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April 2005 FI//KAN/CK/ 2003 103.20 Staatliches Umweltfachamt Leipzig Bautzener Straße 67 04347 Leipzig Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Talsperrenmeisterei Untere Pleiße Gartenstraße 34, 04571 Rötha HWSK Wyhra / Eula im RB Leipzig Anlage 10.9 Gefahrenkarte Stadt Geithain Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und Niedergräfenhain

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April 2005 FI//KAN/CK/ 2003 103.20

Staatliches Umweltfachamt Leipzig Bautzener Straße 67 04347 Leipzig

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Talsperrenmeisterei Untere Pleiße Gartenstraße 34, 04571 Rötha

HWSK Wyhra / Eula im RB Leipzig

Anlage 10.9

Gefahrenkarte Stadt Geithain

Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und Niedergräfenhain

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HWSK Wyhra / Eula

im RB Leipzig

Anlage 10.9

Gefahrenkarte Stadt Geithain Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und

Niedergräfenhain

- Inhalt -

Seite

1 Allgemeines ........................................................................................................1 1.1 Zielstellung..........................................................................................................1 1.2 Grundlagen .........................................................................................................1 1.3 Vorgehensweise .................................................................................................1 2 Prozessanalyse...................................................................................................4 2.1 Hydrologie...........................................................................................................4 2.2 Geschiebe...........................................................................................................5 2.3 Gefahrenprozesse ..............................................................................................5 3 Gefahrenkarte ...................................................................................................15 4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ...........................................................16 Quellenverzeichnis ............................................................................................................18

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Anlagenverzeichnis Anlage 10.9.0 Übersichtskarte zur Gefahrenkarte Stadt Geithain M 1 : 20.000

Anlage 10.9.1 Gefahrenkarte Stadt Geithain,

Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf, Niedergräfenhain, IST-Zustand

Hochwasserereignis Eula HQ25

Blatt 1: unterer Gewässerabschnitt M 1 : 5.000

Blatt 2: oberer Gewässerabschnitt M 1 : 5.000

Anlage 10.9.2 Gefahrenkarte Stadt Geithain,

Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf, Niedergräfenhain, IST-Zustand

Hochwasserereignis Eula HQ50

Blatt 1: unterer Gewässerabschnitt M 1 : 5.000

Blatt 2: oberer Gewässerabschnitt M 1 : 5.000

Anlage 10.9.3 Gefahrenkarte Stadt Geithain,

Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf, Niedergräfenhain, IST-Zustand

Hochwasserereignis Eula HQ100

Blatt 1: unterer Gewässerabschnitt M 1 : 5.000

Blatt 2: oberer Gewässerabschnitt M 1 : 5.000

Anlage 10.9.4 Gefahrenkarte Stadt Geithain,

Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf, Niedergräfenhain, IST-Zustand

Hochwasserereignis Eula HQ200

Blatt 1: unterer Gewässerabschnitt M 1 : 5.000

Blatt 2: oberer Gewässerabschnitt M 1 : 5.000

Anhang 1 Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnung

Anhang 2 Prozesse an Brückenbauwerken

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1 Allgemeines 1.1 Zielstellung Die Gefahrenkarte stellt von Hochwasser ausgehende Gefahren für Menschen und Sachwer-te in ihrer räumlichen Ausdehnung dar. Es werden damit Gebiete gezeigt, deren Nutzung wegen Naturgefahren eingeschränkt ist. Die Gefahrenkarte ist fachliche Planungsgrundlage

- der Flächennutzung, - des Objektschutzes, - der Konstruktion von Bauwerken im Gefahrenbereich, - von wasserbaulichen Schutzmaßnahmen, - von Maßnahmen zur Schadensverminderung, - der Alarmierung, Katastrophenabwehr und Evakuierung im Ereignisfall.

Die in der Gefahrenkarte verzeichneten Flächen sind nicht Gegenstand einer gesetzlich vor-geschriebenen Regelung, sie sind vielmehr fachliche Handlungsgrundlage für Behörden so-wie private Eigentümer und Nutzer. In der Gefahrenkarte Stadt Geithain, Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und Nie-dergräfenhain, wird die Ausdehnung und Intensität der Gefahrenart Überschwemmung für mehrere Wahrscheinlichkeiten abgebildet. Die Auswirkungen der Feststoffbewegungen (Geschiebe und Treibgut) auf die Abflussver-hältnisse werden dabei berücksichtigt. Verweise auf andere Gefahrenarten, insbesondere die Ufererosion und Ablagerung von festen Stoffen außerhalb des Gewässerbettes sind im HWSK enthalten und sollten bei der Gefahrenbeurteilung grundsätzlich berücksichtigt wer-den, eine kartografische Darstellung bleibt der Fortschreibung der Gefahrenkarte vorbehal-ten. 1.2 Grundlagen Die Gefahrenkarte ist Bestandteil des Hochwasserschutzkonzeptes Wyhra-Eula und wurde auf gleicher Datengrundlage erstellt. Sie wurde für den Ist-Zustand des Gewässers und der bei Hochwasser überschwemmten Gebiete erarbeitet. Die Geländevermessung erfolgte im Frühjahr 2003 durch terrestrische Vermessungen am Gewässer und im Gelände [20]. 1.3 Vorgehensweise Der Bearbeitungsabschnitt wurde längs der Eula so festgelegt, dass die gefährdeten besie-delten Bereiche erfasst werden. Die Gefahrenkarte umfasst vier Einzelkarten für unterschiedliche mittlere Wiederkehrinterval-le im Bereich von häufigen (alle 25 Jahre) bis sehr seltenen (alle 200 Jahre) Ereignissen.

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Das im Hochwasserschutzkonzept ausgewiesene Schutzziel liegt bei einem mittleren Wie-derkehrintervall von 100 Jahren. Ausgehend von berechneten Wasserspiegellagen für Hochwasserereignisse mit 25-, 50-. 100- und 200-jährlichem Wiederkehrintervall wurden zuerst Schwachstellen, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht, identifiziert (Ausbruchsstellen bei niedrigem Ufer, Verklau-sung von Brücken infolge Treibgut und unzureichendem Querschnitt, Versagen unterbemes-sener Hochwasserschutzeinrichtungen u. a.). Aus den Untersuchungen zum Einfluss der Feststoffbewegung auf die Abflussverhältnisse ergibt sich, dass für den Bearbeitungsab-schnitt der Stadt Geithain mit den Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und Niedergrä-fenhain keine signifikante Beeinflussung durch Geschiebebewegungen im Gewässerbett zu erwarten ist. Sohlerhöhungen infolge von Ablagerungsprozessen während eines Hochwas-serereignisses wurden daher bei der Ermittlung der Wasserspiegellagen nicht berücksichtigt. Anhand dieser Betrachtung und der Vermessung des Geländes wurden Überschwem-mungskarten erstellt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden die Flächen mit hoher, mittlerer und niedriger Intensität abgegrenzt. Dabei wurden zwei Formen der Überschwemmung berücksichtigt. Bei statischer Über-schwemmung treten relativ geringe Fließgeschwindigkeiten auf und die Intensität wird durch die Wassertiefe bestimmt. Bei dynamischer Überschwemmung ist die Gefahr überwiegend durch hohe Fließgeschwindigkeiten bedingt. In der Tabelle 1 sind die Kriterien für die drei Intensitätsstufen aufgeführt. Maßgeblich für die Kartendarstellung ist immer die Form der Überschwemmung, die zu der höheren Intensitätsstufe führt.

Tabelle 1: Kriterien zur Intensität der Gefahrenart Überschwemmung

Intensität Überschwemmung hoch Wassertiefe hw ≥ 2,0 m

oder spezifischer Durchfluss q = v ⋅ hw ≥ 2,0 m2/s

mittel 2,0 > hw > 0,5 m oder

2,0 m2/s > q = v ⋅ hw > 0,5 m2/s niedrig hw ≤ 0,5 m

oder q = v ⋅ hw ≤ 0,5 m2/s

In der Kartendarstellung ist eine Unterscheidung zwischen statischer und dynamischer Über-schwemmung nicht mehr möglich. Bereiche, bei denen die Intensität maßgeblich durch hohe Fließgeschwindigkeiten bestimmt wird, sind in Abschnitt 2.3 benannt.

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Neben den Überschwemmungsflächen und Intensitäten für die oben erwähnten Wiederkehr-intervalle ist auf allen Kartenblättern die maximale Ausdehnung des Überschwemmungsge-bietes (ohne Intensitäten) für ein Extremereignis dargestellt, wobei angenommen wird, dass die Gebiete außerhalb dieser Überschwemmungsfläche nicht von Hochwasser der Eula be-troffen sein können. Für die Stadt Geithain mit den Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und Niedergräfenhain wurde ein 500-jährliches Hochwasser als Extremereignis gewählt. Die abgebildete Überschwemmungsgrenze wurde durch eine Wasserspiegellagenberechnung ermittelt. Die Ortslage Wickershain wird nur im Bereich der Wyhra I. Ordnung Unterstrom der Brücke bei Fl-km 29+512 (BW54) betrachtet.

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2 Prozessanalyse 2.1 Hydrologie Das Einzugsgebiet der Eula umfasst ca. 171 km² und besteht zu großen Teilen aus landwirt-schaftlich genutzten Ackerflächen (Datengrundlage: CIR-Biotoptypen- und Landnutzungskar-tierung). Der Anteil der Siedlungsflächen liegt bei ca. 5 %. Die Aufteilung der Flächennutzung zeigt Abbildung 1.

Wirtschafts-grünland

14%

Wald/ Forst14%

Verkehr1%

Gewässer2%

Acker55%

Siedlung5%

Siedlung - Grün- und Freiflächen

4%

Sonstiges5%

Abbildung 1: Flächennutzung im Einzugsgebiet der Eula

Die maßgebenden Abflüsse für die Wasserspiegellagenberechnung basieren auf dem hydro-logischen Längsschnitt und wurden vom Staatlichen Umweltfachamt (StUFA) Leipzig zur Verfügung gestellt. Die Abflüsse verschiedener Jährlichkeiten sind für den hier untersuchten Bereich der Stadt Geithain (Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und Niedergräfenhain) in Tabelle 2 zusammengestellt: Tabelle 2: Übersicht der HQT-Werte zur hydraulischen Berechnung, Stadt Geithain

Stadt Gewässer Bereich von bis HQ25 HQ50 HQ100 HQ200

[Fl-km] [Fl-km] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s]

uth.Niedergräfenhain bis obh. Kalkbach

23+350 25+600 13,0 19,0 26,0 36,0

Geithain Eula obh. Mdg. Kalk-bach bis obh. Wickershain

25+600 31+697 8,6 10,0 12,0 13,0

Das Einzugsgebiet der Eula war von dem Hochwasser am 12./13. August 2002 nur in den Randbereichen betroffen. Die hydrologische Einordnung der Jährlichkeiten am Pegel Kes-selshain 1 liegt zwischen 100 und 200 Jahren [1]. Als Extremereignis HQExtrem wird deshalb ein im langjährigen statistischen Mittel alle 500 Jahre auftretendes Ereignis HQ500 gewählt.

