Holzstaub. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim...

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BGI 739 Holzstaub Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Erfassen, Absaugen und Lagern (bisher ZH 1/739) Holz-Berufsgenossenschaft August 2002 1 Gefährdungen Holzstaub ist störend bei der Arbeit. kann Krankheiten verursachen, z.B. Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen, allergische Reaktionen (Anhang 1). Sogenannte Hartholzstäube (in Deutschland im wesentlichen Eichen- und Buchenholzstäube) können insbesondere im Zusammenwirken mit z.B. Holzschutzmitteln Nasenschleimhautkrebs verursachen. kann die Arbeitsergebnisse verschlechtern, z.B. durch schlechte Oberflächen. Holzstaub und -späne können zusammen mit Luftsauerstoff brennbare oder explosionsfähige Gemische bilden. Explosionsfähige Gemische kommen aber fast nur im Inneren von Filtern und Silos vor (Anhang 9). An und in Silos können Personen gefährdet werden durch Abstürzen nach außen oder nach innen, Versinken im Spänegut, Verschütten durch auslaufendes oder nachrutschendes Spänegut innerhalb oder außerhalb des Silos sowie Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Für eine schnelle Übersicht sind die Maßnahmen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig sind, von denen, die aus Gründen des Brand- und Explosionsschutzes zu erfüllen sind, in den entsprechenden Kapiteln getrennt aufgeführt. Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005

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BGI 739HolzstaubArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Erfassen,Absaugen und Lagern(bisher ZH 1/739)Holz-BerufsgenossenschaftAugust 2002

1 GefährdungenHolzstaub• ist störend bei der Arbeit.• kann Krankheiten verursachen, z.B. Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen,

allergische Reaktionen (Anhang 1).Sogenannte Hartholzstäube (in Deutschland im wesentlichen Eichen- undBuchenholzstäube) können insbesondere im Zusammenwirken mit z.B.Holzschutzmitteln Nasenschleimhautkrebs verursachen.

• kann die Arbeitsergebnisse verschlechtern, z.B. durch schlechte Oberflächen.Holzstaub und -späne können zusammen mit Luftsauerstoff brennbare oderexplosionsfähige Gemische bilden. Explosionsfähige Gemische kommen aber fast nur imInneren von Filtern und Silos vor (Anhang 9).

An und in Silos können Personen gefährdet werden durch• Abstürzen nach außen oder nach innen,• Versinken im Spänegut,• Verschütten durch auslaufendes oder nachrutschendes Spänegut innerhalb oder

außerhalb des Silos sowie• Auswirkungen von Bränden und Explosionen.Für eine schnelle Übersicht sind die Maßnahmen, die aus Gründen desGesundheitsschutzes notwendig sind, von denen, die aus Gründen des Brand- undExplosionsschutzes zu erfüllen sind, in den entsprechenden Kapiteln getrennt aufgeführt.

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2 Gesundheitsschutz2.1 Luftgrenzwert und Überprüfung

Für Holzstaub gilt ein Luftgrenzwert von 2 mg/m3, gemessen als einatembarer Staub(früher: Gesamtstaub – siehe DIN EN 481).Anlagen und Arbeitsplätze, an denen nach dem Stand der Technik der Luftgrenzwert von2 mg/m3 nicht eingehalten werden kann, sind in Anhang 2 aufgeführt. Für sie gilt einLuftgrenzwert von 5 mg/m3.

Die Einhaltung des Luftgrenzwertes muss durch• eine Arbeitsbereichsanalyse überprüft werden.• Diese kann Messungen der Staubkonzentration beinhalten1.

Holzstaubmessungen werden bevorzugt mit personengetragenen Geräten durchgeführt,weil meist größere Arbeitsbereiche und selten örtlich eng begrenzte Arbeitsplätze zubewerten sind. Personenbezogene Messungen liefern in der Regel höhereMessergebnisse als ortsbezogene Messungen (Anhang 20, Nr. 10 [2]).

2.2 ArbeitsbereichsanalyseDurch eine Arbeitsbereichsanalyse kann beurteilt werden, ob der Luftgrenzwert amArbeitsplatz eingeholten ist.

Beispiel siehe Anhang 3.1.

2.3 Staubarme ArbeitsbereicheArbeitsbereiche gelten als staubarm, wenn der Luftgrenzwert von 2 mg/m3 dauerhaftsicher eingehalten ist oder durch umfassende Branchenuntersuchungen (verfahrens-und stoffspezifische Kriterien) die Einhaltung dieses Grenzwertes nachgewiesen wurde.Dies bedeutet:• Vorsorgeuntersuchungen nach dem Untersuchungsgrundsatz G 44 (siehe Abschnitt

2.5) sind dann nicht erforderlich.• Kontrollmessungen können entfallen. Es genügt, wenn die Bedingungen, die zu dem

Befund "Einhalten des Grenzwertes" geführt haben, im Rahmen regelmäßigerKontrollen überprüft werden.

In Untersuchungen der Holz-Berufsgenossenschaft, des Arbeitskreises derLändermessstellen für chemischen Arbeitsschutz (ALMA) und des Institutes fürGefahrstoff-Forschung (IGF) Anhang 20, Nr. 10 [1-6]) wurde nachgewiesen, dass die inTabelle 1 angeführten Betriebsarten/Arbeitsbereiche als staubarm gelten, wenn dieangegebenen Bedingungen eingehalten werden. Die genannten Bedingungen müssenim Rahmen einer Arbeitsbereichsanalyse (Anhang 3) nachgewiesen werden.

1 Messverpflichtung siehe Gefahrstoffverordnung, europäische Richtlinie 90/394/EWG.Welche Probenahmesysteme für das Messen von einatembarem Staub geeignet sind, wird nach EN13205 bzw. BGI 505-41 festgestellt.Die in Deutschland üblichen Probenahmegeräte Gravikon VC 25 und E-Staub-Kopf GSP erfüllen dieseVoraussetzungen.

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Tabelle 1

StaubarmeBetriebsarten/Arbeitsbereiche

ausgenommene Anlagen/Arbeitsplätze bzw. Arbeiten

Bedingungen(verfahrensspezifische Kriterien)für Staubarmut

Über-prüfung

Betriebe des Schreiner-/Tischlerhandwerks,Betriebe mit gleichartigerTätigkeit, wie z.B.Betriebs-Schreinereien/-Tischlereien,Theaterwerkstätten,Baumärkte,Ausbildungswerkstätten,Behindertenwerkstätten.Ausgenommen sindhandwerklicheDrechslereien

Industrielle Arbeit in denBereichen Herstellungvon Korpusmöbelnüberwiegend aufHolzwerkstoffbasis undvon Holzwaren,Arbeitsbereiche vonGatterführern inSägewerken

Ausgenommen in dengenannten Betriebsarten sindgenerell Anlagen und Arbeits-plätze nach der "Negativliste"(Anlage 2 zur TRGS 553 bzw.Anhang 3 dieser BGI), soferndort die Arbeitsdauer in derSchicht mindestens 1 Stundebeträgt. Ausdrücklich ausge-nommen sind danach auchSchleifarbeiten von Hand,sofern Größe und/oder Formder zu bearbeitenden Gegen-stände die Durchführung derSchleifarbeiten auf Absaug-tischen oder unter Verwen-dung anderer wirksamerAbsaugungen nicht zulassen.

1. Erfassung und Absaugunga) Stationäre spanabhebende

Bearbeitungsmaschinen• Abschnitt 3.1 "Notwendigkeit"

und Abschnitt 3.2 "Grundsätzeder Stauberfassung, Absaug-geschwindigkeit" müssenerfüllt sein.

• Altmaschinen und nichtgeprüfte Neumaschinen sieheauch Anhang 4 bzw. 5. Diedort genannten Bedingungenmüssen eben falls erfüllt sein.

• Neumaschinen mit demPrüfzeichen "staubgeprüft"siehe letzte Zeile dieserTabelle

b) Elektrowerkzeuge sieheAbschnitt 3.1

c) Luftrückführung sieheAbschnitt 3.5

d) Entstauber siehe Abschnitt3.4.3

e) In Sägewerken müssen dieSpäne über Vibrorinnen oderüber Absaugung abgeführtwerden.

2. Reinigung – Abschnitt 2.6muss erfüllt sein

3. Messungen, Prüfungen –Abschnitt 2.7 muss erfüllt sein

Min-destenseinmalpro Jahrüber-prüfen,ob dieVoraus-setzun-gen fürstaub-armenArbeits-bereichnochvor-liegen

Arbeitsbereiche anMaschinen und Anlagen,die ein Prüfzeichen"staubgeprüft" tragenoder für die eineentsprechendeBescheinigung desHerstellers vorliegt

• Maschine oder Anlage mussentsprechend der Betriebs-anleitung betrieben werden

• Gesamtabsaugquerschnitt≥ Summe der Einzelabsaug-querschnitte

• Luftgeschwindigkeit amAnschlussstutzen erreichtmindestens 20 m/s2 bzw. die inder Prüfbescheinigungangegebene niedrigereMindestluftgeschwindigkeit

2 In bestimmten Fällen (z.B. bei hohen Zerspanungsvolumina, hohen Vorschubgeschwindigkeiten oderfeuchten Spänen können für eine wirksame Absaugung höhere Luftgeschwindigkeiten (bis 28 m/s)erforderlich sein.

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2.4 AtemschutzAtemschutz ist erforderlich

• beim Wechseln von Filterelementen und Sammeleinrichtungen,

• beim Einfahren und Einsteigen in Silos für Holzstaub und -späne,

• bei der Verarbeitung sensibilisierender Hölzer (Anhang 1),

• in Arbeitsbereichen mit hoher Staubbelastung (siehe Abschnitt "Atemschutz" inAnhang 2).

Er ist vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Tragezeitbegrenzung gemäß den "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR190) beachten, z.B. bei filtrierenden Halbmasken Tragezeit bis 120 Minuten mitanschließend 30 Minuten Erholungszeit.

Geeigneter Atemschutz:

• Partikelfilter P2 nach DIN EN 123 oder FFP2S nach DIN EN 149,

• Partikelfilter FFP2SL nach DIN EN 149 (zu empfehlen, wenn überwiegendSchleifarbeiten durchgeführt werden).

2.5 Arbeitsmedizinische VorsorgeuntersuchungenArbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vor Aufnahme der Beschäftigung(Erstuntersuchung) sowie in regelmäßigen Abständen danach (Nachuntersuchungen)nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz

• G 44 "Buchen- und Eichenholzstaub" für Arbeitnehmer, die in erheblichem Umfang (>10 % des gesamten jährlichen Holzeinsatzes) Buchen- und Eichenholz be- undverarbeiten, wenn an den Arbeitsplätzen der Luftgrenzwert von 2 mg/m3 nichteingehalten wird,

• G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen" bei Umgang mitatemwegssensibilisierenden Hölzern (Anhang 1),

• G 24 "Hauterkrankungen" bei Umgang mit hautsensibilisierenden Holzwerkstoffen(Anhang 1).

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2.6 Reinigung

• Reinigung grundsätzlich durch Aufsaugen, z.B. mit holzstaubgeprüftemIndustriestaubsauger; nur in begründeten Ausnahmefällen durch Kehren.

• Abblasen grundsätzlich verboten!

Ausnahme: z.B. bei Maschinen, die mit Vakuumspannelementen ausgerüstet sind.Zur Reinigung von Vakuumspanntischen und -spannelementen ist eine Kombinationaus Absaugen und Abblasen möglich. In diesem Fall muss bei eingeschalteterAbsaugung vom Beschäftigten weg in die Erfassungselemente geblasen werden.

Verschmutzte Arbeitskleidung absaugen und nicht abblasen.

• Bei Montagearbeiten verstaubte Werkstücke vorher absaugen.

Empfehlung: Für jeden Arbeitsbereich (z.B. Bankraum, Maschinenraum, Zuschnitt,Endmontage) sollte mindestens ein geprüfter Industriestaubsauger ausschließlich fürReinigungszwecke vorhanden sein.

2.7 Messungen, PrüfungenAus staubtechnischen Gründen sind folgende Maßnahmen notwendig:

• Messung der Luftgeschwindigkeiten an den Absauganschlüssen vor der erstenInbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen (Anhang 8),

• Prüfen von Absaug-, Aufsaug- und Abscheideeinrichtungen einmal täglich aufoffensichtliche Mängel, einmal monatlich auf Wirksamkeit, z.B. durch Kontrolle

• der Erfassungselemente auf Beschädigung,

• der Förderleitungen auf Beschädigungen und Verstopfungen,

• der Filter auf Beschädigungen und Verstopfungen,

• der Abreinigungs- und Austragseinrichtungen auf Funktion,

• Jährliche Messung des Reststaubgehaltes bei Luftrückführung, wenn dieFilterflächenbelastung größer als 150 m3/(m2 · h) ist und keineReststaubgehaltsüberwachung vorhanden ist (bei Entstaubern mitRohluftstutzendurchmessern ab 250 mm größer als 200 m3/(m2 · h)).

Art und Umfang der Messungen und Prüfungen sind in einer Betriebsanweisungfestzulegen. Ihre regelmäßige Durchführung ist zu dokumentieren.

2.8 Unterweisung StaubschutzDie Beschäftigten sind in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens einmaljährlich, über die Gefahren durch Holzstaub sowie die notwendigen Schutzmaßnahmenund Verhaltensregeln zu unterweisen.

Muster-Betriebsanweisung siehe Anhang 29.

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3 Erfassung und Absaugung

3.1 Notwendigkeit einer AbsaugungGrundsätzlich ist bei allen spanabhebenden Bearbeitungsverfahren, z.B. anHolzbearbeitungsmaschinen, Handmaschinen und Handschleifarbeitsplätzen eineAbsaugung notwendig.

A Ausnahmen von diesem Grundsatz (Anhang 20, Nr. 10 [1])• Ständerbohrmaschinen bei Verwendung üblicher Spiralbohrer

• Maschinen mit einer Einsatzzeit von weniger als 1/2 Stunde pro Schicht undinsgesamt nur wenigen Schichten im Jahr

• Maschinen, die im Freien oder unter Wetterschutzdächern oder aufMontagebaustellen (z.B. transportable Kreissägemaschinen) eingesetzt werden

• Furnierkreissägen, Astlochfräsen, Kettenstemmaschinen, Langloch-, Dübel- undReihenbohrmaschinen, wenn die Zerspanungsleistung gering ist. Dies ist in derRegel im Handwerk der Fall.

• Ausleger- und Gehrungskappkreissägemaschinen, Tischbandsägemaschinen,Tischoberfräsmaschinen, Montagekreissägemaschinen und Drechselmaschinenbei Maschinenlaufzeiten in Schreinerei-/Tischlereibetrieben bis zu 1 Stunde proSchicht, soweit die Absaugkapazität der bestehenden Absauganlage nichtausreichend ist. Bei Beschaffung einer neuen Absauganlage müssen diegenannten Maschinen jedoch angeschlossen werden.

• Montagearbeiten (ohne Zerspanung)

Nach dem Stand der Technik kann Staub bei folgenden Maschinen nicht wirksamabgesaugt werden:

• Gattersägen

• Abbundanlagen

• Streumaschinen für die Spanplattenherstellung

• Spaneranlagen in der Spanplattenherstellung

• Profilzerspaner

An diesen Maschinen müssen andere lüftungstechnische Maßnahmen geprüft unddokumentiert werden. Notfalls muss Atemschutz eingesetzt werden.

B Absaugung von ElektrowerkzeugenDie Art der Absaugung von Elektrowerkzeugen ergibt sich aus Tabelle 2.

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Tabelle 2

Tätigkeit Anforderung an Absaugtechnik

mit Handkreissäge Anschluss an Absauggerät (Staubsauger)

mit Stichsäge mit Spanflugschutz Absaugung verzichtbar

mit Handhobelmaschine Anschluss an Absauggerät (Staubsauger)

mit Handoberfräsmaschine Anschluss an Absauggerät (Staubsauger)

mit Handschlitzfräse/Flachdübelfräsmaschine (Lamello)

Anschluss an Absauggerät (Staubsauger)

mit Handbandschleifmaschine integrierte Absaugung mit Staubbeutel (Papier)und zusätzlich Absaugung über Absaugtisch;bei mehr als ca. 1/2 Stunde pro Schichtalternativ Absaugung über Staubsauger

mit Handscheibenschleif-maschine (Exzenterschleifer)

integrierte Absaugung mit Staubbeutel (Papier)und zusätzlich Absaugung über Absaugtisch;bei mehr als ca. 1/2 Stunde pro Schichtalternativ Absaugung über Staubsauger

mit Vibrationsschleifmaschine/Schwingschleifmachine (Rutscher)

integrierte Absaugung mit Staubbeutel (Papier)und zusätzlich Absaugung über Absaugtisch;bei mehr als ca. 1/2 Stunde pro Schichtalternativ Absaugung über Staubsauger

bei Handschleifarbeiten abgesaugter Arbeitstisch, Kabine,Unterflurabsaugung mit zusätzlicher Zuluftoberhalb der Bearbeitungsstelle

3.2 Grundsätze der Stauberfassung• Kapselung mit Absaugung bei Automaten, z.B. Kehlautomaten,

Kantenanleimmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren• Absaugung an der Entstehungsstelle mit geeigneten Erfassungselementen (Anhang

4, 5), insbesondere bei Standard-Holzbearbeitungsmaschinen

Empfehlung: Staubtechnisch geprüfte Maschinen beschaffen (Anhang 6).Grundsätzlich müssen sowohl Maschinen mit Kapselung als auch Maschinen mitAbsaugung an der Entstehungsstelle an eine Absaugung angeschlossen werden.

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Dabei muss im Absaugstutzen (= Schnittstelle) eine Mindestluftgeschwindigkeit von20 m/s3 eingehalten werden, außer für abgesaugte Schleiftische und Werkbänke sowiebei anderen Maschinen, wenn der Hersteller nachgewiesen hat, dass ein geringerer Wertausreicht.

Grundsätze für stationäre Maschinen:• Absaugung direkt an der Entstehungsstelle, weil die Luftgeschwindigkeit schon in

geringem Abstand von der Erfassungsstelle stark abfällt.• Absaugöffnung möglichst in Richtung des Spänefluges anordnen.• Erfassungselemente möglichst dicht an das Werkzeug anschließen und dieses

soweit wie möglich umschließen.• Zirkulationsströmung um rotierende Werkzeuge durch Luftleitbleche in die

Absaugrichtung umleiten.

Erfassungsbedingungen an praktischen Beispielen siehe Anhang 4. 3 In bestimmten Fällen z.B. bei hohen Zerspanungsvolumina, hohen Vorschubgeschwindigkeiten oderfeuchten Spänen können für eine wirksame Absaugung höhere Luftgeschwindigkeiten (bis 28 m/s)erforderlich sein. Absauggeschwindigkeiten über 28 m/s sind technisch nicht sinnvoll (Protokoll derBesprechung Holz-BG und VDMA vom 9.11.99)

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3.3 Pneumatische Förderung

3.3.1 Absperrschieber

Aus staubtechnischen Gründen sind Absperrschieber in Absaugrohrleitungen nötig,wenn die Anlage nicht für das gleichzeitige Absaugen aller angeschlossenen Maschinenausgelegt ist. Die Schieber müssen automatisch öffnen und schließen, wenn diejeweilige Maschine ein- bzw. ausgeschaltet wird.Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die vor 1993 in Betrieb genommen worden sind,soweit sie mit gangbaren und regelmäßig benutzten Handschiebern ausgerüstet sindoder wenn der Absaugvolumenstrom von Maschinen so gering ist, dass er denGesamtvolumenstrom nicht wesentlich beeinflusst.Bei vollständiger Abschieberung der Förderleitungen muss auch beim Einzelbetrieb jederMaschine ein Mindest-Förderluftvolumenstrom sichergestellt werden, um Ablagerungenin den Förderleitungen zu vermeiden. Dies kann erreicht werden z.B. durch einselbsttätiges Öffnen von weiteren Schiebern mit einer übergeordnetenAnlagensteuerung, mechanisch wirkenden Bypassklappen oder Aktivierungs-Luftsystemen.

