Holcim / Lafarge - RWI · Sachverhalt • LafargeHolcim: ein Zusammenschluss zwischen Holcim (Sitz...

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Holcim / Lafarge Universität Zürich Mergers & Acquisitions HS15 Sandro Buffoni Alexandra Stocker

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Holcim / Lafarge

Universität Zürich

Mergers & Acquisitions HS15

Sandro Buffoni

Alexandra Stocker

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Inhalte

• Einführung in den Sachverhalt

• Rechtliche Einordnung der Transaktion

• Ausführungen zu:

– Gesellschaftsrecht

– Steuerrecht

– Wettbewerbsrecht

• Schlussbemerkungen

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Sachverhalt

• LafargeHolcim: ein Zusammenschluss zwischen Holcim

(Sitz und kotiert in CH) und Lafarge (Sitz und kotiert in F)

• Ziel der Transaktion: die N° 1 des Zement-, Zuschlagsstoff-

und Betonmarktes werden

– Totalumsatz von CHF 33 Mrd.

– weltweit 115'000 Mitarbeiter

– in 90 Ländern tätig

• Transaktionsart: Merger of Equals

– Gleichgeordneter Zusammenschluss zweier gleichwertiger Partnern

– Gemeinsame Weiterführung der Unternehmung

– Synergieeffekte anstreben

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Quasifusion (I)

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LafargeSitz in FR

HolcimSitz in CH

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Quasifusion (II)

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LafargeSitz in FR

HolcimSitz in CH

Squeeze-out

100%

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Transaktionsvereinbarungen

• Combination Agreement

– Vollzug unter Bedingungen

– Finanzierung der Übernahme durch Aktientausch

(öffentliches Angebot)

– Nachverhandlung nach Änderung der Marktbedingungen

• Grundsatz: kein Genehmigungsvorbehalt der GV für

den Zusammenschlussvertrag

• Ausnahme: GV-Beschluss nötig für Kapitalerhöhungen

und weitere Statutenänderungen

– Namenswechsel, Vinkulierungen, Wahl des neuen VR‘s

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Öffentliches Übernahmeangebot (I)

Tausch der Lafarge Aktien gegen Aktien der Holcim

• Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für

Beteiligungen an Publikumsgesellschaften

– Franz. Börsengesetz (Règlement Général der AMF) tangiert,

da Lafarge in Frankreich registriert und kotiert

– Bewilligungsverfahren, Angebotsdokument

• Transaktion i.S. einer Ad hoc-Publizität offenzulegen

• Verbot der Eigenbeschaffung der Aktien über die Börse

(Insiderverbot, Gleichbehandlungsgrundsatz)

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Öffentliches Übernahmeangebot (II)

Vorgehen gem. AMF

1. Öffentliches Umtauschangebot an alle Lafarge Aktionäre

für Durchführung der Transaktion Annahme des Angebots

durch mehr als 66.6% der Lafarge Aktionäre nötig

2. Wiedereröffnetes Umtauschangebot

10 Tage nach dem Ergebnis des ersten Angebots, sofern

weniger als 95% der Aktien angedient wurden

3. Squeeze-out-Verfahren auf Antrag

– weniger als 5% der Aktien befinden sich noch bei Dritten

– Innerhalb drei Monaten, Bewilligung durch AMF notwendig

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GV: Ordentliche und genehmigte Kapitalerhöhungen

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CHF 530Mio

CHF 260Mio

1. Ordentliche Kapitalerhöhung

• Vorbehalt des Zustandekommens des

öffentlichen Umtauschangebots gem. AMF

• Öffentliches Umtauschangebot

• Wiedereröffnetes Umtauschangebot

2. Genehmigte Kapitalerhöhung

• Wiedereröffnetes Umtauschangebot

• Allfälliges Squeeze-out-Verfahren

CHF 60Mio3. Genehmigte Kapitalerhöhung

• Aktiendividende (Gratisaktien)

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Ordentliche Kapitalerhöhung: öffentliches Umtauschangebot

Ordentliche Kapitalerhöhung (Art. 650 OR)

• Barliberierung oder Sacheinlage

– Vorschriften der Sacheinlage zu beachten

(Statutenänderung, Berichte, HR-Eintrag)

• Endgültiger Betrag nach Veröffentlichung des AFM-

Berichts (gem. Anzahl angedienter Lafarge-Aktien)

• Ausschluss der Bezugsrechte für bestehende Aktionäre

– Wichtiger Grund: insb. Übernahme von Unternehmen

– qualifiziertes Mehr erforderlich

• Durchführung innert drei Monaten

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Genehmigte Kapitalerhöhung: w/ö Umtauschangebot / Squeeze-out

Genehmigte Kapitalerhöhung (Art. 651 OR)

• Qualifiziertes Mehr erforderlich

• Statutenänderung

• Ausschluss der Bezugsrechte für bestehende Aktionäre

• Entscheid kann VR übertragen werden

(schriftlicher Kapitalerhöhungsbericht notwendig)