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2.2 Geschiebe Die Eula ist als typisches Flachlandgewässer einzustufen. Eine potenzielle Gefährdung der Siedlungsflächen resultiert aus dem zum Teil sehr geringen Sohlgefälle, flachen Gewässerrandbereichen sowie verklausungsgefährdeten Brückenbauwerken. Prozesse zur Morphodynamik (Geschiebetransport) sind nicht gewässertypisch und werden daher bei der Erstellung der Gefahrenkarten nicht berücksichtigt. Für die Stadt Geithain mit den Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und Niedergräfenhain ist daher hinsichtlich der Berücksichtigung des Geschiebes Kategorie B maßgebend. 2.3 Gefahrenprozesse Der Bearbeitungsabschnitt Geithain liegt im oberen Einzugsgebiet der Eula. Der Untersu-chungsraum umfasst die Stadt Geithain mit den Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und Niedergräfenhain (Eula I. Ordnung, Gewässerkilometer 23+350 bis 31+697). Bei der Beurteilung von Hochwassergefahren wird nach [11] und [12] zwischen den Gefah-renarten Überschwemmung, Ufererosion und Ablagerung (Übersarung) unterschieden. In den Hochwassergefahrenkarten der Eula wird, wie einführend in Abschnitt 1 erwähnt, die Gefährdung durch Überschwemmung dargestellt. Die Einteilung der Intensitätsstufen wurde entsprechend den Vorgaben in [13] gewählt; Tabelle 1 zeigt die Intensitäten in Abhängigkeit der Wassertiefe und des spezifischen Abflusses. Die Überprüfung der Verklausungsgefahr und die Berücksichtigung in den Gefahrenkarten richtet sich nach den Empfehlungen des Landesamtes für Umwelt und Geologie [8], [9]. Die dort genannten Kriterien für HQ20 werden vereinfacht auf den hier untersuchten Abfluss HQ25

übertragen (Abstimmung mit LfUG erfolgte gemäß den Vorgaben in [11]). Die im Bereich der Stadt Geithain (Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und Niedergrä-fenhain) untersuchten Brücken sind in Anhang 2 zusammen gestellt. Die Gefahrenkarten be-rücksichtigen die bei der Vermessung [20] aufgenommenen Brückenbauwerke. Ortslage Wickershain (Eula I. Ordnung) Es wird der Bereich der Ortslage Wickershain betrachtet, welcher an der Eula I. Ordnung liegt. An der untersten Straßenbrücke, von wo aus die Straße nach Geithain führt, geht die Eula II. Ordnung in die Eula I. Ordnung über. Die Überschwemmungen im betrachteten Be-reich der Ortslage Wickershain sind überwiegend auf die zu geringe Leistungsfähigkeit der Eula zurück zu führen. Insbesondere werden die Ausuferungen durch die zahlreichen Bau-werke (u.a. Verrohrungen) verstärkt, von denen die Mehrzahl als verklausungsgefährdet ein-gestuft werden.

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Tabelle 3: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Wickershain für HQ25

HQ25 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 29+512 bis 29+100

Abgesehen von der Brücke BW47 (Fl-km 29+188) sind die Brücken und Durchlässe alle verklausungsgefährdet (BW48 bis BW54, Fl-km 29+290 bis 29+512). Eine breite Ausuferung niedriger bis mittlerer Intensität in die Wiesen und Gärten tritt auf. Sie betrifft die innerhalb des flachen Vorlands gelegene Bebauung und reicht auch in die Anlagen des linksseitig gelegenen landwirtschaftlichen Betriebs.

Tabelle 4: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Wickershain für HQ50

HQ50 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 29+512 bis 29+100

Die Brücken und Durchlässe sind alle verklausungsgefährdet (BW47 bis BW54, Fl-km 29+188 bis 29+512). Eine breite Ausuferung niedriger bis mittlerer Intensität in die Wiesen und Gärten tritt auf. Sie betrifft die innerhalb des flachen Vorlands gelegene Bebauung und reicht auch in die Anlagen des linksseitig gelegenen landwirtschaftlichen Betriebs.

Tabelle 5: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Wickershain für HQ100

HQ100 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 29+512 bis 29+100

Die Brücken und Durchlässe sind alle verklausungsgefährdet (BW47 bis BW54, Fl-km 29+188 bis 29+512). Eine breite Ausuferung niedriger bis mittlerer Intensität in die Wiesen und Gärten tritt auf. Sie betrifft die innerhalb des flachen Vorlands gelegene Bebauung und reicht auch in die Anlagen des linksseitig gelegenen landwirtschaftlichen Betriebs.

Tabelle 6: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Wickershain für HQ200

HQ200 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 29+512 bis 29+100

Die Brücken und Durchlässe sind alle verklausungsgefährdet (BW47 bis BW54, Fl-km 29+188 bis 29+512). Eine breite Ausuferung niedriger bis mittlerer Intensität in die Wiesen und Gärten tritt auf. Sie betrifft die innerhalb des flachen Vorlands gelegene Bebauung und reicht auch in die Anlagen des linksseitig gelegenen landwirtschaftlichen Betriebs.

Ortslagen Geithain und Altdorf Die Überschwemmungen im Bereich der Ortslage Geithain sind überwiegend auf die geringe Leistungsfähigkeit der Eula zurück zu führen. Verstärkt werden diese Ausuferungen durch die zahlreichen Bauwerke, von denen eine Vielzahl als verklausungsgefährdet eingestuft werden.

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Der Rechen vor dem Auslauf des Fürstenteichs (BW45) wird bei der Beurteilung der Ver-klausungsgefahr hydraulisch nicht in Ansatz gebracht. Tabelle 7: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslagen Geithain und Altdorf für HQ25

HQ25 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 29+500 bis 29+000

Die rechtsseitig der Eula gelegene Bebauung liegt in ausreichender Entfernung und Höhenlage, so dass diese von den Überschwem-mungen nicht gefährdet ist. Abgesehen von der Brücke BW47 (Fl-km 29+188) sind die Brücken und Durchlässe (BW48 bis BW53, Fl-km 29+290 bis 29+400) alle verklausungsgefährdet.

Km 29+000 bis 28+480

Die Brücke oberhalb des Einlaufs in den Fürstenteich (BW46, Fl-km 28+687) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Hier kommt es zu kleineren Ausuferungen. Die Brücken BW43 (Fl-km 28+483) bis BW45 (Fl-km 28+556) werden als nicht verklausungsgefährdet eingestuft.

Km 28+480 bis 27+740

Der Durchlass unter der ehem. Tribüne am Sportplatz (BW42, Fl-km 28+315) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Aufgrund seiner geringen Leistungsfähigkeit findet eine Ausuferung niedriger Intensi-tät auf den Sportplatz statt. Die linksseitig gelegene Straße Paul-Guenther-Platz wird nicht überströmt. Die Brücke der Badergasse (BW41, Fl-km 28+148) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft. Der Steg in der Kleingartenanlage (BW40, Fl-km 28+098) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Kleingartenanlage ist linksseitig zum Teil und rechtsseitig bis zum Promenadenweg von Überschwemmungen betroffen. Diese gefähr-den auch das Vereinshaus am Sportplatz. Die Brücke des Damm-Mühlen-Weges (BW39, Fl-km 27+750) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft. Die Brücke des Ossaer Weges (BW38, Fl-km 27+636) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Im Rückstaubereich liegen links-seitig ein Schuppen sowie ein verlassenes Gebäude. Rechtsseitig wird die Altenburger Straße (B7) punktuell mit niedriger Intensität überstaut. Die Brücke wurde zwischenzeitlich umgebaut und ist ge-mäß vereinbarter Datengrundlage nicht in den hydraulischen Be-rechnungen berücksichtigt. Der Einfluss der neuen Brücken auf das Abflussgeschehen und die Beurteilung einer möglichen Verklausung kann derzeit ohne hydraulischen Nachweis nicht beurteilt werden.

Km 27+740 bis 26+860

Die unterhalb der Brücke des Ossaer Weges gelegenen Gebäude sind von Überschwemmungen niedriger Intensität betroffen. Die obere Brücke der Altdorfer Straße (BW37, Fl-km 27+470) ist nicht verklausungsgefährdet. Die Stege BW36.1 (Fl-km 27+382) und BW36.2 (Fl-km 27+405) werden als verklausungsgefährdet einge-stuft. Die untere Brücke der Altdorfer Straße (BW36, Fl-km 27+238) ist nicht verklausungsgefährdet. Oberhalb dieser kommt es rechtssei-tig zu Ausuferungen, welche bis zur Altenburger Straße (B7) reichen und zum Teil die Bebauung mit niedriger Intensität betreffen. Unter-halb der Brücke erfolgt eine rechtsseitige Ausuferung, welche ein Gebäude betrifft. Die Brücke der Altenburger Str. (B7, BW35, Fl-km 26+873) ist ver-klausungsgefährdet. Ihr Rückstaubereich reicht jedoch weder über die Altenburger Straße (B7) noch bis an die rechtsseitig gelegenen Garagen heran.

Km 26+860 bis 25+500

Entlang der Bundesstraße zwischen Geithain und Niedergräfenhain kommt es zu kleineren Ausuferungen. Die Bundesstraße und die Kläranlage ist von diesen nicht betroffen. Der Steg BW34.1 (Fl-km 26+370) wird als nicht verklausungsgefähr-

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det eingestuft. Ober- und unterhalb der Bebauung bei km 26+300 kommt es links-seitig zu Ausuferungen, welche die Bebauung zum Teil betreffen. Die Brücke BW34 (Fl-km 25+581) wird als nicht verklausungsgefähr-det eingestuft.

Tabelle 8: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslagen Geithain und Altdorf für HQ50

HQ50 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 29+500 bis 29+000

Die rechtsseitig der Eula gelegene Bebauung liegt in ausreichender Entfernung und Höhenlage, so dass diese von den Überschwem-mungen nicht gefährdet ist. Die Brücken und Durchlässe (BW47 bis BW53, Fl-km 29+188 bis 29+400) sind alle verklausungsgefährdet.