3.3.2 Förderleitungen

Förderleitungen sollten aus fest verlegten Rohren bestehen. Diese müssen ausnichtbrennbarem Material sein. Fest verlegte Förderleitungen müssen zu brennbarenBauteilen einen Abstand von 100 mm haben.Sofern die Förderleitungen bauaufsichtlich festgelegte Brandabschnitte durchdringen,müssen selbsttätig wirkende Brandschutzklappen/-schieber eingebaut werden, die fürmaterialführende Rohrleitungen geeignet sind.

Nur zwischen Maschinenabsaugstutzen und fest verlegter Förderleitung dürfen flexibleSchläuche verwendet werden. Diese müssen mindestens aus schwerentflammbaremMaterial (Baustoffklasse DIN 4102-B1) bestehen. Sie sollten höchstens 0,5 m lang undgeerdet sein. Aus technischen Gründen können größere Leitungslängen erforderlichsein, z.B. bei verfahrbaren Maschinen oder beweglichen Maschinenteilen.

In Förderrohrleitungen ist ein störungsfreier Betrieb ab folgenden Luftgeschwindigkeitengesichert:

• Förderung von Schleifstaub: 10 m/s

• Förderung von trockenen Holzspänen: 15 m/s

• Förderung von feuchten Holzspänen: 20 m/s.

Andere gleichwertige Lösungen sind möglich.

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3.3.3 Funkenlöschanlagen in Absaugleitungen

Nach Untersuchungen der Holz-BG über Brandursachen in holzbe- und verarbeitendenBetrieben (Anhang 20, Nr. 10 [7]), besteht bei der Spanplatten-, Türen-, Leisten- undParkettherstellung insbesondere an Zerkleinerungs-, Mehrblattkreissäge- undBreitbandschleifmaschinen ein hohes Risiko, dass bei der Bearbeitung Funken oderglimmende Teilchen entstehen und in die Absaugleitungen geraten. In diesen Fällenbesteht erhöhte Brand- und Explosionsgefahr. Wenn bei solchen Maschinen dieAbsauganlage mit einer Luftrückführung ausgestattet ist, ist zusätzlich zu einer ortsfestenLöscheinrichtung im Silo bzw. in der Filteranlage eine Funkenlöschanlage in derAbsaugleitung zwischen Maschine und der Filteranlage bzw. dem Silo erforderlich(Anhang 10).Führen mehrere Absaugleitungen in die Filteranlage bzw. in das Silo, sindFunkenlöschanlagen nur in den Absaugleitungen notwendig, an die die genanntenMaschinen angeschlossen sind.

3.3.4 Ventilatoren

In Ventilatoren können durch Kontakt des Laufrades mit der Düse Schlag- undReibfunken entstehen, die im Bereich der mit Staub und Spänen beladenen Luft(Rohluftbereich) zu Bränden und Explosionen führen können. Rohluftseitig angeordneteVentilatoren sollten deshalb zwischen Laufrad und Düse mit einem Ring aus nichtfunkenreißendem Material, z.B. Bronze, Messing, Kupfer, ausgerüstet sein. Trotzdembleibt die Gefahr der Bildung von Funken durch angesaugte Metallteile bestehen.

Reinluftseitig angeordnete Ventilatoren sollten bevorzugt werden.

Aus Lärmschutzgründen sollten Ventilatoren schallisoliert im Freien oder in gesondertenRäumen aufgestellt werden.

Um die Übertragung von Vibrationen auf Bauteile oder angeschlossene Rohrleitungen zuvermindern, sind Maßnahmen zur Schwingungsdämpfung notwendig, z.B.

• Schwingungsdämpfer im Sockelbereich,

• Kompensatoren zwischen den Anschlussstutzen von Ventilatoren undangeschlossenen Rohrleitungen.

3.4 Filterung, Abscheidung

3.4.1 Grundanforderungen an Filteranlagen

Üblicherweise werden Holzstäube und -späne in einer Filteranlage oder einemEntstauber abgeschieden.

Filteranlagen und Entstauber mit einem Luftvolumenstrom bis höchstens 6.000 m3/hdürfen unter bestimmten Bedingungen auch in Arbeitsräumen aufgestellt werden(Anhang 7).

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Filteranlagen mit einem Luftvolumenstrom von mehr als 6.000 m3/h dürfen nur im Freienoder in separaten Filteraufstellräumen aufgestellt werden.

Filtergehäuse müssen aus nicht brennbarem Material sein (BaustoffklasseDIN 4102-A1).

Filteranlagen müssen mit automatischen Abreinigungseinrichtungen ausgerüstet sein,z.B. mechanische Rüttelung, Spülluft- oder Druckluftabreinigung.

Filteranlagen und Entstauber ab Rohluftstutzendurchmmesser > 200 mm müssen miteiner Feuerlöscheinrichtung ausgerüstet sein (Anhang 11, 16).

Filteranlagen mit einem Luftvolumenstrom von mehr als 6.000 m3/h müssen mit einerExplosionsdruckentlastungseinrichtung ausgerüstet sein (Anhang 12.1). DieDruckentlastungsöffnungen sollten unmittelbar ins Freie – nicht auf Verkehrswege –münden. Das erfordert die Aufstellung des Filtergehäuses direkt an einerGebäudeaußenwand des Filteraufstellraumes. Bei offenenFilteranlagen/Überdruckanlagen muss der Filteraufstellraum selbst ins Freiedruckentlastet werden. Solche Räume müssen so ausgeführt sein, dass sie demmaximalen reduzierten Explosionsüberdruck pred,max standhalten.

Geschlossene Filteranlagen und Entstauber müssen von den angeschlossenenLeitungen (roh- und reinluftseitig) explosionstechnisch entkoppelt sein (Anhang 13).

Elektrische Ausrüstung von Filteranlagen siehe Anhang 14.

Absackfilter ohne Filterverkleidung und ohne Verkleidung des Sammelbereiches (offeneFilteranlage). Ventilator rohluftseitig angeordnet. Aufstellung im feuerhemmendabgetrennten Bereich. Explosionsdruckentlastung des Filteraufstellraumes an derGebäudeaußenwand, notwendig bei Luftvolumenströmen > 6.000 m3/h. AusschließlichAbluftbetrieb möglich.

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3.4.2 FilteraufstellräumeFilteraufstellräume müssen gegenüber angrenzenden Arbeitsbereichen mindestensfeuerhemmend (F 30 nach DIN 4102) abgetrennt werden.

Beispiele siehe Anhang 15.

Wenn diese Abtrennung von der Bauaufsichtsbehörde als Teil eines Brandabschnittesangesehen wird, müssen höhere Anforderungen erfüllt werden.

3.4.3 Entstauber, Industriestaubsauger, Kombigeräte

Entstauber sind Absauggeräte mit einem Luftvolumenstrom von höchstens 6.000 m3/hund einem Anschlussdurchmesser von höchstens 300 mm, bei denen Ventilator,Filterelemente und Sammelbehälter eine Einheit bilden.An Entstauber darf grundsätzlich nur eine Maschine angeschlossen werden.Ausnahmsweise dürfen auch mehrere Maschinen angeschlossen werden, wenn diegleiche Absaugwirkung wie bei einer Absauganlage erzielt wird.

Entstauber dürfen auch in Arbeitsräumen betrieben werden, wenn sie• geprüft sind (z.B. Prüfzeichen H2, H3) oder• nach den Anforderungen der DIN 8416 gebaut sind und aus• Gründen des Brand- und Explosionsschutzes die Forderungen nach Anhang 7

erfüllen.

Beim Prüfzeichen H2 darf der Anteil der rückgeführten Luft unter Berücksichtigung desnatürlichen Luftwechsels nicht höher als 50 % sein. Bei Entstaubern mitRohluftstutzendurchmessern ab 250 mm (Großentstauber) kann dazu eine Zuluftanlageerforderlich sein. Bei Filtermaterial G oder besser und Filterflächenbelastungen vonhöchstens 200 m3/(m2 · h) bzw. Prüfzeichen H3 (Reststaubgehalt < 0,1 mg/m3) kanndarauf verzichtet werden.

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Forderungen zum Brand- und Explosionsschutz bei Entstaubern, Industriestaubsaugernund Kombigeräten siehe Anhang 16.

Es wird dringend empfohlen, nur geprüfte Entstauber, Industriestaubsauger undKombigeräte zu beschaffen.

3.5 LuftrückführungAus staubtechnischen Gründen müssen folgende Bedinungen eingehalten werden:• Die Konzentration von Holzstaub in der Rückluft (Reststaubgehalt) darf 0,2 mg/m3

einatembaren Staub (früher: Gesamtstaub) nicht überschreiten. Der Anteil derrückgeführten Luft an der Zuluft darf nicht höher als 50 % sein.Achtung: Absauganlagen, die dem Entwurf der europäischen Norm prEN 12779entsprechen, garantieren nur einen Reststaubgehalt von 0,2 mg/m3. Sie sind nur miteiner gesonderten Zuluftanlage zulässig.

• Luftrückführung ist zu 100 % zulässig, wenn darüber hinaus sichergestellt ist, dassein Reststaubgehalt von 0,1 mg/m3 nicht überschritten wird (Prüfzeichen H3).

Dies ist auch der Fall, wenn bei neuen Filteranlagen Filtermaterial der Kategorie Gverwendet wird und die Filterflächenbelastung 150 m3/(m2 · h) nicht überschreitet.

Messungen der Holz-BG unter praktischen Bedingungen haben gezeigt (Anhang 20, Nr.10 [1], dass auch bei alten Filteranlagen mit unbeschädigtem Filtermaterial und einerFilterflächenbelastung unter 150 m3/(m2 · h), die Anhang 7, Ziffer 2. entsprechen, vomEinhalten des 0,1 mg/m3-Wertes ausgegangen werden kann. Deshalb ist in der Regeleine Reststaubgehaltsüberwachung, wie sie in prEN 12779 für Anlagen mit einemLuftvolumenstrom über 10.000 m3/h gefordert wird, in Deutschland nicht erforderlich.

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Bei höheren Filterflächenbelastungen konnte dies bisher nicht nachgewiesen werden.Deshalb ist an Filteranlagen bei Filterflächenbelastungen über 150 m3/(m2 · h) eineregelmäßige Messung des Reststaubgehaltes oder eine Reststaubgehaltsüberwachungerforderlich oder mittels einer staubtechnischen Prüfung der Nachweis zu erbringen.

Es wird dringend empfohlen, nur geprüfte Filteranlagen zu beschaffen.• Umschalteinrichtung von Rückluftbetrieb auf Abluftbetrieb. Die Umschaltung kann

von Hand oder automatisch geschehen. Auf Abluftbetrieb muss umgeschaltetwerden, wenn z.B. Schäden am Filtermaterial auftreten.

Aus Gründen des Brand- und Explosionsschutzes sind darüber hinaus folgendeMaßnahmen notwendig:

• Explosionstechnische Entkopplung des Rückluftkanals von der Filteranlage(Anhang 13)

• Selbsttätig wirkende Brandschutzklappen im Verlauf der Rückluftkanäle, sofern diesebauaufsichtlich festgelegte Brandabschnitte durchdringen.

3.6 Konzeption von AbsauganlagenFolgendes ist für die Konzeption einer einwandfrei arbeitenden Absauganlage vonBedeutung:

• Art und Anzahl der angeschlossenen Maschinen/Anlagen

• Maschinen- und Anlagenwiderstände

• Luftbedarf (Volumenströme, Durchmesser der Absaugstutzen,Luftgeschwindigkeiten) der Einzelmaschinen/-anlagen

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• Gleichzeitigkeit bzw. Parallelbetrieb von Maschinen/Anlagen

• Aufstellmöglichkeit von Komponenten der Absauganlage (Filter, Ventilatoren,Sammeleinrichtungen, Schaltschränke)

• Notwendigkeit von Luftrückführung

• Elektrischer Energieverbrauch der Gesamtanlage

Vorgaben für die Bestellung einer Absauganlage siehe Anhang 17.

Beispiele typischer Absauganlagen im Handwerk siehe Anhang 18.

4 Lagerung4.1 Anwendungsbereich

Silos für Holzstaub und -späne sind zum Lagern von Staub, Spänen oder Schnitzeln ausHolz bestimmt.

Als Silos gelten auch geschlossene Sammel- und Lagereinrichtungen, z.B. Container(transportable oder stationäre Behälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als 0,5m3). Für sie sind deshalb dieselben Bestimmungen wie für Silos anzuwenden.

Auf pneumatisch beschickte geschlossene Container, in denen ein explosionsfähigesStaub/Luft-Gemisch entstehen kann, sind die Bestimmungen für Silos ebensoanzuwenden.

Geschlossene oder teilweise offene Lagerhallen oder ähnliche Einrichtungen, diezur Entnahme des Füllgutes von der Seite her betriebsmäßig befahren werden,gelten nicht als Silos.

Offene Container, die z.B. mit einer Plane abgedeckt sind, sind keine geschlossenenSammel- und Lagereinrichtungen und gelten deshalb nicht als Silos.

Anlagen, in denen Staub, Späne und Schnitzel aus Holz gefördert und gelagert werden,gelten als brand- und explosionsgefährdet.

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Staub und Späne können in jedem Mischungsverhältnis gelagert werden. Wird dasSpänegut als Brennstoff für eine Feuerungsanlage verwendet, dürfen folgendeStaubanteile nicht überschritten werden (siehe TRD "Holzfeuerungen an Dampfkesseln"– TRD 414 Ausrüstung):

• bei Unterschubfeuerung:maximal 50 Volumen-% Staubanteil

• bei handbeschickter Feuerung:maximal 20 Volumen-% Staubanteil.

Nachfolgend werden Forderungen an bauliche Einrichtungen sowie Maßnahmen zumBrand- und Explosionsschutz in Silos für Holzstaub und -späne mit oder ohne Einbau-oder Aufsatzfilter erläutert. Im Abschnitt Brand- und Explosionsschutz werden nur in derHolzwirtschaft derzeit übliche und bewährte Lösungen beschrieben.

Die für die Baugenehmigung eines Silos zuständige Behörde kann zusätzlicheMaßnahmen fordern.

Erfahrungsgemäß ist das Brand- und Explosionsrisiko bei Lagerräumen bis 1 m3

Sammelvolumen gering. Deshalb kann in Silos oder ähnlichen Räumen mit einemLeervolumen von höchstens 1 m3 auf Explosionsdruckentlastung undLöscheinrichtungen verzichtet werden. Es genügen Maßnahmen des vorbeugendenBrand- und Explosionsschutzes (z.B. Vermeiden von Zündquellen).

4.2 Bauliche Gestaltung und EinrichtungenAnforderungen hinsichtlich

• Brandschutz,

• Sicherheitsabstände von Silos zu anderen Gebäuden,

• Türen und Öffnungen in Wänden und Decken von Silos,

• Aufstiege, Podeste an Silos,

• Verriegelung von Zugangstüren zu Austrageinrichtungen,

• Gestaltung des Siloinneren

sowie Einrichtungen in Silos, z.B.

• zur Anzeige des Füllstandes,

• zum Befüllen und Entleeren,

• zur Beseitigung von Stauungen,

siehe Anhang 19.

4.3 Elektrische Ausrüstung, BlitzschutzWegen der Gefahr von Bränden oder Staubexplosionen sollten im Inneren von Silos oderim Rohluftbereich von Filtern elektrische Einrichtungen vermieden werden.

Forderungen an elektrische Betriebsmittel, die Ableitung statischer Elektrizität und denBlitzschutz siehe Anhang 14.

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4.4 FeuerlöscheinrichtungenIn Silos, Filteranlagen sowie Sammel- oder Lagereinrichtungen (z.B. Säcke, Behälter)besteht die Gefahr von Bränden durch Funken, glimmende Teilchen oder Glimmnester,die über mechanische oder pneumatische Fördereinrichtungen eingetragen werdenkönnen.

Geschlossene Silos und Filteranlagen dürfen zur Brandbekämpfung weder geöffnet nochdarf mit einem Wasser- oder Löschpulverstrahl vorgegangen werden, weil durchLufteintritt und Aufwirbelungen ein explosionsfähiges Holzstaub/Luft-Gemisch entstehenkann.Daher sind in Silos und Filteranlagen geeignete ortsfeste Löscheinrichtungen wieSprühwasser-Löscheinrichtungen oder Feuerlöschanlagen (z.B. Sprühwasser-, Inertgas-,Schaum-, Wassernebel-Löschanlagen) erforderlich.

In Siloeinbau- oder Siloaufsatzfiltern sind ebenfalls ortsfeste Löscheinrichtungennotwendig.Wenn das Silo bzw. die Sammel- oder Lagereinrichtung im oberen Bereich ständig offenist und im Brandfall aus sicherer Entfernung vom Boden aus Löschwasser auf dasLagergut von oben aufgegeben werden kann, z.B. bei offenen Silos in Sägewerken, istder Einbau einer ortsfesten Löscheinrichtung nicht erforderlich.Ortsfeste Löscheinrichtungen sind ferner nicht erforderlich bei• Entstaubern mit einem Anschlussdurchmesser ≤ 200 mm,• Industriestaubsaugern,• Kombigeräten.

Vor der Auftragsvergabe und Installation einer Feuerlöschanlage sollten die notwendigenMaßnahmen mit dem Schadenversicherer abgesprochen werden. Es sollten einInstallationsattest sowie eine Schemazeichnung vorhanden sein, woraus die Funktionenund der Schutzbereich der Feuerlöschanlage hervorgehen.

Ausführung von Sprühwasser-Löscheinrichtungen und -Löschanlagen siehe Anhang 11.

4.5 ExplosionsschutzIn Silos und Filteranlagen besteht die Gefahr von Staubexplosionen, weil

• bei Glimmbränden explosionsfähige Schwelgase und

• beim Materialeintrag oder Abreinigen der Filter explosionsfähige Staub/Luft-Gemische entstehen können und

• Zündquellen, z.B. Funken, glimmende Teilchen, nicht sicher auszuschließen sind.

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In Silos und Filteranlagen für Holzstaub und -späne können Explosionen auch durchvorbeugende Maßnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden. Deshalb müssen diegefährlichen Auswirkungen von Explosionen vermieden werden.

Da bei einer Explosion Überdrücke bis zu 10 bar auftreten können (Anhang 20, Nr. 10[8]) und eine explosionsdruckfeste Bauweise von Silo- und Filteranlagen kaum möglichist, ist als konstruktive Maßnahme Explosionsdruckentlastung notwendig. Alternativ sindvergleichbare sicherheitstechnische Lösungen, z.B. Quenchrohr,Explosionsunterdrückungsanlagen, möglich.

Unter Explosionsdruckentlastung versteht man das sehr schnelle Öffnen desgefährdeten Raumes oder Behälters im Explosionsfall an bestimmten Stellen. Dazu sindÖffnungen eingebaut, die mit Folien, Berstscheiben4 oder Explosionsklappenverschlossen sind. Durch diese "Sollbruchstellen" – Druckentlastungseinrichtungen –wird der Explosionsdruck so weit reduziert, dass das Silo bzw. die Filteranlage nicht überseine Festigkeit beansprucht wird.

Der noch verbleibende Überdruck (als maximaler reduzierter Explosionsüberdruckbezeichnet) ist wesentlich kleiner als der maximale Explosionsüberdruck. Die Räumeund Behälter müssen so dimensioniert sein, dass sie diesem maximalen reduziertenExplosionsüberdruck standhalten. Dies gilt auch für Zugänge wie Türen und Klappen.

Bei Silos mit ein- oder aufgebauter Filteranlage ist der Filterraum unabhängig vomSiloraum mit Druckentlastungseinrichtungen auszurüsten.Öffnungen in Deckel und Wänden zwischen Filterraum und Silo gelten nicht alswirksame Druckentlastungsflächen.

