Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen · • Einführung von Globalhaushalten • Rechtsaufsicht...
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Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen
Ministerialdirigentin Dr. Waltraud Kreutz-Gers
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Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen
NRW Wissenschafts- und Forschungslandschaft
Zukunftspakt
Exzellenzinitiative
Studierende und Absolventen
Bologna-Prozess
Studienbeitragsgesetz 2006
Hochschulpakt 2020
Hochschulfreiheitsgesetz 2007
Hochschulrat
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NRW Wissenschafts- und Forschungslandschaft Dichteste Hochschul- und Forschungslandschaft in Europa
61 Hochschulen, 2 HGF-Zentren, 11 WGL-Institute, 15 Fraunhofer- und 12
Max-Planck-Institute sowie rund 100 an den Hochschulen angesiedelte
Forschungsinstitute
• 14 öffentlich-rechtliche Universitäten• 12 öffentlich-rechtliche Fachhochschulen
• 23 anerkannte private Hochschulen • 7 staatliche Kunst- und Musikhochschulen• 5 Verwaltungshochschulen
• derzeit Gründung von 3 neuen öffentlich-rechtlichen
Fachhochschulen in NRW
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Quelle: IT.NRW
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Zukunftspakt 2006
• Zuschüsse des Landes an die Hochschulen bis zum Ende der Legislaturperiode ungekürzt 2,8 Mrd. € p.A., plus Besoldungs- und Tariferhöhungen
• Einnahmen aus den Studienbeiträgen stehen den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung
• Verzicht auf haushaltswirtschaftliche Eingriffen wie Stellenbesetzungssperren und weiteren Stellenabbau
• Strukturfonds bis 50 Mio. € p.A.
• Weiterentwicklung der leistungsorientierten Mittelverteilung
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Exzellenzinitiative
1.969,1 Mrd. € in fünf Jahren
39 Graduiertenschulen 237,7 Mio. €
37 Exzellenzcluster 1.179,9 Mio. €
9 Zukunftskonzepte 565,6 Mio. €
RWTH Aachen ist Elitehochschule
5 Graduiertenschulen und 7 Exzellenzcluster in Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn,
Köln und Münster
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Studierende und Absolventen(Stand 2007, IT.NRW)
Studienberechtigtenquote: 52,5 % (1997: 44,9 %)
Studienanfängerquote: 36,9 % (1997: 29,5 %)
Absolventenquote: 26,1 % (1997: 17,8 %)
absolut: 77.200 Studienanfänger462.800 Studierende63.400 Absolventen
Ausbauprogramm für 26.000 neue
Studienanfänger gegenüber 2005 in Nordrhein-Westfalen bis 2010
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Bologna-Prozess
• Stand der Ba/Ma-Umstellung im Sommersemester 2009: NRW:
81,3 % (bundesweit: 76 %)
• mittlerweile 977 Bachelor- und 868 Masterangebote an
nordrhein-westfälischen Hochschulen
• seit dem Wintersemester 2007/2008: Einschreibung nur
noch in Bachelor- und Masterstudiengänge möglich
• die „alten“ Diplom- und Magisterstudiengänge laufen aus
• Ausnahmen: weiterhin Staatsexamen in Jura und Medizin sowie
kirchliche Abschlüsse etc.
• das neue LABG stellt die Lehrerausbildung auf das konsekutive
Modell um
• die Ba-/Ma-Studienprogramme werden nicht mehr vom
Ministerium genehmigt, sondern durch externe Agenturen
akkreditiert; die Hochschulen führen eigene QM-Systeme ein
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Studienbeitragsgesetz 2006
– Hochschulen entscheiden über die Erhebung und die Höhe von Studienbeiträgen bis 500 €
– Studienbeiträge dienen der Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen
– sozialverträgliche Gestaltung durch gesetzliche und satzungsrechtliche Ausnahmen sowie durch
– zinsgünstige Darlehn der NRW-Bank, ohne Bonitätsprüfung und Schuldendeckelung
– 29 von 33 öffentlich-rechtlichen Hochschulen nehmen zwischen 275 and 500 € pro Semester, 24 nehmen den Höchstsatz
– 283 Mio € Einnahmen, drittgrößter Posten nach 2,73 Mrd. Globalzuschüsse und 803,4 Mio. Drittmittel
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Hochschulpakt 2020bis zu 1,13 Mrd. € 2007 bis 2010 für 91.000, 5,55 Mrd. € 2011 bis 2015 für
weitere 275.000 neue Studienanfänger gegenüber 2005
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Hochschulfreiheitsgesetz 2007
• weitgehende Autonomie der Hochschulen als Körperschaften des öR
• eigenständiges Finanz-, Personal- und Organisationsmanagement
• starke Leitungsstrukturen auf Zentral- und Fakultätsebene
• Einführung von Globalhaushalten
• Rechtsaufsicht durch das Ministerium
• Steuerung über Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen
• sowie über eine leistungsorientierte Mittelvergabe (20% nach Absolventen,
Drittmitteln und Promotionen)
• Aufsichtsorgan: Hochschulräte (mindestens zu 50% aus Hochschulexternen
bestehend)
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Hochschulrat
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