlegen,werfürwelcheArbeitspaketeundTeilzieleverantwort-lichistundwanndiesezuliefernsind.Hierkön-nenfraktalinterneRegelungengreifen.WeiteremöglicheInstrumentesind–nebenTo-Do-Lis-teninProtokollen–jährlicheoderhalbjährlicheArbeitsplänefürdasFraktal,indenenArbeits-paketevonPersonenoderPersonengruppenvisualisiertundsomittransparentwerden.

Wirhaltenfest:TeamssindinderLage,ver-bindlicheAufgabenfürihreArbeitfestzulegen.AbhängigvondemgewährtenVertrauensei-

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4.3DIESCHULVORSTÄNDE

tensdererweitertenSchulleitung(DelegationvonVerantwortung)undabhängigvomTeamselbst(Teamstrukturund-kultur)istjedochdieBeschreibungderAufgabenbzw.Leistungen(Verantwortungsübernahme)unterschiedlichweitgediehen.DaalleSchulenpositiveBei-spielefüreineerfolgreichePraxisanführenkonnten,gehenwirdavonaus,dassnachundnachauchdieAufgabenundBefugnissederanderenFraktalebestimmtwerden.DerAus-handlungsprozess,derdazuerforderlichist,wirdvonindividuellenundorganisationalenLernprozessenbegleitetundmitgetragen.Un-terstützenddürftesein,wenneszwischendenbeteiligtenSchulenzueinemAustauschvonErfahrungen,erfolgreicheingesetzterInstru-menteetc.käme.

ZielvereinbarungenscheinenjedenfallskeinKö-nigswegfürdieSteuerungvonGruppenarbeitzusein.DagegenkönnenerprobteInstrumen-tewiedieProjektmanagementmethodeundProtokollekurzfristigundsituativflexibelein-gesetztwerden.SokanndieerweiterteSchul-leitungentlastetwerden,indemsievomDruck,Zielvereinbarungsgesprächezuterminierenunddurchzuführen,befreitwird.

4.3 Die Schulvorstände

WieinderKSchVangelegt,wirdderSchul-vorstandvonderMehrheitderBefragtenalswichtigstesEntscheidungsgremiumangese-hen.NurzweiSchulenhabendemPlenumgegenüberderKSchVexplizitmehrEntschei-dungsbefugnisseeingeräumt(s.oben3.2.8).AberauchandiesenSchulensiehtdieMehr-heitderBefragtendenSchulvorstandalswich-tigstesGremium.EinFraktalsprechererklärtdieswiefolgt:

►„Also von meiner grundsätzlichen Denkwei-se hoffe ich, dass das Plenum die entschei-denden Grundlagen bestimmt. So steht es

auch in der Verfassung. In der Praxis wird es der Schulvorstand sein. Allein schon durch die Ordentlichkeit der Sitzung. Das Plenum wird maximal zwei Mal im Jahr tagen. Wenn es so bleibt, hat es in den täglichen Geschäf-ten kaum einen Einfluss.“ (VC67)

DieseSichtweisewirdaneinigenSchulendurchdieAuffassungeingeschränkt,imSchulvorstandbesäßendieFraktalsprecherimperativeMan-dateundmüsstendieMeinungslageimFrak-talzurAbstimmungbringen,dasiesichdenBeschlüssenbzw.AbstimmungsergebnissenihrerFraktaleverpflichtetfühlen.

►„Und wir Fraktalsprecher verstehen uns ja als Interessenvertreter der Kollegen, nicht unbedingt als Schulleitung. Wir sind eher eine Vertretung von den Kollegen. Wir ver-suchen, deren Interessen mit in den Schul-vorstand einzubringen. Und so ein Gremium, so eine Gestaltung hat es vorher nicht gege-ben. Vorher hat die Schulleitung alleine ent-schieden. Heute quasi haben wir mehr oder weniger Parität. Derzeit sind sogar die Frak-talsprecher in der Überzahl, weil eine Stelle nicht besetzt wurde. Die Koordinatorenstel-le. Sonst wären es acht zu acht. Jetzt haben wir sieben zu acht. Das heißt, wir haben im Prinzip sogar eine Mehrheit, hätten wir und könnten gegen die Schulleitung auch Ent-scheidungen strategischer Art fällen, die die Schulleitung umsetzten müsste. So eine Form war früher nicht möglich. Eigentlich ist der Vorteil, dass man jetzt mehr Möglichkeiten hat, mitzuentscheiden. Das ist vielleicht auch ein bisschen mehr mit Arbeit verbunden, weil man sich auch mal treffen muss, planen muss in der gemeinsamen Runde. Was wollt ihr? Wie ist eure Meinung? Wir verstehen uns ja als Vertreter von diesem Gremium und qua-si dieses imperative Mandat, dass wir nicht nur unsere Meinung im Schulvorstand ein-bringen, sondern das, was mein Fraktal halt möchte.“ (IIC9)

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4.ERGEBNISSE

AndenSchulenwirdden(Vor-)Entscheidun-gendesPlenumshohesGewichtbeigemes-senundeineEntscheidunggegeneinVotumbzw.MeinungsbilddesPlenumsalszwarthe-oretischmöglich,praktischaberausgeschlos-senbezeichnet.Ungeklärtbleibtletztendlich,welchesderGremiendurchdieSchVdiegrö-ßereEntscheidungsmachterhält:derSchulvor-standoderdieSchulleitung?BeioperativenEntscheidungenistdies–auchimSinnederKSchV–sicherlichdieSchulleitung.Beistrate-gischenEntscheidungenistesdagegengemäßKSchVeindeutigderSchulvorstand.

4.3.1 Zusammensetzung der Schulvorstände

Wieoben(3.2.8)dargelegt,folgtenzweiSchu-lenbeiderBildungdesSchulvorstands§ 8,sechsfolgten§ 8a.VondeninterviewtenSchu-lenhabendreidenSchulvorstandnach§ 8undzweinach§ 8agebildet.Währendeinnach§ 8gebildeterSchulvorstandparitätischdurchSchulleitungundLehrkräftebesetztist,habenineinemnach§ 8agebildetenSchulvorstandinderPraxismeistdieVertreterderLehrkräftedieabsoluteMehrheit.

InsgesamthabendieLehrkräfteindiesem,nachAnsichtdermeistenBefragtenwichtigstemneuenEntscheidungsgremiumihrenEinflussaufstrategischeEntscheidungenvergrößernkönnen.

► „Es war uns schon wichtig, dass wir eine brei-te Basis im Schulvorstand haben und die Ver-treter und Vertreterinnen des Kollegiums ei-nen möglichst großen Einfluss haben. Das lässt die Schulleitung von vornherein durch die Stimmenzahl zu, und es sind diejenigen, die das dann auch deutlich entscheiden. Also wie es früher bei der Schulkonferenz war, in einer Pattsituation: Da war die Schulleitung, der Schulleiter oder die Schulleiterin mit ih-rer Stimme ausschlaggebend. Das ist bei uns

jetzt anders konstruiert. Das war uns eigent-lich ganz wichtig, dass wir dort ein möglichst breites Bild auch des Kollegiums, der Schul-form, der Berufsfelder und so weiter abbil-den.“(VC9)

ObeinzahlenmäßigesÜbergewichtderLehr-kräftedazuführt,dassPositionendesKollegi-umseherdurchgesetztwerdenkönnen,wirdvoneinigenIPkritischgesehen.Siegebenzubedenken,dassdieSchulleitungsichinwö-chentlichenSitzungenmitSchulentwicklungundstrategischenFragenbeschäftige,währenddiesbeiFraktalenmaximal14-tägigundthema-tischbezogenaufdaseigeneFraktalerfolge.

►„Die Fraktalstruktur ist eigentlich eher eine Mehrbelastung und keine Demokratisierung, wie es von vielen Seiten erstmal dargestellt wird. Nimmt man die Schulleitung, heißt es: Die Kollegen werden praktisch mehr gefragt und in Entscheidungsprozesse einbezogen. Das ist nur scheinbar so, so empfinde ich es, weil die Fraktalsprecher es unmöglich schaf-fen können, das ganze Kollegium zu reprä-sentieren. Die haben gar nicht die Ressour-cen, mit Kollegen Rücksprache zu halten. Und müssen dann kurzfristig Entscheidun-gen treffen, die dann aus dem Bauch heraus kommen. Sie haben vorher keine Möglich-keit, sich untereinander abzusprechen, wie es die Schulleitung tun kann. Die haben ja regelmäßige Runden, die tagen ja dafür. Die Fraktalsprecher treffen sich auf den Schul-vorstandssitzungen und müssen das abstim-men.“ (IID6)

DieSorgebestehtalso,dieEntscheidungenderFraktalsprecher,dasieinhaltlichundzeit-lichnurbegrenztinvolviertsindunddieTrag-weitevonEntscheidungennichtvollermessenkönnen,tendenziellzugunstendervonSchul-leitungsseiteausgearbeitetenVorlagenaus-fallen.EineinhaltlicheScheinentlastungfürdieSchulleitungwärediemöglicheFolge;sie

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4.3DIESCHULVORSTÄNDE

sähesichformalbestätigtundkönntemikro-politischaufeinebreitereBasisfürdievonihrfavorisiertenEntscheidungenverweisen,waseinemMissbrauchformalerPartizipationzurRechtfertigungvonEntscheidungengleich-käme.AberwenngleichdieseArgumentationnachvollziehbarundimEinzelfalltheoretischdenkbarist,stehenihrdieAussagenfastal-lerIPentgegen:DieAnzahlderSitzungenseigestiegen,dieWiedervorlagevonThemenindenverschiedenenGremienüblich,weswe-genEntscheidungennichtunbedingtalseffi-zienterodereffektiver,wohlaberalsfundier-tererlebtwerden.

GegendieSchulleitungscheintsichallgemeineinVerständnisvon„wirinderSchule“statt„wirdasKollegium“durchzusetzen.Dietarifpoliti-scheSichtaufSchulemachteinerprofessionel-lenSichtaufdieeinzelneSchulealsOrtselbst-verantwortlicherQualitätsentwicklungPlatz.

► „Außerdem ist das alles abgekoppelt von der freien Wirtschaft, da gelten ja ganz andere Kriterien, und ja, auch Pisa, denke ich, die Er-gebnisse haben dann auch noch mal aufge-rüttelt, vermutlich weniger, was die Berufs-schulen angeht, aber irgendwo ist da, denke ich, auch bei uns Lehrern – jedenfalls bei mir

– das Gefühl aufgekommen: Na ja, gut, du hast bis jetzt deinen Unterricht mehr oder weniger gut durchgezogen, hast dir auch Mühe gegeben, deinen Einsatz gebracht, aber offensichtlich gibt es doch noch ande-re Möglichkeiten, irgendwie effektiver oder einfach pädagogischer zu arbeiten. Und ich meine – so aus dem Hintergrund heraus – sa-gen zu können: Was jetzt meine Motivation angeht, ist es einfach so diese Möglichkeit, die Chance, einfach mal Dinge auszupro-bieren und zu schauen: Können wir Dinge auch selbst in die Hand nehmen und auch kurzfristig entscheiden, wenn wir feststellen, dass etwas nicht gut ist und dann den ande-ren Weg sofort beschreiten, ohne dann im-mer wieder jemanden von ganz oben befra-gen zu müssen. Ich denke, das ist ein Punkt.“ (IVD3)

►„Es kommt erst mal drauf an, dass die Men-schen an dieser Schule diesen Prozess mit-gestalten wollen; das können sie nicht ver-ordnen. Das heißt, dieses Projekt – da sind Sie dann wieder beim Menschenbild – zielt im Grunde genommen auf die Frage: Was für ’ne Art von Schule will ich? Es gibt sicher einen Unterschied zwischen der klassischen, beamtenrechtlich organisierten und struktu-

BSWF§ 8

BSW§ 8a

OVM§ 8

MBS§ 8aerweitert

EKS§ 8aerweitert

MitgliederSchulvor-stand

• 11SL• 11LK• 2SuS• 1Elter

• 8SL• 8LK• 2SuS• 1Elter

• 8SL• 8LK• 2SuS• 1Elter

• 9SL• 18LK• 2SuS• 1Elter

• 8SL• 17LK• 2SuS• 1Elter

PermanenteGäste

• PR-Mitglied • PR-Mitglied• Verwal-

tungskraft• QMB• SVplus-

Koordinator

• Keine • PR-Mitglied • PR-Mitglied

Abbildung3: ZusammensetzungderSchulvorständeandeninterviewtenSchulen

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4.ERGEBNISSE

rierten Schule und dem partizipativen An-satz.“ (IVC35)

KontroverswurdendieAspekteDemokratieundEntscheidungbeurteilt,diewirimAbschnitt4.5.1beiErwartungenundBefürchtungenhin-sichtlichderArbeitmiteinerneuenSchVthe-matisieren.

4.3.2 Aufgaben und Befugnisse des Schulvorstandes

BezüglichderAufgabenundBefugnissedesSchulvorstandesverweisenwiraufdieDar-stellungderSchVen(oben3.2.2).Siesindim§ 9KSchVbzw.inderSchVdetailliertgeregelt.AuchdieUnterschiedeindenSchVenhinsicht-lichderAufgabenundEntscheidungsbefug-nissedesSchulvorstandssindobendargelegtworden(3.2.8).

DieIPhabendiedortaufgeführtenAufgabenundBefugnisseimWesentlichenbestätigt,wa-rensichbeiderKompetenzverteilungzwischendenGremienjedochoftunsicher.Diestrifftins-besondereaufdieLehrkräfteohneFunktionzu.DasführenwirbeidiesenIPaufeinengeringe-renInformationsstandzurück.

4.4 Das Plenum

Einschätzung des Plenums

DasPlenumwirdgemäßKSchValsberatendesOrgandefiniert(oben2.2.1).DieMehrheitderKollegenstimmtdieserDefinitionzu:

►„Das Plenum hat ja letzten Endes nur die-se beratende Funktion. Ich sag mal so: Das merkt man den Plenumssitzungen auch an. Die sind im Vergleich zur Gesamtkonferenz, aus meiner Sicht, verflacht. Also, man merkt der Sitzung an, dass ihr diese Bedeutung nicht mehr zugemessen wird. Das steigert

ein bisschen den Frust, vermute ich mal, zu einem Plenum hinzugehen.“ (IIID19)

►„Das Plenum hat de facto – ich weiß nicht, ob es im Recht so drinsteht, aber von dem, was ich erlebt habe … – weniger Befugnisse. Es ist mehr eine Informationsplattform. Dass man da informiert wird, und man kann sei-ne Meinung abgeben. Aber die Meinung ist letztendlich für niemanden verbindlich, weil zuletzt im Schulvorstand beschlossen wird.“ (IID36)

►„Im Plenum gibt es nur eine Anhörung, eine Abstimmung oder eine Meinungsäußerung, die dann weitergetragen werden kann.“ (IIIC43)

DieseInterviewausschnittezeigen,dassdieEin-schränkungderEntscheidungskompetenzenehernegativempfundenwird.EinFraktalspre-cheristallerdingsderMeinung,dassdasPle-numzwargegenüberderGesamtkonferenzanEntscheidungsrechtenverlorenhabe,dieLeh-reraberjetztüberdieFraktaleihreMitsprache-rechteimSchulvorstandwahrnehmenkönnen:

► „Ja, in der Gesamtkonferenz hatte die Leh-rerschaft ein stärkeres Gewicht. Da konnten Beschlüsse eher gesetzt werden als im Ple-num. […] Von daher gesehen hat man dem Plenum gewisse Rechte, wenn man so will, etwas entzogen. Das läuft dann mehr in den Fraktalen beziehungsweise Abteilungsvor-ständen ab, und über diese Schiene wandert das dann in den Schulvorstand.“ (IIIC43)

AnderenehmenkeinenUnterschiedzwischenGesamtkonferenzundPlenumwahr,wiefol-gendeInterviewausschnittezeigen:

► „Das Plenum hat stärker einen empfehlenden Charakter, als es die Gesamtkonferenz hat, weil gewisse Kompetenzen an den Schulvor-stand übergegangen sind. Von daher ist da

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4.4DASPLENUM

vielleicht ein gewisser Unterschied. Wenn man es nicht wüsste, ob es ein Plenum ist oder eine Gesamtkonferenz, weiß ich nicht, ob man das immer unterscheiden könnte.“ (IIB35)

►„Und der zweite Punkt ist, dass man in Ge-samtkonferenzen, obwohl die Gesamtkon-ferenz jetzt, das muss man schon offen so sehen, sich soviel nicht verändert hat, die heißt jetzt Plenum, aber die Rechte der Ge-samtkonferenz sind ja nach wie vor auf das sogenannte Plenum übertragen, das heißt, da ändert sich nicht so sehr viel.“ (IA4)

NachderaltenOrganisationsstrukturtrafdieGesamtkonferenzdannalleEntscheidungen,wennnach§ 131(8)HSchGkeineSchulkonfe-renzgebildetwerdenkonnte,weilkeineVer-treterderElternoderSuSvorhandenwaren.DamitwardieGesamtkonferenzdasobersteEntscheidungsgremiumandiesenSchulen.DiesenAspektbewerteteneinigeIPwiefolgt:

►„Wir hatten auch eine Schulkonferenz. Da waren auch die Arbeitgeber mit am Tisch, und das war ein ganz kleines Gremium. Also ich sehe eigentlich, dadurch, dass wir einen großen Schulvorstand haben, eher in ihm die Gesamtkonferenz – aber mit erweiterten Be-fugnissen sozusagen.“ (VA40)

►„Aus der Erfahrung von früher – ich war an einer Nicht-SVplus-Schule –, kam mir das so vor: Die Schulkonferenz wurde einberufen, und da sitzen ein paar Leute, die nicken das schnell ab, damit sie wieder heimkommen. Hier wird´s leidenschaftlicher, hier ist mehr Kollegium mit dran. Da wird leidenschaftli-cher die Sache vorangebracht. Der Schulvor-stand scheint mir das Bessere zu sein, wenn eine Schule vorankommen will.“ (VB60)

►„[…] die Macht war ja vorher sowieso schon mehr in der Schulkonferenz gewesen. Das

haben die Kollegen aber nie so gesehen, weil die Schulkonferenz im Laufe der Jahre irgendwie an die Seite gerückt wurde und in ihrer Bedeutung gar nicht so gesehen wur-de.“ (IIA13)

UnsereanfänglicheHypothese,dassdieBeur-teilungdesPlenumsdavonabhängt,obesimVorfeldderEinführungeinerneuenSchVeineSchulkonferenzgab,lässtsichnichtbestätigen.

Positivwirdjedocherlebt,dassdieSitzungendesPlenumsdurchdieVerteilungderAufga-benaufverschiedeneGremienkürzerseien.WeiterhinmeineneinigeLehrer,dassdasPle-numimebensokomplexenwiedynamischenSchullebeneinbesonderswichtigesGremiumdarstellt,weilesdieMöglichkeitbietet,dasshieralleKollegenzusammenkommen,umsichzuinformieren.

► „Die Sitzungen sind jetzt kürzer, weil manche Themen da auch gar nicht mehr mit reinkom-men. Auf zwei Stunden sind die begrenzt. Das läuft eigentlich ganz gut, habe ich den Eindruck.“(IIA13)

►„Und mit SVplus hat die Schule auch eine Wahnsinnsdynamik bekommen. Es sind al-les Entwicklungen, die schon immer in der Schule angelegt waren – die sehe ich nicht als neu an –, die aber wahnsinnig beschleu-nigt wurden. Dann kommt man tatsächlich nicht hinterher. Wenn man nicht eine ge-scheite Sitzung hat, wo alle zusammensit-zen, denke ich mal, ist man informationsmä-ßig irgendwann abgehängt. Ich weiß, dass ich mit der Meinung teilweise alleine da ste-he. Es gibt genug Leute, die sagen: Was soll ich mir den Hintern breit sitzen? Ich setze mich lieber zu Hause hin und mache etwas anderes. Ich würde an so einer Schule nicht arbeiten wollen. Deshalb ist mir persönlich das Plenum trotz allem noch wichtig.“ (IIID71)

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4.ERGEBNISSE

Darüberhinausexistierenanscheinendetab-lierteinformelleStrukturen,dieauchdurchdieneueSchVnichtaufgebrochenwerdenkönnen.DieseinformellenStrukturenlegtenfrüherderSchulkonferenznahe,derMeinungderGesamt-konferenzzufolgen;heutedagegenfolgtderSchulvorstanddemVotumdesPlenums.

