Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen · • Einführung von Globalhaushalten • Rechtsaufsicht...

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1 Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen Ministerialdirigentin Dr. Waltraud Kreutz-Gers

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Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen

Ministerialdirigentin Dr. Waltraud Kreutz-Gers

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Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen

NRW Wissenschafts- und Forschungslandschaft

Zukunftspakt

Exzellenzinitiative

Studierende und Absolventen

Bologna-Prozess

Studienbeitragsgesetz 2006

Hochschulpakt 2020

Hochschulfreiheitsgesetz 2007

Hochschulrat

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NRW Wissenschafts- und Forschungslandschaft Dichteste Hochschul- und Forschungslandschaft in Europa

61 Hochschulen, 2 HGF-Zentren, 11 WGL-Institute, 15 Fraunhofer- und 12

Max-Planck-Institute sowie rund 100 an den Hochschulen angesiedelte

Forschungsinstitute

• 14 öffentlich-rechtliche Universitäten• 12 öffentlich-rechtliche Fachhochschulen

• 23 anerkannte private Hochschulen • 7 staatliche Kunst- und Musikhochschulen• 5 Verwaltungshochschulen

• derzeit Gründung von 3 neuen öffentlich-rechtlichen

Fachhochschulen in NRW

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Quelle: IT.NRW

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Zukunftspakt 2006

• Zuschüsse des Landes an die Hochschulen bis zum Ende der Legislaturperiode ungekürzt 2,8 Mrd. € p.A., plus Besoldungs- und Tariferhöhungen

• Einnahmen aus den Studienbeiträgen stehen den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung

• Verzicht auf haushaltswirtschaftliche Eingriffen wie Stellenbesetzungssperren und weiteren Stellenabbau

• Strukturfonds bis 50 Mio. € p.A.

• Weiterentwicklung der leistungsorientierten Mittelverteilung

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Exzellenzinitiative

1.969,1 Mrd. € in fünf Jahren

39 Graduiertenschulen 237,7 Mio. €

37 Exzellenzcluster 1.179,9 Mio. €

9 Zukunftskonzepte 565,6 Mio. €

RWTH Aachen ist Elitehochschule

5 Graduiertenschulen und 7 Exzellenzcluster in Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn,

Köln und Münster

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Studierende und Absolventen(Stand 2007, IT.NRW)

Studienberechtigtenquote: 52,5 % (1997: 44,9 %)

Studienanfängerquote: 36,9 % (1997: 29,5 %)

Absolventenquote: 26,1 % (1997: 17,8 %)

absolut: 77.200 Studienanfänger462.800 Studierende63.400 Absolventen

Ausbauprogramm für 26.000 neue

Studienanfänger gegenüber 2005 in Nordrhein-Westfalen bis 2010

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Bologna-Prozess

• Stand der Ba/Ma-Umstellung im Sommersemester 2009: NRW:

81,3 % (bundesweit: 76 %)

• mittlerweile 977 Bachelor- und 868 Masterangebote an

nordrhein-westfälischen Hochschulen

• seit dem Wintersemester 2007/2008: Einschreibung nur

noch in Bachelor- und Masterstudiengänge möglich

• die „alten“ Diplom- und Magisterstudiengänge laufen aus

• Ausnahmen: weiterhin Staatsexamen in Jura und Medizin sowie

kirchliche Abschlüsse etc.

• das neue LABG stellt die Lehrerausbildung auf das konsekutive

Modell um

• die Ba-/Ma-Studienprogramme werden nicht mehr vom

Ministerium genehmigt, sondern durch externe Agenturen

akkreditiert; die Hochschulen führen eigene QM-Systeme ein

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Studienbeitragsgesetz 2006

– Hochschulen entscheiden über die Erhebung und die Höhe von Studienbeiträgen bis 500 €

– Studienbeiträge dienen der Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen

– sozialverträgliche Gestaltung durch gesetzliche und satzungsrechtliche Ausnahmen sowie durch

– zinsgünstige Darlehn der NRW-Bank, ohne Bonitätsprüfung und Schuldendeckelung

– 29 von 33 öffentlich-rechtlichen Hochschulen nehmen zwischen 275 and 500 € pro Semester, 24 nehmen den Höchstsatz

– 283 Mio € Einnahmen, drittgrößter Posten nach 2,73 Mrd. Globalzuschüsse und 803,4 Mio. Drittmittel

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Hochschulpakt 2020bis zu 1,13 Mrd. € 2007 bis 2010 für 91.000, 5,55 Mrd. € 2011 bis 2015 für

weitere 275.000 neue Studienanfänger gegenüber 2005

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Hochschulfreiheitsgesetz 2007

• weitgehende Autonomie der Hochschulen als Körperschaften des öR

• eigenständiges Finanz-, Personal- und Organisationsmanagement

• starke Leitungsstrukturen auf Zentral- und Fakultätsebene

• Einführung von Globalhaushalten

• Rechtsaufsicht durch das Ministerium

• Steuerung über Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen

• sowie über eine leistungsorientierte Mittelvergabe (20% nach Absolventen,

Drittmitteln und Promotionen)

• Aufsichtsorgan: Hochschulräte (mindestens zu 50% aus Hochschulexternen

bestehend)

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Hochschulrat

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