IHE-konformer Datenaustausch und rechtliche Aspekte 96. Deutscher Röntgenkongress Dr. Bernd...

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IHE-konformer Datenaustausch und rechtliche Aspekte

96. Deutscher Röntgenkongress Dr. Bernd Schütze

???

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Agenda

- Worum geht es?- Datenschutz – was versteht man eigentlich darunter?- Rechtliche Grundlage- Sicherer Zugang der Daten- Nachweis von Handlungen- Anforderungen an die Datensicherheit- Werbeblock: IHE Deutschland

96. Deutscher Röntgenkongres

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Worum geht es eigentlich? Datenaustausch

… zwischen Krankenhäusern

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KISKIS PACSPACS

......Komm-ServerKomm-Server

KISKIS PACSPACS

......Komm-ServerKomm-Server

Krankenhaus 1

Krankenhaus 2

Zur Verbindung nutzen wir Standardprotokolle wie HL7, DICOM, blablabla

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Worum geht es eigentlich? Datenaustausch

… zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Praxen

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KISKIS PACSPACS

......Komm-ServerKomm-Server

KISKIS PACSPACS

......Komm-ServerKomm-Server

Krankenhaus 1

Krankenhaus 2

… und dann geschieht ein Wunder

Arztpraxis 1

PVSPVS

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Worum geht es eigentlich? Datenaustausch

Welche Randbedingungen sollte ich beim Einsatz einer datenaustauschplattform wie XDS beachten?

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Krankenhaus 1Krankenhaus 1

RegistryRegistry

IHE XDS Affinity Domain

Arztpraxis 1Arztpraxis 1

Arztpraxis3Arztpraxis3

Reha 1Reha 1

KrebsregisterKrebsregister

whoeverwhoever

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Datenschutz – aber was ist das?

1. Datenschutz ǂ Schutz der Daten

2. Datenschutz = Schutz der Freiheit einer Person, selbst zu entscheiden, was mit ihren/seinen Daten geschieht

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Datenschutz: Rechtliche GrundlagenBundesrecht- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)- Telekommunikationsgesetz (TKG)- Telemediengesetz (TMG)- Signaturgesetz (SigG)- Verordnung zur elektronischen Signatur (SigV)- Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)

Kirchenrecht- Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-

EKD)- Verordnung über die in das Gemeindeverzeichnis aufzunehmenden

Daten der Kirchenmitglieder mit ihren Familienangehörigen- Verordnung über den automatisierten zwischenkirchlichen

Datenaustausch- Verordnung mit Gesetzeskraft zur Einführung des Datenschutzes in

der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands- Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der

Katholischen Kirche - Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO) für Bistum …- Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) für Bistum …- Durchführungsverordnung zur KDO (KDO-DVO)

Landesrecht (z.B. NRW)- Archivgesetz (ArchivG)- Gesetz über die Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10

Grundgesetz (AG G 10 NW)- Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe- Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte- Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der

Apothekerkammer Nordrhein- Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker

derApothekerkammer Westfalen-Lippe- Datenschutzgesetz (DSG NRW)- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)- Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei

psychischen Krankheiten (PsychKG)- Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)- Gesundheitsdatenschutzgesetz (GDSG NW)- Gutachterausschussverordnung (GAVO NRW)- Heilberufsgesetz (HeilBerG)- Hochschulgesetz (HG)- Krankenhausgesetz (KHG NRW) - Meldedatenübermittlungsverordnung (MeldDÜV NRW)- Meldegesetz (MG NRW)- Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG NRW)- Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes (DVO

MG NRW)

Medizinisches Umfeld- Musterberufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte (MBO)

• §9 Abs. 1 Schweigepflicht des Arztes- Strafprozessordnung (StPO)

• §53 Ab2. 1 Zeugnisverweigerungsrecht• §97 Abs.1 Beschlagnahmeverbot• §103 Abs.1 eingeschränktes Durchsuchungsrecht für

Arztpraxen- Strafgesetzbuches (StGB)

• §203 Abs.1 4.2.1.2.c Ärztliche Schweigepflicht - Zivilprozessordnung (ZPO)

• § 383 Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen- Sozialgesetzbuch V (SGB V)

• § 73 Kassenärztliche Vereinigung• § 140a Integrierte Versorgung

EU- Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der

Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr

- Richtlinie 2002/22/EG Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie)

- Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)

- Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten- Richtlinie 2009/136/EG („Cookie“-Richtlinie)

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Datenschutzrecht im RechtssystemEU

Europäische Grundrechte-ChartaDatenschutz-Richtlinie

Wirkung über Umsetzung in deutsche Gesetze

Datenschutz-Verordnung(derzeit im Entwurf, sie würde unmittelbar gelten und deutsches Recht ersetzen)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)PrivatpersonenPrivatwirtschaftBundesbehörden