Vor der Auftragsvergabe und Installation von Druckentlastungseinrichtungen in Silossollten die notwendigen Maßnahmen mit dem Schadenversicherer abgesprochenwerden.Druckentlastungseinrichtungen einer Filteranlage sollten durch den Hersteller eingeplantund verwirklicht werden.

Untersuchungen über Brände und Explosionen haben ergeben, dass dasExplosionsrisiko in Filteranlagen und Entstaubern mit einem Luftvolumenstrom bishöchstens 6.000 m3/h geringe ist (Anhang 20, Nr. 10 [7]). Deshalb kann bei derAufstellung von solchen Filteranlagen in separaten Filteraufstellräumen oder imFreien auf eine Druckentlastung verzichtet werden.

Explosionsschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich bei offenen Lagereinrichtungen(z.B. offene Container mit Planenabdeckung).Ausführung und Bemessung von Druckentlastungseinrichtungen an Silos undFilteranlagen einschließlich Berechnungsbeispielen siehe Anhang 12.

4 Da alle grundlegenden Untersuchungen zur Frage der Explosionsdruckentlastung mit Berstscheiben mitnahezu trägheitslosen Membranen aus Polyethylen oder Aluminium (mit einer Masse < 0,5 kg /m2)durchgeführt wurden, müssen alle andersgearteten Entlastungseinrichtungen, die nicht als massearmeEinrichtungen trägheitslos ansprechen, auf Ihre Entlastungsfähigkeit geprüft werden.

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5 Betrieb

5.1 UnterweisungÜber das

• Einfahren bzw. Einsteigen,

• Beseitigen von Stauungen,

• Arbeiten an mechanischen Austrageinrichtungen,

• Löschen von Bränden in Silos bzw. Filteranlagen sowie die Funktion derFeuerlöscheinrichtung sollte eine ausreichende Anzahl von fachlich geeignetenBeschäftigten in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal jährlich,unterwiesen werden.

Wichtige Unterweisungspunkte: im Brandfall muss

• die weitere Zufuhr von Spänegut und

• das Abreinigen der Filteranlage verhindert werden und

• in Anlagen, bei denen das Abreinigen mit dem Stillsetzen der Ventilatoren gekoppeltist, der Not-Aus-Schalter für die Absaugung betätigt werden.

Für Arbeiten in Silos Erlaubnisschein ausstellen. Muster einer Betriebsanweisung undeines Erlaubnisscheines siehe Anhang 28.

5.2 Melden von Bränden und ExplosionenBrände und Explosionen in Silos und Filteranlagen müssen der Berufsgenossenschaftund der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt werden. Dies gilt auch für Fälle ohnePersonenschaden.

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Anhang 1Sensibilisierende Wirkung von HolzstaubHolzstäube, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einersensibilisierenden Wirkung auszugehen ist (Einzelfallbeobachtungen), sind in der TRGS 907"Verzeichnis sensibilisierender Stoffe (Bekanntmachung des BMA nach § 52 Abs. 3Gefahrstoffverordnung)" aufgeführt.

In Deutschland werden Atemwegserkrankungen in der Praxis insbesondere vonAbachiholzstaub ausgelöst.

Andere Holzstäube sind in Deutschland nicht auffällig. Sie können aber je nach persönlicherDisposition von exponierten Personen ebenfalls Atemwegserkrankungen auslösen. In derLiteratur (Anhang 20, Nr. 10 [9]) wird insbesondere noch auf den Staub von Western Red Cedarals Ursache von Atemwegserkrankungen hingewiesen.

Hauterkrankungen haben in der Praxis nur Holzwerkstoffe ausgelöst, die als BindemittelHarnstoff-Formaldehyd-Harze enthielten.

Eine unbedenkliche Untergrenze der Staubexposition kann bei Allergikern nicht genanntwerden. Unter Umständen kann bei allergisch reagierenden Beschäftigten eine Umsetzung aneinen anderen Arbeitsplatz notwendig werden.

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Anhang 2Liste der Anlagen und Arbeitsplätze, für die der 2 mg/m3-Wertnicht eingehalten werden kannAllgemeine HinweiseBei Maschinen ist zunächst zu prüfen, ob es an ihnen ständige Arbeitsplätze gibt oder ob sie nurselten und dann auch nur kurzzeitig eingesetzt werden. Hier kann die UnterscheidungHandwerk/Industrie bedeutsam sein. Die Nachrüstbarkeit muss geprüft sein (bei ständigem oderhäufigem Einsatz).

Liste der Anlagen und ArbeitsplätzeAn folgenden Anlagen und Arbeitsplätzen lässt der Stand der Technik derzeit die Einhaltung des2 mg/m3-Wertes nicht zu, sofern die Arbeitsdauer in der Schicht erheblich ist (mindestens 1Stunde). Für sie gilt ein Luftgrenzwert von 5 mg/m3, der aber im Rahmen desMinimierungsgebotes so weit wie möglich zu unterschreiten ist.

1. Stationäre Maschinen und Arbeitsplätze• Doppelabkürzkreissägemaschinen, sofern sie keine Ausrückeinrichtung haben• Tischbandsägemaschinen• Tischoberfräsmaschinen in Industriebetrieben (soweit keine spiralförmigen Nutfräser

eingesetzt werden können)• Kopierfräsmaschinen, soweit sie nicht gekapselt werden können• Drechselbänke (in Drechslereien betrieben)• Schleif- und Schwabbelböcke• Rundstabschleifmaschinen• Profilzerspanerlinien (ohne zentralen Steuerstand)• Spaner für die Spanplatten (Trommel- und Messerspaner, nicht für Bedienstände)

2. Handmaschinen• Handkreissägemaschinen• Parkettschleifmaschinen

3. HandarbeitsplätzeHandschleifarbeitsplätze, sofern Größe und/oder Form der zu bearbeitenden Gegenständedie Durchführung der Schleifarbeiten auf Absaugtischen oder unter Verwendung andererwirksamer Absaugungen nicht zulassen.

4. AtemschutzAn Anlagen der o.g. Liste wurden z.T. erhebliche Überschreitungen des hier zulässigenLuftgrenzwertes von 5 mg/m3 festgestellt. In diesen Bereichen muss Atemschutz getragenwerden, solange Staubminderungsmaßnahmen nicht möglich sind. Dies betrifft

• Tischoberfräsmaschinen• Kopierfräsmaschinen• Drechselbänke• Rundstabschleifmaschinen und• Profilzerspanerlinienentsprechend den exakten Eintragungen der Liste.

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Anhang 3.1Beispiel einer Arbeitsbereichsanalyse für übliche Schreinerei-/Tischlereimaschinen1. Maschinen und Arbeitsplätze

Maschine Konstruktions-merkmale

Absaug-anschluss ∅

vorhandeneLuftgeschwin-digkeit

vorhandenerLuftvolumen-strom

Beurteilung nach Abschnitt3 und Anhang 4 BGI 739

KettenstemmaschineFabr. ...

– – – – staubarmer Bereich

FormatkreissägeFabr. ...

AbgesaugteSchutzhaube undAbsaugung unter demTisch

unten: 120 mmoben: 80 mmGesamtanschluss:140 mm

22 m/s 1220 m3/h staubarmer Bereich

AbrichthobelmaschineFabr. ...

Hobelbreite = 60 cm 100 mm 25 m/s 700 m3/h kein staubarmer Bereich, weildieser Luftvolumenstromkleiner als der geforderte ist.Nachrüstung erforderlich,Beratung anfordern

Tischbandschleif-maschineFabr. ...

Absaugung nur an derlinken Rolle

140 mm 21 m/s 1160 m3/h Nachrüstung erforderlich, weilLuftvolumenstrom zu geringund Mängel bei der Stauber-fassung. Beratung anfordern

VertikalplattensägeFabr. ...

Raumabsaugung 160 mm 16 m/s 1160 m3/h kein staubarmer Bereich, weildieser Luftvolumenstromkleiner als der geforderte ist.Beratung anfordern.

TischfräseFabr. ...

Absaugung oben undunten

oben 120 mmunten 120 mm

22 m/s 1600 m3/h staubarmer Bereich

TischbandsägeFabr. ...

Absaugung unten 100 mm 25 m/s 710 m3/h braucht nicht abgesaugtwerden, da sehr geringeLaufzeit

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Maschine Konstruktions-merkmale

Absaug-anschluss ∅

vorhandeneLuftgeschwin-digkeit

vorhandenerLuftvolumen-strom

Beurteilung nach Abschnitt3 und Anhang 4 BGI 739

KantenschleifmaschineFabr. ...

Absaugung an derangetriebenen Rolle

100 m 18 m/s 510 m3/h Nachrüstung erforderlich, weilLuftvolumenstrom zu geringund Mängel bei der Stauber-fassung. Beratung anfordern

AstlochfräseFabr. ...

keine Absaugungvorhanden

braucht nicht abgesaugtwerden

FurnierkreissägeFabr. ...

keine Absaugungvorhanden

braucht nicht abgesaugtwerden

DübelbohrmaschineFabr. ...

keine Absaugungvorhanden

braucht nicht abgesaugtwerden

HandschleifarbeitsplatzFabr. ...

keine Absaugungvorhanden

braucht nicht abgesaugtwerden

SchwingschleiferFabr. ...

integrierte Absaugung 30/38 mm (oval) Absaugung in Ordnung

Handbandschleif-maschineFabr.

Absauganschlussvorhanden

24 mm AbsaugungüberStaubsauger

AbsaugungüberStaubsauger

Absaugung in Ordnung

FlachdübelfräseFabr. ...

kein Absaugan-schluss vorhanden

Maschine austauschen, danicht nachrüstbar

Quelle: w

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2. Organisation

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Anhang 3.2Formblatt für Arbeitsbereichsanalyse1. Maschinen und Arbeitsplätze

Maschine Konstruktions-merkmale

Absaug-anschluss ∅

vorhandeneLuftgeschwin-digkeit

vorhandenerLuftvolumen-strom

Beurteilung nachAbschnitt 3 undAnhang 4 BGI 739

2. Organisation

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Anhang 4Bedingungen für staubarme Arbeitsbereiche an stationären MaschinenFolgende Bedingungen sind in den genannten Maschinenarbeitsbereichen einzuhalten, um Staubarmut nach Abschnitt 2.3 zubegründen:

Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w5

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

Abrichthobelmaschine,Dickenhobelmaschine

Hobelbreite < 63 cmHobelbreite > 63 cm

140 mm160 mm

20 m/s20 m/s

1.110m3/h1.450 m3/h

Tischfräsmaschine Absaugung unter und überdem Tisch. Für Bogenfräs-arbeiten sollte ein absaug-barer Bogenfräsanschlagverwendet werden.

oben: 120 (125) mmunten: 100 mmGesamtanschluss:160 mm

20 m/s 1.450 m3/h

Tisch-/Format-kreissägemaschine

oben: 80 mmunten: 80 mmGesamtanschluss:120 (125) mm

20 m/s 820 m3/h

Absaugbare Schutzhaubeund Absaugung unterdem Tisch

oben: 80 mmunten: 100 mmGesamtanschluss:120 (125) mm

20 m/s 820 m3/h

Die absaugbare Schutzhaubesollte sich möglichstselbsttätig absenken.

oben: 80 mmunten: 120 (125) mmGesamtanschluss: 140 mm 20 m/s 1.110 m3/h

oben: 80 mmunten: 140 mmGesamtanschluss: 160 mm 20 m/s 1.450 m3/h

5 Toleranz – 2 m/s

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Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w6

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

Pendelkreissäge-maschine

Absaugkanal unterhalb desSägespaltes im Tisch, derden Luftstrom in den hinterdem Auflagetisch montiertenAbsaugfänger umleitet.

120 (125) mm 20 m/s 820 m3/h

Tischbandschleif-maschine

Lattenrost des Auflage-tisches durch geschlossenePlatte ersetzt. Am Bandeintritt(linke Umlenkung) ist einTrichter angebracht, der dichtan den Tisch heranreicht. AmBandaustritt ist die Öffnungim Gehäuse, soweit möglich,geschlossen. Durch eineLeiste im Bereich derUmlenk-stelle mit geringemAbstand zum Schleifbandwerden Wirbel erzeugt, diedas Band reinigen. Der seit-liche Abstand zwischenUmlenkrolle und Gehäuse istabgedichtet. An der rechtenRolle wird ein Erfassungs-element mit Stutzendurch-messer von 120 mm ange-bracht. Diese Maßnahme istbei Maschinen mit einemAbsauganschlussdurch-messer von weniger als 160mm zwingend erforderlich.

angetriebene Rolle:160 mmnicht angetriebene Rolle:100 mmGesamtanschluss: 200 mm 20 m/s 2.260 m3/h

6 Toleranz – 2 m/s

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Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w7

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

Kantenschleif-maschine

Angetriebene und nicht ange-triebene Umlenkrolle mitAbsaugung versehen.Ausnahme: Absaugung nur ander angetriebenen Rolle genügt,wenn der Absauganschluss-durchmesser mindestens140 mm beträgt.

angetriebene Rolle:100 mmnicht angetriebene Rolle:100 mmGesamtanschluss: 140 mm 20 m/s 1.110 m3/h

Breitbandschleif-maschine

Absaugung der einzelnenSchleifbänder über Fängerinnerhalb einer geschlossenenKapsel, zusätzlicher Absaugan-schluss für evtl. nachgeschal-tete Bürstaggregate,Absaugdurchmesser nachVorgabe des Herstellers.

Gesamtanschlussquerschnitt= Summe der Einzel-anschlussquerschnitte

20 m/s

Vertikale Plattenauf-teilkreissägemaschine

Absaugung des Sägeaggre-gates über eine das Werkzeugvollständig umschließendeSchutzverkleidung, bei großenZerspanungsleistungenzusätzliche Absaugung hinterder Werkstückauflage über eineRückwandabsaugung; Durch-messer des Anschlussstutzensbei ausschließlicher Absaugungdes Sägeblattes DN ≥ 120 mm,mit zusätzlicher Rückwand-absaugung DN ≥ 160 mm

Sägeaggregat:120 mmRückwandabsaugung:120 mmGesamtanschluss: 160 mm 20 m/s 1.450 m3/h

7 Toleranz – 2 m/s

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Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w8

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

HorizontalePlattenaufteilkreis-sägemaschine

Absaugung des horizontalbewegten Sägeblattes unterdem Tisch über einen mitlaufen-den, das Werkzeug möglichstvollständig umschließendenFänger; Absaugung oberhalbdes Tisches über denDruckbalken.

Gesamtanschluss-querschnitt = Summe derEinzelanschluss-querschnitte

20 m/s

Mehrseiten-Fräs- undHobelmaschine(Kehlmaschine)

Absaugung aller Einzel-aggregate über jeweils einendas Werkzeug soweit wiemöglich umschließendenFänger, Durchmesser nachVorgabe des Herstellers(i.d.R. DN ≥ 120 mm),Vollkapselung oder Einhausungder gesamten Maschine.

Gesamtanschluss-querschnitt = Summe derEinzelanschluss-querschnitte

20 m/s

Kantenanleimmaschine(handwerklicheFertigung)

Absaugung aller Einzelaggre-gate über jeweils einen dasWerkzeug soweit wie möglichumschließenden Fänger,Durchmesser nach Vorgabedes Herstellers, Vollkapselungder Maschine im Bereich derspanenden Bearbeitung(Kappung, Fräsaggregate,Nachbearbeitung durchSchleifaggregate).

Gesamtanschluss-querschnitt = Summe derEinzelanschluss-querschnitte

12 m/s 9

8 Toleranz – 2 m/s9 Wert bezieht sich auf den Transport von Staub

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Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w10

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

Kantenanleimmaschine(industrielle Fertigung)

gekapselte Ausführung Gesamtanschluss-querschnitt = Summe derEinzelanschluss-querschnitte

20 m/s

Mehrblattkreissäge-maschine(Vielblattsäge)

Vollkapselung der gesamtenMaschine, Absaugung dergesamten Kapsel beiMaschinen mit Plattenbandvor-schub (oberhalb des Tischesangeordnete Sägewelle), beiMaschinen mit Walzenvor-schub (unterhalb des Tischesangeordnete Sägewelle)Absaugung der Sägeblätterauch unter dem Tisch,Absaugdurchmesser nachVorgabe des Herstellers.

Gesamtanschluss-querschnitt = Summe derEinzelanschluss-querschnitte

20 m/s

Zapfenschneid- undSchlitzmaschine(handwerklicheFertigung)

Absaugung des Sägeblattes mitabsaugbarer Schutzhaube undAbsaugung unter dem Tisch,Absaugung des Schlitzaggre-gates über das Werkzeug um-schliessenden Fänger

Sägeblatt:oben: 80 mmunten: 120 mmSchlitzkasten: 140 mmGesamtanschluss: 200 mm 20 m/s 2.260 m3/h

Zapfenschneid- undSchlitzmaschine(industrielle Fertigung)

gekapselte Ausführung Gesamtanschluss-querschnitt = Summe derEinzelanschluss-querschnitte

20 m/s

10 Toleranz – 2 m/s

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Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w11

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

CNC-Oberfräs-maschine bzw.Bearbeitungszentrum

Absaugung aller Einzelaggre-gate über einen das Werkzeugmöglichst vollständigumschliessenden Fänger (LAXmit Bürste); Durchmesser nachVorgabe des Herstellers (i.d.R.DN >> 120 mm); mindestensTeilkapselung im Bereich derspanenden Bearbeitung; beihohen Zerspanungsleistungenund/oder ungünstigen Werk-zeugeingriffspunkten (z.B.Formfräsarbeiten) ist im Regel-fall ein höherer Absaug-volumenstrom (Luftgeschwin-digkeit >> 20 m/s), sowie u.U.eine Vollkapselung oderEinhausung der gesamtenMaschine erforderlich.Fachkundige Beratung (z.B.durch die Holz-BG) sollte injedem Fall in Anspruchgenommen werden.

Anschlussquerschnit-te nach Vorgabe desHerstellers, Gesamt-anschlussquerschnittmindestens gleich derSumme allerEinzelquerschnitte

nach Vorgabedes Herstel-lers, i.d.R.>> 20 m/s

11 Toleranz – 2 m/s

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Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w12

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

Doppelendprofiler Absaugung aller Einzelaggre-gate über jeweils einen dasWerkzeug soweit wie möglichumschließenden Fänger,Durchmesser nach Vorgabedes Herstellers (i.d.R. DN ≥ 120mm), Vollkapselung oderEinhausung der gesamtenMaschine, Zusammenfassungder Einzelabsaugungen häufiginnerhalb der Kapsel.

Gesamtanschluss-querschnitt = Summe derEinzelanschluss-querschnitte

20 m/s

Topfbandfräs-maschine / Beschlag-einlassmaschine

Absaugung über einen Fängerhinter dem Werkzeug

100-120 (125) mm 20 m/s 820 m3/h

Drehautomaten Absaugung aller Einzel-aggregate über jeweils einendas Werkzeug soweit wiemöglich umschließendenFänger, Durchmesser nachVorgabe des Herstellers (i.d.R.DN ≥ 120 mm), Vollkapselungoder Einhausung der gesamtenMaschine.

Gesamtanschluss-querschnitt = Summe derEinzelanschluss-querschnitte

20 m/s

12 Toleranz – 2 m/s

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Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w13

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

Kopierfräsautomaten gekapselte Ausführung Gesamtanschluss-querschnitt = Summe derEinzelanschluss-querschnitte

20 m/s

Kopierfräsmaschine Absaugung aller Einzel-aggregate über jeweils einendas Werkzeug soweit wiemöglich umschließenden Fän-ger, Durchmesser nachVorgabe des Herstellers (i.d.R.DN ≥ 120 mm), Vollkapselungoder Einhausung der gesamtenMaschine.