►„Also, wir haben in der Schule bei uns auch die Verfahrensweise, dass wir nicht gegen das Plenum entscheiden, wenn das Plenum diese Entscheidung gefällt hat, dass es ge-gen eine bestimmte Sache ist.“ (IIB40)

►„In der alten Struktur hatte die Schulkonfe-renz im Prinzip nicht viel zu melden; die Ge-samtkonferenz hat das gemacht. Die Schul-konferenz ist immer den Empfehlungen der Gesamtkonferenz gefolgt. Obwohl eigent-lich die Lehrer da nur weniger als 50 Prozent der Stimmen hatten, wenn man das jetzt ver-gleicht mit Eltern, die noch drin saßen, Schü-ler und Schulleiter auch noch mal als eigene Partei nimmt, hatten die Lehrer ́ ne geringere Anzahl der Stimmen. Trotzdem hat sich die Empfehlung der Gesamtkonferenz immer durchgesetzt. Das heißt, wenn jetzt das Ple-num ´ne Empfehlung an den Schulvorstand gibt und die Kollegen zwei Drittel der Stim-men haben, dann wird sich das wahrschein-lich auch durchsetzen. Es sei denn, es ist ́ ne knappe Entscheidung.“(IB73)

DieBereitschaft,VerantwortungfürdieSchulealsGanzesimRahmenvonSitzungenineinerGesamtkonferenzzuübernehmen,kannnichteinfachvorausgesetztwerden.AlsHinweisfürdiemangelndeBereitschaftvonLehrkräften,sicheinzubringen–auchindenaltenStruktu-ren–,solldiefolgendeStellungnahmeeinesPersonalratsmitgliedsdienen:

►„Was übrigens recht interessant war, was übrigens sehr viel an hessischen Schulen rumgeht, das erste Gerücht, das zur Schul-

verfassung aufgetaucht ist, war die Abschaf-fung der Gesamtkonferenz. Es ist unglaub-lich, wie Kollegen davon begeistert waren. Dabei war eine echte Abschaffung der Ge-samtkonferenz meines Wissens nicht vorge-sehen. Aber das hat unglaublich schnell die Runde gemacht.“(IIID16)

In diesem Abschnitt wurden verschiedeneEinschätzungendesPlenumsaufgezeigt.EsherrschtderEindruckvor,dassdasPlenumbe-ratendenundinformierendenCharakterhat–diesentsprichtauch§ 3KSchV–,aberdieBe-wertungdieserFunktionenfälltunterschiedlichaus.EslässtsichkeineinheitlichesMeinungs-bildzeichnen.VielmehrhängtdieEinschätzungvonderindividuellenEinstellungderLehrkräf-tezurSchulentwicklungsarbeitunddemeige-nenRollenverständnisab.WenigerwirddasPlenumalsOrtfürInitiativenvonEntwicklungs-arbeitverstanden.

4.5 Akteure: Einstellung zur Schulverfassung

BevordieEinschätzungenundPerspektivenderAkteurebeleuchtetwerden,zeigenwirdieGrundeinstellungenderbefragtenGrup-penzurSchVauf.

Vonden30BefragtenäußernsichzweiPerso-nenneutralundabwartendzurSchV,dreileh-nensiegrundsätzlichab,und15unterstützensie.DieverbleibendenzehnBefragtenhabeneinekritischeEinstellungzurSchV,sindihrge-genüberabermehrheitlichtendenziellpositiv(siebenBefragte)eingestellt.

DiegenerelleEinstellungzurSchVvariiertzwi-schendenbefragtenPersonengruppen:AlleinterviewtenSchulleiterundAbteilungsleiterhabeneinepositiveGrundeinstellungzurSchVundderenErprobung.DiestrifftauchfürdreiderFraktalsprecher,zweiderPersonalratsmit-

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4.5AKTEURE:EINSTELLUNGZURSCHULVERFASSUNG

gliederundsechsderzehninterviewtenLehr-kräftezu.DieanderenneunBefragtendieserbeidenGruppenäußernsichkritisch.InderGruppederbefragtenLehrkräfteohneFunk-tionwirdsehrdeutlich,dasssieüberdieSchV,dieArbeitindenGremienundderenKompe-tenz-undAufgabenbereichenichtimmerfun-diertinformiertsind,sodassdieEinstellungzurSchVwenigermitdieserselbstalsmitderZu-friedenheitmitderGesamtentwicklunganderSchulezusammenhängenkann.NurzweiderLehrkräfteohneFunktionenundeinPersonal-ratsmitgliedlehnendieSchVgrundsätzlichab.

Esüberraschtnicht,dassdieMitgliederderSchulleitungeneineinsgesamtpositiveEinstel-lungzurArbeitmitneuenSchVangeben.DiekritischenStimmenbeiLehrkräftenohneFunk-tion,dieindenKollegiendieMehrheitdarstel-len,undbeiPersonalratsmitgliedernweisendaraufhin,dassessichumeinPilotvorhabenhandelt,dessenStärkenundSchwächenauchinnerhalbderSchulenkritischbeobachtetwer-den.DiehohenZustimmungsratenfürdiezwei-jährigeWeiterführungderErprobungsphaseindreiderachtSchulenlassenerkennen,dassdieMehrheitindiesenKollegiendieZeitderVerlängerungsphasedesModellprojektsSV-plusnutzenmöchte,umweitereErfahrungenmitderneuenSchVzusammeln.

DieÜbersichtzeigt,dassdiePerspektivenderAkteurevoneinanderabweichen,innerhalbderGruppenPRundLKuneinheitlichsindundMeinungsbildervonBefürwortern,KritikernundGegnernaufgenommenwerdenkonnten.Obwohlnichtrepräsentativ,solltenErwartun-gen,Befürchtungen,ErfahrungenundBeur-teilungenderbeteiligtenAkteureoffengelegtwerden–Akteure,dieanderEntwicklungderKSchVbeteiligtwarenundderenUmsetzungperMehrheitsbeschlussindenkonventionel-lenGremienbefürwortethaben.

4.5.1 Erwartungen und Befürchtungen

DiewesentlichenErwartungenundBefürch-tungenandieEinführungeinerneuenSchVstellensichnachAngabenderIPwiefolgtdar:

■ ErwartungI:ErhöhungderPartizipationderLehrkräfteanSchulentwicklungundEntscheidungen

■ ErwartungII:EffektivereundeffizientereEntscheidungen

■ BefürchtungI:DemokratieabbaudurchMachtzuwachsfürdieSchulleitungundMachtverlustfürdasKollegium

■ BefürchtungII:Belastung

WirthematisierenimFolgendendieErwartun-genundBefürchtungenunterdenStichwortenEinfluss,BelastungundEntscheidungen:

Einfluss

ErwartungIundBefürchtungIbeziehensichaufdenEinflussderLehrkräfteaufdieEntwick-lungderSchule.DieVeränderungderEinfluss-möglichkeitenfürLehrkräftedurchdieSchVhinsichtlichderGütedesEinflusseswirdvonBefürworternundKritikernderneuenSchVgrundverschiedenbeurteilt.Damitverbunde-neDiskussionenüberdenVerlustanEinflussderLehrkräfteunddieStärkungderMachtderSchulleitungenwurdenanallenbefragtenSchulengeführt:

►„Es war natürlich die Befürchtung der Ent-machtung in dem alten Gremium, gerade was die Gesamtkonferenz betrifft. Da gab es einige Kollegen, die gesagt haben, es wird abgeschafft. Die Kollegen haben nicht mehr den Einfluss, den sie vorher mal hatten. Und die Schulleitung wird mehr gestärkt. Es geht mehr in die Schulleitung. Da hatten wir sehr viele Diskussionen. Gerade auch vom Perso-nalrat. Bei uns gibt es eine GEW-Schulgrup-pe, die hatte eine Veranstaltung gehabt, ei-

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4.ERGEBNISSE

nen Referenten von außerhalb. In der GEW gibt es verschiedene Positionen: Ich sag mal, einer, der die harte Linie der GEW ver-treten hat und auch ablehnend war. Und es war eine sehr produktive Diskussion, wo Vor- und Nachteile diskutiert worden sind, wo sich auch mit den Begrifflichkeiten aus-einandergesetzt worden ist. Auf der einen Seite die Schulkonferenz und die Gesamt-konferenz, und jetzt der Schulvorstand und das Plenum. Da hat man dann verschiede-ne Möglichkeiten diskutiert und die Frage auch gestellt: Verlieren wir wirklich durch die Auflösung von der Gesamtkonferenz un-seren Einfluss als Lehrerschaft oder nicht? Und wir hatten dann auch noch mal eine Per-sonalversammlung gemacht. Und das war der entscheidende Schritt an der (Name)-Schule. Da hat die Mehrheit der Kollegen für die Schulverfassung gestimmt.“(VD10)

► „Wobei – jetzt schon mal im Vorfeld gesagt – das Plenum sich von der Gesamtkonferenz nicht großartig unterscheidet, da wir ‘ne Schul-konferenz hatten und so gesehen die Ent-scheidungen sowieso grundsätzlich fast in al-len Belangen bei der Schulkonferenz lagen. Anders ist das natürlich bei Schulen, die keine Schulkonferenz hatten und wo die Gesamtkon-ferenz die Aufgabe der Schulkonferenz wahr-genommen hat. Die haben natürlich jetzt mit dem Schulvorstand ein Organ bekommen, was da noch drüber steht. Das galt aber für uns so nicht, aber das wissen komischerweise

die meisten nicht, weil sie die Aufgaben der Gesamtkonferenz so gar nicht mehr im Blick hatten, das haben sie immer noch mit der alten Aufgabenstruktur gleichgesetzt, bevor es die Schulkonferenz gab. Aber der eigent-liche Aufschrei der Entdemokratisierung der Gesamtkonferenz hätte eigentlich da schon kommen müssen.“ (IA7)

EinenMachtzuwachsseitensderSchulleiterkönnenwirnichtfeststellen(BefürchtungI)undistauchnachLuhmannnichtzwingendzuerwarten:

„DieÜberforderungdesMachthabersinOrganisationenkannnämlichimmerdann,wennseineStellungHandelnoderNicht-handelnnichtdemBeliebenüberläßt,vonanderenalseigeneMachtquelleausgenutztwerden.MankannihmnichtnurInformatio-nenvorenthaltenundsichsovorihmschüt-zen;mankanndarüberhinausauchdamitrechnen,daßerKonsenssucht,weilerauf‚Mitarbeit’angewiesenist,undsichdieEnt-scheidungüber‚freien’Konsensbeziehungs-weiseDissensvorbehält.”

Luhmann 2003, 108

DasssichdiesbezüglichnochwenigdurchdieneueSchVveränderthat,legendieBelegezudenfolgendenAusführungennahe.

DieBeteiligungvonLehrkräftenanEntwick-lungsarbeit–indenFraktalen,Ausschüssen

neutral prokritisch

eherprokritisch

ehercontra contra SummeSL - 5 - - - 5Abtlg. 1 4 - - - 5PR 1 2 1 1 5FSP 1 3 1 5LK - 2 4 2 2 10

Summe 2 15 7 3 3 30Abbildung4: GrundsätzlicheEinstellungderBefragtenzurSchulverfassung

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4.5AKTEURE:EINSTELLUNGZURSCHULVERFASSUNG

odereinemSchulentwicklungsteam–undanVorbereitungundTreffenvonstrategischenEntscheidungenimSchulvorstandistformalsi-chergestellt.AndersalsfrüheristdieEntschei-dungsverantwortungformalnunaufmehrPer-sonenverteilt,diesichmitderVorbereitungunddenKonsequenzeneinerEntscheidungbe-fassen.AllerdingshatsichdasForumfürdieseEntscheidungsprozessegewandelt.Währendhierfürkonventionell–nachHSchG–eineVoll-versammlungderschulischenAkteure(Gesamt-konferenz)oderdieSchulkonferenzvorgesehenist,trittnuneinGremiumanderenStelle,des-senMitgliedmandurchAmtoderWahlwird.

BisherwerdenaktiveTeamsdadurchinstitutio-nalisiert,dasssiealsFraktaleimOrganigrammderSchulesichtbarwerden;ihreVertreterge-staltennunquaAmtoffizielldieSchulemit.Er-wartungIscheintdamitformaleingetretenzusein.EsfindensichaberHinweise,dassimAlltagbeiderÜbernahmevonVerantwortungdurchLehrkräfteProblemeauftauchen.Manbetont,dassesimmerwiederdieselbenPersonensei-en,diesichinderSchulentwicklungengagieren:

►„Es sind immer wieder dieselben, die aktiv sind […]. Ganz wenige, die im Schulvorstand aktiv sind, die vorher mit irgendwelchen Ak-tivitäten oder Funktionen gar nicht aufgefal-len sind. Da fällt mir jetzt niemand ein. Die, die vorher aktiv waren, sind es jetzt auch, die, die Verantwortung vorher übernommen ha-ben, tun es jetzt auch.“(VC42)

►„Es wurde eigentlich auch so ins Gespräch gebracht, in den Diskurs gebracht auf der Ge-samtkonferenz, dass es also auch ein Wag-nis für mehr Demokratie sein sollte. Das war auch meine Erwartung. Und mehr Basisak-tivität. Und das bezog sich auch auf meine funktionsgebundene Arbeit oder Aufgabe, weil ich die Erfahrung gemacht habe – sehr unterschiedlich natürlich, aber auf den Punkt gebracht –, dass ich mir eigentlich mehr Ak-

tivität, Eigenständigkeit von den Kolleginnen und Kollegen schon damals gewünscht habe, zum Teil ist es immer noch so.“ (IVB5)

► „Aber das ist auch so ein Effekt. Wenn ich jetzt einmal eine gute Leistung zeige, bin ich stän-dig im Prozess drin. Mich nervt das auch teil-weise. Ich habe etwas Gutes gemacht – und jeder kommt zu mir: ‚Kannst du das nicht da noch zeigen?’ Und irgendwo, sage ich, muss ich auch meinen Unterricht machen. Das sind auch so Dinge, wo ich sage: Manchmal ist es besser, man meldet sich nicht und sagt: ‚Ich mache das.’“ (IIIE30)

DieserEindruckausdenInterviewskorrespon-diertmitdemBefundderwissenschaftlichenBegleitungdesModellprojektsSVplus:

„DieFragennachderzusätzlichenBelastungdurchdieProjektarbeitunddurchdieVer-tretungvonProjektlehrkräftenkorrelierenmiteinemKorrelationskoeffizienten(nachPearson)vonr=0,81signifikanthoch.DaslegtdenSchlussnahe,dassesderselbeTeildesKollegiumsist,derdieProjektarbeitunddiedafürnotwendigeUnterrichtsvertretungleistet.“

Clement/Martin 2009, 49

DeraktivePersonenkreishatsichimLaufederJahreüberdieProjektarbeitzusammengefun-denundwirdnunformaldurchdieSchVandenbetreffendenSchulenaufgewertet.Wirbeurtei-lendasalssichtbaresZeichenfürdieNotwen-digkeiteinerpartizipativenSchulentwicklung,dienichtvonderSchulleitungalleingetragenwerdenkann.DerenAufgabeistes,dieBetei-ligungandemReformprozesszurselbstver-antwortlichenSchuleaufeinebreitereBasiszustellen(vgl.Clement/Martin2009,49).HierzuistdieneueSchVdanngeeignet,wennesAn-reizefürdieÜbernahmeeinesMandatesundfüreineFluktuationbeidengewähltenAkteu-

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4.ERGEBNISSE

rengibt.Dazuallerdingssinddiegegenwärti-genMöglichkeitenderSchulleitungbegrenzt(vgl.hierzu4.7:äußereRahmenbedingungen).

DieserAnsatzzurTeilhabeanschulischerEnt-wicklungbasiertaufeinemSelbstverständnis,indemProfessionalitäteinerLehrkraftüberUn-terrichtsaufgabenhinausgeht.PartizipationalsMöglichkeit,dieeigeneArbeitundsogarAr-beitsbedingungenzubeeinflussenundzuge-stalten,mussalskonstitutivesMerkmalsolcherProfessionalitätgelten.Wirbezeichnendiesalsdie‚professionspolitischeDimension’undgehendavonaus,dassdieTeilhabeanorga-nisationsbezogenenEntscheidungsprozessenwenigerausmachtpolitischenÜberlegungendennausbildungs-undprofessionsbezoge-nenÜberzeugungenherausangestrebtwird.DieseAuffassungbasiertaufdenErgebnissenderSchulforschung,dassdieOrganisationderEinzelschulefürdenBildungserfolgderSuSeineRollespieltunddiesevondenAkteurenvorOrtambesten–denlokalenBedürfnissenangemessen–ausgestaltetwerdenkann.HierfindenreformpädagogischeÜberzeugungenundlaufendeVerwaltungsreformenzusam-men:WaspädagogischinderReformpädago-gikalssinnvollbefundenwurde,wirddurchEr-gebnissederNeurobiologie(Spitzer,Rothu.a.)bestätigtunddurchdielaufendeReformderVerwaltungeninDeutschlandunterstützt.DassesbeieinerVerwaltungsreformkeineAusnah-mefürdieBildungsverwaltunggebenwird,istmithoherSicherheitanzunehmen.EineSchule,dieinersterLinie–unddaskonsequent–nachpädagogischenstattnachbürokratischenPrä-missenarbeitet,erscheinterstmalsaufbreiterFrontfürSchuleninnichtprivaterTrägerschaftrealisierbar.

DasEinführeneinerneuenLehr-LernkulturistfürLehrkräfte,diedieseOptionnutzenwollen,daszentralepädagogischeMotivfürihreOffen-heitgegenüberderneuenSchVunddendarinangelegtenMöglichkeiten.Sogebenmehre-

reIPan,dasssieinderArtundWeisederVer-antwortungsübernahmeundTeamarbeitdurchLehrkräfteVorteilefürdieQualitätihrerpäda-gogischenArbeitsehen:

► „Also als Fraktalsprecher ist natürlich der gro-ße Vorteil, dass ich im Schulvorstand Mitspra-cherecht habe bei allen wichtigen Schulent-scheidungen, und als Lehrer ist es, dass sich die, ja, die Lehr-Lernkultur verändert. Denn wir wollen ja versuchen, eine Selbst… oder mehr Selbstverantwortung der Schüler zu be-kommen, und das geht natürlich nur, wenn wir das auch von oben vorleben, wenn wir auch mehr Möglichkeiten haben und wenn wir auch hier selbstverantwortlich arbeiten können. Sonst können wir das nicht von un-seren Schülern – finde ich – verlangen. Die sollen’s machen und wir werden von oben gedeckelt – das geht ja nicht.“ (IC71)

HäufigwerdenParallelenhergestelltzwischenderVerantwortung,dieLehrkräftefürihrepä-dagogischeArbeit,undder,dieSuSfürihreLernprozesseübernehmen,wieeseineaufselbstgesteuertemLernenbasierendeLern-kulturfordert.UndeineweitereParallelewirddeutlich:EineneueLernkulturbrauchtförder-licheRahmenbedingungen.DazuzählteineneueSchV,aberauchandere,teilweiseselbst-verantworteteFreiräumeundRessourcenwer-denbenannt:

►„Wir könnten noch ein Stück vorankommen. Aber da stoßen wir ständig an Rahmenbe-dingungen. Ob es Räume sind, ob es Aus-stattungen sind. Und letztendlich auch an unsere persönliche Leistungsgrenze, weil es immer anstrengender wird […]. Wir hat-ten die Woche Sitzung. Da habe ich mir auch Gedanken gemacht. Da kam mir mein altes Studium BWL und so was zu Gute. Da gibt es Rüstzeiten, Vorbereitungszeiten, Vertei-lungszeiten. Das hat man gar nicht. Auch bei dieser Struktur zählt nur die Unterrichtsstun-

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4.5AKTEURE:EINSTELLUNGZURSCHULVERFASSUNG

de. Das finde ich auch für mich persönlich den Hammer. Diese Verteilung, wie Unter-richt verteilt wird, läuft über alte Strukturen, da haben wir wenig Einfluss. Auch das ist ei-gentlich mit geplant gewesen, dass wir im Unterricht zum Stundenplanungsprozess … Aber da komme ich jetzt ins Schwärmen, wie es eigentlich ideal wäre. Ich muss mal auf dem Teppich bleiben.“(IIIE24)

WährendeinTeilderBefragtenaufderBa-sispädagogischerKonzepteundeinererwei-tertenLehrerrolleSchuleundihreSchularbeitneudefinieren,befürchtenandere,ihrenEin-flussgegenüberderSchulleitungzuverlieren(BefürchtungI)undmehrbelastetzuwerden(BefürchtungII).

