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Hinweise zum Umgang mit der Mehrwertsteueranpassung 2020/2021 in DELECO® Dieses Dokument beschreibt die wichtigsten Einstellungen, die Sie in DELECO vornehmen müssen um die Mehrwertsteueranpassung umzusetzen. Es enthält weiterhin wichtige Hinweise zum Umgang mit bestehenden und neuen Einkaufs-/Verkaufsvorgängen.

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Hinweise zum Umgang mit derMehrwertsteueranpassung 2020/2021

in DELECO®

Dieses Dokument beschreibt die wichtigsten Einstellungen, die Sie in DELECO vornehmen

müssen um die Mehrwertsteueranpassung umzusetzen. Es enthält weiterhin wichtige

Hinweise zum Umgang mit bestehenden und neuen Einkaufs-/Verkaufsvorgängen.

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ÄnderungsstandSollten im weiteren Verlauf Änderungen notwendig sein, die sich aus den Durchführungsbestimmungen der

Bundesregierung ergeben, werden wir das Dokument ergänzen und erneut veröffentlichen.

Ausgabe Datum Änderung

A 12.06.2020 Neu erstellt

B 30.06.2020 Erweitert um Hinweis zur Pflege Fibu-Ids, Beispiel Anzahlungs- und Schlussrechnungen,

Änderung Steuersatz

Inhaltsverzeichnis

1 Bitte beachten Sie...........................................................................................................................................3

2 NEU: Ausgabe B (30.06.2020)........................................................................................................................4

2.1 Integration Finanzbuchhaltung: Pflege Fibu-Ids für Steuersätze.....................................................................................4

2.2 Artikelstamm: Änderung des MwSt.-Satzes (Regelsteuersatz → ermäßigter Steuersatz).......................................4

2.3 Verkauf: Beispiel prozentuale Anzahlungs- und Schlussrechnungen.............................................................................4

3 Ausgabe A (12.06.2020).................................................................................................................................6

3.1 Notwendige Grundeinstellungen................................................................................................................................................ 6

3.1.1 Steuersätze........................................................................................................................................................................... 6

3.1.2 Integration Finanzbuchhaltung..................................................................................................................................... 7

3.2 Allgemeine Hinweise........................................................................................................................................................................ 7

3.3 Verkauf................................................................................................................................................................................................... 8

3.4 Einkauf................................................................................................................................................................................................... 9

3.5 Wie erkenne ich, ob meine Firma mit Bruttopreisen oder Bruttobelegen arbeitet?..............................................10

3.5.1 Bruttopreise im Modul „Artikel“ bzw. „Artikel (Alt)“............................................................................................10

3.5.2 Bruttobelege im Modul „Verkauf“............................................................................................................................. 10

3.6 Bei Fragen und Problemen.......................................................................................................................................................... 11

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Ausgabe: B

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1 Bitte beachten Sie

Im Rahmen des Corona Konjunkturpaketes hat die deutsche Bundesregierung eine temporäre Senkung der

Mehrwertsteuer im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen:

• Regelsteuersatz: 19% → 16%

• ermäßigter Steuersatz: 7% → 5%

Im Dokument werden die wichtigsten Einstellungen beschrieben, die Sie in DELECO vornehmen müssen, um die

Steueranpassung umzusetzen. Es enthält weiterhin Hinweise im Umgang mit neuen/bestehenden

Verkaufs-/Einkaufsvorgängen.

WICHTIG

Bitte klären Sie inhaltliche Fragen und die Organisation/Verfahrensweisen im Umgang mit der

Mehrwertsteueranpassung in Ihrem Unternehmen mit Ihrem Steuerberater!

ACHTUNG!

Bitte melden Sie sich möglichst zeitnah im DELECO-Support um das weitere Vorgehen abzustimmen, wenn Ihre

Firma …

• in DELECO Bruttopreise erfasst oder Bruttobelege im Verkauf verwendet!

Details finden Sie im Kapitel 3.5 Wie erkenne ich, ob meine Firma mit Bruttopreisen oder Bruttobelegen

arbeitet?.

• mit der Integration des Dokumentenmanagementsystems ELO arbeitet!

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2 NEU: Ausgabe B (30.06.2020)

2.1 Integration Finanzbuchhaltung: Pflege Fibu-Ids für Steuersätze

Ist die Intergration zu einer Finanzbuchhaltungssoftware im produktiven Einsatz, so prüfen Sie bitte, ob Sie

abweichende Fibu-Ids für Vorsteuer und Umsatzsteuer nutzen.

Starten Sie dazu im Clientverzeichnis die fibuexp.exe, melden sich an und prüfen Sie die Daten unter: Menü „Datei“

- Eintrag „Fibu-Ids bearbeiten...“ - „Steuersätze...“ - Spalten „Fibu-ID Umsatzsteuer“ und „Fibu-ID Vorsteuer“.