Gesamtanschluss-querschnitt = Summe derEinzelanschluss-querschnitte

20 m/s

Mehrfachbohr-maschine mitHandbeschickung

Absaugtrichter hinter denBearbeitungs-werkzeugen

Einzelanschlussquerschnitt:120 mm bis 160 mm (je nachZahl der Bearbeitungs-werkzeuge)Gesamtanschlussquerschnitt= Summe derEinzelanschlussquerschnitte

20 m/s

13 Toleranz – 2 m/s

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Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w14

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

Auslegerkreissäge-maschine

Gehrungskappkreis-sägemaschine

Absaugtrichter unterhalb derSchutzhaube(Regelausführung) bzw.Spänefangtrichter hinter derSägeblattebene(Gehrungsschnitte)

120 mm 20 m/s 1.110 m3/h

Furnierkreissäge-maschine

Absaugung des Sägeblattesunterhalb der Werkzeugebene

nach Vorgabe desHerstellers, mindestensjedoch 120 mm 20 m/s

Tischoberfräs-maschine

Erfassungselement, das dasWerkzeug vollständigumschließt.

100-120 (125) mm 20 m/s 510 m3/h –820 m3/h

Langlochbohr-maschine

Absaugtrichter unterhalb derWerkzeugebene 120 mm 20 m/s 820 m3/h

Kettenstemmer Absaugung über Trichter imBereich der Kettenlagerung

nach Vorgabe des Herstellers20 m/s

14 Toleranz – 2 m/s

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Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w15

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

Profilschleifmaschine Tischeinlage mit Bohrungenund Optimierung desErfassungselementes unterdem Tisch

100 mm 20 m/s 570 m3/h

Rundstabschleif-maschine

Absaugung unterhalb derWerkstückauflage 100 mm 20 m/s 570 m3/h

Schleifbock/Schwabbelbock

Erfassungselement unterhalbder Walzen, Luftleitblecheinnerhalb der Haube

links: 120 (125) mm rechts:120 (125) mmGesamtanschluss: 180 mm 20 m/s 1.830 m3/h

15 Toleranz – 2 m/s

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Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsaug-anschluss DN

Mindestluft-geschwindig-keit w16

Mindestluft-volumenstromV

Ausführungsbeispiel

a) Tischeinlage mit Bohrungenund Optimierung desErfassungselementes unterdem Tisch

Variante a):120 mm

20 m/s 820 m3/hTischbandsäge-maschine17

b) evtl. zusätzlichesErfassungselement über denTisch

Variante b):unten: 120 mmoben: 120 mmGesamtanschluss: 180 mm 20 m/s 1.830 m3/h

16 Toleranz – 2 m/s17 Tischbandsägemaschinen müssen – im Gegensatz zu handwerklicher Fertigung – bei industrieller Bearbeitung unbedingt abgesaugt werden,wobei auch eine Fängeroptimierung in Verbindung mit einer wirksamen Absaugleistung (w > 20 m/s) bei Messungen im Einzelfall zuÜberschreitungen des Holzstaubgrenzwertes von 2 mg/m3 geführt hat.

Quelle: w

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Anhang 5Erfassungsbedingungen an HandschleifarbeitsplätzenErfahrungsgemäß sind Handschleifarbeiten mit Handmaschinen ohne Absaugung und mitSchleifklotz sehr staubintensiv. Deshalb müssen solche Schleifarbeiten auf abgesaugtenWerkbänken oder Schleiftischen durchgeführt werden.Die Verwendung von abgesaugten Werkbänken oder Schleiftischen ist darüber hinaus bei allenArbeiten mit Handmaschinen zu empfehlen.Es sollten nur geprüfte Werkbänke oder Schleiftische eingesetzt werden. Vorteil: GenügendAbsaugwirkung bei minimiertem Luftbedarf.

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Anhang 6Absaugtechnische Empfehlungen für die Bestellung neuerMaschinenEs wird empfohlen, nur staubgeprüfte Maschinen, z.B. mit einem Prüfzeichen desFachausschusses Holz der Holz-Berufsgenossenschaft oder einer anderen Prüfstelle, z.B. FPH,TÜV, zu beschaffen.Maschinen mit diesen Prüfzeichen entsprechen meist den Konstruktionsmerkmalen desAnhangs 4.

Für die Beurteilung der Stauberfassung einer Maschine sind folgende Kriterien maßgeblich:

1. Mindestluftvolumenstrom2. Druckverlust bei der Durchströmung der Maschine bzw. des Erfassungselementes

(Strömungswiderstand)

3. Anschlussstutzendurchmesser

4. Mindestluftgeschwindigkeit am Anschlussstutzen

In der Praxis hat sich für eine wirksame Stauberfassung eine Luftgeschwindigkeit von 20 m/s amAnschlussstutzen der Maschine als ausreichend erwiesen.

Um die benötigte Ventilatorleistung auf ein vertretbares Maß zu begrenzen, sollte derDruckverlust (Strömungswiderstand) der Maschine nach Zusammenführung derEinzelanschlussleitungen bei der Luftgeschwindigkeit von 20 m/s nicht mehr als 1250 Pabetragen.

Um die Auswirkung des Absauganschlusses der Maschine auf die Absaugung abschätzen zukönnen, sollte der Hersteller/Lieferer der Maschine vor der Bestellung folgende Daten mitteilen(siehe folgendes Formblatt).

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Formblatt: Bestellung neuer Maschinen(Lufttechnische Daten vom Anbieter zu erfragen)

Die angebotene Maschine weist folgende lufttechnische Daten auf:

1. Der gesamte erforderliche Mindestvolumenstrom ist nicht größer als

.............................. m3/h bei 20 m/s

.............................. m3/h bei 28 m/s

.............................. m3/h bei ........ m/s2. Der Anschlussdurchmesser der abzusaugenden Einzelanschlussstutzen betragen

Durchmesser Absaugstutzen 1 = .............................. mmDurchmesser Absaugstutzen 2 = .............................. mmDurchmesser Absaugstutzen 3 = .............................. mmDurchmesser Absaugstutzen 4 = .............................. mmDurchmesser Absaugstutzen 5 = .............................. mmDurchmesser Absaugstutzen 6 = .............................. mmDurchmesser Absaugstutzen 7 = .............................. mmDurchmesser Absaugstutzen 8 = .............................. mm

3. Der notwendige Gesamtanschlussdurchmesser beträgt .................... mm(Anhang 8 von BGI 739)

4. Die notwendige Mindestluftgeschwindigkeit beträgt

.............................. m/s

5. Der Druckverlust der Maschine (Strömungswiderstand) bezogen auf denGesamtanschlussstutzen und die erforderliche Mindestluftgeschwindigkeit (siehe 4.) beträgt

.............................. Pa

6. Die äquivalente Ventilatorleistung zur wirkungsvollen Absaugung der Maschine beträgt

.............................. kW

wobei die Beziehung

P = V/3600 · ∆p/1000 · 1/0,65

mit P = Leistung in kWV = gesamter erforderlicher Mindestvolumenstrom (siehe 1.) in m3/h∆p = Druckverlust (siehe 5.) in Pa

zugrunde gelegt ist.

Beispiel: Aus V = 3600 m3/hund ∆p = 1000 Paergibt sich P = 3600/3600 · 1000/1000 · 1/0,65 = 1,54 kW

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Anhang 7Forderungen bei der Aufstellung von Filteranlagen undEntstaubern in Arbeitsräumen1. Neue Filteranlagen bis 6.000 m3/h, Entstauber

In Arbeitsräumen dürfen grundsätzlich nur Entstauber oder Filteranlagen aufgestellt werden,bei denen der Ventilator reinluftseitig angeordnet ist (Unterdruckanlagen).

Die Größe solcher Anlagen ist auf 6.000 m3/h (maximaler Volumenstrom) begrenzt.

Weiter gelten folgende Bedingungen:

• kontinuierliche Austragung des abgeschiedenen Materials ins Freie (z.B. Silo) oder ineine Brikettieranlage oder in Staubsammelbehälter mit eingelegten Säcken (insgesamtmaximal 500 Liter Sammelvolumen) mit staubarmer Entsorgungsmöglichkeit,

• Feuerlöscheinrichtung (bei Entstaubern ab Rohluftstutzendurchmesser > 200 mm),

• Bei Filteranlagen bis 6.000 m3/h druckstoßfestes Gehäuse bis 200 mbar oderAusstattung des Gehäuses mit Druckentlastungseinrichtungen, die den Druck direkt insFreie leiten (bei Entstaubern ab Rohluftstutzendurchmesser > 200 mm druckstoßfestesGehäuse bis 200 mbar).

2. Alte Überdruck-FilteranlagenAltere Filteranlagen mit rohluftseitigem Ventilator dürfen weiterhin in Arbeitsräumenbetrieben werden, wenn

• das Filtermaterial unbeschädigt ist,

• die Staub- und Spänesammelsäcke unbeschädigt und dicht angeschlossen sind und

• der Luftvolumenstrom nicht größer als 6.000 m3/h ist.

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Anhang 8Messpunkte für LuftgeschwindigkeitsmessungenFür die Berechnung des Mindestluftvolumenstromes V (in m3/h) gilt:V = w · (DN/1000)2 · π/4 · 3600

Darin ist:w: Luftgeschwindigkeit in m/sDN: Absauganschlussnenndurchmesser in mmWird die Maschine an mehreren Stellen abgesaugt, ist die Luftgeschwindigkeit in derRohrleitung nach der Zusammenführung aller Einzelabsaugstutzen zu ermitteln.

Die Luftgeschwindigkeit sollte aus dem arithmetischen Mittel aus zumindest fünf Messungen anverschiedenen Punkten eines Querschnittes bestimmt werden.

Der arithmetische Mittelwert muss mindestens 20 m/s (Toleranz: -2 m/s) betragen.Der Querschnitt des Anschlussrohres der Maschine muss mindestens so groß sein wie dieSumme aller angeschlossenen Einzelquerschnitte.Für den Vergleich der im Anschlussrohr gemessenen Luftgeschwindigkeit mit der erforderlichenMindestluftgeschwindigkeit von 20 m/s ist eine rechnerische Vergleichs-Luftgeschwindigkeitheranzuziehen, die sich aus dem im Messquerschnitt des Anschlussrohres tatsächlichvorhandenen Luftvolumenstrom und der Summe der Einzelquerschnitte der verschiedenenEinzelabsaugungen ergibt.

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Beispiel:Arithmetischer Mittelwert der gemessenen Luftgeschwindigkeiten im Anschlussdurchmesser d =160 mm: w = 18 m/s.

Daraus ergibt sich der tatsächlich vorhandene Luftvolumenstrom aus = 18 m/s x (0.16 m)2 x π/4 x 3600 [m3/h] = 1302 m3/h

Die Summe der Einzelquerschnitte ist:A= ([0,1 2 m]2 + [0,08 m]2) x π/4= 0,0163 m2

Daraus ergibt sich die Vergleichs-LuftgeschwindigkeitwV = 1302 m3/h x 3.600/0,0163 m2

wV = 22 m/s

Die Vergleichs-Luftgeschwindigkeit kann auch direkt bestimmt werden aus:wV = ([0,12 m]2 + [0,08 m]2)/(0,16 m)2 x 18 m/swV = 22 m/s

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Anhang 9Beispielsammlung zur Zoneneinteilung vonexplosionsgefährdeten Bereichen in Anlagen zum Erfassen,Abscheiden und Lagern von Holzstaub und -spänenExplosionen können entstehen, wenn neben einem explosionsfähigen Staub/Luft-Gemisch auchwirksame Zündquellen vorhanden sind.

Solche Zündquellen sind im Bereich der Holzstaubabsaugung z.B.• funkenreißende Bearbeitungswerkzeuge

• Schlag- und Reibfunken von eingesaugten Metallteilen

• Eintrag von Glimmnestern

• elektrostatische Entladungen

• heiß gelaufene Maschinenteile, heiße Oberflächen

• Blitzschlag

Zur Bestimmung des Umfanges der Maßnahmen, die zur Vermeidung wirksamer Zündquellenerforderlich sind, werden die explosionsgefährdeten Bereiche nach Häufigkeit und Dauer desAuftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen eingeteilt.

• Zone 20: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke brennbarenStaubes in Luft ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist.

• Zone 21: Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre in Formeiner Wolke brennbaren Staubes in Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt.

• Zone 22: Bereich, in dem bei Normalbetrieb nicht damit zu rechnen ist, dassexplosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke brennbaren Staubes in Luft auftritt, wennsie aber dennoch auftritt, dann nur kurzzeitig.

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Kenngrößen zum Brand- und Explosionsverhalten von Holzstaub

Kenngröße Erläuterungen

Schleifstaub, Holzmehl < 200 µm Korngröße (Median)

Brennzahl (BZ) 4/5 Glimmbrand/offener Brand bei einer Temperaturvon 1000 °C

Zündtemperatur (ZT) 400 °C Niedrigste Temperatur zum Entzünden einesStaub/Luftgemisches

Glimmtemperatur (GT) 300 °C Niedrigste Temperatur zum Entzünden einerStaubschicht von 5 mm Dicke

Mindestzündenergie (MZE) 100 mJ Mindestenergie zum Entzünden eines Staub/Luft-Gemisches

Untere Explosionsgrenze (UEG) 30 g/m3 niedrigste Konzentration eines Stoffes in Luft, beider durch Zündung eine Explosion ausgelöstwerden kann

max. Explosionsüberdruck (pmax) 10 bar maximaler Druck, der bei der Explosion einesStaub/Luft-Gemisches auftritt

max, zeitlicher Druckanstieg(KST-Wert)

200 bar m/s Höchstwert für den zeitlichen Druckanstieg beieiner Explosion in einem geschlossenen Behälter

Ex-Fähigkeit St 1 (St 2) Klasseneinteilung nach KST-Wert

Schichten, Ablagerungen und Aufhäufungen von brennbarem Staub sind wie jede andereUrsache, die zur Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre führen kann, zu berücksichtigen.

Ein Bereich, in welchem eine explosionsfähige Atmosphäre nicht in solchenMengen zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden,gilt als nichtexplosionsgefährdeter Bereich.

Anlagenkomponente Zone Bemerkungen SchutzmaßnahmenAbsaugrohrleitungen zwischenMaschinen und Abscheider –Rohluftbereich

n.e. Normalfall, bei Förderluft-geschwindigkeiten ≥ 10 m/s

21 Sonderfall, bei hohem Zerspanungs-volumen mit hohem Staubanteil, z.B.durch Breitbandschleifmaschinen, undFörderluftgeschwindigkeiten < 10 m/s

Funkenlöschanlagenempfohlen

Entstauber n.e. mit Luftvolumenstrom ≤ 6000 m3/h gemäß DIN 8416

Filteranlagen – Rohluftbereich n.e. Filteranlagen mit Luftvolumenstrom≤ 6000 m3/h

bei geschlossenenFilteranlagen ist wegender Gefahr heftiger Ab-brände eine Druckent-lastungseinrichtung nachVDI 3673 notwendig

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Anlagenkomponente Zone Bemerkungen Schutzmaßnahmengehört noch zu:Filteranlagen – Rohluftbereich

21 Filteranlagen mit Luftvolumenstrom> 6000 m3/h und nur gelegentlicher/diskontinuierlicher Abreinigung undEntkopplung der Rohluftbereiche vonFilteranlage und Silo/Container(z.B. Zellenradschleuse, Ringleitung)

Druckentlastungsein-richtung nach VDI 3673

20 alle anderen Filteranlagen, z.B.Siloeinbaufilter, Siloaufsatzfilter ohneAustragung, Großfilteranlagen mitkontinuierlicher Abreinigung

Druckentlastungsein-richtung nach VDI 3673

Filteranlagen – Reinluftbereich n.e. Reststaubgehaltsüberwachung vor-handen oder keine Reststaubgehalts-überwachung im Reinluftbereich, jedochregelmäßige Kontrolle derFilterelemente

22 keine Reststaubgeholtsüberwachung imReinluftbereich und keine regelmäßigeKontrolle der Filterelemente

Rückluftleitung zwischenFilteranlage und Arbeitsraum –Reinluftbereich

n.e. im Leckagefall, wenn Polizeifilter oderReststaubgehaltsmessgerät vorhandenund bei beschädigten FilterelementenAnlage selbsttätig abgeschaltet wirdoder regelmäßige Kontrolle derFilterelemente

ExplosionstechnischeEntkopplungFilter/Rückluftleitung

22 im Leckagefall, wenn keineReststaubgehaltsüberwachung imReinluftbereich und keine regelmäßigeKontrolle der Filterelemente

ExplosionstechnischeEntkopplungFilter/Rückluftleitung

Zyklone 21

Materialtransportleitung mitpneumatischem Transport, z.B.zwischen Filteranlage und Silo

21

Ringleitungsabschnitt ohneMaterialtransport zwischen Silound Zellenradschleuse

22

Mech. Fördereinrichtungen,z.B. Schneckenförderer,Kratzförderer

n.e.

Silo 20 Normalfall, bei pneumatischer Befüllung Druckentlastungsein-richtung nach VDI 3673

21 Bei Befüllung im freien Fall, z.B. übereine mechanische Fördereinrichtung

Druckentlastungsein-richtung nach VDI 3673

n.e.: nichtexplosionsgefährdeter Bereich

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Anhang 10Funkenlöschanlagen in Förderleitungen

WirkungsweiseFunkenlöschanlagen bestehen im wesentlichen aus einem oder mehreren Funkenmeldernsowie Löschdüsen zum Einsprühen von Löschwasser. Die Funken werden gelöscht, bevor siedas Silo bzw. die Filteranlage erreichen.Durch nachgeschaltete Funkenmelder können die Löschwirkung überwacht und gegebenenfallsdie Fördereinrichtungen stillgesetzt werden.

Abstand zwischen Funkenmelder und LöschdüseFür den Einbau einer Funkenlöschanlage ist eine ausreichende Länge der Förderleitungzwischen Funkenmelder und Löschdüsen (Mindestabstand) erforderlich, der von derTransportgeschwindigkeit des Fördergutes und der Gesamtverzögerungszeit desFunkenlöschanlagensystems abhängt.

Bei der Projektierung kann davon ausgegangen werden, dass sich die Funken mit der gleichenGeschwindigkeit wie das Fördergut durch die Rohre bewegen.

Beispiel:Fördergeschwindigkeit v = 20 m/sGesamtverzögerungszeit der Funkenlöschanlage tvz = 0,3 s

Abstand zwischen Funkenmelder und Löschdüsea = v · tvz = 20 m/s · 0,3 s = 6 m

Der Abstand zwischen Funkenmelder und Löschdüsen muss in diesem Fall also mindestens6 m betragen.

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Anhang 11Sprühwasser-Löscheinrichtungen, Sprühwasser-Löschanlagen

Wirkung, Bauarten

Durch Sprühwasser-Löscheinrichtungen oder Sprühwasser-Löschanlagen wird im Brandfall dasLöschwasser durch geeignete Düsen gleichmäßig und in kleinen Tröpfchen über den gesamtenQuerschnitt des Silos bzw. der Filteranlage verteilt. Filmbildende Zusätze, die dem Löschwasserbeigegeben werden, können die Löschwirkung verbessern.

Mögliche Ausführungen sind:

• Sprühwasser-Löscheinrichtungen mit Schlauchanschluss,

• Sprühwasser-Löschanlagen mit Anschluss an ein Wasserversorgungsnetz mit

– selbsttätiger Auslösung oder

– Handauslösung.

Ein zusätzlicher Schlauchanschluss kann vorgesehen werden.Selbsttätig auslösende Sprühwasser-Löschanlagen müssen auch von Handauslösbar sein.

Selbsttätig auslösende Sprühwasser-Löschanlagen müssen nach DIN 14494 "Sprühwasser-Löschanlagen" errichtet werden.

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Löschwasserversorgung

Der Anschluss an eine öffentliche oder betriebliche Wasserversorgung sollte bevorzugt werden.

Die Löschwasserversorgung muss folgende Bedingungen erfüllen:

• Die Löschwasserbeaufschlagung beträgt mindestens 7,5 I/(m2 · min), entsprechend einerWassersäule von 7,5 mm/min.

• Die für die Schutzfläche erforderliche Löschwassermenge steht mindestens für eineLöschzeit von 30 Minuten zur Verfügung; dies entspricht einem Löschwasservorrat vonmindestens 225 l/m2.