DieDiskussionenumEinflussanderSchulege-henoftvomdemokratischenVerhältniszwischenLehrkräftenundSchulleitungaus.EshandeltsichdanninersterLinieumeine„unternehmensin-terne“DemokratiediskussionüberMitbestim-mungzwischendenbetrieblichenTarifpartnern.ZusätzlicheArbeitetwasolldanndurchzusätz-lichesPersonalkompensiertwerden.

DieOrdnung‚hierLehrkräfte,dortSchulleitung’aufrechtzuerhaltenerscheintdanngeeignet,wenntarifpolitischeInteressendurchzusetzenbzw.zuwahrensindundKollegendieEntschei-dungenderSchulleitungnichtverantwortlichmittragen.SonstaberverlaufendieKonfronta-tionslinienzuinhaltlichenFragenquerdurchdieKollegienundnichtzwischendentarifpo-litischenPartnern;tarifpolitischgebildeteLa-gerlösensichbeischulpolitischenFragenauf.

BisherzeichnensichdiebefragtenSVplus-SchulendurchkollegialeSolidaritätaus.EinPersonalratsmitgliedgibtfolgendeErklärungfürdiesesPhänomen:

►„Was ganz sicher eine Rolle spielt bei allen Entscheidungen: SVplus ist so organisiert,

dass im Prinzip alles, was in der Schule ge-macht wird, partizipativ erarbeitet wird. Es ist zwar, sag’ ich mal, ganz klar eine Füh-rung da. Aber letztendlich wird das Kolle-gium immer mit eingebunden. Und immer, wenn ich gegen irgendetwas bin, hier an der Schule, bin ich ja automatisch gegen meine eigenen Kollegen. Das ist man ja logischer-weise nicht gerne. Ich denke, dass das auch eine Rolle spielt. Diskussionen um die Schul-verfassung sind hier schon teilweise relativ schwer, weil immer die Kollegen, die mitge-arbeitet haben, eine ganz andere Meinung haben – zwangsläufig – als die, die das so aus der Entfernung betrachten und dann einfach mal kritisch sehen.“ (IIID19)

ObdieseSolidaritätauchananderenSchu-lenvorausgesetztwerdenkann,bleibtabzu-warten.DieEntwicklungeigenerSchVenaufBasisderKSchVermöglichtdieAdaptionanschulischeKontexteundwirktsichdadurchsi-cherlichpositivaufdenErfolgaus.Dieserkon-struktiveEffektistausderImplementationsfor-schungbekannt(sieheu.a.Euler/Sloane1998,Kremer2003,Mayntz1983).Ihrzufolgeister-folgreicheImplementationeinkomplexerunddynamischerAnpassungsprozess,indemsichKonzeptundRealitätaufeinanderzubewegen,woraufAkteureundRahmenbedingungengro-ßenEinflusshaben:JemehrNutzgewinndieAdressatensehen,destomehreigeneRessour-cenwerdensieeinsetzenundeineVerhaltens-änderungbejahen,undderRahmenmussun-terstützen,indemermöglichstalleAdressatenmiteinbeziehtundsiegegebenenfallssoqua-lifiziert,dasssiezurAnnahmedesneuenKon-zeptsüberhauptbefähigtsind.

BetrachtetmandiedemokratischeDimensionwenigertarifpolitisch,sonderngesellschaftspo-litisch,fällteinrelativerRückgangderTeilhabeexternerAnspruchsgruppenundderSuSauf.EinBeiratetwa,derursprünglichinderKSchVvorgesehenwar(vgl.§§ 14-16KSchV),wurde

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4.ERGEBNISSE

durchdieJuristendesHKMbisaufWeiteresausgesetzt(s.dazuoben3.2.5).Derderzeitein-geschränkteEinflussexternerAnspruchsgrup-penaufstrategischeEntscheidungenkönntedaraufhinweisen,dasssichdieLehrkräfteals‚Bildungsexperten’ihrenEinflussinjedemFallgesicherthaben–mitneuerSchVundohneSchulkonferenz:

►„Wenn ich die alten Strukturen mit den neu-en vergleiche, in der Schulkonferenz, die vor-her entschieden hat, waren ja nur ganz we-nig Lehrer, Fachleute, sag ich mal. Bei der Schulverfassung, im Schulvorstand, welcher die Aufgaben übernommen hat, in der Schul-konferenz, sind die Lehrer mit einem weit höheren Anteil beteiligt. Die Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ist gar nicht mehr da. Die Anzahl der Schüler, die vertreten sind, ist ja etwas verringert: Also vorher waren es vier, jetzt zwei Schülerver-treter. Dann ist der Schulelternbeiratsvorsit-zende oder die Schulelternbeiratsvorsitzen-de automatisch Mitglied. Also, die Mehrheit ist eindeutig im Schulvorstand bei den Fach-leuten, nämlich die, die Schule gestalten und Schule leben, den Lehrkräften, angesiedelt.“(IA4).

AnspruchsgruppenwieEltern,SuS,BetriebeundandereregionalePartnermachenihrenEinflusszurzeitvornehmlichimRahmenvonbilateralerKontaktenoderregionalenForengeltend(zumProblembeschnittenerTeilhabeexternerGruppensieheoben3.2.5).

Belastung

MehrMitverantwortungbedeutetfürdieLehr-kräftemehrEinflussundAnerkennung,aberebenauchmehrBelastungen,vorallemdurchdenAufwandanzusätzlichenSitzungen:

► „Die Sitzungen haben zugenommen. Es sind erst mal Oberfraktale, und wenn die dann

häufiger tagen, muss man eigentlich anwe-send sein. Und es gibt die Abteilungslei-tung und deren Konferenzen oder Sitzun-gen. Dann gibt es womöglich irgendwann die Unterfraktale und dann gibt es noch mal Unterfraktale und und und … Das wird na-türlich dann irgendwann so, dass man nur noch Sitzungen hat.“(IIE131)

DieseMehrbelastungerklärt,warumsichwe-nigefürdasAmtdesFraktalsprecherszurVer-fügungstellen.Vonihnenwirderwartet,Sit-zungenvor-undnachzubereiten,VorlagenfürdenSchulvorstandmitzuformulierenunddortvorzustellen.VorlagenandererFraktalesindimVorfeldeinerSchulvorstandssitzungdurchzu-arbeitenundggf.überRückfragenzuklären.DieKonsequenzenbeschreibtfolgenderIP:

► „Man hat halt ein bisschen mehr zu tun: Man hat Abstimmungen mit dem Abteilungsleiter. Man trifft sich unter den Fraktalsprechern. Man trifft sich mit dem zweiten Fraktalspre-cher, der zu meinem Fraktal gehört. Man trifft sich und organisiert die Fraktalsitzungen. Man ist regelmäßig im Schulvorstand mit eingebunden, meistens auch in einer SET-Sitzung. Das alles heißt natürlich, eine Men-ge Zeit aufwenden. Derzeit ist das alles eh-renamtlich, das ist natürlich. Für viele ist es nicht unbedingt das Desinteresse, sondern die Belastung ist schon so groß, dass sie das nicht auch noch auf sich nehmen wollen. Ich will nicht sagen, dass es Desinteresse wäre. Aber viele gehen jetzt schon auf dem Zahn-fleisch, und Mehrbelastung wird dann meist doch sehr negativ gesehen. Wenn auch die Sache recht positiv angesehen wird.“(IIC49)

DieeinhelligeBekundungnegativerAuswirkun-gendurchMehrbelastungmachtnachdenklich.Vorübergehend–etwainderErprobungspha-seeinerneuenSchV–istdieseBelastungge-wisshinnehmbar;fürdenRegelbetriebaberstelltsieeineHürdedar,dieimEndeffektso-

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4.5AKTEURE:EINSTELLUNGZURSCHULVERFASSUNG

gardenTransferderKSchVaufandereSchu-lengefährdenkann(Abschnitt4.7greiftdenAspektderBelastungnochmalsauf).

Entscheidungen

DieinderSchVangelegteBeteiligungvonLehr-kräftenanEntwicklungsarbeitundEntscheidun-genverfolgtdenZweck,durchderenExperti-sedieSchuleundihrpädagogischesAngebotkontinuierlichverbessernzukönnen,undver-sprichtihnenimGegenzugmehrEinflussundAnerkennung.ZudiesemAnsatzgehörenpo-sitiveWerturteileüberdenNutzenvonQuali-tätsmanagement,Projektmanagementundde-zentralerEntscheidungsfindungvorOrt.

BezogenaufdieErwartungII–EffektivitätundEffizienzderEntscheidungen–stellenwirfest:

EntscheidungenfallenimUrteilfastallerBe-fragtennichteffektiverodereffizienteraus,wohlaberfundierter,dasieindiversenGre-miensitzungenvorbereitetwerden.DerEin-gangvonmehrExpertiseaufdenverschiede-nenEbenenFraktal,PlenumundSchulvorstandwirdvondenMitgliedernderSchulleitungoftalsentlastendempfunden,dasichderProzessderEntscheidungsvorbereitungund-durchfüh-rungaufmehrAkteurealsfrüherstützt.Folg-lichistdieVerantwortungfürEntscheidungenzwaraufmehrSchulternverteilt,wasdieSchul-leitungsmitgliederentlastetundihreRechen-schaftslegungerleichtert;fürdieinvolviertenLehrkräfteentstehtjedocheineSituation,dieumgangssprachlichtreffendmit„mitgegan-gen,mitgefangen,mitgehangen“umschrie-benwerdenkann.

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4.ERGEBNISSE

GewährteSchulautonomieistnieabsolut.EshandeltsichvielmehrumeineErweiterungvonEntscheidungsräumen,diedieSchulauf-sichtderEinzelschulezugesteht(Munín2001).DieseErweiterungwirdvonderSchulealsOr-ganisationwahrgenommen–seltenbloßvonderSchulleitung–undwirktsichdurchmehrSchulentwicklungsarbeitund‚Managementtä-tigkeit’aufdieRessourcenaus,vondenendieGütederübertragenenAufgabenabhängtunddievonSchulezuSchulevariieren.DieArgen-tinierinHelenaMunínstelltnachihreminterna-tionalenVergleichvonDiskursen,MaßnahmenundEffektenzurSchulautonomiekritischfest:

„DiegewährteFreiheitzumHandelnführtdazu,dassdieexistierendeUngleichheitsichverfestigt.BildungsakteurewerdenvomStaatfreier,aberdabeiwerdensieihrenei-genenRessourcenausgesetzt,bzw.vonih-renRessourcenabhängiger.DieGewährungderFreiheitzumHandelnimpliziertMöglich-keiten,aberdiesesindnichtwillkürlicherArt,sondernsindvondenRessourcenderAk-teureabhängig.“

Munín 2001, 70

DieRessourcenfrageistdamitgeradefürselbst-verantwortlicheSchulenessenziell.NebenderKompensationvonbesonderenBelastungendurcherschwertelokaleUmständewirdzuklä-rensein,obundwiediekonkreteMehrarbeitfestgestelltundausgeglichenwerdenkann,etwadurchfinanzielleMittel,organisatorischeMaßnahmenodereineEntlastunginanderenArbeitsbereichen,–Maßnahmen,diegutauf-einanderabgestimmtwerdenmüssen.

4.5.2 Zwischenergebnisse zu den Erwartungen und Befürchtungen

WerEntwicklungmitgestaltenmöchte,erhältdurchdieSchVauchformalMitwirkungsrech-te.DabeiwerdendieMitwirkungsrechtealler

zugunstenderMitwirkungsmöglichkeitenge-wählterLehrkräfteeingeschränkt.

DiezeitlicheBelastungderKollegiennimmtdurchdieZunahmevonSitzungenzu.Beson-dersFraktalsprecherwerdenzusätzlichbelastet.DementgegennimmtdieBelastunginSchul-undAbteilungsleitungab,dasiesichaufmehrSchulternverteilt.

Diebreitere,verbindlicheEinbindungderKol-legieninEntscheidungsprozessefördertdieQualitätderEntscheidungenimUrteilderBe-fragten:Siewerdenfundierter,jedochnichtef-fektiverodereffizienter.

4.6 Nutzen, Probleme und Lösungen

NachdemdieErwartungenundBefürchtungenderAkteurebeschriebenwurden,werdennunderGewinndereinzelnenAkteuresowiedieProblemethematisiert,diemitderEinführungderSchVaufgetretensind,undaufgezeigt,wiediejeweiligenAkteureaufdieseProblemere-agierthaben.

DerNutzenfürdieSchulleitungsmitgliederistbereitsausführlichbeschriebenworden(4.4.5).ImKernwardiesdiebreite,besserabgesicher-teBasisfürihreEntscheidungsfindung(Diskus-sioneninFraktalenundPlenum).

►„Den Gewinn würde ich durchaus so formu-lieren, dass ich sage, ich habe eine wesent-lich größere Absicherung als vorher. Wenn es mir gelingt, möglichst viel in dieses dann doch eher vielstufige Beteiligungsverfahren rein zu bringen, dann habe ich ein Maximum an Absicherung. […].Eine Absicherung, wo ich mir keine Sorgen machen muss, dass es aus dem Ruder läuft.“ (IIIA34)

EinigeSchulleitungsmitgliedersehendiesebreitgetragenenEntscheidungenauchpro-

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4.6NUTZEN,PROBLEMEUNDLÖSUNGEN

blematisch,weilsichEntscheidungsprozes-severzögern,davorderSitzungdesSchul-vorstandeseinePlenumssitzungeinberufenwerdenmuss(oben3.2.1)undauchFraktal-sitzungenstattfindenmüssen.WasbedeutetdieserSitzungs-ZyklusfüreineSchulleitung?Wirdsienichtindirektermutigt,Entscheidun-genimAlleingangzutreffenunddiesedurchTermindruckundSachzwängezurechtferti-gen?WäreMitentscheidungderKollegiendannnurnochformalgegeben,dürftede-renEinschätzungderSchVbaldnegativaus-fallenundsogareineVerweigerungshaltungnachsichziehen.DiesesSzenarioistu.a.des-wegenbegründet,weileinigederBefragtenohneSchulleitungsfunktiondieSchulleitungunverändertalsoberstesEntscheidungsgre-miumwahrnehmen.

► (I): „[…] Was ist denn ihrer Ansicht nach das wichtigste Entscheidungsgremium hier an der Schule?“

(IP): „[…]vom Grundprinzip her könnte das sicherlich schon der Schulvorstand sein, al-lerdings, wenn ich mir überlege, wie oft oder wie selten der Schulvorstand dann tagt, kom-me ich eigentlich relativ schnell zu dem Punkt, dass ich sage: Eigentlich ist es dann die Schulleitungsrunde, die sich alle paar Wo-chen in ihrer Sitzung trifft und gegebenen-falls dann noch den Schulvorstand informiert über gewisse Dinge, oder den Personalrat in-formiert über gewisse Dinge, aber wo dann eben doch wesentliche Entscheidungen ge-troffen werden. Wo zum Beispiel entschie-den wird, dass man für alle Kollegen eine Fortbildung anordnet oder irgendwie so et-was in der Richtung. Also, wenn ich jetzt mal an solche Dinge denke, dann läuft da schon das Wesentliche in der Schulleitungsrunde.“ (ID125-127)

Esistalsowichtig,dassdieSchulleitungWertdarauflegtzudelegieren,nachvollziehbarzuentscheidenundTeilhabezufestigen.Ingebil-

deteTeamsetwamusssiezunächstVertrauensetzen,umihnendenWegindieVerantwor-tungzuermöglichen.

FürdieAbteilungsleitungenistdieEinführungvonFraktalsprecherneineindeutigerGewinn.Sie,dieindenletztenJahrenmehrLeitungs-verantwortungübernehmenmusstenundda-fürnichtentlastetwurden,erfahrennunzeit-licheundpersönlicheEntlastungsowieeineBereicherungdurchgewählteGesprächspart-ner,mitdenensieEntscheidungsprozessevor-bereitenkönnen.

► (I): „Wo sehen Sie in Ihrer Funktion als Abtei-lungsleiterin den Gewinn/Nutzen der neuen Schulverfassung? […]“

(IP): „Eindeutig in meinen Fraktalsprechern. Und ich habe auch das Gefühl, dass die Frak-talsprecher immer mehr in ihre Rolle hinein-wachsen und sich nicht – dass war auch so eine Befürchtung – als Unterabteilungslei-tung fühlen, die die Arbeit machen müssen. Dass ich nicht unendlich Vieles auf sie ab-drücke, sondern dass sie sich in einem Team fühlen, wo ich auch klar sage: Bei Problemen habe ich die breiten Schultern. Ich würde sie dann auch stärken, wenn sie irgendwelche Probleme haben. [längere Pause] Das ist der Gewinn.“(IIB47-50)

►„[…] ich kann etwas verbindlicher delegie-ren. Weil ich ganz gezielt einen Fraktalspre-cher habe, der dann verantwortlich ist. Ich nenne einen Fachbereich – und zum Schluss will es keiner gewesen sein. Dann geht die-se Schuldfrage wieder los. Ich glaube, ich kann verbindlicher delegieren.“(VB76)

DieFraktalsprecherscheinensichhochmo-tiviertindieEntwicklungsarbeitanderSchu-leeinzubringen,sehensichaberinderMehr-zahlalsTrägereinesimperativenMandatsihrerFraktale,wasihnendieMöglichkeitnimmt,fle-xibelaufneueArgumenteinSchulvorstandssit-

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4.ERGEBNISSE

zungeneinzugehen.Aucherhaltensie,sodieIP,keineEntlastungfürihreLeitungs-undEnt-wicklungsarbeit.DadieserZustanddieNach-haltigkeitbzw.denTransferdieserOrganisati-onsstrukturgefährdet,dürfteeraufDauernichtzuhaltensein.

AuchdieunklareAbgrenzungvonFraktalenundAbteilungsstrukturisteinoftbeklagterPunkt,derNachbesserungverlangt:

►„Konflikte gibt es zwischen den einzelnen Fraktalsprechern und den Abteilungsleitern. Die Rolle der Abteilungsleiter ist schwer neu zu definieren. Da muss man dran arbeiten. […] Geht auch um Macht, Interessenkonflikte. Manche sind weniger schwierig, und andere sind schwieriger. Das hängt sehr stark von den handelnden Personen ab. Ich sag mal, mit den Fraktalsprechern im positiven Sin-ne im Team zusammenarbeiten, das klappt recht gut. Wenn dann aber so ein bisschen so Spielchen dazukommen, wird es schwie-rig. Wenn der Fraktalsprecher nirgendwo so richtig verankert ist in Gesetzen. Was hat der eigentlich für Rechte? […] Das ist etwas schwierig.“(IIA55)

►Wenn sich neue Aufgaben entwickeln, neue Funktionen sich daraus entwickeln müssen, sind da natürlich auch Ängste mit verbun-den. Ich hatte es ja angedeutet: Was kommt auf mich zu? Was gebe ich ab? Ich glaube, da hat es gewaltig geknirscht. Da haben ja in manchen Bereichen die Fraktalsprecher in schneller Folge gewechselt, weil sie einfach gesagt haben, so haben sie sich das nicht vorgestellt.“(IIB62)

►„Ich glaube, wir sind noch gar nicht so weit, um ehrlich zu sein. Das kracht noch ziemlich im Getriebe, finde ich jetzt, was meine Frak-tale betrifft, was ich miterlebt habe. Für mich hängt es daran: Was ist die Aufgabe von den Fraktalen in Abgrenzung zu den Abteilungs-

leitungen. Welche Aufgaben haben die da? Da gab es lange Diskussionen. Die Fraktal-sprecher, -sprecherin hatten eine Fortbil-dung. Sie haben für sich noch nicht so eine Identität gefunden, beziehungsweise ein-zelne Fraktale handhaben das auf die eine Art, und andere Fraktale sehen ihre Identi-tät und Aufgabe unterschiedlich. Das finde ich auch schwierig.“ (IIE47)

DieFührungskompetenzendesFraktalspre-chersmüsstenfestgelegtwerdenundauch,wieerdieseumsetzenkann,ohneeineFunk-tionsstelleinnezuhaben.WeiterhinerscheintdieAusgestaltungderfraktalenStrukturdieSchulenvoreinerbesonderenHerausforde-rungzustellen.Wieobenerläutert(4.2),ori-entiertesichdieBildungderFraktaleandenAbteilungen.Allerdingsistdiezuimplemen-tierendeStrukturnichtstarr,sondernentwi-ckeltsichwährenddesProzessesweiter,wasdurchEvaluation,RückmeldungüberErfolge,MisserfolgeoderVeränderungenderAkteuremitgetragenwird(vgl.Reinmann-Rothmeier/Mandl1998,308ff.).