Kirchliche DatenschutzgesetzeEinrichtungen der evang. und kath. Kirche

Landesdatenschutzgesetzeöffentliche Verwaltung in Land und

KommunenSpezialgesetze

(Vorrang vor allg. Gesetzen)TeleMedienGesetzTeleKommunikationsGesetzGesundheitsdatenschutzHochschulgesetzSGB, AO, Polizeigesetz, Passgesetz,

Personalausweisgesetz, Aufenthaltsgesetz, LandesMeldeGesetz, Landesverwaltungsgsetz, …

Rechtmäßigkeit der DatenverarbeitungGesetzliche GrundlagenEinwilligung

Grundsatz der ZweckbindungGrundsatz der ErforderlichkeitGrundsatz der Datenvermeidung und

DatensparsamkeitGrundsatz der TransparenzGrundsatz der klaren VerantwortlichkeitenGrundsatz der KontrolleGrundsatz der Gewährleistung der

BetroffenenrechteVerbot der ProfilbildungVerbot der Datensammlung auf VorratVerbot der automatisierten Einzelentscheidung

Nutzung pseudonymisierter oder anonymisierter Daten

Verpflichtung zum Schutz der Daten

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Rechtliche Grundlage

• Für jede Datenweitergabe brauche ich a) eine Rechtsvorschrift als Erlaubnisnorm (z. B. Gesetz, Vertrag)

oder b) die Einwilligung des Betroffenen

• Bei Patientendaten brauche ich zusätzlich eine Schweigepflichtentbindung! Cave: datenschutzrechtliche Einwilligung ǂ

Scheigepflichtentbindung

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Sicherer Zugang der Daten:Verschlüsselte Verbindung / Authentifizierung

• HTTPS (HTTP)- TLS

• Sichere Authentifizierung = Benutzername / Passwort +- Einmal Passwort / Hardware Token- Einmal Passwort / Mobiltelefon- PKI / zertifikatsbasierte Anmeldung- SMS Passwort- Sicherheitsfragen- Geo-Lokalisation- Verhaltensbasierend- Geräte-Identifikation- Virtuelle Smartcards

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Sicherer Zugang der Daten:Sichere Zuordnung - elektronische Signatur

• Von wem stammt das Dokument? Wurde es geändert? Kann ich dem Dokument „vertrauen“?

• IHE IT Infrastructure (ITI) Technical Framework Supplement „Document Digital Signature“ Trial Implementation Supplement

Stand: 12. März 2015 XML-Signature Erlaubt eindeutige Identifikation

Autor Einsteller (Ggfs. Übersetzer)

• Problem: von Anwender nicht nachgefragt, daher bis heute faktisch nicht implementiert

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Nachweis von Handlungen: Protokollierung

- Standards im Gesundheitswesen• DICOM

Supplement 95 „Audit Trail Messages“ (2009): Grundlage von IHE ATNA

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Nachweis von Handlungen: DIN EN ISO 27789

Audit-Trails für elektronische Gesundheitsakten

- Seit Juni 2013 Status „Deutsche Norm“(vormals mehrere Jahre „Vor-Norm“)

- Grundlage war DICOM Supplement 95 sowie IHE ATNA

- Definiert• Anforderungen an und Verwendung

von Auditdaten• Auslösende Ereignisse• Einzelheiten zum Auditeintrag• Auditeinträge für einzelne Ereignisse• Sichere Verwaltung von

Auditeinträgen

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Nachweis von Handlungen: DIN EN ISO 27789 Audit-Trails für elektronische Gesundheitsakten- Anforderungen an und Verwendung von Auditdaten

• Ethische und formale Anforderungen• Verwendung von Auditdaten

Lenkung und Überwachung Wahrnehmung von Rechten durch die behandelten Personen Ethischer oder rechtlicher Aktionsnachweis von Gesundheitsdienstleistern

- Auslösende Ereignisse- Einzelheiten zum Auditeintrag- Auditeinträge für einzelne Ereignisse- Sichere Verwaltung von Auditeinträgen

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Nachweis von Handlungen: DIN EN ISO 27789 Audit-Trails für elektronische Gesundheitsakten- Anforderungen an und Verwendung von Auditdaten- Auslösende Ereignisse

• Einzelheiten zu den Ereignistypen und deren Inhalten Zugriffereignisse auf persönliche Gesundheitsinformationen Abfrageereignisse zu den persönlichen Gesundheitsinformationen

- Einzelheiten zum Auditeintrag• Entspricht Vorgaben von RFC 3881 und DICOM • Folgt den Empfehlungen von IHE, genauer ATNA

- Auditeinträge für einzelne Ereignisse- Sichere Verwaltung von Auditeinträgen

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Nachweis von Handlungen: DIN EN ISO 27789 oder ATNA

Meine Aussage:Wer ATNA kann, kann auch nach DIN EN ISO 27789 protokollieren(nach ein paar Anpassungen)