Km 29+000 bis 28+480

Die Brücke (BW46, Fl-km 28+687) oberhalb des Einlaufs in den Fürs-tenteich wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Hier kommt es zu Ausuferungen. Der Sportplatz ist geringfügig betroffen. Die Brücke über dem Auslauf des Fürstenteichs (BW45, Fl-km 28+556) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft. Die Brücke BW44 (Fl-km 28+520) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Verkehrsbrücke der Bruchheimer Str. (BW43, Fl-km 28+483) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft.

Km 28+480 bis 27+740

Der Durchlass unter der ehem. Tribüne am Sportplatz (BW42, Fl-km 28+315) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Aufgrund seiner geringen Leistungsfähigkeit findet eine Ausuferung niedriger bis mitt-lerer Intensität auf den Sportplatz bis in die Kleingärten hinein statt. Die linksseitig gelegene Straße Paul-Guenther-Platz wird nicht über-strömt. Die Brücke der Badergasse (BW41, Fl-km 28+148) wird als verklau-sungsgefährdet eingestuft. Der Steg in der Kleingartenanlage (BW40, Fl-km 28+098) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Kleingartenanlage ist linksseitig zum Teil und rechtsseitig bis zum Promenadenweg von Überschwemmungen betroffen. Diese gefähr-den auch das Vereinshaus am Sportplatz. Die Brücke des Damm-Mühlen-Weges (BW39, Fl-km 27+750) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft. Die Brücke des Ossaer Weges (BW38, Fl-km 27+636) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Im Rückstaubereich liegen links-seitig ein Schuppen sowie ein verlassenes Gebäude. Rechtsseitig wird die Altenburger Straße (B7) punktuell mit niedriger Intensität überstaut. Die Brücke wurde zwischenzeitlich umgebaut und ist ge-mäß vereinbarter Datengrundlage nicht in den hydraulischen Be-rechnungen berücksichtigt. Der Einfluss der neuen Brücken auf das Abflussgeschehen und die Beurteilung einer möglichen Verklausung kann derzeit ohne hydraulischen Nachweis nicht beurteilt werden.

Km 27+740 bis 26+860

Die unterhalb der Brücke des Ossaer Weges gelegenen Gebäude sind von Überschwemmungen niedriger Intensität betroffen. Die obere Brücke der Altdorfer Straße (BW37, Fl-km 27+470) ist ver-klausungsgefährdet. Die Stege BW36.1 (Fl-km 27+382) und BW36.2 (Fl-km 27+405) werden als verklausungsgefährdet eingestuft. Die untere Brücke der Altdorfer Straße (BW36, Fl-km 27+238) ist ver-klausungsgefährdet. Oberhalb dieser kommt es rechtsseitig zu Aus-uferungen, welche bis zur Altenburger Straße (B7) reichen und zum Teil die Bebauung mit niedriger Intensität betreffen. Unterhalb der Brücke erfolgt eine rechtsseitige Ausuferung, welche ein Gebäude betrifft. Die Brücke der Altenburger Str. (B7, BW35, Fl-km 26+873) ist ver-klausungsgefährdet. Ihr Rückstaubereich reicht jedoch weder über die Altenburger Straße (B7) noch bis an die rechtsseitig gelegenen Garagen heran.

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Km 26+860 bis 25+500

Entlang der Bundesstraße zwischen Geithain und Niedergräfenhain kommt es zu kleineren Ausuferungen. Die Bundesstraße und die Kläranlage ist von diesen nicht betroffen. Der Steg BW34.1 (Fl-km 26+370) wird als nicht verklausungsgefähr-det eingestuft. Ober- und unterhalb der Bebauung bei km 26+300 kommt es links-seitig zu Ausuferungen, welche die Bebauung zum Teil betreffen. Die Brücke BW34 (Fl-km 25+581) wird als verklausungsgefährdet eingestuft.

Tabelle 9: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslagen Geithain und Altdorf für HQ100

HQ100 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 29+500 bis 29+000

Die rechtsseitig der Eula gelegene Bebauung liegt in ausreichender Entfernung und Höhenlage, so dass diese von den Überschwem-mungen nicht gefährdet ist. Die Brücken und Durchlässe (BW47 bis BW53, Fl-km 29+188 bis 29+400) sind alle verklausungsgefährdet.

Km 29+000 bis 28+480

Die Brücke (BW46, Fl-km 28+687) oberhalb des Einlaufs in den Fürs-tenteich wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Hier kommt es zu Ausuferungen. Der Sportplatz liegt im Überschwemmungsgebiet. Die Brücke über dem Auslauf des Fürstenteichs (BW45, Fl-km 28+556) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft. Die Brücke BW44 (Fl-km 28+520) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Verkehrsbrücke der Bruchheimer Str. (BW43, Fl-km 28+483) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft.

Km 28+480 bis 27+740

Der Durchlass unter der ehem. Tribüne am Sportplatz (BW 42, Fl-km 28+315) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Aufgrund seiner geringen Leistungsfähigkeit findet eine Umströmung mittlerer Intensi-tät auf dem Sportplatz bis in die Kleingärten hinein statt. Diese ge-fährdet auch das Vereinshaus am Sportplatz. Die linksseitig gelegene Straße Paul-Guenther-Platz wird nicht überströmt. Die Brücke der Badergasse (BW41, Fl-km 28+148) wird als verklau-sungsgefährdet eingestuft. Der Steg in der Kleingartenanlage (BW40, Fl-km 28+098) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Kleingartenanlage ist linksseitig zum Teil und rechtsseitig bis zum Promenadenweg von Überschwemmungen betroffen. Die Brücke des Damm-Mühlen-Weges (BW39, Fl-km 27+750) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft. Die Brücke des Ossaer Weges (BW38, Fl-km 27+636) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Im Rückstaubereich liegen links-seitig ein Schuppen sowie ein verlassenes Gebäude. Rechtsseitig wird die Altenburger Straße (B7) punktuell mit niedriger Intensität überstaut. Die Brücke wurde zwischenzeitlich umgebaut und ist ge-mäß vereinbarter Datengrundlage nicht in den hydraulischen Be-rechnungen berücksichtigt. Der Einfluss der neuen Brücken auf das Abflussgeschehen und die Beurteilung einer möglichen Verklausung kann derzeit ohne hydraulischen Nachweis nicht beurteilt werden.

Km 27+740 bis 26+860

Die unterhalb der Brücke des Ossaer Weges gelegenen Gebäude sind von Überschwemmungen niedriger bis mittlerer Intensität betrof-fen. Die obere Brücke der Altdorfer Straße (BW37, Fl-km 27+470) ist ver-klausungsgefährdet. Die Stege BW36.1 (Fl-km 27+382) und BW36.2 (Fl-km 27+405) werden als verklausungsgefährdet eingestuft. Die untere Brücke der Altdorfer Straße (BW36, Fl-km 27+238) ist ver-klausungsgefährdet. Oberhalb dieser kommt es entlang der Altdorfer Straße zu Ausuferungen, welche bis zur Altenburger Straße (B7) reichen und die Bebauung mit niedriger bis mittlerer Intensität betref-fen. Zum Teil geht die Überschwemmungsfläche über die Altdorfer

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Straße hinaus. Unterhalb der Brücke erfolgt eine rechtsseitige Aus-uferung, welche die unterhalb gelegenen Gebäude betrifft. Die Brücke der Altenburger Str. (B7, BW35, Fl-km 26+873) ist ver-klausungsgefährdet. Ihr Rückstaubereich reicht jedoch weder über die Altenburger Straße (B7) noch bis an die rechtsseitig gelegenen Garagen heran.

Km 26+860 bis 25+500

Entlang der Bundesstraße zwischen Geithain und Niedergräfenhain kommt es zu kleineren Ausuferungen. Die Bundesstraße und die Kläranlage ist von diesen nicht betroffen. Der Steg BW34.1 (Fl-km 26+370) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Ober- und unterhalb der Bebauung bei km 26+300 kommt es links-seitig zu Ausuferungen, welche die Bebauung zum Teil betreffen. Die Brücke BW34 (Fl-km 25+581) wird als verklausungsgefährdet eingestuft.

Tabelle 10: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslagen Geithain und Altdorf für HQ200

HQ200 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 29+500 bis 29+000

Die rechtsseitig der Eula gelegenen Bebauung liegt in ausreichender Entfernung und Höhenlage, so dass diese von den Überschwem-mungen nicht gefährdet werden. Die Brücken und Durchlässe (BW47 bis BW53, Fl-km 29+188 bis 29+400) sind alle verklausungsgefährdet.

Km 29+000 bis 28+480

Die Brücke (BW46, Fl-km 28+687) oberhalb des Einlaufs in den Fürs-tenteich wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Hier kommt es zu Ausuferungen. Der Sportplatz liegt im Überschwemmungsgebiet. Die Brücke über dem Auslauf des Fürstenteichs (BW45, Fl-km 28+556) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft. Die Brücke BW44 (Fl-km 28+520) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Verkehrsbrücke der Bruchheimer Str. (BW43, Fl-km 28+483) wird als verklausungsgefährdet eingestuft.

Km 28+480 bis 27+740

Der Durchlass unter der ehem. Tribüne am Sportplatz (BW 42, Fl-km 28+315) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Aufgrund seiner geringen Leistungsfähigkeit findet eine Umströmung mittlerer Intensi-tät auf dem Sportplatz bis in die Kleingärten hinein statt. Diese ge-fährdet auch das Vereinshaus am Sportplatz. Die linksseitig gelegene Straße Paul-Guenther-Platz wird nicht überströmt. Die Brücke der Badergasse (BW41, Fl-km 28+148) wird als verklau-sungsgefährdet eingestuft. Der Steg in der Kleingartenanlage (BW40, Fl-km 28+098) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Kleingartenanlage ist linksseitig zum Teil und rechtsseitig bis zum Promenadenweg von Überschwemmungen betroffen. Die Brücke des Damm-Mühlen-Weges (BW39, Fl-km 27+750) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft. Die Brücke des Ossaer Weges (BW38, Fl-km 27+636) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Im Rückstaubereich liegen links-seitig ein Schuppen sowie ein verlassenes Gebäude. Rechtsseitig wird die Altenburger Straße (B7) punktuell mit niedriger Intensität überstaut. Die Brücke wurde zwischenzeitlich umgebaut und ist ge-mäß vereinbarter Datengrundlage nicht in den hydraulischen Be-rechnungen berücksichtigt. Der Einfluss der neuen Brücken auf das Abflussgeschehen und die Beurteilung einer möglichen Verklausung kann derzeit ohne hydraulischen Nachweis nicht beurteilt werden.