► „Ich denke mal, die Hoffnung des Kollegiums ist ganz klar da, dass die Schulverfassung wei-terentwickelt wird. Da fällt mir gerade ein, da hatten wir in der Gesamtkonferenz auch lan-ge diskutiert. Wenn wir für die Schulverfas-sung abstimmen: Bleibt sie, wie sie ist, oder wird sie weiterentwickelt? Die Stimmung für diese Entscheidung kam eigentlich erst auf, als man sagte: Die Schulverfassung wird wei-terentwickelt, sie bleibt nicht, wie sie ist. Ich denke, das ist der entscheidende Punkt.“ (IIID19)

► „Wenn ich jetzt mal in unsere Abteilung gehe, Abteilung (Name), da ist es richtig kompliziert. Da sind wir auch noch nicht ganz fertig. Da müssen die Fraktale noch mal grundlegend überarbeitet werden, aber wir wissen noch nicht genau wie. Da ist es teilweise so, dass

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4.6NUTZEN,PROBLEMEUNDLÖSUNGEN

wir die Fraktale nach Berufen organisiert haben, weil wir einige Berufe haben, die so große Besonderheiten haben, dass die zum Rest nicht passen.“ (IIID41)

► „Also, wir haben jetzt im Grunde genommen für den ganz großen Bereich FOS zunächst ein Fraktal gebildet und dann nach Bildungs-gang und Berufsfeldern. Also wir haben für alle Berufe mehr oder weniger ein Fraktal, auch selbst für den kleinen Bereich, wie zum Beispiel (Name), da arbeiten dann offiziell nur vier bis sechs Kollegen. Und der Bereich FOS, das sind dann ca. 30 bis 40 Kollegen, und da hat sich jetzt eben herausgestellt im Laufe des Jahres, dass sich der Bereich FOS, ver-treten durch eine Person, durch einen Fraktal-vertreter, natürlich nicht repräsentiert fühlt in dieser Schulverfassung. Daraufhin haben wir jetzt den Bereich FOS noch mal unterteilt in die Bereiche Fachrichtung1, Fachrichtung2, Fachrichtung3 und Fachrichtung4. Das muss aber jetzt alles noch soweit beschlossen wer-den, aber im Hintergrund sind im Prinzip die Vorbereitungen schon getroffen worden.“ (IVD13)

DieseInterviewausschnittezeigendieRelevanz,diebestehendefraktaleStrukturweiterzuent-wickelnundauftretendeProblemedurchUm-strukturierungzulösen,etwa,wieimletztenAusschnitterwähnt,durchnochmaligeUnter-teilung.AuchMachtverhältnisseimSchulvor-standsprechenfüreineWeiterentwicklung,wennsichbeispielsweiseeingroßesFraktalimVergleichzuweitkleinerenFraktalenunzu-reichendimSchulvorstandrepräsentiertfühlt.

DiePersonalratsmitgliederzeigensichkritischgegenüberderneuenSchV,sindjedoch–mitnureinerAusnahme–alsständigeGästedesSchulvorstandsvorgesehen.Siesehendas–ausihrerPerspektivewesentliche–Problem,dasseineneueSchVdieGrenzen,aberebenauchFrontenzwischenSchulleitungundKol-

legiumverschwimmenlässt,dadieRollenge-füge–hierTarifpartnerimKampfumoptimaleArbeitsverhältnisse,dortFachkraftimKampfumbestepädagogischeArbeit–unweigerlichSchnittmengenerzeugenunddieklassischenLagererodieren.

Auffällig,abernachvollziehbarist,dassLehrkräf-teohneFunktioneingeringeresMaßanInfor-miertheitaufweisen.IhreUrteileüberdieSchVvermischensichgelegentlichmitgenerellenBeurteilungenderSchulentwicklung.ManchedieserIPzeigensichunsicher,vonwelchenRe-gelungensieeigentlichselbstbetroffensind.

► „Man kriegt nicht mehr alles mit, wo die Ent-scheidung getroffen wird. Es wird dann mit-geteilt, dass die Entscheidung im Schulvor-stand womöglich getroffen wurde, und die werden dann mitgeteilt. Man nimmt es eher zur Kenntnis. Ich weiß nicht mehr so richtig, wo die Entscheidung getroffen wird. Man kriegt nicht mehr alles mit. Ich finde, dass die Trans-parenz noch nicht gegeben ist. Das ist ganz wichtig. Wenn man diese ganze neue Struk-tur einführen will, ist eben eins der wichtigs-ten Punkte: Transparenz. Das sollte auch der Vorteil gegenüber dem alten, eingefahrenen System sein. Dass Entscheidungen transpa-rent gemacht werden oder Vermögensflüsse, Geldflüsse. Jetzt um mal ein Beispiel zu nen-nen. Das man es transparenter macht. Und bis jetzt ist das nicht erfolgt, finde ich.“ (IIE146)

► „Ja, ich muss den Informationen immer hinter-her rennen, und ich glaube, das ist ein ureige-nes Problem dieser Schule, dass man gewis-sen Informationen, die man haben möchte, immer hinterherrennen muss.“ (IE32)

►„Da möchte ich auch sagen, das sind genau diese Rückkopplungsprozesse, das ist mir ei-gentlich gar nicht so klar. Das finde ich auch als Kritikpunkt wichtig. Dass man sieht, wo sind eigentlich die Entscheidungsprozes-

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4.ERGEBNISSE

se und was wird da entschieden. Ich denke, notfalls kann man das auch mal per E-Mail transparent machen. Da fühle ich mich ziem-lich ausgeblendet. Das kann man sicherlich auch nachfragen: Wo hängt das? Wo ist das? Also mir ist es jedenfalls untergegangen. Viel-leicht wurde es auch gesagt, diese Ergebnis-se. Nur diese Rückkopplungsprozesse finde ich ziemlich schwach. Das sind die Sachen: Wo kann man an unserer Schule ansetzen. Wo kann man Kritik anbringen? Wo kann es besser sein?“(IIIE64)

GenerellscheineninderWahrnehmungderLehrkräftedieProzesseandenSVplus-SchulenanKomplexitätundDynamikzugenommenzuhaben.NichtnurhabenInformationenquanti-tativzugenommen,sondernsiewerdendurchdieneueSchVauchinunterschiedlichenGre-mienverarbeitet.EineLehrkraftohneFunkti-onhatgleichwohleineganzandereWahrneh-mungderneuenSituation:

►„Also, Informationen zum Beispiel, die wer-den wesentlich schneller jetzt auch von oben nach unten transportiert, das geht wesent-lich schneller. Ob die Entscheidungen, ob das viel schneller ist, das weiß ich jetzt nicht. Aber der Abteilungsleiter sortiert auch so-fort und sagt: Zu welchem Fraktal, wo gehört es hin. Also das geht ruck-zuck, das ist viel besser geworden, der Informationsfluss. Der kann viel schneller kanalisiert werden. Den muss nicht erst jeder kriegen im Umlauf oder so, dann kriegen’s jetzt die Fraktalsprecher, dann wird’s weiter nach unten gegeben, das ist viel besser geworden.“ (IC91)

EinFraktalsprecherundeinAbteilungsleiterunterschiedlicherSchulenäußernsichdarüber,wieInformationen(v.a.Nutzgewinn)zurneuenSchVdenLehrkräftenvermitteltwerdensollten:

►„Uns war es immer sehr wichtig – und mir persönlich auch – […]: von Anfang an eine

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4.7ÄUßERERAHMENBEDINGUNGEN

große Transparenz. Dass alle sofort und je-derzeit wissen, was auf sie zukommt, ohne mit verdeckten Karten zu spielen oder et-was schönreden zu wollen. Sondern eine ganz offene, kritische Darstellung, was auf die zukommt. Das finde ich ganz, ganz wich-tig. Nur so kann man Vertrauen schaffen und Leute ins Boot holen: eine gute, breite Infor-mation und eine große Transparenz und Of-fenheit. Das halte ich für ganz, ganz wichtig. Auf dem Weg sind wir auch, würde ich mal so sagen. Es gibt immer ein paar, die sagen: ‚Na ja, die ein oder andere Info war nicht so konkret.’ Es ist auch immer schwierig, ein ganzes Kollegium – und wir sind über 100 Personen – zeitgleich oder zeitnah zu infor-mieren. Ich denke, das haben wir ganz gut gemacht, und das würde ich einem Fraktal-sprecher einer anderen Schule auch immer empfehlen: ganz offen und rechtzeitig infor-mieren über alles, was anliegt.“ (VC13)

►„[…] kann man eigentlich nichts weiter tun, als diese Schulverfassung publizieren im Vor-feld, also den Leuten sagen: ‚Darum geht es.’ Dann von den Institutionen oder einzelnen Verbänden – ich sag mal Personalrat, Schul-leitung, Handlungsfelder oder was für funkti-onelle Gruppen es in den Schulen gibt – viel-leicht eigene Pro- und Contra-Listen machen lassen, die dann diskutieren, und dann muss man in den Abstimmungsprozess gehen und gucken, was da rauskommt.“(IB23)

EinheitlicheundschnelleInformationswege,dieauchfürdieLehrerohneFunktionnach-vollziehbarsind,scheinenalsowichtig.DasbetrifftkonkretauchdenInformationstransferzwischenSchulvorstandundFraktal.

DasseineneueOrganisationsstrukturniemalsautomatischdieQualitätschulischerArbeitver-bessert,sondernvonallenBeteiligtenmitLe-benzufüllenist,belegtabschließenddasfol-gendeZitat:

►„[…] man kann Strukturen austauschen, man tauscht aber damit nicht Gewohnheiten aus. Das heißt, das gilt für alle Beteiligten, […] wenn man das Modell ernst nimmt, [erfor-dert es] von allen Beteiligten einen anderen Umgang miteinander.“ (IVC55)

4.7 Äußere Rahmenbedingungen

VieleIPsetzenoffenbardieBedingungenfüreineselbstverantwortlicheSchulemitjenenfürdieSchVgleichbzw.machendiesezuei-nerBedingungfürjene.Hierwirdvorallemgefordert,VerantwortlichkeitfürBudgetundPersonalaufgabenindieHändederSchulezulegen.DerderzeitgewährteUmfangselbstver-antwortlicherEntscheidungsräumeindiesenzweiBereichenreichtnachAngabenderBe-fragtennichtaus.

►„Dass man langfristig – wir sind ja noch auf dem Weg dahin – auch bei den Ressourcen den Fraktalen die Verantwortung überträgt, sowohl im Rahmen der Unterrichtsentwick-lung, aber auch im Rahmen der Ausstattung und so weiter, Entscheidungen zu treffen – dazu braucht man verbindliche, sichere Grundlagen, auch Ressourcen, […] ein Bud-get, um damit selbstverantwortlich umzuge-hen.“(IA122)

EinSchulleitungsmitgliedstelltdenZusammen-hangzwischenBudgetverfügungundtatsächli-cherVerantwortungsübernahmewiefolgtdar:

►„Was die Finanzen vom Land und Schult-räger angeht, da wünsche ich mir eine viel größere Freiheit. Dann können die Gremien auch ganz anders entscheiden. Im Moment sind wir durch die Strukturen, die wir haben, sehr stark gegängelt. Also, die Finanzstruk-turen bei uns hängen im hohen Maße von den kommunalen Vorschriften ab, wie es die Stadt hat. Da sind wir im Moment deutlich

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4.ERGEBNISSE

in einer Diskussion. Es hilft uns alles nichts. Ich fordere das Thema Globalbudget. Schu-le muss so ein Globalbudget haben, und da müssen wir aufgrund von Entwicklungspro-jekten entscheiden: Wie gehen wir damit um. Dann können wir gerne am Ende des Jahres Rechenschaft ablegen und sagen: Was ha-ben wir damit gemacht oder was haben wir damit erreicht? Ist es so okay oder müssen wir es korrigieren? Da wünsche ich mir we-sentlich mehr Freiräume. […] Dann wird na-türlich die Notwendigkeit größer, dass man verantwortliches Handeln wahrnimmt und dieses auch entsprechend umsetzt mit dem nötigen Einsatz und Engagement. Nur das ist sinnvoll, weil ich nur damit solche päda-gogischen Konzepte, wie wir sie anstreben, auch tatsächlich dauerhaft umsetzen kann. Alles andere funktioniert nicht. Alles andere ist immer zu sehr von außen bestimmt, hat zu wenig mit den handelnden Personen selbst zu tun. Es ist zu wenig Aufforderung mit drin, sich tatsächlich selbst mit einzubringen. Sich selbst Gedanken machen zu müssen, Zielfor-mulierungen und auch diese Ziele selbst zu erarbeiten. Also, eigenständige und selbst-verantwortliche Schule mit dieser Schulver-fassung, ja, aber die Rahmenbedingungen müssen noch wesentlich offener werden.“ (IIIA48)

AlsnotwendigeäußereRahmenbedingungwirdauchhierzeitlicheundpersonelleEntlastunggewünscht–vorallemangesichtsderFraktal-organisation(oben4.5.3und4.5.5),aberauchimBlickaufdielaufendenReformanstrengun-gengenerell.Wereinequalitativhöherwerti-geLehr-Lernkulturetablierenwill–dasjeden-fallsvertreteneinigeIPnachdrücklich–,wirdauchdasvorherrschendeArbeitszeitmodell(Unterrichtsdeputat:25Unterrichtsstunden)reformierenmüssen:

►„Mein Stundenplan und meine Dienstzeit gehen nur nach dem Unterricht. Und das

kann es nicht mehr sein. Wenn ich eine an-dere Lernkultur will, eine neue Welt will, dann brauche ich neue Strukturen. Dann muss auch die Arbeitszeit anders bemessen wer-den. Das ist auch […] [ein] Punkt, wo ich fin-de, dass ist ein Knackpunkt. Wo das nicht anders geht. Sonst machen sich die enga-gierten Leute kaputt.“ (III E 89)

Dazu,wiediesesengeKorsettzulockernwäre,hateinIPkonkreteVorstellungen:

►„Also ich würde mir sehr wünschen, dass wir im Rahmen der Dienstordnung Präsenzzei-ten an der Schule hätten. Für alle Kollegen und Kolleginnen. Zum Beispiel bis 16 Uhr. Wo die arbeiten können und ihre Sitzungen machen können. Wo einfach jeder so lange da ist. Das fände ich außerordentlich gut. Das wäre ein ganz neuer Rahmen. Der ist vielleicht gegen äußerste Widerstände von Interessengruppen durchzusetzen. Das gibt es in anderen europäischen Ländern auch. Das gibt es in der Schweiz, in Skandinavien, Finnland und so weiter. Da sind die Leute alle da. Da sind viele Dinge viel einfacher. Dann kann man auch viel eher Teamabsprachen machen oder Dinge für die Schule oder den Unterricht vorbereiten, was sonst hier immer hektisch in den Pausen passiert. Ich denke, das wichtig wäre, dass man Arbeitszeitkon-ten auf das Jahr bezogen hat. Da haben wir jetzt auch ein Projekt.“ (VA74)

SpätestensandieserStelleistdasgroßeper-sönlicheEngagementderAkteureanzuerken-nen,dashäufigohneEntlastungeingebrachtwirdundohnedasInstrumentSchVnichtgrei-fenkann.DassaberdieseBereitschaftnichtun-endlichstrapaziertwerdenkann,gibteinFrak-talsprecherzubedenken:

► „[…] es gibt kein Gesetz, das jemanden zwin-gen kann, Fraktalsprecher zu werden, das heißt… um eine böse Kulisse zu malen, dass

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4.8OFFENGEBLIEBENEFRAGEN

keiner mehr sagt: ‚Ich mach’s!‘ Dann gibt’s eben keinen Schulvorstand mehr, ist er weg! Was passiert denn dann? Das sieht unsere Verfassung gar nicht vor. Aber daran wird im Grunde genommen deutlich, dass ich, wenn ich dieses Projekt ernsthaft will, ich auch die Rahmenbedingungen ernsthaft setzen muss, oder ich muss ganz klar sagen, was geht oder was nicht geht.“ (IVC112)

EsgehtdenIPimEndeffektumVerlässlichkeitaufdemWegzurselbstverantwortlichenSchu-le,dendieMehrheitderIPzugehenbzw.zuer-probendurchausbereitist.Verlässlichkeitbe-deutet:hinreichendeAbsicherungdurchdienötigenRessourcenundkohärente,langfris-tiggültigeundzentraleVorgabenfürdieAr-beiteinerSchule,diemehrSelbstverantwor-tungübernimmt.

FünfJahreProjektarbeitimRahmenvonSVplushabenLernprozesseindenSchulenangesto-ßenundersteErgebnissegebracht,dienunineinensystemischenDreiklangzubringensind,indemSchulaufsicht,Schulträgerundselbstver-antwortlichenSchuleihrgegenseitigesVerhält-nisineineRegelformüberführen.NursowirdesdenModellprojektschulenunddenweite-renSchulenattraktiverscheinen,denWegindieSelbstverantwortungfortzusetzen.

4.8 Offen gebliebene Fragen

DieInterviewsverdeutlicheneinegewisseUn-klarheitüberdeninstitutionellenOrt,andemSchulentwicklungstattfindensoll.ZwaristvonEntscheidungenundPartizipationundDemo-kratiediskussiondieRede,abereinklaresKon-zeptfürdieVerortungdieserAufgabescheintesnichtzugeben.

BeidenFraktalenliegtderSchwerpunktderArbeitindereigenen,gruppeninternenEnt-wicklungundaufderUnterrichtsentwicklung.

EineZusammenarbeitzwischendenFraktalenerfolgtnurdurchFraktalsprecherindenSchul-vorstandssitzungen,sodieeinhelligeAuskunftderIP.WieaberdieEntwicklungsvorhabenderFraktaleindieschulischeGesamtentwicklungeingepasstwerdensollen,bleibtoffen:Werbe-hältdieGesamtschuleimBlick?Werhältnach,dassdieEntwicklungendenvereinbartenLeit-zielen(LeitbildundQualitätsleitbild)folgenundsiemittragen?DasPlenumscheintdieseRollederzeitnichtanzunehmen;eswirdallgemeinalsberatendesGremiumwahrgenommen,des-senNutzenvorwiegendinseinerEigenschaftalsForumfürdenInformationsaustauschge-sehenwird.

Schulvorständekonzentrierensichalsoaufstra-tegischeEntscheidungen,FraktaleaufdieUn-terrichtsentwicklung–verbleibenalsonochdieSchulleitungbzw.dasSchulleitungsteam,umdieAufgabezuerfüllen,vereinbarteEntwick-lungszielenachzuhalten.Diesliegtauchnahe,dasiedieQualitätsanstrengungenderSchu-legegenüberderSchulaufsichtverantwortet.DazuheißtesimHSchG:

„DieSchulleiterinoderderSchulleiteristdafürverantwortlich,dassdieSchuleihrenBildungs-undErziehungsauftragerfüllt.SieodererleitetdieSchulenachdengeltendenRechts-undVerwaltungsvorschriftensowiedenBeschlüssenderSchulkonferenzundderKonferenzenderLehrkräfte.“

§ 88 (1)

„AufgabederSchulleiterinoderdesSchul-leitersistes,imZusammenwirkenmitdenLehrerinnenundLehrern,denSchülerinnenundSchülernundihrenEltern,denSchulauf-sichtsbehördenunddemInstitutfürQuali-tätsentwicklungsowiedemSchulträgerfürdenordnungsgemäßenAblaufderUnter-richts-undErziehungsarbeitsowiedesSchul-

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4.ERGEBNISSE

lebenszusorgenundaufderenWeiterent-wicklunghinzuwirken.DieSchulleiterinoderderSchulleiteristinsbesondereverpflichtet,[…]fürdieEntwicklung,FortschreibungundUmsetzungdesSchulprogrammssowiefürdieinterneEvaluationzusorgen[…].“

§ 88 (2)

DasicheineSchulleitungsomitweitauslängermitNutzen,ZielenundMaßnahmenderSchul-entwicklungbeschäftigtalsLehrkräfte,sindletzteremitdemThemawenigervertrautundhabenzwangläufigInformationsdefizite.Die-se–vorallemimRahmeneinerZugehörigkeitzuFraktalen–aufzuholen,würdejedochdasZeitmanagementderLehrkräftevorunlösba-reProblemestellen.HierbleibtdieSchullei-tunginihrerVerantwortungunddierechtlichzugewieseneRollenachdemHSchG§ 87(1)mitundohneSchVerhalten.