Die Schutzfläche ist die Summe der im Brandfall zu beaufschlagenden Flächen, z.B.Schutzfläche = Silogrundfläche + Filtergrundfläche.• An jeder Löschdüse ist ein Löschwasserüberdruck von mindestens 0,5 bar vorhanden.

• Beim Direktanschluss an die öffentliche oder betriebliche Löschwasserversorgung müssenWasserdruck und Liefermenge ausreichend sein.

Diese Voraussetzungen müssen auch beim Einsatz von Pumpen gewährleistet sein. Beielektrisch betriebenen Pumpen muss die Stromzufuhr auch im Brandfall gesichert sein.

Anlagenteile, die ständig mit Wasser gefüllt sind, müssen gegen Einfrieren geschützt sein.Auslöseventile, Anschlusskupplungen und andere zur Einleitung der Löschmaßnahmen wichtigeAnlagenteile müssen auch im Brandfall sicher erreichbar sein. Diese Stellen dauerhaftkennzeichnen.

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Der Nachweis über eine ausreichende Löschwasserversorgung und einen ausreichendenWasserdruck muss geführt werden. Er sollte vom Lieferanten des Silos, der Filteranlage oderder Löscheinrichtung erbracht werden.

Löschleitungsnetz

Rohrleitungen sollten aus feuerverzinktem Stahl bestehen. Wegen der Gefahr von Frostschädenmüssen die Rohrleitungen entwässert werden können.

Das bedeutet

• Verlegung mit Gefälle und

• Anbringung eines Entleerungsventils am Tiefstpunkt.

Hauptleitungen (Steigleitungen) mit Schlauchanschluss müssen mit einem Schmutzfänger(Maschenweite maximal 4 mm) ausgerüstet sein.

Der Anschluss – die sogenannte Festkupplung – für eine Schlauchleitung sollte zwischen 0,4 mund 1,5 m über dem Boden angebracht und vor Verschmutzung mit einer Kappe (Blindkupplung)geschützt werden.Bei neuen Silos – außer Betonsilos – bzw. Filteranlagen muss der horizontale Abstand desAnschlusses zum Silo bzw. zur Filteranlage mindestens 5 m betragen.Die Rohrleitungen des Betriebsnetzes und der Löschanlage müssen so bemessen sein, dassdie geforderte Löschwasserbeaufschlagung von mindestens 7,5 I/(m2 · min) zur Verfügungsteht.

Der Querschnitt der Hauptleitung sollte mindestens so groß sein wie die Summe derQuerschnitte aller Verteilerleitungen.

Die Auswahl der Schlauchanschlüsse sollte mit der Feuerwehr abgestimmt werden.

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Erfolgt die Löschwasserversorgung über einen C-Anschluss, sollte für die Steigleitung bei Silo-bzw. Filterhöhen bis 20 m mindestens DIN 50 verwendet werden.Bei Silohöhen über 20 m ist die erforderliche Rohrnennweite in Abhängigkeit von der Silohöhezu vergrößern.Die Verteilerleitungen im Silo bzw. der Filteranlage sollten dann mindestens DN 25 haben.

Sind Silos bzw. Filteranlagen in Gebäuden aufgestellt, muss der Anschluss für dieSchlauchleitung ins Freie geführt werden und gut zugänglich sein. Schläuche bis zum nächstenHydranten sollten vorgehalten werden.

Löschdüsen

Besonders geeignet sind sogenannte offene Löschdüsen (Sprinklerdüsen ohne Verschlussteil)mit mindestens 8 mm Bohrung und Sprühteller. Sie ergeben eine relativ große Sprühflächeschon in geringem Abstand unter der Löschdüse und sind unempfindlich gegen verschmutztesLöschwasser.

Offene Löschdüsen sollten durch unverlierbare Kappen oder Stopfen vor Staubeintritt geschütztsein. Beim Löschvorgang werden diese vom Wasser weggedrückt.

An Wänden und Decken verlegte Rohrleitungen mit einfachen Bohrungen,sogenannte "Ringdüsen", sind nicht geeignet.

Selbsttätig öffnende Sprinkler sind nur als Anreger in Sprühwasser-Löschanlagen anwendbar.Anreger sind Bauteile, die im Brandfall den Löschvorgang auslösen (selbsttätige Auslösung).

Offene Löschdüsen sollten hängend angeordnet werden. Eine stehende Anordnung ist nurzulässig, wenn die Löschdüsen vom Hersteller ausdrücklich dafür vorgesehen sind.

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Die von einer Löschdüse zu schützende Fläche darf 12 m2 nicht überschreiten.Der Abstand der Löschdüsen zueinander darf höchstens 4 m, der Abstand zu Wänden undEinbauten höchstens 2 m betragen.

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Auslösen des Löschvorganges

Das Auslösen des Löschvorganges kann von Hand oder selbsttätig erfolgen. Löschanlagen mitselbsttätiger Auslösung müssen auch von Hand ausgelöst werden können.

Das Auslösen von Hand kann durch

• direktes oder indirektes Betätigen eines Ventils oder

• Anschließen einer Schlauchleitung an die Steigleitung über eine sogenannte Festkupplung(in der Regel C-Anschluss) erfolgen.

Selbsttätig auslösende Sprühwasser-Löschanlagen

• In den Anregerleitungen ist je ein Anreger für maximal 20 m2 Grundfläche (Schutzfläche)vorzusehen.

• Der Abstand der Anreger zueinander darf maximal 4,50 m, der Abstand zu Wänden oderanderen Begrenzungen maximal 2,25 m betragen.

• Anreger sollten so angeordnet werden, dass sie leicht erreichbar sind. AndernfallsRevisionsöffnungen in der Silowand oder -decke bzw. im Filtergehäuse vorsehen.

• Die Auslösetemperatur der Anreger sollte etwa 30 °C über den bei normalenBetriebsbedingungen zu erwartenden Temperaturen liegen. Dem entspricht eine beiSprinklern übliche Ansprechtemperatur von 68 °C.

• Bei Auslösung muss eine Alarmierung sichergestellt sein.

Berechnungsbeispiel 1:Spänesilo ohne Einbauten,Grundfläche 5 m x 5 m = 25 m2

Schutzfläche

(= Silogrundfläche) = 25 m2

Anzahl der Löschdüsen:

Bei mindestens einer Löschdüse pro 12 m2 Schutzfläche ergeben sich rechnerisch 25:12 = 2,1Löschdüsen. Rechnerisch müssen also mindestens 3 Löschdüsen vorgesehen werden. Wegendes kreisförmigen Sprühbildes zum Besprühen der gesamten Schutzfläche bis in die Ecken sindjedoch mindestens 4 Löschdüsen notwendig.

WasserversorgungMindestlöschwasserleistung:Bei der Schutzfläche von 25 m2 und der geforderten Löschwasserbeaufschlagung vonmindestens 7,5 l/(m2 · min) ergibt sich eine Mindestlöschwasserleistung von25 m2 x 7,5 l/(m2 · min) = 187,5 l/min.

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DüsenwasserleistungDer Löschwasserüberdruck an den Löschdüsen muss mindestens 0,5 bar betragen. An denLöschdüsen steht jedoch durch die Wasserversorgung ein Leitungsdruck von 2 bar zurVerfügung. Bei der ausgewählten Löschdüse ergibt sich nach Herstellerangabe bei 2 bar fürjede Löschdüse eine Düsenleistung von 56 l/min. Weil 4 Löschdüsen für eine vollständigeBesprühung der Schutzfläche notwendig sind, ergibt sich eine gesamte Düsenwasserleistungvon 4 x 56 l/min = 224 l/min. Die geforderte Mindestlöschwasserleistung von 187,5 l/min istdamit eingehalten.

Löschwasservorrat:Die Mindestlöschzeit beträgt 30 min. Die 4 ausgewählten Löschdüsen mit derLöschwasserleistung von 4 x 56 l/min benötigen innerhalb dieser Zeit einenMindestwasservorrat von 30 min x 4 x 56 l/min = 6720 l Löschwasser.

Rohrleitungsnetz:

• bei Schlauchanschluss: Steigleitung DN 50 mit C-Kupplung

• bei Anschluss an ein Wasserversorgungsnetz: Steigleitung DN 25 mit Handventil undVerteilerleitungen DN 25 an der Decke

Berechnungsbeispiel 2:Filtergehäuse mit L = 6 m, B = 2,5 m

Schutzfläche

(= Filtergrundfläche) = 15 m2

Anzahl der Löschdüsen:

Bei mindestens einer Löschdüse pro 12 m2 Schutzfläche ergeben sich rechnerisch 15:12 = 1,25Löschdüsen. Praktisch müssen also zwei Löschdüsen vorgesehen werden. Diese reichen zumBesprühen der gesamten Schutzfläche aus, wenn sie mit Spritzrichtung nach oben eingebautwerden. Die Löschdüsen müssen vom Hersteller dafür aber ausdrücklich vorgesehen sein.

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WasserversorgungMindestlöschwasserleistung:Bei der Schutzfläche von 15 m2 und der geforderten Wasserbeaufschlagung von mindestens7,5 I/(m2 · min) ergibt sich eine Mindestlöschwasserleistung von15 m2 x 7,5 l/(m2 · min) = 112,5 l/min.

Düsenwasserleistung:Der Löschwasserüberdruck an den Löschdüsen muss mindestens 0,5 bar betragen. An denLöschdüsen steht jedoch durch die Wasserversorgung ein Leitungsdruck von 3 bar zurVerfügung. Bei der ausgewählten Löschdüse ergibt sich nach Herstellerangabe bei 3 bar fürjede Löschdüse eine Düsenleistung von 69 l/min. Weil 2 Löschdüsen für eine vollständigeBesprühung der Schutzfläche notwendig sind, ergibt sich eine gesamte Düsenwasserleistungvon 2 x 69 l/min = 138 l/min. Die geforderte Mindestlöschwasserleistung von 112,5 l/min istdamit eingehalten.

Löschwasservorrat:Die Mindestlöschzeit beträgt 30 min. Die 2 ausgewählten Löschdüsen mit derMindestlöschwasserleistung von 2 x 56 l/min benötigen innerhalb dieser Zeit einenMindestwasservorrat von 30 min x 2 x 69 l/min = 4140 l Löschwasser.

Rohrleitungsnetz:• bei Schlauchanschluss: Steigleitung DN 50 mit C-Kupplung,

• bei Anschluss an ein Wasserversorgungsnetz:Steigleitung DN 25 mit Handventil und Verteilerleitungen DN 25 an der Decke.

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Anhang 12.1DruckentlastungseinrichtungenAusführungen von DruckentlastungseinrichtungenDie Druckentlastungseinrichtungen müssen nach VDI 3673 "Druckentlastung vonStaubexplosionen" ausgeführt sein.

Berstscheiben und ReißfolienBei einer Explosion und beim Ansprechen der Berstscheiben dürfen Personen durchfortgeschleuderte oder herabfallende Teile und durch mögliche Druck- undFlammenauswirkungen nicht gefährdet werden können.

ExplosionsklappenDas Herabfallen der gesamten Entlastungseinrichtung oder das Fortschleudern von Klappenmuss z.B. durch eine ausreichende Rahmenbefestigung und geeignete Ausführung derScharniere verhindert werden.

Die Entlastungsfähigkeit ist nachzuweisen.

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Lage der DruckentlastungsöffnungenAußerhalb der Druckentlastungsöffnungen ist bei Explosionen mit gefährlichen Druck- undFlammenauswirkungen zu rechnen. Sie dürfen deshalb weder in andere Räume oder aufbenachbarte gefährdete Gebäude (z.B. Gebäude mit gegenüberliegenden Fenstern) noch direktauf Verkehrs- und Rettungswege gerichtet sein.Dies kann erreicht werden durch schräg nach oben angeordnete Druckentlastungsflächen.Dabei darf der Winkel zur Achse der Druckentlastungsöffnung 20° nicht überschreiten.Ansonsten ist eine Vergrößerung der Druckentlastungsfläche notwendig (rechnerischerNachweis notwendig).

In Silos sollten die Öffnungen für die Druckentlastungseinrichtungen im oberen Teil der Wändeoder in der Decke angeordnet werden.

Bei Siloeinbaufiltern sollten sie ebenfalls im oberen Teil der Wände angeordnet werden.

Öffnungen in Decken zwischen Silo und Filterraum gelten nicht als wirksameDruckentlastungsflächen.

Um die Wirkung von Rückstoßkräften zu minimieren, sollten die Druckentlastungsöffnungenachssymmetrisch gegenüber liegen.

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Die Druckentlastungseinrichtungen dürfen außerdem nicht mit Füllgut zugeschüttet werdenkönnen.

Bei Filteranlagen sollten die Druckentlastungseinrichtungen im Rohluftbereichangeordnet werden. Der Sammel- oder Lagerbereich ist immer Rohluftbereich.Falls im Einzelfall Druckentlastungseinrichtungen nur im Reinluftbereichangebracht sind, z.B. bei Siloeinbaufiltern mit innenbeaufschlagtenFilterschläuchen, muss für deren Wirksamkeit ein Einzelgutachten eineranerkannten Prüfstelle vorliegen. Bei einer Anordnung im Reinluftbereich sind dieerforderlichen Druckentlastungsflächen größer als bei der Anordnung imRohluftbereich.

Bei Anordnung von Druckentlastungsöffnungen im Dach oder in der Decke müssenWitterungseinflüsse, z.B. Schneelasten, berücksichtigt werden.

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Das Einrichten von Silos im Untergeschoß – sogenannte Spänekeller – bzw. Aufstellen vonFilteranlagen im Unterschoß erfordert einen hohen Aufwand an brand- undexplosionsschutztechnischen Maßnahmen (insbesondere Festigkeit des Raumes,Druckableitung).Werden Silos im Untergeschoß eingerichtet – sogenannte Spänekeller –, bzw. Filteranlagenim Unterschoß aufgestellt, müssen die Druckentlastungsöffnungen in der Kellerwandangeordnet werden. Bei Hanglagen müssen die Druckentlastungsöffnungen in denaußenliegenden Kellerwänden angeordnet werden. Bei Wänden, die allseitig vom Erdreichumgeben sind, kann im Bereich der Druckentlastungsöffnungen ein Schacht vorgesehenwerden, durch den im Explosionsfall der Überdruck und die Flammen ins Freie abgeleitetwerden können.Die Ausblasöffnung muss so plaziert werden, dass der dabei entstehende Staub- undFlammenstrahl gefahrlos abgeleitet wird.

Statt Druckentlastungsöffnungen nach außen können auch geprüfte Quench-Rohre, die eineExplosionsdruckentlastung ohne gefährliche Flammen- und Druckausbreitung sicherstellen,eingebaut werden.

Einfluss von Abblasrohren auf die DruckentlastungSoll einer Druckentlastungseinrichtung ein Abblasrohr nachgesetzt werden (z.B. beiDruckentlastung von Filterräumen ohne Außenwand oder Filteranlagen, die zur Druckentlastungnicht an der Innenseite einer Gebäudeaußenwand aufgestellt werden können), muss mitsteigender Abblasrohrlänge der Querschnitt des Abblasrohres erheblich erweitert werden.

Berechnungsmethode siehe VDI 3673 Blatt 1.

Der Winkel des Abblasrohres zur Achse der Druckentlastungsöffnung darf 20° nichtüberschreiten. Ansonsten ist eine weitere Vergrößerung der Druckentlastungsfläche notwendig(rechnerischer Nachweis erforderlich!)

Abblasrohrlängen über 3 m sind bei Filteranlagengehäusefestigkeiten von pred,max = 0,2 barpraktisch nicht mehr möglich, weil sie außerordentlich große Druckentlastungsflächen erfordernwürden.

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Beispiel fürV = 200 m3, pstat = 0,1 bar, H/D = 2, pred,max = 0,5 bar

Druckentlastungs-flächenerhöhung beipred,max = 0,5 bar

Druckerhöhung beigleichbleibenderDruckentlastungsfläche

A(1m) = 1,62 · A p(1m) = 1,75 · pred,max

A(3m) = 2,81 · A p(3m) = 3,25 · pred,max

A(6m) = 3,98 · A p(6m) = 5,5 · pred,max

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Anhang 12.2Bemessung der Druckentlastungseinrichtungen an SilosDie Größe der Druckentlastungsfläche ist nach VDI 3673 "Druckentlastung vonStaubexplosionen", Blatt 1, 2002, abhängig von:

• Behälter-/Siloleervolumen V in m3

• Verhältnis Höhe/Durchmesser des Behälters/Silos H/D

• statischer Ansprechüberdruck der Druckentlastungseinrichtung pstat in bar

• maximaler reduzierter Explosionsüberdruck pred,max in bar(entspricht dem zulässigen Innenüberdruck des Behälters, also der Silofestigkeit)

• maximaler Explosionsüberdruck pmax in bar

• Staubtechnische Kenngröße des gelagerten Staubes bzw. Spänematerials KSt in bar · m/s

• Beschickungsverfahren

Für Silos mit H/D = 1 oder pred, max ≥ 1,5 bar kann die erforderliche Druckentlastungsfläche Ain m2 gemäß VDI 3673 für Berstscheiben18 nach folgender empirischer Formel ermitteltwerden:

A = (3,264 · 10–5 · pmax · KSt · pred,max–0,569 + 0,27 · (pstat – 0,1) · pred,max–0,5) · V0,753

Die meisten Silos haben aber ein Höhen/Durchmesser-Verhältnis von H/D > 1. Für diese Silossind – unter der Bedingung, daß pred,max < 1,5 bar ist – größere Druckentlastungsflächenerforderlich.

Die erforderliche Vergrößerung ∆A ergibt sich für Berstscheiben18 aus der Gleichung:

∆A = A · (–4,305 · log pred,max + 0,758) · log (H/D)

Für Räume mit H/D > 1 und pred,max < 1,5 bar ergibt sich damit die erforderliche Gesamt-Druckentlastungsfläche für Berstscheiben18 zu:

Ages =A + ∆A

18 Da alle grundlegenden Untersuchungen zur Frage der Explosionsdruckentlastung mit Berstscheibenmit nahezu trägheitslosen Membranen aus Polyethylen oder Aluminium (mit einer Masse < 0,5 kg/m2)durchgeführt wurden, müssen alle andersgearteten Entlastungseinrichtungen, die nicht als massearmeEinrichtungen trägheitslos ansprechen, auf ihre Entlastungsfähigkeit geprüft werden.

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Die Gleichungen gelten für:

• 0,1 m3 ≤ V ≤ 10 000 m3

• 0,1 bar ≤ pstat ≤ 1 bar• 0,1 bar ≤ pred,max ≤ 2 bar• 5 bar ≤ pmax ≤ 10 bar• 10 bar m/s ≤ KSt ≤ 300 bar m/s• H/D ≤ 20

Erläuterungen zur Anwendung der Formeln1. Für das Volumen V ist bei Silos ohne Einbauten das Leervolumen zugrunde zu legen.

Sind Einbauten vorhanden, kann deren Volumen vom Siloleervolumen abgezogen werden.Bei der Bestimmung des Volumens V von Filterkammern, z.B. Siloeinbaufiltern, kann dasVolumen des Reinluftbereiches von dem der Filterkammer abgezogen werden.Bei Siloeinbaufiltern mit innen- oder außenbeaufschlagten Filterschläuchen kann für dasVolumen V näherungsweise das Hüllvolumen um sämtliche Schläuche (= das Volumen derSchläuche selbst + das der Schlauchzwischenräume) eingesetzt werden, wenn diese alskompaktes Volumen anzusehen sind.

2. Für rechteckige Silogrundflächen errechnet sich der Durchmesser D aus

3. Der statische Ansprechüberdruck pstat der Druckentlastungseinrichtung muss vom Herstellerangegeben werden. Er muss kleiner als der maximale reduzierte Explosionsüberdruckpred,max sein (pstat < pred,max).

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4. Der maximale reduzierte Explosionsüberdruck pred,max (= zulässiger Innenüberdruck) istvom Errichter des Silos nachzuweisen (VDI 2263, Blatt 3).