Km 27+740 bis 26+860

Die unterhalb der Brücke des Ossaer Weges gelegenen Gebäude sind von Überschwemmungen niedriger bis mittlerer Intensität betrof-fen. Die obere Brücke der Altdorfer Straße (BW37, Fl-km 27+470) ist ver-klausungsgefährdet. Die Stege BW36.1 (Fl-km 27+382) und BW36.2

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(Fl-km 27+405) werden als verklausungsgefährdet eingestuft. Die untere Brücke der Altdorfer Straße (BW36, Fl-km 27+238) ist ver-klausungsgefährdet. Oberhalb dieser kommt es entlang der Altdorfer Straße zu Ausuferungen, welche bis zur Altenburger Straße (B7) reichen und die Bebauung mit niedriger bis mittlerer Intensität betref-fen. Zum Teil geht die Überschwemmungsfläche über die Altdorfer Straße hinaus. Unterhalb der Brücke erfolgt eine rechtsseitige Aus-uferung, welche die unterhalb gelegenen Gebäude betrifft. Die Brücke der Altenburger Str. (B7, BW35, Fl-km 26+873) ist ver-klausungsgefährdet. Ihr Rückstaubereich reicht an die Altenburger Straße (B7) und tangiert die rechtsseitig gelegenen Garagen.

Km 26+860 bis 25+500

Entlang der Bundesstraße zwischen Geithain und Niedergräfenhain kommt es zu kleineren Ausuferungen. Die Bundesstraße und die Kläranlage ist von diesen nicht betroffen. Der Steg BW34.1 (Fl-km 26+370) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Ober- und unterhalb der Bebauung bei km 26+300 kommt es links-seitig zu Ausuferungen, welche die Bebauung zum Teil betreffen. Die Brücke BW34 (Fl-km 25+581) wird als verklausungsgefährdet eingestuft.

Ortslage Niedergräfenhain Die Überschwemmungen im Bereich der Ortslage Niedergräfenhain sind überwiegend auf die geringe Leistungsfähigkeit der Eula zurück zu führen. Verstärkt werden diese Ausuferun-gen durch die Brückenbauwerke, von denen eine Vielzahl als verklausungsgefährdet einge-stuft werden. Tabelle 11: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Niedergräfenhain für HQ25

HQ25 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 25+500 bis 24+480

Es kommt zu kleinflächigen Ausuferungen, welche die gewässernahe Bebauung betreffen können. Die obere Brücke der Bundesstraße (BW33, Fl-km 25+284) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft. Die Brücke BW32 (Fl-km 24+957) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Brücke BW31 (Fl-km 24+810) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die oberhalb gelegenen Gebäude sind von den Über-schwemmungen aus dem Rückstau der Brücke betroffen. Die Brücke BW30 (Fl-km 24+734) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen aus dem Rückstau der Brücke erreichen die Bebauung nicht. Die untere Brücke der Bundesstraße (BW29, Fl-km 24+627) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen aus dem Rückstau der Brücke gefährden keine Bebauung. Die Brücke BW28 (Fl-km 24+496) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen aus dem Rückstau der Brücke gefährden die gewässernahe Bebauung bis zur Brücke der B7.

Km 24+480 bis 23+350

Im gesamten Bereich kommt es zu Ausuferungen hauptsächlich nied-riger Intensität, welche die umliegende Bebauung betreffen. Die Hauptstraße nach Hermsdorf wird in einigen Bereichen überströmt. Der Steg BW27.1 (Fl-km 24+334) und die Straßenbrücke BW27 (Fl-km 24+037) werden als verklausungsgefährdet eingestuft. Seit 2004 ist an Stelle des BW27 eine neue Brücke vorhanden (hydraulische Berechnung aufgrund vereinbarten Datengrundlage mit ehemaliger Brücke). Der Einfluss der neuen Brücken auf das Abflussgeschehen und die Beurteilung einer möglichen Verklausung kann derzeit ohne hydraulischen Nachweis nicht beurteilt werden.

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Die Straßenbrücke BW26 (Fl-km 23+894) wird nicht als verklau-sungsgefährdet eingestuft. Die Anlagen des landwirtschaftlichen Be-triebs oberhalb des Eisenbahnviadukts (BW25, Fl-km 23+785) sind von der Überschwemmung nicht betroffen. Der Fußgängersteg (BW24, Fl-km 23+650) wird als verklausungsge-fährdet eingestuft.

Tabelle 12: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Niedergräfenhain für HQ50

HQ50 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 25+500 bis 24+480

Es kommt zu Ausuferungen, welche die gewässernahe Bebauung betreffen können. Die obere Brücke der Bundesstraße (BW33, Fl-km 25+284) und die Brücke BW32 (Fl-km 24+957) werden als verklausungsgefährdet eingestuft. Ebenfalls wird die Brücke BW31 (Fl-km 24+810) wird als verklau-sungsgefährdet eingestuft. Die oberhalb gelegenen Gebäude sind von den Überschwemmungen aus dem Rückstau der Brücke betrof-fen. Die Brücke BW30 (Fl-km 24+734) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen aus dem Rückstau der Brücke erreichen die Bebauung nicht. Die untere Brücke der Bundesstraße (BW29, Fl-km 24+627) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen aus dem Rückstau der Brücke gefährden keine Bebauung, erreichen jedoch den Parkplatz des Autohauses. Die Brücke BW28 (Fl-km 24+496) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen aus dem Rückstau der Brücke gefährden die gewässernahe Bebauung bis zur Brücke der B7. Die Bundesstraße wird zum Teil überströmt.

Km 24+480 bis 23+350

Im gesamten Bereich kommt es zu Ausuferungen niedriger bis mittle-rer Intensität, welche die umliegende Bebauung betreffen. Die Hauptstraße nach Hermsdorf wird fast im gesamten Bereich über-strömt. Der Steg BW27.1 (Fl-km 24+334) und die Straßenbrücke BW27 (Fl-km 24+037) werden als verklausungsgefährdet eingestuft. Seit 2004 ist an Stelle des BW27 eine neue Brücke vorhanden (hydraulische Berechnung aufgrund vereinbarten Datengrundlage mit ehemaliger Brücke). Der Einfluss der neuen Brücken auf das Abflussgeschehen und die Beurteilung einer möglichen Verklausung kann derzeit ohne hydraulischen Nachweis nicht beurteilt werden. Die Straßenbrücke BW26 (Fl-km 23+894) wird nicht als verklau-sungsgefährdet eingestuft. Die Anlagen des landwirtschaftlichen Be-triebs oberhalb des Eisenbahnviadukts (BW25, Fl-km 23+785) sind von der Überschwemmung nicht betroffen. Jedoch liegen die meisten der Gebäude von km 24+330 bis zum Eisenbahnviadukt im Über-schwemmungsgebiet. Der Fußgängersteg (BW24, Fl-km 23+650) wird als verklausungsge-fährdet eingestuft.

Tabelle 13: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Niedergräfenhain für HQ100

HQ100 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 25+500 bis 24+480

Es kommt zu Ausuferungen, welche die gewässernahe Bebauung betreffen. Die Bundesstraße wird zu großen Teilen überströmt und dadurch auch die anschließende Bebauung gefährdet. Die oberer Brücke der Bundesstraße (BW33, Fl-km 25+284) und die Brücke BW32 (Fl-km 24+957) werden als verklausungsgefährdet eingestuft.

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Ebenfalls wird die Brücke BW31 (Fl-km 24+810) wird als verklau-sungsgefährdet eingestuft. Die oberhalb gelegenen Gebäude bis über die Bundesstraße hinaus sind von den Überschwemmungen oberhalb der Brücke betroffen. Die Brücke BW30 (Fl-km 24+734) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen oberhalb der Brücke reichen rechtsseitig über die B7 hinaus und erreichen linksseitig das Auto-haus. Die untere Brücke der Bundesstraße (BW29, Fl-km 24+627) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen oberhalb der Brücke betreffen den Parkplatz des Autohauses und reichen rechtsseitig bis zu den hinter der B7 gelegenen Gebäuden. Die Brücke BW28 (Fl-km 24+496) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen oberhalb der Brücke gefährden die Bebauung bis zur Brücke der B7. Die Bundesstraße wird über-strömt.

Km 24+480 bis 23+350

Im gesamten Bereich kommt es zu Ausuferungen niedriger und in großen Bereichen auch mittlerer Intensität, welche die umliegende Bebauung betreffen. Die Hauptstraße nach Hermsdorf wird im ge-samten Bereich überströmt. Der Steg BW27.1 (Fl-km 24+334) und die Straßenbrücke BW27 (Fl-km 24+037) werden als verklausungsgefährdet eingestuft. Seit 2004 ist an Stelle des BW27 eine neue Brücke vorhanden (hydraulische Berechnung gemäß vereinbarter Datengrundlage mit ehemaliger Brücke). Der Einfluss der neuen Brücken auf das Abflussgeschehen und die Beurteilung einer möglichen Verklausung kann derzeit ohne hydraulischen Nachweis nicht beurteilt werden. Die Straßenbrücke BW26 (Fl-km 23+894) wird nicht als verklau-sungsgefährdet eingestuft. Die Anlagen des landwirtschaftlichen Be-triebs oberhalb des Eisenbahnviadukts (BW25, Fl-km 23+785) sind von der Überschwemmung nicht betroffen. Jedoch liegen die meisten der Gebäude von km 24+330 bis zum Eisenbahnviadukt im Über-schwemmungsgebiet. Der Fußgängersteg (BW24, Fl-km 23+650) wird als verklausungsge-fährdet eingestuft.