• Durchführung innerhalb von zwei Jahren durch VR

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Genehmigte Kapitalerhöhung: Aktiendividende (Gratisaktien)

Genehmigte Kapitalerhöhung (Art. 651 OR)

• Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital als

qualifizierte Form der Liberierung (Art. 652d OR)

• Selbstfinanzierung der Unternehmung

– Sicherung von Mitteln

– Schonung der Liquidität

• Bezugsrecht für bestehende und neue Aktionäre

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Quasifusion: Direkte Bundessteuer (DBG)

Ebene Gesellschaft

• Übernommene Gesellschaft

– Keine Steuerfolgen

• Übernehmende Gesellschaft

– Grundsätzlich keine Steuerfolgen

– Gleiche Gewinnsteuerwerte

Ebene Anteilsinhaber

• Privatvermögen

– Steuerfreier Kapitalgewinn

• Geschäftsvermögen

– Steuerfrei möglich

– Gleiche Gewinnsteuerwerte

– Keine Beteiligungsermässigung13

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Quasifusion: Verrechnungssteuer (VStG)

• Falls Einkommenssteuerneutral

– Keine Verrechnungssteuer

– Beteiligungstausch = Veräusserung

• Falls Einkommenssteuerwirksam

– Verrechnungssteuer geschuldet

– Keine Rückforderung für Ausländer

– Ausnahme DBA

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Quasifusion: Weitere Steuern (MWSTG & StG)

Emissionsabgabe

• Grundsätzlich keine Emissionsabgabe geschuldet

• Ausnahme: Abgabeumgehung

– Kapitalerhöhung > Nominalkapital der übernommenen AG

– Keine sachgemässen Gründe

Umsatzabgabe

• Von Umsatzabgabe ausgenommen

Mehrwertsteuer

• Ausgenommener Umsatz

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Squeeze-out

Ebene Gesellschaft

• Übernommene Gesellschaft

– Nicht betroffen

• Übernehmende Gesellschaft

– Keine Steuerfolgen

Ebene Anteilsinhaber

• Privatvermögen

– Steuerfreier Kapitalgewinn (DBG)

• Geschäftsvermögen

– Keine Folgen bei gleichen Buchwerten

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Aktiendividende: Einkommenssteuer (DBG & StG St. Gallen)

Ebene Anteilsinhaber

• Direkte Bundessteuer

– Qualifiziertes Kapitalreservekonto Steuerfrei

– Nennwertprinzip

– Ertrag aus beweglichem Vermögen

• Kantonale Steuer

– Kantonale Selbstbestimmung

– Kapitaleinlageprinzip

• Keine Besteuerung bei Ausgabe

– Nennwertprinzip

• Besteuerung im Umfang des Nennwerts bei Ausgabe

– St. Gallen Kapitaleinlageprinzip

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Aktiendividende: Verrechnungssteuer & Stempelabgaben (VStG & StG)

Ebene Gesellschaft

• Verrechnungssteuer

– Falls Beteiligungsertrag entsteht

• Emissionsabgabe

– Geschuldet auf neu geschaffenem Aktienkapital

• Umsatzabgabe

– Nicht geschuldet

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Wettbewerbsrecht

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Zusammenschluss von Holcim und Lafarge

– Totalumsatz von CHF 33 Mrd.

– in 90 Ländern tätig

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Wettbewerbsrecht: Ziele

• Verhinderung von Marktbeherrschung

als dritte Säule des Kartellrechts

• Präventive Zusammenschlusskontrolle

mit Vollzugsverbot

• Örtliche Zuständigkeit: Auswirkungsprinzip

• Untersagung oder Zulassung mit

Bedingungen und Auflagen

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-6.000

Wettbewerbsrecht: Aufgreifkriterien

• Vorliegen eines Zusammenschlusses/ -tatbestandes

• Überschreitung der massgeblichen Umsatzschwellen

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Wettbewerbsrecht: Aufgreif- und Eingreifkriterien

Weitere Aufgreifkriterien

• Marktanteile der beteiligten Unternehmen

• Betriebsvermögen der beteiligten Unternehmen

Eingreifkriterien

• Qualifizierte Marktbeherrschung ohne Verbesserung

der Wettbewerbsverhältnisse

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Wettbewerbsrecht: Vorgehen LafargeHolcim

Vorgehen von Holcim und Lafarge

• Bildung eines gemeinsamen Divestment Commitees

• Frühzeitige und aktive Zusammenarbeit mit

den weltweiten Wettbewerbsbehörden

• Veräusserung von Aktiven unter Vorbehalt

– Vorschläge und Verhandlungen bzgl. Palette der Aktiven

– Europa: Übernahme durch irischen Baustoffhersteller

Resultat

• Genehmigung der Transaktion durch die

verschiedenen Wettbewerbsbehörden

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Schlussbemerkungen

Alternative Transaktionsformen

• Fusion

• Share Deal

Risikokomponenten

• Abhängigkeit von Aktionären

• Keine Due Diligence durchgeführt

• Weitere

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Besten Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!