5. Bei Holzstäuben ist mit einem maximalen Explosionsüberdruck pmax = 9 bar und mit einerStaubtechnischen Kenngröße KSt = 200 bar m/s zu rechnen. In begründetenAusnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Dann muss der Berechnung dieentsprechende fachliche Begründung beigefügt werden.

6. Bei Bemessung von Druckentlastungsflächen bei bestimmtenBeschickungsverfahren, für die andere Berechnungsformeln zugrunde gelegt werden,muss der Berechnung die entsprechende fachliche Begründung beigefügt werden(siehe folgenden Abschnitt).

Die ermittelte Gesamt-Druckentlastungsfläche kann in mehrere Einzel-Druckentlastungsflächen aufgeteilt werden.

In der folgenden Tabelle ist die erforderliche Gesamt-Druckentlastungsfläche Ages inAbhängigkeit vom Siloleervolumen V und vom Verhältnis H/D für folgende Werte angegeben(die Staubkennzahlen entsprechen üblichen Holzstäuben:• maximaler Explosionsüberdruck pmax = 9 bar• Staubtechnische Kenngröße KSt = 200 bar m/s• maximaler reduzierter Explosionsüberdruck pred,max = 0,5 bar• statischer Ansprechüberdruck der Berstscheibe pstat = 0,1 bar

V in m3 Ages in m2

beiH/D = 1

Ages in m2

beiH/D = 1,5

Ages in m2

beiH/D = 2

Ages in m2

beiH/D = 3

Ages in m2

beiH/D = 4

5 0,29 0,40 0,47 0,58 0,6510 0,49 0,67 0,80 0,98 1,1020 0,83 1,13 1,35 1,65 1,8630 1,13 1,54 1,83 2,23 2,5240 1,40 1,91 2,27 2,78 3,1450 1,66 2,26 2,68 3,28 3,7160 1,90 2,59 3,08 3,77 4,2570 2,14 2,91 3,46 4,23 4,7880 2,36 3,22 3,82 4,68 5,2890 2,58 3,52 4,18 5111 5,77100 2,79 3,81 4,52 5,53 6,25200 4,71 6,41 7,62 9,32 10,53300 6,39 8,70 10,34 12,65 14,29400 7,94 10,81 12,84 15,72 17,75500 9,39 12,79 15,19 18,59 21,00600 10,77 14,67 17,43 21,33 24,09700 12,10 16,47 19,58 23,95 27,06800 13,38 18,21 21,65 26,48 29,92900 14,62 19,90 23,65 28,94 32,69

1000 15,82 21,55 25,61 31,33 35,39

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Bei folgenden Beschickungsverfahren können geringere Druckentlastungsflächen ausreichendsein (Berechnung mit anderen Formeln):

Fall 1Pneumatische Förderung mit axialem Eintritt der Späne in Silos, z.B. Silos mitZyklonabscheider.Die in VDI 3673 Blatt 1 für diesen Fall genannten Berechnungsformeln gelten u.a. nur unterfolgenden Bedingungen:

• axialer Eintritt der Späne von oben über ein Förderrohr vom Durchmesser D ≤ 0,3 m.

• Siloleervolumen 5 m3 ≤ V ≤ 10.000 m3

• Luftvolumenstrom ≤ 2.500 m3/h

• pstat ≤ 0,1 bar

Fall 2:Befüllung im freien Fall, z.B. über eine Zellenradschleuse.Die in VDI 3673 Blatt 1 für diesen Fall genannten Berechnungsformeln gelten u.a. nur unterfolgenden Bedingungen:

• axialer Eintritt der Späne von oben über ein Förderrohr vom Durchmesser D ≤ 0,3 m.

• Siloleervolumen 5 m3 ≤ V ≤ 10.000 m3

• Förderrate ≤ 8.000 kg/h

• pstat ≤ 0,1 bar

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Fall 3:Pneumatische Förderung mit tangentialem Späneeintrag.Die in VDI 3737 Blatt 1 für diesen Fall genannten Berechnungsformeln gelten u.a. nur unterfolgenden Bedingungen:

• tangentialer Späneeintrag über ein Förderrohr vom Durchmesser D ≤ 0,2 m

• runde Silos ohne Einbauten

• Siloleervolumen 6 m3 ≤ V ≤ 120 m3

• Luftvolumenstrom ≤ 2.500 m3/h

• pstat ≤ 0,1 bar

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Berechnungsbeispiel: Silo ohne Einbauten aus Stahlbetona) Ausgangsgrößen:

Höhe des Silos: H = 10 m

Grundfläche des Silosrunder Querschnitt (bei D = 5 m): = 19,63 m2

maximaler reduzierter Explosionsüberdruck (Silofestigkeit) pred,max = 0,5 bar

statischer Ansprechüberdruck der Berstscheiben pstat = 0,1 bar

Staubtechnische Kenngröße Kst = 200 bar m/s

Explosionsüberdruck pmax = 9 bar

b) Berechnungen:

Behälter/Silo-Leervolumen V = 10 m · 19,63 m2 = 196,3 m3

Äquivalenter Durchmesser

Höhen/Durchmesser-Verhältnis H/D = 10 m/5 m ≈ 2

c) Bestimmung der Gesamt-Druckentlastungsfläche:Aus den Berechnungsformeln (siehe auch Tabelle) ergibt sich eine erforderlicheDruckentlastungsfläche von 7,52 m2.

Bei einer Silofestigkeit von pred,max = 0,2 bar ergibt sich eine erforderlicheDruckentlastungsfläche von 16,7 m2.

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Anhang 12.3Bemessung der Druckentlastungseinrichtungen an FilteranlagenDie Größe der Druckentlastungsfläche ist nach VDI 3673 "Druckentlastung vonStaubexplosionen", Blatt 1, 2002, abhängig von:• Behälterleervolumen V in m3

• Verhältnis Länge/Durchmesser des Filtergehäuses L/D• statischer Ansprechüberdruck der Druckentlastungseinrichtung pstat in bar

• maximaler reduzierter Explosionsüberdruck pred,max in bar(entspricht dem zulässigen Innenüberdruck des Filtergehäuses, also der Behälterfestigkeit)

• maximaler Explosionsüberdruck pmax in bar

• Staubtechnische Kenngröße des gelagerten Staubes bzw. Spänematerials KSt in bar m/s

Die meisten Filtergehäuse sind langgestreckt, haben aber die Druckentlastungsflächenbeidseitig und gleichmäßig über die Gehäuselänge angeordnet. Unter dieser Bedingung schütztjedes Druckentlastungsflächenpaar ein Teilvolumen der Länge L*. In diesem Fall kann statt L/Din den folgenden Formeln L*/D eingesetzt werden (Beispiel: L = 6 m; 3 Druckentlastungsflächengleichmäßig über beide Seiten angeordnet. Ergebnis L* = 6 m: 3 = 2 m).

Für Filtergehäuse mit (L/D = 1) oder pred, max ≥ 1,5 bar kann die erforderlicheDruckentlastungsfläche A in m2 gemäß VDI 3673 für Berstscheiben19 nach folgenderempirischer Formel ermittelt werden:

A = (3,264 · 10–5 · pmax · KSt · pred,max–0,569 + 0,27 · (pstat – 0,1) · pred,max–0,5) · V0,753

Weil sich bei langgestreckten Filtergehäusen in der Regel ein Verhältnis L*/D > 1 ergibt, sind –unter der Bedingung, dass pred,max < 1,5 bar ist – größere Druckentlastungsflächenerforderlich. Die erforderliche Vergrößerung ∆A ergibt sich für Berstscheiben19 aus derGleichung:

∆A = A · (–4,305 · log pred,max + 0,758) · log (L/D)

Für langgestreckte Filtergehäuse mit L/D > 1, bei denen außerdem pred,max < 1,5 bargegeben ist, ergibt sich damit bei homogener Staubverteilung die erforderliche Gesamt-Druckentlastungsfläche für Berstscheiben19 zu:

AL = A + ∆A

Die Gleichungen gelten für:

• 0,1 m3 ≤ V ≤ 10 000 m3

19 Da alle grundlegenden Untersuchungen zur Frage der Explosionsdruckentlastung mit Berstscheibenmit nahezu trägheitslosen Membranen aus Polyethylen oder Aluminium (mit einer Masse < 0,5 kg/m2)durchgeführt wurden, müssen alle andersgearteten Entlastungseinrichtungen, die nicht als massearmeEinrichtungen trägheitslos ansprechen, auf ihre Entlastungsfähigkeit geprüft werden.

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• 0,1 bar ≤ pstat ≤ 1 bar

• 0,1 bar ≤ pred,max ≤ 2 bar

• 5 bar ≤ pmax ≤ 10 bar

• 10 bar m/s ≤ KSt ≤ 300 bar m/s

• L/D ≤ 20

Erläuterungen zur Anwendung der Formeln1. Das Behälterleervolumen V eines Filtergehäuses ergibt sich aus dem Gesamtvolumen des

Gehäuses einschließlich der damit verbundenen Sammeleinrichtung, abzüglich demVolumen der Reinluftkammer, abzüglich dem Reinluftvolumen in der Schlauchkammer.

Das Reinluftvolumen in der Schlauchkammer beträgt

• bei innenbeaufschlagten Filterschläuchen: Schlauchkammer ·/· Volumen allerFilterschläuche,

• bei außenbeaufschlagten Filterschläuchen: Volumen aller Filterschläuche.

2. Der äquivalente Durchmesser D errechnet sich aus

3. Der statische Ansprechüberdruck pstat der Druckentlastungseinrichtung muss vom Herstellerangegeben werden. Er muss kleiner als der maximale reduzierte Explosionsüberdruckpred,max sein (pstat < pred,max)

4. Der maximale reduzierte Explosionsüberdruck pred,max (= zulässiger Innenüberdruck) istvom Hersteller des Filtergehäuses nachzuweisen (VDI 2263 Blatt 3).

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5. Bei Holzstäuben ist mit einem maximalen Explosionsüberdruck pmax = 9 bar und mit einerStaubtechnischen Kenngröße KSt = 200 bar m/s zu rechnen. In begründetenAusnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Dann muss der Berechnung dieentsprechende fachliche Begründung beigefügt werden.

Die ermittelte Gesamt-Druckentlastungsfläche kann in mehrere Einzel-Druckentlastungsflächen aufgeteilt werden.

In der folgenden Tabelle ist die erforderliche Gesamt-Druckentlastungsfläche Ages inAbhängigkeit vom Behälterleervolumen V und vom Verhältnis L/D für folgende Werteangegeben (die Staubkennzahlen entsprechen üblichen Holzstäuben):• maximaler Explosionsüberdruck pmax = 9 bar• Staubtechnische Kenngröße KSt = 200 bar m/s• maximaler reduzierter Explosionsüberdruck pred,max = 0,2 bar• statischer Ansprechüberdruck der Berstscheibe pstat = 0,1 bar

V in m3 Ages in m2

bei L/D = 1Ages in m2

bei L/D =1,5Ages in m2

bei L/D = 2Ages in m2

bei L/D = 3Ages in m2

bei L/D = 4

5 0,49 0,82 1,05 1,38 1,61

10 0,83 1,38 1,77 2,33 2,72

20 1,40 2,33 2,99 3,92 4,58

30 1,90 3,16 4,06 5,32 6,21

40 2,36 3,93 5,04 6,60 7,72

50 2,79 4,65 5,96 7,81 9,13

60 3,20 5,33 6,84 8,96 10,47

70 3,60 5,99 7,68 10,07 11,76

80 3,98 6,62 8,49 11,13 13,00

90 4,35 7,23 9,28 12,16 14,21

100 4,71 7,83 10,04 13,17 15,38

200 7,93 13,19 16,93 22,19 25,92

300 10,76 17,91 22,97 30,11 35,18

400 13,37 22,24 28,53 37,40 43,69

500 15,81 26,31 33,75 44,24 51,68

600 18,14 30,18 38,71 50,75 59,29

700 20,37 33,89 43,48 57,00 66,59

800 22,53 37,48 48,08 63,02 73,63

900 24,62 40,95 52,54 68,87 80,46

1000 26,65 44,33 56,88 74,56 87,10

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Berechnungsbeispiel 1Filter mit innenbeaufschlagten Filterschläuchen (Rohrluftanlage)

a) Ausgangsgrößen:

Filtergehäuselänge: L = 6 m

Filtergehäusebreite B = 2,5 m

Höhe Schlauchkammer HK = 4,0 m

Höhe Reinluftkammer HR = 0,5 m

Anzahl Filterschläuche = 200

Durchmesser Filterschläuche = 0,20 m

Länge Filterschlauch = 3,80 m

Höhe Sammelbereich HS = 2,16 m

maximaler reduzierter Explosionsüberdruck (Filtergehäusefestigkeit) pred,max = 0,2 bar

statischer Ansprechüberdruck der Berstscheiben pstat = 0,1 bar

Staubtechnische Kenngröße KSt = 200 bar m/s

maximaler Explosionsüberdruck pmax = 9 bar

je 3 Druckentlastungsflächen beidseitig und gleichmäßig über die Gehäuselänge verteilt.

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b) Berechnungen:

Gesamtvolumen des Gehäuses = 83,7 m3

Volumen der Reinluftkammer = 7,5 m3

Volumen der Filterschläuche = 24 m3

Volumen der Schlauchkammer = 60 m3

Reinluftvolumen der Schlauchkammer = 36 m3

Filter/Behälter-Leervolumen V = 40,2 m3

Äquivalenter Durchmesser = 2,92 m

L* = L/3 Druckentlastungsflächenpaare = 6 m: 3 = 2 m

Längen/Durchmesser-Verhältnis L/D = 2 m: 2,92 m = 0,685

c) Bestimmung der Gesamt-Druckentlastungsfläche:Das Filtergehäuse ist langgestreckt und die Gesamt-Druckentlastungsfläche soll inEinzelflächen aufgeteilt und gleichmäßig über die Gehäuselänge angeordnet werden.

Für L*/D = 0,685 ergibt sich aus den Berechnungsformeln eine erforderliche Gesamt-Druckentlastungsfläche A = 0,9 m2.

Die gesamte erforderliche Druckentlastungsfläche wird in 6 Teilflächen zu je etwa 0,15 m2

aufgeteilt.

Berechnungsbeispiel 2:Filter mit außenbeaufschlagten Filterschläuchen

Filter/Behälterleervolumen = 52,2 m3

Äquivalenter Durchmesser = 3,33 m

Längen/Durchmesser-Verhältnis = 0,6

Gesamt-Druckentlastungsfläche = 0,48 m2

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Anhang 13Explosionstechnische EntkopplungIn Filtergehäusen können sich Staubexplosionen über Rohrleitungen und Kanäle in andereBereiche ausbreiten und dort Personen gefährden. Als Schutzmaßnahme muss das System aus

• Filteranlage und Sammelbehälter,

• Absaugrohrleitungen,

• Rückluftkanälen

explosionstechnisch entkoppelt werden.

Absaugrohrleitungen können von der Filteranlage entkoppelt werden z.B. durch

• eine Pendelklappe in der Absaugrohrleitung im Rohluftbereich der Filterkammer,

• Zellenradschleusen,

• Schnellschlussschieber, -klappen oder -ventile.

Rückluftkanäle können von der Filteranlage entkoppelt werden z.B. durch

• Umlenkung um 2 x 90° oder 1 x 180° mit gleichzeitiger Druckentlastung direkt ins Freie,

• wenn der Ventilator reinluftseitig im Rückluftkanal angeordnet ist, genügt eine 90°-Umlenkung zwischen Filteranlage und Ventilator,

• Entlastungsschlote.

1) Absturz von Personen durch die Druckentlastungsfläche muss verhindert sein.Die Druckentlastungsöffnung darf nicht auf Verkehrs- oder Rettungswege gerichtet sein.

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Anhang 14Elektrische Ausrüstung, BlitzschutzIm Inneren von Silos oder Filterkammern sollten elektrische Einrichtungen vermieden werden.Im Inneren von Silos und im Rohluftbereich von Filteranlagen liegt in der Regel Zone 20 vor (=Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem,brennbarem Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist). ElektrischeBetriebsmittel müssen deshalb der Gruppe II, Gerätekategorie 1D nach der EG-Richtlinie94/9/EG (ATEX 100a) bzw. Explosionsschutzverordnung (11. GSGV) entsprechen.Elektrische Betriebsmittel im Reinluftbereich von Filteranlagen und in Filteraufstellräumenmüssen mindestens der Gruppe II, Gerätekategorie 3D nach der EG-Richtlinie 94/9/EG (ATEX100a) bzw. Explosionsschutzverordnung (11. GSGV) entsprechen. Mindestens Schutzart IP 54(staub- und spritzwassergeschützt) einsetzen.Elektrische Leuchten müssen außerdem mit der Kennzeichnung für geringeOberflächentemperatur versehen sein.

bisherUm Zündungen des Holzstaub, -späne/Luftgemisches durch Entladungen statischer Elektrizitätzu vermeiden, müssen alle metallischen Anlagenteile wie Stützkörbe von Filtern, Ventilatorensowie Förder-, Abluft- und Rückluftleitungen elektrisch leitend verbunden und geerdet werden.

Kunststoff-Flexschläuche müssen zur Ableitung statischer Elektrizität elektrisch leitfähig sein.Falls dies nicht der Fall ist, muss die eingearbeitete Stahlwendel elektrisch leitend mit demMaschinenabsaugstutzen und dem fest verlegten Absaugrohr verbunden werden.

Freistehende Silos, im Freien aufgestellte Filteranlagen sowie Gebäude, in denen Lagerräumeoder Filteranlagen eingebaut sind, müssen mit einer Blitzschutzanlage nach DIN VDE 0185"Blitzschutzanlage (VDE-Richtlinie)" ausgerüstet sein, wenn sie blitzschlaggefährdet sind. Dannmüssen auch alle anderen metallischen Anlagenteile wie Treppen, Steigleitern, Geländerelektrisch leitend verbunden und geerdet werden. Näheres entscheidet die für dieBaugenehmigung zuständige Behörde.

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Anhang 15Wandausführungen nach DIN 4102 mit Ständern aus Stahlblechbzw. aus Holz1. Mindestdicken ein- oder zweischaliger nichttragender Wände aus Gipskarton-Bauplatten

(GKB) mit Ständern und/oder Riegeln aus Stahlblechprofilen oder Gipskortonstreifenbündelnsowie Mindestrohdichte der Dämmschicht

1) Alternativ auch 18 mm GKB oder ≥ 2 x 9,5 mm GKB

2. Mindestdicken ein- oder zweischaliger nichttragender Wände aus Gipskarton-Bauplatten(GKB) mit Ständern und/oder Riegeln aus Holz sowie Mindestrohdichte der Dämmschicht

1) Alternativ auch 18 mm GKB oder ≥ 2 x 9,5 mm GKB

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Anhang 16Forderungen zum Brand- und Explosionsschutz an Entstaubern,Industriestaubsaugern und Kombigeräten

Entstauber, Industriestaubsauger, Kombigeräte

Entstauber, Industriestaubsauger und Kombinationen daraus (sogenannte Kombigeräte) miteinem

• Staubsammelvolumen von mehr als 0,05 m3 (50 Liter) und

• einer elektrischen Aufnahmeleistung von mehr als 1,2 kW müssen zündquellenfrei (Bauart 1)gebaut sein. Bei diesen Geräten ist der Ventilator auf der Reinluftseite, also nach dem Filter,angeordnet.

An Entstauber mit einem Anschlussdurchmesser ≤ 200 mm, Industriestaubsauger undKombigeräte werden darüber hinaus keine weiteren Anforderungen zum Brand- undExplosionsschutz gestellt.

Zusätzliche Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen für einen Entstauber mit einemAnschlussdurchmesser von mehr als 200 mm und höchstens 300 mm:• Das Entstaubergehäuse einschließlich der Sammeleinrichtung muss aus nichtbrennbarem

Material bestehen.