Tabelle 14: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Niedergräfenhain für HQ200

HQ200 ortsgenaue Lage Prozessbeschreibung

Km 25+500 bis 24+480

Es kommt zu Ausuferungen, welche die gewässernahe Bebauung betreffen. Die Bundesstraße wird zu großen Teilen überströmt und dadurch auch die anschließende Bebauung gefährdet. Die oberer Brücke der Bundesstraße (BW33, Fl-km 25+284) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Oberhalb der Brücke kommt es zu Ausuferungen, welche die untersten Gebäude am Oberen Viehweg mit mittlerer Intensität betreffen. Die Brücke BW32 (Fl-km 24+957) und die Brücke BW31 (Fl-km 24+810) werden als verklausungsgefährdet eingestuft. Die oberhalb gelegenen Gebäude bis über die Bundesstraße hinaus sind von den Überschwemmungen oberhalb der Brücke betroffen. Die Brücke BW30 (Fl-km 24+734) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen oberhalb der Brücke reichen rechtsseitig über die B7 hinaus und erreichen linksseitig das Auto-haus. Die untere Brücke der Bundesstraße (BW29, Fl-km 24+627) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen oberhalb der Brücke betreffen den Parkplatz des Autohauses und reichen rechtsseitig bis zu den hinter der B7 gelegenen Gebäuden. Die Brücke BW28 (Fl-km 24+496) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Die Überschwemmungen oberhalb der Brücke gefährden die Bebauung bis zur Brücke der B7. Die Bundesstraße wird über-strömt.

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Km 24+480 bis 23+350

Im gesamten Bereich kommt es zu Ausuferungen hauptsächlich mitt-lerer Intensität, welche die umliegende Bebauung betreffen. Die Hauptstraße nach Hermsdorf wird im gesamten Bereich überströmt. Der Steg BW27.1 (Fl-km 24+334) und die Straßenbrücke BW27 (Fl-km 24+037) werden als verklausungsgefährdet eingestuft. Seit 2004 ist an Stelle des BW27 eine neue Brücke vorhanden (hydraulische Berechnung gemäß vereinbarter Datengrundlage mit ehemaliger Brücke). Der Einfluss der neuen Brücken auf das Abflussgeschehen und die Beurteilung einer möglichen Verklausung kann derzeit ohne hydraulischen Nachweis nicht beurteilt werden. Auch die Straßenbrücke BW26 (Fl-km 23+894) gilt als verklausungs-gefährdet. Die Anlagen des landwirtschaftlichen Betriebs oberhalb des Eisenbahnviadukts (BW25, Fl-km 23+785) sind von der Über-schwemmung nicht betroffen. Jedoch liegen die meisten der Gebäu-de von km 24+330 bis zum Eisenbahnviadukt im Überschwem-mungsgebiet. Der Fußgängersteg (BW24, Fl-km 23+650) wird als verklausungsge-fährdet eingestuft.

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3 Gefahrenkarte Die Gefahrenkarten sind in Form von Intensitätskarten getrennt für die untersuchten Wieder-kehrintervalle von T = 25 a bis T = 200 a erstellt. Die Kartendarstellung zeigt die aus den beiden Parametern Wassertiefe (hw) oder spezifischer Durchfluss (v*hw) ermittelte höhere Intensität. Neben den Intensitäten ist in den Karten die maximale Ausdehnung der Überschwemmun-gen des 500-jährlichen Hochwasserereignisses angegeben. Der Bereich zwischen den po-tenziellen Überschwemmungsflächen bis zu einer Jährlichkeit von T = 200 a und der Hoch-wasserlinie des Extremereignisses HQ500 (vgl. 2.1) zeigt näherungsweise die verbleibende Restgefährdung über das HQ200 unter Berücksichtigung von Verklausungen hinaus. Durch die Berücksichtigung von verklausungsgefährdeten Brücken unter Verwendung des Energiehöhenansatzes aus [8] und [9] kann es lokal zu größeren Überschwemmungen der untersuchten Jährlichkeiten über das Extremereignis HQ500 hinaus kommen. Die Gefahrenkarten für die Stadt Geithain sind in den Anlagen 10.9.1 bis 10.9.4 sowie 10.9.0 (Übersichtslageplan) dargestellt. Bezugspegel Für die untersuchten Ortslagen der Stadt Geithain (Wickershain, Geithain, Altdorf und Nie-dergräfenhain) liegt kein zur Hochwasserwarnung geeigneter Pegel vor.

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4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen Zur Verminderung des Schadenspotenzials, z.B. infolge von nicht ausreichend leistungsfähi-gen oder erosionsgefährdeten Gewässerabschnitten, sind Schutzmaßnahmen notwendig, die im Folgenden beschrieben werden. Der im Hochwasserschutzkonzept [1] definierte 100-jährliche Schutz für geschlossene Sied-lungen ist in Niedergräfenhain derzeit nicht eingehalten. Zur Verbesserung des Abflussver-haltens sollten die ab einem Abfluss HQ25 als verklausungsgefährdet eingestuften Brücken BW24, BW26 und BW27.1 baulich verändert werden. Die alte Brücke BW27 (Fl-km 24+037) wurde 2004 durch einen Neubau ersetzt. Die neue Bücke ist nicht in den hydraulischen Be-rechnungen berücksichtigt. Da die Eula vom Zentrum bis zum unteren Ende der Ortslage in einem relativ tief einge-schnittenen Wiesenbereich verläuft, steht in diesem Bereich genügend Platz für eine Gerin-neaufweitung zur Verfügung. Die Ufergestaltung sollte dabei ökologische Belange berück-sichtigen. Die Brücke Unterstrom der B7 (Fl-km 24+496; BW28) stellt eine erhebliche Querschnittsein-engung dar und sollte daher baulich verändert werden. Im Rahmen des Um- oder Neubaus wird empfohlen, die linksseitige Ufermauer Unterstrom der Brücke erosionsstabil auszufüh-ren. Da die Strömungsverhältnisse an der Brücke der B7 (Fl-km 24+627; BW29) sehr un-günstig sind (Linienführung, Verklausungsgefahr), wird empfohlen, neben einer baulichen Anpassung der Brücke die Bereiche um die Brücke sowie die Linienführung zu verändern. Die ab einem Abfluss HQ25 als verklausungsgefährdet eingestuften Brücken weiter O-berstrom (BW30, BW31, BW32) sollten zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit umgestaltet werden. Dazu sollte auch das Gewässerbett aufgeweitet werden. Die Umgestal-tung könnte durch Böschungen oder im Bereich beengter Platzverhältnisse durch Ufermau-ern realisiert werden. Die einzelnen Gebäude zwischen Niedergräfenhain und Altdorf (ca. Fl-km 26+300) sind bei einem Abfluss HQ25 von Überschwemmungen betroffen. Zur Sicherstellung des 25-jährlichen Hochwasserschutzes werden lokale Maßnahmen zum baulichen Objektschutz empfohlen. Der im Hochwasserschutzkonzept [1] festgelegte 100-jährliche Schutz für geschlossene Siedlungen ist derzeit für Geithain/ Altdorf nicht eingehalten. Zur Verhinderung des Rück-staus der ab einem Abfluss HQ25 als verklausungsgefährdet eingestuften Straßenbrücke (26+865; BW35) sollte die Brücke baulich verändert werden. Den Überschwemmungen bis in die entlang der B7 angrenzenden Bebauung im Zentrum von Altdorf sollte durch Gerinneer-tüchtigungen begegnet werden. Die Ufer sollten abgeböscht und im Bereich beengter Platz-verhältnisse durch Mauern gesichert werden. Dabei sollten die ab HQ25 bzw. HQ50 als ver-klausungsgefährdet eingestuften Brücken (insbesondere BW36 bis BW38) hinsichtlich einer

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möglichen baulichen Anpassung zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit un-tersucht werden. Der angestrebte 25-jährliche Hochwasserschutz für den Sportplatz Geithain ist durch die zu geringe Leistungsfähigkeit der Verrohrung nicht eingehalten. Das Gewässer sollte in diesem Bereich in einen naturnahen Zustand mit offener Gewässerführung versetzt werden. Die e-hemalige Tribüne ist bereits entfernt worden. Der Auslauf aus dem Fürstenteich sollte zur Verminderung der bestehenden Verklausungs-gefahr baulich umgestaltet werden. Zum Schutz einzelner Gebäude in Wickershain (Eula I. Ordnung, ca. Fl-km 29+200) sollten mehrere Stege und Überfahrten in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit verbessert, die Ufer auf ihre Erosionsanfälligkeit überprüft und ggf. Instand gesetzt werden. Besteht darüber hinaus weiterer Schutzbedarf, sollten Maßnahmen zum baulichen Objekt-schutz geprüft werden. Bearbeiter: Dipl.-Ing. J. Finkenstein Erfurt, April 2005 Dipl.-Geogr. A. Harder Dipl.-Ing. U. Lengler Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH (Dr.-Ing. U. Kanzow)

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Quellenverzeichnis [1] Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH (BCE): Hochwasserschutzkonzept,

Fließgewässer I. Ordnung im Regierungsbezirk Leipzig – Wyhra/Eula, Endbericht. Erfurt, August 2004

[2] Bundesamt für Wasserwirtschaft u.a. (Hrsg.): Empfehlungen, Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten. Biel, 1997. 32 S.

[3] Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen: Erstellung von Hochwasser-schutzkonzepten für Fließgewässer – Empfehlungen für die Ermittlung des Gefähr-dungs- und Schadenpotenzials bei Hochwasserereignissen sowie für die Festlegung von Schutzzielen, Pirna, 18. März 2003

[4] Lecher, K., u.a. (Hrsg.): Taschenbuch der Wasserwirtschaft, 8. Auflage, Parey, Berlin 2001

[5] Freistaat Sachsen: Bericht der sächsischen Staatsregierung zur Hochwasser-katastrophe im August 2002 (www.sachsen.de), 2003

[6] Erlass des SMUL vom 17.03.2003 „Erstellung von flussgebietsbezogenen Hochwas-serschutzkonzepten“

[7] Erlass des SMUL vom 22.03.2004 „Erstellung von Gefahrenkarten im Rahmen der Erarbeitung von HWSK“

[8] Empfehlungen des LfUG zur Erarbeitung von Karten zur Darstellung der Hochwas-sergefahren vom 05.04.2004

[9] Stellungnahme zu den Empfehlungen der Erarbeitung von Gefahrenkarten. Anmer-kungen von R. Elze, LfUG vom Juli 2004.