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Nachweis von Handlungen: Protokollierung durch Nutzung DIN EN ISO 27789 Audit-Trails für elektronische Gesundheitsakten- Anforderungen an und Verwendung von Auditdaten- Auslösende Ereignisse- Einzelheiten zum Auditeintrag- Auditeinträge für einzelne Ereignisse

• Zugriffsereignisse• Abfrageergebnisse

- Sichere Verwaltung von Auditeinträgen• Sichern der Verfügbarkeit des Auditsystems• Anforderungen an die Aufbewahrung• Sicherung der Vertraulichkeit und Integrität von Audit-Trails• Zugriff auf Auditdaten

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Privilegienmanagement und Zugriffssteuerunga. Teil 1

- Zieldefinition- Definitionen- Beispiel einer Textschablone für die Dokumentation- Grundlegende Checklisten, z.B.

b. Teil 2- Darstellung der verschiedenen Modelle wie beispielsweise

Domainenmodell Dokumentenmodell Policy-Modell

- Darstellung von funktionellen Rollen- Darstellung von strukturellen Rollen

Anforderungen an die Datensicherheit: Wer darf was? Berechtigungskonzept und DIN 22600

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Anforderungen an die Datensicherheit: Berechtigungskonzept und IHE XDS- Abbildung der Einverständniserklärung durch IHE Profil „Basic Patient

Privacy Consents“ (BPPC) - Entsprechend BPPC wird entschieden, wer auf welche Dokumente

zugreifen darf- BPPC verweist dabei auf vordefinierte Datenschutzrichtlinien (Privacy

Policies)- Zu einem Dokument können mehrere BPPC-Policies vorhanden sein BPPC schützt die in IHE XDS abgelegten Dokumente zu einem

Patienten Je fein-ganularer die Berechtigungsstruktur ist, desto schwieriger wird

es, diese mittels BPPC umzusetzen (dann evtl. XACML engine nutzen*) Dass ein bestimmter Patient in der XDS-Struktur vorhanden ist, ist von

jedem XDS-Client abfragbar Hier muss der Patient entsprechend aufgeklärt werden

(organisatorische Maßnahme), denn allein die Tatsache, dass ein Mensch Patient ist, ist aus rechtlicher Sicht ein schützenswertes Gesundheitsdatum.* IHE-XACML Binding: http://wiki.hl7.de/index.php/ihecb:IHE-XACML_Binding

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Anforderungen an die Datensicherheit:Die Pflicht zum Löschen- IHE XDS

Delete Document Set Physikalische Löschung (derzeit) nicht vorgesehen

- Aber Delete Document Set = Trial Implementation

bisher nicht umgesetzt (aber kann mit gazelle getestet werden)

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Anforderungen an die Datensicherheit: Revisionssicherheit

- Ordnungsmäßigkeit- Vollständigkeit- Sicherheit des

Gesamtverfahrens- Schutz vor Veränderung und

Verfälschung- Sicherung vor Verlust- Nutzung nur durch Berechtigte- Einhaltung der

Aufbewahrungsfristen- Dokumentation des Verfahrens- Nachvollziehbarkeit- Prüfbarkeit

Elektronische SignaturElektronische SignaturOrganisatorische BeschreibungElektronische SignaturBackup / XDS-HistoryBerechtigungskonzept / AuthentifizierungLagerung und LöschungOrganisatorische BeschreibungProtokollierungProtokollierung

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Anforderung …und Umsetzung

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Werbeblock „IHE Deutschland“Elektronische Akten und das IHE-Cookbook- Zielsetzung: Aktenbasierte einrichtungsübergreifende Bild- und

Befund-Kommunikation- Erarbeitung von Umsetzungsempfehlungen

Einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (eEPA)Persönliche einrichtungsübergreifende elektronische

Patientenakte (PEPA)Fallbezogene einrichtungsübergreifende elektronische

Patientenakte (eFA)- Berücksichtigung der deutschen Sicherheitsanforderungen und

Vokabularien, insbesondere datenschutzrechtliche Anforderungen

- Öffentlich verfügbar (http://wiki.hl7.de/index.php/IHE_DE_Cookbook)

- Derzeit in Überarbeitung, - Mitarbeit

erwünscht!!!- Kontakt: info@ihe-

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Fazit

• Die rechtlichen Anforderungen an Patientenakten sind - organisatorischer und- technischer Natur.

• Die technischen Anforderungen sind (überwiegend) mit IHE XDS umsetzbar

• Herausforderungen:- Nachweisbarkeit (fehlende elektronische Signatur)- Löschen von Daten

• Beide Herausforderungen gelten auch für alle anderen IT-Systeme (KIS, RIS, PACS, …)

• Daher: Machen, nicht wartenDie Patienten werden es danken

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