• Maximales Sammelvolumen 500 Liter

• Das Entstaubergehäuse einschließlich der Sammeleinrichtung muss eineDruckstoßfestigkeit von mindestens 200 mbar aufweisen sowie zur Rohluftseite mit einemwirksamen Absperrorgan (z.B. Rückschlagklappe) ausgerüstet sein. Hierüber muss derNachweis erbracht sein.

• Im Fall einer Entzündung im Inneren des Entstaubers ist die Gesamtanlage automatischaußer Betrieb zu nehmen, d.h. der Ventilator auszuschalten und eine Abreinigung zuunterbinden.

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• Das Filtergehäuse ist mit einer wirksamen Löscheinrichtung – bestehend aus einemThermosensor mit Abschaltung der Anlage und automatischer Aufgabe eines geeignetenLöschmittels, z.B. Wasser, in das Filtergehäuse – auszurüsten. Die Auslösetemperatur desTemperatursensors sollte bei etwa 70 °C oder gegebenenfalls etwa 30 °C oberhalb derProzesstemperatur eingestellt sein.

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Anhang 17Vorgaben für die Konzeption einer Holzstaub-Absauganlage

A Anlagenleistung

Die anzubietende Anlage soll die notwendige Absaugleistung für den gleichzeitigen Betriebfolgender Holzbearbeitungsmaschinen bereitstellen:

a)___________________________________________b)___________________________________________c)___________________________________________d)___________________________________________e)___________________________________________f)___________________________________________g)___________________________________________h)___________________________________________i)____________________________________________j)____________________________________________

• Beim gleichzeitigen Betrieb der o. g. Maschinen muss an den Absaugstutzen eineMindestluftgeschwindigkeit von 20 m/s anliegen. Aus technischen Gründen notwendigeAbweichungen von diesem Wert (z.B. Kantenanleimmaschine, Haubenabsaugung an derFormatkreissäge) müssen vom Lieferanten der Anlage im Vorfeld abgeklärt werden.

• Bei der Ermittlung des an jeder Maschine erforderlichen Mindestluftvolumenstromes hat derLieferant der Absauganlage den im Merkblatt "Holzstaub" (BGI 739) beschriebenen Standder Erfassungstechnik zugrunde zu legen.

• Der Lieferant der Absauganlage hat zu prüfen, welche der vorhandenenHolzbearbeitungsmaschinen an die neu zu errichtende Absauganlage angeschlossenwerden müssen. Dabei hat er die im Merkblatt "Holzstaub" (BGI 739) niedergelegtenErkenntnisse hinsichtlich der zu erwartenden Holzstaubemissionen zu berücksichtigen.

B Rohrleitungen

• Die Rohrleitungen müssen aus nichtbrennbarem Material bestehen (Baustoffklasse A nachDIN 4102).

• Durchstoßen Rohrleitungen eine Brandabschnittstrennung (Wand, Decke, Boden), müssenMaßnahmen gegen Brandübertragung getroffen werden (z.B. Brandschutzklappen).

• Flexible Schläuche als Anschlussleitungen von der Maschine zur Sammelleitung dürfenabweichend von Absatz 1 aus schwerentflammbarem Material sein (mindestensBoustoffklasse B1 nach DIN 4102).

• Flexible Schläuche müssen so kurz wie möglich sein; eine Schlauchlänge von mehr als 0,5m ist nur zulässig, wenn dies die funktionsbedingte Bewegung der angeschlossenenMaschine erfordert.

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• Die Rohrleitungen müssen vom Maschinenstutzen bis zur Sammelleitung elektrisch leitendverbunden sein. Flexible Kunststoffschläuche müssen elektrisch leitfähig sein oder über eineeingearbeitete Stahlwendel elektrisch leitend mit dem Maschinenanschlussstutzen und denfest verlegten Absaugleitungen verbunden werden (Wendelenden freilegen und mit Leitungverschrauben!).

• Durch technische Maßnahmen muss sichergestellt sein, dass bei allen Betriebszuständenkeine dauerhaften Ablagerungen in den Rohrleitungen entstehen.

C Filteranlage

• Das Filtermaterial muss mindestens der Verwendungskategorie "G" entsprechen.

• Wenn die gefilterte Luft in den Arbeitsraum zurückgeführt wird (Luftrückführung), sollte dieFilterflächenbelastung 150 m3/(m2 · h) nicht überschreiten. Die Filteranlage sollte sodimensioniert werden, dass beim Nennvolumenstrom eine Filterflächenbelastung von 100m3/(m2 · h) nicht überschritten wird.

• Das Filtergehäuse muss mit ausreichenden Druckentlastungseinrichtungen nach VDI 3673"Druckentlastung von Staubexplosionen" ausgerüstet sein (siehe Merkblatt "Holzstaub" (BGI739)).

• Die Filteranlage muss mit einer ausreichend dimensionierten Feuerlöschanlage ausgerüstetsein (siehe Merkblatt "Holzstaub" (BGI 739)).

Hinweis:Neue Absauganlagen dürfen nur dann in Arbeitsräumen aufgestellt werden, wenn

a) der Ventilator reinluftseitig angeordnet ist (Unterdruckanlage),

b) der maximale Luftvolumenstrom nicht mehr als 6.000 m3/h beträgt,

c) das Material entweder kontinuierlich ins Freie (z.B. Silo) oder in eine Brikettieranlageoder in Staubsammelbehälter mit eingelegten Säcken mit einem Gesamtvolumen vonhöchstens 0,5 m3 mit staubarmer Entsorgungsmöglichkeit gefördert wird,

d) eine Feuerlöscheinrichtung vorhanden ist,e) das Gehäuse entweder druckstoßfest bis 200 mbar ausgeführt oder mit

Druckentlastungseinrichtungen ausgestattet ist, über die der bei einer Staubexplosionentstehende Druck direkt ins Freie geleitet werden kann. Die Absauganlage muss dazudirekt an einer Gebäudeaußenwand aufgestellt werden.

f) die Filteranlage von der Rückluftleitung explosionstechnisch entkoppelt ist,

g) von Rückluft auf Fortluft umgeschaltet werden kann.

D Ventilatoren

• Ventilatoren sind ausreichend schwingungsisoliert aufzustellen.

• Die Übertragung von Schwingungen vom Ventilator auf angeschlossene Rohrleitungsteile istdurch den Einbau von Kompensatoren zu unterbinden.

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• Bei der Dimensionierung von erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind dieAufstellbedingungen sowie die Konstruktion der Absauganlage (bzw. des Entstaubers) zuberücksichtigen. Durch den Betrieb der Absauganlage soll der Schalldruck im Arbeitsraumbei Maschinenbetrieb so wenig wie möglich erhöht werden. Bei Aufstellung im Freien sinddie Emissionsgrenzwerte nach TA-Lärm zu beachten. Erforderlichenfalls sindSchallminderungsmaßnahmen (z.B. Schalldämpfer, Kapselung, Abschirmung) vorzusehen.

• Rohluftseitig angeordnete Ventilatoren müssen zwischen Laufrad und Düse mit einem Ringaus nicht funkenreißendem Material (z.B. Messing, Bronze, Kupfer) ausgerüstet sein.

E Anlagensteuerung

• Beim Einschalten einer Maschine muss auch der dazugehörige Absaugventilator anlaufen.

• Die Absperrschieber müssen beim Einschalten der Maschine automatisch öffnen und beimAbschalten der Maschine mit einem zeitlichen Nachlauf automatisch schließen.

• Die Abreinigung der Filter muss automatisch ausgelöst werden.

• Bei stationären Filteranlagen mit Luftrückführung muss eine Umschaltmöglichkeit vonRückluft auf Fortluft vorhanden sein. Diese muss entweder leicht zugänglich von Hand oderüber einen Elektromotor verstellt werden können. Auch Zwischenstufen sollen einstellbarsein.

• Im Brandfall muss die Absauganlage über NOT-AUS-Schalter abgeschaltet werden können,die auch das automatische Auslösen anderer Funktionen verhindern, die normalerweise bei"Betriebsaus" erfolgen würden, z.B. Abreinigung der Filter.

F Rückluftleitungen

• Rückluftleitungen, die durch Brandschutzwände führen, müssen mit einer geprüftenAbsperreinrichtung (z.B. Brandschutzklappe) ausgestattet sein.

• Damit die Auswirkungen von Filter- oder Siloexplosionen nicht über die Rückluftleitung in dieArbeitsräume übertragen werden, müssen Einrichtungen zur explosionstechnischenEntkopplung vorgesehen werden, wie z.B. Änderung der Strömungsrichtung um 180° inVerbindung mit Berstscheiben oder Entlastungsschloten.

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Anhang 18

Beispiel einer Absauganlage für Handwerksbetriebe mit bis zu 5Mitarbeitern

1 Formatkreissäge DN 140

2 Vertikale Plattensäge DN 160

3 Komb. Abrichte/Dickte DN 160

4 Tischfräse DN 160

5 Tischbandsäge ohne Absaugung

6 Tischbandschleifmaschine DN 180

7 Kantenschleifmaschine DN 140

8 Kantenanleimmaschine DN 120

9 Astlochfräse ohne Absaugung

10 Furnierfügesäge ohne Absaugung

11 Dübellochbohrmaschine ohne Absaugung

12 Abgesaugter Arbeitstisch DN 160

Filterfläche 60 m2

Ventilatorleistung 7,5 kW

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Beispiel einer Absauganlage für Handwerksbetriebe mit bis zu 10Mitarbeitern

1+2 Formatkreissäge DN 140

3 Vertikale Plattensäge DN 160

4 Abrichte DN 160

5 Dickte DN 160

6+7 Tischfräse DN 160

8 Tischbandsäge ohne Absaugung

9 Tischbandschleifmaschine DN 160 + 120

10 Breitbandschleifmaschine DN 280

11 Kantenschleifmaschine DN 140

12 Kantenanleimmaschine DN 140

13 Astlochfräse ohne Absaugung

14 Tischoberfräse ohne Absaugung

15 Kettenstemmer DN 55

16 Zapfenschneid- u. Schlitzma. DN 220

17 Furnierfügesäge ohne Absaugung

18 Dübellochbohrmaschine ohne Absaugung

19+20 Abgesaugter Arbeitstisch DN 160

Filterfläche 120 m2

Ventilatorleistung Vent. 1: 5,5 kW

Vent. 2+3: 7,5 kW

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Beispiel einer Absauganlage für Handwerksbetriebe mit bis zu 15Mitarbeitern

1+2 Formatkreissäge DN 1403 Horizontale Plattensäge DN 2004 Abrichte DN 1605 Dickte DN 1606+7 Tischfräse DN 1608 Tischbandsäge ohne Absaugung9 Tischbandschleifmaschine DN 160 + 12010 Breitbandschleifmaschine DN 35011 Kantenschleifmaschine DN 14012 Kantenanleimmaschine DN 20013 Astlochfräse ohne Absaugung14 Tischoberfräse ohne Absaugung15 Kettenstemmer DN 5516 Zapfenschneid- u. Schlitzma. DN 22017 Furnierfügesäge ohne Absaugung18 Dübellochbohrmaschine ohne Absaugung19+20, 21 Abgesaugter Arbeitstisch DN 16022 Hacker DN 20023 Kehlmaschine DN 25024 Pendelsäge DN 12025 CNC-Oberfräse DN 200

Filterfläche 250 m2

Ventilatorleistung 30 kW (reinluftseitig)

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Anhang 19Bauliche Gestaltung und Einrichtungen von Silos

AllgemeinesSilos müssen standsicher und ausreichend fest und nach den allgemein anerkannten Regelnder Technik errichtet werden. Bei der Dimensionierung müssen die Maßnahmen zumExplosionsschutz berücksichtigt werden (Anordnung, Größe, statischer Ansprechüberdruck undEntlastungsfähigkeit der Druckentlastungseinrichtungen).Runde Siloquerschnitte fördern die Bildung von Staub- und Spänebrücken weniger als eckigeSiloquerschnitte.Solche Brückenbildungen treten auch weniger auf in Silos mit im Verhältnis zum Durchmessergeringen Füllhöhen.

BrandschutzSilos müssen so errichtet und ausgeführt werden, dass die Ausbreitung eines Brandes

• sowohl von Silos auf Gebäude

• als auch von Gebäuden auf Silos verhindert wird.

Silos können aus Materialien mit unterschiedlichem Brandverhalten, z.B. Beton, Mauerwerk,Stahl, Holz, hergestellt werden:

• Eine feuerbeständige Ausführung (F90 nach DIN 4102) lässt sich z.B. mit Beton oderMauerwerk erreichen.

• Silos aus Stahlblech sind weder feuerbeständig noch feuerhemmend.

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Freistehende Silos, Silos an Gebäuden, SicherheitsabständeSicherheitsabstand zu anderen Gebäuden:• Silos aus nichtbrennbarem Material, z.B. Stahlblech, Beton, sollten in einem Abstand von

mindestens 5 m zu anderen Gebäuden errichtet werden.• Silos aus brennbaren Baustoffen, z.B. Holz, dürfen nur in einem Abstand von

mindestens 15 m zu anderen Gebäuden errichtet werden.Die angegebenen Abstände sind Richtwerte. Die für die Baugenehmigung zuständige Behördekann im Einzelfall andere Abstände zulassen oder festlegen.

Bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von Silos aus nichtbrennbarem Material muss

• entweder das Silo selbst feuerbeständig (F90 nach DIN 4102) sein und mindestensfeuerhemmende Abschlüsse, z.B. Türen T30, haben

• oder das Gebäude innerhalb eines Schutzbereiches– feuerbeständige Wände (F90 nach DIN 4102),– mindestens feuerhemmende Abschlüsse, z.B. Türen T30, und– in einem Abstand von mindestens 1 m zur Dachkante hin eine Dacheindeckung aus

nichtbrennbarem Material, z.B. Stahlblech, haben.

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Silos in Gebäuden

Silos in Gebäuden müssen folgende Bedingungen erfüllen:

• Wände und Decken müssen feuerbeständig (F90 nach DIN 4102) ausgeführt sein und

• mindestens feuerhemmende Abschlüsse haben, z.B. Türen T30.

• Die Wände müssen darüber hinaus als Brandwände ausgeführt werden, wenn sie einenBrandabschnitt bilden.

• Mindestens eine Wand muss Gebäudeaußenwand sein.

• Die Silodachfläche muss mindestens so hoch sein wie die Dachfläche des Gebäudes.Silos im Untergeschoß – sogenannte Spänekeller – müssen feuerbeständigeWände und Decken (F90) haben.

Silos auf Gebäuden

Silos auf Gebäuden müssen folgende Anforderungen erfüllen:

• Die Silos müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und die Silowände müssenfeuerbeständig (F90-A nach DIN 4102) sein.

• Der Siloboden selbst sowie ein Bereich innerhalb von mindestens 1 m um das Silo(Schutzzone) muss feuerbeständig (F90 nach DIN 4102) ausgeführt sein.

• Innerhalb eines Bereiches von weiteren 4 m um diese Schutzzone muss dieDacheindeckung aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (z.B. Kieseinschüttung).

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Öffnungen in Wänden und Decken

Für einen sicheren Betrieb, eine sichere Kontrolle und sichere Wartung sind Öffnungen inWänden und Decken erforderlich.

Das Silo muss im unteren Bereich direkt von außen zugänglich sein.

Zugänge mindestens in Nähe des Silobodens und oberhalb des maximalen Füllstandesvorsehen.

Seitliche Türen oder Klappen zum Begehen des Silos sollten mindestens 1,9 m x 0,9 m großsein.

Lichte Weite von Einsteigöffnungen mindestens 0,6 m, von Einfahröffnungen mindestens 0,8 m.Einsteig- oder Einfahröffnungen in Silodecken durch verschließbare und festgeführte Deckeloder fest angebrachte Roste sichern. Einsteig- oder Einfahröffnungen in Silowänden durchverschließbare und festgeführte Klappen, Türen o.ä. sichern.

Die Verschlüsse dürfen sich nur mit Werkzeug oder Schlüssel öffnen lassen. Geöffnete Deckelmüssen durch Scharniere mit dem Silo verbunden bleiben.

Neben und über Einfahröffnungen für die Aufstellung bzw. Montage der Einfahreinrichtung soviel Platz vorsehen, dass diese ohne Schwierigkeiten eingesetzt werden kann.

An Zugängen Hinweiszeichen anbringen.

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Vor Türen und anderen seitlichen Öffnungen in Höhen von mehr als 2 m über dem BodenPodeste mit einer Grundfläche von mindestens 0,8 m x 1 m einrichten.Podeste mit Umwehrungen, z.B. Geländer mit Handlauf, Knieleiste und Fußleiste, ausrüsten, diemindestens 1 m, bei Absturzhöhen von mehr als 12 m mindestens 1,1 m hoch sind.

An Türen und seitlichen Klappen müssen Absturzsicherungen zum Inneren des Silos hinvorhanden sein, z.B.

• Podeste mit Geländern hinter den Zugangstüren,

• Unterkante der Öffnung mindestens 1 m über Podestboden oder

• Geländerholm in mindestens 1 m Höhe.

Für Stocherarbeiten ist ein zusätzlicher Geländerholm in der Öffnung in einer Höhe vonmindestens 1,3 m über dem Podest zweckmäßig.

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Müssen Türen und seitliche Klappen bei anstehendem Spänegut geöffnet werden, sollten in denÖffnungen schräg nach innen geneigte und nach oben ausziehbare Jalousiebretter vorhandensein, um das Ausfließen des Spünegutes einzuschränken.

Bei bodennahen Zugängen wird eine innen über der Öffnung fest angebrachte Abweisplatteempfohlen.

Öffnungen mit Reißfolien oder Berstscheiben als Druckentlastungseinrichtungen in Decken oderDachflächen gegen Absturz von Personen sichern, z.B. durch Umwehrungen oder unmittelbarunter der Druckentlastungseinrichtung fest angebrachte, grobmaschige Gitter.

Türen oder Klappen als Zugang zu mechanischen Austrageinrichtungen müssen somit dem Antrieb der Austrageinrichtung verriegelt werden, dass beim Öffnen derAntrieb zwangsläufig stillgesetzt wird. Dieser darf dabei durch dieBrennstoffanforderung einer Feuerungsanlage nicht wieder eingeschaltet werdenkönnen. Für Kontrollzwecke darf der Antrieb bei geöffneter Tür mit einem Schalterohne Selbsthaltung eingeschaltet werden können.

Aufstiege, PodesteDachflächen, Decken und Podeste von Silos, die betreten werden sollen, mit sicheren Zugängenoder Aufstiegen ausrüsten, z.B. fest angebrachten Steigleitern mit Rückenschutz nach DIN24532.Bei Absturzhöhen von mehr als 5 m ist an Steigleitern ein durchgehender Rückenschutznotwendig.Alternativ zum Rückenschutz können an der Steigleiter angebrachte Fallschutzeinrichtungen mitAbsturzsicherung eingesetzt werden. Diese bestehen aus Führungsschiene undFallschutzläufer, an dem die Absturzsicherung befestigt wird.

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An Steigleitern in Abständen von höchstens 10 m Ruhebühnen einrichten.Aufstiege oder Zugänge gegen unbefugten Aufstieg sichern, z.B. anstelle einer bis zum Bodenführenden Steigleiter eine einhängbare ca. 3 m lange Anlegeleiter einsetzen.

Gestaltung des SiloinnerenInnenwände möglichst glatt ausführen, Absätze, Gesimse u.ä. Vorsprünge vermeiden.Podeste, Steigeisengänge, Leitern und ähnliche Einbauten unterhalb des maximalenFüllstandes vermeiden, um Stauungen und Brückenbildungen vorzubeugen.Die Böden von Podesten im Innerer von Silos als Gitterroste ausführen.Rohrleitungen von Sprühwasser-Löscheinrichtungen, elektrische Leitungen und sonstigeLeitungen unterhalb des maximalen Füllstande möglichst außerhalb des Silos verlegen.