[10] Festlegungsprotokoll der Beratung am 23.04.2004 in der LTV [11] Protokoll zur Besprechung Gefahrenkarten am 13.10.2004 [12] Empfehlungen des LfUG zu Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes vom

29.04.2004 [13] Landesamt für Umwelt und Geologie: Gefahrenkarten - Gefahr durch Überschwem-

mung. Erläuterungsbericht - einheitliche Textbausteine (Stand 19.08.2004). [14] Schreiben des LfUG zur Umsetzung des Erlasses des SMUL vom 22.03.2004 (Erstel-

lung von Gefahrenkarten im Rahmen der Erarbeitung von HWSK) [15] Übersicht der zu erstellenden Gefahrenkarten [16] Empfehlungen des LfUG zur einheitlichen Bearbeitung und Darstellung (StUFA

Chemnitz) vom 20.04.2004 [17] Sächsisches Wassergesetz in der aktuellen Fassung [18] Layout-Vorgaben des LfUG (Mustergefahrenkarte, laufende Festlegungen) [19] Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

(www.smul.sachsen.de/de/wu/organisation/staatsbetriebe/ltv/inhalt_re_1009.html) [20] Terrestrische Vermessungen an den Gewässern Wyhra und Eula im Frühjahr 2003

durch Vermessungsbüros Schmitt (Böhlen) und Klemm & Hensen (Leipzig)

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\Bericht\Anhaenge\Wasserspiegel_Geithain.xls

Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnungen Stadt Geithain, Eula

Anhang 1

Station Ereignis Durchfluss Minimale Berechnete Energie Energie Geschwin- Geschwin- Geschwin- Sohlhöhe Wasser- höhe linien- digkeit im digkeit im digkeit im spiegelhöhe gefälle Flussbett linken Vorland rechten Vorland [m³/s] [mHN] [mHN] [m] [m/m] [m/s] [m/s] [m/s]

23+350 HQ100 26,00 188,17 189,82 190,00 5,52 2,18 0,26 1,2223+419 HQ100 26,00 188,52 190,20 190,51 5,98 2,67 0,35 1,0923+507 HQ100 26,00 188,67 190,60 190,82 3,46 2,21 0,77 0,9023+550 HQ100 26,00 188,76 190,82 190,93 2,08 1,72 0,65 0,7423+596 HQ100 26,00 188,9 190,92 191,01 1,53 1,65 0,46 0,5923+650 HQ100 26,00 189,07 191,04 191,09 1,61 1,35 0,58 0,5723+700 HQ100 26,00 189,24 191,12 191,15 0,97 1,22 0,50 0,4923+773 HQ100 26,00 189,45 191,19 191,20 0,39 0,79 0,38 0,5023+785 HQ100 26,00 189,53 191,19 191,21 0,45 0,85 0,45 0,2823+800 HQ100 26,00 189,59 191,18 191,22 1,14 1,19 0,80 0,3823+825 HQ100 26,00 189,63 191,21 191,26 1,26 1,12 0,99 0,4823+852 HQ100 26,00 189,68 191,19 191,40 5,98 2,40 1,60 0,9023+883 HQ100 26,00 189,69 191,27 191,65 8,22 2,77 0,94 0,8823+889 HQ100 26,00 189,71 191,28 191,71 9,70 2,90 0,00 0,0023+894 HQ100 26,00 189,71 191,34 191,90 27,50 3,32 0,00 0,0023+899 HQ100 26,00 189,71 191,67 191,91 4,02 2,20 0,00 0,0023+950 HQ100 26,00 189,68 192,00 192,02 0,37 0,87 0,49 0,5424+013 HQ100 26,00 189,78 192,02 192,06 0,78 1,23 0,53 0,5924+032 HQ100 26,00 189,83 191,98 192,10 2,89 1,80 0,73 0,7224+037 HQ100 26,00 189,78 192,48 192,66 24,52 2,45 0,00 0,0024+042 HQ100 26,00 189,81 192,65 192,66 0,19 0,64 0,33 0,3824+050 HQ100 26,00 189,87 192,65 192,66 0,11 0,55 0,31 0,3024+071 HQ100 26,00 189,93 192,65 192,66 0,08 0,45 0,26 0,2724+132 HQ100 26,00 189,92 192,66 192,66 0,08 0,46 0,24 0,2824+191 HQ100 26,00 190,03 192,66 192,67 0,07 0,42 0,22 0,2624+250 HQ100 26,00 190,08 192,66 192,68 0,32 0,81 0,41 0,3024+321 HQ100 26,00 190,26 192,67 192,72 0,71 1,25 0,44 0,3724+334 HQ100 26,00 190,23 192,66 192,74 1,08 1,50 0,53 0,3824+386 HQ100 26,00 190,39 192,73 192,79 1,08 1,34 0,59 0,4524+411 HQ100 26,00 190,48 192,74 192,94 2,75 2,12 0,58 0,5424+432 HQ100 26,00 190,65 192,89 192,96 1,25 1,42 0,58 0,5224+450 HQ100 26,00 190,69 192,88 192,99 1,66 1,58 0,46 0,5124+478 HQ100 26,00 190,75 192,69 193,14 8,79 2,97 0,00 0,0024+486 HQ100 26,00 190,83 192,79 193,21 8,61 2,89 0,84 0,0024+491 HQ100 26,00 190,84 192,90 193,45 12,81 3,29 0,00 0,0024+496 HQ100 26,00 190,84 193,36 194,46 57,76 4,65 0,00 0,0024+507 HQ100 26,00 190,84 194,78 194,79 0,04 0,41 0,16 0,3024+549 HQ100 26,00 191,07 194,78 194,79 0,04 0,42 0,26 0,2724+585 HQ100 26,00 191,29 194,78 194,79 0,03 0,38 0,16 0,1924+600 HQ100 26,00 191,51 194,78 194,79 0,10 0,52 0,24 0,2624+622 HQ100 26,00 191,3 194,79 194,80 0,10 0,56 0,45 0,2224+627 HQ100 26,00 191,29 194,79 194,82 0,52 0,72 0,00 0,0024+632 HQ100 26,00 191,36 194,82 194,83 0,06 0,44 0,27 0,1724+650 HQ100 26,00 191,6 194,82 194,83 0,07 0,52 0,26 0,1824+700 HQ100 26,00 191,63 194,82 194,83 0,13 0,57 0,29 0,2224+729 HQ100 26,00 191,88 194,80 194,85 0,59 1,11 0,36 0,4824+734 HQ100 26,00 191,9 195,07 195,16 8,05 1,79 0,00 0,0024+739 HQ100 26,00 191,92 195,15 195,17 0,25 0,80 0,19 0,3024+750 HQ100 26,00 191,97 195,16 195,17 0,15 0,75 0,21 0,2624+778 HQ100 26,00 192,17 195,16 195,17 0,08 0,57 0,41 0,2724+801 HQ100 26,00 192,15 195,15 195,18 0,30 0,88 0,17 0,3424+805 HQ100 26,00 192,17 195,16 195,18 0,21 0,64 0,00 0,3724+810 HQ100 26,00 192,18 195,09 195,49 117,96 2,81 0,00 0,0024+815 HQ100 26,00 192,18 195,78 195,79 0,04 0,34 0,14 0,1924+822 HQ100 26,00 192,18 195,78 195,79 0,03 0,32 0,19 0,1624+861 HQ100 26,00 192,54 195,78 195,79 0,03 0,35 0,22 0,1524+895 HQ100 26,00 192,57 195,78 195,79 0,14 0,68 0,46 0,1724+930 HQ100 26,00 192,78 195,77 195,80 0,30 0,94 0,30 0,2924+952 HQ100 26,00 192,8 195,76 195,82 0,94 1,20 0,37 0,4124+957 HQ100 26,00 192,79 196,18 196,35 10,10 2,24 0,00 0,0024+960 HQ100 26,00 192,8 196,34 196,36 0,14 0,60 0,34 0,2424+966 HQ100 26,00 192,83 196,34 196,36 0,13 0,69 0,44 0,2725+000 HQ100 26,00 193,22 196,35 196,36 0,13 0,67 0,27 0,2125+000 HQ100 26,00 193,21 196,35 196,37 0,13 0,67 0,27 0,2125+011 HQ100 26,00 193,08 196,35 196,37 0,16 0,75 0,31 0,2925+035 HQ100 26,00 193,23 196,36 196,37 0,18 0,75 0,34 0,3025+059 HQ100 26,00 193,36 196,36 196,38 0,20 0,81 0,33 0,2925+106 HQ100 26,00 193,65 196,37 196,39 0,35 0,89 0,43 0,4425+171 HQ100 26,00 194,14 196,32 196,48 2,11 1,85 0,54 0,6925+238 HQ100 26,00 194,63 196,41 196,88 8,77 3,03 0,00 0,6525+269 HQ100 26,00 194,96 196,69 197,20 11,95 3,16 0,00 0,00

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\Bericht\Anhaenge\Wasserspiegel_Geithain.xls

Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnungen Stadt Geithain, Eula

Anhang 1

Station Ereignis Durchfluss Minimale Berechnete Energie Energie Geschwin- Geschwin- Geschwin- Sohlhöhe Wasser- höhe linien- digkeit im digkeit im digkeit im spiegelhöhe gefälle Flussbett linken Vorland rechten Vorland [m³/s] [mHN] [mHN] [m] [m/m] [m/s] [m/s] [m/s]

25+279 HQ100 26,00 195,27 196,80 197,31 10,88 3,17 0,00 0,0025+284 HQ100 26,00 195,26 196,95 197,42 33,61 3,03 0,00 0,0025+294 HQ100 26,00 195,25 197,53 197,60 0,96 1,41 0,76 0,6225+354 HQ100 26,00 195,91 197,86 198,10 4,41 2,36 0,87 0,6625+407 HQ100 26,00 196,56 198,31 198,74 7,68 2,91 0,00 1,0025+492 HQ100 26,00 197,69 199,68 199,94 4,68 2,40 0,90 0,7125+560 HQ100 26,00 198,52 200,52 200,85 4,80 2,61 0,78 0,6825+581 HQ100 12,00 199,41 201,05 201,20 13,36 1,72 0,00 0,0025+604 HQ100 12,00 199,73 201,17 201,23 1,17 1,20 0,47 0,5825+651 HQ100 12,00 200,04 201,48 201,67 7,72 2,25 1,08 0,0025+719 HQ100 12,00 200,29 202,00 202,33 9,69 2,54 0,00 0,0025+769 HQ100 12,00 201,45 202,61 202,94 14,40 2,52 0,00 0,0025+815 HQ100 12,00 201,22 202,93 203,11 3,73 1,96 0,33 0,7325+848 HQ100 12,00 201,64 203,06 203,31 7,93 2,47 0,00 1,1925+885 HQ100 12,00 202,26 203,65 203,92 9,58 2,36 0,00 1,0625+913 HQ100 12,00 202,43 203,88 204,00 2,59 1,59 0,67 0,0026+020 HQ100 12,00 203,14 204,49 204,75 7,06 2,33 0,82 0,0026+078 HQ100 12,00 203,73 205,06 205,36 8,36 2,51 0,00 1,0626+119 HQ100 12,00 204,06 205,43 205,61 6,16 1,90 0,00 0,0026+182 HQ100 12,00 205,65 206,96 207,38 12,66 2,89 0,00 0,0026+214 HQ100 12,00 206,66 207,91 208,08 4,76 1,98 0,69 0,0026+238 HQ100 12,00 206,84 208,05 208,19 4,75 1,81 1,19 0,0026+305 HQ100 12,00 208,36 209,47 209,85 13,51 2,73 0,00 0,0026+342 HQ100 12,00 208,75 210,00 210,13 7,37 1,82 1,28 0,0026+381 HQ100 12,00 208,59 210,26 210,30 1,30 0,99 0,68 0,0026+403 HQ100 12,00 208,88 210,20 210,50 11,56 2,52 1,41 0,0026+450 HQ100 12,00 209,47 210,80 211,10 14,89 2,43 0,00 0,0026+481 HQ100 12,00 209,61 211,17 211,42 10,17 2,20 0,00 0,0026+517 HQ100 12,00 209,47 211,56 211,61 0,75 1,07 0,71 0,00

Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Seite 2 von 4

Page 24: HWSK-Nr. 35, Gefahrenkarte Ortslagen Wickershain, …...schnitt der Stadt Geithain mit den Ortslagen Wickershain, Geithain, Altdorf und Niedergrä-fenhain keine signifikante Beeinflussung

Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbHHWSK Wyhra/Eula im RB LeipzigGefahrenkarte Geithain

Anhang 2: Prozesse an Brückenbauwerken

Gewässer: EulaVORHABEN: Erstellung eines flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzeptes für die Wyhra und Eula

im Regierungsbezirk Leipzig

Anhang: Ermittlung der Wasserspiegellagen, des Freibordes undder Energiehöhe an den Brückenbauwerken

Stadt Geithain, Ortslagen Niedergräfenhain, Altdorf, Geithain und Wickershain

Brücken mit Freibord < 0,5 mBrücken eingestaut Brücken überströmt

Station Bezeichnung Sohle KOK KUK WSL Freibord Energie-höhe

DifferenzEH-WSL

WSL Freibord Energie-höhe

DifferenzEH-WSL

mHN mHN mHN mHN m mHN m mHN m mHN m23+650 Fußgängerbrücke (OL Niedergräfenhain) 24 189.07 190.85 190.58 190.71 -0.13 - - 190.91 -0.33 - -23+785 Eisenbahnbrücke (OL Niedergräfenhain) 25 189.53 205.52 203.22 190.94 12.28 - - 191.08 12.14 - -23+894 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 26 189.71 192.76 192.04 191.11 0.93 - - 191.12 0.92 - -24+037 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 27 189.78 192.12 191.38 191.42 -0.04 - - 191.58 -0.20 - -24+334 Steg (OL Niedergräfenhain) 27.1 190.23 192.28 192.01 192.06 -0.05 - - 192.31 -0.30 - -24+496 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 28 190.84 194.52 192.80 193.13 -0.33 - - 193.33 -0.53 - -24+627 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 29 191.29 194.14 193.13 193.49 -0.36 - - 193.96 -0.83 - -24+734 Brücke (OL Niedergräfenhain) 30 191.90 194.60 193.80 193.80 0.00 - - 194.00 -0.20 - -24+810 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 31 192.18 195.67 194.05 194.28 -0.23 - - 194.64 -0.59 - -24+957 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 32 192.79 195.86 194.85 194.97 -0.12 - - 195.14 -0.29 - -25+284 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 33 195.26 197.91 196.86 196.49 0.37 196.71 0.22 196.72 0.14 197.03 0.3125+581 Fußgängerbrücke (OL Niedergräfenhain) 34 199.41 201.42 201.20 200.97 0.23 201.10 0.13 201.00 0.20 201.14 0.1426+305 Steg (OL Altdorf) 34.1 208.36 209.98 209.88 209.29 0.59 - - 209.37 0.51 - -26+865 Verkehrsbrücke (OL Altdorf) 35 210.32 213.17 212.08 212.13 -0.05 - - 212.21 -0.13 - -27+238 Fußgängerbrücke (OL Altdorf) 36 211.92 214.08 213.48 213.25 0.23 213.34 0.09 213.36 0.12 213.44 0.0827+365 Steg (OL Altdorf) 36.1 212.17 213.54 213.43 213.45 -0.02 - - 213.54 -0.11 - -27+400 Steg (OL Altdorf) 36.2 212.22 213.47 213.33 213.66 -0.33 - - 213.72 -0.39 - -27+470 Verkehrsbrücke (OL Altdorf) 37 212.50 214.98 213.89 213.81 0.08 214.19 0.38 213.96 -0.07 - -27+636 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 38 213.83 215.57 214.93 215.67 -0.74 - - 215.72 -0.79 - -27+750 Brücke (OL Geithain) 39 215.80 221.47 219.80 218.02 1.78 - - 218.18 1.62 - -28+022 Fußgängerbrücke (OL Geithain) 40 217.29 218.62 218.35 218.76 -0.41 - - 218.91 -0.56 - -28+148 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 41 217.64 219.44 219.01 218.63 0.38 219.08 0.45 218.98 0.03 219.22 0.2428+315 Durchlass (OL Geithain) 42 219.80 220.16 219.74 220.17 -0.43 - - 220.30 -0.56 - -28+483 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 43 219.37 221.71 221.21 220.45 0.76 - - 220.60 0.61 - -28+520 Brücke (OL Geithain) 44 219.58 221.32 221.02 220.88 0.14 221.02 0.14 221.01 0.01 221.14 0.1328+556 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 45 219.78 223.05 222.75 221.18 1.57 - - 221.33 1.42 - -28+687 Brücke (OL Geithain) 46 221.18 222.41 222.11 222.84 -0.73 - - 222.94 -0.83 - -29+188 Fußgängerbrücke (OL Wickershain) 47 223.59 225.53 225.11 224.95 0.16 225.01 0.06 225.03 0.08 225.08 0.05

Brücken-nummer gemäß HWSK

HQ 25 HQ 50

/Bericht/Anlagen/Anhang_2_Brücken_Geithain.xls 04.11.2005 Seite 1/6

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Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbHHWSK Wyhra/Eula im RB LeipzigGefahrenkarte Geithain

Anhang 2: Prozesse an Brückenbauwerken

Gewässer: EulaVORHABEN: Erstellung eines flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzeptes für die Wyhra und Eula

im Regierungsbezirk Leipzig

Anhang: Ermittlung der Wasserspiegellagen, des Freibordes undder Energiehöhe an den Brückenbauwerken

Stadt Geithain, Ortslagen Niedergräfenhain, Altdorf, Geithain und Wickershain

Brücken mit Freibord < 0,5 mBrücken eingestaut Brücken überströmt

Station Bezeichnung Sohle KOK KUK

mHN mHN mHN

23+650 Fußgängerbrücke (OL Niedergräfenhain) 24 189.07 190.85 190.5823+785 Eisenbahnbrücke (OL Niedergräfenhain) 25 189.53 205.52 203.2223+894 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 26 189.71 192.76 192.0424+037 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 27 189.78 192.12 191.3824+334 Steg (OL Niedergräfenhain) 27.1 190.23 192.28 192.0124+496 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 28 190.84 194.52 192.8024+627 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 29 191.29 194.14 193.1324+734 Brücke (OL Niedergräfenhain) 30 191.90 194.60 193.8024+810 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 31 192.18 195.67 194.0524+957 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 32 192.79 195.86 194.8525+284 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 33 195.26 197.91 196.8625+581 Fußgängerbrücke (OL Niedergräfenhain) 34 199.41 201.42 201.2026+305 Steg (OL Altdorf) 34.1 208.36 209.98 209.8826+865 Verkehrsbrücke (OL Altdorf) 35 210.32 213.17 212.0827+238 Fußgängerbrücke (OL Altdorf) 36 211.92 214.08 213.4827+365 Steg (OL Altdorf) 36.1 212.17 213.54 213.4327+400 Steg (OL Altdorf) 36.2 212.22 213.47 213.3327+470 Verkehrsbrücke (OL Altdorf) 37 212.50 214.98 213.8927+636 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 38 213.83 215.57 214.9327+750 Brücke (OL Geithain) 39 215.80 221.47 219.8028+022 Fußgängerbrücke (OL Geithain) 40 217.29 218.62 218.3528+148 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 41 217.64 219.44 219.0128+315 Durchlass (OL Geithain) 42 219.80 220.16 219.7428+483 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 43 219.37 221.71 221.2128+520 Brücke (OL Geithain) 44 219.58 221.32 221.0228+556 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 45 219.78 223.05 222.7528+687 Brücke (OL Geithain) 46 221.18 222.41 222.1129+188 Fußgängerbrücke (OL Wickershain) 47 223.59 225.53 225.11

Brücken-nummer gemäß HWSK

WSL Freibord Energie-höhe

DifferenzEH-WSL

WSL Freibord Energie-höhe

DifferenzEH-WSL

WSL

mHN m mHN m mHN m mHN m mHN

191.04 -0.46 - - 191.23 -0.65 - - 191.63191.19 12.03 - - 191.35 11.87 - - 191.70191.34 0.70 - - 191.61 0.43 192.31 0.70 193.24192.48 -1.10 - - 192.72 -1.34 - - 193.61192.66 -0.65 - - 192.80 -0.79 - - 193.67193.36 -0.56 - - 194.85 -2.05 - - 195.26194.79 -1.66 - - 195.56 -2.43 - - 195.63195.07 -1.27 - - 195.68 -1.88 - - 195.66195.09 -1.04 - - 196.10 -2.05 - - 196.38196.18 -1.33 - - 196.48 -1.63 - - 196.87196.95 -0.09 - - 196.99 -0.13 - - 198.60201.05 0.15 201.2 0.15 201.07 0.13 201.22 0.15 201.46209.47 0.41 209.85 0.38 209.52 0.36 209.91 0.39 209.73212.33 -0.25 - - 212.38 -0.30 - - 212.59213.56 -0.08 - - 213.62 -0.14 - - 213.82213.71 -0.28 - - 213.78 -0.35 - - 214.08213.79 -0.46 - - 213.81 -0.48 - - 214.09214.02 -0.13 - - 214.02 -0.13 - - 215.25215.79 -0.86 - - 215.81 -0.88 - - 215.95218.30 1.50 - - 218.36 1.44 - - 218.62219.08 -0.73 - - 219.17 -0.82 - - 219.56219.04 -0.03 - - 219.11 -0.10 - - 220.03220.41 -0.67 - - 220.46 -0.72 - - 220.71220.67 0.54 - - 220.72 0.49 221.21 0.49 220.95221.13 -0.11 - - 221.19 -0.17 - - 221.92221.42 1.33 - - 221.57 1.18 - - 222.07223.12 -1.01 - - 223.00 -0.89 - - 223.43225.07 0.04 225.12 0.05 225.09 0.02 225.14 0.05 225.22