2.2 Artikelstamm: Änderung des MwSt.-Satzes (Regelsteuersatz → ermäßigter Steuersatz)

Sollten Artikel vorhanden sein, die unter die MwSt.-Änderung für Speisen in Restaurants fallen (z. B.

Pausenversorgung, Kantine / ermäßigter Steuersatz 01.07.2020-30.06.2021) ist wie folgt zu verfahren:

Unter Modul „Artikel“ - Registerkarte „Parameter“ - Rechnungsdaten - Steuersatz ist entsprechend an den

Stichtagen 01.07.2020 bzw. 01.07.2021 der Wert von "Allgemeiner Steuersatz" auf "Ermäßigter Steuersatz" zu setzen

bzw. wieder zurück.

Bitte prüfen Sie – gerade bei bereits bestehenden Aufträgen – die zugeordneten Steuersätze bei der

Rechnungserstellung!

2.3 Verkauf: Beispiel prozentuale Anzahlungs- und Schlussrechnungen

Wenn in Ihrem Unternehmen mit prozentualen Anzahlungs- und Schlussrechnungen gearbeitet wird, wird es ggf.

zu unterschiedlichen Steuersätzen bei der Rechnungserstellung kommen.

Nachfolgend finden Sie ein Bild welches beispielhaft Belege darstellt, in welchen Anzahlungs- und

Schlussrechnungen in unterschiedlichen Steuerzeiträumen liegen.

• Anzahlungsrechnung 1: 20% Anzahlung mit 19% MwSt. versteuert

• Anzahlungsrechnung 2: 20% Anzahlung mit 16% MwSt. versteuert

• Schlussrechnungen:

◦ Anzahlungsrechnungen mit den jeweiligen Steuersätzen

◦ die Schlussrechnung selbst mit 16% MwSt.

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3 Ausgabe A (12.06.2020)

3.1 Notwendige Grundeinstellungen

3.1.1 Steuersätze

ACHTUNG Steuersätze müssen in DELECO neu angelegt werden!

• zu finden unter:

DELECO – Modul „Systemvorgaben“ – Gruppe „Finanzbuchhaltung“ – „Steuersätze“

• Bedienhinweise:

◦ Mausklick auf Zeile „Allgemeiner Steuersatz“ bzw. „Ermäßigter Steuersatz“

◦ Klick auf „Neu“ – „Neuen Prozentwert anlegen“ – Werte erfassen

▪ Text: Angabe eines beschreibenden Textes zum Steuersatz, dieser wird in den

Positionstabellen in den nachfolgenden Modulen (Bestellung, Verkauf, …) zur Auswahl

angezeigt

▪ Steuer-ID: wichtig bei Übergabe von Belegen an die Finanzbuchhaltung – Eingabe der ID

des Steuerschlüssel aus der Finanzbuchhaltung

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▪ Satz: Prozentsatz des Steuersatzes

▪ gültig ab: ab welchem Datum ist der Steuersatz gültig

3.1.2 Integration Finanzbuchhaltung

Wenn Sie in Ihrem Finanzbuchhaltungprogramm Aufwands- und Erlöskonten neu anlegen müssen, so müssen Sie

diese Aufwands- und Erlöskonten ebenfalls in DELECO neu anlegen (Modul „Systemvorgaben“) und die Fibu-Ids

zuordnen. Im Anschluss müssen Sie die am Artikel hinterlegten Aufwands- und Erlöskonten prüfen und ggf.

anpassen. Bitte beachten Sie, dass die Anpassung der Artikelparameter mit den jeweiligen Aufwands- und

Erlöskonten erst nach der letzten Belegübergabe an Ihre Finanzbuchhaltungssoftware mit den alten Steuersätzen

erfolgen kann – i.d.R. frühestens ab 1.7.2020.

Bitte beachten Sie, dass danach bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes in den Positionstabellen im

Ein-/Verkauf ebenfalls die Aufwands-/Erlöskonten angepasst werden müssen.

3.2 Allgemeine Hinweise

Wird in den Artikelpositionen ein Ihrer Ansicht nach nicht korrekter Steuersatz vorgeblendet, so können Sie diesen

über die Spalte „Mehrwertsteuer“ sowohl im Einkauf als auch im Verkauf manuell anpassen.

Wird vom System erkannt, dass ein veralteter Steuersatz verwendet wird, so erscheint in den Vorgängen eine

Hinweismeldung:

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JA → Anpassung des Steuersatzes erfolgt (Kriterien siehe folgende Kapitel); Sie müssen den Vorgang speichern

NEIN → Mehrwertsteuersätze bleiben unverändert

3.3 Verkauf

• Angebots-/Auftragserstellung

◦ Mehrwertsteuersatz wird anhand des Liefertermins im Vorgang ermittelt.