DamitdasKollegiumdennoch–nebenderrechtlichverankertenZuständigkeitderSchul-leitung(vgl.auchHSchG§ 87(1))–mitseinerExpertisewertvolleImpulsefürSchulentwick-lunggebenkann,verfügendieinterviewtenSchulenbereitsübereinarbeitsfähigesGre-mium,dasallerdingsindenneuenSchVenfor-malkeineEntsprechungfindetunddaherauchnichtüberEntscheidungskompetenzverfügt:dieSchulentwicklungsgruppebzw.dasSchul-entwicklungsteam,dassogenannteSET.

AufgabendesSETsindinderRegeldieGeneh-migungunddasMonitoringvonSchulentwick-lungsprojektenimRahmenvonSVplussowiedieVorbereitungpädagogischerTage.AmSETkönnenMitgliederderSchulleitung,Lehrkräf-teundReferendareteilnehmen;seineSitzun-genfindenanallenvierSchulenöfteralsdiedesSchulvorstandsoderdesPlenumsstatt.AndieübrigenGremienistesaufunterschiedlicheWeiseangebunden:AneinerSchulehandeltes

sichumeinenAusschussdesPlenums,demesberichtetundAnträgeunterbreitet,umdessenVotumfüreineEntscheidungdesSchulvorstan-deszuerhalten;andreiSchulenistesalsAus-schussdesSchulvorstandesbzw.derSchullei-tungorganisiert;eineSchulediskutiertaktuell,obdessenAufgabennichtganzvomSchulvor-standübernommenwerdensollen.

GegeneineÜbertragungderSET-AufgabenaufdenSchulvorstandspricht,dassderenBe-arbeitungindervorgesehenenZahlvonSchul-vorstands-undPlenumssitzungennichtvor-genommenwerdenkann.AußerdemrangiertderSchulvorstandinersterLiniealsBeschluss-gremium.

IndenInterviewswurdedeutlich,dasseinSETalswichtigerachtetwird,dassesabernochUnklarheitengibt,woesimOrganigrammderSchulenanzusiedelnist.DieseUnklarheitgilteszubeseitigen;esistschließlicheinUnter-schied,obdasSETtatsächlichstrategischeEnt-scheidungentrifftoderobeslediglichfürderenUmsetzung(Projekte,pädagogischeTageetc.)zuständigist.Auchistzuklären,vonwemdasSETbeaufsichtigtbzw.durchRechenschaftsab-gabeentlastetwird.HierfürkommenSchullei-tung,SchulvorstandundPlenuminFrage.Ei-nerderVorzügedesSETistseineOffenheitfüralleinteressiertenLehrkräfte–undauchRefe-rendare.EsisteinGremium,dasinderLageist,niederschwelligdasEngagementausdemPle-numaufzunehmen.DieTeilnahmevonSchullei-tungsmitgliederngewährtdieSteuerungundDiskussionderVorhabenimSinnederstrate-gischenAusrichtungderSchule.InAnbetrachtdesUmstandes,dassvielederbisherinderEnt-wicklungsarbeitengagiertenLehrkräftenuninEntscheidungsfunktionengewechselthaben,bleibtauchdieFrageoffen:WiekönnenAn-reizegesetztwerden,damitweitereLehrkräfteVerantwortungimBereichderschulischenEnt-wicklungsarbeitübernehmen?DieFragenachderinstitutionellenVerortungdesSETbzw.sei-

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4.9ZUSAMMENFASSUNGDERWESENTLICHENERGEBNISSE

nerFunktionenundAufgabenistvorallemvordemHintergrundderNotwendigkeitzubeant-worten,größereTeilederKollegienzurVerant-wortungsübernahmefürdieEntwicklungihrerSchulezugewinnen.

4.9 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

LehrkräfteohneFunktionsstellenehmendasAngebotderPartizipationnichtohneWeitereswahr.ZunächststelltinihremRollenverständ-nis–überdas‚Kerngeschäft‘Unterrichthinaus-gehend–SchulentwicklungkeinenintegralenBestandteildar.VorallemaberarbeitensieinihrerpersönlichenWahrnehmungbereitsamLimit.SiebenötigendaherinjedemFallZeitundandereRessourcen,umsichindieneu-enStrukturenaktiveinfindenzukönnen.Hierkönnte–kurzfristigunterstützendundlangfris-tignachhaltig–einverändertesArbeitszeitmo-dellgreifen,indemdasArbeitspensumnichtanderUnterrichtsverpflichtungbemessenwird.ErstdifferenzierteUnterrichtsdeputateundun-terschiedlicheArbeitspenseninderpädago-gischenSchulentwicklungermöglichennach-haltigepädagogischeInnovationen,dienurvorOrtinKooperationeingeführtundetabliertwerdenkönnen.Eszeichnetsichab,dasssol-cheKooperationsformendenRückzugindeneigenenUnterrichterschweren,daTeampro-zesseinzunehmendemMaßehandlungssteu-erndaufdieTeammitgliederwirken.

HierscheintnunderRahmen,dendieKSchVbereitstellt,fürdieSchulenzurGestaltungihrerAufbauorganisationgrundsätzlichgutgeeig-net.DiesbelegenStimmenausjenenSchulen,dieerneutmitgroßenMehrheitenbeantragten,dieArbeitmitihrerSchuVfortführenzukönnen.NachdemdasThema‚Fraktale’invielenFällenzunächstProblemeaufwarf,wirdnachVerlaufvonetwazweiJahrendieBildungvonFraktalenalseinProzesserlebt,deresdauerhaftmöglich

macht,aufveränderteBildungsangeboteundderenNachfrageangemessenzureagieren.

DieProblemebeiderFraktalbildungentste-henandenberuflichenSchulendurchderenHeterogenität,diesichimBildungsangebot,imProfilderLernendensowieinderTatsacheniederschlägt,dassLehrkräfteinmehrerenBil-dungsgängeneingesetztwerden.Diesespezi-fischeProblematikentfälltandenallgemeinbil-dendenSchulen,fürdiedieSchVrelativleichtzuübernehmenist,dasichdortdieStrukturenvonBildungsgängen,AbschlüssenundSchü-lerschafthomogenerdarstellenundFraktaledurchgängignachdemFachprinzipgebildetwerdenkönnen.

DieAnschlussfähigkeitunddamitauchderEr-folgeinerbreitangelegtenundsinnvollenIm-plementationeinerneuenSchVerwiessichalsovonverschiedenenFaktorenabhängig:Wel-cheStrukturenvorliegen,obTeamarbeitbe-reitseinebreitetablierteArbeitsformdarstelltundwelchesRollenverständnisvorherrschtbzw.obesdieMitgestaltungpädagogischerSchulentwicklungmitumfasst.DieseFakto-renwirkensichaufdieBereitschaftaus,inderSchulentwicklungmitzuwirken.Gesteigertwer-denkannsieu.E.durchlangfristigplanbareundeinschätzbareRessourcensowiedurcheinverändertesArbeitszeitmodell,dasstattaufeinemUnterrichtsdeputatauftariflichver-einbarterWochen-oderJahresarbeitszeitba-siert.AuchdieSchulleitungmussihreHaltunggegebenenfallsüberdenkenundBereitschaftzeigen,dasoperativeundstrategischeGe-schäftmitgestaltenzulassen;vonihrerSeiteistalsoeinauthentischesMitbestimmungsange-boterforderlich,dasdenLehrkräftenz.B.kon-kreteHandlungs-undEntscheidungsmöglich-keitenimBlickaufRessourcenverteilungund-verwendungeröffnet.

Wirhaltenfest,dassdasInstrumentderSchul-verfassungdannfunktionsfähigunderfolgreich

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4.ERGEBNISSE

ist,wennzumeinendieSchulleitunginihrerBereitschaft,VerantwortungundRessourcenanTeamszudelegieren,glaubwürdigist,zumanderendasKollegiumverbindlichVerantwor-tungfürEntwicklungsarbeitundEntscheidun-genübernimmt.

DieneueStrukturkannanvorhandenenStruk-turenanknüpfen,indemdieFraktaleinnerhalbderbestehendenAbteilungengebildetwer-den.Günstigerscheint,wennbereitsbestehen-deinformelleTeamsinstitutionalisiertwerden,indemdieseinFraktalegewandelt,dortforma-lisiertundsomitimOrganigrammderSchulenalsOrganisationseinheitensichtbarwerden.

Kritischistanzumerken,dassdiePositionenderSchülerinnenundSchülernsowiederEl-ternindenstrategischenEntscheidungspro-zessengeschwächtwordensindundandereAnspruchsgruppen–z.B.Betriebeoderkom-munaleEinrichtungen–formalnichtinderSchVvorgesehensind,wenneskeinenBeiratgebensollte.

EinenNutzenverspürenSchulleiterinsofern,alssieihreEntscheidungaufeinebreitereBasisge-stelltsehen.AbteilungsleiterwerdendurchdieFraktalsprecherentlastetundletztereerfahrengesteigerteSelbstwirksamkeitundInformiert-heitdurchdieÜbernahmevonVerantwortung.DieMehrbelastungtragen–soempfindenesvielevonihnen–zunächstdieLehrer,dadieAnzahlderSitzungenfürsiezunimmt.

AuchwenndieVertreterderLehrkräftedieMehrheitimSchulvorstandstellenundsoEnt-scheidungeninihremSinntheoretischdurch-setzenkönnen,stehtdementgegen,dassdieSchulleitungsmitgliederinhaltlichundauchstrategischbesseraufdieEntscheidungenimSchulvorstandvorbereitetseinkönnen.IhrePo-sitioneninVerbindungmitregelmäßigenAr-beitssitzungenermöglichenesdererweiter-tenSchulleitung,ihrenInformationsvorsprung

zunutzenund–zumindesttheoretisch–eineGruppenpositioninnerhalbdererweitertenSchulleitungzufindenunddieEntscheidun-gengemäßihrenVorstellungenvorzubereiten.

FüreineQualitätsentwicklung,dievoneinzel-nenLehrkräftenschulweitnichtbetriebenwer-denkann,istTeambildungzentral.AuchumdiegrößereVerantwortung,diedenEinzelschulengewährtwird,effektivtragenzukönnen,sindTeamsunerlässlich.Ihnen,undnichteinzelnenAkteuren,solltedieseVerantwortungüberge-benwerden,wasdannallerdingsdieindividuel-lenGestaltungsmöglichkeitenseitensderLehr-kräfteundSchulleitungsmitgliedereinschränkt.DieseEinschränkungerfolgtdurchverbindli-cheAbsprachen,dieinnerhalbvonTeamsundGremienausgehandeltwerden.Fürdieeinzel-neLehrkraftheißtdas,dassihreUnterrichtsau-tonomiereduziertwird,imGegenzugaberdieGestaltungsmöglichkeitenimTeamerweitertwerden,eszukollegialerEntlastungundeinerProfessionalisierungimTeamkommtundnichtzuletztMittelbereitgestelltwerden,umArbeits-bedingungenmitzugestaltenundperWahlEnt-scheidungsrechteanderstrategischenAusrich-tungihrerSchulewahrzunehmen.

SchVenunterstützeneinendezentralenRes-sourceneinsatzunddenAufbauvonTeam-strukturen,diefüreineMitwirkunganSchul-entwicklungmaßgeblichsind–Entwicklungen,diefreilichauchimKontexttraditionellerSchul-kulturenvorstellbarsind.

InderPräambelderKSchVwerdendreiInten-tionenfürdieErprobungneuerOrganisations-struktureninFormvonSchVengenannt:

■ DieindividuelleAusgestaltungeigenerSchVensollaufderBasisderKSchVmög-lichsein.

■ AndenSchulenwerdenfraktaleStrukturenentwickelt,dieinihrenBereicheneigeneEntscheidungenfällen.

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4.10INTERPRETATIONDERERGEBNISSE

■ DieSchulenführeneinSystemvonZiel-vereinbarungenmitzugehörigerRechen-schaftspflichtzurSteuerungderFrakta-leein.

HinsichtlichdieserIntentionenstellenwirfest:

DieSchVgibtverbindlicheGrundzügevorundlässtdenSchulenRaumfürindividuelleAusge-staltung.BeidieserAusgestaltungherrschtdieTendenzvor,eineAnpassungandiebestehen-deSchulkulturvorzunehmen.GenerellistaucheinTrendzurStärkungdesPlenumserkennbar:Fastüberallwerden–imVorfeldvonSchulvor-standssitzungen–imPlenumanstehendeEnt-scheidungenbesprochen.Fraktalsprecherse-hensichalsVertreterdesPlenumsundfühlensichandessenVorgabenbeiAbstimmungengebunden(imperativesMandat).

AlsweiterewesentlicheVeränderungensinddieAusweitungdesKreisesderformalbe-rechtigtenEntscheidungsträgerunddieFor-malisierungvonTeamsdurchdieBildungvonFraktalenzunennen.TeamswerdenalsOrga-nisationseinheitenimstrukturellenAufbau(Or-ganigramm)derSchulesichtbar.

EinSystemvonZielvereinbarungenmitdenFraktalenistzumBefragungszeitpunktankei-nerderbefragtenSchuleneingeführtworden.

4.10 Interpretation der Ergebnisse

1. Schlussfolgerung:

DiekomplexenAufgabeninnerhalbselbst-verantwortlicherSchulenkönnensinnvollnurvonTeamsbearbeitetundbewältigtwerden.SchulverfassungenstützenundformalisierensolcheTeams.

AlsHauptargumentfürdieneueSchulverfas-sungkanndieformalisierteÜbertragungvon

SelbstverantwortunganSchuleimSinnederGewährungvonFreiräumenzurGestaltungvonSchuleundUnterrichtgesehenwerden.DiesezugestandenenFreiräumebeziehensichnichtausschließlichaufdieEbenederSchullei-tungundauchnichtaufdieEbenedereinzel-nenLehrkraft,sondernaufdieSchulealsOr-ganisation.ZurBewältigungderverändertenSchulaufgaben–wieEntwicklungvonSchul-curricula,Lernfeldarbeit,Qualitätsmanagement,PersonalentwicklungundregionaleVernet-zung–bedarfeseinerverstärktenKooperati-onderschulischenAkteureuntereinander,dadieseAufgabenvonEinzelnennichtbewältigtwerdenkönnen.TeamstrukturensinddamitalseinewesentlicheVoraussetzungdafüranzuse-hen,derEinzelschulegrößereGestaltungsräu-mezueröffnen,indenenihreEigenverantwor-tungzumTragenkommt.

DieVorteilevonAutonomie–imSinnevonGe-staltungsfreiräumen–undDemokratie,diedieProfibürokratieSchuleihrenProfessionellen,denLehrkräften,bietet,führenjedochimRahmenei-nerverändertenSteuerungvonSchuleundver-ändertenAnforderungenzuProblemen.DiefüreineProfibürokratienotwendigeBedingungei-nerstabilenUmwelt,diestandardisierteLeistun-gennachfragt,istfürSchulennichtmehrgege-ben:DergesellschaftlicheundtechnologischeWandelerfordertdiepermanenteAnpassungdesBildungsangebotes.DieserAnpassungs-druckstelltdieProfibürokratieSchuleunddiedorttätigenProfessionellenvorProblemederKoordinationihrerAbläufeundTätigkeiten.

TraditionellerfolgtdieseKoordinierungvonAbläufenundTätigkeiteninnerhalbderSchu-lendurchdieeinheitlicheAusbildungderLehr-kräfte.DiesistangesichtsdesgesellschaftlichenundtechnologischenWandelsnichtmehraus-reichend.AndereKoordinationsmechanismen–wieetwaAnweisungundkollegialeAbstim-mung–scheitertenjedochbisheroftanderAblehnungdurchdieProfessionellen,denn:

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4.ERGEBNISSE

„PersönlicheWeisungundgegenseitigeAb-stimmungwerdenalsdirekteEingriffesei-tensderAdministratorenbeziehungsweisederKollegenindieAutonomiedesprofes-sionellenMitarbeiterszurückgewiesen…“

Mintzberg 1992, 278

SchulealsOrganisationberücksichtigtdiesenUmstand.SospieltdiepersönlicheWeisungalsKoordinationsmechanismusanSchulenweiter-hineineuntergeordneteRolle:DieMachtvonSchulleiternistgesetzlichundpraktischbe-grenzt.SchulleitungistaufdieMitarbeitvonLehrkräftenangewiesen,ohnesieanordnenoderverbindlicheinfordernzukönnen.EsliegtletztendlichinderEntscheidungderLehrkräf-te,obsiederSchulleitungaußerhalbihrerUn-terrichtsverpflichtungUnterstützunggewährenoderentziehen.KonsequenzenmüssensieinletzteremFallkaumbefürchten.

AllerdingsbefindensichdieLehrkräfteimKon-textderReformprozesseineinemDilemma:EntwedertragensieselbstaktivzurSchulent-wicklungbeiodersieüberlassenFührungs-kräften,dieu.U.andereZieleverfolgenalssieselbst,dieGestaltungsmachtüberihrezukünf-tigenArbeitsbedingungen.EsstehtaberaußerFrage,dassLehrkräfte,dieihreprofessionellenAnsprüchewahrenwollen,InteresseanderMit-gestaltungdieserArbeitsbedingungenhabenmüssen.DieswiederumbringtsieinKonfliktmitdemStatusquoanSchulenhinsichtlichRollen-verständnis,ArbeitsbedingungenundBelas-tungssituation.EinsinnvollerAuswegausdie-semDilemmaistdieArbeitinTeams,indenensichdieArbeitaufmehrereSchulternverteilt,dieEntscheidungskompetenzenaberbeidenLehrkräftenbleiben.

Soweitwirdasbeurteilenkönnen,hatsichdieKoordinationsleistungvonAbstimmungs-prozessenimTeamseitdererstenVeröffent-

lichungvonMintzbergsStudienergebnissenimJahr1983spürbarverbessert:IndenSV-plus-Schulenwirddiesinzwischenalsselbst-verständlichundnotwendigangesehen.Die-senSchlussziehenwirausErgebnissenderformativenBegleitungderSVplus-Schulen:86,2%derBefragtengebenineinerOnline-BefragungimJahr2008an,dassdieErfahrun-genmitTeamarbeitüberwiegendpositivseien,und77,1%derBefragtensindderMeinung,dassihreSchularbeitmittelfristignurimTeamzubewältigensei.Allerdingssetzenorganisa-torischeRahmenbedingungenderAusweitungvonTeamarbeitGrenzen:NureinknappesDrit-telderBefragtengibtinderselbenBefragungan,dassdieschulischeStundenplanungZeit-fensterfürTeamarbeitberücksichtigtunddie-seaußerhalbdesUnterrichtsgutzukoordinie-renist(Clement/Martin2009,23).

2. Schlussfolgerung:

DieBewältigungderkomplexenAufgabenin-nerhalbselbstverantwortlicherSchulenerfor-dertdenDialogübereineVeränderungdesSelbstverständnissesvonLehrkräftenaufSchul-undVerbandsebene.

DasNiveauderKooperationzwischenProfessi-onellenistineinerProfibürokratie,wieSchulesiedarstellt,imVerhältniszuanderenOrgani-sationsformenvergleichsweisegeringausge-bildet.DazuträgtdiedenIndividuengewähr-teAutonomiebeisowiederUmstand,dassKooperationinderVergangenheitbishernurseltenerforderlichwar.DaserschwertInnova-tionen.AlsBürokratieistSchuleaufstabileUm-weltbedingungenausgerichtet,fürdiesiestan-dardisierteLeistungsangebotebereithält.DerWandel,demdieseBedingungenseitgerau-merZeitunterworfensind,führtzuentsprechen-derUnsicherheit.Etwasmusssichverändern,undAkteurimWandelsollderProfessionel-leselbstsein.