FüllstandsanzeigeDer Füllstand des Silos muss von außen erkennbar sein, z.B. durch Sichtfenster oder mittelsFüllstandsanzeiger, um ein Überfüllen (Bedecken der Druckentlastungseinrichtungen,Verschließen der Beschickungsöffnungen zu verhindern.

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Befüllen

Beim Befüllen des Silos durch direktes Einblasen des Füllgutes kann ein relativ hoherInnendruck entstehen. Werden Siloaufsatzfilter mit Zellenradschleusen verwendet, bleibt dasSilo annähernd drucklos.Druckentlastungseinrichtungen, Füllstandsanzeiger und Löscheinrichtungen dürfen z.B. durchSpäneflug bei Einblasleitungen in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden. Dazu sollte derSpäneflug entsprechend gerichtet oder durch Bleche umgelenkt werden.

Erfahrungen aus Schadensfällen haben gezeigt, dass Spänefeuerungen in Verbindung mitAbsauganlagen mit reinluftseitiger Ventilatoranordnung (sog. Unterdruckanlagen), beidenen das abgeschiedene Spänegut mit einem Transportventilator über eine Ringleitung insSpänesilo befördert wird, zusätzliche Brandschutzeinrichtungen benötigen. Bei undichtenZellenradschleusen an Unterdruck-Filteranlagen kann sich der Unterdruck bei abgeschaltetemSpänetransport-Ventilator bis ins Silo ausbreiten und ohne Schutzeinrichtungen sogar bis zumHeizkessel fortsetzen. Dabei besteht Rückbrandgefahr.

• Einbau von zwei Zellenradschleusen zwischen Siloaustrag und Kesselbeschickung mitdazwischen liegendem Belüftungsrohr ins Freie oder

• Einbau von Belüftungseinrichtungen (z.B. Ventilen) im Bereich oberhalb des maximalenFüllstandes.

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EntleerenDas Entleeren von Spänesilos kann

• mit mechanischen Austrageinrichtungen,

• mit natürlichem Spänefluss durch Wand- oder Bodenöffnungen,

• durch Absaugen mit handgeführten Schläuchen oder

• von Hand erfolgen.

Entnahmeöffnungen und -einrichtungen müssen so angeordnet und gestaltet sein, dassPersonen

• diese gefahrlos betätigen können und

• durch das ausfließende Spänegut nicht verschüttet oder verletzt werden können.

Mechanische Austrageinrichtungen so auswählen, dass der gesamte Siloquerschnitt von derAustrageinrichtung erfasst wird ("tote" Ecken vermeiden).

Türen oder Klappen als Zugang zu mechanischen Austrageinrichtungen müssen somit dem Antrieb der Austrageinrichtung verriegelt werden, dass beim Öffnen derAntrieb zwangsläufig stillgesetzt wird. Dieser darf dabei durch dieBrennstoffanforderungen einer Feuerungsanlage nicht wieder eingeschaltetwerden können. Für Kontrollzwecke darf der Antrieb bei geöffneter Tür mit einemSchalter ohne Selbsthaltung eingeschaltet werden können.

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Die Druckluft strömt über das Bereitschaftszustand. Um den Luftstoß auszulösen,Dreiwegeventil (1) ein, schiebt Der Behälter ist aufgefüllt. wird das Dreiwegeventilden Kolben (2) vor und füllt Es gibt keinen entlüftet. Die gespeicherte Luftden Behälter auf Druckluftverbrauch mehr. strömt schlagartig durch das

Ausblasrohr der Luftkanone

Einrichtungen zum Beseitigen von Stauungen

In Silos kann es zu Störungen durch Stauungen des Spänegutes oder Brückenbildung kommen.Zur Beseitigung solcher Störungen sollten über die Höhe des Silos ausreichend viele Öffnungenvorgesehen werden, z.B. Stocherluken im Abstand von maximal 6 m übereinander.

Zum manuellen Beseitigen von Stauungen oder zum Lockern des Spänegutes sind z.B.Stocherstangen geeignet.

Treten häufig Störungen im Materialfluss auf, die nicht von Hand beseitigt werden können,sollten technische Lösungen eingesetzt werden, z.B. Druckluftkanonen, die von Hand oderautomatisch ausgelöst werden können.

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Anhang 20Vorschriften, Regeln und VeröffentlichungenWesentliche Forderungen für das sichere Errichten und Betreiben von Silos und Filteranlagenwerden insbesondere gestellt in:

1. Gesetze/Verordnungen, Technische RegelnGewerbeordnung

Bauordnungen der Länder

Gerätesicherheitsgesetz mit 9. GSGV (Maschinenverordnung) und 11. GSGV(Explosionsschutzverordnung)

Gefahrstoffverordnung

Störfallverordnungmit TAA-GS-07 Leitfaden "Explosionsfähige Staub/Luft-Gemische und Störfallverordnung,Teil 1: "Anwendungsbereich"und TAA-GS-13 Leitfaden "Explosionsfähige Staub/Luft-Gemische und Störfallverordnung,Teil 2: "Störfallvorsorge und Anhang",

Arbeitsstättenverordnung mit Arbeitsstätten-Richtlinien,

Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (ElexV)

Betriebssicherheitsverordnung

Technische Regeln für Dampfkessel (TRD) "Holzfeuerungen an Dampfkesseln" – TRD 414Ausrüstung.

2. UnfallverhütungsvorschriftenAllgemeine Vorschriften (BGV A1, früher VBG 1),

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A2, früher VBG 4),

Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5),

Stetigförderer (VBG 10),

Leitern und Tritte (BGV D36, früher VBG 74),

Silos (BGV C12, früher VBG 112).Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8, früher VBG125)

3. Berufsgenossenschaftliche Richtlinien, Sicherheitsregeln, MerkblätterExplosionsschutz-Regeln (EX-RL) – (BGR 104, früher ZH 1/10)Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen –Richtlinien "Statische Elektrizität" (BGR 132, früher ZH 1/200),BG-Regeln: Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen (BGR 134,früher ZH 1/206)

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Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR 159, früher ZH 1/461),

Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190, früher ZH 1/701)

Richtlinien für die Beschickungseinrichtungen in Holzspäne- und Holzstaubfeuerungen (ZH1/472).

Bestimmung von Holzstaub (BGI 505-41)

4. Europäische NormenprEN 12779 Holzbearbeitungsmaschinen – Absauganlagen für Holzstaub und Holzspäne –sicherheitsbezogene Leistung und sicherheitstechnische Anforderungen

EN 13 205 Arbeitsplatzatmosphäre – Bewertung der Leistungsfähigkeit von Geräten für dieMessung der Konzentration luftgetragener Partikel

5. DIN-NormenDIN EN 481

DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und BauteilenDIN 8416 Entstauber für die gewerbliche Nutzung – sicherheitstechnische

Anforderungen und Prüfung

DIN 14494 Sprühwasser-Löschanlagen

DIN 24532 Senkrechte ortsfeste Leitern aus Stahl

6. VDE-BestimmungenDIN VDE 0 100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V

DIN VDE 0165 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

DIN EN 50014/VDE 0170/0171Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche

DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und ÜberfallVDE 0700 T 1 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche

Zwecke – Allgemeine AnforderungenVDE 0700 T69 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche

Zwecke – Besondere Anforderungen für Staub- und Wassersaugereinschließlich kraftbetriebener Bürsten für industrielle und gewerblicheZwecke

7. VDI-RichtlinienVDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen – Gefahren – Beurteilung –

Schutzmaßnahmen

VDI 3673 Druckentlastung von Staubexplosionen

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8. Bestimmungen der SchadenversichererVdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten – Richtlinien für den Brandschutz

VdS 2029 Holzbe- und holzverarbeitende Betriebe – Richtlinien für den Brandschutz

VdS 2092 Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau

VdS 2093 Richtlinien für CO2-Feuerlöschanlagen – Planung und Einbau

VdS 2106 Richtlinien für Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- undFunkenlöschanlagen – Planung und Einbau

VdS 2108 Richtlinien für Schaumlöschanlagen – Planung und Einbau

VdS 2109 Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen – Planung und Einbau

VdS 2234 Brand- und Komplextrennwände – Merkblatt für die Anordnung undAusführung

VdS 2241 Betriebsbuch für Funkenlöschanlagen

VdS 2490 Errichterfirmen für Feuerlöschanlagen

9. VDMA-Einheitsblätter

24179 Absauganlagen für Holzstaub und -späneTeil 1: Leistungsprogramm für die WartungTeil 2: Anforderungen für Ausführung und Betrieb

10. Literatur

[1] Holz-BerufsgenossenschaftProjektbericht zur Umsetzung der TRGS 553 "Holzstaub"

[2] B. Detering, M. Heimann, K. Möcklinghoff, L. Müller, M. Pappe, B. Wüstefeld, J.WolfIst der deutsche Luftgrenzwert für Holzstaub mit einer fortschrittlichenStaubminderungstechnik in der Praxis überall einzuhalten?Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 59 (1999) Nr. 11/12, Springer-VDI-Verlag

[3] B. Detering, J. Neuschäfer-Rube, M. Poppe, W. Woeste, B. Wüstefeld, J. WolfStaubintensive Handarbeiten bei der Holzbearbeitung im Handwerk Gefahrstoffe– Reinhaltung der Luft 60 (2000) Nr. 11/12, Springer-VDI-Verlag

[4] B. Detering, A. BeckerStudie zur Holzstaubbelastung in Sägewerksbetrieben der Holz-BerufsgenossenschaftHolz-Berufsgenossenschaft (1999), unveröffentlichtes Manuskript

[5] M. Poppe, B. Detering, J. Neuschäfer-Rube, W. Woeste, B. Wüstefeld, J. WolfHolzstaubbelastung in Arbeitsbereichen der deutschen HolzindustrieGefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, 62/2002 Nr. 5, Springer-VDI-Verlag

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[6] B. Wüstefeld, E. Siewert, G. Ott, F. Mirzaei, I. Köhler, R. Hebisch, P. Frahm, E.Brucksch, R. BetzUntersuchung der Ländermessstellen zur Holzstaubexposition anHandarbeitsplätzen.Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, 62/2002 Nr. 6, Springer-VDI-Verlag

[7] F. Kremers, A. Becker, B. Detering, G. Rauch, J. WolfErmittlung der Ursachen von Bränden und Explosionen in Mitgliedsbetrieben derHolz-BerufsgenossenschaftGefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 61/2001 Nr. 9, Springer-VDI-Verlag

[8] BIA-Report 12/1997Brenn- und Explosionskenngrößen von StäubenHauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

[9] SCOEL/SUM/102 B, 06/2002Recommendation from the Scientific Committee an Occupational Exposure Limitsfor Wood Dust

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Anhang 21Anerkannte Prüfstellen für Explosionsklappen, Berstscheibenund Reißfolien sind u.a.DMT – Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbHInstitut für Brand- und ExplosionsschutzBergbau-VersuchsstreckeBeylingstr. 6544329 DortmundTelefon 02 31/24 91-2 86Telefax 02 31/24 91-2 41

IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbHFuchsmühlenweg 709599 FreibergTelefon 0 37 31/38 05-0Telefax 0 37 31/2 36 50FSA Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin mbHDynamostr. 7-1168165 MannheimTelefon 06 21/44 56-4 30Telefax 06 21/44 56-4 02

Das Verzeichnis ist nicht vollständig.

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Anhang 22Lieferanten von Löschdüsen (1) und Löschanlagen (2)1 Lechler GmbH u. Co KG

Ulmer Str. 12872555 MetzingenTelefon 0 71 23/96 20

1, 2 Total Walther Feuerschutz GmbHWaltherstr. 5151069 KölnTelefon 02 21 /67 85-0Telefax 02 21/67 85-3 70

1, 2 Minimax GmbHIndustriestr. 10-1223843 Bad OeldesloeTelefon 0 45 31/8 03-0Telefax 0 45 31/8 03-2 48, -2 99

2 Jakob Nohl GmbHGebäudetechnik, FeuerschutzanlagenMartinstr. 22-2464285 DarmstadtTelefon 0 61 51/4 04-0Telefax 0 61 51/4 04-2 55

2 AME-Brandschutz Arendt, Mildner & Evers GmbHLilienthalstr. 130179 HannoverTelefon 05 11/67 93-0Telefax 05 11/67 93-2 90

2 H. Krantz-TkT GmbHUersfeld 2452072 AachenTelefon 02 41/4 34-1

Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt derGDVBüro SchadenverhütungAmsterdamer Str. 17450735 KölnTelefon 02 21/77 66-1 54Telefax 02 21/77 66-3 05

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Anhang 23Lieferanten von Berstscheiben (1) und Explosionsklappen (2)1 Rembe GmbH Mess- und Regeltechnik

Gollbergweg 2159929 BrilonTelefon 0 29 61/74 05-0

1 Johann Wolf GmbH & Co. Systembau KGAm Stadtwald 2094486 OsterhofenTelefon 0 99 32/3 70Telefax 0 99 32/28 93

1 Bormann und Neupert Armaturen, Einbindesysteme, Berstscheiben, FilterVolmerswerther Straße 3040221 DüsseldorfTelefon 02 11/9 30 55-0Telefax 02 11/3 98 21 71

1 Fike Deutschland GmbHEdisonstr. 2268309 MannheimTelefon 06 21/73 80 12

2 A. Thorwesten SilobauDaimlerring 3959269 BeckumTelefon 0 25 21/93 33-0

Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt der

GDVBüro SchadenverhütungAmsterdamer Str. 17450735 KölnTelefon 02 21/77 66-1 54Telefax 02 21/77 66-3 05

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Anhang 24Lieferanten von FunkenlöschanlagenFogus-GreCon Greten GmbH & Co. KGHannoversche Str. 5831061 Alfeld (Leine)Telefon 0 51 81/79-0Telefax 0 51 81/79-2 29Minimax GmbHIndustriestr. 10-1223843 Bad OeldesloeTelefon 0 45 31/8 03-0Telefax 0 45 31/8 03-5 00

T&B electronic GmbHLiebigstr. 231061 Alfeld (Leine)Telefon 0 51 81/2 56 55Telefax 0 51 81/2 60 55

Flommtec e.k. (firefly AB)Ginsterweg 733818 LeopoldshöheTelefon 0 52 02/88 10 66Telefax 0 52 02/88 10 67

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GDVBüro SchadenverhütungAmsterdamer Str. 17450735 KölnTelefon 02 21/77 66-1 54Telefax 02 21/77 66-3 05

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Anhang 25Lieferanten von FüllstandüberwachungseinrichtungenHÖCKER POLYTECHNIK GmbHPostfach 12 0949172 HilterTelefon 0 54 09/405-0Telefax 0 54 09/405-595Maihak AGPoppenbütteler Bogen 9622399 HamburgTelefon 0 40/2 78 94-0Nivus GmbHIm Täle 275031 EppingenTelefon 0 72 62/91 91-0UWT Apparatebau GmbHWestendstr. 587488 BetzigauTelefon 08 31/5 71 23-0

Lab Elektronik GmbHKönigstr. 19432427 MindenTelefon 05 71/5 05 18-0

Anhang 26Lieferanten von FilteranlagenAuskunft erteilt der

Arbeitskreis Lufttechnik Holzdes Fachverbandes Allgemeine Lufttechnik im VDMAVerband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.Lyoner Str. 1860528 FrankfurtTelefon 0 69/66 03-18 59Telefax 0 69/66 03-28 59

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Anhang 27Lieferanten von schwerentflammbaren Absaugschläuchen ausKunststoff (DIN 4102 – Baustoffklasse B1)(Inhaber entsprechender Prüfbescheide des Instituts für Bautechnik, Berlin)

Hersteller: Produkt:MASTERFLEX AG FLAMEX B-F seWilly-Brandt-Allee 300 FLAMEX B- seD-45891 Gelsenkirchen FLAMEX B-H seTelefon 02 09/9 70 77-0 MASTER-PUR STEPTelefax 02 09/9 70 77-22

Joseph Norres u. Co. GmbH Protope PUR-SELeit- und Schutzschläuche (alle Nennweiten)Freiligrathstr. 3845881 GelsenkirchenTelefon 02 09/8 00 00-0Telefax 02 09/81 18 77

Claus Wall GmbH u. Co. KG45881 Gelsenkirchen(Schläuche und restliche Adressesiehe Fa. Norres)

Schauenburg Flexodur P 1 N PU SE/ARuhrkunststoff GmbH (alle Nennweiten)Weseler Str. 3545478 Mülheim RuhrTelefon 02 08/99 91-0Telefax 02 08/5 33 74

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Anhang 28Erlaubnisschein für Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne

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Sicheres Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne

Vorbereitung

Weitere Zufuhr von Spänegut in das Silo durch Abschalten der Beschickungseinrichtung (z.B.Transportventilator, Zellenradschleusen, Förderschnecke) verhindern.Abreinigen der Filteranlage durch Betätigen des NOT-AUS-Schalters für die gesamteAbsauganlage verhindern.Da die Abreinigung der Filteranlage nach dem Stillsetzen der Ventilatoren automatisch anläuft,genügt das Abschalten der Ventilatoren alleine nicht!20

Arbeiten in Silos

Tätigkeiten im Inneren von Silos nur mit schriftlicher Erlaubnis der Betriebsleitung durchführen(Erlaubnisschein). Die im Erlaubnisschein aufgeführten speziellen Schutzmaßnahmen unbedingteinhalten.Außer den im Erlaubnisschein benannten Personen dürfen keine weiteren Personen zu denArbeiten im Inneren herangezogen werden.Tätigkeiten im Inneren des Silos nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person durchführen.Nie eigenmächtig und alleine in Silos einfahren. In nicht entleerte Silos nur von oben her und nurbis zum Füllgut einfahren.

Zum Einfahren in Silos Auffanggurt in Verbindung mit einem Höhensicherungsgerät mitRettungshubeinrichtung verwenden. Höhensicherungsgerät an dem vorgesehenenAnschlagpunkt befestigen.

Einsteigen ohne diese Einrichtungen ist nicht zulässig!Der Bediener der Einfahreinrichtung darf während der Arbeiten im Silo die Winde nichtverlassen.Die eingefahrene Person muss solange mit dem Personenaufnahmemittel verbunden bleiben,bis sie wieder ausgefahren ist.Nur für Zone 22 zugelassene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z.B. Handleuchte) inSchutzart IP 54 oder höher verwenden.

20 Nichtzutreffendes streichen

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Beim Einfahren in nicht entleerte Silos Atemschutz (Vollmaske mit Partikelfilter P2) tragen.

Nach Beendigung der Arbeiten alle Zugänge und Öffnungen wieder verschließen.

Beseitigung von Stauungen

Stauungen im Füllgut (z.B. Spänebrücken) nur von oben oder von den vorgesehenen Podestenbzw. Öffnungen beseitigen. Nie unterhalb von gestautem Füllgut aufhalten!Zum Beseitigen folgende Hilfsmittel einsetzen (z.B. Stocherstangen):__________________________________________________________________________

Nur mit schriftlicher Erlaubnis in Hinweisschild am SiloeinstiegSilos einfahren

Einfahreinrichtung verwenden Höhensicherungsgerät mit Rettungs-hubeinrichtung

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Vollmaske mit Partikelfilter P2 Auffanggurt

Arbeiten an mechanischen Austrageinrichtungen

Beim Öffnen von Zugängen bzw. Klappen muss die mechanische Austrageinrichtungzwangsläufig abgeschaltet werden, z.B. über einen Verriegelungsschalter an der Zugangstür.Achtung: Bei geöffneter Zugangstür darf die Austrageinrichtung über die Heizung(Brennstoffanforderung) nicht eingeschaltet werden können.

Löschen von Bränden im Silo

Sofort Betriebsleitung bzw. Feuerwehr verständigen. Ventil für die Wasserzufuhr in dieSprühwasser-Löscheinrichtung öffnen bzw. Schlauchverbindung zur trockenen Löschleitungherstellen21.

Türen und Klappen im Brandfall nicht öffnen, weil durch Lufteintritt und Aufwirbelungenzusätzliche Explosionsgefahr besteht.

21 Nichtzutreffendes streichen

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Anhang 29Muster-Betriebsanweisung Holzstaub

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