◦ Ist kein Liefertermin angegeben, wird der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz vorgeblendet.

◦ Wird ein bestätigter oder teilgelieferter Auftrag geladen, der einen veralteten Steuersatz enthält,

erscheint eine Hinweismeldung. Der Steuersatz KANN aktualisiert werden.

• Auftragsänderungen (AB-Änderung)

◦ Wird eine AB-Änderung verbucht, so ist im Nachgang der im Auftrag angegebene Steuersatz durch

den Bearbeiter zu prüfen! Bei Bedarf kann dieser über die Spalte „Mehrwertsteuer“ geändert werden.

• Rechnungserstellung

◦ Basiert die Rechnung auf einem Lieferschein, so wird der gültige Mehrwertsteuersatz anhand des

Lieferdatums des Lieferscheins berechnet.

◦ Enthält eine Sammelrechnung mehrere Lieferscheine mit unterschiedlichen Lieferzeitpunkten, so

werden auf der Rechnung beide Steuersätze ausgewiesen.

◦ Der Mehrwertsteuersatz bei Anzahlungs- und Schlussrechnungen wird mit dem aktuell gültigen

Steuersatz vorinitialisiert.

• Konsignationsaufträge

◦ Es wird der zum Zeitpunkt der Anlage des Konsignationsentnahmeauftrags gültige Mehrwertsteuersatz

vorgeblendet.

• B2B-Integration

◦ Beim Anlegen von Aufträgen über das B2B werden immer die aktuell gültigen Steuersätze an der

Auftragsposition hinterlegt. Anpassungen können manuell durchgeführt werden.

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3.4 Einkauf

• Bestellung manuell anlegen

◦ Der gültige Steuersatz wird anhand des angegebenen Liefertermins ermittelt.

• Bestellung über das Modul „Disposition“ generieren

◦ Der gültige Steuersatz wird anhand des in der Disposition angegebenen Liefertermins bei der

Generierung ermittelt.

• Rechnung anlegen aus verbuchtem Wareneingang

◦ Mehrwertsteuerermittlung richtet sich nach dem Lieferzeitpunkt.

◦ Wird die Frage „Die Mehrwertsteuerzuordnung mind. eines Artikels hat sich geändert“ mit „ja“

beantwortet, wird der jetzt gültige Mehrwertsteuersatz gezogen. Bei „nein“ bleibt der

Mehrwertsteuersatz der Lieferung bestehen.

• Rechnung anlegen aus Bestellung

◦ Es wird der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz vorgeschlagen.

• Rechnungseingang ohne Bestellung od. Wareneingang anlegen

◦ Mehrwertsteuerermittlung richtet sich nach der angegebenen Buchungsperiode.

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3.5 Wie erkenne ich, ob meine Firma mit Bruttopreisen oder Bruttobelegen arbeitet?

Bruttobelege/Bruttopreise sind in der Regel nicht im Einsatz. Sie werden nur im Ausnahmefall genutzt,

insbesondere dann, wenn Waren oder Dienstleistungen an Endkunden verkauft werden.

3.5.1 Bruttopreise im Modul „Artikel“ bzw. „Artikel (Alt)“

Modul „Artikel“ Modul „Artikel (alt)“ (bereits abgekündigt)

Sie pflegen Preise in der Registerkarte „Verkauf“ in der

Spalte „Bruttopreis“

Sie pflegen Preise in der Registerkarte

„Verkaufspreise“ - Feld „Brutto“

3.5.2 Bruttobelege im Modul „Verkauf“

• Modul „Firma“

◦ Registerkarte „Parameter“ - Gruppe „Kunde Rechnungsdaten“ - „Brutto-Beleg“ enthält den Wert „ja“

◦ Firmen können über den Suchdialog gefunden werden

• Modul „Verkauf“

◦ Dialog „Daten“ - Auswahlfeld „Brutto-Beleg“ ist auf „ja“ gesetzt

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3.6 Bei Fragen und Problemen

Sollten Sie weitere Fragen und Probleme bei dem Umgang mit der Mehrwertsteueränderung in DELECO haben, so

wenden Sie sich gerne an unser DELECO-Supportteam oder an Ihren bekannten Projektbetreuer. Sie unterstützen

Sie gerne bei der Konfiguration der notwendigen Einstellungen.

WICHTIG

Bitte klären Sie inhaltliche Fragen und die Organisation/Verfahrensweisen im Umgang mit der

Mehrwertsteueranpassung in Ihrem Unternehmen vorab mit Ihrem Steuerberater.

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