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4.10INTERPRETATIONDERERGEBNISSE

„InderProfibürokratiemitihrenautonomenMitarbeiternundderEntscheidungsfindungimbetrieblichenKerneinerseitsundimBe-rufsverbandandererseitsistalleMachtzurHerbeiführungeinesstrategischenWandelskonfus.Alle,nichtnureinpaarFührungskräf-teoderVertreterdesBerufsstandes,müssendiesemWandelzustimmen.InfolgedessenkommenVeränderungennurlangsamundmühsamzustande…“

Mintzberg 1992, 282

Lehrkräftesind,wieandereBerufsständeauch,inpolitischstarkenVerbändenorganisiert.EineReformdesBildungssystems,dieschwerpunkt-mäßigaufderEbenederEinzelschuleansetzt,erscheintunsdeswegennurfürInsellösungentauglich.WenndieBerufsverbändedieEntwick-lungenaufVerbandsebenenichtmitgestalten,könnensystembezogeneEntwicklungenkaumangestoßenwerden.SolldasBildungssystemalsGanzesnachhaltigreformiertwerden–etwaimSinnevonwenigerInput-undmehrOutput-steuerungsowiestärkererKompetenzorien-tierung–,gehörtdazunebendemDialogmitLehrkräftenundPersonalrätenaufEinzelschul-ebeneauchderDialogmitderenVerbändenaufderbildungspolitischenEbene.Aushand-lungsprozessemitLehrkräftenandenSchulenführenzuorganisationalenLösungen.Dienach-haltigeWeiterentwicklungderGesamtprofes-sion,derenSelbstverständnisunddiehierfürgeeignetenRahmenbedingungenkönnenaufderVerbandsebeneabgestütztwerden.EinegemeinsamgetrageneEntwicklungunterstütztweitereInnovationsprozesseandenSchulennachhaltigundentlastetdieKollegienandenSchulenvonjenentarifpolitischenDiskussio-nenandenSchulen,dieaufderbildungspoli-tischenEbenegeführtwerdenmüssen.

AndenSchulengemeinsameZieleundWegezufinden,stelltfürdieKollegieneinegroße

Herausforderungdar.Dielangwierigenor-ganisationalenLernprozesse,dereresdazubedarf,sindandenbefragtenSchulenschonweitfortgeschritten.DabeisetztsichvielerortsdieIdeedurch,dieLernprozessederLernen-denzumpädagogischenAusgangspunktderteambasiertenSchulentwicklungzumachen.DieseOrientierungstehtjedochinKonkur-renzzurOrientierungandenErfordernissenderFächer.DiehiererforderlicheEntwicklungvonKonzeptenfürLernfeldarbeit,selbstge-steuertesLernen,Diagnostikoderindividuel-leFörderungsindfolglichvoneinzelnenLehr-kräftennichtleist-undumsetzbar.AusdieserPerspektiveerscheintdieneueSchulverfas-sungalseinsinnvollesInstrument,daseineteambasiertedemokratischeSchulentwicklungunddamiteineneueLehr-Lernkulturzwarun-terstützt,abernichtalleinherstellenkannunddaherauchalsobligatorischeMaßnahmenichtausreichendist.

DazubedarfesandenSchulenvielmehrdesplanvollenAufbausvonkreativenprofessionel-lenTeams,derdasRollenverständnisderBe-teiligtenherausfordernundverändernwird.LehrkräfteundSchulleitungwerdensichglei-chermaßenbereiterklärenmüssen,Befugnis-se,diezuvorindieSphäreihrerAutonomiefielen,sukzessiveindieVerantwortungvonTeamszugeben.

SelbstverantwortlicheSchulenmüssenihreUm-weltbeobachten,umVeränderungendortundderenBedeutungfürdieeigeneArbeitrecht-zeitigzuerkennen.SiebenötigenregionaleNetzwerkeundeinQualitätsmanagementsys-temsowieeinMonitoringsystem,mitdenendieEinhaltungeigenerundextern(bspw.durchBildungsadministrationoderdieEU)gesetz-terStandardsüberprüftwird.ExterneÜber-prüfungen(z.B.durchdieBildungsadminist-ration)zeigengrobeAbweichungenaufundunterstützendieEntwicklungsarbeitinschuli-scherVerantwortung.

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4.ERGEBNISSE

AufdiezentraleBedeutungvonTeamshabenwirobenhingewiesen;weitereKoordinations-mechanismensinddieStandardisierungvonArbeitsprozessenundArbeitsproduktenso-wieschulischeVorgaben,diehandlungswei-sendsind.Diesallesgegeben,kannsich–inAnlehnunganMintzberg–dieProfibürokratiezurProfiteambürokratieentwickeln:AutonomieundMitsprachewerdennunnichtmehreinzel-nenProfessionellen,sondernProfessionellen-Teamsgewährt.

3. Schlussfolgerung:

EineerfolgreicheImplementationderSchul-verfassungknüpftanvorhandeneStrukturenanundbautdieseaus,lässtaberkeinedauer-haftenDoppelungenvonStrukturenzu.

OrganisationsentwicklungalsWeiterentwick-lungderAufbaustrukturistfürstaatlicheSchu-leneinNovum.AndenbeteiligtenSchulensindsolcheEntwicklungeninbeachtlichemAus-maßfestzustellen;korrespondierendmitdenErkenntnissenderImplementationsforschungerfolgtedieImplementationderSchulverfas-sungenangemessenundsinnvoll.

DieKernschulverfassunglegtdieOrganisati-onsformunddasAufgabenspektrumderein-zelnenGremienfest.SiedefiniertdasPlenumalsvorgeschaltetesOrgan,indemAnträgefürdenSchulvorstandgestelltundgenerelleMeinungsbildergesammeltwerdenkönnen.ZweiSchulennahmeninihrerSchulverfassun-geneineModifikationvorundsprachendemPlenumimVergleichzumSchulvorstandmehrEntscheidungskompetenzenzu.

DasGrundprinzipderBildungvonFraktalstruk-turenistinderKernschulverfassungbzw.denSchulverfassungenfestgelegt.Diedetaillier-teAusgestaltungderfraktalenOrganisationistdortjedochnichtgeregelt,sondernwurde

indenImplementationsprozessdereinzelnenSchulenverlagert,wasdortfürVerunsicherungsowieDiskussions-undKonfliktpotenzialsorg-te.WiebildendieSchulleitungunddieLehr-kräftedieFraktaleundwiekönnensieindievorhandeneStrukturintegriertwerden?DieseFragenmussjedeSchulefürsichbeantwortenundaustesten.DieuntersuchtenSchulenfan-denzwarvergleichbareLösungen,sahensichaberjeweilsmitspeziellenProblemenkon-frontiert,diediskutiertwurdenundschließlichzuVeränderungenderfraktalenOrganisationführten.Zielvereinbarungen,dielautSchulver-fassungenmitdenFraktalengetroffenwerdensollen,wurdeninkeinerderSchulen,diein-terviewtwurden,vollständigumgesetzt.HierscheintessichumeingravierendesProblemzuhandeln,fürdasdieSchulenbishernochkeineLösunggefundenhaben.

AufinstitutionellerEbeneerscheinteswichtig,dassdieneueOrganisationsstrukturzunächstanVorhandenemanknüpft.ImVerlaufdesPro-zesseskannsichdieseAnlehnungdannverein-zeltalsproblematischerweisenundverlangen,dassneueVeränderungendiskutiertundum-gesetztwerden.Dabeiistoffensichtlich,dasszugroßeFraktaleeinesinnvolleArbeitsweiseerschweren.GrundsätzlichmussjederzeitdieMöglichkeitbestehen,neugebildeteStruktu-renauchwiederzumodifizieren.Isteinesol-cheAnpassungbzw.Weiterentwicklungmög-lich,erhöhtsichdieBereitschaftderLehrkräfte,derImplementationeinerneuenSchulverfas-sungzuzustimmen.

DadieberuflichenSchuleninLernfeldernor-ganisiertsind,arbeitendieLehrerhierhäufigbereitsinkleinenTeamszusammen.AufdieseTeamstrukturwird,sofernvorhanden,beiderFraktalbildungzurückgegriffen.IstdieseStruk-turjedochnichtvorhanden,bedeutetdiesfürdieLehrkräfteeinestarkeNeuausrichtungih-rerArbeitsweise:vomEinzelkämpfer,dessenVerantwortungsbereichdortbeginnt,woerdie

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4.11EMPFEHLUNGEN

TürdesKlassenraumshintersichschließt,hinzumTeamplayer,dermitdenKollegenMetho-den,StrategienundUnterrichtsmaterialentwi-ckelt,verbindlicheAbsprachentrifftunddieseinseinemHandelnumsetzt.Undsokanngel-ten,dassdieEtablierungeinerfraktalenStruk-turnurdortohnegroßenWiderstandundUn-sicherheitenseitensderLehrkräftevollzogenwerdenkann,woesbereitsfunktionierendeTeamsgibt.DiesesolltendannimZugederImplementationderneuenSchulverfassungformalisiertwerden.

DiefraktaleOrganisationwurdebeiallenfünfinterviewtenSchulenandievorhandeneAbtei-lungsstrukturangeknüpft.DabeiwerdendieAb-teilungenalsOberfraktalegesehen,welcheinweitereFraktaleuntergliedertwerden.DieHete-rogenitätderberuflichenSchulenwirdalspro-blematischempfunden,dasichhierberuflicheLernfelderundSchulformensowieallgemein-bildendeFächeralsteilweisequerzueinanderliegendeStrukturenerweisen.Dieallgemein-bildendenFächerwurdenmeistalsautarkeFraktaleunabhängigvondenAbteilungenge-bildetodereinerAbteilungangegliedert.DieLehrkräfteverspürenbeiderOrientierungderFraktaleandervorhandenenStrukturwenigerUnsicherheit,waszugeringeremWiderstandführt.AllerdingsverursachtdieParallelstrukturMehrbelastung,undzwardadurch,dassFach-konferenzenaufAbteilungsebenedurchFrak-talsitzungenaufderenEbeneergänztwerden.ÜberforderungundDoppelbelastungenlassenvieleLehrkräftedannanderSinnhaftigkeitdie-serAufbaustrukturzweifeln.

4. Schlussfolgerung:

Beteiligungistgut,machtaberArbeit.WerankomplexenundverantwortungsvollenEntschei-dungenteilhat,mussinformiertseinundwirddurchentsprechendeSitzungenzusätzlichbe-lastet.EntsprechendsolltendieAufgabenund

Entscheidungskompetenzensoverteiltwer-den,dassPartizipationschancenundBelastungsorgfältiggegeneinanderabgewogenwerden.

DiefraktaleStrukturbietetdenLehrkräftendieMöglichkeitmitzugestaltenbzw.mitzubestim-men.DiessetztallerdingsregelmäßigeTref-fenundEngagementjedeseinzelnenFrak-talmitgliedsvoraus.AndieserStellewirdeinwesentlichesDilemmasichtbar:Lehrkräftese-hensichoftaufgrundderbestehendenArbeits-belastungaußerstande,anregelmäßigenTref-fenvonGremienteilzunehmenundüberallelaufendenSchulentwicklungsmaßnahmenin-formiertzubleiben.Schulleitungeninterpre-tierendiesenUmstandmitunterso,dassdie-seLehrkräftezwarmitbestimmen,aberkeineVerantwortungübernehmenwollen.AusSichtderLehrkräftewiederumistdieBereitschaftzurÜbernahmevonVerantwortungabhängigvonspürbarerEntlastungundderglaubwürdigenÜbertragungvonrelevantenGestaltungs-undEntscheidungsspielräumen.FürdieDelegationdieserVerantwortungmusseineSchulleitungVertrauenindieArbeitsfähigkeitderTeamsha-bensowieeinegewisseRisikobereitschaftzei-gen,dadieRechenschaftspflichtfürdieSchul-entwicklungsarbeitzuletztbeiihrliegt.

DieHeterogenitätderberuflichenSchulenso-wiemehrereStandorteerschwerenes,eineneinheitlichenInformationsstandimLehrerkol-legiumaufzubauen.DieKomplexitätderSchu-lehatimZugedesModellprojektsSVpluszu-genommen,undvieleLehrkräfteempfindenesalsÜberforderung,nunauchnochdieRolledesSchulentwicklerszuübernehmen.ImAll-gemeinenmachendieinterviewtenLehrkräf-te,diesichnichtumfangreichüberdieneueSchulverfassunginformiertfühlen,einenbe-lastetenEindruck.SiewünschensichimBlickaufdieImplementationderneuenSchulver-fassungmehrTransparenz,mehrOffenheitsei-tensSchulleitungundeinekritischeDarstel-lungderneuenGremien.DieLehrkräfte,die

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4.ERGEBNISSE

sichimSchulentwicklungsteam,inFraktalenoderauchimSchulvorstandengagieren,sindbesserinformiertalsjene,diediesesEngage-mentnichtaufbringen.

EineneueSchulverfassungansichistnochkeinGarantfürVeränderungen,diedieQuali-tätschulischerArbeitsteigern;siehatjedochhohesPotenzialfüreineModernisierungderSchule.DerGestaltungsspielraumderSchulevergrößertsich,wasabernurdannwesentlicheVorteilebringt,wenndieMehrheitderBeteilig-tendiesenRaumauchaktivausfüllt.EssinddieAkteure,diedenwesentlichenErfolgsfaktorfüreinegelungeneImplementationderSchulver-fassungdarstellen.UnderstamEndediesesIm-plementationsprozesseskanneineSchulverfas-sungals‚fertigesProdukt’gelten.DieFaktorenundBedingungen,diedenImplementations-prozessderneuenSchulverfassungbeeinflus-sen,habenwirinKapitel4dargelegt.Wiesich

dieseBeeinflussungallerdingskonkretdarstellt,istabhängigvonderbetreffendenSchule,ih-rerbisherigenKulturundderBereitschaftdesgesamtenLehrerkollegiums,dienötigenVer-änderungenkonstruktivanzugehen.

4.11 Empfehlungen

AufderGrundlageunsererAnalysederKern-schulverfassungunddereinzelnenSchulver-fassungen,dergeführtenInterviewsunddertheoretischenEinordnungvonSchulealsProfi-bürokratieundLehrkräftenalsdorttätigenPro-fessionellenhabenwirdiefolgenden,jeweilsumeineErläuterungergänztenEmpfehlungenformuliert.SieunterstützendiefolgendenZiele:

a. DenImplementationsprozessvonSchul-verfassunganweiterenSchulenzuunter-stützen.

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4.11EMPFEHLUNGEN

b. AnreizefürLehrkräftezurVerantwortungs-übernahmefürdieQualitätsentwicklungandenSchulenzusetzen.

c. DialogundKooperationmitdenLehrer-verbändenaufallenEbenenherzustellen,umgeeigneteRahmenbedingungenfürdieselbstverantwortlichebzw.selbständi-geSchulegemeinsamzuerarbeitenundauszugestalten.

1. Die Implementation einer Schulverfassung auf Probe sollte den Transferschulen ermög-licht werden.

Erläuterung:DieMöglichkeitderbefristetenErprobungunddieOption,gegebenenfallszuraltenStrukturzurückkehrenzukönnen,habendenSchulendieEntscheidungfüreineneueSchulverfassungerleichtert.DieseGe-lingensbedingungsollteauchTransferschu-lenineinemdefiniertenZeitrahmeneinge-räumtwerden.

2. Die neue Organisationsstruktur sollte an die vorhandene anknüpfen.

Erläuterung:JetiefereinefunktionierendeTeamstrukturbereitsindenSchulenverankertwar,destoleichterkonnteauchdieneueFrak-talstrukturetabliertwerden.Zuvorwurdenin-formelleTeamsimZugederImplementationderSchulverfassungformalisiert,wasoftalsStärkungundFörderungvonMitspracherech-tenempfundenwurde.AuchdieAnlehnungandievorhandeneAbteilungsstrukturerweistsichalssinnvollundistallennachfolgendenSchu-lenzuempfehlen,davertrauteStrukturennichtrestlosaufgelöstwerden,sondernOrientierunggeben,sobaldeinÜberganginneueansteht.AndieserStelleistabernochmalsdaraufhin-zuweisen,dassdieparalleleBeibehaltungderAbteilungsstrukturzueinerDoppelbelastungführenkann:NebenFachkonferenzenstehen

jetztdieFraktalsitzungenan.ImEndeffektkanndieseDopplungsogargenerelleZweifelandenNeuerungenhervorrufen.DerZustandistalseinvorübergehenderzuverstehen,Lösungenhierfürsindmittelfristigzuerarbeiten.

3. Die Schulverfassung muss für weitere Anpas-sungen und Entwicklungen offen bleiben.

Erläuterung:InjederSchulorganisationgehtes–nebendeninhaltlichenZielenundZwecken–umdieOptimierungvonArbeitsprozessen.DeswegenmusseineneueSchulverfassungmöglichstunkompliziertundzeitnahaufÄnde-rungsbedarfreagierenkönnen.IstdieseFlexi-bilitätschonimVorfeldtransparent,erhöhtdiesdieBereitschaft,sichfürdieImplementationeinerneuenSchulverfassungauszusprechen.

4. Die Implementation ist ein Zusammenspiel von Konzept und Konzept anpassung.

Erläuterung:EineSchulverfassungkannerstnachdemProzessderImplementationalsaus-gereiftundfüreinebestimmteSchuleinderPraxisgeeignetbetrachtetwerden.GleichwohlmüssendieBeteiligtenauchdenneuenStruk-turenvertrauenkönnen,umdiealtenloslas-senundsichfürdieneueengagierenzukön-nen.OhnediesesEngagementkanneineneueSchulverfassungzwarzustrukturellenModer-nisierungen,aberkaumzueinerQualitätsstei-gerungschulischerArbeitführen.AlleAkteure‚insBoot’zuholen,dürftedamitalsderent-scheidendeErfolgsfaktorfüreinegelungeneImplementationderSchulverfassunggelten.

5. Das Organ ‚Beirat‘ sollte verbindlich einge-richtet werden.

Erläuterung:EinverbindlicherBeiratwärefürexterneAnspruchsgruppeneinverlässlichesFo-

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4.ERGEBNISSE

rum,umaufdiestrategischeSchulentwicklungEinflusszunehmen,dabeigegebenenfallsihreInteressenabzugleichenundgemeinsameIn-itiativenzuentwickeln.UmgekehrtbenötigenselbstverantwortlicheSchulenalsregionaleKompetenzzentreneineregionaleLobby.UmderenAufbauundWirkungzuunterstützen,kannderBeirateinwichtigesGremiumfürdieSchulendarstellen,dasiedortihreVorhabengebündeltvortragenunddiskutierenkönnen.

6. Eine Trennung der Ämter ‚Vorsitz Schulvor-stand’ und ‚Vorsitz Plenum’ sollte erwogen werden.

Erläuterung:DurchdiePersonalunionderbei-denÄmterunddurchdieAnhörungspflichtdesPlenumsdurchdenSchulvorstand(§ 5,5KSchV)wirdderSitzungsrhythmusanfastal-lenSchulensynchronisiert.NuranderEKSundMBSmitihremerweiterten§ 8aistdiesnichtderFall.Denkbarwäre,dieSitzungsleitunganeinenodermehreregewähltePlenumsvertre-terzudelegieren.

DiedamitverbundeneHoffnungist,dasssichdannmehrInitiativenfürSchulentwicklungs-maßnahmenausdemPlenumherausgene-rierenlassen.PlenumssitzungenerfolgendanngemäßdendortigenArbeitsprozessenstattalsReaktionaufVorlagendesSchulvorstan-desoderderSchulleitung.EinkonstruktiverDialogzwischendenGremienwirdunterstützt.

7. Fraktalsprecher sollten über einen entspre-chenden Posten im Schulbudget durch De-putatsstunden entlastet werden.

Erläuterung:DadurchwürdedasAmtdesFrak-talsprecherszusätzlichaufgewertetundaner-kanntundfüralleattraktiver,diegegenwärtigvorZusatzbelastungenzurückweichen.

8. Vertreter des Personalrats sollten obligato-risch Gäste der Schulvorstandssitzungen sein.

Erläuterung:DiesistanvierderfünfbefragtenSchulenbereitsPraxisundsolltefürdenTransferobligatorischwerden.EsunterstütztdieKom-munikationunddieInformationspflichtgegen-überdemPersonalrat.ZudemkönnendessenBeiträgebeiallenwichtigenEntscheidungenzeitnahberücksichtigtwerden.