HQexHQ 200HQ 100

/Bericht/Anlagen/Anhang_2_Brücken_Geithain.xls 04.11.2005 Seite 2/6

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Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbHHWSK Wyhra/Eula im RB LeipzigGefahrenkarte Geithain

Anhang 2: Prozesse an Brückenbauwerken

Gewässer: EulaVORHABEN: Erstellung eines flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzeptes für die Wyhra und Eula

im Regierungsbezirk Leipzig

Anhang: Ermittlung der Wasserspiegellagen, des Freibordes undder Energiehöhe an den Brückenbauwerken

Stadt Geithain, Ortslagen Niedergräfenhain, Altdorf, Geithain und Wickershain

Brücken mit Freibord < 0,5 mBrücken eingestaut Brücken überströmt

Station Bezeichnung Sohle KOK KUK

mHN mHN mHN

23+650 Fußgängerbrücke (OL Niedergräfenhain) 24 189.07 190.85 190.5823+785 Eisenbahnbrücke (OL Niedergräfenhain) 25 189.53 205.52 203.2223+894 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 26 189.71 192.76 192.0424+037 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 27 189.78 192.12 191.3824+334 Steg (OL Niedergräfenhain) 27.1 190.23 192.28 192.0124+496 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 28 190.84 194.52 192.8024+627 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 29 191.29 194.14 193.1324+734 Brücke (OL Niedergräfenhain) 30 191.90 194.60 193.8024+810 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 31 192.18 195.67 194.0524+957 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 32 192.79 195.86 194.8525+284 Verkehrsbrücke (OL Niedergräfenhain) 33 195.26 197.91 196.8625+581 Fußgängerbrücke (OL Niedergräfenhain) 34 199.41 201.42 201.2026+305 Steg (OL Altdorf) 34.1 208.36 209.98 209.8826+865 Verkehrsbrücke (OL Altdorf) 35 210.32 213.17 212.0827+238 Fußgängerbrücke (OL Altdorf) 36 211.92 214.08 213.4827+365 Steg (OL Altdorf) 36.1 212.17 213.54 213.4327+400 Steg (OL Altdorf) 36.2 212.22 213.47 213.3327+470 Verkehrsbrücke (OL Altdorf) 37 212.50 214.98 213.8927+636 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 38 213.83 215.57 214.9327+750 Brücke (OL Geithain) 39 215.80 221.47 219.8028+022 Fußgängerbrücke (OL Geithain) 40 217.29 218.62 218.3528+148 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 41 217.64 219.44 219.0128+315 Durchlass (OL Geithain) 42 219.80 220.16 219.7428+483 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 43 219.37 221.71 221.2128+520 Brücke (OL Geithain) 44 219.58 221.32 221.0228+556 Verkehrsbrücke (OL Geithain) 45 219.78 223.05 222.7528+687 Brücke (OL Geithain) 46 221.18 222.41 222.1129+188 Fußgängerbrücke (OL Wickershain) 47 223.59 225.53 225.11

Brücken-nummer gemäß HWSK

Freibord

m

-1.0511.52-1.20-2.23-1.66-2.46-2.50-1.86-2.33-2.02-1.74-0.260.15-0.51-0.34-0.65-0.76-1.36-1.021.18-1.21-1.02-0.970.26-0.900.68-1.32-0.11

xtrem

/Bericht/Anlagen/Anhang_2_Brücken_Geithain.xls 04.11.2005 Seite 3/6

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Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbHHWSK Wyhra/Eula im RB LeipzigGefahrenkarte Geithain

Anhang 2: Prozesse an Brückenbauwerken

Gewässer: EulaVORHABEN: Erstellung eines flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzeptes für die Wyhra und Eula

im Regierungsbezirk Leipzig

Anhang: Ermittlung der Wasserspiegellagen, des Freibordes undder Energiehöhe an den Brückenbauwerken

Stadt Geithain, Ortslagen Niedergräfenhain, Altdorf, Geithain und Wickershain

Brücken mit Freibord < 0,5 mBrücken eingestaut Brücken überströmt

Station Bezeichnung Sohle KOK KUK WSL Freibord Energie-höhe

DifferenzEH-WSL

WSL Freibord Energie-höhe

DifferenzEH-WSL

mHN mHN mHN mHN m mHN m mHN m mHN m

Brücken-nummer gemäß HWSK

HQ 25 HQ 50

29+290 Durchlass (OL Wickershain) 48 224.32 225.53 225.32 225.81 -0.49 - - 225.85 -0.53 - -29+294 Brücke (OL Wickershain) 49 224.34 225.84 225.60 225.86 -0.26 - - 225.92 -0.32 - -29+332 Durchlass (OL Wickershain) 50 224.48 225.76 225.48 226.00 -0.52 - - 226.04 -0.56 - -29+366 Durchlass (OL Wickershain) 51 224.65 225.82 225.65 226.24 -0.59 - - 226.29 -0.64 - -29+379 Durchlass (OL Wickershain) 52 224.63 226.00 225.63 226.46 -0.83 - - 226.52 -0.89 - -29+400 Brücke (OL Wickershain) 53 224.85 225.40 225.20 226.53 -1.33 - - 226.58 -1.38 - -29+512 Verkehrsbrücke (OL Wickershain) 29 225.05 227.10 226.42 226.64 -0.22 - - 226.68 -0.26 - -

Anzahl Brücken mit Freibord < 0,5 m: 8 6Anzahl an eingestauten Brücken: 10 10Anzahl an überströmten Brücken: 11 13

Anmerkung:WSL WasserspiegellageEH EnergiehöheKOK Konstruktionoberkante des BauwerkesKUK Konstruktionunterkante des Bauwerkes

/Bericht/Anlagen/Anhang_2_Brücken_Geithain.xls 04.11.2005 Seite 4/6

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Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbHHWSK Wyhra/Eula im RB LeipzigGefahrenkarte Geithain

Anhang 2: Prozesse an Brückenbauwerken

Gewässer: EulaVORHABEN: Erstellung eines flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzeptes für die Wyhra und Eula

im Regierungsbezirk Leipzig

Anhang: Ermittlung der Wasserspiegellagen, des Freibordes undder Energiehöhe an den Brückenbauwerken

Stadt Geithain, Ortslagen Niedergräfenhain, Altdorf, Geithain und Wickershain

Brücken mit Freibord < 0,5 mBrücken eingestaut Brücken überströmt

Station Bezeichnung Sohle KOK KUK

mHN mHN mHN

Brücken-nummer gemäß HWSK

29+290 Durchlass (OL Wickershain) 48 224.32 225.53 225.3229+294 Brücke (OL Wickershain) 49 224.34 225.84 225.6029+332 Durchlass (OL Wickershain) 50 224.48 225.76 225.4829+366 Durchlass (OL Wickershain) 51 224.65 225.82 225.6529+379 Durchlass (OL Wickershain) 52 224.63 226.00 225.6329+400 Brücke (OL Wickershain) 53 224.85 225.40 225.2029+512 Verkehrsbrücke (OL Wickershain) 29 225.05 227.10 226.42

Anzahl Brücken mit Freibord < 0,5 m:Anzahl an eingestauten Brücken:Anzahl an überströmten Brücken:

Anmerkung:WSL WasserspiegellageEH EnergiehöheKOK Konstruktionoberkante des BauwerkesKUK Konstruktionunterkante des Bauwerkes

WSL Freibord Energie-höhe

DifferenzEH-WSL

WSL Freibord Energie-höhe

DifferenzEH-WSL

WSL

mHN m mHN m mHN m mHN m mHN

HQexHQ 200HQ 100

225.90 -0.58 - - 225.93 -0.61 - - 226.06225.97 -0.37 - - 226.00 -0.40 - - 226.13226.10 -0.62 - - 226.12 -0.64 - - 226.25226.36 -0.71 - - 226.40 -0.75 - - 226.31226.60 -0.97 - - 226.64 -1.01 - - 226.52226.66 -1.46 - - 226.71 -1.51 - - 226.69226.72 -0.30 - - 227.41 -0.99 - - 227.68

3 59 618 21

/Bericht/Anlagen/Anhang_2_Brücken_Geithain.xls 04.11.2005 Seite 5/6

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Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbHHWSK Wyhra/Eula im RB LeipzigGefahrenkarte Geithain

Anhang 2: Prozesse an Brückenbauwerken

Gewässer: EulaVORHABEN: Erstellung eines flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzeptes für die Wyhra und Eula

im Regierungsbezirk Leipzig

Anhang: Ermittlung der Wasserspiegellagen, des Freibordes undder Energiehöhe an den Brückenbauwerken

Stadt Geithain, Ortslagen Niedergräfenhain, Altdorf, Geithain und Wickershain

Brücken mit Freibord < 0,5 mBrücken eingestaut Brücken überströmt

Station Bezeichnung Sohle KOK KUK

mHN mHN mHN

Brücken-nummer gemäß HWSK

29+290 Durchlass (OL Wickershain) 48 224.32 225.53 225.3229+294 Brücke (OL Wickershain) 49 224.34 225.84 225.6029+332 Durchlass (OL Wickershain) 50 224.48 225.76 225.4829+366 Durchlass (OL Wickershain) 51 224.65 225.82 225.6529+379 Durchlass (OL Wickershain) 52 224.63 226.00 225.6329+400 Brücke (OL Wickershain) 53 224.85 225.40 225.2029+512 Verkehrsbrücke (OL Wickershain) 29 225.05 227.10 226.42

Anzahl Brücken mit Freibord < 0,5 m:Anzahl an eingestauten Brücken:Anzahl an überströmten Brücken:

Anmerkung:WSL WasserspiegellageEH EnergiehöheKOK Konstruktionoberkante des BauwerkesKUK Konstruktionunterkante des Bauwerkes

Freibord

m

xtrem

-0.74-0.53-0.77-0.66-0.89-1.49-1.26

23

27

/Bericht/Anlagen/Anhang_2_Brücken_Geithain.xls 04.11.2005 Seite 6/6