9. Das Schulentwicklungsteam sollte als Aus-schuss des Plenums erhalten bleiben.

Erläuterung: Das bewährte Schulentwick-lungsteamsteht–alsAusschussdesPlenums–weiterhinalleninteressiertenLehrkräftenof-fenundkannalsbottom-up-Gremiumdiekre-ativenPotenzialeimPlenumniederschwelligaufnehmen.EineDoppelrolledesSchulvor-standesalsstrategischesEntscheidungsorganeinerseitsundEntwicklungsorganandererseitswirdvermieden.

10. Jahresgespräche der Schulleitung mit den Mitgliedern von Fraktalen könnten durch andere geeignete Instrumente unterstützt werden, die die Beiträge der Mitglieder eines Fraktals transparent und verbindlich machen.

Erläuterung:JahresgesprächeeignensichfürZielvereinbarungenzwischenzweiPersonen,wenneinederanderengegenüberweisungs-befugtist.DiesistfürdasVerhältniszwischenFraktalsprechernundLehrkräftenaberindenFraktalennichtgegeben.FürdieSteuerungvonGruppenarbeitindenFraktalenkönnenerprobteInstrumente–wieProjektmanage-mentmethode,ArbeitspläneundProtokolle–kurzfristigundflexibeleingesetztwerden.Die

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4.11EMPFEHLUNGEN

VereinbarungvonTeamzielenisteineMöglich-keit,ZusammenarbeitimTeamzuunterstützen.

VorteildieserRegelung:DieVerteilungvonAr-beitspaketenzurDurchführungvonMaßnahmenerfolgtzwischendenLehrkräftenindenFrakta-lenselbstgesteuertundzudemZeitpunkt,derdortalsrichtigerkanntwordenist.IndenJah-resgesprächenmitdenzugehörigenZielverein-barungenwerdendieBeiträgeimFraktalthe-matisiert,abernichtimDetailvereinbart.EineterminlicheVerkoppelungderDurchführungvonZielvereinbarungsgesprächenundMaß-nahmenindenFraktalenwirdvermieden.DasentlastetdieSchulleitungvondemDruck,Bei-trägevonLehrkräfteninihrenFraktalenzentralundzeitlichsynchronisiertzuvereinbaren,undbefördertdieselbstverantwortlicheTerminie-rungvonMaßnahmenindenFraktalen.

11. Das Ministerium sollte den Dialog mit den Berufsverbänden und Lehrkräften inten-sivieren, um ein gemeinsames neues Ar-beits- und Rollenmodell für Lehrkräfte als Professionelle an selbstverantwortlichen Schulen zu erarbeiten, das die pädagogi-sche Arbeit dort konsequent in den Dienst einer sich wandelnden Gesellschaft stellt.

Erläuterung:BesondersdasherkömmlicheAr-beitszeitmodell istweniggeeignet,dieBasisfüreineselbstverantwortlicheSchulemitver-änderterLehr-undLernkulturzubilden.Viel-mehrsolltedieArbeitszeitderartorganisierbarsein,dassverändertebzw.erweiterteAufgabenundTätigkeiten(Lernberatung,Vorbereitungs-zeit,Schulentwicklungsarbeit,Managementtä-tigkeiten,Gremienarbeitu.a.)angemessenbe-rücksichtigtwerdenkönnen.

12. Den Schulen muss Rechtssicherheit im Be-reich der Mittel- und Ressourcenbewirt-schaftung gegeben werden.

Erläuterung:HierscheintvielesnochoffenundimDetailnichtimmergeregeltzusein.DerrechtlicheSachstandkannimderzeitentste-hendenOrganisationshandbuchdargelegt,HandlungssicherheitdurchProzessbeschrei-bungenunterstütztwerden.

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LITERATURVERZEICHNIS

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Fragebogen1:InterviewSVFFunktionsträger

ANHANG1

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ANHANG1

Fragebogen2:InterviewSVFLehrkräfte

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81MATERIALIENBAND5

FRAGEBOGEN

Fragebogen3:InterviewFeedback

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82 MATERIALIENBAND5

ANHANG2

Inhalt

PräambelAufbauundOrganederSchule§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Organe§ 3 Plenum§ 4 MitgliederdesPlenums§ 5 AufgabendesPlenums§ 6 EinberufungundBeschlüssedesPlenums§ 7 Schulvorstand§ 8 MitgliederdesSchulvorstandes§ 8a MitgliederdesSchulvorstandes(Alter-

nativregelung)§ 9 AufgabendesSchulvorstandes§ 10 EinberufungundBeschlüssedesSchul-

vorstandes§ 11 AufgabenderSchulleitung§ 12 MitgliederderSchulleitung§ 13 EinberufungundArbeitderSchulleitung§ 14 AufgabendesSchulbeirates§ 15 MitgliederdesSchulbeirates§ 16 EinberufungundBeschlüssedesSchul-

beirates§ 17 AufgabenderSchulleiterin/desSchullei-

ters§ 18 FraktaleOrganisation§ 19 Inkrafttreten und Geltungsdauer der

Schulverfassung

Präambel

DasHessischeKultusministeriumhatsichzumZielgesetzt,dieQualitätschulischerArbeitzuverbessern.DazusollSchuleningrößeremMaßedieMöglichkeiteigenverantwortlicherSteuerungeröffnetwerden.

ZudiesemZweckistdasModellprojekt„Selbst-verantwortungplus“fürberuflicheSchulenaus-geschriebenworden,daszum1.Januar2005begonnenhatundam31.Dezember2009en-denwird.ImRahmendiesesProjektssollendie17beteiligtenSchulenmehrEntscheidungs-freiheitinorganisatorischen,personellenundfinanziellenFragenerhalten.Dazuzähltauch,dassdieSchulenwährendderLaufzeitdesPro-jektesaufderBasisderExperimentierklauselin§ 127cdesHessischenSchulgesetzesdienach-folgendalsSchulverfassungbezeichneteneueOrganisationsstrukturerprobenkönnen.DieseSchulverfassunggibtverbindlicheGrundzügevor,lässtdenProjektschulenaberzugleichRaumfüreineindividuelleAusgestaltung.Dabeikön-nenundsollendieSchulen–ihrenpersonellen,regionalenundorganisatorischenBesonder-heitenentsprechend–fraktaleStrukturenent-wickeln,diefürihrenjeweiligenBereicheigeneEntscheidungenfällen.DenfraktalenStruktu-rensolleinSystemvonZielvereinbarungenundzugehörigerRechenschaftspflichtentsprechen.

Aufbau und Organe der Schule

§ 1 Anwendungsbereich

(1)DieSchulearbeitetunterderGeltungdie-serSchulverfassung.

(2)DieRegelungenderSchulverfassunger-setzenBestimmungendesHessischenSchul-gesetzes(HSchG),soweitdiesnachstehendvorgesehenist.ImÜbrigenlässtdieseSchul-verfassungdieBestimmungendesHessischenSchulgesetzesunberührt.Dasgiltinsbesonde-

ANHANG2

„Kern“-SchulverfassungimRahmendeshessischenModellprojektes„Selbstverantwortungplus“

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„KERN“-SCHULVERFASUNGIMRAHMENDESHESSISCHENMODELLPROJEKTS„SVPLUS“

refürdieVorschriftenüberdenSchulelternbei-ratunddieSchülervertretunginderSchule(8.und9.TeildesHSchG).

(3)DasHessischePersonalvertretungsgesetz,dasHessischeGleichberechtigungsgesetzunddasSozialgesetzbuchIX(RehabilitationundTeilhabebehinderterMenschen)bleibenun-berührt.AnderegesetzlicheBestimmungensowiesonstigeRechts-undVerwaltungsvor-schriftenbleibengleichfallsunberührt,soferndieseSchulverfassungkeineabweichendenRegelungentrifft.

§ 2 Organe

(1)OrganederSchulesind:a.Plenumb.Schulvorstandc.Schulleitungd.SchulleiterinoderSchulleitere.KonferenzenundTeilkonferenzengemäß

§§ 133Abs.4,134,135HSchGf. Beirat

(2)EineGesamtkonferenzundeineSchulkon-ferenzbestehennicht.DieAufgaben,diedasHessischeSchulgesetz,andereGesetzeoderRechts-undVerwaltungsvorschriften,insbeson-dereVerordnungenoderErlasse,diesenbeidenKonferenzenzuweisen,werdenvomSchulvor-standwahrgenommen,soferndieseSchulver-fassungkeineabweichendeRegelungtrifft.DiezugehörigenVerfahrensvorschriftengeltenfürdenSchulvorstandoderdasnachdieserSchul-verfassungzuständigeOrganentsprechend,so-fernnachfolgendnichtsanderesbestimmtist.

(3)VertreterinnenoderVertreterderSchulauf-sichtsbehördenhabendasRecht,anSitzungendesPlenumsunddesSchulvorstandsteilzuneh-men.§§ 16und24derKonferenzordnunggel-tenentsprechend.ZuTagesordnungspunkten,dieAngelegenheitendesSchulträgersbetref-

fen,isteineVertreterinodereinVertreterdesSchulträgersrechtzeitigvondemSchulleiteroderderSchulleiterineinzuladen.

(4)SoweitdemSchulelternbeiratoderderSchü-lervertretungnachdemHessischenSchulge-setz,insbesonderedessen§§ 110bis112und122,sowiesonstigenRechts-oderVerwaltungs-vorschriften,Zustimmungs-oderAnhörungs-rechteimHinblickaufEntscheidungenderGe-samt-oderderSchulkonferenzzustehenoderderSchulelternbeiratoderdieSchülervertre-tungzurTeilnahmeanGesamtkonferenzenbe-rechtigtsind,geltendieseRechteentsprechendfürEntscheidungenoderSitzungenjenerOr-gane,dienachdieserSchulverfassungandieStellevonGesamt-oderSchulkonferenztreten.

§ 3 Plenum

DasPlenumistdasOrgangemeinsamerBe-ratungundBeschlussfassungallerLehrkräfteundallersozialpädagogischenMitarbeiterin-nenundMitarbeiterderSchulesowiederVer-tretervonSchülernundEltern.

§ 4 Mitglieder des Plenums

(1)MitgliederdesPlenumssind:a. AlleLehrkräftederSchule,b. allesozialpädagogischenMitarbeiterin-

nenundMitarbeiterderSchule,c.eineVertreterinodereinVertreterder

SchülerinnenundSchüler,d.eineVertreterinodereinVertreterderEl-

tern.DieSchulleiterinoderderSchulleiterführtdenVorsitz.(2)FürdieWahlderVertreterderElternundderSchülerundderenAmtszeitgilt§ 131Abs.3Satz2bis8HSchGentsprechend.§ 3Abs.1,Abs.2Nr.1,7bis10,Abs.3,§§ 4bis9derKon-ferenzordnungfindensinngemäßAnwendung.

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ANHANG2

(3)DasPlenumkannweitereMitarbeiterderSchule(Verwaltungsmitarbeiter,Assistentenetc.)sowiesonstigePersonen,dienichtzumPlenumgehören,zuseinenSitzungeneinladen.DasselbeRechthatdieSchulleiterinoderderSchulleiter.

§ 5 Aufgaben des Plenums

(1)DasPlenumtrittandieStellederGesamtkon-ferenznachMaßgabederfolgendenAbsätze.

(2)DasPlenumkannAusschüssebildenunddiesenAufgabenzurBeratungundBeschluss-fassungübertragenundauchwiederentziehen.DieMitgliederdesPlenumsnach§ 4Abs.1Buchst.cunddhabendasRecht,anjederSit-zungeinesjedenAusschussesteilzunehmen.

(3)DasPlenumnimmtBerichtedesSchulvor-standsentgegen.

(4)DasPlenumentscheidetübera. VorschlägefüreinSchulprogrammein-

schließlichdesLeitbildesderSchuleundzurEntwicklung,GliederungundOrgani-sationsänderungderSchule(§ 133Abs.1Nr.2HSchG),

b. VorschlägefürdieVerteilungundVerwen-dungderderSchulezugewiesenenHaus-haltsmittel(§ 133Abs.1Nr.12HSchG),

c. VorschlägefürdenschulischenFortbil-dungsplan(§ 133Abs.1Nr.15HSchG),

d. dieVerteilungdesSchuldeputatsinent-sprechenderAnwendungvon§ 5Abs.4derVerordnungüberdiePflichtstundenderLehrkräfte.

e. EswähltdenAbwesenheitsstellvertreterderSchulleiterinoderdesSchulleiters(§ 26Abs.2derDienstordnung).

(5)DasPlenumistinallenAngelegenheiten,überdienach§ 9derSchulvorstandentschei-det,anzuhören.DasgiltinsbesonderefürdieEntscheidungüber

a. dieEinrichtungvonFachrichtungenundSchwerpunkteninberuflichenSchulen(§ 133Abs.1Nr.7HSchG),

b. fachübergreifendeundfächerverbinden-deUnterrichtsvorhaben,diesichüberei-nenZeitraumvonmehralsvierWochenerstrecken,unterBeachtungdesSchul-programms(§ 133Abs.1Nr.9HSchG),

c. GrundsätzefüreineeinheitlicheLeistungs-bewertung(§ 133Abs.1Nr.10HSchG),

d. die Bildung besonderer Lerngruppen(§ 133Abs.1Nr.11HSchG),

e. GrundsätzefürdieEinführungzugelasse-nerSchulbücherunddieAuswahlunddieAnforderungvonLernmitteln(§ 133Abs.1Nr.13HSchG),

f. GrundsätzefürdieUnterrichtsverteilungundfürdieStunden-,Aufsichts-undVer-tretungsplänesowiefürdieÜbertragungbesondererdienstlicherAufgaben(§ 133Abs.1Nr.14HSchG),

g. GrundsätzefürdieAnrechnungdienst-licherTätigkeiten (§ 133Abs.1Nr.16HSchG).

(6)DasPlenumkanndemSchulvorstandfürallein§ 9genanntenAngelegenheitenVorschlä-geunterbreiten.DieseVorschlägemüssenaufdernächstenSitzungdesSchulvorstandsbe-ratenwerden.

§ 6 Einberufung und Beschlüsse des Plenums

(1)DieSchulleiterinoderderSchulleiterberuftdasPlenumnachBedarf,mindestensjedocheinmalimSchulhalbjahr,sowieaufAntragei-nesViertelsseinerstimmberechtigtenMitglie-deroderzweierAbteilungskonferenzen(§ 133Abs.4HSchG)ein.§ 32Abs.2bis4Konferen-zordnunggiltentsprechend.

(2)DieLehrkräfteundsozialpädagogischenMit-arbeiterundMitarbeiterinnenderSchulesindzurTeilnahmeandenSitzungendesPlenumsver-

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85MATERIALIENBAND5

„KERN“-SCHULVERFASUNGIMRAHMENDESHESSISCHENMODELLPROJEKTS„SVPLUS“

pflichtet,sofernsiedieVoraussetzungendes§ 34Abs.1oderAbs.3derKonferenzordnungerfül-len.SiehabenVortrags-,AntragsundStimmrecht.AlleübrigenMitgliederunddiesonstigenTeil-nehmernach§ 4Abs.3dieserSchulverfassungsindzurTeilnahmeberechtigt.SiehabenVor-trags-undAntragsrecht,aberkeinStimmrecht.

(3)DasPlenumtagtnichtöffentlich.§ 131Abs.4HSchGgiltentsprechend.

(4)DasPlenumistbeschlussfähig,wennau-ßerdemoderderVorsitzendenmindestenszweiDrittelderStimmberechtigtenanwesendsind.§ 21Abs.2derKonferenzordnunggiltentsprechend.

(5)DasPlenumfasstseineBeschlüssemitein-facherMehrheitderabgegebenenStimmen.§ 26Abs.3Satz2bis4derKonferenzordnunggiltentsprechend.

(6)DieRegelungenüberdieNiederschriftnach§ 12derKonferenzordnungfindenentspre-chendeAnwendung.

(7)FürdieWahldesAbwesenheitsstellvertre-tersgilt§ 26Abs.4derKonferenzordnungent-sprechend.

(8)DasPlenumkannsichinErgänzungderAb-sätze1bis7eineGeschäftsordnunggeben.

§ 7 Schulvorstand

(1)DerSchulvorstandentscheidetüberdielangfristige,namentlichdiepädagogischeundinhaltlicheAusrichtungderSchuleundüberGrundsatzfragen,diesichimZusammenhangmitihrerEntwicklungstellen,soweithierübernichtdasPlenumabschließendzubefindenhat.

(2)DerSchulvorstandmussbeiseinenEnt-scheidungendieBeschlüssederanderenOr-

ganederSchuleangemessenberücksichti-gen,sofernihndiesenichtohnehinschonbinden.

§ 8 Mitglieder des Schulvorstandes

(1)DerSchulvorstandbestehtausa. derSchulleiterinoderdemSchulleiterals

vorsitzendemMitglied,b. demstellvertretendenSchulleiteroderder

stellvertretendenSchulleiterin,c. demAbwesenheitsstellvertreterderSchul-

leiterinoderdesSchulleiters,d. denAbteilungsleiterinnenoderAbtei-

lungsleitern,e. denKoordinatorinnenoderKoordinato-

renfürFachpraxis,f. gewähltenVertreterndesKollegiumsnach

Abs.2,g. zweigewähltenVertreternderSchülerin-

nenundSchüler,h. demoderderVorsitzendendesSchulel-

ternbeirates.

(2)DieZahlderKollegienvertreternachAbs.1Buchst.fentsprichtderZahlderMitgliedernachBuchst.abise.

(3)JedeAbteilungskonferenz(§ 133Abs.4HSchG)wählteinenVertreterdesKollegiumsnachAbs.1Buchst.f.WahlberechtigtsinddieLehrkräftesowiediesozialpädagogischenMit-arbeiterinnenundMitarbeiter,dieinderAbtei-lungtätigsindunddieVoraussetzungendes§ 34Abs.1oderAbs.3derKonferenzordnungerfüllen.WählbarsindLehrkräfte,dieinderAb-teilungtätigsind,dieVoraussetzungendes§ 34Abs.1oderAbs.3derKonferenzordnunger-füllenundnichtzudenMitgliedernnachAbs.1Buchst.abisezählen.Lehrkräfte,dieinmehre-renAbteilungenarbeiten,sindausschließlichinderAbteilungwählbar,indersieüberwie-gendeingesetztsind.IstihreTätigkeitimglei-chenUmfangaufmehrereAbteilungenverteilt,

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86 MATERIALIENBAND5

ANHANG2

könnensieentscheiden,inwelcherAbteilungsiesichzurWahlstellenwollen.

(4)DierestlichenVertreterdesKollegiumsnachAbs.1Buchst.fwähltdasPlenumausseinerMitte.Wahlberechtigtsindallestimmberech-tigtenMitgliedernach§ 6Abs.2;wählbarsinddiestimmberechtigtenLehrkräfte,sofernsienichtschonalsAbteilungsvertreternachAbs.3gewähltsind.

(5)FürdieWahlderVertreterderSchülergel-ten§ 131Abs.3Satz2und4bis8HSchGund§ 37derVerordnungüberdieSchülervertre-tungenunddieStudierendenvertretungenent-sprechend.

(6)ImübrigenrichtensichVorbereitungundAblaufderWahlderVertretergemäßAbs.1Buchst.fundgnach§ 3Abs.1,Abs.2Nr.1,7bis10,Abs.3,§§ 4bis9derKonferenzord-nunginsinngemäßerAnwendung.

(7)DieAmtszeitdergewähltenVertreternachAbs.1Buchst.fundgdauertzweiSchuljahre.

(8)§ 131Abs.4HSchGgiltfürdieMitgliederdesSchulvorstandesentsprechend.

§ 8 a Mitglieder des Schulvorstandes (Alterna-tivregelung)

(1)DerSchulvorstandbestehtausa. der Schulleiterin oder dem Schulleiter als

vorsitzendem Mitglied,b. dem stellvertretenden Schulleiter oder der

stellvertretenden Schulleiterin,c. dem Abwesenheitsstellvertreter der Schul-

leiterin oder des Schulleiters,d. den Abteilungsleiterinnen oder Abteilungs-

leitern,e. den Koordinatorinnen oder Koordinatoren

für Fachpraxis,f. gewählten Vertretern des Kollegiums ge-

mäß Abs. 3,

g. zwei gewählten Vertretern der Schülerin-nen und Schüler,

h. dem oder der Vorsitzenden des Schulel-ternbeirates.

(2)DieZahlderMitgliederbeträgthöchstens25.EskönnennachMaßgabevonAbs.3sovie-leVertreterdesKollegiums(Abs.1Buchst.f)gewähltwerden,dassdieseZahlerreichtwird.

(3)DieVertreterdesKollegiums(Abs.1Buchst.f)werdenindenAbteilungenunddensonsti-genunmittelbarunterhalbdesSchulvorstan-desangesiedeltenFraktalen(obersteFraktale)gewählt.InjederAbteilungundjedemsonsti-genoberstenFraktalkannmaximaleinVertre-tergewähltwerden.

(4)JedeAbteilungskonferenz(§ 133Abs.4HSchG)undjedessonstigeobersteFraktalwählteineVertreterinodereinenVertreterdesKollegi-umsnachAbs.1Buchst.f.WahlberechtigtsinddieLehrkräftesowiediesozialpädagogischenMitarbeiterinnenundMitarbeiter,dieinderAb-teilungoderdemsonstigenoberstenFraktaltä-tigsindunddieVoraussetzungendes§ 34Abs.1oderAbs.3derKonferenzordnungerfüllen.WählbarsindLehrkräfte,dieinderAbteilungoderdemsonstigenoberstenFraktaltätigsind,dieVoraussetzungendes§ 34Abs.1oderAbs.3derKonferenzordnungerfüllenundnichtzudenMitgliederndesSchulvorstandsnachAbs.1Buchst.abisezählen.Lehrkräfte,dieinmehre-renAbteilungenodersonstigenoberstenFrakta-lenarbeiten,sindausschließlichinderAbteilungoderdemsonstigenoberstenFraktalwählbar,inderoderdemsieüberwiegendeingesetztsind.IstihreTätigkeitimgleichenUmfangaufmehre-reAbteilungenodersonstigeobersteFraktaleverteilt,könnensieentscheiden,inwelcherAb-teilungoderwelchemsonstigenoberstenFrak-talsiesichzurWahlstellenwollen.

(5)WürdediemaximaleMitgliederzahlnachAbs.2überschritten,wennjedeAbteilungund

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„KERN“-SCHULVERFASUNGIMRAHMENDESHESSISCHENMODELLPROJEKTS„SVPLUS“

jedessonstigeobersteFraktaleinenVertreterodereineVertreterindesKollegiumswählte,müssenmehrereAbteilungenodersonstigeobersteFraktalesichaufgemeinsameVertre-tereinigen.

(6)FürdieWahlderVertreterderSchülergel-ten§ 131Abs.3Satz2und4bis8HSchGund§ 37derVerordnungüberdieSchülervertre-tungenunddieStudierendenvertretungenent-sprechend.

(7)ImübrigenrichtensichVorbereitungundAblaufderWahlderVertretergemäßAbs.1Buchst.fundgnach§ 3Abs.1,Abs.2Nr.1,7bis10,Abs.3,§§ 4bis9derKonferenzord-nunginsinngemäßerAnwendung.

(8)DieAmtszeitdergewähltenVertreternachAbs.1Buchst.fundgdauertzweiJahre.

(9)§ 131Abs.4HSchGgiltfürdieMitgliederdesSchulvorstandesentsprechend.

§ 9 Aufgaben des Schulvorstandes

(1)DerSchulvorstandentscheidetinsbeson-dereüber:

a. dieAufbau-undAblauforganisationderSchule,soferndiesenichtdurchRechts-undVerwaltungsvorschriftenoderdieseSchulverfassungvorgegebensind,

b. grundsätzlicheFragenderEntwicklungderSchule,desPersonalmanagementsundderPersonalentwicklung,

c. dieEinführung,GestaltungundSchlie-ßungvonWeiterbildungsangebotenderSchulefürNichtschülerimRahmendergesetzlichenMöglichkeiten,

d. dieErweiterungdesSchulbeiratsnach§ 15Abs.2,

e. dieOrganisationinFraktalenunddieper-sonelleZusammensetzungderFraktale(§ 18),

f. GrundsätzeundVerfahrenfürdenAb-schlussvonZielvereinbarungennach§ 18Abs.2,

g. dasSchulprogrammeinschließlichdesLeit-bildesunddesschulischenFortbildungs-plans(§ 129Nr.1i.V.m.§ 127bHSchG)

h. GrundsätzefürdieEinrichtungunddenUmfangfreiwilligerUnterrichts-undBe-treuungsangebotesowieüberdieVer-pflichtungzurTeilnahmeanGanztagsan-geboten(§ 129Nr.2HSchG),

i. GrundsätzefürHausaufgabenundKlas-senarbeiten(§ 129Nr.4HSchG),

j. dieStellungdesAntragsaufDurchfüh-rungeinesSchulversuchsoderderUm-wandlungeinerSchuleineineVersuchs-schuleundzurErprobungeinesModellserweiterterSelbstständigkeit(§ 129Nr.5HSchG);dazuzähltauchderAntragandasHessischeKultusministerium,ÄnderungendieserSchulverfassungzugestatten,

k. GrundsätzefürdieMitarbeitvonElternundanderenPersonenimUnterrichtundbeisonstigenSchulveranstaltungen(§ 129Nr.6HSchG),

l. GrundsätzederZusammenarbeitmitan-derenSchulenundaußerschulischenEin-richtungensowiefürVereinbarungenmitDrittenimRahmenvonProjektenzurÖff-nungderSchule,derOrganisationdesSchüleraustauschesundinternationalerZusammenarbeitsowieüberdieVereinba-rungzuSchulpartnerschaftenundschul-interneGrundsätzefürSchulfahrtenundWandertage(§ 129Nr.7HSchG),

m.denschuleigenenHaushaltimRahmenderRichtlinien(§ 127aAbs.3HSchG)unddieVerteilungderBudgetmittelundRessour-cenaufdieAbteilungenunddiesonstigenunmittelbarunterhalbdesSchulvorstandesangesiedeltenFraktale(§ 129Nr.8HSchG),

n. dieVerteilungdesUnterrichtsaufsechsstattfünfWochentageunddieDurchfüh-rungbesondererSchulveranstaltungen(§ 129Nr.9HSchG),

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ANHANG2

o. SchulordnungenzurRegelungdesgeord-netenAblaufsdesäußerenSchulbetriebs(§ 129Nr.10HSchG),

p. StellungnahmenundEmpfehlungenzuBeschwerdenvonSchülerinnenundSchü-lern,Eltern,AusbildendenundArbeitge-bern,sofernderVorgangeinefürdieSchu-leundüberdenEinzelfallhinausgehendeBedeutunghat(§ 129Nr.11HSchG),

q. GrundsätzederUnterrichts-undErzie-hungsarbeitanderSchulesowieüberdenEinsatzvonBeratungsdienstenundBera-tungslehrern(§ 133Abs.1Nr.1HSchG),

r. dieZusammenfassungvonFächernzuLern-bereichenunddieUmsetzungderAufga-bengebiete(§ 133Abs.1Nr.3HSchG),

s. dieEinrichtungvonFachrichtungenundSchwerpunkteninberuflichenSchulen(§ 133Abs.1Nr.7HSchG),

t. fachübergreifendeundfächerverbinden-deUnterrichtsvorhaben,diesichüberei-nenZeitraumvonmehralsvierWochenerstrecken,unterBeachtungdesSchul-programms(§ 133Abs.1Nr.9HSchG),

u. GrundsätzefüreineeinheitlicheLeistungs-bewertung(§ 133Abs.1Nr.10HSchG),

v. die Bildung besonderer Lerngruppen(§ 133Abs.1Nr.11HSchG),

w. GrundsätzefürdieEinführungzugelasse-nerSchulbücherunddieAuswahlunddieAnforderungvonLernmitteln(§ 133Abs.1Nr.13HSchG),

x. GrundsätzefürdieUnterrichtsverteilungundfürdieStunden-,Aufsichts-undVer-tretungsplänesowiefürdieÜbertragungbesondererdienstlicherAufgaben(§ 133Abs.1Nr.14HSchG),

y. GrundsätzefürdieAnrechnungdienst-licherTätigkeiten (§ 133Abs.1Nr.16HSchG).

(2)DieAnhörungs-undVorschlagsrechtenach§ 130HSchGgehenaufdenSchulvorstandüber.§ 130Abs.1Satz2HSchGgiltentspre-chend.

§ 10 Einberufung und Beschlüsse des Schul-vorstandes

(1)DieSchulleiterinoderderSchulleiterberuftdenSchulvorstandnachBedarf,mindestensje-dochzweimalimSchulhalbjahr,sowieaufAn-tragmindestenseinesDrittelsseinerMitglie-derschriftlichein.

(2) Die Einladungen sind den MitgliederngrundsätzlichspätestenszehnUnterrichtsta-gevorderSitzungzuübermitteln.Ausnahms-weisekannderSchulvorstandunterAngabevonGründenauchohnedieseLadungsfristeinberufenwerden.

(3)DieMitgliederdesSchulvorstandsnach§ 8Abs.1Buchst.abisfsindzurTeilnahmeandenSitzungenverpflichtet.

(4)DerSchulvorstandkannweiterePersonenzuseinenBeratungenzuziehen.DiesehabenVortrags-undAntrags-,aberkeinStimmrecht.DasRechtnachSatz1stehtauchderSchullei-terinoderdemSchulleiterzu.

(5)DerSchulvorstandistbeschlussfähig,wennaußerderSchulleiterinoderdemSchulleitermindestenszweiDrittelderMitgliederanwe-sendsind.§ 21Abs.2Konferenzordnunggiltentsprechend.

(6)DerSchulvorstandfasstseineBeschlüssemiteinfacherMehrheitderabgegebenenStimmen.BeiStimmengleichheitentscheidetdieStimmederSchulleiterinoderdesSchulleiters.Stimm-enthaltungenundungültigeStimmenzählenbeiderBerechnungderMehrheitnichtmit.

(7)DerSchulvorstandkannsichinErgänzungderAbsätze1bis6eineGeschäftsordnunggeben.

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89MATERIALIENBAND5

„KERN“-SCHULVERFASUNGIMRAHMENDESHESSISCHENMODELLPROJEKTS„SVPLUS“

§ 11 Aufgaben der Schulleitung

(1)DieSchulleitungsetztdieBeschlüssedesSchulvorstandesunddieabschließendenEnt-scheidungendesPlenumsundseinerAus-schüssenach§ 5Abs.4Buchst.dundeumundführtdielaufendenGeschäfte,soferndiesnichtdurchGesetzdemSchulleiteroderderSchulleiterinvorbehaltenist.

(2)DieSchulleitungbereitetdieSitzungendesSchulvorstandesvor.

(3)§ 87Abs.1Satz2bis5sowieAbs.3Satz1undSatz3bis5HSchGbleibtunberührt;Abs.3Satz3giltfürAusschüssedesPlenumsentsprechend.

§ 12 Mitglieder der Schulleitung

DieSchulleitungbestehtausa. derSchulleiterinoderdemSchulleiter,b. demstellvertretendenSchulleiteroderder

stellvertretendenSchulleiterin,c. demAbwesenheitsstellvertreterderSchul-

leiterinoderdesSchulleiters,d. denAbteilungsleiterinnenoderAbtei-

lungsleitern,e. denKoordinatorinnenoderKoordinato-

renFachpraxis,f. sowiesonstigenLehrkräftenmitbesonde-

renFunktionen(§ 87Abs.1Satz1HSchG).

§ 13 Einberufung und Arbeit der Schulleitung

DieSchulleiterinoderderSchulleiterberuftdieMitgliederderSchulleitungregelmäßigzuDienstbesprechungenein(§ 87Abs.2HSchG).ErodersiekannPersonen,dienichtzurSchul-leitunggehören,zudenBesprechungenhin-zuziehen.Nebendenin§ 87Abs.2HSchGGenanntengiltdiesinsbesonderefürVertre-terinnenundVertreterdesPersonalratssowieMitgliederdesSchulentwicklungsteamsimRah-

mendesModellprojekts„Selbstverantwortungplus“.DieInhaberinoderderInhaberderVer-waltungsstelleimRahmendesModellprojekts„Selbstverantwortungplus“(PersonalundBud-get)sollhinzugezogenwerden.

§ 14 Aufgaben des Schulbeirates

(1)DerSchulbeiratunterstütztdieSchuleinderErfüllungihresErziehungs-undBildungsauf-trags.ErgibtAnregungenzurQualitätsentwick-lung,nimmtStellungzurMittel-undRessour-cenverwendungundistBindegliedzwischenderSchuleundihremregionalenUmfeld.ErfördertdieKooperationmitderWirtschaft,denAusbildungsbetriebenundsonstigenStellenundEinrichtungen.

(2)DerSchulbeiratwirdvomSchulleiterüberdiewesentlichenArbeitsgrundlagen,diepäda-gogischenundwirtschaftlichenEntwicklungenderSchuleinformiert.

(3)DerSchulbeiratistberatendesGremiumundsollalsMultiplikatorindasschulischeUm-feldwirken.

§ 15 Mitglieder des Schulbeirates

(1)DemSchulbeiratsollennebenderSchullei-terinoderdemSchulleiterangehören:jeeineVertreterinodereinVertreter

a. desSchulträgersb. desStaatlichenSchulamtesc. desStudienseminarsd. desFördervereinsderSchulee. derBundesagenturfürArbeitf. derörtlichenVolkshochschuleg. derArbeitnehmerh. derArbeitgeber

(2)InsbesondereumregionalenBesonder-heitenRechnungzutragenkannderSchul-

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90 MATERIALIENBAND5

ANHANG2

vorstandbeschließen,denSchulbeiratumVertreterweitererStellenundInstitutionenzuerweitern.

(3)DieSchulleiterinoderderSchulleiterbittetdieStellenundOrganisationennachAbs.1und2,bisspätestenszweiMonatenachSchuljahrs-beginngeeigneteVertreterinnenoderVertre-terindenSchulbeiratzuentsenden.

(4)DerSchulbeiratkannweiterePersonenzuseinenBeratungenhinzuziehen.

(5)DieAmtszeitderMitgliederdesSchulbeiratsnachAbs.1Buchst.abishundAbs.2dauertbiszumEndedesdrittenaufdenZeitpunktderEntsendungfolgendenSchuljahres.ScheideteinesdieserMitgliederwährendderAmtszeitaus,bittetdieSchulleiterinoderderSchullei-terdieStelleoderOrganisation,welchediesesMitgliedentsandthatte,fürdierestlicheDau-erderAmtszeiteineNachfolgerinodereinenNachfolgerzuentsenden.

§ 16 Einberufung und Beschlüsse des Schul-beirates

(1)DieSchulleiterinoderderSchulleiterberuftdenSchulbeiratmindestenseinmalimSchul-jahrbeziehungsweiseaufAntrageinesViertelsseinerMitgliederein.DieEinladungsolldenMitgliedernspätestensdreiWochenvordemSitzungsterminzugehen.

(2)DerSchulbeiratwähltingeheimerWahlausseinerMittedasvorsitzendeMitglied.Gewähltist,werdiemeistenderabgegebenenStim-menaufsichvereinenkann.Stimmenthaltun-genundungültigeStimmenzählenbeiderBe-rechnungnichtmit.

(3)DerSchulbeirathatkeinEntscheidungs-oderVetorecht.SeineBeschlüssehabendenCharaktervonEmpfehlungen.

(4)DerSchulbeiratistbeschlussfähig,wennmindestensdieHälfteseinerMitgliederan-wesendist.ErfasstseineBeschlüssemitein-facherMehrheitderabgegebenenStimmen.StimmenthaltungenundungültigeStimmenzählenbeiderBerechnungderMehrheitnichtmit.HinzugezogenePersonennach§ 15Abs.4habenkeinStimmrecht.

(5)DerSchulbeiratkannsichinErgänzungderAbsätze1bis4eineGeschäftsordnunggeben.

§ 17 Aufgaben der Schulleiterin / des Schul-leiters

(1)DieSchulleiterinoderderSchulleitera. führtdenVorsitzimSchulvorstandundim

Plenum,b. informiert Schulvorstand, Plenum und

SchulbeiratüberwesentlicheSchulange-legenheiten,dieAusführungdesHaus-haltsplanesunddenAbschlussdesHaus-haltsjahres,

c. entscheidetimBenehmenmitdemSchul-vorstandunddemjeweiligenMitarbei-ter,wiedieAufgabendiesesMitarbeitersimGeschäftsverteilungsplanbeschriebenwerden;handeltessichumeinenBeschäf-tigtendesSchulträgers,istzusätzlichdasEinvernehmenmitdemSchulträgerher-zustellen,

d. koordiniertdieZusammenarbeitmitdemSchulträgerunddenjeweiligenStellenderBildungsverwaltung,

e. koordiniertundstrukturiertdieJahresge-spräche;dasFührenderGesprächekanneraufdieübrigenMitgliederderSchul-leitungübertragen,

f. istverantwortlichfürdiederSchuleimRah-mendesModellprojektes„Selbstverant-wortungplus“sowieindergeschlossenenKooperationsvereinbarungzusätzlichüber-tragenenAufgabenundsorgtfürderenord-nungsgemäßeAus-undDurchführung.

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91MATERIALIENBAND5

„KERN“-SCHULVERFASUNGIMRAHMENDESHESSISCHENMODELLPROJEKTS„SVPLUS“

(2)DieSchulleiterinoderderSchulleiterhatBeschlüssedesPlenumsundseinerAusschüs-seundBeschlüssedesSchulvorstands,diege-genRechts-undVerwaltungsvorschriften,dasSchulprogramm,AnordnungenderSchulauf-sichtsbehördeoderdieseSchulverfassungver-stoßen,unverzüglichzubeanstanden.§ 87Abs.4und5HSchGgiltentsprechend.

(3)ImübrigenergebensichdieAufgabenderSchulleiterinoderdesSchulleitersinsbesonde-reaus§ 87Abs.4und5sowieaus§§ 88,90und91HSchG,denweiterenBestimmungendesHessischenSchulgesetzesunddenVorschrif-tenderDienstordnungfürLehrkräfte,Schul-leiterinnenundSchulleiterundsozialpädago-gischeMitarbeiterinnenundMitarbeiter,dievondieserSchulverfassungunberührtbleiben.

§ 18 Fraktale Organisation

(1)DieSchulekannüberihreOrganisationinFraktalenselbstständigentscheiden,soweitdemdieVorschriftendieserSchulverfassungodersonstigerechtlicheBestimmungennichtentgegenstehen.DieEntscheidungüberdieOrganisationinFraktalentrifftderSchulvor-standaufderGrundlagedesschulischenLeit-bildes,derSchulverfassungundderAufbau-organisationderSchule.

(2)FraktalesindschulischeOrganisationsein-heiten(TeamsoderGruppenvonTeams),dieselbstständigagierenundeindeutigbeschreib-bareLeistungenerbringen.DieseLeistungenkönneninsbesondereaufdenGebietendesUnterrichtssowiederMittel-undRessourcen-bewirtschaftungliegen.SiewerdeninZielver-einbarungenfestgeschrieben.ÜberGrundsätzeunddasVerfahrenfürdenAbschlussderZiel-vereinbarungenentscheidetderSchulvorstand.

(3)JedesFraktalistdurchseinenSprecherindemübergeordnetenFraktalvertreten.Imüb-

rigenlegtderSchulvorstanddiepersonelleZusammensetzungderFraktalefest.Erori-entiertsichdabeianderAufbauorganisationderSchule.

(4)DieFraktalesolleninihrerpersonellenZu-sammensetzungfürlängereZeit,mindestensaberfüreinSchuljahrunverändertbleiben.SielegenihreinterneOrganisationselbststän-digfest.

(5)DerSprechernachAbs.3wirdvondenMit-gliederndesFraktalsausihrerMittefürmindes-tenseinSchuljahrundhöchstensdreiSchuljahregewählt.Gewähltist,werdiemeistenderab-gegebenenStimmenaufsichvereinenkann.StimmenthaltungenundungültigeStimmenzählenbeiderBerechnungnichtmit.

§ 19 Inkrafttreten und Geltungsdauer der Schul-verfassung

(1)DieseSchulverfassungtrittam01.August2007inKraft.

(2)SietrittmitAblaufdes31.Dezember2009außerKraft.

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